Alexander J. Herrmann

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Last Statements

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Bevor die Grünen jetzt gleich Applaus spenden: In meinem nächsten Satz beziehe ich mich ausdrücklich auf Bäume und Sträucher, nicht auf die grüne Partei. – Unser Berlin ist eine grüne Metropole, und das ist gut so.
Wenn Sie trotzdem klatschen, freut mich das natürlich, dass wir hier Konsens haben, das ist gut. – Ein vitales Stadtgrün erhöht nicht nur sichtlich die Lebensqualität in Berlin, insbesondere Bäume filtern zudem Stäube und Feinstäube sowie sogar gasförmige Schadstoffe aus der Luft; das Thema hatten wir vorhin schon in der Fragestunde. Mit Stadtgrün ist natürlich nicht nur das Grün auf dem öffentlichen Straßenland – oder entlang des selbigen – und in den Parks gemeint, sondern insbesondere auch das Grün in den vielen Gärten der Einfamilienhaussiedlungen, der Großsiedlungen.
Nein, danke! Ich würde gerne fortfahren.
So viel habe ich ja auch noch nicht gesagt.
Die Liste, wo überall sich Stadtgrün befindet, kann man natürlich beliebig fortsetzen, dafür braucht es keine Frage.
Angesichts der Feinstaubbelastungen und der Überschreitungen von Grenzwerten gilt es, und ich glaube, da haben wir Konsens, das Stadtgrün zu hegen und zu pflegen.
Gerade bei den aktuellen Temperaturen – auch wenn es heute etwas kälter ist, nur 20 Grad; in den letzten Tagen hatten wir über 30 Grad – brauchen nicht nur Menschen und Tiere, sondern gerade auch Pflanzen viel Wasser.
Auf der anderen Seite ist unsere Stadt Berlin als SpreeAthen auch eine wasser- und vor allen Dingen grundwasserreiche Metropole. Die Grundwasserstände sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und vielerorts nicht mehr siedlungsverträglich, wie immer neue Nachrichten über Gebäudesanierungen wegen Nässeschäden und deren Folgen zeigen. Aktuell, gleich hier nebenan, wird der Bundesrat für über 40 Millionen Euro erneut wegen Schimmelbefalls, Salzausblühungen, Putz- und Farbablösungen saniert. Von der Situation in den Einfamilienhausgebieten in Rudow, Spandau, Biesdorf, Mahlsdorf und auch in der Innenstadt, im Warschauer Kiez, möchte ich an der Stelle gar nicht sprechen.
Ich habe Mehrfamilienhäuser gesagt, und wenn nicht, dann können wir das gerne einfügen. – Hier besteht akuter Handlungsbedarf.
Die von der CDU-Fraktion und unserem Koalitionspartner in den beiden letzten Doppelhaushalten auf den Weg gebrachten Mittel für Pilotprojekte sind hierfür erste wichtige Schritte hin zu siedlungsverträglichen Grundwasserständen. Angesichts der hohen Grundwasserstände braucht es aber weiterer Maßnahmen, auch darüber sind wir uns alle einig.
Eine solche Maßnahme schlagen wir dem Senat mit dem heute vorliegenden und zu beratenden Antrag vor. Ein weiteres Pilotprojekt mit innovativen Grünwassertarifen könnte sowohl zur lokalen Absenkung des Grundwassers – und damit zur Entlastung der Siedler – wie auch zu einer besseren Wasserversorgung des Berliner Stadtgrüns in Gänze führen. Mit dieser Umverteilung von Wasser in einem geschlossenen Kreislauf können wir in Berlin sicherlich wertvolle und innovative Erfahrungen
(Pavel Mayer)
sammeln. Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Antrag und um die Überweisung an den Hauptausschuss. – Danke!
An der richtigen Stelle sollte man Fragen stellen, liebe Frau Kollegin Gebel.
Vorhin war ich noch bei der Einleitung, da gab es wenig, was man hätte fragen können.
Insofern sage ich an dieser Stelle: Es ist gut, dass Berlin keine grüne Metropole ist – das bezieht sich jetzt auf Ihre Partei –,
weil Sie genau das wieder machen: Sie wissen alles schon besser. Sie wissen heute schon, was wir als Ergebnis haben werden.
Die kommt jetzt. Ich muss ja eine Einleitung geben.
Ich muss das, und Sie können gerne zuhören; Sie haben sie ja auch zugelassen. Aber darüber wollen wir nicht diskutieren. – Woher wissen Sie denn, dass die Entnahme von Grundwasser für das Sprengen der Gärten – was wir jetzt als Pilotprojekt prüfen lassen wollen – nicht zur Absenkung des Grundwasserspiegels führt? Woher kommt denn diese Erkenntnis?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Strategie verfolgt der Senat, um endlich wieder einen verlässlichen und gewaltfreien Unterricht an der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Gemeinschaftsschule in Hellersdorf zu gewährleisten?
Vielen Dank, Frau Senatorin Scheeres! – Das hört sich nach dem richtigen Weg an. Schauen wir, dass es funktioniert! Erlauben Sie mir die Nachfrage: Welche schul- und bezirksübergreifende Strategie für die Sicherheit an Schulen in Berlin verfolgt der Senat, wenn ähnliche Fälle – man liest es ja immer wieder – in anderen Schulen wie eben an der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Gemeinschaftsschule zu verzeichnen sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über Transparenz, ein großes Thema der Links- bzw. Piratenfraktion, vielleicht auch der Unentschlossenen, was ich gut nachvollziehen kann. Ich sitze im Untersuchungsausschuss Staatsoper und erlebe das mit, was teilweise der Kollege Otto hier richtigerweise skizziert hat. Aber als Jurist und als Demokrat bekenne ich mich ganz klar zur Gewaltenteilung. Das, was Sie hier fordern, ist eigentlich eine zweite Instanz. Sie wollen die Arbeit des Senats machen. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie. Wenn das Ihres ist, dafür kann ich nichts.
Allerdings – und da greife ich gerne den Satz der Kollegin Haußdörfer auf – haben wir, glaube ich, das, was Sie hier fordern, um diese Berichte lesen und prüfen zu können, nicht hier. Wir haben ganz wenige Ingenieure, Tragwerksplaner und was auf einer solchen Baustelle bei solch einem Großprojekt notwendig ist. Ich weiß nicht, was Sie in Ihrer Fraktion für Experten haben, die diese Berichte dann lesen sollen,
ich kann es nicht.
Ich bin auch schon fertig, deswegen keine Zwischenfragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Zuschauer! Und natürlich vor allen Dingen: Liebe anwesende Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr! Vor gut acht Monaten haben ich und viele meiner Kollegen an dieser Stelle bereits Ihnen für Ihr stetiges ehrenamtliches Engagement für unsere Stadt und ihre Bewohner gedankt und hier an dieser Stelle für unseren Antrag geworben. Diesen Dank möchte ich heute – insbesondere angesichts Ihrer vielen Einsätze in den letzten Wochen im Zuge der Vorbereitung und Errichtung von Notunterkünften und Flüchtlingsunterkünften – auch im Namen der CDUFraktion Berlin ausdrücklich wiederholen.
Zum Glück spielte das Thema Atemschutztauglichkeit hier keine Rolle, und auch die Einsatzhilfe aller Kameradinnen und Kameraden war dem Landesbranddirektor willkommen.
Was wäre unsere Gesellschaft ohne ein starkes Ehrenamt und ohne eine engagierte Berliner Feuerwehr? – Ich kann es mir, ganz ehrlich, nicht vorstellen. Unser erklärtes Ziel ist es daher, die Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement in den Reihen der Feuerwehr stärker zu würdigen. Ich freue mich, dass die Beratung unseres Antrags im Ausschuss
(Benedikt Lux)
für Bürgerschaftliches Engagement und auch im Innenausschuss jeweils zu einem einstimmigen Ergebnis – bei Enthaltung der Linken im Innenausschuss – geführt hat. Ein solch breiter Konsens, liebe Feuerwehr, ist an dieser Stelle eher die Ausnahme und zeigt, wie sehr Ihre Arbeit in diesem Haus mittlerweile geschätzt wird. Die von Innensenator Henkel im Rahmen des laufenden Haushalts vorgenommene Erhöhung der Aufwendungspauschale, die zusätzlichen Mittel, die eben schon zur Sprache kamen, für die FF im SIWA-Programm sowie die vielen offenen Ohren für Ihre Anliegen bei meinen Kollegen und mir sind sichtbare Zeichen für unsere hohe Wertschätzung Ihres stetigen Engagements.
Darauf wollen wir uns aber natürlich nicht ausruhen. Unser vorliegender Antrag enthält daher neben mehreren wichtigen Prüfungsaufträgen auch konkrete Handlungsaufforderungen an den Senat zur Stärkung Ihres Engagements. Die von uns geforderte Anerkennung vergleichbarer Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und erworbener Dienstgrade ist ein häufig beklagtes Thema aus Ihrem Feuerwehralltag. Es kann einfach nicht sein, dass z. B. ein ehrenamtlich tätiger Stadtbrandmeister aus NRW nach Berlin umzieht, hier bei der Freiwilligen Feuerwehr über Monate oder gar Jahre auf die Anerkennung seiner Qualifikation warten muss und solange einfach nur als Truppmann eingesetzt werden darf. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar; hier werden Kompetenzen, die wir brauchen, schlichtweg vergeudet.
Die Sicherstellung einer fachlich fundierten Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Berlin, die versicherungsrechtliche Absicherung der Ausbilderinnen und Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehr und nicht zuletzt eine Gleichbehandlung von Freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr in der Berliner Feuerwehr als Großes sind wichtige Aufgaben, die es gemeinsam voranzutreiben gilt. Unser Antrag ist dafür ein erster, wichtiger Schritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – auch die der Linken! Ich bitte Sie, es Ihren Fraktionären in den Fachausschüssen nachzumachen und heute hier den vorliegenden Antrag als deutliches Signal an die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr – einige sind, wie gesagt, da – einstimmig mit uns anzunehmen! – Vielen Dank! Stimmen Sie dafür!
Vielen Dank, Herr Kollege! Jetzt haben Sie viel gesagt, was alles nicht so gut ist. Ich denke, Prüfaufträge bis zum 31. Dezember – eine knapp bemessene Frist; ist ja nicht verkehrt. – Frage von mir: Was haben Sie denn für die Freiwillige Feuerwehr in den letzten Jahren gemacht, da Sie jetzt sagen, das ist alles etwas wenig?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Was unternimmt er im Rahmen der Neufassung des Hundegesetzes gegen die Hundekotbelastung in unserer Stadt?
Vielen Dank, Herr Senator Heilmann! – Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, gegebenenfalls auch mit privaten Anbietern – mir fällt da die Dog-Station der Wall AG ein? Vielleicht dazu noch ein paar Ausführungen! – Danke schön!
Darf ich schon stören? Sie sind hier in Zwiegesprächen befangen. – Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Ich beteilige mich jetzt ausdrücklich nicht an dem Skandalgeschrei,
das die Opposition jetzt hier lauthals vollführt, sondern sage ganz klar, dass Transparenz gut ist. Transparenz ist natürlich auch der CDU-Fraktion wichtig,
dies nicht nur für die Kultur- und Baupolitiker, sondern insbesondere auch für die Haushälter meiner Fraktion, weshalb ich heute hier spreche.
Angesichts der zwischenzeitlich auf rund 390 Millionen Euro gestiegenen Baukosten für die Sanierung der
(Oliver Schruoffeneger)
Staatsoper ist die Frage nach den Gründen für die erhebliche Überschreitung der ursprünglichen Kostenplanung und Zeitplanung natürlich selbstverständlich und parlamentarisch zu klären. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch ganz klar festhalten, dass die Staatsoper der CDU-Fraktion Berlin und auch den Berlinern wichtig ist.
Unstrittig ist die Frage, was der Senat und wir als Parlamentarier aus den Fehlern der Vergangenheit für zukünftige Bauvorhaben lernen und wie wir solche erheblichen Kostensteigerungen zu Lasten des Berliner Haushalts in Zukunft vermeiden können. Dazu hat der Kollege Schruoffeneger eben schon richtige Erkenntnisse von sich gegeben. Diese Frage stellt sich aber leider bei vielen öffentlichen Bauvorhaben und wartet bislang noch auf eine belastbare Antwort.
An dieser Stelle ist mir als Haushälter jedoch der von Ihnen in der Antragsbegründung ganz am Ende erwartete und lediglich auf Kulturbauten beschränkte Erkenntnisgewinn deutlich zu gering. Ich glaube, da springen Sie als Opposition viel zu kurz. Aus den bei der Sanierung der Staatsoper gemachten Fehlern müssen wir viel mehr mit dem Blick auf den Haushalt unserer Stadt für alle öffentlichen Bauvorhaben für die Zukunft lernen.
Frau Senatsbaudirektorin Regula Lüscher hat die Gründe für die Bauverzögerung und Bauverteuerung nach der gemeinsamen Baustellenbesichtigung anlässlich der Dezembersitzung des Bauausschusses im BernhardLichtenberg-Haus gleich neben der Staatsoper vor Ort umfangreich und detailliert dargestellt. Ich habe mir einmal die 51 Seiten des Wortprotokolls angeschaut. Es sind auch Powerpoint-Präsentationen dabei. Da hat der Kollege Schruoffeneger Recht. Es war ein Erkenntnisgewinn.
Aus unserer Sicht ist die Einsetzung eines kosten- und zeitintensiven Untersuchungsausschusses für die Aufarbeitung und Beantwortung dieser Fragen für einen Erkenntnisgewinn für zukünftige Bauvorhaben nicht notwendig. Aber vielleicht geht es Ihnen, liebe Opposition, um etwas ganz Anderes. 2016: Ick hör dir trapsen.
In jedem Fall haben Sie, liebe Opposition, anscheinend aber genügend freie Kapazitäten übrig. Als CDUFraktion werden wir uns Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses natürlich nicht verschließen. Wir beantragen daher die Überweisung des Antrags in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten. Als CDUFraktion werden wir die Einsetzung und die Arbeit des Untersuchungsausschusses wie gewohnt konstruktiv und inhaltlich begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, zumindest für die Kollegen, die mir zugehört haben. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Werte Gäste! – Da oben gibt es sogar noch zwei zu später Stunde. – Liebe Opposition! Ihr Antrag erinnert mich an meine zwölfeinhalbjährige Tochter: Sie versucht auch
durch häufiges bloßes Wiederholen ein und derselben Frage, am Ende ihren Willen durchzusetzen. Aber so einfach kann man sich das hier nicht machen. Wir haben zu diesem Thema mit der nahezu wortgleichen Begründung zuletzt am 21. März 2013 im Plenum gesprochen und den Antrag abgelehnt. Insofern hätten Sie vielleicht nicht so viel im Antragstext, sondern in der Begründung nacharbeiten sollen.
Im zuständigen Fachausschuss wurde zuvor umfangreich über das Für und Wider eines Verbandsklagerechts diskutiert. Ich kann daher nicht verstehen, dass Sie nunmehr ohne jegliches neue Argument in der Begründung mit dem streckenweise sogar unpassenden Text des alten Antrags eine Bundesratsinitiative fordern. Die Erforderlichkeit eines Verbandsklagerechts im Tierschutz wird von Ihnen darin erneut abstrakt mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung begründet – der Kollege der Piraten hat ja eben ausführlich daraus zitiert.
Danach schützt der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Vorschrift selbst nennt damit die drei Staatsgewalten als Träger des Tierschutzes, und wenn Sie sagen, das reiche nicht aus, wir brauchten eine private Kontrollinstanz, dann lässt sich das für mich als Jurist nicht der Verfassung entnehmen. Aber wenn Sie trotz dieser Ausgangslage und trotz des auch vom Kollegen Buchholz angeführten Beteiligungsrechts hier in Berlin und auch im § 15 des Tierschutzgesetzes in Ihrem Antrag abstrakt und auch in der Begründung, liebe Kollegin Hämmerling, auf Vollzugsdefizite Bezug nehmen, dann, denke ich, ist der richtige Weg – sollten diese tatsächlich vorliegen –, den Vollzug zu optimieren und ggf. dort mehr Personal oder Ähnliches zu schaffen und nicht Behörden und Gerichte durch neue Bürokratie weiter zu belasten.
Lassen Sie uns aber gerne diese Punkte im Rechtsausschuss erörtern. Ich rate dazu, dazu auch die alten Plenarprotokolle noch einmal durchzulesen. Die Argumente sind ja reichlich getauscht. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Zuschauer! Und vor allen Dingen: Liebe anwesende Feuerwehrleute!
Ich möchte die Gelegenheit zunächst nutzen, um von dieser Stelle aus den mehr als 1 400 ehrenamtlich engagierten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr sowie ihren 3 600 Kolleginnen und Kollegen in der Berufsfeuerwehr für ihren tagtäglichen Einsatz in unserer Stadt, für unsere Bewohner und Gäste recht herzlich zu danken.
Die letzten Tage mit heftigen Stürmen und Niederschlägen haben noch mal sehr deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit der Feuerwehr in Berlin ist. Ich spreche den Kameradinnen und Kameraden der Berliner Feuerwehr daher auf diesem Wege auch im Namen der CDUFraktion für ihren stetigen Einsatz und den Mitgliedern der FF zudem auch für ihr ehrenamtliches Engagement unsere Anerkennung und unseren Respekt aus.
(Senator Andreas Geisel)
Ich freue mich, dass wir zu diesem wichtigen Antrag heute als Priorität der CDU-Fraktionen gemeinsam sprechen können.
Die Herausforderungen unserer wachsenden Stadt für die Feuerwehr bei Brandbekämpfung, bei Rettungsdiensteinsätzen, technischen Hilfeleistungen, aber auch außerhalb Berlins bei Katastrophenschutzeinsätzen – erinnert sei nur an den tagelangen Einsatz beim Hochwasser 2013 – sind ohne die Freiwillige Feuerwehr und das Ehrenamt in Berlin nicht zu bewältigen. Allein im Zeitraum Juli 2013 bis Juli 2014 erfolgten für die FF in Berlin 18 510 Fahrzeugalarmierungen. Viele Freiwillige Feuerwehren sind in ihren Ausrückebereichen selbstständig für die Bewältigung unterschiedlichster Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr tätig.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen diese wichtigen verantwortungsvollen Aufgaben ehrenamtlich, das heißt, neben dem eigentlichen Beruf und auch häufig zu Lasten des eigenen Privat- und Familienlebens. Dieses ehrenamtliche Engagement gilt es daher, zu würdigen und weiter zu stärken. Gemeinsam mit meinen Kollegen in der Koalition haben wir daher in vielen Gesprächen mit dem Landesbeauftragten der FF Lutz Großmann, seinem Stellvertreter Jörn Müller, den ständigen Vertretern des Landesbeauftragten in den Direktionen, den Mitgliedern der freiwilligen Wehren sowie dem Feuerwehrverband aufmerksam zugehört. Aus den auf diesem Weg gewonnen Erkenntnissen haben wir anschließend den Ihnen heute vorliegenden Antrag zur Erhöhung der Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Berlin und der Würdigung des Ehrenamtes formuliert.
Einige wichtige Eckpunkte möchte ich noch mal besonders herausstellen. Wir machen uns in dem Antrag dafür stark, eine berlinweite Kampagne zur Mitgliedergewinnung für die freiwilligen Feuerwehren zu starten.
Wir fordern den Senat auf, die Prüfung der Auflage eines Sonderprogramms zur Abarbeitung des erheblichen Sanierungsstaus bei Dienstgebäuden der Feuerwehr, insbesondere zur Verbesserung der Bedingungen bei den Freiwilligen und Jugendfeuerwehren, zu starten.
Wir setzen uns dafür ein, dass bundesweit erworbenen Dienstzeiten sowie Fort- und Weiterbildungen im Land Berlin anerkannt werden und die Ehrenamtskarte für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden kann.
Lassen Sie uns den Antrag in den Ausschüssen unter Einbeziehung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr beraten und sodann hier im Plenum beschließen! Gemeinsam können wir auf diesem Wege das ehrenamt
liche Engagement der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gebührend würdigen und stärken.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir abschließend aber noch eine kleine wichtige Anmerkung. Mit großer Sorge ist zu verzeichnen, dass es bei den Einsätzen der Feuerwehr leider zunehmend zu Übergriffen auf die Rettungskräfte kommt. Dieses Verhalten ist auf das Entschiedenste zu verurteilen!
Die Stärkung des Ehrenamtes, die Würdigung des Ehrenamtes und die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr können sicherlich dazu beitragen, diesem bedrohlichen Trend entgegenzuwirken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hämmerling! Bei der letzten Rede vor vier Wochen habe ich nach Ihrem Beitrag durchaus gedacht, Ihnen gehe es um die Sache, gehe es um den Tierschutz. Dann hat Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Ihren Antrag zurückgezogen. Am Ende ging es Ihnen um Politik, nicht um die Sache – das möchte ich hier erst einmal festhalten –, auch wenn ich Sie sonst in der Sache schätze.
Wenn Sie heute all das wiederholen, was Sie vor vier Wochen, was Sie all die anderen Tage gesagt haben, dann wird es davon nicht besser, dann wird es davon nicht richtiger.
Ich spare mir daher meine Wiederholungen, das habe ich alles schon einmal vor vier Wochen erzählt. Ich habe Ihnen gesagt, wir sind nicht Tierversuchshauptstadt. Das ist Quatsch. Die Zahlen stimmen nicht – das hat Herr Beermann gesagt –, sondern ganz im Gegenteil. Der Kollege Buchholz, der heute das erste Mal reden durfte, hat das noch einmal sehr stark und gut zusammengefasst. Wir sind dort auf gutem Weg, wir sind ein Forschungs-, wir sind ein Wissenschaftsstandort in Berlin mit exzellentem Ruf, mit Weltruf. Und an den Universitäten, Sie haben es selbst aufgezählt: Multiorganchip etc. pp. Dort wird Forschung betrieben eben für Alternativen zu Tierversuchen. Das ist der richtige Weg. Dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Zu Ihrem Änderungsantrag: Auch das ist etwas, was Sie vor vier Wochen schon einmal mit leicht anderen Worten, mit leicht anderen Formulierungen vorgetragen haben. Mir ist selbst, nachdem ich Sie eben angehört habe, nicht klar, woher, aus welchem Topf diese 5 Prozent kommen sollen und welche Basis diese 5 Prozent haben. Das gibt so viele Tierversuche, die dort an Universitäten in der Ausbildung stattfinden, das alles zu erfassen – mir ist weder die Datenbasis klar noch ist mir klar, wer es bezahlen soll. Insofern kann ich nur empfehlen, den Änderungsantrag abzulehnen und dem Antrag der Koalition zuzustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Hämmerling, für diese Kurzintervention!
In der Tat: Sie sind engagiert. Ich habe auch gesagt, Ihr parlamentarischer Geschäftsführer hat aus politischen Gründen den Antrag zurückgezogen, nicht Sie. Ich schätze Sie, das habe ich auch gesagt, für Ihr politisches Engagement für den Tierschutz, aber Ihr Weg ist der falsche. Darauf habe ich hingewiesen. Dabei bleibe ich. Am Ende ist die Forschung – –
Wollen Sie noch einmal? Dann gehe ich wieder an meinen Platz und höre Ihnen zu. Aber ich habe es eben bei Ihnen gemacht, dann sollten Sie auch mir zuhören.
Dann kommen Sie doch. Das ist doch schön, aber ich hatte doch auch zugehört, dann sollten Sie doch den Anstand wenigstens haben, Frau Kollegin, auch mir zuzuhören.
Es wird nicht besser, lassen Sie es! Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Forschung, die der Kollege Buchholz auch angesprochen hat, an den Berliner Universitäten stattfindet. Das sind nicht kleine Töpfe, das sind große wichtige Universitäten mit großen Töpfen. Auch da Dank an die Wissenschaftsverwaltung. Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hämmerling! Ich unterstütze und teile natürlich Ihren Einsatz für den Tierschutz – als tierschutzpolitischer Sprecher eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Allerdings ist es auch bei diesem Thema so, dass Sie dort vielleicht auch überengagiert, wie dies Ihr Antrag auch zeigt, an das Thema herangehen – so auch beim Thema Tierpark. Gerade der Tierpark hat auch gezeigt, dass wir, wenn wir gemeinsam agieren, eine gute Lösung hinbekommen. Mit Dr. Knieriem haben wir jemanden, der sich dort auch um das Wohl der Tiere kümmert. Auch das war ein großes Thema, das wir als Tierschützer angemahnt haben und wo es jetzt Besserung gibt.
Wenn ich dann aber in Ihrer Begründung lese: Berlin als Tierversuchshauptstadt –, ist das genau das, was der Kollege Karge ein bisschen angeprangert hat, dass Tierversuche, die aus vielerlei Hinsicht leider immer noch notwendig sind, verunglimpft und diffamiert werden. Wenn man da einmal ganz genau hinschaut, liegt Berlin bei den anzeigepflichtigen Tierversuchen keineswegs auf Platz 1. Auch das hat die Anhörung im Ausschuss ergeben.
Kollege Karge hat sehr deutlich gemacht, dass Berlin nicht nur Tierversuche macht, sondern Berlin hat eine große Forschungs- und Wissenschaftscommunity, die sich hier angesiedelt hat, die hier gute Bedingungen hat. Was würde passieren, wenn wir versuchen, alternative Forschungsmethoden als einzelnes Bundesland einzubringen. Das würde gar nichts bringen. Die Firmen würden abwandern. Insofern hat auch da der Landestierschutzbeauftragte Prof. Spielmann richtig gesagt, dass es nicht leicht einzusehen ist, ab wann Tierversuche völlig überflüssig sind. Wir haben im Augenblick keine andere Möglichkeit, als die letzte Hilfe zu nehmen. Vieles verstehen wir durch die Tierversuche einfach besser.
Ich möchte gar nicht alles wiederholen, sondern drei, vier Punkte nennen, wo Berlin schon ganz aktiv in dem Bereich alternative Forschungsmethoden ist. Wir haben tolle Wissenschaftseinrichtungen, z. B. haben wir den MultiOrgan-Biochip, der an der TU Berlin entwickelt wird, ein ganz tolles Projekt. Wir haben die Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R, die vom BMBF finanziert wird. Und wir haben in der Tat den Landestierschutzpreis – und das war die Kritik, die wir mit dem Antrag auch aufgenommen haben. Wir haben gesagt: 20 000 Euro Drittmittel und dann Landespreis – das funktioniert nicht. Das Land Berlin muss Geld dazugeben.
Last but not least zur Kollegin Platta und den Stimmen, die wir hier nicht einheimsen können. Frau Platta! Sie haben es so schön gesagt: Keine kleinen Tippelschrit- te! –, aber Sie haben zehn Jahre nichts gemacht, und jetzt beschweren Sie sich. Im Interesse des Tierschutzes sollte vielleicht auch die Linksfraktion diesem geänderten Antrag zustimmen, denn oft sind kleine Schritte besser, als
wenn wir nur in großen Dimensionen denken und dann scheitern. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! Ich habe angesichts der fortgeschrittenen Zeit ein bisschen Probleme gehabt, bei den Milben zu folgen. Vielleicht können Sie mir noch mal ganz kurz die beiden Milbenarten, die die Bienenvölker bedrohen, nennen, damit ich das notieren kann. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den zuständigen Senator Herrn Nußbaum: Treffen die aktuellen Pressemeldungen zu, wonach derzeit im großen Stil Tiere aus Tierpark und Zoo abtransportiert werden und so der europaweit einzigartige Tierbestand dieser Einrichtungen willkürlich reduziert wird?
Vielen Dank, Herr Senator! – Ich freue mich, wenn Sie sich in der Sache engagieren und den Aufsichtsrat um Aufklärung gebeten haben. Werden Sie sich gegenüber dem Aufsichtsrat ggf. auch dafür einsetzen, vorsorglich bis zur Aufklärung dieser Vorwürfe die – Sie hatten es eben gesagt – regulären Transporte auszusetzen, um dort auch Klarheit für die Stadt zu haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden, einiges möchte ich wiederholen, anderes auch noch mal neu in die Begründung einfließen lassen. Die Grünen sind ja mit ihren Anträgen geradezu Wiederholungstäter, haben sie doch einfach an dieser Stelle ihren alten Antrag zum Verbandsklagerecht – Sie haben es ja schon gehört – nach fünf Jahren wieder ausgegraben oder – man könnte auch sagen – abgeschrieben, auch das ja nicht zum ersten Mal.
Nachdem die Bundesratsinitiative gescheitert war, erreichte die politische Diskussion über die Einführung einer Tierschutzverbandsklage vor einigen Jahren die Landesparlamente, im Oktober 2007 dann auch das Berliner Abgeordnetenhaus. Genau betrachtet, hat sich in den letzten fünf Jahren wenig an dieser Stelle geändert. Neu ist nur, dass Bremen das Verbandsklagerecht eingeführt hat. Über die Probleme in Bremen hat die Kollegin Platta ja eben berichtet. Das erspare ich Ihnen.
In meiner juristischen Ausbildung habe ich seinerzeit gelernt, dass das Verfahrensrecht darauf angelegt ist, Popularklagen zu verhindern und so die Gerichte vor einer Prozessflut zu bewahren. Der Großteil der Verwaltungsjuristen – gerade die an den Verwaltungsgerichten beschäftigten Richter – sieht daher eine Ausweitung der Klagebefugnisse denn auch überaus kritisch. Diese Kritik teile ich, insbesondere auch im Hinblick auf die einschlägigen Erfahrungen im Bereich Naturschutz.
Für die Durchsetzung des Tierschutzes bedarf es – auch das ist hier schon mehrfach gesagt worden – auch aus unserer Sicht zusätzlich zur bestehenden Gesetzeslage überhaupt keines Verbandsklagerechts. Das deutsche Tierschutzrecht gilt vielmehr heute schon weltweit als eines der strengsten. Damit sind im Bereich der tierexperimentellen Forschung rechtlich klare und ausreichende Bestimmungen zur Gewährleistung des Tierschutzes vorgegeben.
Eine Verbesserung des Tierschutzes würde sich durch die Einführung des Verbandsklagerechts gerade nicht einstellen. Mit dem von den Grünen in ihrem Antrag gewählten Instrument der Feststellungsklage ist zudem das angestrebte Ziel tatsächlich überhaupt nicht zu erreichen. Erst nach einer Handlung oder einem Experiment, das heißt nachträglich, könnte festgestellt werden, ob sie rechtmäßig gewesen ist oder eben auch nicht. Die Tiere wären dadurch aber ganz augenscheinlich nicht mehr zu retten. Auch eine präjudizielle Wirkung für künftiges Verwaltungshandeln würde sich im Hinblick auf die behördliche Ermessensausübung hierdurch nicht ergeben. Das Gesetz hätte daher letztlich einen rein appellativen Charakter. Das ist zu wenig.
Im Übrigen wirken gemäß § 15 des Tierschutzgesetzes die Tierschutzverbände bereits heute bei der Genehmigung von Tierversuchen in den Kommissionen mit, weshalb ein Verbandsklagerecht für uns in diesem Bereich auch sachlich nicht zu begründen ist.
Die Einführung der Verbandsklage für die Tierschutzverbände und -vereine würde zudem für die tierexperimentelle Forschung gravierende praktische Erschwernisse mit sich bringen. Denn nach Einreichung einer Klage müsste ein Versuch sofort beendet und zunächst beurteilt werden. Er könnte gegebenenfalls erst nach einem jahrelangen Prozess wieder aufgenommen werden.
Betroffene Forscher würden deshalb wohl in nicht wenigen Fällen gezwungen sein – wenn man mal den Gedanken weiterspinnt und sagt: nicht nur die Feststellungsklage –, sich notgedrungen nach einem besseren Standort als Berlin für ihre wissenschaftlichen Arbeiten umzusehen.
Innovative Grundlagenforschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Biomedizin würden hierdurch auch stark behindert werden. Der Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin würde in erheblicher Weise geschwächt werden und bei einer Lösung in Berlin wichtiges Know-how ganz klar in die umliegenden Bundesländer abwandern.
Aus den vorgenannten Gründen lehnt die CDU-Fraktion, lehne ich deshalb den Antrag auf Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in Berlin ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den hier vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könnte man pointiert auch mit „Mehr Mäuse für Tierversuchsalternativen“ überschreiben. So sympathisch ich und die CDU-Fraktion das Anliegen des Antrags auch finden, frage ich mich doch, ob der Antrag letztlich nicht nur blinder Aktionismus ist, insbesondere im Hinblick auf den Tierversuchspreis, den Frau Hämmerling eben ansprach, mit 15 000 Euro dotiert. Bislang gibt es im Land Berlin keinen einzigen Bewerber, der diesen Preis haben möchte. Insofern scheint es nicht an den 15 000 Euro zu liegen.
Bislang müssen in vielen Bereichen Tierversuche durchgeführt werden, um z. B. die Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten und Lebensmitteln zu prüfen und so das Risiko für Menschen zu verringern. Wir sind alle bestrebt, diese Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren,
und setzen uns genau wie die Grünen dafür ein, dass die Anstrengungen zur Entwicklung von Alternativmethoden weiter verstärkt werden. Dass diese Anstrengungen bis
lang nicht den gewünschten Erfolg hatten und nicht den erwünschten Umfang haben, liegt nach meiner Erkenntnis jedoch nicht am Geld. Vielmehr sind schon seit 1980, also weit bevor der Tierschutz in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde, durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung genau solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des sogenannten 3R-Konzepts gefördert worden.
Nun ist es aber in den letzten Jahren so gewesen, dass die Förderung im Rahmen des Förderschwerpunkts „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ immer finanziell auskömmlich ausgestattet war, sodass alle vom wissenschaftlichen Gutachtergremium als förderwürdig bewerteten Forschungsprojekte letztlich auch gefördert werden konnten. Die diesbezügliche Forschungsförderung der Bundesrepublik Deutschland ist im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unübertroffen, wie eine im Jahr 2008 veröffentlichte Untersuchung bestätigt hat. Der Schutz von Tieren hat in Deutschland ein im internationalen Vergleich hohen Stellenwert und genießt als Staatsziel Verfassungsrang. Der Tierschutz befindet sich jedoch in einem Spannungsverhältnis zu der Notwendigkeit der Durchführung von Tierversuchen im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten. Bei allen Anstrengungen werden wir Tierversuche – wie auch meine Vorredner richtig gesagt haben – leider in absehbarer Zeit nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzen können. Wir können aber durch gezielte Anreize ein Nachdenken über tierversuchsfreie Lösungsansätze für wissenschaftliche Probleme in der biomedizinischen Forschung herbeiführen. Die Koalition lobt aus diesem Grund auch in diesem Jahr wieder den Preis aus. Wie gesagt, haben wollte ihn bislang keiner.
Unser Ziel ist es, zum Schutz der Tiere neue Wege für alternative Forschungsansätze zu finden und schon vorhandene alternative Ansätze weiterzuentwickeln, Synergien zu nutzen und Kompetenzen für schnelle Fortschritte zu fördern. Dieses Ziel wollen wir jedoch – anders als die Grünen – nicht gegen Forschung und Industrie, sondern gemeinsam mit allen Beteiligten erreichen. Nur dann ist es realistisch, dass wir den langen und beschwerlichen Weg hin zu weitestgehend tierversuchsfreien Forschungs- und Produktsicherheitsmethoden meistern. – Vielen Dank und schönen Abend noch!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Transparenz ist gut, und Transparenz ist wichtig. Deswegen sind CDU und SPD grundsätzlich auch für die Offenlegung der Verträge zum Spreepark. Im Plenum und im Hauptausschuss ist hierzu bereits ausführlich beraten worden, deswegen heute eine Kurzfassung. Transparenz endet aber immer dort, wo sie Menschen schadet. In Anbetracht der begründeten Frage, inwieweit die Offenlegung der Verträge etwa Rechte Dritter berührt, kann die Offenlegung jedoch daher nicht im blinden Transparenzaktionismus geschehen.
Das Abgeordnetenhaus ist in besonderem Maß an die Gesetze gebunden. Die Landeshaushaltsordnung schreibt fest, dass Vermögensgeschäfte grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen. Bei Grundstücksgeschäften sind zudem regelmäßig auch Rechte Dritter betroffen, teilweise auch Dritter, die selbst nicht Vertragspartner sind. Im Fall des Spreeparks sind dies konkret die Gläubigerbanken. Möchte Berlin nun nicht sehenden Auges Schadenersatzforderungen wegen Verletzung der vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit riskieren, bedarf es, wie gesagt, hier vorab einer Prüfung und Rücksprache mit genau diesen Dritten.
Ich freue mich daher, dass sich die Piraten zwischenzeitlich diesen Argumenten anschließen konnten. Das sollte ein gutes Beispiel für den Rest der Opposition sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!