Iris Spieß

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns ja schon im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes mit dem Bereich Stärkung und auch Einbringung von Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Frauen im Wissenschaftsbereich beschäftigt. Frau Schön hat ja das Verfahren als solches, wie es eben auch hier dargestellt worden ist, schon beschrieben. Ich möchte mich aber auch noch einmal sehr herzlich bedanken für die Transparenz und für die Möglichkeiten, die den Frauen gegeben waren, ihre Belange einzubringen und darzustellen. Das war möglich, weil wir einen Senator haben, der das moderiert hat und dem dieser Punkt wichtig war.
Jetzt einfach zu sagen, das Ganze wäre der Großen Koalition nicht wichtig, und wir würden alles zurückweisen, da machen Sie es sich aber sehr einfach, Frau Schön! Das ist überhaupt nicht der Fall!
Es liegt uns sehr viel daran! Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass wir in der vorletzten Bürgerschaftssitzung einen Antrag eingebracht haben zur Frauenförderung in der Wissenschaft und dass wir den auch hier beschlossen haben! Wir möchten die Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags mit finanziellen Anreizen fördern, und wir möchten nicht, wie es bei Ihnen im Antrag gefordert wird, Sanktionen vornehmen müssen, denn wir sind der Auffassung, dass gerade in dem Bereich Naturwissenschaften, in dem wir natürlich noch immer wenige Frauen haben, die dort in der Wissenschaft eine gewisse Rolle spielen, die Möglichkeiten genutzt werden sollten, die wir haben, vielleicht auch schon im schulischen Bereich dort Möglichkeiten zu schaffen, diese zu motivieren, das zu studieren. Aber wir wollen keine Sanktionen verhängen und sagen: Jetzt, lieber Studiengang Chemie oder Physik, habt ihr es nicht geschafft, die Frauen irgendwo einzubringen und die Quote zu erhalten, insofern müsst ihr also jetzt Geld dafür zahlen! Das führt nicht zum Ziel!
Wir lehnen diese Quote ab, und wir werden den Punkten in Ihrem Antrag auch nicht zustimmen, denn eine solche Quote ist nicht zielführend. Die Quoten sind in dieser Absolutheit auch verfassungswidrig und europarechtswidrig. Es gilt für die Bremer Hochschulen Paragraf 4 des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes, wonach Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in den Bereichen vorrangig zu berücksichtigen sind, in denen sie unterrepräsentiert sind. Dies ist die in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs rechtlich austarierte Grenze des Möglichen. Das muss man irgendwann auch einmal akzeptieren und muss nicht sagen: Wir führen jetzt den Zwang ein und wollen jetzt diese Quote, und damit wird alles besser. Damit wird es durchaus nicht besser!
Ich finde, dass wir in der Großen Koalition auf einem guten Weg sind, dies mit anderen Mitteln zu versuchen, und das haben Sie eben auch ignoriert: Sie sagten, die beiden Referentinnen, die Sie genannt haben, die in dem Gremium berichtet haben, hätten sich für die Quote eingesetzt, aber was wollen wir denn in Bremen? Wir haben ja die Frauenbeauftragten der Hochschulen und der Universität befragt! Diese haben sich nicht für die Quote ausgesprochen, denn sie haben gesagt: Wir wollen die Quote gar nicht, das führt nämlich dazu, dass wir in bestimmten Bereichen nicht zum Ziel kommen, dass wir dies zum Beispiel in den Naturwissenschaften nicht erfüllen können. Ich finde, dass wir gerade in einem solchen Bereich den Hochschulen auch vertrauen müssen.
Wir wollen die Autonomie der Hochschulen und der Universität, und wir wollen die Frauen mit einbeziehen und wollen nicht sagen, weil es schön ist, irgendeine Quote zu haben, müssen wir diese auch erfüllen. Darüber sind wir in der Großen Koalition anderer Meinung. Wir haben das, was uns die Frauenbeauftragten in den Hochschulen und der Universität vorgestellt haben, durchaus eingebracht und unterstützt. Das müssen wir hier auch einmal richtigstellen, dass nicht der Eindruck aufkommt, wir würden in der Großen Koalition die Belange der Frauen einfach ignorieren. Gerade in dem Wissenschaftsbereich ist das durchaus nicht der Fall!
Was wir auch aufgegeben haben und worauf wir in der Großen Koalition auch sehr genau achten werden, ist, dass die Hochschulen in den Satzungen im Sinne von Vereinbarungen spezifische Zielzahlen festsetzen. Daran können sie sich selbst messen und können sehen, wie sie dies, was sie sich vorgenommen haben, auch einhalten können, und dass es dafür bestimmte Anreize gibt, ist durchaus sinnvoll. Das werden wir auch weiter fördern!
Wir lehnen die Ziffern 1 bis 4 Ihres Antrags ab und würden bei einer getrennten Abstimmung den Ziffern 5 und 6 zustimmen, wie wir das auch in der De
putation schon gesagt haben. Das ist etwas, was wir mittragen können, auch im Sinne der CDU-Fraktion. Aber wir möchten nicht, dass hier die Quote ausschlaggebend ist für eine Frauenförderung in Bezug auf Kompetenzen von Frauen in der Wissenschaft.
Was Sie vielleicht auch nicht registriert haben: Im bundesweiten Durchschnitt liegen wir mit den Promotionen über dem Durchschnitt, wir sind also hier nicht, wie Sie das dargestellt haben, das Schlusslicht! Dass es in diesem Bereich noch Bedürfnisse und gerade im Bereich der Habilitation vielleicht noch Möglichkeiten gibt, auch mit Bundesprogrammen ein wenig zu fördern, da sind wir auf einem guten Weg. Ich glaube, dass wir das durchaus in der Großen Koalition weiterhin unterstützen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über etwas, bei dem wir vorzeitig mit eingebunden sind, über einen Vorgang, der noch nicht abgeschlossen ist. Ich wundere mich schon sehr darüber, wie negativ das von vornherein dargestellt wird. Wir haben hier die einmalige Chance, zu der Föderalismusreform, die ja besagt, dass die Länder für die Hochschulentwicklung zuständig sind, 91 000 Studienplätze bundesweit zu schaffen. Frau Schavan hat es möglich gemacht mit den Mitteln, mit den 500 Millionen Euro und zusätzlichen 700 Millionen Euro als Overhead für das DFG, hier Möglichkeiten zu schaffen, zusätzlich die Hochschulen und die Studierenden zu unterstützen. Ich finde, wir sollten das auch dementsprechend würdigen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Es ist bereits dargestellt worden, dass wir diesen Nord-Süd-Konflikt, den wir immer haben werden, auch aufgrund der Entscheidung der Exzellenz-Initiative, irgendwo ausgleichen müssen und dass wir in Verhandlungen mit Hamburg die Möglichkeit haben, hier noch einmal zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich zu erhalten, um Studienplätze zu schaffen, nämlich 600 Studienplätze. Das ist eine Chance, die wir uns nicht nehmen lassen sollten und wo wir nicht gleich von Anfang an sagen sollten, das können wir nicht finanzieren, denn, Frau Schön, für 2007 ist diese Finanzierung bereits gegeben, das wissen Sie aus der Wissenschaftsdeputation. Wir machen es ja auch so, dass wir Drittmittel akquirieren, und da sind wir natürlich bundesweit führend. Da kann man nicht sagen, na ja, wir haben ja sowieso kein Geld, und alles muss billig sein, deswegen funktioniert es nicht. Das ist es nicht, sondern die Qualität zählt, und das haben wir bewiesen in den Hochschulen und in der Universität, dass wir hier führend sind und dass diese Qualität auch stimmt.
Es ist für uns eine Chance, die wir nutzen müssen, und ich würde nicht sagen, dass wir es nicht finanzieren können. Wir können Drittmittel in Kofinanzierung auch finanzieren, das ist uns immer gelungen, und ich glaube nicht, dass es da Probleme geben wird, auch nicht in Bezug auf den Hochschulpakt. Herr Dr. Wewer wird das sicherlich noch darstellen, er ist ja in den Verhandlungen. Ich würde mir nur wünschen, Herr Dr. Wewer, als letzten Wunsch, den ich so habe, die Verhandlungen sind ja noch nicht abgeschlossen, und es ist eben so, dass dieses Nord-Süd-Gefälle immer wieder in Schwierigkeiten gerät, auch deshalb, weil noch keine endgültige Zusage da ist. Das wäre für uns schon wichtig, dass wir diese endgültige Zusage haben, dass Hamburg irgendwo zu uns steht und sagt, wir tragen das jetzt endgültig mit, und dass diese Mittel dann auch endgültig fließen. Das wäre noch mein Wunsch. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich immer betrüblich, wenn Mittel gestrichen werden müssen und wenn man bei einem Wissenschaftsplan 2010, der im Jahr 2003 erstellt worden ist, der eigentlich den Aufbau der Hochschulen und die Konsolidierung der Universität vorsah, jetzt andere Entscheidungen treffen muss. Aber wodurch sind denn diese anderen Entscheidungen bedingt, und warum mussten wir einen neuen Wissenschaftsplan 2010 erstellen?
Es ist doch jedem klar, dass wir in der Sanierungspolitik des Landes eine Anpassung des Hochschulgesamtplans brauchen, die erforderlich ist, weil wir eben eine Finanznotlage haben und weil auch die Wissenschaft ihren Beitrag dazu leisten muss.
Damit verbunden ist auch, dass der Hochschulentwicklungsplan IV nicht mehr eingehalten werden kann. Auf der Basis des Senatsbeschlusses vom 26. September 2006 wird daher auf der Grundlage von geänderten Zielzahlen ein revidierter Wissenschaftsplan für den Zeitraum bis zum Jahr 2010 vorgelegt.
Die Hochschulen stehen nun vor großen Herausforderungen, deren Ausgang ist noch nicht eindeutig vorhersehbar. Aber in dem Wissenschaftsplan 2010 sind sehr wohl auch Vorgaben und Schwerpunkte aufgelistet, nach denen sich die Hochschulen und die Universität richten können und aufgrund derer man eigentlich auch sehen kann, dass bei einer Kooperation und einer Vernetzung auch Möglichkeiten bestehen, dies zu einem Erfolg werden zu lassen.
Einsparungen müssen vorgenommen werden, das ist von meiner Vorrednerin Frau Busch schon berichtet worden. Sie hat auch die Zahlen genannt, und auch die Einsparungen beim Personal sind hier schon genannt worden. Aber ich finde immer, dass es doch deutlich macht, wenn man die Summe noch einmal genannt bekommt, was es eigentlich heißt, wenn man 93,8 Millionen Euro in den nächsten 4 Jahren einsparen muss. Das sind erhebliche Summen. Da stehen die Hochschulen und die Universität wirklich vor großen Herausforderungen.
Wie sind nun die Wege, die aufgezeigt werden im Wissenschaftsplan 2010? Die Universität Bremen soll im Bereich der Forschung weiter gestärkt werden! Das positive Abschneiden bei der Exzellenzinitiative hat die Kompetenz der Universität eigentlich bundesweit gezeigt. Die vorhandenen forschungsstarken Bereiche müssen abgesichert und gestärkt werden, um im internationalen Wettbewerb auch konkurrenzfähig zu bleiben.
Das findet in erster Linie in den interdisziplinär angelegten und in Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen betriebenen drittmittelstarken Wissenschaftsschwerpunkten statt, zu denen in Bremen Meereswissenschaft und Umweltwissenschaf––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ten mit Anwendungsprofil im Bereich maritimer Technologie; Materialwissenschaften mit breitem Anwendungsfeld in der Luft- und Raumfahrt sowie Automobiltechnologien, dort ist auch das Fraunhofer-Institut besonders stark in der Kooperation, und der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien mit Robotik und Logistik gehören.
Was bedeutet das, dass wir diese Schwerpunkte haben, und warum müssen wir neue Strukturen schaffen? Wir brauchen neue Strukturen, um neue Organisationsformen zu finden sowohl in öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen der Universität, den Aninstituten als auch den privat betriebenen Forschungseinrichtungen, insbesondere der Wirtschaft. Hier gilt es, übergreifend Netzwerke zu schaffen und eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der Kompetenzen weiterzuentwickeln. Es bedeutet aber auch, und das steht auch im Wissenschaftsplan 2010, dass Doppelstrukturen abgebaut werden und Kooperationen mit der Universität Oldenburg verstärkt in Betracht gezogen werden müssen.
Wir müssen hier im Bereich Norden eine starke Universität bekommen, die sich dann auch behaupten kann gegen das Nord-Süd-Gefälle, und dazu brauchen wir auch die Universität Oldenburg. Die internationalen Abschlüsse machen durch ihre modulare Struktur eine solche Kooperation leichter. Im Bereich der Meereswissenschaften zum Beispiel haben beide Universitäten in unterschiedlichen Bereichen starke Forschungsbereiche, die zusammen noch verstärkt werden können, insbesondere auch, um Drittmittel einzuwerben. Das heißt, wir können beide Kompetenzfelder nehmen, sowohl das Kompetenzfeld Ozeanränder als auch das Kompetenzfeld in der Universität Oldenburg, und können Fakultäten schaffen, die dann gemeinsam nach außen wirken und gemeinsam auch gegenüber der EU auftreten können.
