Petra Guttenberger
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine Auf nahme in die Verfassung - Herr Wörner, da sind wir uns, glaube ich, einig – hat dieser Gesetzentwurf nicht zum Gegenstand. Wir halten es auch für unnötig, da etwas zu tun.
Ich bin schon der Ansicht, dass es hier auch auf För dermittel ankommt. Allein im letzten Jahr wurde der Neubau von über hundert genossenschaftlichen Woh nungen mit einem Volumen von annähernd 10 Millio nen Euro gefördert. Darüber hinaus wurden die 300 Mietwohnungen von Baugenossenschaften mit Mitteln des bayerischen Modernisierungsprogramms in Höhe von 14 Millionen Euro gefördert.
Es gibt den Juristenspruch: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Diese Diskussion ist na türlich nicht neu; es gab sie schon 2007. Aufgrund dieser Diskussion wurde in Artikel 8 Nummer 6 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes der Bei trag des genossenschaftlichen Wohnens zur Errei chung der Ziele der Wohnraumversorgung als Förder grundsatz eingeführt. Als weiteres Ergebnis der damaligen Beratung wurde der Begriff des genossen schaftlichen Wohnens in Artikel 3 Absatz 1 Satz 5 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einge führt.
Jetzt frage ich mich: Was will uns Ihr Gesetzentwurf sagen? Welches Mehr sollte dadurch für die Genos senschaften und das genossenschaftliche Wohnen erreicht werden? Ich kann es nicht erkennen. Ich glaube, auch kein anderer kann es erkennen. Wir könnten genauso gut beschließen, dass die Sonne jeden Tag aufgeht. Aber so etwas halten wir für abso lut kontraproduktiv.
Uns sind die Baugenossenschaften sehr, sehr wichtig. Wir sind alle dazu aufgerufen, sie zu unterstützen, was auch passiert. Aber für Schaufensteranträge gibt
es hier weder Zeit noch Raum. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den das Bayerische Versammlungsgesetz – wir haben es soeben gehört – in verschiedenen Punkten geändert werden soll. Wir haben über die Ausgestaltung unseres Versammlungsgesetzes in diesem Haus in den letzten Jahren bereits mehrfach intensiv debattiert und im Jahr 2010 zahlreiche Änderungen beschlossen; daran möchte ich erinnern.
Festzuhalten ist: Wir verfügen über ein modernes und praxisgerechtes Versammlungsgesetz, das sich durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den in der Verfassung garantierten Freiheitsrechten auf der einen Seite und den notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der inneren Sicherheit in Bayern auf der anderen Seite auszeichnet.
Sie jedenfalls wollen – ich nehme jetzt einfach die Presseerklärung als Grundlage – "verfassungsrechtliche Defizite" schließen. Diese Äußerung lässt mich einigermaßen ratlos zurück. Sie versuchen einerseits, Probleme zu beseitigen, die nicht existieren, und schaffen auf der anderen Seite wiederum Probleme, die verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Das gilt namentlich für die von Ihnen geforderte Zulassung von Versammlungen auf privatem Grund. Sie verweisen dabei auf die sich auf den Flughafen Frankfurt am Main beziehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nur, sehr geehrte Frau Kollegin: So, wie Sie es dargestellt haben, steht es in der Entscheidung nicht drin. Darin heißt es ganz klar, dass das Versammlungsgrundrecht "kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten" verschaffe. Die Durchführung sei zwar auch dort verbürgt, "wo ein öffentliches Unternehmen einen allgemeinen öffentlichen Verkehr eröffnet hat" und "eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in Anspruch genommen werden können." Diese – unmittelbare oder mittelbare – Grundrechtsbindung des Hausrechtsinhabers findet sich in Ihrem Gesetzentwurf nicht wieder.
Auch die Abwägungsentscheidung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung fordert, fehlt in Ihren Änderungsvorschlägen. Sie räumen der Versammlungsfreiheit den absoluten Vorrang ein und klammern die Abwägung einfach aus – zulasten der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Eigentumsgrundrechts. Diesen Weg halte ich verfassungsrechtlich für nicht gangbar.
Ferner wollen Sie die Anzeigepflicht für Versammlungen, zu denen weniger als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, entfallen lassen. Auch über diesen Vorschlag haben wir schon im Jahr 2010 intensiv diskutiert und ihn aus guten Gründen abgelehnt. Ich betone: Eine Anzeigepflicht ist keine Schikane. Sie dient auch dem Schutz der Versammlung und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser; denn nur, wenn die Behörden vorher Kenntnis haben, können sie für einen störungsfreien Verlauf sorgen. Ich sage auch: Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht entscheidend. Ich jedenfalls möchte nicht, dass 19 Extremisten, egal, von welcher Seite, ohne vorherige Kenntnis der Behörden in Innenstädten oder – nach Ihrem Gesetzentwurf – in Einkaufszentren, Bahnhöfen, Flughäfen oder an ähnlichen Orten demonstrieren dürfen. Ich möchte das nicht!
Auch halte ich es nicht für zielführend, den "Befriedeten Bezirk" aufzuheben. Gerade dieser soll die Arbeits- und Funktionsfähigkeit eines obersten Verfassungsorgans schützen. Sowohl der Bundestag als auch die Parlamente aller Bundesländer haben entsprechende Regelungen getroffen. Wie Sie wissen, ist es im Einzelfall möglich, im Einvernehmen mit der Landtagspräsidentin – so ist es bei uns in Bayern geregelt – eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Der vorliegende Entwurf hat uns in keiner Weise überzeugt. Das gilt auch für Ihre Ausführungen zu Arbeitskampfmaßnahmen, Frau Kollegin. Klassische Arbeitskampfmaßnahmen – darin sind wir uns sicherlich einig – sind keine Versammlungen. Warum aber bei Großversammlungen, die nicht zum klassischen Arbeitskampfspektrum gehören, Gewerkschaften künftig anders behandelt werden sollen als jeder andere, der zu Recht sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geltend macht, ist für uns nicht nachvollziehbar. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Frau Kollegin Stahl, um es ganz direkt auszudrücken: Die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten sind gerade nicht zielführend. Ich sehe auch überhaupt keine Veranlassung für eine Änderung. Wenn ein Gewerkschaftsfunktionär glaubt, er sei zu Unrecht mit einem Bußgeld belegt worden – ich kenne den konkreten Fall nicht –, dann steht es ihm wie jedem anderen Bürger und jeder anderen Bürgerin Bayerns frei, im Rechtswege dagegen vorzugehen. Ich sehe nicht, inwiefern das geltende Versammlungsgesetz ein Defizit aufweisen soll.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz, Offenheit, nachvollziehbare Entscheidungsfindung sind zweifelsohne sehr wichtig. Doch von nicht geringerer Bedeutung ist der Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten. Wie ich bereits bei der letzten Plenardebatte zu diesem Thema ausgeführt habe – das ist noch nicht einmal zwei Monate her -, muss eine Verwaltung aber nicht nur transparent sein, son
dern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger und die Bürgerin sich darauf verlassen können, dass die dort abgelegten Daten auch geschützt sind und vertraulich behandelt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird aber nicht nur ein voraussetzungsloser Zugang zu den Daten gefordert, sondern auch ein Informationsregister. Wie ich bereits in den anderen Plenardebatten ausgeführt habe, haben wir bereits heute eine Vielzahl von Informationsrechten. Ich nenne nur das Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz und die Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG. Außerdem gibt es in vielen Fachgesetzen Auskunftsansprüche etwa in polizei-, datenschutz- oder in melderechtlichen Bereichen. Danach hat der Betroffene immer dann Anspruch auf Auskunft, wenn es um die über ihn gespeicherten Daten geht. Darüber hinaus hat unabhängig davon jeder einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn er Zugang zu entsprechen Auskunftsmöglichkeiten verlangt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Veröffentlichung von behördlichen Informationspflichten. Auch diese sind bereits umfassend, aus unserer Sicht auch ausreichend bundesrechtlich und landesrechtlich geregelt.
Der Schutz der personenbezogenen Daten ist in diesem Gesetzentwurf nicht hinreichend gewährleistet. Zum Beispiel sind die Beteiligungsrechte derjenigen, deren schutzwürdige Interessen berührt sind, nicht entsprechend ausgestattet. Nach Ihrem Gesetzentwurf erfahre ich nicht einmal, wenn über mich Auskunft erteilt wird. Gleiches gilt für die Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch hier wird die Abwägung in einer Weise aufgeführt, die den Schutz wesentlich schwächer ausgestaltet, als das bislang der Fall war.
Nachdem auch europäische Datenschutzrichtlinien zu beachten sind, wage ich zu bezweifeln, ob Ihr Gesetzentwurf überhaupt den höherrangigen Unions- und Bundesrechtsvorgaben genügen würde. Aus diesem Grunde kommen wir zu dem Ergebnis – es wird Sie nicht überraschen -, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ein Mehr an Transparenz wird nicht erreicht, zumal der Schutz der Daten der Betroffenen mit abzuwägen ist. Außerdem handelt es sich um ein ausgesprochen bürokratisches Instrument. Deshalb sind auch der Bayerische Städte-, der Gemeinde- und der Landkreistag dagegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie erinnert mich das Diskussionsschema um das Thema PRISM an die Thematik SWIFT. Damals haben wir ganz klar und mit großer Übereinstimmung gesagt, was bei uns Datenschutz bedeutet. Für uns bedeutet Datenschutz, dass nicht einfach Daten aus Social Networks erfasst werden dürfen, dass nicht einfach Daten aus Google erfasst werden dürfen, dass Daten nicht allein zum Zweck des Sammelns ohne einen Richtervorbehalt gesammelt und ein Profil eines jeweiligen Menschen erstellt werden darf.
Wir haben ein bayerisches Datenschutzgesetz und ein Bundesdatenschutzgesetz. In den Regelungen haben wir klargelegt, wie wir uns Datenschutz und den Schutz des Einzelnen und seiner Persönlichkeitsrechte vorstellen. Wenn ich einmal unterstelle, dass das System PRISM in der Form abgelaufen ist, wie es im "Guardian" oder in der "Washington Post" dargestellt worden ist, wäre das nicht akzeptabel. Aus die
sem Grunde werden wir den Dringlichkeitsantrag der FDP unterstützen. Wir wollen uns einen Bericht darüber geben lassen, welche Erkenntnisse in Bayern vorliegen. Auch die FREIEN WÄHLER haben sich mit diesem Thema befasst.
