Axel Wintermeyer

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Last Statements

Herr Abg. Warnecke, meine Damen und Herren, Herr Präsident! Diese Frage kann nicht durch die Hessische Landesregierung beantwortet werden, da sie sich an den Landesverband der CDU richtet und nicht an die Hessische Landesregierung. Ich bitte um Verständnis.
Herr Abg. Warnecke, mir ist bekannt, dass viele Parteien im Landtagswahlkampf nicht am Ort der Leistungserbringung mit Leistungen geworben haben. Das ist mir als normalem Bürger nicht verborgen geblieben.
Sie haben uns als Landesregierung eine Frage gestellt, die ich Ihnen leider nicht beantworten kann. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Ministerpräsident Volker Bouffier leistet auf jedem Quadratmeter unseres Bundeslandes und darüber hinaus gute Arbeit.
Herr Abg. Warnecke, Sie haben mich insofern richtig verstanden, als ich gesagt habe, dass der Ministerpräsident für jeden Quadratmeter des Landes Hessen und darüber hinaus gute Leistungen für unser Bundesland erbringt.
Ob er jeden Quadratmeter kennt, weiß ich nicht. In Ihrem Vorgarten wird er bisher wahrscheinlich nicht gewesen sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, in der Stadt Hofgeismar stehen einige sehr wichtige kommunale Infrastrukturmaßnahmen an, die in mittelbarem oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentags 2015 stehen und für die die Stadt Hofgeismar um eine Förderung beim Land angefragt hat.
Es handelt sich hierbei um folgende Projekte: Neugestaltung der Fußgängerzone, Sanierung und Erweiterung des Hauses Markt 5, Neubau des Bahnhofs Hofgeismar, energetische Sanierung der Stadthalle, energetische Sanierung des Bades am Park, Umgestaltung der Neuen Straße/Bahnhofstraße, Baumaßnahme Bahnhofsumfeld/Rochollpark und Renaturierung der Esse-Auen.
In einem Schreiben von mir an die Stadt Hofgeismar wurde am 29. August dieses Jahres im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen signalisiert, dass das Land bereit ist, diese Maßnahmen mit noch festzusetzenden Landeszuwendungen zu fördern. Darüber hinaus hat sich das Land bereit erklärt, der Stadt Hofgeismar günstige Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds zur Verfügung zu stellen.
Da die genannten Projekte derzeit noch nicht antrags- und bescheidungsreif sind und auch die bisher genannten Investitionskosten noch nicht bzw. noch nicht endgültig genannt werden können, kann es zu Änderungen bzw. Verschiebungen bei den einzelnen Maßnahmen kommen. Daher können gegebenenfalls auch entsprechende Ersatzmaßnahmen gefördert werden.
Die Stadt Hofgeismar wird nun konkrete Planungs- und Finanzierungsunterlagen vorlegen. Sie muss dies auch tun. Erst anschließend, Frau Kollegin, können konkrete Aussagen zur Höhe von Förderungen des Landes getroffen werden.
Abschließend darf ich noch sagen, dass neben der besonderen Förderung der investiven Maßnahmen in Aussicht gestellt wurde, dass ein Teil des durch den Hessentag entstehenden Defizits bis zu einer Höhe von 3,5 Millionen € durch das Land Hessen ausgeglichen werden kann, sofern der Gesamtbetrag von Investitionsförderung und Defizitausgleich 10 Millionen € nicht überschreitet.
Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass wir mit der Stadt Hofgeismar – wie mit jedem Interessenten für einen Hessentag – im Vorfeld der Bewerbung Gespräche geführt haben. Diese Gespräche werden mit dem Stadtoberhaupt und den von der Stadt benannten Personen geführt. Dabei wird, wie ich Ihnen eben sagte, auch über Projekte gesprochen.
Die Projekte, die ich Ihnen eben dargestellt habe, sind besprochen worden. Sie sind bei uns – auch im Benehmen mit dem Finanzministerium – überprüft worden. Dann ist von mir am 29. August 2013 der Stadt Hofgeismar schriftlich eine entsprechende Förderung signalisiert worden.
Für den Hessentag gibt es keine Bewerbungsfristen. Die Hessische Landesregierung achtet darauf, dass wir spätestmöglich eineinhalb bzw. knapp zwei Jahre vor einem Hessentag die Entscheidung treffen, welche Stadt den Hessentag ausrichtet.
Sie wissen – das habe ich in einer Fragestunde hier im Parlament schon einmal erklärt –, dass wir die Förderkriterien umgestellt haben, insbesondere im Hinblick auf Schutzschirmkommunen, die nach den alten Förderkriterien ausgeschlossen würden, sodass wir erst jetzt, im August, so entscheiden konnten, wie ich es Ihnen eben dargestellt habe. Fristen gibt es in dem Fall nicht, aber es gibt Usancen.
Gespräche mit Herrn Bürgermeister Sattler und Persönlichkeiten der Stadt Hofgeismar hat es schon längere Zeit gegeben, und zwar deswegen, weil viele Städte und Gemeinden mit uns wegen des Hessentags reden.
Intensive Gespräche über die Frage einer möglichen Bewerbung hat es nach meiner Kenntnis seit dem Frühjahr gegeben. Sie haben sich im Sommer konkretisiert und zu der entsprechenden Entscheidung des Kabinetts geführt, nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofgeismar die Entscheidung getroffen hatte, sich zu bewerben, und die Hessische Landesregierung quasi zu einer Reaktion herausgefordert hatte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, bevor eine Entscheidung getroffen wird und die Ausrichtung eines Hessentags einer Kommune übertragen werden kann, steht die Hessische Staatskanzlei immer bereits lange in Kontakt zu möglichen Hessentagsstädten. Wenn eine Stadt oder Gemeinde ihr Interesse äußert, einen Hessentag auszurichten, wird gemeinsam sehr genau geprüft, ob sie hierfür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen kann. Die entscheidenden Kriterien zu Ihrer Frage sind:
Erstens die Bereitstellung von Veranstaltungsflächen, die Fragen: Sind in der jeweiligen Kommune ausreichend Flächen für den Hessentag vorhanden? Ist die Kommune in der Lage, Flächen für den Hessentag herzurichten, und kann hierbei nachhaltig geplant werden?
Zweitens die Infrastruktur der Kommune: Welche Investitionen sind notwendig, welche Maßnahmen müssen vor dem Hessentag noch zusätzlich umgesetzt werden?
Drittens die regionale Ausgewogenheit: Die Hessische Landesregierung achtet bei der Vergabe des Hessentags außerdem auf eine möglichst regional-geografische Ausgewogenheit. Ideal ist es, wenn der Hessentag jedes Jahr in einer anderen Region des Landes stattfindet.
Wenn nach dieser Prüfung die jeweilige Kommune zu dem Ergebnis kommt, dass sie den Hessentag ausrichten kann und will – ich sagte es bereits –, muss sie sich um den Hessentag bewerben. Dies geschieht im Allgemeinen durch einen Beschluss des Stadtparlaments. Anschließend entscheidet das hessische Kabinett über die Vergabe und gibt die Hessentagsstadt bekannt.
Frau Abg. Schott, diese Frage hat zwar jetzt nichts mit Ihrer eigentlichen Frage zu tun, nach welchen Kriterien die Hessische Landesregierung entscheidet, aber ich möchte Ihnen diese Frage gern beantworten. – Ja, es ist richtig, was Sie eben vorgetragen haben. Ich erinnere mich daran, dass die Stadtverordnetenversammlung von Kassel, die im Übrigen einen hervorragenden Hessentag hingelegt hat,
letztes Jahr, abends um 18:30 Uhr, oder so etwas, entschieden hat, der Oberbürgermeister der Stadt Kassel mir bzw. uns, muss ich hier dazusagen, der Staatskanzlei, den Beschlusstext per Fax übermittelt hat und das hessische Kabinett, welches zu diesem Zeitpunkt noch tagte, sofort entschieden hat, dass Kassel die Ausrichterstadt des Hessentags 2013 ist. Wir haben, glaube ich, gemeinsam mit Kassel eine richtige Entscheidung getroffen, und das unverzüglich.
