Christian Heinz

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird heute gut. Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz findet heute mit der dritten Lesung im Landtag ein gutes Ende. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, den wir heute abschließend zum dritten Mal beraten und den wir gründlich beraten haben, wird zu einer guten Weiterentwicklung des Dienstrechts in Hessen führen. Das ist gut für die Beamten, und das ist gut für das Land Hessen.
Wir haben viele Monate gemeinsam gründlich gearbeitet. Wir hatten nach der ersten Lesung eine umfangreiche Anhörung. Sie dauerte über vier Stunden. Wir haben aus der Anhörung zahlreiche Aspekte aufgegriffen und in das Verfahren eingebracht.
Nach der zweiten Lesung haben wir heute, vier Wochen später, die dritte Lesung. Denn wir wollten allen die Möglichkeit geben, noch weitere Aspekte und weiteren Änderungsbedarf aufzugreifen. Das haben wir getan. Wir, die Fraktionen der CDU und der FDP, haben rechtzeitig vor der dritten Lesung einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt.
Für uns kommt Anhörung von Zuhören.
Wir haben vieles aufgegriffen, was in unseren am Anfang schon guten Gesetzentwurf eingearbeitet werden konnte, damit der gute Gesetzentwurf noch besser wurde.
Das wurde schon angesprochen: Wir haben die Vorschriften zur Dienstbefreiung konkretisiert, ergänzt und klargestellt, dass sie für die Beschäftigten unmittelbar gelten. Das war, rechtlich gesehen, nicht unbedingt notwendig. Aber das war der Wunsch aller Gewerkschaften. Sie haben das vorgetragen. Wir greifen das gerne auf, obwohl es in den Tarifverträgen in der Regel die gleichen oder noch günstigere Regelungen schon gibt. Wir haben das aber gerne aufgegriffen.
Herr Rudolph hat es vorgetragen: Auf den allerletzten Drücker hat auch die Fraktion der SPD noch einen Änderungsantrag eingereicht.
Herr Rudolph, nichts von dem, was Sie da vorschlagen, ist gegenfinanziert.
Die sofortige Senkung der Lebensarbeitszeit ist ein hohles Wahlversprechen. Das ist so durchsichtig wie ein Stück blank geputzte Fensterscheibe.
Das Gleiche gilt im Übrigen für Ihre Forderung nach der Erhöhung der Erschwerniszulage, die Sie in dieser Woche vorgetragen haben. Wenn man über die Landesgrenzen schaut, dann sieht man – –
Bei uns gilt das, was wir vor der Wahl sagen, auch nach der Wahl. Wie das bei Ihnen ist, da braucht man nur über die Landesgrenzen zu schauen.
Ich kann jeder Beamtin und jedem Beamten in Hessen nur sagen: Schauen Sie nach Nordrhein-Westfalen und nach Baden-Württemberg. Rot und Grün versprechen vor der Wahl. Die Rechnung kommt nach der Wahl. Dort bekommen Sie also die Rechnung nach der Wahl präsentiert. Wir sagen vor der Wahl, was nach der Wahl gilt.
Ich komme auf einen weiteren Aspekt zu sprechen. Wir wollen die Frage der Arbeitszeit in der neuen Wahlperiode in aller Ruhe und seriös neu betrachten und Lösungen im Sinne der Beamten und des Landes finden. Aber für rein wahltaktisch motivierte Schnellschüsse sind wir ganz sicherlich nicht zu haben.
Auf den wirklich allerletzten Drücker, sensationellerweise zehn Stunden vor der dritten Lesung, also heute Morgen, erhielten wir dann noch den weiteren Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu den Teilzeitstadträten. Wir können über vieles gern miteinander reden und sachlich diskutieren. Ich muss dann aber schon darum bitten, dass das in einem geordneten Verfahren und nicht zehn Stunden vor dem Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens geschieht.
Auf Ihre Aussage komme ich noch zu sprechen. – Der Landtag hat sich im Jahr 2011 mit der kleinen Novelle der Hessischen Gemeindeordnung befasst. Wir diskutieren seit Monaten über die Dienstrechtsreform. Heute Morgen, zehn Stunden vor der dritten Lesung, kommt dann noch ein Änderungsantrag. Das ist keine seriöse parlamentarische Arbeit.
Mit der Legendenbildung sollten Sie vorsichtig sein. Der Innenminister hat das dankenswerterweise im Innenausschuss sehr dezidiert vorgetragen.
Die Frage des Status eines Teilzeitstadtrats ist seit der Ära des Innenministers Bökel rechtlich umstritten. Das wurde geprüft. Das wurde damals von einem Innenminister der SPD verworfen.
Eine weitere Problematik wurde hier angerissen. Dabei geht es um die Altersteilzeit der Wahlbeamten. Auch darüber können wir in Ruhe sprechen. Herr Kollege Rudolph, sich aber einen Tag nach dem Urteil eines Gerichtes in erster Instanz eine abschließende Meinung gebildet zu haben, ist keine seriöse gesetzgeberische Arbeit.
Im Übrigen war es noch nicht einmal ein Urteil, sondern es ist eine einstweilige Verfügung. Herr Rudolph, wenn Sie da nur einigermaßen bewandert wären, wüssten Sie, dass das von der rechtlichen Qualität her relativ schwach ist. Wir sollten uns das in Ruhe anschauen. Wir diskutieren gerne über alles, aber nicht innerhalb von 24 Stunden.
Wir stehen für ein verlässliches Dienstrecht, für eine verlässliche Beihilfe der Beamten und zur linearen Besoldungserhöhung. Wir haben gut und gründlich gearbeitet. Wir wollen dieses Gesetzgebungsverfahren heute zu einem guten Ergebnis bringen. Wir haben die Interessen der Beamten und des Landes sorgsam abgewogen. Herausgekommen ist ein gutes Gesetzgebungspaket, dem wir heute zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig: Wir befinden uns in einem aufwendigen Gesetzgebungsverfahren. Wer das ganze Papier durchgearbeitet hat, wird gesehen haben, dass das ein ungewöhnlich umfänglicher Gesetzentwurf ist. Wir wollen hier auch alle gemeinsam einen großen Aufschlag machen und die zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung gemeinsam angehen.
Wir befinden uns mitten in diesem Gesetzgebungsverfahren. Kollege Rudolph hat es schon gesagt: Wir werden noch eine dritte Lesung haben und noch eine weitere gründliche Beratungsrunde im Ausschuss. Wir werden uns erst innerhalb der Fraktionen und dann gemeinsam allen Aspekten, die jetzt angesprochen wurden, und noch vielen weiteren widmen.
Ich stelle fest: Hinter uns liegt eine sehr umfängliche und sehr sachliche Anhörung. Sie hat mehr als vier Stunden gedauert. Dabei gab es sehr viel Lob für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Wir sind auf einem guten Weg, das Beamtenrecht hier gemeinsam weiterzuentwickeln.
Diese zweite Stufe der Dienstrechtsmodernisierung, die uns vorliegt, ist ausgewogen. Sie berücksichtigt die Interessen der Beamtinnen und Beamten auf der einen Seite, aber selbstverständlich auch die Interessen des Landes Hessen auf der anderen Seite.
Ganz grundsätzlich konnten wir gemeinsam feststellen: Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums werden bewahrt und dort, wo es angezeigt ist, behutsam fortentwickelt. Das wurde von den Vertretern der Beamten ausdrücklich gelobt. Für die CDU-Fraktion stelle ich fest: Wir wollen ausdrücklich nicht den Tarifbeamten, also die Weiterentwicklung des Berufsbeamten zu einem Tarifbeschäftigten, sondern wir wollen am Beamten der herkömmlichen Art mit all seinen Rechten und Pflichten festhalten.
Kollege Rudolph, Sie haben es eben gestreift: Dazu gehört selbstverständlich, dass die Beamten in Hessen weiterhin einen Beihilfeanspruch haben. In Hessen haben wir ein hervorragendes Beihilferecht.
Zur Wahrheit gehört, dass Rot-Rot-Grün mit der Zwangseinheitsversicherung, die Sie bundesweit und auch im Landeswahlprogramm fordern, dieses bewährte System beenden wollen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Die Zwangseinheitsversicherung – oder vornehmer: die Bürgerversicherung, wie Sie das so schön nennen – wäre zwangsläufig das Ende des Beihilferechts. Das verschweigen Sie gerne.
Herr Rudolph, das glaubt Ihnen keiner.
Zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Gleichstellung der Lebenspartnerinnen und -partner: Unser Vorschlag, den wir mit der Dienstrechtsmodernisierung umsetzen wollen, wurde von den Anzuhörenden, von den interessierten Verbänden, als besser und weiter gehend bewertet als der Vorschlag der GRÜNEN. Das hätte der eine oder andere hier im Raum nicht für möglich gehalten, aber es ist so. Deswegen werden wir auch weiterhin den GRÜNEN-Entwurf ablehnen und unserem zustimmen.
Es wurden Bedenken vorgetragen – nicht nur von Ihnen, sondern auch in der Anhörung –, was die Regelungen zur Dienstbefreiung für die Tarifbeschäftigten angeht. Das werden wir uns als Fraktion noch sehr gewissenhaft und sehr gründlich anschauen. Um eventuelle Bedenken auszuschließen: Wir denken sehr ernsthaft darüber nach, einen diesbezüglichen Änderungsantrag zu stellen, und werden ihn dann entsprechend einbringen.
Das gilt auch bei anderen Gesetzentwürfen: Wir greifen das auf, was in Anhörungen gesagt wird,
in sehr vielen Fällen. Wir können nicht nur die RudolphPlatte des „Nein, nein, nein“, sondern wir arbeiten differenziert.
Und ein weiterer ganz richtiger und wichtiger Punkt: Das Land Hessen ist ein ausgesprochen familienfreundlicher Arbeitgeber.
Deswegen sind wir bis heute sehr attraktiv für Bewerber und insbesondere für Bewerberinnen. Wir gewähren kinderreichen Familien Leistungen, die in ganz Deutschland einmalig sind.
Das haben wir dem langjährigen Innenminister Bouffier und auch dem heutigen Innenminister Boris Rhein zu verdanken. Diese Vergünstigungen gibt es in keinem anderen Land. Das will ich hier festhalten.
Auch das gehört zu diesem Gesetzentwurf: Wir werden die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit noch erweitern. Erstmals ermöglichen wir sogar, die Anwärterzeit in Teilzeit zu absolvieren. Damit geben wir ganz bewusst den noch jungen Interessentinnen und Interessenten im öffentlichen Dienst eine Chance, beim Land eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren, die sie in der privaten Wirtschaft in dieser Form vielleicht gar nicht hätten.
Das ist Familienfreundlichkeit in Praxis. Danke, Herr Kollege Bauer, für dieses richtige und wichtige Stichwort.
Familie und Ausbildung unter einen Hut zu bekommen, das wollen wir ermöglichen. Viele der Anzuhörenden haben das ausdrücklich gelobt.
Mit der Einführung des Altersgeldes betreten wir Neuland. Das ist richtig. Künftig geben wir den Beamten eine faire Chance, sich nach einer Zeit im öffentlichen Dienst beruflich nochmals neu zu orientieren. Das war der Wunsch der Mediatoren, parteiübergreifend, von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN. Heute sehen wir, dass Erwerbsbiografien 50 Jahre und länger dauern können. Das heißt, wer im Alter von 19 die Anwärterzeit beginnt, befindet sich mit 43 erst genau in der Mitte seines beruflichen Wirkens. Beispielsweise so jemandem wollen wir eine Chance geben, dass er – ohne sich in der Rentenversicherung nachversichern zu müssen und alles zu verlieren, was er an Versorgungsansprüchen erworben hat – sich nochmals völlig neu orientieren kann.
Die Redezeit gibt folgenden kleinen Exkurs noch her: Selbstverständlich werden wir auch bei der anstehenden Besoldungsrunde – das kommt im nächsten Plenum – die Beamten nicht von der allgemeinen Entwicklung abkoppeln, auch nicht von der Entwicklung bei den Tarifbeschäftigten.
Wir machen nicht das, was Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz machen: Nordrhein-Westfalen gibt 1 % für A 11 und A 12 und 0 % – nichts – für A 13 und höher, und das über zwei Jahre.
Rheinland-Pfalz deckelt die Besoldungserhöhung auf 1 %.
Bei der Besoldungsentwicklung gilt: Wo Rot und Grün zusammen regieren, da geht es den Beamten schlechter.
Daher kann ich heute als Zwischenstand und vor der nächsten Beratungsrunde zusammenfassen: In Hessen befinden sich die Beamten in einem Rechtsverhältnis eigener Art. Das wird auch so bleiben. Wir werden ein eigenes qualifiziertes Beamtenrecht weiterentwickeln und weiter verbessern. Das Land Hessen erwartet viel von seinen Beamten, aber das Land Hessen bietet seinen Beamten auch sehr viel, oftmals sehr viel mehr als andere Länder.
Deshalb ist das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ein gutes Gesetz. Es ist gut für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land, und es ist auch gut für unseren Staat.
Das bewährte Dienstrecht wird weiterentwickelt und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Wir passen es an die europäische Rechtsordnung und an das deutsche Verfassungsrecht an. Wir stärken und erweitern die Rechte von Familien, und wir bieten weiterhin die Gewähr dafür, dass der öffentliche Dienst in Hessen leistungsfähig und attraktiv bleibt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Kollegen Rudolph so hört, könnte man meinen, ist es überflüssig, dass sich nach ihm überhaupt noch jemand meldet; denn er antizipiert seit Neuestem die Wortbeiträge nicht nur der anderen Fraktionen, sondern sogar von der Landesregierung.
Er ist also ein besonders kluger Kopf. Wenn es nach Ihnen ginge, würden nur noch Sie hier reden. Dann wäre schon alles von allen gesagt.
Aber da wir anders als der Geschäftsführer der SPD nicht immer nur die gleiche Platte hier auflegen können, sondern uns differenziert, intensiv und qualifiziert mit Gesetzentwürfen beschäftigen, möchte ich auf die Thematik eingehen. Man könnte sagen: alle Jahre wieder. Wir hatten 2007 einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir hatten 2009, um in die Historie einzusteigen, erst getrennte Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN. Im Verfahren hat sich dann herausgestellt, die beiden Gesetzentwürfe waren handwerklich schlecht gemacht.
Sie haben sie beide zurückgezogen, Herr Kollege Weiß. Dann haben Sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Auch der war nicht gut. Das hat die Anhörung ergeben;
denn in „Anhörung“ steckt das Wort „zuhören“.
Es hat sich ergeben, auch der gemeinsame Entwurf war überflüssig. Er hätte zu mehr Bürokratie geführt und den Bürgern nicht geholfen.
Wenn Sie darauf abstellen, dass andere Länder und auch ausländische Staaten entsprechende Gesetzentwürfe haben – das ist richtig. Aber den zweiten geistigen Schritt haben Sie nicht unternommen. Sie müssen evaluieren und auswerten, was es den Bürgern gebracht hat.
Unabhängig davon, wer welches Gesetz hat: Wir haben festgestellt, dass alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Gesetze den Bürgern wenig gebracht haben. Sie haben zu mehr Bürokratie geführt; sonst zu gar nichts.
Deshalb haben sich bei allen Anhörungen bisher in Hessen zu den diversen Vorstößen, die einmal handwerklich gut und einmal handwerklich schlecht gemacht wurden – das haben Sie vornehm verschwiegen –, die Kommunalen Spitzenverbände ablehnend geäußert.
Die Kommunen haben mehr als das Land diesen zusätzlichen Bürokratieaufwand zu schultern. Sie sind der wesentliche Träger der Verwaltung in Hessen. Das vergessen Sie manchmal. Die Kommunen haben diese Gesetzentwürfe nicht gewollt.
Es konnte bis heute nicht belegt werden, warum Hessen dieses zusätzliche Gesetz braucht. Das einzige Argument, das Sie vortragen können, dass andere es auch so machen, ist manchmal richtig. In diesem Fall ist es aber nicht richtig.