Mit Qualitätssicherungssystemen wird regelmäßig eine Überprüfung von Forschungsleistung und Studien einschließlich Promotionsprogrammen sowie Leistung der Verwaltungseinheiten gewährleistet und – das ist auch ein ganz wichtiger Faktor – dass, wenn wir solche Bereiche schaffen und erhalten, wir auch eine Qualitätskontrolle brauchen, um dann sicherzustellen, dass dies gegeben ist.
Wir haben die Kooperation mit der Jakobs University Bremen. Sie hat eine positive Entwicklung gezeigt nämlich auch dahingehend, dass wir jetzt in dem zweiten Call der Exzellenzinitiative mit der JUB auch erfolgreich waren, dass wir dort eben auch Projekte haben, die in den zweiten Call gekommen sind und die dann auch in einer Kooperation mit einer privaten Hochschule weiterentwickelt werden.
Es bedeutet aber auch, dass nicht mehr alle Studienfächer angeboten werden können, und Frau Busch hatte schon darauf hingewiesen, dass dort die Sportwissenschaft und auch die Behindertenpädago
gik zur Disposition gestellt werden. Mit der Universität Oldenburg wurden dann Alternativen angeboten, und man hat auch im Bereich dieser internationalen Abschlüsse ganz neue Möglichkeiten, eine solche Kooperation zu schaffen, dass man nämlich in einem Teil der Ausbildung zum Beispiel die Bachelorausbildung in der Universität macht und die Masterausbildung dann in Oldenburg oder auch umgekehrt.
Um die Leistungsfähigkeit der Hochschule zu sichern und die Zahl der Studienanfänger zu erhöhen, wurde der Hochschulpakt geschlossen. Das ist auch ein Verdienst von Frau Schavan, die sich dafür eingesetzt hat, dass man auch hier die Möglichkeit hat, Studienanfänger neu zu akquirieren, dass man die Möglichkeit hat, Studienangebote neu zu schaffen. Das ist für uns auch ein bedeutender Faktor, der den Universitäten und den Hochschulen hilft, als Stadtstaat nicht zusätzlich abzubauen, sondern hier die Studienanfängerzahl von 2005 zu halten. Ich finde, dass das ein ganz wesentlicher positiver Faktor ist, den wir hier auch noch einmal hervorheben sollten.
Es ist bei den Einsparungen allerdings auch darauf zu achten, dass man hier nicht mit dem Rasenmäherprinzip durch die Gegend geht und man auch seitens der Universität und der Hochschulen nicht die Stellen streicht, in denen gerade die Professoren pensioniert werden, sondern dass man sich seitens der Universitäten und der Hochschulen schon Gedanken darüber macht, wie die neue Struktur aussehen soll. Ich muss meiner Vorrednerin Frau Busch beipflichten, dass ich von den Hochschulen und der Universität auch eine eindeutige Aussage erwarte zu den Schwerpunkten, die sie wählen wollen, und zu den Strukturen, die sie jetzt auch vorhalten wollen, denn es ist nicht die politische Aufgabe, dies zu entscheiden. Ich meine, wenn wir die Autonomie wirklich wollen, dann sind die Hochschulen und die Universität hier auch gefragt.
Die Hochschulen Bremen und Bremerhaven müssen ihre forschungs- und anwendungsorientierten Felder weiterentwickeln, sie müssen die Kooperationen mit den Unternehmen verstärken. Die Hochschule Bremen hat durch ihre anwendungsorientierte Forschung zahlreiche technische Transferleistungen gezeigt und dabei einen hohen Anteil an Drittmitteln eingeworben. Die Hochschule Bremerhaven profiliert sich durch maritime technische Studiengänge. Der vorhergesehene Ausbau kann zurzeit nicht stattfinden, aber man kann den Istzustand halten, und ich finde, dass das eine ganz wichtige Aussage ist, womit die Hochschule Bremerhaven positiv umgehen sollte.
Der Wissenschaftsplan 2010 gibt sehr detailliert die Schwerpunkte der Wissenschaftsentwicklung in Bremen wieder. Ich möchte sie hier jetzt nicht noch einmal alle in der Komplexität, wie sie dort genannt worden sind, wiedergeben. Eine gemeinsame Orientierung
ist wichtig, um ressortübergreifend die Entwicklung voranzutreiben. Der Weg, neue Möglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel durch Akquirierung von Stiftungsprofessuren, muss verstärkt werden. Wir wissen alle, dass es jetzt auch notwendig ist, ein bestimmtes Marketing zu betreiben. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir ja auch die Hochschulleitung, das Rektorat, gestärkt. Diese wird da jetzt auch besonders aktiv werden müssen.
Aufgrund der exzellenten Forschung und Kooperation der Universität mit der Wirtschaft ist es gelungen, einen Stützpunkt des DLR nach Bremen zu bekommen, und dieser wird mit 90 Prozent vom Bund finanziert. Auch das ist nicht zu vernachlässigen und ist auch eine Leistung, die hier gezeigt wird und die auch in Zukunft nicht in Frage gestellt wird. Wir haben auch die Möglichkeit, in anderen Bereichen zu kooperieren, zum Beispiel GMES, General Monitoring Environment and Security, ein Büro in Bremen haben wir bereits, und wir werden vielleicht auch eine Agentur bekommen. Aber das ist alles mit einem gemeinsamen und einem positiven Auftreten verbunden.
Das ist meine eindeutige Auffassung: Ich bin der festen Überzeugung, wenn wir jetzt immer alles so negativ darstellen, das hat die Universität und haben auch die Hochschulen nicht verdient mit ihren Leistungen, die ich aufgezeigt habe, dann wird das dazu führen, dass die exzellenten Wissenschaftler, die wir hier als Professoren oder auch als Wissenschaftler in bestimmten Positionen an der Universität und den Hochschulen haben, Bremen verlassen werden. Ich finde, das müssen wir auf alle Fälle verhindern, und deshalb ist es wichtig, auch hier positiv nach außen zu erscheinen und nicht immer ein Negativbild darzustellen, und das gilt auch für das Rektorat der Universität. Also, es ist immer einfach zu sagen, wir wollen es nicht, aber das sind nun einmal Voraussetzungen, die hier gegeben sind, die sich nicht ändern lassen, und da erwarte ich einfach, dass sich das Rektorat, positiv darstellt. Von den Studenten kann ich es nicht erwarten, das tue ich auch nicht, aber das Rektorat hat sich positiv darzustellen und den Ruf der Universität und der Hochschulen nach außen so zu präsentieren.
Ich meine, ich kann auch im Namen meiner Vorrednerin Frau Busch sprechen, und auch der Senator wird dies sicher noch einmal sagen, dass wir gern bereit sind, die Hochschulen zu unterstützen und ihnen in der Umstrukturierung behilflich zu sein. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wedler, wenn Sie den Beschluss der Deputation nicht verstanden haben, er war sehr eindeutig, und er sprach von Kenntnisnahme und Weiterleitung des Senats, dann können Sie das jetzt hier nicht der Großen Koalition unterstellen und sagen, sie hätte das falsch abstimmen lassen, das ist nicht der Fall!
Sie unterstellen uns hier, wir hätten nicht den Mut, eindeutige Aussagen zu machen, das ist bei Weitem nicht der Fall! Sowohl meine Kollegin als auch ich haben hier eben ganz eindeutige Aussagen zu dem Wissenschaftsplan und zu dem HEP V getroffen, und wir haben uns auch geäußert, dass wir mit der Situation, wie sie jetzt ist, umgehen müssen und dass wir keine Situation schaffen können, in der wir eine Druckmaschine haben und dann einfach beliebig das Geld ausgeben können.
Das ist nicht der Fall, sondern wir sagen den Universitäten und den Hochschulen ganz deutlich, dass das die Situation ist, mit der sie umgehen müssen und dass sie da die Schwerpunkte setzten müssen, was auch im Wissenschaftsplan steht, und dass sie sich konzentrieren müssen. Das ist von uns beiden gesagt worden, und da können Sie uns nicht fehlenden Mut vorwerfen!
Sie haben den Hochschulpakt infrage gestellt und gesagt, das ist eine schöne Einrichtung, die da geschaffen worden ist, aber die Kofinanzierung vonseiten des Landes sei nicht sichergestellt. Wie wir der letzten Deputationssitzung durchaus entnehmen konnten, ist die Kofinanzierung für das Jahr 2007 sehr wohl sichergestellt. Man überlegt jetzt allerdings noch, wie das weitere Vorgehen und wie die weitere Umgehensweise sein werden. Ich denke, dass man das auch dem Senat und dem Ressort zuschreiben kann, dass sie es sich überlegen, und dass es auch einige Zeit dauern wird, bis man eindeutige Aussagen seitens des Bundes hat, ist auch ganz verständlich. Ich glaube, die Zeit sollten wir dem Senat und dem Ressort dann auch geben.
Sie sprachen davon, dass man sich natürlich darauf verlassen muss, und das ist etwas, was wir schon debattiert haben, wo wir auch eine eindeutige Aussage des Senators haben, der ganz deutlich gesagt hat, es darf nicht ständig Änderungen geben, und es darf nicht so sein, wenn wir jetzt Kürzungen machen, dass wir dann in einem Jahr wieder Kürzungen vornehmen. Das ist eigentlich eine Aussage, die wir koalitionär getroffen haben. Es muss Planungssicherheit geben! Es darf in diesem Fall nicht ständig gekürzt werden!
Das ist eine Aussage, zu der wir stehen, und das ist jetzt auch wirklich der Fall! Das ist jetzt der Schluss, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und weiter kann es nicht gehen! Da müssen wir den Universitäten und den Hochschulen jetzt einfach einmal eine Planungssicherheit geben. Aber die Situation ist eben doch so, wie sie jetzt von uns dargestellt worden ist, und das können und werden wir auch nicht ignorieren!
Die Überlast an Studienkapazitäten: Sicher ist diese gegeben. Aber wir dürfen auch nicht die hohen Abbrecherquoten vernachlässigen. Diese hohen Abbrecherquoten führen natürlich auch dazu, dass dann nach dem zweiten beziehungsweise dem vierten Semester die Studienplatzzahlen deutlich wieder verringert werden dadurch, dass auch in manchen Fächern wie zum Beispiel in den Naturwissenschaften oder in den Ingenieurwissenschaften die Abbrecherquote fast bei 50 Prozent liegt. Ich glaube, dass das ein Faktor ist, an dem wir arbeiten müssen und wo wir versuchen müssen, durch Qualitätssicherung und Verbesserung der Lehre noch einmal aktiv zu werden, um das, was dann an Überkapazitäten vorhanden ist, nicht noch aufzunehmen, um nachher die Plätze zu füllen, sondern um dann auch nachher sagen zu können, wir haben auch die Absolventenquoten erhöht. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, den wir noch berücksichtigen sollten.
Ich finde, Frau Schön, zu einem solchen Versprechen, wie Sie es eben gegeben haben, kann ich nur das sagen wie meine Kollegin Frau Busch auch schon, da zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung stellen zu wollen, würden wir natürlich alle gern machen! Aber Sie müssen sich wirklich darüber im Klaren sein, dass dies nur dann geschehen kann, wenn Sie es anderen wegnehmen. Sie können nicht einfach sagen, ich mache das jetzt irgendwie selbst und habe das Geld irgendwie zur Verfügung, sondern Sie müssen dann andere Ressorts angreifen und sagen, dort nehme ich es. Da erwarte ich, wenn Sie es von irgendwo nehmen, auch konkrete Vorstellungen oder konkrete Aussagen Ihrerseits und nicht einfach zu sagen, wir stellen das zur Verfügung, aber woher wir es nehmen, wissen wir noch nicht. Ich finde, da müssen eindeutige Aussagen her!
Ein solches Wahlversprechen hilft den Universitäten und auch den Hochschulen nicht, und wir sollten doch bei der Wahrheit bleiben und dann mit den Mitteln, die wir haben, die Hochschulen unterstützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann das jetzt hier einfach auch so nicht stehen lassen! Frau Schön, Sie sollten sich sehr genau überlegen, was Sie sagen!
Wenn Sie sagen, dass Sie hier ganz einfach keine guten Professoren anstellen können, weil wir ein sogenanntes Billigland sind,
in dem dann an den Universitäten nur Professoren beziehungsweise exzellente Wissenschaftler sind, die wir für wenig Geld bekommen,
dann muss ich einmal ganz ehrlich sagen, dann müssen Sie sich auch wirklich einmal an den Universitäten und Hochschulen umschauen! Wir haben sehr exzellente Wissenschaftler, gerade auch bei den Professoren.
Ich finde es sehr wichtig, dass wir dies hier auch äußern und dass wir ihnen hier auch noch einmal Mut machen und ihnen sagen, dass sie so weitermachen sollen und nicht einfach nur sagen können, es fehlt das Geld, dafür kaufen wir aber irgendwelche hochrangigen Personen ein, die dann vielleicht hier eine Wissenschaft betreiben, die dem Land auch nicht weiterhilft.
Ich finde, das ist sehr wichtig, dass dies hier gesagt wird und dass hier nicht der Eindruck entsteht, dass wir hier keine guten Professoren haben, weil wir es uns nicht leisten können. Ich finde, eine solche Aussage darf man hier nicht machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU ist der SPD und den Grünen dankbar für die Aufmerksamkeit, die unser Regierungsprogramm für die nächste Legislatur der Bremischen Bürgerschaft bekommen hat.
Wir freuen uns darüber, dass unser Regierungsprogramm somit auch von Ihnen zum Gegenstand der heutigen Plenardebatte gemacht worden ist. Weil dies so ist, erlauben Sie mir eine Randbemerkung: Wenn sich die Aufregung um diese Debatte gelegt hat, schauen Sie in unser Programm! Dort gibt es noch einige und viel zahlreichere Punkte, die für die Zukunft Bremens wichtig sind!
Der vorliegende Antrag ist auch nicht wirklich neu, unser Koalitionspartner, die SPD, ist, wie schon im Herbst 2005, mit einem Antragsentwurf zu uns gekommen. Damals ging es darum, eine Expertenkommission zur Evaluierung der invasiven Tierversuche an Makaken im Rahmen der Neuro- und Kognitionsforschung an der Universität Bremen ins Leben zu rufen. Wir haben in der Koalition damals lange um den Text gerungen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denn es gab damals – das war am 8. November 2005 – eine Einigung zwischen den Fraktionsvorsitzenden, die dann aber in der SPD-Fraktion keine Zustimmung fand.
Die Expertenkommission wurde trotzdem ins Leben gerufen – allerdings auf Initiative des Wissenschaftsressorts – und hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird bis Mitte des Jahres die Arbeit und den wissenschaftlichen Ertrag der Forschung an den Makaken anhand internationaler Maßstäbe evaluieren. Frau Emigholz, zu Ihrer Bemerkung, dass diese Kommission dann Vorschläge für den Ausstieg macht beziehungsweise das Ganze auch rechtlich beurteilen kann: Das kann sie nicht! Sie kann nur eine inhaltliche Aussage zu den Ergebnissen der Forschung machen.
Ich kann das Bedürfnis sehr gut verstehen, nachvollziehen zu wollen, zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln welche Ergebnisse die Affenversu––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
che an der Universität haben und warum sie durchgeführt werden. Dieses Nachvollziehen ist zum einen ethisch das Fundament und die Legitimation, auf denen die Versuche stehen, zum anderen ist es politisch für uns als Abgeordnete und Deputierte die Grundlage, die wir brauchen, um über dieses Thema debattieren und entscheiden zu können.
Die Zusammensetzung dieser Kommission ist international und hochkarätig, deshalb ist es mein Wunsch als wissenschaftspolitische Sprecherin, dass wir dieses Ergebnis, das die Kommission uns liefert, politisch nicht präjudizieren.
Andernfalls würden wir uns lächerlich machen und den Bericht, den wir selbst erbeten haben, in seiner Aussagekraft entwerten. Wir würden auch der Universität als solche schaden, weil dann damit auch infrage gestellt ist, dass eine solche Kommission auch wirklich eine ernsthafte Arbeit durchführen kann.
Nach langen Überlegungen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Fortsetzung der invasiven Tierversuche an Makaken an der Universität Bremen politisch nicht mehr wünschenswert ist. Frau Emigholz sprach an, dass es Alternativen gibt. Ja, Frau Emigholz, es gibt Alternativen, eine wirklich ernsthafte Alternative wird zum Beispiel an der L’École Politechnique Fédérale de Lausanne durchgeführt: Dort wird eine Computersimulation gemacht von zurzeit 10 000 Neuronen, um das Zusammenwirken zu probieren und um zu sehen, was im Bewusstsein des Menschen wirklich abläuft.
Das ist auch wirklich ein wichtiger Schritt, den wir auch vielleicht noch einmal begleiten und verfolgen sollten, denn das, was hier zurzeit stattfindet, sind einzelne Neuronen, die da geprüft werden, und ich glaube, dass wir eine solche Simulation – sie ist in dem Fall dann auch noch einmal nachvollziehbar gewesen, dass man gesagt hat, das, was diese Simulation an Ergebnissen geliefert hat, ist auch mit der Praxis identisch – nachvollziehen sollten.
Wenn Sie jetzt sagen, wir wollen Affenversuche nicht mehr invasiv machen, wir wollen sie aber mit dem Tomografen weiter durchführen, dann müssen wir uns wirklich überlegen, dass das ja nur ein gewisser Anteil ist, der da durchgeführt werden konnte. Dieser Tomograf, der Drei-Tesla-Magnet, ist seit einem Jahr jetzt richtig funktionsfähig. Er ist schon seit Längerem in der Anschaffung gewollt gewesen, aber man muss dann auch noch einmal wirklich nachvollziehen, ob diese Ergebnisse, die damit geliefert werden, in der Praxis dann auch dem entsprechen, was zur jetzigen Zeit mit den invasiven Tierversuchen stattfindet. Ich finde, dass wir uns mit diesem Thema noch einmal explizit beschäftigen sollten.
Der Antrag ist deshalb ein politisches Signal, das wir geben, und die Bürgerschaft bekräftigt ihre bereits mehrfach geäußerte Zielsetzung, die Affenversuche beenden zu wollen. Dies soll mit Ablauf der Genehmigungsperiode erfolgen, und wir werden uns auch
dem Antrag der Grünen anschließen, dass wir sagen, mit einem genauen Datum, nämlich nach dem Ablauf der Genehmigungsperiode 2008.
Gerade weil es sich um höchst umstrittene wissenschaftspolitische Fragen handelt, ist es aber genauso wichtig, dass ein Ausstieg aus den Affenversuchen eine klare rechtliche Grundlage hat. Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich: Wir alle wissen, dass wir in dieser Frage in unserer Entscheidung nicht frei sind, da es sich nicht zuletzt um drittmittelfinanzierte Forschung handelt, die durch den aufgrund der Rechtsordnung gesetzten Rahmen ebenso im Sinne der Forschungsfreiheit für sich in Anspruch genommen werden kann, wie es der Tierschutz tut.
Deshalb ist in dem zweiten Beschlussvorschlag, und das halte ich für sehr wichtig, die Berichtsbitte an den Senat von entscheidender Bedeutung! Der Senat wird damit aufgefordert aufzuzeigen, wie der politisch gewollte Ausstieg dann auch tatsächlich erfolgen kann, dazu müssen wir ressortübergreifend handeln. Das heißt, das Wissenschaftsressort muss das Gesundheitsressort als zuständige Genehmigungsbehörde ansprechen. Deshalb ist es auch wichtig, den Senator für Justiz anzusprechen, um dann auch zu sagen, wir können hier gemeinsam das auch wirklich realisieren, und nicht einfach dann zu sagen, die Kommission, die wir eingesetzt haben, soll uns dies vorgeben. Das kann nicht der Fall sein.
Ich möchte eine eindeutige und klare Grundlage, die wir für die Glaubwürdigkeit des Wissenschaftsund Forschungsstandortes Bremen brauchen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, ich erkläre es Ihnen gern noch einmal, falls Sie das eben nicht verstanden haben. Wir haben uns eindeutig für den Ausstieg aus den Affenversuchen mit der Genehmigungsphase 2008 hier ausgesprochen.
Das ist eine eindeutige Aussage der CDU. Ich hoffe, dass Sie diese Aussage der CDU verstanden haben. Wir sind sogar noch weiter gegangen, und zwar weiter auch deshalb, weil wir gesagt haben, nicht die Kommission soll entscheiden, ob das auch rechtlich wirklich geht. Ich meine, wir können gern eine Aussage machen, und dies ist eine politische Aussage, um aus den Affenversuchen auszusteigen. Aber wir müssen dies begleiten, rechtlich begleiten, um dann wirklich Konsequenzen durchführen zu können, um dann wirklich daraus auszusteigen. Das habe ich hier vorgetragen, und ich hoffe, dass Sie das jetzt verstanden haben.
Frau Emigholz, natürlich werden wir uns auch koalitionär, das ist ja ein Antrag, den wir hier gemeinsam getragen haben, gemeinsam an diese Aussagen halten. Dazu stehen wir. Ich glaube nicht, dass das von irgendjemandem in Frage gestellt werden muss. Ich muss ganz deutlich sagen, dass die Affenversuche mit der Verbandsklage nichts zu tun haben. Ich meine, eine eindeutige Aussage zu den Affenversuchen zu machen, das ist heute das Thema dieses Antrags und zu dem stehen wir. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Verwaltungsabkommen zur zukünftigen Gestaltung der Bildungsevaluation und der Forschungsförderung zeigt ganz deutlich, dass die Struktur, die hier auch vorgegeben wird, mit der Wissenschaftskonferenz und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dem Wissenschaftsrat im Bereich der Forschungsförderung eine sehr gute strukturelle Lösung bietet, um in solchen Forschungsvorhaben, die hier genannt worden sind, eine gute Rolle zu spielen. Wenn Sie sagen, Frau Schön, dass Bremen keine Chance habe, würde ich das einfach so nicht sagen, denn wenn wir jetzt in dem zweiten Call der Exzellenzinitiative nicht vorn mit dabei sind, waren wir in dem ersten Call sehr erfolgreich. Wir waren unter den zehn besten Universitäten Deutschlands. Ich meine, wenn man gerade solches Potenzial hat, das geht ja nicht über Nacht verloren, haben wir sehr wohl eine Chance, auch hier bei den Forschungsvorhaben eine Rolle zu spielen.
Man muss es nur auch einmal mit den Universitäten und den Hochschulen absprechen, und man muss einfach auch einmal sehen, ob wir uns zukünftig nicht daran beteiligen sollten. Es geht hier um eine Summe, das darf man nicht vernachlässigen, von 298 Millionen Euro im Jahr. Die Summe, die für die Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt wird für die Großgeräte, die beantragt werden können, beträgt 85 Millionen Euro im Jahr. Wenn ich mir das für dieses Jahr 2007 vorstelle, dann ist das schon ein gewisser Anreiz, wenn man das hört. Sie sagen, es ist uns bis jetzt noch nie gelungen, auch Anträge zu stellen. Man sollte auch Geräte bestellen, die einen gewissen Wert haben und die 5-Millionen-Euro-Hürde nicht überschreiten.
Wir haben Institutionen, die das sehr wohl beantragen könnten. Ich glaube, dass wir hier nicht so negativ denken und sagen sollten, wir haben gar keine Chance, sondern ganz im Gegenteil. Durch diese Unterstützung durch die Wissenschaftskonferenz, in der wir ja auch vertreten sein werden seitens der Länder und des Bundes und auch seitens der anderen Gremien, die den Ausschuss beinhalten, der noch einmal die Wissenschaftskonferenz unterstützt, es werden sicherlich vielleicht die Staatsräte oder andere Personen hier aus Bremen eine Rolle spielen, haben wir durchaus Einflussmöglichkeiten, und wir werden und sollten hier unsere Rolle nicht so klein spielen.
Für uns ist es wichtig auch im Rahmen der Bildungsevaluation – hier soll die Leistungsfähigkeit auch gerade im internationalen Vergleich erhalten bleiben –, dass die Arbeitsgruppen, beziehungsweise die Potenziale, die wir haben, wie zum Beispiel „Jugend forscht“ oder „Jugend musiziert“ oder andere Dinge, die hier auch dargestellt worden sind, erhalten bleiben. Das sind wichtige Dinge, die wir immer unterstützt haben und auch weiterhin unterstützen werden. Gerade in der Struktur, die hier seitens der Bildung gegeben werden kann, dass man sagt, man möchte hier auch eine Steuerungsgruppe haben, die das Ganze vorantreibt, auch wenn nur vier Mitglieder der Länder vertreten sein werden und vier des Bundes – nicht, wie in der Wissenschaft sechzehn Vertreter des Landes und Vertreter des Bundes –, haben
wir doch sehr wohl auch Einflussmöglichkeiten und sollten diese auch geltend machen.
Im Bereich der Bildung ist es auch noch einmal so, dass wir einen wissenschaftlichen Beirat haben, und dieser wissenschaftliche Beirat darf sich nicht als Verwaltungsperson oder Person wie ein Lehrer verstehen, sondern er ist extern, unabhängig und kann eine beratende Funktion haben. Ich finde, dass dieser Aspekt sehr wichtig ist und wir ihn auch nutzen sollten und dass das, was uns hier vorgezeigt wird, auch als Ergebnis der Föderalismusreform nicht so negativ zu sehen ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhrnsen hat den Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen bereits unterschrieben, das heißt, auf Länderebene ist er geeinigt, und wir haben als Land jetzt die Aufgabe, ihn in Landesrecht umzusetzen.
Was beinhaltet dieser Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen? Ein Vorteil oder etwas, was wir daraus gewinnen können, ist, dass die zentrale Vergabestelle für die Studienplätze, die ZVS, nicht mehr nur eine Verteilorganisation ist, sondern zur Serviceeinrichtung wird. Die Hochschulen unseres Landes können sie dazu nutzen, dass zum Beispiel bei der örtlichen zulassungsbeschränkten Vergabe von Studienplätzen bestimmte Aufgaben übernommen werden können wie zum Beispiel, dass Noten geprüft oder verglichen werden, dass Abschlüsse verglichen oder anerkannt werden können, dass man zum Beispiel sieht, wie die Mehrfachbewerbung zu bewerten ist.
Das ist immer ein Problem, das wir haben, denn dieses Problem beinhaltet auch, dass Studenten, die vielleicht gern noch einen Studienplatz hätten, lange auf ihre Zusage warten müssen, aber dieser noch nicht freigegeben ist, weil es diese Mehrfachbewerbungen gibt. Insofern ist diese Neuerung oder diese Möglichkeit der ZVS, hier als Serviceorganisation zu agieren, natürlich sehr positiv zu sehen.
Die ZVS kann auch zum Beispiel, wenn wir zulassungsbeschränkte Studiengänge haben, die Vorauswahl in ihrer Servicefunktion übernehmen und dann sehen, sind die formalen Voraussetzungen, die gegeben worden sind, vorhanden und ist diese Zulassung auch wirklich gerechtfertigt oder nicht, muss gegebenenfalls in bestimmten Dingen noch etwas abgefordert werden, was dann noch einmal viel Verwaltungsaufwand bewirken würde, wenn man das von den Universitäten oder von den Hochschulen verlangen würde.
Ich sehe dies auch sehr positiv, sodass man sagen kann, die Hochschulen haben eine deutliche Entlastung, sie müssen natürlich, und das ist auch etwas, was der Staatsvertrag deutlich aussagt, dafür zahlen. Das heißt, diese Serviceleistung der ZVS ist nicht gratis, sondern sie ist dann für die Hochschulen auch kostenpflichtig.
Was sagt der Staatsvertrag noch? Ein Vorteil, den wir sonst nie nutzen können, sind die Kapazitätsberechnungen, die immer so vorgenommen wurden, dass man gesagt hat, man sieht, wie viele Studenten oder wie viele Möglichkeiten der Lehrkapazitäten ich habe, wie die Raumkapazitäten und die Belegungskapazitäten sind. Aufgrund des vorherigen Staatsvertrags war es immer so, dass wir mit diesen
Kapazitätsberechnungen an die bundesweite Zulassungsbeschränkung gebunden waren. Das heißt, hier sind uns Vorgaben gemacht worden, die wir dann für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge übernehmen mussten. Das fällt jetzt weg. Wir haben jetzt den Vorteil, dass die Länder selbst bestimmen können, wie die Berechnungskapazitäten beziehungsweise die Zulassungszahlen, die sich im Endeffekt daraus ergeben, gestaltet werden können.
Die Profilbildung der Universitäten in diesen Bereichen kann gestärkt werden. Das ist nicht so zu sehen, dass man sagt, wenn das nicht mehr gegeben ist und wir keine Beschränkung mehr haben, dann ist es so, dass die Studiengänge überlaufen werden oder zum Beispiel kein Augenmaß gefällt wird. Das ist nicht der Fall!
Das Bundesverfassungsgericht hat lange kein Augenvermerk darauf gehabt, aber hat jetzt gesagt, wir werden sehen, wie sich diese Entwicklung zeigen wird. Ich halte es auch nicht für notwendig, dass wir jetzt schon sagen müssen, dass eine Gefahr besteht, denn das Augenmaß der Hochschulen und der Universitäten war bis jetzt immer so, dass wir uns darauf verlassen konnten. Darin sehe ich auch die Möglichkeit, dass wir dadurch den Vorteil haben, selbst die Qualität auch unserer Lehrer in dem Teil deutlich verbessern zu können.
Vielleicht einmal noch zum Vergleich: Die Hochschule hat zum Beispiel 100 Prozent örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, die Universität 50 Prozent und die Hochschule Bremen 60 Prozent. Das ist doch ein deutlicher Teil, der dort vorhanden ist und dann durch die Serviceleistungen der ZVS übernommen werden kann. Die Auswirkung auf die Qualität, wenn wir selbst bestimmen können, wie wir die Kapazitäten setzen und wie wir unsere Berechnungen vornehmen wollen, können wir dann auch deutlich sehen. Ich glaube, auch das wird uns guttun.
Dieser Staatsvertrag oder diese Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden wir natürlich auch in dem zweiten Pakt in der Novelle des Hochschulgesetzes implementieren müssen. In diesem Fall werden wir ihn also noch einmal vorgelegt bekommen, und wir werden ihn dann auch noch einmal im Parlament haben. Es ist aber ein wichtiger Teil, und ich finde, dass wir dem positiv gegenüberstehen sollten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Busch hat schon zusammenfassend gesagt, was der Inhalt der Novelle des Hochschulgesetzes ist und war und wie wir darüber bereits auch schon in der ersten Lesung sehr ausführlich debattiert haben. Ich möchte das jetzt hier nicht wiederholen.
Ich möchte nur noch einmal sagen, dass gerade auch bei dem ersten Teil, den wir hier schon vorgelegt haben und der unter Beteiligung der Hochschulen stattgefunden hat, eine große Transparenz stattgefunden hat. Die Beteiligung hat auch dazu geführt, dass dort das, was in der Praxis oder von den Hochschulen gewünscht wurde, auch eingebracht und, das haben wir auch den Ressorts zu verdanken, größtenteils auch umgesetzt werden konnte.
Für den zweiten Teil, bei dem wir die Förderung für die Frauen betrachtet haben, gilt das genauso. Auch hier hat eine hochschulöffentliche Anhörung stattgefunden. Frau Busch hat schon darauf hinge
wiesen, dass dazu eine große Beteiligung stattgefunden hat. Man kann auch allein dadurch sehen, dass die Rektoren der Hochschulen anwesend waren, der Kanzler der Universität, die Frauenbeauftragten und auch die Hochschule für Künste durch die Frauenbeauftragte vertreten war, dass das Interesse sehr groß gewesen ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch sehr konstruktiv miteinander umzugehen. Das ist auch einmal wichtig, um hier darzustellen, wie eigentlich die Arbeitsweise oder die Vorgehensweise war und wie intensiv man sich auch mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
Der CDU ist diese Frauenförderung in der Wissenschaft sehr wichtig. Diese hochschulöffentliche Anhörung hat mit den beiden externen Expertinnen gezeigt, dass Bremen in etlichen Feldern bundesweit überdurchschnittlich gut abschneidet. Das CEWS, das Center of Excellence Women and Science, Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten, zeigt es noch einmal deutlich.
Die beiden Expertinnen haben darauf hingewiesen, Frau Dr. Hartung vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium und Frau Dr. Löter vom Kompetenzzentrum für Frauen in Wissenschaft und Forschung. Sie haben hervorgehoben, dass hier bereits in Bremen eine Steigerung stattgefunden hat. Bremen zeigt die höchsten Werte beim Frauenanteil an den Habilitationen, wobei man natürlich dann wissen muss, dass das ein sehr langer Vorgang ist. Man studiert bis zum Diplom, jetzt Master, man hat dann die Promotionsphase und hat eine Habilitationsphase, die noch einmal 6 Jahre beinhaltet. Man verbringt einen sehr langen Zeitraum dort an den Hochschulen, an die Universität als solche gefesselt. Das zeigt eigentlich, dass wir die Frauen auch dort halten und fördern können.
Bei der Steigerung des Frauenanteils beim Personal sind wir bundesweit führend, auch bei der Steigerung des Frauenanteils an den Professoren liegt Bremen in der Spitzengruppe. Bremen konnte sich bei diesen Indikatoren sowie bei der Steigerung des Personals gegenüber 2003 von der Schlussposition in die Spitzengruppe bringen. Ich glaube, dass das auch ganz deutlich zeigt, welche Anstrengungen hier vorgenommen werden.
Allerdings ist Bremen, und das hat meine Kollegin Frau Busch schon angesprochen, bei den Promotionen eher in der Schlussgruppe zu finden. Das ist etwas, was wir sehr ernst nehmen und woran wir auch noch einmal arbeiten müssen. Unser Antrag, auf den ich nachher noch zurückkommen möchte, zeigt auch, dass es dort noch einmal einen Handlungsbedarf gibt und gezeigt werden muss, dass es vielleicht Förderprogramme gibt und wir vielleicht mit Stipendien oder auch Stiftungen dafür sorgen müssen, dass gerade
in dem Bereich noch einmal Nachhol- oder Handlungsbedarf besteht.
Diese überwiegend positiven Zahlen sprechen aber auch für die Arbeit der Frauenbeauftragten an den Hochschulen und für die Bereitschaft und das Engagement der Hochschulleitungen. Das hat sich auch in den Stellungnahmen sehr deutlich gezeigt, dass dort großes Interesse besteht, dies umzusetzen und sich auch bereit zu zeigen, auf einige mögliche Änderungen und Kompromisse einzugehen.
In der hochschulöffentlichen Anhörung waren die Rektoren der Hochschulen persönlich anwesend und haben auch Stellung genommen. Sie haben sich also mit den Frauenthemen auseinandergesetzt. Ich finde, dass dieses Bewusstsein oder das bewusste Umgehen mit diesem Thema zeigt, dass wir auch sehr zuversichtlich sein können, was die weitere Umsetzung in den Satzungen betrifft. Es ist so, und das ist auch eine Forderung gewesen, die dort in der Anhörung ausgesprochen worden ist: Wir brauchen die Quotenregelung, 40 Prozent Frauenquote in den Gremien und in den anderen Bereichen der Berufungskommission zum Beispiel in den Satzungen.
Es ist unterschiedlich argumentiert worden. Es ist aber auch so, dass wir gesagt haben, die Hochschulen haben eine Autonomie. Innerhalb dieser Autonomie und natürlich in den Satzungen müssen sie selbst festlegen können, dass dort der angemessene Anteil an Frauen auch vertreten ist. Meine Kollegin hat das schon gesagt, wir werden da natürlich auch darauf schauen, wie dies innerhalb der Hochschulen umgesetzt worden ist. Nur bei den positiven Zahlen, die ich bereits genannt habe, sind wir da sehr zuversichtlich.
Eine angemessene Frauenquote wird innerhalb der Satzung festgelegt. Die Hochschulen verpflichten und binden sich mit diesen Vorgaben viel intensiver an die Förderung von Frauen, als eine Quote dies tun würde. Eine Vorgabe von starren Quoten auf der Gesetzesebene wird als rechtlich problematisch angesehen. Quoten, die für alle Bereiche und Hochschulen gelten, sind nicht sinnvoll, auch rechtlich nicht zulässig.
Man muss natürlich auch innerhalb der einzelnen Studiengänge differenzieren. Bei den naturwissenschaftlichen, technischen, ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist eine Zielzahl wie 40 Prozent sehr viel schwieriger zu erreichen als zum Beispiel in den Geisteswissenschaften. Um hier auch ein gewisses Augenmaß finden zu können und die Hochschulen nicht vor Probleme zu stellen, ist es wichtig, dass die Hochschulen selbst in ihren Satzungen dafür Sorge tragen, dort bestimmte Bereiche zu stärken und auch zu sehen, wie sie dies umsetzen wollen.
Eine Quotierung löst nicht das Problem, dass in den naturwissenschaftlichen Fächern oft nicht genügend qualifizierte Frauen gewonnen werden können. Eine starre Vorgabe kann in einigen Fächern nicht durchgehalten werden. Wenn wir zum Beispiel einmal die Hochschule Bremerhaven nehmen, die sehr viele technische Studiengänge hat, dann ist es dort sehr schwierig, das umzusetzen. Ich glaube, dass dort auch eine große Problematik gesehen wird. Das hat uns Herr Stockemer als Rektor auch deutlich gemacht, als er sich gegen diese Quote ausgesprochen hat.
Meine Kollegin, Frau Busch, hat darauf hingewiesen. Wir brauchen eigentlich eine Bewusstseinsänderung der Gesellschaft und keine Quote, um dafür Sorge zu tragen, dass Frauen sich mehr für die Studiengänge der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächer interessieren. Eine frühe Förderung in den Schulen wird bereits durchgeführt oder ist jetzt auch angedacht worden gerade im Bereich Naturwissenschaften, sie muss weiter forciert werden. Frauen müssen durch Motivation für ein naturwissenschaftliches, technisches Studium gewonnen werden, zum Beispiel auch durch Praktika, oder, wie das jetzt der Fall ist, was ich auch sehr sinnvoll finde, dass man auch den Tag der offenen Tür an den Hochschulen und Universitäten nutzt, um gerade auch den Bereich vielleicht noch einmal ganz intensiv anzusprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident! In den Kontrakten sollten die Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu berücksichtigen sein, das wurde schon gesagt, das ist auch sehr wichtig. Diese finanziellen Anreize sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Hochschulen verwirklicht werden. Wir wollen mit der Novelle die Autonomie der Hochschulen im Land Bremen stärken. Darum sollten wir es auch den Hochschulen überlassen zu bestimmen, wie sie die Frauenförderung und den Gleichstellungsauftrag in ihren Satzungen festlegen.
