Joachim Hanisch
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Bayerischen Versammlungsgesetz haben wir uns schon vor zwei Jahren beschäftigt; damals kam diesbezüglich von Ihnen gar nichts. Wir berieten intensiv und ließen uns viele Möglichkeiten offen; das Gesetz ist schließlich geändert worden.
Wir haben uns nunmehr im Wesentlichen mit vier Punkten zu beschäftigen: Zusammentreffen von Arbeitskämpfen und Versammlungen, Anzeigepflicht für kleine Versammlungen, Videoaufnahmen der Polizei, "Befriedeter Bezirk" rund um den Landtag.
Meine Damen und Herren, der "Befriedete Bezirk" dient dem Schutz und der Funktionsfähigkeit des Landtags. Insofern halten wir ihn für gerechtfertigt. Ich kann mir lediglich eine Regelung vorstellen, wie sie der Bundestag getroffen hat, die auch als "präventives Verbot" bezeichnet wird –: Versammlungen sind grundsätzlich erlaubt, können aber im Einzelfall verboten werden.
Für die Frage, ob wir uns vor dem Bürger schützen müssen, habe ich zwar Verständnis; aber ich möchte hier nicht beraten, wenn draußen laut gegrölt wird.
Hinsichtlich der Videoaufnahmen der Polizei sehe ich keinen Handlungsbedarf. Wir legen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so aus, wie wir glauben, dass es ausgelegt werden muss. Es gibt die Möglichkeit, dass der Einzelne insoweit tätig wird.
Für Spontanversammlungen entfällt die Anzeigepflicht ohnehin, für Eilversammlungen ist die Frist verkürzt. Sie auch für Versammlungen mit weniger als 20 Teilnehmern gänzlich entfallen zu lassen, öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Es besteht die Gefahr, dass eine Versammlung nicht angemeldet wird, obwohl man nicht weiß, was letztlich daraus wird. Das weiß der Anzumeldende durchaus besser als derjenige, der die Anmeldung entgegennimmt. Insofern wäre mit der
im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung eine gewisse Gefahr verbunden.
Nächster Punkt: Zusammentreffen von Arbeitskämpfen und Versammlungen. Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit zugunsten der Koalitionsfreiheit oder des Arbeitskampfes ist in unseren Augen rechtlich sehr problematisch; denn Grundrechtsschutz wird sowohl von Artikel 8 als auch von Artikel 9 des Grundgesetzes gewährt. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Gern.
Ich kann Ihnen nicht zustimmen; denn die vorgeschlagene Regelung könnte umgangen werden. Wenn Sie als Veranstalter eine Versammlung nicht anmelden, weil Sie sagen, dass Sie 15 Teilnehmer erwarten, es aber hinterher 100 Teilnehmer sind, dann haben Sie und die Polizei das nicht in der Hand.
Wenn ich die Anzeige habe und mir entsprechende Erkenntnisse vorliegen, kann ich die Versammlung untersagen. Wenn mir bei weniger als 20 Teilnehmern keine Anzeige vorliegt, habe ich überhaupt keine Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren.
Zum "Grölen" auf Versammlungen: Ich habe mich auf den Extremfall bezogen. Natürlich gehe ich davon aus, dass Versammlungen in der Regel friedlich verlaufen. Wenn aber die Bannmeile um den Landtag abgeschafft wird, muss ich auch hier mit dem Extremfall rechnen. Es würde mir persönlich nicht passen, wenn dieser einträte. Ich bin der Meinung, dass die Bannmeile ihre Berechtigung hat, habe aber auch signalisiert, dass ich mit einer Regelung leben könnte, wonach Versammlungen grundsätzlich erlaubt sind, aber im Einzelfall verboten werden können.
Diese Belehrung brauche ich mir nicht anzuhören. Die rechtliche Situation ist mir klar. Dazu stehen wir, und wir vertreten sie auch. Aber Ihrem Gesetzentwurf können wir bei aller Liebe nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In die sem Antrag können wir keinen Schaufensterantrag er kennen. Wir sind der Auffassung, dass genossen schaftliches Engagement in Bayern und Deutschland Tradition hat; denken wir nur an Raiffeisen. Genos senschaftliches Wohnen ist eine traditionelle Wohn form, eine der wichtigsten sozialen Wohnformen, die wir in Deutschland haben. Es gibt über 3 Millionen Menschen, die in circa 2.000 genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften untergebracht sind. Das ist eine vernünftige Lösung.
Dass bisher schon gefördert wird, ist eine Grundvo raussetzung. Dies ins Gesetz mit aufzunehmen, ist doch eine logische Folge daraus. Dadurch geht die Welt nicht unter. Es ist eine Formalie. Damit wäre die sem Zustand Rechnung getragen, und alle hätten eine saubere Basis. Das ist kein großer Aufwand. So lidarität mit der Gesellschaft ist die Grundlage für ge nossenschaftliche Wohnformen.
Es gründen sich immer mehr Genossenschaften, um Wohnungen zu bauen. Das brauchen wir in unseren Großstädten und sollten wir durch Berücksichtigung in dem Gesetz unterstützen. Die Änderung des Wohn raumförderungsgesetzes wird den Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gerecht.
Deshalb plädieren wir dafür, dass dem Gesetzentwurf stattgegeben wird. Wir wollen eine Gesellschaft haben, in der jeder menschenwürdig leben kann, egal, ob er reich oder arm ist. Die genossenschaftli che Wohnform müssen wir auch in Zukunft beibehal ten. Wir müssen sie schützen und stärken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute geht es um die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes. Wir sind gezwungen, diese Änderung vorzunehmen, weil das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 24. Januar 2012 einzelne Regelungen des Telekommunikationsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für verfassungswidrig erklärt hat. Übergangsweise dürfen diese Bestimmungen noch bis 30. Juni dieses Jahres gelten. Sie sehen: Es wird höchste Zeit, dass wir diese Änderung beschließen.
Meine Damen und Herren, insgesamt liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung sowie zwei Anträge vor, nämlich ein Antrag von der CSU und der FDP sowie ein Antrag der SPD.
Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sollen im Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, im Bayerischen Landesrecht für die Bereiche der bayerischen Polizei und des bayerischen Verfassungsschutzes klare Bestimmungen darüber zu treffen, wann Telekommunikationsanbieter zur Datenübermittlung gegenüber den auskunftsersuchenden Behörden verpflichtet sein sollen. Da geht es zum Beispiel auch um Kindsentführungen und Suizidgefahr, ohne dass die Aufgaben und Befugnisse der Polizei oder des Verfassungsschutzes erweitert werden sollen. Hierzu wird nichts geändert.
Der Gesetzentwurf orientiert sich weitgehend an dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom
21. März dieses Jahres. Damit sollen eine weitgehend vergleichbare normative Regelung und praktische Handhabung der Bestandsdatenauskunft im Bund und im Freistaat Bayern sichergestellt werden. Meine Damen und Herren, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Mit dem Änderungsantrag der CSU und der FDP sollen Journalisten und Abgeordnete in den Kreis der besonders geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden. Auch diesem Antrag werden wir zustimmen.
Dem SPD-Antrag werden wir nicht zustimmen. Er ist im federführenden Ausschuss nicht behandelt worden, weil er zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag. Ich verstehe Ihr Argument der zeitlichen Knappheit; auf der anderen Seite werfen Sie aber der Staatsregierung vor, dass sie zeitlich relativ knapp dran ist.
Das passt irgendwie nicht zusammen. Vielen Teilen Ihres Antrages können wir zustimmen. Wir sind aber der Auffassung, dass einmal grundsätzlich über eine Änderung des PAG beschlossen werden muss. Jetzt ist dies einfach zu kurzfristig und passt nicht dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER stellen den Menschen in den Mittelpunkt, und das ist auch hier der Fall. Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht die wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt stehen. Deshalb ist die Zustimmungslö
sung, die wir heute verabschieden, bei uns auf fruchtbaren Boden gefallen. Ich glaube, in diesem Haus wird darüber einstimmig entschieden werden, weil wir alle der Auffassung sind, dass die Zustimmungslösung die beste Lösung von allen ist.
Dass es hierzu großer Aktionen bedurfte und dass man, um den Bundestag umstimmen zu können, 200.000 Unterschriften brauchte, ist etwas bedauerlich, weil offensichtlich zuerst eine andere, von der Wirtschaft dominierte und bestimmte Richtung eingeschlagen worden wäre. Vielleicht haben erst die Unterschriften, vielleicht auch die Aktion des Bayerischen Landtages, bei der wir uns einstimmig dafür ausgesprochen haben, die Zustimmungslösung zu fordern – vor uns liegt zwar nur eine Übergangszeit, aber es war der richtige Weg –, letztlich im Bundestag dafür gesorgt, dass der richtige Weg eingeschlagen wurde.
Meine Damen und Herren, wir haben reagiert. Es handelt sich um eine Übergangslösung für knapp zwei Jahre. Dann erst wird das Bundesgesetz in Kraft treten. Sie ist nötig aus technischen Gründen, aus verwaltungsinternen Gründen, warum auch immer: Es ist bedauerlich. Wir könnten uns all die Arbeit ersparen, wenn der Bundesgesetzgeber sofort für eine klare Regelung gesorgt hätte. Das hat er nicht getan, das kann er offensichtlich nicht tun. Deshalb müssen wir diese Übergangszeit mit einem Landesgesetz überbrücken. Das tun wir hiermit, und ich meine, wir tun das auf die richtige Art und Weise, nämlich durch die Einführung einer Zustimmungslösung auch in Bayern.
Der Antrag der GRÜNEN hat zwar einen gewissen Charme. Meine Damen und Herren, das gestehen wir zu. Aber er führt im Prinzip zu einer Menge an technischem und verwaltungsmäßigem Aufwand für eine Übergangsfrist von eindreiviertel Jahren. Das führt uns zu weit, zumal das Bundesgesetz in eindreiviertel Jahren wieder zurückgeht durch das, was der Bundesgesetzgeber beschließen wird. Daher halten wir es für die vernünftigste Lösung, sich auf das Niveau zu begeben, das wir in zwei Jahren haben werden. Deshalb werden wir dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen können, dem Gesetzentwurf allerdings sehr deutlich und vehement. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass eine klare Forderung der FREIEN WÄHLER darin besteht, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die wirtschaftlichen Interessen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Guten Morgen, Herr Thalhammer, bin ich zu sagen geneigt, wenn ich feststelle, dass wir diese Problematik Einbruchsdiebstahl -
- Nein, es geht nicht um den heutigen Tag. Ich sage Ihnen generell – das kann ich Ihnen ins Stammbuch schreiben -: Sie sollten sich einmal ein wenig bei Ihren Kollegen schlau machen. Wir haben mit dem Herrn Innenminister vor Kurzem im Innenausschuss aufgrund der Kriminalstatistik des Jahres 2012 genau diese Problematik eingehend und sehr ausführlich diskutiert, und der Herr Minister hat uns gesagt, dass er sich dafür einsetzen wird, dass das Ganze besser wird. Wenn ich das vor sechs Wochen vom Innenminister höre, brauche ich in diesem Gremium keinen Dringlichkeitsantrag mehr, oder aber ich habe ein Kriegsverhältnis zum Herrn Innenminister und diskutiere mit ihm nicht mehr.
- Herr Thalhammer, wenn Sie das so haben wollen, bleibe ich gerne bei Ihnen. Sie thematisieren: Wir sind gut, wir sind die Besten, aber ein paar Schatten haben wir schon. Seien Sie doch einmal so ehrlich und stellen sich hin und sagen: Jetzt wollen wir die Schatten ausmerzen, ohne zu sagen, wie toll wir sind. Ich glaube, das können Sie vergessen. Wir können eine ganze Menge Lücken aufzählen. Das beginnt bei der Polizei, dort, wo Sie immer vehement dagegenschießen. Es geht nämlich um mehr Personal, mehr Sicherheit und bessere Ausstattung. Dafür sollten Sie sich einmal einsetzen.
Lassen Sie mich zum Thema kommen.
Die Steigerung der Zahl der Wohnungseinbrüche ist in der Tat alarmierend. Wir haben im Innenausschuss darauf hingewiesen. Ich habe nichts anderes gemacht, als meinen Wortbeitrag im Innenausschuss mitzunehmen; diesen erzähle ich Ihnen heute noch einmal, weil Sie im Innenausschuss nicht dabei waren. Wir haben eine Steigerung bei den Taten um 8,4 % auf 144.000. Wir haben in Bayern eine Aufklärungsquote von nur 16 %. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wir haben jährliche Versicherungsschäden in Höhe von 600 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, das ist alarmierend genug. Dagegen muss etwas getan werden. Jeder könnte sich hinstellen und sagen: Na gut, der Hausbesitzer selbst ist in erster Linie für sein Haus verantwortlich. Das ist sicherlich zu billig. Wir brauchen mehr ausgebildete Polizeibeamte. Wir brauchen bessere Sachmittel. Die Technik muss auf dem neuesten Stand sein. Das haben wir immer wieder gefordert. Sie haben uns in verschiedenen Ausschüssen Recht gegeben. Spätestens aber, wenn es in den Haushaltsausschuss gegangen ist, waren Sie dagegen, und dann ist es abgelehnt worden. Das muss auch einmal gesagt werden. Kämpfen Sie ehrlicher um die Sache, dann tun wir uns wesentlich leichter.
Meine Damen und Herren, solange bei Polizeiinspektionen Polizeibeamte für Sonderaufgaben eingesetzt und abgezogen werden, entsteht natürlich ein Problem, da weniger Beamte vorhanden sind, die auf der Straße aufklären. Wir brauchen nicht den runden Tisch, zu dem Sie noch nicht einmal gesagt haben, wer an dem runden Tisch sitzen soll.
- Das haben Sie sich aufgeschrieben, aber nicht gesagt. Sie haben ja die provozierende Äußerung des Kollegen gehört, der gefragt hat: Sitzen da die Diebe auch mit dabei? Das wäre eine Lösung. Dann wissen wir auch, wo es lang geht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen unter Umständen – darüber sollten wir uns Gedanken machen – geänderte Bauvorschriften, geänderte Standards bei Fenstern und Türen und andere Standards bei Schlössern. Zumindest sollten wir darüber einmal nachdenken. Vielleicht sollte man das bei Neubauten generell fordern. Wir sind Herr der Bayerischen Bauordnung. Die müsste geändert werden.
Natürlich ist der Antrag so gestellt, dass auch wir zustimmen müssen und werden.
- Bei Berichtsanträgen stimmen wir grundsätzlich zu. Insofern ist es etwas Positives. Nur hätte man sich diese Zeit angesichts der jetzigen Thematik heute sparen können. Wir werden dem Antrag zustimmen. Es handelt sich um ein ernst zu nehmendes Problem. Die Einbrüche nehmen ja zu. Wir müssen etwas dagegen tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Staatsminister Herrmann, ich bewundere Ihren Mut, die Internetkriminalität, bei der die Erfolgsquoten nicht allzu hoch sind, heute zum Thema einer Regierungserklärung zu machen. Dieses Thema ist mit Sicherheit nicht dafür geeignet, sich gegenseitig auf die Schultern zu klopfen. Es ist ein internationales Thema, bei dem die Aufklärungsquoten sehr gering sind. In Bayern liegt die Aufklärungsquote unter sieben Prozent. Das ist kein Anlass, in Lobeshymnen darüber auszubrechen, wer der Beste ist. Es ist vielmehr Anlass, die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, die personelle Ausstattung zu verstärken und dafür zu sorgen, dass unsere Polizeiinspektionen besser ausgestattet werden.
Ich war gestern Abend mit 25 Polizeibeamten verschiedenster Couleur zusammen. Nachdem die Internetkriminalität heute Thema einer Regierungserklärung ist, habe ich ihnen die Frage gestellt: Wie sieht die Situation draußen in den Inspektionen aus? Welche Erfahrungen macht ihr? Mir wurde gesagt, die technische Ausstattung sei zu gering. Teilweise stehen nur zwei Computer zur Verfügung. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt. Die Ausbildung der Beamten ist zu gering. Angesichts der wachsenden Bedeutung dieses Problems sind die Spezialisten zu wenig.
Alle Vorredner, auch Sie, Herr Minister, haben deutlich darauf hingewiesen, welches große Gefährdungspotenzial auf uns alle noch zukommt und schon vorhanden ist, und wie groß die wirtschaftlichen Schäden sind, die wir derzeit schon haben. Darauf mit 25 Spezialisten zu reagieren, ist zu wenig. Unser Antrag, die Zahl der Spezialisten deutlich zu erhöhen – wir haben für den Haushalt 25 weitere gefordert –, wurde damals abgelehnt. Das ist nicht die Antwort auf die Frage, wie man diesem riesigen Problem begegnen kann.
Meine Damen und Herren, es wird immer schwieriger, den Anforderungen dieser Problematik gerecht zu werden und ihnen Rechnung zu tragen. Die Dunkelziffer – das bestätigen Spezialisten – ist auf nur wenigen Gebieten so hoch wie bei der Cyber-Kriminalität. Der Staat hat – darin gebe ich Ihnen recht – eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern.
Dieser Schutzpflicht müssen wir aber nicht nur verbal, sondern auch mit Taten stärker nachkommen, als es bisher geschehen ist. Ich kann wo auch immer genügend Stellen einrichten. Ich will hier gar nicht in die Kritik an den Stellen für den Verfassungsschutz einstimmen, wobei ich aber auch glaube, dass dies nicht unbedingt die beste Lösung ist. Man kann mit ihr aber leben. Das Problem haben wir seit zehn Jahren. Warum richten wir diese neue Stelle im Innenministerium aber erst zum 1. Juli dieses Jahres ein? Seit zehn Jahren beherrscht die Cyber-Kriminalität die Schlagzeilen und die Märkte.
Den Hinweis auf den Wahltag, Herr Kollege Herrmann, finde ich nicht gut. Wenn Sie von einem großen Wurf sprechen, fühle ich mich an einen Leichtathletikwettkampf erinnert, bei dem der Hammerwerfer zwar weit, aber in die verkehrte Richtung wirft.
Meine Damen und Herren, wir erleben Betrug beim Online-Banking, durch Phishing oder Missbrauch von Kreditkarten. Ein Drittel der deutschen Unternehmer hat bereits Erfahrungen mit dem Verlust von Daten gemacht, Jugendliche und deren Eltern sowieso. Die Anonymität des Internets senkt die Hemmschwelle. Schauen Sie sich die Shitstorms gegenüber Prominenten an. Das ist nur ein ganz geringer Teil. Immer wieder geraten vor allem Unschuldige, oft Kinder und Jugendliche, in die Schusslinie. Cyber-Mobbing ist an der Tagesordnung. Untersuchungen in Deutschland zeigen mittlerweile, dass über ein Drittel der Oberstufenschüler innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten mindestens einmal als Opfer von Cyber-Mobbing betroffen ist. Über die Hälfte der Schüler werden als Täter aktiv. Bei beiden Phänomenen haben wir eine steigende Tendenz. Nachzulesen ist dies bei "Wikipedia".
Wie kann Bayern den Bürgern im Internet mehr Sicherheit bieten? Eine Aufklärungsquote von unter sieben Prozent kann uns alle nicht zufriedenstellen. Unsere Polizisten und unsere Spezialisten sind in der Lage, diese Aufklärungsquote deutlich zu erhöhen, wenn sie besser ausgebildet werden und wenn ihnen die technischen Möglichkeiten einigermaßen Chancengleichheit mit den Kriminellen bieten. Da besteht ein Defizit, das wir schnellstmöglich ausgleichen müssen.
Meine Damen und Herren, innerhalb der Europäischen Union wird jeden Tag eine Million Menschen Opfer von Internetkriminalität mit einem geschätzten
Schaden von rund 290 Milliarden Euro pro Jahr. Hersteller von Sicherheitssoftware, die diesem Problem begegnen, sollen behauptet haben, dass jährlich ein Schaden von bis zu einer Billion Euro weltweit entsteht. Allein das würde es rechtfertigen, diesem Problem gezielte Maßnahmen entgegenzusetzen.
Nach Angaben des BKA-Präsidenten Ziercke hat sich das Bild des typischen Straftäters im Internet verändert. Vermehrt würden sich Gruppen von Straftätern die nötigen Tools im Netz besorgen bzw. mit gestohlenen Kreditkartendaten agieren. Es ist offensichtlich kein Problem, sich hunderte Kreditkartendaten im Internet für 1.000 Euro zu kaufen. Dagegen müssen wir einschreiten. Dem muss Einhalt geboten werden. Da geht es ganz eklatant um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Bei den Straftaten handelt sich in erster Linie um Fälle des Computerbetrugs, der Computersabotage und der Software-Piraterie. Der Computer gewinnt in vielen Teilen unseres Lebens immer mehr an Bedeutung. In solchen Zeiten erscheint es fast wie ein Arbeiten in der Steinzeit, wenn in Polizeiinspektionen 30 Beamte beschäftigt werden, aber nur zwei Computer zur Verfügung stehen. Hier geht es um die Sicherheit unserer Menschen.
Wirtschaftskriminalität, Konkursdelikte, Korruption bis hin zur organisierten Kriminalität, sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung von pornographischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Schriften, Software-Piraterie, Computerspionage, Datenmanipulation, Urheberrechtsverletzungen, Betrug: Diese Liste könnten Sie x-beliebig fortsetzen. Jeder von uns weiß das, sieht es, und wir setzen nur geringe Mittel dagegen.
Sowohl in den Printmedien als auch im Fernsehen wird ausführlich darüber berichtet, dass Jugendliche ihre vermeintlichen Freunde aus dem Netz im realen Leben treffen. Diese Begegnungen enden für die Jugendlichen oft schlimm. Cyber-Grooming bedeutet wörtlich übersetzt Pflegen im digitalen Raum. Das klingt harmlos. Der Ausdruck steht aber für ein perfides Spiel mit in der Regel ahnungslosen jungen Mädchen. Cyber-Grooming bezeichnet das gezielte Anmachen von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Täter sind, wie "Wikipedia" zu entnehmen ist, meist ältere Männer, die sich in der virtuellen Welt das Vertrauen ihrer jungen Opfer erschleichen. Nicht selten verfolgen sie das Ziel, sie im realen Leben zu treffen und sie zu missbrauchen. Für Experten entwickelt sich das Cyber-Grooming zu einer erheblichen Gefahr für junge Internetnutzer.
Jetzt können Sie alle sagen, es sei primär Aufgabe der Eltern, dafür zu sorgen, dass dem Einhalt geboten wird. Natürlich ist es eine Aufgabe der Eltern. Viele Eltern sind aber mit diesem Thema überfordert. Viele Eltern können mit dem Internet nicht mehr umgehen. Da ist es die Aufgabe des Staates, gegen diese Straftaten tätig zu werden. Das ist mit nur 25 Spezialisten nicht möglich. Man braucht mindestens 125 Spezialisten und ein exaktes Fortbildungssystem, das auch viele andere Polizisten in die Lage versetzt, aktiv tätig zu werden.
Sie sagen, Sie hätten jetzt gehandelt. Ich habe es schon einmal erwähnt: Das war zehn Jahre zu spät.
Meine Damen und Herren, die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität war bereits Thema von zwei Dringlichkeitsanträgen der FREIEN WÄHLER, zuletzt im Mai 2012. Diese Dringlichkeitsanträge hatten zum Ziel, jetzt rascher zu handeln, besser auszustatten und mehr auszubilden. Beide Dringlichkeitsanträge sind abgelehnt worden. Sie können jetzt nicht sagen, Sie lebten im siebten Himmel und Sie seien so erfolgreich. Probleme sind vorhanden, die Aufklärungsquoten sind schlecht. Setzen wir dem endlich Material und das Wissen unserer Leute entgegen. Unsere Polizeibeamten sind gut genug, hier aktiv zu werden. Wir müssen sie nur besser schulen und ihnen besseres Material an die Hand geben.
Meine Damen und Herren, wir brauchen Waffengleichheit zwischen der Polizei und den Kriminellen. Solange wir sie nicht haben, werden wir mit unseren Erfolgen dem hinterherhinken, was sich die Kriminellen täglich neu ausdenken. Wir müssen auch hinsichtlich der Bezahlung Sonderregelungen schaffen, um Spezialisten zu bekommen. Wenn wir im Verfassungsschutz V-Leute einsetzen, die zu einem großen Teil aus dem kriminellen Milieu kommen, dann muss es doch auch möglich sein, einen Hacker, der natürlich am Rande der Legalität arbeitet, irgendwie "katholisch" zu machen und zu übernehmen. Das sind die Spezialisten der Wirtschaft, das sind die Leute, die auf diesem Gebiet gut sind. – Natürlich gibt es diesbezüglich gewisse Bedenken. Herr Innenminister, ich muss sie ja nicht gleich zu Beamten machen. Aber wenn ich weiß, es sind die Besten auf dem Gebiet, dann muss ich Möglichkeiten suchen, um diese Leute für den Staat zu gewinnen.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts für das Jahr 2012 haben wir gefordert, zusätzliche Stellen für
IT-Spezialisten zu schaffen. Ich habe es schon gesagt: Dem ist nicht stattgegeben worden. Die Zukunft wird zeigen, dass es falsch war, diesem Antrag nicht zu folgen.
Ich will das hier nicht bewerten, aber wenn Sie heute mit der Basis der Polizei und mit der Wirtschaft reden, so werden Ihnen alle sagen: Wir brauchen mehr Spezialisten, mehr Gerät, mehr Computer und neueste Computer – wobei sich, was neueste Computer anbelangt, in der letzten Zeit durch die Leasingsysteme vieles geändert hat; aber die Anzahl reicht einfach noch nicht aus.
Meine Damen und Herren, wir haben mit der Einstellung der Spezialisten viel zu lange gewartet. Wir haben einiges verschlafen. Deshalb kann man jetzt nicht sagen, wir seien spitze. Selbst wenn wir spitze wären: Dann hätten alle geschlafen, und unter Blinden ist der Einäugige König. Wir müssen etwas tun. Das sollten wir alle erkennen und uns nicht gegenseitig auf die Schulter klopfen und sagen: Wir Bayern sind gut, wir sind auch hierbei wieder spitze, wir liegen überall vorn. Erkennen wir unsere Defizite und tun wir auf dem Gebiet etwas! Hier ist wirklich noch viel zu tun.
Viele Maßnahmen kommen sehr spät. Zum 1. Juli beim Innenministerium ein Sachgebiet für Cyber-Sicherheit einzurichten, kommt Jahre zu spät. Wir haben vor allem die Jugendlichen alleine gelassen. Darauf, welche Probleme die Jugendlichen mit dem Internet haben und was an Prävention zu tun wäre, wird mein Kollege Bernhard Pohl noch näher eingehen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Wenn wir die Verkehrserziehung unserer Kinder für so wichtig erachten, dass wir – Gott sei Dank – draußen in den Polizeiinspektionen Verkehrserzieher haben, die gut sind, aktiv sind und eine hervorragende Arbeit machen, dann könnten wir vielleicht auch überlegen, ob wir nicht in jeder Polizeiinspektion einen IT-Spezialisten beschäftigen. Es gibt dies in einzelnen Inspektionen, vor allem in den Stadtinspektionen, aber ansonsten ist Fehlanzeige. Wir sollten in jeder Polizeiinspektion einen Cyber-Spezialisten haben, der auch in die Schulen geht, der die Zeit hat, junge Menschen aufzuklären und präventiv, vorbeugend tätig zu sein. Das wäre wirklich wichtig. - Selbst wenn wir auf diesem Gebiet gut sind, müssen wir noch besser werden; sonst verschlafen wir die Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut, so könnte man sagen. Wir haben bereits im Jahr 2009 eine Anfrage in diese Richtung gestellt und im Jahr 2010 einen Antrag dazu eingebracht. Im Jahr 2011 hat die CSU noch einmal nachgebohrt. Im Ausschuss waren wir uns immer alle einig, dass wir das wollen. Meine Damen und Herren, wir haben einen riesengroßen Antragstau draußen bei unseren Kommunen, weil gerade diese Abschreibungsmöglichkeit gefehlt hat. Wir haben alle dieses Problem erkannt, trotzdem hat es unendlich lange gedauert, bis dieser sicherlich begrüßenswerte Vorschlag von der Staatsregierung gekommen ist.
Es geht darum, dass die Kommunen Rücklagen bilden können, um damit diesen Investitions- und Sanierungsstau beheben zu können. Damit ist allerdings ein sehr bürokratisches Verfahren verbunden, wenn man die Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungswert vornehmen will. Das ist ein Punkt, bei dem wir meinen, dass es für viele kleineren Gemeinden sehr schwierig werden wird, die Voraussetzungen zu erfüllen. Wir überlegen, ob wir einen Änderungsantrag einbringen, in dem wir fordern, dass die Abschreibung generell einen bestimmten Prozentsatz, und zwar 3 % pro Jahr, umfasst. Dann müssten nämlich alle genannten Nachweise nicht geführt werden, und das würde das Verfahren doch deutlich vereinfachen.
Meine Damen und Herren, wir sehen in dieser Situation auch die Möglichkeit, dass die Kommunen ihre Beiträge und Gebühren kontinuierlich gestalten können. Bisher war es so, dass nach einer Investition eine deutliche Erhöhung der Beiträge zu verzeichnen gewesen ist. Die konnte man dann wieder etwas absenken. Jetzt aber hätten die Kommunen mit der Bildung von Rücklagen die Möglichkeit, ihre Beiträge und Gebühren kontinuierlich zu gestalten. Damit weiß der Bürger, woran er ist, und muss nicht dauernd mit Schwankungen rechnen.
Warum das in Bayern so lange gedauert hat, obgleich neun andere Bundesländer in dieser Frage schon vor Jahren reagiert haben - das hat auch der Herr Staatssekretär angesprochen - und ihren Kommunen und ihren Bürgern diese Lösung angeboten haben, das mag weiter ein Geheimnis bleiben.
Wir wissen es nicht. Wir sind aber dankbar, dass der Gesetzentwurf jetzt vorliegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rettungsdienst funktioniert in Bayern. Der Rettungsdienst ist allerdings im alten Gesetz in einigen Passagen nicht gut geregelt, und insofern begrüßen wir das neue Rettungsdienstgesetz. Wir werden ihm zustimmen.
Wir sind der Auffassung, dass die richtigen Kriterien gewählt wurden: Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Auch wir sehen, dass die im Rettungsdienst tätigen Personen weitgehend ehrenamtlich tätig waren und eine gute Arbeit geleistet haben. Auch von uns ein herzliches Dankeschön!
Warum kommen nun die privaten Dienstleister mit hinein? Dazu zwingt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, ob wir es wollen oder nicht; wir müssen damit leben.
Meine Damen und Herren, eine kleine Schranke errichtet der Gesetzgeber schon dadurch, dass der Anbieter nachweisen muss, bei Großschadensereignissen die Leistung erbringen zu können. Das wird die Inflation privater Unternehmer sicherlich einengen. Ich glaube, dass wir damit eine kleine Schranke eingebaut haben. Ich gebe Ihnen recht, Herr Pfaffmann, es ist nicht die große Regelung, die verhindern wird, dass Private in den Markt eindringen können. Es werden sich auch unter dieser Prämisse Dienstleister anbieten.
Meine Damen und Herren, nun ein Wort dazu, weshalb die FREIEN WÄHLER einen eigenen Antrag gestellt haben. Es geht um die Helfergleichstellung. Da haben wir in Zukunft zwei Regelungen. Wir haben auf der einen Seite den Mann oder die Frau, die im Feuerwehrwesen Dienst ableisten. Die Kommune muss hier zu 100 % die Kostenerstattung auf sich nehmen. Auf der anderen Seite haben wir die Situation, dass jetzt über die Rettungszweckverbände Entschädigungen eingereicht werden und diese Leistungen letztendlich vom Freistaat Bayern und nicht von der kommunalen Ebene erstattet werden. Den Rettungszweckverbänden werden nicht 100 % erstattet, sondern anteilig zwischen 80 und 90 %. Das halten wir für nicht allzu gut. Wir hielten eine Gleichstellung hier für sinnvoll, und zwar alles in einer Hand beim Land: Wenn also auch der Feuerwehrmann eine Entschädigung zu bekommen hat bzw. der Arbeitgeber des Feuerwehrmanns, sollte diese vom Staat kommen. Wir würden so die kommunale Ebene gewaltig entlasten und hätten es in einer Hand. Von dort hat dann ebenfalls eine 100-prozentige Erstattung zu erfolgen, die den Rettungszweckverbänden jetzt nicht gewährt wird. Sie müssen aus ihren eigenen Mitteln noch einen Teil der Kosten aufbringen. - Das war unser Antrag. Es ist ein Punkt, der uns nicht dazu veranlassen wird, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Wir werden dem Gesetz, basierend auf dem Änderungsantrag der CSU und der FDP, zustimmen. Wir haben es im Ausschuss bereits gesagt: Bei dem SPD-Antrag stört uns die Mindestlohnregelung. Insofern können wir dem nicht zustimmen.
Grundsätzlich sind wir der Auffassung: Das ist ein sauber erarbeitetes Gesetz mit einer längst fälligen, klaren Regelung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! "Sicher leben in Bayern − Kriminalität erfolgreich bekämpfen" ist das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Gestern fand die Presseerklärung des Herrn Innenministers statt, und morgen wird dieses Thema Hauptthema im Innenausschuss sein, wo wir uns den Bericht über die Kriminalitätsstatistik anhören. Ich komme mir dabei vor wie beim ersten Tagesordnungspunkt in der heutigen Plenarsitzung, als ein Diskussionsbeitrag damit begann: Ja, es ist gut, in Bayern zu leben. Beim Tagesordnungspunkt 2 kommen wir zum gleichen Ergebnis: Bei der Sicherheit in Bayern sind wir in der Champions League. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob man besser wird, wenn man sich täglich lobt. Wir sind zwar in Bayern gut; das zeigt uns die Statistik.
Wir sind aber nicht überall spitze; das haben meine Vorredner auch sehr deutlich gesagt. Mein Vorredner hat sehr gut dargestellt, was der eigentliche Sinn einer Kriminalitätsstatistik ist. Mit dem, was wir aus der Statistik machen, sind wir aber weit davon entfernt. Es ist schön und gut zu behaupten, dass wir in Bayern sicher leben. In Bayern 2012 war ein Plus von 0,6 % bei den Straftaten zu verzeichnen, bei der Internetkriminalität ein Plus von 6,6 %, und die Aufklärungsquote betrug nur 7 %.
- Die Aufklärungsquote beträgt 7 %.
- Natürlich muss man die Gesamtquote sehen. Wer sich aber so verherrlicht, muss sich auch einmal die Details ansehen. Lasst mich jetzt einmal bei den Details bleiben. Wenn die Aufklärungsquote so niedrig ist, dann frage ich mich, meine Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, weshalb Sie unseren ersten Antrag auf Einstellung von mehr IT-Spezialisten abgelehnt haben. Inzwischen haben wir zwar 25, aber das sind viel zu wenige; da muss noch etwas
getan werden. Dafür ist im Haushalt auch etwas vorgesehen. Wir müssen uns auch überlegen, ob wir Chancengleichheit haben wollen. Wenn wir Chancengleichheit haben wollen, brauchen wir auf dem Gebiet die Besten, die man aber nicht in A 8 oder A 9 einstufen kann. Man muss ein paar Spezialisten haben, die man besser bezahlt, und dann hat man Chancengleichheit bei der Internetkriminalität erreicht.
Bei den Wohnungseinbrüchen ist eine Steigerung von 9 % festzustellen, bei den Taschendiebstählen eine Steigerung von 14,3 %, bei Rauschgiftkriminalität eine Steigerung von 6,3 %. Auf die Fußballproblematik möchte ich gar nicht eingehen, sondern ich möchte auf die Rauschgiftkriminalität zurückkommen. Wir wissen, wo Crystal Speed über die Grenze kommt und dass ein großer Teil der gemeinsamen Grenze zur Tschechischen Republik in der Oberpfalz liegt. Bei der Verteilung von knapp 300 Polizisten ist vor einigen Monaten in die Oberpfalz ein Polizist gekommen. Da kann mir niemand erklären, dass es mit der Bekämpfung von Crystal Speed an der Grenze ernst gemeint ist. Nachdem die Problematik Crystal Speed die Schlagzeilen seit vier oder fünf Jahren beherrscht, ist mir nicht klar, warum man sich erst vor einem Jahr mit den tschechischen Politikern in Verbindung gesetzt hat, um darüber zu verhandeln.
Die Kriminalstatistik wurde gestern vorgestellt. Leider geschieht dies immer nur dort, wo die Öffentlichkeit das erfährt. Herr Innenminister, wir haben schon einige Male darum gebeten, dass die Information zeitgleich mit der Information des Innenausschusses erfolgt. Die Praxis ist aber so, dass die Kriminalstatistik gestern vorgestellt wurde, dass wir heute im Plenum darüber diskutieren, ohne dass Sie, Herr Minister, uns die Statistik vorgestellt haben,
dass wir morgen auf Wunsch des Ministeriums im Innenausschuss den Bericht vorgestellt bekommen und darüber diskutieren sollen, was wir aber heute schon tun. Meine Damen und Herren, wenn Sie, wohl wissend, dass das Thema morgen auf der Tagesordnung des Innenausschusses steht, dieses Thema heute zum Gegenstand der Aktuellen Stunde machen, dann führen Sie den Innenausschuss ad absurdum.
Wie verstehen wir eine Verbesserung der derzeitigen Situation? − Wir müssen präventiv arbeiten. Ich kann Ihnen einige Schulleiter nennen, die sagen: Wir hätten gern mehr Polizisten bei uns im Unterricht. Die sind bei den Inspektionen derzeit aber nicht vorhanden. Das wäre präventive, vorbeugende Arbeit bei der Polizei. Oder nehmen wir die Verhinderung der Kriminali
tät, die wir immer noch haben. Dazu gehört, dass wir auch jetzt noch mehr Polizisten brauchen. Wenn Sie sich auf den Koalitionsvertrag beziehen und die 1.000 Polizisten im Jahr 2008, dann stelle ich fest: Wir sind schon weit drüber. Wir alle haben gemerkt, dass man mit 1.000 Polizisten allein nicht weiterkommt, dass wir weitaus mehr Polizisten brauchen.
Ich würde mir auch mehr Zusammenarbeit wünschen. Über die mangelnde Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz wird im NSU-Untersuchungsausschuss immer wieder geklagt. Ich glaube, hier wäre noch einiges verbesserungsfähig.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun geht es heute zum dritten Mal um die Sicherheit. Die statistischen Zahlen sprechen dafür, dass hier ein Problem vorliegt. 44,6 % der Straftaten werden unter Alkoholeinfluss verübt. Bei den Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender ist der Prozentsatz noch höher. Die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht keine Bewältigung des Problems des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum. Nach Artikel 24 Absatz 1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern besteht zwar die Möglichkeit, dass die Kommunen über Satzungen Regelungen schaffen, aber eben nur dort, wo es um ihr Eigentum geht, um ihre eigene Halle, um ihr eigenes Wirtshaus usw. Das Thema kann damit nicht erschöpfend geregelt werden.
Wir begrüßen deshalb den Vorstoß. In den Kommunen gibt es große Probleme mit randalierenden Jugendlichen unter Alkoholeinfluss, mit Ruhestörung, Vandalismus und Ähnlichem. Allerdings passt uns die zeitliche Festlegung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr überhaupt nicht. Die Dunkelheit bricht im Winter und in anderen Jahreszeiten wesentlich früher als 22.00 Uhr ein. Viele Jugendliche treffen sich dann in der Dunkelheit, trinken Alkohol, werden auffällig und stellen etwas an. Dieses Problem können wir mit der zeitli
chen Komponente 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht in den Griff bekommen.
Wir werden deshalb bei den Beratungen im Ausschuss darauf hinwirken, dass diese Regelung den Kommunen selbst überlassen wird; denn der Staat soll nur das regeln, was er regeln muss. Die Kommunen sollen einen Spielraum erhalten; denn sie sind nicht gezwungen, eine solche Verordnung zu erlassen. Sie können wählen, ob sie eine solche Verordnung haben wollen oder nicht. Wenn diese Entscheidung in die Hände der Kommunen gegeben wird, sollten sie auch über die zeitliche Komponente entscheiden können.
Schwierig wird es auch bei Begriffen, die man drehen und wenden kann, wie man will. "Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung": Wann hat eine Ordnungswidrigkeit erhebliche Bedeutung und ab wann nur störenden Charakter? Diese Formulierung ist uns zu weich. Hier sollte eine klare Regelung getroffen werden. Welche Bedeutung der Begriff "Ordnungswidrigkeit" hat, müssen wir hier nicht im Detail klären.
Wir sehen der Diskussion positiv entgegen. Sofern einige Passagen geändert werden, könnten wir uns vorstellen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer den Menschen in den Mittelpunkt stellen will, muss diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag schon vor Monaten auf die Problematik hingewiesen. Wir sind uns in diesem Haus alle relativ einig. Manchmal verwundert es nur, welch eigenartigen Weg solche Gesetze gehen müssen. Im Bundestag wurden Vorlagen eingebracht, die mit einer Zustimmungslösung wenig zu tun hatten. Die Meinung wurde offensichtlich geändert, weil 190.000 Unterschriften bei den Bürgerinnen und Bürgern gesammelt wurden, die sich durch den Entwurf des neuen Meldegesetzes in ihren Rechten verletzt fühlten. Jetzt sind wir sicherlich nicht zuletzt aufgrund unserer Anträge, mit denen wir über den Bundesrat Wirkung erzielt haben, auf Bundesebene so weit, dass der Bundestag reagiert hat. Der Bundesrat hat die Anregungen mit aufgenommen und der Bundestag hat darauf reagiert. Das ist der richtige Weg.
Jetzt haben wir in Bayern die Konstellation, dass unser bayerisches Gesetz noch bis Mitte nächsten Jahres weiter gelten wird. Das ist, mit Verlaub gesagt, eine unglückliche Situation. Insofern geht dieser Gesetzentwurf der CSU und der FDP in die richtige Richtung. Wir sind der Auffassung, dass wir reagieren und eine Ergänzung in das bayerische Meldegesetz aufnehmen müssen, damit auch die bayerischen Bürger ab sofort in den Genuss der Zustimmungslösung anstelle der Widerspruchslösung kommen. Das ist der richtige Weg. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und freuen uns auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber wir heute diskutieren, ist eine Konsequenz aus
der Liberalisierung, die wir in dieser Form für die kommunale Daseinsvorsorge niemals wollten.
Meine Damen und Herren, wer will für die Schulturnhalle, wenn er sie mietet, Mehrwertsteuer zahlen? Kein Verein! Das zahlen letztlich unsere Vereine, das zahlen diejenigen, die ehrenamtlich für die Allgemeinheit tätig sind. Meine Damen und Herren, wollen wir für Kindergartenleistungen Mehrwertsteuer erheben? Ich glaube, darauf kann nur die richtige Antwort sein: Das wollen wir, zumindest wir FREIEN WÄHLER und die SPD, die den Antrag gestellt hat, nicht!
Es ist mit Verlaub nicht so, dass das gottgegeben und gottgewollt ist. Deswegen müssen wir etwas dagegen tun. Vorhin sind zwei Ansatzmöglichkeiten aufgezeigt worden. Das eine ist der Befreiungstatbestand, den der Gesetzgeber in sein Gesetz hineinnehmen kann, und die zweite Möglichkeit ist die, dass wir den Anwendungsbereich dieser BFH-Entscheidung begrenzen. Auch hier ist der Bundestag gefordert.
Das wären zwei Möglichkeiten, um das zu verhindern, was hier droht, meine Damen und Herren. Da können wir uns zehnmal dahinter verstecken, dass es vom europäischen Recht und von europäischen Gesichtspunkten ausgeht, aber an der Basis ist es wohl nicht zu verantworten. Es führt zu höheren Belastungen beim Bürger, es führt zu höheren Belastungen für unsere Kommunen.
Stellen Sie sich das einmal vor: Die gesamte interkommunale Zusammenarbeit, wenn es um Investitionsgüter geht, wenn es um Mehrzweckhallen geht, wird infrage gestellt, weil überall diese Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Das wollen wir nicht, noch dazu unter dem Gesichtspunkt, dass der Gesetzgeber den Kommunen verpflichtend auferlegt, für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Krippenplatz und ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn das für die Kommunen eine Pflichtaufgabe ist, dann kann man nicht argumentieren, dass auch ein Privater diese Aufgabe erfüllen könne. Das, meine Damen und Herren, tut er vielleicht in München, aber niemals im ländlichen Raum.
Deshalb sind wir vehement dagegen, dass diese Mehrwertsteuer hier durchschlägt. Wir unterstützen diesen Antrag − wir haben selbst schon einen ähnlichen Antrag gestellt -, weil wir glauben, dass der Bundesgesetzgeber die Möglichkeiten hat, das zu unter
binden. Deshalb muss konsequenterweise von der Bayerischen Staatsregierung hier über den Bundesrat eingegriffen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushalt, der uns vorliegt, enthält wichtige Festlegungen, aber wir sind davon enttäuscht, dass alle Anträge, die wir zu diesem Haushalt gestellt haben - und es sind vernünftige Anträge -, abgelehnt wurden. Lassen Sie mich auf einige Anträge eingehen. 2011 haben wir auf die Entwicklung reagiert und 30 IT-Spezialisten bei der Polizei eingestellt. 2012 ist nichts mehr geschehen, und für die Jahre 2013/14 ist im Haushaltsplan ebenfalls nichts vorgesehen. In der Cyberkriminalität, in der Wirtschaftskriminalität haben wir große Probleme. Die Kriminellen stützen sich auf Computer, und da müssen wir auf gleicher Augenhöhe arbeiten; wenn wir das bei der Polizei nicht schaffen, haben wir von vornherein verloren.
Wir fordern zusätzliche Experten auch zur Bekämpfung des Extremismus. Wir haben große Probleme bekommen; sie zeigen sich jetzt in vielen Bereichen im NSU-Untersuchungsausschuss. Neben einem guten Verfassungsschutz brauchen wir auch eine Polizei, die spezialisiert ist und auch hier auf Augenhöhe mit diesen kriminellen Elementen agieren kann. Wir haben gefordert, sowohl im Haushalt 2013 als auch im Haushalt 2014 je zehn Stellen für Spezialisten aufzunehmen. Nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern auch bei der Prävention wäre eine Menge zu tun, wenn wir dieses Problem in den Griff bekommen wollen. Leider Gottes ist darauf nicht reagiert worden.
Lassen Sie mich zur Sachausstattung der Polizei kommen. Wir haben gefordert, jeweils fünf Millionen aufzunehmen. Die CSU hat zwei Millionen eingestellt. Viele Fahrzeuge bei der Polizei sind veraltet. Deshalb ist es irgendwann einmal erforderlich, dass wir aktiv werden. Wir werden in den Jahren 2013 und 2014 mit zwei Millionen keine Bäume ausreißen können. Gehen Sie hinaus an die Basis. Gehen Sie hinaus zu den Inspektionen. Sie merken dann, in welchem Zustand die Fahrzeuge sind. Horchen Sie sich draußen bei den Inspektionen um. Denen reicht nicht einmal das Geld für den Sprit. Im November haben sie Probleme, müssen umschichten und tricksen, damit sie überhaupt noch einsatzfähig sind. Darauf muss man
reagieren. Die Chance dazu ist leider wieder vertan worden.
Auch die Arbeitsausstattung bei der Polizei müsste in weiten Teilen verändert werden. Mit mehr finanziellen Mitteln wäre hier einiges zu erreichen. Lassen Sie mich als Beispiel die größte Polizeiinspektion Bayerns nennen. Es ist die Polizeiinspektion Süd in Regensburg. Ich habe mir diese Polizeiinspektion zu einem Zeitpunkt angeschaut, als es geschneit hat. In den Zimmern liegt teilweise Schnee, weil die Fenster zentimeterbreite offene Spalten haben. Darüber können wir hier zwar lachen, aber die Betroffenen vor Ort verstehen es nicht, dass sie immer wieder vertröstet werden. Sie wären mit Baumaßnahmen schon längst an der Reihe. Dann wurde gesagt, zwei Inspektionen werden zusammengelegt und es wird gewartet, bis das abgewickelt ist. Das ist längst geschehen, trotzdem dauert es unendlich lange. Eine vernünftige Lösung wäre es gewesen, heuer die Planungen durchzuführen und nächstes Jahr mit dem Bau zu beginnen. Was haben wir im Haushalt? - Heuer Planungen und nächstes Jahr Planungen. Wann auch immer mit dem Bau begonnen wird, ist dem Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 nicht zu entnehmen.
Meine Damen und Herren, nachdem ich gerade bei der Polizeiinspektion Süd in Regensburg bin, möchte ich auch noch auf die Oberpfalz zu sprechen kommen. Bei der Verteilung der 250 zusätzlichen Stellen für die Polizei bekommt die Oberpfalz einen zusätzlichen Polizisten. Auf diesen einen hätten wir auch verzichten können, Herr Innenminister. Bei einem für die Oberpfalz von insgesamt 250 kann man rechnen, wie man will. Damit wird nicht einmal den über das Jahr 2013 verteilten Pensionierungen in der Oberpfalz Rechnung getragen. Am 1. August bestehen wieder Verteilungsmöglichkeiten. Ich hoffe, dass dann dieser Fehler korrigiert wird. Wenn ich einen Beamten einstelle, während 70 in Pension gehen, funktioniert das ganze System nicht mehr. Da kann ich nicht sagen, wir sind bestens ausgestattet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen positiven Aspekt eingehen. Bei der Städtebauförderung haben wir schon mehrfach aufgezeigt, wie positiv dieses Programm draußen nicht nur bei den Städten, sondern auch im ländlichen Raum wirkt. Wenn der Staat für die Städtebauförderung Geld zur Verfügung stellt, wird das Siebenfache dieses Betrages wieder erwirtschaftet. Das sagen uns die Statistiker. Bei dem, was der Staat an Mehrwertsteuer ein
nimmt, ist die Städtebauförderung ein Selbstläufer. Der Staat nimmt über die Mehrwertsteuer mehr ein, als er an Zuschüssen gewährt. Trotzdem tun wir uns unendlich hart, für dieses tolle Programm Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich bedanke mich dafür, dass wir wenigstens zehn Millionen geschafft haben. Wir haben einen höheren Betrag gefordert und sind überzeugt davon, dass es uns die Kommunen an der Basis gedankt hätten. Das Städtebauförderungsprogramm ist ein Selbstläufer.
Insgesamt werden wir diesen Haushalt ablehnen. Bei der Polizei kommen unwahrscheinlich große Pensionierungswellen auf uns zu. Wir zeigen aber keine Kontinuität. Eines stört uns auch, und auch da kommen wir nicht voran: Wenn in der Wirtschaft ein Facharbeiter zu arbeiten aufhört und in Rente geht, wird ein Facharbeiter eingestellt. Wenn bei der Polizei ein Beamter aufhört und in Pension geht, wird ein Anwärter eingestellt. Deswegen kommen wir nicht so weit, dass wir uns mit den Einstellungen kontinuierlich den Pensionierungen annähern und damit besser darauf reagieren können. Wir wollen die Polizei besser ausstatten. Dafür sollten wir alle kämpfen. Es würde sich auch lohnen, dafür zu kämpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben ein gutes Rettungssystem, wir haben hervorragende Helfer in diesem System, und dieses System wird noch besser sein, wenn der Digitalfunk endlich flächendeckend in Bayern eingeführt sein wird. Auch wenn wir durch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes nun gezwungen sind, das Rettungsdienstgesetz zu ändern, bin ich überzeugt davon, dass wir anschließend ein ebenso gut funktionierendes Rettungsdienstsystem haben werden.
Meine Damen und Herren, da das Grundrecht der Berufsfreiheit durch dieses Gesetz angegriffen ist und die Vorrangstellung der freiwilligen Hilfsorganisationen angeprangert wurde, musste der Artikel 13 mit dem Gleichrang der öffentlichen Anbieter und der gewerblichen Anbieter explizit geändert werden.
Die festgelegten Kriterien sind ganz entscheidend. Da ist zum einen das Auswahlverfahren, das die Rettungszweckverbände anwenden müssen, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Zum anderen werden an die Durchführenden bestimmte Anforderungen gestellt. Sie müssen fachkundig sein, sie müssen zuverlässig sein und sie müssen leistungsfähig sein, alles Voraussetzungen, die wir nur unterstreichen können. Noch ein Kriterium muss erfüllt werden: Es muss eine bestimmte Qualität erreicht werden, das heißt, die Privatanbieter müssen wie alle anderen in der Lage sein, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch große Schäden zu bewältigen. Das sind die Voraussetzungen für die Durchführenden. Wir teilen diese Vorgaben, die jetzt im Gesetzentwurf geregelt werden sollen.
Meine Damen und Herren, es wird allerdings in Beantwortung vieler noch offener Fragen durchaus unter Umständen bestimmter Vollzugsbekanntmachungen oder ähnlicher Vorgaben bedürfen. Ich hoffe, wir werden das im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen klären können; es müssen Ausführungsbestimmungen erlassen werden, mit denen man diese Fragen klärt. Grundsätzlich stehen wir dem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER begrüßen den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und natürlich auch die Verlängerung dieses Gesetzes um weitere vier Jahre. Wir sind der Auffassung, ausreichender Wohnraum zu angemessenen Preisen sollte auch in unserer Zeit eine Selbstverständlichkeit sein, selbst wenn man bei der Wohnungssuche in München daran zweifeln kann. In bestimmten Orten Bayerns gibt es immer noch einen Wohnraummangel. Dieses Gesetz ist wohl eine der wenigen Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass beim Thema Wohnraum Entspannungen eintreten können. Wir stehen deshalb der Verlängerung dieses Gesetzes sehr positiv gegenüber.
Wir sehen, dass dieses Gesetz eine Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche oder ähnliche Flächen verhindert. Es verhindert die Zulassung von Abrissen oder Leerständen in Wohngegenden. Wir akzeptieren die zeitliche Begrenzung dieses Gesetzes, weil dadurch die Grundrechte eingeschränkt werden. Wir halten das Gesetz für ein ausreichendes Instrument für die Kommunen, um schnell auf Mängelsituationen reagieren zu können.
Die Streichung des Wortes "insbesondere" in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes ist sinnvoll. Wir erachten dieses Wort nicht als zielführend, da nur ein Lösungsansatz denkbar ist. In einigen Diskussionsbeiträgen wurden Punkte aufgezeigt, wo noch Verbesserungen angebracht werden könnten. Daher freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und signalisiere eine grundsätzlich positive Einschätzung dieses Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Rahmen der Ersten Lesung und in den Ausschüssen haben wir über die Einführung des Ehrenzeichens gesprochen. Wir waren uns alle darüber einig, dass wir ein solches Ehrenzeichen wollen und dass wir möglichst alle Gruppierungen gleich behandeln wollen. Allerdings haben wir festgestellt, dass es immer noch Menschen gibt, die bisher im Gesetz nicht genannt sind, aber sich aktiv im Katastrophenschutz einsetzen und deren Einsatz auch gewünscht ist. Dieser ist im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz vorgesehen. Es handelt sich um Leute, die nach Artikel 7 Absatz 3 Nummer 2 dieses Gesetzes aktiv in so genannten Regieeinheiten tätig sind.
Denjenigen, die mit dem Begriff "Regieeinheiten" nichts anfangen können, darf ich sagen: Regieeinheiten sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden, das heißt durch die Landkreise und kreisfreien Städte, früher auch durch die Warnämter des Bundes, selbst aufgestellt werden.
Sie übernehmen Aufgaben, die von den Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks nicht übernommen werden. Diese Leute sind ebenso im Katastrophenschutz tätig, und wir sollten ihre Belange mit dem aufgerufenen Gesetz ebenfalls abdecken. Deshalb haben wir den vorliegenden Änderungsantrag gestellt. Wir in Bayern haben ganz explizite Regelungen zur örtlichen Einsatzleitung in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt. Natürlich kommen die zu einem gewissen Prozentsatz aus anderen Hilfsorganisationen, die dieses Ehrenzeichen vergeben. Das sind aber nicht alle. Der Personenkreis wird nicht allzu groß sein. Für diesen Personenkreis muss jedoch
eine Regelung getroffen werden. Wir wollen mit diesem Antrag eine Gleichbehandlung aller Ehrenamtlichen, die im Katastrophenschutz tätig sind, erreichen. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Dem Gesetz werden wir selbstverständlich ebenfalls zustimmen.
Herr Kollege Barfuß, wenn das, was Sie uns hier als Erfolgsmodell verkaufen, so eine großartige Sache ist − warum ermöglichen Sie es dann nicht den Gemeinden, ähnlich zu verfahren? Sie zwingen die Kommunen nach wie vor dazu, in diesen Rücklagenfonds einzuzahlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Wasserversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben. Um das Wasser gab es Kriege, um das Wasser wird es Kriege geben, und jetzt bahnt sich offensichtlich ein solcher Krieg auch innerhalb der Gremien der Europäischen Union an. Während der Rat schon ein paar Mal beschlossen hat, dass die Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand bleiben soll, versucht die Kommission zum wiederholten Mal durch eine Hintertür an der Daseinsvorsorge, der kommunalen Wasserversorgung, die bei uns in Bayern Tradition hat, zu rütteln.
Die Wasserversorgung ist in Bayern bei den Kommunen gut aufgehoben. Die Gemeinden sorgen dafür, dass wir ein Wasser erster Qualität haben. Sie sorgen dafür, dass der Bürger ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt bekommt. Sie sorgen dafür, dass der Wasserpreis im Vergleich zum restlichen Europa in einem sehr günstigen Rahmen liegt. Und sie sorgen dafür, dass jeder weiß, dass die Wasserversorgung
sicher ist. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In vielen anderen Staaten gibt es riesige Probleme.
Jetzt unternimmt die Kommission erneut den Versuch, an dieser Zuständigkeit der Kommunen zu rütteln und den Wassermarkt weiter zu liberalisieren. Dabei sind wir uns bei der Wasserversorgung beim Wort "liberalisieren" einig, dass wir diese Aufgabe in kommunaler Hand behalten wollen. Wenn dann argumentiert wird, in größeren Verbänden könnte die Wasserversorgung wirtschaftlicher betrieben werden, kann ich nur sagen, dass unsere Kommunen das schon längst erkannt haben. Sie bilden Zweckverbände und größere Organisationen, um den Preis stabil zu halten, die Qualität zu sichern und das zu erreichen, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Daseinsvorsorge − da beziehe ich auch die Kanalisation mit ein − einmal in privater Hand ist. Diese Daseinsvorsorge ist nach meiner Auffassung auch durch das Subsidiaritätsprinzip geschützt. Danach hat nun einmal alles das, was von kommunaler Hand und was von den einzelnen Mitgliedstaaten erledigt werden kann, Vorrang vor dem Zugriff Europas.
Meine Damen und Herren, für mich ist dieser erneute Vorstoß aus Brüssel unverständlich. Ich kann ihn nicht nachvollziehen. Ich bitte darum, dass wir uns ganz vehement dafür einsetzen, dass diese Wasserversorgung auch weiterhin in kommunaler Hand bleibt. Deshalb appellieren wir an die Staatsregierung, und ich streiche natürlich selbstverständlich gerne die zwei Worte "noch intensiver".
- Nein, die streiche ich wirklich. Mir reicht es, wenn sich die Staatsregierung dafür einsetzt. Wie intensiv sie es tut, ist der Staatsregierung überlassen. Die Wasserversorgung ist außerordentlich wichtig, und deshalb sollten wir sie als eine Pflichtaufgabe der Kommunen belassen.
Wenn die EU-Kommission die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ein bisschen genauer anschauen würde, wüsste sie, dass im Wassergesetz klar geregelt ist, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt. In kommunaler Hand muss sie schon deshalb bleiben, weil die Entfernungen für die Wasserleitungen kurz zu halten sind. In der Gemeindeordnung steht, dass die Wasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Ich weiß nicht, warum man sich in Brüssel gegen bestehende Gesetze der Mitgliedstaaten wendet, zumal das ganze System auch funktioniert.
Meine Damen und Herren, wehret den Anfängen. Ich freue mich, dass es eine so breite Zustimmung zu den Anträgen gibt und dass von vielen Seiten Anträge kommen. Das ist das richtige Signal, das wir geben müssen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.
Lieber Herr Rohde, wenn wir damit den Koalitionsfrieden bewahren können und wenn wir der FDP helfen können, werden wir auch diese Worte streichen. Ich kündige aber einen separaten Antrag an, in dem wir uns mit der öffentlichen Daseinsvorsorge ganz generell beschäftigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten gestern im Innenausschuss einen Bericht über die zivil-militärische Zusammenarbeit und haben dabei festgestellt, dass es immer schwieriger wird, die Bundeswehr für solche Einsätze zu gewinnen, weil die Strukturen anders sind, als sie es vor Jahren noch waren. Die Bundeswehr ist wesentlich verkleinert worden. Sie fällt also dort, wo wir sie im Katastrophenschutz brauchen, immer weiter zurück. Deshalb ist es wichtig, den Katastrophenschutz in der Form zu haben, wie es ihn in Bayern gibt. Wir reden von einem ehrenamtlichen Engagement. Dieses Engagement ist für die Gesellschaft unheimlich wichtig. Deshalb ist die Einführung eines Ehrenzeichens auch für die anderen Organisationen, die bisher schon im Katastrophenschutz tätig waren, wichtig und sinnvoll. Das ist der richtige Weg.
Ich frage mich nur, warum man so spät darauf kommt. Manchmal sind einige wohl gleicher als andere. Insofern halten wir es für begrüßenswert, all die anderen Organisationen - Malteser, DLRG, Technisches Hilfswerk, Samariter oder Johanniter -, die sich im Katastrophenschutz engagieren, in den Kreis derer, die eine Auszeichnung oder ein Ehrenzeichen für 25oder 40-jährige aktive Dienstzeit oder ein Steckkreuz für besondere Verdienste bekommen können, einzubeziehen. Die Möglichkeiten werden erweitert, und wir begrüßen das.
Darüber hinaus handelt es sich um eine kleine Entbürokratisierung. Wir machen aus zwei Gesetzen eines und erweitern dabei den Personenkreis derjenigen, die etwas bekommen sollen. Das ist der richtige Weg. Dies stärkt sicherlich auch die Bereitschaft zum eh
renamtlichen Engagement. Bei der Gelegenheit darf ich all denen danken, die im Ehrenamt tätig sind und viele Stunden ihrer Freizeit opfern, um uns bei der Bewältigung einer Katastrophe zu helfen. Man kann das nicht hoch genug bewerten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir kommen von der Justiz in die Niederungen der Kommunalpolitik. Wir sind der Auffassung, dass in der Kommunalpolitik einiges geändert gehört. Dazu gehört ganz besonders die Situation der Bezirke. Es geht um die Art der Wahl der Bezirksräte und der Bezirkstagspräsidenten.
Wir wissen, dass die Bezirke kommunale Selbstverwaltungskörperschaften sind. Wir wissen aber auch, dass die Vertretung, nämlich der Bezirkstag, nach ganz anderen Regeln gewählt wird als andere kommunale Gremien. Der Bezirkstagspräsident muss nach unserer Überzeugung nach den gleichen Regeln gewählt werden, nach denen heute Bürgermeister und Landräte gewählt werden. Die Regelungen können nicht an das Landeswahlgesetz angegliedert werden. Insofern sind wir der Auffassung, dass das neu geregelt werden muss, und zwar in einem kommunalen Wahlgesetz, in dem alles geregelt werden soll, was Wahlen auf kommunaler Ebene angeht. Dabei müsste auch die Bezirksordnung geändert werden. Ein Gesetz fällt dabei weg. Es geht also nicht nur um ein neues Gesetz, sondern es geht auch um eine
deutliche Verwaltungsvereinfachung. Dies passt zum Bestreben, zusätzliche Vorschriften abzubauen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem jetzigen Landesrecht, nach dem die Bezirkstage und der Bezirkstagspräsident gewählt werden, und dem, was wir fordern, nämlich der Anwendung des Wahlrechts für Bürgermeister und Landräte? Die Unterschiede liegen zum einen in der Dauer der Wahlperiode und zum anderen im Kreis der Wähler. Wir sind der Auffassung, dass der Bezirkstagspräsident vom Volk gewählt werden muss und nicht von den Bezirksräten gewählt werden darf. Wir haben das hervorragend gelöst, und zwar anders, als dies andere Bundesländer vorher gelöst haben. Viele sind dem bayerischen Beispiel gefolgt und wählen ihre Landräte und Bürgermeister nicht mehr durch die Räte, sondern unmittelbar durch das Volk. Wir rühmen uns in Bayern immer, eine vorbildliche Arbeit geleistet zu haben, und deshalb muss in Bayern das Gleiche hinsichtlich der Regeln für die Wahl zum Bezirkstag und speziell zum Bezirkstagspräsidenten gelten. Das betrifft die Stimmkreise. Während sie bisher bei der Wahl für den Bezirkstag Stimmkreise wie für die Wahlen zum Landtag hatten, sind wir der Auffassung, dass das nicht notwendig ist. Wir wollen auf kommunaler Ebene ein Kumulieren und Panaschieren und das Ganze an die kommunale Ebene anpassen.
Wir wollen neben dem Landeswahlgesetz ein kommunales Wahlgesetz, welches für die Wahlen der Gemeinderäte, der Kreisräte und Bezirksräte gilt. Wir wollen das Bezirkswahlgesetz aufheben, weil es damit überflüssig ist, und somit eine Entbürokratisierung erreichen. Wir wollen die Dauer der Wahlperiode mit fünf Jahren deshalb beibehalten - sie entspricht nicht dem, was wir auf kommunaler Ebene haben -, weil wir zugestehen, dass an dem Tag, an welchem der Kreistag, der Landrat, die Bürgermeister, die Gemeinderäte sowie die Kreistagsmitglieder gewählt werden, die Anzahl der Stimmzettel viel zu groß wäre, um an dem gleichen Tag noch die Stimmzettel für die Wahl zum Bezirkstagspräsidenten und zum Bezirkstag auszuzählen. Insofern wollen wir von diesen sechs Jahren abweichen und eine Wahldauer von fünf Jahren übernehmen. Damit würde auch der Zeitpunkt der Wahlen angeglichen. Das ist der einzige Punkt, an dem wir auf das Landeswahlrecht Bezug nehmen. Die Bezirke haben kein eigenes Wahlsystem, sondern sie sind voll an das angegliedert, was für den Landtag gilt. Das wollen wir ändern, lassen aber die Regelung hinsichtlich der fünf Jahre stehen. Dies hat Vorteile in Bezug auf die Handhabung in der Praxis. Wir sind der Auffassung, dass der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden sollte, und zwar ebenso wie die Landräte und Bürgermeister. Die
Stimmkreise sollten entfallen und Kumulieren und Panaschieren wird in Zukunft möglich sein.
Wir sind der Auffassung, dass die Regierungsbezirke nicht mehr vernünftig vertreten sind. Wir haben jetzt die Beispiele in Bezug auf Oberfranken und die Oberpfalz gesehen. Dort soll die Anzahl der Landtagsabgeordneten auf 16 zurückgefahren werden. Dies betrifft auch die Anzahl der Bezirksräte.
Wir hatten ein Anhörungsverfahren, in welchem die Mehrzahl der Spezialisten ganz klar festgestellt hat, dass das zumindest bei den Bezirkstagen zu großen Problemen führt. Es kann nicht sein, dass die Repräsentanz eines Bezirkes plötzlich nur noch aus 15 oder 14 Mitgliedern besteht. Deshalb legen wir eine Mindestzahl von Bezirksräten fest. Diese liegt bei einer Einwohnerzahl von bis zu einer Million Einwohnern im Regierungsbezirk bei 20 Bezirksräten und steigt dann pro 70.000 Einwohner um zwei Bezirksräte an. Es handelt sich um eine ganz saubere Regelung, die gewährleistet, dass wir nicht pro Bezirkstag 12, 13, 14 oder 15 Mitglieder haben werden. Dann kann der Regierungsbezirk auch noch so klein sein, er erreicht zumindest die Mindestzahl von 20 Bezirksräten. Damit beseitigen wir den Bock, den wir in Bezug auf die Neuregelung des Landeswahlgesetzes geschossen haben. Das bedeutet, dass wir bei geringen Abweichungen reagieren. Das bedeutet in der Praxis, dass die kleinen Regierungsbezirke in Zukunft immer weniger Abgeordnete haben werden. Da mögen sich die Mittelfranken und Unterfranken heute noch freuen. Wenn wir die Einwohnerzahl vier Wochen später herangezogen hätten, hätten auch diese Regierungsbezirke noch einen Abgeordneten verloren. Davor sind einige Regierungsbezirke nicht gefeit. Auf den Bezirkstag sollte das aber keine Auswirkungen haben. Deshalb die Mindestmitgliederzahl von 20 Bezirksräten.
Wir werden in den Ausschüssen und Arbeitskreisen noch darüber diskutieren, und ich würde mir wünschen, dass Sie dem Gesetzesvorschlag der FREIEN WÄHLER zustimmen können. Wir sparen ein Gesetz, bauen damit Bürokratie ab und schaffen es, dass kleine Regierungsbezirke auch weiterhin wenigstens eine vernünftige Anzahl von Bezirksräten haben werden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Gesetzentwurf über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen. Dieser regelt die besoldungs-, status- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen für die kommunalen Wahlbeamten. Er ändert nichts Wesentliches. Der Gesetzentwurf musste vom Freistaat Bayern vorgelegt werden, weil Bundesrecht nicht mehr anzuwenden ist. Insgesamt gesehen wurde den Bedürfnissen der kommunalen Wahlbeamten in Bayern Rechnung getragen.
Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht. Wenn man die Besoldungsgruppe der berufsmäßigen Bürgermeister automatisch festlegt, hat das Vor- und Nachteile. Nach unserer Meinung wird damit zwar dem Gemeinderat bzw. dem Stadtrat eine Entscheidungsmöglichkeit genommen, weil durch das Gesetz festgelegt wird, was der einzelne Bürgermeister zu bekommen hat. Dies ist aber hinnehmbar. Das, womit wir nicht einverstanden sind, ist die Regelung für den berufsmäßigen Stadtrat. Wenn der berufsmäßige Stadtrat, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, in
eine feste Besoldungsstufe eingewiesen wird, hat die Kommune wenig Spielraum, bei der Ausschreibung für die erste Periode eine hochqualifizierte Kraft zu bekommen, weil eine größere Gemeinde dieser Kraft mehr zahlen kann. Diese Kraft muss mit dem Argument geködert werden, dass sie dann, wenn sie sechs Jahre im Amt war, in die nächsthöhere Stufe eingruppiert werden kann. Zu Beginn der Periode geht das jedoch nicht. Wir wollten durch unseren Änderungsantrag erreichen, dass diese Möglichkeit im Gesetz eingeräumt wird. Die Mehrheit sieht das offenbar anders. Das ist keine weltbewegende Angelegenheit, und das ist kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Wir werden dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag der CSU zustimmen. Beim Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir uns der Stimme enthalten.
Es sind einzelne Bereiche betroffen, die bisher nicht geregelt waren. So ist es durchaus vernünftig, den Bürgermeistern, die bis zur Besoldungsgruppe A 16 eingestuft sind, bei Dienstantritt bereits die höchste Dienstaltersstufe zu gewähren. Das ist neu und durchaus sinnvoll. Das ist eine Verbesserung für die kommunalen Wahlbeamten, vor allem für junge kommunale Wahlbeamte. Wir halten diese Regelung für sehr vernünftig. Sehr gut geregelt ist die Rückkehrmöglichkeit von Bürgermeistern, die vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Sie können wieder zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren. Dazu gibt es eine kleine Änderung. Bisher war vorgesehen, dass sie dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben sollten, jetzt heißt es nur noch, dass sie dieselbe Tätigkeit ausüben sollen. Auch das ist eine sinnvolle Regelung. Insgesamt werden wir dem Gesetz zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Menschen in den Mittelpunkt stellen, das ist ein Schlagwort der FREIEN WÄHLER. Gerade beim Datenschutz geht es um den Menschen, unseren Mitbürger, den wir in den Vordergrund stellen müssen. Wir müssen ihn auch stärker in den Vordergrund stellen, als dies in diesem Gesetzentwurf zum Meldegesetz der Fall ist. Wenn irgendwo in der Presse stand, dass wir uns die bisherige Regelung anschauen sollten, dann kann das nicht der entscheidende Punkt sein. Aufgrund der Föderalismusregelungen wird hier ein neues Gesetz eingebracht. Dieses Gesetz muss dem entsprechen, was wir uns von diesem Gesetz erwarten und vorstellen.
Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt vorliegt, ist feststellbar: Er ist noch schlechter als der erste Entwurf, der für uns ein Mindestmaß darstellte. Wir haben gedacht: Meine Güte, da steht wenigstens einiges drin. Wir stellen uns natürlich den maximalen Schutz der Daten des Bürgers vor. Am liebsten möchten wir diesen Schutz so weitgehend wie nur irgend möglich. Der Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, können wir deshalb nicht zustimmen. Wir bitten alle verantwortlichen Stellen, sich dort, wo über dieses Gesetz entschieden wird, dafür einzusetzen, dass den Rechten des Bürgers nachgeholfen wird. Datenschutz muss besser geregelt werden, als das bislang vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, die Datenweitergabe für kommerzielle Zwecke, damit andere Geld damit verdienen, kann nicht in unserem Interesse sein. Das Allermindeste ist deshalb, dass der Bürger vorher die Möglichkeit hat, sich zu äußern, ob er das will oder nicht. Die Regelung im Gesetzentwurf, dass nämlich einmal jährlich in einer Bekanntmachung darauf hingewiesen werden muss, dass der Bürger die Möglichkeit hat, Einspruch dagegen einzulegen, geht uns, mit Verlaub gesagt, nicht weit genug. Das ist Augenauswischerei. So erreiche ich den Bürger nicht und komme nicht zu dem Ergebnis, das wir letzten Endes wollen.
Meine Damen und Herren, wir wollen einen bürgerfreundlichen Datenschutz. Wir wollen dieses Meldegesetz stoppen, und wir wollen, dass die Daten der Bürger nicht weitergegeben werden. Wir werden den vorliegenden Anträgen zustimmen, bis auf den Antrag von CSU und FDP. Dieser Antrag geht uns nicht weit genug, weil es nur um den kommerziellen Teil geht, und die Daten des Bürgers können noch in vielfältiger anderer Weise abgefragt werden. Das wollen wir nicht, darüber soll der Bürger vorher Bescheid wissen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es passiert nicht allzu häufig, dass alle fünf Fraktionen des Hauses Anträge stellen, die im Wesentlichen auf das Gleiche hinauslaufen. In allen fünf Anträgen wird mehr oder weniger kritisiert, dass die Einführung nicht schnell genug geschieht. Einheitlich wird die Tatsache kritisiert, dass die Kosten explodieren.
Meine Damen und Herren, da muss etwas dran sein. Ich fühle mich fast geneigt, meiner Vorrednerin zuzustimmen: Da sind Pleiten, Pech und Pannen passiert.
Die Kosten wurden - das ist in den Protokollen allein dieser Legislaturperiode nachzulesen - von 772 Millio
nen über 920 Millionen auf 1,07 Milliarden Euro prognostiziert. Das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es wird gesagt, die Kosten würden weiter steigen. Fachleute sprechen inzwischen von etwa 1,5 bis 1,6 Milliarden Euro. Damit würden sich die ursprünglich geschätzten Kosten innerhalb von drei Jahren verdoppeln.
In der Zeitung stand eine Aussage, von der ich nicht feststellen konnte, Herr Staatssekretär, dass ihr irgendjemand widersprochen hätte. Wenn man jetzt allerdings nachvollzieht, dass bei der Kostenberechnung weder die Leitstellenanpassung noch die Umstellung von analog zu digital, noch die Projektgruppe DigiNet noch die Öffentlichkeitsarbeit noch die Schulung einkalkuliert worden sind, dann kommt natürlich Etliches zusammen.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit wird mir einiges klar. Es werden 800.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit angesetzt. Da muss ich den Bürgern natürlich klarmachen, wozu das alles gut ist, nachdem ich vorher den Gemeinderäten, den Stadträten und den Landräten gesagt habe: Ihr dürft darüber nur in nichtöffentlicher Sitzung verhandeln; denn das ist derzeit für die Öffentlichkeit nicht bestimmt.
Herr Staatssekretär, Sie waren der Erste, der sich dagegen gewandt hat. Aber bis dahin hat das niemand getan. Da war das, was ich gesagt habe, Praxis. Diese Anweisungen zur nichtöffentlichen Behandlung sind an die Landräte, die Oberbürgermeister und die Bürgermeister Bayerns hinausgegangen. Wenn man die Masten draußen von Weitem sehen kann, aber die Behandlung nichtöffentlich geschehen soll, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass man anschließend vor der Notwendigkeit steht, um Verständnis für den Aufwand zu werben; denn 800.000 Euro sind, mit Verlaub, eine Menge Geld.
Meine Damen und Herren, ich vermisse hier eine sorgfältige Planung. Wir FREIEN WÄHLER stellen uns das anders vor. Wir bitten darum, dass die Zusagen an die Kommunen eingehalten werden. Hier wurden Vereinbarungen getroffen, und ich meine, im Rahmen der Glaubwürdigkeit muss man zu diesen Vereinbarungen stehen. Man kann da nicht einfach die Leitstellenanpassung, dieses oder jenes dagegen anführen. Bei diesem exakten Kostenvolumen spielt das keine große Rolle. Halten wir uns also an die Zusagen, die gegeben wurden, betreiben wir eine vernünftige Informationspolitik, und arbeiten wir mit Zahlen, die nachvollziehbar sind. Meine Damen und Herren, der Digitalfunk ist uns allen so viel wert, dass wir auch zugestimmt hätten, wenn es geheißen hätte: Das kostet 1,3 Millionen Euro. Es ist aber ein schlechter Stil, wenn man mit 700.000 anfängt und dann beim
Doppelten endet. Meine Damen und Herren, das kauft uns draußen keiner ab.
- Meine Damen und Herren, wir können hier noch länger diskutieren, ich habe noch mindestens zehn Minuten Redezeit, die können wir gerne nutzen. Ich glaube, die Details sind nicht das Entscheidende. Ich kann Ihnen Protokolle des Innenausschusses vorlegen, aus denen ein Kostenvolumen von 700.000 hervorgeht.
- 700 Millionen Euro.
Gut, 700 Millionen Euro. Ich kann Ihnen die nächsten Protokolle vorlegen, wo wir bei 920 Millionen Euro sind. Und jetzt haben wir hier die Aussage des Herrn Staatssekretärs, dass wir Kosten in Höhe von 1,07 Milliarden Euro haben. Allein das ist eine Kostenmehrung von fast 40 %. Fachleute sprechen sogar von 1,5. Darüber kann ich mit Ihnen gern diskutieren. Ich meine, die Kostenmehrung in so kurzer Zeit lässt nicht auf sorgfältige Planung schließen.
Es ist ein entscheidender Punkt für die Sicherheitsarbeit dieser Staatsregierung. Wir alle sind davon überzeugt, dass wir diesen Digitalfunk brauchen, und wir brauchen ihn schneller, als er läuft. Die Europameisterschaft in Deutschland 2006 -
- Ja, die Weltmeisterschaft wollte man schon mit dem Digitalfunk betreiben. Jetzt sind wir im Jahr 2012.
2012 wollten wir ursprünglich senden. Wir schaffen es noch nicht einmal, flächendeckend in der Stadt München zu senden.
Meine Damen und Herren, wir sind jetzt eingestiegen. Ich habe aber etwas dagegen, wenn man mir sagt, die Kostenmehrung geht darauf zurück, dass wir in Bayern Berge haben, dass wir deshalb mehr Masten brauchen und dass es deshalb teuerer ist. Meine Damen und Herren, wenn ich sorgfältig plane, dann weiß ich, dass wir in Bayern Berge haben und dass
dies zu Mehrkosten führt. Dann ist das schon in der ersten Planung berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, es bringt nichts mehr. Hier können wir keine Punkte mehr ernten.
Wir fordern eine ganz klare und konkrete Aussage zu den Kosten, und zwar eine definitive, die in einem halben Jahr nicht schon wieder korrigiert werden muss. Wir fordern einen exakten Zeitrahmen. Wir werden den vorliegenden Anträgen zustimmen, außer dem CSU-Antrag. Dem können wir verständlicherweise nicht zustimmen, denn Sie fordern in Ihrem Antrag die Staatsregierung auf, weiter mit Hochdruck voranzukommen. Gerade diesen Hochdruck vermissen wir doch.
Genau diesen Hochdruck gibt es bisher nicht. Stattdessen gibt es viel Geheimniskrämerei, und vieles haben Sie sich selbst eingebrockt. Hätten Sie von vornherein ehrlich gearbeitet, anstatt Ihre Geheimniskrämerei an die kommunale Ebene weiterzugeben, wäre das anders gewesen. Ich habe einen Brief des Innenministeriums an das Landratsamt dabei.
In diesem Brief steht: "Bitte nicht in öffentlicher, sondern in nichtöffentlicher Sitzung behandeln". Meine Damen und Herren, wenn man mit solchen Schreiben arbeitet, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es hinterher Ärger gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Cyberkriminalität muss uns beschäftigen. In den letzten Jahren haben die Schadensfälle und Delikte kontinuierlich zugenommen. Davor kann man nicht die Augen verschließen. Liebe Frau Kollegin Guttenberger, wenn Sie Ihren Antrag lediglich auf Richter und Staatsanwälte beschränken, geht das meines Erachtens nicht weit genug. Selbstverständlich werden wir diesem Antrag genauso wie dem Antrag der SPD zustimmen. Meine Damen und Herren, eine Beschränkung auf Staatsanwälte und Richter ist jedoch zu wenig. Vielmehr muss die Polizei damit beschäftigt werden. Sie könnten jetzt sagen - das haben Sie auch getan -: Wir haben genügend Polizisten.; wir haben explizit für den IT-Bereich Personal eingestellt. Ich sage Ihnen: Das ist zu wenig. Die Polizei wird Ihnen von der Basis bis in die obersten Etagen sagen: Das sind immer noch zu wenig. Ich gebe zu, dass man diese Polizisten nicht alle auf einmal einstellen kann. Dies muss konti
nuierlich geschehen. Deshalb enthält unser Antrag die Formulierung "weiter verbessern". Wir gestehen zu, dass auch auf diesem Gebiet bereits etwas getan wurde. Dies ist jedoch keine Begründung, unseren Antrag abzulehnen. An dieser Stelle muss ich unserem Vorsitzenden recht geben, der sagt: Den Antrag muss man ablehnen, weil er von den FREIEN WÄHLERN kommt. Das haben wir schon oft genug miterlebt. Das ist nicht das, was wir wollen. Unter sachlicher Arbeit verstehen wir etwas anderes.
Meine Damen und Herren, die Cyberkriminalität greift in alle unsere Lebensbereiche ein. Sie umfasst den Rauschgifthandel, den Menschenhandel und den Kreditkartenbetrug. Die Ausfälle gehen inzwischen in die Millionen. Diese Art von Kreditkartenbetrug hat es vor 10 oder 15 Jahren - nageln Sie mich nicht fest - noch nicht gegeben. An dieser Stelle muss reagiert werden. Die Aufklärung muss an der Basis erfolgen. Dazu - ich gebe Herrn Kollegen Arnold recht - gehört nicht nur die Polizei. Der Zoll gehört ebenfalls dazu. Wenn jedoch genug Personal zur Verfügung steht, um ermitteln zu können, ist gewährleistet, dass etwas passiert. Schließlich kommen die Richter und Staatsanwälte zum Einsatz. Wenn die Täter von der Basis nicht erwischt werden, sind Richter und Staatsanwälte jedoch beschäftigungslos. Deshalb muss das Hand in Hand gehen und eines nach dem anderen verbessert werden. Das Innenministerium hat reagiert und die erste Charge eingestellt. Das ist in unseren Augen immer noch zu wenig. Wir können nicht warten, bis wir die nächste Statistik erhalten. Die Tendenz zeigt, dass die Zahlen aus den Jahren 2011 im Jahre 2012 übertroffen werden. Das bedeutet: Auf diesem Gebiet wird es immer schlimmer. Aus diesem Grund muss präventiv gehandelt werden. Man muss vorbeugen und nicht hinterher bestrafen.
Im Rahmen des Nachtragshaushalts für das Jahr 2012 haben die FREIEN WÄHLER gefordert, zusätzliche 30 Stellen für IT-Spezialisten zu schaffen. In einem Jahr oder in zwei Jahren werden wir Ihnen beweisen, dass diese Forderung noch zu gering ist. Trotzdem haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Dieses Kapitel überrollt uns, wenn wir nicht aktiv werden und handeln. Deswegen bitten wir Sie heute: Tun wir gemeinsam etwas auf diesem Gebiet, nicht nur bei Richtern und Staatsanwälten, sondern auch an der Basis bei der Polizei und allen Stellen, die mit den Tätern zu tun haben. Wir können gemeinsam in eine Richtung marschieren. Wir sollten uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir sollten keine Anträge ablehnen, nur weil schon etwas geschehen ist. Es ist ein
Unterschied, ob ich etwas getan habe oder noch nicht genug getan habe.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die FREIEN WÄHLER werden den beiden Anträgen zustimmen. Das ist ein ganz klares Zeichen des Zusammenhalts nach außen, des Zusammenhalts dieses Gremiums gegen Rechtsextremismus, in welcher Form auch immer. Hier müssen wir gemeinsam Zeichen setzen. In den letzten Monaten waren wir erschüttert, als wir die Aktivitäten des rechtsextremen Terrors in Deutschland - auch in Bayern hat es Tote gegeben - miterleben mussten. Es ist wirklich Zeit, ein gemeinsames Zeichen zu setzen.
Gerade bei dem Freien Netz Süd haben wir ein Problem. Die Leute sind durchaus clever. Von meinen Vorrednern ist schon sehr vieles gesagt worden. Wenn man die Internetseite des Freien Netzes Süd anschaut, erkennt man die Aktivitäten. Es handelt sich um eine Mobilisierungsplattform der rechten Szene, um eine Vernetzung der bayerischen Neonaziszene. Die Leute vermeiden dabei konsequent das, was wir bräuchten, um sie nach dem Vereinsrecht in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes verbieten zu können: Sie vermeiden feste Strukturen.
Die Vorredner haben schon einiges deutlich gemacht. Ich darf noch eine Anmerkung hinzufügen. Unter dem Gesichtspunkt der Feststellungen der CSU und der FDP, die die Praxis der Staatsregierung im Hinblick auf die Bemühung begrüßen, solche Organisationen zu verbieten, müsste man diese Aktivitäten dem Innenministerium zuschreiben. Dieses ist für das Verbot letztlich zuständig. Aber das ist nur ein Detail. Vorhin ist an unserem Antrag ebenfalls im Detail so herumgewieselt worden. Darum sei mir dieser Seitenhieb gestattet.
Wir müssen alle für unsere Anliegen kämpfen. Das wird zum Teil schwierig sein. Es ist nach den Voraussetzungen zu fragen. Die Dinge werden seit Jahren vom Verfassungsschutz überprüft. Sie werden im Verfassungsschutzbericht einzeln erwähnt. Es wird jedenfalls ständig beobachtet. Solange wir nicht stärkere Argumente liefern, befürchte ich, dass die Überprüfung im Sande verlaufen wird. Aber das stärkt die rechte Szene. Das ist das, was wir alle am allerwenigsten wollen.
Bei der Bürgerinitiative in Fürth ist es das Gleiche. Sie wird beobachtet und im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Ich hoffe und wünsche uns allen, dass die Bemühungen Erfolg haben werden und es uns gelingt, die Plattform der neonationalsozialistischen Bühne zu zerstören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Bayern ist, zumindest, was das Ehrenamt angeht, die Welt noch in Ordnung.
Das sieht man immer dann, wenn man eine Regelung wie die geplante liest. Wenn sich die Europäische Kommission hier tatsächlich durchsetzt, dann macht sie das Ehrenamt in vielen Bereichen kaputt. Offensichtlich ist in anderen Ländern das ehrenamtliche Engagement nicht so ausgeprägt wie bei uns in Bayern. Wir müssen darum kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das Ehrenamt nicht beschädigt wird. Es soll so weiterleben können, wie wir es alle kennen und schätzen.
In ganz Deutschland sind über eine Million Menschen in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv, in Bayern weit über 300 000. Für unsere Fraktion - wir haben das vorhin im Schnellverfahren abgefragt - kann ich sagen: Wir reden nicht nur von der Feuerwehr, sondern wir sind auch Mitglied in der Feuerwehr. Viele sind sogar noch aktiv dabei. Wir wissen, wovon wir sprechen.
Was ist in jüngster Zeit nicht alles von der Europäischen Union gekommen! Erinnern Sie sich nur an den unsäglichen Feuerwehrführerschein. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten haben wir alle miteinander darum gekämpft, dass es wieder so wird, wie es schon einmal war.
Ich erinnere an die verschärften Abgasvorschriften, die man uns aufs Auge drückt. Feuerwehrfahrzeuge fahren nur wenige Kilometer, werden also kaum bewegt. Durch die Nachrüstung würde sich das Gewicht des Fahrzeugs deutlich erhöhen, und es käme letztlich zu einer Erhöhung des Spritverbrauchs. Auch dadurch würde die umweltschonende Wirkung überkompensiert.
Angesichts all dessen frage ich mich, was die Europäische Kommission mit unseren ehrenamtlich tätigen Menschen im Sinn hat. Nicht nur die Feuerwehren, sondern auch alle Hilfsdienste wären betroffen. Für sie kämpfen wir, für sie sind wir da. Wir alle danken ihnen für ihre Arbeit, weil niemand, weder die Kommunen noch der Freistaat, sie bezahlen könnte. Seien wir froh, dass wir sie haben! Wenden wir uns gegen die Ausweitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie! Wenden wir uns gegen die Ausweitung der arbeitsschutzrechtlichen Rahmenrichtlinien! Sie sind der falsche Weg, wenn es um die Erhaltung unseres gut funktionierenden Ehrenamtes geht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Kommunalwahlgesetz wurde in mehreren Sitzungen diskutiert und beraten. Wir hatten es in Erster Lesung im Plenum; wir haben es in mehreren Ausschüssen beraten. Wir hatten intensiv gerungen, um vernünftige Ergebnisse zu erzielen. Das kommunale Wahlrecht ist wie wenige andere Rechtsbereiche ein Bereich, der unmittelbar auf den Bürger einwirkt, an dem der Bürger teilnimmt und an dem er Interesse hat. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist unvergleichbar besser als bei anderen Wahlen. Ich glaube, das zeigt das Interesse, das der Bürger an seinem Recht hat, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich glaube, wir haben ihn sehr ausgewogen gestaltet, um auf die Interessen der Bürger Rücksicht nehmen zu können, und haben die Bürgernähe ganz in den Vordergrund gerückt.
Sie werden bei einigen Bereichen merken, dass wir das ganz ausdrücklich festhalten wollten.
Lassen Sie mich mit dem Lebensalter der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte beginnen. Meine Damen und Herren, es gab bisher eine Regelung mit der Grenze von 65 Jahren. Es gibt Vorschläge, diese Grenze auf 67 Jahre festzusetzen, und zwar nicht schon bei der nächsten Kommunalwahl, sondern erst bei der übernächsten Kommunalwahl, was in unseren Augen überhaupt nicht erklärbar ist. Meine Damen und Herren, wenn wir ernst nehmen, was wir dem Bürger immer wieder erklären, dass wir den Bür
ger schätzen, dass wir ihm so viele Möglichkeiten wie möglich geben wollen, dass wir ihn als mündigen Bürger betrachten und bezeichnen,
wenn wir das ernst nehmen, meine Damen und Herren, müssen wir die Entscheidung darüber, ob dieser Bürger einen 30-Jährigen oder einen 68-Jährigen als Bürgermeister will, in die Hände des Bürgers geben, nicht in die Hand des Gesetzgebers.
Meine Damen und Herren, der Wähler soll die Chance haben, zu entscheiden, wie alt sein Wunschbürgermeister sein soll. Das ist es, was wir in unserem Gesetzentwurf ganz deutlich zum Ausdruck bringen. Wir wollen diese Altersgrenze freigeben, meine Damen und Herren, weil wir glauben, dass der Bürger mündig und reif genug ist, zu entscheiden, was er will.
Meine Damen und Herren, dafür spricht einiges. Beim Alter, ab wann man wählbar ist und ab wann man wählen kann, gehen wir auch herunter. Ich glaube, man muss dem Rechnung tragen, was unsere Gesellschaft widerspiegelt: Die Menschen in unserer Gesellschaft werden älter, gehen zu einem späteren Zeitpunkt in Rente, und wir diskutieren heute über eine Arbeitszeit bis zum 70. Lebensjahr. Wir wollen entscheiden, dass derjenige, der zum hauptamtlichen Bürgermeister oder zum Landrat gewählt wird, keine Altersbegrenzung erfährt. Meine Damen und Herren, kein Minister, kein Bundestagsabgeordneter, kein Landtagsabgeordneter unterliegt einer Altersbegrenzung - zu Recht, wie wir meinen. Meine Damen und Herren, es wird noch schlimmer: Auch der nebenamtliche Bürgermeister unterliegt keiner Altersbeschränkung. Beim hauptamtlichen Bürgermeister will man plötzlich eine Altersbeschränkung. Das entzieht sich meiner Logik.