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CDU und FDP garantieren eine moderne, an den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen orientierte Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz. Online-Durchsuchungen wird es mit dieser Koalition ebenso wenig geben wie eine Vorratsdatenspeicherung - Herr Kollege Stegner, hören Sie gut zu -, stattdessen werden wir den Datenschutz stärken.

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Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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Meine Damen und Herren, das Wahlergebnis steht fest. Ich bit te jetzt um Ruhe. - An der Wahl beteiligt haben sich 81 Abge ordnete. Ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 81. Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 12; drei Abgeordne te haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag mehr heitlich angenommen und Frau Hartge als Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht mit großer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags gewählt. - Herzlichen Glückwunsch, Frau Hartge!

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Zu Frage 2: Nach erneuter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz ist der Elternbrief zur Durchführung des Fitnesstests ergänzt worden. Dabei ging es im Wesentlichen um den zusätzlich aufzunehmenden Hinweis, dass die Erziehungsberechtigten eine von ihnen erteilte Einwilligung zur Teilnahme ihres Kindes an der Befragung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Der erforderliche Erlass wurde zugleich zum Anlass genommen, ergänzende Hinweise zu weiteren im Zusammenhang mit der Durchführung des Verfahrens gestellten datenschutzrechtlichen Fragen zu geben.

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Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse vor, um das Verhalten von Google verlässlich bewerten zu können. Dies ist auch nicht ihre Aufgabe, denn die Zuständigkeit für die Datenschutzkontrolle für Google Deutschland liegt beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er hat - wie den Medien zu entnehmen ist - Google unter Fristsetzung aufgefordert, Einsichtnahme in die gespeicherten Daten zu gewähren und für den Fall, dass Google dieser Aufforderung nicht nachkommt, ein Bußgeld bis zur Höhe von 300.000 € in Aussicht gestellt. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiter von Google Deutschland wegen des Verdachts des Abfangens von Daten nach § 202 b Strafgesetzbuch eingeleitet.

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Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Google Deutschland beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Landesregierung begrüßt dessen konsequentes Vorgehen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung bereits im März dieses Jahres sowohl durch Medieninformationen als auch auf der Homepage des Innenministeriums die Bürger über ihre Rechte informiert hat.

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6. Massenüberwachung stoppen: Umfassenden Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene gewährleisten

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Wir wollen das erreichen durch die Fortschreibung der Bremer Wirtschaftsförderung. Sie soll einen Schwerpunkt auf die Optimierung von Wissenstransfer legen. Da hat der Antrag diverse Prüfanträge formuliert. Es geht um die Innovationsscouts, es geht um die Bereitstellung von Risikokapital durch private Geldgeber oder einen revolvierenden Patententwicklungsfonds zur Unterstützung der Patententwicklung. Das ist mit Sicherheit keine abschließende Liste. Wir wollen uns verstärkt auf den Weg machen, und wir wollen nach sechs Monaten einen Bericht in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit haben. Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Antrag! – Herzlichen Dank!

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Meine Damen und Herren, laut Ressort sind Fragen wie Datenschutz, Datensicherheit, pädagogische Kriterien standardisiert und geregelt. Das begrüße ich sehr, und das sollten wir uns in der Bildungsdeputation einmal genauer vorstellen lassen. Unabhängig von der finanziellen Herausforderung stellt sich für Lehrkräfte und Schüler die Herausforderung, die Medienkompetenz zu stärken. Themen im Umgang mit sozialen Netzen, Internetsucht, Spielsucht oder gar Cybermobbing gehören in den Unterricht.

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Regelhafte Entsendung einer Vertretung der Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung – Drs 20/842 – 719,

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Ich rufe Punkt 48 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/842, Interfraktioneller Antrag: Regelhafte Entsendung einer Vertretung der Gerichtspräsidentinnen beziehungsweise Gerichtspräsidenten zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung.

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[Interfraktioneller Antrag: Regelhafte Entsendung einer Vertretung der Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung – Drs 20/842 –]

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich deshalb zum Ende gemeldet, weil das im Gegensatz zu der Debatte in der letzten Landtagssitzung auch eine Diskussion innerhalb des Landtags war. Ich bin davon überzeugt, dass viele an diesem Thema ernsthaft teilnehmen. Sie haben auch an der Debatte gemerkt, dass die Ausgestaltung von E-Government, welche Offenheit möchte man, schon im Parlament - übrigens nicht erst seit dieser Wahlperiode, sondern schon immer - sehr strittig ist. Die einen wollen sehr offene Räume, die anderen wollen eher geschlossene. Die einen haben den Datenschutz als Erstes, die anderen die Technik.

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Ich habe heute gelesen: der gläserne Schüler. Da wünschen wir uns, dass, wenn Kinder zum Arzt gehen, bekannt ist, was sie in ihrem Vorleben hatten, sagen aber gleich: Der Datenschutz ist wichtiger. Diesbezüglich muss sich Deutschland einmal zu einer Linie bekennen, sonst kann Technik, sonst können diejenigen, die das machen sollen, nichts erreichen.

