Florian Streibl
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich im Herbst vergangenen Jahres dafür plädierte, in der Causa Mollath einen Untersuchungsausschuss einzu setzen, war ich noch relativ allein auf weiter Flur.
Heute sind fast alle froh darüber, dass dieser Untersu chungsausschuss von allen Fraktionen des Landtags eingesetzt wurde. Dessen Arbeit war wichtiger denn je und zur Aufklärung des Sachverhalts dringend er forderlich.
Meine Damen und Herren, mein Dank gilt all jenen, die an der Arbeit des Untersuchungsausschusses be teiligt waren.
Zuerst danke ich dem Landtagsamt, das die rasche Abfolge der Zeugenvernehmungen ermöglicht hat.
Ich danke unseren Mitarbeitern, die bis in die Nach stunden, manchmal sogar bis in die Morgenstunden hinein, unermüdlich mitgearbeitet und mitgeholfen haben.
Dank gilt auch dem Stenografischen Dienst, der das, was wir gesagt haben, peinlichst genau aufgeschrie ben hat.
Dir, lieber Florian Herrmann, danke ich dafür, dass du den Untersuchungsausschuss kollegial geführt hast, sodass wir in einer guten Atmosphäre verhandeln und untersuchen konnten.
Allerdings bin ich – wie wahrscheinlich viele andere Mitglieder der Oppositionsfraktionen – enttäuscht da rüber, dass Opposition und Koalition bei der Bewer tung der Ergebnisse so stark voneinander abweichen. Ihr von der Koalition habt das Gleiche gesehen, was wir gesehen haben. Ihr habt das Gleiche gehört, was wir gehört haben. Ihr habt dieselben Akten gelesen. Dennoch kommen wir zu fundamental unterschiedli chen Ergebnissen.
Es ist enttäuschend, dass die Regierungskoalition in das Lied der Ministerialbeamten einstimmt, die immer wieder festgestellt haben, dass in der Sachbehand lung alles richtig gelaufen sei. Wenn dem so gewesen wäre, dann säßen wir nicht hier, um darüber zu bera ten. Wenn dem so gewesen wäre, dann wäre Herr
Mollath nicht immer noch in der Unterbringung. Wenn dem so gewesen wäre, dann hätten wir den Untersu chungsausschuss nicht gebraucht. Aber es hat ihn gebraucht; das müssen wir alle heute erkennen. Von daher hätte ich mir bei der Koalition schon einen Fun ken an Kritikfähigkeit und an Fehlerkultur gewünscht.
Es gab in diesem Untersuchungsausschuss einige Tiefpunkte; Frau Kollegin Aures hat schon manche genannt. Ein Beispiel: Der Vorsitzende Richter, der Herrn Mollath verurteilt hat, musste im Ausschuss zu geben, dass er die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath, die er in seiner Akte hat, nicht gelesen hat – er hat das mit den Worten "Ich lese doch keine 110 Seiten" beiseite gewischt –, sondern erst sechs Jahre nach der Verurteilung zur Kenntnis ge nommen hat. Damit wird ein sehr trauriges Bild von diesem Prozess und dem gesamten Fall gezeichnet.
Eine weitere Peinlichkeit, von der Frau Kollegin Aures schon berichtet hat, war der Auftritt des Präsidenten des Landesamtes für Steuern, Herrn Dr. Jüptner. Er hat mit seinen süffisanten und sophistischen Ausfüh rungen über Aktenvermerke, die dann welche sind, wenn sie es dann doch nicht sind, oder vielleicht sein könnten, wenn sie es doch wären, mit dem Ernst des Themas Schindluder getrieben. Das war der Aufarbei tung des Falles nicht dienlich, sondern respektlos. In gewisser Weise hat er das Haus sogar verhöhnt, als er sagte, der Ausschuss habe nicht nachgefragt, um welche Aktenvorgänge es sich gehandelt habe. Dabei war das Interesse an diesen Vorgängen und den da zugehörigen Akten handgreiflich. Er aber hat das ein fach verschwiegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, theoretisch hat die Staatsregierung die Pflicht, das Parlament bei der Wahrnehmung seines Kontrollrechts zu unterstützen. Sie hat sich dabei von dem Interesse an der vollstän digen Aufklärung des Sachverhalts leiten zu lassen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Von einem Interesse an Aufklärung und Unterstüt zung konnten wir leider nicht allzu viel spüren. Wir haben zwar viele Akten bekommen; aber man musste erst etliche Vorhalte machen, bis man von den Betei ligten konkrete Auskünfte bekam. Einige Beamte waren schlecht auf ihre Vernehmung vorbereitet und konnten auch anhand der Akten bestimmte Abläufe kaum rekonstruieren.
Wir sind mit 96 Akten bedient worden. Die Vollstre ckungsakte war allerdings nicht darunter, was uns bei der Aktenflut erst zu spät aufgefallen ist.
Meine Damen und Herren, die interessierte Öffentlich keit, die über Tage hinweg unsere Sitzungen vor Ort verfolgt hat, wird es sicherlich nicht verwundern, dass wir in unserem Minderheitenbericht zu einem vernich tenden Ergebnis kommen – im Gegensatz zum Mehr heitsbericht. Die Unfähigkeit, auch nur den kleinsten Fehler einzuräumen, ist beschämend. Dieses Fehlen einer Fehlerkultur ist einer Demokratie letztlich unwür dig.
Wir, die FREIEN WÄHLER, die SPD und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN kommen in unserem Minderhei tenbericht zu dem Ergebnis, dass alle beteiligten Be hörden auf allen Ebenen viele und gravierende Fehler gemacht haben. Der Landtag, aber auch die Öffent lichkeit wurde mehrfach falsch informiert. Deshalb be halten wir es uns ausdrücklich vor, eine weitere Aufla ge dieses Untersuchungsausschusses zu fordern, wenn sich das als notwendig erweist.
Die Staatsanwaltschaft – eigentlich Wächterin der Ge setze – hat in diesem Fall versagt, da sie nur sehr ein seitig, zulasten von Herrn Mollath, ermittelt und die der Entlastung dienenden Fakten nicht genügend be achtet hat.
Auch die Finanzbehörden haben enttäuscht und ver sagt. Wenn man hört, dass man dort die Botschaft vonseiten der Justiz, Mollath sei möglicherweise un zurechnungsfähig, sehr willig aufgenommen und als Argument dafür genommen hat, um, so wörtlich, "die Akte totzumachen", dann ist auch das beschämend. Wenn man auf die Nachfrage, warum nicht nach die sen 106 Seiten Verteidigungsschrift, die 12 Seiten mit validen Beweismitteln enthielt, gefragt wurde, die Ant wort bekommt, wenn ich nach diesen 106 Seiten ge fragt hätte, dann hätte ich sie ja auch lesen müssen, dann ist das noch beschämender, meine Damen und Herren.
Im Abschlussbericht der Koalition heißt es, für die Aufnahme von Ermittlungen der Steuerfahndung hät ten fünf Bausteine zusammenkommen müssen; wir haben es vorhin gehört. Dem müssen wir ausdrück lich widersprechen. Vom aktuellen Steuerfahnder haben wir erfahren, dass die Anzeige von Herrn Mol lath vom 09.12.2003 in Verbindung mit der 106-seiti gen Verteidigungsschrift damals ein Grund für Ermitt lungen bzw. ein Steuerstrafverfahren gewesen wäre. Allerdings haben diese 106 Seiten damals gefehlt, weshalb man nichts unternehmen konnte. Aber zu dem damaligen Zeitpunkt hätte das ausgereicht. Der
Selbstanzeige, von der auch vorhin gesprochen wurde, hätte es nach Aussage des Fahndungsprüfers 2003 nicht bedurft. Sie war nur insofern notwendig, als man dadurch gewusst hat, dass bestimmte Taten noch nicht verjährt sind.
Dann hat die Steuerfahndung zugeschlagen, und zwar erfolgreich zugeschlagen – Frau Kollegin Aures hat das ja schon gesagt. Deshalb ist es falsch, zu sagen, dass an den Anzeigen von Herrn Mollath nichts dran war. Da ist sehr wohl etwas dran, und es wird ja auch aktuell in dieser Sache ermittelt. Wenn die Steuerfahndung die Unterlagen schon damals ge habt hätte, wären Steuerstraftäter womöglich nicht leer ausgegangen.
- Ja, aber man hätte es machen können.
Nun zum Justizministerium. Seit 2004, seit fast zehn Jahren ist dieses Haus mit dem Fall Mollath beschäf tigt. Allein dort werden ungefähr 19 Akten geführt, und Berichte werden lieblich hin- und hergeschrieben. Man hat allerdings nie Herrn Mollath einmal persön lich angehört, obwohl er permanent darum gebeten hat. Damals war in dieser Akte schon alles enthalten, was man eigentlich gebraucht hätte. Heute wissen wir aber: 2003 bekam Herr Mollath die Stempel "Spinner" und "Querulant" aufgedrückt, obwohl das damals noch nicht feststand; es gab noch kein Gutachten. Al lein der bloße Verdacht, ein Spinner zu sein, reichte schon aus, dass Herr Mollath nie wieder Gehör be kommen hat. Ihm wurde das notwendige Gehör nicht mehr geliehen, damit er sich auch hätte verteidigen können. Die Kontrolle des Justizministeriums bezüg lich der Staatsanwaltschaft hat in mehrfacher Weise versagt; denn die Tatsachen, die zugunsten von Mol lath hätten ermittelt werden sollen, wurden nicht ermit telt.
Man hat auch versagt, als 2004 die Petition von Herrn Mollath kam. Zwar wurde ein Bericht geschrieben. Es wurde eigentlich nur auf 100 Seiten hingewiesen, nicht aber auf den Inhalt. Auch auf die 12 validen Sei ten wurde nicht hingewiesen.
Man hatte weiter die Strafakte von Herrn Mollath im Haus. In dieser Strafakte waren auch weitere Hinwei se enthalten. In dieser Strafakte befand sich zum Bei spiel auch die Aussage von Frau Mollath, dass sie wegen der Aussagen ihres Mannes ihre Arbeitsstelle verloren hatte. In dieser Akte befanden sich die 106 Seiten sowie ein Schreiben der HypoVereins bank, dass die Innenrevision eingeschaltet worden ist. In diesen Akten waren auch alle Beweismittel. Man hat auch bei dieser Petition dem Landtag keinen Hin weis gegeben.
Man hätte damals nur eins und eins zusammenzählen müssen: die Verteidigungsschrift, die 12 Seiten, den Hinweis auf die Innenrevision, das Ergebnis der In nenrevision, die Kündigung von Frau Mollath und die Tatsache, dass Herr und Frau Mollath wegen dieser Tätigkeit offensichtlich massiv Streit hatten. Das Min deste, was man hätte machen können, wäre gewe sen, das Ganze zu nehmen, den Finanzbehörden zu übergeben und zu sagen: Das könnte euch interessie ren. Selbst das hat man unterlassen. Im Grunde hat man sich schützend vor mögliche Steuerstraftäter ge stellt, weil man solche Anzeigen und solche Strafver folgungen bei uns nicht will. Wie gesagt: Man hat ent lastende Elemente verschwiegen, zum Beispiel alles, was im Revisionsbericht stand.
