Ernst Weidenbusch

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Last Statements

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz erfüllt der Landtag, so er es heute beschließt, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten Boxberg-Urteil. Danach bedürfen Enteignungen einer gesetzlichen Grundlage, die genau darstellt, welche Zwecke des Allgemeinwohls die Enteignung rechtfertigt.
Es geht um eine auf bayerischem Staatsgebiet 102 km lange Ethylen-Pipeline zwischen Münchsmünster und der bayerisch/baden-württembergischen Grenze nahe Nördlingen. Diese Ethylen-Pipeline dient dazu, den bayerischen Petrochemie-Standort, speziell im Chemie-Dreieck, zu stärken, wo 25.000 Arbeitsplätze davon betroffen sind. Nachdem der bayerische Staat diese Pipeline nur in dem bisher beschlossenen Maß fördern kann,
aber nicht darüber hinaus, sollten wir eigentlich alle glücklich und zufrieden sein, dass die Industrie, und namentlich die Firma EPS dafür zu gewinnen war, diese Pipeline zu bauen und damit nicht nur etwas für den Erhalt der Arbeitsplätze und für die Verbesserung des PetrochemieMarktes zu tun, sondern auch für die Stärkung des europäischen Standorts und letztlich auch für die Vermeidung des Transports auf Straße und Schiene. Diese vier Gründe sind es dann auch, die in Artikel 2 des Gesetzes das Allgemeinwohl darstellen, welches die Maßnahme rechtfertigt und die Grundlage für die Enteigung bildet, soweit es ohne Enteignung nicht geht.
Es ist so, dass auch Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg, denn die Pipeline kommt ganz aus dem Norden, dafür Voraussetzungen schaffen müssen. Wenn bei uns, an der Grenze in Nördlingen, keine Pipeline ankommt, dann nützt unsere Pipeline alleine nichts. Nun ist es so, dass die anderen Bundesländer warten, was aus Bayern kommt, und unseren Vorschlag dann übernehmen werden. Wir haben im Ausschuss schon gehört, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gesagt hat, sie hätte sich in Baden-Württemberg erkundigt,
doch es sei nichts geplant. Nun, es ist schon sehr kreativ, wenn man versucht, uns mit der Wahrheit zu manipulieren. Sie dürfen sich nicht bei irgendjemand auf der Straße erkundigen, sondern Sie müssen die fragen, die auch etwas wissen.
Wenn Sie die Zeitungen gelesen hätten, zum Beispiel die „Stuttgarter Zeitung“, wüssten Sie es ganz offi ziell. Dort stand in der Zeitung, dass das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg auf den bayerischen Gesetzes
zähle hier jetzt nicht alle gescheiterten wirtschaftspolitischen Projekte auf; ich nehme nicht einmal das Wort „Landesbank“ in den Mund;
denn wir reden hier nur über eine Pipeline. Bisher war es nicht nötig, Herr Weidenbusch und Herr Schindler, dass man Ethen über eine Pipeline transportieren musste. Das ist nicht zwangsläufi g so. Das ist das Erste. Nun soll eine Pipeline notwendig sein, um den Absatz – so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs – für die bayerischen Ethenverbraucher zu verbessern, indem die Anbindung des bayerischen Ethenverbundes an den nordwesteuropäischen Ethenverbund hergestellt wird.
Richtig, es steht „Ethylen“ drin.
Sie werden verstehen, dass es mich stört, wenn ich falsche Begriffe verwenden soll.
Das können wir hier für das Protokoll feststellen, es soll der „Ethylenverbraucher“ und der Anschluss an den „nordwesteuropäischen Ethylenverbund“ hergestellt werden. – Ich fi nde es wirklich albern, Herr Weidenbusch, aber ich kenne Sie so.
Einmal davon abgesehen, dass es angesichts abnehmender Ölreserven im Grunde genommen wirklich absurd ist, über eine Steigerung des Ölverbrauchs zu diskutieren – lassen wir das einmal dahingestellt – will ich hier gar nicht erst über die Gefährlichkeit einer EthenPipeline diskutieren.
Dies dann auch noch zu unterstützen, ist für mich nicht einsehbar. Ich kann nicht einsehen, wieso Steuergelder für den Bau der Pipeline verwendet und sogar Grundstücksenteignungen vorgenommen werden sollen – und das für die Privatwirtschaft.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es auch anders geht. Dazu komme ich am Schluss noch einmal.
Bleiben wir beim bereits erwähnten Boxberg-Urteil von 1987. Danach sind Enteignungen für private Unternehmen nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig. Niemand bestreitet, dass das Urteil das zulässt. Sie gehen ja auch in der Begründung, warum Sie Enteig
wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Das Vorhaben ist doch nicht unmoralisch. Dafür gibt es eine Rechtfertigung und im Übrigen auch eine Entschädigung. Deswegen halten wir das Vorhaben für vernünftig und auch den Weg, wie man es umsetzen will, nämlich durch ein Rohrleitungs-Enteignungsgesetz.
Wenn die GRÜNEN sagen, hier würde ohne Sinn und ohne Zweck und ohne Notwendigkeit enteignet, muss man schon fragen, was die Alternativen wären. Man kann einerseits sagen: Wir wollen keine Petrochemie in Bayern, die soll sich nicht weiterentwickeln können. Wenn man das Gegenteil will, muss Ethylen eben auf anderem Wege transportiert werden: auf der Schiene, auf der Straße, auf dem Schiff. Alle Fachleute sagen, dass die vernünftigste und umweltschonendste Art und Weise des Transports von Ethylen mittels einer Pipeline erfolgt. Deswegen verstehe ich die Argumentation der GRÜNEN bis heute nicht und sage noch einmal, die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, zumal es auch so ist, dass mit diesem Gesetz kein einziges Grundstück enteignet wird, sondern die Voraussetzungen dafür beschrieben werden, wie nach dem Bayerischen Enteignungsgesetz für diesen Zweck Enteignungen als Ultima Ratio vorgenommen werden können, wenn es keine vertragliche Vereinbarung unterhalb der Ebene der Enteignung geben sollte. Deswegen stimmen wir zu.
Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle nehme ich Anlass, Frau Stahl zu sagen, dass es nicht angeht, wenn sie falsch zitiert und so alle anderen verantwortlich macht. Frau Stahl, Sie machen das ständig. Sie haben hier das Bundesverfassungsge
pfl ichtet. Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation schon fragen lassen, welche Interessen Sie eigentlich vertreten. Ich bin der Meinung, dass einem Grundstückseigentümer, gleich, ob er einen Vorgarten oder ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück hat, zugemutet werden kann, im Interesse der Allgemeinheit auf einen Teil seines Eigentums zu verzichten. Das verlangen wir, wenn eine Gasleitung verlegt oder eine Straße gebaut wird, von jedem. Das verlangen wir von Landwirten, wenn wir eine Öl-Pipeline bauen. Das gilt auch bei Gasleitungen. Dass man den Grundstückeigentümern dann etwas zumuten muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Wer gegen solche Baumaßnahmen ist, muss schon erklären, welche Interessen er eigentlich vertritt.
Auch der Umstand, dass wir es hier mit einem Privatunternehmen zu tun haben, ist nicht einmalig und erstmalig. Muss ich wirklich darauf verweisen, dass auch Gasleitungen von Privaten betrieben werden, dass auch andere Versorgungsleitungen von Privaten betrieben werden? Da handelt es sich wirklich nicht um Einmaligkeit oder Erstmaligkeit.
Es stimmt, was im Gesetz steht. Alle wollen, dass man das Gesetz nicht braucht, weil es vorrangig ist, sich mit den Grundstückseigentümern zu einigen.
Dass Grundstückseigentümer dazu neigen, zu pokern, ist auch nicht neu. Wenn 90 % der Wegerechte erworben sind und 10 % noch fehlen, fragt sich, ob man auf das Projekt verzichten sollte.
Ich bin der Meinung, die restlichen 10 % der Grundstückseigentümer haben gegenüber der Allgemeinheit die Pfl icht, eine Einschränkung ihres Eigentums in Form der Gewährung eines Wegerechts hinzunehmen. Wenn die Grundstückseigentümer das nicht tun und von den GRÜNEN unterstützt werden, dann muss ich sagen, dass das ein eigentümliches Verständnis der Verfassungsordnung offenbart, die wir in diesem Land haben. Deswegen kann ich es überhaupt nicht verstehen, wie hier argumentiert wird.
Aber darauf kommt es ja gar nicht an. Genauso kommt es nicht auf die Meinung der Vertreter des Bauernverbandes in der CSU-Fraktion an. Die CSU kann dankbar sein, dass wir im Landwirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf gerettet haben. Die CSU hätte ihn im Landwirtschaftsausschuss durchfallen lassen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, die beiden Vorrednerinnen haben den Sachverhalt hervorragend dargestellt. Es gibt wirtschaftlich nichts Neues zu sagen, es gibt juristisch nichts Neues zu sagen. Deswegen möchte ich Sie auch nicht weiter aufhalten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir diese Debatte mit großem Interesse angehört. Sie betrifft zwei Gemeinden, für die ich der direkte Stimmkreisabgeordnete bin, nämlich Ober- und Unterschleißheim. Herr Kollege Rotter hat mir deshalb dankenswerterweise seine Redezeit gegeben.