Herr Kollege Schaus, diese Frage haben Sie mir hier im Parlament schon einmal gestellt. Ich könnte jetzt auf die Beantwortung dieser Frage verweisen; die können Sie im Protokoll nachlesen. Ich kann Ihnen sagen, das habe ich Ihnen auch damals gesagt, dass es weitere Interessenten gegeben hat. Es hat keine weiteren Bewerbungen gegeben. Wenn sich eine Stadt bewirbt, ist man an sich schon so weit, dass man sagt: Diese Stadt kann es auch werden.
Es hat weitere Interessenten gegeben. Im Interesse der Städte und Gemeinden, die ihr Interesse geäußert haben – das habe ich Ihnen auch damals erklärt –, werden wir keine Namen von Städten und Gemeinden nennen, weil die Hessentage, in welcher Form auch immer, auch in der Zukunft stattfinden werden; und diese Gemeinden können sich wieder bewerben. Sie werden sich hoffentlich auch wieder bewerben, und wir werden positive Entscheidungen treffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schön, dass Herr Al-Wazir mit den GRÜNEN etwas erlaubt, auch wenn es nur Dummschwätzen ist. Aber gut, das soll jeder selbst richten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung vertraut auf die Menschen und setzt auf Wahlfreiheit, ob in Bildung und Betreuung oder bei Mobilität und Verkehr. Wir zwingen niemandem etwas auf, sondern schaffen Anreize und Rahmenbedingungen.
Wir sind gegen höhere Steuern und Abgaben. Wir sind für weniger Bürokratie und Vorschriften. Wir sind für Freiheit und lehnen moralinsaure Vorschriften und ideologiegetriebene Bevormundung ab.
Zusammengefasst: Wir stehen als Landesregierung für Chancen für alle statt für Zwang für alle.
Herr Al-Wazir, dereinst verstand sich Ihre grüne Partei als eine Ansammlung von Nonkonformisten. Doch im Laufe der Jahre wurde aus Ihnen eine Ansammlung von Menschen, die anderen vorschreiben will, was aus ihrer Sicht gut ist. Sie wollen nicht nur vorschreiben, nein, Sie heben auch noch den moralischen Zeigefinger in die Höhe nach dem Motto: Wer dagegen ist, hat mit Verbraucherschutz nichts am Hut. Wer dagegen ist, hat nichts mit anständiger Tierhaltung zu tun. Und wenn einer etwas von Gesundheit versteht und Ahnung hat, dann sind wir es – rein nach dem Motto: Wir wissen, was gut ist.
Ich sage Ihnen persönlich: Für mich ist es ausgesprochen überheblich, was Sie und Ihre Partei hier machen. Nicht eine Partei, nein, die Gesellschaft setzt Werte.
Meine Damen und Herren, die grünen Bevormundungen betreffen einen Großteil von Lebensbereichen, angefangen vom Einkaufen und Ernährung über die Energieversorgung bis hin zum Verhalten im Alltag. Aus dieser umfassenden Regelungs- und Bestimmungswut wird ein ideologisches Verhalten, ein erzieherisches Verhalten deutlich. Es sind, wie eben vorgetragen, nicht wenige Einzelbeispiele, sondern sie bilden eine ideologische Kette, die Ihrem Denken entspricht. Was Ihnen nicht ins Weltbild passt, wird einfach verboten, und sei es Weihnachten, wie gerade in Kreuzberg geschehen. Sie kennen die Entscheidung, wo Sie Mehrheiten im Bezirksparlament tragen.
Meine Damen und Herren, gut, dass Prozessionen notfalls durch das Demonstrationsrecht geschützt sind.
Die Landesregierung lehnt Ihre Kette von Verboten, Einmischungen, Bevormundungen und Vorschriften rundweg ab. Sie nehmen Menschen ihre Freiheit. Sie treiben die Kosten für sozial Schwache in die Höhe, und Sie beschreiben ein Staatsverständnis, das die Mehrheit der Menschen ablehnt. Freiheit statt Bevormundung, das ist unsere Antwort auf Ihre Bevormundungsliste.
Liebe Frau Dorn, ich komme zum Veggie-Day. Sie haben vorhin an die CDU wegen des C appelliert bezüglich der katholischen Kirche und des fleischlosen Freitags. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass seit 1985 das Dogma des Freitagsgebotes auch in der katholischen Kirche nicht mehr existiert.
Aber ich frage Sie einmal. Ihre Parteivorsitzende bzw. die Spitzenkandidatin Göring-Eckardt hat doch auch etwas mit Religion zu tun.
Sie hat sich dafür ausgesprochen, den Veggie-Day am Donnerstag und nicht am Freitag zu machen. Das ist doch, in Anführungszeichen gesehen, vom Prinzip her ein klares Bekenntnis Ihrer Partei zur Kirche.
Meine Damen und Herren, der Vorschlag für einen fleischlosen Tag – in Rheinland-Pfalz übrigens Bestandteil des Koalitionsvertrags von SPD und GRÜNEN – ist ein besonderes Stück in Ihrer Verbotskette. Wir, die Hessische Landesregierung, stehen zu Freiheit. Wir wollen Freiheit und keine Bevormundung; denn jeder soll essen, was er mag. Er soll essen können, was er essen möchte. Deutschland will sich nicht von hessischen und deutschen GRÜNEN vorschreiben lassen, was auf den Tisch kommt.
Der Veggie-Day ist das eine. Wenn aber Ihre von Rot-RotGrün geplanten Steuererhöhungen durchkommen
ich nenne es nur im Schnelldurchlauf, damit Sie es noch einmal hören: Abschaffung des Ehegattensplittings, Einführung einer Vermögensteuer, Erhöhung der Erbschaftsteuer, Reduzierung der Kinderfreibeträge, Abschaffung der Pendlerpauschale, Abschaffung der Minijobs, Einführung eines Wassercents,
Einführung einer Sand- und Kiessteuer, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung, Einführung einer Zwangseinheitsversicherung, Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer, Erhöhung der Abgeltungssteuer, Erhöhung der Dieselbesteuerung, Einführung einer CO2-Steuer, Abbau von Ausnahmen bei der Ökosteuer, Einführung einer Tütensteuer, Einführung einer Kerosinsteuer, Einführung einer Heizölbesteuerung, Erhöhung der Steuern auf Dienstwagen, Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Schnittblumen, Hundefutter, Skiliften und Fast Food –, dann haben wir keinen Veggie-Day mehr, sondern eine Veggie-Week, weil sich die Menschen dann nicht mehr die Wurst auf dem Brot leisten können. – Mit uns nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Wagner, es ist so ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis, das ich heute habe, weil Sie eine ähnliche oder fast gleichlautende Frage im Plenum gestellt haben. Ich will Ihre Frage trotzdem beantworten.
Herr Kollege Stefan Grüttner hat sich als Kommunal- und Landespolitiker sowie als Mandatsträger und Staatsminister um das Wohl des Landes Hessen sowie seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger mehr als verdient gemacht.