Die FDP sagt jedoch, dass es Vorhalte im "Guardian" und in der "Washington Post" gebe und sich bereits die Kommissarin Reding mit diesem Thema befasst habe. Der Deutsche Bundestag habe dieses Thema für morgen auf seine Agenda gesetzt. Erst dann werden wir mehr wissen. Die FREIEN WÄHLER erklären in ihrem Dringlichkeitsantrag, dass es so, so und so gewesen sei. Damit würden wir uns den Bericht ersparen, weil das Ergebnis bereits vorweggenommen worden wäre.
Aus diesem Grunde werden wir den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER nicht unterstützen, den Dringlichkeitsantrag der FDP dagegen sehr wohl. Danke fürs Zuhören. Schönen Abend.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! "Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz" – das klingt natürlich erst einmal ungeheuer positiv.
Solche Gesetze stehen aber immer auch im Spannungsverhältnis mit dem Datenschutz. Herr Kollege Arnold, außer einem Aneinanderreihen von Worthülsen habe ich eigentlich nichts Überzeugendes von Ihnen gehört.
Sie negieren wiederum völlig, dass es bereits heute eine Fülle von Zugangsmöglichkeiten gibt, wobei ein Bürger nicht Bittsteller, sondern Antragsteller ist. Eine Verwaltung muss nämlich nicht nur transparent sein – darin sind wir uns völlig einig –, sondern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger, der ihr seine Daten anvertraut, darauf vertrauen kann, dass diese Daten nicht zum Allgemeingut werden. Sie reden zwar von Datenschutz, tragen aber offensichtlich nichts dazu bei; sonst wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass der Datenschutz in Ihrem Gesetzentwurf eine doch sehr untergeordnete Rolle einnimmt, insbesondere, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Sie sagen, man dürfe sich nicht dahinter verstecken. Einerseits den Datenschutz immer hochzuhalten, andererseits dieses Verhältnis in der Abwägung nicht sehen zu wollen, ist schon ein sehr merkwürdiges Schauspiel. Das sage ich einmal so direkt. Sie tun immer so: Alle wollen das. Warum will dann die SPD mit ihrem Vorsitzenden an der Spitze des Bayerischen Städtetags das nicht?
Sie argumentieren ständig, Sie könnten keinen Zugang zu irgendwelchen Regelungen finden; es gibt
eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten und Internet-Portale, wo Sie Regelungen ohne Weiteres nachsehen können. Ich weiß nicht, was das mit Bittstellertum zu tun haben soll. Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich diesem Spannungsverhältnis von Datenschutz auf der einen Seite und Informationsfreiheit und Transparenz auf der anderen Seite, die immer nur im Wege einer Abwägung zu schaffen ist, nicht stellen. Deshalb ist es gut, wenn man sich, anstatt immer nur Begriffe in den Raum zu werfen, einmal mit den Zugangsmöglichkeiten auseinandersetzt. Bei berechtigtem Interesse gibt es eine Möglichkeit, ermessensfrei Zugang zu bekommen. Das ist zum Beispiel nach dem Umweltschutzgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie vielen anderen Gesetzen möglich. Es gibt sehr viele Zugangsmöglichkeiten, und zwar immer in Abwägung der Datenschutzinteressen.
In diesem Spannungsverhältnis muss immer abgewogen werden. Wir sehen in Ihrem Gesetzentwurf nicht nur keine Verbesserung der Transparenz, wir wollen auch die Fülle von Zugangsmöglichkeiten bei berechtigtem Interesse nicht negieren. Wir sehen keine Notwendigkeit für ein sogenanntes Informationsregister. Auch das klingt natürlich erst einmal ungeheuer positiv. Wir haben aber schon eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten und Behördenportale, wo ich an die Informationen mit einem Mausklick herankomme. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut. Das haben wir heute von allen Rednern gehört. Aber – Frau Kollegin Tausendfreund, seien Sie mir nicht böse – "so wie das gelaufen ist", ist eine ganz klare kritische Würdigung des Kernbereichs der Justiz. Der Vorsitzende Richter bestimmt, welchen Gerichtssaal er nimmt. Er bestimmt auch, wie dieser ausgestaltet ist.
Ich darf Sie an den Donnerstag vor zwei Wochen erinnern, als wir uns darüber haben unterrichten lassen, warum man sich gerade dafür entschieden hat, im Justizzentrum zu bleiben. Dies ist geschehen – das scheint man immer zu vergessen -, weil es sich um einen Terrorprozess handelt, weil es sich um einen Prozess mit einer sehr hohen Sicherheitsstufe handelt, weil es sich um einen Prozess mit einer Vielzahl von Nebenklägerinnen und Nebenklägern handelt, die Rückzugsräume und Räume für ihre Vertreter brauchen, und weil auch für die vorzuführenden Personen und für die Zeugen Räumlichkeiten bereitgestellt werden müssen. Ich betone: Ich als Mitglied der Legislative habe das nicht zu beurteilen, sondern das ist der Kernbereich der Entscheidung der Judikative. Das ist
eben Ausfluss der Gewaltenteilung. Ich wüsste nicht, was in diesem Zusammenhang "rechtswidrig gelaufen" wäre.
Sie wollen mit Ihrem Antrag für Klarstellung im Bereich des § 169 GVG sorgen. "Klarstellung" klingt nach einem Federstrich. Sie erwecken damit den Eindruck, dass man im NSU-Prozess eine schnelle Lösung herbeiführen könnte. Dass das ein wichtiges und ganz besonderes Verfahren ist, steht außer Zweifel. Weil hier auch der Rechtsstaat herausgefordert ist, kann es eine solche Klarstellung nicht geben. Das ist rechtlich gar nicht möglich. Diese Klarstellung kann nur im Wege eines formellen Gesetzesverfahrens erfolgen. Das ist immer nur etwas, was in zukünftigen rechtlichen Verfahren zum Tragen kommt.
Sie berufen sich auf Professor Roxin und tun so, als sei damit alles gesagt. Mir liegt allerdings der Kommentar von Lutz Meyer-Goßner vor, der auch unter Berufung auf Roxin zu dem Ergebnis kommt, dass schon die Ausdehnung der Öffentlichkeit auf Flure um den Gerichtssaal herum in Verbindung mit Lautsprecherübertragungen unzulässig sei, weil man damit den Angeklagten quasi zum Schauobjekt mache und dessen Menschenwürde verletze. Auch das ist eine klare Aussage unter Berufung auf Claus Roxin, in der nicht einmal die Übertragung in Gänge für zulässig gehalten wird.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gebe aber unumwunden zu, dass wir uns wünschen würden, dass im Rahmen eines formellen Gerichtsverfahrens Möglichkeiten geschaffen würden, um zumindest einem großen Teil – in manchen Prozessen wird es wohl nicht für alle reichen -, zum Beispiel auch der Auslandspresse, eine Teilnahme zu ermöglichen. Wir sehen aber, dass das hier unter den rechtlichen Bedingungen nicht so sein kann, weil in diesem Fall nur die unmittelbare Öffentlichkeit von der Öffentlichkeitsmaxime erreicht wird. Ich sage, dass wir dem durchaus positiv gegenüberstehen, weiß aber auch, dass unser Koalitionspartner eine sehr restriktive Sichtweise hierauf hat und sich das nicht vorstellen kann. Deshalb werden wir dem Antrag der FDP zustimmen und die beiden anderen Anträge ablehnen. – Danke schön.
Im Übrigen findet sich im Karlsruher Kommentar zu genau dem Thema folgende Formulierung: Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, bei zu erwartendem größeren Zuschauerandrang in einem größeren Saal zu verhandeln oder gar in einen solchen umzuziehen. Ein solches Vorgehen wäre ebenso wie die Lautsprecherübertragung der Verhandlung in andere Räume wegen der Rücksicht auf die Menschenwürde der Verfahrensbeteiligten unter Umständen sogar rechtlich bedenklich.
Sie tun so, als wäre das völlig klar. Mir liegt eine Vielzahl von Kommentarliteratur vor, die wie der Karlsruher Kommentar damit enden: Die Verletzung der Vorschrift über die Öffentlichkeit ist absoluter Revisionsgrund. Wir wollen gerade angesichts des terroristischen Hintergrundes dieses Verfahrens, dass auf jeden Fall ein revisionssicheres Verfahren durchgeführt wird.
Ich betone noch einmal: Ob man das Risiko, einen Revisionsgrund zu liefern, eingeht, entscheidet nicht der Bayerische Landtag, entscheidet nicht Herr Gabriel, entscheidet nicht der Journalistenbund und nicht der Bürger auf der Straße, sondern entscheidet allein das zuständige Gericht in seiner Funktion als Judikative, weil es Gewaltenteilung gibt.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich doch endlich einmal die Vorteile dieses Bordes nutzen können. Ich habe gleich zweimal drauf geschaut und mir gesagt: Mein Gott, über welches Gesetz stimmen wir denn jetzt ab? Herr Maget sprach zur Abschaffung von Feiertagen. Das steht aber heute nicht auf der Tagesordnung.
Das wird mit uns auch nie auf der Tagesordnung stehen; denn es geht nicht darum, Feiertage abzuschaffen.
Es geht auch nicht darum, das Schließen von Lokalen zu verhindern. Auch das steht nicht zur Debatte. Es geht um die sogenannten stillen Tage.
Auch an stillen Tagen habe ich als Gastronom das Recht, meine Lokalität so lange geöffnet zu halten, wie ich das auch an einem nicht stillen Tag tue,
nur mit einem kleinen Unterschied,
dass nämlich an diesen stillen Tagen bisher zum überwiegenden Teil ein Tanzverbot herrschte.
Das heißt in der Konsequenz, dass die Auswirkung bei den meisten Gastronomen − ob Sie das jetzt als stille Tage bezeichnen oder nicht − nicht zum Tragen kommen wird, weil nämlich Lounge-Musik im selbem Umfang auch immer an sogenannten stillen Tagen zulässig war.
Es geht hierbei also nur darum, dem geänderten Ausgehverhalten und der geänderten Lebenswirklichkeit − − Auch wenn Sie mir ständig ins Wort fallen, ändert das am Wahrheitsgehalt nichts, Herr Kollege.
Auch wir sehen, dass sich die Lebensumstände der Menschen geändert haben. Heute geht niemand mehr vor 21.30 Uhr oder 23.00 Uhr in ein Tanzlokal bzw. in eine Diskothek.
Uns ist es wichtig, dass der Kernbereich der stillen Tage erhalten bleibt. Der Kernbereich eines stillen Tages ist in keiner Weise dadurch berührt, dass an bestimmten stillen Tagen, nämlich an denen, die im Gesetz genannt sind und die auch der Herr Minister ausgeführt hat,
das Verbot, Tanzmusik zu spielen, auf 2 Uhr hinausgeschoben wird,
statt es zum Beispiel wie 2004 um 1 Uhr enden zu lassen. Ich kann mich an keinen Antrag der SPD erinnern, in dem stand, dass man es um eine Stunde verkürzt. Das ist komisch.
