Marlies Kohnle-Gros

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Last Statements

..... 7344, 7360 Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD:.... 7348 Abg. Anne Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7349, 7355 Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU:..... 7351 Abg. Petra Elsner, SPD:.......... 7353
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachausschuss Integration, Familie, Kinder und Jugend! Ich spreche für die CDULandtagsfraktion – Sie werden überrascht sein – nicht als frauenpolitische Sprecherin – deswegen will ich das vorneweg sagen –, sondern in Vertretung meiner erkrankten
Kollegen, nämlich der Kollegin Simone Huth-Haage und des Kollegen Adolf Kessel.
Deswegen gehe ich zunächst auf die ersten vier Arbeitsfelder des Ministeriums ein. Für die Frauenseite wird Frau Kollegin Susanne Ganster etwas sagen. Das hatten wir lange vorbereitet. Ich habe gedacht, ich hätte gar keinen Auftritt. Jetzt habe ich gleich zwei Vertretungen wahrzunehmen. Wir versuchen es. Ich war bei allen Beratungen dabei. Insofern ist das sicher machbar.
Meine Damen und Herren, ich hätte am liebsten auf Frau Bätzing-Lichtenthäler geantwortet und hätte ihr gesagt, dass ihr Frau Ministerin Alt einmal bei Gelegenheit den Zuwanderungs- und Integrationsbericht geben soll, damit sie nachlesen kann, wo immer noch die Probleme vor allem bei Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Land liegen. Ich komme vielleicht nachher noch einmal darauf zu sprechen.
Ich wollte ihr noch einen zweiten Punkt mitgeben. Wir haben bei den Haushaltsberatungen ganz unten auf einer Seite ganz kleingedruckt unter „Verschiedenes“ eine Million gefunden.
Deshalb gab es die Frage, für was diese Million geplant ist. Es hat sich herausgestellt, dass sie für die Weiterentwicklung der Inklusion in Kindertagesstätten geplant ist. Mehr konnten die Ministerin und ihre Sachreferentin noch nicht dazu sagen. Jetzt hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler davon gesprochen, dass sie das auch macht. Vielleicht stimmen Sie sich einmal ab, wer zuständig ist und was man mit dem vielen Geld sinnvollerweise anstellt.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf unseren Ausschuss zu sprechen kommen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Konrad, ist anwesend. Frau Kollegin Ruth Leppla führt den Frauenausschuss. Ich glaube, man kann am Anfang dieser Debatte sagen, dass beide Ausschüsse, weil sie die ganzen gesellschaftspolitischen Themen, die uns in Rheinland-Pfalz berühren, bearbeiten, sehr gute Ausschüsse sind und wir sehr gut miteinander arbeiten.
Jeder weiß, woher der andere kommt und welche ideologischen und traditionellen Bezüge man zu einzelnen Themen hat. Insgesamt sind das Ausschüsse, in denen auch für die Mitglieder qualitativ mit dem Ministerium und den anderen, die uns als Sachverständige zur Verfügung stehen, viel geleistet wird. Das will ich ausdrücklich betonen.
Wir sind damit in Themen hineingewachsen, die vor fünf Jahren noch gar nicht auf dem Tisch lagen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Flüchtlingsproblematik. Das haben wir Stück für Stück absorbiert. Wir haben uns damit aus
einandergesetzt.
Das ist auch ein Thema – das will ich ausdrücklich sagen –, das wir gern als CDU so gesehen haben. Sie haben uns heftig dafür kritisiert, dass wir im Land die Flüchtlingskonferenzen abgehalten haben. Es war eigentlich das parlamentarische Instrument der Enquete-Kommission, das wir eingesetzt haben.
Wir haben uns nämlich mit eigenen Kräften, aber auch mit Sachverständigen dieser neuen Problematik der Flüchtlingspolitik angenommen, Dinge erarbeitet und anderen Menschen die Möglichkeit gegeben, Themen vorzutragen und Lösungsansätze zum Tragen zu bringen. Ich denke, das muss man einfach noch einmal sagen.
Schade, dass nicht alle mitgewirkt haben. Jedenfalls war das von uns so gedacht. Der Erfolg von vier solchen Konferenzen in einem Jahr gibt uns ein Stück recht.
Wir haben vor ein paar Wochen versucht, Sie dafür zu gewinnen, dass Sie mit uns einen Ad-hoc-Ausschuss zur Flüchtlingsproblematik gründen. Leider ist uns das nicht gelungen. Sie waren nicht dazu bereit.
Ich glaube, es hätte Sinn gemacht, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit diesen Themen von der Inneren Sicherheit über Soziales, Bildung und Gesundheit beschäftigen, regelmäßig in kurzen Abständen getroffen und gemeinsam versucht hätten, die Themen auf den Tisch zu legen und miteinander zu bearbeiten. Das war nicht möglich.
Uns Parlamentarierinnen ist es gelungen – ich spreche für beide Ausschüsse –, nach außen – ich spreche vor allem für die Frauenpolitikerinnen; dankenswerterweise sind auch Männer dabei; unser Vizepräsident ist der stellvertretende Ausschussvorsitzende –
ein gutes Renommee zu erarbeiten. Ich darf unsere Bemühungen zur Prostitutionssituation in Rheinland-Pfalz oder die Heimkinderentschädigung, aber auch die Themen um die Kindertagespflege und die Kindertagesstätten nennen. Es war mir wichtig, das zu sagen.
Ich fange einmal mit dem ersten Buchstaben des Ministeriums an, nämlich dem „I“ für Integration. Natürlich beschäftigen uns jetzt die Haushaltsanträge, die die Regierungsfraktionen im Nachgang noch gestellt haben. Das sind 50 Seiten von den 200 Seiten, die uns als Drucksache vorliegen.
Es geht um die Frage der Situation von Flüchtlingen und asylbegehrenden Menschen, die nach Rheinland-Pfalz kommen, weil sie hier Sicherheit oder auch Unterschlupf suchen und in ihren Heimatländern nicht das vorfinden, was sie sich vielleicht selbst vorstellen.
Wir haben lange über die Inhalte diskutiert. Ich will das nicht noch einmal wiederholen. Ich will aber sagen, dass
die Haushaltsanträge, die die Regierungsfraktionen nachgeschoben haben, ganz viel Geld umfassen. Es sind noch einmal 178 Millionen Euro Bundesgeld – das muss man betonen –, die neu über die verschiedenen Arbeitsfelder verteilt werden. Wir werden auch diesen Bereich wieder mittragen, wie wir auch letztes Jahr beim Nachtrag und bei anderen Situationen die Finanzierung dieser Aufgabe mitgetragen haben. Das ist gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, ich will ganz deutlich sagen, dass eine solche Herausforderung auch in der Landesregierung Personalstellen und Sachkosten erfordert. Eigentlich braucht man gar nicht darüber zu reden, dass man vor allem die Kommunen, die die Hauptaufgabe zusammen mit den Ehrenamtlichen vor Ort stemmen, mit Finanzmitteln ausstatten muss. Das ist selbstverständlich. Deswegen werden wir an dieser Stelle unsere Zustimmung geben.
Wir wollen trotzdem nicht verschweigen, dass es im Laufe des Jahres und vielleicht auch noch in Zukunft nicht immer ganz reibungslos gelaufen ist und es vor Ort viele Probleme gegeben hat, bis hin zu unsäglichen Brandattacken. Das fasst man überhaupt nicht in unserem Land. Aber das gibt es auch hier. Man muss aber sagen, dass das Ministerium, die Landesregierung und auch die Staatskanzlei dazugelernt und neue Strukturen aufgebaut haben. Vielleicht war es notwendig, dass man diese Unterstützung gegeben hat.