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Die Gesetzesvorlage setzt zugleich die insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestiegenen datenschutzrechtlichen als auch statistikrechtlichen Anforderungen um. Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt, sodass auch von dessen Seite volles Einverständnis mit dem Gesetzentwurf besteht. Der Landesbeauftragte Petri hat dies bei der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 25. März ausdrücklich persönlich bestätigt. Er sieht die Belange des Datenschutzes voll gewahrt und hat dies auch auf mehrere Nachfragen der Opposition verdeutlicht.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit aus unserer Sicht alles getan, um sowohl notwendige Daten für Verwaltung und Bildungsplanung erheben zu können als auch gleichzeitig größtmögliche und umfassende Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Wir bitten daher, dem Gesetzentwurf in der Fassung unseres Änderungsantrags zuzustimmen, dies umso mehr, als sich in der Fachdiskussion alle Mutmaßungen und Befürchtungen der Opposition als nicht stichhaltig herausgestellt haben.

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Wir brauchen die Datenverarbeitung und den Datenschutz im Schulwesen, damit wir eben aussagekräftige Statistiken über Bildungsverläufe haben. Nur mit verlässlichen Daten ist eine bessere Planung und Steuerung von Reformen im Schulwesen überhaupt möglich. Wir brauchen diese Daten, um mehr Chancengerechtigkeit herzustellen. Wir brauchen sie - wie gerade ausgeführt -, damit das verlässlich ist. Das kommt den Kindern, vor allem denen aus einem sozial schwierigen Umfeld, zugute, die wir besser fördern müssen und fördern wollen.

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Nicht zu toppen ist auch Ihr Vorwurf, wir hätten das Gesetz in aller Eile durchgepaukt. Richtig ist: Dieses Gesetz wurde mit größtmöglicher Sorgfalt über viele, viele Monate von Fachleuten und in engster Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt. Bitte begreifen Sie endlich: Es gibt keine Schüler-ID mit einer Nummer für jeden Schüler. Dieses Vorhaben ist beerdigt worden. Es gibt sie nicht, das ist eine Verbreitung falscher Tatsachen. Wir haben dafür gesorgt, dass ein transparentes Verfahren entwickelt wurde. Diesem Verfahren bescheinigen unabhängige Experten ein außerordentliches, bundesweit einmalig hohes Datenschutzniveau.

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Die Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes dient einer neuen rechtlichen Basis für die Erhebung von Daten, die einen ganz besonders sensiblen Umgang erfordern, nämlich die Daten von Schülerinnen und Schülern, um auf der einen Seite einen zeitgemäßen datenschutzrechtlichen Rahmen zu geben und auf der anderen Seite eine entsprechende Arbeit mit den Daten zu ermöglichen, die zum einen schulbezogen Fortschritte ermöglicht, zum anderen aber bei einem Höchstmaß an Datenschutz die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für Bildungsplanung, Bildungsinvestitionsplanung und für Personalplanung in der Bildungspolitik in Bayern liefert.

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Ich danke ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die sich in diesen Wochen an dieser zügigen und intensiven Beratung beteiligt haben. Wir haben es geschafft, ein Höchstmaß an Datenschutz mit einem Höchstmaß an Effizienz und bildungspolitischer Pla

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Tatsache ist - Frau Kollegin Will und Herr Kollege Wägemann haben darauf hingewiesen -, dass wir keine Verordnung, kein rechtliches Instrumentarium, keine rechtliche Profilierung der Verwaltung anwenden, um Erhebungstatmerkmale, Zugriffsmöglichkeiten und Ähnliches zu definieren, sondern dass der Gesetzgeber, das Hohe Haus, zum ersten Mal den gesamten Umfang des Datenerhebungsprozesses, der Zugriffe, der entsprechenden Vorlagen mit dem heutigen Beschluss absegnet und damit in Gesetzesform gießt. Dieses Niveau an Datenschutz setzt im Umgang mit berechtigt sensiblen und in ihrer Sensibilität besonders zu berücksichtigenden Daten von Schülerinnen und Schülern einen Maßstab, wie er bisher nicht erreicht wurde.

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Die Menschen fragen sich: Dürfen die das eigentlich? Habe ich nicht ein Recht darauf, zu verhindern, dass mein Hausgrundstück, mein Garten für jedermann im Internet einsehbar wird? Wie kann ich mich dagegen wehren, und wirkt das gegebenenfalls? Vor allem fragen sich die Menschen: Wo bleibt hier eigentlich der Datenschutz? Die CSU nimmt diese Sorgen sehr ernst. Ich für meine Person - das darf ich sagen habe bereits vor einigen Tagen Einspruch an die bekannte E-Mail-Adresse eingelegt und meine Erfahrung mit der automatisierten Rück-E-Mail gemacht. Andererseits - der Kollege Arnold hat gerade den Rechtsstaat angesprochen - müssen wir in einem Rechtsstaat und auch in einer Marktwirtschaft anerkennen, dass eine Firma ein Geschäftsmodell im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - da bin ich völlig bei Ihnen - verfolgt. Von daher liegt es an uns bzw. am Gesetzgeber in Berlin, die entsprechenden Regelungen zu schaffen.