Herr Kollege Wagner, daran hat sich seit der Beantwortung der mündlichen Frage 869 von Ihnen auch nichts geändert. Ob und wann Herr Staatsminister Grüttner mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet wird und diesen in einem würdigen Rahmen erhält, wird der Herr Ministerpräsident zu gegebenem Zeitpunkt entscheiden. Insofern gibt es keinen neuen Sachstand in dieser Frage.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Gremmels, ich bin ein bisschen darüber verwundert, dass Sie diese Frage an die Landesregierung richten. Ich möchte sie Ihnen aber gerne beantworten.
Über die Frage, welche Angebote die Hessische Landeszentrale für politische Bildung im Vorfeld einer Wahl den Bürgerinnen und Bürgern als Information im Rahmen ihres Auftrags zur Verfügung stellt, entscheidet nicht die Hessische Landesregierung, sondern das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung. Dieses hat sich in seinen Sitzungen am 12. November 2012 und am 3. Juni 2013 ausführlich mit den geplanten Aktivitäten zu der Bundestagswahl und der Landtagswahl beschäftigt. Die Forderung nach Einsatz eines hessischen Wahl-O-Mat wurde dort unseres Wissens nicht erhoben.
Das liegt mir ganz besonders am Herzen: Die Hessische Landesregierung nimmt keinen inhaltlichen Einfluss auf das Angebot der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.
Es dürfte unbestritten sein, dass die Hessische Landeszentrale für politische Bildung eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Demokratie übernommen hat. In diesem Zusammenhang ist uns die Garantie der Überparteilichkeit dieser Einrichtung wichtig. Sie wird wesentlich durch die Einrichtung des Kuratoriums geprägt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der bereits erwähnten Überparteilichkeit des Kuratoriums bitte ich Sie um Verständnis, dass die Landesregierung und auch ich persönlich in Zukunft nicht beabsichtigen, Entscheidungen des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung öffentlich zu kommentieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr van Ooyen, da ich eben gehört habe, was Sie gesagt haben, darf ich Sie fragen: In welcher Welt leben Sie?
Da reißt es einen wirklich vom Stuhl hoch. Sie haben in der Vergangenheit – das haben Sie auch nie bestritten – für die Friedensbewegung Gelder von Erich Honecker erhalten, abgezeichnet auf einem Brief. – Wenn Sie hier eine Bundeswehr, die auf gesetzlicher Grundlage steht, die ihre Einsätze im Ausland aufgrund eines Mandats durchführt, über die der frei gewählte, demokratisch gewählte Deutsche Bundestag abstimmt, in der Weise diskreditieren, darf ich Sie fragen: Wann haben Sie jemals gegen die Einsätze und gegen die Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik demonstriert?
Meine Damen und Herren, was ist die Bundeswehr? Sie ist eine staatliche Organisation, wie ich sagte, unter parlamentarischer Kontrolle, die dazu da ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen.
Deshalb steht sie auch in der Mitte unserer Gesellschaft. Deshalb war die Bundeswehr auch in diesem Jahr wieder ein selbstverständlicher und fester Bestandteil des Hessentags. Hierbei haben ihre vielfältigen Präsentationen erwartungsgemäß großen Anklang gefunden.
Ich möchte auch dem hier anwesenden Herrn Brigadegeneral Klink und seinem Landeskommando Hessen sehr herzlich für den Einsatz auf unserem Hessentag danken.
Meine Damen und Herren, warum sprechen wir heute über diese Selbstverständlichkeiten? Weil einige wenige politisch verblendete Ideologen – auch Sie, Herr van Ooyen – unsere Bundeswehr mit aller Gewalt an den Rand der Gesellschaft schieben wollen und unsere Bundeswehr fortgesetzt diskreditieren. Deshalb organisieren Sie aggressive Demos auf dem Hessentag, bei denen unsere Soldatinnen und Soldaten verunglimpft werden sollten und wurden.
Meine Damen und Herren, haben unsere Soldatinnen und Soldaten das verdient? Wir sagen ganz klar Nein. Hetze
gegen unsere Soldatinnen und Soldaten darf nicht salonfähig werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch vor wenigen Tagen wurde unseren Soldatinnen und Soldaten deutschlandweit zugejubelt, als sie sich als Sandsackträger, als Menschenretter, als Hab-und-Gut-Verteidiger gegen die Fluten gestemmt haben.
Und heute ist alles vergessen? Offensichtlich ja – bei den verblendeten linken Ideologen.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung jedenfalls ist der Bundeswehr für ihr Engagement bei der Flutkatastrophe sehr dankbar.
Wir sind der Bundeswehr aber auch für die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu Dank verpflichtet, auch und gerade bei Auslandseinsätzen; denn die größten Bedrohungen gehen heute von Terroristen, diktatorischen Regimen sowie instabilen und zerfallenden Staaten aus. Deswegen geht es bei der Verteidigung heute nicht mehr nur um die Abwehr gegnerischer Streitkräfte an der Landes- oder Bündnisgrenze, sondern vielmehr um die Abwehr und Bekämpfung von Gefahren, Instabilitäten und Bedrohungen am Ort ihres Entstehens,
und das alles mit Zustimmung des Deutschen Bundestages. Meine Damen und Herren, die Bundeswehr leistet hier Großartiges. Die Hessische Landesregierung steht daher uneingeschränkt und vorbehaltlos hinter den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Ihr oft gefährlicher Dienst im Kampf für Frieden und Freiheit und gegen den weltweiten Terrorismus verdient, wie ich meine, unsere Anerkennung und unser aller Respekt.
Seit dem Bestehen des Hessentags ist die Bundeswehr stets ein wesentlicher Bestandteil des Hessentags und hat sich dabei mehrfach als Garant für dessen Gelingen erwiesen. Sie hat nicht nur – im übertragenen Sinne – oft Brücken gebaut. Die jeweiligen Hessentagsstädte wissen sehr wohl zu schätzen, in welchem Umfang die Bundeswehr ihnen bei der Lösung vielfältiger Probleme geholfen hat. Sie konnten sich stets auf ihre Bundeswehr, auf unsere Bundeswehr verlassen. Meine Damen und Herren, auf dem Hessentag ist die Bundeswehr in der Mitte unserer Gesellschaft, genau dort, wo sie hingehört.
Die Landesregierung beantwortet diese Frage wie folgt: Herr Staatsminister Grüttner hat sich über Jahrzehnte als Kommunalund Landespolitiker, Abgeordneter und Staatsminister ganz außerordentliche Verdienste für das Land Hessen erworben.
Ob und wann der Ministerpräsident Herrn Staatsminister Grüttner mit der Verleihung des Hessischen Verdienstordens auszeichnen wird, wird der Herr Ministerpräsident zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden.
Herr Kollege Wagner, ich darf Ihre Frage in zwei Teilen beantworten.
Erstens ist es so, dass wir keinen Hessen und keine Hessin bei der Betrachtung ausschließen, ob sie einen Orden für ihre ehrenamtlichen oder amtlichen Tätigkeiten bekommen. Das ist völlig normal. Da gibt es keinen Ausschluss.
Der zweite Teil Ihrer Frage zeigt, dass wir die Ihrer mündlichen Frage innewohnende Fürsorge für ein Mitglied dieser Landesregierung für bemerkenswert halten dürfen. Insofern haben Sie sich hier durchaus dekuvriert, denn so viel Fürsorge sind wir von Ihnen gar nicht gewohnt.
Meine Sorge ist allerdings, dass es sich bei Ihrer Frage weniger um eine Ordensanregung handeln soll als um eine vorweggenommene Kritik an einer zukünftig möglichen Entscheidung.
Herr Abg. Al-Wazir, die Hessische Landesregierung hält es für normal, dass verdiente Mitmenschen in Hessen entsprechende Orden für die Tätigkeit erhalten, die sie geleistet haben. Dabei macht die Hessische Landesregierung keinen Unterschied zwischen Menschen, die außerhalb des
Parlaments arbeiten und wirken, Parlamentariern – auch diese erhalten Orden – und Kabinettsmitgliedern.