Frau Rupp, ich habe in jeder Veröffentlichung deutlich gemacht, dass ich für den Transrapid bin. Sie können das gerne nachlesen. Ich sage das auch bei jeder Veranstaltung in den beiden betroffenen Gemeinden Oberschleißheim und Unterschleißheim, und zwar schon immer. Wenn Sie mir diese Wette anbieten, nennen Sie mir die Summe. Ich schlage sofort ein. Das ist kein Problem. Wenn jemand gerne zahlt, habe ich nichts dagegen.
Sie werden nachlesen können, dass ich zu diesem Thema zitiert werde mit den Worten: „Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile des Transrapids die Nachteile.“ Sie überwiegen nicht in großem Ausmaß, aber sie überwiegen. Deshalb werde ich zustimmen. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich bei jeder Diskussion die Vorteile und die Nachteile genannt habe. Alles andere fände ich auch unangemessen.
Ich muss aber auch sagen: Ich setze mich in einem Parlament ungern damit auseinander, dass Zwischenrufe, mit denen Herr Kupka traktiert worden ist, als gottgegeben und als Zwischenrufe betrachtet werden, die man sich leisten kann, während Herr Dr. Runge hier auftritt, als sei – –
Wenn Zwischenrufe von der CSU kommen, ist das durchaus möglich. Ich denke schon, dass wir uns hier die Zeit nehmen sollten, die Argumente – –
Entschuldigung, in Schanghai. Herr Kollege Weidenbusch, das war natürlich ein Versprecher.
Was passiert nun? – Die CSU entfernt sich mit riesengroßen Schritten von der Meinung der Bevölkerung. Die Bevölkerung kann mit Zahlen offensichtlich besser umgehen als Sie. Sie haben heute früh eindrucksvoll bewiesen, dass das nicht unbedingt Ihr Metier ist.
Der Bevölkerung ist durchaus klar, dass das Geld, das aus Berlin kommt, nicht im Reichstag und auch nicht im Kanzleramt gedruckt wird, sondern dass es hier schlicht um Steuergelder geht. Diese Steuern müssen von allen in dieser Republik bezahlt werden; sie fallen nicht vom Himmel. Hier geht es immerhin um 1,9 bis 2,5 Milliarden Euro, je nachdem, wie man rechnet. Das ist ein erklecklicher Betrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie sich draußen in den Gemeinden tatsächlich vor die Kommunalpolitiker hinstellen und sagen, dass Sie für den Transrapid sind und dass dieses Geld dafür aufgewendet werden sollte. Ich würde mit Ihnen jede Wette eingehen, dass Sie es halten wie beim Büchergeld: Vor Ort sagen Sie, dass Sie auch dagegen seien, aber im Moment lasse sich das nicht durchsetzen. Sie sagen sicher: Ich sehe sehr wohl, dass die Schulen, die Straßen und die Hochschulen, die als halbe Ruinen rumstehen, saniert werden müssen und dass der ÖPNV aufgebaut werden muss. Ich gehe jede Wette ein.
Herr Kollege Weidenbusch, wir klären nachher, um was wir wetten. Jede Wette, es gibt zig Kollegen, die bei diesem Thema nicht bei der Wahrheit bleiben. Wir haben es in dieser Legislaturperiode zigmal erleben müssen, dass Sie hier ganz anders reden als draußen vor Ort, weil Sie wissen, dass die Menschen dieses Projekt für falsch halten.
Warum sollte irgendjemand in Bayern diesen Transrapid tatsächlich wollen? Warum soll der normale Arbeitnehmer den Transrapid wollen? Alle Bürger, die aus dem Osten kommen und zum Flughafen wollen, werden am Ostbahnhof umsteigen und gemütlich zum Flughafen fahren. Die Zeitersparnis mit dem Transrapid wäre gleich Null. Alle diejenigen, die in München leben und zum Beispiel mit ihrer vierköpfigen Familie zum Flughafen wollen, wählen einen bequemeren und günstigeren Weg und nehmen ein Taxi. Wieso sollte man dieses Fahrzeug nutzen? Es ist für den Einzelnen zu teuer, sich dieses Fahrzeug zu leisten. Auch die Zeitersparnis ist, je nachdem, aus welcher Richtung man in Bayern kommt, gleich null.
Ich möchte noch etwas zu dem Verein sagen, den Sie gegründet haben. An dessen Spitze stehen ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatskanzlei und ein CSU-Stadtratsmitglied. Wenn das tatsächlich ein Bündnis sein soll, das den Gegnern des Transrapids das Wasser reichen kann,
Ich möchte zur Sache Folgendes sagen: Das Argument, dass bei diesem Projekt Arbeitsplätze entstehen, wurde bereits genannt. Bei einem Design-to-Cost Process, der im Ergebnis mit 1,85 Milliarden Euro endet, fallen 390 Millionen Euro Umsatzsteuer an, von denen 195 Millionen Euro sofort wieder beim Freistaat Bayern landen. Sie werden nicht allen Ernstes behaupten, dass eine Investition in Höhe von 1,85 Milliarden Euro im Freistaat Bayern nicht zu steuerrelevanten Einnahmen, die eine Refinanzierung darstellen, führen. Sie werden es auch nicht als „dümmlich“ bezeichnen können, dass die Ergebnisse in Schanghai geeignet sind, nachzuweisen, dass ein Bedarf besteht, eine Flughafeneinrichtung mit einer anderen schnellen bodennahen Einrichtung zu erreichen.
Wenn der Transrapid in Schanghai nicht in einem Außenbezirk starten würde, sondern von der Mitte aus, wäre sogar noch eine deutlich höhere Nutzung möglich. Dort wird die Hauptbeschwerde geführt, dass die Leute zuerst mit einer langsamen schienengebundenen öffentlichen Personennahverbindung fahren müssen und erst dann mit dem Transrapid. Das werden Sie, wenn Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, inzwischen gelernt haben. Wie Sie dann einer schienengebundenen, nicht realisierbaren und nicht finanzierbaren Verbindung das Wort reden können und bestreiten, dass wir uns sehr differenziert und im Einzelnen darüber auseinander setzen müssen, wo die Vorteile und die Nachteile liegen, verstehe ich nicht. Wir müssen die Argumente ehrlich abwägen und dürfen nicht so tun, als ob alle Argumente gegen dieses Projekt sprechen würden.
Wir müssen diese Auseinandersetzung führen. Es gibt auch keinen Grund, sich darüber zu beschweren, dass diese Debatte nicht geführt würde. Ich habe das Gefühl, dass diese Auseinandersetzung in der Stadt München, in der Region München und bayernweit geführt wird. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Opposition ein wenig peinlich berührt ist, weil die Befürworter des Transrapids tatsächlich die Frechheit besitzen, ihre Meinungen und ihre Argumente ebenfalls zu verbreiten. Vielleicht haben sie damit nicht gerechnet. Gut, es ist nichts Neues, dass sie überrascht sind. Sie hätten sich aber von Anfang an darauf einstellen müssen, dass Ihre Vorurteile gegebenenfalls durch Argumente gestört werden.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Datum vom 20. Juni 2007 hat die CSU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag zur Anhebung der BAföG-Sätze gestellt. Mit Datum vom 21. Juni 2007 sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nachgezogen. Der Presseberichterstattung von gestern und heute ist bereits zu entnehmen, dass es im Hinblick auf die Änderung des BAföGs in der Regierungskoalition eine Einigung gegeben hat dergestalt, dass die Bedarfssätze um 10 % und die Freibeträge um 8 % zum September 2008 erhöht werden.
Dies nimmt ganz wesentlich auf, was in unserem Dringlichkeitsantrag gefordert wurde. Wenn es nicht nur eine
Absichtserklärung wäre, sondern ein Beschluss, dann hätte sich unser Dringlichkeitsantrag erledigt. Man muss aber an der Sache dranbleiben, bis der Beschluss in Berlin auch wirklich gefasst wurde. Die CSU-Fraktion wird deshalb auch heute dem CSU-Antrag zustimmen. Wir brauchen ein hohes Niveau von Bildung und Ausbildung.
Ihre kommen auch noch. Nur die Ruhe, das können Sie schon erwarten. Das Niveau von Bildung und Ausbildung ist für unser Land extrem wichtig,
weil nur gut ausgebildete junge Menschen in einer globalen Welt auch zukünftig auf dem Markt bestehen können. Dazu ist es notwendig, dass Bildungschancen – unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Betreffenden und seiner Eltern – gleichermaßen ausgestaltet sind. Das BAföG ist dafür ein wichtiges Instrument. Von zwei Millionen Studenten nimmt etwa ein Viertel BAföG in Anspruch und 300 000 Schüler ebenso. Das BAföG ist, obwohl es auf Bundesebene ein Gesetz gibt, wonach es alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden soll, seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst worden. Die gutachterliche Stellungnahme hat eine Erhöhung um 10,3 % und 8,7 % ergeben, die wir zur Grundlage unseres Antrags gemacht haben. Mit der Anpassung von 10 % und 8 % wird, aller Voraussicht nach, Berlin dieser Forderung nachkommen.
Die CSU-Fraktion wird die beiden anderen Anträge ablehnen, weil sie zwar das Grundanliegen der Verbesserung der BAföG-Sätze und der Freibeträge aufnehmen, aber in beiden Anträgen versucht wird, ein grundsätzlich gutes Anliegen mit etwas zu verbinden, was wir nicht wollen. Es wird quasi versucht, uns etwas unterzuschieben. Das mag Ihnen so manches Mal in einem anderen Ausschuss gelungen sein, der Hochschulausschuss und der Hochschularbeitskreis der CSU sind hierfür aber die falschen Gremien. Uns fällt so etwas sofort auf. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN, der eine ganz generelle Umstellung unter Einbeziehung von Unterkunftskosten und Lebenspartnerschaften enthält, nicht zustimmen
und auch nicht dem SPD-Antrag, der eine über das finanzwirtschaftlich vertretbare Maß hinausgehende Erweiterung des Berechtigtenkreises zum Inhalt hat. Ganz grundsätzlich ist dabei unsere Ablehnung der elternunabhängigen BAföG-Förderung, die beiden Anträgen der Oppositionsfraktionen zugrunde liegt. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung der beiden anderen Anträge.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal fände ich es angemessen, Herr Vogel und Frau Gote, wenn Sie sich mit den Studierenden freuten, dass es diese Erhöhung im nächsten Jahr gibt.
Sie haben das am Mikrofon irgendwie nicht so richtig zum Ausdruck gebracht.
Aber es freut mich, wenn Sie jetzt sagen, das tun wir doch schon. Ich nehme das mit Freude zur Kenntnis, dass Sie sich jetzt auch freuen!
Genau! Und als freundlicher Mensch werden Sie sicher gleich zurücknehmen, dass Sie hier völlig falsch behauptet haben, was Ihre SPD gemacht habe. Ich möchte Ihnen aus einer Bundestagsdrucksache mit der Nummer 16/4162 vorlesen, ausdrücklich unterzeichnet von Frau Renate Schmidt, Herrn Jörg Tauss und Herrn Dr. Ernst Dieter Rossmann. Es heißt dort auf Seite 2:
Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage kann derzeit eine Anpassung der Freibeträge, Bedarfssätze, Vom-Hundert-Sätze und Höchstbeträge nicht erfolgen.
Wie Sie vor diesem Hintergrund sagen konnten, die Genannten wären die Helden, die das erkämpft haben, erschließt sich nur Ihrem Gehirn. Dazu kann man nicht „freundlich“ sagen, sondern nur „lesefaul“. Ich empfehle Ihnen, diese Drucksache zu lesen. Es ist niemals von Nachteil, wenn man nicht nur ans Mikrofon geht und redet, sondern auch weiß, wovon man redet.
Im Übrigen darf ich noch Folgendes hinzufügen. Die Bundesregierung ist von 1998 bis zum Jahre 2005 von der SPD und den GRÜNEN gestellt worden. Die letzte Erhöhung stammt aus dem Jahre 2002. Sie hatten also von 2002 bis 2005 alle Möglichkeiten, als Regierungsbeteiligte diese Erhöhungen durchzuführen.
Nein, jetzt nicht!
Sie wurden aber nicht durchgeführt, weil Sie damals genauso den haushaltspolitischen Zwängen unterlegen waren, wie wir es jetzt auch sind. Vor diesem Hintergrund ist es unangemessen, sich jetzt gegenseitig Krokodilstränen vorzuwerfen. Man muss vielmehr feststellen, jetzt wo es geht, ist es gemacht worden. Das gilt für Sie ganz genauso wie für die GRÜNEN. Und jetzt habe ich Zeit für Ihre Zwischenfrage.
Herr Kollege Vogel, ich gebe gerne zu, dass Sie nicht meine Möglichkeiten haben, deswegen wussten Sie am Montag noch nicht, dass es auf der Tagesordnung steht. Ich habe mich nicht erst gestern erkundigt, sondern bereits am Montag.
Ich wusste also schon am Montag mehr zu diesem Thema.
Ich wusste, wer welche Positionen vertritt und was dabei herauskommt. Alles, was Sie nachgelesen haben, betrifft die Mitteilung Ihrer eigenen Bundestagsfraktion. Ich habe die von meiner Fraktion da.
Ihre Bundestagsfraktion beherrscht es genauso gut, sich selbst zu loben, wie die meinige. Und das wollte ich mir hier eigentlich ersparen.
Das alles ändert aber nichts daran, dass ich Ihnen vorhalten muss, dass Sie die Bundestagsdrucksache 16/4162 – das ist eine offizielle Bundestagsdrucksache – mit allen Zwischenbemerkungen, Behauptungen und Fragen dieser Welt nicht wegdiskutieren können. Dort haben Ihre hochgelobte Frau Schmidt und Ihr hochgelobter Herr Tauss formuliert: Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage kann derzeit eine Anpassung der Freibeträge, Bedarfssätze, Vom-Hundert-Sätze und Höchstbeträge nicht erfolgen.
Vor diesem Hintergrund haben Sie hier versucht, uns einen Bären aufzubinden. Das wird Ihnen aber nicht gelingen, und das ist Ihnen nicht gelungen.
Wunderbar.
Tatsache ist, dass Sie zwischen 2002 und 2005 gar nichts getan haben, und das werfe ich Ihnen weiter vor. Es ist nicht redlich, hier so zu tun, als ob man der Lord-Siegel-Bewahrer der Studenten wäre, wenn man drei Jahre die Hand in den Schoß gelegt und nichts getan hat und nachher laut schreit. Es wird auch davon nicht besser, dass Sie jetzt erklären, dass Sie einen Tag später auch etwas mitbekommen haben. Tatsache ist, die ganze Sache ist schon am Montag verabschiedet worden. Was Frau Schmidt am Dienstag dazu gesagt hat, war völlig unmaßgeblich.
Frau Gote, das habe ich mit keinem Wort in Zweifel gezogen. Ich persönlich begrüße die 2002 erfolgte Erweiterung des Berechtigtenkreises. Die Erhöhung der Studierendenzahl von 29 % auf 39 %
in dieser Zeit ist begrüßenswert. Sie werden von mir keine Kritik daran hören. Aber das ändert nichts daran, dass danach drei Jahre lang nichts mehr passiert ist. Da ist einfach nichts passiert. Da muss ich Ihnen sagen: 10 % im September 2008 und 8 % Erhöhung der Freibeträge sind einfach um Klassen besser als nichts.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der namentlichen Abstimmung zu diesem Antrag mit Nein gestimmt. Ich möchte dies wie folgt begründen:
Erstens. Ich lehne ausbeuterische Kinderarbeit in jeder Form ab. Zweitens. Ich lehne auch Kinderarbeit ab. Drittens. In unserer Gesellschaft ist höchst strittig, wie wir die ausbeuterische Kinderarbeit und die Kinderarbeit effektiv bekämpfen können. Bereits der Diözesanrat der Diözese München-Freising hat dazu eine andere Auffassung als beispielsweise das Landeskomitee der Katholiken.
Ich habe wirklich eine Bitte. Das ist ein sehr ernsthaftes Thema, und die Kinder sind es wert, dass man sich ernsthaft mit diesem Thema befasst. Es wäre gut, wenn Sie nicht immer dazwischenrufen würden.
Der Diözesanrat und das Landeskomitee haben dazu unterschiedliche Auffassungen. Es geht um die Frage, ob man den Kindern am meisten hilft, wenn man einen Boykott ausruft, oder ob man ihnen am meisten hilft, wenn man die Firmen dazu zwingt, dass sie kindgerecht mit den Kindern umgehen und langfristig ganz auf Kinderarbeit verzichten. Das ist eine sehr schwierig zu beantwortende Frage, und möglich ist, dass beides völlig korrekt ist.
Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich nicht der Meinung bin, dass Ziffer 5 nach der ohne jede Bezugnahme auf die ausbeuterische Kinderarbeit in die Vergaberichtlinien soziale und ökologische Kriterien aufgenommen werden sollen, aus meiner Sicht nicht hinreichend genug begründet ist bzw. der Interpretation Raum gibt, unter dem Deckmantel, die ausbeuterische Kinderarbeit zu bekämpfen, auch andere soziale und ökologische Kriterien in Vergaberichtlinien einzufügen.
Frau Kollegin, würden Sie uns bitte sagen, wie viele Damen Sie im Landkreis Regensburg persönlich ungefähr kennen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich persönlich der Fraktion der GRÜNEN danken, dass sie das zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht hat. Ich war schon ein wenig traurig, dass wir das nicht tun können, weil wir diesmal nicht das Vorschlagsrecht haben.
Es ist wirklich aktuell, und es ist auch wirklich schön, das besprechen zu können. Man muss auch einmal Danke sagen, wenn es gerechtfertigt ist.
Es geht in der Diskussion um das Bleiberecht darum – daran darf man nicht vorbeireden –, wie wir das bei uns organisieren wollen und welche Außenwirkung erzielt wird. Da kann man das Herz betonen, Herr Volkmann, wie Sie es tun,
und da kann man das Hirn betonen, wie wir es tun.
Da stellt sich einfach die Frage: Mit wie viel Hirn arbeite ich mit dem Herzen – Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie das auch tun, das ist eine Frage der Gewichtung. Genauso müssen Sie, ob es Ihnen gefällt oder nicht, zur Kenntnis nehmen, dass die CSU bei allem Vernünftigen, was sie tut, auch immer ihr Herz sprechen lässt.
Darum gibt es diesen Bleiberechtskompromiss, darum gab es die Regelung der IMK, und darum hat man sich mit der Frage auseinandergesetzt: Was ist möglich? Speziell beim Nachzug von Ehegatten sagen wir halt eindeutig – Sie haben den Innenminister deswegen angesprochen –: Eine Integration ist ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht möglich,
und darum fordern wir sie. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Es ist selbstverständlich so, dass jemand, der die Deutschkenntnisse nach der Stufe A 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht beherrscht, also an einem einfachen Gespräch nicht teilnehmen kann, schon allein deswegen nicht integriert werden kann, weil er unsere Versuche, ihn zu integrieren, gar nicht verstehen kann.
Dieser Anspruch ist auch nicht übertrieben. Es ist ja nicht so, dass der Bewerber nachweisen muss, dass er besonders gut Deutsch kann oder das Gespräch gar selbst führen, lenken oder in Gang halten kann. Die Stufe A 2 verlangt von ihm ja nur, dass er seine Lebenssituation und seine persönlichen Verhältnisse auf Frage beantworten kann. Da muss ich sagen, dass kann man auch verlangen. Es ist ohnehin so, dass diese Latte bald so niedrig gelegt ist, dass man kriechend nicht unten durchkommt. Insofern ist es aus unserer Sicht das Normalste der Welt, dass wir bestimmte Regelungen verlangen.
Jetzt komme ich zum Teil 2. Das ist das, was Sie problematisiert haben: Es ginge ja nur um Menschen, die schon eine ganze Weile da sind und denen man jetzt diese Leistungen auf Dauer zugestehen solle, sodass es ein Bleiberecht sei. Damit kommen wir zur Außenwirkung – und das wissen Sie auch –, weil die Umgangsweise von Staaten mit dieser Frage im modernen Technologiezeitalter weltweit innerhalb kürzester Zeit kommuniziert ist.
Natürlich wird die Fragestellung: Darf man in Deutschland, wenn man es nur geschafft hat, lange genug nicht gehen zu müssen, auf Dauer bleiben und ins soziale
Sicherungssystem einscheren? auf der ganzen Welt mit Interesse betrachtet.
Selbstverständlich werden potenzielle Zuwanderer sich damit befassen, ob sie illegal zu uns einreisen, sich dann einer gesetzeskonformen Abschiebung lang genug entziehen und am Ende damit rechnen dürfen, dass genügend Menschen wie sie fordern, dass sie dableiben dürfen und Sozialleistungen bekommen, weil Sie ohnehin schon so lange da sind.
Da kann man zu Recht sagen: Ich habe das Herz am rechten Fleck, das will ich. Wahrscheinlich wollen das zusammen mit Ihnen knapp 20 % der Bevölkerung.
Man kann aber auch mit Fug und Recht sagen: Das wollen wir nicht. Wir wollen das, was erwirtschaftet und erarbeitet wurde, an die verteilen, die es erwirtschaftet und erarbeitet haben, und von diesem Grundsatz wollen wir nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen abweichen und denen etwas zukommen lassen, die nichts in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben, und zwar in Fällen, in denen wir der Meinung sind, dass es aus humanitären Gründen gerechtfertigt ist. Das ist der Unterschied zwischen uns, und mit diesem Unterschied stellen wir uns den Wählern und der Wahl.
Frau Kollegin Gote, wenn Sie den Richter am Bundesfinanzhof, Herrn Kronthaler, sozusagen als Ihren Kronzeugen benennen, möchten Sie uns dann nicht sagen, dass er auf den Seiten 30 und 31 seines Gutachtens darstellt, dass man die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge mit ganz einfachen Mitteln herstellen kann?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir gegen Abend des zweiten Plenartages als Parlament noch einmal unserer vornehmsten Aufgabe nachkommen dürfen, nämlich der Beratung eines Gesetzentwurfs. Wir sind schließlich die Legislative und darum geht uns das direkt an. Es ist auch erfreulich, wenn der Antrag und die Initiative dazu von der grünen Fraktion kommen. Sie sind da genauso willkommen wie alle anderen hier.
Bitte schön, das ist überhaupt kein Problem. Wir sollten so miteinander umgehen – nicht so wie heute Vormittag.
Sie haben im Entwurf dieses Gesetzes Ihrem Wunsch Ausdruck verliehen, dass wir im Gesetzgebungsprozess die Rechte des Bürgers beim Volksbegehren und beim Volksentscheid anders ausgestalten als bisher. Man kann auf dieses Feld zwei Sichten haben.
Die eine Sicht ist die Ihre. Sie sagen: Die Hürden sind zu hoch. Die Bürger sollen bei der Gesetzgebung zwar mitwirken, aber auf der anderen Seite stellen wir ihnen formal in den Weg, dass sie dazu nur 14 Tage Zeit haben und zur Gemeinde gehen müssen, um sich dort in die Liste einzutragen. Das ist zu viel verlangt. Deswegen – so sagen Sie – sollten wir das öffnen, damit wir mehr Beteiligung des Souveräns – Sie haben das sehr schön gesagt – am Gesetzgebungsverfahren erfahren dürfen.
Die CSU-Fraktion sagt: Das Gesetzgebungsverfahren ist eine sehr ernste Sache. Am Schluss kommt ein Gesetz heraus, das für alle gilt. Darum haben wir da bestimmte formale Voraussetzungen geschaffen, deren Einhaltung
wir für seriös halten. Darum haben wir ein wenig Sorge, dass das Gesetzgebungsverfahren darunter leidet, wenn man es allzu sehr frei gibt.
Genauso wie Ihnen die Befürchtung zusteht, dass der Bürger bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung durch die 14-Tage-Frist und die Öffnungszeiten der Gemeinde behindert wird, müssen Sie uns zugestehen, dass wir ein wenig die Sorge haben, dass die Sammlung der Unterschriften des Nachts in Gaststätten stattfindet und es keine Möglichkeit mehr gibt zu kontrollieren, wie ernst es dem Souverän mit der Schaffung eines neuen Gesetzes tatsächlich war.
Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Mir gefällt das nicht. Mir gefällt die Vorstellung nicht, dass wir einen Teil des Gesetzfindungsprozesses in Kneipen verlagern. Das möchte ich nicht. Darum wird die CSU-Fraktion, weil sie insgesamt dieser Meinung ist – das ist keine Einzelmeinung von mir, aber das wird Sie nach den Ausschussberatungen auch nicht wirklich überraschen –, Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir möchten gern, dass es bei dem Amtseintragungsverfahren bleibt. Wir möchten gern, dass sich der Bürger bewusst macht, dass, wenn er an der Gesetzgebung mitwirken will, etwas mehr von ihm verlangt wird, als dass er sich an einem Tisch kurz überlegt, ob er seine Unterschrift unter irgendetwas setzt.
Ich möchte Ihnen aber auch persönlich etwas sagen. Das ist heute die Zweite Lesung. Sie haben den Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben ihn in diversen Ausschüssen gehabt und heute ist er zum zweiten Mal im Plenum. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich wenigstens mit unserem Hinweis auseinandersetzen, dass man den Artikel 69 nicht einfach streichen kann, und mit dem Hinweis, dass Sie in Artikel 70 Absatz 3 nicht eine Regelung für Hilfspersonen treffen können, die Sie in Artikel 69 Absatz 3 Ihres eigenen Gesetzentwurfs längst beseitigt haben.
Ich bitte Sie schon, zu sehen, dass es nicht möglich ist, eine Unterschriftensammlung in einer Kneipe zu machen, bei der nach dem Text Ihres Antrages – ich unterstelle Ihnen gar nicht, dass Sie das wollten – jemand um halb zwölf Uhr in eine Kneipe geht, die Listen auf den Tisch legt und sagt: Machen wir da irgendetwas hin. – Er soll nämlich keinen Vornamen, keinen Nachnamen mehr hinschreiben. Es soll nicht mehr möglich sein zu prüfen, ob er, wo abgestimmt wird, überhaupt abstimmungsberechtigt ist. Es ist auch nicht mehr feststellbar, wer er überhaupt ist.
Ich glaube nicht, dass Sie das gewollt haben. Andernfalls dürfen Sie mich hier am Mikrofon eines Besseren belehren. Aber ich finde, dass wir als Parlamentarier voneinander erwarten können, dass wir uns im Laufe eines so lange andauernden Verfahrens mit unseren eigenen Entwürfen wenigstens so befassen, dass sie am Schluss durchgängig umsetzbar werden, auch wenn Sie sagen, dass Ihr Antrag sowieso abgelehnt wird. Aber Sie hätten den Entwurf wenigstens in einen Zustand bringen können, dass wir ihn qualifiziert ablehnen könnten und nicht als unqua
lifiziert ablehnen müssen. Ich hoffe, ich konnte Sie überzeugen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Votum erläutern. Ich habe mit Nein gestimmt, weil ich in dieser Angelegenheit dem Bürgermeister der Gemeinde Grünwald jedes Wort glaube, den beiden damit befassten Beamten vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen aber keine Silbe.
Ich hätte mir aus diesem Grund gewünscht, dass die Angelegenheit schnellstmöglich vom Bayerischen Obersten Rechnungshof und anderen geeigneten staatlichen Behörden einer Überprüfung unterzogen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele der Föderalismusreform – die Bayern immer voll unterstützt hat – waren insbesondere die Entfl echtung der Zuständigkeiten, die Zuweisung eindeutiger Verantwortlichkeiten und die Stärkung der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese Ziele wurden im Hochschulbereich erfolgreich umgesetzt. Das zeigt sich deutlich in vier Bereichen.
Mit der ersatzlosen Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im bisherigen Artikel 75 des Grundgesetzes entfällt die Rechtsgrundlage für das Hochschulrahmengesetz des Bundes. Die Geschichte dieses dreißig Jahre alten Gesetzes zeigt, dass der Bundesgesetzgeber immer wieder über den Erlass bloßer Rahmenvorschriften hinausgegangen ist und den Ländern unnötig viele Detailvorgaben gemacht hat.
Erst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das Fünfte und Sechste HRG-Änderungsgesetz für nichtig erklärt wurden – dabei ging es um das Verbot von Studiengebühren und um die Einführung der verfassten Studentenschaft -, haben den Bundesgesetzgeber im letzten Jahr und im Jahr davor deutlich in seine Schranken verwiesen.
Im Hochschulorganisationsrecht und im Hochschulpersonalrecht enthält das Hochschulrahmengesetz bisher detaillierte – wie ich meine, unnötig detaillierte – Vorgaben für die Länder, die es mit dieser Föderalismusreform nicht mehr geben wird. Insbesondere die interne Organisation der Hochschule ist in Zukunft ausschließlich Sache der Ländeparlamente. Mit der Hochschulrechtsnovelle, die wir am 18. Mai in diesem Landtag verabschiedet haben, geht Bayern konsequent seinen Weg zu mehr Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen. Wir werden deshalb im Landtag in nächster Zeit zu prüfen haben, ob wir das neue Bayerische Hochschulgesetz nach dieser Föderalismusreform schon wieder den neuen Gegebenheiten anpassen müssen.
Die Zulassung zu einem Hochschulstudium und die akademischen Abschlüsse berühren in besonderem Maße das Gleichbehandlungsgebot. Einheitliche Regelungen im gesamten Bundesgebiet sind wohl nicht zwingend notwendig, aber sachlich geboten. Das Recht der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse wurde
daher in die neue sogenannte Abweichungsgesetzgebung des Artikels 72 Absatz 3 Grundgesetz eingefügt. Dabei kann der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen. Hat er dies getan, können die Länder aber durch Gesetz davon abweichende Regelungen erlassen. Die bislang im Artikel 91 a Nummer 1 Grundgesetz geregelte Mischfi nanzierung im Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Unikliniken wird abgeschafft. Die Hochschulbaufi nanzierung wird nach einer mehrjährigen Übergangsfrist in die Hände der einzelnen Länder übergehen.
Anders als im Schulbereich sind in den Bereichen außeruniversitäre Forschung, Wissenschaft und Forschung an der Hochschule und Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte Vereinbarungen, sogenannte Kooperationen, zwischen Bund und Ländern möglich. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass solche Kooperationen nach der neuen Verfassungsrechtslage der Zustimmung aller Länder bedürfen. Diese Regelung in Artikel 91 b Absatz 1 Grundgesetz ist das Ergebnis der entsprechenden Anhörung des Deutschen Bundestages und der nachfolgenden Verhandlungen zwischen CDU/ CSU und SPD. Ein striktes Kooperationsverbot, wie es ursprünglich vorgesehen war, hätte sich als kontraproduktiv erweisen können. Angesichts der wachsenden Studierendenzahlen kann nämlich ein Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern durchaus sinnvoll sein. Eine derartige Vereinbarung wird aber – wie schon erwähnt – der Einstimmigkeit aller 16 Länder bedürfen.
In Bayern haben wir in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode die größte Hochschulreform der letzten Jahrzehnte durchgeführt. Sie besteht aus drei Säulen. Mit dem im Mai vergangenen Jahres abgeschlossen Hochschulinnovationsbündnis erhalten die staatlichten Universitäten und Fachhochschulen fi nanzielle Planungssicherheit bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Im Rahmen des Optimierungskonzepts für die bayerischen Hochschulen bauen unsere Unis, Kunst- und Fachhochschulen ihr Angebot grundlegend um und richten es auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes der Zukunft aus.
Mit der Hochschulrechtsnovelle 2006 haben wir ein neues Hochschulgesetz, ein neues Hochschulpersonalgesetz und ein neues Hochschulklinikagesetz geschaffen. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode ergeben sich für die Hochschulpolitik in Bayern durch die Föderalismusreform positive Perspektiven. Wir werden die größeren Handlungsspielräume für den Landtag konsequent nutzen, indem wir überprüfen, an welchen Stellen das Hochschulgesetz vor dem Hintergrund des Wegfalls dieses Hochschulrahmengesetzes überprüft werden muss und kann. Darüber hinaus kann es im Rahmen der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse durchaus erforderlich sein, eigene, vom Bund abweichende Regelungen zu treffen. Ich denke hier etwa an Sonderregelungen für unsere bundesweit einmaligen Elitestudiengänge.
Bei der Hochschulbaufi nanzierung werden wir in Zukunft unabhängiger von Vorgaben des Bundes sein. Die Föderalismusreform bedeutet in ihrem Kern ein Mehr an Freiheit für die Länder. Freiheit ist aber ohne ein größeres Maß an Verantwortung für die Konsequenzen der eigenen
Entscheidungen nicht vorstellbar. Bayerns Hochschulen sind im nationalen und internationalen Wettbewerb gut aufgestellt. Wir brauchen den Wettbewerb mit den anderen Ländern nicht zu fürchten.
Herr Kollege Hallitzky, stimmen Sie mir zu, dass das von Ihnen verwendete Bibelzitat nicht aus dem Brief an die Thessaloniker stammt, denn dort heißt es: „Wer nicht arbeiten will, braucht auch nicht zu essen.“, sondern dass das Zitat „Wer nicht arbeitet, soll nicht essen“ aus der Ideologie des Leninismus stammt?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich handelt es sich um einen Vorlagebeschluss des Sozialgerichtes München. Das ist
nicht das Bayerische Sozialgericht, sondern es ist ein Sozialgericht am Standort München. Der Richter von Schenkendorf war der Meinung, dass er aus der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht am 6. Juli 2004 in vier Verfahren eine verfassungsrechtliche Problematik gesehen hat bei der Gewährung von Kindergeld und bei der Gewährung von Bundeserziehungsgeld, folgern kann, dass auch Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Landeserziehungsgeldgesetzes insoweit verfassungswidrig sein könnte, als er die Gewährung von Landeserziehungsgeld als kumulative Voraussetzung davon abhängig macht, dass bestimmte Staatsangehörigkeiten vorliegen.
In der Tat ist das eine schwierige Materie.
Und in der Tat ist sie nicht nur aus der Sicht eines Sozialpolitikers zu sehen, sondern sie verlangt auch juristische Grundkenntnisse, Herr Kollege Wahnschaffe.
Ich sage Ihnen immer gern etwas; Sie lernen schließlich auch gern dazu, wie ich weiß. Der Hintergrund ist, dass das Bundeserziehungsgeld und das Bundeskindergeld Pfl ichtleistungen des Staates der Bundesrepublik Deutschland sind, die einer verfassungsgerichtlichen Klärung unterzogen waren und bei denen ganz klar feststeht, dass sie geleistet werden müssen. Dagegen ist das Landeserziehungsgeld eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die nicht im Sinne eines Rechtsanspruchs durchgesetzt werden kann.
Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 nicht unmittelbar übertragbar, weil sich die Frage stellt, ob im Hinblick auf eine freiwillige Leistung der Landesgesetzgeber einen weiteren Ermessensspielraum bei der Defi nition der Voraussetzungen hat, als der Bundesgesetzgeber ihn hatte.
Im Übrigen war die Regelung in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 Landeserziehungsgeldgesetz bereits des Öfteren Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und ist bis einschließlich 2003 in allen Gerichtsverfahren bestätigt worden. Insofern ist es sicherlich gar nicht schlecht, wenn sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch einmal mit seiner eigenen Rechtsprechung – zum Beispiel veröffentlicht in XXII Seite 57 ff, speziell Seite 61 – noch einmal damit auseinandersetzen kann, ob er im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 bei seiner bisherigen Meinung bleibt. Insofern kann das dann endgültig geklärt werden.
Zu Ihrem ersten Wortbeitrag möchte ich aber schon noch sagen, dass es nicht darum geht, was man politisch hätte entscheiden können. Es geht vielmehr um eine Verfassungsstreitigkeit und darum, ob Artikel 1 Absatz 1
Nummer 5 verfassungsgemäß ist. Dass man hätte anders entscheiden können, liegt in der Natur der Sache.
Das haben wir aber nicht gewollt.
Darum ist das Gesetz so, wie es ist. Aber darum geht es heute auch nicht. Und deswegen empfehle ich, dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zu folgen.
Wir werden mit Interesse abwarten, ob das Verfassungsgericht dann Ihre Meinung teilt, die sie beim Herrn von Schenkendorf abgeschrieben haben, oder unsere Meinung, die wir an dem orientieren, was das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung dazu gesagt hat. Das ist eine anspruchsvolle juristische Frage, und für die, die sich damit beschäftigen, ist es auch eine spannende Frage.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dem heutigen Diskussionsablauf und auch im Hinblick auf den Ablauf der Beratungen im Ausschuss, Frau Kollegin Rupp, ein paar Worte sagen: Uns war und ist wichtiger, was gesagt wird, als wer redet. Ich möchte an dieser Stelle meinen Respekt dafür zum Ausdruck bringen, dass die SPD einen eigenen Gesetzentwurf zum Hochschulgesetz eingebracht hat. Die CSU-Fraktion teilt die Einschätzungen, die darin zum Ausdruck kommen in vielen Punkten nicht. Sie haben sich aber die Mühe gemacht,
Ihre Einschätzungen zu formulieren und in Gesetzesform zu transformieren. Es ist mir durchaus klar, wie viel Arbeit das war. Ich meine, dafür darf man Ihnen im Parlament Respekt zollen.
Ich bitte Sie, umgekehrt davon auszugehen, dass sich die CSU bei ihren Beratungen ebensolche Mühe gemacht hat. Jeder darf wählen, wie er das sichtbar macht.
Zu Recht stellen Sie fest, die Situation der Frauen und deren Karrieren habe sich seit 1998 an den Hochschulen nicht wesentlich verbessert. Da besteht zwischen uns nur hinsichtlich der Lösung ein Dissens. Sie meinen, dieses liege an den falschen oder fehlenden Kompetenzen der Frauenbeauftragten. Jedenfalls ist es ein wesentlicher Punkt, dass Sie glauben, über die Positionierung der Frauenbeauftragten die Situation deutlich verbessern zu können. Ich habe schon im Ausschuss angedeutet: Wenn man sich mit Gender Mainstreaming intensiv auseinander setzt, insbesondere mit den amerikanischen Wurzeln, und danach mit dem, was in Skandinavien gelebtes Gender Mainstreaming ist – also weniger mit dem Arbeitsergebnis des zuständigen Ministeriums in Bonn/Berlin –, dann ist ganz klar, dass man aufpassen muss, sowohl das Problem geschlechtergerecht zu erfassen als auch die Lösung geschlechtergerecht zu organisieren. Sie amüsieren sich sehr über den Änderungsantrag in der letzten Ausschusssitzung. Ich kann es überspitzt formulieren: Die genannten Defi zite können von uns nur beseitigt werden, wenn es uns auf Dauer gelingt, weibliche Interessen mit männlichen Mitteln durchzusetzen. Die Idee, mit weiblichen Frauenbeauftragten bei Frauen Probleme abzufragen, ist zugegebenermaßen die halbe Arbeit; aber in den Entscheidungsgremien haben sie es sehr häufi g mit Männern zu tun.
Darüber sollten Sie doch einmal nachdenken, wie man in die Struktur am besten eindringt.
Frau Kollegin Gote hat uns zur Autonomie, zur Demokratie und zur Öffentlichkeit mit hehren Worten etwas erzählt. Frau Kollegin Gote, Sie haben gesagt, autonom ist man, wenn man selbstständig und unabhängig handeln kann, wenn man sich selbst organisieren kann und in seinen Entscheidungen frei ist. Bei Ihrer Defi nition von „autonom“ haben Sie allerdings die fi nanzielle Unabhängigkeit völlig unter den Tisch fallen lassen. Ich glaube, Sie hatten ein wenig die Sorge, dass das nicht zu Ihren Ausführungen über die Studiengebühren passen würde.
- Aber in Ihrem ganzen Kapitel kommt mit keiner Silbe vor, dass autonom zu handeln auch heißt, dass man selbst dafür sorgt, dass man ein Auskommen hat. Das haben Sie nicht einfach übersehen. Das hat nicht gepasst, weswegen Sie es gestrichen haben. So etwas mag früher gegangen sein, aber mittlerweile sitzen hier ein paar Leute, die aufpassen.
- Das ist eine ganz große Gruppe in der CSU. Die Premiumopposition hat auch ein paar solche Leute. Ich gebe zu, bei Ihnen sind es nur wenige, Herr Wahnschaffe.
Frau Gote, Sie unterstellen uns mangelnden Respekt vor dem Leistungswillen und der Leistungsbereitschaft junger Menschen, die nicht aus gut situierten karriere- und bildungsorientierten Familien kommen. Ganz abgesehen davon, dass Sie für diesen wunderbaren Satz jede Begründung schuldig bleiben – ich habe mir Ihren Beitrag im Wortlaut angesehen -, auch wenn das nicht in Ihr Weltbild passt: In der von Ihnen genannten Gruppe gibt es eine ganze Reihe von Leuten, denen es gar nicht um Respekt geht, jedenfalls nicht in dem Sinne, wie Sie ihn defi niert haben. Denen geht es darum, dass sie möglichst schnell eine möglichst gute Ausbildung absolvieren können, um möglichst schnell ins Berufsleben eintreten und Geld verdienen zu können. Deren Hauptansatzpunkt ist es, materiell gut dazustehen und möglichst Geld zu verdienen. Wenn Sie diesen jungen Leuten sagen, das kostet 500 Euro im Halbjahr, aber danach hast du schneller einen besseren Job und mehr Geld, dann sagen sie, das mache ich. Auch wenn Ihnen das nicht gefällt, können Sie es nicht leugnen. Ich weiß nicht, ob Sie aus dieser Gruppe kommen, aber ich habe Zweifel.
Herr Kollege Dr. Rabenstein hat die interessante Formulierung gewählt, der Staat investiert immer weniger, die Studenten zahlen immer mehr, und das ist der eigentliche Skandal der Studiengebühren. Man muss sich ordentlich verrenken, um in diesem Satz das Wort „Skandal“ unterzubringen; denn mit der Realität hat das nichts zu tun. Herr Kollege Dr. Rabenstein, die Bemerkung, sozialverträgliche Studiengebühren gibt es nirgends, dürfen Sie nur noch so lange anbringen, bis die Studiengebühren in Rheinland-Pfalz eingeführt sind. Dann wird Ihnen Ihr Parteivorsitzender Beck schon beibringen, dass das doch geht. Sie werden sich schon daran gewöhnen. Wenn Herr Beck einmal Ihr Chef ist und die Gebühren einführt, dann können Sie das nämlich nicht mehr behaupten.
Wenn Sie als Beispiel für sieben Semester – Waren es sieben Semester?
- Wenn Sie als Beispiel für neun Semester 27 000 Euro Belastung anführen, muss man einmal klarstellen, wir reden von 4500 Euro Studiengebühren in neun Semestern. Maximal 500 Euro – die gestehe ich Ihnen einmal zu – mal neun ergibt nicht mehr als 4500 Euro. Ich habe Mathematik zwar nur im Leistungskurs gehabt und nicht studiert, aber mehr kommt auf keinen Fall heraus. Dem geneigten Zuhörer stellt sich dann die Frage, wo kommen die restlichen 22 500 Euro her. Ich meine, es kann schon sein, dass der Betreffende ein studienbegleitendes Darlehen aufgenommen hat, nur für Ihr Beispiel hätten Sie genauso gut jemanden wählen können, der 22 500 Euro an Kredit aufgenommen hat, um sich andere Konsumwünsche zu erfüllen. Das hat doch mit dieser Debatte nichts zu tun. Das ist doch jetzt schon so. Das ist doch
keine Situation, die dadurch entsteht, dass wir Studiengebühren einführen.
Zum Hochschulgesetz insgesamt: Artikel 71 ist auch die Grundlage dafür, dass von den Hochschulen Leistungen erbracht werden. Darunter verstehen wir zum Beispiel auch einen angemessenen Umgangston in Verwaltungen und Prüfungskanzleien. Frau Gote, hier hätte ich von Ihnen gern einen Gut-Punkt; denn das müssen Sie unter „Respekt“ verbuchen. Daran führt kein Weg vorbei.
Mehrere Redner der Opposition haben sich auf die Regelung in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 bezogen und kritisieren den Wegfall des Wortes „die“. Wenn der Freistaat Bayern Mittel und Stellen zur Verfügung stellt, dann bedeutet dies in keiner Weise, dass er dies nicht vollumfänglich tut. Wenn man das Wort „die“ eingefügt hätte, würde aus Ihrer Argumentation im Umkehrschluss folgen, dass die Universitäten keine Drittmittel einwerben dürften. Dann dürften die Universitäten nur Mittel verwenden, die vom Staat stammen, und sonst keine.
Frau Rupp, gefreut haben mich Ihre Formulierungen, „Bayern soll so gut bleiben“ und „Bayerns Spitzenrolle ist gefährdet“, bringen Sie doch mit diesen Formulierungen zum Ausdruck, dass auch Ihnen mittlerweile klar geworden ist, dass die gute Arbeit an Bayerns Hochschulen zu einer Spitzenrolle geführt hat. Wir haben diese Position erreicht mit von uns erarbeiteten und von uns durchgesetzten Hochschulgesetzen, und zwar gegen Ihre Warnungen und gegen Ihre Stimmen. Bayern weiß, dass das auch bei diesem Reformpaket so bleibt.
By the way, Herr Wörner, die Münchner Kliniken sind längst privatisiert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Antragsteller von der Fraktion der GRÜNEN, mit diesem Antrag haben Sie uns so um 21.15 Uhr noch ein spätes nächtliches dreigängiges Dinner angeboten mit dem MenüNamen „Volksbegehren“. Als Vorspeise, quasi als Magentratzerl, wollen Sie
Das werden wir feststellen. – in Artikel 65 Absatz 3 Satz 1 die Frist für die Eintragung von zwei Wochen auf 30 Tage verlängern. Als Hauptspeise haben Sie sich gedacht, den Artikel 68 um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen, damit man sich nicht mehr bei Gemeinden oder Städten eintragen muss, sondern jedermann – also ohne Rücksicht auf Nationalität, Alter oder Wohnsitz – mit Eintragungslisten losmarschiert, der dann im besten Fall Eintragungen sammelt und sich im ungünstigsten Fall um Eintragungen sozusagen kümmert. Dazu gehört in Ihrem Antrag komplimentär, Artikel 69 aufzuheben und Artikel 70 Absatz 1 um die Nummern 6 und 7 zu kürzen. Da fallen dann Regelungen weg wie: In eine Liste kann sich nur eintragen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sich nur in dem Bezirk eintragen, wo er geführt wird. Die Eintragung muss Vor- und Familiennahmen sowie die Unterschrift enthalten. Das wollen Sie wegfallen lassen. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden. Das lassen Sie auch noch wegfallen.
Ich bin mir an der Stelle nicht sicher, ob Sie das wirklich wollen, ob Sie Artikel 69 wirklich zur Gänze streichen wollten, aber das werden wir sicher in der Detailberatung im Ausschuss von Ihnen erfahren.
Als Dessert, sozusagen als krönenden Abschluss, haben Sie sich überlegt, in Artikel 74 Satz 1 die Kosten nicht mehr die Antragsteller oder die Antragstellerin, sondern den Staat tragen zu lassen. Das bedeutet nichts anderes, als dass in Zukunft die Kosten, unabhängig davon, ob – außer dem Antragsteller – überhaupt irgendwer unterschrieben hat, für das Erstellen der Blätter, für das Verteilen und für das Bereithalten dann der Staat trägt. Da drängt sich mir fast der Verdacht auf, an der Stelle haben Sie sich gedacht, Sie hätten endlich einen Weg gefunden, um den Staat pleite zu machen, wo Ihnen dies doch bisher auf diversen Wegen nicht gelungen ist.
Das von Ihnen offerierte Menü ist daher nicht wohlschmeckend, sondern eher vergiftet.
Dieses Gift haben wir allerdings vorgefunden. Sie werden sich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass wir dieses Menü nicht essen und Ihren Antrag ablehnen werden. Die derzeitigen Regelungen haben sich bewährt. Aus Sicht der CSU-Fraktion besteht kein Änderungsbedarf. Im Übrigen haben Sie Ihre Forderung damit begründet, dass in den letzten acht Jahren kein Volksbegehren mehr erfolgreich gewesen sei. Ich darf Ihnen dazu sagen: Diese sind daran gescheitert, ausreichend Unterstützerinnen und Unterstützer zu motivieren, sich in die entsprechenden Listen einzutragen.
Das ist jetzt Pech; denn das ist keine Feststellung von mir, sondern das wörtliche Zitat von Satz 2 Ihres Antrags, den ich jetzt nur vorgelesen habe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Teilen Sie meine Meinung, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof in diesem Punkt uns zustimmt und nicht Ihnen?
Herr Kollege, würden Sie meinen Zwischenruf, den ich schon zweimal anzubringen versucht habe, beantworten, warum die Bundesrepublik Deutschland das Rating „AAA/Stabil/A-1+“ hat? Liegt das daran, dass der Bund im Gegensatz zu Bayern die Steuern beliebig erhöhen kann? Steht das in der Bewertung des Instituts? Ist das der Grund, warum der Bund dieses Rating kriegt, andere Bundesländer dagegen nicht?
Ich möchte Sie noch einmal fragen: Beruht das Rating von Standard & Poor’s für die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich darauf, dass es das Recht zur Steuererhöhung gibt? Ich darf dem Kollegen Vogel sagen, dass es meinen Zwischenruf längst gab, bevor ich zum Mikrofon gegangen bin. Ich hatte den Zwischenruf von meinem Platz aus gemacht. Aber das ist da drüben wohl schwer zu hören.
Herr Kollege Schindler, Sie haben gerade gesagt: Wir wollen die nochmalige Anhörung der beiden Zeugen, am besten gleichzeitig. Bedeutet das, dass Sie grundsätzlich den Antrag stellen, dass beide Zeugen noch einmal gehört werden und anregen, dies gleichzeitig zu tun?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Folge des Untersuchungsausschusses „Deutscher Orden“ hat sich Handlungsbedarf im Hinblick auf die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kirchen und religions- und weltanschauliche Gemeinschaften ergeben. Das Problem besteht im Wesentlichen darin, dass ein staatliches Eingreifen im Wege der Aufsicht aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, sodass Handlungsmöglichkeiten des Staates ausschließlich im Entzug der Körperschaftsrechte bestehen.
Die Lösung, die der Gesetzentwurf wählt, besteht darin, dass Regelungen über Verleihung und Verlust von Körperschaftsrechten im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten aufgenommen werden und Entspre
chendes für Orden und ähnliche kirchliche Vereinigungen gelten soll.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die rechtswidrige Verleihung von Körperschaftsrechten auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann. Dies kann erhebliche Rückabwicklungsschwierigkeiten nach sich ziehen, soweit Dritte im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Verleihungsaktes bereits geschäftliche Beziehungen mit der Körperschaft aufgenommen haben.
Der Änderungsantrag der CSU-Fraktion sieht daher vor, dass eine Rücknahme mit Rückwirkung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Gemeinschaft den Körperschaftsstatus durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat. Das heißt, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion schränkt insoweit die Widerrufsmöglichkeiten mit Rückwirkung ein.
Dies wird tatsächlich erreicht durch eine Verweisung auf die entsprechende Regelung im Bayerischen Verwaltungs- und Verfahrensgesetz Artikel 48 Absatz 2 Nummer 2. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin und Kollege Schindler haben das Schicksal des Schlichtungsgesetzes in den vergangenen drei Jahren richtig dargestellt. Herr Schindler, Sie und ich kennen das aus der Praxis. Wo immer es möglich war, wurde in vermögensrechtlichen Sachen der Umweg über den Mahn
bescheid genommen. Dort, wo schnell absehbar war, dass die Schlichtung nichts nützen wird, hat man den Schlichtungstermin einseitig verstreichen lassen.
Dafür muss man sich im Nähkästchen erst einmal auskennen. In vielen Fällen haben wir den Termin vor Gericht dadurch erreicht, dass die formalen Voraussetzungen dafür da waren.
Herr Schindler, für Ihre Ankündigung, die Beratung im Ausschuss kritisch zu begleiten, bin ich dankbar. Das passt auch sehr gut zum Thema „Schlichtungsgesetz“. Es wäre schon merkwürdig, wenn wir ausgerechnet über das Schlichtungsgesetz streiten würden. Sie haben gesagt, wir sollten weitere Verfahren aufnehmen, aber ohne Zwang. Hier sehe ich einen Diskussionsbedarf im Ausschuss. Wir müssen uns über die einzelnen Verfahrensarten unterhalten, darüber, ob es wirklich sinnvoll ist, bei allen ohne Zwang zu arbeiten, oder ob es welche gibt, wo der Zwang sinnvoll war. Nach meiner persönlichen Einschätzung hat sich bei den Ehrschutzsachen schon bewährt, dass wir dort den Zwang zur Schlichtung haben, weil die Menschen gerade bei Ehrschutzsachen auf der Suche nach einem Schiedsrichter sind, nach jemandem, zu dem sie aufsehen können und der entscheidet. Mit der Wahl von Organen der Rechtspfl ege ist es uns gelungen, außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit bei einem Drittel der Fälle schnell und frühzeitig ein Ende herbeizuführen.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Ankündigung konstruktiver Kritik. Ich denke, dass wir über die Parteigrenzen hinaus alle daran interessiert sind, speziell die Streithanselei zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass sich unsere Rechtspfl ege um die Dinge, die anfallen, kümmern kann. Das, was bereits vor Tätigwerden der Gerichte erledigt werden kann, soll in geeigneter Weise, kompetent und für den Rechtsuchenden zufriedenstellend erledigt werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Frau Kollegin, Sie haben auf das Kriminalitätsrisiko und auf Ihnen vorliegende Urteile hingewiesen. Das kann ja wohl nur das Kopiergeld betreffen. Wie viele Urteile gibt es denn, nach denen ältere Schüler jüngere Schüler wegen des Kopiergeldes überfallen haben? Können Sie mit bitte ein paar Aktenzeichen nennen?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Anlass für die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist die Änderung des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses Gesetz wurde notwendig in der Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004, das die Möglichkeit eingeräumt hat, einen einmal erworbenen Ehenamen, der nicht Geburtsname ist, auch in einer späteren Ehe als Ehenamen zu wählen. Als Folge der Tatsache, dass dies möglich ist für das Verhältnis in der Ehe, ergibt sich aus § 3 Absatz 5 des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften, dass dies auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich sein muss.
Der Zeitraum, den dieses Ausführungsgesetz erfassen wird, ist begrenzt auf die Zeit bis zum 12. Februar 2006. Er betrifft alle diejenigen, deren Ehenamenerlangung aus einer früheren Verheiratung nach einem anderen Geburtsnamen in der Zeit vor dem 12. Februar 2005 erfolgt ist.
Konkreter Anlass für dieses Ausführungsgesetz ist die Tatsache, dass im Bayerischen Ausführungsgesetz bisher keine zuständige Behörde für die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen bestimmt ist und dass des Weiteren bisher nicht geregelt ist, wie die Datenübermittlung erfolgen soll. Das Gesetz regelt daher, dass die Datenübermittlung durch die zuständigen Notare erfolgen soll, und zwar entweder an den Standesbeamten, der die Geburt beurkundet hat, oder an den Standesbeamten, der das Familienbuch führt. Die Zuständigkeit dafür ist bei den Notaren. Wenn die Namensbekanntgabe gleichzeitig mit der Eintragung der Lebenspartnerschaft stattfi ndet, dann wird sie kostenfrei sein. Wenn sie isoliert stattfi ndet, fällt dafür eine Gebühr von 50 Euro an.
Eine gewisse Brisanz hat das Thema eventuell dadurch, dass wohl bekannt sein dürfte, dass die CSU verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft erhebt, sodass es auf den ersten Blick durchaus eigenwillig erscheinen mag, dass jetzt ein Ausführungsgesetz ergeht. Auf der anderen Seite ist es aber einfach so, dass man für die Betroffenen, sprich die, die einen solchen Ehenamen vor dem 12. Februar 2005 erworben haben und jetzt in einer neuen Beziehung führen wollen, eine Regelung auch im Ausführungsgesetz dann machen muss, wenn man verfassungsrechtliche Bedenken hat. Das ist einfach das Ergebnis der Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und
der eigenen Meinung über die Verfassungsmäßigkeit eines vom Bund festgestellten Gesetzes.
Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Abschließend sage ich: Bitte ersparen Sie uns die Diskussion über die Zuständigkeit der Notare.
Das hätte ich nicht gerne. Sie können sich hier so viel lächerlich machen, wie Sie wollen. Aber die Betroffenen teilen Ihre Ansicht nicht. Es gibt aus der Zahl der Betroffenen überhaupt keinen nennenswerten Protest, weil sich nämlich herausgestellt hat, dass es bei den Notaren in sehr bewährter Weise funktioniert. Da nützt es nichts, wenn Sie Ihre Meinungen und Veröffentlichungen nachlesen, sondern da müssen Sie schauen, wie die Realität in Bayern ist.
Frau Stahl, bevor Sie zwischenrufen, wie viel Kontakt ich zu Betroffenen habe, würde ich raten, dass Sie sich mal informieren. Ich biete Ihnen auch an, dass Sie das bei mir persönlich tun. Dann sage ich Ihnen auch die Namen zu. Aber schreien Sie nicht dazwischen, wenn Sie nicht wissen, wovon Sie reden. Ich verlange auch von Ihnen, dass Sie sich informieren.
Herr Kollege Maget, dann frage ich Sie, ob der Vorhalt aus der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums „Die bayerischen Unionsvertreter müssen sich fragen lassen, ob von den bayerischen Behörden wirklich alles getan worden ist, um diese Straftat zu verhindern“
denn nicht das Gegenteil dessen ist, was Sie hier behaupten, und ob das nicht nur eine Reaktion ist, mit der Sie leben müssen?
Herr Kollege Maget, was ist denn herausgekommen, als Sie den eben zitierten Fällen nachgegangen sind?
Frau Kollegin, teilen Sie die Auffassung, dass im Mittelpunkt unserer bayerischen Schulpolitik die Schüler stehen?
Herr Staatsminister, habe ich richtig verstanden, dass die Herren Bundesminister Schily und Fischer heute entscheiden könnten, dass die Dame nicht abgeschoben wird?
Herr Rabenstein, können Sie mir erklären, warum Herr Bruci 1997 aus Albanien fliehen und sich einen Pass beschaffen musste, wenn er aus weislich der Unterstützungsschrift des Polizeihauptkom missars a.D. Popp bereits seit 1995 in Griechenland ge lebt hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Wortmeldung der Kollegin Rupp aufgreifen. Sie hat uns vorgeworfen, wir würden erst Kürzungen vornehmen und dann die Universitäten auffordern, umzubauen. Sie haben dafür das Beispiel gewählt, wir würden erst Möbel kaufen, dann die Wände streichen, den Boden legen und zum Schluss feststellen, dass die Fenster nicht passen. Sie würden es andersherum machen.
Das ist genau das Problem, das Sie uns in Deutschland eingebrockt haben. Sie wollen es andersherum machen. Sie gehen auf eine Zeitungsannonce hin in die Wohnung, schauen sich die Wohnung an, unterschreiben den Mietvertrag und stellen dann fest, dass Sie kein Geld haben. Bei Ihnen stellt sich die Frage nach Möbeln und nach Fenstern gar nicht. Bei Ihnen stellen sich alle diese Fragen nicht. Ihre Hochschulpolitik macht die Bundesregierung in Berlin. Sie geht einkaufen, lädt ihren Einkaufswagen voll und kurz vor der Kasse stellt sie fest, dass sie kein Geld hat. Was macht sie dann? Sie macht das, was sie seit fünf Jahren macht: Sie schaut, aus wessen Tasche sie sich das Geld besorgen kann.
Der Kollege Rabenstein geht dann an das Mikrofon und nennt dieses Vorgehen sozial. Das ist die hundertjährige soziale Geschichte der SPD. Sie schaut sich an der Kasse um, wem sie in die Tasche langen kann.
Wie schön, dass Sie sich an den Kollegen Waigel erinnern. Vielleicht erinnern Sie auch einmal den Kollegen Eichel an den Kollegen Waigel. Dann würde es uns allen besser gehen.
Jedenfalls komme ich darauf zurück, wie Sie unsere Politik charakterisiert haben. Sie haben vollkommen Recht, wir machen als erstes einen Kassensturz. Wir stellen fest, wie viel Geld wir denn haben. Dann machen wir eine Prioritätenliste. Auf die schreiben wir, was notwendig ist und was wir wirklich brauchen. Dann gehen wir einkaufen und kaufen die Dinge, die wir brauchen, in sehr guter Qualität. Das ist verantwortungsbewusster Umgang mit unserer jungen Generation. Nur das führt dazu, dass die Jugend etwas davon hat und nicht in einer leeren Wohnung und ohne Strom und ohne Licht stehen muss. Bei Ihnen gäbe es gar kein warmes Wasser, es gäbe nicht einmal kaltes Wasser zum Zähneputzen, geschweige denn zum Duschen.
So ist das. Diese Auffassung teilen 60 Millionen Menschen in Deutschland zusammen mit mir. Selbst auf Ihren Kongressen gibt es nur mehr ganz wenige, die Ihre Auffassung noch teilen. Herr Rabenstein hat gesagt: „Es ist in unserer Fraktion überwiegend die Meinung …“
Es ist ja schon ein positives Zeichen, dass es in der SPDFraktion mittlerweile offenbar einen fortschreitenden Einsichtsprozess gibt. Dazu kann ich nur sagen, ich halte denen, die schon jetzt anderer Meinung sind, wirklich intensiv die Daumen, damit sie sich durchsetzen können und damit auch Sie zur besseren Einsicht kommen.