Mustafa Güngör
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Aufnahmeverfahren im Jahr 2009 mit der Schulreform geändert, und es ist damals gelungen, bis heute weitestgehend eine Rechtssicherheit zu schaffen. Heute wollen wir in zweiter Lesung eine Änderung beschließen und einige Punkte anders und noch besser gestalten.
Eines will ich vorwegnehmen: Es ist schade, dass wir es durch die lange und komplexe Diskussion nicht geschafft haben, die Gesetzesänderungen so rechtzeitig einzubringen, dass sie schon jetzt, im laufenden Aufnahmeverfahren, zur Anwendung kommen konnten. Zum nächsten Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2016/2017 kann die Anwendung erstmals erfolgen.
Wir stärken heute das von vielen gewünschte Regionalitätsprinzip, das heißt, wer in seinem Stadtteil bleiben möchte, soll auch möglichst in seinem Stadtteil einen Schulplatz bekommen. Zurzeit werden beim Übergang von Klasse 4 in Klasse 5 die Kinder, die über dem Regelstandard liegen, zu einem Drittel bevorzugt aufgenommen, um eine Durchmischung zu stärken. Hier sollen in Zukunft die Kinder der zugeordneten Grundschulen bevorzugt aufgenommen werden. Außerdem wollen wir den Grundschulkindern die Aufnahme innerhalb der Wohnregion – oder im bildungspolitischen Sprachgebrauch im Sprengel – noch weiter erleichtern. So soll der Zugang zu Ganztagsgrundschulen vorrangig den Kindern aus der Region gewährt werden. Bei dem Ausbaustand, den wir im Grundschulbereich erreicht haben, und mit den noch im nächsten Jahr startenden Ganztagsgrundschulen macht eine solche Neuregelung auch Sinn.
Es gibt viele Familien, die sich zu Recht wünschen, dass ihre Kinder mit den Geschwistern eine Schule besuchen können und nicht auf mehrere Schulen verteilt werden. Mit der heutigen Gesetzesänderung wollen wir insbesondere Geschwisterkindern die Aufnahme an Schulen erleichtern. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen. Wenn Kinder unterschiedliche Schulen besuchen, gibt es für Eltern zusätzlichen Aufwand bei der Versorgung und Betreuung, sei es bei der Wahl des Schulwegs, des Verkehrsmittels, beim Informationsaustausch mit Lehrkräften, bei der Teilnahme an oder Organisation von Schulfesten, für die Mitgliedschaft oder Mitarbeit in Schulvereinen und weiterem ehrenamtlichen Engagement in der Schule, für die Schule und noch viele weitere Dinge. Diesen unnötigen Aufwand für Familien wollen wir abschaffen.
Natürlich können sich die Eltern auch weiterhin dafür entscheiden, ihre Kinder in unterschiedlichen Schulen anzumelden, wenn sie dies für besser halten.
Es gab an einigen Stellen auch Diskussionen, wir müssten im gleichen Zug das gesamte Aufnahmeverfahren ändern. Ich möchte hier ausdrücklich klarstellen, wir machen diese Änderungen insbesondere auch, um zum Beispiel Kindern mit Behinderung eine vorrangige Aufnahme zu ermöglichen, weil zum Beispiel bauliche Voraussetzungen an einer Schule notwendig sein können, und wegen der eben genannten Geschwisterkindregelung und der Stärkung des Regionalitätsprinzips.
Wir als rot-grüne Koalition haben einen Änderungsantrag zwischen der ersten und zweiten Lesung eingereicht. Mit unserem Änderungsantrag präzisieren wir unter anderem die vorrangige Aufnahme für Kinder mit Behinderung. Das ist zwar schon im vorliegenden Antrag der Fall, aber in dem Änderungsantrag finden Sie eine etwas lesefreundlichere – so nenne ich es einmal – Variante, auch für Nichtjuristen.
Der Änderungsantrag der LINKEN möchte das Losverfahren bei Überanwahl zwischen den Kindern aus der Region und den Geschwisterkindern auflösen und die Geschwisterkinder nicht, wie wir es vorsehen, gleichrangig, sondern vorrangig aufnehmen. Das ist nach gültiger Rechtslage schwierig. Ihre Änderung unter Punkt 1.3 ist mit unserem Änderungsantrag bereits erledigt. Ihren Antrag werden wir daher ablehnen.
Natürlich werden wir aber auch weiterhin das Aufnahmeverfahren diskutieren, und da, wo wir es weiter optimieren können, auch handeln, aber für eine stadtteilorientierte Bildungspolitik ist die heutige Änderung notwendig. Für eine kinder- und elternfreundliche Politik ist die gesetzliche Regelung notwendig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir einfach einmal die Bemerkung, weil ich mit Herrn Rohmeyer auch vier Jahre in der Innendeputation gern gestritten habe: Nach acht Jahren Parlamentszugehörigkeit, fand ich, war das Ihre beste Rede.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, obwohl Herr Rohmeyer das klargestellt hat, wir müssen in der Tat dieses Gesetz jetzt beschließen, denn wenn wir das erst nach der Wahl machen würden, dann wäre auch wieder die nächste Anwahlrunde gefährdet. Insofern ist die Rechtsgrundlage, die wir schaffen, sehr wichtig. Noch größer ist aber, glaube ich, die Herausforderung, Frau Senatorin, die Verordnung dann auch zügig gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Ich glaube, das wird unsere erste gemeinsame Hausaufgabe sein, in welcher Konstellation auch immer.
Eines möchte ich aber an dieser Stelle doch noch einmal kurz klarstellen, Frau Vogt, weil ich mich vielleicht verhört habe, aber wir haben nicht einen Teil Ihres Änderungsantrags übernommen. Wenn ich mir die Chronik ansehe, dann ist, glaube ich, unser Änderungsantrag vor Ihrem eingegangen. Insofern haben wir gar nicht auf Ihren Änderungsantrag geschaut, als wir unseren geschrieben haben, sondern ich habe lediglich gesagt, dass der Teil 1.3 durch unseren bereits erledigt ist, aber erwecken Sie bitte hier nicht den Eindruck, als hätten wir irgendetwas in diesem Zusammenhang von Ihnen übernommen!
Den letzten Punkt, das Beteiligungsverfahren, hat Herr Rohmeyer auch angesprochen. Ja, es gehört auch zur parlamentarischen Demokratie, wenn eine Gesetzesinitiative aus dem Parlament kommt, ist eben ein Beteiligungsverfahren in der Deputation nicht vorgesehen, auch das gehört zur Rechtstaatlichkeit, aber dennoch haben wir uns als Koalition natürlich mit denen, die sich zu dieser Thematik zu Wort gemeldet haben – Ganztagsschulvertreter, ZEB-Vertreter –, auch getroffen und uns über das Gesetz ausgetauscht. Ein Ergebnis dessen ist auch der Änderungsantrag, den Frau Dogan schon angesprochen hat.
Ich freue mich, dass wir für ein so wichtiges Vorhaben eine breite Zustimmung hier im Hohen Haus haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das bereits Gesagte eigentlich nicht wiederholen und kann mich in vielen Punkten auch den Aussagen insbesondere meiner Kollegin Frau Dogan anschließen. Natürlich wollen wir die Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen weiterhin auch hier beschulen. Das ist, finde ich, in der Bundesrepublik Deutschland auch eine gegenseitige Pflicht zwischen den Bundesländern, manchmal ist das im Übrigen im Hinblick auf den Schulweg oder das Schulangebot auch gar nicht anders machbar.
Die Problematik und die Notwendigkeit einer Anpassung dieser Gastschulgeldvereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen sind uns allen bekannt. Auch hat das Bildungsressort in den letzten Monaten dazu in der nötigen Ausführlichkeit berichtet, und dem Haushalts- und Finanzausschuss ist diese Notwendigkeit hinlänglich deutlich. Deswegen, das sage ich einmal vorsichtig, ist Ihr Antrag nicht unbedingt nötig, aber eine Aufforderung aus dem Parlament schadet in diesem Zusammenhang auch nicht.
Schade ist allerdings, dass Sie in Ihrem Antrag – und das haben Sie in Ihrer Rede ja auch erwähnt – erneut die Reform des Privatschulgesetzes mit als Argument aufführen und damit wieder die Öffentlichkeit nicht richtig informieren. Keine Privatschule verfügt durch die Reform über weniger Geld, lediglich die Oberstufen und der gymnasiale Bildungsgang wurden angepasst
an den Zuschuss im staatlichen System. Es gibt auch heute immer noch keinen Grund zum Beispiel einer privaten Oberstufe mehr Geld pro Kopf zu zahlen als im staatlichen Schulsystem.
Meine Damen und Herren, eine solche Darstellung verändert aber nicht die Sachlage, um die es hier geht. Wir teilen die Auffassung, dass die Gastschulgeldvereinbarung überarbeitet werden sollte. Wir haben
den bereits erwähnten Änderungsantrag eingebracht, in dem wir eben nicht den bestehenden Vertrag kündigen, sondern den bestehenden Vertrag weiter verhandeln oder entwickeln wollen. Es wäre aus unserer Sicht auch der falsche Weg zu kündigen, die Türen zu schließen, und dann eine neue Vereinbarung zwischen zwei Bundesländern zu erzwingen. Deswegen würden wir Ihrem Antrag zustimmen und hoffen auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der knappen Zeit macht es Sinn, sich auf einige wesentliche Punkte zu konzentrieren. Meine Vorrednerin hat es bereits ausgeführt: Im Grundschulbereich haben wir überwiegend gebundene Ganztagsschulen. Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Ganztagsangebot teil. Zusätzlich haben wir teilgebundene und auch offene Ganztagsschulen. Die Debatte, ob offene
oder gebundene Ganztagsschulen einzurichten sind, ist eine, die gern geführt wird. Sie eignet sich nicht dafür, beide Formen gegeneinander auszuspielen.