Wir haben mehrfach darüber gesprochen, ob das Integrationsministerium die richtige Stelle war, um dieses Problem zu handhaben. In anderen Bundesländern – das wissen Sie – machen das die Innenministerien. Es ist jetzt eben so. Dann muss man sich an der Stelle, wenn es um den Haushalt geht, mit dieser Selbstverständlichkeit abfinden.
Lassen Sie mich an der Stelle auf das Landesaufnahmegesetz, das zur Beratung mit vorgelegt worden ist, eingehen. Es hat gestern schon auch bei Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, eine Rolle gespielt. Ich will einfach nur noch einmal sagen, dass dieser Gesetzentwurf eine Vorgeschichte hat.
Die Kommunen haben sich lange öffentlich und sicher auch bei allen Fraktionen darüber beklagt, dass sie diese finanzielle Last, die durch die hohen Flüchtlingszahlen auf sie zugekommen ist, quasi allein stemmen müssen und das Land nicht bereit war, den Betrag, der jetzt im Gesetz steht, nämlich 513 Euro pro Flüchtling und Monat, aufzustocken.
Das wurde erst anders, als man durch Verhandlungen mit dem Bund erreicht hat, dass dieser 670 Euro für diese Aufgabe pro Flüchtling und Monat übernimmt. Es steht nicht dabei, ob in der Kommune oder in der Erstaufnahmeeinrichtung. Wir haben uns zusammen mit den Kommunen vorgestellt, dass das Land diese Mittel praktisch auf das drauf setzt, was die Kommunen sowieso nach dem Landesaufnahmegesetz schon bekommen.
Das haben Sie nicht gemacht. Sie sagen auch jetzt wieder – so steht es auch im Gesetz –, dass Sie die verpflichtende Aufgabe bei den Kommunen sehen. Das ist eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Deswegen wollen Sie einen bestimmten Betrag, der in dieser Bewältigung der Aufgabe steckt, bei den Kommunen belassen.
Frau Ministerpräsidentin, Sie haben gestern gesagt, das wäre alles so ausgehandelt und wäre so in Ordnung. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Tat ein Schreiben an uns als Ausschuss, in dem wir dieses Gesetz beraten haben, gibt, in dem noch einmal ausdrücklich die Haltung der kommunalen Spitzenverbände, und zwar aller drei, steht, nämlich dass man trotz der Vereinbarung, die jetzt getroffen worden ist und die mit dem Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz Gesetz wird, auf der Forderung nach Vollkostenerstattung bestehen will.
Wenn ich das noch um das erweitere, was auf dem Landkreistag, auf dem Sie auch noch einmal zu dem Thema gesprochen haben, dargestellt worden ist, ist es einfach so, dass die Kommunen sagen – übrigens über alle Parteigrenzen hinweg –: Die großen Aufgaben werden noch einmal kommen, wenn die Integration dann tatsächlich von der Kita bis zur – ich sage jetzt einmal – Gesundheitskarte organisiert werden muss. – Die Kommunen bestehen öffentlich und auch in ihren Stellungnahmen darauf, dass das nicht aus dem Auge verloren wird und man auch da noch einmal auf die Bedürfnisse zurückkommen muss.
Nichtsdestotrotz wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil Sie tatsächlich ein Stück weit in der Vereinbarung mit den Kommunen auf die Kommunen zugegangen sind. Natürlich haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass es nicht nur die 670 Euro sind, sondern auch eine Vereinbarung für geduldete Menschen getroffen wurde und auch an anderer Stelle noch einmal nachgelegt wird, sodass jetzt tatsächlich Geld fließt. Ich sage Ihnen nur: Wir werden natürlich genau verfolgen, ob das Geld auch tatsächlich so fließen wird
wenigstens das, was jetzt gesetzlich festgelegt ist – und ob alle zufrieden sind.
Wir haben da unsere Erfahrungen. Deshalb denke ich, macht das großen Sinn.
Ich glaube, Anke Beilstein weiß, was sie heute Morgen dazu gesagt hat.
Die Frage wird sich also stellen. Ob man jetzt schon, wie das manche tun, auf Bundesebene darüber reden sollte, eine Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a Grundgesetz einzuführen, muss man einmal sehen. Ich bin da eher etwas zurückhaltend, aber das sage ich jetzt nur für mich. Früher hat man sich gegen Gemeinschaftsaufgaben ausgesprochen, aber jetzt sollen sie wieder kommen. Aber gut.
Die Kommunen verlangen auch – das will ich der Vollständigkeit halber noch sagen –, dass das Land darüber nachdenken soll, dass es ein Rückführungsmanagement einführt. Über die Frage freiwillige Rückkehr oder Abschiebung hinaus soll da eine gewisse Organisationsebene entstehen.
Ein interessanter Gedanke, der mir auch wichtig erscheint, ist, dass für die beschiedenen Flüchtlinge dann, wenn sie tatsächlich den Gemeinden zugewiesen sind, für eine gewisse Zeit eine Residenzpflicht besteht, damit nicht jeder irgendwo hingeht und man gar nicht mehr weiß, wer wohin gehört und wie das alles gehen soll.
Dann muss natürlich auch – Frau Ministerin Alt, das haben Sie uns in der zurückliegenden Ausschusssitzung gesagt – die Zeit, die die Ankommenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, verlängert werden. Wir sind immer noch bei sechs bis acht Wochen. Von drei Monaten oder so ist also noch lange keine Rede. Auch daran muss noch gearbeitet werden, aber ich gestehe zu, jetzt ging es erst einmal um die Menge und um eine Unterkunft für den Winter. Es scheint so zu sein, dass die Zelte zwar noch stehenbleiben, aber vielleicht nicht mehr in dem Maße genutzt werden müssen. Das ist aber eine wichtige Aufgabe. Daher soll das jetzt zuerst einmal passieren. Es muss aber das Ziel sein, dass tatsächlich ein längerer Aufenthalt in diesen Einrichtungen möglich ist.
Ich will etwas zur Familie sagen. Wenn Frau Huth-Haage anwesend wäre, würde sie sehr intensiv auf diesen Bereich eingehen, weil sie sich sehr stark darum kümmert. Ich will aber sagen, wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich darf darauf verweisen, dass die Inhalte dort natürlich auch unsere Programmatik im Land ist. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion erscheint es mir wichtig, einen Satz zu sagen. Wenn ich den SPD-Bundesparteitag mit unserem CDU-Bundesparteitag vergleiche, dann sieht man schon, wie weit es auseinander geht. Die einen wollen das Ehegattensplitting abschaffen, und zwar ganz abschaffen, und den Kindergeldbeitrag für bestimmte Gruppen absenken, während wir das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting ausbauen wollen.
Es ist mir wichtig, das an der Stelle noch einmal zu sagen, sodass Sie sehen, dass es da durchaus auch Unterschiede gibt, die sich nachher in konkreter Politik bemerkbar machen.
Zu den Kindern: Bei den Kindern muss man, glaube ich, an der Stelle die Kindertagesstätten noch einmal erwähnen. Auch hier kommt man nicht umhin, noch einmal an die Kommunen im Land und an diejenigen zu denken, die diesen Ausbau auch für kleine und kleinste Kinder mitgetragen haben. Auch da haben wir immer wieder darüber diskutiert – das war im Ausschuss ein ganz wesentliches Thema –, wie es denn um die Finanzierung vonseiten des Landes für die Kommunen steht. Auch da hat erst dann, als der Bund tatsächlich mit nennenswerten Beträgen eingesprungen hat, eine Bewegung stattgefunden, sodass man da eine Entlastung schaffen konnte, aber auch da
gibt es jetzt in den Verlautbarungen der kommunalen Spitzenverbände noch einmal Hinweise auf den kommunalen Finanzausgleich. Ich will das nur noch einmal sagen, damit das jedem ein Stück weit bewusst ist. Der kommunale Finanzausgleich beinhaltet allein 400 Millionen Euro für die Personalkosten der Kindertagesstätten. Das stellt eine Belastung von 30 % dar. Da gibt es auch das Ansinnen, das irgendwann einmal herauszunehmen, um den Kommunen dann die Möglichkeit zu geben, für freie Aufgaben etwas zu tun.