Derzeit gilt 0 Uhr. Es unterscheidet sich also nicht wesentlich. Der Kernbereich, der die christlichen und die kulturellen Traditionen in unserem Land widerspiegelt, genau dieser Kernbereich wird von der Änderung nicht berührt; auch wenn Sie, sehr geehrter Herr Kollege, es jetzt so darstellen, als würde man Feiertage abschaffen wollen. Es geht nicht um die Abschaffung von Feiertagen und es geht auch nicht darum, ein Sonntagsarbeitsverbot abzuschaffen, wie Sie es gerade gesagt haben.
Um all das geht es nicht. Jeder, der lesen kann, Herr Kollege, könnte anhand des Gesetzestextes feststellen, worum es geht. Noch einmal: Das Lokal ist, ob stiller Tag oder nicht stiller Tag,
genauso lange geöffnet.
Es wird weiterhin Musik gespielt, auch ungeachtet der jetzigen Gesetzeslage.
Das Gesetz würde Diskotheken und anderen die Möglichkeit bieten,
Tanzveranstaltungen bis 2 Uhr − und nicht wie bis 2004 bis 1 Uhr − festzulegen. Um etwas anderes geht es in dem Gesetz nicht. Über etwas anderes stimmen wir auch nicht ab,
weil wir als CSU zu unseren christlichen und kulturellen Traditionen stehen.
Wir stehen zu unseren Feiertagen. Weshalb hat übrigens Bayern die meisten Feiertage? Warum gibt es in den SPD-regierten Ländern weniger Feiertage als in Bayern? Aber das ist nicht unser Thema. Wir werden dem Gesetzentwurf, so wie er vorliegt,
zustimmen, weil er die Kernbereiche der stillen Tage weiterhin schützt
und zum Beispiel die Karwoche auch rechtlich bis auf die Tatsache, dass das Tanzverbot erst um 2 Uhr beginnt, nicht berührt wird.
In diesem Sinne Danke schön fürs Zuhören.
Liebe Frau Kollegin, es steht Ihnen frei, entsprechende Anträge zu stellen und bestimmte neue Tage als stille Tage kennzeichnen zu wollen. Darüber können wir gern im Rahmen dieses Parlamentes diskutieren.
− Warum sollte ich jetzt hier eine Meinung dazu äußern?
Frau Kollegin, ich wüsste nicht, worüber ich hier jetzt nachdenken sollte.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf, der zur Abstimmung steht. Ich wundere mich, warum von Ihnen kein Antrag dazu kommt,
wenn Sie so intensiv darüber nachgedacht haben.
− Dann warten wir doch einmal ab, was Sie uns in den Ausschüssen noch so zu bieten haben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In dem Gesetzentwurf steht unter "A) Problem", die fehlende Transparenz des Verfahrens bei der Besetzung von Spitzenämtern in den Gerichtsbarkeiten in Bayern erwecke nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in Fachkreisen den Eindruck von Ämterpatronage und politischer Einflussnahme der jeweiligen Fachminister. Im Text heißt es außerdem recht schön, die Besetzung nach einer Ausschreibung behebe den bisherigen Mangel an Transparenz bei der Besetzung von Spitzenämtern in den Gerichtsbarkeiten in Bayern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich um zehn Spitzenpositionen, und diese zehn Spitzenpositionen werden nach Eignung, Befähigung und Leistung besetzt. Ich weiß nicht, wie man einerseits sagen kann, es geht nicht um die derzeitige Besetzung, wenn andererseits von Postengeschacher und Ähnlichem abwertend und abfällig gesprochen wird.
Für diese zehn Spitzenpositionen kommt nur eine kleine Personengruppe in Betracht, und diese ist dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Präsidialrat, also den Personalvertretungen, bekannt und ebenso den betreffenden Fachkreisen. Auch ohne Ausschreibung handelt es sich also um ein transparentes Verfahren, denn nicht nur die Fachminister und die -ministerinnen, sondern auch die Personalvertretungen werden beteiligt. Wie gesagt, es geht um zehn Posten, und in den Fachkreisen ist bekannt, um wen es sich handelt. Ich wüsste also nicht, wo hier Transparenz fehlt. Für mich ist das reine Polemik.
Die Zahl der Personen, die für eine solche Spitzenposition infrage kommen, wird durch eine Ausschreibung auch nicht größer, weil eben nur wenige nach Eignung, Befähigung und Leistung überhaupt in Betracht kommen. Der Mehrwert einer Ausschreibung ist deshalb in keiner Weise klar. Die Zahl derer, die infrage kommt, lässt sich schließlich nicht künstlich vergrößern. Wie gesagt, wir sind der festen Überzeugung, dass die Positionen in Bayern mit Leuten besetzt sind, die sich nach Eignung, Befähigung und Leistung ausgezeichnet haben und die deshalb an diese Stellen gehören.
Wir wissen nicht, warum der Eindruck entsteht, dass nicht die geeignetsten und am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten zum Zuge gekommen sind. Dieser Eindruck soll wohl mit dem Wort "Postengeschachere" erzeugt werden.
Wir sehen keine mangelnde Transparenz und deshalb keinerlei Bedürfnis, anders zu verfahren. Transparenz bedeutet, dass es den entscheidenden Gremien bekannt sein muss, welche Personen in Betracht kommen. Das ist der Fall und deshalb wird wohl, wie auch 2009, die Entscheidung 2013 ähnlich sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Haushaltsvolumen von zwei Milliarden Euro für Justiz und Verbraucherschutz bedeutet eine Steigerung um 5,7 %. Das heißt für uns mehr Personal in allen Bereichen; das heißt für uns mehr Stellenhebungen in allen Bereichen; das heißt für uns mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden, mehr Service und schnellere Abwicklung für die Bürgerinnen und Bürger; das heißt aber auch mehr Rechtssicherheit und mehr Planungssicherheit für Unternehmen in Bayern und damit ein wichtiger Beitrag für den Wirtschaftsstandort; das heißt für uns auch mehr Spielräume für die Verbraucherschutzorganisationen, die mit dem jetzigen Volumen in der Lage sein werden, selbst einen Prozess
kostenfonds zu schaffen, um bei Verstößen wirksam Abmahnungen vornehmen zu können, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam bzw. noch wirksamer vertreten zu können. Wir halten das für eine tolle Leistung, und zwar ganz bewusst angesichts der Summe, die jeder Steuerzahler pro Jahr für die hervorragenden Leistungen der Justiz und der Verbraucherschutzorganisationen ausgibt.
Natürlich ist uns auch die personelle Ausstattung besonders wichtig. Ich glaube, es steht außer Frage − darum habe ich mich jetzt bei manchen Beiträgen doch etwas gewundert -, dass die Wiederbesetzungssperre fortan bei drei Monaten angesiedelt ist, also deutlich abgesenkt wird. Im Übrigen weiß auch jeder im Haus, dass wir uns hinsichtlich der Amtsgerichte unserer Verantwortung immer bewusst gewesen sind und auch immer eine Extralinie gefahren wurde, um den Erfordernissen des Rechtes entsprechend Rechnung zu tragen.
Das heißt aber auch, auch wenn das manche hier nicht hören wollen, dass wir die Koalitionsvereinbarung weit und deutlich übererfüllt haben, sowohl im jetzigen Haushalt als auch im Nachtragshaushalt. Herr Schindler, ich muss sagen: Alle Stellen, die eingezogen wurden, werden wieder zurückgegeben. In erster Linie geht es zwar um die neu hinzukommenden Stellen, die auch von der Ministerin thematisiert wurden. Wir sollten dabei aber nicht übersehen, dass 15 Stellen für Richter, 3 für Staatsanwälte, 1,8 für Justizfachwirte und 11 für Justizwachtmeister wegen der Rücknahme der 42-Stunden-Woche ab dem 1. August 2013 selbstverständlich zur Verfügung stehen. Diese stehen also zur Verfügung. Diese Rückgabe kommt sozusagen noch zusätzlich dazu. Die Behauptung, dass die eingezogenen Stellen nicht wieder auftauchen, ist so nicht richtig.
Wie wir auch gerade vom Kollegen Fischer gehört haben, wird auch bei den privaten Sicherheitskräften ein Schwerpunkt gesetzt. Auch das sind Arbeitsplätze. Insgesamt haben wir nicht nur 745 neue Stellen, sondern mit diesen zusätzlichen Arbeitsplätzen im privaten Bereich 1.000 zusätzliche Stellen. Ich sage auch einmal ganz direkt: Natürlich können wir nicht alle Wünsche erfüllen. Das kann die Opposition auch nicht. Sie kommt aber auch nicht in die Verlegenheit, es tun zu müssen. Wir können nicht alle Wünsche erfüllen. Wir sind aber verlässliche Partner. Deshalb sind uns auch ganz besonders die Stellenhebungen wichtig.
Das heißt also: Neben den 40 Stellen für Richter und Richterinnen, neben den 40 Stellen für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und den zusätzlichen 48 Stellen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen und den
38 Stellen für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer haben wir diese 30,8 Stellen aufgrund der Rücknahme der 42-Stunden-Woche sowie insgesamt 968,95 kostenwirksame Stellenhebungen. Wir haben also sieben Hebungen für den Bereich Richter und Staatsanwälte, 59 Hebungen aus dem Hebungskonzept "Reinvestition Verwaltung 21", 11 für den Rechtspflegerdienst, 26 für den Justizfachwirtedienst, 11 für den Justizwachtmeisterdienst und 11 für den Arbeitnehmerbereich sowie 516 Hebungen aus dem Stellenhebungskonzept "Neues Dienstrecht in Bayern". Das ergibt 7 Hebungen für Richter und Staatsanwälte, 140 im Bereich der Rechtspfleger, 65 im Bereich der Bewährungshelfer, 2 im Bereich Verwaltungsinformatiker, 15 für den ehemaligen gehobenen Justizverwaltungsdienst, 108 im Bereich der Gerichtsvollzieher, 111 für die Justizfachwirte und 62 für Justizwachtmeister sowie 6 für den technischen Dienst. Aufgrund der vorgenannten Hebungen kann im Übrigen der Beförderungs- und Ernennungsstau bei den Gerichtsvollziehern beseitigt werden. Überlange Beförderungszeiten insbesondere von A 10 nach A 11 und von A 7 nach A 8 werden abgekürzt, die modulare Qualifizierung wird ausgebaut sowie die Organisationsberatung gestärkt. Auch das gehört zum Gesamtkonzept, das mit diesem Haushalt, dem wir die Zustimmung gern erteilen, umgesetzt wird.
