Gerhard Bartels

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung geht eine umfangreiche Arbeit des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu Ende.
Wir haben im Verlaufe der Behandlung im Ausschuss insgesamt drei Anhörungen an den Hochschulen und eine vierte Anhörung hier im Landtag durchgeführt. Ich will Sie jetzt nicht langweilen mit dem, was aufgeschrieben ist, mit dem Verlauf dieser Anhörungen und den Ergebnissen. Sie sind im Bericht in der Beschlussempfehlung nachzulesen.
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um im Namen des Ausschusses denen zu danken, die uns diese Arbeit erst ermöglicht haben. Das gilt zuerst für die Rektoren und die Landesrektorenkonferenz, die uns die Durchführung der Anhörungen an den drei Hochschulen in Rostock, Greifswald und Wismar ermöglicht haben, die mit ganz wenigen Ausnahmen zu allen Anhörungen anwesend waren und die den Prozess der Erarbeitung des neuen Landeshochschulgesetzes sehr aktiv begleitet haben. Dafür gilt, denke ich, im Namen aller Ausschussmitglieder unser ganz herzlicher Dank.
Den gleichen Ausdruck des herausragenden Engagements der Mitglieder der Hochschulen unseres Landes können wir verzeichnen hinsichtlich der Aktivitäten der Studierendenvertreter und auch der Vertreterinnen und Vertreter des akademischen Mittelbaus, die in zum Teil sehr aufwendigen Zuarbeiten dem Ausschuss nicht nur mündlich Vorschläge unterbreitet, sondern auch umfangreiche Papiere vorgelegt haben, die sich auch in der Arbeit über die Anhörung hinaus eingebracht und immer wieder Probleme angesprochen haben. Und ich denke, auch hier sollten wir ganz herzlichen Dank sagen.
Dieser Dank gilt ebenso den Vertretern der Gewerkschaften, der Verbände, der Unternehmer, der IHK, der Kirchen und vielen anderen, die sich an diesem Prozess aktiv beteiligt haben, die uns sehr umfangreiche, aber auch sehr inhaltsschwere Zuarbeiten vorgelegt haben, auf deren Basis wir die Arbeit dann leisten konnten. Und all denen, die ich hier genannt habe, möchte ich im Namen des Ausschusses den ganz herzlichen Dank aussprechen.
Wenn wir über so viel Arbeit, die der Ausschuss hier geleistet hat, sprechen, heißt das natürlich auch, dass das ein umfangreiches Pensum für das Ausschusssekretariat ergeben hat. Und ich will als Vorsitzender deutlich sagen, dass ich ohne Frau Sorge gelegentlich wohl die Übersicht verloren hätte. Hier waren Anhörungen zu organisieren, hier waren die Anhörungen auszuwerten, Zuarbeiten zu sortieren, zu vervielfältigen und inhaltlich zu strukturieren. Dies ist alles geleistet worden in den letzten Monaten, obwohl Frau Sorge praktisch seit längerem allein das Aus
schusssekretariat darstellt. Ich glaube, dass wir alle ihr ganz besonderen Dank für die geleistete Arbeit schulden.
Angesichts der Situation im Ausschusssekretariat möchte ich auch ausdrücklich den anderen Sekretariaten, die in vielfältiger Weise umfangreiche Hilfe geleistet haben und die mit großer Bereitschaft Frau Sorge und uns im Ausschuss unterstützt haben, danken. Das ist ja nicht so, dass die sonst alle vor Langeweile sterben, sondern sie haben neben ihrem normalen Pensum dem Ausschuss geholfen. Das gilt ganz besonders für das Sekretariat des Sozialausschusses und seinen Leiter Herrn Lang. Und, das möchte ich besonders hervorheben, bei der Erarbeitung und Strukturierung der Ausschussergebnisse sowohl der Anhörung als auch der Anträge hat ganz besonders Frau Dörte Strampe aus dem Sekretariat des Sozialausschusses große Hilfe geleistet. Wenn ich richtig informiert bin, hat sie das erste Mal in ihrer beruflichen Tätigkeit eine umfangreiche Synopse erstellt, und das an diesem Gegenstand und den vielen Änderungsanträgen. Hierfür möchte ich deshalb ausdrücklich Frau Strampe ganz besonderen Dank sagen.
Damit will ich meinen Bericht als Ausschussvorsitzender fast beenden, denn zu inhaltlichen Fragen werde ich mich als Sprecher meiner Fraktion äußern, nicht als Ausschussvorsitzender. Ich möchte aber noch eine redaktionelle Anmerkung hier zu Protokoll geben. Bei der Übertragung der Ausschussbeschlüsse in die Synopse ist ein Übertragungsfehler aufgetreten, so dass im Paragraphen 36 „Prüfungen“ Absatz 5 nach den Wörtern „oder mindestens einer Prüferin“ das Wort „oder“ durch das Wort „und“ ersetzt werden muss. Bei der Durchsicht der Synopse ist das aufgefallen. Die Beschlusslage des Ausschusses ist eindeutig. Hier hat es aber einen Übertragungsfehler gegeben und ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen als redaktionelle Änderung. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorabbemerkung machen. Ich werde jetzt über Realitäten reden, nicht über ein Papier vom Oktober 2001, sondern über den tatsächlichen Gegenstand der heutigen Debatte, nämlich die Beschlussempfehlung.
Ich gehe einmal davon aus, dass auch dem Landtag ein bisschen Kultur nicht schaden sollte. Deshalb möchte ich meinen Beitrag heute mit einem Gedicht von Christian Morgenstern beginnen, das seit langem zu meinen Lieblingstexten gehört:
Die unmögliche Tatsache
Palmström, etwas schon an Jahren, wird an einer Straßenbeuge und von einem Kraftfahrzeuge überfahren.
Wie war (spricht er, sich erhebend und entschlossen weiterlebend) möglich, wie dies Unglück, ja –: daß es überhaupt geschah?
Ist die Staatskunst anzuklagen in Bezug auf Kraftfahrwagen? Gab die Polizeivorschrift hier dem Fahrer freie Trift?
Oder war vielmehr verboten hier Lebendige zu Toten umzuwandeln – kurz und schlicht: Durfte hier der Kutscher nicht –?
Eingehüllt in feuchte Tücher, prüft er die Gesetzesbücher und ist alsobald im klaren: Wagen durften dort nicht fahren!
Und er kommt zu dem Ergebnis: Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wer die heute gesprochenen, die gedruckten und anderswie zu verfolgenden Kaffeesatzlesereien unserer – ich zitiere eine CDU-Formel partiell – „trägen und mutlosen“ Opposition zum Hochschulgesetz in den letzten Wochen und Monaten zur Kenntnis genommen hat,
wird sich sicher nicht wundern, warum ich ausgerechnet auf dieses Gedicht von Morgenstern gekommen bin. Die CDU im Allgemeinen und Frau Schnoor im Besonderen tönen und schreiben doch seit längerem darüber, dass es in dieser Legislaturperiode dieses moderne Gesetz nicht mehr geben wird. Nun stehen sie da mit ihrer Hellseherei und rufen, das ist nicht so, weil, getreu nach Morgenstern, nicht sein kann, was nach Meinung der CDU nicht sein darf.
Und, meine Damen und Herren, obwohl es eigentlich nicht meine Art ist und die inhaltlichen Fragen des neuen Gesetzes viel wesentlicher sind, möchte ich doch an ausgewählten Ereignissen verdeutlichen, wie die CDU ihre ach so konstruktive Oppositionsarbeit eigentlich gestaltet.
Frau Schnoor hat in der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes ihre Hoffnung ausgedrückt, „dass dieses Hochschulgesetz nicht so in Kraft tritt, wie es hier heute als Entwurf vorliegt“. Ende des Zitats. Übrigens haben Dr. Rißmann und ich der verehrten Frau Kollegin schon damals versichert, dass sie da ganz ruhig sein könne – aber dies nur am Rande. Frau Schnoor beendete ihre Ausführungen dann mit folgenden Aussagen: „Wir werden den Entwurf gründlich beraten und, meine Damen und Herren, wir werden uns Zeit dafür nehmen.“ Und dann etwas später: „Und ich bitte Sie einfach, lassen Sie uns im Ausschuss gemeinsam daran arbeiten, hier an dieser Stelle ein Gesetz zu schaffen, das die Zukunft des Landes sichert. Wir werden der Überweisung zustimmen.“ Ende des Zitats.
In ihren damaligen Ausführungen machte Frau Schnoor auch kenntlich, dass sie sehr wohl einige Unterlagen des
Anhörungsverfahrens auf Regierungsebene sowie das ministerielle Protokoll der Auswertung dieses Verfahrens kannte. Schon aus diesen Unterlagen wurden viele prinzipielle Kritiken von Seiten der Hochschulen sehr deutlich. Die CDU sollte also nicht so tun, als sei sie von den Ergebnissen der Anhörungen total überrascht. Die CDU brauchte diese gespielte Überraschung aber, um ihren Antrag zur Zurückziehung des Entwurfes durch die Regierung in Verleugnung der eigenen Aussagen in der Ersten Lesung wenigstens scheinbar begründen zu können.
Dass Frau Schnoor dann den Antrag selbst zurückzog, ist nur ein weiteres Indiz für ihren ziemlich hilflosen Umgang mit dem Gesetzentwurf.
Den vorläufigen Höhepunkt der im Kaffeesatzlesen endenden Hochschulpolitik der CDU stellt die Presseerklärung von Frau Schnoor vom 11.06.2002 dar. Der Minister ist schon darauf eingegangen. Hier sieht Frau Schnoor hellsichtig, wie sie immer ist, voraus, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf, „dass auch auf der morgigen Sitzung des Bildungsausschusses keine abschließende Beratung des Gesetzes möglich sein wird“. Ende des Zitats. Wie realitätsnah sind doch die christdemokratischen Prophezeiungen!