Frau Ministerin, Sie haben hier im Haus von Anfang an immer alles kleingeredet. Sie haben gegenüber dem Landtag Informationen einseitig und zulasten von Herrn Mollath gegeben. Ihre Berichte im Landtag waren daher unvollständig und einseitig. Damit waren sie auch unbrauchbar. Das beginnt zum Beispiel – wie vorher gesagt – mit der Stellungnahme an den Landtag im Jahr 2004, die einfach unzureichend war, weil sich die Berichterstatter überhaupt kein richtiges Bild von diesen etwa 100 Seiten machen konnten. Man hätte zumindest einen Hinweis auf den Inhalt dieser 104 Seiten geben müssen.
Des Weiteren hat sich Herr Mollath 2005 mit einem weiteren Schreiben an das Ministerium gewandt und sich über die Staatsanwaltschaft beschwert, dass sie seinen Anzeigen nicht nachgeht. Er hat sich sozusa gen an Sie als Fachaufsichtsbehörde gewandt. Was war? – Sie haben ihm geantwortet oder ließen ihm antworten, dass für Anzeigen die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zuständig ist. Das Ministerium hat sich schlicht geweigert, seiner Aufsichtspflicht nach zukommen; denn einen Beschwerdeführer darf man nicht an die Stelle zurückverweisen, über die er sich beschwert. Das ist ja grotesk.
Diese Absurdität nimmt auch mit den Schreiben von Herrn Braun ihren weiteren Lauf, der sich 2011 an Sie wandte und auch auf Ihre Aufsichtspflicht hinwies, der eine sogenannte eidesstattliche Versicherung abgab und auch Fragen stellte, auf die er sich vom Ministeri um Antworten erhoffte. Anstatt Antworten zu bekom men, erhielt er vom Gericht, das er gar nicht ange schrieben hat, eine Rechnung. Daran sieht man, wie man mit einem Bürger, der eine Auskunft will, umgeht, wie bürgerfreundlich man arbeitet. Man erhält Rech nungen von ganz anderen Stellen, bei denen man gar nicht angefragt hat, und zwar deshalb, weil das Minis
terium das alles fälschlicherweise als einen Wieder aufnahmeantrag gewertet und an das Gericht weiter gegeben hat, wohl wissend und wohl sehend, dass Herr Braun nicht einmal antragsberechtigt ist, weswe gen das Gericht diesen Antrag logischerweise zurück weisen musste. Da hätte man auch bürgernäher und bürgerfreundlicher handeln können.
Frau Ministerin, Sie sagten noch 2012, dass dies alles etwas Gutes war. Dies ist nur noch grotesk; denn es scheint so, als ob Herr Braun für das Ministerium le diglich einer der zahlreichen und lästigen Unterstützer von Herrn Mollath war. Eine korrekte und unvoreinge nommene Sachbehandlung hätte aber bereits 2011 dazu dienen können, in die Prüfung eines Wiederauf nahmeverfahrens einzusteigen, da genau der von Herrn Braun vorgetragene Sachverhalt Teil des Wie deraufnahmeantrags ist.
Darüber hinaus haben wir Ihre Stellungnahmen im Verfassungs- und Rechtsausschuss vom 8. März 2012, in denen Sie die Prüfung der Revision durch den BGH sozusagen als Qualitätssiegel ver wandt haben. Sie haben aber verschwiegen, dass der BGH im Grunde genommen die Revision mit den übli chen drei Zeilen abgewiesen hat. Deshalb kommt im Nachhinein Herr Dr. Meindl bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass der BGH aufgrund der massiven Rechtsfehler überhaupt nicht richtig prüfen konnte.
Unbrauchbar war auch Ihr Bericht zu der hohen Hürde des Anfangsverdachts. Sie hätten auch sehr wohl darauf hinwirken können, dass Vorermittlungen geführt werden. Das wäre auch legitim gewesen. Die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath haben Sie als wirres Sammelsurium abgetan und eigentlich nur die Punkte herausgestellt, die als wirr angesehen werden können. Jene 12 Seiten, die für die Steuerfahndung aber von Bedeutung sind, haben Sie uns im Aus schuss schlichtweg unterschlagen. Auf diese hätten Sie auch hinweisen können. Das wäre ein korrekter und auch differenzierter Sachvortrag gewesen.
Zum Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank. Hierzu haben Sie auch nur dargestellt, dass es ein Beleg für arbeitsrechtliche Verfehlungen war. Auch wenn man den sogenannten Kronzeugensatz unter schiedlich bewerten kann, so haben Sie ihn uns doch vorenthalten. Sie hätten ihn uns auch sagen können. Sie hätten ihn uns auch sagen müssen, wenn Sie uns vollumfänglich hätten aufklären wollen. Das haben Sie aber nicht gemacht.
Im Nachgang zum Untersuchungsausschuss habe ich Sie noch zweimal angeschrieben, weil uns im Rah men der Ausarbeitung des Abschlussberichtes einige Widersprüche aufgefallen waren, nämlich dazu, wann
der Revisionsbericht in ihrem Haus vorgelegen haben muss. Ich war damals und bin auch heute noch der Meinung, dass angesichts der Aktenlage, die wir haben, der Bericht bereits Anfang 2012 im Ministeri um vorgelegen sein muss. Frau Ministerin, Sie haben im Rahmen Ihrer Zeugenbefragung auf Nachfrage ausdrücklich ausgesagt, die Staatsanwaltschaft und auch der Generalstaatsanwalt hätten zur Anfertigung der Stellungnahme den Revisionsbericht nicht beige legt. Sie haben dies damit begründet, dass Sie sich dann auch alle anderen Akten hätten kommen lassen und hätten durchsehen müssen.
Sie wollten uns glauben machen, man habe sich im Ministerium gar keine Akten, also nicht alle anderen Akten, vorlegen lassen. Aber das ist auch falsch; denn aus den Akten ergibt sich eindeutig, dass dem Ministerium ein ganzes Aktenkonvolut vorgelegt wor den war. Darin waren nicht nur Ermittlungs- und Straf akten enthalten, sondern auch eine Akte, ein Geheft zu AR 233562 aus dem Jahr 2011. Diese Akte enthält aber auch den von der Staatsanwaltschaft angefor derten Revisionsbericht. Eigentlich ist es auch un glaubwürdig, dass gerade dieser Revisionsbericht, über den im Landtag berichtet werden soll, nicht vor gelegt wird.
Darüber hinaus ist auch die Genese des Wiederauf nahmeantrags verwunderlich. Herr Staatsanwalt Dr. Meindl hat sich dieser Aufgabe wirklich mit Herz blut gewidmet und konnte bereits am 18.12. einen Wiederaufnahmeantrag vorlegen, nachdem Sie am 30.11. die Weisung dazu erteilt haben. In diesem An trag wird ausführlich zu den Tatbeständen der Rechtsbeugung geschrieben. Ich möchte einen kur zen Auszug zitieren, der höchst interessant ist:
Aufgrund der massiven Gesetzesverstöße konnte sich der Angeklagte nicht angemessen verteidi gen, da zahlreiche Umstände nicht formell zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung ge macht wurden. Die falsch oder gar nicht festge stellten Zusatztatsachen haben sich massiv auf die Einschätzung der Wahnhaftigkeit und der Ge fährlichkeit ausgewirkt. … Der BGH konnte auf grund der falschen Feststellungen keine Prüfung des Urteils durchführen. Es kann daher mit Si cherheit angenommen werden, dass bei korrekter Vorgehensweise die Unterbringung so nicht an geordnet worden wäre.
Soweit der Regensburger Staatsanwalt Dr. Meindl.
Anscheinend hat dieser Wiederaufnahmeantrag nicht gefallen. Er ging ein paar Mal hin und her. Am
Schluss wurde ein Antrag eingereicht, in dem kein einziger Punkt von Rechtsbeugung mehr enthalten ist, ursprünglich ging man von mindestens 14 aus. Man muss es anprangern, wenn jeglicher Vorwurf der Rechtsbeugung weggestrichen wird, weil in Bayern anscheinend nicht sein kann, was nicht sein darf. Rechtsbeugung und Steuerhinterziehung sind wohl Delikte, die es in Bayern nicht gibt.
Ein Weiteres ist sehr seltsam: Über alles ist akribisch berichtet worden; akribisch sind Akten geführt wor den. Sie geben dann sozusagen die historisch einma lige Weisung an die Staatsanwaltschaft, dass ein Wie deraufnahmeantrag eingereicht werden soll. Gerade bei diesem historischen Akt gibt es keine Unterlagen. Bei diesem historischen Akt hat man im Haus nicht die Sinnhaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrags ge prüft. Es gibt keine Schriftstücke dazu. Man hat das anscheinend bei einer Tasse Kaffee in der Kaffeekü che beschlossen. Das wird diesem Fall nicht gerecht und ist höchst unglaubwürdig.
Den anderen Sachverhalt hat schon die Kollegin Aures gebracht: Ihre Aussage im Verfassungsaus schuss. Sie haben gesagt, es gebe drei Möglichkei ten, warum Herr Mollath untergebracht sei. Sie haben immer gesagt, Sie bewerten gerichtliche Entscheidun gen nicht. Sie sagen, es sei nicht überraschend, dass Sie sich für die Variante 3 entscheiden, weil er schwe re Straftaten begangen habe und er weiterhin allge meingefährlich sei. Das ist aber eine Bewertung einer Entscheidung, die Sie nicht vornehmen wollten. Sie hätten sich dann neutral und zurückhaltend verhalten müssen.
Frau Ministerin, ihre Berichterstattung war stets von Einseitigkeit und Desinformation des Landtags ge prägt. Ihr Krisenmanagement war letztlich katastro phal und hat den Eindruck erweckt, dass es Ihnen nicht um ehrliche und unvoreingenommene Aufklä rung geht. Bis zum 08.03. hätten Sie alles noch in der Hand gehabt. Sie hätten das Haus umfassend aufklä ren können. Das haben Sie nicht getan. Sie haben in diesem Fall nie eine neutrale Rolle eingenommen.
Sie sind erst dann dazu übergegangen, die Vorgänge kritisch zu hinterfragen, als der öffentliche Druck so groß wurde, dass Sie nicht mehr anders konnten, weil der Ruf nach Ihrem Rücktritt immer lauter wurde. Zu letzt hat sich auch der Herr Ministerpräsident einge schaltet. Sie haben auf der ganzen Linie versagt und Bayern und der Justiz geschadet.
Aus dem Untersuchungsausschuss ziehen wir mehre re Schlussfolgerungen; die erste: dass die personelle Ausstattung der Gerichte und der Steuerfahndung zu
mager ist, dass dort massiv nachgebessert werden muss, bei der Sachmittelausstattung übrigens auch. Der Untersuchungsausschuss hat uns tiefe Einblicke in die Justizverwaltung ermöglicht, die uns erschau dern ließen.
Darüber hinaus gehören die Voraussetzungen der Unterbringung auf den Prüfstand. In Berlin ist man schon darauf aufmerksam geworden, dass der § 63 des Strafgesetzbuches auf den Prüfstand gehört.
Ein weiterer Punkt: Wir sind der Ansicht, dass 56 Jah re einseitige Regierung nicht unbedingt der Unabhän gigkeit der Justiz zuträglich sind.