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Ich erwähne das Thema Listen in Gemeinden. Natürlich ist es eine gute Idee, in Gemeinden Listen aufzulegen. Aber ich glaube ganz ehrlich, dass es nicht nötig sein wird, dass der Freistaat Bayern das organisiert und zahlt. Jeder Bürgermeister, jede Gemeinde ist sicher selber in der Lage, diesen kleinen Schritt zu tun und solche Listen aufzulegen. Dabei muss auch hier der Datenschutz eine Rolle spielen, denn dabei

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Herr Kollege König, wir haben in einem Antrag den Datenschutz in den Mittelpunkt gestellt. An die Kollegen von den Freien Wählern gewandt: Was Google kann, können andere auch. Das heißt, hier passieren Dinge, die nicht allein die Firma Google macht, sondern diese Lücken sind natürlich für jeden da, der sie ausfüllen kann.

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Bei der Abstimmung über den Antrag der CSU werden wir uns enthalten. Sie fallen damit hinter die Diskussion zurück, die wir schon seit Langem führen. Ich halte es aber für gut, dass Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz unterstützen wollen, der jetzt eine schwierige Aufgabe zu bewältigen

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Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Handlungsfolgen aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz 2003/2004 - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2387

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Mittlerweile ist das Realität, meine Damen und Herren. Seit dem 1. Januar ist der unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz seiner Kompetenz enthoben. Die Zuständigkeit für die datenschutzrechtliche Kontrolle und die Beratung von nichtöffentlichen Bereichen ist auf das Innenministerium übertragen worden. So können wir der Broschüre des Datenschutzinstitutes Niedersachsen, in der Kurse, Seminare, Workshops und Gesprächskreise angeboten werden, Folgendes entnehmen - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich -:

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- Gleich komme ich dazu, wie aktiv der Hamburgische Datenschutz in diesem Bereich ist. Sie haben das Handeln der Bayerischen Staatsregierung gefordert. Dazu werde ich gleich ebenfalls ein paar Sätze sagen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes geht es um einen typischen Fall, den ich vor einiger Zeit bereits angesprochen habe. Wenn es nicht um staatliche Daten, sondern um die Aufsicht der Privatwirtschaft geht, ist fraglich, wo die Regierungsverantwortung bleibt, wenn ein völlig unabhängiger Datenschutzbeauftragter sagt: Ich mache nichts. Wenn der privatwirtschaftliche Bereich so belassen wird - dies wird teilweise aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes abgeleitet -, hat kein Mensch, kein Parlament und kein Minister die Möglichkeit, die Anweisung zu geben, gegen Google vorzugehen. Wenn der Datenschutzbeauftragte nicht mag, findet auch nichts statt. Dies ist ein typisches Beispiel dafür, dass das Thema Parlaments- und Regierungsverantwortung schon sehr sorgfältig bedacht werden muss. Darauf kommen wir in den nächsten Monaten noch einmal zurück.

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chen Bereich, da der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach dem Willen der Landesregierung die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich zum 1. Januar verloren hat.“

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Das Gleiche gilt für die gemeinsam mit großen niedersächsischen Unternehmen und Verbänden erarbeiteten Handreichungen für einen datenschutzgerechten Internetauftritt der Wirtschaft sowie für die mit dem niedersächsischen Einzelhandelsverband abgestimmten Hinweise zum Umgang mit Kundendaten. Kundendaten betreffen Sie auch, Herr Biallas. Ich weiß aber, dass Sie den Datenschutz im Grunde genommen ganz abschaffen wollen. Sie sind auch der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land - da berufen Sie sich ja auf eine dubiose Umfrage - des Datenschutzes nicht mehr bedürfen. Wir sind aber anderer Meinung und vertreten den Standpunkt, dass die Übertragung der Zuständigkeit für den nichtöffentlichen Bereich auf das Innenministerium ein gravierender Fehler ist.

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Meine Damen und Herren, Ihre Entscheidung steht wahrscheinlich schon fest. Das verwundert mich nicht. Deshalb haben wir mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag vorbereitet, mit dem der Datenschutz in Niedersachsen gestärkt werden soll. Mit der Änderung des § 22 Abs. 6 - das habe ich eben schon erwähnt - wollten wir altes Recht wiederherstellen. Wir legen Ihnen einen gemeinsamen Antrag vor. Ich hoffe, dass er nun die Zustimmung auch der Fraktionen der CDU und der FDP im Landtag erhält.