Gerhard Wägemann

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Last Statements

Herr Minister, die Olympiabewerbung für München 2018 mit Garmisch-Partenkirchen und Königssee bietet für die Entwicklung der Sportinfrastruktur, für die Nachwuchsförderung und für den Breitensport große Chancen. Der Bayerische Landessportbeirat als Beratungsgremium der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags hat sich in seiner Sitzung am 9. November 2009 nach sehr ausführlichen Diskussionen mit nur einer einzigen Gegenstimme aus dem bekannten Bereich für die Olympiabewerbung ausgesprochen. Wie wir gehört haben, stehen auch die Bundesbürger mit großer Mehrheit dahinter.
Die große Begeisterung für den Wintersport - das konnten wir ja in diesem Winter bei der Ski-WM in Garmisch-Partenkirchen sowie bei den Bob- und Skeleton-Weltmeisterschaften am Königsee erleben - hat eindrucksvoll gezeigt, was für eine positive Stimmung in der Bevölkerung herrscht.
Es ist auch klar bewiesen worden, dass wir olympiataugliche Sportstätten haben. Wir können sportliche Großereignisse in hervorragender Atmosphäre ausrichten.
Teilen Sie die Einschätzung, dass sich die Wintersportbegeisterung unserer Bevölkerung auf die Bewerbung positiv auswirkt? Ist die Tatsache, dass die Sportstätten für die Winterspiele 2018 bereits zu rund drei Viertel vorhanden sind, größtenteils olympiatauglich ausgebaut sind und nacholympisch sinnvoll genutzt werden können, ein markanter Vorteil bei der Bewerbung?
Welche Impulse entstehen durch die Winterspiele 2018 für den Breiten-, aber auch für den Behindertensport?
Zuletzt frage ich: Ist Ihnen bekannt - Herr Güller hat es angesprochen -, dass der besagte Antrag der SPD auf Wunsch des bisherigen Ausschussvorsitzenden
und SPD-Fraktionsmitglieds zurückgestellt wurde, bis die Olympiabewerbung entschieden ist?
Sehr geehrter Herr Staatsminister, nachdem die Opposition glaubt, bereits jetzt, nach erst einem Abiturjahrgang des G 8, das G 8 insgesamt als gescheitert und als Fiasko abstempeln zu müssen, ohne die Ergebnisse des Monitoring-Prozesses abzuwarten, den wir insgesamt alle haben wollten, scheint sie hellseherische Fähigkeiten zu haben und auf Fakten verzichten zu können.
Da wir uns derartige hellseherische Fähigkeiten nicht anmaßen, frage ich Sie, wie Sie dieses Vorgehen bzw. diese negative Darstellung aufgrund des Monitoring-Prozesses und dessen Ergebnisse bisher beurteilen
und ob bereits ein Vergleich dieser ersten G-8-Prüfung mit einem langjährigen Durchschnitt bisheriger Abiturprüfungen möglich ist, und wenn ja, wie dieser ausfällt.
Sehr geehrter Herr Kollege Gantzer, Sie haben sehr wenig zum Inhalt Ihres eigenen Antrags gesprochen, aber gleichzeitig betont, dass Sie seit 1989 alle Bundeswehrreformen begleitet haben. Deswegen frage ich Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass bei der letzten Bundeswehrreform unter RotGrün 2002 der größte deutsche Panzerstandort in Markt Heidenheim, einer äußerst strukturschwachen Gegend, komplett platt gemacht wurde und dass dabei jede Konversionsmaßnahme von der rot-grünen Bundesregierung abgelehnt wurde? Wenn ich das berücksichtige, muss ich sagen: Ihr Antrag ist scheinheilig.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was man kritisiert, sollte man für sich selbst auch als Anspruch erheben und besser machen. Das muss ich hinsichtlich zweier Oppositionsredner sagen. Herr Kollege Pfaffmann, hier nur von heißer Luft und Volksverdummung zu sprechen und selbst das Gleiche abzulassen, ist nicht in Ordnung. Genauso, Frau Gottstein: Sie haben von einer langweiligen Darstellung des Kultusministers gesprochen. Sie haben von Betrug gesprochen und davon, dass der Kultusminister nur verwalten würde. Sie müssen sich schon an die eigene Nase fassen. Die Kritik ist nicht nur am Kultusminister unangebracht, sondern auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die Sie so nebenher mit angegriffen haben. Wenn Sie von berufsunfähigen Schülern sprechen und sie mit jenen gleichsetzen, die keinen qualifizierten Hauptschulabschluss haben, ist das für die Schüler eine schallende Ohrfeige und Diskriminierung, die so nicht hinzunehmen ist.
Aber alles Mäkeln und Negieren von positiven Leistungen sowie Schlechtreden durch die Opposition wird durch den Ländervergleich 2009 klar widerlegt. Die Praxis im Land sieht anders aus, als immer wieder negativ dargestellt wird. Ich werde nicht mehr auf
die einzelnen Feststellungen und positiven Ergebnisse eingehen, aber diese wirklich rundum positiven Ergebnisse dieses Ländervergleichs sprechen eine klare und eindeutige Sprache für unser bayerisches gegliedertes Schulsystem - mit alters- und begabungsgerechten Angeboten und klar gegen die von Ihnen so bezeichnete Einheitsschule - sei es Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder was auch immer. Wir brauchen diese Schulstrukturdebatte nicht. Auch das ist ein klares Ergebnis.
Allerdings - das ist durchaus etwas negativ -: Wie schon bei den Pisa-Studien lässt auch der Ländervergleich 2009 außer Acht, das wir gerade in Bayern ein Schulsystem mit einem starken beruflich orientierten Bereich haben, der nicht ausreichend abgebildet wird. Deswegen ist auch dieses ständige Gerede und das Gleichsetzen von Bildungserfolg mit Gymnasialbesuch bzw. Abitur nicht angebracht. Der Mensch beginnt nicht beim Akademiker, und Bildungserfolg hat auch ein guter Handwerksmeister, der ein ausreichendes und gutes Einkommen erzielt.
Ich darf Ihnen auch ein Zitat des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus vortragen, der feststellt - ich meine zu Recht -: Der Besuch eines Gymnasiums ist keinesfalls vom Geldbeutel der Eltern, sondern vom Leistungsvermögen und Leistungswillen der Kinder abhängig. Man muss gebotene Bildungschancen auch nutzen wollen. Es gibt eine Holschuld bei den Familien. Das muss man zumindest immer wieder in Erinnerung rufen.
Wenn ich von der Opposition höre: keine Taten, keine Bemühungen der Staatsregierung und der Regierungskoalition, dann halte ich dem entgegen: Betrachten Sie die finanzielle Entwicklung im Einzelplan 05 vom Jahr 2003. Er hatte damals einen Ansatz von 7,3 Milliarden und hat jetzt einen von 9,5 Milliarden Euro. Wir hatten einen Zuwachs von 1,3 Milliarden Euro in den letzten beiden Jahren. Die Ausgaben für Bildung und Forschung haben sich um fast 13 % erhöht. Die zusätzlichen neuen Lehrerstellen im letzten Doppelhaushalt belaufen sich auf über 2.700 - all das sind Dinge, die man nicht unter den Tisch fallen lassen sollte. Man kann sie vielleicht unter den Tisch fallen lassen, wenn man sich in der Mathematik etwas hart tut.
Herr Pfaffmann, da muss ich Ihnen sagen: Eine 3,5fach geringere Chance gibt es nicht, es gibt eine 3,5fach bessere, aber eine 3,5-mal schlechtere gibt es nicht, weil es nicht weniger als null geben kann. Wer solche Mathematikkenntnisse hat, kann auch die anderen positiven Zahlen nicht zur Kenntnis nehmen.
Genauso ist es, wenn Sie davon sprechen, es sei ja nur ein Punkt Abstand oder es seien fünf Punkte Abstand; denn dann wird damit nur ein einziger Kompetenzbereich herausgepickt. Wir haben aber auch andere getestete Bereiche, bei denen der Abstand von Bayern zum Zweitbesten bei 14 Punkten liegt. Auch das gehört zur Wahrheit. Auch das muss entsprechend berücksichtigt werden.