Die gebundene Form ist gewiss die pädagogisch sinnvollere, weil die Angebote besser über den Tag verteilt werden können und alle Schülerinnen und Schüler daran teilhaben. Die gebundene Form ist für Schulen einfacher zu organisieren, da man nicht zwei Systeme organisieren muss. Die gebundene Form ist aber auch deutlich kostenintensiver, sowohl vom Personalaufwand als auch investiv und den damit verbundenen Baumaßnahmen.
Meine Damen und Herren, die offene Form kommt insbesondere Schulen entgegen, in denen nicht alle Eltern ein Ganztagsangebot wünschen, und ist damit ein bedarfsorientiertes Angebot. Die offene Form ist ein guter Einstieg in den Ganztag, um auch Lehrkräfte und Schulen zu überzeugen und Akzeptanz für den Ganztag zu schaffen. Schließlich kann sich ein offenes Modell auch in ein gebundenes Modell entwickeln. Beste Beispiele dafür sind die Grundschule an der Admiralstraße oder die – jetzt beschlossene – Grundschule an der Stader Straße.
Meine Damen und Herren, die offene Form der Ganztagsgrundschule ist auch kein Sondermodell in Bremen. Ich sage das, damit das nicht missverstanden wird. Es ist ein sehr gängiges Modell in der Bundesrepublik. Nicht zuletzt sind wir in Niedersachsen auch von offenen Ganztagsschulen umzingelt.
Eine Angabe in der Antwort des Senats bleibt über die Weihnachtsferien eine Hausaufgabe für das Bildungsressort.
Es ist nichts Schlimmes. – Während unter Punkt 1.2. in Bremen und Bremerhaven von 5 gebundenen und 23 teilgebundenen Ganztagsschulen im Sek-I-Bereich die Rede ist, wird unter 4.7. von 4 gebundenen und 24 teilgebundenen Ganztagsschulen gesprochen. Ich glaube, das können wir aufklären.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Inklusion hat meine Kollegin schon einiges gesagt. Viele Schülerinnen und Schüler werden mit dem Förderbedarf LSV in den Ganztag einbezogen.
Eine Aufgabe ist es aber in der Tat, die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung einzubeziehen, da diese eben zum Teil ein Angebot mit therapeutischem Charakter benötigen. Insgesamt entwickelt sich auch ein höherer Bedarf an persönlichen Assistenzen oder Klassenassistenzen. Hier müssen die Bedarfe sehr genau dargestellt werden, weil Sparen an dieser Stelle fehl am Platz ist.
Für die Früh- oder Spätbetreuung oder auch für die Ferienzeit ist in den Stadtteilen ein ausreichendes Angebot vorhanden. Auch die Qualitätsstandards für Ganztagsschulen sind vorzeigbar. Qualität ist aber verknüpft mit der Aufgabe an uns, für die entsprechenden Raumkonzepte oder für den notwendigen Personalmix auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ich will an dieser Stelle auch benennen, wo wir Verbesserungsbedarf sehen, und zwar im Bereich der Planungen und der Baumaßnahmen. Erstens: Die Planungen müssen zügiger realisiert werden.
Zweitens: Der Kostenrahmen muss auch eingehalten werden. Leider haben wir in der Vergangenheit erlebt, wie Kostenschätzung und Realisierung auseinandergedriftet sind. Das ist nicht nur ein fiskalisches Problem, denn Kostenschätzungen beeinflussen natürlich auch die Standortentscheidung.
Eltern spielen für den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Rolle. Jüngst wurde in einer Studie bestätigt, dass Elternarbeit, das Einbeziehen von Eltern, eher im Rahmen der Ganztagsschule gelingt und weniger in der Halbtagsschule.
Lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Was wir seit 2007 an Ausbau der Ganztagsschulen beschlossen haben, kann sich sehen lassen. Mal waren es Schwerpunktmittel des Senats, mal eine Haushaltsschwerpunktsetzung der Koalitionsfraktionen, zuletzt zumindest mit einem kommunalen Programm. Erfreulich ist doch aber die Entwicklung einer gesellschaftlichen und überparteilichen Akzeptanz für den Ganztag. Das ist die wichtige Botschaft.
Meine Damen und Herren, Schulsozialarbeit ist eine Stärkung des Ganztags und des Ganztagsangebots. Daher war es auch richtig, diese zu verstetigen. Wir wollen keinen Stadtteil ohne Ganztagsangebot. Das wäre in der Tat mit den bereits beschlossenen Ganztagsschulen dann auch erfüllt. Ein weiterer, konzentrierter Ausbau im Grundschulbereich ist aber zwingend, um ein flächendeckendes Angebot vorhalten zu können. Ganztagsschule muss sich auch inhaltlich weiterentwickeln, zum Beispiel ist eine stärkere Zusammenarbeit mit Sportvereinen sehr wünschenswert. Da haben wir einige gute Beispiele. Ich glaube, daran kann man sehr gut anknüpfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage konzentriert sich auf zwei wesentliche Aspekte. Erstens, in der Tat, unser im Jahr 2009 beschlossenes Schulgesetz ermöglicht sowohl an der Oberschule als auch am Gymnasium das Erreichen aller Abschlüsse, und um die Gleichwertigkeit der beiden Systeme zu untermauern, ist das auch notwendig. Gleichzeitig war es für uns wichtig, das gegenseitige Abschulen von einer Schulart zur anderen zu unterbinden. Das soll möglichst nur noch auf Schüler- beziehungsweise Elternwunsch geschehen. Jede Schule, das ist der Sinn, soll die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Abschluss führen, darauf ist unser Schulsystem ausgelegt, und an diesem Punkt ist aus der Großen Anfrage und den Antworten kein Handlungsbedarf zu erkennen.
Der zweite Aspekt, meine Damen und Herren, ist der Übergang in die Oberstufe. Es kommt leider vor, dass Schülerinnen und Schüler die E-Phase nicht erreichen. Das ist bei dem vielfältigen Anschlussangebot, das wir in Bremen haben, aber auch gut zu kompensieren. Gewiss ist die persönliche Enttäuschung groß, das möchte ich hier gar nicht in Abrede stellen. In der Aufstellung nach Stadtteilen, wie viele Schülerinnen und Schüler den Übergang nicht geschafft haben, zeigt sich eine gewisse Korrelation zu den Abiturquoten, die wir in der Vergangenheit diskutiert haben, und dabei gibt es einige Stadtteile, die wir uns vielleicht genauer anschauen müssen. Die Übergangsprobleme, Frau Vogt, die Sie hier eben beschrieben haben, können wir gern in der Deputation noch einmal intensiver besprechen. Sie liegen aber darin begründet, dass wir in der Oberschule auf unterschiedlichen Leistungsniveaus und auf dem Gymnasium eben auf einem Leistungsniveau unterrichten und es vorher ein Leistungskriterium für den Übergang gibt, aus dem sich dann am Ende eben auch diese Übergangsprobleme ableiten lassen. Ich möchte die Gelegenheit aber doch nutzen, denn ich finde, aus der Aufstellung leitet sich doch noch eine weitere wichtige Frage ab: Wie viele der Schülerinnen und Schüler, die den Übergang in die Oberstufe nicht geschafft haben, wurden eigentlich in der Schule, in ihrer Klasse beraten oder vorbereitet, einen Anschluss an eine andere Schulform zu bekommen, zum Beispiel um eine Fachoberschule, eine Handelsschule oder eine Berufsfachschule zu besuchen? Mir sind da leider Fälle bekannt, in denen die Schule es eben nicht rechtzeitig geschafft hat, die Schülerinnen und Schüler in einem Anschlusssystem unterzubringen oder zumindest dahingehend zu beraten, dass sie sich rechtzeitig um einen Platz kümmern. Spätestens im Halbjahreszeugnis ist eine Tendenz, ob der gewünschte Übergang in die Oberstufe wahrscheinlich ist oder nicht, ja absehbar. Genau in diesem Abschnitt der Schullaufbahn ist eine intensive Vorbereitung für die Wahl eines Anschlusssystems sehr wichtig, nicht nur, um Anschluss zu finden, sondern auch um aufzuklären, welche Wege möglich sind, um dann doch noch den Wunsch zu verwirklichen, zum Beispiel die allgemeine oder die Fachhochschulreife zu erlangen. Menschen und auch Schülerinnen und Schüler brauchen Ziele und Perspektiven. Wir wollen, dass keine Schülerin und kein Schüler zurückgelassen werden, solche Brüche beeinflussen die Motivation. Das ist nicht nötig, meine Damen und Herren, nur wer sein Ziel nicht aus den Augen verliert, wird seinen Wunsch auch erreichen! – In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war nicht einfach für Sozialdemokraten, dem Koalitionsvertrag in Berlin zuzustimmen, weil der Vertrag auch viele Dinge enthält, die uns schwerfallen. Die SPD hat die Koalitionsverhandlungen aufgenommen, und es war allen bewusst, dass auf der anderen Seite, der Seite der CDU, Haushaltspolitiker dominieren, die eine klare Vorstellung und andere Punkte als die SPD auf der Agenda haben. Die Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag war neben dem Mindestlohn auch davon abhängig, welche Schwerpunkte es im Bereich Bildung und Wissenschaft geben wird. Aber es hat sich gelohnt, meine Damen und Herren. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Länder und Gemeinden sollen bei der Finanzierung von Krippen, Kita, Schule und Hochschule unterstützt werden. Damit wurde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung eingelöst.
Es gibt mehr Geld für Kitas, es gibt mehr Geld für Schulen, es gibt auch mehr Geld für Hochschulen. Darüber sind wir als SPD außerordentlich froh. Das war eine notwendige und richtige Entscheidung, meine Damen und Herren.