Herr Kollege Wagner, ich habe Ihre Frage beantwortet. Ich habe Ihnen gesagt – und wiederhole mich insofern –, dass wir es für keine Person ausschließen, die eine Tätigkeit geleistet hat, die einen Orden rechtfertigt, ihr einen solchen Orden zu verleihen.
Damit habe ich Ihre Frage indirekt und auch direkt beantwortet, wie Sie es gewünscht haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man merkt, es ist Wahlkampf. Die Chefstrategen der Opposition haben in den letzten Wochen anscheinend ihre Taktik geändert. Wurde die Landesregierung monatelang wegen angeblichen Stillstands oder gar wegen Ideenlosigkeit kritisiert,
satteln Sie mit Ihrem erneuten Schaufensterantrag jetzt um und werfen uns fehlerhafte Entscheidungen vor.
Meine Damen und Herren, es ist Wahlkampf. Fakt ist, dass die Landesregierung im Interesse der Menschen entscheidet und handelt – vielleicht mit einer Geschwindigkeit, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, strapaziert. Wir machen eine deutlich solidere Politik, als Sie glauben machen wollen. In der vorvergangenen Woche haben wir ein Sonderprogramm für den Wohnungsbau auf den Weg gebracht, damit bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Wir haben mit den Änderungen am Kinderförderungsgesetz auf Besorgnisse und Wünsche der Eltern verantwortungsvoll reagiert.
Wir haben die Zahl der Studienplätze, die an den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen bis 2015 geschaffen werden, um rund 15.000 gegenüber der bisherigen Planung erhöht. Wir haben die Ersatzschulfinanzierung zukunftsweisend angepackt, und wir haben mit dem Beschluss über die Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes einen weiteren Startknopf für neue Investitionen gedrückt.
Meine Damen und Herren, das sind die Entscheidungen, die wir treffen. Es mag Ihnen nicht passen; sie mögen für Sie falsch oder unzureichend sein – wofür auch immer Sie sie halten. Fakt ist, wir handeln, und das mit Volldampf; denn Hessen hat als ein starkes Land auch eine starke Regierung.
Herr Wagner, Sie brauchen nicht zu glauben, dass Sie allein Wahlkampf machen und wir die Schnauze halten. Wir gehen darauf ein. Die Regierung wird auf die Worte, die Sie im Hessischen Landtag verwenden, genau so reagieren, wie Sie das uns gegenüber tun.
Lieber Herr Wagner, seien Sie froh, dass wir nicht mit den Worten reagieren, die Sie uns an den Kopf werfen. Das wäre nämlich nach unserer Auffassung unparlamentarisch.
Sie mäkeln, und wir regieren. Das ist der Unterschied zwischen uns.
Ja, es wird immer Streit und Auseinandersetzungen in der Sache geben. Das ist auch Teil unserer Demokratie. Wenn Gerichte Entscheidungen treffen oder zur sachgemäßen Überprüfung herangezogen werden, wenn der Rechtsweg, von wem auch immer, beschritten wird, dann ist das zunächst einmal sehr wichtig für die Funktionsfähigkeit unserer Gewaltenteilung und damit für die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats. Was Sie hier skandalisieren wollen, ist in Wirklichkeit, von welcher Seite auch immer, ein gutes Recht. Mit der Auflistung im vorliegenden Antrag der GRÜNEN, von der sich Teile ohnehin erledigt haben oder falsch sind,
wollen Sie ganz bewusst ein Bild der Skandalisierung zimmern, das genauso in sich zusammenfallen wird wie die vielen Schaufensteranträge aus der Vergangenheit, die Sie immer und immer wieder aufgekocht haben.
Da Herr Rudolph sagt, alles im Antrag ist richtig
er ist da, hört aber gerade nicht zu –, will ich hier einige Beispiele aus Ihrem Antrag nennen.
Erstens. Der VGH hat zwar die Betriebsuntersagung für Biblis A und B für rechtswidrig erklärt,
aber an dem Urteil bestehen grundlegende Zweifel. Ich verweise auf die Debatten im Hause, die Ihnen, wenn Sie zugehört haben, bekannt sein sollten. Daher wurde von unserer Umweltministerin richtigerweise Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Anders, als es hier dargelegt wird, gibt es bisher keine Klage auf Schadenersatz durch RWE.
Zweitens. Die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Nordwestbahn hat der VGH im Wesentlichen abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgte durch das Land, um höchstrichterlich bestätigen zu lassen, dass ein weitgehendes Nachtflugverbot verhängt werden dürfte. Aus den Urteilsgründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich jetzt, Gott sei Dank, rechtssichere Maßnahmen zur Umsetzung des Nachtflugverbots. Vor dem Ausbau – ich darf noch einmal daran erinnern, der Kollege Noll hat das schon getan – gab es zwischen 23 und 5 Uhr, der sogenannten Mediationsnacht, bis zu 70 Nachtflüge. Herr Kaufmann, wir haben damals auch nicht vorsätzlich, wie Sie das sagen, falsch interpretiert – das muss ich ausdrücklich zurückweisen –, sondern auf der Basis von zwei Gutachten gehandelt.
Drittens. Die Behauptung, das Land sei vom Staatsgerichtshof veranlasst worden, die Kinderbetreuung zu finanzieren, ist falsch. Die Klagen der Kommunen gegen die Mindestverordnung wurden zurückgewiesen. Lesen Sie das Urteil. Auf die Frage der Konnexität kam es bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nämlich nicht an. Aber wir, das Land, haben im Interesse der Kommunen die rechtlich unverbindlichen Hinweise des Staatsgerichtshofs dennoch umgesetzt.
Viertens. Zur Einrichtung von Umweltzonen in Wiesbaden und Darmstadt liegt, anders als von Ihnen, Herr Wagner, unterstellt, kein einziges rechtskräftiges Urteil vor.
Der Rechtsstreit ist in beiden Fällen für erledigt erklärt worden. In der Sache ging es auch nicht um die Frage, lieber Herr Wagner, ob Umweltzonen eingerichtet werden müssen, sondern um die Frage, wer dieses Recht einklagen kann, einzelne Bürger oder Verbände.
Fünftens. Anders als behauptet wurde die Privatisierung des Uniklinikums Gießen-Marburg ausdrücklich nicht als rechtswidrig eingestuft.
Soweit der Übergang der Arbeitsverhältnisse des nicht wissenschaftlichen Personals, Frau Fuhrmann, durch das Bundesverfassungsgericht für unwirksam gehalten wurde,
hatten zuvor das Landesarbeitsgericht und in 13 Urteilen das Bundesarbeitsgericht keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Stümperhaftes Verhalten würden Sie daher nicht nur der Landesregierung, sondern auch den Gerichten vorwerfen, nämlich dem Landesarbeitsgericht und in 13 Fällen dem Bundesarbeitsgericht, die die bisherige Auffassung der Landesregierung in jedem Fall gutgeheißen haben. Dann wünsche ich Ihnen gute Verrichtung.
Sechstens. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung – auch das steht in Ihrem Antrag – wurde, anders als dargestellt, im Grunde nicht eine hessische Regelung, wie Sie sehr genau wissen, sondern die durch die damalige rot-grüne Bundesregierung beschlossene Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verdammt noch mal. Durch das Urteil sind deshalb jetzt Hessen und andere Länder betroffen. Da wollen wir doch bitte die Kirche im Dorf lassen.
Zuletzt. Das Verfahren zur Besetzung des Landeswahlleiters, das Sie mit Ihrem Antrag skandalisieren wollen, ist rechtskräftig – nehmen Sie es bitte zur Kenntnis – zugunsten des Landes und der getroffenen Auswahlentscheidung entschieden worden.
Herr Wagner, wenn Sie behaupten, es ist nicht rechtmäßig entschieden worden, dann beschweren Sie sich beim Gericht, aber nicht bei der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich könnte hier auch aufzählen, wie viele, auch bedeutende Gerichtsverfahren die letzte rot-grüne Landesregierung allein in den letzten zehn Jahren bis 1998 verloren hat. Aber auf dieses Niveau, das Sie im Hessischen Landtag eingeführt haben, will ich nicht, ohne dass Sie mich dazu auffordern, gehen. Ich habe sie hier alle vorliegen.
Ihre Nebelkerzen werden nicht die Tatsachen überdecken. Ein Beispiel. Wir haben den Flughafen Frankfurt ausgebaut und stehen für Arbeitsplätze, damit der Wohlstand hier erhalten bleibt. Mit dem Gang zum Bundesverwaltungsgericht haben wir, wie ich bereits sagte, Rechtssicherheit bekommen. Unser Lärmschutzpaket ist obendrein einmalig. Andernorts, z. B. in Berlin, ruhen die Baustellen und stehen die Bagger still. Wir haben gehandelt. Ein solches Großprojekt, zudem privat finanziert, wird nie ohne Rechtsverfahren durchzusetzen sein. Wenn Sie sich auf der
bundesdeutschen Landkarte umschauen, dann werden Sie feststellen, dass diese Zukunftsinvestition einmalig in Deutschland ist. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Herr Wowereit und Herr Platzeck wären für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zuständig gewesen.
Nächster Punkt. Sie können herumdrucksen, wie Sie wollen. In Hessen sind die Ausgaben für die Kinderbetreuung so hoch wie nie,
und die Kommunen in Hessen – auch das sprechen Sie in Ihrem Antrag an – bekommen so viel Geld wie noch nie: 3,8 Milliarden € in diesem Jahr.
Wir würden gern noch mehr tun – da können Sie sicher sein –, wenn nicht andere Bundesländer ihre Kinderbetreuung auf Kosten hessischer Steuerzahler finanzieren würden.
Meine Damen und Herren, wir sehen dem Ausgang der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zum Länderfinanzausgleich nicht mit großer Sorge entgegen, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren.
Wir sehen eher mit größerer Sorge, dass hessische Steuerzahler für Steuergeschenke in anderen Bundesländern aufkommen sollen.
Herr Präsident, ja. – Meine Damen und Herren, wir sehen mit großer Sorge, dass die hessische Opposition die Klage kaputtreden will. Sie denken eben nur an Ihren Nutzen. Wir denken an den Nutzen für Hessen. Das unterscheidet eine gute Regierung von einer Opposition wie Ihnen.
Allein dieser Punkt aus Ihrem Antrag zeigt, dass es Ihnen nicht um die eigentliche Sache geht. Machen Sie das nur. Es fällt langsam auf.
Meine Damen und Herren, es ist auch reines Pharisäertum, wie Sie sich hier zu Biblis und RWE äußern, ein Treppenwitz fast, wo Sie doch nicht schnell genug eine Abschaltparty in Szene setzen konnten. Ich will noch einmal den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN zitieren, und zwar drei Tage nach dem Reaktorunfall in Japan. Er schreibt in einer Pressemitteilung vom 14.03.2011 – ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren –:
Die Landesregierung darf jetzt nicht auf Zeit spielen,
das AKW Biblis muss sofort und dauerhaft abgeschaltet werden.
Wir müssen so schnell wie möglich aus der Nutzung der Atomkraft aussteigen und mit den ältesten und störanfälligsten Atomkraftwerken sofort beginnen.
Wir haben, anders als jede rot-grüne Regierung in Bund und in Ländern, schnell und unter den gegebenen Rahmenbedingungen gehandelt. Dass dieses Handeln der Rechtsstaatlichkeit unterliegt, ist selbstverständlich, ebenso aber auch, dass das letzte Urteil entscheidet und nicht das erste, das Sie hier und heute zum Klamauk heranziehen.
Das Moratorium war die unmittelbare Konsequenz der Katastrophe von Fukushima. Wenn dort alle Sicherheitssysteme versagt hatten, musste ohne jeden zeitlichen Aufschub geklärt werden, welche Risiken mit dem Betrieb etwa von Biblis A und Biblis B unter extremen Bedingungen verbunden sein könnten. Das war damals die allgemeine Erwartung an den Bund und die Länder. Dieser Erwartung sind wir, auch wir, sofort gerecht geworden. Hätten wir das Moratorium in Hessen nicht angeordnet, hätten wir uns selbst dauernd den Vorwurf der Leichtfertigkeit machen müssen.
Aber am lautesten, meine Damen und Herren, und das gehört doch zur Wahrheit dazu, hätten Sie, die GRÜNEN, geschrien und uns, mit Ihren Worten gesprochen, Kumpanei mit der Atomwirtschaft vorgeworfen. Man kann es Ihnen einfach nicht recht machen.
Was in diesem Zusammenhang die Frage von Schadenersatzansprüchen angeht, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Wenn Sie munter durch die Lande ziehen und eine noch nicht einmal eingereichte Klage als verloren darstellen, dann frage ich mich, und dann fragt sich die Landesregierung: In welchem Interesse handeln Sie? – Sicherlich nicht im hessischen.
Frau Wissler spricht hier – lassen Sie mich darauf noch eingehen, das fand ich in der Diskussion sehr spannend – zum Rechtsstaat.
In dem Antrag der LINKEN zu der OberbürgermeisterFeldmann-Geschichte, der verteilt wird, während die Fraktionsvorsitzende der LINKEN hier steht und den Rechtsstaat nach oben hebt, steht, dass Hausbesetzungen ein legitimes Mittel zur Durchsetzung von Rechten sind. Das gibt uns zu denken.
Lieber Herr Rudolph – das müssen Sie sich noch anhören –, wenn Sie als PGF einer Fraktion, die den größten Wortbruch am hessischen Volk begehen wollte, nur das Wort „Wortbruch“ in den Mund nehmen, dann richtet sich dies selbst.
Ich komme zum Schluss und darf Sie sogar mit den Worten Ihres Antrags auffordern: Kommen Sie bitte „umgehend zu einer anständigen, ordentlichen und sauberen“ Oppositionsarbeit zurück, und setzen Sie auf Sachkonzepte statt auf reine politische Inszenierung. Ein solches Verhalten ist zu flach, zu durchsichtig und, wie ich meine, einer ernst zu nehmenden Opposition unwürdig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute, 80 Jahre nach dem 30. Januar 1933, sprechen wir über einen Tag, an dem Deutschland einen Weg einschlug, der bis zu 80 Millionen Menschen in den Tod führte: Menschen aus Deutschland selbst, Menschen aus Polen und aus Frankreich, aus der Sowjetunion und aus Großbritannien, aus Griechenland und aus vielen, vielen anderen Ländern der Welt. Menschen wurden in Lagern ermordet, starben auf den Schlachtfeldern des Zweiten Weltkriegs, kamen bei Bombardements oder auf der Flucht ums Leben. Zu den Opfern zählten fast die gesamte jüdische Bevölkerung, aber auch behinderte Menschen in Euthanasieprojekten, Sinti und Roma, Homosexuelle und Zwangsarbeiter.
Insbesondere in den zwölf Jahren bis 1945 richteten die Nationalsozialisten ein grauenvolles Blutbad an. Sie tragen die unmittelbare Verantwortung für ihre furchtbaren Gräueltaten, aber sie tragen auch mittelbar die politische Verantwortung für die Folgen, die die militärischen Aktionen und die politischen Entscheidungen der Alliierten für Deutschland und die Deutschen hatten.