In den vergangenen Jahren hat man unter einem be stimmten Ministerpräsidenten versucht, die Staatsver waltung nach den Grundsätzen von Wirtschaftsunter nehmen zu führen. Man hat gesagt, man müsse wie das Management denken, man müsse Leistungen messen können. Das mag zwar bei Wirtschaftsunter nehmen gut sein, in der Justiz ist es aber katastro phal, wenn man Richter, Staatsanwälte und Gerichte nach ihren Leistungen, das heißt, nach der Zahl der abgelegten Fälle beurteilt. Der Druck, Akten tot zu machen, wird immer größer. Das ist kontraproduktiv; denn für die weichen Faktoren, wenn es um Wahr heit,Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit geht, wenn man den Parteien erklären muss, was vor Gericht ge rade passiert, und Sachverhalte, die Juristen als nor mal ansehen, in eine verständliche Sprache überset zen muss, fehlt die Zeit.
Nicht der schnelle Prozess ist der gute, sondern der gute Prozess muss im Vordergrund stehen.
Frau Ministerin Merk, egal, was Sie jetzt tun: Wir wis sen, Sie sollten zurücktreten. Den Zeitpunkt dafür haben Sie aber eigentlich schon verpasst. In der Rechtsgeschichte und der Geschichte Bayerns wird ihr Name auf ewig mit dem Namen "Mollath" verbun den bleiben. Damit haben Sie Eingang in die Ge schichtsbücher gefunden.
Ich möchte zum Schluss noch einmal wiederholen, was ich hier in diesem Zusammenhang schon ein paar Mal gesagt habe: Ein Staat ohne Gerechtigkeit ist nichts anderes als eine große Räuberbande. Die ser Ausspruch stammt von Augustinus. Das sind keine leeren Worte. Ich habe es hier schon zweimal
gesagt, und ich habe das immer ernst gemeint. Ich meine es auch diesmal bitterernst. Wir müssen uns an der Gerechtigkeit messen lassen. Das ist der Rechtsmaßstab für Gerichte.
Anselm von Feuerbach hat bereits 1817 gesagt: Die Gerichte und die Richter sind Diener der Gerechtig keit. Darauf sollten wir uns besinnen. Dieser Fall muss uns mahnen: Was hier schiefgelaufen ist, darf nicht wieder vorkommen. Die Weichen für die Zukunft müssen gestellt werden.
Sie haben gesagt: Verschwörungstheorie. Im Unter suchungsausschuss haben wir keine Beweise für Ver schwörungstheorien gefunden, das stimmt. Es gibt keine Beweise, die das belegen. Tatsache ist aber, dass alles falsch gelaufen ist, was falsch laufen konn te. Keiner möchte das wahrhaben. Man hat sich nie die Zeit genommen, Herrn Mollath einmal anzuhören, sich mit ihm auseinanderzusetzen, ihm einen Funken Ernst entgegenzubringen.
Es war eine Sternstunde dieses Hauses, diesem Mann die Möglichkeit zu geben, in den Ausschuss zu kommen und in aller Öffentlichkeit seine Geschichte zu erzählen. Nach zehn Jahren war das bitter notwen dig. Dieser Akt hat das Vertrauen in den Staat wieder geweckt. In dieser Richtung müssen wir weiterma chen. Dieser Fall soll uns als mahnendes Beispiel die nen. Wir müssen als Gesetzgeber die Weichen stel len, dass in Zukunft solche Fehler nicht mehr gemacht werden, nicht mehr vorkommen können; denn auch das Versagen von vielen kann letztlich zu einem massiven Unrecht führen. Auch wenn jeder für sich meint, er habe in seinem kleinen Bereich richtig ge handelt, dann kann es in der Summe doch katastro phale, fatale und menschenunwürdige Folgen haben. Wir sind gemahnt, an diesen Stellschrauben zu dre hen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite an Sie, Frau Stewens, ein herzlicher Dank für die Leistungen, die Sie als Abgeordnete und Mitglied dieses Hauses für Bayern erbracht haben. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass die Arbeit, die wir als Abgeordnete vollbringen, ein Dienst an Bayern und an den Menschen in Bayern ist. Das müssen wir ernst nehmen. Dafür Ihnen ein Dankeschön auch von unserer Fraktion!
Genau weil es ein Dienst an Bayern ist, ist es wichtig, dass wir uns eigene Regeln zum Verhalten geben. Wir Abgeordneten sind ja keine heroischen Lichtgestalten, keine Heiligen, sondern Bürgerinnen und Bürger wie alle anderen in diesem Staat. Wir sind halt auf Zeit mit einem Mandat vom Souverän, von den Bürgerinnen und Bürgern, betraut. Weil wir Stärken und Schwächen genauso wie alle anderen haben, brauchen wir Regeln, die es uns ermöglichen, hier unsere Arbeit zu leisten. Die Regeln sind dazu da, Transparenz zu schaffen, damit man sieht, wer was macht, und eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen.
Schade ist, dass wir uns heute hier Regeln geben, die für die Mitglieder dieses Hauses gerade noch zwei Tage gelten werden; denn dann löst sich dieser Landtag auf, und ein neuer Landtag wird im Herbst zusammentreten. Was der dann macht, bleibt ihm überlassen. Von daher hätten wir vielleicht schon früher handeln müssen. Wir alle haben es nicht getan; da müssen wir uns selber an die Nase fassen.
Aber wir sind – auch im Blick auf die Verwandtenaffäre – zum Schluss gescheiter geworden. In gewisser Weise sind wir auch Getriebene geworden. Das ist vielleicht der Kritikpunkt, den wir bei den ganzen Regeln, die heute vorgelegt werden, haben, dass letztlich alles mit heißer Nadel gestrickt wurde. Auch bei den interfraktionellen Gesprächen über diese Thematik hing es wie ein Damoklesschwert über uns, dass wir immer unter Zeitdruck gearbeitet haben. Wir haben uns eigentlich nicht die Ruhe und die Zeit gegönnt und gönnen können, die Dinge gelassen zu betrachten, auszudiskutieren und einen Weg zu finden, der uns allen und auch Bayern am besten tut und das Beste herausfiltert.
Somit sehe ich in allem, was heute vorgelegt worden ist, immer nur einen gewissen Kompromiss, in manchen Fällen sogar einen kleinen Wettlauf der vermeintlichen Lichtgestalten. Die einen wollen ein bisschen moralischer und besser sein als die anderen. Aber das sollten sie eigentlich nicht sein. Denn es geht hier um die Demokratie schlechthin. Es geht darum: Wie habe ich einen Abgeordneten zu sehen? Was ist ein Abgeordneter? Welche Rechte und Pflichten und welche Kompetenzen hat er? Es geht letztlich um das freie Mandat, das geschützt werden muss und das man optimal ausüben kann. Deswegen ist es schade, dass die Diskussion so auseinanderläuft. Mein Wunsch und meine Bitte an den neuen Landtag wäre, dass man das Ganze in einer angemessenen Zeit und nach einem zeitlichen Abstand noch einmal auf den Prüfstand stellt, evaluiert und sich fragt: Was hat sich bewährt? Was ist von dem, was wir heute beschließen, praktikabel, und was ist nicht praktikabel? Dort muss man noch einmal genau hinschauen.
Die GRÜNEN haben mit ihrem Antrag zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung – ich finde es gut, dass er eingebracht worden ist und eine Mehrheit findet – einen besseren Zeitpunkt erwischt als wir mit einem ähnlichen Antrag, den wir schon vor einem Jahr gestellt hatten. Damals mussten wir feststellen, dass der Zeitpunkt dafür noch nicht reif war; jetzt ist er reif. Gratulation dazu, dass Sie den richtigen Zeitpunkt erwischt haben – wir leider nicht.
Wir sprechen heute zwar über Spenden an Abgeordnete persönlich, aber es geht letztlich auch um Parteispenden. Schon vor Jahren haben wir gefordert, Parteispenden zu deckeln, damit Großunternehmen diese Möglichkeit nicht über die Maßen strapazieren können und nicht eine ganze Partei korrumpiert wird. Wenn man auf dem Weg, den GRÜNE und SPD beschreiten, mitgehen will, sollte man bedenken, dass nicht nur der einzelne Abgeordnete, sondern auch eine Partei als solche korruptionsfähig ist. Von daher wäre es gut, wenn wir im Hinblick auf Parteispenden einen Strich ziehen und umdenken würden.
Wir finden es schade, dass wir mit unseren Antrag zur Änderung des Fraktionsgesetzes, der auf eine Deckelung zielt, nicht durchkommen. Aber gut, die Sichtweisen sind hier anders. Wichtig ist jedenfalls, dass wir eine gesetzliche Grundlage dafür finden. Dass diese fehlt, war übrigens auch immer ein Kritikpunkt des ORH. Diese Grundlage wird heute geschaffen, und das ist auch gut so.
Ich hoffe, dass wir diese Debatte im Herbst fortsetzen werden, in welcher Besetzung auch immer, und dass der Landtag dann in Ruhe einen Weg findet, den er tatsächlich beschreiten kann – zum Wohl Bayerns.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Kollegin Tausendfreund, ich möchte eines darstellen: Wir brauchen kein modernes Gesetz, denn modern waren wir im letzten Jahrtausend. Mittlerweile leben wir in der Post-Postmoderne, in einem Zeitalter der Funktionalität. Wir brauchen also ein Gesetz, das zukunftsweisend ist. Das sehe ich in Ihrem Gesetzentwurf gegeben. Es geht um die Offenheit, um den
freien Zugang zu Informationen aus der Exekutive. Das ist letztlich eine Frage der Freiheit und der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, damit sie diejenigen Informationen aus der Verwaltung bekommen, die für sie bestimmend sind. Es handelt sich um ein Grundrecht für eine funktionierende Demokratie. Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, worüber zu entscheiden ist. Wenn wir es ernst nehmen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in Bayern der Souverän sind, dann muss man diesem auch den Zugang zu Informationen aus der Exekutive gewähren. Wenn der Souverän dies will, muss man ihm den Zugang eröffnen. Allerdings sehe ich, dass die CSU den Zugang zu den Informationen, die der Souverän für seine Entscheidungen braucht, nicht gewähren will.
Darüber hinaus geht es nicht nur um den Zugang zu Informationen, damit man versteht, was in der Exekutive passiert, sondern auch um eine Kontrolle. Der Souverän muss die Exekutive kontrollieren können.
Aber dann geht es auch um die öffentliche Meinung und um die veröffentlichte Meinung. Wenn alle einen gleich guten Zugang zu den Informationen haben, kann der Souverän in der öffentlichen Meinung die veröffentlichte Meinung genauso kontrollieren. Deswegen handelt es sich hier um ein urdemokratisches Instrument, das die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sichert. Wenn wir uns dem verwehren, verwehren wir uns der Demokratie. Diese Tatsache müssen wir akzeptieren und hier proaktiv vorangehen. Deswegen werden wir diesen Antrag unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir halten die Neuausrichtung der Landesstiftung für gut. Auch das externe Wissen, das beigezogen wird, begrüßen wir; damit werden die Risiken breiter gestreut und verteilt. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir tragen ihn mit. Insofern schenke ich Ihnen damit meine restliche Redezeit.
Sehr geehrte Frau Kollegin Stewens, wenn ich höre, was Sie sagen, dann kann ich das nicht glauben, wenn ich sehe, was Sie tun.