Von daher: Qualität und Gerechtigkeit sind tatsächlich Maßstab und Richtlinie der bayerischen Bildungs- und Schulpolitik. Wir werden diese auch für unsere Schülerinnen und Schüler erfolgreich fortsetzten. Das hat nichts mit Arroganz zu tun. Sie wissen, dass wir in einigen Punkten Handlungsbedarf haben. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte, aber wir haben keinen Anlass, in Sack und Asche zu gehen, und zwar gerade nach diesen offiziell bestätigten positiven Ergebnissen.
Lieber Her Güll, ich habe selbst praktische Erfahrung; ich war fast 23 Jahre Geschäftsfrüher des Zweckverbandes SenefelderSchule Treuchtlingen, einer Gesamtschule mit Hauptschule, Realschule und Gymnasialzug. Ich kenne die praktische Erfahrung genauso wie Kollegin Gottstein. Nach den Erfahrungen, die vor allem mit der integrierten Form gemacht wurden, kann ich mir nicht vorstellen, was uns das bringen soll. Selbstverständlich beteiligen wir die Eltern. Das merken wir jetzt auch bei der Schaffung der bayerischen Mittelschule. Ich meine, wir lassen durchaus Spielraum. Jetzt gibt es das Modell der flexiblen Grundschule und andere Dinge mehr. Man kann aber nicht auf der einen Seite immer beklagen, dass man endlich Ruhe in die Schulfamilie bringen soll, auf der anderen Seite aber ständig etwas Neues bringen wollen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mit Verwunderung feststellen, dass das Thema Landwirtschaft bei der Diskussion über den ländlichen Raum überhaupt nicht zur Sprache gebracht wurde und dass ausgerechnet Frau Karl als Mitglied des zustän
digen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dieses wichtige Thema völlig ausblendet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Diskussion über den ländlichen Raum ohne die Landwirtschaft ist für mich nicht vorstellbar und nicht machbar. Es zeigt auch den Stellenwert, den Sie der Landwirtschaft einräumen.
Wahrscheinlich sind Sie im ländlichen Raum zu wenig präsent, sonst würden Sie feststellen, welche erfreulichen Entwicklungen durch die Maßnahmen der Staatsregierung erfolgen. Mit dem bayerischen Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und ländlicher Raum verfügen wir über ein attraktives und ausgewogenes Förderangebot für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Dafür stehen im Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Ich denke, es ist eine Kernaufgabe, der sich das Landwirtschaftsressort hervorragend widmet.
Zentrale Instrumente sind die integrierte ländliche Entwicklung, die Dorferneuerung, die Flurneuordnung sowie Infrastrukturmaßnahmen. Bei der integrierten ländlichen Entwicklung steht die Unterstützung kommunaler Allianzen im Mittelpunkt, wobei die Idee ist, Problemstellungen in gemeinsamer Verantwortung zu lösen, wenn sie die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde übersteigen oder gemeinsam besser oder effizienter zu bewältigen sind. Hier arbeiten mittlerweile über 500 Gemeinden in nahezu 70 Gemeindebündnissen zusammen.
Die Dorferneuerung ist in Bayern eines der zentralen Programme zur Stärkung ländlicher Dörfer, Orte und Gemeinden. Hier engagieren sich in mehr als 2.100 Dörfern über 500.000 Bürgerinnen und Bürger für ihre Heimat - eine echte Bürgerbewegung für den ländlichen Raum. Ziel ist es, die Dörfer als Arbeitsund Lebensräume, gerade auch für junge Menschen und Familien, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auch hierzu die Zahlen: Von 2000 bis 2009 wurden in der Dorferneuerung in Bayern mit Fördermitteln von rund 500 Millionen Euro, also einer halben Milliarde, Investitionen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro ausgelöst. Im Privatbereich bei den Dorferneuerungsmaßnahmen ist der Schnitt sogar noch höher. Die Dorferneuerung ist für den ländlichen Raum das Investitionsprogramm schlechthin.
Auch in diesem Jahr stehen wieder rund 107 Millionen Euro für die Maßnahmen in der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Damit, liebe Kolleginnen und Kol
legen von der Opposition, stehen wir innerhalb Deutschlands, wie auf vielen anderen Feldern glücklicherweise auch, einsam an der Spitze und sorgen dafür, dass gleichwertige Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum erreicht werden. Hinzu kommen noch die Leader-Mittel in 58 bayerischen Leader-Gebieten in Höhe von 73 Millionen Euro in dieser Förderperiode.
Ich kann daher nur feststellen: Von einem Titel ohne Mittel kann nicht annähernd die Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bei einer solchen Aussage müssen Sie in die Länder schauen, in denen Ihre Partei gemeinsam mit anderen Parteien die Verantwortung trägt.
In diesen Ländern ist Ihre Aussage "Titel ohne Mittel" angebracht, nicht jedoch bei uns in Bayern. Ich denke, mit dieser Klarstellung der Wichtigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung habe ich aufgezeigt, dass wir uns dieses wichtigen Themas ernsthaft annehmen und dafür sorgen werden, dass auch künftig ländliche Entwicklung im Sinne einer echten Entwicklung im ländlichen Raum stattfindet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pfaffmann, kriegen Sie sich wieder ein. Sie dürfen doch auch noch, das ist doch kein Problem.
Also noch einmal von vorne: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass für eine moderne Schul- und Bildungspolitik Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften notwendig sind und aktuell verfügbar sein müssen, ist eigentlich für jedermann nach
vollziehbar und für mich unbestritten. Verschiedenste Sachverhalte werden für Schulverwaltung, Schulaufsicht und Bildungsplanung bislang von den Schulen im Laufe eines Schuljahres über unterschiedliche Berichtswege mit dem entsprechenden Aufwand abgefragt. Die bestehenden Verfahren weisen Defizite auf, und zwar sowohl im Verwaltungsvollzug als auch in der Statistik. Es sollte daher ein neues Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Bereitstellung der Schuldaten eingeführt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren zur Verwendung, Verarbeitung und Nutzung von Schülerdaten für die Schulverwaltung und die Schulstatistik geschaffen.
Damit wird sowohl der Kritik und Forderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahr 2004 als auch dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.05.2005 Rechnung getragen. Mit diesem Beschluss wurde die Staatsregierung aufgefordert, ein IuK-Konzept zu entwickeln, das aktuelle Schul-, Lehrer- und Schülerdaten zentral bereitstellt. Das bisher praktizierte Verfahren gilt bereits seit 1991/1992 und ist nicht mehr zeitgemäß.
Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Neukonzeption wurde bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen. Der damalige Regelungsentwurf sah neben einer Änderung des BayEUG zusätzlich eine Ausführungsverordnung vor. Im Rahmen der damals durchgeführten Verbändeanhörung forderten insbesondere die Elternverbände ausdrücklich, alle - ich unterstreiche: alle - betroffenen personenbezogenen Daten im Gesetz und nicht in einer Ausführungsverordnung zu regeln.
Im Vollzug wurde dann ein vollständig neuer Gesetzentwurf erarbeitet, über den heute nochmals diskutiert wird und der dann beschlossen werden soll. In diesem wurden auch die bei der früheren Verbandsanhörung vorgebrachten Forderungen umfassend gewürdigt und eingearbeitet. Vor allem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Daten von fast zwei Millionen überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern erhoben werden sollen und deswegen die notwendige Sensibilität an den Tag zu legen ist.
Mit nachfolgenden wesentlichen Neuerungen werden die Voraussetzungen geschaffen, in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Schülern und Eltern die notwendige Akzeptanz zu finden. Es werden - wie gefordert - alle personenbezogenen Daten ausnahmslos im Gesetz genannt. Damit ergeben sich eine große Rechtssicherheit und die Sicherheit für die Bürger, dass weitere personenbezogene Daten nur mit Zustimmung des Gesetzgebers erhoben werden könn
ten. Da eine ausführliche Regelung im Gesetz erfolgt, entfällt auch die Ausführungsverordnung. Es werden zu allen personenbezogenen Daten Löschungsfristen im Gesetz genannt. Das gibt Sicherheit, dass die Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind.
Des Weiteren wird klar zwischen Vollzugsaufgaben der Schulen bzw. Schulbehörden und der statistischen Auswertung getrennt. Die amtliche Schulstatistik wird vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, die Ergebnisstatistik von neu einzurichtenden und strikt vom Vollzugsbereich getrennten Statistikstellen im Kultusministerium und am ISB geführt. Die neuen Bestimmungen für den Einsatz dieser elektronischen Datenverarbeitung entsprechen einer effektiven und zeitgemäßen Umsetzung des in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Erfüllung der sich daraus ergebenden geregelten Aufgaben der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und der Bildungsplanung.
Die Gesetzesvorlage setzt zugleich die insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestiegenen datenschutzrechtlichen als auch statistikrechtlichen Anforderungen um. Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt, sodass auch von dessen Seite volles Einverständnis mit dem Gesetzentwurf besteht. Der Landesbeauftragte Petri hat dies bei der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 25. März ausdrücklich persönlich bestätigt. Er sieht die Belange des Datenschutzes voll gewahrt und hat dies auch auf mehrere Nachfragen der Opposition verdeutlicht.
Es wird zudem mit diesem neuen Gesetz keine ausufernde Bürokratie geschaffen, wie dies immer wieder behauptet wird. Es wird vielmehr eine deutliche Verbesserung der teils unübersichtlichen Situation in der bisherigen Praxis, vor allem für die Schülerinnen und Schüler, erreicht. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme keinerlei grundsätzliche Einwendungen vorgebracht, sondern vielmehr auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Vorhandenseins und der Verfügbarkeit der Daten auch für deren Zwecke hingewiesen. Die kommunalen Spitzenverbände möchten sogar für ihre Aufgaben einen datenrechtlich tragfähigen Zugriff auf diese Daten haben, um Parallelerhebungen zu vermeiden. Genau das aber wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und im Interesse eines effektiven Datenschutzes nicht. Daher wird diesem Wunsch nicht entsprochen. Die für die Kommunen als Sachaufwandsträger notwendigen Daten können aus dem regulären Schulverwaltungs
programm der einzelnen Schule anonym erhoben werden.
Ja.
Das kann ich sehr gut vereinbaren, weil in der früheren Verbandsanhörung die Trennung gefordert wurde. Diese Trennung haben wir durchgeführt und wir werden sie herstellen, sodass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das ist insoweit auch vom Datenschutzbeauftragten bestätigt.
Ich komme jetzt zum Änderungsantrag, den wir zum Gesetzentwurf noch eingebracht haben und der noch einmal leichte Korrekturen und Verbesserungen bringt: In diesem Änderungsantrag wird zum einen das ist mehr redaktionell - die Nennung des weiteren Oberbegriffs "schulische Daten" gestrichen, da wir das nicht für notwendig halten. Zum anderen wird das ist wichtig - auch im Gesetzestext verankert, dass Datenabrufe an den Schulen zu protokollieren sind, das heißt, sie sind entsprechend nachvollziehbar.
Außerdem sieht der Änderungsantrag, der gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeitet wurde, vor, dass die Staatsregierung die Auswirkungen des neuen Gesetzes überprüft und dem Landtag zwei Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des neuen Verfahrens, spätestens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten, berichtet, ob sich diese Regelung, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht und im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand, bewährt hat. Damit wollen wir im Gesetz absichern, dass Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit nach einiger Zeit der Handhabung überprüft werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit aus unserer Sicht alles getan, um sowohl notwendige Daten für Verwaltung und Bildungsplanung erheben zu können als auch gleichzeitig größtmögliche und umfassende Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Wir bitten daher, dem Gesetzentwurf in der Fassung unseres Änderungsantrags zuzustimmen, dies umso mehr, als sich in der Fachdiskussion alle Mutmaßungen und Befürchtungen der Opposition als nicht stichhaltig herausgestellt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das derzeit gültige Bayerische Lehrerbildungsgesetz wurde erst 2006 nach den vom Kollegen Christoph Rabenstein genannten langen und intensiven Diskussionen beschlossen. Die Lehrerprüfungsordnung - LPO - dazu wurde sogar erst 2008 in Kraft gesetzt. Wir haben damit die Grundlagen, die wir im gemeinsamen Antrag 2005 festgelegt hatten, entsprechend umgesetzt und brauchen uns daher heute auch nicht zu korrigieren.
Die Lehrerbildung wurde an das Bachelor-Master-System angepasst und in thematisch klar gegliederte Module aufgegliedert. Die vier Säulen der Lehrerbildung Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Praktika - wurden neu ausgerichtet, vor allem Pädagogik und Praxis dabei gestärkt.
Das bedeutet, dass sich derzeit die Universitäten noch in der Umsetzungsphase befinden, wenngleich mit Ausnahme der vom Kollegen Rabenstein bereits genannten LMU, wo zumindest die Modularisierung anläuft. Weitere und sehr interessante Ausgestaltungen sind an der TU München mit der School of Education, in Eichstätt mit dem Lehramt plus oder auch in Nürnberg-Erlangen mit dem Modellversuch entsprechend erfolgt.
Die ersten Lehramtsstudierenden nach dem neuen Lehrerbildungsgesetz und nach der LPO kommen daher erst 2011/2012 in den Vorbereitungsdienst und gar erst 2013/2014 in den regulären Schuldienst. Daher ist auch die von der SPD zu ihrem Gesetzentwurf vorgebrachte Begründung, Anlass für den Gesetzentwurf
sei die massive Kritik gewesen, die angeblich gegen die Neuregelung der Lehrerbildung vorgebracht worden sei, nicht zutreffend. Das kann schon allein aus Gründen des Zeitablaufs nicht möglich sein. Wir sollten daher die Erfahrungen mit dieser neuen Lehrerbildung abwarten, bevor ein Schnellschuss oder eine Überreaktion erfolgt und bevor derart umfassende und grundlegende Veränderungen vorgenommen werden, wie sie der Gesetzentwurf der SPD vorsieht.
Weiter ist festzustellen, dass wir bisher ein sehr schlank gehaltenes Gesetz haben und Details wie Praktika und vieles andere in der LPO geregelt sind. Das sollten wir auch künftig beibehalten und nicht in den Fehler verfallen, derart viele Detailregelungen im Gesetz festzuhalten.
Der Gesetzentwurf hat einige Kernpunkte, die wir eben nicht mittragen und die auch nicht mit den gemeinsamen Festlegungen zu vereinbaren sind. So wird die schulartbezogene Lehrerbildung zugunsten einer Stufenlehrerausbildung abgeschafft. Es wird eine Zusammenlegung von Grund-, Haupt- und Realschullehrerausbildung sowie von gymnasialem und beruflichem Lehramt und damit eine Aufgliederung in drei unterschiedliche Lehrämter vorgesehen. Die erste Staatsprüfung soll durch die universitären Abschlüsse Bachelor und Master für alle Lehrämter durch den Master als Regelabschluss ersetzt werden. Erst nach dem Masterabschluss soll die Befähigung zur Ausbildung als Referendar/Referendarin erworben werden. Das bedeutet eine Verlängerung der Mindeststudienzeit für alle Lehramtsstudiengänge auf zehn Semester bzw. fünf Jahre.
Das Lehramtsstudium soll gestuft werden in ein viersemestriges Basisstudium und ein sechssemestriges Aufbaustudium für alle Lehrämter, und Artikel 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes soll ergänzt werden. Hier soll die Einrichtung von Lehrerbildungszentren gesetzlich vorgesehen werden, obwohl wir dies bereits im Jahr 2001 durch einen Landtagsbeschluss festgelegt haben und obwohl das auch in Artikel 19 des Bayerischen Hochschulgesetzes gesetzlich verpflichtend geregelt ist.
Der gravierendste Punkt für mich ist, dass der Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat auf zwölf Monate zusammengestrichen werden soll und damit wichtige Schulpraxis entfällt.
Wie sich bei den Beratungen in den Ausschüssen zum Gesetzentwurf ergeben hat, sehen wir durchaus überlegenswerte Anregungen, wie eine weitere Stärkung der Praktika oder auch gewünschte Auslandsaufenthalte. Aber gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht. Fraglich ist zudem, ob das alles im Gesetz geregelt
werden muss und ob zum Beispiel der vorgesehene Auslandsaufenthalt verlangt werden kann. Er bedeutet doch auch eine erhebliche finanzielle Belastung.
Zudem zielt dieser Gesetzentwurf eindeutig auf eine Änderung der bestehenden Schulstruktur ab. Er ist weiterhin durch die Stufung in 4 plus 6 nur schwer mit den Grundanforderungen an ein Bachelor- und Masterstudium vereinbar. Außerdem wird die Anforderung, dass der Bachelor den ersten berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln muss, nicht erfüllt. Die Regelstudienzeiten werden verlängert, und dadurch wird auch eine höhere Theorielastigkeit erreicht. Durch die geplante Verkürzung des Referendariats auf ein Jahr wird an der besonders wertvollen "praktischen" Ausbildung gespart. Das kann nicht durch einen Masterabschluss kompensiert werden, der vor allem der wissenschaftlichen Vertiefung dient. Praktika während der Studienzeit haben eine andere Qualität als die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit Unterstützung erfahrener, fachlich und pädagogisch besonders qualifizierter Lehrkräfte. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs, den Praxisbezug der Ausbildungsinhalte zu stärken, unserer Meinung nach eindeutig verfehlt.
Wie bereits gesagt, zielt der Gesetzentwurf auch auf eine Änderung der Schulstruktur ab. Er zielt darauf ab, die Grundschulzeit auf sechs Jahre zu verlängern, und geht auch von der schulartspezifischen Lehrerausbildung weg, was insbesondere für das Klassenleiterprinzip an der Hauptschule sehr negativ wäre.
Wir halten auch weiter an einem Staatsexamen fest, um zum einen staatlicherseits Einfluss auf die Studieninhalte nehmen zu können und zum anderen auch einen echten landesweiten Vergleich der Absolventinnen und Absolventen bezüglich der fachlichen Qualifikation zu haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir ein anerkannt gutes und qualitativ hochwertiges System der Lehrerbildung haben, machen wir uns natürlich auch seitens der CSU Gedanken über weitere Verbesserungen und Anpassungen an Notwendigkeiten bei der Lehrerbildung. Hier haben wir auch die Anhörungen entsprechend mitgetragen und mit auf den Weg gebracht. Wir werden daher auch Initiativen, die aus unserer Sicht sinnvoll erscheinen, aufgreifen, ohne dabei die komplette Schulstruktur oder sonstige Strukturen umkrempeln zu wollen.
Die massiven Änderungen, die im Gesetzentwurf der SPD vorgesehen sind, können auch nicht mit den Ergebnissen der Anhörung begründet werden, da sich dort kein Experte für eine klare Ablehnung unserer bisherigen Lehrerbildung ausgesprochen hat und auch keine Mehrheit dafür festzustellen war.
Wir, lieber Kollege Christoph Rabenstein, stellen nicht die Parteipolitik über Fach- und Sachpolitik. Wir widmen uns selbstverständlich auch mit Nachdruck und großem Engagement der Fach- und Sachpolitik, und wir werden daher eigene Initiativen ergreifen, um beispielsweise einen flexibleren, schulartübergreifenden Einsatz von Lehrern zu ermöglichen, die Polyvalenz und die Berufsmöglichkeiten weiter zu verbessern und eine noch bessere Verzahnung zwischen Studium und Vorbereitungsdienst zu erreichen. Dabei werden wir aber nicht den Gesetzentwurf der SPD abschreiben. Das haben wir Gott sei Dank nicht nötig.
Lieber Kollege Rabenstein, wenn Sie festgestellt haben, dass wir die besten Lehrer an den Grundschulen haben müssten, dann sage ich dazu: Wir haben hervorragende und engagierte Lehrkräfte an den Grundschulen. Ich würde hier aber nicht die einen gegen die anderen auszuspielen versuchen.
Aus all den genannten Gründen und trotz der anerkennenswerten Bemühungen des Kollegen Rabenstein werden wir den Gesetzentwurf der SPD ablehnen und stattdessen in der nächsten Zeit unsere eigenen Vorschläge einbringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Zacharias, wir hatten schon Kultur in diesem Haus, als Sie noch gar nicht hier waren. Insoweit
war die erste Bemerkung, die Sie gemacht haben, etwas daneben.
Dazu brauchen wir keine Belehrungen, weder von Hanseaten noch sonst von außerhalb. Wir sind selber Manns und Frau genug, um Kultur in Bayern durchzusetzen. Bayern ist ein Kulturstaat, das ist allseits bekannt. Das steht schon in der Bayerischen Verfassung. Wenn Frau Zacharias es nötig hat, Anträge noch einmal zu stellen, die schon wiederholt und ausführlich in diversen Ausschüssen debattiert wurden, sei es im federführenden Bildungsausschuss, sei es im Hochschulausschuss, weil sie sich noch einmal produzieren und darstellen will, dann werden wir das über uns ergehen lassen.
- Frau Naaß, ob es Ihnen gefällt oder nicht, das machen wir schon noch so, wie wir meinen. Ich werde meinen Beitrag leisten und Sie können den Ihren entsprechend leisten.
Ich habe in der letzten Legislaturperiode bereits mit Peter Hufe von der SPD diese Anträge beraten und als Entgegenkommen gegenüber dem Kollegen Hufe, der sich wirklich sehr eingesetzt hat, aber inzwischen ausgeschieden ist, eigentlich wider besseres Wissens dem Beschluss zugestimmt.
Eigentlich haben wir den Beschluss für unnötig gehalten, weil die kulturelle Bildung in allen allgemeinbildenden Schulen in der Bayerischen Verfassung als wesentliches Bildungsziel verankert ist. Wir brauchen keine Handlungsanleitungen des Bundes, um eine vernünftige Kultur- und Schulpolitik in Bayern zu machen. Wir haben diesen Antrag damals mit beschlossen. Als Folge dieses Antrags wurde am 7. Oktober 2009 ein ausführlicher Bericht des Kultusministeriums gegeben, in dem die ganzen Maßnahmen aufgezeigt wurden. Eindeutig ist festzustellen, dass die Vermittlung kultureller Bildung in Bayern ein gleichwertiges Bildungsziel an allen Schularten ist. Die ästhetische Bildung hat in der Gesamtschau schulischer Bildung einen hohen Stellenwert. Die Forderung, noch einmal ein eigenes Konzept vorzulegen, ist daher überflüssig.
Zu den einzelnen Anträgen: Der von mir zum ersten Antrag unterbreitete Änderungsvorschlag, wonach dem Landtag jährlich schriftlich berichtet werden sollte, welche konkreten Maßnahmen im Berichtsjahr unter dem Titel "Kulturelle Bildung als gleichwertiges Bil
dungsziel" ergriffen wurden, wurde von den Antragstellern der SPD abgelehnt. Deshalb werden wir Ihrem ursprünglichen Antrag nicht zustimmen und ihn erneut ablehnen. Ich werde mir vorbehalten, gegebenenfalls diesen umformulierten Antrag als eigenen Antrag einzubringen. Frau Kollegin Zacharias, das habe ich bereits angekündigt.
Bei einem Gespräch mit dem Bayerischen Kunstrat am 19. Februar wurde diese Fassung von den Mitgliedern als richtig angesehen. Ich wurde gebeten, diese Fassung als Antrag einzubringen. Das ist kein abgeschriebener, sondern ein umformulierter Antrag. Sie müssten ihm nur zustimmen, dann wäre er beschlossen.
Wir haben auch dem zweiten Antrag "Kultur in Ganztagsschulen" mit einer minimalen Umformulierung zugestimmt und damit gezeigt, dass wir uns diesem Thema sehr wohl stellen. Wir sehen in den Ganztagsschulen eine weitere Chance zur Stärkung der kulturellen Bildung.