Wir hatten natürlich auch die Diskussion und die Klageverfahren, bei denen es darum ging, ob tatsächlich alles seine Ordnung hat. Sie haben rückwirkend – vergangenes Jahr oder dieses Jahr – 25 Millionen Euro für die alten Investitionskosten nachgeschoben. Das ist ein Ansatz und in der Sache sicher richtig gewesen, aber die Kommunen sagen, das sei noch nicht ausreichend. Das will ich an der Stelle festhalten.
Ein weiterer Punkt sind die Jugendlichen. Das passt eigentlich auch zur Familie. Das ist in den vergangenen Monaten ein Schwerpunkt gewesen, über den wir oft gesprochen haben. Frau Ministerin, Sie haben zum Teil – das hat uns doch sehr verwundert – Haushaltsansätze, die vor zwei Jahren beschlossen worden sind, im Laufe des Haushaltsvollzugs einfach nicht ausgeführt. Sie haben den Betroffenen, unter anderem den Jugendherbergen, aber auch verschiedenen familienunterstützenden Organisationen, Gelder, die schon im Haushalt standen, nicht gegeben. Das hat wirklich geschmerzt. Das hat bei Familien, die nur unter prekären Umständen zum Beispiel ihre Kinder mit in Urlaub nehmen können oder sich überhaupt etwas gönnen können, wirklich große Verwunderung oder auch Entsetzen ausgelöst. Ich muss sagen, auch wenn man sparen muss und natürlich gerade die Flüchtlinge viel Geld aus Ihrem Ministerium brauchen, war das sicher kein guter Ansatz.
Sie haben das jetzt wieder ein Stück weit verändert.
Ja, vielen Dank.
Es steht wieder an verschiedenen Stellen etwas drin. Wir hoffen, dass das auch tatsächlich so gemeint ist, wie das jetzt aussieht, und Sie das unterstützen. Frau Lemke, gestern ging es um den Tourismus und die Übernachtungszahlen. Wissen Sie eigentlich, wo die ganz guten Zahlen immer wieder herkommen? – Aus den Jugendherbergen.
Danke schön, das ist so.
Wenn eine neue aufgemacht wird – wir haben zahlreiche sehr gut sanierte, Kaub oder andere und jetzt Leutesdorf –, – –
Ich bin im Verwaltungsrat. Deshalb muss ich das sagen.
steigen eben auch die Übernachtungszahlen. Die sind auch für Familien, die sich sonst keinen Urlaub mit ihren Kindern gönnen könnten.
Nein, ich will nur sagen, sie hat in diesem Jahr die Mittel nicht ausbezahlt. Wir haben null bekommen. Keine kleinen Investitionsförderungen und nichts mehr.
(Staatsminister Roger Lewentz: Wir fördern die Jugendherbergen sehr hoch. Die Landesregierung fördert! – – Es geht jetzt um die Familie. Ich spreche jetzt nicht über die Investitionen von Kommunen. (Alexander Schweitzer, SPD: Wir haben tolle Jugendherbergen! Von wem werden die denn unterstützt?)
Beim Bau, aber nicht bei der Belegung. Nein, das gibt es jetzt nicht mehr.
Passen Sie auf, ich kläre Sie einmal auf. Herr Kollege Wansch kann das aber genauso gut wie ich. Ich will einfach nur sagen, dass wir das so sehen.
Das war im Grunde genommen das, was der Haushalt abbildet, wenn ich die Frauen außen vor lasse, weil Susanne Ganster dazu etwas sagen wird. Ich habe gesagt, was uns über die Legislaturperiode hinweg in diesem Bereich bewegt hat und was im Haushalt mehr oder weniger abgebildet ist – ich habe es an der jeweiligen Stelle gesagt –, aber die Herausforderungen werden ganz sicher bleiben. Wir werden dann sicher auch noch über andere Dinge sprechen müssen.
Noch ein Satz zum Zuwanderungs- und Integrationsbericht und zu den Herausforderungen, die sich uns mit den Menschen, die zu uns kommen – da ist Frau BätzingLichtenthäler vielleicht ein bisschen arg optimistisch –, stellen. Diejenigen, die schon lange da sind und in den vergangenen Jahren zugewandert sind, haben noch lange nicht den Anschluss gefunden, auch nicht in RheinlandPfalz. Weder schulisch noch beruflich noch mit den Familien noch an sonstigen Stellen. Auch nicht bei der Rente und bei der Frage, ob man arm ist oder ob man sein Leben gut gestalten kann. Große Herausforderungen liegen da vor uns. Ich hoffe, wir können das gut gestalten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Ganz schnell nur. Das kommt davon, wenn man eine freie Rede hält. Ich hatte bei den Familienmaßnahmen, die Sie im abgelaufenen Jahr nicht ausgezahlt haben, die Projekte gemeint, bei denen es einmal um die Familienbildungsstätten ging, und zum anderen um dieses Urlaubsgeld, das ganz besonders arme Familien bekommen, die mit ihren Kindern verreisen. Das war die Diakonie, die das damals aufgegriffen und uns vorgetragen hatte. Das war das eine.
Das andere ist die Unterstützung der Arbeit der Frauenhäuser. Ich darf nur daran erinnern, dass wir beim letzten Haushalt als CDU-Fraktion, ich glaube, das waren 65.000 Euro oder 80.000 Euro für 17 Frauenhäuser beantragt hatten, weil wir genau gesehen haben, dass die Kinder, die mit ihren Müttern in diese Frauenhäuser kommen, eine ganz spezielle Unterstützung brauchen. Wir wollten damals 400 Euro-Verträge, dass eben auch Psychologinnen und Psychologen dort hinkommen. Sie haben es damals abgelehnt. Jetzt machen Sie es. Wir hatten im Ausschuss schon darüber gesprochen. Sie haben jetzt eingesehen, dass das eine vernünftige Idee ist. Man kann ja auch noch klüger werden.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir versuchen jetzt eine sachliche Diskussion
über ein, wie Herr Kollege Lammert eben dargestellt hat, auch sehr intensiv in den Ausschüssen durch eine Anhörung und durch die Enquete-Kommission vorbereitetes Thema. Ich hatte eigentlich ganz vorne auf meinem Notizzettel stehen, dass es keinerlei Anträge der Regierungsfraktionen nach der Anhörung gab. Das hat sich inzwischen erledigt. Auch unser Gesetzesänderungsantrag ist mittlerweile eingegangen.
Genau, sie waren beide genau gleichzeitig und beide kurzfristig. Aber das liegt sicherlich auch an der Fülle der Aufgaben, die alle Fraktionen und alle Abgeordneten in den letzten Wochen zu bewältigen hatten, die Haushaltsberatungen und anderes. Es liegt auch an den vielen Gesetzen, die wir momentan gemeinsam bearbeiten.
Ich möchte das jetzt gar nicht kritisieren. Aber ich glaube, es war notwendig, dass sich alle Fraktionen mit den Inhalten der Anhörung, die wirklich hervorragend war, beschäftigen. Wir können uns zu den Referenten, die wir eingeladen hatten, beglückwünschen. Es wurde dort wirklich eine große Bandbreite an Themen besprochen.
Ich kann sie jetzt eigentlich nur kursorisch oder in einem Abriss aufrufen. Aber das ist schon wichtig, damit Sie sehen, dass diese Anhörung auch einen Ausfluss in unseren Gesetzesänderungsantrag gebracht hat. Im Übrigen gehen wir auf das zurück, was Professor Dr. Ziekow, der auch in der Enquete-Kommission als Sachverständiger der SPD-Fraktion dabei war, zum Landesinformationsfreiheitsgesetz und zu seiner wissenschaftlichen Evaluation vorgeschlagen hat. Das heißt, wir haben versucht, das Informationsfreiheitsgesetz ein Stück weit nachzuarbeiten und andere Dinge einzubeziehen, die wir jetzt im Augenblick sehen – da schließe ich an das an, was ich hier bei der ersten Beratung zu den Finanzen, zur Zeitdauer und das Inkrafttreten der verschiedenen Regelungen gesagt habe –, und das jetzt so gestalten.
Ich möchte noch einmal sagen, die Anhörung hat ganz wichtige Punkte noch einmal herausgearbeitet. Ich schließe an das an, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, so zur finanziellen Ausstattung, der dieses Gesetz bedarf. Ich nenne auch die Frage der Personalstellen. In der Anhörung ist noch einmal von dem einen oder anderen bestätigt worden, dass es schon sehr zweifelhaft ist. Es ist ein Punkt, der in der Öffentlichkeit auch bis gestern noch eine große Rolle gespielt hat, wenn man dieses Gesetz so, wie Sie es von der Landesregierung und von den regierungstragenden Fraktionen vorschlagen, tatsächlich gestaltet.
Ich möchte aber auch sagen, dass das Gesetz einen strukturellen Fehler hat. Auch das wurde von den Sachverstän
digen aus anderen Bundesländern gesagt, nämlich dahin gehend, dass man eigentlich dann, wenn man es sinnvoll machen möchte, die elektronische Akte im Vorfeld schon gebraucht hätte.
Um es einmal beispielhaft zu nennen, Nordrhein-Westfalen wartet ab mit der Schaffung und Umsetzung eines Transparenzgesetz, bis die elektronische Akte tatsächlich eingeführt worden ist. Hier machen wir es genau umgekehrt. Wir vermischen das jetzt auch vom zeitlichen Ablauf her.
Der zweite wichtige Punkt, der noch einmal eine große Rolle gespielt hat, ist die kommunale Seite. Sie haben alle im Ohr und beim Lesen sicherlich auch mehrfach schon gesehen, dass gerade die kommunalen Angelegenheiten bei den Bürgern entsprechendes Interesse auf Informationsfreiheit oder meinetwegen auf Transparenz, also proaktives Einstellen von Unterlagen in das Internet, hervorrufen. Das ist in Hamburg, wo es sowohl Landes- als auch Kommunalverwaltung ist, zum Beispiel die Baumschutzordnung, die die Menschen interessiert, welcher Baum also gefällt werden darf und ob es der Nachbar oder die Kommune richtig machen oder nicht. Das sind Dinge, die man sich sehr schön vorstellen kann.
In der Anhörung – das war etwas Neues, deswegen möchte ich es hier auch noch einmal einführen – ist auch auf andere Bundesländer hingewiesen worden, zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg. Dort sind die Kommunen ein ganzes Stück weiter von sich aus proaktiv darangegangen, dem Bürger ganz bestimmte Dinge im Internet zur Verfügung zu stellen, um diese Transparenz zu gewährleisten. Wir haben hier im Land die Diskussion, die ein wichtiger Punkt in der Debatte war, dass die Kommunen das Geld nicht haben. In Bayern und Baden-Württemberg ist es ein gutes Stück anders. Die Kommunen haben eine andere finanzielle Ausstattung und können sich dann tatsächlich auch freiwillige Leistungen gönnen. Deswegen passt es bei uns nicht. Die Konnexität muss in dem Zusammenhang genannt werden.
Ich möchte noch einmal in dem Zusammenhang auf die Hochschulen zu sprechen kommen. Ein wichtiger Punkt in der Anhörung war – die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen haben in dem Punkt noch einmal nachgefragt –, was es eigentlich bedeutet. Ich muss sagen, ich hätte mir vorgestellt, dass Sie da selbst noch einmal ein Stück nacharbeiten.
Unser früherer Informationsfreiheitsbeauftragte Wagner ist in seiner Stellungnahme so weit gegangen zu sagen, das ist verfassungswidrig, wie das hier geregelt ist. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen – das können Sie auch noch einmal im Protokoll der Anhörung nachlesen –, dass eben die Drittmittel für die Hochschulen extrem wichtig sind – das wird in diesem Raum niemand bezweifeln –, dass aber das, was Sie hier machen, was Sie quasi im Nachhinein den kleinen und mittleren Unternehmen im Land aufbürden, praktisch das verhindert, was die Unternehmen mit den Hochschulen gemeinsam erforschen und als Produkt auf den Weg bringen wollen.
Das verdient wirklich Applaus.
Einer der Anzuhörenden hat darauf hingewiesen, dass das auch der Innovationsstrategie des Landes bei der Förderung von Forschung und Entwicklung gerade für kleine und mittlere Unternehmen entgegenlaufen würde. Ich sage hier einmal, bei den GRÜNEN kennen wir das schon, seit sie im Landtag sind, dass sie große Vorbehalte gegenüber den Hochschulen und der Vermengung mit Industrie und dem Gewerbe haben. Das drückt sich jetzt auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich aus.
Bei den Bereichsausnahmen, also den Organisationen der Selbstverwaltung der Wirtschaft, haben die Anzuhörenden interessante Bemerkungen gemacht. Deswegen ist es richtig, wie Sie das auch geregelt haben, dass nämlich Organisationen, die sich aus freien Verbänden und Mitgliedschaften zusammensetzen, mit eigenem Geld und eigener Satzung ihre Angelegenheiten regeln. Das muss auch so bleiben, auch wenn andere, ich sage dies auch einmal in Richtung GRÜNE, das vielleicht anders sehen. Aber wir unterstützen es noch einmal ausdrücklich, dass es einfach zu weit ginge, dort eine Transparenz aufzuzwingen.
Ich komme einfach noch einmal zur Frage der Bürgerbeteiligung und der repräsentativen Demokratie. Ich möchte Ihnen auch noch einmal mitgeben, wie oft wir als Oppositionsfraktion in den letzten Jahrzehnten versucht haben, rechtzeitig an Gutachten oder sonstige Entwicklungen in der Landesregierung heranzukommen. Das war immer nicht möglich.
Ja genau. Das stimmt eben gerade nicht. Vielen Dank, das ist ein guter Hinweis. Jetzt übergehen Sie uns quasi, aber Sie geben den Bürgern die Möglichkeit, im Nachhinein – übrigens alles im Nachhinein – in diese Gutachten hineinzuschauen.
Ich würde noch einmal darum bitten, dass Sie die repräsentative Demokratie besser im Auge behalten.
Vielen Dank.
..... 7048 Abg. Heike Scharfenberger, SPD:.... 7050 Abg. Anne Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7051 Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD:.... 7053 Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen:........ 7054
Mit Besprechung erledigt........... 7055
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
Entschuldigt:
Abg. Ellen Demuth, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Stephanie Nabinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Christine Schneider, CDU, Abg. Thorsten Wehner, SPD.
106. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 06.10.2015
Die Sitzung wird um 09:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir schließen so ein bisschen an an die Diskussion eben, die Entwicklungshilfepolitik mit ihren Auswirkungen auch auf Rheinland-Pfalz. Ich kann nahtlos hierzu übergehen. Ich will vielleicht an dieser Stelle mit unserem Grundgesetz, mit Artikel 3 Abs. 2, anfangen: Frauen und Männer, Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Meine Damen und Herren, wer hätte vor wenigen Wochen noch gedacht, dass wir über diesen speziellen Artikel unseres Grundgesetzes, vor allem aber auch über das gesamte Konstrukt unseres Grundgesetzes, unsere Grundrechte in Deutschland, so intensiv diskutieren würden, wie wir das im Augenblick tun? Eine gute Entwicklung, will ich sagen.
Der Bundespräsident, der Bundestagspräsident und viele andere über alle Parteien hinweg sagen, unser Grundgesetz gilt, es gilt für alle, die hier leben wollen, und es steht nicht zur Disposition.
Auch Traditionen in Ehen, Clans, Ethnien und Religionen können es nicht relativieren.
Ich glaube, es ist wichtig, dies noch einmal festzustellen, wenn wir über die Situation von Flüchtlingsfrauen und von Mädchen und Frauen, die als Asylbegehrende nach Deutschland oder nach Rheinland-Pfalz kommen, sprechen.
Meine Damen und Herren, nicht nur wir haben uns diese Frage vor einigen Monaten gestellt: Wie steht es eigentlich um die Fragen im Zusammenhang mit Frauen auf der Flucht?
Gestern hat mir jemand den Hinweis gegeben, ich möge doch einmal den Deutschen Frauenrat googeln und nachschauen, was dort vor wenigen Tagen an Papieren zur Verfügung gestellt wurde. Ich habe es mir ausgedruckt. Dort heißt es in der Überschrift: Deutsche Flüchtlingspolitik ist der Gleichstellung verpflichtet. – Ja, das korrespondiert mit dem, was wir uns vorgenommen hatten und worum es jetzt geht.
Meine Damen und Herren, es ist ganz klar, als wir die Anfrage im Frühjahr formuliert haben, standen wir vor einer anderen Situation. Die Flüchtlinge waren nicht in dieser großen Zahl unterwegs, und es war damals auch so, dass fast 50 % derer, die auf der Flucht oder nach Europa, nach Deutschland unterwegs waren, um Asyl zu begehren, Frauen waren. Das kann man heute so nicht mehr sagen.
Sie haben vielleicht in einem großen Magazin gelesen, Flucht ist männlich. Wir wissen nicht ganz genau, ich weiß es nicht ganz genau, ob es jetzt 80 % oder 90 % oder vielleicht auch nur 75 % sind, die männlich sind, aber es ist auf jeden Fall ein sehr viel höherer Anteil, als dies noch vor einem halben Jahr gewesen ist. Nichtsdestotrotz sind Zehntausende von Frauen auch in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz natürlich angekommen, oder sie sind noch auf dem Weg zu uns. Deswegen glaubten wir, dass wir einmal abfragen mussten, um wen es sich da handelt, wer mit welchem Hintergrund kommt und was für Probleme diejenige Frau, dasjenige Mädchen mitbringt.
Diese Probleme wollten wir reflektieren. Welche Herausforderungen stellt die Aufnahme solcher Frauen und Mädchen dar?
Es gibt eine EU-Richtlinie, die sich speziell dieser Fragestellung widmet und feststellt, dass gerade Frauen und Mädchen bestimmten Gefahren auf der Flucht und vielleicht schon in ihren Heimatländern ausgesetzt sind und sie deswegen extrem schwach sind im Verhältnis zu dem, was ihnen auf der Flucht an Gefahren droht oder sie vielleicht – inzwischen wissen wir das auch –, wenn sie nach Deutschland gekommen sind, in besonderen Umständen auf neue Gefahren stoßen.
Wir hatten damals schon zur Kenntnis genommen, dass andere Bundesländer angefangen haben, Frauen spezifische Fluchtgründe und Fluchtursachen sowie Hilfsmöglichkeiten in den Fokus zu rücken. Zwei kleine Beispiele will ich nennen: Baden-Württemberg hat sich sehr früh den Herausforderungen gestellt, sich um jesidische Frauen zu kümmern, die aufgrund ihrer Religion und ihrer besonde
ren Bedrohung in Syrien nicht nur vergewaltigt, sondern auch versklavt und verkauft worden sind. Gerade diesen Frauen wollte man eine spezielle Aufnahmesituation bieten.
In Hessen gibt es schon bestimmte Projekte für schwangere Frauen, weil die Empfindlichkeit gerade in dieser Situation ganz besonders groß ist.
Wir wollten wissen, wie man das in Rheinland-Pfalz beurteilt und damit umgeht.
Dass jetzt die Beantwortung der Großen Anfrage im Frühjahr nicht auf alle Fragen 100%ige Antworten hatte, ist nicht das Verschulden der Landesregierung, da es keine konkreten Zahlen zu den tatsächlichen Fragen gab.
Heute kann man sich das sehr viel besser vorstellen, die schiere Masse macht es beinahe unmöglich, alles bis ins Detail zu wissen.
Trotzdem geben solche Statistiken ein deutliches Bild, mit welchen Herausforderungen man rechnen muss.
Wir haben diese Herausforderungen noch einmal spezifziert nachgefragt. Ich will noch einmal sagen, dass sich erst die letzten Tage – am Sonntagabend in den Hauptnachrichten; den Bundesfrauenrat habe ich vorhin erwähnt – Frauenorganisationen speziell mit den Fragen beschäftigen, und zwar mit den Fragen der Frauen, die hier in Erstaufnahmeeinrichtungen sind und in ihren ganz besonderen Situationen mit Herausforderungen oder Gefahren rechnen müssen.
Ich war ein bisschen überrascht, dass das gerade mit der Diskussion und der Aussprache im Plenum zusammenfällt. Ich will gar nicht alles wiederholen, Sie alle haben das ja ein Stück weit verfolgt.
Es ist so, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Frauen, wenn sie alleinreisend sind, mit oder ohne kleine Kinder, nicht immer sicher sind. Sie sind sexuellen Übergriffen ausgesetzt oder mit Angst behaftet, dass sich das, was sie zu Hause oder auf der Flucht erleben mussten, noch einmal wiederholt. Das ist nicht immer nur religiös bedingt, sondern hängt auch mit den ganz besonderen Situationen zusammen. Ich habe vorhin schon die Relation zwischen Frauen und jungen Männern oder Männern überhaupt dargestellt. Es entstehen dadurch bedingt ganz besondere Situationen.
Jetzt will ich noch einmal die Frage behandeln, wie man in den Erstaufnahmeeinrichtungen miteinander umgeht. Das ist vielleicht die Diskussion, die wir letzte Woche in Rheinland-Pfalz ausgehend von der CDU-Fraktion geführt haben, aber ich will die Diskussion jetzt auf eine andere Grundlage stellen.
Ich habe vorhin schon das Papier des Deutschen Frauenrats erwähnt und will darauf hinweisen, dass dort unter dem Thema Gewaltschutz steht: „In den Unterkünften muss Klarheit darüber hergestellt werden, dass Gewalt und sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen und Kindern Straftaten sind und verfolgt werden.
Das professionelle und ehrenamtliche Betreuungspersonal muss für das Thema Gewalt und sexuelle Belästigung sensibilisiert sein. Der Zugang zu Frauenhäusern und zum Hilfetelefon ist auch für geflüchtete Frauen zu gewährleisten.“
Meine Damen und Herren, ich will hinzufügen, das gilt jetzt für beide Seiten, das gilt für Männer und Frauen. Frauen müssen lernen können, dass es diese Rechte hier bei uns gibt; denn nicht jeder, der hierherkommt, hat dieses Wissen, weil er aus einem ganz anderen Hintergrund kommt.
Auf der anderen Seite müssen diejenigen, von denen diese Gefahr ausgeht, wissen, dass sie das alles nicht allein regeln können.
Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland beim Staat. Die Polizei, die in den Einrichtungen präsent ist, ist diejenige, die diese Probleme löst, auch wenn es sich darum handelt, dass es zwischenmenschliche Probleme gibt.
Ich will noch einmal sagen, es muss ganz deutlich werden, dass Übergriffe auf Frauen, Delikte mit sexuellem Hintergrund, aber auch Gewalt an sich, also Schläge in der Paarbeziehung bei uns nicht geduldet werden, aber auch die Kinder gewaltfrei aufgezogen werden müssen und unsere Gesetzeslage das so begründet.
Das ist in diesem Zusammenhang auch noch einmal zu sehen.
Der Deutsche Frauenrat hat genau das gesagt. In den Unterkünften muss Klarheit darüber hergestellt werden. Das korrespondiert mit unserer Forderung, diese Hausordnung für Deutschland schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbreiten.
Die Ankunft, Gewaltfreiheit, Männer und Frauen sind gleich, all diese Dinge sind das eine, aber lassen Sie mich bitte auch die andere Seite der Geschichte betrachten. Wir haben in dieser Frage auch nach dem Bildungsstand der Frauen und der Möglichkeit von Spracherwerb und Integration gefragt.
Warum ist uns das so wichtig? Es ist nicht nur per se eine wichtige Errungenschaft, dass man in seiner neuen Heimat die Sprache spricht, sondern gerade Frauen, Frauen, die schwanger sind und kleine Kinder mit sich führen, sind eigentlich der Pfad in die Zukunft. Sie sind ansprechbar, weil sie besonders verwundbar sind, und sie müssen im Grunde genommen die Chance bekommen, sich hier in dieser Gesellschaft sehr schnell zu integrieren, damit sie – darin sind wir uns einig mit dem Deutschen Frauenrat – ihre Kinder in der Kita und in der Schule gut begleiten können.
Jetzt ist das eine besondere Herausforderung, weil nicht alle Frauen mit einem Bildungsniveau nach Deutschland kommen, das dem unseren auch nur annäherungsweise entspricht, meine Damen und Herren. Wir wissen aus der Vergangenheit, dass viele Frauen hierherkommen, aus der Türkei und anderen Ländern, die zu Hause kaum oder gar nicht alphabetisiert sind.
Das heißt, das muss genau betrachtet werden. Es müssen Projekte aufgelegt werden, damit diese Frauen Deutsch lernen können, obwohl das natürlich sehr schwierig ist, wenn man in seiner eigenen Sprache nicht lesen und schreiben kann.
Die Herausforderung ist klar, das wissen wir, aber sie muss auch beim Namen genannt und Wege müssen aufgezeigt werden.
Da kann ich sicher bei vielen von Ihnen Erinnerungen wecken, dass wir in der Vergangenheit den einen oder anderen Fehler gemacht und nicht genug darauf geschaut haben, dass wir, wenn solche Frauen hierhergekommen sind, ihnen diese Chance wirklich eröffnet haben. Vielen Menschen aus bestimmten Ländern ist es deshalb nicht gut gelungen, sich zu integrieren und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Das hat sich oft bis in die dritte Generation durchgesetzt.
Das waren nicht nur Türken,
genau, es waren auch Italiener, das weiß man aus der Forschung und aus der Anschauung –, es waren auch Italiener, die aus dem Süden Italiens kamen, einen agrarischen Hintergrund hatten und keine große Ausbildung besaßen.
Deswegen ist die Herausforderung, dass wir jetzt, wenn wir das gut organisieren und hinbekommen wollen, sehr frühzeitig schauen, dass die Menschen nicht erst irgendwo ihren Wohnsitz finden, sondern möglichst zusammen mit den Kindern und über die Frauen integriert werden.
Ich sage Ihnen, ich sage es auch in Richtung SPD, ich habe heute Morgen Frau Schwesig im Radio gehört. Sie hat sich genau zu diesem Punkt geäußert. Wir müssen auch damit rechnen, dass die vielen jungen Männer, die jetzt gekommen sind, ihre Familien nachholen, und dann werden noch mehr Frauen und kleine Kinder kommen. Dann muss es noch wichtiger sein, dass wir gewappnet sind und das gut organisieren.
Ich will das jetzt gar nicht als Kritik an irgendjemanden oder irgendetwas gesehen haben, eine Große Anfrage bildet eigentlich immer Material, um Erkenntnisse zu gewinnen.
Ich will es einfach noch einmal auf den Punkt bringen, damit es sich abrundet.
Meine Damen und Herren, die Herausforderungen sind sehr groß, aber wir wollen, dass diejenigen, die auf eine gewisse Zeit oder auch auf Dauer bei uns bleiben, tatsächlich im Arbeitsmarkt und in der Erziehung ihrer Kinder eine Bereicherung für unsere Gesellschaft darstellen. Daher müssen wir auch die Voraussetzungen schaffen, dass dies möglich ist. Allein werden sie das nicht schaffen.
Vor allem wenn man mit einem etwas geringeren Bildungshintergrund kommt, ist das nicht möglich.
Ich fasse noch einmal zusammen. Auf der einen Seite stellt sich die Frage: Wie können wir unser Grundgesetz ändern und insbesondere auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau durchsetzen? Wie können wir dafür sorgen, dass die Menschen dies erkennen und es auch wissen, dass die Männer um ihre Rechte und Pflichten wissen, dass aber auch die Frauen ihre Rechte kennen? – Das kann man in den Integrations- und Sprachkursen vermitteln, wenn man es geschickt anfängt.
Wir wollen aber natürlich auch, dass diejenigen, die für eine gewisse Zeit oder für immer hier bleiben, sich auch in unsere Gesellschaft einbringen, und dies wird nur über einen klugen Weg gelingen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es jetzt wie Herr Kollege Wiechmann. Ich nehme auch die Versatzstücke meiner Reden der vergangenen Jahre, die wir regelmäßig hier abhalten, und sage das, was ich immer sage.
Ich fange wieder damit an, dass ich mich auf die Antworten der Landesregierung auf entsprechende Anfragen, aber auch auf Redebeiträge von Innenministern – von Herrn Bruch und Herrn Lewentz – beziehe, dass nämlich die Bundesregierung über diese Dinge aus Gründen der Geheimhaltung – das ist auch eine Frage der Sicherheit des ganzen Systems – keine Auskünfte gibt und es deswegen keine Möglichkeit gibt, über die Frage, wo und welche Waffen tatsächlich stationiert sind, zu diskutieren.
Herr Kollege, das ist die Haltung der Landesregierung. Das schreibt sie auch in der Antwort auf die Anfrage vom vergangenen Herbst. Die Landesregierung verfügt über keine Informationen hinsichtlich der Lagerung von Atomwaffen, da sich die Bundesregierung in ihrer Informationspolitik Geheimhaltungsregelungen verpflichtet sieht.
Aussagen und Mutmaßungen hierzu könnten damit weder bestätigt noch dementiert werden.
Lassen Sie mich noch etwas zu den neuen Erkenntnissen sagen.
Lieber Herr Kollege Wiechmann, Sie haben die Argumentation gewechselt, weil es eine neue Erkenntnis gibt. Offensichtlich hat irgendeine Gruppe sich den Haushaltsplan aus den USA betrachtet.
Im letzten bzw. im vorletzten Jahr haben wir darüber diskutiert, dass tatsächlich jemand eine Kommission gefunden hat, die sich mit der Modernisierung der Waffen beschäftigt. Immer wieder wird irgendetwas hochgeholt. Aus diesen Festschreibungen im Haushalt, aus einem Thinktank oder wo auch immer wird hergeleitet, dass es vermutlich in Rheinland-Pfalz in Büchel wieder Veränderungen gibt. Es gibt dafür keinerlei tatsächliche Hinweise. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen ist es unredlich, hier so zu reden und diesen Antrag zu stellen.