Wir schützen die stillen Tage nicht dadurch, dass wir sie beschneiden. Wenn ich den Zeitpunkt auf zwei Uhr verlege, ist das das Einfallstor für den Relativismus, dem Sie hier Vorschub leisten. Das ist der Einstieg in den Ausstieg; denn es wird dann sehr schnell die Forderung nach drei Uhr oder vier Uhr kommen. Damit dienen Sie den stillen Tagen überhaupt nicht, sondern Sie werden zu ihrem Totengräber.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären und sagen, dass ich dieses Gesetz aus voller Überzeugung und aus tiefstem Herzen abgelehnt habe.
Denn für mich bedeutet es das Einbrechen einer weiteren Ökonomisierung in die Lebensverhältnisse und Lebensbereiche. Hierbei geht es – der Herr Minister hat es gesagt – um 12 von 8.760 Stunden im Jahr. An diesen 12 Stunden wird das Wirtschaftssystem in Bayern doch nicht zerbrechen. Wäre es so schlimm, dann sähe es schlecht für uns aus.
Meine Damen und Herren, in der Präambel der Bayerischen Verfassung heißt es zu Beginn, man gebe sich diese Verfassung angesichts des Trümmerfelds, zu dem ein Staat und eine Gesellschaftsordnung ohne Gott geführt hätten. Deswegen sage ich: Wehret den Anfängen!
Es wird argumentiert, dass sich die Lebensverhältnisse geändert hätten. Das mag wohl sein. Aber welchen Sinn und Zweck haben denn die stillen Tage? Sie haben einesteils den Sinn, eine Zäsur im Alltäglichen zu schaffen, sodass man zur Ruhe kommen und gerade die Lebensverhältnisse, die sich ändern, reflek
tieren kann. Das wird hier wieder negiert. Zweitens sind sie Tage des Gedenkens. Hierbei geht es nicht nur um kirchliche Tage, sondern zum Beispiel auch um den Volkstrauertrag. Wir leben heute in einer Gesellschaft und in einer Welt, in der wir an diesen Tagen nicht nur der Opfer von Gewalt und Vertreibung in der Vergangenheit gedenken, sondern auch der Opfer, die wir heute in Afghanistan, im Kosovo und sonst wo zu beklagen haben.
Was ist das für eine Gesellschaft, die nicht mehr der Toten gedenkt, in der die Toten nur noch tot sind?
Man sollte die Möglichkeit bieten, dass die Gesellschaft an diese Opfer denken kann. Daher bedaure ich, dass sich die CSU-Fraktion hat über den Tisch ziehen lassen.
Meine Damen und Herren, diese zwölf Stunden sind, wie ich schon sagte, der Einstieg in den Ausstieg. Sie werden sich schwertun, zukünftige Argumentationen und Diskussionen abzuwehren, wenn Sie einmal abgewichen sind.
Daher kann ich dieses Gesetz nur aus tiefster Überzeugung ablehnen und bedaure, dass Sie es nicht konnten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben es sehr zutreffend dargestellt. Es geht nicht um die Kirchensteuer an sich, sondern um die Art und Weise der Erhebung. Datenschutzrechtliche Belange stehen zwar im Raum. Wir sind aber der Ansicht, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen können, und bitten auch den Rest des Hauses, das mitzutragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es geht heute nicht darum, wer für diese Verfassungsänderungen das Erstgeburtsrecht hat. Es geht auch nicht darum, wer der Verfassung irgendwo einen Bärendienst erwiesen hat oder nicht. Vielmehr geht es darum, dass vier Fraktionen dieses Hauses gemeinsam Verfassungsänderungen ausgehandelt haben, sie gemeinsam auf den Weg bringen und einen Konsens gefunden haben, der diesem Haus letztlich zur Ehre gereicht.
In diesem Zusammenhang möchte ich ganz besonders dem Kollegen Georg Schmid danken, der diese interfraktionelle Arbeitsgruppe auf höchster Ebene souverän und sehr gut geleitet hat. Er hat uns jeder
zeit das Gefühl gegeben, willkommen zu sein und mitarbeiten zu können. Wir konnten unsere Gedanken und Anregungen sehr gut einbringen und hatten das Gefühl, dass wir auf einer sehr guten Basis zusammenarbeiten. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön!
Meine Damen und Herren, diese Änderungen, die wir in unsere Verfassung aufnehmen wollen, sind nicht Makulatur, sondern betreffen ganz zentrale Themen und Herausforderungen für unsere bayerische Gesellschaft heute. Gerade die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Bayern, in Stadt und Land, ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft Bayerns.
Wir leben in einem Zeitalter des demografischen Wandels, wir leben in einem Zeitalter der zunehmenden Metropolisierung des Planeten. Es gibt Prognosen, wonach 2050 80 % der Weltbevölkerung in Metropolen leben werden. Es erfolgt ein ganz massiver Druck auf die Metropolen dieser Welt, auch auf die Metropolen in unserem Land Bayern. Wir als Politiker sind gemeinsam herausgefordert, die Strukturen in Bayern zu schaffen, auch im ländlichen Raum, die es letztlich jedem Einzelnen in diesem Land ermöglichen, in seiner angestammten Heimat sein Lebensglück zu finden und zu schmieden. Das ist unsere Herausforderung.
Dazu ist es notwendig, im ländlichen Raum die nötigen Infrastrukturen zu schaffen, angefangen von Straße und Schiene über das DSL, den Internetausbau, der genauso notwendig ist, die Daseinsvorsorge, die Bildung in all ihren Facetten, auch die duale Bildung und das Handwerk, die medizinische Versorgung, die Pflegeleistungen in einer alternden Gesellschaft bis hin zum Arbeiten und Wirtschaften. Diese Herausforderungen müssen wir bestehen, damit wir die Menschen in ihrer Heimat halten können und die Metropolen vor einem übermäßigen Zuzugsdruck schützen. Das ist die Herausforderung in Bayern.
Darüber hinaus hat das Ganze natürlich auch mit einem Wertegerüst und einem Wertewandel zu tun. In Metropolen entwickeln sich andere Werte als auf dem Land. Ein Beispiel: In der Megametropole London hat nur noch ungefähr ein Drittel der Haushalte eine Küche. Sie ist nicht mehr notwendig. Man lebt vor dem Fernseher und von der Mikrowelle.
Wenn zum Beispiel die Küche als Ort des geselligen Austausches, des Zusammenkommens wegfällt, ändern sich auch Werte im gesamten Familienbild, letztlich auch in der Erziehung und im ganzen Leben.
Von daher müssen wir einem Wertewandel in unserem Land entgegenwirken.
Ein weiterer Punkt bei diesen Verfassungsänderungen ist das Ehrenamt. Es war ein besonderer Anstoß unserer Fraktion, dass das Ehrenamt in die Verfassung aufgenommen wird, damit es gewürdigt wird und damit es als Aufgabe von Staat und Kommunen gesehen wird, das Ehrenamt im Sinne des Gemeinwohls zu fördern.
Meine Damen und Herren, im Ehrenamt werden freiwillig von Tausenden von Mitbürgern Leistungen erbracht, die der Staat von sich aus niemals leisten könnte. Das Gemeinwohl wird letztlich nur lebendig und gefördert durch das Ehrenamt von den Tausenden Frauen und Männern, die tagtäglich freiwillige Leistungen erbringen für ihren Nächsten, in ihren Gemeinden, in ihren Verbänden und die damit sozusagen den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft darstellen, der uns zusammenhält und unser Bayernland zu einer liebenswerten Heimat macht.
Das ist ein großes Dankeschön an die vielen Ehrenamtlichen, die in der Verfassung eine Würdigung bekommen. Das Ehrenamt verdient aber nicht nur eine Würdigung, sondern es muss Auftrag an jegliche Politik in unserem Land sein, sich für das Ehrenamt starkzumachen, sich dafür einzusetzen und es zu fördern, wo immer es geht.
Ein weiterer Punkt, der uns besonders am Herzen liegt, sind die Kommunalfinanzen. Es war der Wunsch der CSU, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Wir haben nichts dagegen und haben das auch unterstützt. Wir haben aber auch gesagt: Wenn eine Schuldenbremse kommt, dann muss auch ein Wort zu den Kommunalfinanzen gesagt werden. Eine staatliche Schuldenbremse darf nicht zulasten der Kommunen gehen. Der Staat muss sich auch seiner Aufgabe gegenüber den Kommunen bewusst werden und eine angemes
sene Finanzerstattung sicherstellen, soweit es wortwörtlich im "Vermögen" des Staates im weitesten Sinne liegt, dass er das sicherstellen kann. Es werden immer mehr Aufgaben an die Kommunen delegiert, und wir alle stehen in der Verantwortung, die kommunalen Familien nicht alleinzulassen. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass auch die freiwilligen Aufgaben der Kommunen noch stärker berücksichtigt würden, was gerade im kulturellen Bereich sehr wichtig wäre, aber wir sind schon froh, dass wir das so durchgebracht haben.
Ein weiteres Dankeschön sage ich an Herrn Vizepräsident Bocklet in Bezug auf EU-Angelegenheiten. In einem zusammenwachsenden Europa ist es wichtig, dass nicht nur dieses Haus, sondern auch der Volkssouverän, das bayerische Volk, durch eine Volksgesetzgebung die Möglichkeit hat, Anweisungen zu geben, wie sich die Bayerische Staatsregierung in Fragen der EU verhalten soll. Auf dieser Ebene haben wir eine große Möglichkeit der Mitbestimmung geschaffen. Das kommt unserem bayerischen Gedanken der Volkssouveränität und auch der Autonomie entgegen. Wir wollen nicht getrieben werden in einer EU, die immer größer wird, sondern wir wollen ganz konkret mitgestalten können. Dafür auch ein herzliches Dankeschön!
Grundsätzlich denke ich, dass diese Stunde eine gute Stunde für dieses Haus ist. Wir haben gezeigt, dass wir in den wesentlichen Dingen, die die Zukunft unseres Landes betreffen, zusammenarbeiten können, die Probleme erkennen und auch die notwendigen grundsätzlichen Weichenstellungen gemeinsam vornehmen, auch wenn es bei den kleineren Weichenstellungen immer wieder unterschiedliche Ausprägungen gibt und man unterschiedliche Wege einschlägt, indem man zum Beispiel sagt: Das eine ist notwendiger als das andere und muss schneller gemacht werden. Aber die grundsätzliche Linie ist, glaube ich, uns allen gemein. Von daher sage ich Danke schön und bitte alle, diese Verfassungsänderungen zu unterstützen. Ich freue mich, dass sie im September unserem Souverän, dem Volk, vorgelegt werden, damit er seine Meinung dazu kundtun kann. Er wird letztlich darüber befinden, ob diese Verfassungsänderungen gut sind.
Die FREIEN WÄHLER werden heute und in Zukunft diese Verfassungsänderung mit ganzer Kraft und ganzem Einsatz unterstützen, weil darin sehr viel Herzblut von uns steckt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen heute einen Gesetzentwurf vor, den wir im Grunde schon in unserem Dringlichkeitsantrag vom 24. April dieses Jahres angekündigt haben. Damit soll das Parlamentsrecht erneuert und transparenter dargestellt werden. Wir halten eine Neuregelung des Abgeordneten- und Fraktionsrechts für sehr notwendig und plädieren für eine transparente Ausgestaltung. Generell müssen wir uns die Frage stellen: Wie muss Demokratie im 21. Jahrhundert funktionieren, und welches sind die Anforderungen an eine parlamentarische Demokratie im neuen Jahrtausend?