Natürlich – darüber sind wir uns hier im Haus einig – darf das Geld nicht im Haushalt versickern. Für uns ist klar: Das Geld soll da hinfließen, wofür es vorgesehen ist. Die freiwerdenden Mittel aus der BAföG-Entlastung sollen zur Verbesserung der Situation an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Bremen und Bremerhaven und zur Verbesserung der Lehre an unseren Hochschulen eingesetzt werden. Klar ist auch, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung ein Schwerpunkt bleibt. Auch hier wird der Bund die Kommunen entlasten. Auch das Geld soll dafür eingesetzt werden, wofür es vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, wenn wir in Deutschland den Anschluss nicht verlieren wollen, muss erkannt werden, dass Ganztagsausbau und Inklusion große Aufgaben sind.
Nur wenn der Bund – wie jetzt im Bildungspaket – Mitverantwortung übernimmt, können diese Herausforderungen bewältigt werden: Fachkräftemangel, Pädagogenmangel sind nur mit guter Schule, guter Ausbildung, guter Hochschule zu bewältigen. Machen wir uns als Bremer nichts vor: Die berufliche Bildung muss sowohl investiv als auch personell Unterstützung erfahren.
Ein Erfolg der beruflichen Schulen ist kein Selbstläufer, wenn wir die Bedarfe nicht zumindest regelmäßig abdecken oder gewisse neue Investitionen tätigen.
Meine Damen und Herren, wir alle haben eine Vorstellung davon, in welche Bereiche eine Investition Sinn macht. Ich entnehme der bisherigen Debatte, dass wir nicht so weit auseinanderliegen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion macht auch einige Vorschläge, die man unterschiedlich deuten könnte – ob Sie zum Beispiel die Vorschule wieder einführen möchten. Ich möchte das gar nicht im Einzelnen abarbeiten, denn keine der von Ihnen vorgeschlagenen Zahlen ist am Bedarf orientiert oder mit entsprechenden Berechnungen hinterlegt. Ich will nicht von Willkür sprechen. Aber warum sehen Sie zum Beispiel zwei Millionen Euro für die Unterrichtsversorgung vor und nicht 1,5 Millionen Euro oder 2,5 Millionen Euro?
Was ich damit nur sagen will, ist: Es macht jetzt keinen Sinn, mit etwaigen Angaben eine Verteilung vorzunehmen. Das gilt insbesondere für den Bildungsbereich. Ihr Antrag ist in diesem Zusammenhang gewiss gut gemeint, aber nicht hilfreich und zielführend. Wir wollen jetzt mindestens genauso ausführlich und gründlich wie in den Haushaltsberatungen abarbeiten, was wir programmatisch noch vor uns haben. Jetzt sind die einzelnen Fachressorts gefordert vorzuschlagen, in welchem Bereich wir wie viel nachsteuern sollten und nachsteuern können. Wir haben mir der Verstetigung der Schulsozialarbeiter eine Verpflichtung. Wir wissen aber auch: Mit dem Bildungspaket können wir inklusive Schule noch besser gestalten. Wir wollen weiter in den Ganztag investieren. Wir wollen die Lehrerversorgung weiter unterstützen. Wir wollen die Unterrichtsreserve gern weiter aufstocken. Lassen Sie uns auch darüber reden, ob wir Langzeitausfälle an den Schulen nicht zu 100 Prozent ersetzen können. Das sind Vorschläge, die wir beraten sollten.
Für die Sozialdemokraten kann ich noch einmal ganz deutlich sagen: Wir wollen auch den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorantreiben, insbesondere im U3-Bereich, und zwar auch da, wo die Eltern ihre Kinder bisher nicht angemeldet haben, genau in den
Stadtteilen, in denen die Quote höchstens ausreichend ist.
Wir können vieles gemeinsam diskutieren, wenn die Vorschläge aus den Fachressorts auf dem Tisch liegen.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zum Kooperationsverbot. Bund und Länder müssen kooperieren, um von einer Bildungsrepublik sprechen zu können. Das Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich aufzuheben und den Bund stärker in die Verantwortung zu nehmen, ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Aber lassen Sie uns bitte gemeinsam weiter dafür streiten, das unsinnige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern auch im Bildungsbereich aufzuheben, denn gute Bildung kommt allen im Land zugute.
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Heute wollen wir das Privatschulgesetz novellieren. Wir haben im Juni in der ersten Lesung bereits alle wichtigen Punkte angesprochen und diskutiert, und seitdem hat sich bis heute, bis zur zweiten Lesung, nichts geändert. In der öffentlichen Diskussion sind die entscheidenden inhaltlichen Änderungen im Gesetz aufgrund der Debatte um die Finanzierung etwas in den Hinter grund geraten.
Ohne die Punkte aus der letzten Debatte zu wie
derholen, möchte ich zwei Punkte benennen, die als Herausforderung bleiben! Privatschulen haben mit diesem Gesetz den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Das ist erst einmal ein rich tiger Schritt, meine Damen und Herren!
Unklar ist, wie zum Beispiel der sonderpädagogi
sche Förderbedarf festgestellt werden soll und wer das machen wird. Wie werden Privatschulen mit verhaltensauffälligen Kindern umgehen? Werden Privatschulen auch auf das Unterstützungsangebot der Zentren für unterstützende Pädagogik oder auf regionale Unterstützung von Beratungszentren zu greifen? Das ist gemeinsam in den nächsten Monaten und Jahren zu beraten.
Ein Ziel war auch, ein einfaches, transparentes und
nachvollziehbares System der Privatschulfinanzierung zu schaffen, das keinen zusätzlichen Verwaltungs aufwand produziert. So ist einvernehmlich mit den Beteiligten vereinbart worden, dass das Kriterium Zuschüsse pro Kopf gekoppelt an die Personalausga ben in den jeweiligen Schularten gelten soll. Dieser Vorschlag ist gut und wird dem eben genannten Ziel auch gerecht.
Meine Damen und Herren, ein Haushaltsproblem
in diesem Bereich bleibt auch nach der Novelle: Wir werden weiterhin jedes Jahr 2 Millionen Euro nachsteuern müssen, um die Gesamtausgaben an Privatschulzuschüssen zu zahlen. Wir haben es erst gestern der Regierungserklärung von Bürgermeister Böhrnsen entnehmen können, dass hier erneut mit Mehrausgaben zu rechnen ist.
In der Öffentlichkeit diskutiert die Opposition
überwiegend die anstehende Kürzung von 2 Prozent im Gesamtvolumen, was konkret bedeutet, der Satz für die Grundschulen bleibt gleich, der Satz in der Sekundarstufe I, wenn die gewählte Schulform die Oberschule ist, wird erhöht, und an den Gymnasien, hier insbesondere an den Oberstufen, findet eine Anpassung statt. Hier waren die Ausgaben pro Kopf aber auch deutlich höher als an staatlichen Oberstu fen, daher ist diese Anpassung zwingend notwendig, meine Damen und Herren!
In der Übergangsphase wird trotz der Reduzie
rung des Gesamtvolumens von 2 Prozent, das sind circa 500 000 Euro, für das Schuljahr 2014/2015 mit Mehrausgaben von 900 000 Euro zu rechnen sein. Wir haben hier eine Übergangsphase von drei Jahren. Die Mehrkosten kommen zustande, weil der Senat vorschlägt, den erhöhten Satz für die zukünftigen Oberschulen bereits in der Übergangsphase zu zahlen, die Reduzierung der Bezuschussung für die gymna siale Oberstufe tritt aber nicht sofort in Kraft. Das ist eine sehr entgegenkommende Herangehensweise, die unter fiskalischen Aspekten nicht optimal ist, die wir aber mittragen. Auch diese Mehrkosten werden aber aus dem Risikofonds bezahlt werden müssen, so steht es auch in der Deputationsvorlage vom Mai.
Genau beziffern können wir diese Mehrkosten erst, wenn die Privatschulen ihre Zuordnungen zu den Schularten definiert und natürlich die Schülerzahlen gemeldet haben.
Ich möchte noch einmal dafür werben, die Debat
te zu versachlichen! Die Zahlen zeigen, dass dies angemessen wäre. Die Novelle ist bedingt durch unsere Schulreform nötig, und daher bitten wir um Zustimmung zu dem Gesetz! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich glaube, mein Ap pell, die Debatte zu versachlichen, hat nicht ganz so viel Wirkung gezeigt.
Ihr Redner aber auch nicht, und Sie, Herr Röwekamp, schon gar nicht!
Im Übrigen, wenn hier gesagt wird, dass zum
Beispiel die katholische Schule eine hohe Migran tenquote hat, dann ist das gut, meine Damen und Herren!
Dagegen spricht doch niemand!
Ich möchte aber auch noch einmal die letzten
Änderungen im Privatschulgesetz und die damit ver bundene Finanzierung in den Jahren 2003 und 2005 in Erinnerung rufen – man möge sich den Bericht, den der Abgeordnete Rohmeyer angefordert hatte, anschauen –, darin waren auch vertragliche Bedin gungen, zum Beispiel, eine ähnliche Migrantenquote wie im öffentlichen Schulsystem anzustreben, meine Damen und Herren! Deshalb gab es diese Erhöhung, insofern ist es in Ordnung, wenn diese Schulen einen höheren Migrantenanteil haben!
Sie haben ja behauptet, Herr Dr. vom Bruch, ich
hätte nichts Neues gesagt. Manchmal habe ich den Eindruck, Sie hören nicht zu, und danach vergessen Sie die Hälfte. Ich will noch einmal ins Detail gehen: Bei der Bemessungsgrundlage Personalausgaben sind sogar die Lehrerstunden für die Ganztagsschulen enthalten, während wir bei der prozentualen Zu weisung nicht unterscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler im Ganztag sind. Die Personalkosten für die Inklusion sind auch in diesem Sockelbetrag enthalten, selbst die Versorgung für Beamte oder auch die Beihilfe für Beamte und Angestellte, all das ist in diesem Sockelbetrag enthalten. Ich glaube, Sie haben kaum Grund, sich über diese Grundfinanzie rung zu beschweren!
Gestern war, glaube ich, der hessische Finanzmi
nister für Ihren Fraktionsvorsitzenden ein mögliches Vorbild für Bremen. Schauen Sie sich doch einmal den Bundesvergleich der KMK des Jahres 2012 an, da zahlt Hessen im Sek-I-Bereich durchgehend we niger an die Privatschulen als Bremen. Deshalb sind Sie in Ihrer Argumentation nicht glaubwürdig, weil Sie wohl kaum dieses Vorbild für die Bremer Privat schulen haben möchten, meine Damen und Herren!
Eines aber muss man Ihnen lassen: Wenn Sie
in einer Sache konsequent sind, dann ist es eine knallharte Klientelpolitik, ohne den Blick für das Ganze zu haben!
Wir machen Politik für alle Menschen in dieser
Stadt, und Sie haben auch nicht den Mut, sich gegen eine Ungerechtigkeit zu stellen. Bisher werden für eine private Oberstufe – hören Sie genau zu! – 4 700 Euro pro Kopf zugewiesen, im staatlichen Schulsystem sind es aber lediglich 4 100 Euro. Warum sollten wir diese Zuweisungen nicht korrigieren? Es gibt keinen Grund dafür, dass die Oberstufen der Privatschulen finanziell besser ausgestattet werden als die staatli chen, meine Damen und Herren!
Im Übrigen, zum Schluss, auch das Bundesverfas
sungsgericht stellt fest, die Landesgesetzgeber haben keine Subventionspflicht, sondern eine Förderpflicht des Privatschulwesens. Dabei ist eine Orientierung an den Kosten des öffentlichen Schulsystems in Ord nung, und jeder Ersatzschulträger muss eben auch eine Eigenleistung erbringen, die Schulen können auch nicht eine bessere Ausstattung beanspruchen als die staatlichen. Nehmen sie wenigstens diese verfassungsrechtliche Grundlage zur Kenntnis! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der umfassenden Schulreform im Jahr 2009 war für alle klar, auch das Privatschulgesetz muss novelliert und an die geänderte Struktur des staatlichen Schulrechts angepasst werden.
Die Änderung des Privatschulgesetzes bedeutet unter anderem, dass sich die Privatschulen künftig entscheiden müssen, welche Schulform sie abbilden, ob sie als Oberschule oder als Gymnasium arbeiten möchten. Diese Anpassung geschieht Schritt für Schritt beginnend mit der untersten Jahrgangsstufe. Die Schulen haben selbstverständlich eine entsprechende Übergangsfrist. Gleichzeitig wird die bisherige Praxis für neue Lehrkräfte an den Privatschulen im Hinblick auf die Lehrgenehmigung vereinfacht. Lehrerinnen und Lehrern, die das zweite Staatsexamen haben, müssen nicht mehr in die Einzelfallprüfung.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Inklusion. Gemäß Artikel 24 Absatz 2 a der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aus dem allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir im Schulgesetz den eindeutigen Auftrag formuliert, Schulen in Bremen zu inklusiven Schulen zu entwickeln, das gilt damit auch für die Privatschulen. Hier steht eine große Herausforderung an, denn Privatschulen können nach ihren eigenen Richtlinien über die Aufnahme oder eben Nichtaufnahme von Schülerinnen und Schüler entscheiden. Privatschulen müssen nicht jede Schülerin und jeden Schüler nehmen, das ist Kern der Privatschulautonomie. Nach dem vorliegenden Entwurf können Privatschulen zumindest keine Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen an einer privaten Oberschule ablehnen.
Weitere Herausforderungen bleiben auch nach der Novelle. Eine Frage wird sein, ob Privatschulen für Inklusionsschüler eigene Zentren für unterstützende Pädagogik einrichten oder ob sie sich Hilfe aus dem staatlichen Unterstützungssystem holen. An diesen Punkten werden wir auch nach der Novelle noch arbeiten müssen. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die Tobias-Schule als einziges privates Förderzentrum zu erwähnen, weder die Arbeit noch der Standort dieser Schule wird infrage gestellt.
Eine weitere grundlegende Änderung ist die Berechnung der staatlichen Zuschüsse. Das Bildungsressort hat mit Vertretern der LandesArbeitsGemeinschaft öffentlicher Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen lange diskutiert, verhandelt und auch die materiellen Bestimmungen weitgehend einvernehmlich geklärt. Das ist zumindest der Deputationsvorlage vom 28. März 2014 zu entnehmen.
Die entscheidende Änderung ist, bevor wir ins Detail gehen, in Zukunft sind die Personalkosten im staatlichen Schulsystem die Bezugsgröße zur Berechnung der Zuschüsse für die Privatschulen. Dabei ist auch vorgesehen, das Gesamtvolumen dieser Zuschüsse um zwei Prozent zu kürzen. Das bedeutet konkret in Zahlen, zurzeit erhalten private Grundschulen jährlich 3 135 Euro pro Schüler. Dieser Satz bleibt gleich, das heißt, die Grundschulen erhalten auch nach der neuen Berechnung 3 135 Euro pro Schüler. Bisher haben die fünften und sechsten Jahrgangsstufen 3 673 Euro, die Sekundarschulen 3 487 Euro und die Walddorfschulen 3 817 Euro pro Schülerin und Schüler erhalten. Der neue Satz würde in der Schulform Oberschule 3 840 Euro pro Schüler betragen. Hier wird der Satz sogar erhöht.
Bisher haben die Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Gymnasien 3 997 Euro bekommen und die gymnasialen Oberstufen sogar 4 735 Euro pro Schüler. Dazu muss man wissen, die Ausgaben pro Schüler im staatlichen Schulsystem an Gymnasien, inklusive gymnasialer Oberstufe, betragen laut Statistischem Bundesamt aber lediglich 4 107 Euro. Das heißt, der Zuschuss für die privaten Gymnasien pro Kopf lag in der Vergangenheit mehr als 600 Euro über den der staatlichen Gymnasien. Mit dem neuen Satz von 3 820 Euro für die privaten Gymnasien inklusive Oberstufen findet nun eine entsprechende Anpassung und damit Reduzierung statt.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassend festhalten: Es gibt im Grundschulbereich keine Verschlechterung, der Zuschuss bleibt gleich. Es gibt an den privaten Oberschulen keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. Nur an den Gymnasien, und zwar an den Oberstufen, findet eine Anpassung statt, da hier die Pro-Kopf-Ausgaben deutlich höher waren als im staatlichen Schulsystem. Auch die Tobias-Schule als einziges privates Förderzentrum bekommt genau den gleichen Zuschuss wie bisher.
Die Zahlen zeigen, dass eine Versachlichung der Debatte angebracht ist. Daran ist mir sehr gelegen.
Ich möchte zum Schluss noch die eben skizierten Veränderungen gern in einen größeren Rahmen einordnen. Meine Damen und Herren, wir machen für alle Menschen in dieser Stadt Politik. Wir müssen deshalb auch das gesamte Schulsystem und alle Schüler im Blick haben. Die Privatschulen sind ein Teil dieses Schulsystems. Wenn wir über Bildung reden, dann reden wir auch immer über Startchancen. Die Herkulesaufgabe, vor der wir stehen, ist doch, gleiche Startchancen für alle Kinder zu schaffen.
Wir haben deshalb als rot-grüne Koalition trotz der extrem schwierigen Haushaltslage einen klaren Schwerpunkt für die Verbesserung der Bildung gesetzt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Bildungsbenachteiligung, soweit die Schule das überhaupt kann, kontinuierlich zu reduzieren. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die staatlichen Zuschüsse an den Privatschulen in Bremen lagen im Jahr 2003
bei 16 Millionen Euro. Im Jahr 2007 waren es schon 20 Millionen Euro, und für das Schuljahr 2013/2014 sind es 24,7 Millionen Euro.
Da kann keiner davon sprechen, Bremen würde nichts für die Privatschulen tun!
Im Gegenteil, meistens reichen diese genannten Summen gar nicht.
Ist das, Herr Dr. vom Bruch, das beschämende Ergebnis, das Sie gerade beschrieben haben?
Ist das die Tradition, von der Sie eben gesprochen haben? Jedes Jahr haben wir im Haushalt – hören Sie bitte zu! – 2 Millionen Euro zu wenig, um allen Privatschulen ihre Zuschüsse zahlen zu können. Wir steuern diese aus verschiedenen Töpfen im Übrigen nach. Das ist wohl kaum ein ideologisches Herangehen!
Ich bitte Sie hier, hören Sie mit der Legendenbildung auf, von wegen Ungerechtigkeit in der Ungerechtigkeit, wie Sie es genannt haben! Die Wahrheit ist doch, ich betone es hier gern noch einmal, ich stehe auch noch einmal auf und erkläre es Ihnen: Während im Grundschulbereich der Zuschuss gleich bleibt, wird für die private Oberschule der Zuschuss sogar erhöht. Das private Gymnasium hatte bisher im Bundesdurchschnitt eher zu hohe Zuschüsse. Das erklärt, warum dieser Zuschuss in diesem Bereich angepasst wird. Ich frage noch einmal: Ist das ideologisch, Herr Dr. vom Bruch? Ich glaube nicht!
Wenn es nach Ihnen ginge, dann würden Sie natürlich gern die Privatschulen zu 100 Prozent finanzieren. Ich sage Ihnen aber, starke Schultern müssen in schweren Zeiten einfach mehr tragen. Wer eine andere Beschulung möchte, muss auch seinen finanziellen Beitrag leisten.
Wenn ich ein anderes Angebot für meine Kinder haben möchte, und das ist kein Kampf, wenn ich zum
Beispiel meine, dass die Waldorfpädagogik richtig für mein Kind ist –
Herr Strohmann, ich erkläre Ihnen auch gern noch die Waldorfpädagogik! –, dann muss ich auch etwas dafür zahlen.
Ja, war ich!
Herr Strohmann, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion zu Bildungsthemen zu Wort melden dürfen, dann tun Sie das bitte! Ich freue mich wirklich. Ich war schon in der Freien Waldorfschule in Osterholz. Ich kenne Waldorfschulen, daher brauchen Sie mich da nicht zu belehren.
Vielleicht tut es auch Ihnen gut, Herr Strohmann, sich noch einmal mit dem Zahlenmaterial zu beschäftigen. Deshalb betone ich hier noch einmal, das vorgelegte Finanzierungsmodell ist vertretbar.
Es hilft doch auch nichts, wenn Sie sich hier die ganze Zeit künstlich aufregen! Wir machen das doch nicht, weil wir nichts Besseres zu tun haben, sondern weil wir es angesichts der Haushaltslage auch müssen und weil wir den Blick für das Ganze bewahren müssen. Ich weiß, dass das nicht Ihre Stärke ist.
Wir müssen darauf achten, dass alle Kinder eine gute Bildung bekommen, und dazu gehören auch andere Punkte wie die Ganztagsschule und die Schulsozialarbeit. Wir haben im Haushalt nachgesteuert, und dazu gehört auch eine sozialraumorientierte Schwerpunktsetzung. Ich weiß, das ist auch nicht Ihre Stärke!
Es ist schon bemerkenswert, Herr Dr. vom Bruch, dass Sie mit Ihrem Antrag, den Sie hier einbringen, den gesamten Prozess, der auch mit der Landes ArbeitsGemeinschaft öffentlicher Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen ausgearbeitet wurde, infrage stellen. Das ist aus unserer Sicht nicht nötig. Ich sage Ihnen auch, wir können gern über ein mögliches Anreizsystem, wie Sie es in Ihrem Antrag vorschlagen, reden, um beispielsweise die Inklusion voranzutreiben, allerdings bei gleichbleibendem Gesamtvolumen der Ausgaben.
Dass Ihr Antrag an einigen Stellen auch nicht zu Ende gedacht ist, zeigt zum Beispiel der Vorschlag zur Tobias-Schule. Sie wollen dort eine Koppelung mit der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße. Das sind doch völlig unterschiedliche Förderzentren mit unterschiedlichen Förderbedarfen. Ich glaube, das haben Sie nicht ganz zu Ende gedacht.
Mit dem Beirat, den Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, kratzen Sie an der Privatschulautonomie. Auch das sollten Sie, glaube ich, noch einmal gut durchdenken. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Bremen gab es, ich meine, vor circa 10 Jahren mit dem gesponserten Projekt Webpoints die eine oder andere große Hoffnung an Schulen, zum Beispiel durch schuleigene Internetcafés junge Menschen verantwortungsvoll an die neuen Medien heranzuführen oder auch die Chancen der digitalen Medien unterrichtsergänzend zu nutzen. Heute wissen wir, dass wir von zwei Entwicklungen überholt worden sind: Erstens ist seitdem Internet nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer geworden und hat damit Einzug in fast alle Haushalte, ja inzwischen sogar in alle Hand- und Hosentaschen gefunden, und zweitens hat die Politik, also wir – das muss man ganz nüchtern feststellen –, keinen großen Schwerpunkt auf die IT-Ausstattung von Schulen oder gar von digitalen Klassenzimmern gelegt.
Was die IT-Infrastruktur angeht, haben wir großen Nachholbedarf, meine Damen und Herren. Digitale Tafel, digitales Heft, digitales Buch, alles inzwischen möglich, einzeln auch an einigen Schulen vorhanden, aber von flächendeckend guter Ausstattung sind wir noch entfernt. Wenn es ums Lernen geht, spielen PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Smartphones oder gar Phablets eine größere Rolle, und über kurz oder lang werden digitale Medien, auch Formen von E-Learning, ihren zentralen Platz in den Schulen finden.
Die Große Anfrage hat das Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten von WLAN zu bewerten und damit sowohl die Modernisierung des Unterrichts als auch die zeitgemäße Anpassung der Infrastruktur zu fokussieren. Dabei bleibt das Thema Geld zentral für die Weiterentwicklung, egal ob Kabel oder kabelloses Netz. Jede IT-Ausstattung bringt erstens Investitionskosten mit sich, und zweitens sind auch der Support und der Personalaufwand in der Regel recht hoch, was wir auch in der Antwort des Senats lesen können.
Meine Damen und Herren, WLAN-Nutzung und auch digitale Medien sind eine sinnvolle Ergänzung zum Unterricht. Davon sind wir überzeugt. Man wird
sich der Herausforderung stellen und die IT-Ausstattung verbessern müssen, denn wir haben in den letzten Jahren eine sehr dynamische und schnelle Entwicklung der Nutzung des mobilen Internets erlebt, und die Digitalisierung der Unterrichtsmaterialien und der dazugehörigen Geräte wird sich nach Prognosen der Experten in den nächsten Jahren noch dynamischer entwickeln. Da gehört die Frage, ob eine Schule WLAN hat, das Schülerinnen und Schüler auch nutzen dürfen, zu den Grundvoraussetzungen, zu den Basics.
Meine Damen und Herren, laut Ressort sind Fragen wie Datenschutz, Datensicherheit, pädagogische Kriterien standardisiert und geregelt. Das begrüße ich sehr, und das sollten wir uns in der Bildungsdeputation einmal genauer vorstellen lassen. Unabhängig von der finanziellen Herausforderung stellt sich für Lehrkräfte und Schüler die Herausforderung, die Medienkompetenz zu stärken. Themen im Umgang mit sozialen Netzen, Internetsucht, Spielsucht oder gar Cybermobbing gehören in den Unterricht.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auch das LIS und damit das Zentrum für Medien für die Handreichungen zur Medienkompetenz im letzten Jahr lobend erwähnen. Das ist der richtige Weg, Hilfestellungen und Fortbildungen anzubieten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Zuschussmodalitäten gibt. Könnte es sein, dass dieser Prozess deshalb so komplex und die Zeit im Beratungsprozess auch nötig ist?
Eine noch! – Gibt es eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung, mit der Landesarbeitsgemeinschaft öffentlicher Schulen in freier Trägerschaft über die Novellierung des Privatschulgesetzes diese intensiven und konstruktiven Gespräche zu führen?
Vielen Dank! – Ich möchte auf etwas aufmerksam machen und insoweit an die Bremerhavener Kolleginnen und Kollegen appellieren: Kann es nicht sein, dass in Bremerhaven in diesem Jahr eine Grundschule Ganztagsschule geworden ist und im nächsten Jahr, 2014, eine Oberschule in Bremerhaven Ganztagsschule werden soll? Ich bitte nochmals darum, in der Diskussion zu berücksichtigen,
dass in Bremerhaven Ganztagsschulen weiter ausgebaut werden und es keinen Stopp gibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bildungshaushalt ist einer der größten und meines Erachtens auch einer der wichtigsten Haushalte, denn nach wie vor bleibt – nicht nur in Bremen, sondern bundesweit – die Herausforderung, die Bildungschancen von allen zu erhöhen und Bildungsbenachteiligung, soweit Schule das kann, zu reduzieren, Schülerinnen und Schüler den höchst möglichen Abschluss zu ermöglichen, die Abiturquote, insbesondere in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern, die aus einem bildungsfernen Haushalt oder aus einem armen Haushalt kommen, zu erhöhen. Wir haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler so zu unterstützen, dass sie am Ende ihren Begabungen entsprechend gefördert und gefordert werden und eine erfolgreiche Schullaufbahn über Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsschule bestreiten können.
Meine Damen und Herren, Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, Bildung ist der Schlüssel für Integration von Menschen in unsere Gesellschaft, und Bildung ist der Schlüssel für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Dafür müssen wir die 2009 beschlossene Schulreform weiter umsetzen – mit allen Schwierigkeiten, die dazugehören, aber auch den vielen Chancen, die unsere gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen im Schulentwicklungsplan bieten.
Dabei müssen wir uns stärker der gezielten und frühen Förderung widmen, noch stärker die Sprachförderung im Schulsystem verankern. Wir müssen uns auch der Mammutaufgabe der Inklusion stellen, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Aber Benachteiligung und Ausgrenzung haben in unseren Schulen keinen Platz, meine Damen und Herren!
Wir wollen aber auch für die Schülerinnen und Schüler, die einen besonderen Schutz benötigen, da sein. Wir müssen uns der Herausforderung stellen, den Kindern der Flüchtlingsfamilien aus Kriegsgebieten eine gute Schulbildung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, in den vorliegenden Haushaltsentwürfen 2014 und 2015 sind spürbare Verbesserungen im Bildungsbereich enthalten. Um die aus der Schulentwicklung und der Umsetzung der Inklusion entstehenden Bedarfe weiter abzusichern und die Unterrichtsversorgung zu stärken, werden in Bremen 90 weitere Stellen geschaffen; auch sind circa 100 Stellen, die in den Vorjahren durch die Schulreform entstanden sind, verstetigt worden. Die Anzahl der Vertretungskräfte wird auch erhöht, dafür stehen eine Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Dem Ressort selbst werden erhebliche Eigenanstrengungen in der Steuerung abverlangt. Die verstärkte Zuwanderung und notwendige Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund erschwert allerdings die Erwirtschaftung dieses Eigenanteils, ebenso fällt die demografische Rendite geringer aus als prognostiziert.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Doppelhaushaltsentwurf stellt für Bremerhaven zwei Millionen Euro und damit 39 Stellen zusätzlich zur Verfügung. Das alles ist in einem Haushaltsnotlageland keine Selbstverständlichkeit, aber eine Notwendigkeit. Wenn in Bremerhaven eine Schule Ganztagsschule werden möchte, dann werden wir uns auch darum bemühen.
Als der Senat die Eckwerte vorgestellt hat, war der Ganztagsausbau vorerst gestoppt, und wir haben schon im Mai immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht geht. Wir haben im Ganztagsbereich im Grundschulbereich viel aufzuholen. Mehr Lernzeit, mehr Betreuungszeit, mehr Ganztag bedeutet auch mehr Sprachförderung und gezieltere Förderung, damit Bremen im Ländervergleich besser abschneidet. Rot-Grün steht für weiteren Ganztagsausbau, und das wird an diesem Haushalt sehr deutlich.
Die Regierungsfraktionen stellen im Doppelhaushalt 4,4 Millionen Euro Investitionsmittel für Bremen zur Verfügung und natürlich auch die erforderlichen konsumtiven Mittel. Wir setzen mir den Anträgen der Koalition einen neuen Schwerpunkt auf den Ausbau von Ganztagsschulen. In Gröpelingen ist der Pastorenweg allein vom Sozialindikator schon lange fällig für eine Ganztagsausstattung in der gebundenen Form, in Woltmershausen haben wir seit Jahren einen weißen Fleck im Ganztagsangebot, in der Vahr brauchen wir, sowohl in der Witzlebenstraße als auch in der Grundschule in der Vahr, den Einstieg für das offene Ganztagsangebot, und schon lange wartet die größte Grundschule Bremens, die Delfter Straße in Huchting, auf ein Ganztagsangebot und benötigt allein wegen ihrer Größe und der entsprechenden Raumbedarfe eine besondere Unterstützung.
An der Grundschule an der Stader Straße sehen wir, dass die offene Form des Ganztags ein hervorragender Einstieg in den gebundenen Ganztag sein kann, und in Borgfeld lösen wir die Probleme, die durch die bisherige Dependancelösung entstehen, und
kommen dem hohen Bedarf im Stadtteil entgegen. Das alles ist auch ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluss. Auch die Schulsozialarbeit werden wir wahrscheinlich mit Bundesmitteln sichern können. Bildung ist eine aktive Armutsbekämpfung, und dem kommt Rot-Grün trotz schwieriger Kassenlage nach. Wir wollen Bildungspolitik gestalten und nicht verwalten, und dafür sind die Weichen gestellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe CDU-Fraktion, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass mit dem Schulentwicklungsplan und dem Bildungskonsens prinzipiell wichtige und im Grundsatz richtige Strukturentscheidungen getroffen worden sind. Dabei fällt auf: Sie sprechen von Strukturentscheidungen. – Wer bei der Schulreform von einer Strukturreform spricht, hat die Schulreform nicht verstanden.
Liebe CDU-Fraktion, Sie verkennen in diesem Zusammenhang einfach die Lage. Weder die Schulreform noch der Schulentwicklungsplan sind eine bloße Strukturreform. Der Schulentwicklungsplan ist auch eine qualitative Umgestaltung insbesondere der Sekundarstufe I. Wir haben doch 2008 – das ist noch nicht so lange her – gemeinsam im Fachausschuss mit vielen ständigen Gästen wie Vertretungen von Eltern, Schülern und Lehrkräften, aus Verbänden, Institutionen und der Wirtschaft gemeinsam einen Schulentwicklungsplan erarbeitet. Wir haben dazu renommierte Bildungsexperten angehört. Wir haben versucht, aus den Erfahrungen erfolgreicher Schulen in Deutschland zu lernen. Letztlich haben wir 19 Empfehlungen verabschiedet, davon sogar 14 einstimmig mit der CDU, mit der FDP und der LINKEN. Jetzt wollen Sie einen Masterplan nach dem Schulentwicklungsplan, den wir noch gar nicht abgearbeitet haben. Das ist doch keine sinnvolle Herangehensweise, Herr Dr. vom Bruch.
Der Schulentwicklungsplan und insbesondere die Empfehlungen haben doch das zentrale Ziel, die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, und beschreiben gerade die Schule von morgen. Jetzt nehmen Sie – leicht populistisch, wie ich finde – die aktuellen Ländervergleichsstudien zum Anlass und verweisen auf die schlechte Platzierung. Auch Sie wissen: Die letzte Studie hatte keine Schüler getestet, die von der Schulreform profitieren. Die jetzt getesteten Schülerinnen und Schüler haben ihre Schulzeit – voneinander separiert – getrennt in Gymnasien, Gesamtschulen, Werkschulen, Förderzentren, Schulzentren mit Sekundarschule und Gymnasialklassen durchlaufen. Wir sind noch mitten in der Umsetzung der Schulreform. Von Stillstand oder von einem „Weiter so!“ kann hier nicht die Rede sein, meine Damen und Herren!
Trotzdem haben wir einen gemeinsamen Punkt. Wir haben als SPD-Fraktion nach dem jüngsten Ländervergleich der Grundschulen und auch vor einigen Wochen für die Sek I gefordert, die Ergebnisse mit externen Experten aufzuarbeiten und in Schulen gemeinsam aufzuarbeiten und Schulen, die vor besonderen Problemlagen stehen, zu helfen. Aber für diese gemeinsame Forderung brauchen wir meines Erachtens definitiv keinen Masterplan.
Meine Damen und Herren, ich will noch einige Punkte benennen und aufzeigen, warum Ihr Antrag auch in den Einzelthemen nicht hilfreich, nicht zielführend oder schon Bestandteil des Schulentwicklungsplans ist. Ich fange einmal von hinten an. In Punkt 4 b fordern Sie einen möglichen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Sinnvoll, aber teuer, und in der Tat nur mit Bundesmitteln finanzierbar. Das Ausbauprogramm für Ganztagsschulen ist noch zu Zeiten der damaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn aufgelegt worden. Seitdem gibt es vom Bund nichts. Da fragt man sich, ob Sie diese Aussage wirklich ernst meinen.
In Punkt 4 a wollen Sie den Senat auffordern, sich an einer Debatte zum Bildungsföderalismus initiativ und aktiv zu beteiligen. Der Bürgermeister und Präsident des Senats verhandelt genau aktuell zu diesem Thema mit Ihren Kollegen im Bund. Falls Sie damit auf die letzten Jahre anspielen: Es waren bestimmt nicht Ihre Minister, die sich hilfreich für die Städte und Kommunen eingesetzt haben. Aber aktuell wollen wir trotzdem gemeinsam auf ein gutes Ergebnis hoffen.
Zu den Punkten 3 a bis c kann ich nur auf den Schulentwicklungsplan verweisen; ich habe ihn auch ausgedruckt und mitgebracht.
In Punkt 2 findet sich am Ende zum Beispiel die übliche Polemik zur Schulsozialarbeit wieder; die Maßnahme im Rahmen des Bildungspakets der schwarz-gelben Koalition im Bund, die nicht nachhaltig war. Wir haben uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Mittel dafür verstetigt werden. Den Punkt Personalentwicklung im Bildungsressort, den Sie ansprechen, haben wir gerade jüngst als SPDFraktion auf der letzten Deputationssitzung nach Gesprächen mit verschiedenen Vertretungsorganen angeregt und gefordert. Dass eine Zuweisungsrichtlinie, die Sie hier ansprechen, zurzeit im Ressort in Arbeit ist, wissen auch Sie.
Die Senatorin Frau Professor Dr. Quante-Brandt hat hier volle Transparenz angekündigt. Wir unterstützen und begrüßen das ausdrücklich.
Jetzt kommen einige weitere Punkte. Eine stärkere Profilierung der Oberschulen hin zu einer berufsorientierten und der Gymnasien hin zu einer eher studienbezogenen Vorbereitung lehnen wir strikt ab, Herr Dr. vom Bruch. Das torpediert die Gleichwertigkeit von Oberschule und Gymnasium. Wenn Sie sich hier vom Konsens verabschieden wollen, dann sagen Sie das ganz offen. Aber mit der SPD-Fraktion ist das nicht zu machen.
Mit dieser Einteilung in „eher handwerklich Begabte“ oder „intellektuell Begabte“, werden in anderen Bundesländern früh selektierende Schulsysteme begründet, nämlich die Einteilung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Jeder Bildungsexperte weiß, dass das nicht mehr zeitgemäß ist.
Im Hinblick auf den Biblischen Geschichtsunterricht wissen Sie: Konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab, wir halten ihn nicht für zeitgemäß.
Vielmehr gilt es, den Biblischen Geschichtsunterricht behutsam so zu verändern, dass er modernen Anforderungen gesellschaftlicher Vielfalt gerecht wird.
Ihr Vorschlag zur Inklusion ist vielleicht eher ein Punkt, an dem wir gemeinsame Anknüpfungspunkte finden könnten. Die Evaluation zum verabredeten Zeitpunkt wird natürlich kommen, aber wir müssen uns den Entwicklungsplan Inklusion doch noch einmal genau anschauen und vielleicht einige Punkte, die sich aus den jetzigen Erfahrungen ergeben haben, weiterentwickeln.
Meine Damen und Herren, Veränderungen schulstruktureller Art, die Sie in Ihrem Antrag auch ansprechen, wollen wir nicht; so ist die Verabredung im Konsens. Wir wollen erst einmal diese Schulform aufwachsen lassen. Die Schulen brauchen auch mindestens diese Zeit, um sich zu entwickeln. Was Standortentscheidungen angeht, die Sie in Ihrem Antrag fordern, steht die Fortschreibung des Schulstandortplans an. Das wissen Sie. Der jetzt gültige geht bis 2015. Daher würde es Sinn machen, bis zum Sommer 2014 einen neuen zu erarbeiten.
Sehr interessant ist aber ihr erster Punkt unter Nummer 2. Sie wollen einen flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen; eine zentrale Forderung der Sozialdemokraten. Damit können wir uns sehr gut anfreunden; da hätten wir einen weiteren gemeinsamen Punkt. Allerdings stellt sich die Frage – das können Sie vielleicht in der zweiten Runde einmal erklären –: Wollen Sie gebundenen Ganztag unter Wahrung der Wahlfreiheit der Betroffenen? Wie soll das gehen? Den gleichen Unsinn haben Sie vor Kurzem auch schon dem „Weser-Kurier“ erzählt. „Gebunden“ bedeutet eben Pflichtangebot, Herr Dr. vom Bruch. Wenn Sie den Eltern Wahlfreiheit lassen wollen, dann müssen Sie die offene Form oder die teilgebundene Form benennen oder bevorzugen. Im Übrigen: Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen kennen bisher nur die offene Form der Ganztagsschule.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag verzerrt teilweise die Realität, versucht an einigen Punkten, das Rad neu zu erfinden. Ich bin mir nicht wirklich sicher – das sage ich ganz offen –, ob das Ihre Absicht ist. Lassen Sie uns doch gemeinsam die praktische Umsetzung der Schulreform betrachten und zum Beispiel in jeder Deputationssitzung eine Empfehlung aus dem Schulentwicklungsplan genauer anschauen. Lassen Sie uns den Entwicklungsplan Inklusion unter den bereits gesammelten Erfahrungen bewerten, und lassen Sie uns vor allem das, was wir gemeinsam mühsam erarbeitet haben, auch gemeinsam abarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erst im Juni hier in der Bürgerschaft auf Antrag der CDU-Fraktion über Schulsozialarbeit diskutiert, im August erst gab es eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur Neuordnung der Assistenzen für Schülerinnen und Schüler, und wir werden vermutlich in der nächsten Sitzung der Stadtbürgerschaft auf Antrag der LINKEN erneut über Schulsozialarbeit diskutieren.
Dennoch haben wir heute eine Große Anfrage der LINKEN zum Thema Schulsozialarbeit und Schulassistenz, allerdings ist diese Große Anfrage nur im Namen groß. Sowohl die Fragen als auch die Antworten geben keine neuen Informationen, sondern zeigen zum Beispiel, wie viele Schulsozialarbeiter bei welchem Träger beschäftigt sind, wie deren Bezahlung festgelegt ist, wie deren Arbeitsplatzbeschreibung ist oder wie deren Dienstaufsicht geregelt ist. Analog dazu haben Sie die gleichen Fragen in ähnlicher Form zu den Schulassistenzen gestellt. Der Erkenntnisgewinn ist gleich Null.
Aus der Kleinen Anfrage der CDU haben wir hingegen einige wichtige Entwicklungen entnehmen können. So hatte die Aufhebung der Richtlinie im September 2012, welche die persönlichen Assistenzen geregelt hat, keine Auswirkung auf die Assistenzleistung. Das Ziel, Einzelbedarfe zu bündeln und vor Ort bedarfsorientiert zu verteilen oder die Zuständigkeiten zwischen Bildung und Soziales zu klären und diese komplexe Umstrukturierung zu vollziehen, all das wird durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe bearbeitet, und das Ergebnis soll rechtzeitig zum Abschluss der Haushaltsberatungen vorliegen. Wichtig ist die Information, dass in diesem Zeitraum und in dieser Übergangsphase weder rechtliche noch praktische Verschlechterungen eingetreten sind.
Wir diskutieren aber heute nicht die Kleine Anfrage der CDU, was wahrscheinlich mehr Sinn gemacht hätte, sondern ich komme zurück zur vorliegenden Antwort des Senats auf die angeblich Große Anfrage.
Bei Ihnen, meine Damen und Herren von der LINKEN, weiß man nicht, was Sie mit diesen Fragen erreichen wollen, aber eine Frage hat mich doch nachdenklich gemacht. Sie wollen in den Fragen 11 und 12 wissen, ob Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als Vertretungskräfte bei Unterrichtsausfall in Anspruch genommen werden. Ich finde diese Frage insofern schwierig, als damit zwei Szenarien impliziert werden, erstens, den Bremer Schulen geht es so schlecht, dass sogar Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Unterricht vertreten müssen, und zweitens, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben im Rahmen ihrer Aufgaben noch so viel Zeit, dass sie im Unterricht als Vertretung aushelfen. Das ist eine starke Fehleinschätzung, hoffe ich, insbesondere auch, weil sich einige Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter teilen müssen.
Sie fragen aber auch im fast identischen Fragenkatalog in Abschnitt 2, ob Schulassistentinnen und Schulassistenten pädagogische Tätigkeiten übernehmen, wenn zum Beispiel keine Förderlehrkraft eingesetzt wird. Damit implizieren Sie das Gleiche wie bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, dass diese Kräfte für Unterricht in Anspruch genommen werden.
Schulassistenten helfen geistig oder körperlich behinderten Kindern, zum Beispiel bei der täglichen Hygiene, beim Umgang mit Stift und Heft, bei der Entwicklung der Selbstständigkeit, bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, und damit begleiten sie die Kinder in allem. Sie haben damit eine enorm wichtige Aufgabe in der Schule, und ich hoffe, Ihre Frage ist nur eine Vermutung und hat keinen Platz im Schulalltag.
Im Übrigen lässt sich nur vermuten, dass Sie viel mit Copy-and-paste bei Ihrer Frage gearbeitet haben, weil Ihr Redebeitrag wenig mit Ihrer Anfrage zu tun hatte. Wenn Sie aber, liebe Frau Vogt, aus Ihren Fragen und aus den vorliegenden Antworten in irgendeiner Form Handlungsbedarf ableiten, dann wäre es angebracht gewesen, zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag einzubringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens: Dass die Antworten so sind, wie sie sind, Frau Vogt, liegt an Ihren dürftigen Antworten –
nein, an Ihrer dürftigen Fragestellung! –, das kann man ja sehr einfach in dieser Großen Anfrage sehen.
Der zweite Punkt, weshalb ich mich hier eigentlich gemeldet habe, ist, dass Sie hier Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Ressorts nennen. Wir besprechen hier eine Antwort des Senats, die Antwort legt der Senat vor, und dass Sie hier namentlich zwei Personen nennen, von der einen behaupten, sie habe etwas in der Schublade verschwinden lassen, und von der anderen behaupten, sie hätte sich geweigert, irgendwelche Fragen zu beantworten,
das finde ich nicht in Ordnung, das ist nicht korrekt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die schulische Eigenverantwortung in Bezug auf die Unterrichtsgestaltung, Organisation der Schulen und das Personal wird in Deutschland schon seit den Neunzigerjahren diskutiert. Deutschland befindet sich im OECD-Vergleich mit einer höchst unterschiedlichen Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelfeld. Forderungen nach mehr Eigenverantwortung auch für allgemein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bildende Schulen finden sich sowohl in dem Regierungsprogramm der SPD als auch in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung wieder. Herr Dr. Güldner hat es erwähnt, besonders die Berufsschulen der Stadtgemeinde Bremen haben damit langjährige und positive Erfahrungen. Die Berufsschulen können zum Beispiel im Rahmen ihrer Personalbudgetierung verlässlicher planen und steuern, sie verzeichnen laut der Antwort des Senats auf die Große Anfrage entsprechend auch weniger Unterrichtsausfälle.
Zentral geht es aber um die Flexibilität durch Budgetierung, wie in dem Programm „Geld statt Stellen“, das wir kennen, um die Möglichkeit, kurzfristige fachspezifische Bedarfe, zum Beispiel im Rahmen von Vertretungen, abzudecken. Die Frage aber ist: Kann diese Aufgabe besser von der Schule vor Ort gelöst werden, oder ist diese Aufgabe nicht zentral besser aufgehoben? Diese Frage muss uns beschäftigen, nicht nur in der Stadtgemeinde Bremen, sondern auch in Bremerhaven. Wie weit soll und darf die Eigenverantwortung in der Summe eigentlich gehen? Dabei ist auch zu beachten, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die teilweise sehr umfangreich sind, auch sie sind in der Antwort des Senats erwähnt. Da wäre zusätzlich zum Beispiel die Anforderung einer bestimmten Mindestgröße der Schule, damit die Budgetierung auch Sinn macht beziehungsweise möglich ist. Ob das über Verbundlösungen geregelt werden kann, muss man noch diskutieren.
In der Antwort des Senats wird auch über Evaluationen zur Personalbudgetierung über den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2012 gesprochen. Ich finde, diese sollten wir uns in der Deputation für Bildung noch einmal genauer mit den Fachpolitikern anschauen.
Meine Damen und Herren, Schulen müssen natürlich ihre Profile auch vor Ort erarbeiten und entwickeln, und dazu ist an manchen Stellen ein höheres Maß an Eigenständigkeit nötig, aber wie weit diese Eigenständigkeit gehen soll, ist in den Schulen, beim Personalrat, aber auch bei uns in der SPD-Fraktion nicht unumstritten. In Bremen wurden allerdings in den vergangenen Jahren weitgehend rechtliche Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung der Schulen geschaffen. Mit der Einführung der neuen Schulstruktur sind neu eingesetzte Schulleitungen oder Jahrgangsleitungen in den vier in der Antwort des Senats erwähnten Handlungsbereichen Unterrichts-, Organisations-, Personal- und Qualitätsentwicklung umfassend fortgebildet worden und haben bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Im Jahr 2007 gab es schon den Versuch, mit Pilotschulen im allgemeinbildenden Bereich zu starten. Dies scheiterte meines Wissens daran, dass sich nicht genügend Schulen freiwillig gemeldet haben. Entscheidend ist jetzt natürlich die Frage, wie es jetzt weitergeht. Auf der einen Seite ist mehr Eigenverantwortung wünschenswert, auf der anderen Seite sind die Schulen mit dem Aufwachsen der Oberschule, mit dem Umsetzen der Inklusion, mit dem Aufbau des
Ganztagsbetriebs ausreichend gefordert, und mehr Eigenverantwortung bedeutet natürlich auch mehr Verwaltungs- beziehungsweise mehr Leitungsarbeit. Ich glaube, man darf die Entwicklung weiter unterstützen, wenn die Schulen selbst auch dazu bereit sind, bestimmte Bedingungen erfüllt und Verwaltungsressourcen geschaffen sind. Dazu muss sich natürlich auch die Schulbehörde mehr als Dienstleister verstehen. Aktuell wird in Deutschland zum Beispiel die Rolle der Schulaufsicht diskutiert, und auch dieser Diskurs gehört meines Erachtens mit zum Entwicklungsprozess.
Meine Damen und Herren, seit der Einführung des Schulverwaltungsgesetzes im Jahr 1994 – der eine oder andere war vielleicht schon im Parlament – bewirtschaften die allgemeinbildenden Schulen bereits Teilbudgets selbstständig, dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen, Lehr- und Lernmittel, Klassenfahrten et cetera. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob wir in diesen Bereichen gute Erfahrungen gemacht haben!
Die ganze Budgetierung, und das sei hier auch noch einmal offen ausgesprochen, darf natürlich nicht zu einem Sparen durch die Hintertür werden. Bei einer Budgetzuweisung lässt sich natürlich schnell der Wert abrunden, ohne genau darzustellen, wie viele Stellen denn gefährdet sind. Das ist mit uns nicht zu machen!
Das Interesse – ich komme zum Schluss – und damit der Wille der Schulen müssen vorhanden sein. Wir setzen auf die Freiwilligkeit der Schulen und unterstützen einen angedachten weiteren Pilotprozess. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Aktuelle Stunde kurz dazu nutzen, einige Worte zum Rücktritt beziehungsweise zur Amtszeit von Frau JürgensPieper zu sagen. Ich bedauere ihren Rücktritt. Es ist ein Verlust für Bremen.
Herr Kastendiek, reden Sie den Schulkonsens jetzt doch nicht schlecht! Sie saßen doch mit am Konsenstisch, und lassen Sie uns doch diesen verabredeten Konsens auch – –.
Es ist doch völlig egal, ob Sie jetzt an erster Stelle stehen oder nicht. Nehmen Sie doch einmal positiv auf, dass wir hier einen Schulkonsens und einen Bremer Schulfrieden gefunden haben und nicht wie andere Bundesländer über Schulstrukturen streiten, sondern eine breite Akzeptanz für die Schulreform haben.
Es gibt Kritik, was die konkrete Umsetzung und das Tempo betrifft. Die lautstarken Proteste und die Forderungen lassen aber außen vor, was in den letzten Jahren auf dem Feld der Bildung erreicht wurde und wie viel Geld trotz schwieriger Haushaltslage eben auch in die Hand genommen wurde, um die Schulreform umzusetzen.
Wir haben vielfältige Sprachfördermaßnahmen im Elementar- und Grundschulbereich eingeführt. Wir haben in Bremen heute ein zweigliedriges Schulsystem mit zwei gleichwertigen Säulen. In der Oberschule
werden Schülerinnen und Schüler in kleineren Klassen länger gemeinsam unterrichtet, individuell gefördert, und sie können alle Abschlüsse erwerben. Wir haben das Angebot an Ganztagsschulen auch massiv ausgebaut und viel Geld in den Bau und die Sanierung von Schulen investiert. Frau Jürgens-Pieper hat dabei die qualitative Weiterentwicklung der Schulreformen maßgeblich bestimmt.
Wie sehr sie fachlich versiert und politisch engagiert war, durften wir alle erleben, wenn sie hier im Parlament ihr Redemanuskript zur Seite gelegt hat und mit fundierten Argumenten ihre Position vertreten hat. Ich möchte Frau Jürgens-Pieper im Namen der SPD-Fraktion und auch persönlich für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken!
Ich habe auch viel von ihr lernen können und bin ihr dafür dankbar. Ich freue mich, dass sie Bremen erhalten bleibt und dass wir mit Sicherheit noch einiges von ihr in Bremen hören und lesen werden.
Genauso möchte ich mich beim Bildungsstaatsrat Othmer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Er war rund um die Uhr für uns erreichbar und ansprechbar. Er hat als Verwaltungschef mit seiner Ressortchefin zusammen eine Mammutaufgabe hervorragend bewältigt. Beide können mit ihrem Einsatz für die Bildung in Bremen erhobenen Hauptes auf eine erfolgreiche Zeit zurückblicken.
Für das Jahr 2013 ist laut Senat und mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses die Lehrerversorgung abgesichert. Es sind dafür Opfer gebracht worden. Eines davon ist, dass die Einrichtung neuer gebundener Ganztagsschulen für das Schuljahr 2013/ 2014 ausgesetzt worden ist. Gerade ist die Grundschule Pfälzer Weg mit dem Deutschen Schulpreis für ihre vorbildhafte Integrationsarbeit ausgezeichnet worden, und dass deren von der Deputation für Bildung längst beschlossene Umwandlung in eine Ganztagsschule nun nicht zum kommenden Schuljahr erfolgen kann, ist aus Sicht des Bildungspolitikers besonders bedauerlich. Sie muss aber dringend im Schuljahr 2014/2015 geschehen.
In Zukunft werden wir noch mehr darauf zu achten haben, dass die Klassengrößen real mehr den von uns festgelegten Klassenkapazitäten entsprechen und nicht, wie es teilweise der Fall war, unterschritten werden.
Überschritten werden sie nicht, Frau Vogt.
Das wollten Sie uns in der Deputation immer noch vorlegen, da ist aber wieder nichts gekommen.
Sie brauchen mich nicht so anzuschreien, das ist auch nicht gut für den Blutdruck, was Sie da gerade machen!
Meine Damen und Herren, hören Sie doch einfach einmal zu!
Wichtig für uns ist, dass jede notwendige Stelle wieder besetzt wird. In diesem Zusammenhang muss noch einmal deutlich gesagt werden, zusätzliche Aufgaben wie zum Beispiel die temporäre Beschulung von verhaltensauffälligen Kindern in externen kleinen Lerngruppen, wie sie das Schulgesetz auch vorsieht, kosten mehr Geld. Das muss auch zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das sind laut Schätzungen 20 Stellen, die definitiv aus dem Gesamthaushalt kommen müssen.
Wenn über Ängste bei der Inklusion gesprochen wird, dann geht es nicht um die Kinder mit einer Lernschwäche, sondern um Schülerinnen und Schüler, die allein in der Lage sind, den gesamten Unterricht zu stören. Deshalb muss meines Erachtens neben den regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen und der Fachkompetenz aus den Zentren für unterstützende Pädagogik auch die Fritz-Gansberg-Schule für die nächsten Jahre noch erhalten bleiben. Das dient der Weiterentwicklung der Inklusion und gibt den Schulen mehr Zeit für den Inklusionsprozess.
Noch einige Worte zum kommenden Haushalt. 2014/2015 müssen sowohl die Schulreform als auch die Lehrerversorgung sichergestellt werden. Das ist eine schwierige Aufgabe, die noch gelöst werden muss. Wir erwarten als Fraktion vom Senat, dass die Eckwerte, die der Senat für den Bereich Bildung vorschlägt, auskömmlich sind und dieser sein strukturelles Defizit ausgleichen kann. Wir erwarten auch eine klare Weiterentwicklung des Ganztagsangebots.
Meine Damen und Herren, das wird nicht mit weniger Geld gehen, das wird nur mit mehr Geld gehen! Die Mittel für ganztägiges Lernen müssen verstetigt werden.
Die aufwachsende Inklusion muss an Mitteln verstetigt werden. Uns ist bewusst, wir brauchen gerade im Ländervergleich nicht vergleichbare Ressourcen, sondern mehr Ressourcen. Wenn der Senat davon spricht, die nachfolgenden Generationen nicht belasten zu wollen, dann gilt das meines Erachtens insbesondere für den Bildungsbereich. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut befassen wir uns mit Anträgen der Opposition, die beide einen Nachtragshaushalt für das Bildungsressort fordern, und ich kenne keinen Bildungspolitiker, der nicht auch für zusätzliches Geld für den Bildungsbereich streitet.
Wir wissen aber auch alle, dass eine weitgehende Schulreform in einem Haushaltsnotlageland nicht einfach zu bewältigen ist. Seit dem Jahr 2007, aber insbesondere auch gleich nach der Schulreform im Jahr 2009 hat die Fraktion DIE LINKE begonnen, den Teufel an die Wand zu malen, der Bildungsbereich würde zusammenbrechen, die Reform sei gefährdet, und trotzdem sehen wir, die Oberschule wächst weiter, trotzdem entstehen weiterhin Ganztagsplätze, und trotzdem ist die Inklusion mit den angekündigten Stunden ausgestattet.
Es ist auch nicht richtig, liebe Fraktion der LINKEN, Unwahrheiten aufzuschreiben. Sie behaupten, einige Schulleiter sagten, die Inklusion finde nur auf dem Papier statt. Ich glaube, damit tun Sie den Schulen mit den Inklusionsklassen Unrecht, die auch die versprochenen Ressourcen dafür bekommen haben.
Zeigen Sie uns bitte – ich glaube, das sind Sie dem Parlament aufgrund Ihres Antrags schuldig – eine Inklusionsklasse, die die zusätzlichen 15 Stunden nicht bekommen hat!
Weiterhin behaupten Sie, dass die Klassenfrequenzen, so schreiben Sie in Ihrem Antrag, nur eine theoretische Richtlinie seien. Welch ein Unsinn! Die Klassenfrequenzen sind keine theoretische Richtlinie, Klas––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.