Das weiß vor allem auch die SPD und mein Kollege, Herr Noss, der immer dazu redet.
Er weiß das, er hat das hier immer wieder so erklärt.
Meine Damen und Herren, das ist wirklich Kaffeesatzleserei. Das ist Common Sense, wie wir das hier schon x-mal gesagt haben, dass die Zuständigkeit für den NATOVertrag, für die Außen- und Verteidigungspolitik im Bund liegt und nicht hier bei uns im Landesparlament. Deswegen spekulieren wir darüber nicht.
Um die Redezeit auszufüllen, habe ich letztes Mal versucht, etwas über Ihr Verhältnis zu den amerikanischen Streitkräften zu sagen.
Man weiß gar nicht, was man hier noch sagen soll.
Heute nehme ich ein anderes Beispiel. Ich habe mir jedes Mal etwas einfallen lassen. Heute nenne ich den früheren Ministerpräsidenten Kurt Beck, der damals einen CDUAbgeordneten im Bundeskanzleramt angeschwärzt hat, weil er sich dazu geäußert hat. Inzwischen haben wir hier die Regelung, dass die stellvertretende Ministerpräsidentin – als Privatperson, hat Lewentz gesagt – zu den Demonstranten geht, die vor dem Tor ihren Missmut zum Ausdruck bringen.
Das ist der graduelle Unterschied. Früher hat der Ministerpräsident gesagt, das geht überhaupt nicht. Jetzt geht die stellvertretende Ministerpräsidentin zu den Abrüstungsfreunden.
Ich will das einfach hier feststellen.
Wieso ist das Quatsch? Ich freue mich auf Ihre Wortmeldung, Herr Pörksen.
Also gut, dann ist es Quatsch. Ich will einfach nur das sagen, was Sie hier machen, „Groundhog day“ ist ein ganz beliebter Film, das haben wir hier auch alle Jahre wieder.
Vielen Dank.
Herr Kollege Wiechmann, spreche ich nicht deutsch, oder kommt es bei Ihnen einfach nicht an?
Sie haben hier formuliert: Keine Atomwaffen in RheinlandPfalz oder anderswo.
Was die Frau stellvertretende Ministerpräsidentin in ihren Ausführungen gesagt hat, stimmt doch hundertprozentig mit dem überein, was ich hier gesagt habe, dass wir hier nicht darüber spekulieren können, weil wir es nicht wissen und weil die Verantwortlichen es aus Geheimhaltungsgründen auch nicht sagen können. Das ist Teil der nuklearen Abschreckung, aber auch eine Frage der Sicherheit dieser Waffen. Das ist doch ganz klar.
Dass am liebsten niemand Krieg hätte und alle Menschen friedlich zusammenleben, ist eigentlich ein Menschheitsbedürfnis. Doch die Realität ist eine völlig andere.
Weil Sie die ganze Weltpolitik einbezogen haben, vom Klimawandel bis hin zur atomaren Abschreckung, frage ich Sie: Was machen denn die Amerikaner und die NATO im Augenblick aus Rheinland-Pfalz heraus von Spangdahlem und von Ramstein aus?
Jetzt sage ich Ihnen einmal, was die Amerikaner machen und was die NATO im Augenblick auch aus Rheinland-Pfalz heraus von Spangdahlem und von Ramstein aus machen. Das ist die Ukraine. Das ist die Frage mit der Krim. Das ist aber vor allem – wir waren als Fraktion vor eineinhalb Jahren in Estland gewesen – auch die Sicherung unserer NATO-Verbündeten an der Ostgrenze mit ganz, ganz hohem Einsatz auch von Menschen und Maschinen, weil sie dazu in der Lage sind und weil sie dazu auch die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Wir tun das als Deutschland schon lange nicht mehr. Das wissen Sie. Wir bringen noch nicht einmal mehr den An
satz in der NATO, der eigentlich von uns gefordert wäre. So viel zur Frage der Abrüstung und allem Weiteren.
Der zweite Bereich ist folgender: Denken Sie einmal an die Ebola-Krise zurück. Wer hat denn dafür gesorgt, dass in Afrika diese Situation beherrschbar wurde? Das waren die amerikanischen Streitkräfte, gesteuert von Ramstein aus, die dort die medizinische Versorgung hingeschafft haben
unter Einsatz auch des Lebens der Soldaten, die dort die Bekämpfung dieser Krankheit angegangen sind.
Jetzt rede ich auch noch einmal über den IS. Wer fliegt denn dort. Das sind auch wieder die Amerikaner. Also, was wollen Sie denn?
Wollen Sie jetzt alles hier infrage stellen, was sich in Rheinland-Pfalz abspielt, weil Sie meinen, über etwas diskutieren zu wollen, wo Common Sense ist, dass wir hier in Rheinland-Pfalz darüber nicht diskutieren? Mehr will ich dazu jetzt gar nicht sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mir gerade erlaubt, mich wieder einzurichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Alt, zunächst einmal ein Dank an Sie für die Darstellung der Änderungen. Deswegen kann ich mich jetzt auf ein paar Schwerpunkte beschränken.
Details – das will ich gleich zu Beginn sagen – werden wir sicherlich im Rahmen der Anhörung, die wir quasi schon beschlossen haben, soweit wir das vom Verfahren her können, im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung erörtern. Wie ich eben schon sagte, werden wir uns dort mit den Details auseinandersetzen.
Erste Bemerkung, die ich machen will: Frau Ministerin, Sie haben selbst gesagt, dass die Veränderung des aktuellen Gesetzes schon zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt worden ist. Es ist jetzt wohl ein Rennen zum Schluss, dass alles gemacht werden muss. Gerade haben wir bei den Wohn- und Teilhabeformen gehört, dass jetzt noch vieles auf den Weg gebracht werden muss, aber das ist okay.
Sie haben selbst angedeutet und in Ihrem Gesetzentwurf festgeschrieben, dass all die Instrumente, die es derzeit gibt – sowohl im bisherigen Gesetz als auch das, was wir auf der kommunalen Seite bei der Parität versucht haben, aber auch mit den Gleichstellungsberichten –, nicht wirklich zu einem Erfolg führen, den wir als zufriedenstellend betrachten. Wir haben das im Ausschuss schon x-mal an verschiedenen Stellen diskutiert.
Die Frage zu behandeln, warum das so ist, würde jetzt
sicherlich diesen Rahmen sprengen. Ich glaube, trotzdem muss das aber an den Anfang gestellt werden. Frau Ministerin, ob die Instrumente, die Sie jetzt als bessere bezeichnen, tatsächlich nachher eine wirkliche Veränderung bringen, müssen wir, denke ich, noch einmal gemeinsam besprechen; denn der Entwurf ist nicht mehr der, den Sie als Referentenentwurf eingebracht haben, da Sie schon einige Veränderungen vorgenommen haben.
Der Gesetzentwurf soll vor allem dort wirken, wo eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und bei bestimmten Gehaltspositionen, aber vor allem auch in Gremien festzustellen ist. Die Instrumente, die Sie anwenden, denke ich, müssen sowohl auf ihre Praktikabilität als auch auf ihre Finanzierbarkeit und ihre tatsächliche Umsetzungmöglichkeit hin noch einmal beleuchtet werden.
An dieser Stelle sage ich, Sie haben in § 5 das Gendermainstreaming eingeführt. Sie haben darauf hingewiesen, dass es in diesem Gesetzentwurf auch darum geht, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beachten. Ich sehe darin ein Stück weit einen Widerspruch zu dem, was Sie bei den Gleichstellungsbeauftragten geregelt haben. Sie haben die Gleichstellungsbeauftragten auf das weibliche Geschlecht eingeschränkt, und zwar in zweierlei Hinsicht. Nur Frauen können Gleichstellungsbeauftragte sein, und nur weibliche Beschäftigte können sich an diese Gleichstellungsbeauftragten wenden. Ich bin mir nicht sicher, wie das mit Ihrem Anliegen von Gendermainstreaming korrespondiert. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das, was Sie da hineingeschrieben haben, wirklich modern ist.
Ich sage das vor dem Hintergrund, dass wir sehen, dass in anderen Bundesländern um uns herum durchaus andere Wege gegangen worden sind, wobei ich konstatieren muss – wir haben uns das auch angesehen, die von Ihnen intern durchgeführte Anhörung haben Sie schon erwähnt –, dass Sie natürlich einen riesigen Spagat zwischen den Wünschen der einen, die sehr viel mehr wollten, und denen, die sehr viel weniger wollten oder immer noch wollen, machen mussten, Frau Ministerin. Ich denke, das wird uns viel Arbeit bei den Beratungen im Ausschuss bereiten.
Nun zur Frage, was wollten manche gar nicht. Sie haben selbst schon darauf hingewiesen, dass Sie die Vergabe öffentlicher Aufträge, für die Sie über eine Verordnung jetzt schon eine Frauenförderung verpflichtend festgeschrieben haben, aufgrund des öffentlichen Drucks – wir haben das hier schon diskutiert – aus dem Gesetz haben herausnehmen müssen. Sie haben aber auch die alte Regelung wieder eingeführt, dass nämlich die Verbände der freien Wirtschaft und der Selbstverwaltungskörperschaften dieses Gesetz nicht mehr 1 : 1 umsetzen müssen und es für sie nicht gilt. Das ist sicherlich eine Folge des öffentlichen Drucks.
An der Stelle will ich aber auch sagen, die Kommunen sind Teil des Landes und sind nicht an allen Stellen, aber an sehr vielen Stellen von diesem Gesetz nachher betroffen. Dies vor allem dann, wenn es um die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Aufgaben geht. Wir haben zur Kenntnis genommen – ich glaube, Sie haben es sogar in die Begründung hineingeschrieben –, dass der Kommunale Rat
den Gesetzentwurf einstimmig – bei einer Enthaltung – abgelehnt hat. Wie kann es anders sein? Der Begriff der Konnexität spielt natürlich von kommunaler Seite aus eine große Rolle. Ich denke, die Kommunen befürchten weitere Kosten. Das kann man sich vorstellen, aber auch das werden wir hinterfragen, weil das Klagerecht, aber auch die Stellvertretung, die noch einmal dezidiert mit eigenen Aufgaben usw. eingeführt wird, die eine oder andere Schwierigkeit bereiten wird. Das gilt vor allem aber auch für die Kleinteiligkeit. Das heißt, jede Behörde muss das machen.
Interessanterweise finden die Schulen in dem Gesetz keinen Niederschlag mehr. Sie sind noch über die Verwaltungsgerichtsordnung enthalten. Ich glaube, das haben Sie als Beispiel genommen. Sie waren vorher dezidiert genannt.
An der Stelle will ich noch einmal auf die Gleichstellung zurückkommen. In den Schulen haben wir kein Problem im Bereich der Frauen, sondern bei den Männern. Wir haben zu wenige Männer, die an Schulen den Beruf des Lehrers ergreifen. Sie sind im Hintertreffen. Deswegen stellt sich die Frage, ob man an der Stelle, an der Frauen keine Unterrepräsentanz zeigen, so etwas für Männer mit einführt.
Da ich gerade von Männern spreche, will ich an der Stelle sagen, dass Sie wollen, dass sich nur Frauen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden können. Es dürfen nur Anliegen vorgetragen werden, die sich aus dieser Gleichstellung ergeben. Man muss prüfen, ob das wirklich das ist, was man sich in den Ämtern vorstellt.
Einen Punkt, der mich sehr gestört hat, muss ich benennen. An zwei Stellen schreiben Sie, dass Sie mit diesem Gesetz die traditionellen Rollenbilder – das ist ein Zitat – auflösen wollen, und es soll erreicht werden, dass Männer und Frauen Beruf und Familie besser vereinbaren können. Ich bezweifle, dass es Aufgabe eines Landesgleichstellungsgesetzes ist, traditionelle Rollenbilder aufzulösen und das als politische Marschrichtung vorzugeben. Das ist immer noch Privatsache, wie man sein Leben zu Hause organisiert. Man kann Bedingungen schaffen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Man kann sich alles Mögliche vorstellen. Vieles wird gemacht. Es geht mir, ehrlich gesagt, zu weit, das an zwei Stellen in das Gesetz hineinzuschreiben.
Es sind ganz viele Dinge, die uns bei der Anhörung und der anschließenden Auswertung Gelegenheit geben, uns darüber noch einmal zu unterhalten. Wir werden sehen, wie offen Sie sind, auf unser Mitwirken einzugehen. Wir werden sehen, was daraus wird.
Vielen Dank.
Ich werde niemanden provozieren, insofern dürfte das leicht fallen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus dem Landkreis Kusel stehen zwei Verbandsgemeinden in dem
vorliegenden Entwurf. Ich komme sozusagen als Bote der Betroffenen vor Ort, um hier noch ein paar Dinge mit anzusprechen, die ich bitte, in der Beratung mit zu berücksichtigen. Ich glaube, die Kollegen wissen das alles.
Zuerst einmal möchte ich sagen, in der Begründung steht, dass die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg einen eigenen Gebietsänderungsbedarf hat. Den hat sie nicht. Diesen hat lediglich die Verbandsgemeinde Waldmohr. Das ist nur eine Klarstellung. Das sollte hier festgestellt werden, damit es sich nicht verfestigt.
Zweitens ist zu Hause eine Frage zur Bestellung des Beauftragten aufgeworfen worden. Übrigens macht das nicht der Kreistag, sondern die Kreisverwaltung, Herr Pörksen.
Sie hatten vom Kreistag gesprochen. Wer die Bestellung vornimmt, ist die Kreisverwaltung. So steht es jedenfalls jetzt drin, damit sich auch das jetzt nicht verfestigt.
Es geht hier um die Stichtagsgeschichte.
Ich stelle fest, das ist wirklich ein emotionales Thema. Es geht einfach nur um Zahlen und Fakten.
Am 31. Dezember 2016 soll jetzt für Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg – völlig zu Recht übrigens – die Regelung gefunden werden, dass Beauftragte installiert werden können, damit keine Bürgermeisterwahl mehr stattfinden muss. Die Frage ist, ob der Beginn dieser neuen Amtsperiode zusammenfallend mit der des neuen Verbandsgemeinderates am 1. Januar 2017 sinnvoll ist, dass also beide, der Rat und der Bürgermeister, neu ins Amt kommen und es keinerlei Übergangsfrist gibt, um die Ernennung vorzunehmen, sondern das alles innerhalb von wenigen Stunden stattfinden muss. Die Frage der Ernennung spielt hier also eine Rolle.
Es ist drittens festgelegt, dass nur die bisherigen Bürgermeister tatsächlich Beauftragte werden können. Was geschieht in dem Fall, dass einer der Kollegen das nicht machen möchte? Welche Regelungen sehen Sie da vor?
Das Allerentscheidendste ist, es ist nicht geregelt, wie die Entschädigung für die geregelt werden soll, die eine Beauftragung übernehmen. Vielleicht nehmen Sie das einfach einmal mit. Mehr wollte ich gar nicht sagen. Es sind einfach sachliche Fragen.