Dass wir hier nicht mehr nur mit früheren Strukturen und Formen in den bekannten Weisen des letzten Jahrhunderts arbeiten können, müsste klar sein. Wir müssen das Abgeordnetenrecht generell auf den Prüfstand stellen und überlegen, was die neuen Anforderungen sind, denen wir gerecht werden müssen.
Bisher haben wir im Hohen Hause das Thema der Abgeordnetenmitarbeiter und der Altfallregelungen debattiert und sehr schnell im Hauruck-Verfahren Änderungen herbeigeführt. Ob es sinnvoll war, das so schnell zu tun, wird sich mit der Zeit zeigen.
Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zahlung von Funktionszulagen in der Fraktion regelt. Mit diesem Entwurf wollen wir einen neuen Punkt in die Debatte einbringen und eine Konkretisierung schaffen.
Per se ist es nicht verboten, dass die Fraktionen an ihre Funktionsträger Zulagen zahlen. Auch das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Bewertung dazu, dass das grundsätzlich möglich ist, es muss lediglich ausgestaltet werden und bedarf einer rechtlichen Grundlage. Bisher ist diese rechtliche Grundlage nur die Rechnungslegungspflicht im Fraktionsgesetz. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf eine neue Rechtsgrundlage anstoßen, die so gestaltet ist, dass es weiterhin in der Fraktionsautonomie verbleibt, wie gewisse Ämter innerhalb der Fraktionen besoldet bzw. da berücksichtigt werden, wo ein Mehr an Verantwortung und Arbeit vorhanden ist. Das sind genau die Ämter, von denen wir sagen, dass man bei den
Zulagen in der Höhe und auch bei den Personen unterscheiden muss, die diese Zulagen bekommen.
Wir schlagen vor, dass Funktionsträger eine Zulage erhalten können, beispielsweise der Fraktionsvorsitzende, dessen Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Vorsitzenden von Arbeitskreisen.
Darüber hinaus sagen wir, dass die Zulagen ihrer Höhe nach angemessen sein müssen. Die Fraktion muss zwar einen gewissen Spielraum haben, aber es muss auch ein gewisser Gleichklang zwischen den Fraktionen herrschen. Es darf innerhalb einer Fraktion auch keinen Wettbewerb um bestimmte Funktionen geben. Deswegen dürfen diese Zulagen nicht überzogen sein.
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: Abgeordnete sind in Statusfragen formal gleich zu behandeln, damit keine Abhängigkeiten oder Hierarchien über das für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unabdingbare Maß hinaus entstehen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die Zulagen auf 5 % der Fraktionszuschüsse zu begrenzen. Hierbei soll der Zuschlag bei den Koalitionsfraktionen herausgerechnet werden, damit es keine Bevorzugung der Koalitionsfraktionen gibt, sondern alle Fraktionen gleich behandelt werden. Damit würde ein gewisser Gleichklang entstehen.
Darüber hinaus wollen wir mehr Transparenz schaffen. Die Fraktionen sollen in ihrem Rechenschaftsbericht aufschlüsseln, an wen in welcher Höhe diese Funktionszulagen gezahlt werden.
Meine Damen und Herren, in der aktuellen Debatte ist jetzt auch die CSU reformwillig. Deshalb möchte ich noch anregen, dass wir uns in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammensetzen und möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode eine Enquete-Kommission einsetzen, um diese Probleme umfassend und grundlegend zu prüfen und neue Vorschriften zu erarbeiten. Meiner Meinung nach brauchen wir ein völlig neues Fraktions- und Abgeordnetengesetz, in dem alle Kritikpunkte ihren Niederschlag finden. Wir sollten überlegen, wie wir unser Parlament und unsere Demokratie im neuen Jahrtausend gestalten können.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die FDP diesen Antrag gestellt hat; denn hier liegt einiges im Argen, und es muss weiter nachgefasst werden. Deshalb haben wir unseren Dringlichkeitsantrag eingebracht.
- Nein, das nicht. Sie fordern, dass die Staatsregierung über die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse zum Programm Auskunft gibt. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Hintergründe des Überwachungsprogramms umfassend aufgeklärt werden und dafür Informationen beschafft werden. Die Staatsregierung soll sich über die Bundesregierung bei den amerikanischen Freunden dafür einsetzen und aufklären, was wirklich los ist. Das ist wichtig. Wir sollten unsere transatlantischen Beziehungen auf diese Weise ausbauen und einfordern, was wir von einem Bündnispartner erwarten können, nämlich dass er mit uns fair umgeht. Das ist das Mindeste, was man in einem solchen Fall erwarten kann, wenn man Seit’ an Seit’ steht.
Die Informationen, die man über dieses Überwachungsprogramm bekommt, sind äußerst beunruhi
gend. Neben E-Mails, Dokumenten, Fotos, Videos, Verbindungsdaten und Kontaktdaten sollen damit auch Bewegungsdaten von Personen nachvollzogen werden. Dies betrifft Nutzer von Google, Facebook, AOL, Skype, Youtube, Apple und Microsoft-Systemen. Alle, die sich mit diesen Systemen im Netz bewegen, können theoretisch von amerikanischen Geheimdiensten überwacht werden oder werden bereits von ihnen überwacht. Dieser Zustand ist nicht erträglich und wirft große Unsicherheiten und Fragen auf.
Hier sollten wir und die Bundesregierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Bayern, Deutschland und auch Europa tätig werden. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Meine Damen und Herren, es mag so sein, dass die Sicherheit die Freiheit sichern soll. Wer aber meint, die Freiheit durch eine Beschneidung oder Einschränkung der Freiheit sichern zu können, der wird letztlich beides verlieren. Soweit Benjamin Franklin. Er war ein Amerikaner.
Deshalb bitte ich Sie, auch unseren Antrag zu unterstützen, da wir damit einen konkreten Auftrag geben. Wir fordern, nicht nur über das, was jetzt bekannt geworden ist, zu berichten, sondern erteilen der Staatsregierung auch den Auftrag, auf unsere amerikanischen Freunde zuzugehen und Aufklärung zu verlangen. Außerdem fordern wir, dass mit uns in Deutschland und Bayern in fairer Weise umgegangen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier ein Problem, das unsere unterschiedlichen Sichtweisen sehr deutlich aufzeigt. Es gibt Menschen, die zu Verbrechern werden und schwerstkriminelle Straftaten begehen. Sie werden dafür vor Gericht gestellt, bekommen eine Strafe und müssen diese abbüßen. Im Normalfall wird der Betreffende dann als re
sozialisiert entlassen. Daneben gibt es eine kleine Zahl von Menschen, die dann immer noch als schwerstgefährlich gelten. Wie ist mit diesen Menschen zu verfahren? Sie sind nach dem Gesetz nach Abbüßung der Strafe quitt mit dem Staat; denn sie haben ihre Strafe abgesessen wie alle anderen auch. Für die Allgemeinheit aber geht von diesen Personen eine schwere Gefahr aus, da man damit rechnen muss, dass diese Menschen erneut schwere Straftaten begehen.
Nun ist die Frage, welche Sichtweise ich anlege. Schaue ich auf den einzelnen Menschen, oder blicke ich auf die Allgemeinheit, die vor diesem einzelnen Menschen zu schützen ist?
Dieses Gesetz versucht einen Spagat, nämlich das Bedürfnis desjenigen, der mit seinem Strafvollzug quitt ist und als straffrei zu gelten hat, mit den Bedürfnissen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Das geschieht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und genügt diesen Vorgaben nach unserer Ansicht auch. Aus diesem Grunde werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Allerdings meinen auch wir, dass man es noch besser machen könnte, indem man sozusagen den Personen, die in der Sicherungsverwahrung sind, einen Zustand der weitestmöglichen Normalität verschafft.
Dazu haben wir neun Änderungsanträge eingereicht, die einen möglichst normalen Lebensablauf in der Sicherungsverwahrung bieten sollen. Man wollte damit dem Ablauf des Lebens in der Freiheit möglichst nahe kommen. Das ist der Gedanke, der hinter diesen Änderungsanträgen steht. Leider wurden sie von der Mehrheit dieses Hohen Hauses abgelehnt. Dazu gehören auch so geringfügige Änderungsanträge, wie beispielsweise die Möglichkeit, dass der Sicherungsverwahrte in einer Vollzugslockerung seine persönliche private Kleidung tragen kann und keine Anstaltskleidung tragen muss. Dazu gehört dann auch die Möglichkeit, diese Kleidung zu waschen, wenn er schon eine solche private Kleidung tragen darf.
Diese Dinge sind gefordert worden. Der Sicherungsverwahrte soll in einer Therapie auf die Freiheit hin erzogen werden. Deshalb muss man ihm die Möglichkeit geben, beispielsweise an der modernen Telekommunikation teilzuhaben. Er sollte nicht irgendwann entlassen werden und dann immer noch vor dem Telefon oder vor der Buschtrommel stehen. Man sollte Normalität schaffen. Eine vollzugsöffnende Maßnahme sollte aus wichtigen Gründen für Personen, die die Voraussetzung für eine Vollzugsöffnung mitbringen, zugelassen werden. Wenn beispielsweise Eltern oder Geschwister sterben, sollten Personen, die ohnehin die Voraussetzung für eine Vollzugsöff
nung mitbringen, an der Trauerfeier teilnehmen können. Solche Anträge sind abgelehnt worden.
Das gilt auch für den anderen Antrag, der von Herrn Kollegen Rieger angesprochen worden ist. Die sexuelle Selbstbestimmung ist eines der ureigensten persönlichen Rechte, die wir als Menschen haben. Wenn jemand als straffrei gilt, sollte ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses Recht ausüben zu können. Deshalb sollte dies bei geeigneten Personen in einer Einrichtung, bei der es sich nicht um einen Strafvollzug, sondern um eine Sicherungsverwahrung handelt, sofern die Anstaltsleitung zustimmt, zugelassen werden. Leider sind wir immer wieder an Grenzen gestoßen. An dieser Stelle muss die Entwicklung weitergehen.
Ansonsten geht das Gesetz in eine richtige Richtung. Diese Einrichtung ist immer noch besser als der Strafvollzug für Personen, die dort nicht hingehören. In den Diskussionen merkt man jedoch, dass die Sicherungsverwahrten in vielen Köpfen immer noch Häftlinge sind und als solche behandelt werden müssen. Das ist ein falscher Ansatz. Gegen diesen wehren wir uns. Wir werden dem Gesetz dennoch zustimmen, da es den Vorgaben genügt. Allerdings könnte es besser sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute so weit sind, dass wir gemeinsam diesen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen. Frau Kollegin Aures hat bereits gesagt, dass am 13.12.2011 das Magazin "Report Mainz" über diesen Fall berichtet hat. Daraufhin haben wir, die FREIEN WÄHLER, sofort einen Dringlichkeitsantrag mit der Drucksachennummer 16/10687 eingereicht, um im Plenum darüber zu reden und zu fragen, was eigentlich alles dahintersteckt. Seitdem sind immer mehr Fragen aufgetaucht, als beantwortet worden sind. Dann folgte der Bericht im Verfassungsausschuss. Später, im November 2012, haben die FREIEN WÄHLER einen Untersuchungsausschuss gefordert. Leider war damals nicht die Bereitschaft vorhanden, diesen einzusetzen. Wahrscheinlich hätten wir mehr Zeit und bereits ein Ergebnis gehabt. Das musste in den anderen Fraktionen erst reifen, sodass wir erst jetzt dazu kommen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es ist zwar spät, aber nicht zu spät. Es ist sportlich und ambitioniert, diesen Untersuchungsausschuss bis zum 18. Juli durchzuführen. Ich bin sicher, dass wir es schaffen werden. Ich habe jedoch bereits gesagt: Für die Wahrheit und für die Aufklärung ist es nie zu spät und darf es nie zu spät sein.