In der Presseerklärung werden die Regierungsfraktionen dann unter Hinweis auf die angeblich fehlende Verbesserungsfähigkeit des Gesetzentwurfes aufgefordert, „konsequent (zu) sein und die parlamentarische Farce (zu) beenden. Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende“. Ende des Zitats. Mein Eindruck auf der angeblich so ergebnislosen Ausschusssitzung am 12.06.2002 war allerdings ein Schrecken ohne Ende bei der CDU, weil die Regierungsfraktionen doch ein Ergebnis zustande gebracht hatten.
Am Ende der Presseerklärung kündigt die CDU dann an, dass Professor Kohler gleich nach den Wahlen ein modernes Hochschulgesetz verfassen wird. Mit dem heutigen Tag hat sich diese Aufgabe ja dann erledigt
und ich hoffe, dass Professor Kohler, nachdem sich dann das so genannte Kompetenzteam auch erledigt haben wird, wieder etwas mehr Zeit für hochschulpolitische Streitgespräche mit mir hat.
Die waren in den vergangenen sechs Jahren durchaus anregend und produktiv, auch wenn es einige Grundpositionen gibt, Herr Riemann, in denen wir uns gegenseitig nicht überzeugen werden.
Und ich will deutlich zu diesen Positionen einiges sagen und das will ich hier auch ganz deutlich tun.
Die PDS wird niemals der Privatisierung unserer Hochschulklinika zustimmen und auch die Privatisierung der staatlichen Hochschulen, sei es auch als Bestandteil einer
europäischen Stiftungsuniversität, wird mit der PDS definitiv nicht zu machen sein.
Und das erkenne ich ganz deutlich, dass das der CDU nicht passt, wurde heute auch deutlich, aber selbst da vermeidet die CDU klare Aussagen, ich komme gleich noch mal darauf zurück.
Und eine weitere Grundposition will ich hier auch deutlich sagen: Die PDS wird ebenfalls niemals der generellen Einführung von Studiengebühren zustimmen. Es wäre für mich schon einmal sehr interessant, von der CDU Aussagen zu derartigen elementaren hochschulpolitischen Grundsatzfragen zu erfahren. Meine diesbezüglichen Hoffnungen wurden leider auch heute enttäuscht. Gehen Sie doch mal nach Greifswald, Herr Rehberg oder Frau Schnoor, und erklären Sie, dass Sie die Privatisierung des Hochschulklinikums in Greifswald wollen!
In den heftigen Diskussionen 1999 haben Sie sich vor klaren Aussagen gedrückt. Bis heute gibt es dazu keine klare Aussage der CDU,
weil die CDU das, was sie wirklich will, nicht sagt.
Stattdessen finden sich dann gedruckte Hellsehereien wieder. Frau Gramkow hat auf die Hochglanzbroschüre schon hingewiesen. Dort finden sich unter der Überschrift „So geht es mit Mecklenburg-Vorpommern wieder voran“ unter dem Stichwort „Hochschulpolitik“ folgende von der CDU genannte Notwendigkeiten:
„Budgetierte Globalhaushalte für die Hochschulen“ –
richtig, liebe CDU, steht bereits im Regierungsentwurf und natürlich auch in der Fassung der Beschlussempfehlung.
Ach! Sie und Ihre goldenen Zügel! Also darüber können wir mal reden.
Da reden wir mal über das Hochschulgesetz der CDU von 1994. Aber das will ich heute gar nicht tun.
Als zweiter Punkt steht in dieser Broschüre: „Flexibilisierung der Stellenpläne“ – nachzulesen in der Begründung des Regierungsentwurfs und offensichtlich von dort abgeschrieben.
Als dritter Punkt steht „Stärkung der Leitungsstrukturen der Hochschulen“ – im Regierungsentwurf auf jeden Fall enthalten, wenn mensch sich die Festlegungen zu den Kompetenzen der Hochschulleitungen ansieht. Dass nun allerdings in der Beschlussempfehlung einige Stärkungen auch für die Demokratie innerhalb der Hochschulen
ergänzt worden sind, erfreut die CDU offensichtlich überhaupt nicht, hängt aber mit demokratischen Grundpositionen der Koalitionsfraktionen zusammen, ich werde darauf noch mal inhaltlich zurückkommen.
Und der letzte Punkt, den ich hier zitieren will aus dieser schönen Hellseherei: „Leistungsabhängige Mittelvergabe auf der Grundlage innerer und äußerer Evaluation von Forschung und Lehre“ – auch das im bereits so verteufelten Regierungsentwurf enthalten und, darauf will ich hinweisen, obwohl Frau Schnoor eben das Gegenteil behauptet hat, es ist bereits im Ansatz Realität. Und ich will hier einmal daran erinnern, dass die CDU den Haushaltstitel im Kapitel 0770 dazu mit dem Titel „Formelgebundene Mittelvergabe“ während der letzten Haushaltsdebatte hier im Landtag gleich mal wieder streichen wollte und sie diese, ihre Forderung erst stillschweigend fallen ließ, als wir sie darauf hingewiesen hatten, dass dies ein Konzept beinhaltet, das die Hochschulen im Konsens mit der Regierung erarbeitet haben.
Dass Frau Schnoor das immer noch nicht verstanden hat, hat sie eben klassisch bewiesen.
Wenn ich hier ein Fazit ziehe, dann stellt die CDU selbst fest, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen in der Hochschulpolitik genau das tun, was getan werden muss, dass also ein Regierungswechsel äußert schädlich sein muss. Welch kluge Einsicht!
Ja, meine Damen und Herren, und ich werde mir noch einen weiteren Hinweis auf die seltsamen Methoden der CDU nicht verkneifen. Frau Schnoor, und das hat sie ja eben wieder sehr deutlich gemacht, hat ja ein Lieblingsthema: der unfaire Umgang der Mehrheit mit der Minderheit, und dies angeblich besonders im Bildungsausschuss. Nun lasse ich mal meine Erinnerung an die vier Jahre Opposition, die ich im Bildungsausschuss und im Landtag erlebt habe, in meinem Hinterkopf und trage sie hier nicht vor.
Aber die Klage erscheint mir allerdings doch einigermaßen unverständlich, wenn ich in dieser Broschüre lese, was unsere tapfere Opposition so alles bewegt hat. Da, wo selbst die CDU positive Entwicklungen der letzten vier Jahre nicht leugnen kann, beschreibt sie sich selbst natürlich als den Initiator des Ganzen.
Lassen Sie mich an einem Beispiel darstellen, wie in solchen Fällen mit der Wahrheit umgegangen wird.
Als wir im Ausschuss, noch unter Leitung meines Amtsvorgängers, über den Ablauf der Behandlung des gerade auch mit den Stimmen der CDU überwiesenen Entwurfes des LHG berieten,
unterbreitete der Vorsitzende einen Vorschlag zu thematisch gegliederten drei Anhörungen. Dr. Rißmann und ich schlugen dann vor, diese drei Anhörungen besser
nach den Mitglieder- und Interessengruppen zu gliedern. In einer sachlichen Diskussion verständigten wir uns im gesamten Ausschuss darauf,
das gruppenorientierte Vorgehen vorzuziehen. Dann schlug Frau Schnoor in diesen Beratungen vor, zu den Anhörungen an die Hochschulen zu gehen, und Herr Bluhm ergänzte das mit dem Antrag, die Landesrektorenkonferenz um Vorschläge und Hilfe zu bitten. So weit, so gut und, wie ich finde, ein nachdrücklicher Ausweis für die sachorientierte Arbeit des Ausschusses! Es gäbe eigentlich keinen Grund, öffentlich darüber zu reden, denn die tatsächlich kollektiv erarbeitete Entscheidung hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings gibt es da eine träge und mutlose Darstellung durch die Opposition – und Frau Schnoor hat es ja eben noch auf die Spitze getrieben –, in der es dann heißt: „Drei Anhörungen, die auf Initiative der CDU in den Hochschulen stattfanden,...“ Ende des Zitats.
Ich kann nicht sagen, dass das die Unwahrheit wäre. Ich kann aber auch nicht sagen, dass dies die Wahrheit oder auch nur die Halbwahrheit wäre. Ich muss vielmehr sagen, hier versucht die CDU mit einer Drittelwahrheit die Realität schönzureden. Die Realität aber beinhaltet die Verweigerung der Mitarbeit am neuen Landeshochschulgesetz und sie beinhaltet keine wirkliche Positionierung hinsichtlich der zukünftigen Hochschulpolitik. Und diese Realität kann auch nicht mit dem Gejammere über die angeblich fehlende Demokratie im Bildungsausschuss verschönert werden. Dies als Hinweis für die Medien, wie es denn wirklich ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin weit davon entfernt, heute dem Motto zu huldigen „Ende gut, alles gut!“. Nein, dieses Gesetz kommt mit erheblichen Geburtswehen auf die Welt. Der Entwurf ist viel zu spät fertig geworden, gemessen an unseren eigenen Zielstellungen und, das ist mir eigentlich wichtiger, auch gemessen an den Erfordernissen der Hochschulentwicklung. Ja, die Zahl der Änderungen zu den Änderungen im Ausschuss wie auch die Tatsache, dass wir die letzten Anträge erst im allerletzten Moment vorgelegt haben, dies alles ergibt wenig Grund zum Jubeln, auch wenn manches als Ausdruck intensivster Arbeit und Auseinandersetzung gewertet werden kann und muss. Und ich denke auch, dieses Gesetz ist nicht das allerbeste aller denkbaren Hochschulgesetze. Aber ich sage auch, dass wir nun das neue Hochschulgesetz doch noch verabschieden können, dass wir nicht noch mindestens ein weiteres Jahr vergehen lassen, welches wir dringend für die Ausarbeitung der mittelfristigen Entwicklungsplanungen brauchen, dass wir wichtige Schritte zu mehr Hochschulautonomie auf der Basis einer Finanzautonomie gehen – dies alles lässt mich sagen: Diese Koalition hat hier einen schwierigen, aber nicht zu leugnenden Erfolg vorzuweisen und legt ein sehr modernes Landeshochschulgesetz vor.
Kann nun sein, was nicht sein darf, oder auch nicht.
Ich hatte bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Dr. Rißmann und ich schon in der Ersten Lesung namens
unserer Fraktionen auf aus unserer Sicht notwendige Änderungen hingewiesen haben. Auf einige dieser wesentlichen inhaltlichen Änderungen möchte ich im Folgenden kurz eingehen.
Vorher möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass es nicht wenige Bereiche gab, wo die Forderungen und Hinweise in den Anhörungen sehr diametral entgegengesetzt waren. So forderten die Studierenden das generelle Studiengebührverbot, während zum Beispiel die Unternehmerverbände – übrigens auch wieder in einer heutigen Presseerklärung – mindestens Studiengebühren für Langzeitstudierende eingeführt haben wollten. Hier haben wir den Kompromiss beibehalten, der im Regierungsentwurf enthalten war und der Gebühren für das erste Studium bis zum Hochschulabschluss verbietet. Andererseits kritisierten die Rektoren und die Hochschullehrerverbände die vorgesehene Präsenzpflicht auf das Heftigste, während die Studierenden dies mehrheitlich ausdrücklich begrüßten. An dieser Stelle haben wir uns dann zum Streichen des entsprechenden Absatzes entschlossen in der Überzeugung, dass sich etwaige Probleme im Zusammenspiel von Studierenden und Hochschullehrern klären lassen müssen.
Ich führe diese Beispiele an, weil ich davon ausgehe, dass sich für jeden unserer Änderungsanträge entsprechende Aussagen in den Anhörungen finden lassen und dass wir trotzdem an vielen Stellen unsere eigenen Entscheidungen zwischen unterschiedlichen Ansätzen treffen mussten.
Für die konstruktive streitbare und freundschaftliche Art und Weise der Zusammenarbeit in diesem schwierigen Prozess möchte ich mich vor allem bei Herrn Dr. Rißmann bedanken. Da habe ich eine sehr angenehme Erfahrung gemacht. Und dies gilt auch – das will ich ausdrücklich und gern feststellen – für die gute Zusammenarbeit mit der Hochschulabteilung des Ministeriums. Erwähnen muss ich in diesem Zusammenhang, dass Dr. Rißmann und ich in der Phase der Erarbeitung der Änderungen immer wieder auch Rat suchten bei Studierendenvertretern und Rektoren. Für die helfenden Hinweise, die wir auf diesem Wege erhielten, bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich. Und ich werte das als Ausdruck eines insgesamt guten Verhältnisses zwischen den Koalitionsfraktionen und den Hochschulen. Dass dies auch für die Anhörungen generell gilt, sagte ich schon in meinem Bericht als Ausschussvorsitzender.
Nach diesem Exkurs in einen Teil der Problematik der letzten Wochen möchte ich zu einigen wichtigen Schwerpunkten kommen. Da ergibt sich natürlich zuerst eine Aussage zu dem wesentlichsten Punkt aller Diskussionen: Wie weit gehen wir bei den Möglichkeiten tatsächlicher Hochschulautonomie? Wir haben ausgehend von den Ergebnissen der Anhörungen die Ausarbeitung der Hochschulplanung verändert, so dass sie nun ihren Ausgangspunkt bei den Entwicklungsplänen der einzelnen Hochschulen nimmt. Daraus sollen dann die Eckwerte der Hochschulentwicklung abgeleitet werden, weil es dort vor allem um den landespolitischen Rahmen gehen soll, weil eine Fixierung des Gesamtbudgets der Hochschulfinanzierung für mehrere Jahre erfolgt. Deshalb muss der Landtag mit seiner Etathoheit den entsprechenden Beschlüssen dann auch zustimmen. Dass nicht mal die Vereinigung der Unternehmerverbände, wie ihre heutige Pressemitteilung zeigt, das begreift, erstaunt mich dann schon.
Als dritter wesentlicher Schritt folgen die Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Bildungsministerium. Vielleicht hat ja auch Frau Schnoor, die in der Ersten Lesung noch von einer Knebelung der Hochschulen durch die Zielvereinbarungen gesprochen hatte, aus den Anhörungen mitgenommen, dass die Hochschulen diese Zielvereinbarungen wollten und dass sie auch die Bestätigung durch den Landtag gefordert hatten.
Da in der heute vorliegenden Fassung des Gesetzes in den Zielvereinbarungen für mehrere Jahre die finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt festgeschrieben werden sollen, muss der Etatgeber auch mitwirken. Mit diesen Entscheidungen durch die Legislative gewinnen die Hochschulen finanzielle Selbständigkeit und Planungssicherheit, von denen aus sie tatsächliche perspektivische Planungen vornehmen können und müssen.
Natürlich bieten auch Landtagsbeschlüsse keine absolute Sicherheit. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass unvorhersehbare Entwicklungen alle Planungen zur Disposition stellen könnten. Und obwohl diese Koalition weiterhin davon ausgeht, dass wie in den vergangenen Jahren die Hochschulen von einer Absenkung der absoluten Zahlen nicht betroffen sein sollen, weil sie eine wichtige Rolle für das Land spielen können und müssen, müsste im Ernstfall natürlich auch darüber gesprochen werden. Mit den Festlegungen im neuen Absatz 5 des neuen Paragraphen 15 allerdings wird festgeschrieben, dass dies nur durch den Landtag, also durch eine öffentlich nachvollziehbare Debatte erfolgen darf.
Mit der in Deutschland bislang einzigartigen Streichung des so genannten Haushaltsvorbehalts im Hochschulgesetz beschreitet Mecklenburg-Vorpommern Neuland.
Die Hochschulen erhalten damit eine ihrem Status als rechtsfähige Körperschaft – Frau Gramkow hat darauf hingewiesen –, womit sie eine Sonderstellung unter den staatlichen Einrichtungen einnehmen, angemessene Eigenständigkeit, die auch durch die Tatsache gestärkt wird, dass wir die Bewirtschaftung der Stellen und Mittel nicht mehr als übertragene staatliche Aufgabe definieren, sondern sie zu dem Bereich der akademischen Selbstverwaltung rechnen.
Im Zusammenhang zu sehen sind diese Festlegungen mit denen zur Finanzierung im neuen Paragraphen 16. Hier sind die budgetierten Globalhaushalte ebenso festgeschrieben wie die Festlegungen, dass die Hochschulen die Einnahmen, die sie aus ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten erzielen, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in vollem Umfang verwenden können. Da die aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in den Zielvereinbarungen fixiert sein werden, haben die Einnahmen der Hochschulen natürlich auf diese Landeszuschüsse keine Auswirkungen.
Natürlich wird es so sein, dass wir alle nach Verabschiedung des Gesetzes beginnen müssen, in konstruktiver gemeinsamer Debatte zu erarbeiten, wie Zielvereinbarungen, die nicht zu kleinteilig sein dürfen, aussehen sollen. Wir müssen lernen, Eckwerte zu formulieren, die den Hochschulen klare Orientierungen geben, ohne sie in ihrer flexiblen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu behindern.
Bis 2004 für die Fachhochschulen und bis 2006 für die Universitäten brauchen wir Klarheit, was das Schlagwort von den budgetierten Globalhaushalten in den kommenden Landeshaushalten konkret zu bedeuten hat.
So sehr wir uns und hoffentlich auch die Hochschulen über den heute zu gehenden Schritt freuen können, Zeit zum Zurücklehnen haben wir nicht. Um den heute begonnenen Weg fortzusetzen, brauchen wir sehr viel Energie, Bereitschaft zum Experimentieren und Entscheidungsfreude. Dass wir weitere Reduzierungen bei den Genehmigungsvorbehalten und Eingriffsmöglichkeiten für das Ministerium vorgenommen haben, erwähne ich ebenso nur kurz, wie die mehr oder weniger großen Autonomieschritte bei der Errichtung, Schließung oder Veränderung von Studiengängen, bei den Zahlenvorgaben für die Gremien beziehungsweise die Fachbereiche – der Minister hat dazu etwas gesagt –, bei den Zuständigkeiten für die Berufung von Professoren sowie an anderen Stellen.
Lassen Sie mich aber noch auf den Bereich der Hochschuldemokratie eingehen. Ich habe bei vielen Gelegenheiten über das Spannungsfeld gesprochen, das sich in diesem Bereich gerade auch durch die Autonomie ergibt. Einerseits erzwingen die Verantwortung und die gewachsene Eigenständigkeit durch die Autonomie kurze Entscheidungswege, also brauchen wir eine relativ starke Hochschulleitung. Gleichzeitig können die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Hochschulautonomie auf Dauer nur dann zum Wohle der Hochschulen genutzt werden, wenn möglichst viele ihrer Mitglieder in die Entscheidungen einbezogen werden. Deshalb hat die PDS es immer als ganz wesentlich angesehen, dass wir ein starkes Konzil an den Hochschulen haben, in dem die Hochschulgruppen die Chance haben, ihre Sicht auf die notwendigen Entscheidungen einzubringen. Die in der Beschlussempfehlung vorliegende Fassung des Gesetzes etabliert daher ein drittelparitätisches Konzil, das zu allen wichtigen Entscheidungen Stellung nehmen soll – sei es der Wirtschaftsplan, der Hochschulentwicklungsplan oder sei es das Recht der Gruppen, eigene Vorschläge zu den meisten Wahlen im Konzil einzubringen. Wir erhoffen uns davon unter anderem auch, dass mehr Studierende als bisher die Möglichkeit nutzen, sich und ihre Sicht zum Wohle der Hochschule einzubringen.
Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort zu den Fragen der Umgestaltung der Hochschulklinika sagen. Ich vertrat lange Zeit die Meinung, dass wir die notwendige Änderung der Rechtsform für die Krankenversorgung am besten durch ein entsprechendes Errichtungsgesetz realisieren sollten. Gerade aus Greifswald, in den letzten Wochen aber auch zunehmend aus Rostock wurde ich mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass wir keine Zeit verlieren dürfen und ein Gesetzgebungsprozess zu lange dauern würde. Durch die turbulente und sehr intensive Greifswalder Diskussion um die von Teilen der damaligen Hochschulleitung angestrebte Privatisierung des Klinikums war klar geworden, dass es einer Rechtsformänderung bedarf, damit ein effizienterer Umgang mit den vorhandenen Mitteln der Krankenversorgung gesichert werden kann. Gerade im Zusammenhang mit der von der Regierung beschlossenen Finanzierung des Neubaus des Klinikums wollen die Greifswalder bereits zum 01.01.2003 diese Veränderung vornehmen.
Da wir wissen, dass der vorliegende Entwurf der Regierungsverordnung, der gestern im Kabinett verabschiedet wurde, in enger Kooperation der beiden Universitäten und
der Regierung entstanden ist und weitgehender Konsens besteht, hat die PDS schließlich diesem Weg der Verordnung zugestimmt. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die Anhänger einer Privatisierung des Klinikums in Greifswald immer mal wieder einen neuen Diskussionsanlauf versuchen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der noch in dieser Legislatur zu erlassenen Regierungsverordnung werden Fakten geschaffen, die besonders in Greifswald trotz noch vorhandener Fragen bei den Beschäftigten die Angst vor der vielleicht doch noch möglichen Privatisierung beseitigt.
Auch deshalb halte ich den vorliegenden Kompromiss für vernünftig und sinnvoll.
In diesem kurzen Streifzug durch die vielfältigen Änderungen im Gesetzentwurf möchte ich zum Abschluss noch einen mir wesentlichen Bereich ansprechen. Ich habe bereits in der Ersten Lesung gesagt, dass akademisches Lehren und Lernen keine etwas höhere Berufsausbildung ist und auch nicht so behandelt werden darf. Aus dieser Sicht ist mir die Änderung im Paragraphen 3, in dem wir den Gedanken der umfassenden akademischen Bildung aufgenommen haben, und vor allem der neue Absatz 1 des Paragraphen 28 ganz besonders wichtig. Ich zitiere: „Lehre und Studium sollen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die in einem beruflichen Tätigkeitsfeld zur selbständigen Wahrung, Mehrung, Anwendung und Weitergabe von Wissen und wissenschaftlichen oder künstlerischen Methoden sowie zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen. Durch Lehre und Studium soll auch die Fähigkeit zu lebensbegleitender eigenverantwortlicher Weiterbildung entwickelt und gefördert werden.“ Mit dieser Formulierung ist aus meiner Sicht der Maßstab gesetzt, an dem sich in Zukunft die Politik in ihrem Umgang mit den Hochschulen messen lassen muss. Der Maßstab gilt natürlich ebenso für den Umgang der Hochschulgruppen miteinander wie für die Nutzung der Autonomie durch die Hochschulen zum Nutzen der Wissenschaft und zum Nutzen für Mecklenburg-Vorpommern. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme dem Bildungsminister ausdrücklich zu in dem Bedauern, dass hier versucht wird, bei einem sehr schwierigen, aber auch sehr wichtigen Thema Wahlkampfpunkte zu sammeln.
Und trotzdem werde ich es mir ein bisschen weniger einfach machen als Herr Riemann
mit seiner einfachen Polemik, weil das Problem, um das es hier geht, natürlich eine ganze Reihe von grundsätzlichen Fragen aufwirft, und ich will auch etwas sagen – ich werde dann auch noch sagen, warum ich das dann tun werde – zu grundsätzlichen Problemen der Fusionsforschung.
Sie wissen sicher, wenn Sie sich ein bisschen damit beschäftigt haben sollten, Herr Riemann,
dass die wissenschaftliche und politische Bewertung der Fusionsforschung durchaus umstritten ist, dass es durchaus von sehr ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und auch von ernst zu nehmenden Politikern eine ganze Reihe von Problemstellungen und Fragen in diesem Zusammenhang gibt. Nicht zuletzt der Technologiefolgeabschätzungsbericht, der gerade im Bundestag behandelt wurde, Frau Kollegin Schnoor, und da bin ich sehr auf dem Laufenden, listet eine ganze Reihe von Problemen auf – und der ist nicht von der PDS verfasst worden, Frau Schnoor –, die mit der Fusionsforschung prinzipiell verbunden sind. Und wer sich das nicht ganz so einfach macht, sagt nicht einfach Ja oder Nein zu diesen ganzen Problemen.
Ich will wenigstens einige dieser Probleme ganz kurz hier ansprechen.
Zum einen ist es so, dass wir in den nächsten Jahren zweistellige Milliardensummen ausgeben müssen für diese Forschung. Das ist eine erhebliche Menge Geld und die Kosten werden nicht geringer, falls diese Forschungen
tatsächlich dazu führen sollten, dass man auf diesem Wege Energie produzieren kann. Die so produzierte Energie wird nicht billig sein.
Ein zweites Problem: Wir haben es hier auch mit einem Verfahren zu tun, bei dem radioaktive Stoffe verwendet werden und bei dem es am Ende verstrahlten Abfall zu verwerten und zu versorgen gilt. Wir haben es also auch hier, auch wenn es ein ganz anderes Problem ist als bei der Kernspaltung, wieder mit dem Problem der Endlagerung von Abfällen zu tun.
Auf einen dritten Aspekt, der auch in diesem Technologiefolgeabschätzungsbericht des Bundestages genannt wird, will ich eingehen. Wenn es zu einem Erfolg in der Fusionsforschung kommt, hat das zwangsläufig die zentrale Produktion großer Energiemengen an einem Ort zur Folge. Für die Entwicklung in der dritten Welt brauchen wir aber verstärkt eine dezentralisierte Produktion. Also auch diesbezüglich ist dieser ganze Ansatz nicht unproblematisch.
Und als letzten Punkt will ich sagen: Wenn wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die gleiche Summe, also zweistellige Milliardenbeträge, für die Forschung zur Nutzung regenerativer Energiequellen ansetzen und ausgeben würden, dann allerdings wäre ein Punkt erreicht, wo ich sehr zufrieden wäre. Ich sage nur mal – es ist allen bekannt –, wir haben eine Sonneneinstrahlung, die wir bislang zur Energiegewinnung in einem minimalsten Prozentsatz nutzen. Hier sind Forschungen nötig und dafür sind auch Gelder nötig. Oder die ganze Frage der Wasserstofftechnologie, wo ja in unserem Land mit dem Zukunftsfonds wichtige Ansätze gemacht worden sind, auch hier bräuchten wir sehr viel mehr Geld.
Trotzdem, trotz dieser Ansätze sage ich hier namens meiner Fraktion, dass wir die Fusionsforschung unterstützen, weil sie nötig ist und weil kein – aus meiner Sicht, das sage ich jetzt nur – ernst zu nehmender Mensch tatsächlich die Einstellung der Fusionsforschung zum gegenwärtigen Zeitpunkt fordern kann. Und ich sage dies auch ganz deutlich in nachdrücklicher Abgrenzung von entsprechenden Äußerungen aus unserer Bundestagsfraktion.
Ich will auch kurz begründen, warum wir das so sehen. Wer sich ein bisschen mit der Materie beschäftigt, weiß, dass der Energiebedarf der Zukunft explosionsartig ansteigen wird. Wenn wir nur eine geringe Anhebung des Lebensniveaus von vier Fünfteln der Menschheit wollen, dann sind dazu unvorstellbare Energiemengen notwendig, die auch nicht durch Einsparungen in den Industrieländern und wahrscheinlich auch nicht durch die Nutzung regenerierbarer Energien zu erbringen sind. Und dass wir das nicht nur aus humanitären Gründen wollen sollten, sondern auch zur Vermeidung künftiger Auseinandersetzungen, das sollte uns allen spätestens seit dem 11. September 2001 klar sein, denn darin, hoffe ich, besteht auch Einigkeit, dass wir auf Dauer internationalen Terrorismus nur dann bekämpfen können, wenn wir soziale Ursachen dafür beseitigen. Dazu bedarf es Energie und diese Energie kann vielleicht auch aus der Kernfusionsforschung kommen.
Und einen zweiten Aspekt will ich sagen: Selbst wenn zum Beispiel die Wendelstein-7-X-Forschung nicht zur Energiegewinnung führt, wird sie uns wichtige Erkenntnis
se über den vierten Aggregatzustand, über das Plasma bringen, die für die wissenschaftliche Weiterentwicklung überhaupt nicht hoch genug einzuschätzen sind. Und deshalb – auch das will ich deutlich sagen, weil das auch in der Öffentlichkeit bereits diskutiert wird – wird die von der Bundestagsfraktion der PDS angeregte oder geforderte Umstellung des Max-Planck-Instituts in Greifswald auf andere Forschungsprojekte von uns strikt abgelehnt. Wir stehen zu diesem Max-Planck-Institut, wir haben auch in der vergangenen Legislaturperiode mehrheitlich diesem Projekt zugestimmt und die Fraktion der PDS steht auch heute zu dieser damaligen Entscheidung.
Ich will nun kurz etwas sagen zum ITER selbst. Es ist ja sicher bekannt, dass es sich hier um ein konkurrierendes technologisches Herangehen an die Kernfusion im Vergleich zum Wendelstein-Ansatz handelt. Ich bin nicht Physiker und von Plasmaphysik habe ich schon gar keine Ahnung, ich weiß aber, dass vor nicht allzu langer Zeit der wissenschaftliche und technologische Ansatz des ITER wissenschaftlich negativ bewertet worden ist. Das scheint sich im Moment geändert zu haben. Es liegt außerhalb meiner Kompetenz, das zu bewerten. Aber wenn es denn so ist, muss auch an diesem ITER-Projekt, wenn es wissenschaftliche Zukunft hat, weitergearbeitet werden. Über die Gründe habe ich was gesagt.