Wenn wir über den 30. Januar 1933 sprechen, dann sprechen wir also über einen Tag, der eine Zeitenwende markiert. Es ist eine Zeitenwende, an der das dunkelste Kapitel der Geschichte unseres Landes beginnt. Diese Wende – einige der Vorredner haben schon darauf hingewiesen – kam nicht unvermittelt. Ein Weg führte zu ihr. Er führte weg von der Demokratie hin zur Diktatur, weg von der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Mitmenschlichkeit hin zu Zwang, Unrecht und grenzenloser Menschenverachtung.
Dabei ist festzuhalten, dass die Feinde der fragilen Weimarer Republik zunächst aus zwei Richtungen kamen: Sie kamen von rechts und von links. Die Verteidiger der Demokratie mussten also an zwei Fronten kämpfen, und das erschwerte ihre Lage sehr. 20 gescheiterte Regierungen in 14 Jahren Weimarer Republik machten sie verletzlich, Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit spielten schließlich den Braunen in die Hände.
Erhielt die NSDAP – Frau Schulz-Asche hat schon darauf hingewiesen – bei den Wahlen 1928 2,8 %, waren es 1930 18,3 % und zwei Jahre später 37,4 %.
Die drei Parteien der Weimarer Koalition, die Sozialdemokraten, die Liberalen und die Zentrumspartei, kämpften und standen z. B. auch in einer anderen Organisation gemeinsam zusammen, die sich zur Aufgabe gemacht hatte, die Republik gegen die Feinde von rechts und links zu verteidigen. Ich meine das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Das ist ein Name, der für uns heute ein wenig sperrig klingen mag. Aber es ist ein Name, der für eine hervorragende politische Tradition steht.
Im Reichsbanner waren Persönlichkeiten tätig, die unbeschadet tagespolitischer und parteipolitischer Differenzen gemeinsam für die Republik und die Demokratie standen und kämpften. Stellvertretend nenne ich für die Liberalen Theodor Heuss, für die SPD Georg August Zinn und für das Zentrum Heinrich Krone.
Ich sage nicht, dass ihr Einsatz vergebens war. Auch wenn Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde, auch wenn mit dem Ermächtigungsgesetz wenige Wochen später die Demokratie endgültig abgeschafft wurde – die Werte, für die Georg August Zinn, Theodor Heuss und Hein
rich Krone und mit ihnen viele andere Männer und Frauen standen, sind unvergänglich. Solange ein Mensch, begabt mit Vernunft und Mitgefühl, existiert, so lange bleiben diese Werte lebendig, auch wenn sie in einer Diktatur unterdrückt werden.
Meine Damen und Herren, diese Werte lebten wieder auf. Die hessische Landesverfassung vom 1. Dezember 1946 legt davon ein Zeugnis ab. In ihr fanden die Werte ihren rechtlichen Ausdruck, ebenso wie zweieinhalb Jahre später im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Beide Verfassungen formulieren die Grundbedingungen der politischen Existenz unseres Staates. Gleichzeitig sind sie aber auch eine Antwort auf die Diktatur, die ihnen vorausging.
Uns ist bewusst, dass die demokratischen Strukturen jeden Tag wieder mit Leben erfüllt werden müssen. Die hessische Landesverfassung und das Grundgesetz bieten auch dafür eine Richtschnur. Es liegt in unserer Verantwortung, uns an dieser Richtschnur zu orientieren. Der Respekt vor anderen Menschen, vor deren Würde, die Toleranz und der Pluralismus müssen von uns gelebt werden. Das lässt sich auch nicht beschließen und verordnen. Das muss gelebt und, wie wir es auch tun, in unseren Bildungsinstitutionen vermittelt und erlebbar gemacht werden.
Meine Damen und Herren, die Lehren, die wir aus dem Scheitern der Demokratie in der Weimarer Republik gezogen haben, gilt es lebendig zu halten. Wir treten heute jedem Angriff auf unsere Demokratie und unsere Werte entschlossen entgegen, egal aus welcher Richtung sie kommen mögen.
Ministerpräsident Volker Bouffier hat anlässlich des Holocaust-Gedenktages darauf hingewiesen, dass die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht in Auschwitz begonnen haben, sondern im Alltag der Bürger: durch Verhöhnung anderer, durch Ausgrenzung und Demokratieverlust. Damit wurde der Boden für die Vernichtung bereitet.
Die Auseinandersetzung mit dem Holocaust und den Verbrechen des Nationalsozialismus ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Erinnerungskultur und demokratischen Werthaltung in Hessen. Ebenso gilt es immer wieder auch an das jüdische Leben in Deutschland zu erinnern, das die Nationalsozialisten ausrotten wollten.
Deshalb engagiert sich das Land Hessen in seiner politischen Bildungsarbeit besonders an Schulen, in der Arbeit mit jungen Menschen und in der Erwachsenenbildung sowie in seiner Gedenkstättenförderung nachhaltig für ein waches Geschichtsbewusstsein und eine klare Haltung gegen Diktaturen und jedwedes extremistische Gedankengut.
Meine Damen und Herren, die Stärkung der demokratischen Kultur und Bildung in der Nachkriegszeit wurde als eine der wichtigsten Aufgaben für die junge Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland gesehen. Sie war auch vor 59 Jahren der Gründungsimpuls für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung. Diese war und ist traditionell stark auf dem Feld der Zeitgeschichte engagiert. Sie unterstützt die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und die Aufarbeitung und Aufklärung über Ursachen, Strukturen und Folgen der NS-Diktatur.
Mit der Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen, der Gedenkstätte Hadamar, dem Dokumentations- und Informationszentrum Stadtallendorf und der Gedenkstätte und dem Museum Trutzhain fördert das Land beispielhaft und dauerhaft vier Erinnerungsorte, die an unterschiedliche Opfergruppen des Nationalsozialismus und an beispielhafte Orte des NS-Terrors in Hessen erinnern.
Diese Gedenkstätten stehen stellvertretend für den Schrecken, den der nationalsozialistische Rassen- und Kriegswahn über unser Land und ganz Europa getragen hat. Die Bewahrung dieser unverzichtbaren Erinnerungsund Lernorte gegen das Vergessen und für Demokratie und Menschenwürde sind Ausdruck unserer Verantwortung vor der Geschichte und für die Zukunft.
Deshalb legt das Land Hessen mit den Angeboten der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung auch einen besonderen Schwerpunkt auf die Durchführung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen mit diesen Einrichtungen und fördert und unterstützt Gedenkstättenbesuche und entsprechende Erinnerungsprojekte hessischer Schul-, Jugendund Erwachsenengruppen.
Einen besonderen Schwerpunkt legen das Land Hessen und die HLZ in ihrer Arbeit auf die Durchführung von Zeitzeugenlesungen und Zeitzeugengesprächen in hessischen Schulen. Nichts wirkt einprägsamer und lehrreicher auf junge Menschen als die persönlichen Erfahrungen, die Schicksale von Betroffenen, die uns an ihren schrecklichen Erlebnissen, aber auch an ihrem unbeugsamen Lebensmut teilhaben lassen und immer wieder zu demokratischer Verantwortung mahnen.
Gerade für diese Form der Aufarbeitung wird die Zeit aufgrund des Alters der Zeitzeugen leider immer knapper. Umso wichtiger ist es, sie jetzt nicht ungenutzt verstreichen zu lassen und viele dieser Schultermine zu unterstützen, so wie dies im Rahmen der HLZ geschieht.