Deswegen halte ich es für verfehlt, wenn manche sagen, dies sei Wahlkampfgetöse. Dieser Fall beschäftigt uns schon seit 2011. Wenn man früher aufgeklärt hätte oder die Bereitschaft dazu früher bestanden hätte, wäre es zu diesem vermeintlichen Wahlkampfgetöse erst gar nicht gekommen. Es geht nicht um Wahlkampf, sondern um Wahrheit und Gerechtigkeit. Die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen und die Fragen zu klären, ist unsere Aufgabe. Die Aufgabe müssen wir angehen.
In diesem Fall ist Herrn Dr. Runge von den GRÜNEN zu danken. Sie haben sich in diesen Fall besonders reingehängt und mit dazu beigetragen, dass eine Mehrheit für den Untersuchungsausschuss zustande gekommen ist. Damit haben Sie den Weg für die Zustimmung aller Fraktionen hier im Hause bereitet.
Meine Damen und Herren, eine Sache müssen wir uns schon genau überlegen: Wieso ist es so weit gekommen? Mir ist aufgefallen, mit wie viel Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit man immer wieder an dieses Thema herangegangen ist. Das war vielleicht die Selbstgefälligkeit einer Mehrheit, die sich in vermeintlicher Sicherheit bewegt hat. Meine Damen und Herren, der größte Feind der Gerechtigkeit ist die Selbstgerechtigkeit. Darum ist es das Gebot der Stunde, selbstkritisch zu sein und die eigenen Handlungen immer wieder zu reflektieren. Dieser Aufgabe müssen wir uns alle stellen, egal ob in der Regierung, der Koalition oder der Opposition. Es ist unsere Aufgabe, aufzuklären, ob und was in diesem Fall falsch gelaufen ist. Diese Aufgabe haben wir uns auf das Panier geschrieben. Wir werden sie bewältigen.
Die Vorgespräche, die wir über die Fraktionen hinweg geführt haben, hören sich gut an. Man sieht, dass der Aufklärungswille bei allen vorhanden ist. Deshalb denke ich, wir sollten weitermachen. Die 19 laufenden Ermittlungsverfahren zeigen, dass es sich bei dem Ganzen nicht nur um Hirngespinste handeln kann. Es laufen Untersuchungen in Bezug auf Schwarzgeld. Den Fall kann man nicht weiter als Hirngespinst abtun. Es gilt nachzuprüfen, warum es die Schwarzgeldverschiebungen gegeben hat. Warum haben die Aussagen Mollaths gereicht, um diese Ermittlungen zu führen? Kamen noch andere Erkenntnisse dazu? Wurde ein Fehler begangen? Meiner Meinung nach lagen die Erkenntnisse für die Ermittlungsverfahren bereits im Jahre 2003 vor, nur in verschiedenen Behörden. Die Erkenntnisse hätte man damals zusammenführen müssen. Warum hat man das nicht getan? Das ist eine der großen Fragen, die wir hier zu klären haben.
Außerdem sollte man die Medien erwähnen und ihnen danken. Letztendlich waren die Medien in diesem Fall immer wieder dran. Die Medien haben immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und Fragen gestellt. Sie haben Fragen an uns, an die Politik, gestellt, die wir beantworten und denen wir nachgehen müssen. Daher ist den Medien zu danken, dass sie des Falls nicht überdrüssig geworden sind, sondern immer wieder nachgelegt und nachgeforscht haben. Sie haben neue Dinge ans Tageslicht gebracht, die uns immer wieder angeregt haben, weiterzufragen, weiterzubohren und weiterzuforschen. Wenn diese Zusammenar
beit nicht gewesen wäre, wären wir nie so weit gekommen.
Noch ein Punkt: Ich halte es für richtig, dass der Untersuchungsausschuss jetzt kommt. Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Verfassungsausschusses mit diesem Fall beschäftigt. Der Verfassungsausschuss ist quasi zu einem kleinen Untersuchungsausschuss geworden, weil immer wieder Fragen gestellt und nachgeschoben worden sind. Das ist nicht die Aufgabe des Verfassungs- und Rechtsausschusses. Das ist die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Daher ist es sinnvoll, dass wir diese Last vom Verfassungsausschuss nehmen und in die Hände des Untersuchungsausschusses legen. Ich bitte um ein einstimmiges Votum, das den Willen dieses Hauses zur Aufklärung deutlich zeigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal haben wir das Thema Informationsfreiheit hier im Haus. Ich möchte den Blick eigentlich auf etwas ganz anderes lenken bzw. auf etwas Altbekanntes. Es geht hier um ein Informationsfreiheitsund Transparenzgesetz. Wir haben uns fachlich darüber schon sehr oft ausgetauscht. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er in die richtige Richtung geht.
Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels von noch nie dagewesenem Ausmaß. Wir leben in einem Zeitalter der digitalen Revolution, die unsere Gesellschaft fundamental verändert in einer Art und Weise, die wir gar nicht richtig wahrnehmen, die aber unser ganzes Denken und unsere Strukturen verändert. Wir leben in einer Zeit des demografischen Wandels, der unser Land ebenfalls substanziell verändert. Wir leben in einer Zeit des Wandels zur Metropolisierung der Gesell
schaft. Eine metropolisierte Gesellschaft ändert ihre Wertehaltung, hat andere Wertevorstellungen als eine sogenannte Société rurale auf dem Land. Hier gelten andere Werte. Wir müssen schauen, wie wir mit diesem Wertewandel und diesen strukturellen Veränderungen in unserer Gesellschaft umgehen. Dieser Wertewandel und dieser Wandel in der Gesellschaft macht nicht halt vor den Anforderungen an die Demokratie. Demokratie ist nicht irgendeine Urkunde, die man einmal unterzeichnet und dann ins Schließfach legt, um die Zeit darüber verstreichen zu lassen. Demokratie ist eine Haltung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die immer wieder neu errungen und erkämpft werden muss. Demokratie ist kein Zustand, der einmal festgeschrieben wird. Demokratie ist vielmehr ein ewiger Prozess, um den man ringen und kämpfen muss.
Wir müssen schauen, wie wir zu einem Demokratieverständnis eines neuen Jahrtausends kommen. Wir dürfen nicht in den Strukturen des letzten Jahrtausends hängen bleiben. Das heißt, wir müssen die Demokratie überdenken und auf neue Füße stellen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot holen und stärker beteiligen. Das geht nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Informationen bekommen, die sie brauchen, um zu entscheiden. Sie können auch nur dann verantwortungsvoll entscheiden. Wenn nämlich einer eine Entscheidung trifft, und sei es der Volkssouverän, der höchste Souverän bei uns im Land, dann muss er die Grundlagen seiner Entscheidung kennen. Er muss dann auch die Verantwortung dafür übertragen.
Wir Politiker sind gefordert, den Bürgerinnen und Bürgern die Grundlagen ihrer Entscheidungen nicht zu entziehen und sie nicht in Unmündigkeit zu halten. Ich plädiere deshalb für die Einführung eines solchen Gesetzes in Bayern, damit wir den Schritt ins neue Jahrtausend endlich auch bei unserem Demokratieverständnis vollziehen. Wir geben damit eine Antwort auf den Wandel in unserer Gesellschaft. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht um Feiertage, sondern es geht um die stillen Tage. Die Frage ist: Brauchen wir stille Tage in einer Gesellschaft, die immer säkularer und immer pluraler wird? Ist es gut, dass wir diese stillen Tage haben?
Ich sage Ja. Wir brauchen diese stillen Tage. In einer Gesellschaft, die immer funktionaler, immer schneller wird, in der von den Mitgliedern dieser Gesellschaft immer mehr Leistung abverlangt wird, in der immer mehr von Burn-out gesprochen wird, ist es wichtig, dass es diese Haltepunkte im Jahr gibt. Es ist wichtig, dass eine Gesellschaft auch zur Ruhe kommen, man sich selbst reflektieren und über sich selbst nachdenken kann. Diese stillen Tage sind auch eine Chance für jeden Einzelnen, auch für die Familien, sich wieder einmal selbst zu pflegen und zu sich selbst zu finden. Aber es gibt natürlich Leute, die auch vor der Stille Angst haben, weil sie damit nicht mehr umgehen können.
- Ja, wenn Sie reden, dann ist es nie still, verehrte Kollegin.
Die stillen Tage, meine Damen und Herren, liegen nicht unbedingt in der Verantwortungsträgerschaft der Kirchen, sondern es ist eine eindeutig staatliche Regelung aufgrund des Feiertagsgesetzes. Wir sind diejenigen, die das zu regeln haben. Wir haben uns hier zu positionieren und müssen auch Regelungen schaffen.
Vorhin sind die christlichen Feiertage angeführt worden, aber der Volkstrauertag beispielsweise ist ein stiller Tag. Er hat mit den Kirchen ganz und gar nichts
zu tun, sondern er ist ein Tag, der aus dem Schicksal unserer Geschichte kommt und der auch heute noch aktuell ist, wenn wir an Opfer von Gewalt, Verfolgung und Vertreibung denken. Wenn wir an unsere Soldaten in Afghanistan denken, ist das auch ein Tag, der heute seine Aktualität und seine Berechtigung hat. Es ist berechtigt, dass ein Volk an seine Opfer denkt und dass man sich hier besinnt.
Die Frage ist natürlich, wann so ein stiller Tag beginnen soll: um 0 Uhr, um 2 Uhr, um 3 Uhr, um 5 Uhr? Das ist das, worum es jetzt hier geht. Es gibt einen Vorschlag der Staatsregierung, den Beginn auf 2 Uhr festzulegen. Das ist vielleicht ein "Kompromiss", aber 2 Uhr ist ein Zeitpunkt, der völlig willkürlich gesetzt ist. Es gibt keinen sachlichen Grund für diese 2-Uhr-Regelung. Auch die Gesetzesbegründung liefert diesen sachlichen Grund nicht. Mit der gleichen Begründung wie für 2 Uhr könnte ich auch die Forderung des Hotel- und Gaststättenverbandes - Dehoga - übernehmen und sagen: 3 Uhr. Das wäre ein weitergehender Antrag, der vielleicht zu mehr Befriedung führen würde; denn die Festlegung auf 2 Uhr beendet die Diskussion um die stillen Tage und die Tanzverbote mitnichten.
Sie haben gesagt, das Ausgehverhalten der Bevölkerung habe sich verändert. Ja, das ist so. Aber dann kann man nicht ungefähr um 2 Uhr, wenn die Party erst so richtig losgeht, sagen: Jetzt drehen wir den Saft ab! − Das ist dann auch der falsche Zeitpunkt.
Wenn Sie diesen Schritt gehen wollten, müssten Sie es natürlich erweitern und noch mehr verlängern. Aber man befürchtet, dass das der schleichende Ausstieg aus den stillen Tagen ist. Hier besteht die Ansicht, dass man sagen muss: Wehret den Anfängen! − Hier wäre ein klares Bekenntnis dieses Hauses sicherlich auch wünschenswert.
Insofern muss man die Diskussion in den Ausschüssen abwarten, um zu erfahren, was für Argumente für die eine oder andere Uhrzeit noch kommen, was für Überlegungen da sind. Wenn man hier nach einem gesellschaftlichen Kompromiss sucht, halte ich den Vorschlag des Kollegen Maget für zielführend, der da lautet: Machen wir doch eine Anhörung, holen wir uns die gesellschaftlichen Gruppierungen hierher ins Haus und hören wir uns an, was sie dazu zu sagen haben.
So kann man, wenn man denn einen Kompromiss will, einen tragfähigen Kompromiss finden, mit dem man auch wirklich den Bedürfnissen unserer Gesell
schaft in Bayern gerecht wird. Aber mit einem Gesetz, das im Grunde ein bisschen weder Fisch noch Fleisch ist, helfen wir weder den stillen Tagen noch denen, die Tanzveranstaltungen besuchen wollen, denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Tanzveranstaltungen auch eingeschränkt. Damit ist niemandem gedient. Die Diskussion geht dann weiter, es wird weiter abgeschafft, und letztlich können wir die stillen Tage vergessen.
Daher glaube ich, dass es für uns in dieser Zeit einer immer stärkeren Inanspruchnahme unserer Bürgerinnen und Bürger − Arbeitnehmer müssen ja auch bis in die Nacht arbeiten − wichtig ist, dass wir diese Oasen der Ruhe und der Besinnung haben, gerade um uns in unserer bayerischen Heimat auf unsere Werte und auf unsere Traditionen besinnen zu können, dass wir also hier auch im Brauchtum und in den Traditionen stehen und diese pflegen können. Daher sollten wir uns überlegen, ob wir eine solche Anhörung durchführen.
Sehr geehrter Herr Präsident, es ist mir heute auch eine Freude, dass Sie diese Sitzung leiten, in der es auch um eines Ihrer "Kinder" geht.
Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Es war eine große Freude, in dieser Kommission mitzuarbeiten, vor allem weil es uns klargemacht hat, was parlamentarische Arbeit über die Grenzen der Fraktionen hinweg bedeutet. Es hat gezeigt, dass da, wo es letztlich um die Leitlinien der Gesellschaft in Bayern geht, wo es um etwas geht, das uns alle betrifft, ein großer Konsens von vier Fraktionen besteht, wo man zusammenfindet, wo man in sehr guten, harmonischen Gesprächen − und dafür möchte ich allen Beteiligten danken − zu einem Ergebnis gekommen ist, das sich meines Erachtens sehen lassen kann.
Das ist ein Ergebnis, das für die Gesellschaft in Bayern wichtig ist. Wir führen in einer behutsamen Art und Weise in die Bayerische Verfassung, die ein verfassungsrechtliches Kleinod ist, wie es das auf dieser Welt sonst kaum gibt, neue Dinge ein, die Antworten auf die jetzigen Fragen unserer Gesellschaft geben. Hier ist es gut zu sehen, dass man zusammenarbeiten und auch zusammenstehen kann. Dir, lieber Georg, recht herzlichen Dank, dass du diese Kommission so tatkräftig geleitet hast, und dass wir durch deinen Einsatz zu einem schnellen und guten Ergebnis gekommen sind.
Dank auch an Markus Rinderspacher, dass wir, nachdem sich die SPD anfänglich nicht darin finden konnte, dennoch Wege gefunden haben, wie wir alle mit diesen Änderungen glücklich sein können, und dass wir im gesellschaftlichen Kontext zusammenstehen können. Auch Ihnen, Herr Hacker, ein herzliches Dankeschön für die gute Mitarbeit.
Zwar hätten wir FREIEN WÄHLER uns noch andere Themen vorstellen können, die man in die Verfassung einführen könnte, zum Beispiel den Datenschutz, das Klima oder die erneuerbaren Energien. Das sind Themen, die zwar auch drängend sind, aber vielleicht an einer anderen Stelle bearbeitet werden müssen. Die Verfassungsänderungen zu den gleichwertigen Lebensverhältnissen, zum Ehrenamt und zur kommunalen Finanzausstattung sind Leib- und Magenthemen der FREIEN WÄHLER, die zum Tragen kommen. Deshalb haben wir auch mit unserem Herzblut um die Formulierungen gerungen, damit sie für uns die besten Formulierungen sind.
Zwar hätten wir uns auch bei den kommunalen Finanzen noch mehr erwartet, nämlich dass nicht nur die Finanzen im Rahmen des staatlich Möglichen sichergestellt sind, dass die Kommunen nicht nur auf Pflichtaufgaben reduziert werden, sondern auch noch ein großes finanzielles Polster für die freiwilligen Aufgaben haben, die die Kommunen übernehmen, die für unsere Gesellschaft und letztlich auch für das Ehrenamt so wichtig sind; denn hier sind die Kommunen die Träger der Werte in unserer Gesellschaft, und das muss auch in der Verfassung verankert und richtig gewürdigt werden.
Die Förderung des Ehrenamts für den Einsatz des Gemeinwohls ist etwas, was, glaube ich, der Realität in Bayern und auch der Politik in Bayern entspricht. Politik muss immer das Gemeinwohl im Auge und zum Ziel haben; denn wenn sich die Menschen ehrenamtlich für ihre Kommunen, für ihre Vereine und Verbände einsetzen, damit das Leben in Bayern prägen und sozusagen der Puls in Bayern sind, ist es nur legitim, wenn das auch in der Verfassung entsprechend hervorgehoben und gewürdigt wird. Deshalb sind wir auch besonders dankbar, dass dieser Satz in die Verfassung Eingang finden wird.
Zuletzt möchte ich noch zum Mitwirkungsrecht in Bezug auf Europa ein paar Sätze sagen. Das ist eine ganz neue Herausforderung, die unsere Verfassungsväter und -mütter nicht kannten. Deshalb ist es wichtig, dass in der Verfassung verdeutlicht wird, dass hier letztlich neue Kompetenzen geschaffen werden. Nicht nur der Landtag, sondern auch der Souverän, das Volk, kann sich direkt an die Staatsregierung wenden in Dingen, die Europa betreffen, und der Staatsregierung Vorgaben machen, an die diese sich dann halten muss. Das ist ein ganz neues, zukunftsweisendes Element in unserer Verfassung, damit wir letztlich in den Herausforderungen, die auf europäischer Ebene auf uns in Bayern, einem Staat im Herzen Europas, zukommen, fortschrittlich und souverän voranschreiten können. Unseren Bürgern wird ein Instrument in die Hand gegeben, damit sie mehr Demokratie auf europäischer Ebene einführen und leben können. Darüber bin ich sehr froh und auch Ihnen, Herr Präsident Bocklet, sehr dankbar, dass Sie das vorangetrieben haben.
Ich hoffe, dass die Vorschläge, die wir unterbreiten, auch unserem Souverän, dem Volk, gefallen, dass es
das mitunterzeichnet und damit letztlich sozusagen ratifizieren wird, um es in die Verfassungswirklichkeit überzuführen. Von daher möchte ich auch von dieser Stelle aus dafür werben, dass die Menschen in Bayern mitmachen und sozusagen den Hauch der Geschichte, der uns momentan umweht, verstärken. Die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der GRÜNEN möchte ich auffordern, doch auch mitzumachen. Denn das ist etwas, was gut ist für Bayern, und daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Haushalt für die Justiz enthält viele Punkte, die endlich in Angriff genommen werden. Somit könnte er unter dem Motto stehen: Am Abend wird der Faule fleißig; denn seit Jahren wurde auf die Missstände hingewiesen. Jetzt wird das ausgeglichen, was vorher weggenommen wurde. Aber im Grunde muss hier noch weiter nachgebessert werden. Es handelt sich um den Versuch, Versäumtes nachzuholen und die Festlegungen des Koalitionsvertrags einzulösen, vielleicht auch übereinzulösen; aber das ist
gut. Auf diesem Weg muss jedoch noch viel weiter gegangen werden.
Die bayerische Justiz verfügt über hervorragende und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist eine leistungsfähige Justiz. Deswegen ist die mangelhafte Finanzierung in den letzten Jahren nicht besonders aufgefallen; denn sie wurde durch den enormen Personaleinsatz und die hohe Motivation der Mitarbeiter wettgemacht. Daher ist diesem Personal für den Dienst zu danken, den es für die Justiz und damit für die Gesellschaft in Bayern geleistet hat.
Die jüngst durchgeführte Evaluation der bayerischen Justiz zeigt eines auf, was immer wieder kritisiert wird, nämlich die mangelnde Schnelligkeit. Damit soll nicht gesagt werden, dass ein schneller Prozess unbedingt ein guter Prozess sei. Ein guter Prozess muss in seinen Einzelheiten gesehen werden, egal, ob Strafoder Zivilprozess. Man muss sich auch die Ruhe nehmen, um einen Prozess qualitativ hochwertig durchzuführen. Wenn sich jedoch durch Personalmangel Prozesse hinziehen oder verschleppt werden, macht es sich letztlich auch an der Qualität bemerkbar. Nichts ist schlimmer als ein Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, wobei es auch Richterwechsel gibt. Da kann man von hängen gebliebenen Verfahren reden. Einer solchen Entwicklung kann man entgegenwirken, indem man genug Personal schafft. Dazu gehört, dass die Sachmittelausstattung wie die Personalausstattung vorhanden ist.
Weiter wollen wir der Ausdünnung der Justiz in der Fläche entgegenwirken. Es gibt noch elf amtsgerichtliche Zweigstellen, die für eine Rechtsprechung vor Ort notwendig sind. Diese sollte man auf jeden Fall erhalten, statt die Ausdünnung fortzusetzen; denn es handelt sich um einen Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie ihre Rechtssprechung möglichst wohnortnah bekommen, also in einer Umgebung, die sie kennen und wo sie auch Vertrauen aufbringen können.
Des Weiteren darf die Justiz nicht, obwohl manchmal der gegenteilige Eindruck entsteht, als Teil der Staatsverwaltung gesehen werden. Die Justiz ist die dritte Säule, die dritte Gewalt im Staat. Sie muss uns auch etwas kosten dürfen. Im Haushalt ist das gerade mit 4,3 % berücksichtigt, die auf die Justiz entfallen. Betrachten wir aber einmal gesondert die ordentliche Gerichtsbarkeit. Diese finanziert sich selber mit ungefähr 75 %. Von daher kann man sagen: Man müsste für die Justiz noch mehr Mittel einstellen, damit sie ihre Unabhängigkeit besser bewahren und noch unabhängiger arbeiten kann.
Ich halte es für verfehlt, wenn man die Kosten der Justiz mit einer Pizza oder einer Maß Bier vergleicht. Ein solcher Vergleich ist der Justiz unangemessen. Man darf die Justiz nicht auf so etwas reduzieren. Wir sprechen immerhin von der dritten Gewalt im Staat.
Bei den Gerichtsvollziehern und Gerichtsvollzieherinnen besteht ein gewisser Ernennungsstau. Ungefähr 78 Beamtinnen und Beamte, die eine Prüfung abgelegt und somit die Qualifikation haben, werden aus Kostengründen nicht gleich übernommen, sondern müssen jetzt sieben oder acht Jahre auf ihre Ernennung warten. Hier muss gegengesteuert werden.