Der Mehrwert für die Bürger ist gering. Es ist vielmehr sogar zu befürchten, dass diejenigen die neuen Möglichkeiten nutzen werden, die wir nicht brauchen können: extreme Organisationen, die diese Mittel als Werkzeuge im Kampf gegen die Demokratie in diesem Land missbrauchen werden.
Es gibt – das haben Sie nur gestreift und nicht sauber zu Ende ausgeführt – erhebliche Bedenken, ob die Rechte privater Dritter hier noch ausreichend geschützt sind. Wir wollen nicht, dass jeder eben einmal nachschauen kann, ob und was ein anderer bei der Gemeinde oder beim Kreis beantragt hat. Sie haben eben zum Eingang gesagt, alle sollen Auskünfte über alles erhalten. Das wollen wir gerade nicht. Alle müssen nicht Auskunft über alles erhalten.
Es muss gerade nicht sein. Es muss am Ende nicht alles völlig transparent sein. Muss denn der Nachbar wissen, ob eine Familie Unterstützung für die Kosten einer Klassenfahrt ihrer Kinder bei der Kreisverwaltung beantragt hat? Nein, das muss nicht sein.
Wir haben in Hessen eine überaus transparente und bürgerfreundliche Verwaltung beim Land und in unseren 426 Kommunen. Im Falle dieses Gesetzentwurfs gilt mehr als je zuvor, was Montesquieu vor langer Zeit schon festgestellt hat: Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen.
In den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts war die SPD einmal eine moderne und innovative Partei. Das liegt leider 40 Jahre zurück. Damals hatten Sie noch den Slogan „Mehr Demokratie wagen“. Heute haben Sie offensichtlich nur noch den Slogan, mehr Bürokratie zu wagen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Hinweis auf die FDP nehme ich sportlich – ich gehöre immer noch zur CDU, aber wir vertragen uns bestens.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Millionen Hessen treiben Sport. Darüber haben wir gestern anlässlich der Regierungserklärung gesprochen. Millionen Hessen begeistern sich auch für Sport. Der Sport Nummer eins ist in Hessen – wie überall in Deutschland – der Fußball.
Ich wollte das auch nicht als Aufforderung verstanden haben, uns jetzt im Plenarsaal zu bewegen und uns hier sportlich zu betätigen. Dazu ist noch Zeit, wenn die Landtagsfußballmannschaft spielt.
Der Sport Nummer eins in Hessen ist, wie in ganz Deutschland, der Fußball. Für viele unter uns hier im Saal, aber auch für viele Millionen Hessen sind die wichtigsten knapp zwei Stunden der Woche dann, wenn ihr Lieblingsverein am Wochenende antritt. Dann sind die Straßen leer und die Plätze vor den Bildschirmen und in den Stadien voll. Viele Tausend besuchen die Spiele der hessischen Profivereine in Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt, und genauso viele die zahllosen Spiele der Amateurvereine im ganzen Land.
Für 99 % der Stadionbesucher ist Fußball ein friedliches Vergnügen, ein schöner Wochenendausflug mit der Familie.
Wir sind auch sehr froh darüber, dass das so ist. Die Stadien sind viel sicherer geworden, als sie es früher waren – auch dank der Sportförderung des Landes, die geholfen hat, die Stadien sicherer zu machen. Ausschreitungen der Fans sind die absolute Ausnahme.
Zu diesem Mehr an Sicherheit hat ein sehr erfolgreicher Dialog beigetragen, den der Innenminister und Sportminister mit den Fans und Vereinen seit sehr vielen Jahren in diesem Land pflegt. Die friedlichen Freunde des Sports stehen mit den Sicherheitskräften und auch mit der Landesregierung Hand in Hand, gemeinsam gegen diejenigen, die die Freude am Sport stören wollen.
Dazu bekennen wir uns ausdrücklich. Deshalb ist es sehr richtig und wichtig, die Fanprojekte, die es vielfach in diesem Land gibt, noch weiter zu fördern und sie sogar noch weiter auszubauen.
Herr Rudolph, vielleicht können auch Sie Ihren Sport unterbrechen und sich wieder hinsetzen. – Leider gibt es in diesem Land immer noch eine ganz kleine Gruppe an Gewaltbereiten – „Fans“ möchte ich sie nicht nennen –, an Gewalttätern und Straftätern, die der großen Gruppe Sportbegeisterter ihr Wochenendvergnügen verderben und dies stören will. Wir sind uns hoffentlich einig: Diese Chaoten sind keine Fans, das sind Gewalttäter, Straftäter.
Wer ins Stadion geht, um andere in ihrem Spaß am Sport zu stören, um dort Krawall zu machen und das gesundheitliche Wohlbefinden seiner Mitmenschen zu stören, der kann bei uns auf keinerlei Toleranz hoffen.
Es gibt keine Toleranz bei Straftaten und bei Rassismus. All das hat auf den Sportplätzen nichts zu suchen.
Um diese kleine Gruppe von Störern aus unseren Stadien fernzuhalten, hat die Landesregierung, haben wir alle gemeinsam zum Glück viel unternommen. Die Gewalttäterdatei Sport ist ein Beispiel dafür. Sie hilft, diejenigen zu identifizieren, die kommen, um Krawall zu machen, und nicht, weil sie sich für den Sport begeistern.
Genauso wichtig wie der Dialog mit den Fans sind aber auch die Gespräche mit den Verbänden. Deshalb begrüßen wir es ganz außerordentlich, dass der hessische Innen- und Sportminister Boris Rhein im Rahmen seines Vorsitzes bei der Innenministerkonferenz die Gespräche mit dem DFB
und der Deutschen Fußball Liga intensiviert und diesen Dialog weiter ausgebaut hat.
Wir sehen also: Wir als Landesregierung und auch der Landtag machen den Fans zahlreiche Angebote. In Hessen haben wir einzigartige Angebote – auch das gilt es, hier festzuhalten – wie den spieltagsorientierten Dialog, mit dem wir auch die Ultra-Fans erreichen wollen. Das ist bundesweit einmalig. Die Landesregierung ist ein großartiger Ansprechpartner für alle Fragen der Fans. Hessen ist Vorreiter bei der Gewährleistung der Sicherheit in den Fußballstadien.
Wenn wir einen Strich darunter ziehen, können wir feststellen: Hessen ist nicht nur führendes Sportland, sondern Hessen ist auch ein sicheres Sportland. Darauf sind wir stolz, und daran werden wir weiter arbeiten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon viel über die Bedeutung der Anhörungen und auch über die Auswertungen der Anhörungen im Landtag gehört. Ganz so einfach, wie es sich der eine oder andere Vorredner gemacht hat, kann man es sich nicht machen. Man kann sich nach einer Anhörung nicht einfach das herausgreifen, was einem gerade passt, und das, was einem nicht passt, einfach beiseite wischen.
Herr Kollege Rudolph, nein, das machen wir nicht. – Wir hatten eine breit angelegte Anhörung im Landtag zu Ihrem Gesetzentwurf. Es ehrt Sie auch, dass Sie seinerzeit die Initiative ergriffen haben.
Wir haben diese Anhörung sehr genau ausgewertet. Die Position der Muslime war sehr differenziert. Es gab muslimische Verbände, die uns erklärt haben, eine Bestattung ohne Sarg sei gar nicht zwingend notwendig. Es gab andere Muslime, die andere Ansichten vertreten haben.
Wir haben aber auch die Kommunen angehört, die durch ihre Spitzenverbände vertreten wurden. Sie hatten zuvor intern eine Anhörung. Sie haben sich sehr genau überlegt,
was für die hessischen Städte und Gemeinden gut ist und was praktikabel ist.
Bei der Auswertung der Anhörung haben wir gesehen, dass die Kommunen sehr große Bedenken gegen Ihren Entwurf hatten, denn der sollte das ganze Land über einen Kamm scheren. Die Kommunen haben vorgetragen, eine solche Regelung sei nicht für das gesamte Land geeignet, und sie haben gebeten: Bitte, Landtag, suche eine Regelung, die auch zu uns passt.