Die beantragte Errichtung einer eigenen Landesstelle für Kulturelle Bildung haben wir abgelehnt und werden das auch heute wieder tun; denn Sie wissen, dass das Kultusministerium derzeit einen runden Tisch gründet, an dem Vertreter der beteiligten Ministerien, aber auch Mitglieder der Landesvereinigung für Kulturelle Bildung teilnehmen werden. Dieser runde Tisch hat die Aufgabe, Potenziale der beteiligten Partner für lebenslange kulturelle Bildungsangebote aufzuzeigen und eine Agenda für die nächsten Jahre zu entwickeln.
Ich möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass wir dem dritten SPD-Antrag auf Einführung eines Landeskulturtags an den Schulen zugestimmt haben. Dieser Antrag wurde seltsamerweise nicht hochgezogen. Das ist Ihre eigene Logik.
Wir haben uns bei diesem Antrag bewegt. Frau Kollegin Naaß, wir behalten uns die Entscheidung darüber vor. Das lassen wir uns nicht von der Opposition oder von Ihnen vorschreiben.
Dem letzten hochgezogenen Antrag, der von Frau Kollegin Zacharias noch einmal groß dargestellt wurde, nämlich "Access to Dance - Tanzplan München" ertei
len wir eine klare Ablehnung. Bei diesem Projekt hat nicht Bayern, sondern die Landeshauptstadt München "hier" geschrien. Die Landeshauptstadt hat dieses Projekt an sich gezogen, ohne das Kultusministerium zu beteiligen. Sie hat für dieses Projekt 800.000 Euro erhalten, die im Wesentlichen in den Aufbau einer Infrastruktur zur Koordinierung der einzelnen Akteure verwendet wurden.
Nun muss die Landeshauptstadt München selbst zusehen, wie sie mit diesem Projekt weiterkommt. Das Projekt wurde vom Kulturreferat der Landeshauptstadt durchgeführt. Deshalb muss die Landeshauptstadt für die Fortsetzung sorgen und darf nicht nach dem Freistaat rufen, damit dieser das Projekt bezahlt.
Abschließend stelle ich noch einmal fest, dass kulturelle Bildung in Bayern als gleichwertiges Bildungsziel an allen allgemeinbildenden Schulen anerkannt ist. Wir werden über diese Anträge wie bei den Vorberatungen im federführenden Hochschulausschuss abstimmen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nicht umbenennen lassen und heiße nach wie vor Wägemann. Aber ich übernehme die Aufgabe für Dr. Hünnerkopf gern.
Sehr geehrter Herr Fahn, viel Ahnung - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - haben Sie von der Angelegenheit nicht. Ich glaube auch nicht, dass Sie sich vor Ort wirklich ernsthaft damit befasst haben. Ich bin der örtliche Stimmkreisabgeordnete. Ich war auch gemeinsam mit der Kollegin Naaß bei dieser Altmühlsee-Konferenz bzw. dieser Fränkischen Seenkonferenz dabei. Ganz so, wie Sie es dargestellt haben, ist es beileibe nicht abgelaufen. Die Sache hat auch eine lange Vorgeschichte, wie ich aus meiner Zeit als Bezirksrat und als Vertreter des Bezirks in den Seenzweckverbänden weiß. Hauptproblematik ist die Fischerei, dann kommen die Umweltmaßnahmen, die Kläranlagen und schließ
lich die Landwirtschaft, die entsprechend für Einträge sorgt.
Es ist viel Unfug geredet worden. Dabei hat sich der Kollege Wörner ganz besonders hervorgetan, wie ich im Protokoll gelesen habe. Er hat gesagt: Der Altmühlsee ist für touristische Zwecke angelegt worden. Keine Ahnung, kann ich da nur sagen. Es handelt sich um eine wasserwirtschaftliche Baumaßnahme. Der Tourismus ist ein sehr willkommener, aber reiner Nebeneffekt. Einen touristischen See hätte man mit Sicherheit nicht mit 2 bis 2,5 m Tiefe angelegt, weil man da von vornherein weiß, welche Probleme solche Flachseen mit sich bringen.
Die Altmühlsee-Konferenz hat die Handlungsfelder aufgezeigt. Es wurden entsprechende Arbeitsgruppen gegründet. Diese arbeiten derzeit. Es ist sehr viel auf den Weg gebracht worden, auch im landwirtschaftlichen Bereich. Der gesamte Einzugsbereich ist inzwischen wassersensibles Gebiet. Im gesamten Einzugsbereich sind KULAP-Maßnahmen möglich. Die Ämter für Landwirtschaft in Ansbach und Weißenburg werden jetzt eine Beratungsinitiative für die Landwirte starten, um sie auf diese Programme aufmerksam zu machen. Sie müssen auch berücksichtigen, dass in dem Gebiet eine extrem hohe Biogasanlagendichte herrscht, die Sie nicht unbedingt in ein KULAP-Programm hineinbringen werden. Aber es ist inzwischen alles angeleiert worden, was man anleiern kann. Es sind Abwassersonderförderungsmaßnahmen über das Umweltministerium angelaufen, ein eigenes Sonderförderprogramm. Die Mittel für den Vertragsnaturschutz sind in ausreichender Höhe bereitgestellt und auch für die Zukunft zugesichert. Insoweit kann ich guten Gewissens sagen: Das ist auf einem guten Weg, und wir brauchen diesen Antrag eigentlich wirklich nicht mehr, weil die Maßnahmen hervorragend laufen.
Herr Wörner kann sich gegebenenfalls zu einer Zwischenintervention wieder melden. Er redet eh so viel, da muss es zu diesem Zeitpunkt nicht auch noch sein.
Ich bin als örtlicher Stimmkreisabgeordneter entsprechend am Ball und habe sehr viel erreicht. Im Gegensatz zu anderen, die meistens nur Landtagsanfragen eingereicht oder Briefe geschrieben haben, haben wir konkret gehandelt und vor Ort für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Gegend etwas erreicht.
Deswegen werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.
Nur in aller Kürze. Lesen Sie das genehmigte Protokoll des Ausschusses nach.
Da steht es so drin, wie ich es gesagt habe. Ansonsten habe ich nichts hinzuzufügen.
Wenn Sie falsch zitiert werden, dann müssen Sie sich darum kümmern. Ich habe Sie korrekt zitiert. Sie haben laut Protokoll gesagt, das sei ein See, der für touristische Zwecke errichtet wurde.
Sehr geehrte Frau Kollegin Naaß, ich glaube, Sie wissen sehr wohl, warum die Seenkonferenz verschoben werden musste und erst so spät stattgefunden hat. Es war der mit Ihnen verschwägerte Bürgermeister der Stadt Gunzenhau
sen, der den ersten Termin nicht wollte. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit ansprechen, weil Sie Behauptungen darüber aufgestellt haben, dass vor Ort keine Maßnahmen laufen würden.
Sie haben behauptet, dass seit vielen Jahren keine Maßnahmen durchgeführt worden seien. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Was sagen Sie denn zu den Abfischungen? Aus den Seen wurden inzwischen 274 Tonnen Weißfische herausgezogen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen und nicht behaupten, dass nichts getan worden wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Rechtsgrundlage für ein neues Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Schülerdaten für die Schulverwaltung und die Schulstatistik geschaffen. Damit wird sowohl der Kritik und auch der Forderung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahr 2004 als auch dem Beschluss des Hohen Hauses vom 11.05.2005 Rechnung getragen.
In dem genannten Beschluss wurde die Staatsregierung aufgefordert, ein IuK-Konzept zu entwickeln, das aktuelle Schul-, Lehrer- und Schülerdaten zentral bereitstellt. Insofern, lieber Herr Kollege Ritter, geht Ihre Kritik voll ins Leere. Die Materie hat auch nichts mit Schulsozialarbeit und den sonstigen schulischen Rahmenbedingungen zu tun, sondern mit der Erfüllung eines Auftrags aus der letzten Legislaturperiode. Denn das derzeit angewandte Verfahren wurde bereits 1991/1992 eingeführt und ist nicht mehr zeitgemäß.
Mit der Schaffung dieser Rechtsgrundlage wurde bereits in der letzten Legislaturperiode, unter dem Titel "Verfahren amtliche Schuldaten" begonnen. Der damalige Entwurf sah neben einer Änderung des BayEUG eine Ausführungsverordnung vor. Gerade dagegen hat man sich in der Verbandsanhörung ausgesprochen. Insbesondere die Elternverbände haben gefordert, dass alle betroffenen personenbezogenen Daten im Gesetz zu regeln sind. Diesen Auftrag hat das Kultusministerium dann umgesetzt. Im Vollzug wurde daher ein vollständig neuer Gesetzentwurf erarbeitet, der jetzt vorliegt und in dem die bei der Anhörung vorgebrachten Bedenken und Forderungen umfassend gewürdigt und berücksichtigt worden sind. Er trägt damit der Sondersituation Rechnung, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Daten von fast zwei Millionen überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern erhoben werden sollen.
Einige wesentliche Neuerungen sollen hier eingeführt werden, um in der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern die notwendige Akzeptanz zu schaffen. So werden aus
nahmslos alle personenbezogenen Daten im Gesetz genannt, was zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit führt. Änderungen sind nur mit der Zustimmung des Gesetzgebers möglich. Damit entfällt die Ausführungsverordnung.
Im Gesetz werden auch eindeutige Löschungsfristen für die personenbezogenen Daten genannt, sodass auch in diesem Punkt eine entsprechende Sicherheit gewährleistet ist. Außerdem wird ganz klar zwischen den Vollzugsaufgaben der Schulen bzw. der Schulbehörden und den statistischen Auswertungen getrennt. Die neuen Bestimmungen dienen damit der effektiven und zeitgemäßen Umsetzung des in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Erfüllung der sich daraus ergebenden geregelten Aufgaben der Schulaufsicht, der Schulverwaltung und der Bildungsplanung.
Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt. Ich selbst war bei dem entsprechenden Gespräch dabei. Es gibt keinerlei Bedenken des Landesbeauftragten. Er ist mit diesem Gesetzentwurf völlig einverstanden.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dem vorliegenden Gesetzentwurf auf keinen Fall entgegensteht, da es sich hierbei um eine völlig andere Ausgangslage handelt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht um eine anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Verkehrsdaten, sondern um konkrete Daten, die in der Schulverwaltung und den Schulbehörden benötigt werden.
Herr Kollege Ritter, wir bauen hier keine neue Bürokratie auf. Für meine Begriffe als langjähriger Praktiker im Schulwesen wird mit diesem Gesetzentwurf eine klare Verbesserung für Schüler und Eltern erreicht. Die Praktiker wissen, wie diese Daten derzeit gehandhabt werden. Deshalb müssen wir froh sein, wenn dieses Thema so klar geregelt wird. Wir werden über diesen Gesetzentwurf in den Fachausschüssen beraten. Die CSUFraktion kann bereits jetzt ihr Einverständnis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bekunden.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern war 1972 mit der Landeshauptstadt München Gastgeber der Olympischen Sommerspiele. München bewirbt sich als erste Stadt in der olympischen Geschichte nach der Ausrichtung Olympischer Sommerspiele nun darum, Gastgeber Olympischer Winterspiele zu werden. An dieser Bewerbung Münchens beteiligen sich die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land. Die Bewerbungskonzeption sieht vor, zentrale Sportstätten der Sommerspiele 1972 im Olympiapark München für die Austragung der Wettbewerbe in den Eissportarten wieder zu nutzen. Die alpinen Ski- und Snowboardwettbewerbe sowie die Wettkämpfe in den Skisprungdisziplinen sollen in Garmisch-Partenkirchen, die Langlauf- und Biathlonwettbewerbe in Oberammergau, die Bob-, Rodel- und Skeleton-Wettbewerbe in Schönau am Königssee ausgetragen werden. Damit kann weitestgehend auf vorhandene Sportstätteninfrastruktur zurückgegriffen werden, die zudem durch die Austragung der Alpinen Skiweltmeisterschaften 2011 in Garmisch-Partenkirchen und die Modernisierung der Kunsteisbahn Königssee im Vorfeld der Bob- und Skeleton-Weltmeisterschaft 2011 aktuellen internationalen Standards entsprechen.
Damit kann eine kostengünstige und gleichzeitig umweltgerechte Bewerbungskonzeption vorgelegt werden, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten beispielgebend ist. Die Nachnutzung der Sportstätten der Olympischen Sommerspiele 1972 im Olympiapark München bei den Winterspielen 2018 setzt zudem ein einzigartiges Signal der nachhaltigen Nutzung olympischer Einrichtungen über Jahrzehnte hinweg. Durch eine ökologisch innovative Sportstättenplanung, ein zukunftsgerechtes Umweltkonzept für die Durchführung der Spiele und eine umweltgerechte Verkehrsentwicklung und -abwicklung soll zudem eine unter Nachhaltigkeitsaspekten optimierte und beispielgebende Durchführung olympischer und paralympischer Winterspiele gewährleistet werden. Damit ist die Bewerbung Münchens mit dem Landkreis Berchtesgadener Land und Garmisch-Partenkirchen unter den Gesichtspunkten von Umwelt, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung geradezu optimal.
Bisher waren wir im Bayerischen Landtag übereinstimmend der Meinung, dass wir die Bewerbung für die Olympischen Winterspiele parteiübergreifend unterstützen und momentan mit Anträgen nicht vorstoßen. Nachdem wir im Bayerischen Landessportbeirat am 7. Juli fraktionsübergreifend vereinbart hatten, das Thema in der nächsten Vollsitzung am 11. November auf die Tagesordnung zu setzen und uns von der Bewerbergesellschaft berichten zu lassen, verstehe ich nicht, dass nun diese gemeinsame Linie von den Freien Wählern verlassen wird und dieser Vorstoß mit einem Antrag kommt. Das ist nicht ganz verständlich; es passiert aber bereits das zweite Mal, dass dann, wenn ein Thema auf der Tagesordnung des Bayerischen Landessportbeirats steht, ein Antrag im Bayerischen Landtag gestellt wird. Trotzdem wollen wir den wichtigen Punkt aufgreifen.
Wir haben gemeinsam mit SPD und FDP einen fraktionsübergreifenden Antrag eingebracht. Die Freien Wähler waren leider aus formalen Gründen nicht bereit, diesen Antrag zu unterstützen. Wir hätten es gern gehabt, wenn sich alle zusammen entsprechend eingesetzt hätten. Lediglich die GRÜNEN waren nämlich von vornherein nicht bereit, bei dem Antrag mitzuziehen. Ich kann den Freien Wählern aber versichern, wir werden ihren Antrag ebenso wie den fraktionsübergreifenden Antrag unterstützen. Den Antrag der GRÜNEN, die hier mit der Ablehnung der Bewerbung allein stehen, werden wir selbstverständlich ablehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem sogenannten Bildungsstreik muss doch einiges gesagt werden. "Streik" ist zum einen der falsche Ausdruck; Streik ist ein Begriff aus der Tarifautonomie. Es sind Demonstrationen, aber sei es drum. Wir wollen uns nicht an Begrifflichkeiten stören. Aber wir müssen natürlich klar feststellen, dass diese Demonstrationen - das haben die Herren Pfaffmann und Gehring selbst eingeräumt - bundesweit stattfinden. Sie finden auch dort statt, wo Rot, Rot-Rot, Rot-Grün und alle anderen in der Regierung sind. Sie dürfen sich also auch gerne den Spiegel selber vorhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Noch sind wir nicht so weit wie in Berlin - und da werden wir auch nicht hinkommen -, wo der rot-rote Senat mittlerweile die Plätze für das Gymnasium verlosen will. Was ist denn das für eine Bildungsgerechtigkeit, liebe Genossinnen und Genossen? Diese Frage muss man Ihnen schon einmal stellen.
Wir freuen uns grundsätzlich, wenn junge Leute, wenn Schülerinnen und Schüler, wenn Studierende von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch machen, ihre Meinung äußern, sich aktiv in die Gesellschaft einbringen und für eine bessere Bildung streiken oder einfach demonstrieren. Aber, wie gesagt, sie tun das nicht nur in Bayern, sie tun das bundesweit und sie tun es auch dort, wo es ganz andere Schulsysteme gibt. Hier wird angeblich die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems gefordert. Aber es wird auch dort demonstriert, wo es Gesamtschulen und Einheitsschulen gibt. Auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen.
Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob dieses sinnvolle und wichtige Engagement während der Unterrichtszeit erfolgen muss oder ob es nicht genauso gut auch außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen könnte. Das würde die ganze Sache noch etwas mehr unterstreichen und für mich etwas glaubwürdiger machen. Deswegen muss ich auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Einer generellen Aussetzung
von Sanktionen werden wir nicht zustimmen. Ich bin davon überzeugt, dass die Schulen, denen der Vollzug der Schulordnung obliegt, sehr verantwortungsvoll und pädagogisch mit ihrer Aufgabe umgehen und dass keine ernsthaften Sanktionen erfolgen werden. Alle Rückmeldungen sind in dieser Richtung. Wer sich gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellt, muss natürlich definitiv auch mit Konsequenzen rechnen, sei es dass der Unterricht nachgeholt wird, sei es dass sonst irgendetwas gemacht werden muss.
Nun zu den Forderungen ganz kurz und allgemein: Wir haben erst vor Kurzem - auch heute früh in der Regierungserklärung ist es wieder angesprochen worden die Ausbildung und Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher diskutiert. Es wundert mich schon sehr: Unser Dringlichkeitsantrag vom 7. Mai 2009 mit dem Titel "Stärkung der Erzieherinnen und Erzieher" wurde von der Opposition, von der SPD und den GRÜNEN abgelehnt, obwohl CSU und FDP hier die Erzieherinnen und Erzieher stärken wollten. Ihre Bezahlung erfolgt im Übrigen durch die Tarifparteien. Der Dringlichkeitsantrag hat klar enthalten, dass wir bereit sind, bei einer höheren Bezahlung auch die Förderungen nach dem BayKiBiG anzupassen.
Wir haben, was das Bildungssystem betrifft, in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt, auch gerade bei der Bildungsgerechtigkeit. Das unterstreichen die Zahlen bei Pisa. Wir haben hier erheblich aufgeholt und wir sind weiterhin dabei, die Klassen zu verkleinern und die individuelle Förderung zu verstärken und zu verbessern.
Die Einführung des G 8 war sicherlich nicht sehr glücklich; das habe ich immer schon eingeräumt. Aber inzwischen haben wir im G 8 einen Stand erreicht, mit dem man wirklich gut arbeiten kann. Diese Woche hatte ich Schulausschusssitzung im Landkreis. Der Leiter unseres Gymnasiums in Weißenburg, SPD-Mitglied, hat dabei auf Nachfrage eingeräumt, dass er inzwischen sehr gut zurechtkommt, dass er eine gute Stundenzuweisung hat und auch in der Oberstufe mit dem Budget sehr gut haushalten kann. Es hätte mich sehr gefreut, wenn er diese Antwort nicht nur auf Nachfrage gegeben hätte, sondern es so gehalten hätte, wie er es die ganze Zeit mit seiner Kritik gehalten hat. Da musste man nicht nachfragen. Die positiven Dinge werden offensichtlich immer erst dann gebracht, wenn man nachfragt.
Im Zusammenhang mit der demokratischen Mitbestimmung verweise ich auf unsere Diskussionen während der gesamten letzten Legislaturperiode. Seit dem 1. August 2008 haben wir einen Landesschülerrat und damit ein landesweites, gesetzlich festgeschriebenes Schülervertretungsgremium. Ich denke, hier haben wir die entsprechende Einbindung vollzogen; darüber hin
aus gibt es an den einzelnen Schulen die Möglichkeit des Schulforums.
Die Studienbeiträge haben wir in diesem Haus schon so oft durchgehechelt; darauf will ich jetzt gar nicht weiter eingehen. Zum letzten Punkt im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, der den Bologna-Prozess betrifft, ist festzustellen: Der Prozess ist derzeit voll im Gange. Eine Umstellungsphase ist immer etwas schwierig. An vielen Hochschulen funktioniert es schon sehr gut, an manchen weniger gut. Aber ich denke, auch das werden wir hinbekommen. Diesem Spiegelstrich des GRÜNENDringlichkeitsantrags könnten wir problemlos zustimmen, aber er steht nicht einzeln zur Debatte. Deswegen werden wir den Antrag insgesamt ablehnen. Was die Sanktionen betrifft, habe ich bereits gesagt, dass wir uns auf das Fingerspitzengefühl unserer Schulleiterinnen und Schulleiter verlassen. - Ansonsten danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten vergangene Woche die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse des Bayerischen Landessportbeirats, unter anderem auch des dortigen Schul- und Wissenschaftsausschusses. Dabei wurde von der neuen Vorsitzenden angeregt, in der ersten Arbeitssitzung vor der Sommerpause das Thema "Schulsport" ausführlich zu behandeln. Deswegen, lieber Kollege Felbinger, finde ich es einen etwas merkwürdigen Stil, dass Sie die Woche danach versuchen, das als Aktuelle Stunde im Landtag unterzubringen, bevor Sie mit Ihren Kollegen im Ausschuss das Thema diskutieren können. Sie, Frau Kollegin Stachowitz, sind Stellvertreterin und finden das auch noch gut. In Ordnung. Wir können dort die Arbeit einstellen und alles hierher verlegen.
Herr Felbinger, auch wenn Sie glauben sagen zu müssen, der Schulsport sei bei der CSU kein beliebtes Thema, teile ich Ihnen mit: Für mich und auch für meine Kolleginnen und Kollegen ist das ein wichtiges Thema. Wir kümmern uns sehr intensiv um den Schulsport.
Der Aussage, dass Schülerinnen und Schüler wie alle Kinder und Jugendlichen, aber auch die Erwachsenen mehr Bewegung bräuchten, stimme ich zu. Sport und Bewegung muss man aber auch im gesellschaftlichen Kontext sehen und in eine Gesamtbetrachtung einbeziehen und darf nicht ausschließlich auf den Schulsport reduziert werden.
- Herr Kollege Dr. Gantzer, Sie können mich gerne herausfordern. Ich war aktiver Ringer, dann schauen wir mal, wer der Sportlichere von uns zweien ist und wer wen auf die Bretter schmeißt.
Ob das nur von der Figur abhängt, lasse ich dahingestellt. Ich weiß aber, dass auch Sie gut fit sind.
Sport jedenfalls ist deutlich mehr als der Schulsport. Wir müssen die anderen Bereiche einbeziehen. Deswegen muss ich an dieser Stelle auch ansprechen, dass die Schule nicht alle gesellschaftlichen Defizite ausgleichen kann. Das ist hier so wie auch in anderen Bereichen. Zu glauben, dass Schule alleine die Defizite bei Sport und Bewegung ausmerzen könnte, funktioniert nicht. Es gibt viele gut gemeinte und gute Projekte. Deshalb ist es wichtig, dass die Ehrenamtlichen einbezogen werden und deren Arbeit nicht herabgewürdigt wird, wie das beim ersten Redebeitrag erfolgte, in dem nur noch die fachlich hoch qualifizierten, gut ausgebildeten Sportlehrer gewürdigt wurden und das, was die Übungsleiter und andere ehrenamtliche Kräfte machen, hintangestellt wird.
Es gibt die verschiedensten Initiativen, die über die Staatsregierung angeregt und initiiert wurden. Das sind "Bewegte Schule", das Modell "Sport nach 1", die Zusammenarbeit von Schule und Vereinen, "Voll in Form" und so weiter. Sie sind ganz wichtig. Noch wichtiger als Geld und die Anzahl der Sportstunden ist es, die Kinder und Jugendlichen im Sportunterricht heranzuführen und ihnen Freude und Spaß am Sport zu vermitteln, damit sie ihn nicht nur als lästige Anstrengung erfahren.
In der Grundschule gibt es den Sport als verpflichtenden Unterrichtsbestandteil. Alle Grundschullehrkräfte müssen die Grundqualifikation Sport haben. Das ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung und steigerung im Schulsport. Dazu zählt auch die fundierte Aus- und Weiterbildung der Sportlehrkräfte. Es war ein richtiges Signal, die Fachlehrerausbildung, die vor einigen Jahren abgeschafft wurde, wieder aufzunehmen, um eine vernünftige Mischung zwischen den akademischen Sportlehrern und den Fachsportlehrkräften zu gestalten. Das hilft uns beim Schulsport weiter.
Mich hat gewundert, dass das Thema "Vorrückungsfach" nicht angesprochen wurde.
Ich will auf die Diskussion verweisen, die wir 2007 sehr ausführlich sowohl in den Gremien des Landessportbeirats als auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport geführt haben und die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CSU mehrheitlich entschieden, Sport nicht als Vorrückungsfach einzustufen. Es gibt sicherlich gute Gründe, das zu tun. Es gibt aber mindestens genauso oder qualifiziertere Gründe, Sport nicht als Vorrückungsfach einzustufen und damit diesem Fach eine weitere negative Belastung aufzubürden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sollten lieber dazu beitragen, bei der geplanten Anhörung im Schul- und Wissenschaftssauschuss des Bayerischen Landessportbeirats die Diskussion aufzunehmen, die Erkenntnisse herauszufiltern und schließlich auch umzusetzen.
Insgesamt gesehen haben wir in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen beim Schulsport erreicht. Auch wenn es immer wieder bestritten wird, wir sind auf einem guten Weg, und auf dem sollten wir miteinander weiter vorangehen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Fahn hat vorhin die rhetorische Frage, was noch teurer als Bildung sei, mit dem Hinweis beantwortet: gar keine Bildung. Ich sage Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Noch schlechter als keine Bildung ist Einbildung - die Einbildung, dass in Bayern alles schlecht und unzureichend sei.
Sie, Herr Kollege Pfaffmann, wie auch Herr Kollege Maget und Herr Kollege Felbinger haben heute festgestellt, dass der Ausbau der Ganztagsschulen nur im Schneckentempo vorangehe und dass wir hier hintanstehen. Diese Aussage ist nur mit einer unzureichenden bzw. einer nicht vorhandenen Wahrnehmungsfähigkeit zu erklären. Denn wir reagieren selbstverständlich auf die gesellschaftlichen Verhältnisse.
Wir ergreifen auch die Offensive, die Frau Kollegin Tolle vorhin angemahnt hat. Man muss sich nur mit den Fakten auseinandersetzen; dann sieht man das. Die CSU hat sich bereits zu einem Zeitpunkt, als es die GRÜNEN noch gar nicht gegeben hat und die Freien Wähler auf Landesebene auch kaum wahrnehmbar waren, mit dem Thema Ganztagsschulen beschäftigt. Ich persön
lich war ja zweiundzwanzigeinhalb Jahre an einer Schule, die 1976 im Modellversuch zur integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule im ländlichen Raum gestartet ist.
Nach vier Jahren wurde dieser Versuch, insbesondere auf Betreiben der Eltern, wieder beendet, weil damals die Zeit und die gesellschaftlichen Verhältnisse noch nicht reif dafür waren. Wir haben hier keinen Nachholbedarf. Inzwischen sind die gesellschaftlichen Verhältnisse anders. Wir reagieren darauf und machen die entsprechenden Ganztagsangebote. Der Kollege Hans Herold hat sie zahlenmäßig genannt, sodass ich sie hier nicht noch einmal einzeln aufzählen will.
Der vorliegende Doppelhaushalt setzt einen absoluten Schwerpunkt in diesem Bereich. Wir kommen bei den Ganztagsangeboten massiv voran. Auf dem Bildungsgipfel am 11. Februar wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Regelung gefunden, dass die offene und die gebundene Form in finanzieller und organisatorischer Hinsicht gleichgestellt werden. Das kostet die Kommunen sicherlich etwas Geld, aber sie werden auch entlastet. Ich stelle fest: Schule ist nicht allein die Aufgabe des Staates, Schule ist vielmehr eine Gemeinschaftsaufgabe nach dem Schulfinanzierungsgesetz, bei der auch die Kommunen und die Landkreise entsprechend gefragt sind.
Mit dem Sonderbauprogramm nach dem FAG unterstützen wir zudem die Schulträger bei den Baumaßnahmen. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren von der Opposition, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen, anstatt sie in Abrede zu stellen. Wir zeigen ganz eindeutig, dass wir hier ein zentrales Feld unserer Politik beackern. Ich danke unserem Kultusminister Dr. Spaenle, seinem Staatssekretär Dr. Marcel Huber, dem Finanzminister und dem Ministerpräsidenten für die zur Verfügung gestellten Gelder. Sie treiben damit zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion diesen Bereich voran.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zuerst dafür, dass ich doch noch ans Rednerpult darf. Ich war gerade beim Ausdrucken draußen, als ich aufgerufen wurde. Zu spät ist zu spät!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das derzeit gültige Lehrerbildungsgesetz wurde nach ausgiebiger Diskussion 2006 in Kraft gesetzt; seither wurde auch die Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - weiterentwickelt. Der Forderung im Antrag der FDP, die Ausbildung zum Lehramt bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, kann man sich nicht verschließen. Das ist immer gut, nachdem es ja um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen
geht. Dem Wunsch, weitere Fächerkombinationen zuzulassen, stehen wir aufgeschlossen gegenüber, wenngleich man darauf hinweisen muss, dass das bereits bisher zwingender Leitgedanke bei der Reform der Lehrerbildung war. Wir müssen darauf achten, dass keine Fächerverbindungen angeboten werden, die eine berufliche Verwendung nach dem abgeschlossenen Studium schon allein durch diese Fächerkombination ausschließen. Wie Kollege Felbinger zu Recht gesagt hat, wurden die zugelassenen Fächerverbindungen bei den Realschulen erst 2008 von 37 auf 43 und beim Lehramt an Gymnasien von 43 auf 60 im vergangenen Jahr erhöht. Hier hat sich bereits sehr viel getan.
Bei der Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern von außerhalb unseres Freistaates Bayern müssen wir natürlich darauf achten, dass die entsprechende Ausbildung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, können sie auch im Anstellungsverfahren mit nicht zugelassenen Fächerverbindungen zugelassen werden, um die Unterrichtsversorgung dauerhaft zu sichern. Wenn sie nicht einsetzbare Fächerverbindungen haben, wird hier eine Nachqualifikation angeboten: wenn also ein Fach passt und das andere nicht, können sie ein zweites Fach dazu erwerben, um so den Bedarf mit abzusichern.
Wir halten es auch für sinnvoll, das weiter zu verbessern und zu erleichtern.
Bei den Quereinsteigern muss man die Interessen unserer regulär ausgebildeten Lehrkräfte berücksichtigen. Das heißt: Es kann eigentlich nur dort Quereinsteiger geben, wo Mangelfächer sind, nicht aber in Bereichen, in denen genügend regulär ausgebildete Lehrkräfte vorhanden sind. Denn diejenigen, die das reguläre Studium durchlaufen haben, die sich der Einstellungsprüfung, der LPO I und LPO II, unterzogen haben, sollen nicht von Quereinsteigern überholt werden können.
Wichtig ist natürlich, dass außer dem Fachwissen und der beruflichen Erfahrung, die die Quereinsteiger haben, die notwendige Eignung in Pädagogik, Didaktik, in den Erziehungswissenschaften vorhanden ist. In Modulen können sie nachqualifiziert werden, um den Bedarf besser abdecken zu können. Auch das halten wir für richtig. Deswegen ist es sinnvoll, den Zugang über diese Zusatzmodule zu ermöglichen.
Der Antrag der FDP geht daher sicherlich absolut in die richtige Richtung, auch wenn bereits etliches umgesetzt und in Vorbereitung ist. Daher bitte ich, diesem Antrag zuzustimmen.