Des Weiteren ist der Strafvollzug zu nennen. Die Resozialisierung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Strafvollzugs, um die Täter, die ihre Strafe verbüßt haben, wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Es fehlen auch Bewährungshelfer, die die Strafgefangenen beim Übergang von der Haftstrafe in die Freiheit begleiten und die die Menschen, die aus der Haft entlassen werden, davor bewahren, wieder in die alten Strickmuster zu verfallen. Ein Bewährungshelfer muss in Bayern ungefähr 85 Probanden betreuen. Das sind zu viele, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Die Belastung ist gestiegen und damit auch das Rückfallrisiko und die Belastung für den Staat und für die Gesellschaft. Deshalb muss man mehr Bewährungshelfer einstellen.
Zu nennen ist auch die Belastung im Strafvollzug. Hier fehlen immer noch 800 Stellen. Das Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat Mehrbelastungen mit sich gebracht. Um dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen, benötigt man mehr Personal in den Justizhaftanstalten. Hierzu nenne ich zwei Zahlen: Allein im Jahr 2010 konnten die Bediensteten 36.500 Urlaubstage nicht einbringen. Bundesweit kommen auf einen Justizvollzugsangestellten 1,99 Strafgefangene; in Bayern sind es 2,46. Auch hier sind wir nicht unbedingt an der Spitze und können einiges nachbessern.
Hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit in den Justizgebäuden, hinsichtlich der Eingangskontrollen, wurde Gott sei Dank in letzter Zeit viel gemacht. Schade ist nur, dass erst das tragische Verbrechen in Dachau geschehen musste. Dazu fällt mir nur der Spruch von Demokrit ein, der sagte, der Einfältige werde klug nicht durch Worte, sondern durch Katastrophen. Diese Katastrophe hätte man verhindern können, wenn man zum Beispiel durch die Vorfälle in Landshut hellhörig geworden wäre.
Meine Damen und Herren, dass nun kurzfristig private Sicherheitskräfte eingestellt werden, um die Sicherheit an den Justizstandorten zu gewährleisten, ist gut, aber das darf keine Dauerlösung sein. Vielmehr müssen unsere Vollzugsbeamten diese Aufgaben auf Dauer lösen können. Deswegen wollen wir, dass die privaten Sicherheitskräfte evaluiert werden und dass untersucht wird, welche Vorteile sie bringen und welche Gefahren bestehen, sodass man mit der Zeit überleiten kann.
Außerdem fehlen ungefähr 185 Rechtspfleger in der bayerischen Justiz, die für den Ablauf und für die Strukturen in der Justiz absolut notwendig sind. Dies gilt umso mehr, als immer mehr Aufgaben auf die Rechtspfleger übertragen werden und sie mit ihrer qualitativ hochwertigen Arbeit auch weiterhin zum Rechtsfrieden in Bayern beitragen.
Es wurde schon gesagt: Richter und Staatsanwälte fehlen auch. Nach der "PEBB§Y-Umfrage" vom 30. April dieses Jahres sind es 301 Richter und 159 Staatsanwälte. Damit wir eine gute Justiz in Bayern haben, ist es notwendig, dass diese Stellen auf Dauer besetzt und die Lücken ausgefüllt werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf eine effektive, gerechte und gute Justiz.
Diese müssen sie auch wohnortnah bekommen. Wenn Richter, Staatsanwälte und Angestellte in der Justiz überlastet sind, so ist dies nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal. Ich kann die Justiz nicht nur nach ökonomischen Gesichtspunkten betrachten, sondern ich muss sie unter den Gesichtspunkten betrachten, die für eine Gesellschaft notwendig sind. Das sind letztlich auch Gesichtspunkte der Gerechtigkeit.
Die Einführung der neuen Techniken in der Justiz wie zum Beispiel von "E-Justice" muss ebenfalls vorangetrieben werden. Hierdurch können Arbeitsabläufe erleichtert werden. Eine große Herausforderung für die bayerische und deutsche Justiz ist auch das Programm, das unter dem Motto "Law − made in Germany" steht. Insoweit haben wir auch international den Auftrag, unser Justizsystem zu propagieren, um Standortvorteile für bayerische Unternehmen zu bekommen, die sich in diesem Rechtsrahmen sicherer bewegen können. Auch hierfür müsste wesentlich mehr getan werden, als bisher getan worden ist.
Unsere Anträge haben wir zum Wohl der Justiz und zum Ausbau der Justiz gestellt. Sie sind abgelehnt worden, obwohl deren Annahme bitter notwendig wäre. Von daher können wir dem jetzt vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Staat ohne Gerechtigkeit ist nichts anderes als eine große Räuberbande, sagt Augustinus. Das Fundament des Staates ist die Gerechtigkeit und muss die Gerechtigkeit sein. Die Gerechtigkeit kommt aus der Tiefe der menschlichen Identität und formt sich dann in Recht und Gesetz. Das Gesetz und das Recht haben letztlich die Freiheit des Menschen zu schützen und dieser zu dienen. Das ist die große gesellschaftliche Aufgabe, die die Justiz hat. Sie muss die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz im Dienste der Freiheit der Menschen schützen. Dieser Aufgabe muss die Justiz gerecht werden.
Jetzt kann man natürlich fragen: Wie konnte es sein, dass die Rufe von Herrn Mollath so lange ungehört blieben, die er in seinen Schreiben an die HVB, an die Ministerien und an die Justiz richtete? Selbst die Petition, die er noch im Jahr 2004 eingereicht hat, die die gesamte Anzeige mit allen Namen und Adressen enthielt, blieb ungehört. Des Weiteren hat er im Jahr 2007 eine Petition eingereicht, in der er sein Schicksal in der Psychiatrie schilderte. Auch diese Petition wurde nicht gehört.
Des Weiteren gab es 2007 das Gutachten von Herrn Dr. Simmerl, der Herrn Mollath bescheinigt hat, dass er psychopathologisch unauffällig und geschäftsfähig ist, dass er ein ruhig-gefasster und überlegter Mensch ist. Auch dieses Gutachten ist nicht zum Anlass genommen worden, die Strafanzeigen von Herrn Mollath weiter zu überprüfen, vielmehr ist dieses Gutachten
im Grunde ungehört geblieben. Darin ging es letztlich um die Frage der Betreuung oder Nichtbetreuung.
Letzte Woche kam durch die "Nürnberger Nachrichten" zutage, wenn es denn stimmt, dass der Vorsitzende Richter des Verfahrens beim Landgericht, schon bevor das Gutachten erstellt worden war, bevor das Urteil gesprochen worden ist, entsprechende Hinweise an die Finanzbehörden gegeben hat, die die Person von Herrn Mollath diskreditiert haben. Letztlich ist das Befangenheit, und dann ist es auch legitim, wenn das Verfahren jetzt wieder aufgerollt wird. Dass das Ganze wieder in Schwung kommt, ist auch gut so.
Eine weitere Frage: Am 4. März 2010 wurde von einem ehemaligen Richter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, derzufolge eine Verquickung mit den gesellschaftlichen Kreisen von Nürnberg, mit der Politik gesehen wird. Das lässt sich im HVB-Bericht erahnen, in dem von allseits bekannten Persönlichkeiten die Rede ist. Zu fragen ist: Ist hier von der Politik auf die Justiz Einfluss genommen worden? Das muss ein Untersuchungsausschuss klären, ist unser Credo hier.
Weiter stellen wir die Frage: Wie unabhängig ist die Justiz? 4,3 % des Gesamthaushalts, den wir nächste Woche beraten werden, fließen in die Justiz. Die Justiz ist die dritte Säule der staatlichen Gewalt. Diese 4,3 % sind zu wenig; denn die Justiz kann ihrer gesellschaftlichen Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn sie die notwendigen Sachmittel und die erforderliche Personalausstattung hat. Wenn Richter und Staatsanwälte 140 % ihres Solls abarbeiten müssen, liegt es auf der Hand, dass hier Fehler entstehen können.
So gesehen ist es wichtig, dass die Justiz auch die Mittel bekommt, die sie wirklich benötigt, damit sie ihrer Aufgabe unabhängig nachkommen kann. Hier sollte kein Haushalt geschaffen werden, der lediglich ein Feigenblatt darstellt, während das Geld für die Augenbinde der Justitia fehlt. Die Justiz kann letztlich nicht unabhängig sein, wenn sie nicht die Mittel und die Möglichkeiten hat, ordentlich zu arbeiten. Sie muss die Ausstattung bekommen, damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden kann.
Denn ein Richter kann dann letztlich nicht als guter Richter bezeichnet werden, wenn er möglichst viele Fälle in möglichst kurzer Zeit behandelt. Vielmehr kommt es auf das Ergebnis an, darauf, inwieweit der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit wiederherge
stellt werden und inwieweit hier Gerechtigkeit gefunden wird. Das lehrt uns der Fall Mollath. Er hat die Spitze eines Eisbergs zutage gebracht. Wir müssen zusehen, die Justiz so auszustatten, damit so etwas wie hier nicht mehr passieren kann, sondern dass man die Fälle genau prüft und die Rufe der Betroffenen nicht ungehört verhallen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die neuesten Entwicklungen im Fall Mollath haben uns dazu angeregt, diesen Antrag zu stellen.
Wir begrüßen es, dass sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg entschlossen hat, eine Neubegutachtung von Herrn Mollath durchzuführen, und unterstützen auch das Anliegen des Herrn Ministerpräsidenten, der gesagt hat: Hier soll aufgeklärt werden. Ich muss
sagen, das freut uns. Traurig ist nur, dass Sie sich wieder einschalten müssen, damit etwas vorwärtsgeht. Ich muss schon sagen: Was würde die CSU ohne Sie machen? - Ich weiß, sie würde schlecht dastehen.
- Ich mache mir diese Sorgen nicht.
- Ich weiß nicht, ob ihr das wirklich wollt.
Ich möchte ein wenig darstellen, worum es in dem ganzen Fall Mollath geht. Am 12. August 2001 sollen die Straftaten gegen seine Frau verübt worden sein, am 31. Mai 2002 die Freiheitsentziehung bei seiner Frau sowie die Beraubung. Aber erst am 3. Juni 2002 ließ seine Frau ein Attest über die Verletzungen vom 12. August 2001 anfertigen. Das war also schon etwas lange her.
Eine andere Auffälligkeit war, dass die Hypo-Vereinsbank, HVB, am 15.01.2003 Ermittlungen aufgenommen hat, um den Schwarzgeldverdacht, den Herr Mollath in seinen Briefen geäußert hat, zu untersuchen. Genau an diesem Tag, auch am 15. Januar 2003, erstattet Frau Mollath Anzeige gegen ihren Mann. Das zeigt schon, dass hier einiges seltsam lief. Dann haben wir die Anzeige von Herrn Mollath vom 9. Dezember 2003, wo er sechs Seiten vorlegt, die nach unserer Ansicht einen Anfangsverdacht rechtfertigen.
Herrn Mollath wird immer wieder eine Psychose attestiert, psychiatrische Zustände, ein paranoides Wahnsystem und organisch wahnhafte Störungen. Im Bericht der HVB, der am 19. März 2003 freigegeben wurde, heißt es:
Die Prüfungen erfolgen aufgrund der Briefe von Herrn Mollath, und die Prüfungen erfolgen wegen Vermögenstransfers in die Schweiz, wegen Provisionszahlungen und wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz.
Auf Seite 4 kommt der Bericht zu dem Ergebnis: