Simone Strohmayr
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deswegen fordern wir Sozialdemokraten seit Jahren und Jahrzehnten: Bildung muss kostenfrei sein.
Ich glaube, das Mikro ist heute so laut.
Bildung muss kostenfrei sein. Das gilt natürlich auch ganz besonders für die Kitas. Kitas sind Bildungseinrichtungen, und sie müssen kostenfrei sein. Das ist unsere tiefe sozialdemokratische Überzeugung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit stehen wir nicht alleine. 69 % der Eltern in Bayern haben Probleme, die Gebühren für die Kita aufzubringen. Diese Zahl ist nicht erfunden, sondern findet sich im Sozialbericht der Staatsregierung wieder. Das ist auch nicht verwunderlich; denn die Kita-Gebühren hier in Bayern sind hoch, durchschnittlich 117 Euro für den Kindergarten und 175 Euro für eine Kinderkrippe. In Ballungsräumen fallen weitaus höhere Beiträge an; 500 bis 1.000 Euro sind dort Normalität. Viele Familien haben mehrere Kinder im Kindergartenalter. Sie sind zwei- oder mehrfach betroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist mir ganz besonders wichtig: Kostenfreiheit und Qualitätssteigerung, beides ist möglich.
An dieser Stelle gibt es kein Entweder-oder, sondern es muss ein Und geben. Der Freistaat Bayern ist eines der reichsten Bundesländer. Es kann nicht sein, dass wir bei den Kitas ganz hinten stehen. Andere Bundesländer machen es uns schon lange vor. Niedersachsen hat zum 1. August mit der Gebührenfreiheit angefangen. Hessen und Berlin haben die KitaGebühren weitgehend gestrichen. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern visieren die Kostenfreiheit an. Ich habe das einmal hochgerechnet: Für die kos
tenfreie Kita für zwei- bis sechsjährige Kinder für circa sechs bis sieben Stunden – das ist die durchschnittliche Buchungszeit – würden im Endausbau 535 Millionen Euro anfallen. Das ist vom Freistaat Bayern als einem der reichsten Bundesländer durchaus leistbar. Die Kommunen müssen nicht belastet werden.
Liebe CSU, was Sie in Bayern machen, ist wirklich kontraproduktiv. Im Nachtragshaushalt wurde kein Cent für die frühkindliche Bildung bereitgestellt. Das ist eine Schande.
Deswegen konnte die Qualität in den Kitas in den letzten Jahren auch kaum gesteigert werden. Die Gruppen sind in vielen Kitas immer noch viel zu groß.
Es kommt noch schlimmer. Bayern spart seit Jahren bei der frühkindlichen Bildung. Pro Jahr und Kind werden in Bayern hierfür 4.462 Euro ausgegeben – so die Bertelsmann-Studie. Im Bundesdurchschnitt sind es 4.778 Euro pro Kind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, das sind 300 Euro mehr als bei uns in Bayern. Sehr geehrte Frau Ministerin, so sieht nämlich die Realität aus. Darauf möchte ich Sie noch einmal ausdrücklich hinweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt 15 Jahre Mitglied des Bayerischen Landtags. In dieser Zeit haben wir unzählige Anträge zur Kostenfreiheit der Kita gestellt. Ich sehe meine Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer. Sie hat viele Jahre vor mir diesen Bereich betreut. Sie hat die kostenfreie Kita bereits in den Neunzigerjahren gefordert. Im Jahr 2016 hat meine Kollegin Doris Rauscher einen Stufenplan für Bayern erarbeitet, der zeigt, wie es möglich ist, die kostenfreie Kita in Bayern umzusetzen. Ich freue mich, dass die FREIEN WÄHLER jetzt auch darauf gekommen sind, dass die Kita kostenfrei sein muss.
Das ist gut. Liebe CSU, besser wäre es, wenn ihr es auch endlich kapieren würdet und wir es einfach gemeinsam umsetzen würden.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Einschulung. Die FREIEN WÄHLER beantragen die Einführung eines Einschulungskorridors. Der bisherige Stichtag soll vom 30. September auf den 30. Juni zurückverlegt werden. Kinder, die in diesem
Zeitraum geboren sind, sollen nach Vorstellung der FREIEN WÄHLER zukünftig mit einfacher Erklärung der Eltern von der Einschulung sozusagen zurücktreten können. Dann ist also kein gesonderter Antrag mehr notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sollten an den Beginn unserer Überlegungen zu diesem Thema erst einmal stellen, dass Kinder unterschiedlich sind. Gerade kleine Kinder sind sehr heterogen. Da gibt es Kinder, die im Alter von fünf Jahren schon perfekt lesen können, und da gibt es andere Kinder, die das vielleicht erst mit sieben oder gar mit acht Jahren können. Diese Heterogenität, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir endlich akzeptieren und unser Bildungssystem danach ausrichten. Es kommt gar nicht so sehr, so glauben wir, auf den Einschulungsstichtag oder -korridor an, sondern es geht vielmehr darum, dass wir die Kinder, die in die Schule kommen, in der Schule da abholen, wo sie stehen.
Ich möchte aber noch etwas zur tatsächlichen Situation sagen. Der Kollege hat es gerade schon gesagt: Ungefähr 13 % der Kinder werden zurückgestellt. Wenn man sich die Zahlen einmal etwas genauer ansieht, stellt man fest, dass von diesen 13 % zurückgestellten Kindern 62 % Buben und nur 37 % Mädchen sind. Ich finde, das sollte einem schon zu denken geben. Ich finde, dass es gerade zu viele Jungs sind. Diese Zahlen zeigen mir auch, dass hier etwas falsch läuft. Mütter, mit denen ich spreche, erzählen mir, sie stellen ihre Kinder deswegen zurück, weil sie schon Angst haben, dass ihre Kinder, wenn sie sie in die Schule schicken, später den Übertritt nicht schaffen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein. Im Vordergrund muss doch die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes stehen.
Was brauchen wir also, um die Situation zu verbessern? – Wir brauchen gute Kitas, in denen wirklich sichergestellt ist, dass jedes einzelne Kind von Beginn an gefördert wird. Dazu brauchen wir genug Personal. Ich möchte Sie auch erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gab einmal ein Vorzeigeprojekt, das sich KiDZ nannte. Da sind zusätzlich Lehrkräfte in die Kitas gegangen, und siehe da: In diesen Kinderbetreuungseinrichtungen gab es tatsächlich einen Mehrwert. Dieses Projekt ist wissenschaftlich wunderbar ausgewertet. Schade, dass es nach der wunderbaren wissenschaftlichen Auswertung eingestellt wurde.
Wir brauchen ferner fließende Übergänge von der Kita in die Grundschule. Auch da können wir noch vie
les verbessern. Bei uns gibt es immer noch Vorkurse, mit denen die spezielle Förderung von Kindern sichergestellt wird. Es ist aber immer noch so, dass einige Kinder diese Kurse aus organisatorischen Gründen nicht besuchen können. Ich höre immer wieder, dass, wenn zu wenig Lehrer da sind, genau diese Vorkurse ausfallen. Diese Mängel müssen behoben werden.
Ja, ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende ist.
Eine Sache muss ich aber noch sagen.
Wir brauchen vor allen Dingen andere Schulen. Die Schulen müssen sich auf die Kinder einstellen. Es ist gut, dass da einiges passiert ist; wir haben aber noch jede Menge vor uns. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir brauchen ein modernes Gesetz zur Regelung der Handynutzung an den Schulen. Wir brauchen ein Gesetz, das der Tatsache Rechnung trägt, dass heute jeder Schüler – eine Studie spricht von 96 % der Schüler – ein Handy hat. Wir leben in einem digitalen Zeitalter und sind verpflichtet, die Schüler in den digitalen Entwicklungen fit zu machen. Digitale Souveränität nennt man das.
Wir schlagen vor, dass das strikte Handyverbot, wie es derzeit an den Schulen gilt – der Kollege Gehring hat es bereits angesprochen –, gelockert wird und die Schulfamilie künftig gemeinsam über die Nutzung von Handys an den Schulen entscheidet. Das derzeitige Gesetz verbietet die Benutzung von Mobilfunkgeräten strikt. Lehrkräfte müssen im Einzelfall die Nutzung ausdrücklich erlauben.
Diese Regelung ist einfach nicht mehr zeitgemäß, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dies wurde an verschiedenen Vorfällen deutlich, die sich Anfang des Jahres an verschiedenen Schulen ereignet haben und durch die Presse gingen. Eltern haben sich – mit Recht – beschwert, dass unterschiedliche Lehrer total unterschiedliche Regelungen aufstellen: In der einen Stunde war die Handynutzung erlaubt, in der nächs
ten Stunde war sie verboten, aus überhaupt nicht nachvollziehbaren Gründen. Diese Willkür haben Schüler und Eltern – mit Recht – angeprangert. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, und es stellt sich die Frage: Was ist denn eine zeitgemäße Regelung? Genau diese Frage haben wir im Vorfeld in den letzten Monaten vielen Eltern, Schülern und Lehrern gestellt. Dabei mussten wir immer wieder feststellen: Auf der einen Seite sagen viele: Ja, es ist erst einmal gut, dass die Schule handyfreie Zone ist, dass man sich auf die Schule konzentrieren kann und das Gerät einfach aus ist. Es würde vielleicht auch uns guttun, wenn das Handy mal aus wäre.
Auf der anderen Seite wünschen sich die Schüler natürlich ganz klare, nachvollziehbare Regelungen für die Handynutzung. Wenn viele Schüler heute den ganzen Tag in der Schule sind und Ganztagsunterricht haben, dann ist doch klar, dass sie dann zum Beispiel auf dem Pausenhof ihr Handy einmal anschalten und irgendetwas organisieren wollen. Das tun wir doch genauso. Warum sollen wir es den Schülern verbieten? Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aus diesem Grund haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau diese beiden Parameter beinhaltet: Zum einen soll das Handy grundsätzlich an der Schule ausgeschaltet bleiben, sodass man Zeit hat und sich auf den Unterrichtsstoff konzentrieren kann. Zum anderen sollen klare Regeln geschaffen werden, wann die Handynutzung an der Schule möglich ist. Wir meinen, es wäre am sinnvollsten, wenn es die Schulfamilie festlegt, also die Lehrerkonferenz zusammen mit dem Elternbeirat bzw. bei älteren Schülern das Schulforum oder der Berufsschulbeirat. Genau diese Regelungen fordern auch die Elternverbände.
Es ergibt durchaus Sinn – Kollege Gehring wies bereits darauf hin –, dass sich die Schulen selbst Gedanken machen, wann die Geräte eingeschaltet sein können, dass also die Schulen selbst Regeln schaffen. Eine solche gemeinsam geschaffene Regel findet doch eine ganz andere Akzeptanz. Ich glaube, dass die Schüler ganz anders mit den Handyregelungen umgehen würden, wenn sie selbst mitsprechen dürften, wann die Geräte eingeschaltet sein dürfen.
Der Ansatz der GRÜNEN geht uns allerdings zu weit. Aus unserer Sicht muss auch in Zukunft gelten: erst einmal Handy aus- und in klar definierten Fällen anschalten. Darüber sind Sie, lieber Herr Gehring, aus meiner Sicht etwas zu lasch hinweggegangen. Es ist
ja nicht so, dass ihr nur sagt: "Wir wollen, dass die Schulfamilie entscheidet", sondern ihr wollt, dass sie entscheidet, wann das Gerät ausgeschaltet sein soll. Damit, meine ich, ist die Schulfamilie überfordert. Der umgekehrte Weg wäre der viel bessere, nämlich der, den wir vorschlagen: Handy grundsätzlich aus, und in klar definierten Fällen bzw. an klar definierten Orten darf es an sein. Nebenher lernen die Kinder, was auch vielen Erwachsenen guttun würde: das Handy sinnvoll zu nutzen und es eben auch mal auszumachen.
Es gab einen Runden Tisch zu diesem Thema, der sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat, und siehe da: Der neue Staatsminister hat sich ganz in unserem Sinne geäußert und gesagt: Aus unserem konstruktiven Dialog habe ich mitgenommen, dass sich viele Lehrer, Eltern und Schüler die Möglichkeit wünschen, schulinterne Regelungen für den privaten Gebrauch des Handys an Schulen zu definieren.
Also, liebe Mehrheit, warum tut ihr es nicht einfach? Stimmt einfach heute unserem Gesetzentwurf zu, dann schaffen wir es noch in dieser Legislaturperiode, unsere Schulen für das digitale Zeitalter fit zu machen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben in den letzten Jahren hier in Bayern, ich sage "Gott sei Dank", den Ganztagsunterricht ausbauen können; und wir haben im Bund endlich erreicht, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz im Koalitionsvertrag verankert ist. Das heißt, wir werden auch in den kommenden Jahren hier in Bayern den Ganztagsunterricht weiter ausbauen – mit allen Folgen, liebe Kolleginnen und Kollegen; ich meine insbesondere die Kollegen der CSU. Ob wir es wollen oder nicht: Schule wird damit automatisch zum Lebensraum. Dem müssen wir natürlich Rechnung tragen.
Dabei sind zwei Dinge ganz besonders wichtig. Zum Ersten brauchen wir entsprechend geeignete Räume für die Freizeit und für das Essen. Zweitens brauchen
wir ein gutes Mittagessensangebot, und zwar an allen Schulen, für alle Schülerinnen und Schüler, die das wollen, und zwar kostenfrei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe im vergangenen Sommer viele Schulen in Bayern besucht und dabei den Fokus speziell auf das Thema Ganztag und Mittagessen gerichtet, und ich habe viele Gespräche zu diesem Thema geführt. Ich musste feststellen, was sich auch im Gesetzentwurf der GRÜNEN wiederfindet: dass es an Bayerns Schulen eine unheimlich große Vielfalt bei diesem Thema gibt. An manchen Schulen gibt es tatsächlich engagierte Eltern, die – das muss man sich mal vorstellen – jeden Tag für alle Schüler der Schule kochen. Es gibt Schulen mit engagierten Caterern, die die Schulküche auf eigene Rechnung ausstatten und dort kochen; die Schulküchen sind nämlich in der Regel nur schlecht ausgestattet und nur Aufwärmküchen. Es gibt teilweise Angebote von mehrgängigen Essen, und zwar jeden Tag. An anderen Schulen gibt es leider jeden Tag nur Pizza und Pommes.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bemühen sich, das Schulessen qualitativ zu verbessern, und bieten dazu viele Schulungen und Informationsveranstaltungen an; dazu gibt es Flyer usw. Aber ihnen fehlen natürlich die personellen Ressourcen und vor allen Dingen die Kompetenzen, tatsächlich an allen Schulen maßgeblich etwas zu verändern. Wichtig und notwendig wären endlich an allen Schulen einheitliche gute Qualitätsstandards, und zwar kostenfrei.
Es ist doch verrückt, dass es in jedem größeren Betrieb, etwa hier im Landtag und an den Universitäten, Kantinen gibt und wir ausgerechnet bei den Kindern, bei den Kleinsten, anfangen, beim Essen und bei der Ausstattung der Kantinen zu sparen. Für Kinder ist es besonders wichtig, sie gesund zu ernähren, und gerade für sie ist es wichtig, eine einheitliche Qualität sicherzustellen.
Es kann auch nicht sein, dass die Schulen mit diesem Thema völlig alleingelassen werden. In den vergangenen Monaten fand dazu eine ganze Reihe von Schulkonferenzen unter Teilnahme meines Kollegen Martin Güll statt. Viele Schulleiter haben uns immer wieder vertraulich erzählt, dass sie in ihrer Freizeit die Schulkantine organisieren.
Es kann doch nicht sein, dass Schulleiter in ihrer Freizeit die Schulkantine organisieren. Häufig finden sie keinen Caterer, der auf eigene Rechnung bereit ist, die Schulkantine zu führen. Häufig müssen sie den Zulieferer wechseln, weil die Eltern unzufrieden sind. Frau Eiling-Hütig, Sie haben es vorhin angesprochen: Natürlich schalten sich die Eltern ein, und natürlich versuchen die Schulen alles, um den Kindern gerecht zu werden. Aber es bedeutet eben Arbeit, einen neuen Zulieferer zu finden, der gute Qualität liefert. Es kann doch nicht sein – ich wiederhole mich –, dass wir die Schulen dabei ganz allein lassen.
Es kann auch nicht sein, dass, wie es vielfach immer noch der Fall ist, an Grundschulen überhaupt nicht die Räume zur Verfügung stehen, in denen das Essen eingenommen werden kann. Oft findet das Essen im Klassenzimmer statt oder in irgendeinem Kellerraum. Das ist doch in einem so reichen Land wie dem Freistaat Bayern wirklich eine Schande.
Besonders problematisch ist auch, dass Kinder aus prekären Familien oft vom Essen ausgeschlossen sind. Was passiert, wenn die Eltern das Essensgeld einfach nicht zahlen und auch keinen Antrag stellen? Was sollen die Schulen und die Schulleiter machen? – Natürlich werden diese Kinder oft vom Essen ausgeschlossen. Das ist keine Lösung. Die einzige Lösung dafür wäre kostenfreies Essen an den Schulen.
Die Kinder sollten an den Schulen gemeinsam im Klassenzimmer und anschließend gemeinsam am Mittagstisch sitzen. So stellen wir uns das vor, und so ist es pädagogisch sinnvoll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so muss es in Zukunft sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Reiß, ich kann verstehen, dass Ihnen dieser Antrag unangenehm ist. Er ist aber notwendig, um Ihnen wiederum zu zeigen, wo wir in Bayern stehen. Ich halte es für eine Schande, dass in den letzten Jahren die Zahl der befristeten Verträge für Lehrerinnen und Lehrer ausgebaut und nicht zurückgefahren wurde.
Die Antwort auf eine aktuelle Anfrage von mir hat ergeben, dass im Jahr 2012 noch knapp 1.000 Lehrerinnen und Lehrer befristet beschäftigt waren; im Jahr 2016 waren es 500 mehr. An den Realschulen – um Ihnen auch diese Zahl vor Augen zu führen – hat sich die Zahl der befristeten Verträge in den letzten Jahren verdoppelt. Insgesamt haben dort 1.000 Lehrerinnen und Lehrer, hauptsächlich Lehrerinnen, befristete Verträge. Insgesamt haben in Bayern über 7.000 Lehrerinnen und Lehrer befristete Verträge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun könnte man natürlich wie Herr Kollege Reiß sagen, dass dies nur ein geringer Anteil an der Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern ist. Ja, aber ich möchte Ihnen antworten: Jede befristete Stelle ist eine zu viel, zumal auch Sie sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet haben,
die Befristungen abzubauen und nicht auszuweiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist komisch: In den letzten Wochen und Monaten haben sich bei mir viele junge Lehrerinnen und Lehrer gemeldet und mir erzählt, wie die Situation ist, in der sie sich befinden. Da kommen junge Lehrerinnen, die teilweise fünf Jahre in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Das muss man sich einmal vorstellen. Diese Leute bringen sich fünf Jahre als Lehrerinnen oder Lehrer
ein. Alle sind zufrieden: Die Schulleitung ist zufrieden, die Schüler sind zufrieden, die Eltern sind zufrieden.
Doch, das gibt es. Liebe Frau Kollegin, wenn Sie mir das nicht glauben, werde ich die entsprechende Anfrage an Sie weiterleiten. In diesem Fall wird auch eine Petition eingereicht.
Daran sieht man, dass Sie sich mit dieser Sache nicht ausgiebig auseinandergesetzt haben.
Liebe Kollegin, wir klären das im Nachgang. – Jedenfalls müsste diese Lehrerin nach fünf Jahren aus dem Schuldienst ausscheiden, obwohl es die Klasse, in der sie unterrichtet hat, weiterhin gibt und obwohl der Schulleiter händeringend kompetente Kolleginnen und Kollegen sucht. Das ergibt doch keinen Sinn. Das ist doch keine nachhaltige Personalpolitik.
Besonders verwerflich finde ich, dass Sie die Zahl der befristeten Stellen nicht abgebaut, sondern ausgeweitet haben. Das habe ich eingangs schon gesagt. Ich meine, wir brauchen in Bayern eine nachhaltige Personalpolitik, eine Personalpolitik, die berücksichtigt, dass Lehrer auch einmal krank sind und ausfallen, eine Personalpolitik, die berücksichtigt, dass die Anforderungen an Schulen und Lehrer in den letzten Jahren immer mehr angestiegen sind, eine Personalpolitik, die nicht auf Kante genäht ist, sondern die einen gewissen Spielraum lässt. Wir meinen, dass 110 % des Personalbedarfs die Messlatte ist, an der wir uns orientieren müssen.
Liebe Frau Staatssekretärin, ich frage Sie: Wann erreichen Sie endlich diese Personaldecke? Der Minister hat angekündigt, dass sich jetzt unter ihm einiges ändern wird. Ich frage mich, wann wir endlich eine Personaldecke erreichen, die nicht auf Kante genäht ist. Wie lange müssen wir noch jedes Jahr aufs Neue feststellen, dass die Lehrerinnen schwanger werden
und dass im Frühjahr Grippe ausbricht? Wie lange brauchen Sie noch, um endlich zu erkennen, dass mehr Ganztag auch mehr Lehrer bedeutet und dass Inklusion und Integration zusätzliche Aufgaben an den Schulen sind?
Ich finde es dramatisch, dass viele Lehrer das Pensionsalter nicht mehr erreichen und früher in den Ruhestand gehen müssen. Auch das hat die Antwort auf meine Anfrage ergeben. Auch das ist für mich ein Indiz dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen überfordert sind und dringend Unterstützung brauchen. Wir brauchen mehr Lehrerinnen und Lehrer auf richtigen Stellen. Ich fordere Sie auf, hier endlich Ihre Hausaufgaben zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Thema ist heute die Handynutzung an den Schulen. Wir, die SPD-Fraktion, möchten das Handyverbot lockern und gleichzeitig eine sinnvolle Handynutzung an den Schulen regeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf die derzeitige Regelung in Artikel 56 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes eingehen. Dort heißt es:
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
So viel zur derzeitigen Regelung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Regelung ist elf Jahre alt, und wir sind der Ansicht: Sie ist veraltet. Sie verbietet Mobilfunkgeräte an Schulen grundsätzlich, und Lehrkräfte müssen die Nutzung im Einzelfall ausdrücklich gestatten. Ausnahmen können damit willkürlich und wenig transparent sein. Genau das müssen wir ändern.
Wir müssen das Verbot lockern. Dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist, wurde an einer Vielzahl von Fällen deutlich, zum Beispiel beim Vorfall in der Karlstadt-Schule. Diese Schule hatte nämlich keine nachvollziehbaren Regelungen. Damit waren die Eltern und die Schüler mit Recht unzufrieden, und sie haben diese Willkür an der Schule angeprangert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stellt sich also die Frage: Wie sieht eine zeitgemäße Regelung für Handynutzung an Schulen aus? Ich hatte in den letzten Tagen einige Praktikanten aus verschiedenen Schulen bei mir gehabt. Ich habe diesen Praktikanten die Frage gestellt: Wie stellt ihr euch vor, dass ihr das
Handy an den Schulen nutzen könnt? Ich war sehr verwundert; denn als allererstes haben alle drei Praktikanten festgestellt, dass es eigentlich gut ist, dass es zunächst den Grundsatz gibt, dass das Handy an den Schulen aus ist. Sie haben gesagt, dass man sich so einfach besser konzentrieren kann und man nicht auf dumme Gedanken kommt, zum Beispiel irgendetwas abzufotografieren, was nicht erlaubt ist. Also, es ist eigentlich erst einmal gut, dass die Schule oder gewisse Schulstunden als handyfreie Zone klar definiert sind.
Auf der anderen Seite wünschen sich die Schülerinnen und Schüler – dies geht auch ganz klar hervor – klare, nachvollziehbare Regelungen, wann die Nutzung des Handys an den Schulen erlaubt ist. Wenn etwa Schüler den ganzen Tag an der Schule sind, dann ist doch klar, dass sie zum Beispiel in den Pausen Dinge koordinieren oder Absprachen mit Freunden treffen wollen.
Genau diese beiden Anliegen sind jetzt auch Inhalt des SPD-Gesetzentwurfs geworden. Zum einen soll das Handy in der Schule grundsätzlich aus bleiben. Im Übrigen gibt es eine Vielzahl von Studien, die belegen, dass es gerade Kindern und Jugendlichen guttut, den Handykonsum auch einmal herunterzufahren. Wo kann man dies besser als in der Schule?
Lieber Herr Gehring, Sie haben es selber angesprochen: Viele Kinder leiden unter Handysucht. Studien zeigen auf: Je mehr das Handy genutzt wird, also je mehr Stunden Kinder mit dem Handy verbringen, desto größer ist der persönliche Stress und desto unglücklicher sind die Betroffenen. Deswegen ist es aus unserer Sicht gut, eine klare Regelung zu haben und zu sagen: Grundsätzlich bleibt das Handy aus.
Zum anderen sind wir der Meinung, dass es auch klare Regelungen an den Schulen geben muss. Die Schulen müssen Regelungen schaffen, wann die Handynutzung möglich ist. Wenn wir von Schule sprechen, meinen wir natürlich die Schulfamilie. Wir sprechen hier also von der Lehrerkonferenz gemeinsam mit dem Elternbeirat; bei älteren Schülern können wir uns auch vorstellen, dass das Schulforum oder der Berufsschulbeirat derartige Regelungen schafft; denn – auch das ist uns natürlich klar – das Handy ist heute ein Gerät des Alltags. Wir meinen, durch solche klaren Regelungen, die gemeinsam geschaffen werden, kann auch der Umgang mit dem Handy gelernt werden.
Genau eine solche Regelung, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, fordern auch die Elternverbände; denn es macht Sinn, einen Konsens zur
Nutzung von Mobilfunkgeräten zu finden, damit nicht Lehrer im Einzelfall willkürlich entscheiden müssen. Man soll sich zusammensetzen und gemeinsam Regeln an den Schulen definieren.
Ich möchte ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN sagen. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf, auch wenn wir die Ziele durchaus teilen, einfach lebensfremd. Wir meinen – das habe ich jetzt ausführlich dargelegt –, dass es grundsätzlich gut ist, dass das Handy an den Schulen aus ist, dass es aber Möglichkeiten für die Schulfamilie geben muss zu definieren, wann es an bleiben darf. Jeder soll also genau wissen, woran er ist.
Wir halten es für falsch, den umgekehrten Weg zu gehen, den die GRÜNEN vorschlagen. Die GRÜNEN schlagen ja vor, die Regelung in Artikel 56 gänzlich zu streichen. Das heißt, es wäre immer erlaubt, das Handy zu nutzen, und die Schule müsste letztendlich definieren, wann es verboten sein soll. Das halten wir einfach für lebensfremd; denn man kann der Schule nicht die Aufgabe aufbürden, den Schulen und den Lehrern nicht die Aufgabe zumuten, letztendlich zu definieren, wann das Handy aus sein soll. Das halten wir einfach für lebensfremd. Deswegen meinen wir: Umgekehrt, so wie wir es vorschlagen, wird letztendlich ein Schuh daraus. Das ist genau das nötige Maß an Modernität, das wir brauchen, also das Verbot lockern und klare Regelungen schaffen, wann das Handy genutzt werden kann.
So können die Kinder für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, und nebenher lernen Kinder und Schüler, was auch vielen Erwachsenen guttäte, das Handy sinnvoll zu nutzen und es auf der anderen Seite auch einmal auszumachen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Diskussionen im Ausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann nur sagen: alle Jahre wieder. Im Rahmen der Haushaltsdebatte, wenn es ums Geld geht, müssen wir immer wieder feststellen, dass zu wenig für die Frauenhäuser und die Notrufe eingestellt ist.
Zur Erinnerung: Die CSU hat eine Million eingestellt. Wir haben drei Millionen gefordert. Diese Forderung ist im Haushaltsausschuss bereits abgelehnt worden, übrigens mit dem Argument, dass das Geld gar nicht benötigt werde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu werde ich nachher noch einiges sagen.
Ich möchte nur vorab sagen: Ich bin 15 Jahre hier im Bayerischen Landtag, und im 15. Jahr in Folge muss ich feststellen, dass das Thema Frauenhäuser und Notrufe leider immer noch nicht bei der Mehrheit der CSU angekommen ist.
Ich kenne kein anderes Feld in Bayern, das von der CSU so nachhaltig vernachlässigt wird und bei dem Lösungen immer wieder derart verschoben und verzögert werden,
obwohl längst bekannt ist, dass Frauenhäuser und Notrufe besser staatlich unterstützt werden müssen und dass dringend die Kapazitäten ausgeweitet werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt hierzu ein Gutachten auf EU-Ebene, ein Gutachten auf Bundesebene und ein Gutachten auf Bayernebene, und alle stellen unisono fest: Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Das bayerische Gutachten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt seit Februar 2016 vor, also schon zwei Jahre. Was hat sich seither getan?
Nahezu nichts. Im Sozialausschuss am 01.02., also in der vergangenen Woche, haben die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege ihre Situation in den Frauenhäusern und bei den Notrufen dargelegt. Der Handlungsbedarf ist, wie gesagt, längst durch verschiedene Gutachten belegt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es dringend an Personal fehlt. Es fehlt an Personal in den Frauenhäusern, bei den Notrufen, in den Fachberatungsstellen. Fast jede zweite Frau, die sich
in einer Notsituation befindet, muss aufgrund fehlenden Personals abgewiesen werden. Das sind circa 1.500 Frauen im Jahr, viele davon mit Kindern, liebe Kollegen. Das ist wirklich eine Schande.
Wir haben heute extra namentliche Abstimmung beantragt. Ich möchte nicht in Ihrer Haut stecken, wenn Sie unseren Antrag erneut ablehnen, wie Sie es bereits im Haushaltsausschuss getan haben,
und damit verantworten müssen, dass wieder nichts passiert und dass weiterhin Frauen, die dringend Hilfe brauchen, keine erhalten.
Unabhängig von einem Gesamtkonzept, liebe Kolleginnen und Kollegen, das von der Arbeitsgruppe, die vom Ministerium eingesetzt wurde, erarbeitet werden soll, muss die Personalsituation in den Frauenhäusern und Notrufen dringend verbessert werden. Wenn diese Situation nicht verändert wird, kann kein Kapazitätsausbau stattfinden. Das muss man ganz deutlich sagen, und das wurde auch im Sozialausschuss deutlich gemacht.
Längst ist bekannt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen neben der Beratung der Frauen auch die Verwaltung und die Geschäftsführung erledigen müssen. Da die dafür nötigen Stunden in der Regel nicht vorgesehen sind, werden meist wichtige Beratungsangebote gekürzt. Ich meine, das ist kein Zustand. Viele Einrichtungen könnten ohne Ehrenamtliche überhaupt nicht existieren. Viele Ehrenamtliche müssen Tag und Nacht Dienst tun, bis sie ausgebrannt sind. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Es kann einfach nicht sein, dass hier im reichen Bayern lebensnotwendige Unterstützungseinrichtungen aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung fast ausschließlich auf Spendengelder und Ehrenamtliche angewiesen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen die Finanzierung der Frauenhäuser und Notrufe darlegen. Hier in Bayern bekommt ein Frauenhaus circa 10 % staatliche Förderung; 10 % seines Gesamtetats werden staatlich gefördert. Bei den Notrufen sind es in der Regel noch weniger als 10 %. Die Beratung und Begleitung von Frauen in Notlagen muss endlich auch hier in Bayern gewährleistet sein. Dafür ist eine Sofortmaßnahme erforderlich. Wir brauchen mehr Personal in den Einrichtungen, damit endlich Frauen und deren Kinder besser beraten und begleitet werden
können. Ich meine vor allem Frauen in speziellen Problemlagen, zum Beispiel Frauen mit Behinderung, Frauen mit einer psychischen Erkrankung und geflüchtete Frauen.
Zum Abschluss möchte ich sagen: Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist ein Grundrecht, das auch in Bayern umgehend umgesetzt werden muss. Der Staat ist hierzu verpflichtet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Es ist schon gesagt worden: Wir feiern in diesem Jahr 100 Jahre Freistaat Bayern und damit verbunden 100 Jahre Frauenwahlrecht. Was liegt also näher, als
sich die Situation der Frauen in den Parlamenten einmal näher anzusehen? Wenn man das tut, sieht man sehr schnell, dass hier im Bayerischen Landtag seit dem Jahr 1946 – ich habe mir das einmal angeschaut – die männlichen Abgeordneten unentwegt in der Mehrheit, und zwar teilweise in der überwiegenden Mehrheit waren. Liebe Kollegen und liebe Frau Guttenberger, ich führe das einmal ganz konkret aus, damit Sie die Situation vor Augen haben. 1946: 1,7 % Frauen. 1950: 3,4 % Frauen. 1954: 2,9 % Frauen. 1970 – da gab es einen kleinen Sprung –: immerhin 7,8 % Frauen. 1986: immerhin schon 13,2 % Frauen.
Nein, der richtige Sprung kommt jetzt erst. 1994: erstmals 21 % Frauen. Das war das Jahr, in dem die GRÜNEN hereinkamen und wir – also die SPD – eine Quote in den Parteistatuten hatten.
2008: endlich 31 % Frauen; da haben wir Frauen einmal die 30-Prozent-Hürde geknackt. Jetzt sind wir wieder bei 28 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist also überhaupt nicht so, dass es automatisch immer aufwärts geht. Es geht sogar rückwärts, und selbst in der Legislaturperiode ab dem Jahre 2008, also 90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, als die meisten Abgeordneten hier im Landtag saßen, waren die Frauen immer noch erheblich in der Minderheit. Ich nenne Ihnen einmal die Verhältnisse damals: Es waren 59 Frauen und 128 Männer. So viel zur Situation der Frauen hier im Bayerischen Landtag, und das, obwohl wir Frauen in Bayern 51 % der Bevölkerung ausmachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen sollten uns wirklich zum Nachdenken bringen. Das Grundgesetz, liebe Frau Guttenberger, verpflichtet den Gesetzgeber, die Chancengleichheit für Kandidaten effektiv durchzusetzen. Sie kennen das Grundgesetz und den Artikel 118 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung; dort steht es nämlich. Dieser Absatz ist im Jahr 1994 eingefügt worden und soll bewirken, dass die Chancengleichheit umgesetzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss also feststellen, dass das im Grundrecht verankerte Recht auf Chancengleichheit von Kandidatinnen und Kandidaten gegeben sein muss. Das ist aus meiner Sicht mehr als ein reiner Programmsatz. Liebe Frau Gutten
berger, Sie haben hier sehr juristisch dargelegt, warum ein Paritätsgesetz aus Ihrer Sicht nicht verfassungsgemäß sein kann. Dem möchte ich widersprechen. Es wird durchaus in Juristenkreisen argumentiert, dass das Demokratiegebot gerade dafür spricht, dass der Satz, der 1994 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, endlich umgesetzt werden muss.
Trotzdem fehlen bis heute jegliche gesetzliche Vorgaben hier in Bayern und auch in anderen Bundesländern, obwohl seit Langem bekannt ist, dass für die geringe Anzahl der weiblichen Abgeordneten die Nominierungsverfahren in den Parteien maßgebend sind. Ich möchte das ganz konkret darstellen. 2013 haben sich in Bayern 1.769 Personen zur Wahl gestellt. 977 waren Direktkandidaten. Was meinen Sie, wie viele davon Frauen waren?
Es waren gerade einmal 354. Dann ist aber klar: Wenn sich in den Parteien so wenig Frauen als Direktkandidaten durchsetzen, werden letztendlich viel weniger Frauen als Männer gewählt werden.
Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass die SPD in ihren Parteistatuten zwei sehr effektive Regelungen für die Aufstellung hat. Das sind die Quote und der Reißverschluss. Deswegen ist auch unsere Fraktion mit dem höchsten Frauenanteil hier im Bayerischen Landtag vertreten.
Das ist kein Wunder; wir haben ja heute schon darüber gestritten, wer das Frauenwahlrecht eingeführt hat. Ich kann Ihnen sagen, die SPD kämpft seit August Bebel für die Frauen. Wir als SPD-Fraktion stehen da gut da. Aber wir wünschen uns, dass die Regelungen, die wir in unseren Statuten haben, zu gesetzlichen Regelungen werden. Deswegen unterstützen wir den Antrag und bitten Sie, desgleichen zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen konnten wir der Presse entnehmen, bei welchen zehn Punkten die Mehrheitsfraktion und die Mehrheitspartei hier in Bayern Handlungsbedarf für Bayern sehen.
Ich muss auf der einen Seite zunächst einmal feststellen, dass eine ganze Reihe von Punkten von unseren Vorschlägen abgeschrieben wurde. Das finde ich zunächst einmal gut. Ich muss aber auf der anderen Seite feststellen, dass ganze Themenfelder, zum Beispiel das Themenfeld Familie, das Themenfeld Bil
dung, nahezu überhaupt nicht vorkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das finde ich sehr schlecht.
Außer Beweihräucherungen kann ich zu diesen Themenfeldern überhaupt nichts finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit tagt in Davos der Weltwirtschaftsgipfel. In allen Talkshows landauf und landab wird über Chancengleichheit debattiert. Eine der wichtigsten Forderungen, die dort immer wieder gestellt wird, ist die nach der Investition in Bildung. Da frage ich mich schon, wie es denn sein kann, dass dieses Thema total ausgeklammert ist.
Bildung hängt in Bayern – das zeigen viele Studien – ganz stark vom Geldbeutel und von der Herkunft ab. Selbst unser Minister Spaenle musste schon zugeben, dass in Bayern Defizite bei den Risikoschülern bestehen. Ich finde, das ist im reichen Bayern ein Skandal; denn gerade bei uns wäre genug für alle da.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, längst ist unter Fachleuten unstrittig, dass ein Bildungssystem nur dann nachhaltig und gut ist, wenn es sich um die Bildungsgerechtigkeit kümmert. Viele Studien zeigen uns auch den Weg dahin auf. Um Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, wird immer wieder das Gleiche gefordert. Wir brauchen für alle Kinder Zugang zu gutem Ganztag. Wir brauchen kostenfreie Bildung für die Eltern. Wir brauchen qualitativ hochwertige Bildung, und unser Bildungssystem muss durchlässig sein.
Die Realität in Bayern sieht leider ganz anders aus. Mein Kollege Martin Güll ist in den letzten Monaten durch ganz Bayern gereist. Wir haben eine Vielzahl von Schulkonferenzen gemacht. Überall wird uns gesagt: Es klemmt im Schulsystem an allen Ecken und Enden. Es gibt zu wenige Lehrer, zu große Klassen. Die Schulen werden mit allen Problemen und Herausforderungen alleine gelassen. Es gibt viel zu wenige Hilfssysteme für die vielen Kinder, die mehr Unterstützung brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich konkret werden: Beispiel Ganztag – wo stehen wir denn in Bayern, wenn es um Ganztag geht? – Ich kann Ihnen sagen: Nach wie vor ist es so, dass viele Eltern verzweifelt und ohne Erfolg einen guten Ganztagsplatz suchen. Ich bekomme dazu immer wieder Zuschriften. Ich kann nur feststellen: Wir sind weit davon entfernt, den Bedarf abzudecken.
Was wir brauchen, ist ein Rechtsanspruch auf guten Ganztag. Ich meine, wir brauchen noch mehr. Wir brauchen guten Ganztag, wir brauchen gute Ganztagsschulen; denn nur gute Ganztagsschulen ersetzen tatsächlich den Nachhilfeunterricht.
Da sind wir beim Punkt. Zum Beispiel für Kinder mit Migrationshintergrund ist gerade das wichtig. Eine Vielzahl von Studien hat festgestellt, dass Kinder mit Migrationshintergrund immer noch Defizite etwa in Lesekompetenz oder Mathe haben. Was also brauchen diese Kinder? – Sie brauchen zusätzliche Hilfssysteme. Da muss ich einfach feststellen: Guter Ganztag kann genau diese Hilfe geben, kann Kinder da auffangen. Also, mehr guter Ganztag!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was brauchen wir weiter? – Wir brauchen kostenfreie Bildung für die Eltern. Es kann nicht sein, dass Familien Unsummen für Schulmaterialien ausgeben müssen.
Wir haben am Anfang des Schuljahres eine Pressekonferenz gemacht. Mein Kollege Martin Güll hat mal zusammengerechnet: Familien zahlen am Schuljahresanfang über 300 Euro für die Schulutensilien. Dazu kommt noch eine Menge weiterer Dinge, die man im Laufe des Jahres braucht. Für Alleinerziehende ist das viel Geld. Ich bin der Meinung, wir brauchen Lernmittelfreiheit.
Gleiches gilt für den Schulweg. Der Schulweg muss für die Eltern kostenfrei sein. Es kann nicht sein, dass die Schüler ab der 11. Klasse und die Berufsschüler für ihre Tickets selber zahlen müssen. Ich bin davon gerade selbst betroffen, und ich kann Ihnen sagen: 50 Euro im Monat sind da schnell mal zusammen. Das ist für Familien viel Geld. Das ist für Alleinerziehende viel Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen müssen wir hier etwas ändern.
Beim Mittagessen geht es weiter. Ich persönlich halte es für einen Skandal, dass bei uns in Bayern nicht alle Kinder ein gesundes Mittagessen bekommen. Ich bin mit meiner Kollegin in den letzten Sommerferien durch ganz Bayern gereist, und wir haben uns die Verpflegung an den Schulen angeschaut. Ich kann Ihnen sagen: Da gibt es noch wahnsinnig viel Nachholbedarf. Es klappt eben nicht allerorts, dass die Kinder, die sich das nicht leisten können, automatisch am Schulessen teilnehmen. Das klappt eben nicht. Wir haben hier Nachholbedarf. Ich kann Ihnen nur raten, den Blick nach Rheinland-Pfalz oder NRW zu richten. Dort gibt es Programme für Kinder, sodass alle Kinder teilnehmen können. In NRW gibt es
zum Beispiel das Projekt "Alle Kinder essen mit", und entsprechende Programme brauchen wir auch in Bayern.
Es geht damit weiter, dass Schule qualitativ hochwertig sein muss und Schulen nicht alleingelassen werden dürfen; dazu habe ich schon eine Menge gesagt.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Grundschulabi muss endlich abgeschafft werden. Wir stellen seit Langem fest, dass der Übertritt an die weiterführenden Schulen und die soziale Herkunft stark zusammenhängen. Während Kinder von Akademikern geradezu aufgefordert werden, den Übertritt zu wagen, werden Kinder aus prekären Familien behindert. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich ändern. Wir müssen den Druck auf die Familien, auf die Eltern abschaffen und lieber Hilfssysteme für die Kinder an den Schulen einrichten, damit wir alle Kinder mitnehmen können.
Insgesamt kann ich Sie nur bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt noch eine Menge zu tun.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sollten bei diesem wichtigen Thema sachlich bleiben. Zunächst möchte ich feststellen, dass der § 219a StGB ein Relikt aus der NS-Zeit ist. Die Nationalsozialisten haben ihn im Jahr 1933 in das Gesetz aufgenommen, um sich Nachwuchs zu sichern. Das ist der Hintergrund dieses Paragrafen. Ich stelle fest, andere Relikte aus der Nazi-Zeit haben wir längst abgeschafft. Warum hat sich dieser § 219a bis heute gehalten?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ärztin Kristina Hänel wurde zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt hat. Das ist ein hartes Urteil, Frau Kollegin Guttenberger. Sie haben zur Rechtslage ausgeführt. Vielleicht war es sogar ein zu hartes Urteil. Am Ende Ihres Redebeitrags haben Sie erklärt, hier sei der Gesetzgeber gefordert. Das ist richtig.
Es ist doch verrückt: In diesem Fall wurde nicht marktschreierische Werbung bestraft, zum Beispiel die Leuchtschrift an einem Praxisfenster "Heute Schwangerschaftsabbruch". Das wurde nicht bestraft, sondern Information, fach- und sachgerechte Information.
Das Verbot marktschreierischer Werbung kann ich verstehen. Lange Zeit hat es für alle freien Berufe –
ich selbst bin Rechtsanwältin – ein sehr scharfes Verbot von Werbung gegeben. Ich könnte es also nachvollziehen, wenn marktschreierische Werbung bestraft würde. Genau das war hier aber nicht der Fall. § 219a stellt bereits die öffentliche Information unter Strafe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das müssen wir ändern.
Ich selbst bin Mutter von drei Kindern und traue mich zu sagen: Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch. Damit sind nämlich viele gesundheitliche und psychische Probleme verbunden. Ich halte es für gut, dass sich junge Frauen oder betroffene Frauen auch im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Junge Menschen informieren sich heute über jede Krankheit und alles Mögliche im Netz. Ich frage Sie, warum das gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch nicht möglich sein soll.
Besonders fatal ist diese Angelegenheit, weil der Schwangerschaftsabbruch seit 1995 unter gewissen Bedingungen straffrei gestellt worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie also nur auffordern: Fassen Sie sich ein Herz. Haben wir gemeinsam den Mut, diesen total veralteten, antiquierten Paragrafen abzuschaffen.
Herr Minister Bausback, ich bin jetzt schon etwas verwundert.
Ich frage mich, wie konnte es dann überhaupt zu diesem Urteil kommen, wenn, wie Sie ausgeführt haben,
nur Werbung strafbewehrt ist? Da muss ich Ihnen nämlich unterstellen, dass Sie den § 219a StGB nicht richtig gelesen haben. Wenn ich den § 219a StGB sehr eng sehe, wie es das Gericht getan hat, dann komme ich durchaus zu einer Strafbewehrung allein schon durch das Zur-Verfügung-Stellen von Information, wenn es eben ein Arzt tut, dem man dann sofort durch seine berufliche Tätigkeit einen Vermögensvorteil unterstellt. Dann komme ich zu der Strafbewehrung allein schon durch Informationsmaterial in der Öffentlichkeit.
Das geht auch aus dem Urteil wunderbar hervor – wenn Sie das gelesen hätten. Da steht nämlich drin: Der Gesetzgeber wollte nicht – das hat ihm die Richterin unterstellt –, dass in der Öffentlichkeit über Schwangerschaftsabbruch diskutiert wird. Das war der Grund, warum es zu diesem Urteil gekommen ist. Genau das halte ich für falsch.
Ich bin absolut dafür, dass dieser § 219a StGB in der jetzigen Form abgeschafft wird. Es muss für Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbruch informieren wollen, weil sie vielleicht in einer solchen Situation sind, die der § 218a StGB sogar für einen straffreien Abbruch vorsieht, möglich sein, sich auch im Internet, also auch in der Öffentlichkeit zu informieren.
Ich finde es wirklich totalen Wahnsinn, dass eine Ärztin dann letztendlich mit einem solchen Urteil belegt wird.
Herr Minister, das kann nicht sein. Ich bitte Sie dringend, Ihre Meinung noch einmal zu überdenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU! Der Ministerpräsident Seehofer hat davon gesprochen, dass Bayern die Leitregion für den digitalen Aufbruch wird. Ich frage mich jetzt: Wie kann es sein, dass eine Leitregion so versagt, wenn es um die einfache Einführung eines Schulverwaltungsprogramms geht? Wie kann es sein, dass so eine Leuchtturmregion wie Bayern es nicht schafft, Lehrerinnen und Lehrern ein ordentliches, einfach zu bedienendes, modernes Verwaltungsprogramm zur Verfügung zu stellen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Ländner, wir reden hier nämlich nicht nur über das neue ASV; denn dieses Programm gibt es bereits seit 2013. Seit 2013 doktern wir an diesem Programm herum. Interessant ist, dass die Kritik seither eigentlich nie abgerissen ist. Den Höhepunkt erreichte diese Kritik, als das Chaos an den Mittelschulen am größten war. Das war im Sommer dieses Jahres, als die Mittelschullehrer die Abschlusszeugnisse schreiben wollten und festgestellt haben, dass das Programm die Noten falsch ausrechnet. Mich haben zu diesem Zeitpunkt viele Lehrer angerufen. Sie saßen teilweise tagelang und nächtelang an diesem Programm und haben schließlich die Zeugnisse händisch geschrieben. Das kann doch wirklich nicht sein! Es ist doch ein echtes Armutszeugnis für den Dienstherrn, wenn er seine Lehrerinnen und Lehrer so im Regen stehen lässt.
Der BLLV beklagt in einem Brandbrief vom Oktober dieses Jahres zu Recht, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter an den Grund- und Mittelschulen wahrlich andere Aufgaben haben, als sich nur um dieses Schulverwaltungsprogramm zu kümmern. Der BLLV stellt auch fest, dass dann leider wenig Zeit für diejenigen Dinge bleibt, die eigentlich wichtig wären, nämlich die Organisation der Schule, die Gestaltung des Unterrichts und vieles mehr. Der BLLV fordert umgehend ein professionelles Bildungsmanagement. Dem kann ich mich nur anschließen. Lehrerinnen und Lehrer brauchen mehr Freistellung. Das gilt sowohl für die Schulleitungen, die viel mit diesen Programmen beschäftigt sind, als auch für Lehrer, die mit diesen ITProgrammen beschäftigt sind. Und sie brauchen professionelle Unterstützung bei der Bedienung des Programms. Es reicht einfach nicht aus, eine Hotline freizuschalten, die, wenn man sie mal braucht, nicht erreichbar oder völlig überlastet ist. Da fordert auch der Philologenverband mit Recht, dass es mehr Multiplikatoren geben muss, die sich da auskennen. Auch der Philologenverband fordert weiter, dass die Kolleginnen und Kollegen zeitlich besser zu entlasten sind. Auch dem kann ich mich nur anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war sicherlich konsequent, dass man den Einsatz dieses Programms an der Oberstufe an den Gymnasien erst mal verschoben hat. Aber das allein reicht einfach nicht aus. Es muss sichergestellt werden, dass Lehrerinnen und Lehrer künftig nicht mit der Software alleingelassen werden. Herr Ländner, Sie haben vorhin das Beispiel gebracht, dass es auch in Betrieben Probleme beim Einsatz der Software gibt. Da gebe ich Ihnen recht. Aber ich kenne keinen Betrieb, vor allen Dingen keinen, der an der Weltspitze ist, was wir hier in Bayern ja sein wollen, der ein neues Programm einführt, ohne seinen Mitarbeitern entsprechenden Support zu geben. Gleiches gilt für den Freistaat Bayern. Wir brauchen hier entsprechenden Support.
Wir brauchen Support nicht nur, wenn es um das Schulverwaltungsprogramm ASV geht, sondern auch für das digitale Klassenzimmer. Es ist ein Unterschied, ob es um die Anschaffung eines Schulbuchs geht oder um die Anschaffung digitaler Geräte. Da ist viel mehr Kompetenzwissen notwendig. Ich kann nur dem Oberbürgermeister Gribl recht geben, der unlängst für den Städtetag geäußert hat: Das Schulfinanzierungsgesetz stammt aus der Kreidezeit. – Das ist richtig. Wir müssen dieses Schulfinanzierungsgesetz endlich an die digitale Welt anpassen. Da haben wir neue Herausforderungen. Es ist ein Unterschied, ob man ein Schulbuch kauft oder eine Schule mit PCs ausstattet, ob man einmal ein Buch zur Verfügung
stellt oder ob man die Daueraufgabe hat, sich darum zu kümmern, dass diese Geräte alle laufen, neue Software aufzuspielen und sich Gedanken machen zu müssen, welche Software man überhaupt einsetzt. Da braucht man jemanden, der sich darum kümmert. Dafür brauchen wir diese Systemadministratoren.
Ich war unlängst in einer Grundschule. Das ist eine der wenigen Grundschulen, die schon vor einiger Zeit ein Medienkonzept erarbeitet haben. Ich sage Ihnen, was mir diese Schule mit auf den Weg gegeben hat: Das wichtigste Puzzleteil zur Umsetzung des digitalen Klassenzimmers ist der Systemadministrator. An diese Schule kommt der Systemadministrator jeden Tag. Er schult die Lehrer im Umgang mit den Geräten. Er wartet die Geräte. Er bietet Schulungen an. Er spielt neue Software auf. Es gibt Tipps für die Neuanschaffung und vieles mehr. Solche Systemadministratoren brauchen wir an allen Schulen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur bitten, diese Anträge zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur sagen: Gratulation, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU! Endlich bekennen Sie sich in Ihrem Parteiprogramm zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Lange hat es gedauert, bis Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Ich kann nur feststellen: Da haben Sie von der SPD-Fraktion viel Nachhilfe gebraucht.
Mit der SPD wäre das alles viel schneller gegangen. Ich bin seit 13 Jahren im Bayerischen Landtag. Ich kann mich erinnern, dass wir seit mehr als zehn Jahren diesen Rechtsanspruch einfordern, damit auch in Bayern endlich alle Eltern und Kinder, die eine Ganztagsbetreuung brauchen, eine solche bekommen. Seit mehr als zehn Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kinderkrippen. Ich muss feststellen: In diesen zehn Jahren hat sich in Bayern bei den Kinderkrippen vieles getan. Plötzlich wurden Kinderkrippen gebaut. Der Bedarf wurde regelmäßig festgestellt. Seit Bestehen dieses Rechtsanspruchs ist also eine Menge passiert.
Es ist doch ein Witz, dass die Situation im Grundschulbereich ganz anders ist, die Versorgung nach wie vor völlig unzureichend ist; denn es gibt in Bayern immer noch einige Gemeinden mit Schulen, die für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag überhaupt kein Betreuungsangebot bereitstellen. Es gibt in Bayern immer noch die Regelung, dass nur dann eine Ganztagsschule eingerichtet werden darf, wenn gleichzeitig die Halbtagsschule bestehen bleibt, egal, wie viele Eltern in diesen Gemeinden Bedarf an einem solchen Angebot haben. Ich kann Ihnen aus vielen Gesprächen sagen: Es gibt immer noch viele Eltern, die verzweifelt nach einem passgenauen Angebot für ihr Kind im Grundschulalter suchen, und zwar ohne Erfolg.
Doch heute sagte unsere Ministerin Frau Müller: Wir leben hier in Bayern im Familienland Nummer eins. Ich frage Sie: Was ist das für ein Familienland, in dem
nicht einmal gewährleistet ist, dass Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag ein ordentliches Betreuungsangebot wahrnehmen können?
Liebe Frau Kollegin Eiling-Hütig, es stimmt einfach nicht, was Sie hier vor einem Jahr dazu gesagt haben, nämlich – um es Ihnen in Erinnerung zu rufen –: Ich weiß nicht, wie oft wir es hier noch betonen müssen, die Menschen wollen ein Angebot und keinen Rechtsanspruch. – Schön, dass nun endlich auch Sie einsehen: Ohne Rechtsanspruch bewegt sich hier in Bayern nichts.
Ohne Rechtsanspruch haben die Kinder und Eltern keine ausreichenden Angebote.
Frau Eiling-Hütig, weiter haben Sie damals geäußert, dass uns die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote an bayerischen Schulen dem Ziel keinen Schritt näherbringe, aber, wie geschildert, zu einer Fülle von Schwierigkeiten führe. Weiter haben Sie gesagt: Ich muss Ihnen sagen, da äußert sich wieder die reine Ideologie. – Ich freue mich, dass Sie diese Ideologie nun in Ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. Gratulation!
Ich möchte Sie heute auffordern, diese Ideologie nicht nur in Ihr Wahlprogramm aufzunehmen, sondern gemeinsam mit uns zur Wirklichkeit werden zu lassen. Dazu besteht die Möglichkeit.
Wir haben in dieser Legislaturperiode mehrmals Vorstöße in diesen Bereich gemacht und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den wir ohne Weiteres hervorholen und verabschieden können. Wir sind gerne bereit, noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit Ihnen entsprechende gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Geben Sie sich doch endlich einen Ruck! Die Menschen in Bayern würden es Ihnen danken und wären froh, wenn wir endlich auch bei den Grundschulen einen Schritt weiterkämen.
Der Ministerpräsident hat heute im Rahmen der Debatte zur Digitalisierung davon geredet, dass wir an die Weltspitze kommen müssen. Bei der Ganztagsbetreuung bestünde für Bayern endlich die Möglichkeit, von ganz hinten an die Spitze zu kommen. Geben Sie sich also einen Ruck, und verabschieden Sie gemein
sam mit uns einen Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz im Grundschulalter! Wir sind dazu bereit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Trotz der etwas späteren Stunde möchte ich Sie um Aufmerksamkeit bitten.
Es geht noch mal um ein wichtiges Thema. Es geht nämlich um das Thema "Gewalt gegen Frauen". Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit fast 14 Jahren Mitglied des Bayerischen Landtags. Ich kann Ihnen sagen, dass die Hilfsangebote für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen, zum Beispiel Frauenhäuser, Notrufe oder die Beratungskapazitäten in den Beratungsstellen, nach wie vor unterfinanziert und völlig unzureichend sind. Seit Jahren beantragt meine Fraktion in nahezu unzähligen Anträgen und Haushaltsanträgen immer wieder, dass hier im reichen Bayern endlich mehr für von Gewalt betroffene Frauen getan wird, mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, mehr Beratung zur Verfügung gestellt wird und mehr Frauenhausplätze entstehen. Aber leider passiert gar nichts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kenne kaum einen Bereich, in dem so geknausert wird wie hier,
obwohl mehr als eine Million Frauen in Bayern betroffen sind. Es ist wirklich eine Schande! Vor einigen Wochen hat der Finanzminister einen riesigen Überschuss verkündet. Die Steuereinnahmen sprudeln hier in Bayern. Ich meine, das ist wirklich ein guter Zeitpunkt, endlich dort Geld zur Verfügung zu stellen, wo die Not am größten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Not ist in diesem Bereich wirklich riesig. Ich bin mit meiner Kollegin mehrmals durch ganz Bayern gefahren. Wir haben uns viele Frauenhäuser angesehen. Ich kann Ihnen sagen: Es fehlt an ganz vielem. Ich sage es immer wieder. Gerade mal 25.000 Euro werden einem Frauenhaus in Bayern durchschnittlich zur Verfügung gestellt. Das sind in der Regel weniger als 10 % der benötigten Mittel. Mit diesen 25.000 Euro kann vor Ort nicht viel gemacht werden. Wie soll da Personal rekrutiert und angemessen bezahlt werden? Wie sollen davon Zimmer ordentlich hergestellt werden, zum Beispiel Matratzen erneuert werden? Für Investitionskosten stehen in der Regel überhaupt keine Mittel zur Verfügung. Wie sollen da Erzieherinnen angestellt werden für die vielen betroffenen Kinder, die in den Frauenhäusern leben? Wie soll da Tag und Nacht Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellt werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde besonders verwerflich – es gab beim letzten Haushalt einen geringfügigen Nachschlag von 20 % für die Frauenhäuser –, dass die Notrufe wieder nicht berücksichtigt wurden. Die Notrufe sind ganz besonders wichtig für
von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen. Dort wird ihnen nämlich ambulante Hilfestellung gegeben. Es ist unerträglich, sich vorzustellen, dass die Frauen mancherorts monatelang auf einen Termin warten. Also ist im Bereich der Notrufe ganz dringend ein Nachschlag erforderlich. Diese Notrufe funktionieren vielerorts nur deswegen, weil ganz viele Frauen sie ehrenamtlich unterstützen. Viele Frauen sind dort seit 20 oder 30 Jahren ehrenamtlich engagiert. Sie sind dort Tag und Nacht im Bereitschaftsdienst. Ich finde es wirklich unwürdig, einen Bereich, der notwendig ist, finanziell so schlecht auszustatten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Studie liegt jetzt seit einem Jahr vor. Es liegen also alle Daten auf dem Tisch. Es gibt seit einem Jahr eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema auseinandersetzt und bereits mehrmals getagt hat. Die Verbände haben vor Kurzem erneut einen Brandbrief geschrieben, in dem sie insbesondere auf die personellen Engpässe hingewiesen haben. Im Sozialausschuss haben insbesondere die Fachmeldungen deutlich gemacht, wie notwendig eine schnelle Entscheidung in diesem Bereich wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich, auf was wir noch warten.
Es ist möglich, jetzt die notwendigen Verbesserungen einzuleiten. Ich möchte Sie bitten, das heute zu tun. Wir sind bereit, unseren Antrag stufenweise umzusetzen, jetzt Sofortmaßnahmen zu treffen und später in einem weiteren Schritt den Ausbau der Plätze vorzunehmen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Prof. Waschler! Ja, digitales Lernen ist ein Megathema, auch hier in Bayern. Leider reichen schöne Worte allein nicht aus; vielmehr besteht erheblicher Handlungsbedarf, auch hier im reichen Bayern.
Die Grundvoraussetzung für digitales Lernen ist die Hardware, also die Geräte. Hier gibt es im reichen Bayern jede Menge Nachholbedarf.
Ich habe mir den letzten Bericht noch einmal angesehen, den Sie uns im Bildungsausschuss gegeben haben. 11.500 schuleigene Tablets gibt es für 1,2 Millionen Schüler. 163 Tablet-Klassen gibt es von 60.000 Klassen. Auch bei WLAN gibt es erheblichen Nachholbedarf. 2.700 Schulen von 4.500 Schulen haben WLAN. Das ist gerade einmal die Hälfte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Geld des Bundes würde uns in Bayern guttun. Liebe CSU, Sie sollten deshalb Druck nach Berlin machen. Es wäre ja immerhin Druck auf die Ministerin Ihrer Schwesterpar
tei. Und diesen Druck erwarten wir. Insofern stimmen wir dem Antrag auch zu.
Beim Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten wir uns; denn dort ist festgehalten, dass es Informatikunterricht als eigenes Schulfach geben soll. Das wollen wir nicht.
Darüber hinaus sind wir – das dürfen wir nicht vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen – als Freistaat selbst in der Verantwortung. Wir selbst können und müssen eine Menge tun. Das gilt sowohl für die Lehrerausbildung als auch für die Lehrerweiterbildung. Das sind die ureigenen Themen für den Freistaat Bayern.
Die Digitalisierung verändert die pädagogischen Möglichkeiten, aber digitales Lernen kann nur positiv wirken, wenn die Lehrer entsprechend ausgebildet sind.
Wir brauchen also dringend eine Qualifizierungsoffensive für Pädagogen und WLAN an allen Schulen. Das sind die Aufgaben, die der Freistaat Bayern zu erfüllen hat.
Tablets und Software müssen im Unterricht so selbstverständlich werden wie Buch und Tafel. Wir müssen den Schülern Medienkompetenz vermitteln, damit sie souverän mit den Geräten umgehen, damit sie die Gefahren erkennen und die Chancen ergreifen können. Da sehe ich hier im Freistaat Bayern noch sehr viel Luft nach oben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass auf CSU-Seite immerhin schon rund 15 Abgeordnete im Saal sind.
Schön, dass der Minister da ist. Sehr geehrter Herr Minister Spaenle! "Schon wieder Gymnasium", wird sich möglicherweise der eine oder der andere denken. Ja, kann ich da nur sagen, ja, es ist wirklich ein Trauerspiel.
Lieber Kollege, dieses Nichtentscheiden der Regierung, dieser Stillstand, diese Unfähigkeit, Fehler einzugestehen und endlich die Umkehr zu beschließen,
dieses Regierungsversagen geht zulasten von Familien, Eltern und Schülern, Lehrern und Kommunen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser und in der nächsten Woche finden an den bayerischen Gymnasien Info-Veranstaltungen für Eltern und Schüler statt. Ich frage Sie: Über was soll da informiert werden? Wir debattieren in diesem Hohen Hause seit 13 Jahren über das G 8. Trotz detaillierter Kritik, trotz mehrfacher Evaluation, trotz andauernden Herumdokterns findet die Mehrheitsfraktion keine Mehrheitsmeinung.
Für Ende Februar war das Ende des Dialogprozesses angekündigt und damit eine Entscheidung über G 8 oder G 9 in Aussicht gestellt. Mittlerweile ist es März, und gestern konnte anscheinend erneut keine Entscheidung in der CSU-Fraktion getroffen werden.
Ich habe gelesen, dass die Entscheidung jetzt bis Ostern fallen soll. Aber auch da ist noch vieles ungewiss. Immer noch sind viele Fragen offen.
Es ist unglaublich! Wir reden jetzt 13 Jahre über das Gymnasium in Bayern. Mehr als eineinhalb Jahre Dialogprozess! Und der Bildungsminister, der sehr geehrte Herr Spaenle, kann wesentliche Fragen seiner eigenen Fraktion nicht beantworten.
Noch unglaublicher ist, dass vielen von Ihnen jetzt zum ersten Mal einfällt, dass die Entscheidung zu G 9 Einfluss auf andere Schulen hat. Nach 13 Jahren Debatte wird deutlich, dass sowohl der Minister als auch die CSU überfordert sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe folgenden Witz – vielleicht ist es schon bald kein Witz mehr – aus der CSU gehört. Wenn jemand in der Sicherheitspolitik jahrelang ein Problem nicht in den Griff bekommt, wird er abberufen.
Aber was passiert in der Bildungspolitik?
Ich werde in meinem Stimmkreis fast täglich angeschrieben und gebeten, Druck zu machen, um Klarheit zu bekommen, wie es in Bayern mit den Gymnasien weitergehen soll.
Die Eltern haben sich längst eindeutig für das G 9 ausgesprochen. In meiner Region haben sich über 90 % der Eltern in Umfragen klar für das G 9 ausgesprochen. Die Stellungnahmen der Eltern sprechen eine klare Sprache. Viele sagen, dass die Wochenenden nur noch von Schule beherrscht werden. Manche sprechen sogar von Schülerselbstmorden an der einen oder anderen Schule.
Eltern wünschen sich ein Gymnasium mit einem auf neun Schuljahre sinnvoll abgestimmten, zeitgemäßen Lehrplan.
Sehr geehrter Herr Spaenle, Sie haben sich gestern in der Presse anscheinend zum G 9 bekannt. Bravo, Herr Spaenle! Nach jahrelanger Debatte äußert sich der fachlich zuständige Minister endlich kurz vor knapp.
Aber er hat wahrscheinlich vergessen, im Vorfeld mit seiner eigenen Fraktion darüber zu reden.
Auch der Ministerpräsident hat sich längst für das G 9 ausgesprochen. Der Finanzminister hat erklärt, dass es am Geld nicht scheitere. Ich frage mich: Warum geht da nichts voran? Als Gymnasial-Mutter sage ich Ihnen: Wir erwarten jetzt eine Entscheidung.
Ich kann Sie nur auffordern: Beantworten Sie hier und heute unsere Fragen, etwa: Kommt das G 9? Wann kommt das G 9? Wie und wo kommt es? Müssen tatsächlich 30 % der Kinder im G 8 bleiben?
Sehr geehrter Herr Spaenle, ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass dieser Stillstand mit täglich neuen Prognosen auch für die Kommunen untragbar ist. In meinem Stimmkreis bauen wir gerade ein Gymnasium, das natürlich auf acht Jahre ausgelegt ist. Dieses Gymnasium soll jetzt vielleicht aufgestockt werden, wozu wir einen Baustopp brauchen. Wer trägt diese Mehrkosten? Darf sich der Kreiskämmerer auf
den örtlich zuständigen CSU-Abgeordneten verlassen, der in der Presse erklärt hat, das G 9 komme? Diese Fragen beschäftigen die Kommunen. Aber auch andere Landkreise haben Probleme und wissen nicht, ob sie ihre Gymnasien nachrüsten sollen und anbauen müssen bzw. wer die Kosten trägt.
Sehr geehrter Herr Minister, Landräte und Kreisräte fordern längst einheitlich, dass sich der Freistaat endlich entscheiden müsse.
Entscheiden Sie sich! Stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu. Den Dringlichkeitsanträgen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER werden wir heute auf jeden Fall zustimmen.
Ich habe auch noch eine Nachfrage zu diesem Thema. Frau Ministerin, Sie haben viele Themen genannt und dabei immer von "gewaltigen Leistungen" gesprochen. Gerade beim Thema Frauenhaus kann ich keine gewaltige Leistung erkennen. In diesem Haushalt haben Sie für die 40 Frauenhäuser gerade einmal 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das ist doch viel zu wenig! Wir haben beantragt, diesen Ansatz mindestens zu verdoppeln, obwohl selbst diese Summe nicht reichen würde, wenn die Plätze ausgebaut würden.
Ich verstehe es nicht: Wir haben über zehn Jahre lang diesen Ansatz nicht ausgebaut. Seit über zehn Jahren wissen wir, dass es für die Frauenhäuser in Bayern einen massiven Bedarf gibt. Die Frauenhäuser in Bayern werden zu weniger als 10 % vom Staat finanziert. Das muss man sich einmal vorstellen. Gleichzeitig macht der Staat den Frauenhäusern eine ganze Reihe von Vorgaben, was sie alles leisten müssen. So kann es nicht weitergehen. Wir hätten bei diesem Haushalt mehr tun müssen. Ich bitte Sie dringend, noch nachzubessern.
Der zweite Teil meiner Zwischenbemerkung richtet sich gegen das, was Sie zu den Kitas gesagt haben. Sie haben gesagt, die sozialdemokratisch regierten Städte leisteten in diesem Bereich zu wenig. Dagegen verwahre ich mich ausdrücklich. Das möchte ich auch im Namen der sozialdemokratischen Bürgermeister sagen.
Die sozialdemokratischen Bürgermeister haben schon Kitas aufgebaut, als es dafür noch keine staatliche Finanzierung gegeben hat.
Sofern bei den Kitas noch Plätze fehlen, ist es oft so, dass keine Erzieherinnen gefunden werden. Warum werden keine Erzieherinnen gefunden? – Weil Sie mit den kindbezogenen Förderungen die Bedingungen in den Berufen für Erzieherinnen so verschlechtert
haben, dass niemand mehr diesen Beruf ergreifen möchte. Das sind doch die wahren Gründe. Ich bitte Sie dringend, hier noch nachzubessern.