Natürlich sollte man dabei nicht vergessen, Herr Riemann, und gerade Sie als finanzpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, dass dieses Vorhaben, das ITER-Projekt, wenn es denn kommt, noch sehr viel mehr Geld kosten wird als das Max-Planck-Institut mit dem Wendelstein-7-X-Projekt. Und ich weise einfach erst mal nur darauf hin, dass unser Land bereits über mehrere Jahre 100 Millionen DM für dieses Projekt trägt. Ich finde es auch nach wie vor gut, dass wir das tun. Aber ehe wir uns endgültig festlegen, sollten wir schon wissen, was da auf uns zukommt und was vom Land gefordert wird. Und dann müssen wir irgendwann bewerten, ob wir als Land den Anteil, den wir bringen müssen, wirklich schultern können. Wir sollten nicht so tun, als ob das alles bedeutungslos sei, denn da ist mit einem Landesanteil von 100 Millionen am Ende nichts mehr gemacht. Davon bin ich fest überzeugt. Und das einfach mal so schnell nebenbei zu sagen, ja, das machen wir auf jeden Fall, das können Sie als Finanzpolitiker nicht ernsthaft wollen.
Deshalb sagen wir: Jawohl, Unterstützung für die Bewerbung, aber heute keine Bindung des Landes, was auch nur annähernd als Zusage für den Einsatz der dann notwendigen Mittel bewertet werden kann, weil niemand heute weiß, welche Mittel das sein werden und wie wir sie aufbringen. Das müssen wir dann schon noch mal diskutieren und nicht den Eindruck erwecken, als wollten wir das heute tun. Und deshalb sagen wir grundsätzlich Ja zur Unterstützung des ITER, deshalb haben wir aber auch den Änderungsantrag gestellt. Kollege Rißmann wird dazu noch was sagen. Wir sehen durchaus, dass wir das Plasmaphysikalische Zentrum in Greifswald unterstützen. Professor Wagner, der Greifswalder Chef des Max-PlanckInstituts, hat mal gesagt, dass es ein zumindest in Europa einzigartiges Zentrum der Plasmaphysik ist. Wir haben dort nämlich eine langjährige Uni-Tradition, wir haben das Institut für Niedertemperaturplasmaphysik, wir haben das Max-Planck-Institut mit dem Wendelstein-7-X-Projekt und wir haben vielleicht früher oder später den ITER bei uns. Dieses europaweit einzigartige Zentrum für Plasma
physik unterstützen wir, dazu bekennen wir uns und wir werden alles tun, was uns die Möglichkeit gibt, das auch zu fördern. – Danke.
Herr Minister!
5. Um die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen – die ja längere Zeit geruht haben –, ist auf Initiative einiger Abgeordneter eine neue Protokollnotiz zur Interpretation des vorliegenden Vertragsentwurfes – insbesondere auf die Anlage 2 a – angefertigt worden. Welche Position nimmt die Landesregierung zu diesem Vermittlungsvorschlag ein?
Gestatten Sie eine Zusatzfrage?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass der Vermittlungsvorschlag mit Wissen der Regierung abgestimmt war, mit der Universität, dass man also nicht davon ausgehen kann zu sagen, dass die Universität sich nicht gerührt hat, sondern sie sich offiziell nicht gemeldet hat auf Bitte der genannten Abgeordneten?
Das tut mir Leid. Dann werde ich in Zukunft wohl meine Aktivitäten über die Medien starten müssen.
Gestatten Sie eine zweite Zusatzfrage?
Ist es richtig, dass die Polikliniken in der Medizinischen Fakultät wesentlicher Bestandteil der Arbeit in Forschung und Lehre sind, und ist von daher der partielle Einsatz von entsprechenden Mitteln auch für die Zahnmedizin zur Sicherung nicht durchaus sachgerecht?
Herr Minister!
6. Ein wesentliches Ziel der vom Landtag beschlossenen Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2208 stellt die rechtzeitige Anmeldung des Studienganges Zahnmedizin bei der Zentralen Vermittlungsstelle (ZVS) dar. Mit welchen Aktivitäten möchte die Landesregierung zur Realisierung dieses wesentlichen Ziels des Landtagsbeschlusses beitragen?
Gestatten Sie eine Zusatzfrage?
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass in den bisherigen Verhandlungen beide Verhandlungspartner wesentliche Schritte aufeinander zu gemacht haben und dass es von daher eigentlich möglich sein müsste, einen weiteren kleinen Schritt aufeinander zuzugehen, um das Problem endlich vom Tisch zu kriegen?
Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage?
Herr Minister, ist es nicht so, dass am Ende Verhandlungspartner so lange miteinander verhandeln müssen, bis sie zu einem Ergebnis gekommen sind, wenn denn beide Seiten ein Ergebnis wollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist der Sachverhalt doch ganz klar. Wir haben einen Gesetzentwurf, von dem eigentlich alle der Meinung sind, wenn ich das mal so resümieren darf, dass er notwendig ist und wir ihn schnell verabschieden sollten. Und ich will erst mal für die PDSFraktion erklären, dass wir dieses Vorhaben ausdrücklich unterstützen, sonst wären wir auch nicht Miteinbringer. Wir halten es schon für richtig, dass hier eine Lücke in den Bildungsmöglichkeiten in unserem Land geschlossen wird, und, da stimme ich dem Minister völlig zu, ich sehe nicht in erster Linie eine Konkurrenzsituation oder ein Konkurrenzproblem zu den Hochschulen, sondern ich sehe eine Ergänzung der Bildungsmöglichkeiten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass es in der Praxis dafür ein starkes Interesse gibt. Das wird sich zeigen. Wenn es das gibt, umso besser, wenn wir dann die Möglichkeiten schaffen, dem auch nachzukommen.
Natürlich wird es, was die Bearbeitung des Gesetzes betrifft, einige Fragen geben, die zu klären sind, sie sind schon angesprochen, ich will das nicht ausdrücklich noch mal in aller Ausführlichkeit hier wiederholen. Wir werden natürlich mit den Fachhochschulen, vor allen Dingen aber mit den Hochschulen insgesamt darüber zu reden haben, wie sie das Anliegen generell sehen und wie sie bestimmte Detaillösungen in Bezug auf sich sehen, Frau Bretschneider hat darauf hingewiesen. Das ist notwendig, führt aber, soweit ich das sehe, nicht zu prinzipiellen Problemen. Natürlich sind die Fragen der Abgrenzung der Abschlussanerkennung und so weiter zu diskutieren und wir sollten auch die Positionen der Unternehmerverbände, der IHK und Handwerkskammern in unsere Überlegungen einbeziehen, um auch hier festzustellen, inwiefern sie Überlegungen, Anregungen zu diesem Gesetz einbringen möchten und können.
Insoweit ist eigentlich alles klar, auch wenn ich vielleicht noch auf Folgendes hinweisen darf: Dass dieses Gesetz jetzt noch kommt, hat auch damit zu tun, dass sich einige Betroffene sehr intensiv darum bemüht haben, dass wir in dieser Legislaturperiode hier noch einen Schritt weiterkommen. Und ich glaube, es ist nicht schlecht, wenn wir feststellen können, dass, wenn Leute, die von bestimmten Dingen betroffen sind, sich nachdrücklich engagieren, sich einbringen, wir dann darauf als Abgeordnete auch reagieren, die Anregungen aufnehmen und einen Gesetzentwurf in diesem Fall vorlegen. Insofern, Frau Schnoor, kann ich nicht so richtig nachvollziehen, wenn wir immer wieder nur hören, wie belastet doch der arme Bildungsausschuss ist. Natürlich ist das im Moment so, aber eins will ich auch mal sagen: Die wichtigste und erste Aufgabe von Landtagsabgeordneten ist aus meiner Sicht das Schaffen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes.
Ich komme gleich darauf zurück, Frau Schnoor.
Und wenn uns das Arbeit kostet, dann müssen wir die eben auf uns nehmen, sonst werden wir unseren Aufgaben nicht gerecht.
Und dann nutzt es nichts, dass wir immer nur stöhnen, wie schlimm wir es haben, sondern wir sollten es einfach tun.
Und wenn Sie dann, Frau Schnoor, sagen, wir hätten vier Jahre Zeit gehabt – manches dauert seine Zeit und manchmal ist es vielleicht auch ein Fehler. Aber da will ich mal eins sagen: Auch die Opposition hat das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen. Und dann, wenn die Regierung oder wie in diesem Fall die Koalitionsfraktionen es vielleicht sehr spät einbringen, nur zu schimpfen, dass sie es tun, aber selber nicht aktiv geworden zu sein, das halte ich dann doch schon für eine etwas seltsame Vorgehensweise.
Und ein bisschen widersprüchlich war es ja auch, Frau Schnoor, was Sie so gesagt haben. Auf der einen Seite haben Sie gesagt, das Gesetz ist überfällig, auf der anderen Seite haben Sie in Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. So genau wussten Sie das auch nicht.
Dann ist mir heute noch eins aufgefallen und damit will ich auch zum Schluss kommen: In allen möglichen und unmöglichen Zusammenhängen redet die CDU über das Landeshochschulgesetz. Das war vorhin beim Sportgesetz so, selbst Herr Caffier wusste plötzlich irgendetwas über das Landeshochschulgesetz. Frau Schnoor hat eben mehr über das Landeshochschulgesetz geredet und die Debatte für morgen angekündigt oder vorweggenommen, weiß ich nicht, lass ich mich überraschen. Also irgendwie habe ich das Gefühl, die CDU hat ein LHG-Trauma, aber wir sollten uns dadurch nicht davon abhalten lassen, dieses Berufsakademiegesetz auf den Weg zu bringen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Leben ist schon manchmal seltsam und es gibt die verschiedensten Seltsamkeiten – zum einen das zunehmende Engagement der CDU für die Zahnmedizin Rostock, je näher der Wahltermin rückt.
Ich erinnere mich sehr wohl an die Debatten hier in diesem Haus zur Volksinitiative vor zwei Jahren.
Da hörte sich vieles noch ganz anders an von Seiten der CDU. Da wusste die CDU auch noch, dass sie in der vergangenen Legislaturperiode Anträge der damaligen Opposition gegen die Schließung der Zahnmedizin immer mit Vehemenz abgeschmettert hatte. Es hat sich geändert. Ich gestehe ja zu, auch die CDU kann durchaus mal lernfähig sein.
Ich habe ja nur festgestellt, dass ich das doch mit Verwunderung vernehme.
Eine zweite Verwunderung ergibt sich für mich, weil der hier öffentlich ausgetragene Dissens zwischen der CDU und Herrn Wilken doch auch ein interessanter und neuer Aspekt ist.
Vielleicht hat sich Herr Wilken auch gewundert, das weiß ich nicht. Aber eins will ich Ihnen sagen, Herr Rehberg, Ihre Einschätzung der Äußerungen von Herrn Wilken, so, wie Sie sie zitiert haben – ich kenne sie nicht –, die würde ich dann allerdings teilen, die sind hochschulpolitisch überaus bedenklich.
Und eine dritte Feststellung, Herr Rehberg, zu Ihrer Rede. Es ist ja sicher richtig, dass wir seit Jahren in intensiven Debatten und Auseinandersetzungen mit dem Finanzministerium im Zusammenhang mit Budgetierungen stehen. Aber auch da hilft dann am Ende die große Keule nicht, denn dass sich in diesen Debatten auch das Finanzministerium bewegt hat, wenn vielleicht auch manchmal langsamer, als ich mir das wünsche,
das sollte man dann doch der Fairness halber auch zugestehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich zum Thema komme, fällt mir ein, dass mir von Freunden und von politischen Gegnern gelegentlich immer mal wieder politische Blauäugigkeit unterstellt wird.
Und wenn ich mir heute dieses Thema angucke, habe ich die arge Befürchtung, dass da sogar was dran sei, denn ich hatte ehrlich gesagt wirklich die Hoffnung, dass dieses Thema nach den sehr anstrengenden, aber meiner Meinung nach ergebnisreichen Beratungen, Sondersitzungen von Bildungsausschuss und Finanzausschuss im Sommer und nach der anschließenden Beschlussfassung im September auf Landtagsebene nun endlich gegessen sei. Es war wohl doch sehr blauäugig.
Lassen Sie mich einige kurze Anmerkungen machen. Es wird immer wieder gesagt, der Landtag mischt sich in Regierungshandeln ein. Ja, es ist so. Nach dem gültigen Landeshochschulgesetz ist die Entscheidung über Studiengänge Aufgabe der Landesregierung, ist Regierungshandeln. Aber dieser Studiengang Zahnmedizin ist Gegenstand von, ich sage mal, zweieinhalb Volksinitiativen gewesen und die Entscheidung über Volksinitiativen, die gültig sind, obliegt nun einmal dem Landtag.
Der Landtag muss zum Umgang mit Volksinitiativen Beschlüsse fassen. Und wenn diese Volksinitiativen sich mit einem Studiengang befassen, muss der Landtag eben auch Beschlüsse über Studiengänge fassen. Das lässt sich nicht verhindern.
Der Landtag muss, wenn er sich ernst nimmt, seine Beschlüsse hinsichtlich der Realisierung natürlich auch kontrollieren. Ein Ergebnis dieser selbstverständlichen und notwendigen Kontrolle ist der Beschluss auf der Drucksache 3/2208 vom September mit den hier schon zitierten Aufforderungen an die Landesregierung. Der Landtag hat nicht mehr, aber auch nicht weniger getan, als die Regierung aufzufordern, den politischen Willen des Parlamentes im Umgang mit einer Volksinitiative in aktives Handeln und entsprechende Festlegungen zu setzen. Ich habe das im September gesagt an dieser Stelle und ich habe es auch bei anderen Gelegenheiten gesagt: Gegenstand dieses Landtagsbeschlusses ist nicht die Frage, ob die Zahnmedizin wieder eingerichtet wird, sondern dass und wie.
Und an dieser Beschlusslage, die von allen drei Fraktionen in diesem Landtag getragen wurde, ist bis heute kein Deut zu rütteln.
Sehen wir uns unter diesem Gesichtspunkt die Realisierung an, so ist erst einmal festzustellen, der Auftrag des Landtages an die Regierung ist nicht erfüllt. Es liegt kein abgeschlossener Vertrag vor, also muss die Regierung weiterarbeiten.
Und wenn ich mir unter diesem Gesichtspunkt die heute verteilte Aktivitätenliste des Bildungsministeriums auf der Drucksache 3/2561 angucke, fallen mir zwei Dinge auf, und ich will diese auch sehr deutlich benennen:
Die Datenliste beginnt im April 2001 und geht bis in diese Tage. In diesem Zeitraum sind vier Gespräche zwischen verschiedenen Ministerien und der Universität verzeichnet. Ich stelle fest, der Minister hat vorhin hier von Verhandlungen gesprochen. Wenn ich mir die Darstellung der Abläufe in der Unterrichtung angucke, glaube ich, die Darstellung in der Aktivitätenliste ist schon richtiger. Und vielleicht liegt hier eine Freud’sche Leistung vor, dass eben in dem Papier nicht von Verhandlungen, sondern von Gesprächen die Rede ist.
Natürlich ist es so, dass diese ganze Situation sehr schwierig ist. Wenn aber ein klarer Auftrag zu erfüllen ist,
etwas zu verhandeln ist, muss so lange verhandelt werden, bis ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis vorliegt. Und dann reichen vielleicht vier Gesprächsrunden eben doch nicht.
In diesem Zusammenhang, Herr Rehberg, muss ich Sie noch einmal ein bisschen korrigieren. Der Staatssekretär des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in der von Ihnen zitierten Ausschusssitzung, die ich selbst geleitet habe, nicht vollmundig erklärt, dass es am 06.12. eine Überraschung gibt. Er hat die Hoffnung ausgedrückt, dass das erfolgen kann und dass es erfolgen wird. Und da er ein sehr optimistischer Mensch ist, wie Sie vielleicht wissen, war er voll guten Mutes, das ist richtig. Er hat aber gesagt, er garantiert nicht, dass das passiert. Und auch in dieser Beziehung sollten wir fair miteinander umgehen.
Wenn ich mir das bisherige Ergebnis angucke, habe ich ein Problem. Ich halte es nicht für gut – und das habe ich in der letzten Landtagssitzung, als das hier schon mal wieder eine Rolle spielte unter einem ganz anderen Tagesordnungspunkt, schon mal deutlich gemacht – und betrachte eine Einmischung in inhaltliche Punkte in die Verhandlungen von Seiten Dritter als störend. Es gibt zwei Verhandlungspartner, die sich gegenseitig ernst nehmen müssen als Verhandlungspartner und die einen Vertrag aushandeln müssen. So ist der Auftrag des Landtages.
Trotzdem möchte ich zwei Anmerkungen machen, weil solche Verhandlungen natürlich immer verbunden sind mit Kompromissfindung. Und so konstatiere ich, dass die Regierung im Zusammenhang mit der Definition der Kostenneutralität im Paragraphen 3 Kompromissbereitschaft und Kompromissfähigkeit bewiesen hat,
indem sie ganz eindeutig auf die Universität und ihr Verständnis vom Begriff „Kostenneutralität“ zugegangen ist. Ich habe auch noch ein bestimmten Verständnis dafür, dass die Regierung in den Paragraphen 5 und 6 eine Absicherung versucht, um zusätzliche Kosten für das Land sicher zu verhindern, habe aber auch von Anfang an das Problem, dass man aus diesen Paragraphenformulierungen auch eine Aushebelung der Gemeinsamkeiten im Paragraphen 3 lesen kann. Deshalb habe ich auch Verständnis für die Probleme der Universität Rostock, die Paragraphen so, wie sie formuliert sind, zu unterschreiben. Ich glaube, dass genauso, wie die Regierung beim Paragraphen 3 Kompromissbereitschaft gezeigt hat, die Universität Kompromissbereitschaft mit ihren so genannten Protokollnotizen bewiesen hat.
Und deshalb, Herr Minister, will ich hier ganz deutlich meine Meinung sagen. Ich bin nicht bereit zu akzeptieren, dass Sie sagen, Ihre Verhandlungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Das entspricht nicht meinem Verständnis vom Auftrag des Landtages. Ich will auch deutlich sagen, dass ich es für sehr problematisch halte, wenn wir das seit Jahren vorhandene Defizit des Klinikums an der Universität Rostock jetzt in dieser Art und Weise mit der Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin verknüpfen.
Was hätten wir denn um Himmels willen getan, wenn wir die Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin nicht auf der Tagesordnung hätten? Hätten wir dann das Defizit so laufen lassen?
Und auch wenn die Universität Rostock, der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät und der Senat sagen, wir können das kostenneutral machen, dann hat das sicher etwas damit zu tun, dass die Neukonzipierung des Studienganges Zahnmedizin billiger sein soll als in der Vergangenheit. Und dann ist die Aussage, wir können das kostenneutral machen, natürlich auf der Basis dieser billigeren Variante, die nicht schlechter ist – „billig“ hier nicht nur finanztechnisch betrachtet –, passiert. Wenn ich denen dann einen Teil dieses Budgets wegnehme, programmiere ich die Nichteinhaltung der Kostenneutralität vor.
Und das halte ich dann doch schon für problematisch.
Ich habe das jetzt hier als Antwort auf Ihren Beitrag, Herr Minister, etwas ausführlicher gesagt, weil damit auch deutlich wird, dass die Protokollnotizen, wer sie sich ansieht, eine weitgehende Kompromissbereitschaft der Universität signalisieren.
Auf dieser Basis muss eine schnelle Einigung möglich sein.
Ich komme zum Fazit der PDS-Fraktion im Umgang mit dem Problem Zahnmedizin. Aus all dem ergibt sich für uns, dass schnell und ergebnisorientiert von beiden Seiten weiter verhandelt werden muss, dass wir die vorliegende Unterrichtung der Landesregierung nur als ein Zwischenergebnis bewerten und dass wir deshalb dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, dass ein Bericht vorgelegt wird, in dem dann ein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag dem Landtag zur Kenntnis gegeben wird. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich nach den 17 Finanzausschusssitzungen – auch wenn ich nicht an allen teilgenommen habe – noch rechnen kann, bin ich jetzt der achte Redner zu dem Tagesordnungspunkt und sehr viel Neues wird mir nicht einfallen. Ich will trotzdem ein paar Anmerkungen machen und zuerst auf die seltsamen Ausführungen von Herrn Nolte reagieren.
Herr Nolte, der Haushalt ist natürlich ein sehr kompliziertes Zahlenwerk. Und die Versuchung, sich Zahlen auszusuchen, diese dann zusammenzurechnen und in bestimmte Zusammenhänge zu stellen, so dass politische Aussagen scheinbar durch Zahlen gedeckt sind, ist ja nachzuvollziehen.
Aber wenn Sie dann dabei nicht mal mehr Halbwahrheiten verwenden,
also bei Ihren ganzen Rechenspielchen
mit der stärker steigenden Absenkung der Investitionsausgaben im Vergleich zum Absinken der Verschuldung, dann unterschlagen Sie einfach schlichtweg, dass es sich um Ergebnisse handelt, die aufgrund der realen Wirtschafts- und Steuersituation entstehen, an der die CDU
nach 16 Jahren Bundesregierung und 8 Jahren Landesregierung doch einen gewissen Anteil hat. Zumindest sollte man das sagen.
Und die Zahlenspielchen, die Sie hier...
Ich habe gesagt, einen gewissen Anteil, Herr Glawe.
Diese Zahlenspielchen, die Sie hier machen, sind einfach unredlich, um mal ein halbwegs parlamentarisches Wort zu gebrauchen.
Eine zweite Bemerkung sei mir gestattet: Ich erinnere mich sehr gut, vor zwei Jahren wurde diese Landesregierung, übrigens auch zu Unrecht, aber immerhin sehr heftig kritisiert, dass sie es immer noch nicht geschafft hat, die europäischen Strukturfonds ins Land zu holen. Jetzt hat dieses Bundesland mit dieser Regierung als eines der ersten, das ist ja bekannt, den Zugang zu den Strukturfonds erhalten, weil sie die Bedingungen der EU erfüllt hat,
und jetzt wird sich plötzlich darüber beschwert, dass diese Landesregierung planmäßig und zielstrebig diese EU-Mittel auch für den Aufbau des Landes einsetzt. Das, Herr Nolte, müssten Sie mir schon mal erklären. Ich verstehe es nicht. Es sei denn, es geht darum, alles Mögliche schlechtzureden, was Ihnen gerade so einfällt.
Am Schluss, Herr Nolte, wenn ich fertig bin.
Eine dritte Vorbemerkung möchte ich machen. Herr Riemann, ich habe es bei anderer Gelegenheit hier schon mal gesagt: Auch wenn Ihre erste Rede aufgrund der Zeit vielleicht schon etwas in Vergessenheit geraten ist, das Verwenden gelungener Sprachbilder ist nicht unbedingt Ihre größte Stärke. Aber das Verwenden misslungener Sprachbilder rechtfertigt nicht die Verletzung der Neutralitätspflicht des Ausschussvorsitzenden.
Ich bedauere das sehr, ich will das ausdrücklich sagen, weil Sie während der Ausschussberatungen in einer, denke ich, weitgehend sehr guten Art und Weise dafür gesorgt haben, dass ein neutraler Ausschussvorsitzender die Arbeit des Ausschusses gewährleistet. Ich will das ausdrücklich sagen. Umso mehr bedauere ich, dass Sie in dem ersten Teil Ihres Berichtes, den Sie als Ausschussvorsitzender gegeben haben, diese Neutralitätspflicht verletzt haben. Ich glaube, Sie sollten das in Zukunft unterlassen, auch wenn ich einräume, dass Ihr Amtsvorgänger das früher schon viel schlimmer gemacht hat.
Dann möchte ich zu vier Punkten kommen, zu denen ich noch kurz Anmerkungen machen möchte:
Die erste, das hat heute schon vielfach eine Rolle gespielt, ist die Intensität der Haushaltsberatungen in diesem Haus, vor allen Dingen natürlich im Finanzausschuss, aber auch in allen anderen Fachausschüssen. Und es ist heute schon völlig zu Recht – und ich wiederhole es, weil es wichtig und richtig ist, auch im Namen der PDS-Fraktion – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, vor allen Dingen der Ausschusssekreta
riate ganz herzlichen Dank zu sagen, zumal wir als Abgeordnete, und da nehme ich keinen von uns aus, den Kolleginnen und Kollegen streckenweise doch einiges zugemutet haben. Das gilt sicher besonders für Frau Arnold und für das Sekretariat des Finanzausschusses, aber es gilt, glaube ich, zu nicht geringem Teil auch für alle anderen Ausschusssekretariate.
Und ich will es einfach am Beispiel des Sekretariates des Bildungsausschusses sagen: Wie Frau Sorge es geschafft hat, von Mittwoch Mittag bis Donnerstag früh um 9 Uhr die Ergebnisse einer durchaus chaotischen Abschlusssitzung des Bildungsausschusses zum Haushalt 2002/2003...
Ich war es noch nicht. Aber der Vorsitzende hatte auch keine Schuld daran, das will ich auch sagen. Der damalige Vorsitzende hatte vielmehr das Verdienst, dass trotz allen Chaos, das wir, und zwar alle drei Fraktionen, verursacht haben, alles noch halbwegs vernünftig über die Bühne ging. Aber wie Frau Sorge es geschafft hat, nicht nur eine Beschlussempfehlung bis Donnerstag früh um 9 Uhr vorzulegen, sondern auch noch in einer Fassung, die sehr gut lesbar war und das Chaos scheinbar als ganz ordnungsgemäße, ordentliche und ruhige Beschlusslage skizzierte, das bleibt mir ein Rätsel und ich möchte anhand dieses Beispiels – deshalb sage ich das – wirklich danken. Auf die Ausschussberatung komme ich gleich noch mal zurück, was den Bildungsausschuss betrifft.
Aber ich will in diesem Zusammenhang auch eins sagen: Bei all dieser Intensität bei den Zumutungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, es ist kein Selbstzweck, sondern es geht darum, dass in unserem Land Planungs- und Arbeitssicherheit für die beiden kommenden Jahre herrscht. Und ich bitte, bei aller Bitte um Entschuldigung für manches, was wir da so verzapft haben, auch um Verständnis, dass dieser Zweck die etwas chaotischen Mittel gelegentlich durchaus heiligen sollte, und darum, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, übrigens nicht nur in den Ausschusssekretariaten, sondern auch in den Ministerien, uns dafür Verständnis entgegenbringen. Denn es geht ja nicht darum, dass sich irgendjemand – sei es eine Ministerin, sei es eine Landesregierung oder eine Koalitionsfraktion – rein aus Daffke das Thema der termingerechten Verabschiedung eines Haushaltes an das Revers heften will, auch wenn das die CDU mit ihrer Haltung der Verzögerung ums Prinzip immer nahe legt
oder immer mal wieder nahe gelegt hat. Es geht wirklich darum, dass wir mit einer rechtzeitigen Verabschiedung des Haushaltes auch entsprechende Sicherheiten im Umgang mit dem Geld in unserem Land ermöglichen.
In dem Zusammenhang, was Verzögerungstaktiken und Solidität betrifft, ist schon einiges zu den Anträgen der CDU gesagt worden. Ich möchte hier nur noch mal feststellen, dass aus meiner Sicht – und Herr Bluhm hat
mir das vorhin bestätigt – die Frage von Herrn Bluhm durch Herrn Rehberg
trotz der Länge der Antwort nicht beantwortet worden ist. Und wenn ich feststelle, dass eine Aufstockung der Personalstellen im Land durch die CDU beantragt wird, und ich dann den Antrag 3/2540 sehe, dann komme ich schon ins Grübeln. In diesem Antrag 3/2540 räumt die CDU-Fraktion die zentral veranschlagten Personalausgaben fast vollständig aus. Sagen Sie mir bitte, wie Sie die 180 zusätzlichen Stellen finanzieren wollen, wenn Sie von den 12,4 Millionen Euro 10,5 Millionen Euro aus diesem Titel herausnehmen. Also ich habe in meiner Zeit als Oppositionspolitiker in diesem Haus ja auch manche von Finanzern als tollkühn bezeichnete Forderung gestellt, das gebe ich ja zu, aber auf so eine Idee bin ich nie gekommen, diesen Titel einfach völlig leer zu machen. Wie das funktionieren soll, das müsste mir jemand, der von Finanzen in der CDU etwas versteht, mal erklären.
Aber das nur zur Anmerkung zur Politik der CDU in diesem Jahr in der Haushaltsdebatte.
Eine zweite Anmerkung möchte ich zu den durchaus positiven Erfahrungen machen, die wir gerade auch in diesem Jahr gemacht haben, was die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung betrifft. Herr Borchert hat eben schon die Liste der Veränderungen und ihre Auswirkungen skizziert, ich brauche das nicht zu wiederholen. Aber ich will durchaus mal – und das sollte man dann auch tun – ein Beispiel dieses positiven Umgangs zwischen Landtag und Regierung hier nennen.