In der Anhörung wurde auch das Thema der Berufung von Professorinnen von den Frauenbeauftragten angesprochen. Man sah eine große Problematik darin, weil die Quotenregelung in der Berufungskommission nicht dafür sorge, dass Frauen auch dementsprechend berufen würden. Frau Busch, es ist keine Neuerung in der Novelle des Hochschulgesetzes, dass der Senator das letzte Wort oder die Entscheidung bei der Besetzung der Professoren hat, sondern die
Neuerung in der Novelle des Hochschulgesetzes ist, dass der Rektor bei einer Auflistung den ersten, zweiten oder dritten Kandidaten tauschen kann und dem Senator auch ein anderes Ranking geben kann, sondern dann auch anders entschieden werden kann. Das ist also doch ein Unterschied! Das andere hatten wir vorher nämlich schon!
Innerhalb dieser Berufungskommission in Niedersachsen sieht es so aus, dass in der Besetzung von Berufungskommissionen laut Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 mindestens 40 Prozent der Stimmberechtigten in Berufungskommissionen Frauen sind und die Hälfte davon aus der Hochschullehrergruppe stammt. Das entspricht aber auch dem Bremischen Hochschulgesetz laut Paragraf 18 Absatz 2 Satz 2, wobei mindestens 2 Frauen dort vertreten sind und davon eine Hochschullehrerin. Es wurde auch gesagt, dass das Sondervotum der Frauenbeauftragten direkt an den Senator weitergegeben werden kann.
Das Berufungsverfahren wird künftig weitgehend im Rahmen der Satzungsautonomie der Hochschulen geregelt, und das Bremische Hochschulgesetz soll die Beteiligung der Frauenbeauftragten an diesen Berufungsverfahren sicherstellen.
Frauenquoten für die Berufung sind hier in dieser Absolutheit verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ich möchte noch einmal, weil Bremen nicht das einzige Bundesland ist, das eine Novellierung des Hochschulgesetzes vorantreibt, einen gewissen Vergleich auch noch einmal mit Niedersachsen geben, wobei immer gesagt wird, dort sind Frauenquoten doch genannt. Ein Beispiel dafür ist, dass 40 Prozent Frauenanteil bei den Wahlvorschlägen zu den Gremien besteht, das heißt aber noch lange nicht, dass dann die Wahl, die für die Gremien getroffen wird, auch so ausgeht, dass dann 40 Prozent der Frauen sich in den Gremien wiederfinden. Also, das ist dann doch schon ein Unterschied!
Ich möchte dann noch auf den Antrag eingehen. Die CDU und die SPD haben diesen gemeinsamen Antrag hier eingebracht, und es ist uns sehr wichtig, dass in den Satzungen dann auch noch einmal darauf hingewiesen wird, dass ein angemessener Frauenanteil da sein muss! Wichtig und dringend erforderlich ist, dass in den Kontrakten mit den Hochschulen und den Wissenschaftseinrichtungen die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages gegeben ist und ein Anreizsystem im Rahmen der Mittelvergabe innerhalb der Hochschulen durch eine positive Entwicklung belohnt wird. Das sind Dinge, die wir noch einmal forcieren wollen, bei denen wir finden, dass die Frau
enförderung noch vorangetrieben werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch zu einigen Punkten von Frau Schön etwas sagen. Es wird hier kritisiert, dass diese Novelle des Hochschulgesetzes den Akademischen Senat schwächen würde. Frau Schön, Sie wissen selbst, und Sie waren bei der Anhörung und dem Gespräch der Hochschulen dabei, es war ein Vorschlag, der die erste Fassung und den Entwurf dieser Novelle des Hochschulgesetzes betraf. Unter Beteiligung und Mitwirkung der Hochschulen ist diese Form verändert worden. Das heißt, man hat dem Akademischen Senat nicht wie vorher gefordert nur ein Vorschlagsrecht, sondern wieder ein Entscheidungsrecht gegeben. Wir können hier nicht behaupten und sagen, das sei jetzt alles irgendwie geschwächt und nicht behandelt worden. Das ist überhaupt nicht der Fall gewesen! Ganz im Gegenteil! Die Hochschulen und Universitäten haben von sich aus gesagt: Diesen Vorschlag, der anfangs bestand, möchten wir noch einmal zur Stärkung des Akademischen Senats verändern! Das ist ja dann auch umgesetzt worden.
Warum haben wir auch eine Veränderung vorgenommen in dem Bereich des Akademischen Senats und Rektorat? Weil ein solches, ich sage einmal, mittleres Unternehmen wie die Universität handlungsfähig sein muss! Wenn der Akademische Senat zu keinem Entschluss oder zu keinem Beschluss kommen kann, dann muss es eine Form geben, die diese Universität handlungsfähig macht.
Wenn man dann sagt, wenn es keine Einigung zwischen dem Rektorat und dem Akademischen Senat gibt, dann hat der Rektor letztendlich das Entscheidungsrecht, das ist auch wichtig für uns, denn wir wollen ja auch, dass das, was da behandelt und umgesetzt werden kann, auch erfolgt. Wir sehen es ja auch gerade im Moment, dass dort auch durch massive Behinderung eigentlich keine Handlungsfähigkeit der Hochschulen mehr gegeben ist.
Sie sagen, dass die Novelle des Hochschulgesetzes eigentlich nichts Besonderes sei, oder zumindest sagen Sie, dass das, was dort in einigen Punkten stattfindet, nicht innovativ sei. Innovativ ist es schon, und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch das, was Sie kritisiert haben, die Reformklausel, dass das einfach nur ein Experimentieren sei, sehen andere anders. Zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht gerade diese Reformklausel, die wir hier implementieren wollen, als sehr positiv. Da können wir doch nicht davon ausgehen, dass das nichts Besonderes oder irgendetwas Experimentelles wäre. Nein, ganz im Gegenteil! Wir zeigen hier in Bremen, dass wir handeln und innovativ handeln können mit dieser Novelle des Hochschulgesetzes. Das sollte man auch dementsprechend dann respektieren!
Weggetaucht sind wir nicht, denn wenn wir weggetaucht wären, dann hätten wir keine Anhörung durchgefürt, dann hätten wir auch nicht diese Anhörung zu dem Gleichstellungsauftrag und der Frauenförderung unter dem Vorsitz des Senators durchgeführt. Wir haben uns durchaus mit diesem Thema beschäftigt. Das wird auch noch einmal in unserem Antrag deutlich, zu dem Sie jetzt hier gesagt haben, er wäre eigentlich schon das, was wir immer bis jetzt auch haben. Das ist nicht der Fall, denn was uns wichtig ist, es ist eben auch noch einmal, dass die Satzungen das dementsprechend vorsehen. Ich weiß nicht, ob Sie da irgendwie nicht zugehört haben! Die Hochschulen müssen einfach auch in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie diese angemessene Frauenquote aussehen soll. Das ist gerade im Zuge der Autonomie der Hochschulen und in den Unterschiedlichkeiten der Studiengänge sehr wichtig.
Ich glaube, dass Sie so starr an der Quote mit 40 Prozent festhalten, zeigt eigentlich, dass Sie dem Handlungsspielraum, den hier die Universität und Hochschulen auch in dieser Anhörung gefordert haben, nicht nachgeben wollen, und ich finde, da sind Sie den Hochschulen gegenüber auch nicht gerecht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Dinge sind mir heute wichtig. Die Kulturwirtschaft ist für Bre––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
men wichtig, für Kunst und Kultur ist das Zusammenspiel von Kulturwirtschaft und Kulturschaffenden wichtig. Die Kultur hat für Bremen und Bremerhaven eine hohe Bedeutung, denn sie ist ein wichtiger Wirtschaftsund Standortfaktor. Die Kulturwirtschaft stellt nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze. Das kulturelle Angebot einer Stadt und seine Attraktivität spielen für die Menschen bei der Auswahl einer Stadt als Wohnort und bei der Ansiedlung von Unternehmen eine wichtige Rolle, deshalb müssen wir die Förderung der Kulturwirtschaft auch als unsere Aufgabe ansehen.
Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zu dem Kulturwirtschaftsbericht sagen. Frau Krusche hat ja darauf hingewiesen, dass Bremen noch keinen hat, und fordert diesen ein und hält den Senat nicht für fähig, dies schon getan zu haben. Deshalb bin ich meiner Kollegin Emigholz sehr dankbar, dass sie einen Kulturwirtschaftsplan aus ihrem Fundus heute vorgelegt und bewiesen hat, dass Bremen eine entscheidende Vorreiterrolle gerade auch in diesem Bereich, nämlich schon vor Nordrein-Westfalen, was in der Antwort des Senats dargestellt war, 1990 vorgelegt hat. Da sind wir also auch Spitzenreiter.
Wozu brauchen wir solche Berichte, und was können sie leisten? Kulturwirtschaftsberichte können Transparenz schaffen und Vergleiche mit anderen Kommunen und Ländern ermöglichen. Kulturwirtschaftsberichte machen aber vor allem auch eines deutlich: Die Kultur ist nämlich auch ein starker und kraftvoller Wirtschaftszweig und nicht der beständige Bittsteller, als der sie gern gesehen wird. Jeder Bericht über die Leistungsfähigkeit der Kulturwirtschaft leistet somit auch einen Beitrag zum Ansehen der Kultur an sich.
Entscheidend sind jedoch eine solide Datenbasis und klare, einheitliche Definitionen, damit eine Vergleichbarkeit überhaupt gegeben ist. Wir stehen also am Anfang und haben es mit einem grundlegenden Problem zu tun, dass der Begriff Kulturwirtschaft nicht eindeutig und abschließend definiert ist. Darauf hat meine Kollegin Emigholz bereits hingewiesen. Es ist wichtig, dass wir einfach einmal bundesweit mit den Ländern eine gemeinsame Definition schaffen. Die Bundesregierung ist auch bereits dabei, dies zu tun.
Unter den Creativ Industries der Kulturwirtschaft werden heute in der Regel alle in privater Rechtsform organisierten Unternehmen und Selbständigen verstanden, die kulturelle Güter erwerbsmäßig produzieren, vermarkten, verbreiten, mit ihnen handeln oder sie bewahren. Hinzugerechnet werden auch die gewerblichen Betriebe öffentlich finanzierter Kulturinstitutionen. Davon können aber die mit öffentlichen Geldern finanzierten oder die gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen eigentlich nicht getrennt werden. Wir begrüßen, und das ist eben auch wichtig, die von der KMK 2003 beschlossene Einrichtung
einer bundesweiten Datenbank Kulturwirtschaft, die verlässliche statistische Daten zu Umsatz und Beschäftigung in Kunst- und Kulturwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern liefern wird. Aus der Antwort des Senats geht ja auch hervor, dass diese Daten eben auch deshalb noch nicht vorliegen, weil es ein Finanzierungsproblem ist, diese Dinge einfach auswerten und irgendwo auch darstellen zu können.
Ich möchte nun aber noch zur Kultur selbst als Wirtschaftsfaktor in Bremen kommen und einiges dazu sagen. Eines ist klar, wir haben im Land Bremen eine Kulturwirtschaft, die spürbar Impulse setzt und die vor allem bei der Stadtentwicklung bereits eine starke Rolle spielt. Von meinen beiden Vorrednerinnen ist schon auf die Entwicklung in der Überseestadt hingewiesen worden, das Stephaniviertel und Bremerhaven seien genannt. Die Ansiedlung der Hochschule für Künste mit ihrem Fachbereich Kunst im Speicher XI in der Überseestadt ist mittlerweile Anziehungspunkt für Kreative aus mehreren Bereichen. Die Belebung des Stephani- und Faulenquartiers durch die VHS und Radio Bremen hat bereits begonnen, und das Deutsche Auswandererhaus mit seinem privaten Betreiberkonzept, das auf interaktives Erleben setzt, ist zum Magneten Bremerhavens geworden.
Im Bereich der Creativ Industries sind insbesondere Kunst, Medien und Design vielversprechende und zukunftsorientierte Bereiche. Die Bedeutung der Creativ Industries liegt in ihrem ökonomischen Potenzial als Zukunftsbranche. Das Designlabor oder neue Konzepte für die Vermittlung von Wissen wie das Universum oder neue Organisationsformen klassischer Kultureinrichtungen wie die private gGmbH der Bremer Philharmoniker geben neue Impulse und gehen neue und kreative Wege und sind deshalb überaus erfolgreich.
Die Bremer Wirtschaft hat bereits Förderprogramme im Bereich der Kulturwirtschaft durchgeführt. Das Programm „Bremen in t.i.m.e.“ hat mit Maßnahmen der Filmförderung und der Förderung von E-Culture erheblich dazu beigetragen, dass sich die Kulturwirtschaft in Bremen in diesen Bereichen entwickeln konnte. Im Bereich des Tourismus kann Bremen seine attraktive Kulturszene erfolgreich vermarkten. Kultur und Städtetourismus können hier erfolgreich verknüpft werden, wie die überregional erfolgreichen Einrichtungen wie das Universum Science Center oder das Deutsche Auswandererhaus auch gezeigt haben.
Für die Förderung der Kulturwirtschaft brauchen wir zunächst einen Sachstandsbericht der bremischen Kulturwirtschaft, wobei wir aber, und das wurde auch schon von Frau Emigholz und Frau Krusche genannt, die Daten bereits haben. Wir müssen sie allerdings auswerten. Dazu müssen wir die relevanten Handlungsfelder aber eindeutig definieren, damit aus einer erfolgreichen Förderung der Kulturwirtschaft eine erfolgreiche Förderung der Kultur insgesamt wird. Wir müssen dazu nicht bei null anfangen, sondern
können zum Beispiel an die Bewerbung Bremens als Kulturhauptstadt 2010 anknüpfen, die als Akzentuierung der Sanierungspolitik des Landes mit dem Ziel, die Struktur zu verbessern und zu modernisieren, vermittelt wurde. Diese Zielsetzung findet sich zum Beispiel im Kulturmasterplan wieder und kann Ausgangpunkt für eine gezielte Förderung der Kulturwirtschaft sein.
Für die Zukunft ist das Zusammenspiel von Kultur und Wirtschaft Chance und Notwendigkeit, die wir gemeinsam nutzen sollten. In der Zukunft brauchen wir Professionalität, das Marketing und die Schlagkraft der Kulturwirtschaft für unsere kulturellen Institutionen und Einrichtungen. Wir brauchen die finanzielle Unterstützung, die zum Beispiel ein Museumsshop einem Museum geben kann, und die Kulturwirtschaft braucht die Attraktivität und die Vielseitigkeit unserer Kulturszene. Wir sollten diese Potenziale gemeinsam nutzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Prozess der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes musste, wie schon angekündigt worden ist, in sehr kurzer Zeit stattfinden, aber ich wollte mich hier auch noch einmal bei dem Ressort bedanken. Der Prozess hat auch sehr transparent stattgefunden, und er war auch sehr aufwändig. Das heißt für uns, dass in den Entwurf eigentlich schon von Anfang an die Hochschulen mit einbezogen waren, dass auch die Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und das Ressort sie auch immer wieder umgesetzt hat, indem es sie in die Novellierung des Hochschulgesetzes eingebracht hat.
Ich finde, ein solches Verfahren ist wichtig und notwendig, um auch die Praxis oder das, was nachher ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
umgesetzt werden soll, auch wirklich kontrollieren zu können und um das auch praktikabel machen zu können. Ich finde, dass dieser Vorgang hier bei dem ersten Schritt, den wir jetzt durchgeführt haben, sehr gut gelungen ist, und ich wollte mich dafür noch einmal sehr herzlich bedanken, auch bei Ihnen, Herr Senator!
Wir sind als Bundesland Bremen nicht die einzigen, die die Novellierung des Hochschulgesetzes durchführen, sondern das ist zurzeit in vielen Bundesländern der Fall. Das hat natürlich auch Vorteile. Wir können zum Beispiel auch mit Niedersachsen, das diesen Vorgang ebenfalls durchführt, kommunizieren, was wir auch getan haben, auch in einer Veranstaltung. Wir haben natürlich auch die Möglichkeit zu vergleichen: Welche Bedingungen haben bei bestimmten Neuerungen im Gesetz stattgefunden? Sind sie dort praktikabel? Sind sie dort bereits irgendwo umgesetzt gewesen? Können wir die Formulierungen, die wir vielleicht noch gesucht haben, übernehmen? Ich finde es auch sehr gut, dass das der Fall ist. Ich denke, dass wir das auch weiterhin so machen und so vergleichen werden.
Ein wesentliches Ziel war es, die Regelungsdichte des Gesetzes zurückzunehmen und die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Viele Regelungsrechte sind an die Hochschulen übergeben worden, und sie können sie dann in ihren Satzungen festlegen. Das Rektorat ist ebenfalls gestärkt worden. Von meiner Kollegin Frau Busch ist bereits angesprochen worden, dass der erste Entwurf vorsah, dass man das Rektorat so stärkt, dass es eigentlich die Mitbestimmungsrechte allein wahrnehmen kann und der Akademische Senat nur noch ein Vorschlagsrecht hat. Nach der Diskussion mit den Hochschulen allerdings ist dann doch auch das Rektorat selbst in der Deputation auf uns zugekommen und hat gesagt, wir wollen die Demokratie. Das ist natürlich in vielen Fällen, wenn man sich anschaut, wie der Akademische Senat besetzt ist, nicht so ganz einfach. Das erfordert manchmal, glaube ich, auch einige Zeit, um bestimmte Dinge durchführen zu können, aber wir fanden es dann eben auch wichtig, dass die Universität als solche und die Hochschulen handlungsfähig bleiben.
Das heißt, wenn man sich hier nicht über bestimmte Prozesse einigen kann, dann muss es für das Rektorat die Möglichkeit geben, dort einzugreifen und zu sagen, jetzt muss hier irgendwo eine Entscheidung getroffen werden, und diese Entscheidung trifft jetzt das Rektorat. Damit war dann auch der Akademische Senat in allen Hochschulen einverstanden und hat gesagt, damit können wir leben, damit können wir uns auch weiterhin auseinandersetzen, wir sind aber auch weiterhin dabei und werden eben auch mitbestimmen können.
Die Leitungen der Hochschulen, und das ist natürlich immer wieder der Fall gewesen, kommen meis
tens aus dem wissenschaftlichen Bereich heraus. Gerade auch die Universität als größeres Unternehmen muss im Rektorat eine gewisse Managementqualität haben und muss diese auch professionell anwenden können. Das war eine wichtige Forderung, die hier in das Bremische Hochschulgesetz übernommen worden ist. Man sagt, wenn man diese Forderung hat und wenn man das will, dann muss man es dem Rektorat auch ermöglichen und muss ein solches Management für das Rektorat anbieten und auch durchführen. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, gerade im jetzigen Vergleich, auch international. Die Universität und die Hochschulen haben zwar gezeigt, dass sie im Bereich der Forschung immer an der Spitze liegen, aber es gibt eben auch andere Bereiche, die durchgeführt und gemanagt werden müssen, und dabei ist es wichtig, dass wir dort Hilfestellung leisten.
Ein weiteres Kriterium, das eingeführt worden wird, ist das Qualitätsmanagement. Dieses Qualitätsmanagement wird in der Lehre, dem Studium und den Prüfungen eingesetzt. Das soll auch der Überprüfung und der Verbesserung dienen. Dabei werden sowohl die Studenten als auch externe Berater am Aufbau und an der Durchführung eines solchen Qualitätsmanagements beteiligt sein. Natürlich wird ein solcher Vorgang, wenn man ihn erst einmal beginnt, sehr aufwändig sein, und ich glaube auch schon, dass er dort sehr viele Kapazitäten binden wird, aber sobald man ihn dann auch irgendwo einmal zum Laufen gebracht hat, ist das ein wichtiges Kriterium, auch gerade im Bereich der Lehre, um dort vielleicht noch Verbesserungen oder Strukturveränderungen vornehmen zu können. Es ist eben ein sehr positiver Effekt, dass man sagt: Wir wollen eine gewisse Qualität sowohl im Studium als auch bei den Prüfungen garantieren. Das ist jetzt auch hier im Hochschulgesetz vorgesehen.
Es muss allerdings auf Dauer dabei gewährleistet sein, dass die Bürokratie und der Aufwand, der dabei betrieben wird, nicht dazu führen, dass die Bürokratie nachher wieder so aufwändig ist, dass es dann kontraproduktiv läuft.
Die Hochschulen werden einen Hochschulvertrag bekommen. Wir hatten es bis jetzt immer so, dass es einen Kontrakt gibt. Kontrakt heißt ja auch so etwas wie Vertrag. Hier ist es aber schon der Fall, dass das verbindlicher sein wird. Es wird so sein, dass richtige Verträge geschlossen werden, also mit Leistung und Gegenleistung, und diese Verträge haben dann getroffene Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die geregelt werden. Ich nenne jetzt hier nur einige Beispiele: Qualität und Quantität zum Beispiel in Forschung, Lehre, Weiterbildung, all das ist im Paragraf 105 geregelt. Die Rektorate haben dem Senator für Wissenschaft in regelmäßigen Abständen über die vereinbarten Leistungen zu berichten. Der Senator kann sich vorbehalten, wenn diese Leistungen nicht eingebracht werden, die finanziellen Mittel für die Zukunft angemessen zu kürzen.
Das heißt, man hat hier ein Steuerungsinstrument geschaffen und schafft damit auch größere Verbindlichkeiten, und die waren eben vorher in den Kontrakten so nicht gegeben. Diese Regelung war vorher nicht da, und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass wir hiermit auch einen Bereich schaffen werden, wo wir auf beiden Seiten das Bemühen haben werden, diese Bedingungen, die wir vorgeben, also einmal die finanziellen Leistungen und auch in dem anderen Fall die Leistungen, die dagegengesetzt werden müssen, dann durchzuführen.
Diese Regelungen und Zielvereinbarungen hängen natürlich auch von den finanziellen Mitteln des Landes ab. Es ist mir auch sehr wichtig zu sagen, dass man dann, wenn man diese Regelungen und Leistungsvereinbarungen in dem Hochschulvertrag durchgeführt und vereinbart hat, nicht irgendwann in der Mitte des Vertrages, also über einen bestimmten Zeitraum hinaus, sagt, wir haben die finanziellen Mittel nicht mehr, wir können jetzt diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen nicht mehr von einer Seite aus einhalten. Das darf also nicht der Fall sein, weil dann die Forschung stark beeinträchtigt werden würde. Dort müssen wir natürlich noch aufpassen, dass das nicht passiert.
Die Möglichkeit der Gestaltung der eigenen Binnenstruktur in Paragraf 13 a durch die Zusammenfassung der Fachbereiche zur Fakultäten und Zentren, also die Reformklausel, schafft auch neue Strukturen, und diese Strukturen sind ganz bewusst von den Hochschulen so gefordert worden, weil sie gesagt haben, wir müssen einfach irgendwo auch Schwerpunkte setzen, wir können nicht mehr all das, was wir bis jetzt durchgeführt haben, weiter so durchführen. Wir müssen einfach sehen, dass wir dort Strukturen schaffen, die vielleicht eine gewisse, nicht nur schnellere und handhabbare Handlungsfähigkeit zeigen, sondern vielleicht auch nach außen hin eine, sagen wir, doch schwerpunktmäßige Präsenz zeigen können.
Die Bildung von Teilkörperschaften sind vom Akademischen Senat und dem Rektorat zu beschließen, es besteht auch die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Hochschulen, auch in anderen Ländern sowie mit privatrechtlich organisierten Hochschulen. Das ist natürlich dann bei uns hier in Bremen auch der Fall, wenn wir mit der Jacobs University dann Kooperationen, gerade im Exzellenzbereich, durchführen werden. Dort bietet die Reformklausel jetzt auch neue Möglichkeiten.
Des Weiteren ist es natürlich wichtig, und das hatte ich bereits angesprochen, auch andere Bundesländer machen die Novellierung dieses Hochschulgesetzes für ihr Land. Dort haben wir auch in Kommunikation mit Niedersachsen gesehen, dass diese sehr stark an Kooperationen interessiert sind, mit Oldenburg gibt es dort auch Absprachen. Das wird jetzt hier noch einmal gestärkt, auch diese haben dann in ihr Hochschulgesetz Möglichkeiten eingeführt und über
tragen, wo sie sagen können, zum einen gibt es in Niedersachsen zum Beispiel Studiengebühren, wir haben Studienkonten gesetzt, aber es ist eine Möglichkeit da, wie wir das vergleichen und vereinbaren können. Das ist eine wichtige Voraussetzung auch für diese Kooperation. Diese wurde von beiden Bundesländern getroffen, und ich finde, das ist dann auch eine wichtige Voraussetzung, dass sie überhaupt stattfinden kann.
Was natürlich wichtig ist, ist die Anerkennung der Studienabschlüsse. Wir haben jetzt, das sieht dieses Hochschulgesetz auch vor, umgestellt eigentlich fast überall ausschließlich auf Bachelor und Master. Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen ist es natürlich in Anpassung an den Bologna-Prozess durchgeführt worden, dass wir sagen, es soll vergleichbar sein, und es muss auch überall anerkannt werden. Es ist wichtig, dass das der Fall ist und wir dort weiterhin darauf achten werden.
Im Hochschulgesetz, und da müssen wir noch einmal nacharbeiten und noch einmal überlegen, sind zwar grobe Annäherungen an die ECTS-Points getroffen worden, die aber noch nicht einheitlich sind, nicht einmal in den Bundesländern. Dort wird es dann wahrscheinlich noch größere Schwierigkeiten geben, wenn man das mit dem Ausland in Kooperation setzt, sodass man vielleicht noch sieht, dass man eine Änderung irgendwann, wenn es sich konkretisiert hat, durchführen muss.
Gut! Ich sage nur noch einen Satz! Wichtig ist, dass die modularisierten Studienstrukturen Bachelor und Master weiter und ausschließlich durchgeführt werden, aber dass wir es auch durchsetzen konnten, nachdem wir ein Gespräch oder auch die Forderung der Hochschule für Künste hatten, dass diese bei dem Diplom bleiben kann, weil das eben innerhalb der Bundesrepublik für sie ein wichtiges Gremium war.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Busch, wir haben ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wirklich ein sehr angenehmes Arbeiten, aber wir sollten hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, als wäre das irgendwie nur so einmal eben gemacht, sondern wir bemühen uns da sehr intensiv und arbeiten auch sehr hart und, sagen wir, teilweise auch kritisch. Also, ich will jetzt hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, als würde es sich hier um eine Kaffeerunde handeln.
Ich möchte noch etwas zu den Frauen sagen. Wir hatten diese Anhörung mit den Frauen und der Frauenförderung. Wir werden dazu in der zweiten Lesung den Rahmen haben, das auch intensiv zu diskutieren. Das ist auch noch einmal ganz wichtig, dass wir das, was dort an konstruktiven Vorschlägen gekommen ist, und dann auch die Art und Weise, wie wir uns damit auseinandersetzen konnten, einbringen. Das ist wichtig, dass wir das extra in der zweiten Lesung machen.
Zum Antrag! Frau Busch hat ihn schon begründet und erklärt, dass es darum geht, einen Teil des Länderfinanzausgleichs an die Hochschulen zu geben und dann die Grundfinanzierung zu haben. Das Dritte ist dann der Part, der sich darauf bezieht, dass man einen gewissen Wettbewerb hat und dass man diejenigen belohnt, die sich dann auch besonders gut in diesem Wettbewerb etablieren. Der Länderfinanzausgleich, und das ist, glaube ich, auch unstrittig, hängt von der Einwohnerzahl ab. Wenn es uns durch die guten Hochschulen und Universitäten gelingt, Studenten hier nach Bremen zu holen, die sich hier dann auch anmelden, sollten wir dementsprechend dann auch unterstützen, dann ist es auch gut, dass ein Teil dieses Länderfinanzausgleichs dann auch an die Hochschulen geht. Davon können wir alle profitieren. Wir werden dem Antrag zustimmen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die geringen finanziellen Mittel, die dem Land zur Verfügung stehen, ist eine Änderung des Wissenschaftsplans 2010 notwendig. Die Hochschulen müssen in den nächsten fünf Jahren 100 Millionen Euro einsparen, und das ist natürlich kein einfacher Vorgang. Wir haben es vorhin in der Debatte schon angesprochen. Die zukünftige Ausstattung der Hochschulen, und diese beinhaltet auch das Personal, muss den eingeschränkten Mitteln des Landes angepasst werden, aber die Funktionstüchtigkeit der Hochschulen muss weiter gewährleistet sein.
Da befinden sich die Hochschulen natürlich in einem Spagat und müssen versuchen, diesen irgendwie hinzubekommen. HEP IV gilt nicht mehr, HEP V gilt noch nicht. Wir fragen uns: Was passiert denn jetzt eigentlich? Da muss für die Hochschulen jetzt einfach eine Verlässlichkeit her. Als Kulturdeputierte kann ich auch nur sagen, in der Deputation liegt uns der HEP V noch nicht vor.
wir eine bestimmte Autonomie haben und innerhalb der Autonomie natürlich auch Schwerpunktbildungen innerhalb der Hochschulen stattfinden können, was uns aber fehlt, ist ganz einfach auch diese Koordinationsfunktion, die eigentlich Ihr Ressort auch ausüben muss, und diese Leitlinien, die Sie vorgeben müssen.
Da würde ich mir einfach wünschen, dass da ein deutlicheres Signal von Ihnen kommt, dass man einfach sagt, das ist eine wichtige Funktion, die sie ausüben, und unsere Hochschulen müssen einfach in der Lage sein, das zu leisten. Da müssen wir sie auch begleiten und können nicht einfach sagen, vielleicht kommt da irgendwann einmal etwas oder nicht, sondern da sehe ich auch Ihre Funktion, dass Sie sagen müssen: Da werde ich jetzt auch einmal ganz gezielt vorgehen, und da wird es eine Lösung geben. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese sehr bald bekommen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, um es hier einmal klarzustellen: Wir sind koalitionär, und wir stehen auch dazu, wir werden diese Kürzungen mit vertreten, und das ist etwas, was man auch sehr verantwortungsbewusst durchführen muss. Man kann nicht einfach irgendwie sagen, weil wir unter Zeitdruck stehen, werden wir jetzt irgendwie damit umgehen und irgendetwas machen. Das werden wir nicht tun! Es ist uns eben ganz wichtig, dass wir auch die Gespräche suchen und dort eine einvernehmliche Lösung mit den Hochschulen herbeiführen.
Meine Kritik, die ich hatte, war auch darauf bezogen, dass es einfach jetzt auch einmal Zeit wird, die Deputation in bestimmte Bereiche mit einzubeziehen, und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Herr Lemke dies dann auch durchführen wird, da er uns dort, bis jetzt jedenfalls, immer unterstützt hat. Das, denke ich, wird er dann auch in Zukunft tun. Wenn man jetzt einfach sagt, dass hier nichts geleistet worden ist, dass man bis jetzt nichts auf die Beine gestellt hat, dann weiß ich nicht, wo Sie in der Debatte heute Morgen waren. Auch die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes, die wir nun wirklich einvernehmlich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und auch mit viel Engagement und Transparenz geschaffen haben, ist eine Leistung, die sich nicht verstecken muss. Ich finde, dass Sie hier dem Ganzen nicht gerecht geworden sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, ich muss es hier einfach noch einmal sagen: Auch, wenn Sie es so darstellen, als wenn die Große Koalition hier einfach nur zum Schein dieses Gesetz weiterhin unterstützt, das ist nicht der Fall! Wir sind – das kann ich koalitionär sagen, und Frau Busch hat es eben auch noch einmal erwähnt – durchaus in der Lage, hier zu sagen, das war der Wille der beiden, sowohl der CDU als auch der SPD, und das, was dabei herausgekommen ist, tragen wir beide. Es kann nicht sein, dass Sie uns jetzt hier unterstellen und sagen, das passt gar nicht zusammen, weil die einen dies und die anderen das wollen. Frau Busch hat aber ja bereits gesagt, warum wir so gehandelt haben oder warum jetzt auch dies dabei herausgekommen ist. Ich werde Ihnen das gleich auch noch einmal kurz mitteilen.
Das Studienkontengesetz ist ein Kompromiss, das steht fest, zwischen Gebührenfreiheit und Gebührenerhebung. Frau Busch hat ja schon sehr deutlich auch noch einmal die Entstehung dieses Studienkontengesetzes hier vorgestellt. Was wichtig dabei ist, ist, dass die Studierenden ein Studienkonto haben und die Möglichkeit, in angemessener Zeit das Studium zu absolvieren. Es gibt 14 Semester, und man wird, und das finde ich auch sehr wichtig, dafür belohnt, wenn man sehr schnell studiert. Man hat also noch ein Kontingent, dass man dieses Lifelong Learning nutzen kann. Das ist auch etwas, finde ich, das jeden jetzt auch weiter betrifft. Das heißt, für jeden, der jetzt in der Wirtschaft aktiv ist, der merkt, eigentlich fehlen mir noch gewisse Dinge oder ich bin schon lange nicht mehr in der Lage gewesen, bestimmte Neuerungen nachzuvollziehen, ist es sehr sinnvoll, dass man dann die Möglichkeit hat, dies innerhalb von 10 Jahren nachzuholen.
Richtig ist, Frau Schön, dass die Klage gegen die Landeskinderregelung im Studienkontengesetz läuft.
Sie läuft, das heißt, wir hatten, wie Frau Busch schon sagte, ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hat hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit Zweifel geäußert. Das Gesetz für die Langzeitstudierenden ist allerdings nicht angegriffen worden, sondern das wurde dort als rechtmäßig angegeben. Das ist auch etwas, wo wir unseren Beitrag leisten. Wir müssen einfach auch einmal die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremens sehen, wir müssen auch einen Beitrag bei den Universitäten und Hochschulen leisten, und das ist der Beitrag, der damit auch geleistet wird. Es ist natürlich wichtig, dass wir auch schauen, dass dieser Bereich dann ausreicht. Frau Busch hat es ja auch in der Pressemitteilung gesagt: Wir müssen einfach einmal abwarten, wie das Gericht hier dann im Hauptverfahren Recht sprechen wird. Was dann dabei herauskommt, werden wir dann sehen.
Falsch ist aber, dass wir jetzt schon in Aktionismus verfallen, dass wir jetzt sagen, wir haben jetzt schon einmal ein Urteil im Eilverfahren, und jetzt ist es notwendig, dass wir sofort irgendwelche anderen Dinge machen. Das ist es eben nicht! Der Justizsenator und der Wissenschaftssenator sind sich jedenfalls sicher, dass ihre Argumentation vor Gericht Bestand haben wird. Ich würde mich freuen, wenn der Wissenschaftssenator in seinem Beitrag auch noch einmal auf die Argumentation des Ressorts eingehen könnte.
Frau Schön, ich glaube, Sie haben die Föderalismusreform nicht ganz verstanden, denn in dem Zusammenhang, wie Sie es hier erwähnt haben, ist es nicht ganz richtig dargestellt. In der ersten Stufe der Föderalismuskommission haben sich Bund und Länder einvernehmlich auf eine Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung in verschiedenen Bereichen verständigt. Es kommt darauf an, neue Handlungsspielräume zu bekommen, und dass wir diese für den Wissenschaftsstandort nutzen, das ist eben das Wichtige. Wir haben das bereits getan. Wir alle wissen – auch aus den letzten Debatten heraus beziehungsweise aus der Entscheidung der Deputation vom 3. November –, wir haben die Novellierung des Hochschulgesetzes verabschiedet, und das war eben auch ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung.
Der CDU ist es in diesem Zusammenhang natürlich wichtig, dass die Hochschulen möglichst bald Klarheit haben, denn der augenblickliche Zustand ist für die Hochschulverwaltung natürlich auch nicht zumutbar. Sie sind schon darauf eingegangen und haben gesagt, das sei ein großer Schwachpunkt dieses Gesetzes. Wir sehen es auch so, dass der Verwaltungsaufwand für das Studienkontengesetz sehr hoch ist, da für jede Studentin oder auch für jeden Studenten ein gesondertes Konto eingerichtet und gepflegt werden muss. Es sind natürlich auch Studentinnen und Studenten dabei, die innerhalb der Bundesrepublik oder auch aus dem Ausland heraus die Universitäten wechseln. Das bedeutet noch einmal, dass man da Sonderfälle hat, und es gibt natürlich auch Urlaubs
semester, und die müssen dann natürlich auch wieder bei verschiedenen Studentinnen und Studenten gesondert abgerechnet werden. Der Verwaltungsaufwand nimmt natürlich dann dementsprechend zu, und das bedeutet auch, dass man dafür Mittel einsetzen muss, Sie haben es bereits angesprochen. Es ist aber auch so, dass bei jeder Neuerung oder bei jedem, was wir neu entwickeln, immer erhöhte neue Erfahrungen aufkommen. Ich glaube, dass der Verwaltungsaufwand, der sich da bildet, mit der Zeit auch regelbar wird und man da auch gewisse Erfahrungen, die man hat, einarbeiten wird, um das dann auch handhabbar zu machen.
Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren werden keine Wohnsitzstudiengebühren nach der Landeskinderregelung durchgesetzt, das wurde auch schon gesagt. Die Hochschulen haben sich allerdings vorbehalten, die für den Fall, dass sich das Gericht für die Landeskinderregelung entscheidet, rückwirkend zu verlangen. Ich finde, es ist auch ein guter Ansatz, dass man sagt, wenn es dann so ist, werden wir diese Gebühren auch eintreiben, denn wir brauchen sie auch für die Hochschule. Es ist richtig, dass die Landeskinderregelung im Moment faktisch auf Eis gelegt ist, und das ist meiner Meinung nach auch ausreichend. Wir brauchen deshalb das Studienkontengesetz nicht außer Kraft zu setzen, und ich sehe da auch keine Notwendigkeit, irgendwo im Antrag zu sagen, das sehen wir anders, sondern wir sehen da jetzt überhaupt keinen Handlungsbedarf.
Ich möchte noch etwas zu Ihrem Antrag sagen, Frau Schön! Sie haben gesagt, wir haben extra gesagt, das soll ein Ausgleichsmodell werden, aber keine konkreten Vorgaben gemacht. Wie wollen Sie damit umgehen, wenn Sie keine konkreten Vorgaben machen? Wollen Sie sagen, wir warten einmal ab und schauen einmal, und irgendwann wird sich irgendetwas ergeben? Ich finde, das ist allein für die Planungssicherheit oder das, was die Hochschulen betrifft, unzumutbar, und das darf man so einfach auch nicht irgendwo verlangen!
Sie haben auch gesagt, wir könnten uns vielleicht etwas vorstellen, und das ist mit dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister, Professor Zöllner von der SPD, auch irgendwo schon einmal diskutiert worden. Er hat vorgeschlagen, die Studienfinanzierung über einen Länderfinanzausgleich zu regeln, bei dem jedes Land die Kosten für seine Landeskinder übernimmt, unabhängig davon, wo diese studieren. Sie haben bei unserem Gesetz, dem Studienkontengesetz gesagt, der Verwaltungsaufwand sei so erheblich, deshalb könne das gar nicht weiter durchgeführt werden. Aber stellen wir uns einmal den Verwaltungsaufwand vor, wenn Sie das über eine solche Regelung regeln wollen! Also, die Studierenden hier aus Bremen und aus anderen Bundesländern irgendwo zu erfassen und zu wissen, wie lange sie wo studieren, das halte ich für einen Verwaltungsaufwand, der überhaupt nicht durchführbar ist!
Ich fände es schon sehr wichtig, wenn Sie eine solche Forderung aufstellen, dass Sie nicht nur sagen, wir wollen irgendein Modell, sondern ich halte es für notwendig, dass Sie dieses auch konkretisieren. Für mich ist eines klar: Ausgleichsmodelle schaffen Bürokratie, weil sie im Endeffekt auf eine Art Länderfinanzausgleich für Studierende hinauslaufen. Wollen Sie wirklich mehr Bürokratie? Glauben Sie wirklich, dass es unsere Universität, die Hochschulen oder das Land Bremen in irgendeiner Form weiterbringt? Ich sage Ihnen: Nein, das tut es nämlich nicht!
Klar ist auch, dass Gebühren für Langzeitstudenten nötig sind und bleiben, denn sie bedeuten nicht nur zusätzliche Einnahmen für die Hochschulen, und ich hoffe, und das wurde ja auch schon angesprochen, Herr Böhrnsen hatte einmal erwogen, dass man diese dann den Hochschulen zur Verfügung stellen könnte. Es wäre wichtig, dass diese dann auch in den Hochschulen bleiben, denn diese brauchen die Mittel. Sie rechnen damit, und sie sorgen auch dafür, dass die Studierenden verantwortungsvoll mit ihrem Studienkonto umgehen.
Zum Hochschulpakt möchte ich noch sagen: Ich kann ihn nur unterstützen. Wir haben gesehen, dass im Fall der Exzellenzinitiative dieses Nord-Süd-Gefälle im Moment sehr stark ausgeprägt ist. Wenn wir sehen, welche Forderungen da auf uns zukommen, dann bedeutet das natürlich, dass die Bundesländer wie Bayern Studienplätze ausgebaut haben. Dorthin wird wieder das Geld gehen, da wird es wieder eine Finanzierung geben. Es wird dafür zu sorgen sein, dass berücksichtigt wird, dass wir in den letzten Jahren auch aufgrund der finanziellen Lage Bremens Studienplätze abgebaut haben. Ich hoffe sehr stark, Herr Senator Lemke, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass eine solche doch sehr kurzsichtige Betrachtung nicht stattfinden darf, sondern dieses Nord-Süd-Gefälle irgendwo einen Ausgleich finden muss und wir bei dem Hochschulpakt dann in ganz besonderer Weise doch wirklich auch berücksichtigt werden müssen.
Ich sage hier auch noch eines: Dieses Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht darf auch nicht eine unendliche Zahl von Verfahren nach sich ziehen, sondern wir erwarten, dass im Falle einer Entscheidung, egal, wie sie dann auch immer ausfällt, gehandelt wird. Da möchte ich auch noch einmal Herrn Böhrnsen in die Pflicht nehmen, dass er dann auch sieht, dass dann auch Handlungsbedarf seinerseits besteht, wenn diese Entscheidung negativ ausgefallen ist. Ich hoffe, dass er sich daran halten wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bremen hat jetzt einen Kulturmasterplan zu Recht und zu guter Letzt. Wir brauchen den Kulturmasterplan in Bremen. Bremen wird davon profitieren. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Nach einem langen und schwierigen Prozess, und das kann ich, glaube ich, koalitionär sagen, auch unter Einbeziehung der Kulturschaffenden, haben wir nunmehr ein Bekenntnis für die Kultur im Land Bremen. Eigentlich heißt ja der Kulturmasterplan „Masterplan für die Kulturentwicklung Bremens 2006 bis 2011“. Ich möchte jetzt in einigen Punkten kurz etwas dazu sagen.
Kultur kann man nicht planen, aber wir können und müssen einen Rahmen definieren, den wir als politische Akteure für Kunst und Kultur wahrnehmen müssen. Folglich ist der Kulturmasterplan dazu da, dass wir Rahmen definieren, Leitlinien bilden, Ziele setzen, Kriterien erarbeiten und vor allem Maßnahmen benennen. Wir wollen vor allen Dingen auch den Masterplan für Kulturschaffende, für die Kulturbehörde und für die Kulturpolitik als Orientierung und als Handlungsrahmen haben, um eine Zusammenarbeit zu haben und auch um eine Entscheidung zu treffen, und zwar eine gemeinsame Entscheidung.
Zugleich brauchen aber die Kulturschaffenden und das Kulturressort auch einen professionellen Akteur, das heißt einen verlässlichen Partner, denn Kultur braucht Verbindlichkeit. Mit der Formulierung des Kulturmasterplans hat das Kulturressort Handlungsfähigkeit bewiesen. Ich möchte mich auch noch einmal ganz herzlich dafür bedanken, wie schnell diese Entscheidungen und Dinge umgesetzt worden sind. Diese Handlungsfähigkeit ist auch ganz maßgeblich das Verdienst des Kultursenators, der durch seine Entscheidungsfreude diesen Prozess maßgeblich mit vorangetrieben hat.
Es ist notwendig, in Bremen und Bremerhaven eine attraktive Kulturlandschaft zu haben. Sie ist eben auch ein wichtiger Standortfaktor. Diesen wichtigen Standortfaktor können wir nutzen, wenn wir sagen, wir wollen eine Kulturstadt sein, und wir wollen uns als Kulturstadt präsentieren. Davon profitieren nicht nur die Gäste, sondern davon profitieren alle Bremer. Jetzt ist es nicht so, dass wir diese Kulturlandschaft erst noch schaffen müssen, nein, wir haben sie eigentlich schon. Es ist ganz wichtig, dass wir uns dann dafür auch einsetzen. Kunst- und Kulturförderung ist natürlich zum einen eine staatliche Aufgabe, aber zum anderen leben wir sehr viel von dem bürgerlichen Engagement. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, den wir dabei berücksichtigen müssen. Es ist die Aufgabe urbaner Kulturpolitik, diese Mischung zwischen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bewährtem und Experimentellem zu ermöglichen und umzusetzen.
Wir als CDU finden, dass eine richtige und wichtige Forderung des Masterplans die Stärkung der projektbezogenen Kulturförderung ist. Wir begrüßen die geplante Verstärkung der Projektförderung, weil sie uns den Gestaltungsrahmen eröffnet, den wir brauchen, um für Bremen eine attraktive Kulturlandschaft überhaupt erst erhalten zu können. Die Projektetats sind eben auch die Voraussetzung für einen Wettbewerb, den wir schaffen müssen. In diesem Rahmen ist es natürlich auch wichtig, dass wir für die Kultur dann Förderlinien und Leitlinien schaffen, an denen sich die Kulturschaffenden orientieren können und die zu einer gewissen Transparenz führen.
Der Masterplan fordert zu Recht eine effiziente Organisation der Kultureinrichtungen und Projekte. Dahinter steht die Überzeugung, auch im Kulturbereich muss der verantwortliche Umgang mit öffentlichen Mitteln eine Selbstverständlichkeit sein. Im Rahmen dieses Masterplans ist viel darüber diskutiert worden, dass der Begriff Wirtschaftlichkeit, er war oftmals umstritten und ist auch oft erwähnt worden, eigentlich missverstanden worden ist. Es ist so, dass es nicht darum geht, Kunst und Kultur zu ökonomisieren, sondern wir müssen einen Weg finden, die Mittel, die uns für die Kunst- und Kulturförderung zur Verfügung stehen, effizient einzusetzen. Es geht darum, durch Effizienz mehr Kunst und Kultur zu erreichen.
Mit dem Masterplan wird in Bremen das Fundament für die Entwicklung einer lebendigen und innovativen Kulturszene für die nächsten Jahre gelegt. Wir haben damit eine alle Beteiligten verpflichtende Grundlage geschaffen. Es ist ganz wichtig, dass sich alle daran halten und orientieren können. Das führt zu einer Verlässlichkeit und einer Verbindlichkeit, die die CDU sehr unterstützt.
Jetzt stehen wir vor der eigentlichen Herausforderung, nämlich der Umsetzung des Kulturmasterplans. Wir müssen sehen, dass wir das, was uns jetzt seitens der Kulturschaffenden, des Ressorts und der Behörde als Anstoß gegeben worden ist, umsetzen. Damit haben wir hier in Bremen eigentlich auch eine große Möglichkeit geschaffen. Wenn wir das mit dem, was in Oldenburg mit einem Masterplan geschaffen worden ist, vergleichen – dort sind ja sehr detailliert und orientiert Vorgaben gemacht worden –, dann haben wir hier eine große Chance, eine lebendige und auch wirklich großartige Kulturstadt zu schaffen.
Ich glaube, dass wir alle daran arbeiten werden, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Wie beurteilt der Senat Presseberichte, nach denen Verdachtsfälle wegen falscher Vermögensanga
ben bei der Beantragung von BAföG im Lande Bremen deutlich seltener an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden als in anderen Bundesländern?
Wie setzt der Senat den Beschluss der Justizministerkonferenz von 2004 um, demzufolge alle Fälle von BAföG-Betrug an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden müssen?
Welche Maßnahmen hält der Senat angesichts der uneinheitlichen Vorgehensweise der Länder für geeignet, um einer Zunahme von Sozialbetrugsfällen bei der Beantragung von BAföG zu begegnen, ohne die Studierenden dabei grundsätzlich zu kriminalisieren?
Es ist ja wichtig, dass man solchen Meldungen auch nachgeht, Herr Senator. Wie viele Fälle von BAföG-Betrug in Bremen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
Sie haben ja darauf hingewiesen, dass BAföG-Betrug ein Strafvergehen ist. Es werden ja viele Fälle dann auch weitergeleitet. Sie haben jetzt nicht genau angegeben, wie viele weitergeleitet werden. In der Pressemitteilung hieß es ja auch, dass viele Fälle, sagen wir einmal, auf dem kurzen Dienstweg schon irgendwo bereinigt werden, wie Sie es eben ausdrückten: Zufällig weiß man nicht, dass die Oma ein Sparbuch angelegt hat. Sind Sie mit diesem Verfahren, diesem Verfahren auf dem kleinen Dienstweg einverstanden, wie es zurzeit gelaufen ist?
Ich hätte noch den Wunsch, dass wir vielleicht in der Wissenschaftsdeputation erfahren, wie denn der tatsächliche Stand der Verfahren ist, die dort stattgefunden haben. Wie Sie ja sagten, haben sie anders stattgefunden, als in dem Bericht in „Panorama“ dargestellt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag hat sich die große Koalition darauf verständigt, das Bafög in der jetzigen Form zur Finanzierung des Lebensunterhaltes beizubehalten. Ziel ist es, eine Chancengleichheit herzustellen. Wir haben vielfach auch im Haushalt aufgeführt bekommen, dass im Laufe der Jahre, und zwar ist das auch deutlich aus der Antwort des Senats zu sehen, Veränderun––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gen stattgefunden haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir diese heute einmal debattieren.
Das Bafög führen die Länder im Auftrag des Bundes durch. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Finanzierung erfolgt zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent durch die Länder. Die Anzahl der zu Fördernden ist von 2001 auf 2005 deutlich angestiegen. Die Geförderten sind nicht nur Studenten, also neue Studenten, die sich nach dem Abitur dafür entscheiden, ein Hochschulstudium aufzunehmen, sondern es gibt auch Schüler, die mit dem Bafög gefördert werden.
Die Zahlen, die wir in der Antwort des Senats bekommen haben, unterliegen Schwankungen. Es ist natürlich die Frage, wo diese Schwankungen entstehen und warum man keine eindeutigen Aussagen hat, um dann am Ende des Jahres sagen zu können, so viel müssen wir in unseren Haushalt einplanen, um dann genau sagen zu können, wie die Defizite sind. Diese Schwankungen entstehen zum einen dadurch, dass neue Studenten anfangen. Man weiß nicht ganz genau, wie lange sie studieren. Der Grund liegt auch darin, dass man einmal die Übergangsquote hat und sagt, die Übergangsquote beinhaltet diejenigen, die die Hochschulzulassung haben, das heißt, man schaut in den Bremer Schulen, wie viel Abiturienten es gibt, wie viele die Hochschulzulassung haben, und kann dann daraus Zahlen ermitteln. Der größte Anteil der Abiturienten in Bremen geht auch an die bremischen Hochschulen, dann hat man also schon eine Erfahrungszahl.