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Selbst die minimalen Verbesserungen, die der Deal mitbringen könnte, etwa Beschwerdemöglichkeiten, werden zur Farce. So soll eine unabhängige Datenschutz-Ombudsperson geschaffen werden. Diese

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nico Kern, ich gebe Dir durchaus recht, dass Amerika nicht gerade ein Vorbild für Datenschutz ist und in der Tat die Vereinigten Staaten von Amerika dauernd illegal Daten abgreifen. Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich will auch gar nicht so sehr ins Detail des Antrags gehen. Das ist nämlich leider so und wird wahrscheinlich auch so bleiben.

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Sicherlich ist richtig, dass der Datenschutz zukünftig ganz stark ausgearbeitet werden muss und dass wir hier in Europa aufgrund unserer Erfahrungen über Jahrhunderte hinweg eine Datenschutzkultur entwickelt haben. Das ist uns bewusst. Die ist ganz anders als in den Vereinigten Staaten.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist für uns Grüne ein hohes Gut. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht. Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre Daten einsehen kann und wohin sie weitergegeben werden. Vor allem haben Sie ein Recht darauf, dieser Praxis auch zu widersprechen.

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Darum haben wir ausdrücklich begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen im vergangenen Oktober für ungültig erklärt hat. Dies war eine wichtige und aus unserer Sicht auch richtige Entscheidung für den europäischen Datenschutz. Dem Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems, der gegen die Übermittlung seiner Daten in die USA geklagt hatte und dem die Richter am EuGH

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt vorliegende Grundsatzeinigung, der sogenannte „EU-US Privacy Shield“ erfüllt aus unserer Sicht diese Anforderungen nicht. Bürgerinnen und Bürger sind den USSicherheitsbehörden in Sachen Datenschutz weitgehend wehrlos ausgeliefert. Zwar sind die Zugriffsrechte eigentlich eingeschränkt, die genannten Berechtigungen für Datenauswertungen sind jedoch so weit gefasst, dass sie jedenfalls potenziell weite Teile des Onlinelebens umfassen.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Petition zur Fitnesslandkarte Niedersachsen. Der Petent bezweifelt in dieser Eingabe - neben Einlassungen zum Verfahren und zum Datenschutz - im Kern den Nutzen der Fitnesslandkarte. Ich will die dazu aufgeführten Argumente, die wir auch hier schon diskutiert haben, nicht wiederholen, sondern nur im Grundsatz darauf hinweisen: Die SPD hat im Ausschuss - wie zuvor auch hier - die Auffassung vertreten, dass die Zweifel des Petenten völlig berechtigt sind. Aus ihnen abzuleiten wäre die Forderung, dass der Erlass zur Fitnesslandkarte außer Kraft zu setzen ist und die Schulen nicht noch zwei weitere Jahre mit diesem überflüssigen und überbürokratischen Monstrum belastet und belästigt werden.

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3. Bis wann wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. SOG und des NVerfSchG vorlegen, der den maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht und die weiteren vorliegenden Stellungnahmen u. a. des Landesbeauftragten für den Datenschutz berücksichtigt?

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Wie den Medien zu entnehmen ist, hat der Bundesinnenminister dem US-Druck nachgegeben. Die Versprechungen der Bundesregierung – so ist es auch bei dem Verhalten der Bundesregierung in diesem Fall klar erkennbar –, zum Beispiel für mehr Datenschutz, sind absolut nichts wert. Mit ihrem Verhalten hat die Bundesregierung ihre Demokratiefeindlichkeit erneut belegt, denn einen Tag später trat der Lissabon-Vertrag in Kraft und die Parlamente hätten – zumindest formal – mit einbezogen werden müssen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die WELT titelte am 30.11.2009: „EU genehmigt Bankdaten-Zugriff durch die USA“. Ja, am 30.11.2009 haben die Innenminister der Europäischen Union für das Abkommen zur Übermittlung der Bankdaten an die USA gestimmt. Ja, Deutschland hat sich enthalten – wie andere Länder auch. Ja, somit wurde der Weg für die Zustimmung frei gemacht. Die Abstimmung war notwendig, weil SWIFT zum Jahresende den Server mit europäischen Zahlungstransfers aus den USA in die Niederlande verlagert. Ohne eine solche Vereinbarung hätte die USA keinen Zugriff mehr auf die entsprechenden Daten. Umstritten war und ist, ob der Datenschutz insgesamt ausreichend berücksichtigt wurde. So bemängelten die deutschen Banken und Sparkassen, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend schützen können. So weit zu den Fakten.

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Ja, und ob die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung „ein weiteres Stück staatlicher Souveränität aufgegeben“ hat, wird ebenfalls unterschiedlich betrachtet. Aber unstrittig ist aus der Sicht der demokratischen Fraktionen wohl, dass, wenn es um die Frage des Schutzes der Daten geht, es nicht nur um die Daten Deutscher geht, weder der Bürgerinnen und Bürger noch der Unternehmen, sondern um den allgemeinen Datenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union und für alle Unternehmen in der Europäischen Union und darüber hinaus.

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vorstellen. Ich muss aus unserer Sicht als Opposition sagen, es ist nicht zu akzeptieren. Alles andere, Breitband, die Frage, wie die Kommunen eingebunden werden, Datenschutz, alle Punkte, die wir benannt haben, benennen Sie in Ihrem Antrag auch. Insofern gibt es keinen Unterschied. Das kann auch nicht sein, weil es ein sachlich-fachliches Thema ist. In der EnqueteKommission, aber auch im Medienausschuss sind wir immer up to date. Deswegen darf ich noch einmal zum Ausdruck bringen, dass das Thema extrem wichtig ist, auch wenn man gelegentlich hört, dass das mit den Online-Nutzungen nicht mehr so ganz toll ist. In anderen Feldern haben wir es manchmal auch, dass es einen Rollback gibt.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/623:

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Als wir über Chantal redeten, Herr Dressel, haben Sie vor einigen Wochen zu Recht gesagt, dass Kindeswohl vor Datenschutz gehen müsse. Wenn das aber so ist, dann darf die SPD bei diesem The

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Punkt 31 der Tagesordnung, Drucksache 20/3159, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Sicherungsverwahrung – handelt auch Hamburg? und: Zukunft der Sicherungsverwahrung in Hamburg nach dem Karlsruhe-Urteil sowie: Konzept des Bundesministeriums der Justiz zur Sicherungsverwahrung.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/623: Sicherungsverwahrung – handelt auch Hamburg? (Antrag der CDU-Fraktion) und zum Thema "Zukunft der Sicherungsverwahrung in Hamburg nach dem Karlsruhe-Urteil" (Selbstbefas- sungsangelegenheit) sowie zum Thema "Konzept des Bundesministeriums der Justiz zur Sicherungsverwahrung"(Selbstbefassungs- angelegenheit) – Drs 20/3159 –]

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Die Fraktionen der SPD und der LINKEN möchten diese Drucksache federführend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

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Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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eine falsche Interpretation der Bilder zu verhindern. Sollte das nach dem geltenden Gesetz nicht möglich sein, würde ich mir wünschen, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Welche Sequenzen aufgezeichnet werden, müssen die Beamtinnen und Beamten dabei selbst nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der polizei- und datenschutz rechtlichen Normen entscheiden. Einsatzbereiche dieser Bodycams könnten unter anderem die Dis comeile, die Osterwiese oder der Bremer Freimarkt sein, also ausnahmslos Bereiche, in denen Fußstreifen mit viel Bürgerkontakt unterwegs sind.

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fordern den Senat auf, der staatlichen Deputation für Inneres und Sport innerhalb von sechs Monaten ein mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und dem Personalrat der Polizeien unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Bundesländer abgestimmtes Konzept zum Einsatz von Bodycams vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Fraktion ist von großer Bedeutung, dass sowohl der Landesbeauftragte – ich weiß gar nicht, warum er „der“ Landesbeauftragte heißt – für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, als auch die zuständigen Personalräte in Bremen und Bremerhaven dem Konzept für den Einsatz von Bodycams in öffentlich zugänglichen Räumen zustimmen sollen. Es bleibt natürlich abzu warten – Herr Fecker hat eben darauf hingewiesen –, inwieweit wir in der Innendeputation oder auch hier in der Bürgerschaft für die aus meiner Sicht durchaus sinnvolle Maßnahme, die Bodycams auch in Wohnungen einzuschalten, eine rechtliche Mög lichkeit finden.

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worten des Senats eingehen, wobei wieder einmal der Datenschutz viele Antworten verhindert und damit auch eine qualifizierte Einschätzung der Si tuation in Bremen. Wir erfahren nicht, ob und wie viele geduldete Menschen eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Man weiß auch nicht, wie viele Kinder und Jugendliche mit einer Duldung welche Kindertageseinrichtungen oder Schulen besuchen, und wie viele geduldete Personen in den letzten Jahren die Bremer Deutschlernangebote besucht haben, bleibt genauso offen wie die Frage nach erteilten Wohnberechtigungsscheinen. Wenigstens die Frage hätte man vielleicht beantworten können.

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Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am 9. März 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Datenschutz im nichtöffentlichen und im öffentlichen Bereich völlige Unabhängigkeit genießen soll. Im Freistaat Bayern bestand bislang die Situation, dass das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach als Behörde bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt und damit weisungsgebunden war. Es war somit nicht unabhängig.

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Deswegen wollen wir eine Einheitslösung. Wenn jemand im Freistaat Bayern Probleme mit dem Datenschutz hat, soll er sich an eine Behörde wenden können, die dann die notwendigen Vorkehrungen trifft. Wir wollen keine unterschiedlichen Behörden und kein Flickwerk, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen.

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Weil der nichtöffentliche Datenschutz immer wichtiger wird, wollen wir die demokratische Kontrolle auch auf diesen Bereich ausweiten. Wir wollen nicht, dass die Bayerische Staatsregierung in ferner Zukunft irgendjemanden ernennt, für den diese Position ein Austragsstüberl wäre. B 2 ist als Besoldungsstufe schließlich nicht unattraktiv. Wir wollen verhindern, dass diese Praxis Platz greift, und wollen ein Modell aus einem Guss.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist wichtig. Die Notwendigkeit einer europarechtskonformen Ausgestaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich steht außer Zweifel. Ich unterstelle einfach, dass das jede Fraktion im Hause möchte.

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Jetzt noch einmal zu der Feststellung, dass es keine Alternativen gibt: Jeder, der sich mit der Materie befasst hat, hat feststellen müssen, dass das Land Brandenburg eine ähnliche Konstruktion im öffentlichrechtlichen Bereich hat wie Bayern. Demjenigen oder derjenigen wird es auch nicht entgangen sein, dass in einer Rüge der EU-Kommission die Frage gestellt wird, ob diese Konstruktion tatsächlich dem EuGH-Urteil entspricht. Alle diese Argumente führen für uns dazu, dass wir den Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen. Wir wollen zwei getrennte, selbstständig arbeitende Dienststellen für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Datenschutz. Herr Kollege Arnold, die Äußerung, die Sie vorhin über leitende Bedienstete im Freistaat Bayern haben anklingen lassen, muss ich in aller Deutlichkeit zurückweisen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein einheitliches unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz ist nötiger denn je. Google, iPhone, Sony - die Liste der Namen wird täglich länger. Im Verhältnis dazu war der große Bruder Orwellscher Prägung ein blindes Huhn.

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bei nächster Gelegenheit - der Ministerpräsident hat bereits angekündigt, die Inklusion in die Verfassung aufzunehmen - auch die Einheitlichkeit des Datenschutzes in die Verfassung aufnehmen. Damit würden wir einen sauberen Schnitt machen und die Kompetenzen ganz klar dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zuweisen. Das wäre unser Vorschlag. Den Gesetzentwurf der SPD werden wir aber mit Sympathie begleiten.

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Auf der anderen Seite gibt es kritische Überlegungen. Frau Kollegin Guttenberger hat einige davon angesprochen. Es gibt auch die Überlegung, ob man das verfassungsrechtlich machen kann oder ob man die Verfassung ändern muss. Ich bin mir in dieser Frage noch nicht endgültig sicher, denke aber, eine Erweiterung der Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz um einen Bereich, der nicht in der Verfassung steht, bedürfte nicht automatisch einer Verfassungsänderung.