Manfred Oppermann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Röwekamp, jetzt habe ich das Wort, und Sie dürfen einmal schweigen.
Klappern gehört zum Handwerk, so sehe ich das mit dem Antrag der CDU, der hier als Neufassung eingebracht worden ist. Ich will ganz deutlich und gleich zu Anfang sagen, die Koalitionsfraktionen und der von ihnen getragene Senat stehen zu den Zusagen, die sie gegenüber der Deutschen Bahn AG gemacht haben, den Absprachen, die sie auch mit den anderen beiden Bundesländern getroffen hat.
Wenn wir uns einmal verinnerlichen, 54 Millionen Euro Planungskosten sollen hier veranschlagt werden für das Gesamtprojekt Y-Trasse, und wenn ich jetzt hier diesen Antrag sehe, zum 1. April 1,5 Millionen Euro einzustellen, dann frage ich mich: Kann man in diesem Jahr diese 54 Millionen Euro verarbeiten? Viel wichtiger ist doch, und das hat auch das Gespräch gebracht, das ich mit der Bahn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
geführt habe, dass sie sagen, wir brauchen euer Geld in diesem Jahr und im nächsten Jahr noch gar nicht, weil wir erst einmal genug Geld im Topf haben, um arbeiten zu können, und das heißt – und darum sagte ich zu Anfang, klappern gehört zum Handwerk –, hier wird jemand nervös gemacht, nämlich die Verkehrsindustrie draußen, das Verkehrsgewerbe, weil suggeriert wird, Bremen komme da seinen Verpflichtungen nicht nach.
Na klar, wenn der Senator sagt, wir haben kein Geld, dann hat er nichts Falsches gesagt, wir haben auch kein Geld! Wir arbeiten uns vorsichtig heran, wir wollen dann die Zahlungsverpflichtungen eingehen, wenn sie von uns abgefordert werden. Nichts anderes werden wir auch machen, und dafür steht auch die Koalition hier in diesem Haus. Wir stehen zu dem Projekt, wir brauchen die Y-Trasse oder eine vergleichbare Variante, die gibt es im Moment noch nicht. Im Moment haben wir die Y-Trasse hier als notwendige Ergänzung. Wir halten sie zwingend für notwendig und werden uns auch an allen Maßnahmen beteiligen, die die Hinterlandanbindung zu den norddeutschen Häfen hier verbessern hilft und auch ein erträgliches Maß an Entlastung bringt, das wir um und über den Hauptbahnhof haben.
Einiges hat der Kollege Dr. Kuhn schon gesagt, das brauche ich hier nicht zu wiederholen. Ich sage aber noch einmal ganz deutlich, Kinder, bleibt hier ruhig, wir werden das, was wir hier verabredet haben, auch einführen, und macht hier nicht die Pferde scheu! Wir warten darauf, wenn die Verträge kommen, dass wir dann auch unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, so wie wir das verabredet haben. Ich sage noch einmal, die Koalition, SPD und Grüne, sind verlässliche Partner in dem gesamten Geschäft Y-Trasse.
Eigentlich brauche ich zum Abschluss gar nichts mehr zu sagen, ich bin noch sehr höflich – –.
Ich könnte ja jetzt auch weggehen, Herr Präsident.
Also, ich bin erst einmal soweit fertig
und hole noch einmal tief Luft, damit vielleicht der Kollege Strohmann mir eine Frage stellen kann.
Okay, dann bin ich hiermit fertig. Viel Spaß! Danke!
Herr Senator, Sie haben in der Beantwortung der Frage meines Kollegen
Hamann, ob es einen Malus gegenüber dem Betreiber gibt, gesagt, den gäbe es nicht –
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Gesundheit muss höchste Priorität haben, das sagte bereits Anfang Januar die neue Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, unsere Senatorin Rosenkötter. Das unterstütze ich voll und ganz, weil wir erleben müssen, wie aus Profitgier Firmen und Menschen Lebensmittel panschen und bewusst in Kauf nehmen, dass Menschen und Tiere gesundheitliche Schäden davontragen. Diesem muss Einhalt geboten werden.
Ich habe mich in den ersten 14 Tagen des neuen Jahres gefragt, nachdem dieser Skandal immer mehr in der Öffentlichkeit war, was hier eigentlich passiert. In der Tat, die Kontrolle über die landwirtschaftlichen Betriebe obliegt den Ländern, wir haben aber eine Bundesverbraucherschutzministerin, die nach meinem Eindruck in dieser Zeit sehr zurückhaltend war, was die Information der Öffentlichkeit anging. Mein Eindruck war, sie irrte zwar von Pressekonferenz zu Pressekonferenz, hat aber hier nichts getan, und nachdem es – leider, sage ich einmal – eine Informationspanne gegeben hat, die gleich politische beziehungsweise personelle Konsequenzen gefordert hat, mahne ich zur Vorsicht und sage, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht unbedingt mit Steinen werfen.
Ich will zum Ausdruck bringen, dass die SPDBundestagsfraktion bereits Anfang Januar einen Punktekatalog vorgelegt hat, der im Verbraucherschutzausschuss beraten wurde und im Wesentlichen Eingang in dem Punkteprogramm gefunden hat, das die Ministerin vorgelegt hat. Ich bin Frau Rosenkötter ausdrücklich dankbar, dass sie es in ihrer ersten großen Sitzung als Vorsitzende dieser Konferenz geschafft hat, dass es einen 15-Punkte-Aktionsplan
gibt, an dem wir uns abarbeiten können, selbst wenn in den Verhandlungen mit der Europäische Union diese nicht alle so angenommen worden sind. Ich will aber auch eines deutlich machen: Wer Lebensmittel panscht und bewusst in Umlauf bringt, gehört bestraft, und zwar mit einem Höchstmaß, damit auch in Zukunft jeder weiß, wenn ich das mache, komme ich ins Gefängnis und habe nicht nur eine Bewährungsstrafe, sondern muss richtig einsitzen, das muss richtig wehtun, weil das Gefährdung von Menschenleben ist.
Ich bin auch dafür, dass das Verbraucherinformationsgesetz dahingehend geändert wird – und das steht auch in dem Aktionsprogramm, ich will jetzt nicht alle 15 Punkte aufführen –, dass derartige Dinge unverzüglich ins Netz gestellt werden können, ohne dass große vierzehntägige oder vierwöchige Prüfungen vergehen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, dass, wenn es solche Situationen gibt wie jetzt mit dem Dioxinskandal, sie frühzeitig und schnellstmöglich informiert werden und dass nicht tausend Schritte eingeleitet werden müssen, bevor so etwas als Information nach draußen dringt. Ich will aber nicht dafür sein, dass hier Informationen nach draußen dringen, die vielleicht nicht gesichert sind. Insofern sage ich einmal, die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss relativ schnell durch Informationsflüsse beseitigt werden.
Noch eine Bemerkung will ich machen, was die Haftung angeht! Das steht auch in dem Aktionsprogramm. Jeder weiß, die Firma, die das ursächlich verursacht hat, hat Konkurs angemeldet. Das heißt, dort ist irgendwann nichts mehr zu holen. Die auf der Strecke bleiben, sind die Landwirte in Niedersachsen und in den anderen Bundesländern, deren Existenzen maßgeblich gefährdet sind, weil sie pro Tag mehrere Tausend Euro an Einnahmeausfällen hatten, und das kann nicht angehen. Insofern muss eine Produkthaftung her, dass die Betriebe gefordert sind, sich versicherungstechnisch abzusichern, dass auch im Fall eines Konkurses die Versicherung dafür eintritt, damit die betroffenen Landwirte und die betroffenen Betriebe, die unschuldig in diese Situation geraten sind, entsprechend entschädigt werden.
Letztendlich werden wieder Regressforderungen an die Länderregierungen und an die Bundesregierung gestellt, und der Steuerzahler muss dafür aufkommen, und andere haben dann, auf welchen Kanälen auch immer, ihr Schäflein schon irgendwo ins Trockene gebracht, ohne dass der Fiskus daran kommt. Das geht nicht, wir müssen hier auch zu einem Sicherungssystem kommen, dass die Landwirte geschützt sind, wenn sie dann Einnahmeausfälle haben aufgrund von Sperrungen von Höfen. Ich fand diese Maßnahme auch richtig, dass man in Vorsorge
geht und vorsorglich etwas sperrt und prüft, ob es so ist. Ich glaube, gegenwärtig sind noch 360 Betriebe in der Sperre. Ich denke aber, es ist wichtig, weil das oberste Gebot der Schutz der Menschen vor verunreinigten Lebensmitteln ist.
Das mit der Schwerpunktsetzung habe ich gesagt, ich habe auch etwas zum Verbraucherinformationsgesetz gesagt. Ich will noch einmal sagen, das hat die Kollegin Dr. Mathes eben angeführt, es gibt bei diesem Aktionsplan auch eine Protokollnotiz. Ich stütze doch sehr, dass die wiederkehrenden Lebens- und Futtermittelskandale dazu geführt haben, dass sehr viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht nur über die Sicherheit von Lebensmitteln verunsichert und besorgt sind, sondern auch mit großer Sorge die Entwicklung – das ist das Entscheidende – der Futtermittel, der Agrar- und der Ernährungswirtschaft und die dabei anstehenden Strukturen und Verflechtungen sehen. Sie werfen mit Recht immer stärker Fragen auf, unter anderem zur ethischen und moralischen Verantwortung. Sie halten daher einen umfassenden und systematischen Diskurs über Grundlinien, anzustrebende Entwicklungsziele und die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die gesamte Kette der Lebensmittelwirtschaft für dringend erforderlich.
Darüber müssen wir nachdenken, wie wir das schaffen, dass derartige kriminelle Machenschaften, wie sie jetzt hier waren, nicht mehr vorkommen. Ich möchte mit meiner Eingangsbemerkung enden, weil sie für mich sehr wichtig ist: Der Schutz der Gesundheit muss höchste Priorität haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich höre schon das Raunen hier im Plenarsaal: Ach was, hier soll schon wieder ein Etikett eingeführt werden, um eine Klassifizierung eines Lokals oder eines Lebensmittelbetriebs zu deklarieren? Ich sage ja! Wir müssen eine solche Kennzeichnung haben, damit für die Verbraucherin––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nen und die Verbraucher zweifelsfrei zu erkennen ist, welcher Betrieb hier die erforderlichen Hygienevorschriften – unter anderem Hygienevorschriften – erfüllt. Ich bin nicht dafür, dass man auch die verabreichten Speisen oder die Qualität des Menüs beurteilt. Dafür gibt es Feinschmeckerzeitschriften, die die Lokale entsprechend bewerten, die Kochlöffel ausgeben, Sterne vergeben et cetera.
Uns geht es darum, dass man den Betrieben, die durch die Landesinstitute geprüft werden, ein Siegel gibt – einen Smiley oder wie auch immer man dieses Siegel benennen möchte –, so dass man draußen deutlich erkennen kann, dieser Betrieb entspricht den Hygienevorschriften, da kann ich unbesorgt essen gehen. Ich muss mich nicht durch die Küche oder durch die Lagerung von Waren ekeln, sondern dies ist ein einwandfreier Laden, und die Verbraucherinnen und Verbraucher haben dann dort die Erkenntnis. Ich bin aber nicht dafür, wie die LINKEN geschrieben haben, dass so etwas alles gebührenfinanziert wird. Das sollte auch nicht als Begründung genommen werden, dadurch hätten wir als Staat oder als Stadt keine Ausgaben.
Ich bin dafür, dass wir hier in Bremen erst einmal auf freiwilliger Basis ein System einführen, so wie es hier die DEHOGA mit der Kennzeichnung oder mit dem Vergeben von Sternen an Hotels macht. Dort gibt es auch Kriterien, nach welchen Maßstäben die Sterne vergeben werden. Ich bin auch dafür, dass wir den Senat auffordern – und das steht auch in unserem Antrag –, sich auf Bundesebene für einen einheitlichen Standard einzusetzen, dass das einheitlich im gesamten Bundesgebiet eingeführt wird.
Daher glaube ich, dass wir mit einer derartigen Kennzeichnung die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Betreten von Gaststätten oder Restaurants, aber auch bei den Lebensmittel verarbeitenden Betrieben nehmen, dass wir hier eine Sicherheit schaffen – eine vermeintliche Sicherheit, das gebe ich ehrlicherweise auch zu –, aber zumindest eine Beruhigung erreichen können, dass die Menschen wissen, ich kann beruhigt in diesem Laden einkaufen, ich kann beruhigt in dieser Gaststätte essen gehen, weil die Einhaltung der Hygienevorschriften in diesem Betrieb einwandfrei ist, da dies durch das entsprechende Amt bei der jährlich vorzunehmenden Überprüfung testiert wurde.
In diesem Sinn glaube ich, dass wir, ähnlich wie das in Berlin-Pankow gemacht wird – Frau Kollegin Dr. Mathes hat es ja schon ausführlich dargelegt, darum möchte ich auf die Einzelheiten nicht weiter eingehen –, hier in Bremen auch so verfahren sollten, und abschließend, wie gesagt, zu Punkt zwei dieses Antrages, dass wir hier bundeseinheitliche Richtlinien bekommen, um das hier durchzuführen. Insofern bitte ich das Haus, diesem Antrag eine breite Mehrheit zu geben! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich war schon überrascht, als ich diesen Antrag in den Händen hielt, und habe mich auch gefragt, was kann ich, was können wir hier in diesem Hohen Hause tun, um Ihrem Antrag hier zuzustimmen, weil nach meiner, nach unserer Überzeugung die Zuständigkeit einzig und allein beim Bund liegt. Mich hat noch mehr gewundert, dass Ihr Antrag auf Umfragen basiert. Für mich stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Politik auf inhaltliche Gesichtspunkte oder auf Umfrageergebnisse gründen, wie man sich denn hier gegebenenfalls populistisch äußern kann. Ich möchte Ihnen deutlich sagen, warum wir als sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion Ihren Antrag ablehnen!
Die Bremer SPD, aber auch die Bundes-SPD, hat zur Afghanistan-Politik klar Position bezogen, und ich möchte hier nur auszugsweise über einige Passagen sprechen! Wir fordern den Abzug der Bundeswehr bis spätestens zum Jahr 2015. Die SPD wird keiner weiteren Verlängerung oder Ausweitung des militärischen Mandats zustimmen, wenn kein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept vorliegt. Ein Konzept für Afghanistan muss vorrangig den Aufbau und die Stabilisierung zivilgesellschaftlicher Strukturen und einer funktionsfähigen Verwaltung zum Gegenstand haben, wobei eine klare Trennung zwischen militärischer und ziviler Mission gewährleistet sein muss. Darüber hinaus ist eine transparente Informationspolitik erforderlich, die die Situation in Afghanistan umfassend abbildet und damit der Bevölkerung eine objektive Beurteilung ermöglicht.
Warum hat sich Deutschland beteiligt? Man muss sich diese Frage auch stellen, wenn man die Diskussion aufwirft, dass wir sofort aus Afghanistan heraus sollen. Deutschland hat sich im November 2001 entschlossen, dem Aufruf der Vereinten Nationen zu folgen, erforderliche Maßnahmen im Kampf gegen
) Vom Redner nicht überprüft.
die Bedrohung des Weltfriedens zu unterstützen. Der Einsatz militärischer Mittel wurde als unverzichtbar betrachtet, um die terroristische Bedrohung zu bekämpfen und eine Wiederholung von Angriffen wie am 11. September 2001 nach Möglichkeit auszuschließen.
Der Beitrag Deutschlands und der internationalen Partner im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erstreckt sich jedoch nicht nur auf den militärischen Bereich, sondern umfasst insbesondere politische und wirtschaftliche Maßnahmen. In Bezug auf Afghanistan wurde mit dem Petersberg-Prozess und der sogenannten Bonner Vereinbarung zur Bildung einer Friedens- und Übergangsvereinbarung eine Entwicklung unterstützt, die die Chance für eine nationale Aussöhnung sowie für den politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau sicherstellen sollte. Die auf der Petersberger Konferenz vertretenen afghanischen Gruppen wünschten eine militärische Absicherung des Versöhnungs- und Wiederaufbauprozesses im Rahmen der darauf beschlossenen UN-Mission ISAF. Deutschland hat sich an dieser Mission von Beginn an beteiligt, auch bei dem Wiederaufbau hat sich Deutschland seit dem Jahr 2002 mit substanziellen Beiträgen beteiligt.
Ein Hauptziel des Einsatzes ist im Grundsatz heute erreicht: Afghanistan ist gegenwärtig nicht länger ein Rückzugsraum für international agierende Terroristen. Dieser Erfolg ist allerdings nicht nachhaltig. Für den Fall eines sofortigen Rückzuges der ISAF wäre ein erneutes Aufflammen des Bürgerkrieges sehr wahrscheinlich. Bei einem Rückfall Afghanistans in den Status eines „failed states“, wäre in der Folge das Feld für eine Rückkehr von El Kaida bereitet.
Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg der Mission ist der wirtschaftliche und politische Wiederaufbau des Landes, und das ist uns Sozialdemokraten sehr wichtig. Nur wenn es gelingt, eine sich weitgehend selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu setzen, die politischen Institutionen im Land in ihrem Ansehen und ihrer Effektivität zu stärken sowie selbstständig handlungsfähige afghanische Sicherheitskräfte und funktionsfähige staatliche Institutionen zu etablieren, kann es gelingen, den inneren Frieden in Afghanistan herzustellen, gewaltsam ausgetragene tribale Konflikte zu überwinden und dem Terrorismus den Nährboden aus Perspektivlosigkeit und Armut zu entziehen.
Der zivile Wiederaufbau hat in wichtigen Bereichen sichtbare Fortschritte gemacht. Mehrere tausend Schulen wurden errichtet, rund sechs Millionen Kinder haben dadurch Zugang zu Bildung. Gegenüber dem Jahr 2001 bedeutet dies eine Versechsfachung; 35 Prozent dieser Kinder sind Mädchen. Zur Förderung der beruflichen Bildung wurden technische Schulen wiederaufgebaut und in die Ausbildung des Lehrpersonals investiert. Über 80 Prozent der afghanischen Bevölkerung haben inzwischen wieder Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Mit
einer Vielzahl von Vorhaben wurde die Verkehrsinfrastruktur wiederhergestellt.
Wie hat sich die Sicherheitslage entwickelt? Afghanistan war von Anfang an nicht in der Lage, selbst für Sicherheit im Land zu sorgen. Die Sicherheitslage hat sich in den Regionen des Landes nach dem Sturz der Taliban unterschiedlich entwickelt. Dennoch zeigen jüngste Umfragen, dass die große Mehrheit der Afghanen ihr Land auf einem richtigen Weg sieht und vor allem eine Verstärkung des zivilen Wiederaufbaus wünscht. Das Ansehen der Taliban in der afghanischen Bevölkerung ist auf einen Tiefpunkt gesunken.
In diesem Zusammenhang kann und darf es nicht angehen, den militärischen Konflikt zu verschärfen, viele zivile Opfer zu riskieren und damit wachsenden Widerstand der afghanischen Bevölkerung gegen die internationale Präsenz zu produzieren. Die Soldaten der ISAF stehen in Afghanistan an der Seite der Menschen, sie sind zu ihrem Schutz da. Dies muss die oberste Maxime ihres Handelns sein; Einsatzregeln und Einsatzpraxis haben sich daran zu orientieren.
Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss!
Die Frage einer weiteren Beteiligung am Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan ist auch eine der Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner in den Vereinten Nationen und bei der ISAF. Ich werde mich vielleicht noch ein zweites Mal melden! – Vielen Dank erst einmal!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Sitzungsende noch einmal ein sehr wichtiger Antrag, den wir als Logistikstandort Bremen/ Bremerhaven hier heute debattieren möchten! Es geht uns im Wesentlichen darum, dass wir den Senat auffordern, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Maßnahmen, die hier aufgeführt worden sind, auch in einem entsprechenden Zeitrahmen hier realisiert werden. Es geht uns in erster Linie darum, dass wir unsere Häfen in Bremerhaven, aber auch den noch zu bauenden Hafen in Wilhelmshaven, der für die deutsche Wirtschaft die Drehscheibe für die Im- und Exporte darstellt, entsprechend per Bahn anlaufen können. Wir haben darüber hinaus als Parlamentariergruppe Bahn – –.
Danke schön, Herr Präsident! Die Parlamentariergruppe Bahn hat sich im letzten Jahr einmal mit dem Thema der nicht bundeseigenen Bahnstrecken befasst und eine Bahnstrecke von Bremerhaven nach Bremervörde befahren und sich einmal angeschaut, welche Möglichkeit dort besteht, hier als Ergänzung – und nicht als Ersatz – diese Strecke nutzen zu können. Das Land Niedersachsen hat im letzten Jahr aus dem Konjunkturprogramm Mittel zur Verfügung gestellt, um diese Strecke auch herzurichten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wir sind in der Koalition der Auffassung, dass auch Neubaustrecken notwendig sind, auf der anderen Seite aber das Herstellen von Neubaustrecken eine derart zeitliche Dimension hat, dass wir befürchten, in der heutigen Zeit den Erfordernissen nicht mehr gerecht werden zu können, um die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, wenn wir auf der anderen Seite sehen, dass wir in einigen Regionen der Republik Strecken haben, die man sehr wohl nutzen kann.
Ich sage das auch ausdrücklich deshalb, weil wir der Auffassung sind, dass die anvisierten Strecken wie die Y-Trasse dringend notwendig sind. Wir haben in der Vergangenheit immer ein Hin und Her bei den unterschiedlichen Bundesregierungen zu den Äußerungen zur Y-Trasse gehabt und wollen deshalb den Senat bitten, sich mit unserem Antrag dafür stark zu machen, dass der Bund auch die Herrichtung von nutzbaren Nebenstrecken für die Hafenhinterlandanbindung mitfinanziert. Darüber hinaus haben wir ja ein neues Regio-S-Bahn-System beschlossen beziehungsweise vergeben, und wir meinen, um den 15-Minuten-Takt einhalten zu können, bräuchten wir als Ergänzung noch ein weiteres Gleis von Burg in Richtung Bremen, weil wir durch die Belastung auf diesem Schienenstrang ohnehin schon Befürchtungen sehen, dass wir den geforderten Takt für den Personennahverkehr hier nicht erreichen können.
Weil wir auch über den Tellerrand schauen, sind ja andere Strecken benannt, die sich nicht mit Bremen und Bremerhaven befassen, aber auch im ursächlichen Zusammenhang stehen; das ist zum Beispiel die Strecke von in Winsen über Soltau und Celle zur Entlastung des Knotens in Hamburg-Harburg. Wir wollen aber durch die Forcierung des Ausbaus des Knotens der Nebenstrecke von Bremerhaven Richtung Bremervörde/Rotenburg erreichen, dass wir auch eine Entlastung des Bremer Knotens erfahren.
Ich will, weil die Zeit gleich abgelaufen ist, mich auch noch kurz auf den Änderungsantrag der CDU hier konzentrieren! Wir finden Teile dieses Antrags sehr gut, meinen aber, dass er nicht in einem ursächlich inhaltlichen Zusammenhang mit dem von der Koalition eingebrachten Antrag steht und würden ihn in dieser Form ablehnen.
Wir meinen allerdings, dass der Bereich Lärmschutz in vorangegangenen Debatten in diesem Hause schon hinreichend debattiert und behandelt wurde und auch entsprechende Anträge und Aufforderungen seitens des Senats ergangen sind, glauben aber, dass die Sache der Hafeneisenbahn nicht in diesen Antrag hineingehört, sondern ein derart tief gehendes Schiff ist, dass wir eine Beratung in den zuständigen Fachdeputationen und Ausschüssen empfehlen, und würden die Kollegen der CDU bitten, hier den Antrag in dieser Form nicht einzubringen; ansonsten müssten wir ihn ablehnen. Das wäre eigentlich schade, weil wir dieses Thema in der Fachdeputation besser beraten wissen, weil man sich dort länger und
tiefer damit befassen muss, weil es eine doch sehr komplizierte Geschichte ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ob links wirkt, das wird sich ja noch am Ende des Legislaturperiode herausstellen! Bisher war es nur Gequirle, was bei Ihnen herausgekommen ist, und eine Verunsicherung der Wählerinnen und Wähler draußen in der Stadt und im Land Bremen.
Es mag ja sein, dass wir bei der Antragsberatung etwas mehr Zeit brauchten, um dann den Antrag hier einzubringen, den wir mit der Drucksache-Nummer 17/1183 hier eingebracht haben, aber ich finde es schon eine Frechheit, einen Antrag, den wir als Koalitionäre hier in der Vorberatung formuliert haben, Wort für Wort, Buchstabe für Buchstabe zu übernehmen und das als eigenen Antrag hier einzubringen. Das zeigt für mich doch, welche Ahnung Sie überhaupt von diesem Thema haben und wie Ihre Fraktion hier arbeitet. Insofern bin ich enttäuscht davon, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
was Sie hier gemacht haben, aber ich sage einmal ganz deutlich: Ich habe auch nichts anderes von Ihnen erwartet.
Ich will sehr wohl sagen, dass wir – wenn wir dies beraten und hier heute debattieren – das vor Augen haben, was der Bund in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition beschlossen hat, wo er sich selbst aufgefordert hat, bei Gesetzgebungsverfahren die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und dass Auswirkungen dieser Gesetze hier entsprechend zu überprüfen sind. Wir haben relativ schnell einen Zugang gefunden, auch bei den bremischen Ressorts, sodass wir uns dann veranlasst gesehen haben, lasst uns prüfen, ob wir eine solche Klausel auch für das Land Bremen mit übernehmen können. Es wurde bejaht, gleichwohl sagen wir, wir machen eine Testphase, um dann noch einmal nachzuprüfen, wo man nachjustieren und noch verdeutlichen muss, wenn es da noch irgendwo Nachbearbeitungsbedarf gibt.
Besonders freue ich mich, dass wir von dieser Seite aus bis zur rechten Seite hier eine Einigung in dem Änderungsantrag und auch in dem Dringlichkeitsantrag gefunden haben, dass die Kollegen der CDUFraktion und auch der FDP-Fraktion dort mitziehen, den Änderungsantrag der FDP-Fraktion tragen die Unterzeichner dieses Dringlichkeitsantrags mit. Insofern haben wir hier einen Antrag in diesem Haus, der auch von einer breiten Mehrheit dieses Hauses getragen wird. Ich finde es auch richtig, dass wir uns nach einer gewissen Zeit Bericht erstatten lassen seitens des Senators für Wirtschaft und Häfen, wie dieses Verfahren innerhalb des Senats seinen Ablauf gefunden hat und wo wir dann – ich erwähnte das bereits schon einmal – hier auch Nachbesserungsbedarf haben werden.
Ich denke, insofern ist die rot-grüne Koalition, ist die Mehrheit dieses Hauses der Auffassung, dass wir hier einen richtigen Weg beschreiten und erst einmal eine Probephase machen, das evaluieren und dann gegebenenfalls sagen, wir führen das jetzt als Regelmäßigkeit ein. Damit ist dem Verbraucher mehr geholfen, wenn wir es in dieser Weise machen, als wenn wir gleich sagen, wir führen es hier ein, ohne zu wissen, was letztendlich dabei herauskommt.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden uns ja in einem halben Jahr noch einmal wieder damit zu beschäftigen haben, wie wir da weiter fortfahren. Ich bin jedenfalls frohen Mutes, die Senatsressorts haben signalisiert, auch der Wirtschaftssenator hat signalisiert, dass sie hier aktiv mitarbeiten wollen, und insofern ist es heute ein
guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land. – Danke!
Herr Senator, können Sie bestätigen, dass wir am vergangenen Freitag im Hafenausschuss diese Frage der Gebührenordnung ausreichend diskutiert und mehrheitlich festgestellt haben, dass wir bis dato immer im Kontext zu den anderen Häfen eine moderate Anhebung vorgenommen haben, sodass wir immer die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen im Auge haben, und dass man nicht immer aufgeregt handeln muss, wenn irgendjemand ein Interview in irgendeiner Zeitung gibt? Es schadet den bremischen Häfen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kollege Dr. Buhlert hat das Wesentliche hier schon vorgetragen, insofern kann ich darauf aufbauen und auch für uns als Sozialdemokraten sagen, wir haben hier einen Entwurf über alle Fraktionen hinweg gemeinsam erarbeitet, der wirklich vorbildhaft ist, und die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Länderparlamenten schauen teilweise heute auf uns nach Bremen, wie wir hier diesen Entwurf beraten. Es sind zwischenzeitlich Anfragen von den Länderparlamenten, von den Ausschüssen gekommen worden, die unsere Entwürfe als Grundlage für ihre Beratungen in ihren jeweiligen Länderparlamenten mit übernehmen wollen, weil sie sagen, das, was wir hier gemeinsam erarbeitet haben, darauf lege ich großen Wert, hat eine Chance, auch in anderen Länderparlamenten zu einem Recht zu kommen.
Wir haben im Petitionsausschuss einen Unterausschuss gegründet, um dies zu beraten. Ich bin Herrn Dr. Buhlert dankbar, dass er meine Anregungen angenommen hat und den Entwurf, den die FDP erarbeitet hat, nicht einfach in dieses Parlament eingebracht hat, sondern dass wir intensiv im Fachausschuss, im Petitionsausschuss diesen Entwurf beraten und dann eben durch die Gründung eines Unterausschusses, in dem die Obleute der Fraktionen vertreten waren, eine sachgerechte und nutzerorientierte Beratung durchgeführt haben.
Wir haben in über zehn Sitzungen mit zwei Außenterminen – einmal waren wir in Berlin beim Petitionsausschuss des Bundestages, und einmal waren wir in Bremerhaven beim Stadtverordnetenvorsteher und haben Gespräche geführt, wie es jeweils von dort aus gesehen wird – dann eben diesen Entwurf soweit geeint. Es hakte zum Schluss noch so ein bisschen, aber die Sommerpause lässt einem ja auch noch einmal die Möglichkeit, über das eine oder andere nachzudenken. Mein Petitum war immer, dass wir hier einen über alle Fraktionen geeinten Gesetzentwurf in dieses Parlament einbringen. Das ist uns gelungen, darauf sind wir im Petitionsausschuss stolz.
Ich sage ebenfalls, auch wenn nicht alle den Antrag unterzeichnet haben, das Interesse, hier gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger mit diesem Gesetz zu wirken, finde ich richtig und gut, und ich bedanke mich auch bei allen, die dazu beigetragen haben. Den Dank an die Verwaltung kann ich mir insofern ersparen, ich schließe mich den Worten von Herrn
Dr. Buhlert an, denn allein hätten wir das nicht machen können. Wir haben diesen Gesetzentwurf mit dem Datenschutz abgesprochen und eine breite Beratungsmöglichkeit auch außerhalb des Ausschusses wahrgenommen, sodass wir hier mit Fug und Recht behaupten können, Bremen ist ein Vorbild, was das Petitionsgesetz angeht.
Ich bitte das Parlament, diesen Antrag heute in erster Lesung zu verabschieden und dann wieder an den Ausschuss zu überweisen, damit wir bis zur zweiten Lesung noch in der Zwischenzeit ein paar Überarbeitungen vornehmen können. Wir haben die Texte gegendert, wir haben die Belange des Behindertengleichstellungsgesetzes mit berücksichtigt.
Ich glaube, wir haben hier einen Entwurf gemacht, der seinesgleichen in der Bundesrepublik Deutschland sucht. Noch einmal an meine Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön für die konstruktive Mitarbeit! – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Pläne des Zolls, das hauptsächlich für den Autotransport genutzte Zolltor Alfred-Wegener-Straße zu schließen?
Zweitens: Wie viele Transporte finden täglich über das Zolltor statt?
Drittens: Welche Auswirkungen hätte eine Schließung für das Zolltor Roter Sand und damit für die Bremerhavener Innenstadt und den Stadtteil Lehe?
Herr Staatsrat, kann ich unterstellen, dass Sie sich bis zur Fertigstellung und Umsetzung eines neuen Verkehrskonzeptes dafür stark machen, dass das Zolltor Alfred-Wegener-Straße soweit bis dahin geöffnet bleibt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Mitteilung bezieht sich der Senat auf zwei Anträge, die für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Sieling in der Novemberdebatte vorgetragen hat. Zum einen geht es darum, aus der Finanzkrise Konsequenzen zu ziehen und die politische Handlungsfähigkeit zu stärken.
Wir haben heute Vormittag und auch in der letzten Plenardebatte über das Konjunkturprogramm geredet, von daher brauche ich mich im Einzelnen nicht mehr darauf zu beziehen, weil wir dort wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur ergriffen haben. Ich will aber auch noch einmal deutlich machen, dass es nicht nur darum geht, dass wir ein Konjunkturpaket geschnürt haben, sondern dass wir auch mit Beginn der rot-grünen Koalition die Möglichkeiten geschaffen haben, dass über die Bremer Aufbaubank und über die Bremer Untrnehmensbeteiligungsgesellschaft, BUG, und auch über das Rationalisierungsund Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft, RKW, den kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, sich an diese Institute zu wenden, um bei einer Finanzklemme, insbesondere dann, wenn es um Betriebsmittelkredite geht, über diese Institute Unterstützung seitens der Landesregierung zu erfahren. Dies ist auch sehr wichtig, denn in der heutigen Zeit sind die Banken bei der Vergabe von Betriebsmittelkrediten sehr zurückhaltend, und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gerade kleinere Unternehmen haben dann Probleme, Aufträge abzuwickeln, weil sie oftmals in Vorleistung treten müssen. Insofern bin ich froh, dass wir dieses Instrument hier geschaffen haben, das wir mit der Einleitung der Umstellung der Förderung der Unternehmen auf Darlehensbasis und durch effektive Beratung geschaffen haben.
Lassen Sie mich nun zu dem zweiten Antrag kommen! Kollegin Dr. Mathes hat hier schon ausführlich darüber geredet. Ich hatte mir bei der Beschlussfassung über diesen Antrag schon eine Strategie ausgearbeitet, wie ich an das Ressort herantrete. Aus den vergangenen Jahren weiß ich, es war immer ein Kampf, zusätzliche Mittel für den Verbraucherschutz zu generieren. Die Notwendigkeit der Bereitstellung dieser Mittel war gegeben, und ich war überrascht, dass dort in der Form nichts passierte, sondern dass ein neuer Geist in die Abteilung Verbraucherschutz im Ressort Wirtschaft eingezogen war, sodass wir uns relativ schnell mit der Ressortspitze einig waren, dass wir diese besagten 85 000 Euro für die Finanzdienstleistungsberatung bei der Verbraucherzentrale bekommen haben.
Ich will mich in dieser Debatte kurzfassen, aber ich will mich ausdrücklich bei dem Ressort dafür bedanken, dass es hier sehr kooperativ tätig war, und ich hoffe, dass dieser Mitarbeitergeist nicht der PEP-Quote zum Opfer fällt, sondern diesem Hause erhalten bleibt, weil dies im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist, die ihren Rat in der Verbraucherzentrale suchen. Insofern bin ich dankbar dafür, dass wir bei der Ressortspitze ein offenes Ohr gefunden haben, innerhalb eines geltenden Haushalts diese Summe, 85 000 Euro sind nicht wenig, freigeschaufelt haben, um dort den Beratungsbedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden. Sie wissen, dass die beiden Kollegen, die das in der Verbraucherzentrale bearbeiten, über Monate ausgebucht sind. Dies zeigt deutlich, welcher Bedarf da ist, hier eine objektive Beratung in Finanzdienstleistungsfragen zu gewähren.
Insofern, Herr Senator, herzlichen Dank an Ihr Haus und auch an Sie persönlich, dass Sie sich auch dafür eingesetzt haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann dem gänzlich beipflichten, was die Kollegin Dr. Mathes soeben gesagt hat, deshalb will ich nur insofern noch einmal dazu Stellung nehmen, warum wir eigentlich das Ganze machen. Warum setzen wir uns eigentlich dafür ein? Wir setzen uns nicht dafür ein, damit es in den Regalen der Einzelhandelsläden bunter und schöner wird, sondern wir setzen uns dafür ein, dass auf den Verpackungen deutlich zu erkennen ist, was teilweise für schädliche Stoffe in den Produkten enthalten sind.
Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen: Viele von uns lieben diese schönen Gummibärchen, die wir gern kauen und zu uns nehmen. Haben Sie gewusst, dass in solch einem Paket Gummibärchen circa 65 Würfel Zucker enthalten sind? Um sich die Menge zu verdeutlichen, das sind zwei gefüllte Zuckertöpfe, die wir draußen in der Lobby haben. Das ist die Menge an Zucker in einer 250-GrammTüte Gummibären. Ich meine, dies muss doch deutlich kenntlich gemacht werden, damit auch der Verbraucher und die Verbraucherin wissen, was sie da kaufen. Ich bekenne mich als Fan dieser Gummibärchen, muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich auch selbst erschrocken war, als ich das gelesen habe. Insofern sage ich, ist es dringend notwendig, dass wir für die Käuferinnen und den Käufer auch alles deutlich machen auf den Verpackungen. Das gilt nicht nur für die Gummibärchen, sondern auch für alle anderen Lebensmittel, die im Handel sind.
Insofern stimme ich dem zu, was die Kollegin Dr. Mathes hier gesagt hat, auch mit der Aufforderung an den Senat, zur gegebenen Zeit wieder zu berichten. Es wird dringend Zeit, dass wir eine verpflichtende Verordnung bekommen, damit die Lebensmit––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
telverpackungen entsprechend gekennzeichnet werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einmal anders anfangen! Wir alle sind in der Regel Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr und bewegen uns auch in Kreuzungsbereichen, die in der Regel mit Ampelanlagen ausgestattet sind. Diese Ampelanlagen zeigen uns, wenn rot ist, ist Gefahr in Verzug, bei gelb müssen wir Achtung geben, und bei grün dürfen wir gehen.
sondern ein klar erkennbares Merkmal für die Zusammensetzung von Lebensmitteln. Kollegin Dr. Mathes hat es schon erklärt: In England hat die Kennzeichnung mit der Ampel – wir nennen sie Ampel – mit der Punktebezeichnung schon große Erfolge gehabt, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn gleiche Produkte unterschiedliche Zusammensetzungen haben, genau erkennen können, welches gleichartige Produkt sie eher kaufen sollen als ein anderes, bei dem dann bei gewissen Nährstoffen zum Beispiel ein roter Punkt oder ein hellroter Punkt ist, mit dem gesagt wird, da sind gesundheitliche Folgen zu erwarten. Insofern begrüßen wir auch die Initiative der Europäischen Union, hier eine Lebensmittelkennzeichnung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuführen. Sie hilft ihnen bei der Kaufentscheidung, lässt allerdings nationale Regelungen zu, sodass wir vonseiten Bremens hier auch den Senat auffordern, wenn dann diese Kennzeichnungspflicht – wahrscheinlich im dritten Quartal – von der Europäischen Union beschlossen wird, über den Bundesrat hier initiativ zu werden, damit wir nach Möglichkeit eine Kennzeichnungspflicht bekommen, die so eindeutig und so einfach wie möglich ist, dass auch jeder erkennen kann, welche Lebensmittelzusammensetzungen da sind, die unter Umständen gesundheitliche Schäden mit sich bringen. Insofern bitte ich darum, dass wir den Antrag, den die drei großen Fraktionen hier im Haus eingebracht haben, auch einstimmig beschließen! Es ist zum Wohl von uns allen. Man sieht, 40 Millionen haben Übergewicht – ich gehöre dazu –, wenigstens in einer Gruppe bin ich hier kategorisiert –, aber was viel schlimmer ist: Von diesen 40 Millionen Menschen sind über zwei Millionen Kinder betroffen. Das ist das Schlimme dabei! Cola ist ja lecker, ist aber ungesund, Cornflakes sind auch lecker, sind aber auch ungesund. Darüber muss man nachdenken, und man muss auch deutlich darauf hinweisen, wo da die Gefährdungspotenziale bei der Zusammensetzung dieser Lebensmittel sind. Insofern bitte ich um ein großes Votum für diesen großen Antrag dieses Hauses! – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Fallen Miet- und Pachtverträge für Hafenanlagen nach Auffassung des Senats unter das eu
ropäische Vergaberecht, und welche Konsequenzen wären daraus zu ziehen?
Zweitens: Wie will der Senat Einfluss darauf nehmen, dass es nicht zu negativen Folgen für die bremischen Häfen kommt?
Wie soll ich die Frage verstehen, die hier der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe – ZDS – aufgeführt hat, der gesagt hat, dass die EU-Kommission an anderer Stelle daran arbeitet, das europäische Vergaberecht für die Häfen auszudehnen? Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat ein Diskussionspapier zu einer Konzessionsrichtlinie vorgelegt, die auch Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs erfassen würde. Ich ziele mit meiner Frage insbesondere darauf ab, weil ja bekannt ist, dass wir unsere Hafenanlagen, die Grundstücke, an die BLG in Erbpacht vergeben haben. Wenn die ablaufen, welche Konsequenzen könnte das gegebenenfalls haben?
Würden Sie dann in enger zeitlicher Abfolge im Hafenausschuss über das weitere Prozedere in dieser Frage Bericht erstatten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Müller, hier ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schon lange etwas in Angriff genommen worden. Sie müssen nur einmal zuhören und zuschauen und sich auch entsprechend informieren.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Bundesregierung hatte sich Anfang 2000 die Förderung des Kurzstreckenverkehrs auf die Fahnen geschrieben, und das Bundesland Bremen hat sich dem angeschlossen. Wir haben gemeinsam mit anderen Bundesländern das Short Sea Shipping Promotion Center gegründet, um auch diese Verkehre nachhaltig zu fördern. Wenn ich mir vor Augen halte, was wir gegenwärtig planen, einmal die Unterweservertiefung und den Ausbau der Mittelweser, der ja sukzessive fortschreitet, aber auch die jetzt begonnenen Ausbaumaßnahmen an den Schleusen auf der Mittelweser, dann verdeutlicht das sehr, dass wir hier doch stark gewillt sind, den Kurzstreckenverkehr auch auf der Wasserstraße auszubauen.
Wer von Ihnen werktäglich auf der Autobahn Richtung Hamburg oder Ruhrgebiet fährt, wird sehen, dass, wie an einer Perlenschnur aufgezogen, Lkw an Lkw auf der rechten Fahrspur fährt, was uns verdeutlicht – auch bei der Prognose des zunehmenden LkwVerkehrs –, dass wir hier Abhilfe schaffen müssen.
Die Schiene ist da eine Ersatzmöglichkeit, und eine weitere ökologische Ersatzmöglichkeit ist der Verkehr auf der Wasserstraße. Bremen ist da, anders als die Häfen im Westen Europas, nicht in einer sehr glücklichen Lage. Die Weser ist eben so, wie sie ist, auch die Mitttelweser, das heißt, wir können dort nur bedingt Mengen transportieren. Wir werden eine Erleichterung spüren, wenn wir dann die Mittelweser einschließlich der Schleusen ausgebaut haben, weil dann das Großgütermotorschiff dort verkehren kann. Zurzeit fährt ein- bis zweimal die Woche ein Containerbinnenschiff Richtung Minden, um dort Ware anzuliefern.
Ich habe mir gerade noch einmal darüber Kenntnis verschafft, dass allein im letzten Monat rund 4000 TEU von Bremerhaven und umgekehrt transportiert worden sind. Stellen Sie sich vor, diese Menge auch noch auf der A 27 und der neuen A 281, das wäre ein ganz erheblicher verkehrlicher Aufwand, der auch zu Staus führen würde! Insofern ist es zu begrüßen, dass wir auch Unternehmer in Bremen haben, die sich der Binnenschifffahrt verschrieben haben. Jeder, der sich einschlägig informiert hat, wird wissen, dass der Hafen Wilhelmshaven auch dazu genutzt werden soll, um die Transshipments von dort aus in das Baltikum zu fahren. Das heißt, wir werden dort Container nicht nur mit der Bahn fahren, sondern auch mit Feederschiffen in die Ostsee und die baltischen Länder transportieren, sodass wir dadurch auch die Straßen hier sehr entlasten.
Ich kann für mich sagen, mit der Mitteilung des Senats bin ich zufrieden. Darauf können wir gut aufbauen, und wir können auch weiterhin den Senat bei seinen Bemühungen zum Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs unterstützen. Ich sage für meine Fraktion der SPD hierzu, dass wir dies gewillt sind, und wir werden es auch machen, weil wir das auch als eines der Ziele sehen, hier Waren- und Lkw-Verkehre von der Straße zu bekommen. Insofern ist der Kurzstreckenseeverkehr eines der erklärten Ziele unserer Fraktion in der Seehafenpolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wesentliche hat meine Kollegin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon gesagt. Aus dem Grund will ich mich auf die Details, die sie hier vorgetragen hat, auch nicht mehr einlassen, weil das die Diskussion ermüdet.
Ich bin der Auffassung, es ist richtig, dass wir darüber diskutieren, wie wir Kreditnehmer vor Finanzhaien schützen können, die Kredite aufkaufen. Es ist schon gesagt worden, es ist gängige Praxis, dass die Banken Kredite weiterveräußern, um eine schnellere Refinanzierung zu erreichen. Hier muss aber der Kreditschutz und der Schutz der Verbraucher im Vordergrund stehen.
Zu fordern ist daher eine Regelung, dass ein Kredit, der ordnungsgemäß bedient wird, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden darf. Zudem sollen ordnungsgemäß bediente Kredite nur an Banken verkauft werden dürfen, die auch sonst ein solches Kreditgeschäft betreiben. Reine Investoren haben nämlich überhaupt kein Interesse, solche Darlehen langfristig fortzuführen. Man muss da nur einmal über den großen Teich schauen, wie da die Seifenblase geplatzt ist.
Nach der jetzigen Gesetzeslage können Kredite auch dann gekündigt werden, wenn die Raten ordnungsgemäß gezahlt werden. Ausreichend ist die Meinung der Bank, dass sich die Bonität des Kreditnehmers oder der gestellten Sicherheiten verschlechtert habe. Eigentumsfinanzierer sind hier sogar schlechter gestellt als Verbraucher, die einen Konsumentenkredit aufnehmen. Hier sollte eine Regelung eingeführt werden, die eine Kündigung unzulässig macht, wenn der Darlehensnehmer nicht mindestens mit drei Raten im Rückstand ist.
Für noch viel wichtiger halte ich, dass es im Folgenden zu einer Regelung kommt: Bei notleidenden Krediten brauchen meistens die Kreditnehmer mehr Schutz, denn das Scheitern einer Eigentumsfinanzierung bedeutet für die Betroffenen in der Regel einen tiefen Einschnitt und ist oft mit bedrückenden Folgen, insbesondere einer bleibenden Verschuldung, verbunden. Banken verkaufen in der Regel ihre Kredite mit Abschlägen von bis zu 60 Prozent. Würden sie den Kreditnehmern die Schulden entsprechend erlassen, würden viele Kredite wieder auf tragfähige Füße gestellt. Es sollte daher der Grundsatz gelten, dass die Sanierung von Krediten Vorrang vor dem Verkauf hat. Es ist daher sicherzustellen, dass der Verkauf eines Kredits für die Bank nicht attraktiver ist als die Sanierung eines Kredits.
Der Rechtsausschuss des Bundestags wird sich morgen in seiner Sitzung mit all den verschiedenen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Eingaben, die hier zu diesem großen Gesetzeskomplex eingebracht worden sind, befassen. Dazu wird auch der Gesetzesantrag des Freistaats Bayern mit in die Beratung eingezogen werden. Es ist daher wichtig, dass wir nach Beratung in den Gesetzesorganen des Bundes hier bei Vorlage des dann vorgetragenen, entsprechend aufgearbeiteten Gesetzentwurfs noch einmal in diese Beratung eintreten. Aus diesem Grund plädieren auch wir für eine Überweisung des Antrags der CDU, um in der Deputation gemeinsam eine Position zu erarbeiten, die im wahrsten Sinne des Wortes für die Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse ist.
Ich will noch einmal deutlich machen: Bei der Beratung des Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung an den Bundesrat weitergeleitet hat, war die Fraktion der SPD für eine solche Schutzklausel, allerdings hatte die Unionsfraktion dies kritisch gesehen, laut ihrem finanzpolitischen Sprecher, Otto Bernhardt, das Recht der Kreditnehmer auf Information zu stärken. Insofern zielt aus heutiger Sicht der von der Union eingebrachte Antrag deshalb ins Leere.
Bremer Verhandlungspositionen sollten aufgebaut werden, wenn nach Beschlussfassung im Bundestag und im Bundesrat der Bundesrat wieder involviert wird. In diesem Sinne wünsche ich uns eine Beratung innerhalb der Wirtschaftsdeputation zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Eine letzte persönliche Anmerkung von mir, ich freue mich, dass die Union mittlerweile ihr verbraucherpolitisches Herz gefunden hat. Ich hoffe, dass es lange schlägt und nicht so zur Ruhe kommt wie das in der Sozialpolitik. – In diesem Sinne, vielen Dank!
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Senat legt uns mit der Drucksache 17/195 einen zusammengefassten Bericht über die Tätigkeit zum Thema Verbraucherschutz vor.
Die Verbraucherpolitik in Bremen gewährleistet den Schutz der Verbraucher in ihren grundlegenden Bedürfnissen über Ressortgrenzen hinweg. So tragen im Land Bremen die beiden Ressorts Arbeit und Gesundheit und Wirtschaft und Häfen dazu bei, die Verbraucher vor Schäden zu bewahren und mit wichtigen Informationen zu versorgen.
Eine Auswahl aus dem weiten Feld dieser Dienstleistungen wird in diesem Verbraucherschutzbericht exemplarisch dargestellt. Dabei unterscheidet man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zwischen gesundheitlichem und wirtschaftlichem Verbraucherschutz. Dieser Verbraucherschutzbericht konzentriert sich im Wesentlichen auf die Darstellung von Untersuchungsergebnissen, die in ihrer immensen Breite in den öffentlich zugänglichen Jahresberichten der jeweils damit befassten Behörden nachgelesen werden können.
Für meine Fraktion kann ich erklären, wir sind froh, dass wir zum ersten Mal eine umfangreiche Darstellung über die Arbeit zum Verbraucherschutz bekommen haben. Gleichwohl erwarten wir für das nächste Mal einen sogenannten verbraucherpolitischen Bericht, und beide Ressorts haben zumindest mir gegenüber signalisiert, dass sie auch daran arbeiten werden. Sie waren sich sehr wohl darüber im Klaren, dass aufgrund der Kürze dieser Zeit, in der sie diesen Bericht haben erstellen wollen und müssen, dies so nicht leisten können, aber für das kommende Jahr ist ein entsprechender verbraucherpolitischer Bericht angekündigt.
Dieser soll dazu dienen, die Grundzüge einer kooperativen Verbraucherpolitik gemäß den drei Schlagwörtern Fairness, Transparenz und Vertrauen zu vermitteln und Impulse für eigene Recherchen und eigenverantwortliches Handeln ganz im Sinne des Mottos „Wir machen die Verbraucher stark“ zu setzen.
Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit noch zwei Anmerkungen machen! Ich bin froh, dass wir in der gegenwärtigen Haushaltsberatung in den Ansätzen für die Verbraucherzentrale in den Jahren 2008 und 2009 gleiche Ansätze wiederfinden, wie wir sie in 2007 wiedergefunden haben. Das zeigt für mich auch deutlich, wie der Senat den Stellenwert der Verbraucherpolitik im Land Bremen einstuft.
Eine allerletzte Anmerkung möchte ich noch tätigen! Ich habe vor circa einem Jahr an dieser Stelle die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die neue Landesregierung – egal wie sie sich zusammengesetzt hätte – auch dem Verbraucherschutz dadurch gerecht wird, dass sie in einem der zuständigen Ressorts auch den Titel Verbraucherschutz mit aufnimmt. Ich erneuere meine Bitte und meine Aufforderung an den Senat, und ich weiß, meine Fraktion stimmt dem auch zu, dass wir dem Verbraucherschutz dadurch gerecht werden, dass wir zukünftig auch ein Ressort haben, das in seinem Namen auch den Titel Verbraucherschutz mit aufgenommen hat.
Dabei will ich es belassen, denn auch viele Bundesländer mit unterschiedlichen Konstellationen in der Zusammensetzung der Ressorts machen den Verbraucherschutz nach außen erkennbar und bringen somit den Verbrauchern gegenüber auch deutlich zum Ausdruck, die Landesregierung steht zum Verbraucherschutz, wir schützen den Verbraucher und dokumentieren das auch, sage ich einmal, in der Namensgebung in einem unserer Ministerien oder Senatsressorts. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Recht eines jeden einzelnen Mitglieds dieses Hauses, zu den vorliegenden Petitionen, die hier zur Verabschiedung kommen, zu reden. Wovor ich allerdings warnen möchte, ist, dass wir bezogen auf diese Petition – die Berichterstatterin hat sich damit sehr intensiv beschäftigt und hat auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung eine Empfehlung für den Petitionsausschuss gegeben – jetzt versuchen, über eine Ersatzdiskussion über das Nichtraucherschutzgesetz, das wir im Dezember verabschiedet haben und worüber wir heute Nachmittag diskutiert haben, hier noch einmal, ich sage das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
auch so bewusst und so provokativ, den Petitionsausschuss für eine politische Diskussion, die wir hier im Parlament zu führen haben, zu missbrauchen.
Die Arbeit der Mitglieder im Petitionsausschuss richtet sich nach geltenden Gesetzen. Es ist die Aufgabe eines jeden Mitglieds in diesem Ausschuss, dort, wo er Handlungsspielräume sehen kann, dann der Verwaltung oder auch dem Parlament eine Empfehlung zu geben. Aber das von uns hier mit Mehrheit verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz sagt eindeutig, dass es hier keinen Spielraum gibt. Insofern waren die Beschlussfassung und der Vorschlag, den die Kollegin gemacht hat, auch so zu fassen. Ich kann nachvollziehen, dass einzelne Kollegen in dem Ausschuss vielleicht anderer Auffassung sind. Dann gebietet es sich, dass man sagt: Wir beantragen getrennte Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen und dass man sich entsprechend enthält. Dies aber wieder als politische Diskussionsgrundlage in das Parlament zu bringen, finde ich unredlich. – Vielen Dank!
Herr Senator, stimmen Sie mit mir überein, dass man mit dieser Zeitungsanzeigenschaltung, die Ihr Haus vorgenommen hat, mehr Leute erreichen kann als mit einer Broschüre, die in irgendwelchen Amtsstuben oder sonstigen Büros zur Verfügung steht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Wir im Petitionsausschuss wollen mit der Zeit gehen, indem wir ermöglichen, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auch das neue Medium Internet nutzen können, um ihre Anliegen an den Petitionsausschuss per E-Mail zu richten. Sie alle haben in den letzten Tagen feststellen können, wie viele Bremerinnen und Bremer sich dieser modernen Kommunikationstechnik bedienen, indem sie uns zu einem anderen Tagesordnungspunkt reichlich elektronische Post zugesandt haben.
Wir vom Petitionsausschuss haben Ihnen hier heute fraktionsübergreifend diesen Gesetzesänderungsentwurf für das Petitionsgesetz zugeleitet, damit diese Formalie, dass hier online Petitionen eingereicht werden können, auch in dem entsprechenden Gesetz verankert wird. Insofern ist es eine reine Formalie. Ich freue mich auch, dass wir über alle Fraktionen hinaus dieses Ansinnen fördern wollen, und bitte Sie – insofern kann ich es relativ kurz machen –, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit, wenn das Gesetz Gültigkeit gelangt – im Bundestag und in 3 Landtagen in dieser Republik ist diese Möglichkeit schon gegeben –, auch das Bundesland Bremen sich dieser modernen Zuwendung an das Parlament, was die Petitionen angeht, auch dann befleißigen kann. In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles ist gesagt worden, insofern will ich mich da auch nicht wiederholen. Ich freue mich, dass wir hier im Haus einen großen Konsens herstellen konnten, was diese Thematik angeht. Jeder von Ihnen hat sicherlich schon einmal Anrufe zu Zeiten bekommen, zu denen er nicht damit gerechnet hat, dass das Telefon schellt, und im Handumdrehen haben Sie auf einmal für zwei Jahre die „Bäckerblume“ abonniert, ohne dass Sie das wussten. Es gibt da auch andere Zeitschriften, ich will da nicht diese Zeitung diskreditieren, aber nur um das einmal zu illustrieren, wie das mitunter abläuft!
Ich bin dankbar, dass Frau Zypries diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das, was wir jetzt hier gemeinsam in diesem Haus auf den Weg und dann über den Bundesrat einbringen, ist flankierend zu dem Antrag der Bundesregierung. Frau Winther hat recht mit der Bitte an den Senat, hier gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine Informationskampagne zu starten, weil viele doch gar nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben.
Damit Sie sich überhaupt einmal die Tragweite dieser Telefonwerbung vor Augen halten können, will ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer FORSAUmfrage zitieren. Da hat man an zwei Tagen Ende August rund 1000 Leute befragt.
Von diesen 1000 Leuten sind 64 Prozent in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unterneh
men angerufen worden. Auffallend ist, dass davon insbesondere die ältere Generation betroffen war. Die Quote steigt bei den Älteren auf rund 78 Prozent. 86 Prozent fühlen sich durch unaufgeforderte Werbeanrufe belästigt – das kann ich nur bestätigen –, 49 Prozent geben an, heute mehr Werbeanrufe zu bekommen als vor 2 Jahren. In der Tat ist es ein günstiges Werbemedium, und das wird auch reichlich genutzt. 98 Prozent sind der Meinung, dass Verträge, die aufgrund unerlaubter Telefonwerbung geschlossen werden, nicht beziehungsweise nur nach einer schriftlichen Bestätigung gültig sein sollten. Genau das ist die Zielrichtung, die dieser Gesetzentwurf beabsichtigt, den wir hier insgesamt im Hause unterstützen.
Zu dem ergänzenden Antrag der FDP-Fraktion: Ich weiß nicht, wie das vom Ablauf her gemacht werden soll, hier einen gewissen Schutz vor Cold Calling von Anbietern aus anderen Staaten sicherzustellen. Die Frage ist, das ist auch eine Überlegung, die Frau Kollegin Winther angestellt hat, dass wir das dann international entsprechend über die EU einbringen sollten. Ich finde, das, was wir insgesamt bisher hier zur Beschlusslage vorlegen, ist eine Ergänzung zu einem Gesetzentwurf, die den Schutz der Verbraucher sehr ernst nimmt. In dieser Hinsicht bitte ich um breite Unterstützung für diesen gemeinschaftlichen Antrag. – Danke!