Sie erinnern sich vielleicht, dass Frau Gramkow in der Ersten Lesung des Landtages auf die später von mir dann immer so bezeichnete Sammelbüchse im Kapitel 0770 eingegangen ist und gesagt hat, dass die PDS-Fraktion hier Veränderungen für notwendig hält. Nach der von der CDU beantragten und für den Fortgang der Diskussion sehr hilfreichen Expertenanhörung im Bildungsausschuss zu den Hochschulhaushalten hat das Bildungsministerium die Bitte des Ausschusses, mit den Universitäten, Fachhochschulen und der Hochschule für Musik und Theater eine einvernehmliche Lösung zu finden, innerhalb weniger Tage realisiert und dem Bildungsausschuss einen Lösungsvorschlag, der von allen Hochschulen mitgetragen wird, vorgelegt, den wir ohne weitere Diskussion akzeptieren konnten. Und das ist eine völlig neue Qualität, die ich nach sieben Jahren konstatieren muss und wo ich vor allen Dingen auch der Hochschulabteilung des Bildungsministeriums meinen ausdrücklichen Dank aussprechen möchte.
Ähnliches gilt, was das Ergebnis betrifft, für die nicht sehr einfachen, in internen Gesprächen zum Teil auch sehr heftigen Auseinandersetzungen um die schon erwähnten Budgetierungsschritte bei den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater. Auch hier hat der produktive Streit zu neuen Ergebnissen geführt, die uns voranbringen werden. Und ohne produktiven Streit gibt es
auch keine neuen Erkenntnisse. Ich glaube, dass wir hier alle die Erfahrungen gemacht haben, sowohl im Landtag als auch in der Regierung, dass es sich lohnt, sich auf derartigen produktiven Streit einzulassen und so nach neuen Erkenntnissen zu suchen.
In dem Zusammenhang muss ich mich eigentlich auch ein bisschen wundern, Herr Riemann, dass Sie von einer sehr breiten Diskussion des Einzelplans 07 im Finanzausschuss gesprochen haben.
Sie haben ja einen Bericht des Finanzausschusses gegeben.
Ich muss schon sagen, ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass in diesem Jahr die Diskussion des Einzelplanes 07 im Finanzausschuss eine völlig neue Qualität hatte. Alle, die schon ein paar Jahre im Finanzausschuss waren oder sind, wissen, dass der gesamte Finanzausschuss sich vor dem Tag, an dem der Einzelplan 07 im Finanzausschuss behandelt wurde, immer gegrault hat, weil es mindestens einen Tag dauerte, meistens mehr, und es war immer relativ unübersichtlich. In diesem Jahr hat der Ausschussvorsitzende und Obmann der CDU im Finanzausschuss die Behandlung mit der Feststellung eingeleitet, dass der Bildungsausschuss eine hervorragende Arbeit geleistet hätte,
dass das Ministerium eine hervorragende Qualität bei seinen Antworten, seinen Informationen vorgelegt hat
und dass man sich deshalb auf Wesentliches beschränken könne. Und wir waren in vier Stunden – in vier Stunden! – mit dem Einzelplan 07 im Finanzausschuss fertig. Wenn ich nicht dabei gewesen wäre, ich würde es heute noch nicht glauben.
Aber es zeigt, was alles möglich ist, auch im Finanzausschuss. Und ich sage das auch bewusst sowohl als Würdigung der Arbeit des Ministeriums als auch der beiden Ausschüsse und ich denke, auch solche Dinge sollte man mal nennen.
Unter diesen Gesichtspunkten hoffe ich denn auch, dass bestimmte Disharmonien, die nach wie vor vorhanden sind, auch im Umgang zwischen Regierung und Landtag in Zukunft noch überwunden werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, Beherbergungsstätten, Studentenwerke, ich will das nicht im Detail ausführen. Ich hoffe aber, dass der nächste Landtag bei der nächsten Haushaltsdebatte nicht wieder von vorne anfangen muss und den politischen Willen des Landtages, was Studentenwerke und Beherbergungsstätten betrifft, artikulieren muss
und dass wir dann doch dazu kommen, dass solch erklärter politischer Wille auch stärker berücksichtigt wird. Aber ich bin da guter Hoffnung,
weil wir eben auch positive Erfahrungen gemacht haben.
Ein letztes Problem will ich ansprechen. Es gilt in diesem Lande ein Grundsatz, der sicher insgesamt richtig und gut ist, der heißt: Jede Mark aus Brüssel, jede Mark aus Berlin wird, wenn nötig, komplementiert. Aber wie jede feste Regel hat auch diese ihre Probleme. Ich will es an einem Beispiel verdeutlichen: Im Haushalt des Umweltministers gibt es einen Titel, der ein EU-Programm umsetzt und durch Landesmittel komplementiert, wo es um die Ausfälle der Landwirte durch die Zugvögel geht und aufgrund dessen Anträge gestellt werden können zur Kompensierung der Verluste der Landwirte. Die Praxis zeigt, dass dieses Programm überhaupt nicht wirkt, dass die Mittel nicht abfließen, weil die Kriterien der EU für die Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht passen. Und wir haben das im Finanzausschuss diskutiert. Es gibt keine Beschlusslage, aber ich sage es hier einfach, weil wir an diesem Punkt, meine ich, weiterdenken müssen. Vielleicht könnte in Zukunft in solchen Fällen, und das ist sicher nicht der einzige, den ich hier als Beispiel nenne, durch Verzicht auf EU-Mittel und den Einsatz der Landesmittel, die zur Komplementierung genutzt werden, für ein ähnliches Programm, das aber den Bedingungen des Landes angepasst ist, mehr bewirkt werden. Wir hätten dann im Haushalt zwar weniger Geld, aber wir hätten in der Realität, in der Praxis vor Ort bei den Landwirten mehr Geld zur Verfügung. Darüber, also über die Relativierung unseres Ansatzes, jede Mark zu komplementieren, sollten wir vielleicht in der Zukunft intensiver diskutieren, um vielleicht noch mehr zu erreichen. – Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Nolte, das verstehe ich nun überhaupt nicht, entschuldigen Sie, denn Ihrer Rechnung liegen ja die Ergebnisse zugrunde, die jetzt im Haushalt stehen und die wir auch im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Steuerschätzung in der Erhöhung der Nettokreditaufnahme beschlossen haben. Diese Zahlen liegen Ihren Tabellen zugrunde. Wenn wir aber die Ergebnisse der Steuermindereinnahmen nicht
gehabt hätten, hätten wir 300 Millionen DM weniger Nettoverschuldung in den vergangenen Jahren gehabt. Das war der Plan, so war es ursprünglich auch immer angesetzt. Das hieße, dass Ihre Zahlen dadurch eine völlig andere Relation bekommen hätten. Dadurch, dass Sie das unterschlagen, zeichnen Sie ein völlig falsches Bild. Das habe ich gesagt und dabei bleibe ich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt Graffiti-Bekämpfung ist erst der nächste, wenn ich richtig orientiert bin. Deshalb ist es wenig hilfreich, wenn wir hier seltsame Gespenster an die Wand sprühen. So groß sind die Wände gar nicht, dass diese Gespenster da draufpassen. Also ich weiß nicht, woher die CDU den Ansatz nimmt, dass über die Umwandlung der Klinika über eine Zusammenlegung nachgedacht wird. Es ist zumindest eine gewisse Überraschung, das muss ich sagen,
und Überraschungen sind ja ab und zu mal ganz interessant.
Aber kurz zu dem Antrag, meine Damen und Herren. Berichtsersuchen sind ja gelegentlich Beschäftigungstherapie für die Regierung.
Ich will aber deutlich sagen: Dieser Bericht sollte erstellt werden und er sollte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und die Möglichkeit geben, sich über die tatsächlichen Sachverhalte zu unterrichten.
Ich gebe ja zu, dass ich diesen Informationsbedarf nicht habe. Aber das ist sicherlich ein gewisses Privileg eines Fachpolitikers einer Koalitionsfraktion und auch ein Ergebnis meines sehr engen Kontaktes mit den tatsächlich Verantwortlichen an den Hochschulen, insbesondere auch in Greifswald, und nicht mit Leuten, die die Nichtrealisierung ihres Konzeptes nicht so richtig verkraften können und deshalb immer mal wieder versuchen, Stimmung zu machen gegen das, was sich dort inzwischen entwickelt.
Und ich will es auch ganz deutlich sagen: Die Tatsache, dass nach den heftigen Diskussionen – es wurde schon darauf verwiesen – 1999/Anfang 2000 inzwischen zwischen der Leitung des Klinikums der Universität Greifswald und der Regierung ein sehr intensiver und sehr sachlicher Arbeitsprozess stattgefunden hat, halte ich für ganz, ganz wesentlich und ich bin sehr froh darüber.
Inzwischen ist es eben nicht mehr so, dass bei bestimmten Problemen, die auftauchen, Schlagzeilen in der Presse produziert werden, sondern die betreffenden Akteure sich gegenseitig anrufen und sich gegenseitig informieren und beraten. Ich glaube, dass das die richtige Arbeitsweise ist, um zu Ergebnissen zu kommen. Über das, was da inzwischen erreicht worden ist, kann man und muss man sicher diskutieren. Das wird anhand des Berichtes auch möglich sein. Aber eins ist klar: Es ist in gemeinsamer Arbeit ein Kompromiss erreicht worden, mit dem am Ende, wie ich hoffe, alle leben können.
Ich will noch ganz kurz etwas zu den einzelnen Punkten sagen. Ich glaube eigentlich, dass die Regierung ihre Meinung zu der Umgestaltung der Klinika im Landeshochschulgesetz vorgelegt hat. Dass wir in diesem Rahmen darüber noch diskutieren werden, ist sicher auch klar, deshalb werde ich dazu hier weiter nichts sagen. Eigentlich liegt die Position der Landesregierung mit den entsprechenden Formulierungen im Entwurf des Landeshochschulgesetzes vor. Trotzdem ist es sicher nicht schädlich, wenn das in dem Bericht noch mal dargestellt wird. Etwas gespannt bin ich, was die Regierung aus dem zweiten Punkt „die Entwicklung der Hochschulklinika im Rahmen der Hochschulautonomie“ machen wird, weil ich mit dieser Fragestellung nicht so ganz klarkomme. Aber ich denke, die Regierung wird das schon packen
und wird es so darstellen, dass ich dann auch weiß, was gemeint ist mit der Frage.