Auch für die langzeitbefristeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind neue Perspektiven geschaffen. Wenn jemand mindestens drei Jahre befristet beschäftigt war, kann ihm nunmehr eine unbefristete Beschäftigung angeboten werden.
Zu den Wiederbesetzungssperren habe ich bereits Ausführungen gemacht. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt die Weichen richtig stellen. Zu den Stellenhebungen kommt zusätzlich noch erstmalig die Gitterzulage für die Mitarbeiter der Justizvollzugsschule Straubing hinzu. Es kommen weitere Impulse für mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden hinzu. 140 zusätzliche Wachtmeister habe ich bereits erwähnt. Weitere Impulse werden unter anderem durch den Ausbau der Sicherungsverwahrung gesetzt. Im Hochbau werden Impulse durch die Verlagerung des Strafjustizzentrums von der Nymphenburger Straße ans Oberwiesenfeld, durch den Neubau der JVA Gablingen und durch das Sitzungssaalgebäude im Bereich Nürnberg gesetzt. Weitere Impulse gibt es für Memmingen etc., um nur einige zu nennen. Nicht zuletzt gibt es einen Hochsicherheitsverhandlungssaal im Bereich der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Wir setzen auf Fortsetzung des Projektes, das Professor Osterheider unter dem Titel "Kein Täter werden" in Regensburg betreibt. Wir wollen ein "Haus des Jugendrechts" auf den Weg bringen, um eine konse
quente Strafverfolgung als präventive Maßnahme gerade auch bei Jugendlichen zu sichern. Strafe muss auf dem Fuß folgen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit dieser Konzeption genau den richtigen Weg beschreiten. Wir bauen die Sozialtherapie aus und sorgen im Bereich der Sicherungsverwahrung dafür, dass einerseits die rechtlichen Erfordernisse exakt umgesetzt werden, andererseits der Bürger und die Bürgerin sich auf eine funktionierende Justiz verlassen kann, die vor gefährlichen Tätern schützt. Letztendlich ist das das A und O.
Wir haben heute viel über das Vertrauen in die Justiz gehört. Entscheidend ist, dass sich der Bürger und die Bürgerin darauf verlassen können müssen, dass gefährliche Straftäter eben nicht auf freien Fuß gesetzt werden, sondern dass entsprechende Maßnahmen gemäß rechtlicher Vorgaben ergriffen werden.
Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zum Gericht in der Fläche sagen. Herr Streibl, ich sage es jetzt einmal so: Nach einer sehr positiven Statistik kommt der Mensch in seinem ganzen Leben − Sie wissen, die Menschen werden immer älter -, dreimal, im Grunde ist es eigentlich unter dreimal, zu dem Vergnügen oder in die Lage, vor einem Gericht erscheinen zu müssen oder zu dürfen. Das sollte man bei all der Diskussion, die jetzt so unterschiedlich geführt wird, immer vor Augen haben.
Zum Bereich der Opferhilfe kann ich mir ebenfalls ein Wort nicht verkneifen, Frau Kollegin Stahl. Wir haben die Opferhilfe auf den Weg gebracht und gesagt, die Bußgelder, die bisher ohne Zweckbestimmung in die Staatskasse geflossen sind, wollen wir für die Opferhilfe verwenden, soweit die Richterinnen und Richter dafür zu gewinnen sind. Sie entscheiden unabhängig; das ist keine Frage. Aber es wäre schön, wenn diese Gelder dann gegebenenfalls in Bayern für die Opferhilfe zur Verfügung gestellt würden. Dabei wollen wir weder dem Weißen Ring noch anderen Organisationen irgendwelche Bußgelder wegnehmen, wie es hier bei manchen Rednern angeklungen ist. Ich erinnere an die Diskussion im Ausschuss. Da hieß es zunächst, das sei eine völlige Illusion, dafür würden keinerlei Einnahmen erzielt werden können. Aber schon die ersten drei Monate haben gezeigt, dass der bayerische Weg der richtige war. Bereits jetzt ist ein erheblicher Betrag eingegangen, und dieser Betrag steht damit auch für Opfer von Straftaten zur Verfügung.
Und nun noch ein paar Worte zum Verbraucherschutz. Ich persönlich halte es für richtig − diese Auffassung teile ich mit allen Mitgliedern der Koalitions
fraktion -, die wichtigen Belange des Verbraucherschutzes beim Ministerium der Justiz angesiedelt zu haben. Das ist deshalb so richtig, weil die großen Bedrohungen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet kommen. Sie kommen von unseriösen Anlageangeboten, von unseriösen Inkassounternehmen, von Kaffeefahrten und vielem mehr. Das alles sind Bereiche, denen ich nur auf rechtlichem Wege beizukommen vermag. Daher war die Ansiedlung beim Justizministerium, wie gesagt, richtig. Nicht zuletzt sind dem guten Beispiel auch Berlin und Rheinland-Pfalz gefolgt, weil unser Modell erfolgreich ist.
Deshalb ist es für uns auch wichtig, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Die sogenannte Buttonlösung war ein erster Schritt; es war eine Initiative des Freistaates Bayern über den Bundesrat. Inzwischen ist diese Lösung Gesetz.
Wichtig ist für uns auch der aufgeklärte Verbraucher, die aufgeklärte Verbraucherin. Daher brauchen wir eine objektive, leistungsfähige und vor allen Dingen eine aktuelle Verbraucherberatung, die immer zur Verfügung steht. Ein wichtiger Beitrag dazu kommt aus dem Ministerium selbst mit VIS-Bayern − Verbraucherinformationssystem Bayern. Weitere wichtige Beiträge liefern sowohl der Verbraucherservice Bayern als auch die Verbraucherzentrale Bayern. Diesen Organisationen können wir gerade jetzt durch das Mehr an Mitteln weitere Perspektiven eröffnen.
Deshalb sagen wir: Wir sind mit diesem Haushalt nicht nur gut aufgestellt, wir eröffnen mit diesem Haushalt neue Spielräume. Und wir haben mit diesem Haushalt die Möglichkeit, konsequent den Weg in die Zukunft weiterzugehen, wohl wissend, dass man jetzt zwar noch nicht alle Wünsche erfüllen kann, aber als verlässlicher Partner kontinuierlich und erfolgreich handeln kann. Deshalb geht mein Dank an alle Mitarbeiter im Bereich des Verbraucherschutzes und vor allen Dingen auch an alle Mitarbeiter aus dem Bereich der Justiz, seien es Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Bewährungshelfer, Rechtspfleger oder Justizvollzugsmitarbeiter. Ohne deren erfolgreiches Wirken, zu dem wir mit dem Haushalt die entsprechenden Mittel beisteuern, wäre Bayern um vieles weniger sicher und um vieles ärmer. Deshalb werden wir diesem Haushalt zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewaltenteilung, also die Aufteilung der Gewalt im Staat, zwischen Exekutive - der Staatsregierung -, Legislative - das sind wir - und Judikative - das sind die Gerichte - ist ein sehr wichtiges Prinzip. Wenn wir aber heute eine der Reden bewusst gehört haben, so sehen wir: Es geht hier nicht um Sozialkundeunterricht, sondern offenkundig haben manche Personen in diesem Landtag genau dieses wichtige demokratische Prinzip noch nicht verinnerlicht.
Ich bedaure dies sehr. Das muss ich leider so direkt sagen.
Das sage ich deshalb nicht als Oberlehrerin - dieser Verdacht kommt mir jetzt -, sondern Gewaltenteilung ist die Grundlage der Demokratie, und gerade die Unabhängigkeit der Justiz ist eines der wichtigsten Güter.
Das heißt in der Konsequenz, dass sich auch die Legislative nicht in den Kernbereich der Rechtsprechung einzumischen hat. Das heißt auch, dass die Exekutive hier ihre Grenzen findet, und das heißt letztendlich, dass jede Gewalt für sich unabhängig entscheidet. Sehr geehrter Herr Kollege Streibl, dem Sündenfall vom letzten Mal, als Sie sozusagen wollten, dass der Landtag statt der unabhängigen Justiz Gutachter bestimmt, ist glücklicherweise in diesem Parlament niemand gefolgt. Man ist dem gerade deshalb nicht gefolgt, weil man sich dessen bewusst ist, wie wichtig dieses Prinzip ist - für einen demokratischen Rechtsstaat, für Rechtssicherheit und für unser demokratisches System. Deshalb, lieber Herr Streibl, halte ich es schon - ich möchte wirklich keine Schärfe hineinbringen - für etwas scheinheilig, einerseits zu fordern, der Landtag möge beschließen, wer jetzt Gutachter bestellt, andererseits aber zu fragen: Wie unabhängig ist die Justiz? Sie ist glücklicherweise unabhängig. Deshalb wurde dieser Antrag auch von einer klaren Mehrheit hier im Hause beim letzten Mal abgelehnt, denn es geht hier nicht um "heute so, morgen so", sondern es geht um grundlegende Verfassungsprinzipien.
Sehr geehrte Frau Aures, ich verhehle nicht, dass ich mit dieser Einführung ganz besonders an Sie appelliere. Es gibt Reden, die einen inhaltlich manchmal sprachlos, ratlos machen. Es ist doch völlig egal, wo ich beim Gericht stehe - davor, dahinter oder daneben. Entscheidend ist, dass das Gericht entscheidet, und ich frage mich, welche "Mauern" denn die Ministerin in einem Gerichtsverfahren gebaut hat, die sie dann niederreißen soll, und ich frage Sie, welche "Entscheidung" Sie treffen wollen. Sie haben diese Entscheidung nicht zu treffen, ich auch nicht und die Ministerin ebenfalls nicht, sondern die Justiz.
Dann bringt es nichts, wenn man diesen Grundsatz nicht verinnerlicht, sondern ihn sozusagen so benutzt, wie man gerade meint, dass es vielleicht presse-affin ist. Jedenfalls wüsste ich nicht, welche Entscheidung wir jetzt in einem unabhängigen Gerichtsverfahren nach der Verfassung treffen könnten beziehungsweise treffen sollten.
Offensichtlich wollen Sie nach Ihren Einlassungen gerade eines nicht: eine unabhängige Justiz. Wir wollen das, und ich danke ausdrücklich Herrn Kollegen
Schindler, der heute in einer Presseerklärung noch einmal sehr direkt darauf hingewiesen hat, dass in die Befugnisse der unabhängigen Justiz weder die Exekutive noch die Legislative einzugreifen hat. Er hat unter anderem formuliert, wie uns Herr Rinderspacher gerade noch einmal vorgehalten hat, auch der Ministerpräsident könne es nicht. Das hat er auch nicht getan. Er hat gesagt, er sei sich der Gratwanderung durchaus bewusst, wenn er diesen Fall thematisiere.
Nicht Sie, nicht ich, nicht die Ministerin, sondern ein unabhängiges Gericht entscheidet am Schluss. Und das ist gut so.
Frau Stahl, Sie haben gesagt, eine Kontrolle der Gerichte gebe es nicht. Entschuldigung, reden wir doch bitte nicht unseren gut funktionierenden Rechtsstaat schlecht. Unsere Verfassung sieht justizielle Grundrechte vor. Gerade weil es eine Kontrolle innerhalb der Justiz gibt, besteht die Möglichkeit, jede Entscheidung eines Gerichts durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Das ist übrigens im Fall Mollath auch geschehen.
Frau Kollegin, auch wenn Sie Sozialkunde nicht mögen und auf die Gefahr hin, dass ich Sie langweile: Gewaltenteilung heißt, dass dort, wo ein unabhängiges Gericht zuständig ist, dieses unabhängige Gericht auch entscheidet und nicht der Landtag oder die Exekutive, sondern das unabhängige Gericht.
Das wird, wenn es so ist, ein unabhängiges Gericht auch feststellen. Herr Aiwanger, ich habe volles Vertrauen in die Gerichte.
- Auch in einem Untersuchungsausschuss können Sie nicht überprüfen, ob ein unabhängiges Gericht richtig gehandelt hat.
Auch hier zeigt sich, dass Sozialkunde manchmal gar nicht so dumm ist.
Ich sage Ihnen klar: Wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass unser System, in dem sich die Justiz selber kontrolliert, nicht erfolgreich ist. Ich habe sogar den Eindruck, dass es eine Vielzahl von sehr guten Beispielen dafür gibt, dass die innerjustizielle Kontrolle ganz hervorragend funktioniert und dass es keinesfalls zu Willkür kommt, wenn sich die Justiz selber kontrolliert und sich der Landtag und die Exekutive nicht einmischen.
Richtig ist, Herr Aiwanger, dass es aufgrund der in den Medien veröffentlichten Tatsachen − mehr kann ich dazu nicht sagen, und Sie auch nicht − Anhaltspunkte gibt, aufgrund derer auch ich der festen Überzeugung bin, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens eine Entscheidung treffen wird und dass danach auch das Gericht unter den Voraussetzungen, die das Gesetz bei uns klar vorsieht, eine Entscheidung treffen wird. Auch hier gibt es keine Willkür. Es gibt ganz klare Voraussetzungen, unter denen die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich ist. Aufgrund der Außenwirkung begrüße ich es sehr − das sage ich ganz unumwunden -, wenn die Prüfung der Wiederaufnahme zügig vonstatten geht. Hier so zu tun, als wäre die Justiz nicht unabhängig, andererseits aber den Landtag über die Justiz stellen zu wollen, machen wir nicht mit.
Wir sind der festen Überzeugung, dass im Rahmen des Überprüfungsverfahrens eine rechtlich einwandfreie und der Angelegenheit angemessene positive Entscheidung getroffen wird.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um ein wichtiges Anliegen. Jeder von uns konnte der Zeitung entnehmen, dass O2 seine Standortdaten veräußern wolle und mit einer bekannten Providerfirma einen entsprechenden Vertrag zur bestmöglichen Vermarktung geschlossen habe. Das verstößt gegen Gesetz und Recht. Nur durch ausdrückliche Einwilligung des Nutzers ist die Übermittlung von Standortdaten statthaft. Sowohl die Nutzung als auch die Übermittlung bedürfen also der Einwilligung. So steht es zum Beispiel in § 98 des Telekommunikationsgesetzes. Damit scheint alles klar zu sein: Der Antrag scheint entbehrlich zu sein.
Aber das ist mitnichten so. Es zeigt sich gerade dann, dass hier nicht unerfahrene Neugründer von Firmen tätig werden, sondern erfahrene Global Player, die durchaus eine große Rechtsabteilung haben, über Know-how verfügen und dennoch den Weg gegangen sind, der aus unserer Sicht gegen Gesetz und Recht verstößt. Das heißt für uns, dass der Begriff der anonymisierten Daten derzeit offensichtlich sehr weit ausgelegt werden kann. Es zeigt sich auch, dass Vorschriften ohne Bußgeldbewehrung offensichtlich nicht immer mit der nötigen Aufmerksamkeit beachtet werden.
Wir werden dem Antrag also zustimmen. Wir sehen einen Schwerpunkt des Antrages im Bereich der Definition der Anonymisierung von Daten sowie in der Schaffung von Bußgeldtatbeständen in diesem Bereich, um für jeden potenziellen Nutzer gleichzeitig die nötige Klarheit zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den 25. Oktober. Warum fällt mir wohl der Liedtext "Alle Jahre wieder" ein? - Alle Jahre wieder kommt ein Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes, und immer wieder kommt die Behauptung, es gäbe in Bayern keine Transparenz und nur mit einem einheitlichen Informationsfreiheitsgesetz könnte dieser entsetzliche Missstand behoben werden.
Durch ständige Wiederholung wird diese Behauptung nicht richtiger. Sie negieren dabei, dass es in der Gesetzgebung zwei Denkmodelle gibt. Man kann zunächst allgemeine Zugänge schaffen, um sie dann ganz massiv einzuschränken, wie es dieser Gesetzentwurf der SPD tut, oder man macht es so, wie wir es hier in Bayern mit Erfolg seit vielen Jahren praktizieren:
Wir lassen in den jeweiligen Fachgesetzen ganz gezielt Informationsfreiheit zu. Jetzt kommt wieder die Frage nach dem Wo, auch das alle Jahre wieder. Ich nenne den Artikel 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das Informationsgesetz des Bundes im Zu
sammenhang mit der Umwelt, das Umweltinformationsgesetz des Freistaates Bayern, den Artikel 54 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung, das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Zudem gibt es - auch das wird immer wieder negiert - nach dem Rechtsstaatsprinzip bereits heute unabhängig von einer Beteiligung an einem Verfahren einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn ein berechtigtes Interesse an der begehrten Auskunft besteht.
Es geht um ein "berechtigtes Interesse", nicht etwa um ein rechtliches Interesse. Es genügt ein berechtigtes, bloßes ideelles Interesse.
Dieser Anspruch darf nur abgelehnt werden, wenn ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse existiert, das dieser Auskunftserteilung entgegensteht. Diesen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung kann ich vor Gericht geltend machen. Es kommt einem Jedermannsrecht sehr nahe.
Im Übrigen führt auch die SPD in ihrem Entwurf aus, dass Datenschutz und Geheimnisschutzbelange berücksichtigt werden müssen. Ich frage mich ernstlich, wo dieser große Wurf dieses Entwurfs sein soll, aufgrund dessen sich die Transparenz in Bayern gegenüber der bereits jetzt herrschenden Rechtslage wesentlich verbessert.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, worin die wesentliche Erweiterung der bereits bestehenden Informations- und Zugangsrechte liegen soll. Insbesondere sagt auch die SPD, dass personenbezogene Daten eines besonderen Schutzes bedürfen.
Missbrauch muss natürlich ausgeschlossen werden. Wir sagen, Missbrauch kann dadurch ausgeschlossen werden, dass Anfrager und Anfragerinnen ausgeschlossen werden, die kein berechtigtes Interesse geltend machen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der von Bayern beschrittene Weg den Bürgerinnen und Bürgern und den schutzbedürftigen Interessen anderer den angemessenen Stellenwert zubilligt. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als nicht hinreichend geschützt.
Da es bereits heute eine Vielzahl von Zugangsmöglichkeiten gibt und man den Weg gewählt hat, Erlaubnistatbestände für den Zugang zu schaffen, während Sie Verbotstatbestände für den Nichtzugang schaffen wollen, ohne ein Mehr an Transparenz zu ermöglichen, weiß ich nicht, warum wir diesem Gesetzentwurf zustimmen sollten. Es wird teurer. Es ist ein hoch bürokratischer Entwurf, und es wäre ein hoch bürokratisches Verfahren, das dem Interesse des Bürgers an Transparenz absolut zuwiderliefe. Deswegen werden wir diesen Entwurf - alle Jahre wieder - ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein starkes Rechtssystem ist ein starkes Fundament für jeden einzelnen Bürger, für das Zusammenleben, letztendlich auch für jede Investition, sei es durch inländische oder ausländische Investoren. Damit ist das Rechtssystem auch ein starkes Fundament für ein wirtschaftlich erfolgreiches Bayern sowie eine Basis für das, was wir uns in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern leisten können.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, die Opposition weiß an der Regierungserklärung nicht mehr zu bemäkeln, als zu sagen: Es ist zu früh; es ist zu spät; vielleicht ist es ein bisserl "Bund", um damit gleich wieder den Bund einfließen zu lassen. Es handelt sich um eine Aussage, die aus unserer Sicht voll und ganz trifft. Sie bescheinigt nämlich der Justizministerin eine hervorragende Arbeit.
Justiz und Verbraucherschutz - ich kann mich noch an die Worte erinnern: Wie kann man beides zusammenlegen! Wie kann man die Querschnittsaufgabe Verbraucherschutz bloß beim Justizministerium ansiedeln! Es zeigt sich, dass wesentliche Schritte, die jetzt im Rechtsbereich für die Verbraucher getan werden, gerade erst aufgrund dieser Zusammenlegung besonders effizient getan werden konnten. Es zeigt sich also, dass genau diese Entscheidung absolut richtig war. Auch zeigt sich, dass Verbraucherschutz und Rechtssystem eng miteinander verknüpft sind. Sie stellen keine Gegensätze dar, wie es von der Opposition immer behauptet wurde.
In der Regierungserklärung wurde das Bild einer effizienten, starken, schnell arbeitenden Justiz gezeichnet, einer Justiz, die zum Rechtsfrieden im Interesse der Bürger beiträgt. Dies kommt nicht von ungefähr, sondern hat mehrere Ursachen. Ich nenne als Beispiel das hervorragend ausgebildete, engagierte Personal, nämlich die engagierten Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, eine gut funktionierende Bewährungshilfe, einen hervorragend funktionierenden Bereich mit den Gerichtsvollziehern. Soweit es den Justizvollzug betrifft, nenne ich die dort tätigen hervorragenden Mitarbeiter. Das Zusammenwirken all dieser Bereiche führt dazu, dass die Justiz eine wichtige Basis des Rechtssystems darstellt.
Wir machen dabei etwas ganz anders als alle anderen Bundesländer. In allen anderen Bundesländern schmilzt man das Personal der Justiz peu a peu ab. In Bayern gehen wir einen anderen Weg: Im Koalitions
vertrag wurden für den Bereich der Justiz 400 Stellen festgelegt. Nun werden den bereits geschaffenen 234 Stellen 226 neue hinzugefügt. Jeder, der rechnen kann, merkt, dass das, gemessen am Koalitionsvertrag, ein Plus ist.
Wir schaffen zusätzliche Stellen für die Sicherungsverwahrung. Zusätzlich sind die Stellen zu nennen, die für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden geschaffen wurden.
Wir wollen, dass Gerichte für alle Verfahrensbeteiligten, vom Zeugen über den Antragsteller bis zu jedem Bediensteten in der Verwaltung, Richter, Staatsanwälte oder Rechtspfleger, ein sicheres Umfeld sind, in dem man keine Angst zu haben braucht.
Wir sind uns zwar bewusst, dass es die absolute Sicherheit nie geben wird. Aber mit den jetzigen Maßnahmen können wir zumindest davon ausgehen, dass wir das, was wir zur Sicherheit beitragen können, beitragen werden.
Im nächsten Doppelhaushalt werden wir 166 Stellen für den Bereich Richter und Staatsanwälte schaffen. Wir tun dies, um die Situation, die uns bezüglich der Verfahren in Bayern wesentlich von den anderen Bundesländern unterscheidet, weiter zu verbessern. Wir wollen den Justizvollzug weiter stärken, indem wir 60 neue Stellen schaffen. Im betriebsmedizinischen Arbeitsbereich kommen weitere Stellen hinzu.
Dann gibt es den Ernennungsstau bei Gerichtsvollziehern und den Beförderungsstau bei Rechtspflegern, dem durch gezielte Stellenhebungen entgegengetreten wird.
Die Wiederbesetzungssperre wurde auf drei Monate verkürzt. Darüber hinaus wollen wir die Leistungsbezüge wieder einführen. Wir nehmen die engagierten Mitarbeiter in der Justiz ernst und versuchen, deren Arbeitsbelastung gerecht zu verteilen.
Die Bewährungshilfe ist für uns nicht weniger wichtig als alle anderen Bereiche. Wir wollen, dass dafür im nächsten Doppelhaushalt 38 neue Planstellen gestellt werden. Auch durch weitere Stellenhebungen soll die Belastungssituation verbessert werden. Nur gemeinsam mit einer starken Bewährungshilfe und einem funktionierenden Übergangsmanagement für Strafgefangene wird aus unserer Sicht ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, die Sicherheit des einzelnen Bürgers zu gewährleisten. Je weniger Straffällige sich für den Weg der Straftat entscheiden und je mehr Menschen auf dem rechtmäßigen Weg bleiben, umso sicherer ist das Leben für den einzelnen Bürger.
Ich sage auch klar, und ich freue mich, dass die Ministerin das angesprochen hat: Für uns ist von besonderer Bedeutung, dass sich jeder und wirklich jeder, der hier in Bayern lebt, darauf verlassen kann, dass ihm ein unabhängiges rechtsstaatliches Verfahren zur Verfügung steht. Das bedeutet: Für uns gibt es keinen Raum für eine Paralleljustiz. Für uns gibt es keinen Raum für Friedensrichter, welchen Hintergrunds auch immer. Wir wollen, dass die Gleichheit vor dem Gesetz für jeden Einzelnen gilt. Das bedeutet, für uns wird es keinen islamischen Friedensrichter geben. Es wird nichts geben, was einem unabhängigen rechtsstaatlichen Verfahren, das von der Verfassung garantiert wird, in irgendeiner Weise zuwiderläuft. Das heißt natürlich auch, dass die Aufklärung und die Information über die Inhalte unseres Systems wohl noch intensiviert werden müssen. Inzwischen gibt es viele Projekte für die Verbraucheraufklärung. Wir sollten darüber nachdenken, Projekte, die über das Rechtssystem aufklären, weiter voranzubringen und versuchen, ausländische Vereine als Partner zu gewinnen.
Lassen Sie mich noch einmal auf den Verbraucherschutz zu sprechen kommen. Es zeigt sich, wie wichtig es war, die Querschnittsaufgabe beim Justizministerium anzusiedeln. Die Button-Lösung wäre ohne die Initiative und den Einsatz Bayerns in dieser Form nicht auf den Weg gebracht worden. Wir wollten mehr. Wir wollten beispielsweise einen einheitlichen Button. Die Evaluation wird zeigen, ob der bayerische Weg nicht noch besser gewesen wäre. Uns ist wichtig, dass diejenigen, die aus unlauterem Geschäftsverhalten Vorteile ziehen, wesentlich gestört werden. Dazu gehört der verstärkte Einsatz gegen Telefonwerbung. Wir wollen nach wie vor eine sogenannte Bestätigungslösung. Verträge, die via Telefon geschlossen werden, sollen nur dann wirksam sein, wenn sie danach in schriftlicher Form beispielsweise via Internet bestätigt werden. Die Ministerin hat dafür gekämpft. Der Bundesrat hat voll und ganz zugestimmt. Der Bundestag befindet sich leider immer noch in der Diskussionsphase, was ich sehr bedauere. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt - in diesem Fall gebe ich Herrn Kollegen Schindler recht - nicht nur für Bayern, sondern für unsere ganze Republik. Die Initiative kam aus Bayern. Das ist auch nicht schlecht.
Ich verstehe nicht, warum man meint, Güteverfahren geringschätzig behandeln zu müssen. Jeder Jurist weiß, dass Vergleiche dem Rechtsfrieden mehr dienen als ein Urteil. Der Vergleich soll nicht erst im gerichtlichen Verfahren mit all den Folgen wie Gerichtskosten etc. auf den Weg gebracht werden, sondern eine Stufe früher im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens, eines Güteverfahrens erfolgen. Aus unserer Sicht ist es nichts Schlechtes, nichts Verwerfliches und nichts Minderwertiges, sondern ein positiver Aus
druck für Rechtssicherheit, wenn die Güteverhandlung gelingt. Außerdem bietet sie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eine schnelle und vor allem kostengünstige Entscheidung auf den Weg zu bringen. Das halten wir für den richtigen Weg. Es hat sich gezeigt, dass durch Schlichtung und Ähnliches der Rechtsfrieden in Bayern nicht vermindert wird, sondern auf jeden Fall gleichgeblieben ist oder erheblich erhöht werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit der Justiz und dem Verbraucherschutz in Bayern gut dastehen. Selbstverständlich wissen wir, dass es nichts gibt, was man nicht noch besser machen kann. Deshalb wollen wir im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts weitere Stellen schaffen. Selbstverständlich wollen wir auch Mittel für den Bau einsetzen. Dort gibt es einiges zu optimieren. Rundherum muss ich sagen: Wir sind der festen Überzeugung, dass die bayerische Justiz gut dasteht. Herzlichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesem Bereich! Ohne Sie wäre Bayern nicht so stark, sondern wesentlich ärmer.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne ist das Trennungsgebot wichtig. Zweifelsohne ist es wichtig, für den Leser zu erkennen, was redaktioneller Teil, was Werbung und was Anzeigen sind. Herr Werner, ich weiß jedoch nicht, worin die
Verharmlosung dieses Themas besteht. Wir haben im Rechtsausschuss beschlossen, dass wir einen Bericht wollen. Wir wollten einen Bericht, in dem geklärt wird, ob die Verstöße gegen das Trennungsgebot zunehmen und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollten und was sinnvoll wäre. Das ist kein Geheimnis. Dieser Bericht wurde zugesandt. Er lag jedem vor, auch Ihrer Fraktion. Aus diesem Bericht können Sie klar ersehen, dass sich die Zahl der Verstöße gegen das Trennungsgebot nicht erhöht hat.
Jeder hat nach dem Pressegesetz die Möglichkeit zur Beschwerde. Egal ob ich 1.000, 5.000 oder 50.000 Euro verlange, der Tatbestand bleibt immer derselbe. Von den vier vorliegenden Rügen haben sich drei als unbegründet erwiesen. Aus diesem Grund muss ich sagen - das freut mich -, dass nicht querbeet gegen das Trennungsgebot verstoßen wird. Der Bericht hat sehr deutlich gezeigt, dass die wirklich scharfe Waffe eines rechtskonformen Verfahrens mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegeben ist, im Rahmen dessen wesentlich mehr Rügen eingegangen sind, die entsprechend verfolgt werden. Diese ziehen wesentlich höhere Sanktionen nach sich, nämlich die Abmahnung und die sehr umfassende Möglichkeit des Schadensersatzes. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass die Selbstkontrolle über den Presserat sehr wohl funktioniert. Es werden entsprechende Sanktionen auf den Weg gebracht. Keine Zeitung - das werden Sie sicher auch so sehen - hört oder liest es gerne, wenn sie öffentlich gerügt wird, Anzeige, Meinung und Information miteinander zu vermengen und damit keinen ordnungsgemäßen Journalismus mehr zu betreiben. Dort bestehen die wirklichen Sanktionsmöglichkeiten, von denen auch in hohem Maße Gebrauch gemacht wird.
Sie tun so, als würden nach dem Pressegesetz nur geringe Möglichkeiten zur Sanktion bestehen. Herr Werner, wenn Sie von Verharmlosung reden, tun Sie ebenfalls so, als stünde dort nicht drin, dass nach der derzeit geltenden Regelung auch die gesamten Erzeugnisse und die dazu verwendeten Materialien eingezogen werden könnten. An dieser Stelle habe ich wesentlich breitere Sanktionsmöglichkeiten, als ich sie in anderen Bundesländern habe.
Im Übrigen hat sich gezeigt, dass dort, wo hohe Bußgelder erlassen werden, nicht mehr Rügen ausgesprochen werden, sondern insgesamt alles eingestellt wird. Ich kann davon ausgehen, dass bei uns durchaus verantwortungsvoll mit dem Trennungsgebot umgegangen wird. Aus dem Bericht ergibt sich, dass bei Vorliegen einer Sanktionsmöglichkeit diese auch er
griffen wird - in diesem Fall durch den Presserat nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es lagen vier Rügen nach Pressegesetz vor. Ansonsten konnten keine weiteren Beschwerden in diesem Bereich festgestellt werden. Ich wüsste nicht, wo wir irgendetwas verharmlosen. Diese Behauptung weise ich in aller Form zurück.
Es zeigt sich, dass sich das Empfinden des Journalistenverbandes von den belastbaren Fakten des Berichts unterscheidet, der vonseiten Ihrer Fraktion nicht als falsch gerügt wurde.
Wir sehen die Änderung eines Gesetzes dann als sinnvoll an, wenn ich damit etwas bewirke. Ich könnte damit abschrecken. Sie sagen, 1.000 Euro schreckten nicht ab. Da bin ich mit Ihnen d’accord. Es hat sich jedoch gezeigt: Wenn keine derartigen Verstöße stattfinden, muss ich auch nicht abschrecken. Ich würde auch mit 50.000 Euro nicht abschrecken. Dadurch bewirke ich kein normgemäßes Verhalten. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da wir keinen Sinn in der Gesetzesänderung sehen können, lehnen wir diese ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Fall geht es um das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, über den wir letzte Woche bereits einen Beschluss gefasst haben. Dieser Glücksspielstaatsvertrag legt im Wesentlichen die Basis für eine Vielzahl von Regelungen fest, die nun in einem Gesetzentwurf festgeschrieben werden, zu denen von den GRÜNEN und der SPD Gesetzentwürfe eingebracht wurden.
Durch den Glücksspielstaatsvertrag hat sich nach unserem Dafürhalten das jeweils vorgestellte Gesetz überholt. Jetzt geht es darum, rechtstechnisch und rechtssystematisch den Glücksspielstaatsvertrag mit bayerischen Ausführungsbestimmungen sinnvoll mit Leben zu erfüllen. Wir sind also der festen Überzeugung, dass mit diesem Ausführungsgesetz der Gesetzgebungskompetenz entsprechend Genüge getan
wird und sehen für zwei weitere Gesetze betreffend Spielhallen, also Spielhallengesetze, keinerlei Regelungsbedürfnis und auch keinerlei Regelungsraum. Allein schon aus diesem Grund werden wir diesen beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Wir sehen also unter keinem Gesichtspunkt eine entsprechende Notwendigkeit hierfür.
Lassen Sie mich jetzt etwas zum Ausführungsgesetz sagen. Auch wir hätten uns vielleicht in manchem Bereich, bei den Sperrzeiten einiges mehr gewünscht. Wir hätten uns durchaus auch einen größeren Mindestabstand gewünscht. Wir hätten vielleicht auch die eine oder andere Regelung eingebracht. In einer Koalition schließt man aber Kompromisse. Der Kompromiss, der jetzt vorgelegt wurde, ist aus unserer Sicht eine tragbare Basis, um künftig für mehr Spielprävention,
für mehr Schutz der Betroffenen und für eine stärkere Suchtprävention eintreten zu können. Wie gesagt: Man kann im Rahmen einer Koalition nicht immer alles durchsetzen. Das ist eben Demokratie.
Wir halten es für einen wesentlichen Fortschritt, dass fortan der Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen 250 Meter beträgt. Wir halten es für einen wesentlichen Fortschritt, dass die Sperrzeit nicht mehr bei einer Stunde, sondern bei drei Stunden liegt, ergänzt um eine Kompetenz der Kommunen, bei bestimmten örtlichen Erfordernissen oder aufgrund öffentlicher Erfordernisse eine wesentlich weitergehende Regelung auf den Weg zu bringen. Damit ist zum einen klargelegt, dass Mehrfachkonzessionen nicht von Bestand sein werden. Eine Mehrfachkonzession ist also ein endliches Thema. Das heißt aber auch, dass diese nicht von heute auf morgen ad absurdum geführt werden, weil das mit der Verfassung und dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht zu vereinbaren wäre. Das wissen auch die juristischen Kollegen der Opposition; man schaut aber eben gerne über all das hinweg.
Herr Kollege Arnold, Sie haben uns jetzt ellenlange Ausführungen gemacht, wie viele Spielhallen es in Deutschland gibt. Das ist richtig. Sie haben aber keinen vernünftigen Vorschlag dazu gemacht, wie Sie einerseits dem verfassungsgemäßen Schutz der Gewerbebetriebe Rechnung tragen und wie Sie andererseits die Suchtprävention verbessern wollen. Allein mit Aufzählungen und der Klage, wie schrecklich das doch alles sei, ist es nicht getan.
Wir halten die Regelung, die eine Abwägung vorsieht, für richtig, um auf längere Sicht Mehrfachkonzessionen zu verhindern. Gleichzeitig schaffen wir damit aber auch ein Gesetz, das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass der eine oder andere Spielhallenbetreiber den Klageweg beschreiten wird. Dann aber möchte ich als Mitglied des Landtags auf der sicheren Seite stehen und sagen: Wir haben etwas getan, was für die Suchtprävention und für den Schutz der Spielerinnen und Spieler Bestand hat. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Gesetz die richtige Basis dafür darstellt.
Im selben Zusammenhang ist auch die Härtefallklausel zu sehen. Auch daran wird klar, dass Mehrfachkonzessionen auf längere Sicht keinen Bestand haben werden. Klar ist aber auch, dass Gewerbebetriebe nicht ohne Übergangsfrist zur Einstellung des Betriebs gezwungen werden können, denn auch das das weiß jeder Jurastudent im zweiten Semester wäre verfassungswidrig. Wenn Sie bestimmte Probleme nicht sehen wollen, schauen Sie einfach nicht hin. Das möchte ich hier aber nicht weiter vertiefen.
Wir halten es auch für wichtig, dass wir mit den verstärkten Anforderungen das Lotteriemonopol halten können, denn der Europäische Gerichtshof hat sich sehr klar dazu geäußert, dass unsere in manchen Bereichen sehr strikte Regelung angesichts des europäischen Rechts zumindest sehr fragwürdig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die für sieben Jahre geltende Experimentierklausel für Sportwetten zu sehen. Einen Appell an den Bund möchte ich mir hier auch nicht ersparen: Im Zusammenhang mit der Spielverordnung ist es dringend erforderlich, dass die Vorschriften über die Gewinnabschöpfung so verschärft werden, wie es bei der Evaluierung im Jahr 2006 zum Ausdruck gekommen ist.
Unser Fazit lautet: Dieses Gesetz ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht. Es ist eine Kompromisslösung, es ist aber auch eine tragfähige Lösung, die für die Zukunft mehr Suchtprävention und mehr Spielerschutz gewährleistet. Deswegen steht es für uns außer Frage, dass wir diesem Gesetz mit wichtigen Gesichtspunkten für die Zukunft auch zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Fall geht es um die Zustimmung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag, einem Vertrag, dem bis auf ein Bundesland alle Bundesländer dieser Republik zugestimmt haben. Dieser Vertrag setzt unter anderem auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um und enthält eine Vielzahl von Verbesserungen, bezogen auf die bisher geltende Rechtslage. Ich betone, es geht nicht um die Ausführungen dieses Vertrags, sondern heute geht es einzig und allein um die Zustimmung zum Vertrag.
In diesem Vertrag wird geregelt, dass man für sieben Jahre ein Konzessionsmodell für die Sportwetten auf
den Weg bringt und evaluiert. Das heißt auch, dass wir das Lottomonopol in staatlicher Obhut behalten können. Das ist für uns eine gute Basis für den erhöhten Schutz gegen Spielsucht. Des Weiteren werden ein übergreifendes Sperrsystem für Spielsuchtsperren und ein Verbot der Mehrfachkonzessionen von Spielhallen auf den Weg gebracht. Ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen und eine erhöhte Sperrzeit werden festgelegt. Die Sperrzeit wird von bisher einer Stunde auf drei Stunden erweitert. Es gibt auch eine Übergangsfrist. Wir sind deshalb der festen Überzeugung, dieser Vertrag würde auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Wir werden aus diesen Gründen dem Vertrag zustimmen, weil er eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Lage darstellt. Wie gesagt, über die Ausführungen dieses Glücksspieländerungsstaatsvertrages werden wir an anderer Stelle diskutieren. Dem Vertrag werden wir in vollem Umfang zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie heute um Zustimmung zu einem Dringlichkeitsantrag, der sich mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität befasst. Cyberkriminalität klingt immer so ein bisschen nach Gotham City, Superman, Batman or Men in Black. So ist es aber nicht. Es geht nicht um Krieg der Sterne, es geht nicht um Fiktionen in Form von Romanen, sondern es geht um inzwischen höchst alltägliche Delikte und ein höchst alltägliches Phänomen.
Millionen von Menschen sind täglich in der Bundesrepublik Deutschland im Internet - auch weltweit. Sie tun
dies, orientiert an Recht und Gesetz, ehrlich und rechtschaffen. Leider bietet das Internet aber auch für diejenigen, die sich nicht an rechtliche Spielregeln halten, sondern die Missbrauchsmöglichkeiten austesten wollen, eine Vielzahl von Betätigungsfeldern.
Cyberkriminalität hat inzwischen viele Gesichter. Neben den klassischen Straftaten, die sich von der realen in eine digitale Welt verlagert haben, ergibt sich via Internet eine Vielzahl neuer Tatbegehungsmöglichkeiten. Kinderpornografie, via Internet verbreitet, oder massive Urheberrechtsverletzungen zeigen ein teilweise schockierendes Bild. Aber auch Nötigung und Ähnliches sind leider Dinge, die heute im Internet eine weitere Möglichkeit von Tatbegehungen bieten. Bilder, die früher unter der Ladentheke ausgetauscht wurden, sind heute in Sekundenschnelle weltweit zu erhalten.
Alle diese neuen Gefährdungen aus dem Netz sind weiter auf dem Vormarsch. Dies macht uns nicht nur die Kriminalstatistik deutlich, sondern das zeigen auch die Erfahrungen, die man aus Umfragen gewonnen hat. Erhebliche Steigerungsraten seit 2007 bis 2011 um fast das Doppelte zeigen ebenfalls ein düsteres Bild. Wir sind der Überzeugung, dass Polizei und Justiz deshalb auf diese neue Herausforderung anders reagieren müssen, als sie dies bisher mit den herkömmlichen, bewährten und auf diesem Feld auch sehr erfolgreichen Fortbildungsmethoden getan haben. Das heißt, die Fortbildungskonzepte müssen überarbeitet und ergänzt werden und das muss, international ausgerichtet, in enger Abstimmung mit internationalen Partnern geschehen.
Deshalb mein Dank an die Ministerin Beate Merk und Minister Joachim Herrmann, die insbesondere auch im Zusammenhang mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den USA viel auf den Weg gebracht haben, sei es das FBI oder das Department of Justice. Ein sehr erfolgreiches Zeichen dieses bayerischamerikanischen Miteinanders ist der jüngste Besuch von Justizminister Eric Holder und von Ministerin Janet Napolitano.
Mit unserem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag 16/12572 wollen wir erreichen, dass sich das Konzept der Fortbildung besser auf die neuen Herausforderungen der Cyberkriminalität ausrichtet; ferner dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch Richterinnen und Richter auf dem Gebiet dieser neuen Strafbegehungsmöglichkeit im notwendigen Umfang fortgebildet werden, um diese Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Für uns ist die Cyberkriminalität eine Querschnittsmaterie. Ich werde auch sagen, warum wir unserem Antrag zustimmen und die anderen, nachgezogenen Anträge ablehnen werden.
Zum einen habe ich den Eindruck, dass es bei der SPD offensichtlich noch nicht angekommen ist, dass es für Richter und Staatsanwälte ein sehr umfangreiches, erfolgreich umgesetztes Fortbildungskonzept gibt, das aber insofern mangelhaft ist, als es sich mit der Cyberkriminalität noch nicht in adäquater Weise befasst. Deshalb ist hier nachzujustieren.
Was den Antrag der FREIEN WÄHLER betrifft, halten wir eine Ausweitung auf die Polizei grundsätzlich für richtig.
Nein, die FREIEN WÄHLER sind auch nicht falsch. Ob sie richtig oder falsch sind, entscheiden in der Demokratie jeweils die Wählerinnen und Wähler.
Es ist klar, dass auch hier zur Bekämpfung der Kriminalität einiges eingesetzt wurde und eingesetzt werden wird.
Der Antrag vermittelt den Eindruck, als würde man erst jetzt merken, dass es eine Cyberkriminalität gibt und die Polizei fortgebildet werden muss. Nein, so ist es nicht; denn allein in diesem Jahr nehmen 54 fertig ausgebildete IuK- und Wirtschaftskriminalisten ihren Dienst bei der Kriminalpolizei neu auf. Wir gehen davon aus, dass hierdurch ein wichtiges Zeichen gesetzt wird. Das muss man mit einem Antrag nicht wiederholen. Deshalb bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen und so für einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit im Netz und vor allem für eine effektive kriminalistische Ahndung von Verstößen im Netz einzutreten.
Herr Kollege, umfassend und alle Wünsche erfüllend wird leider auch die Polizei in Bayern nicht ausgestattet sein können. Deshalb gilt es für uns Parlamentarier, in den Haushaltsberatungen immer zu versuchen, noch einiges nachzulegen. Aber in Ihrem Antrag kommt klar Ihre Auffassung zum Ausdruck, dass technisch und vom Fortbildungsstand her nichts passiert sei.
Der Ansicht, dass es so ist, sind wir nicht. Denn in diesem Bereich haben jetzt 54 Personen, die auf diesem Gebiet effizient fortgebildet sind, ihren Dienst angetreten.
- Ich muss ehrlich sagen: Wir werden erst einmal abwarten, welche Erfolge das bringt. Dann kann man anhand dieser Erfolge vielleicht hochrechnen, ob wir noch zehn Leute brauchen.
- Oder vier oder 100 Leute. Aber einfach zu sagen, wir brauchen jetzt sehr viele Leute, das ist immer das Recht der Opposition, lieber Herr Kollege Aiwanger. Wir fordern erst einmal 2.000 Prozent, und dann schauen wir einmal; denn wir müssen es weder halten noch finanzieren, sondern finanzieren muss es immer die jeweilige Regierungskoalition. Die beschimpfen wir dann, wenn sie es nicht finanzieren kann. Dieses alte Spiel kennen wir. Wir sind froh, dass wir jetzt 54 neue Mitarbeiter anstellen konnten. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse. Ich bin der festen Überzeugung, dass für die Sicherheit in diesem Land viel Gutes getan wird. Dann können wir über eine Fortsetzung gerne weiterreden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das noch einmal richtigstellen: Bis zum 31. Dezember 2010 hatten wir einen Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag hat sich automatisch verlängert. Auf den Füßen des neuen Staatsvertrages steht das Ausführungsgesetz. Es war wichtig, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema abzuwarten. Das Urteil wurde im September 2010 gefällt. Das zur Klarstellung.
Wir haben einen Staatsvertrag, der im Hinblick auf die Bekämpfung der Spielsucht und für die Situation in den Kommunen eine wesentliche Verbesserung darstellt. Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dem Ausführungsgesetz die Situation noch weiter verbessert wird. Uns ist es wichtig, dass der Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle nicht unterschritten wird. Wir halten die Regelung, dass eine feste dreistündige Sperrzeit vorgeschrieben wird, für gut. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in den Kommunen - die Kommunen werden mit den negativen Entwicklungen vor Ort immer zuerst konfrontiert - erhalten diese weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Auch eine Härtefallklausel halten
wir für ein wichtiges Petitum. Zum einen muss die verfassungsmäßige Schutznorm für eingerichtete Gewerbebetriebe beachtet werden, andererseits ist es uns wichtig, dass Suchtprävention an erster Stelle steht.
Ich sage unumwunden: Auch wir hätten uns mehr gewünscht, zum Beispiel beim Mindestalter oder Ähnlichem. Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf für einen tragbaren Kompromiss, auf dessen Basis ich davon ausgehe, dass sich die Suchtprävention sehr viel besser verwirklichen lässt und für die Kommunen ein wesentlich besseres Instrumentarium zur Verfügung steht. Auch die Beschränkung in Bezug auf die Gerätezahl halten wir für eine wesentliche Verbesserung und gehen deshalb davon aus - auch wenn man sich mehr wünscht -, dass das eine Basis ist, auf der wir die Thematik weiterentwickeln können. Ich hoffe, dass damit wichtige und richtige Impulse zu mehr Bewusstsein in Bezug auf die Suchtpotenziale gesetzt werden. Auch ich sehe, dass der Bund in Bezug auf die Spieleverordnung, gerade in Bezug auf die Ausschüttung, Geldspielanlagen und Ähnliches, noch einiges auf den Weg bringen muss. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und gerne zustimmen, weil wir ihn für eine wesentliche Verbesserung halten.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein Transparenzregister für Bayern. "Transparenz" ist eigentlich ein positiv belegtes Wort. Man denkt dabei: Was kann damit erreicht werden?
Herr Kollege Streibl, Sie haben angesprochen, dass der Bundestag einmal darüber nachgedacht hat, ein Lobbyistenregister einzuführen. Nach dem hier gestellten Antrag soll eine Sammlung aller Interessenvertretungen stattfinden, die auf die Politik irgendwie einwirken. Dieser Ansatz ist für mich völlig praxisfern und impraktikabel, weil er zur Uferlosigkeit führen würde. Man müsste dann jede Interessenvertretung, jede Bürgerinitiative im ganzen Land und in jedem Ort, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in das Register eintragen. Das Register müsste gepflegt und fortentwickelt werden.
So etwas halte ich nicht für zielführend. Es ist auch praxisfern. Ich weiß auch nicht, inwiefern es ein Skandal ist, wenn man das nicht macht.
Die eigentliche Arbeit der Interessenvertretungen, wie wir sie alle kennen, findet unter anderem dadurch
statt, dass der Verband, der Verein, die Bürgerinitiative usw. nicht nur mit der Staatsregierung, sondern auch mit einzelnen Abgeordneten spricht. In der Konsequenz hieße das, dass man über jedes derartige Gespräch berichten und die Gesprächspartner zum Interessenvertretungstransparenzregister anmelden müsste.
Ich sage ganz ehrlich: Ich hätte Bedenken, wie sich das mit meiner Haltung zum freien Mandat des Abgeordneten und mit dem Quellenschutz in Einklang bringen lässt. Aber auch wenn man diesen Gesichtspunkt beiseite lässt, bleibt der Vorschlag impraktikabel und kann zur Uferlosigkeit führen. Er bringt auch nicht das, was man als ein Mehr an Transparenz bezeichnen könnte. Er bringt den Bürgerinnen und Bürgern nichts.
Die Verbände, die mit der Staatsregierung offiziell ins Gespräch kommen - wir sollten jetzt nicht so tun, als hörten wir es zum ersten Mal -, werden zusammen mit den Fraktionen dieses Hohen Hauses zum Beispiel zu parlamentarischen Abenden eingeladen. Wer dazugehört, kann jeder jederzeit erkennen. Wer in Ressortanhörungen angehört wird, ist ebenfalls jederzeit ermittelbar.
Mir und uns ist nicht nachvollziehbar, welche Transparenz erreicht werden soll und welche Intransparenz es sozusagen zu beseitigen gilt. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Glückspielstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes der Menschen, die von Spielsucht bedroht sind. Uns war es wichtig, dass die Lotterien im staatlichen Verantwortungsmonopol verbleiben. Es war uns auch wichtig, dass bei den Sportwetten nunmehr in einer Experimentierphase ein eng umgrenztes Konzessionsmodell auf den Weg kommt. Es war uns vor allem auch sehr wichtig, dass die Sperrsysteme für Spielsuchtsperren auch für Sportwettkonzessionäre und private Vermittler gelten und dies als bundesweites Zentralregister errichtet wird.
Für besonders wichtig halten wir in diesem Zusammenhang auch das Verbot der Mehrfachkonzessionen und den Mindestabstand zwischen einzelnen Spielhallen. Die Herabstufung von Wohn- und Gewerbegebieten durch eine Ansammlung von Spielhallen ist in diesem Zusammenhang ein Thema, das immer wieder zum Tragen kommt. Es war uns auch wichtig, dass diese Mindestabstände durch die Länder und Gemeinden noch entsprechend nachreguliert werden können und die Mindestsperrzeit von drei Stunden, die nun im Staatsvertrag festgelegt wird, durch die Länder noch veränderbar ist.
Als weiteren wichtigen Punkt erachten wir, dass nunmehr eine gemeinsame Klassenlotterie der Länder gegründet wird, sodass auch hier ein höheres Maß an Transparenz herrscht, und dass die Einnahmen aus der Lotteriesteuer unter den Ländern im Verhältnis des im Vertragsland erzielten Aufkommens verteilt werden.
Wir halten diesen Staatsvertrag für einen wichtigen Punkt, um die Lage einerseits zu verbessern und klare Regelungen zu schaffen, andererseits aber auch für flexibel genug, um Möglichkeiten für Länder und Kommunen zu eröffnen. Deshalb werden wir sowohl dem ersten als auch dem zweiten Staatsvertrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Zacharias, Sie sagten gerade, Integration spalte nicht die Menschen, sondern die CSU. Ich sage Ihnen: Integration spaltet weder die Menschen noch spaltet sie die CSU. Bayern ist ein weltoffenes Land.
Nicht zuletzt zeigt es sich, dass Bayern für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund äußerst attraktiv ist. Es ist schön, in Bayern zu leben. Der jährliche Zuzug von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund nach Bayern spricht wohl für sich.