Mit diesen Angeboten wollen das Land Hessen und seine Landeszentrale für politische Bildung vor allem bei jungen Menschen das Geschichtsbewusstsein stärken und zu einer intensiven Auseinandersetzung mit Diktaturen und Unrechtsregimen anregen. Deshalb gehört die Aufarbeitung der NS-Diktatur zum zentralen Bildungskanon der hessischen Schulen, ebenso wie die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die in den letzten Jahren intensiviert wurde, ohne bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus auch nur einen Punkt nachzulassen.
Wir beugen damit insbesondere auch rechts- und linksextremistischen Einstellungen vor und tragen zur Festigung des demokratischen, antitotalitären Grundkonsenses bei.
Meine Damen und Herren, ohne die Aufklärung über die Ursachen und Folgen totalitärer Herrschaft, ohne die Stärkung des antitotalitären und antiextremistischen Grundkonsenses kann eine demokratische, offene Gesellschaft nicht überleben.
Dies ist eine der nachhaltigsten Lehren, die sich aus dem 30. Januar 1933 ergeben, die sich mit ihm verbinden und der wir uns in all unserem Grundverständnis permanent stellen. Wir sind uns dessen bewusst und verteidigen die Demokratie und unsere Freiheit mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
Meine Damen und Herren, eine Zeitenwende wie am 30. Januar 1933 darf es in unserem Land, darf es in Europa und in der Welt nie wieder geben. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Wissler, ich darf Ihnen folgende Antwort geben: An diesem Gespräch haben aufseiten der Landesregierung der damalige Ministerpräsident Roland Koch, der damalige Staatsminister der Finanzen Weimar, Herr Staatsminister Hahn, Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann sowie Mitarbeiter des Justiz-, Finanz- und Wissenschaftsministeriums teilgenommen. Vonseiten der EBS waren die Prof. Jahns, Tilmes und von Hoyningen-Huene sowie Herr Niesik zugegen. Herr Abg. Rentsch hat als Fraktionsvorsitzender der FDP teilgenommen.
Frau Wissler, diese Frage kann ich Ihnen auch beantworten. Grundsätzlich sind, wenn die Koalition zusammenkommt, auch die Koalitionsfraktionsvorsitzenden dabei. Wenn ich es im Ausschussprotokoll vom 17.08.2011 richtig gelesen habe, ist schon danach gefragt worden, warum Herr Abg. Dr. Wagner nicht dabei war. Das kann die Landesregierung jetzt nicht beantworten, aber ich kann es aus meiner früheren Tätigkeit beantworten.
Er war zu diesem Zeitpunkt im Plenum, weil wir dort in der Zeit von 10 Uhr bis 12:15 Uhr, zeitgleich zu diesem Gespräch, einen Setzpunkt der CDU hatten mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN betreffend sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass Frau Kollegin Abg. Wiesmann eine viel beachtete Rede gehalten hat.
Herr Abg. Weiß, wie ich eben schon einmal sagte, ist es so, dass es bei bestimmten Gesprächen und auch bei diesem Gespräch – das können Sie alles in den Ausschussprotokollen zu der Frage nachlesen, die mir gestellt worden ist, die Frau Kollegin Kühne-Hörmann in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 17.08.2011 beantwortet hat; die Ausschussprotokolle liegen Ihnen ja vor – um eine Verständigung über die dauerhafte Zahlung einer staatlichen Finanzhilfe nach § 94 des Hessischen Hochschulgesetzes ging. Dazu ist es notwendig, dass sich die Landesregierung auch der jeweiligen Zustimmung der Koalitionsfraktionen versichert. Insofern hat Herr Kollege Rentsch dort als Fraktionsvorsitzender teilgenommen. Diese Frage hatte ich, wie gesagt, Frau Kollegin Wissler schon beantwortet.
Frau Kollegin Wissler, es ist absolut üblich, dass sich die Landesregierung der Zustimmung der Mehrheitsfraktionen versichert, bevor sie derart weitreichende Entscheidungen trifft. Ich glaube, das ist absolut üblich. Daraus können Sie entsprechend die Antwort ziehen. Das hat es immer schon im Hessischen Landtag gegeben, und das wird auch zukünftig so bleiben.
Es gibt keinerlei Vertretungsregelungen in diesem Fall.
Das war nach den mir vorliegenden Unterlagen kein Gegenstand der Debatte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Debatte, die wir heute am frühen Abend führen, geht es nicht um die hessische Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann, die Sie vergeblich versuchen zur Zielscheibe Ihrer Angriffe zu machen.
Tatsächlich geht es um den allzu durchsichtigen Versuch, den Rechnungshof und insbesondere den in Rede stehenden Bericht des Rechnungshofs zu instrumentalisieren und zu nutzen in dem Bemühen, die Landesregierung vorzuführen. Das ist nicht nur ein durchsichtiges Manöver; es ist auch der Versuch der Irreführung der Öffentlichkeit.
Kommen wir zu den Fakten. Der Beschluss des Hessischen Landtags vom 15. Dezember 2011, den Rechnungshof zu bitten, die Förderung des Aufbaus der EBS sowie die damit verbundene Universitätsgründung einer Prüfung zu unterziehen, geht auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurück. Der Bericht des Rechnungshofs ging am 7. Dezember 2012, also vergangenen Freitag, zu. Er war als „vertraulich“ gekennzeichnet und insoweit der Öffentlichkeit nicht auf rechtlich ordnungsgemäßem Wege zugänglich. Meine Damen und Herren, dennoch rühmten sich bereits am vergangenen Freitag mehrere Medien, dass ihnen der vertrauliche Bericht des Landesrechnungshofs bekannt sei und ihnen vorliege. Dementsprechend gab es auch am vergangenen Samstag eine breite Berichterstattung über die Inhalte des Berichts.
Damit war eines erreicht – das war wohl auch das Ziel der Weitergabe –: Während die Opposition in den Medien fröhlich über die Inhalte des vertraulichen Berichts referierte und ihn bewertete,
war eine explizite Auseinandersetzung der Landesregierung mit einzelnen Inhalten und Darstellungen zu dem Bericht nicht möglich.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten,
Herr Rudolph, wenn Sie heute die Landesregierung über Aktuelle Stunden in die Debatte zwingen, ohne dass eine sachgerechte Auseinandersetzung mit den Inhalten des Landesrechnungshofberichts auch nur ansatzweise erwünscht und möglich ist.
Gleichzeitig erwarten Sie, dass sich die Landesregierung zurücklehnt und Ihre Tiraden widerspruchslos über sich ergehen lässt. Daher begrüßt die Landesregierung zum einen den Dringlichen Entschließungsantrag von CDU und FDP, mit dem zumindest in weiten Teilen eine Offenlegung des Rechnungshofberichts erfolgen kann und damit endlich eine inhaltliche Sachdebatte auf gleicher Augenhöhe eröffnet wird.
Weiterhin bin ich der festen Überzeugung, dass seitens der Kollegin Kühne-Hörmann heute Morgen eine ausgesprochen verantwortungsvolle und sachgerechte Auseinandersetzung unter Wahrung der Vertraulichkeit mit diesem Bericht stattgefunden hat.
Über den jetzt vorliegenden Antrag und die darüber vorgenommene Bewertung der Aussagen kann ich mich, lieber Herr Frömmrich, nur wundern, um nicht zu sagen: Ich empfinde den Vorwurf einer Herabwürdigung des Hessischen Rechnungshofs als an den Haaren herbeigezogen.
Bereits aus der Ihnen vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht des Hessischen Rechnungs
hofs wird deutlich, dass es eine Reihe von unterschiedlichen Bewertungen zu vielen Punkten gibt. Ich sehe es als Pflicht und auch als eine Selbstverständlichkeit an, hierauf hinzuweisen, wenn die Feststellungen des Rechnungshofs von der Opposition herangezogen werden.
Meine Damen und Herren, es offenbart ein eigenartiges Verständnis von Rechtstaatlichkeit,
wenn der Gebrauch der Begriffe „Behauptungen“ und „Vorwürfe“ als „Entgleisungen“ bezeichnet wird.
Beide Begriffe drücken sprachlich nichts anderes aus, als dass es unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf Sachverhalt und Bewertung gibt.
Wir sehen in den Begriffen „Vorwurf“ und „Behauptung“ nichts Negatives. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Landesregierung mit dem Hessischen Rechnungshof vertrauensvoll und ausführlich zusammengearbeitet hat, um die Dissens-Punkte auf ein Minimum zu reduzieren.
Aber, auch dies stimmt, es gibt noch Dissens-Punkte; und darauf hat die Landesregierung, Frau Kollegin Kühne-Hörmann, heute explizit hingewiesen. Natürlich hat die Landesregierung mit Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann Respekt und Hochachtung vor der Arbeit des Landesrechnungshofs und dessen Unabhängigkeit.
Selbstverständlich ist es für beide Seiten angenehmer, wenn die Diskussion über die Feststellung im Stillen erfolgt, wie bei Berichten des Landesrechnungshofs üblich.
Gleichwohl – das betone ich ausdrücklich – muss natürlich für eine Landesregierung die Möglichkeit bestehen, auch zu dem Bericht einer unabhängigen Institution insoweit öffentlich Stellung zu nehmen, als Inhalte des Berichts in die Öffentlichkeit getragen worden sind.
Dies ist bereits aus rechtsstaatlichen Erwägungen geboten, und hierfür muss sich niemand entschuldigen, meine Damen und Herren.
Der Landesrechnungshof ist inhaltlich unabhängig, aber seine Arbeit bleibt der öffentlichen Diskussion zugänglich. Daher empfehle ich, dass Sie
mir nicht nur, Herr Rudolph, gelegentlich einmal zuhören sollten –,
wie dies heute schon von über 1.500 Studenten der European Business School von Ihnen gefordert worden ist, Verantwortung übernehmen
in dem, was Sie tun und was Sie sagen,
Verantwortung für junge Menschen, deren Zukunft Sie mit dem Versuch, diese Landesregierung schlechtzureden, leider mit beschädigen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist mit dem Thema European Law School ausgesprochen verantwortungsvoll umgegangen.
Dies wird auch in der heute Abend stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst deutlich werden, ebenso wie aus den Ihnen vorliegenden Antworten zu Ihren vielfältigen Berichtsanträgen.
Meine Damen und Herren der Opposition, kehren Sie daher zur Sacharbeit und zur Fachdebatte zurück,
wenn Sie nicht die Beschädigung der European Business School und der dahinterstehenden Initiativen zumindest billigend in Kauf nehmen. – Herzlichen Dank.
Für den Ministerpräsidenten gab es keinen Grund zur Entschuldigung.
Im Übrigen bezieht sich Ihre Frage auf Medienberichte über angebliche Aussagen des Ministerpräsidenten und Abgeordneten im Rahmen einer Fraktionssitzung. Inhalte von Fraktionssitzungen entziehen sich jedoch dem Bereich, der dem Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Landesregierung zugänglich ist.
Lassen Sie mich noch kurz ausführen, dass der Ministerpräsident die Bezirksstaatsanwaltschaft angeschrieben hat. Aus dem Antwortschreiben kann ich aus der „Frankfurter Rundschau“ zitieren:
Die Staatsanwaltschaft begrüßte die „deutlichen Worte“ und äußerte die Erwartung, dass sie zu einer Versachlichung der Berichterstattung beitragen. Die Behörde sprach von einer „beispiellosen Medienkampagne“,
der Sie, sehr geehrter Herr Kollege Rudolph, entweder zum Opfer gefallen sind, als Sie diese Frage gestellt haben, oder die Sie bewusst aus Skandalisierungslust mit solchen Anfragen befeuern wollen. – Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten Ihre Frage nicht gestellt.
Sie haben mich gefragt, ob ich den Artikel kenne. Das kann ich Ihnen, vom Prinzip her gesehen, bestätigen.
Ich kann wiederholen, dass es für den Ministerpräsidenten keinen Grund zur Entschuldigung gibt, weil – das dürften Sie wissen, und das möchte ich nicht als Maßregel verstanden wissen, sondern als Bemerkung meinerseits – Äußerungen in Fraktionssitzungen wirklich nicht dem Bereich angehören, der dem Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Landesregierung zugänglich ist. Es würde mir spontan eine Reihe von Fragen zu Fraktionssitzungen auch anderer Fraktionen einfallen: Es ist nicht Angelegenheit der Landesregierung, hier Auskunft zu geben. Ich glaube, auch alle anderen Fraktionen würden sich das verbitten – und Sie sind ja parlamentarischer Geschäftsführer.
Das ist mir bekannt. Ich weise aber darauf hin, dass Fragen des Presserechts im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums und nicht der Staatskanzlei liegen.
Ich kann es nochmals wiederholen: Interne Diskussionen in Fraktionssitzungen sind nicht zu kommentieren. Ich darf noch einmal wiederholen, dass der Herr Ministerpräsident keinen Grund zur Entschuldigung sieht. Das Schreiben, das an die Bezirksstaatsanwaltschaft gegangen ist, wird von dieser so kommentiert, dass sie die „deutlichen Worte“ des Ministerpräsidenten begrüßt und die Erwartung äußert, dass diese zu einer Versachlichung der Berichterstattung beitragen. Die Behörde sprach von einer „beispiellosen Medienkampagne“. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich nicht zum Niveau der Diskussion insgesamt äußern, sondern auf den Antrag zurückkommen.
Herr Schaus, ich finde es beschämend, dass wir uns heute wieder mit einem unsäglichen Antrag Ihrer Fraktion beschäftigen müssen, der darauf abzielt – das, und nichts anderes ist der Kern –, dass Staatsinstitutionen beschädigt werden sollen. Es ist zweifelsfrei Ihr gutes Recht, dass Sie das machen wollen. Aber man darf es durchaus noch einmal betonen: Sie wollen die Bundeswehr beschädigen.
Lieber Herr van Ooyen, der Sie ja in Demonstrationskreisen immer als Onkel Willi bezeichnet werden – ich möchte diese Diktion nicht übernehmen, weil Sie zu diesem Punkt ein freundliches Gesicht machen, aber etwas ganz anderes verfolgen –, Sie zeigen mit diesem Antrag, dass Sie Ewiggestrige sind. Sie und Ihre Fraktion leben nach wie vor im letzten Jahrtausend, weil Sie immer wieder – wie wir auch heute wieder gehört haben – die Diktion des Kalten Krieges nutzen, in einer Welt, die Sie schon längst überholt hat.
Meine Damen und Herren, Sie von den LINKEN machen unentwegt Stimmung. Sie diffamieren Menschen, Bürgerinnen und Bürger in Uniform, die im Ausland ihr Leben für die Freiheit riskieren.
Das ist an Unverschämtheit und Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Sie genießen die Freiheit, die jene verteidigen, die Sie fortwährend beschimpfen.
Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an dieses unsägliche Plakat aus dem letzten Jahr, mit dem Sie unsere Soldaten und deren Angehörige verhöhnt und beleidigt haben. Sie kennen kein Maß, meine Damen und Herren der Linksfraktion.
Ich kann nur wiederholen, dass die Hessische Landesregierung und die große Mehrheit des Hessischen Landtags – im Grunde sind Sie isoliert, das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen – uneingeschränkt und vorbehaltlos hinter unseren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen.