Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen allen einen guten Morgen und bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir die Sitzung beginnen können.
Ich darf die 88. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde wie immer erteilt. Hörfunk und Fernsehen des Bayerischen Rundfunks übertragen die Erklärung des Innenministers zu den NeonaziMorden und die anschließende Aussprache live.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Wir alle sind entsetzt und zutiefst beschämt über die Mordserie von Neonazis, die über Jahre hinweg ihre skrupellosen Verbrechen geplant und durchgeführt haben. Auch wir in Bayern haben Opfer zu beklagen. Fünf Menschen mussten durch die abscheulichen Taten von Neonazis sterben. Angesichts dieser neuen, erschreckenden Dimension des rechtsextremistischen Terrors müssen wir als Demokraten eng zusammenstehen. Demokratie, Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen sind starke, unverrückbare Werte, und dennoch brauchen sie unseren Schutz. Sie brauchen unseren tagtäglichen Einsatz und vor allem unsere Wachsamkeit. Jede und jeder soll in unserem Land in Frieden und Sicherheit leben können, unabhängig von Herkunft, Glauben und persönlicher Einstellung.
Neonazistischer Terror ist zu verachten. Er darf uns nicht einschüchtern. Er muss uns stärken im Bewusstsein um unsere Verantwortung und unsere Pflichten in einer wehrhaften Demokratie. Das sind wir allen Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Ihre Ungewissheit über die Täter und falsche Verdächtigungen haben bei ihnen neben Trauer und Schmerz zusätzlich große Verbitterung ausgelöst.
Wir können die furchtbaren Geschehen nicht mehr rückgängig machen. Wir können das Leid der Angehörigen nicht lindern. Wir müssen aber alles in unserer Macht Stehende tun, um solche brutalen Gewalttaten in Zukunft zu verhindern. Dazu müssen wir die Geschehnisse und Hintergründe in vollem Umfang aufklären und jeglichen rechtsextremistischen Tendenzen Einhalt gebieten.
Der Bayerische Landtag wird im Einvernehmen aller Fraktionen zu Ehren der Opfer und ihrer Angehörigen zu Beginn der Plenarsitzung am 13. Dezember 2011 eine Gedenkveranstaltung abhalten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Herr Staatsminister des Innern hat gebeten, zu Beginn der heutigen Plenarsitzung Gelegenheit zur Abgabe einer Erklärung gemäß § 177 Absatz 1 der Geschäftsordnung zum Sachstand im Zusammenhang mit den Festnahmen von rechtsterroristischen Tätern in Thüringen und Sachsen und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu erhalten. Ich darf Herrn Staatsminister des Innern hierzu das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister Herrmann.
Erklärung gem. § 177 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum "Sachstand im Zusammenhang mit den Festnahmen von rechtsterroristischen Tätern in Thüringen und Sachsen und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus"
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Seit über zwei Wochen erfahren wir fast täglich neue furchtbare Einzelheiten über nahezu unvorstellbare, grausame Verbrechen einer bis dato unbekannten rechtsextremistischen Gruppierung aus Thüringen namens "Nationalsozialistischer Untergrund".
Acht türkischstämmige und ein griechischer Kleinunternehmer sowie eine junge Polizistin aus Heilbronn wurden von den Extremisten brutal ermordet. Unser tiefes Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten den Angehörigen der Mordopfer. Wir trauern mit ihnen um Enver Simsek aus Nürnberg, Abdurrahim Özüdogru aus Nürnberg, Süleyman Tasköprü aus Hamburg, Habil Kilic aus München, Yunus Turgut aus Rostock, Ismail Yasar aus Nürnberg, Theodorus Boulgarides aus München, Mehmet Kubasik aus Dortmund, Halit Yozgat aus Kassel und Michèle Kiesewetter aus Heilbronn.
Meine Damen und Herren, wir schulden den Opfern und ihren Hinterbliebenen nicht nur Trauer und Mitgefühl, sondern vor allem auch eine lückenlose Aufklärung jeder einzelnen Tat sowie eine sorgfältige Ermittlung aller Täter und ihrer Motive. Wir wollen genau
Was wir bislang erfahren haben, ist erschreckend und macht manchem von uns Angst, ganz besonders vielen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Wir wollen, dass alle Menschen in Bayern sicher leben können. Darauf muss sich bei uns auch jeder Ausländer verlassen können.
Ich habe deshalb am vergangenen Freitag die türkische Frau Generalkonsulin Ece Öztürk Cil aus Nürnberg, den türkischen Generalkonsul Kadir Hidayet Eris aus München und den griechischen Generalkonsul Andreas Psycharis zu einem persönlichen Gespräch ins Innenministerium eingeladen. Nachdem ich kurzfristig zur Innenministerkonferenz nach Berlin reisen musste, hat in meiner Vertretung Staatssekretär Gerhard Eck die Generalkonsuln über den aktuellen Sachstand umfassend informiert und ihnen ausdrücklich versprochen, dass wir alles in unserer Macht Stehende für die Sicherheit ihrer Landsleute in unserem Land tun.
Wir sind übrigens, wie uns die Generalkonsuln sagten, das erste Bundesland, das in dieser Form auf die konsularischen Vertreter der Herkunftsländer der Mordopfer zugegangen ist.
Bayern war in den Jahren 2000 bis 2005 Tatort von fünf der insgesamt neun sogenannten Ceska-Morden. Vier türkische und ein griechischer Mitbürger wurden am helllichten Tag Opfer menschenverachtender Verbrechen. Damals erfolgten die polizeilichen Ermittlungen zunächst dezentral in den betroffenen Bundesländern Bayern, Hessen, Hamburg und MecklenburgVorpommern. Darüber hinaus hat das Bundeskriminalamt eine eigene Ermittlungsgruppe, die EG Ceska, eingerichtet, die ab 1. Juli 2004 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung führte.
Mit der Fortsetzung der Mordserie im April 2006 in Dortmund und Kassel waren die Ermittlungseinheiten von fünf Bundesländern und des Bundeskriminalamts zu koordinieren. Der umfangreiche Informationsaustausch wurde von einer Steuerungsgruppe, die aus Beamten aller beteiligten Länder und des BKA bestand, gewährleistet. Die Leitung der Steuerungsgruppe lag in Nürnberg bei der besonderen Aufbauorganisation Bosporus.
Bundesweit waren unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg bis zu 160 Beamtinnen und Beamte an den Ermittlungen beteiligt. Das auffälligste Merkmal der Serie war die immer wiederkehrende Verwendung der Waffe Ceska 83. Das war einer der
wenigen objektiven Ermittlungsansätze überhaupt. Zu der Ceska wurden dann sehr umfangreiche Ermittlungen sowohl im Produktionsland Tschechien als auch in Gebieten, in die die Waffe transportiert worden sein könnte, durchgeführt. Die Ermittler sind aber auch allen anderen Spuren und Hinweisen nachgegangen. Es wurden Funkzellenauswertungen bei den Mobilfunkbetreibern angestellt. Es wurden Verkehrsdaten aus Videoüberwachungen, Verkehrsunfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Hotelübernachtungen, Autovermietungen und vielem anderen mehr ausgewertet. Allein die Hauptakten umfassen 1.200 Leitzordner und enthalten das, was hier über die Jahre hinweg an Ermittlungen zusammengetragen wurde.
Zur Abstimmung und Intensivierung der Ermittlungen erfolgte auch eine enge Zusammenarbeit mit türkischen Polizeidienststellen; denn man hat zeitweilig überlegt, ob es zwischen den Opfern und ihrer türkischen Heimat irgendeine Verbindung geben könnte. Durch die polizeilichen Ermittler wurde aufgrund der ausländischen Herkunft aller Opfer auch die Möglichkeit einer ideologischen Motivlage im Sinne von Rache oder Wut gegen türkische oder türkisch aussehende Opfer in Erwägung gezogen. Deswegen wurde auch im rechtsextremistischen Bereich ermittelt. Hunderte von Personen wurden konkret überprüft. Der Verfassungsschutz lieferte dazu zahlreiche Daten.
Von der Kriminalpolizei in Köln und der in Nürnberg wurden auch mögliche Zusammenhänge mit dem Nagelbombenattentat vom 9. Juni 2004 in Köln geprüft, bei dem 22 Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Bei diesen Ermittlungen spielten auch die Ähnlichkeiten mit Phantombildern eine Rolle, die einerseits in Köln und andererseits bei einem der Morde in Bayern erstellt worden waren. Letztendlich konnte zum damaligen Zeitpunkt aber kein direkter Zusammenhang und konnten vor allem auch keine weiterführenden Ermittlungserkenntnisse in der Zusammenschau der beiden Taten hergestellt werden.
Auch die deutschlandweite intensive Öffentlichkeitsfahndung durch Plakate, Fernsehberichte, durch die Sendung "Aktenzeichen XY" sowie die ungewöhnlich hohe Belohnung von insgesamt mehr als 600.000 Euro für Hinweise zu den Mordfällen, zu dem Mord an der Polizistin in Heilbronn und zu dem Nagelbombenattentat in Köln erbrachten keinen Hinweis aus der Öffentlichkeit, der zur Täterermittlung geführt hätte.
Hauptschwierigkeit bei den Ermittlungen war, dass wegen der zielgerichteten Vorgehensweise der Täter an den Tatorten objektive Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA-Material fehlten, die einen unmittelbaren Täterbezug hätten erkennen lassen können.
Letztlich war bis zum 4. November dieses Jahres, als die Geschehnisse in Zwickau und Eisenach bekannt wurden, in keinem der insgesamt neun Mordfälle und für keine der beteiligten Kriminalpolizeidienststellen der Landeskriminalämter in allen beteiligten Bundesländern ein eindeutiges Tatmotiv erkennbar. Es wurden aber auch keine Motive zu irgendeinem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Ebenso konnten bei keinem der Opfer Verbindungen zu den anderen Getöteten hergestellt werden. Zugleich sind diese Taten auch aus heutiger Sicht für extremistische Terroristen atypisch, weil sie sich ansonsten in der Regel zeitnah zu ihren Gewalttaten bekennen, entweder um Angst und Schrecken zu verbreiten oder um mit ihren Gewalttaten für sich und ihre Ideologien zu werben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der neuen Erkenntnisse seit dem 4. November hat der Generalbundesanwalt am 11. November ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129aStGB eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde das BKA beauftragt, Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und der BAO Bosporus beim Polizeipräsidium Mittelfranken durchzuführen. Das BKA hat hierzu am Standort Meckenheim die besondere Aufbauorganisation TRIO eingerichtet.
Die Ermittlungen erstrecken sich hinsichtlich dessen, wofür in Nürnberg nun weiterhin die Federführung liegt, ausschließlich auf die Aufklärung der CeskaMorde. Dazu wurde diese Ermittlungsgruppe wieder auf 30 Beamtinnen und Beamte verstärkt.
Zusätzlich haben wir beim Bayerischen Landeskriminalamt die Koordinierungsgruppe "Rechtsterrorismus und Extremismus" eingerichtet. Diese gewährleistet in enger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt und den anderen Bundesländern für Bayern den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Behörden. Ferner prüft das Bayerische Landeskriminalamt, ob den bisher bekannten Tatverdächtigen noch weitere in Bayern begangene, bislang nicht aufgeklärte schwere Straftaten zuzuordnen sind.
Parallel zu diesen präzisen Ermittlungen beschäftigt natürlich viele Menschen in Deutschland die Frage, warum diese Neonazi-Terroristen so lange unbehelligt in Thüringen und Sachsen leben konnten. Diese Frage muss zunächst in diesen beiden Ländern geklärt werden.
Hinsichtlich eines noch besseren länderübergreifenden Informationsaustausches und einer effizienteren
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden haben sich die Innen- und Justizminister und Senatoren der Länder und des Bundes am letzten Freitag, dem 18. November, in Berlin über eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen verständigt. Dazu zählt die Einrichtung eines Abwehrzentrums "Rechts" beim BKA in Meckenheim, um Polizei und Verfassungsschutz besser zu verzahnen. Weiterhin wurde Einigkeit über die Einführung einer zentralen Datei für Ermittlungen gegen Rechtsextremisten erzielt, in der Daten über gewaltbereite Rechtsextremisten und politisch rechts motivierte Gewalttaten zusammengeführt werden.
Im Übrigen haben bei dieser Gelegenheit die Länderinnenminister parteiübergreifend den Bund daran erinnert, dass die Innenministerkonferenz schon seit fünf Jahren einstimmig fordert, den Datenaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gesetzlich zu erleichtern. Zunächst muss nun aber der gesamte Sachverhalt sauber ermittelt werden. Dazu gehören Täter, ihre Komplizen und Helfershelfer, die Vielzahl ihrer Taten und natürlich gegebenenfalls auch die Versäumnisse und Pannen, die es im Laufe der Ermittlungen gegeben hat. Wenn all dies auf dem Tisch liegt, kann seriös über etwaige gesetzgeberische und organisatorische Konsequenzen für Polizei und Verfassungsschutz entschieden werden.
In Bayern gehen wir seit Jahren gegen die Aktivitäten von Rechtsextemisten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent vor. Ich erinnere daran, dass wir insbesondere durch die enge Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Jahre 2003 einen geplanten Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung der Synagoge in München verhindern konnten. Der erste Hinweis auf diese Anschlagsgefahr war übrigens von einem sogenannten V-Mann gekommen. Unabhängig davon ist gleichwohl die Zahl rechtsextremistischer Mordanschläge über die Jahrzehnte hinweg in Deutschland erschreckend hoch.
Ich persönlich bin sehr sensibel. Ich habe in meiner Jugend in Erlangen einige Jahre direkt neben Shlomo Levin und Frieda Poeschke gewohnt. Wir waren gute Nachbarn. Ende 1980 wurden sie von einem Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann ermordet. Wenige Wochen zuvor waren zahlreiche Menschen Opfer des Bombenattentats auf dem Münchner Oktoberfest geworden. Der Bundesinnenminister hatte im Sommer 1980 die Wehrsportgruppe Hoffmann verboten. Zu Recht kann man deshalb einwenden, dass Vereinsverbote nicht alle Probleme lösen und auch nicht unbedingt Morde verhindern. Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass unser Rechtsstaat rechtsextremistischen Umtrieben nicht tatenlos zuse
hen darf. In den letzten 20 Jahren wurden deshalb dreimal rechtsextremistische Gruppen in Bayern verboten und weitere zehn Verbote unter maßgeblicher Mitwirkung Bayerns vom Bund ausgesprochen. Diese Vereinsverbote sind im gesamten demokratischen Spektrum, soweit ich das erkennen kann, unumstritten und wurden übrigens auch alle vom Bundesverwaltungsgericht, sofern sie von den Betroffenen angegriffen wurden, ausdrücklich bestätigt.
Was aber gegen rechtsextremistische Vereine richtig ist, kann gegen rechtsextremistische Parteien nicht völlig falsch sein. Deshalb muss so etwas auch gegen eine Partei wie die NPD möglich sein. Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei; da, denke ich, sind wir uns alle einig. Sie ist eine Partei, die für unsere Demokratie gefährlich ist. Ihre engen Verknüpfungen zu den Neonazis machen sie zur maßgeblichen Plattform, von der ein Großteil aller rechtsextremistischen Aktivitäten ausgeht.
Wir müssen solche Parteistrukturen zerschlagen, um zu verhindern, dass sich die NPD in zunehmendem Maße aus Steuermitteln finanziert. Es ist für den Normalbürger nur schwer nachvollziehbar, dass wir einerseits mehr Prävention wollen und darüber sprechen, wie wir entsprechende Aktivitäten gegen den Rechtsextremismus besser finanziell unterstützen können, während die NPD anderseits in immer stärkerem Maße von der staatlichen Parteienfinanzierung insbesondere in den Landesparlamenten profitiert.
Ich bin dankbar dafür, dass der Bayerische Landtag am 10. Februar dieses Jahres einen klaren Beschluss dahin gefasst hat, gemeinsam alles zu tun, um ein Verbot der NPD voranzubringen, und zwar immer unter der Voraussetzung, dass es ausreichende Erfolgsaussichten gibt. Aber dieser große Konsens über unsere Arbeit bezüglich des NPD-Verbots ist leider nicht in allen deutschen Parlamenten selbstverständlich. Insofern bin ich für jede Unterstützung dankbar; wir werden weiterhin für dieses Ziel kämpfen. Wir brauchen hier eine klare Entscheidung. Ich bin der festen Überzeugung: Die NPD muss verboten werden. Wir werden genau beobachten, ob sich aus den aktuellen Ermittlungsergebnissen, aus dem, was nun in Thüringen und Sachsen zutage gefördert wird, weitere belastbare Argumente für ein solches Verbot ergeben, die dann auch nicht unbedingt von V-Leuten stammen müssen.
Mindestens genauso wichtig wie konsequentes staatliches Handeln ist das bürgerschaftliche Engagement
aller Demokraten gegen Rechtsextremismus. Die Entwicklung in Wunsiedel beispielsweise ist ein positives Beispiel für ein solches Engagement und auch ein Beispiel dafür, wie erfolgreich es sein kann, parteiübergreifend aus der Kommune heraus mit Unterstützung der Kirchen ein deutliches Signal zu geben, dass die Menschen, die in unserem Lande leben, nichts mit diesen braunen Stinkstiefeln zu tun haben wollen. Es zeigt, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit eintritt.
(Beifall bei der CSU, der FDP, den FREIEN WÄHLERN und der Abgeordneten Johanna Wer- ner-Muggendorfer (SPD))
Unser umfassendes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, das Anfang 2009 verabschiedet worden ist, enthält ein breites Maßnahmenbündel. Es geht nicht nur um präventive und repressive Maßnahmen der Sicherheitsbehörden, sondern auch um Maßnahmen in den Bereichen Schule, Bildung und Jugendhilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechtsextremismus muss weiterhin entschieden entgegengetreten werden. Wir alle sind aufgerufen, überall dort zu handeln, wo Rechtsextremisten versuchen, Boden zu gewinnen. Der Kampf gegen Rechtsextremismus muss alle demokratischen Parteien einen. Deshalb habe ich die herzliche Bitte: Lassen Sie uns diesen gemeinsamen Willen auch heute in dieser Debatte deutlich werden.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Herrmann. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt die allgemeine Aussprache eröffnen. Wir haben im Ältestenrat 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Es sind inzwischen drei Minuten aufgelaufen. Wir haben nun 18 Minuten pro Fraktion. Ich darf als Erster für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Kohnen das Wort erteilen.