Unser Entwurf, den wir in der vergangenen Plenarrunde eingebracht haben, sieht deshalb vor, dass eine Bestattung ohne Sarg dann und nur dann möglich sein kann, wenn die Kommune das wünscht und für angebracht hält. Wir setzen ein Stück mehr Freiheit dem Zwang entgegen, den Sie den Kommunen aufs Auge drücken wollen.
Wir scheren das ganze Land eben nicht über denselben Kamm, sondern wir geben allen 426 hessischen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, vor Ort zu beraten und zu entscheiden, was klug ist: ob man die bestehenden Ausnahmeregelungen noch ein wenig erweitern will und ob man auf örtliche Gegebenheiten Rücksicht nehmen kann. Ich bin mir ganz sicher, in den kommenden Monaten und Jahren werden sich viele Lösungen herauskristallisieren,
die den Musliminnen und Muslimen in Hessen weiter entgegenkommen werden.
Um noch etwas Versöhnliches zu sagen: Den Beratungen im Ausschuss entnehme ich, dass Sie sich vermutlich auch heute enthalten werden.
Wenn es so kommt, wie im Ausschuss votiert wurde, werden wir ab dem Inkrafttreten am 1. März in Hessen eine Regelung haben, die die Bestattung ohne Sarg grundsätzlich ermöglicht, die den hier lebenden Muslimen ein Stück weit entgegenkommt, die auch einen Beitrag zur Integration leisten wird – die aber auf der anderen Seite auch unseren Städten und Gemeinden nicht etwas aufbürdet, das wir ihnen nicht aufbürden wollen und können.
Deshalb kann ich das Fazit ziehen: Unsere Lösung ist praktikabel. Sie erweitert bestehende Ausnahmen. Sie ist kommunalfreundlich, und sie ist auch ein wichtiger und gelungener Beitrag zur Integration in unserem Land.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf von CDU und FDP heute zustimmen. Er wird zum 1. März in Kraft treten. Dann werden wir uns sehr genau anschauen, was die Städte und Gemeinden in Hessen damit machen. Ich bin fest davon überzeugt, viele werden diese neuen Möglichkeiten nutzen. Dann werden wir sehen, wie diese Angebote angenommen werden.
Wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt wieder über diese Thematik hier sprechen, werden wir sehen, dass die Integration in diesem Land ein gutes Stück weiter vorangekommen ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, lieber Herr Prof. Ronellenfitsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich auch im Namen der CDU-Fraktion Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre engagierte und gute Arbeit im vergangenen Jahr ganz herzlich danken.
Der 40. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, über den wir heute beraten – sozusagen ein kleines Jubiläum des Datenschutzes, es wurde schon darauf hingewiesen –, steht ganz im Zeichen des Wandels des Datenschutzes, den wir in Hessen Mitte des Jahres 2011 erfahren haben. Das haben die Kolleginnen und Kollegen vor mir völlig korrekt vorgetragen.
Es ist der erste Datenschutzbericht, in dem der Datenschutz im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich ineinandergeflossen ist. Die Regelungen sind zwar schon zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten, wir hatten uns auch schon damit beschäftigt, aber mit der üblichen Verzögerung liegt der Bericht jetzt vor. Somit können wir heute ein Novum begehen.
Wir haben in Hessen, nach intensiven und parteiübergreifenden Beratungen, eine europarechtskonforme Anpassung vorgenommen. Herr Prof. Ronellenfitsch, die Kontrolle ist jetzt bei Ihnen vereint.
Zum Aufbau dieser neuen größeren Dienststelle in Wiesbaden ist vieles gesagt worden. Wie so häufig bei Organisationsänderungen ging es nicht völlig reibungslos. Dank des engagierten Einsatzes Ihres Personals und von Ihnen selbst an der Spitze ist es dennoch nach Überwindung einiger Hürden gelungen, eine einsatzfähige und schlagkräftige
Dienststelle aufzubauen. Nach dem, was wir in den letzten Wochen und Monaten gehört haben, steht dieser Aufbau kurz vor dem Abschluss.
Was ich mit einem generellen Blick auf den Tätigkeitsbericht hervorheben möchte, ist, dass der Datenschutzbeauftragte und die Landesregierung, wie in den vergangenen Jahren, erfreulicherweise im Großen und Ganzen eine große Übereinstimmung in ihren Bewertungen aufweisen. In Hessen gibt es weiterhin ein konstruktives und gutes Miteinander. Das gilt auch für unsere gute und häufig überfraktionelle Zusammenarbeit im Unterausschuss Datenschutz. Erfreulicherweise ist es z. B. in der vorletzten Sitzung gelungen, dem Datenschutzbeauftragten mit einem gemeinsamen Antrag die Unterstützung des gesamten Hauses für seinen Einsatz auf europäischer Ebene für die deutschen und hessischen Interessen mit auf den Weg zu geben.
Der Datenschutzbeauftragte hat wesentliche Ausführungen dazu gemacht. Die europäische Rechtsentwicklung wird uns und ihn noch eine ganze Weile beschäftigen. Es ist bekannt: Die EU möchte den Datenschutz unter ihrem Dach vereinheitlichen und uns, zu Ende gedacht, nach und nach spätestens mit einer Verordnung die Kompetenz für dieses Themenfeld entziehen. Da diese Grundsatzentscheidung für uns von so überragender Bedeutung ist und unsere Existenz als Verwaltungsebene und unsere Kompetenz als Landtag für das Datenschutzgesetz insgesamt infrage stellt, begrüßen wir es ausdrücklich, dass Sie einen Schwerpunkt in Ihrer Rede, aber auch in Ihrer Arbeit darauf gelegt haben, mit konstruktiven, aber auch kritischen Vorschlägen daran zu arbeiten, dass auf europäischer Ebene die Bewegung in die richtige Richtung geht.
Wir werden den sogenannten „Trialog“ zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission in den nächsten Monaten mit sehr interessierten, aber auch sehr kritischen Augen betrachten. Dabei bestreitet niemand von uns, dass beim Standard des Datenschutzes in vielen europäischen Ländern noch viel zu tun ist und dass eine 20 Jahre alte Richtlinie eventuell überarbeitet werden muss, damit Mindeststandard in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten. Insbesondere wollen wir selbstverständlich auch, dass keine Firmenflucht an einen Standort möglich ist, an dem niedrigere Datenschutzregelungen gelten, und dennoch von dort eine Wirkung auf die deutschen Verbraucher erfolgen kann. Alle sollen hohe Mindeststandards haben, die sich gerne den deutschen, aber auch hessischen Standards annähern. Wir wollen keine Nivellierung nach unten. Deshalb wollen wir nicht, dass unsere Kompetenz als Landtag für den Datenschutz insgesamt infrage gestellt wird.
Gerade in der öffentlichen Verwaltung und dem Bild der öffentlichen Verwaltung, wie wir es in Deutschland und in Hessen haben, können wir nicht akzeptieren, dass dieser Ausbau, der sich über Jahrzehnte bewährt hat, infrage gestellt wird und die EU die Position des Datenschutzbeauftragten mittels einer Agentur selbst einnehmen will, die dem deutschen Verwaltungsdenken eher fremd ist. Aus unserer Sicht besteht dazu keine Notwendigkeit. Wir sind als Land aufgrund unserer Größe und der Nähe viel besser dazu geeignet, die Zuständigkeit zu bewahren.
Neben den klassischen Bereichen des Datenschutzes erleben wir in den letzten Jahren, wie es auch die Kolleginnen vor mir schon gesagt haben, eine immer größere Fokussie
rung auf alle Themen, die sich mit Online- und Internetnutzung beschäftigen. Vor 17 Jahren waren es weniger als 1 % der Bevölkerung, die das Internet regelmäßig genutzt haben. Im vergangenen Jahr waren es schon mehr als drei Viertel der gesamten Bevölkerung.
Frau Enslin hat darauf hingewiesen, es gibt dafür eine schöne englische Beschreibung: There is no such thing as a free lunch. – Das, was der eine oder andere Verbraucher für kostenlos hält, wo er leichtfertig Daten einstellt oder Dinge von sich preisgibt, bezahlt der eine oder andere mit der Preisgabe persönlicher Daten. Im Internet und in sozialen Netzwerken, das ist schon angesprochen worden, tummeln sich nicht nur gutmeinende Menschen, sondern auch der eine oder andere, der es nicht so gut meint.
Damit habe ich die Brücke zu einem hessischen Thema gespannt, einem Thema, über das wir schon mehrfach gesprochen haben, nämlich soziale Netzwerke, Stichwort: Facebook-Fahndung. – Es wurde hier im Parlament und in den Medien in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder besprochen. Mit einem Missverständnis sollte man auch zum Schutz der hessischen Polizei ein für alle Mal aufräumen: Selbstverständlich fahndet hier nicht Facebook für die Polizei, sondern die Polizei kann sich moderner Netzwerke und Mittel bedienen, um mit polizeilichen Mitteln und nach gesetzlichen Vorschriften diese Instrumente zu verwenden, um an Personen heranzukommen, die sie sonst nicht erreichen kann.
Das muss einmal ganz deutlich klargestellt werden. Es hat der hessischen Polizei und uns allen sehr geholfen, dass Sie in einer der vergangenen Sitzungen des Unterausschusses klargestellt haben, dass, wenn es so erfolgt wie in Hessen, keine grundsätzlichen Bedenken dagegenstehen.
Alles in allem kann ich festhalten: Der Schwerpunkt im Datenschutz verschiebt sich immer mehr in den nicht öffentlichen Bereich. Wir brauchen dort, Sie haben es eben erwähnt, eine neue Datenschutzkultur und eine Verstärkung der Datenschutzkultur auch in Unternehmen. Der Datenschutz ist und bleibt immer in Bewegung. Es gibt eine Verschiebung vom Staat zum Privaten.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Gelingen für Ihre Arbeit. Herzlichen Dank noch einmal von dieser Stelle. Wir werden in Hessen weiterhin gemeinsam, über die Parteigrenzen hinweg, an einer guten Datenschutzkultur und an einem hohen Schutzniveau für unserer Bürgerinnen und Bürger arbeiten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU und FDP bringen heute das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in den Landtag ein. Die Reform des Beamtenrechts in Hessen beschäftigt uns schon einige Jahre. Auftakt zur Reform war die Föderalismusreform, das ist bekannt. Die Länder haben nach vielen Jahrzehnten die Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht zurückerhalten, und der Bund ist nur noch für die Frage des Statusrechts zuständig. Von dieser Kompetenz hat der Bund auch 2007 mit dem Beamtenstatusgesetz Gebrauch gemacht.
2008 hat die von Roland Koch geführte Landesregierung eine überparteiliche Mediatorengruppe eingesetzt, die einen Bericht vorgelegt hat, der dem Landtag auch zur Verfügung gestellt wurde. Mitglieder dieser überparteilich besetzten Gruppe waren seinerzeit die Herren Friedrich Bohl, Lothar Klemm, Wolfram Dette und Rupert von Plottnitz. Wir sind allen vier für ihre wertvollen Vorarbeiten sehr dankbar.
Wir haben in einer ersten Stufe im Jahre 2010 mit dem ersten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf die demografische Entwicklung reagiert und eine Gleichstellung mit der Rentenversicherung herbeigeführt. Wir haben schrittweise die Ruhestandsgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben. Heute bringen wir einen zweiten Schritt in den Landtag ein, das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Es ist – Sie sehen es an dem dicken Packen Papier – wesentlich umfangreicher als das erste Gesetz.
Wir schlagen Ihnen vor, das Hessische Beamtengesetz, das Hessische Besoldungsgesetz, das Hessische Beamtenversorgungsgesetz und viele weitere Rechtsvorschriften zu verändern. Durch diese zweite Stufe soll Hessens öffentlicher Dienst noch moderner, attraktiver und effektiver werden.
Das bisherige Laufbahnsystem – das ist ein Kern dieses Vorhabens – mit bisher über 100 Laufbahngruppen soll umgestaltet werden. Künftig soll es nach unserem Willen nur noch elf Laufbahnfachrichtungen geben. Das sind die allgemeine Verwaltung, die Polizei, die Feuerwehr, die Justiz, die Steuerverwaltung, der Schuldienst, der Forstdienst, der technische Dienst, der wissenschaftliche Dienst, der medizinische Dienst und der soziale Dienst.
Ganz wichtig war uns – das war auch ein Vorschlag der Mediatoren –, die Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes sollen erhalten bleiben. Der einfache Dienst wird abgeschafft. Das ist zum Vorteil all derjenigen, die bisher eine relativ niedrige Besoldung erhalten haben. Es gibt auch eine Überleitung. Dort kommen wir zu Einkommensverbesserungen.
Durch die Änderungen, die wir Ihnen vorschlagen, soll das Laufbahnrecht transparenter und übersichtlicher werden.
Die Anwendung wird einfacher. Insbesondere wird die Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Qualifikationen zu den Laufbahnen erleichtert, und der Verwaltungsaufwand wird verringert.
Wir haben weitere wichtige Elemente in diesem Gesetz. Für uns ist ein weiterer wichtiger Kern, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bisher im öffentlichen Dienst schon sehr gut ist, noch besser werden soll.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das ist sicher unstrittig hier im Haus – ist nirgends so gut wie im öffentlichen Dienst. Wir wollen es noch attraktiver für junge Männer und Frauen machen, die dem öffentlichen Dienst angehören, sich für eine Familie zu entscheiden.
Es wird die Möglichkeit zur Beurlaubung aus familiären Gründen weiter ausgeweitet. Es wird noch mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit geben. Selbst für die Beamten im Vorbereitungsdienst wird es eine Möglichkeit zur Teilzeitarbeit geben, sofern die Ausbildungsziele dies erlauben.
Auf eines möchte ich auch hinweisen. Wir schreiben in Hessen die besonderen kindesbezogenen Elemente, die wir in unserem Land haben, selbstverständlich weiter fort. Wir haben sie auch in diesem Gesetz. Es gibt kein Land in Deutschland, wo kinderreiche Familien so gut wie in Hessen behandelt werden.
Durch den weiteren Block, durch das neue Besoldungsgesetz, werden bundes- und landesrechtliche Regelungen überarbeitet und in ein Gesetz zusammengefasst. Das Einkommensniveau wird selbstverständlich beibehalten werden. Es wird Überleitungsvorschriften geben. Kein aktiver Beamter wird durch die Änderung der Besoldungstabellen Einbußen erleiden.
Auch das ist bekannt: Das Grundgehalt knüpft bisher sehr stark an das Lebensalter an. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union werden wir uns an den Vorschriften des Bundes orientieren. Wir werden künftig auf Erfahrungsstufen und nicht mehr auf Lebensaltersstufen abstellen. Bei den Eingangsstufen, also bei den jungen Beamtinnen und Beamten, die in den Dienst eintreten, werden wir sogar noch eine kleine Einkommensverbesserung vorsehen, um den Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen.
Der vierte wichtige Block in dem Gesetzgebungspaket ist die Frage der Versorgung bei einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft. Erstmals in Hessen wird es die Möglichkeit eines Austausches zwischen Beamtinnen und Beamten und Mitarbeitern der freien Wirtschaft geben. Beamte, die sich zu einem späteren Zeitpunkt entschließen, aus dem öffentlichen Dienst auszuscheiden und in ein privates Unternehmen einzutreten, werden künftig einen Anspruch auf Mitnahme ihrer erworbenen Versorgung haben.
Bisher war es so, dass Beamtinnen und Beamte nachversichert wurden, wenn sie ausschieden. Das war höchst unattraktiv. Künftig wird es bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit geben, ein sogenanntes Altersgeld zu beziehen, wenn man ausscheidet und sich damit in den lan
gen Erwerbsbiografien, die junge Leute perspektivisch haben, nochmals für einen Wechsel entscheidet.
Die Mediatoren haben uns das vorgeschlagen. Wir halten es für richtig, jemanden, der mit 19 Jahren vielleicht als Anwärter im gehobenen Dienst in den öffentlichen Dienst eintritt und dann 48 Jahre lang bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss, soll oder will, die Möglichkeit zu geben, sich noch einmal umzuentscheiden, ohne dass er seine gesamte Versorgung verliert.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass mit dieser Novelle noch einige Änderungen im Haushaltsplan umgesetzt werden. Es wird Verbesserungen bei der Besoldung der Rektoren der Grundschulen geben. Herr Rudolph, es wird deutliche Stellenhebungen bei der Polizei geben. Das sind deutliche Verbesserungen. Das ist das größte Einzelpaket mit zusätzlichen Aufstiegschancen, das die Beamtinnen und Beamten der Polizei seit Jahren hatten.
Gestatten Sie mir als Jurist diesen Hinweis: Die Unterhaltsbeihilfen für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden auch deutlich verbessert werden. Hier werden wir zu einer Anhebung auf deutlich über 1.000 € kommen. Auch das halten wir für angemessen.
Sie sehen also: Das Zweite Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wird kein Spargesetz werden. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Mit ihm wird an vielen Stellen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen erhöht werden.
Abschließend halte ich fest: Wir wollen, dass unser öffentlicher Dienst leistungsfähig bleibt. Wir haben motivierte Beamtinnen und Beamte. Für die wollen wir neue gesetzliche Regelungen schaffen.
Der öffentliche Dienst in Hessen wird innovativ, modern und leistungsfähig bleiben. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Hessen, die Beamtinnen und Beamten, brauchen sich vor Beschäftigten in der freien Wirtschaft nicht zu verstecken. Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, wird als Gesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das auch so bleibt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP bringen heute einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Friedhofsund Bestattungsgesetz ein. Wir wollen, das ist der Kern des Gesetzentwurfs, die bestehenden Ausnahmeregelungen für Musliminnen und Muslime erweitern.
Ich darf daran erinnern, dass schon jetzt eine Bestattung im geöffneten Sarg auf Friedhöfen in Hessen möglich ist, sofern die Kommunen das wollen.
Herr Rudolph, schwätzen Sie nicht so viel, hören Sie zu.
Ich werde meine Ausführungen gern in aller Ruhe fortsetzen. Es geht ja um die letzte Ruhe, die Menschen in Hessen finden sollen.
Nach unserem Willen sollen Verstorbene aus religiösen Gründen künftig auch ganz ohne Sarg beerdigt werden können, aber nur dann, wenn die Kommunen das vor Ort durch Satzung entsprechend so entscheiden. Wir reagieren damit – das ist kein Geheimnis – auf eine vom Hessischen Landtag durchgeführte Anhörung zu einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Das unterscheidet uns eben: Wir sind lernfähig und aufnahmebereit, wenn im Landtag etwas beraten wird.
Und kommunalfreundlich. Danke, Herr Kollege Bauer. – Die Anhörung hat nämlich ergeben, dass ein Bedürfnis bei in Hessen lebenden Muslimen nach einer Bestattung ohne Sarg besteht. Aber sie hat auch ergeben, dass eine generel
le Regelung für Hessen, wie sie die SPD vorschlägt, von den Kommunen nicht akzeptiert und nicht gewünscht wird.
Herr Frömmrich, die Kommunalen Spitzenverbände haben sich sehr eindeutig positioniert und gegen eine Regelung ausgesprochen, die das ganze Land über einen Kamm schert. Genau das machen wir eben nicht. Wir scheren das Land nicht über einen Kamm.
Wir wollen eine Regelung, die durch kommunale Satzungen getroffen wird. Wir wollen, dass die Sargpflicht grundsätzlich erhalten bleibt. Wir wollen, dass der Transport der Leichen zu den Grabstätten weiterhin im Sarg erfolgt. Wir wollen, dass gesundheitliche und seuchenhygienische Grundsätze beachtet werden. Wir wollen eine Erweiterung der Regelungen nur für den Fall, wenn religiöse Gründe vorliegen. Das heißt, für alle anderen Religionsgemeinschaften und für Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, bleibt es, sofern die Angehörigen eine Erdbestattung wählen, bei der Verpflichtung zur Bestattung im Sarg.
Wir haben die Anhörung gründlich ausgewertet. Wir haben den Wunsch der muslimischen Verbände vernommen. Wir haben aber auch den Wunsch der Kommunen vernommen, dass vor Ort eine vernünftige Regelung gefunden werden soll. Wir stellen es den Städten und Gemeinden frei, wie sie das vor Ort regeln.
Wir wissen aber auch – das war in der Beratung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion schon Gegenstand –, dass die Frage der Sargpflicht nur ein Teilaspekt muslimischer Begräbnisse betrifft. Genauso wichtig – oder noch wichtiger – sind die Frage der ewigen Ruhefristen, die Ermöglichung der rituellen Waschung der Leichen und die geographische Ausrichtung der Gräber. Hier haben die Kommunen vor Ort in Einzelfällen bereits sehr gute Regelungen gefunden, die diese Form der Bestattung ermöglichen. Wir gehen noch einen Schritt weiter und wollen ein weiteres Hindernis beseitigen. Nach unseren Vorstellungen sollen die Neuregelungen relativ zügig, nämlich schon zum 1. März nächsten Jahres, in Kraft treten können.
Abschließend möchte ich sagen: Ob und wie viele Muslime von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, wissen wir nicht. Es gibt in vielen Fällen den begründeten Wunsch, in der Heimaterde der Väter, Mütter oder Großeltern bestattet zu werden, in gefühlter oder tatsächlicher Heimaterde. Wir wissen zugleich, dass Hessen für viele Muslime zur Heimat geworden oder schon seit Generationen Heimat ist. Wir wollen mit der Regelung, die wir Ihnen jetzt vorschlagen, den Weg dafür freimachen, dass auch in dieser Erde möglichste viele – alle, die es wünschen – ihre letzte Ruhe finden können.
Es würde uns deshalb sehr freuen, wenn im Landtag Konsens bestünde – diese Möglichkeit sehe ich –, dieses Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen, damit eine weitere Hürde für die Integration ausgeräumt werden kann und wir eine Lösung finden, die zum einen den Muslimen entgegenkommt, die aber auch die berechtigten Anliegen der Kommunen berücksichtigt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fing eben eigentlich ganz gut an.
Ich habe bei wohlwollendem Zuhören schon gedacht, es kommt jetzt ein verhaltenes Lob, und auch die SPD stellt fest, dass sich die Befristung im Großen und Ganzen bewährt hat und wir erfolgreiche zehn Jahre hinter uns haben.
Ich habe gesagt: „Es fing gut an.“ Es ging dann allerdings leider nicht besonders gut weiter.
Meine Damen und Herren, man muss schon wissen, was man eigentlich will. Die Feststellung: „Wir können die Regierung nicht kontrollieren, wenn manche Gesetze entfristet oder zu lange befristet werden“, nachdem man immer gegen eine Befristung war: Da beißt sich der Hund in den Schwanz.
Ich gehe ein Stück weiter: Wie war es, als alle Gesetze in Hessen unbefristet waren? 50 Jahre lang, von denen wir als Union leider auch einen kleinen Teil in der Opposition verbringen mussten,
in den ersten 50 Jahren des Landes Hessen, haben wir die Regierung auch sehr gut und erfolgreich kontrolliert, als überhaupt kein Gesetz in Hessen befristet gewesen ist. Da einen Zusammenhang aufzumachen, ist schon an sich aberwitzig und abenteuerlich.
Um was geht es heute? Wir verlängern die Geltungsdauer für oder entfristen 73 Gesetze, nachdem wir in einer ersten Phase das Landesrecht sehr erfolgreich entrümpelt haben. 30 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Gesetze konnten ersatzlos entfallen. Mit der Entfristung und längeren Befristung einiger Gesetze treten wir jetzt in eine zweite Phase ein, in der wir nicht mehr ganz so schnell und ganz so häufig jedes einzelne Gesetz aufrufen müssen, sondern wir werden gemeinsam in größeren Abständen weiterhin an der Verbesserung und Entschlackung des Landesrechts im Landtag arbeiten.
Da es immer wieder kommt: Der Gesetzgeber ist der Landtag und nicht die Regierung, sodass es für uns als Parlament erst einmal vollkommen gleichgültig ist, wann die Regierung gesetzliche Vorschriften überprüft und für sich selbst wieder aufruft. Wir haben jederzeit das Recht, einen Gesetzentwurf oder Änderungsgesetzentwürfe einzubringen. Das geschieht in jeder Plenarrunde in vielfältiger Weise. Dann wird selbstverständlich darüber beraten. Es gibt Anhörungen. Es gibt Beschlussfassungen. Es gibt weitere Änderungen. Wir sind permanent als Gesetzgeber tätig. Daher besteht kein Zusammenhang mit dem, was die Landesregierung an Entfristung oder Befristung vorschlägt.
Wir treten jetzt in eine neue Phase der Überprüfung des Landesrechts ein, nachdem wir zehn erfolgreiche Jahre hinter uns haben. Es ist kein Geheimnis. Der Justizminister hat eben schon gefragt: „Herr Kollege, kündigen Sie an, zuzustimmen?“ Selbstverständlich, wir stimmen heute dem Gesetzesvorschlag der Landesregierung zu, diese 73 Gesetze zu entfristen oder für fünf oder acht Jahre zu befristen.
Herr Hahn, wir werden in der nächsten Phase, in den nächsten fünf bis zehn Jahren, weiter gemeinsam an der Entfristung und Entrümpelung des Landesrechts arbeiten.
Heute kann ich nur feststellen: Das bisherige Verfahren in Hessen hat sich mehr als bewährt; es hat sich hervorragend bewährt. Wir werden dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen und weiterhin daran arbeiten, dass unser Landesrecht besser, schlanker und effizienter wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können vollkommen sicher sein: Auch die CDU-Fraktion wird die erforderlichen Anpassungen im Beamtenrecht vornehmen, sofern sie uns vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben sind. Wir stellen aber schon bei Durchsicht des GRÜNEN-Entwurfs fest, dass der Entwurf rechtlich unzureichend ist. Er räumt die bestehende Benachteiligung nicht umfassend aus. Uns ist schon vor dem Gesetzgebungsverfahren aufgefallen, dass z. B. zum Umzugskostenrecht und anderen Nebengesetzen keine Regelungen enthalten sind. Wir werden deshalb als Koalition zeitnah – Frau Schulz-Asche hat es dankenswerterweise angesprochen – dem Landtag einen Gesetzentwurf für ein Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vorlegen, in dem all diese Fragen umfassend behandelt sind. Damit springen wir nicht zu kurz, sondern präsentieren dem Landtag nach gründlicher Vorarbeit einen Gesetzentwurf, der all diese Fragen rechtlich zutreffend und umfangreich regeln wird.
Für uns gilt bei diesem Punkt: Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. – Beim GRÜNEN-Entwurf gilt: Er ist zwar gut gemeint, aber er ist noch nicht vollkommen gut gemacht.
In der Sache sind wir also nicht weit auseinander. Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren zwei Entwürfe nebeneinanderliegen haben und miteinander feststellen, welcher Entwurf länger trägt und welcher die Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung in ausreichendem Maße umsetzt.
Dabei will ich es heute bewenden lassen. Ich stelle abschließend noch einmal fest: Auch wir halten uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden all das aufgreifen, was uns Karlsruhe aufgegeben hat, in einen Gesetzestext gießen und dann alles gemeinsam im Ausschuss miteinander beraten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, ich glaube, wir sollten bei diesem Gesetz etwas mehr Gelassenheit walten lassen,
uns diese künstliche Aufregung ersparen und vielleicht darüber nachdenken, was es bewirkt, wenn sich der eine oder andere so verhält, wie er es gerade hier ankündigt. Ich habe jetzt zweimal gehört, man wolle das Sammelgesetz ablehnen. Das haben der Sprecher der GRÜNEN und auch die Sprecherin der SPD angekündigt. In der Folge – das muss man dazu sagen – heißt das, dass diese 23 Gesetze auslaufen und wir überhaupt keine Regelungen mehr haben, die eben noch vehement eingefordert wurden. Deswegen wäre es mein Appell zu Beginn, noch einmal darüber nachzudenken, ob es nicht staatspolitisch klug sein könnte, dem Entwurf doch zuzustimmen, um diese 23 Gesetze im Sammelgesetz heute zu verlängern.
Wir werden das selbstverständlich tun, wir werden diese Gesetze verlängern, weil sie sich grundsätzlich bewährt haben. Es ist schon bei den Vorrednern durchgeklungen, dass sich andere Gesetze nicht bewährt haben, die ausgelaufen sind. Nach einer zehn Jahre andauernden erfolgreichen Überprüfung sind wir inzwischen dazu gekommen, dass die Gesetze künftig nicht mehr alle auf fünf Jahre befristet werden, sondern wir haben ein Stufenmodell. Das heißt, wir haben eine grundsätzlich bewährte Befristung, die modifiziert wird. Heute haben wir ein Teilpaket – das siebte Sammelgesetz – und werden diese 23 Gesetze gemeinsam verlängern.
Über das Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist schon vieles gesagt worden, ebenso über den Einzelgesetzentwurf. Ich kann deshalb nur wiederholen: Wenn ein umfassender Novellierungsbedarf gesehen und auch anderswo erkannt wird, dann muss das gründlich vorbereitet werden. Man kann nicht – wie es die Sozialdemokraten getan haben – einen Einzelaspekt herausgreifen, der auch gar nicht der dringendste war. Man kann aber, wenn man diesen umfassenden Bedarf sieht, sicherlich auch ein großes Paket erarbeiten. Aber diese Mühe muss man sich schon machen.
Über die Vergangenheitsbewältigung sollten wir einmal gesondert sprechen. Das wird dann passieren, wenn ein günstiger Zeitpunkt gekommen ist und wir diese Novellierung gemeinsam angehen. Herr Frömmrich, jetzt hören Sie mir auch zu.
Eben gab es noch eine schöne Vorlage zum Spielhallengesetz – da wird jeder hier im Raum immer hellwach –, aber leider ist die kompetenteste Person gerade nicht da,
die über die entsprechenden Regelungsnotwendigkeiten in Edermünde und anderen Teilen Nordhessens berichten könnte.
Wir haben noch andere Gesetze angerissen, beispielsweise haben wir uns lange genug über das Bannmeilengesetz ausgetauscht. Auch das hat sich bewährt.
Wir sind in einer Situation, in der wir sagen, dass wir dieses Bannmeilengesetz verlängern wollen, um den Landtag etwas vor dem unmittelbaren Druck direkt vor der Tür zu schützen.
Alles in allem müssen wir nicht jede Diskussion dazu zum siebten Mal gemeinsam wiederholen. Ich kann damit schließen, festzustellen: Wir haben 15 % der gesetzlichen Vorschriften und 30 % der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in den vergangenen zehn Jahren abgeschafft. Die Befristung der Gesetze hat sich bewährt. Als Folge dieses bewährten Verfahrens werden wir heute im siebten Sammelgesetz 23 Gesetze gemeinsam verlängern. Wir werden weitere Sammelgesetze in diesem Landtag haben, wir halten an diesem bewährten Verfahren fest. Daher werden wir heute selbstverständlich dem Sammelgesetz zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist höchst erfreulich, dass wir heute über diesen Gesetzentwurf beraten können. Sehr erfreulich ist auch, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder parteiübergreifend und über das ganze Land hinweg auf die gemeinsame Vorgehensweise haben verständigen können; denn unser gemeinsames politisches Ziel ist die Bekämpfung von Glückspielsucht und von illegalem Glücksspiel.
Als Politik stehen wir dabei vor neuen Herausforderungen. Ich nenne als Beispiel nur das illegale Glücksspiel im Internet. Spieler können sich weltweit in der virtuellen Welt verirren, ohne dass deutsche Behörden einen unmittelbaren Zugriff auf Server haben, die inzwischen in Gibraltar, in der Karibik oder anderswo stehen.
Was wir regeln können und was regelungsbedürftig auch im Bereich des legalen Glücksspiels ist – dort haben wir als Stichpunkte, die der Innenminister schon genannt hat, den Betrieb von Spielhallen, die Sicherstellung des staatlichen Lotteriemonopols und als ganz große Aufgabe die europarechtskonforme Ausgestaltung des Angebots von Sportwetten.
Zu den Spielhallen ist in der letzten Sitzungsrunde und im Ausschuss schon vieles gesagt worden. Wir haben dort einen Wildwuchs mit negativen Begleiterscheinungen. Wir machen uns auch in den Kommunen Gedanken darüber, wie wir in den Innenstädten entsprechende Regelungen erreichen können. Zugleich freuen sich die Städte – das gehört auch zur Wahrheit – über zum Teil steigende Einnahmen. Das ist eine Sache, die man von zwei Seiten betrachten und begleiten muss. Die Landesregierung hat auf diesem Gebiet schon gehandelt. Wir beraten darüber derzeit im Innenausschuss; die Stichpunkte sind allen bekannt.
Mit dem Glückspielstaatsvertrag, der dem Landtag heute vorliegt, ist ein weiterer Schritt zur Regelung des Spannungsverhältnisses zwischen der Gewerbefreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Menschen vor den Bedrohungen illegalen Glücksspiels auf der anderen Seite erfolgt. Es ist eine höchst komplexe Materie, wie wir alle wissen.
Zu beachten sind – das sagte ich eingangs schon – das Europarecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Was wir als Einzelne und auch als Politik – ich glaube auch sagen zu können – parteiübergreifend wollen und was aus Sicht einer gelungenen und sinnvollen Prä
vention vor den Folgen des Glückspiels wünschenswert wäre, ist aus unserer Sicht leider rechtlich nicht so umsetzbar, wie wir das alle gerne hätten. Dennoch ist dem Ministerpräsidenten hier ein guter Wurf gelungen.
Zu dem Gesamtkomplex zählt auch – damit beschäftigt sich der Antrag der LINKEN – das Thema Lotterieeinnahmen. Gestern haben sich die Freunde des Sports getroffen.
Ich war bei einer anderen Veranstaltung zum Urheberrecht; die war auch hochinteressant. Herr Rudolph, bei der anderen Veranstaltung gab es nichts zu essen. Die war aber genauso erfolgreich und gehaltvoll. Sie können sich bei Frau Wolff erkundigen.
Auch hier ist eine kluge Regelung getroffen, soweit es um die Lotterieeinnahmen geht. Die fünf Destinatäre erhalten weiter ihre prozentualen Anteile an den Einnahmen. Der Antrag, der dazu gestellt ist, den Deckel aufzuheben, geht aus unserer Sicht fehl. In einem breiten Konsens haben wir vor zwei, drei Jahren eine gute Regelung gefunden, die beiden Seiten gerecht wird. Wir haben den Deckel etwas angehoben. An diesem damals parteiübergreifenden Konsens sollten wir heute nicht rütteln.
Das besonders anspruchsvolle Feld, das regelungsbedürftig ist – ich sagte es schon eingangs –, ist das Gebiet der Sportwetten. Hier erfolgt, das begrüßen wir ausdrücklich, eine kontrollierte Öffnung mit dem Konzessionsmodell, das wegweisend von Staatsminister Wintermeyer und von allen Ländern, leider bis auf Schleswig-Holstein, mitgetragen wurde.
Es soll Privaten eine Marktteilnahme ermöglicht werden, ohne dass es zu einem vollständigen Wildwuchs kommt. Vorgesehen ist ein Erprobungszeitraum von sieben Jahren, die sogenannte Experimentierklausel. Das hat der Herr Innenminister schon vorgetragen. Das halten wir für eine ganz hervorragende Regelung, da wir hier rechtlich völliges Neuland betreten. Es kann auch sein, dass wir im Laufe der sieben Jahre vielleicht noch die eine oder andere Nachjustierung vornehmen müssen.
Es ist aber trotz dieser Herausforderungen und trotz des EuGH, den wir bei diesem Thema im Nacken haben, doch gelungen, einen guten Kompromiss zu erzielen. Wir werden als CDU-Fraktion deshalb diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, freuen uns auf die Ausschussberatung und dann auf die zweite Lesung. Ich kann heute schon ankündigen: Wir werden das mittragen und werden diesen Gesetzentwurf verabschieden, wenn er denn in der zweiten Lesung zur Beschlussfassung ansteht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir sollten hier mit einigen Märchen aufräumen, die in den letzten Minuten eingestreut wurden.
Vorangestellt: Die Befristung der Gesetze war ein ganz großer Erfolg.
Wir haben es geschafft, als Land Hessen innerhalb von zehn Jahren 15 % der gesetzlichen Vorschriften und 30 % der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ersatzlos aufzuheben.
Hessen hat hierbei wie so oft in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Es war dort erfolgreicher und schneller als viele andere Länder.
Es gibt – das hat der Minister bei der Einbringung gesagt – bei Gesetzen unterschiedlichen Evaluierungsbedarf. Jetzt, nach zehn Jahren, kann man das Verfahren aus guten Gründen ein Stück weit verändern. Künftig wird es ein Stufenmodell geben. Gesetze werden künftig auf fünf oder acht Jahre befristet, zum Teil werden sie auch entfristet. Das heißt aber natürlich nicht, dass Gesetze, die entfristet werden, nie mehr geändert werden. Das war eben Ihre Argumentation: Jetzt verlängern Sie ein Gesetz, jetzt kann es nicht mehr geändert werden.
Was genauso dummes Zeug gewesen ist, was eben aus Oppositionsreihen kam, war, dass die Regierung sage, wann ein Gesetz ausläuft, wann es geändert wird, bis wann es
befristet wird. – Noch ist der Landtag der Gesetzgeber. Das sollte man hier festhalten.
Der Landtag wird immer wieder aus guten Gründen Aspekte aus dem Leben aufgreifen, in Gesetzestexte gießen und diese am Schluss beschließen.
Einzelne Aspekte dieses sogenannten Sammelgesetzes beschäftigen dieses Haus besonders. Wir haben jetzt viel zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz gehört. Das ist richtig. Wir haben einen gesonderten Gesetzentwurf in der letzten Runde beraten. Der greift aber viel zu kurz. Einzelne Aspekte wurden wieder herausgegriffen.
Herr Frömmrich, zu Ihnen komme ich noch.
Ihre Lösung, die Sie eben vorgetragen haben, greift viel zu kurz. Sie können nicht Einzelaspekte herausgreifen. Wenn Sie die Gesetzesbegründung zum Sammelgesetz aufmerksam gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass dort sehr sorgfältig an einer umfassenden Gesetzesbegründung gearbeitet wird. Alles das, was Sie aufgeworfen haben – Bestattung von Muslimen –, können Sie nicht im Schnellschuss lösen, sondern dort findet eine umfangreiche Evaluierung statt. Wenn diese abgeschlossen ist, wird es auch hier eine ausgezeichnete Lösung geben.
Zur Bannmeile verhält es sich genauso. Auch hierzu hat die Regierung ihre Position vorgetragen. Wir werden jetzt im Landtag gemeinsam beraten, ob sich das Gesetz so bewährt hat. Die CDU-Fraktion sieht es so, dass es sich bewährt hat.
Wenn andere Fraktionen anderes vortragen, werden wir darüber beraten. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses werden wir eine Entscheidung treffen, ob die Befristung des Gesetzes verlängert wird oder eben nicht.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch sagen: Jeder kann jederzeit in den Landtag Gesetzentwürfe einbringen, was vielfach geschieht, und die werden beraten.
Die Befristung von Gesetzen hat ein Mehr an Parlamentsbeteiligung gebracht, die es in diesem Landtag in dieser Form noch nie gegeben hat. Denn wie war das Verfahren, bevor wir Gesetze befristet haben? Gerade die Opposition muss ein Interesse daran haben, dass Gesetze befristet sind; denn sonst wären Sie auf viele Möglichkeiten der Überarbeitung gar nicht erst aufmerksam gemacht worden.