Silvia Schön
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Last Statements
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Sachstand, den wir hier zu regeln haben, bin ich vorhin schon eingegangen. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen.
Ansonsten eine Vorbemerkung: Ich bin doch etwas erstaunt über die Kritik der CDU, dass wir zwei Monate vor der Wahl noch arbeiten.
Ich finde, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Wir arbeiten vom ersten Tag an und wir werden auch bis zum letzten Tag arbeiten. Das ist unser Auftrag und das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land auch schuldig.
Ich möchte im Wesentlichen auf die Themen eingehen, die hier politisch breit im Raum stehen. Herr
Tsartilidis hatte es schon gesagt: Transparenz, Ombudsperson, Zivilklausel und Studienkontengesetz. Zunächst zur Transparenz in der Drittmittelforschung. Drei Punkte dazu: Es geht um die Regelungen bei open access, also um den kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen in digitaler Form. Das ist weitestgehend unstrittig. Die beiden größeren strittigen Punkte sind die Forschungsdatenbank. Es geht darum, dass Hochschulen eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank für Drittmittelprojekte führen sollen, in dem alle Projekttitel, die Inhalte, die Zielsetzungen, die Identität der Drittmittelgeber, die Fördersummen und die Laufzeit veröffentlicht werden sollen. Allerdings geht es nur um die Daten, die nicht gegen gesetzliche Schutzrechte verstoßen.
Es gibt hierzu einen Änderungsantrag, und zwar im Sinne einer Klarstellung, weil die Vermutung bestand, dass alle Inhalte und alle Zielsetzungen en détail dargelegt werden sollen. Das ist nicht der Fall. Das war von Anfang an auch nicht so gewollt. Von daher ist dort das Wort „wesentlich“ eingefügt worden, damit klar ist, worüber wir sprechen.
Zur Veröffentlichung von Drittmittelverträgen ab einer Fördersumme von 5 000 Euro, sofern keine gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen, gibt es auch eine Änderung. Wir haben gesagt, dass es Sinn macht, das mit dem IFG, also dem Informationsfreiheitsgesetz, das auch noch geändert werden soll, zusammenzuführen. Wir sagen aber auch, dass es einheitliche Wertgrenzen geben soll. Diese werden dann aber auf 50 000 Euro deutlich abgesenkt und haben unsere Position dazu dargelegt.
Nun gibt es Streit, der auch öffentlich ausgetragen wird. Wir konnten das alle verfolgen. Rektoren und die Handelskammer wollen die Regelungen nicht. Die Personalräte, die ASten, die Informationsfreiheitsbeauftragte und der DGB finden den Gesetzesentwurf gut. Transparency hätte sich sogar mehr erwartet, das heißt, dass wir im Mittelfeld liegen. Von daher bin ich von der Kritik der Rektoren und der Handelskammer etwas überrascht.
Worum geht es? Die Hochschulen im Land Bremen bekommen Landes- und Drittmittel in Höhe von 280 Millionen Euro pro Jahr. Davon sind mindestens 255 Millionen Euro öffentliche Drittmittel. Der Anteil der Wirtschaft an dieser Gesamtsumme liegt bei 5 Prozent, bei den Drittmitteln liegt er bei 13 Prozent. 255 Millionen Euro sind reines Steuergeld, also das Geld der Bürgerinnen und Bürger.
Ich nehme das sehr ernst. Die Bürgerinnen und Bürger wollen heute wissen, was mit ihrem Steuergeld passiert. Sie wollen Transparenz, erst recht bei der Mittelknappheit, die wir haben und wo – das wissen wir alle – Geld in der Konkurrenz auch verge
ben wird, weil das Tischtuch einfach kleiner geworden ist. Umso mehr sind wir verpflichtet – auch die Hochschulen –, den Menschen zu sagen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie es an einer öffentlichen Hochschule sein kann, dass privatwirtschaftliche Interessen zu schützen sind. Wenn die Wirtschaft forschen will, dann finde ich es gut, wenn das auch in Unternehmen passiert. In Baden-Württemberg gibt es eine große Industrieforschung, was man an den Patentanmeldungen sieht. Ich würde mir auch wünschen, dass wir davon in Bremen mehr haben. Aber dass privatwirtschaftliche Interessen an öffentlichen Hochschulen geschützt werden, das sehe ich nicht. Von daher bin ich sehr irritiert über die Aussage der Hochschule Bremerhaven im Ausschuss, und zwar sagt da der Konrektor, etwa zwei Drittel ihrer Abschlussarbeiten stünden unter einem Verschlussvorbehalt und dürften nicht öffentlich gemacht werden. Sie sind die Grundlagen, auf denen weitere Forschungsaktivitäten, gerade auch im KMU-Bereich, aufgebaut sind, und das wäre an solchen Stellen tatsächlich gefährdet.
Aus meiner Sicht kann es überhaupt nicht sein, dass Abschlussarbeiten unter einem Verschlussvorbehalt stehen, das liegt auch nicht im Interesse der Studierenden, die sich dann darauf bewerben wollen und auf dieser Grundlage ihre wissenschaftliche Reputation aufbauen wollen. Deswegen ist es völlig klar, dass das geändert werden muss.
Ein dritter Punkt dazu! Ich verstehe an der Stelle die Direktoren auch nicht, weil ich sehr davon überzeugt bin, dass Transparenz die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit schützt, denn dann können sie doch öffentlich darlegen, dass sie erkenntnisorientiert und nicht im Interesse irgendwelcher Unternehmen arbeiten. Kommen wir zum Fazit bezüglich der Transparenzregelungen! Ich finde die Regelungen gut, sie sind innovativ und vorausschauend für unsere Wissenschaft.
Zur Zivilklausel hat Herr Tsartilidis im Prinzip schon alles gesagt, die Hochschulen sind im Hochschulgesetz zum Frieden verpflichtet, das sind sie nach der Landesverfassung sowieso, dort geschieht nicht wirklich etwas Neues. Sie haben auch ohnehin eine Zivilklausel, daher besteht in dem Bereich kein Grund zur Aufregung.
Die Ombudsperson soll auf Vorschlag der Studierenden im Akademischen Senat gewählt werden, aus unserer Sicht ist sie dringend notwendig, gerade in Prüfungssituationen.
Ich gehe davon aus – ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident! –, dass Sie hier nicht wissen wollen, welche Probleme bei uns sich gerade in Prüfungssituationen ergeben, in denen Studierende unter starkem Druck stehen, um in der Hochschule weiterzukommen, ihnen die Prüfungszeit aber abläuft. Herr Tsartilidis hat das Studienkontengesetz schon erwähnt, ich ergänze das an dieser Stelle nicht, vielleicht sage ich in meinem zweiten Beitrag noch etwas dazu.
Ein Punkt, der in unserem Antrag noch steht: Frau Vogt, es ist ein Missverständnis im ersten Beschlusspunkt, er ist wortidentisch mit dem, was jetzt im Gesetz steht, außer, dass es sich vom Punkt 4 zu Punkt 3 verändert hat. Es gibt dort keine Änderungen, es war lediglich das Gesetz ausgelaufen.
Den Antrag der LINKEN und der CDU werden wir ablehnen, aber wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Gestern Abend wurde das neue Jahrbuch der Universität vorgestellt. Auf der Veranstaltung war ich nach der Stadtbürgerschaft als einzige aus dem politischen Raum anwesend, und natürlich musste ich Fragen des Rektorats zum Thema Transparenz beantworten. Es ist ja hinlänglich auch öffentlich diskutiert worden, dass man das nicht so gern möchte. Ein Professor aus Stanford beteiligte sich auch an dem Gespräch und fragte, wo das Problem liege, Transparenz sei doch gut, Transparenz sei doch ganz normal, und es gebe sie doch überall.
Gleiches habe ich auf dem Empfang der Unifreunde Ende Januar erlebt. Die offiziellen Stellungnahmen sind das eine, und das andere sind die Gespräche mit den einzelnen Professorinnen und Professoren. Sehr häufig hört man dann ganz etwas anderes. Von daher kann man das Thema vielleicht wieder ein bisschen auf normalem Niveau diskutieren.
Worum geht es in diesem Dritten Hochschulreformgesetz? Es sind vier Punkte, die uns besonders wichtig sind, und zwar die Umsetzung der politischen Beschlüsse, nämlich die Ombudsperson, die Zivilklausel und die Transparenzregelung sowie die Verbesserung der Qualitätssicherung der Lehre. Das ist mit Beschlüssen aus den Jahren 2011, 2012 und 2014 hinterlegt. Das ist hinterlegt mit in den Jahren 2011, 2012 und 2014 hier im Parlament gefassten Beschlüssen, also alles nicht neu.
Wir haben selbstverständlich großes Interesse daran, dass Studierende ein hochwertiges Studium absolvieren können. Die Absolventenquote liegt bei uns bei 82 Prozent; so steht es im Benchmarkvergleich. Wir stehen insoweit auf Platz 5. Wir sind also sehr gut, wollen aber alles weiter optimieren, etwa durch ein Qualitätsmanagement in den Fachbereichen. Wir streben eine kontinuierliche Evaluation der Lehre an, wollen die Kompetenzen für das Zentrum für Lehrerbildung steigern und einiges andere mehr.
Im Übrigen gehört für uns die Einführung der Ombudsperson zur Qualitätssicherung dazu. Diese unabhängige und kompetente Ansprechpartnerin für Studierende und Promovierende soll auf Vorschlag der Studierenden im Akademischen Senat gewählt werden. Ihre zentrale Aufgabe ist es, mit Lehrenden, Promovierenden und Studierenden über etwaige schwerwiegende Probleme zu beraten. Gerade in Prüfungsphasen trauen sich Letztere oft nicht, sich an die entsprechenden Professoren und Professorinnen zu wenden. Jedenfalls ist es das, was bei uns immer aufschlägt.
Vielleicht ist das bei Ihnen nicht so, Frau Grobien. Vielleicht ist das Vertrauen in uns größer.
Ich bin davon überzeugt, dass auch die Rektorate Interesse an dieser Qualitätssicherung haben und Schwachstellen ausfindig machen wollen. Insofern gehe ich davon aus, dass die Wahl einer Ombudsperson im Interesse sowohl der Studierenden als auch der Rektorate liegt.
Ich komme zur Zivilklausel. Die Debatte darüber verstehe ich nicht ganz. Was steht in dem neuen Gesetz? „Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.“ Weiter heißt es dort: „Die Hochschulen geben sich... eine Zivilklausel.“ Es kommt also nicht zu einer großartigen Änderung, weil auch die Verfassung die Verfolgung friedlicher Zwecke vorgibt. Was machen wir? Wir setzen die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit mit der friedlichen Gestaltung unseres Gemeinwesens in Beziehung. Ich gehe davon aus, dass die Hochschulen das auch wollen, also hinter diesem Ziel stehen. Eine Zivilklausel, die sie sich laut Gesetz geben sollen, haben sie übrigens längst.
Ich komme zur Transparenz. Sie ist das Gebot unserer Zeit. Transparenz schützt die Forschungsfreiheit – davon sind wir zutiefst überzeugt – und liegt damit im eigenen Interesse der Wissenschaft.
Transparenz ist wesentlich für die Verantwortung von Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft. Hochschulen sind öffentliche Einrichtungen und werden im Wesentlichen mit Steuergeld finanziert. Drittelmittel nutzen immer auch die öffentliche Infrastruktur. Deshalb ist es nur legitim, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern, nachvollziehbare Informationen darüber zu bekommen, wer im Wissenschaftsbereich mit welchen öffentlichen und privaten Mitteln welche Forschungstätigkeiten unternimmt. Diesem Wunsch wollen wir nachkommen. In diesem
Sinne wird demnächst auch das Informationsfreiheitsgesetz geändert.
Was passiert konkret? Künftig sollen Hochschulen in eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten, die Identität der Geldgeber, die Fördersumme und die Laufzeit der Projekte einstellen. Das ist in der Interessensabwägung zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zielführend. Zu diesem Ergebnis ist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages gekommen, übrigens noch zu der Zeit einer CDU-FDP-Regierung. Zudem sollen Drittmittelverträge ab einer Fördersumme von 5 000 Euro unter Wahrung schützenswerter gesetzlicher Belange veröffentlicht werden. Das ist kein Teufelswerk, sondern das macht auch das Pentagon.
Ich bin irritiert davon, dass die Hochschulen gegen die Transparenzregelungen Vorbehalte haben. Es hat angesichts der öffentlichen Äußerungen, die wir aus den Hochschulen vernehmen, den Anschein, dass sie sich eher den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen verpflichtet fühlen als den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, von denen sie aber in Form von Steuergeld den Löwenanteil der Mittel für ihre Forschung erhalten. Ich gehe davon aus, dass sich das in der Anhörung, die in der nächsten Woche im Wissenschaftsausschuss stattfindet, alles aufklären lässt. Dann werden wir uns hier zur zweiten Lesung wieder treffen und über das Gesetz unter Auswertung der Ergebnisse der Anhörung entscheiden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zwei Vorbemerkungen: Es können immer nur so viele junge Menschen in eine berufliche Ausbildung gehen, wie auch Ausbildungsplätze in der Wirtschaft geschaffen werden. Wenn zu wenige davon vorhanden sind, dann können sie das auch nicht.
Zweite Vorbemerkung: Nach meiner Kenntnis stehen Berufsschulen im bundesweiten Vergleich sehr gut da, und hier immer gegen die Berufsschulen zu polemisieren, finde ich ein wenig merkwürdig.
Dann komme ich zu folgendem Punkt: Wenn mich junge Menschen fragen, welchen formalen Bildungsabschluss sie anstreben sollen, welchen Beruf sie wählen sollen, welcher Perspektiven hat, dann sage ich jungen Menschen in der Regel: Finde heraus, was dich interessiert, finde heraus, was du gut kannst! Das sind die Voraussetzungen, um in einem Beruf gut zu sein und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Strebe den höchsten formalen Bildungsabschluss an, den du bekommen kannst, denn er räumt dir die höchstmöglichen Entscheidungsspielräume bei der Berufswahl ein! Ich glaube, dass alle Eltern hier im Plenarsaal das so oder so ähnlich ihren eigenen Kindern sagen werden. Das heißt für mich, dass höhere Bildungsabschlüsse und Ausbildung zunächst von den Interessen und Kompetenzen der jungen Menschen ausgehend zu denken sind, diese im Zentrum stehen und nicht die Wünsche der Wirtschaft.
Nun hat insbesondere die Handwerkskammer, in letzter Zeit aber auch jemand wie Herr Professor Dr. Nida-Rümelin eine Debatte losgetreten, in der es darum geht, dass immer mehr Abiturienten und Hochschulabsolventen uns nicht weiterbrächten, wir mehr
junge Menschen in der dualen Ausbildung bräuchten, Fachkräftemangel herrsche und die Perspektiven dort sehr gut oder besser seien. Von Abiturientenschwemme, Entwertung des Abiturs oder Akademikerwahn ist da die Rede, und die CDU greift jetzt diese Debatte auf, Herr Dr. vom Bruch hat das eben auch getan.
Mir geht es so, dass ich es ziemlich merkwürdig finde, wenn gegen eine hochwertige formale Bildung polemisiert wird, und zwar erst recht von denjenigen, die selbst über eine sehr hochwertige formale Ausbildung verfügen.
Deswegen glaube ich, dass wir auch über Interessen und über Missstände reden müssen.
Kommen wir zunächst zu den Interessen! Früher haben Kinder aus akademischen beziehungsweise sogenannten bildungsnahen Elternhäusern Abitur gemacht und studiert, und Kinder aus Arbeiterfamilien und unteren Mittelschichten haben eine duale Ausbildung gewählt. Damals war alles ganz klar separiert. Seitdem es ein höheres Bildungsinteresse in der Bevölkerung gibt und damit natürlich auch an höheren Chancen und gesellschaftlichem Aufstieg, werden höherwertige Bildungsabschlüsse auch angestrebt. Aufstieg durch Bildung ist hier das Stichwort, aber auch Durchlässigkeit. Ich bin sehr froh darüber, dass genau das in unserer Gesellschaft auch Früchte trägt.
Jugendliche, die schlau sind, wählen in Wirklichkeit ein Studium. Es gibt 74 Prozent bessere Einkommensmöglichkeiten, das Arbeitslosenrisiko liegt bei 2,5 Prozent, das ist annähernd Vollbeschäftigung. Bei denjenigen, die aus einer beruflichen Ausbildung kommen, sind es 5,3 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, vorzeitig wegen einer Berufsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben zu scheiden, liegt bei dem Maschinenbauschlosser bei unter 5 Prozent, bei dem Maurer oder Fliesenleger aber bei 40 Prozent.
Die geringen Arbeitslosenzahlen bei Akademikern weisen auch darauf hin, dass wir mitnichten eine Akademikerschwemme haben, sondern alle ganz hervorragend vom Markt aufgenommen werden. Wenn ich mit der Hochschule Bremen rede, dann kann ich mir immer wieder sagen lassen, dass sehr viele von ihnen schon Vertragsoptionen haben, bevor sie überhaupt mit dem Studium fertig sind, und wir brauchen sie auch in der Fachwelt.
Mit dem Bachelor- und Masterabschluss haben sich die Hochschulen europäisch neu aufgestellt, Diversität ist positiv angenommen, Durchlässigkeit im Studium, also Studium ohne Abitur, ist institutionalisiert. Hier wurden vielen jungen Menschen gute Chancen auf Ausbildung gegeben, ich glaube aber, dass zum Beispiel die duale Ausbildung in einer Krise steckt.
Unternehmen haben jahrelang zu wenige Ausbildungsplätze bereitgestellt, und wenn, dann wollten sie Jugendliche mit einem sehr hohen Bildungsabschluss. In Bremen hat das dazu geführt, dass 60 Prozent der Arbeitslosen keinen Berufsabschluss haben und nur unter erschwerten Bedingungen für die Beseitigung eines Fachkräftemangels zur Verfügung stehen. Hier holen die Fehler der Vergangenheit die Unternehmen heute ein.
Gleichzeitig haben wir aber immer mehr Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, kein Abitur haben, sondern einen mittleren Berufsabschluss oder eine einfache oder erweiterte Berufsbildungsreife, manche – aber immer weniger – auch keinen Schulabschluss. Von ihnen gehen gegenwärtig 35 Prozent in das sogenannte Übergangssystem – Herr Dr. vom Bruch hat das gerade auch erwähnt –, und das sind im Wesentlichen junge Menschen, die eine Ausbildung machen wollen, für die die Ausbildungsplätze nicht zur Verfügung stehen. Wir kümmern uns darum, indem die Jugendberufsagentur eingerichtet werden soll und es auch eine Ausbildungsgarantie geben soll. Insofern kümmern wir uns um die Jugendlichen –
ich bin sofort fertig, Herr Präsident –, weil wir nämlich der Auffassung sind, dass wir da über die Perspektiven reden müssen.
Ich würde mir sehr wünschen, dass sich die Unternehmen genau diesen Jugendlichen mehr annehmen, als sie es in der Vergangenheit getan haben. Wir erwarten von der Schule, dass sie Jugendliche so annimmt, wie sie sind, wie sie in die Schule kommen, mit der Diversität umgehen können und so weiter. Wir erwarten das auch von den Hochschulen. Ich finde, wir müssen das auch von den Unternehmen erwarten, auch von ihnen ist Diversität und Inklusion gefordert. Diese jungen Menschen können einen hervorragenden Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels leisten. Diesen Anspruch habe ich an Unternehmen, dass diese Jugendlichen in die Betriebe integriert werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. vom Bruch, danke für die Belehrung. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass ich in meinem Beitrag Julian Nida-Rümelin eindeutig erwähnt habe. Das macht aber ja nichts! Die Frage, ob es Unsinn ist, jungen Leuten ein Studium zu empfehlen, haben Sie ja brüsk zurückgewiesen. Dazu möchte ich nur sagen, woher ich die Zahlen habe, weil Sie ja auch bestritten haben, dass es dafür eine objektive Grundlage gibt.
Sie können sich dazu die Arbeitslosenzahlen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit anschauen. Ich gehe davon aus, dass die Zahlen objektiv und valide sind. Sie können sich in Bildung auf einen Blick, der Studie aus dem Jahr 2014, die sich mit Bildung auseinandersetzt, anschauen, dass die Verdienstmöglichkeiten um 74 Prozent steigen.
Jetzt hören Sie mir doch auch einmal zu, das habe ich doch vorhin auch gemacht!
Ich hoffe, Sie haben die Kraft dazu!
Dann zu dem Punkt, wer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet! Dazu gibt es eine Statistik der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn junge Leute sich überlegen, was sie einmal werden sollen, welchen Beruf sie bis zur Rente mit 77 –
77 wäre jetzt ein bisschen sehr lang! –, mit 67 ausüben sollen, dann macht es doch Sinn, sich darüber Gedanken zu machen, ob man diesen Beruf bis dahin überhaupt ausführen kann oder ob man vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, was man bis dahin verdienen kann und wie die Chancen aussehen, nicht vorzeitig arbeitslos zu werden. Insofern finde ich, dass Jugendliche sich sehr wohl schlau verhielten, wenn sie so handeln würden. Auch wenn Sie das falsch finden.
Zweiter Punkt: Gibt es einen Ausbildungsnotstand? Man muss vielleicht nicht den harten Ausdruck wählen, den Frau Vogt eben gewählt hat, aber zu sagen, dass wir hier in Bremen einen ausgeglichenen Ausbildungssaldo hätten, Herr Dr. vom Bruch, das ist nun wirklich auch Unsinn. Diesen ausgeglichenen Ausbildungssaldo haben wir doch nur deswegen, weil ein Drittel der Jugendlichen – für den Jahrgang 2013/ 2014 sind das 1 250 Menschen, Frau Böschen hat auch darauf hingewiesen – im Übergangssystem ist, also nicht in der Ausbildung hier in Bremen angekommen ist. Da kann man doch nicht behaupten, hier sei alles in Ordnung!
Im Hochschulbereich haben wir für eine bundesweite Ausweitung der Studienplätze gesorgt, damit alle, die studieren wollen, auch studieren können. Arbeits- und Ausbildungsplätze werden aber nach wie vor in der Wirtschaft geschaffen, nicht in einer Jugendberufsagentur. Es ist somit die Wirtschaft, die dann gefordert ist, diesen Ausbildungsbedarf zu befriedigen. Ich bleibe dabei, es ist die Wirtschaft, und wenn ich mir das Handwerk anschaue – Frau Böschen hat es gesagt, es hat sich teilweise neu aufgestellt und bemüht sich um die Jugendlichen –, dann finde ich das gut und richtig. Wir müssen aber dennoch darüber nachdenken, wie es denn dazu kommen kann, dass im Handwerk 38 Prozent der Jugendlichen eine Ausbildung abbrechen und es in anderen Bereichen sehr viel weniger sind. Im Studium kommen letztendlich sogar 82 Prozent zu einem Hochschulabschluss. Ich finde also, dass wir weiter darüber reden müssen. Warum wollen die Menschen nicht in die Gastrono
mie? Das hat natürlich etwas mit den Arbeitsbedingungen und dem Gehalt zu tun, das ist doch vollkommen klar. Das hat auch etwas mit den Arbeitszeiten zu tun.
Ich glaube, dass wir uns darüber durchaus gemeinsam – ich bin bereit dazu – auseinandersetzen müssen, wie die Bedingungen in diesen Bereichen künftig aussehen sollen, damit junge Menschen Chancen haben, Lust haben, Spaß haben, diese Ausbildungswege zu wählen, und damit auch glücklich werden und entsprechend Geld verdienen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wissenschaftsplan wurde Anfang August im Senat verabschiedet. Wir nehmen ihn hier im Parlament nur zur Kenntnis. Das heißt nicht, dass wir Grüne ihn nicht intensiv parteiintern, in einer eigenen Veranstaltung debattiert hätten. Gefühlt war ich einmal pro Woche an einer Hochschule zu Gesprächen oder Veranstaltungen. Als Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses war es mir ebenfalls ein Anliegen, eine Anhörung mit allen Beteiligten durchzuführen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen vorzutragen. Ich meine, das war für uns gemeinsam ein sehr guter Prozess.
Was ist nun das Ergebnis? Wir hatten im Wissenschaftsplan die Empfehlung des Wissenschaftsrats zu berücksichtigen. Im Wissenschaftsplan verfolgen wir folgende Hauptziele: gute Ausbildung für junge Men
schen aus der Region, Sicherung vorhandener Studienplätze, Beteiligung am Hochschulpakt zur Bewältigung der gestiegenen Studienanfängerzahlen, Verbesserung der Qualität der Lehre, Verbesserung der Chancengleichheit, zum Beispiel Studieren ohne Abitur, Absicherung der Forschungsqualität und der Drittmittelerfolge, Planungssicherheit bis 2020 und natürlich Überprüfung, Profilierung und Neuordnung von Studienangeboten.
Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, im Wissenschaftsplan die Anzahl der vorhandenen Studienplätze zu sichern. Das war nicht einfach. Darüber gibt es im Übrigen auch unterschiedliches Meinungen, ob das unbedingt notwendig ist. Ich sage: Ja, es ist notwendig, weil es nämlich aus meiner Sicht eine ganze Menge mit Chancengerechtigkeit zu tun hat. Denn es ist klar: Bei weniger Studienplätzen schaffen es die Kinder aus bildungsnahen Schichten immer an die Hochschulen, diejenigen aus bildungsfernen Schichten aber nicht. Deswegen ist es aus meiner Sicht wichtig, eine hohe Anzahl von Studienplätzen vorzuhalten. Ich will, dass Arbeiterkinder genauso gute Chancen an den Hochschulen haben wie Akademikerkinder.
Dafür haben wir in der Vergangenheit auch eine ganze Menge getan. Wir hatten vor langer Zeit mit Beginn der rot-grünen Koalition das Programm „Gute Lehre“ aufgelegt. Da geben wir zusätzlich jedes Jahr 8 Millionen Euro hinein. Mit den letzten Haushaltsberatungen gab es 2,4 Millionen Euro zur Absicherung der Lehre jährlich. Wir haben mehr Geld in die Sanierung gesteckt, und wir haben die Tarifsteigerung übernommen. Wir wollen an der Stelle auch nicht nachlassen und haben im Wissenschaftsplan einen Zukunftsfonds für die Verbesserung von Studium und Lehre aufgelegt. Dieser wird anteilig aus den freiwerdenden BAföG-Mitteln gespeist. Das entlastet die Hochschulen. Wichtig dabei ist – darüber gibt es immer wieder Irritationen –, dass mit diesem Geld Dauerstellen finanziert werden können.
Ich halte es auch für wichtig, dass wir uns im Wissenschaftsplan dazu verpflichtet haben, uns am Hochschulpakt zu beteiligten, und nicht nur deswegen, weil wir daraus 189 Millionen Euro vom Bund bekommen können, nein, sondern auch, weil wir Studierwilligen Chancen geben wollen; denn deren Chancen sind auch unsere Chancen, nämlich viel Kompetenz und gut ausgebildete Fachkräfte in der Region, eine positive demografische Entwicklung, eine Steigerung der Wirtschaftskraft und vieles andere mehr.
Streit und Verdruss gibt es gegenwärtig über die Prüfaufträge und die Aufforderung zur Konsolidie
rung. Dazu sind wir ausdrücklich vom Wissenschaftsrat aufgefordert worden. Herr Tsartilidis hat das schon gesagt. Die Hochschulen haben darum gebeten, keine Detailvorgaben zu bekommen, sondern hochschulintern ihre eigenen Prozesse zu steuern. Das haben wir respektiert, und wir werden uns die Ergebnisse ansehen und bewerten, wenn sie vorliegen. Ich möchte aber an dieser Stelle schon sagen: Es freut mich sehr, dass sich die Universität mit der Absicht trägt, den Studiengang Psychologie zu erhalten.
Psychologie gehört zu den beliebtesten Studienfächern in Deutschland. Bremen ist der einzige Standort in der Nordwest-Region, der Psychologie anbietet. Der NC liegt bei 1,5. Das liegt nicht daran, dass man so superschlau sein muss für das Fach, sondern weil es zu wenig Studienplätze gibt. An der Universität Salzburg sind 90 % der eingeschriebenen Studierenden im Fach Psychologie Deutsche. Das können wir nicht gutheißen. In Österreich zahlt man Studiengebühren. Natürlich wollen wir kein Abdrängen deutscher Studierender ins Ausland, zumal es sich auch nur die leisten können, die das entsprechende finanzielle Polster haben. Das ist nicht mein Verständnis von Chancengleichheit.
Es gibt also noch viele andere Gründe, Psychologie hier in Bremen zu halten, die Absolventen werden gut vom Arbeitsmarkt aufgenommen und so weiter.
Ein letzter Punkt, weil ich auch schon die Glocke im Hintergrund spüre. Planungssicherheit bis 2020: Die Hochschulen haben das immer gefordert, das ist wichtig für die Qualitätssicherung der Lehre, den Abbau befristeter Stellen und die Absicherung der Forschungsqualität. Aber es ist klar: Viele Herausforderungen sind noch zu bewältigen. Denen wollen wir uns stellen, und jeder und jede in diesem Saal kann versichert sein, dass es mir ein zentrales Anliegen ist, dass die Hochschulen im Land Bremen gut aufgestellt sind und dass Studierende hier in Bremen und Bremerhaven gute Studienmöglichkeiten haben sollen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich mir für den Wissenschaftsbereich immer deutlich mehr wünsche, ist – glaube ich – bekannt. Hier sowohl von der CDU als auch von der LINKEN so zu tun, als hätten wir es mit einem Abrissunternehmen zu tun und herrschte nur die Verantwortungslosigkeit vor, ist barer Unsinn.
Aus völliger Verantwortungslosigkeit sind wir Stadt der Wissenschaft geworden. Aus völliger Verantwortungslosigkeit sind wir Exzellenzuniversität geworden.
Ich habe Ihnen auch zugehört! Vielleicht können Sie auch einfach einmal zuhören, Frau Vogt! Das wäre nett von Ihnen!
Wir haben 30 000 Studierende in Bremen. Daraus werden 21 000 Arbeitsplätze generiert – aus völliger Verantwortungslosigkeit. Wir haben die höchste Dichte an Forschungsinstituten im Lande Bremen – aus völliger Verantwortungslosigkeit. Das AWI koordiniert die deutsche Polarforschung – aus völliger Verantwortungslosigkeit. Die Beispiele kann man fortführen. Ehrlich gesagt, das, was hier erzählt wird, ist ein bisschen Unsinn.
Der Wissenschaftsrat hat empfohlen – das ist richtig –, in erster Linie die Finanzierung anzuheben. Das haben wir im Übrigen auch getan. Wir haben in den Haushalt für die Jahre 2014/2015 jeweils 2,4 Millionen Euro mehr eingestellt, die wir woanders weggenommen haben. Wir haben darauf reagiert.
Zu den BAföG-Mitteln, über die morgen im Bundesrat entschieden wird: Wir werden das Geld in Bildung und Wissenschaft einstellen – anders, als es diverse andere Länder in Deutschland tun werden. Wir tun eine ganze Menge. Da von Abrissunternehmen zu reden, ist einfach völlig fern von der Welt.
Zu der Frage des Zukunftsfonds! Ich frage mich, inwieweit man sich eigentlich gegenseitig zuhört. Wir haben gesagt, das soll dauerstellenfähig sein. Was heißt das denn anderes, als dass das Geld mit in die Grundfinanzierung einfließen wird? Was uns zentral wichtig ist, ist, dass dieses Geld der Lehre und dem Studium zur Verfügung steht, nämlich für Studierende, für eine gute Ausbildung, für eine gute Qualität der Ausbildung, und dass es eben nicht in die Forschung gehen wird. Das ist unser zentrales Anliegen.
Zu der Frage der Transparenz! Auch das finde ich in diesem Zusammenhang ein bisschen unsinnig. Wir Grüne sind sehr für Transparenz, haben dazu auch einen Antrag eingebracht. Wenn wir sagen, dass sich die Hochschulen im Rahmen von Hochschulautonomie selbst darauf verständigen sollen, wo sie meinen, dass Einsparpotenziale sind, dann ist das nicht eine Frage von Intransparenz, sondern von Respekt gegenüber den Hochschulen. An dem, was die Haushaltskommission erarbeitet hat, waren wir genauso wenig beteiligt wie Sie. Wir kennen auch nur die Ergebnisse, die jetzt allgemein öffentlich zugänglich sind. Das ist erst einmal ein Verfahren der Universität.
Liebe Frau Grobien, Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen: mehr Hochschulautonomie oder mehr staatliche Steuerung? Der Wissenschaftsrat hat nur in Bezug auf die Hochschule Bremen gesagt, dass es mehr staatliche Steuerung geben soll. Bei den anderen Hochschulen hat der Wissenschaftsrat nämlich in Wirklichkeit das Gegenteil gesagt. Es geht also nicht, dass man hier immer die Argumente zieht, wie sie am besten passen; man muss auch eine stringente Argumentation verfolgen. Dann kann man gemeinsam auf einen grünen Zweig kommen. So jedenfalls nicht! Sie können versichert sein, dass wir weiterhin dafür sorgen werden, dass unsere Hochschulen gut ausgestattet sein werden, dass wir alles dafür tun werden, dass Studierende eine gute Qualität der Lehre vorfinden werden. Das wird unser Politikauftrag hier sein. – Herzlichen Dank!
Herr
Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir die Anfrage gestellt hatten, hatte sie eigentlich kei nen aktuellen Anlass, außer das prinzipielle Wissen darüber, dass Asbest in Gebäuden und Umwelt auch heute noch ein Problem ist. Wir wussten nichts darüber, dass es gestern Abend im Aalto-Hochhaus eine Panne gegeben hat, wir wussten nichts über die Vorfälle auf der Deponie Grauer Wall in Bremerhaven, sondern der Grund, dieses Thema, das heute immer noch aktuell ist, auf die Tagesordnung zu setzen, war, dass es doch stark in Vergessenheit geraten ist.
Asbest, Asbestos, kommt aus dem Altgriechischen
und heißt unvergänglich, und das ist auch der Grund, weshalb Asbest über viele Jahrzehnte als idealer Werkstoff galt, millionenfach eingesetzt wurde, aber es ist auch schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt, dass es gesundheitsschädlich ist. Seit dem Jahr 1943 ist Lungenkrebs als Berufskrankheit an erkannt, und es dauerte noch 50 weitere Jahre, bis zum Jahr 1993, bis Asbest in Deutschland verboten wurde, in der EU war es dann im Jahr 2005. Das zeigt, dass es ein sehr, sehr großer Markt war.
Asbest ist ein langlebiges Produkt, deswegen wur
de es in Gebäuden eingesetzt und ist trotz Verbots heute noch zu finden, leicht erkennbar für uns alle in
Fassadenverkleidungen, Asbestzementdächern und Blumenkübeln, aber schwer erkennbar in asbest haltigen Putzen, Fliesenklebern, Leichtbauplatten an Wänden und Dächern, Vinylfußbodenbelägen, Trägern, Spachtelmassen und Farben oder, wie im Aalto-Hochhaus, auch in Lüftungsschächten. Wir müssen also prinzipiell in Gebäuden aus den Jahren 1960 bis 1993 mit einer Asbestbelastung rechnen, das sagt auch die Große Anfrage, und daher ist es auch so, dass viele Gebäude, die in der Zeit errichtet worden sind, unter einem gewissen Verdacht stehen.
Der Grund für die Anfrage ist, dass in Berlin 70 000
asbestbelastete Wohnungen gefunden worden sind, davon 48 000 im landeseigenen Gebäudebestand, und aufgefallen ist es dadurch, dass die Wohnungen privatisiert werden sollten, und bei einer Privatisie rung, wenn die Wohnungen jetzt verkauft werden sollen, muss man darlegen, ob diese Wohnungen schadstoffbelastet sind. Es wurde gemacht, weil man darüber natürlich auch Schadensersatzansprüche abwehren kann, und jetzt darf sich jeder selbst da rüber Gedanken machen, weshalb vorher eigentlich die Mieter nicht gewarnt worden sind, das aber in dem Moment, wenn sie verkauft werden, auf die Tagesordnung kommt.
Dies war der Grund zu fragen, wie die konkrete
Belastungssituation in Bremen und in Bremerhaven sein könnte, über die abstrakte weiß man eine ganze Menge. Wir wollten auch wissen, welche Erkenntnisse der Senat hat, welche Asbestsanierungen es gibt und wie Wohnungseigentümer über mögliche Asbest quellen und den Umgang damit informiert werden. Das Ergebnis der Anfrage ist, dass die Rechtslage im Prinzip gut ist, soweit ich das überblicken kann, dass Bauherren, ob kommerzielle, öffentliche oder private Eigenheimbesitzer, Sorge dafür zu tragen haben, nur Unternehmen zu beauftragen, die Sachkunde und entsprechende Schutzkleidung haben und in der Lage sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Das ist gut so, und ich gehe davon aus, dass es auch bei einer öffentlichen Beauftragung oder Beauftragung von Baugesellschaften im Prinzip gut funktioniert, auch wenn dann immer im Einzelfall einmal Pannen auftreten können, wie es jetzt im Aalto-Hochhaus der Fall zu sein scheint. Man wird in diesen Tagen sicherlich auch Genaueres erfahren, die Gewerbeaufsicht untersucht es, und ich gehe einmal davon aus, dass auch der Umweltsenator das prüft.
Weitaus komplizierter ist es im Bereich der pri
vaten Eigenheimbesitzer, weil sie ihre Verträge mit Handwerksbetrieben machen, und da ist es ganz anders, sie wissen ganz häufig nichts darüber, ob sie in belasteten Häusern wohnen. Da sie keine Erkenntnisse haben über die Belastung, können sie sich logischerweise nicht schützen, das Gleiche gilt für Heimwerker. Sie können nämlich nicht erkennen, wenn sie am Wochenende in den Baumarkt fahren, sich neue Fliesen kaufen und die alten abschlagen, ob dahinter asbesthaltiger Kleber ist, und sie können
auch nicht erkennen, wenn sie den alten Vinylfußbo den herausreißen, dass er selbst mit Asbest belastet oder mit asbesthaltigem Kleber verklebt ist. Selbst Experten können das häufig nicht erkennen. Deshalb ist es so, dass Heimwerker überhaupt nicht die Chance haben, sich und ihre Familien vor diesen Gefahren zu schützen, und alle, mit denen ich in der Vergan genheit darüber gesprochen habe, haben gesagt, sie wissen über das Problem eigentlich gar nichts.
Das ist auch ein Grund, weshalb wir das The
ma hier auf die Tagesordnung gesetzt haben, und deswegen ist es auch gut, dass der Umweltsenator dazu eine Aufklärungskampagne plant, zusammen mit Heimwerkern und der Gewerbeaufsicht. Ich bin sehr dafür, dass die Baumärkte miteinbezogen werden, weil man die Menschen am Einkaufsregal abholen muss, und in Baumärkten gibt es ja immer eine Vielzahl an Faltblättern, das wäre auch gut dafür geeignet. Ich finde auch, dass die Baugewerkschaft da miteinbezogen werden müsste. Ich denke, wenn Herr Jägers heute hier wäre, würde er es mit Sicher heit auch empfehlen. Wir warten darauf, was da in nächster Zeit kommt.
Ein weiteres Ergebnis der Anfrage ist, dass wir
viel über öffentliche Gebäude, Schulen, wissen
ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident –, dazu haben wir ein Asbestkataster, aber wir wis sen bedauerlicherweise nichts über den Wohnge bäudebestand. Das ist bedauerlich, das ist in ganz Deutschland so, man weiß nur in Berlin etwas, es ist also keine besondere Situation hier in Bremen, son dern eher eine besondere Situation in Bremen, dass wir ein Asbestkataster für die öffentlichen Gebäude haben. Das ist auch keine Selbstverständlichkeit, aber ich bin sehr der Auffassung, dass wir daran arbeiten sollten, ein Asbestkataster auch für den Wohngebäudebestand zu haben, für Wohnungen, die im öffentlichen Besitz sein könnten, aber auch für private und Mietwohnungen, jedenfalls dann, wenn größere Wohnungsbaugesellschaften dahinterstehen.
Ich finde, der Senat sollte sich darüber einen
Überblick verschaffen, Gespräche führen, denn wie sollen wir Menschen vor Gefahren schützen, wenn wir selbst keine Kenntnisse haben, und wie soll sich die Bevölkerung umfassend vor Gefahren schützen, wenn sie selbst über die Gefahren nichts weiß? Daher unterstützen wir die Aufklärungskam pagne des Senats. Wir möchten auch, dass sie zeitnah kommt, wir werden sicherlich auch danach fragen, und wir möchten auch, dass der Senat sich für ein Asbestkataster für den Wohngebäudebestand ein setzt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Fragestellung ist für uns handlungsleitend, was Studierenden bei ihrem Studienerfolg hilft. Wir machen uns seit Monaten Gedanken über eine gute Lehre und ein gutes Studium, und natürlich gehört auch so etwas wie die Bibliotheksnutzung dazu. Wenn die Öffnungszeiten der Bibliothek dazu einen Beitrag leisten können, dann ist es für uns natürlich eine wichtige Überlegung, sie auch am Sonntag zu öffnen. Das Arbeitszeitgesetz spricht nicht dagegen, gesetzliche Hürden gibt es an der Stelle nicht.
Wir wissen, dass die Staats- und Universitätsbibliothek unter der Woche circa 4 000 Besucherinnen und Besucher pro Tag hat, an den Samstagen sind es 400 und in den Spitzenzeiten, zu Prüfungszeiten, 800 bis 900 Besucherinnen und Besucher. Dass die Arbeitsplätze in der Bibliothek an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, darauf hat Frau Häsler gerade hinge
wiesen, das muss ich jetzt nicht wiederholen. Es gibt also einen erheblichen Entlastungsbedarf.
Ich will auch nicht verschweigen, dass es von der Bibliotheksleitung eine Befragung unter den Studierenden gab, die sich ausdrücklich wünschen, dass die Universitätsbibliothek an Sonntagen geöffnet ist. Die Bibliothek hat sich selbst schon Gedanken darüber gemacht, logischerweise, sonst müsste man so eine Befragung nicht durchführen. Es gibt ein Konzept, das folgendermaßen lautet: Die Universitätsleitung bedient sich der studentischen Hilfskräfte zur Öffnung der Staats- und Universitätsbibliothek, es wird möglichst wenig Service angeboten, nur so viel, dass die Studierenden dort arbeiten können. Auch dazu hat der Personalrat gesagt, das wolle er nicht. Es wurde abgelehnt. Das war offenbar ein Problem, obwohl kein Personal eingesetzt werden sollte.
Jetzt plant die Staats- und Universitätsbibliothek ein Modellprojekt für die prüfungsrelevanten Zeiten zum Ende des kommenden Wintersemesters und zum Ende des kommenden Sommersemesters, wo es dann Sonntagsöffnungszeiten geben soll. Ich finde so ein Modellprojekt ausdrücklich gut. Es ist geeignet, in den prüfungsrelevanten Zeiten eine Entlastung zu schaffen, und es ist auch geeignet, Erfahrungen zu sammeln, inwieweit eine Sonntagsöffnung von den Studierenden angenommen wird, denn die Staatsund Universitätsbibliothek liegt ja nicht mitten in der Stadt, sondern hat eher eine gewisse Randlage. Am Ende der Laufzeit wollen wir dann dieses Modellprojekt auswerten.
Ich sage aber jetzt schon einmal, sollte das Projekt erfolgreich sein, bin ich sehr dafür, es zu verstetigen. An anderen Universitätsstandorten gibt es Sonntagsöffnungszeiten, dort ist das ganz normal, in Hamburg ist am Sonntag von 10.00 bis 24.00 Uhr, in Hannover von 9.00 bis 20.00 Uhr, in Kiel von 10.00 bis 18.00 Uhr und in Oldenburg auch von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In anderen Städten ist es also vollkommen normal, dass Studierende an einem Sonntag ihre Bibliothek aufsuchen können. Es ist natürlich überhaupt nicht einzusehen, warum Studierende in Bremen schlechtere Bedingungen haben sollen als anderswo.
Deshalb finde ich auch, wir sollten gemeinsam alles dafür tun, damit die Lernmöglichkeiten für Studierende besser werden. Wir möchten den Antrag deshalb dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überweisen und dazu auch möglichst die Leiterin der Staats- und Universitätsbibliothek, Frau Müller, einladen, damit wir das fachlich vernünftig beraten und diskutieren können.
Zum jetzigen Zeitpunkt eine Bedarfs- und Machbarkeitsanalyse zu erarbeiten, finde ich ehrlich gesagt nicht sinnvoll. Wir sollten den Modellversuch, den ich gut finde, erst einmal durchführen und dann
auswerten, anstatt jetzt viele Leute damit zu beschäftigen, eine Machbarkeitsanalyse zu erstellen. Ich glaube, wenn wir diesen Modellversuch durchführen und auswerten, haben wir im Prinzip am Ende auch eine Machbarkeitsanalyse. Daher freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Tag genau wurde die Bologna-Reform in Bologna beschlossen, die meisten europäischen Staaten haben sich dazu bekannt. Deshalb glaube ich, ist es auch gut, Bilanz zu ziehen und zu schauen, was wir erreicht haben und was wir noch schaffen müssen. Damals waren hauptsächlich die Förderung der Mobilität innerhalb Europas und auch die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbunden. In Deutschland war in besonderer Weise eine straffere Strukturierung der Studiengänge, aber auch eine Verkürzung der Studienzeit damit verbunden, weil sie im internationalen Maßstab als zu lang empfunden wurde, sowie eine Reduzierung der Abbrecherquote, als auch eine höhere Qualitätssicherung und eine größere Output-Orientierung der Lehre.
Die Bremer Hochschulen haben sich da sehr früh auf den Weg gemacht, und das war meines Erachtens richtig so. Das hatte den Vorteil, dass sie nun mit der Umstellung so gut wie fertig sind, aber auch den Nachteil, dass sie auch alle Kinderkrankheiten mitmachten, aber dafür auch die Möglichkeit hatten, sie schneller zu bewerkstelligen als andere.
Es gab über viele Jahre Widerstände, auch das ist hier schon gesagt worden. Es gab Bedenken, dass die Freiheit der Lehre zur Disposition stehen würde, wenn output-orientierte Lernziele formuliert werden, und es gab Bedenken, dass output-orientierte Lernziele keine Chance zum wissenschaftlichen Arbeiten ließen und sie im Übrigen auch wirtschaftlichen Interessen unterworfen wären.
Ich denke, diese ganzen Bedenken sind Unsinn, und ich konnte mit diesen Bedenken in Wirklichkeit nie etwas anfangen. Ich gehöre zu denen, die eine Zeit lang in Frankreich studiert haben, dort gab es das vorher auch schon. Ich fand das, ehrlich gesagt, immer gut, weil ich auch der Auffassung bin, es kann
nicht sein, dass man einen berufsqualifizierenden Abschluss im Durchschnitt überhaupt erst nach 9 bis 10 Semestern oder nach 14 bis 15 Semestern bekommen kann. Es gibt viele Studierende, die das aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gar nicht so lange durchhalten können, alle wissen das.
Wir hatten früher eine hohe Abbrecherquote, und das ist ein sehr großes Problem für die entsprechenden Studierenden, die dann nämlich ohne Ausbildung dastehen würden. Meistens hat es Frauen mit Kindern getroffen. Ich kann aus meiner eigenen Praxis sagen, ich habe in meiner vergangenen Tätigkeit viele Abbrecherinnen eingestellt, die Kinder und im Grunde keine Ausbildung hatten. Das war für sie immer ein großes Drama, und deshalb ist es jetzt sehr gut, dass man nach 6 bis 7 Semestern einen berufsqualifizierenden Abschluss hat, mit dem man etwas anfangen kann. Der Antwort ist ja auch zu entnehmen, dass die Abbrecherquote enorm abgenommen hat, und das ist auch gut so.
Es ist auch gut, dass der Bologna-Prozess dazu geführt hat, dass im Studium Kompetenzen erworben werden sollen, die auch nachprüfbar sind, und es nicht mehr nur allein darum geht, bei welcher Professorin oder welchem Professor man eine Vorlesung gehört hat. Auch das ist sehr relativ im Sinne von Qualifikation.
Was müssen wir nach 15 Jahren festhalten, welches sind die Herausforderungen? Eines habe ich schon gesagt, es ist gut, dass sich die Studienzeiten verkürzt und die Studienabbrüche abgenommen haben. Der Bachelorabschluss wird in der Wirtschaft erst einmal ganz gut angenommen.
Es gibt da Verbesserungspotenzial, aber ich glaube, insbesondere im öffentlichen Dienst haben wir Nachholbedarf. Wir haben insbesondere auch Nachholbedarf in Bezug auf die Internationalisierung. Die Hochschule Bremen ist da sehr gut, 67 Prozent ihrer Studierenden gehen ins Ausland, von der Universität sind es nur 6 Prozent. Ich persönlich finde das sehr enttäuschend, für eine Universität, für die ExzellenzUniversität und Universitäten, die im Prinzip einen internationalen Ansatz haben, sind 6 Prozent schlecht. Es war in den letzten Jahren auch rückläufig, und ich glaube, wir sollten uns das über die Ziel- und Leistungsvereinbarung anschauen, wie es dort zu Verbesserungen kommen kann. Ich glaube, ein Problem ist auch, dass die Hochschule Bremen in der Regel 7-semestrige Bachelorstudiengänge hat und die Universität nur 6-semestrige, und es ist sicherlich sehr schwierig, in einem 6-semestrigen Bachelorstudiengang auch noch ein Auslandsstudium unterbringen zu können.
Welches sind weitere Herausforderungen? Es wurde auch schon das Problem mit den vielen jungen Men
schen, die die Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle aufsuchen, genannt. Das ist eine Verdopplung von 50 Prozent bei einer Zahl von Studierenden, die um 16 Prozent zugenommen hat. Man kann sehen, das ist ein erhebliches Problem. Ich bin auch nicht damit zufrieden, dass in der Antwort steht, man könne das nicht sagen, weil es um die Schweigepflicht geht. Wir wollen ja keine personenbezogenen Daten haben, sondern wir wollen strukturelle Problemfelder erkennen, und deshalb würde ich schon darum bitten, das noch einmal aufgezeigt zu bekommen, denn nur dann können wir auch Lösungswege dazu entwickeln.
Ich weiß, dass meine Redezeit so gut wie abgelaufen ist, deshalb möchte ich nur noch kurz auf zwei Punkte eingehen, der eine ist die Überregulierung des Studiums. Ich glaube auch, dass wir deutlich weniger Prüfungen brauchen. Wir müssen uns auch weiter über die Durchlässigkeit Gedanken machen, und zwar in beide Richtungen, sowohl dass wir mehr Studierende ohne Abitur bekommen –
Herr Tsartilidis ist darauf eingegangen –, als auch für diejenigen, die das Studium nicht zu Ende führen, die Chance auf eine Berufsausbildung schaffen, es geht um Anerkennung.
Viele Punkte sind am Ende auch noch zu nennen, nämlich die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Weiterbildungen, Studium und einiges mehr. Es ist im Entwurf des Wissenschaftsplans 2020 angerissen worden, und wir werden uns sicherlich in Zukunft diesen Punkten widmen. Wir sind also auf halber Strecke, und es ist noch ein weiter Weg zu gehen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende auf der Tribüne! Ein Entwurf ist ein Entwurf ist ein Entwurf! Das Ressort hat diesen Entwurf am 14. Mai 2014 an die Abgeordneten und an sonstige Träger in Bremen und Bremerhaven verschickt. Am 15. Mai 2014 wusste DIE LINKE bereits, der Plan ist verheerend. Das nenne ich eine schnelle Urteilsfindung für ein 90 Seiten starkes Werk. Ein Urteil, bevor sich die Hochschulen überhaupt selbst eine Meinung gebildet haben und bevor die akademischen Senate getagt haben! Ich finde das sportlich. Für uns ist der Entwurf zunächst eine Diskussionsgrundlage. Wir sind froh, dass der Entwurf vorliegt. Es war uns ein Anliegen, dass zunächst das Gutachten des Wissenschaftsrats vorliegt, dieses Gutachten ausgewertet und dann ein Wissenschaftsplan erstellt wird.
Der Entwurf des Wissenschaftsplans liegt nun vor, und wir kommen nicht zu voreiligen Schlüssen, sondern wir werden diesen Plan in Ruhe diskutieren und beraten, und zwar in der grünen Fraktion, mit den Hochschulen, den ASten, den Studierenden, auch mit den Gewerkschaften und sicher auch mit allen anderen, die mit uns darüber reden wollen. Uns ist wichtig, und dazu laden wir alle ein: Wie stellen wir unsere Hochschulen zukunftsfähig auf, was ist wichtig für einen Hochschulplan 2020 – hier kommt der Werbeblock –, und wir als grüne Fraktion werden auch am 12. Juni 2014 um 15.00 Uhr hier im Haus eine eigene Veranstaltung dazu machen.
Wir werden den Wissenschaftsplan auch im Wissenschaftsausschuss diskutieren, ich werde das in jedem Fall vorschlagen. In der nächsten Woche, am 27. Mai gibt es dazu eine Erstinformation und einen Fahrplan seitens des Ressorts, das wird Frau Senatorin Dr. Quante-Brandt sicherlich gleich genauer sagen. Ich werde dem Ausschuss mit Sicherheit auch vorschlagen, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt, entweder im Juni oder im Juli, eine Anhörung der Hochschulen durchführen, mit den Rektoraten, den Personalräten, den ASten, den Frauenbeauftragten und meiner Meinung nach auch mit Externen, wie zum Beispiel den Gewerkschaften. Ich hoffe und gehe davon aus, dass das auch auf die Zustimmung der Fraktionen im Wissenschaftsausschuss treffen wird.
Wir als Grüne wollen in einen umfassenden Dialog eintreten, uns dann eine Meinung bilden, und wir wollen uns keine Meinung bilden, bevor wir noch mit niemandem geredet haben.
Dennoch möchte ich auf die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde eingehen! Da geht es zunächst um die Schließungspläne. Im ganzen Entwurf lese ich nicht den Satz „der Studiengang XY wird geschossen“. Es gibt Prüfaufträge, darauf haben Sie auch hingewiesen. Ich möchte an der Stelle zitieren, weil es im Wesentlichen um die Studiengänge Psychologie und ein paar Studiengänge an der Hochschule geht. Da steht „Unter Zugrundelegung der Empfehlung des Wissenschaftsrats und intensiver Prüfung der Möglichkeiten hält das Land es für zwingend erforderlich zu prüfen, ob Psychologie als eigenständiges Fach aufzugeben ist.“ Ein Zitat in Bezug auf die Hochschule: „An die Hochschulen ergeht der Prüfauftrag für folgende Studienangebote: Volkswirtschaft, Journalistik, Politikmanagement, Freizeitwissenschaft und Tourismusmanagement.“ Das ist etwas anderes. Prüfaufträge können am Ende des Tages immer so oder so ausgehen. Das werden wir sehen, genauso wie Frau Grotheer es gesagt hat. Wir werden diskutieren, wir werden uns eine Meinung bilden, und am Ende des Tages wird ein Ergebnis stehen.
Zweiter Punkt Studienplatzabbau! Ich weiß auch nicht genau, wo Sie das im Entwurf des Wissenschaftsplans gelesen haben, und auch hier zitiere ich wieder: „Mit der nach diesem Wissenschaftsplan vorgesehenen Finanzausstattung können wir im gestuften Studiensystem circa 4 100 Studienanfängerplätze über die Grundfinanzierung realisieren. Hinzu kommen circa 700 Studienanfängerinnen bei den privaten Hochschulen. Dies entspricht in etwa den Referenzzahlen, die für das Land Bremen im Rahmen des Hochschulpakts II festgelegt worden sind.“ Daraus ergibt sich kein numerischer Studienplatzabbau. Diese Referenzzahl wurde vor Jahren festgelegt. Weiter, was den Hochschulpakt betrifft, ich zitiere auch hier: „In den Verhandlungen mit dem Bund über die dritte Programmphase des Hochschulpakts für den Zeitraum 2016 bis 2020 inklusive einer Ausfinanzierung bis 2023 gilt es zu erreichen, dass die hohe Überlastsituation, dass Stadtstaaten bei der Fortschreibung des Hochschulpakts angemessen berücksichtigt werden.“ Auch hier ist also eine Fortschreibung angestrebt, auch hier ist akzeptiert, dass es eine Überlast gibt. Woraus Sie da den Studienplatzabbau ableiten, ist mir in der Tat nicht ganz klar.
Kommen wir zur Unterfinanzierung! Ja, das stimmt, das bestreitet auch überhaupt niemand. Viele Hochschulen in Deutschland leiden unter Unterfinanzierung, wir auch. Wir tun aber, was wir können, und versuchen den Spagat zu schaffen zwischen dem Anspruch, eine hohe Studienanfängerzahl zu halten, eine gute Lehre anzubieten und eine angemessene Finanzierung zu finden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nach dem letzten Wissenschaftsplan der großen Koalition hier in Bremen und Bremerhaven mit Beginn von Rot-Grün dafür gekämpft haben, dass
es jährlich 7,5 Millionen Euro mehr für gute Lehre gibt. Dieses Programm ist verstetigt worden, und wir haben es auch in den letzten Haushaltsberatungen wieder beschlossen.
Wir, die rot-grüne Koalition, haben auch in den Haushaltsberatungen abermals 2,4 Millionen Euro pro Jahr für die Verbesserung der Lehre ausgegeben und weitere 6 Millionen Euro für mehr Sanierung. Die Tarifsteigerungen wurden übernommen und vieles andere mehr. Wenn Sie das Finanztableau des Wissenschaftsplans anschauen, dann sehen Sie, dass das zahlenmäßig fortgeschrieben wird, die Hochschule Bremerhaven sogar etwas mehr Geld und Stellen bekommt. Eine finanzielle Kürzung ist daraus also nicht ableitbar. Ich sage aber auch, die Herausforderungen im Hochschulbereich sind groß, dass wir das nicht allein stemmen können und die anderen Bundesländer im Übrigen auch nicht. An vielen Orten sind Hochschulen unterfinanziert, leider! Die Bereitschaft zum Studium hat bei den jungen Menschen enorm zugenommen, das haben wir so gewollt, das ist auch gut so,
aber das schafft natürlich auch Herausforderungen.
Gute Bildung für junge Menschen ist für uns eine gesamtstaatliche Aufgabe. Es kann nicht sein, dass der Bund für Hochschulen 2,7 Milliarden Euro im Jahr ausgibt und die Länder zusammen 20,1 Milliarden Euro. Wir hatten dazu im letzten Jahr hier im Parlament auf grüne Initiative einen einstimmigen Beschluss, dass wir neue Finanzbeziehungen im Wissenschaftsbereich brauchen, die Finanzbeziehungen neu geordnet werden müssen und der Bund mehr Verantwortung übernehmen muss. Im Bundestagswahlkampf spielten die Grundfinanzierung von Hochschulen und das Aufheben des Kooperationsverbots eine wichtige Rolle. Es ist allgemein anerkannt, dass der Bund die Länder in der Grundfinanzierung unterstützen und das Kooperationsverbot fallen muss.
Die Große Koalition hat sich im Bund in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass 6 Milliarden Euro in die Länder für Kita, Schulen und Hochschulen fließen sollen. Für Bremen hieße das 60 Millionen Euro im Jahr. Auch das Kooperationsverbot soll angegangen werden. Seit acht Monaten ist im Bund nichts Greifbares passiert. Ich erwarte im Interesse der Hochschulen und der Ausbildung junger Menschen, dass dieses Hickhack endlich aufhört, man sich einigt und die Hochschulen nicht länger im Regen stehen bleiben.
Dieses Geld wird dringend gebraucht, nicht nur in Bremen und Bremerhaven, auch an anderen Hochschulstandorten in Deutschland, auch die großen Wissenschaftsorganisationen wie der Wissenschaftsrat, die Hochschulrektorenkonferenz und die Deutsche Forschungsgemeinschaft verlieren allmählich die Nerven und haben in den letzten Tagen eindringliche Mahnungen in Richtung Bundesregierung abgegeben. Ich kann mich dem nur anschließen.
Kommen wir zu dem Punkt „Wissenschaftsplan geht an die Substanz des Hochschulstandorts Bremen“! Da habe ich mich gefragt, Frau Vogt, was Sie da eigentlich für eine Wahrnehmung haben. Meine Wahrnehmung ist, wir haben eine exzellente Wissenschaft, Bremen und Bremerhaven sind exzellente Wissenschaftsstandorte, wir waren erste Stadt der Wissenschaft in Deutschland, die Universität hat die Exzellenzinitiative gewonnen, Hochschulen haben ein großes Drittmittelaufkommen – das zeigt im Übrigen auch ihre Leistungsfähigkeit –, der Wissenschaftsrat hat den Hochschulen eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt, das macht er längst nicht überall, die Hochschulen sind für junge Menschen hoch attraktiv, hier studieren circa 35 000 Studierende, sie generieren direkt und indirekt 21 000 Arbeitsplätze, allein das Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven hat 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wissenschaft im Land Bremen leistet also einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung junger Menschen, für gute Forschung, aber auch für die wirtschaftliche und demografische Entwicklung und die Stadtteilentwicklung.
In Bremen spürt die Wirtschaft nicht so sehr, dass es einen Fachkräftemangel gibt, zumindest die Stadt Bremen hat eine positive Einwohnerentwicklung, und wir wollen genau das auch für Bremerhaven erreichen. Gerade an der HfK, Hochschule für Künste, kann man erkennen, welche Bedeutung Hochschulen auch für die Stadtentwicklung haben können, man sieht es in der Überseestadt. In Bremerhaven sind im Übrigen ein Drittel der Arbeitsplätze wissenschaftsbasiert, auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Bei dieser Bilanz also davon zu sprechen, der Wissenschaftsplan gehe an die Substanz des Hochschulstandorts, halte ich für absurd.
Ich komme zu unserem Fazit. Wir wollen, und das sind unsere Ziele für einen neuen Wissenschaftsplan 2020, unsere Hochschulen nachhaltig entwickeln. Wir wollen Planungssicherheit für die Hochschulen. Wir wollen, dass junge Menschen, die studieren wollen, auch einen Studienplatz erhalten. Wir wollen offene Hochschulen, denn es kann nicht sein, dass das Bildungssystem in Deutschland diskriminierender ist als in anderen Ländern. Wir wollen also mehr Zugang
für Studierende ohne Abitur, für Arbeiterkinder, für Jugendliche mit Migrationshintergrund und so weiter.
Wir wollen gute Studienbedingungen für Studierende und gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wollen gute Perspektiven für Frauen in ihren wissenschaftlichen Karrieren, auch das ist ein Problem. Wir wollen, dass die Hochschulen in der Forschung weiterhin ganz oben mitspielen, und wir wollen, dass unsere Hochschulen und unsere Wissenschaftseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Standortentwicklung und zur demografischen Entwicklung der Wissenschaftsbereiche in Bremen und Bremerhaven leisten. Das sind unsere Prämissen für einen neuen Wissenschaftsplan 2020.
Ich freue mich auf die Debatte und auf die Dialoge in den nächsten Wochen und Monaten. Am Ende wird aus dem Entwurf ein Plan, der im Senat verabschiedet und hier im Parlament zur Kenntnis genommen wird. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass alle Fraktionen hier im Hause die Transparenz in der Wissenschaft wichtig finden. Wir wollen Drittmittel, wir wollen die Kooperation mit der Wirtschaft, wir wollen, dass aus Ideen Produkte werden. Frau Grobien, wir haben überhaupt keine negative Haltung zu Drittmitteln, und wir wollen auch klare Regelungen, genauso wie Sie. Ich habe heute Morgen in der Debatte schon gesagt, dass die Leistungsfähigkeit der Hochschulen auch dadurch gezeigt wird, dass sie eben ein hohes Drittmittelaufkommen haben.
Ich meine jedoch, wir brauchen die Transparenz, und zwar aus zwei Hauptgründen. Erstens, die Trans
parenz schützt die Freiheit von Forschung und Lehre, die Transparenz schützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Drittmittelforschung vor dem Verdacht, nicht erkenntnis-, sondern interessensgeleitet zu forschen. Die Transparenz leistet deshalb für uns einen Beitrag, dass Unternehmen eben keinen Einfluss auf die Forschungsergebnisse nehmen können. Deshalb ist die Transparenz ein wichtiger Beitrag für die Forschungsfreiheit.
Zweiter Hauptgrund: Die Transparenz ist ein Gebot unserer Demokratie! Die Hochschulen sind öffentliche Einrichtungen, sie werden mit Steuergeldern finanziert, und auch Drittmittelprojekte nutzen öffentlich finanzierte Hochschulinfrastruktur. Deshalb haben Bürgerinnen und Bürger meines Erachtens ein Recht darauf zu erfahren, wer welche öffentlichen und privaten Mittel zu welchen Forschungstätigkeiten erhält.
Die Bürgerinnen und Bürger fordern sie insbesondere dann, wenn die Forschung gerade ethische Probleme oder auch einen militärischen Hintergrund vermuten lässt. Diesem Anliegen der Öffentlichkeit können sich meines Erachtens weder die Unternehmen noch die Wissenschaft verschließen. Für mich heißt es in der Konsequenz, es ist notwendig, im Bremischen Hochschulgesetz sowie in seinen Verordnungen weitgehende Transparenzregelungen festzuschreiben, soweit es in einer Grundrechtsgüterabwägung möglich ist.
Erstens: Bei Drittmittelprojekten müssen Bürgerinnen und Bürgern mindestens folgende Angaben zugänglich sein: die Projekttitel mit Inhaltsangabe und die Zielsetzung, Identität der Drittmittelgeber, die Fördersumme und die Laufzeit.
Zweitens: Drittmittelaufträge sind nach Abschluss möglichst ab einer Summe von 5 000 Euro zu veröffentlichen, natürlich unter Wahrung des Datenschutzes und weiterer schützenswerter Belange. 5 000 Euro deshalb, weil auch das Pentagon alle Verträge ab 5 000 Dollar veröffentlichen muss. Was dort möglich ist, sollte auch bei uns möglich sein.
Drittens: Wir wollen eine Compliance-Regelung. Für eine unabhängige Wissenschaft ist es wichtig, dass auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unabhängig sind. Deshalb ist es wichtig, dass sie offenlegen, in welchem Umfang sie auf Drittmittelverträge und Nebentätigkeiten eingehen.
Viertens: Auch jetzt schon sind nach dem Bremischen Hochschulgesetz die Ergebnisse der Drittmittelforschung in absehbarer Zeit zu veröffentlichen.
Ich bin der Auffassung, dass diese künftig auch im Open Access veröffentlicht werden sollten, und zwar unter der Angabe der Geldgeber und der Förderhöhe. Das ist kein Teufelszeug, auch jetzt schon gibt es diverse Fachzeitschriften, die diese Angabe bei der Veröffentlichung verlangen.
Fünftens: Wir möchten, dass fachbezogene Ethik zum Bestandteil des Lehrangebots wird. Es ist wichtig, Studierende in dem Spannungsfeld der Freiheit von Forschung und der Frage, was die Forschung im Sinne einer Grundrechtsgüterabwägung darf, zu sensibilisieren. Es ist wichtig, dass sie den möglichen Impuls der Einflussnahme von Drittmittelgebern erkennen können, dass sie Kompetenzen erwerben und dass sie für Loyalitätskonflikte sensibilisiert sind. Deswegen meine ich, dass es an den Hochschulen auch Orte geben muss, an denen diskussionswürdige Aufträge nach nachvollziehbaren, transparenten Kriterien beraten werden können.
Insgesamt ist all das eine komplizierte Rechtsmaterie, es muss eingehend geprüft werden. Bei Veröffentlichungspflichten muss das Transparenzinteresse der Öffentlichkeit mit den Grundrechtsgütern der Freiheit der Wissenschaft, der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit ausbalanciert werden. Wir wollen diese Prüfung und Regelungen bei dem anstehenden Entwurf der Novellierung des Hochschulgesetzes, und wir wollen, dass das im Hochschulgesetz verankert wird.
Die Anträge der CDU und der LINKEN lehnen wir ab, weil Sie in erster Linie Konzepte fordern. Wir wollen rechtliche Regelungen. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag
Sie haben nur Konzepte gefordert, wir wollen die Regelung im Hochschulgesetz, und das ist weitergehend!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wissenschaftsrat ist im Dezember 2011 beauftragt worden, die Bremer Hochschullandschaft zu evaluieren und uns Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung zu geben. Er hat dieses Gutachten im Oktober 2013 vorgelegt. Hier und heute ist nicht die erste parlamentarische Beratung, sondern die erste parlamentarische Beratung war zeitnah im Wissenschaftsausschuss, unter Beteiligung der Rektorate, unter Beteiligung der Personalräte und unter Beteiligung der ASten aller vier Hochschulen, die dazu Rederecht hatten, und es war im Übrigen auch der Wissenschaftsrat dazu eingeladen, der das Gutachten noch einmal vorgestellt hat.
Ein Ausschuss ist ein parlamentarisches Gremium, Frau Grobien. Dort wurde en détail schon beraten.
Der Wissenschaftsrat kommt zu dem Ergebnis, dass unsere öffentlichen Hochschulen leistungsstark und förderwürdig sind. Er hat die hohen Forschungsund quantitativen Ausbildungsleistungen anerkannt, gleichzeitig ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass es in der Ausbildungsqualität und in der finanziellen Nachhaltigkeit auch Defizite gibt.
Ich finde, dass der Wissenschaftsrat uns ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat. Aber es gibt dabei Schönheitsfehler. Ich bin sehr froh darüber, dass der Wissenschaftsrat unser Hochschulsystem in der Sache so gut bewertet hat, denn das ist längst nicht bei allen Begutachtungen und auch nicht in allen Bundesländern in der Vergangenheit der Fall gewesen, wenn man sich das einmal über die Fläche hin anguckt. Aber ich war auch von Anfang an überzeugt davon, dass unsere Hochschulen sehr, sehr gut sind. Denn man hat nicht für nichts so hohe Anwahlzahlen von Studierenden, und man wird auch nicht ohne Weiteres Stadt der Wissenschaft, und die Uni gewinnt auch nicht für lau die Exzellenzinitiative.
Ich bin sehr dankbar für die Hinweise und Empfehlungen des Wissenschaftsrats, und ich finde, die Begutachtung hat sich gelohnt. Der Wissenschaftsrat gibt eine große Anzahl an Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge. Das sind einerseits strukturelle Empfehlungen, wie zum Beispiel zu Fragen der Finanzierung, und andererseits sehr viele kleinteilige Empfehlungen, wie zum Beispiel zur Frage, ob die kunstpraktischen Anteile von der Universität an die Hochschule für Künste verlegt werden sollen.
Die rot-grüne Koalition hat sehr zeitnah auf das Gutachten reagiert. Es ist nicht so, wie Sie sagen, Frau Grobien, dass wir uns nicht damit auseinandersetzen würden. In den Haushaltsberatungen haben wir beschlossen, dass wir 4,8 Millionen Euro mehr in die Wissenschaft geben, insbesondere für Stellen und für gute Lehre. Das ist nicht nichts in einer Haushaltsnotlage. Der Haushalt ist nicht ausgeweitet worden, sondern das ist zulasten anderer gegangen. Dafür, dass das gelungen ist, bin ich sehr dankbar. Das kann man hier nicht einfach so vom Tisch wischen.
Es sind auch 3 und 6 Millionen Euro mehr in die Sanierung gegangen, und auch da haben wir sehr kurzfristig reagiert. Ich will jetzt nicht auch noch die ganzen anderen Dinge wie Tarifsteigerung und so weiter bemühen, aber sie wären natürlich auch noch zu erwähnen.
Wir als Fraktion haben uns selber mit dem Gutachten beschäftigt. Wir hatten eine öffentliche Veranstaltung dazu. Wir bewerten das Gutachten auch in unseren weiteren Gremien, haben uns die Empfehlungen genau angeguckt, und jetzt ist in der Tat der Zeitpunkt und die Aufgabe, einen neuen Wissenschaftsplan aufzustellen.
Frau Grobien, ich weiß, dass Sie seit langer Zeit kritisieren, dass es ihn noch nicht gibt. Aber aus meiner Sicht ist es richtig, dass wir einen externen Blick auf die Hochschullandschaft gewagt haben, dass wir den Wissenschaftsrat gewonnen haben, das von außen zu begutachten, dass wir entschieden haben, die Ergebnisse abzuwarten, daraus Schlüsse zu ziehen und diese als Grundlage zu nehmen, einen neuen Wissenschaftsplan zu erarbeiten. Eine Blaupause drei Tage nach Erscheinen des Gutachtens aus der Schublade zu ziehen, halte ich in der Tat für falsch.
Aktuell steht der Wissenschaftsplan noch aus. Ich gehe davon aus, dass das Ressort ihn zeitnah vorlegen wird.
In der Antwort steht ja in diesem Frühjahr, Herr Röwekamp,
Das wüssten Sie, wenn Sie das gelesen hätten.
Ich gehe auch davon aus, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrats sachgerecht darin berücksichtigt werden, und ich gehe davon aus, dass wir das danach ausführlich im Wissenschaftsausschuss beraten werden, wieder unter Beteiligung der Rektorate, der Personalräte, der ASten und sicherlich auch unter Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Von daher, warten Sie den Plan einfach ab!
Dann diskutieren wir gemeinsam weiter. Ich freue mich auf eine umfangreiche Diskussion, denn es geht um die Zukunft der Wissenschaftslandschaft hier in Bremen, es geht um die Zukunft Bremens insgesamt.
Es geht um Innovation, es geht um gute Bildung, und dafür braucht man eine gute Planungsgrundlage
und nicht solche Schnellschüsse, wie sie die CDU macht.
Es ist mit Sicherheit nicht so, dass wir uns in die Rolle der Beobachter zurückziehen. Alle, die mich kennen, werden mir das mit Sicherheit nicht unterstellen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Vorab eine Bemerkung! Herr Röwekamp ist jetzt leider gerade nicht da. Er hat uns vorhin vorgeworfen, wir hätten drei Jahre gebraucht, um überhaupt ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dazu möchte ich kurz anmerken: Dieses Gutachten, dass wir so etwas machen wollen, stand in der Koalitionsvereinbarung. Danach musste der Wissenschaftsrat überhaupt erst gewonnen werden. Die Koalitionsvereinbarung ist von Mitte 2011; wohlgemerkt. Danach musste der Wissenschaftsrat gewonnen werden.
Es gab meines Wissens eine Senatsbefassung. Wenn man dann im Dezember 2011 ein Gutachten in Auftrag gibt, dann sind das nicht drei Jahre, sondern es gab einen Prozess, der für einen Gutachtenauftrag über ein halbes Jahr ging. Frau Salomon weiß besser, wie die Koalitionsvereinbarung zustande gekommen ist. Bitte schön!
Ja!
Das war ja nicht die Frage oder der Einwurf von Herrn Röwekamp. Herr Röwekamp hat kritisiert, dass wir so lange gebraucht haben, um ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dass Sie seit längerer Zeit einen neuen Wissenschaftsplan einfordern, ist ja bekannt, das habe ich auch schon in meinem ersten Beitrag gesagt. Aber uns war es wichtig, uns von außen betrachten zu lassen, um zu gucken, was wir in einer sehr gut aufgestellten Hochschullandschaft besser machen können. Wo können wir noch besser werden, noch wettbewerbsfähiger werden? Wie können wir noch besser werden in der Ausbildung? Uns das von dem Wissenschaftsrat angucken zu lassen,
ist richtig gewesen. Die Ergebnisse sind gut, und von daher war auch der Prozess gut. Das dauert einfach ein bisschen.
Wenn Sie da so große Eile haben und sich für solche Ergebnisse nicht interessieren, dann ist das aus meiner Sicht eher Ihr Problem als unser Problem!
Nun zu den Sachfragen, die Frau Grobien noch einmal aufgeworfen hat. Es gibt natürlich zentrale Fragen, was Wissenschaftsfinanzierungen sind. Das ist klar. Aber so zu tun, als müssten wir jedes Problem hier allein im Land lösen, finde ich einfach nicht richtig. Wir hatten im letzten Jahr, Ende des letzten Jahres, einen einstimmigen Beschluss hier im Parlament zur Wissenschaftsfinanzierung.
Wir haben ganz stark ansteigende Studierendenzahlen in ganz Deutschland, wobei völlig klar ist, dass es eine gemeinsame Lösung geben muss. Wir haben hier etwas vorgelegt, wir wollen gemeinsam, dass das Kooperationsverbot abgeschafft wird. Es gibt Teile im Koalitionsvertrag in Berlin. Überall in Deutschland ist bekannt, dass die Länder, gerade die Haushaltsnotlageländer, damit nicht alleine gelassen werden, und das können Sie an dieser Stelle auch nicht negieren, Frau Grobien!
Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt, Sie sagen, wir würden die Wettbewerbsbedingungen hier aufs Spiel setzen. Dazu kann ich nur sagen: Wir sind so drittmittelstark.
Kaum eine Universität, kaum ein Bundesland ist so drittmittelstark wie wir hier im Land. Das können Sie nicht in Abrede stellen, und Sie können auch nicht in Abrede stellen, dass wir ganz stark ansteigende Studienanfängerzahlen haben. Das hat etwas damit zu tun, dass diese Universität und dass diese Hochschulen offenbar sehr attraktiv sein müssen. Sonst würden die Studienanfänger doch nicht kommen! Also, was erzählen Sie hier an dieser Stelle über Wettbewerbsfähigkeit? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Der dritte Punkt, Sie sagen, dann müssten wir einfach deutlich kleiner werden, dann werde das alles irgendwie sehr viel besser. Es gibt aber ein Kapazitätsrecht, das erst einmal sagt, dass es mit dem Kleinerwerden so einfach nicht geht. Wir haben lange gemeinsam dafür gekämpft, dass wir im OECD-Vergleich hohe Studienanfängerzahlen haben, dass wir auch eine breite Bildungsbeteiligung von jungen Menschen haben, die aus bildungsfernen Haushalten kommen. Mir ist es wichtig, dass wir realisieren, dass alle jungen Menschen, die studieren wollen, auch studieren können in Deutschland. Wenn wir eine KMK-Prognose haben, die noch für das Jahr 2020 voraussagt, dass 7 000 Studierende Bremen anwählen wollen, dann können Sie nicht schlankweg einfach einmal, ohne dass es einen Wissenschaftsplan gibt, sagen: „Wir schließen die Rechtswissenschaften, wir schließen die Religionswissenschaften,
und was uns sonst nicht in den Kram passt, schließen wir vielleicht auch noch.“; abgesehen davon, dass die Universität Bremen eine bestimmte Größe braucht, um in die großen DFG-Programme zu kommen. Auch das gehört zu der Wahrheit, und von daher bin ich sehr dafür, dass wir abwarten, was uns das Ressort vorlegt. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung gut herausgearbeitet hat, was der Wissenschaftsrat an Empfehlungen vorgelegt hat, dass wir eine gute Vorlage kriegen
und dass wir auf der Basis dann alles Weitere diskutieren werden.
Ich freue mich auf die Debatte im Wissenschaftsausschuss. Dann können wir vielleicht die Emotionen wieder herunterfahren, und dann hoffe ich, dass wir im gesamten Haus ein gemeinsames Ergebnis kriegen, was diesen Standort voranbringt, was die Wissenschaft voranbringt und was auch die Ausbildungsinteressen der jungen Menschen voranbringt. – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann wird der Senat die beschlossene Bundesratsinitiative zur Umkehr der Beweislast in den Bundesrat einbringen?
Zweitens: Welche Anstrengungen hat der Senat bisher auf Bundesebene für die Einrichtung einer neutralen Gutachterstelle in Berufskrankheitenverfahren unternommen, und was wird er weiterhin zur Realisierung unternehmen?
Erst mal ganz herzlichen Dank für die Antwort. Es freut mich, dass das jetzt auf dem Weg zu den Länderkollegen ist. Können Sie uns etwas über den Zeitplan sagen, also sprich: Wann wird eine Bundesratsinitiative hier im Senat beschlossen werden, und wann wird sie dann in den Bundesrat kommen?
Für den Zeitraum hätte ich es dann doch schon gern ein bisschen konkreter! Sie wissen, wir hatten ja schon in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament einen breit getragenen Beschluss von SPD, Grünen, CDU und auch der LINKEN. Er ist auch Gegenstand der Koa
litionsvereinbarung. Von daher würde ich schon gerne genauer wissen, wann das denn in etwa sein könnte, wann das den Bundesrat erreichen könnte.
Ich nehme jetzt erst einmal entgegen, dass es in zwei bis drei Monaten der Fall sein wird. Sie hatten eben die ASMK angesprochen, zu der das BMAS zu dem Entschluss gekommen ist, es gebe keinen Handlungsbedarf. Aber in der 89. Sitzung der ASMK hat die Mehrheit der ASMK gesagt, dass das Problem nicht abgearbeitet sei und es weiteren Handlungsbedarf gebe. Diese ASMK hat ja schon 2012 stattgefunden. Können Sie uns sagen, zu welchen Ergebnissen die ASMK in der Zwischenzeit gekommen ist? Hat sich die ASMK daraufhin noch einmal damit beschäftigt?
In dieser Schlussfolgerung sind wir uns ja auch sehr einig. Wie würden Sie es so einschätzen, Herr Senator – die Hausspitze im BMAS hat ja mit der Bundestagswahl gewechselt –, dass sich jetzt die Bedingungen geändert haben und die Einschätzung, die Schlussfolgerung, zu der das BMAS noch in der letzten Legislaturperiode gekommen ist, eine andere werden könnte?
Eine letzte noch, und das betrifft die Gutachter! Da würde ich gerne noch einmal fragen wollen. Sie haben gesagt, Sie befinden sich in kontinuierlichen Gesprächen. Können Sie uns etwas darüber sagen, zu welchen Ergebnissen diese Gespräche geführt haben und wie es auf dieser Ebene weitergeht? Also, sind es eher informelle oder eher offizielle Gespräche? Ist es in Beschlüsse eingegangen, und aus welchem Grund nehmen Sie an, dass man diese Beweislastumkehr an die Gutachterfrage koppeln kann? Eigentlich sind es ja zwei verschiedene Dinge, weil die Betroffenen zunächst unabhängige Gutachter erwarten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rupp, auf Ihre Äußerung, wir wollten die Hochschulen marktfähig machen, habe ich im Grunde gewartet. Es geht in Wirklichkeit um etwas anderes. Es geht darum: Wie kriegen wir es hin, aus Ideen und Forschungsergebnissen am Ende Produkte zu machen? Wir profitieren alle davon: ein Smartphone – die meisten hier im Saal haben das –, früher gab es ein ganz normales Handy, und die Älteren unter uns erinnern sich noch an die Zeit, als es überhaupt gar keine Mobiltelefone gab!
Diese Dinge sind nicht irgendwann vom Himmel gefallen, sondern sie sind Ergebnis von Grundlagenforschung, von Ideen, von Innovation, woraus am Ende ein Produkt geworden ist, das wir heute alle benutzen. Davon gibt es eine ganze Menge. Von daher ist es nichts Böses, wenn aus Ideen am Ende Produkte werden.
Was dieser Transferprozess in Wirklichkeit will und warum es überhaupt nicht trivial ist, ist einfach, weil es unterschiedliche Welten gibt. Es gibt die wissenschaftliche Welt. Sie funktioniert nach ganz anderen Mechanismen als die wirtschaftliche Welt. Die Wissenschaft ist daran interessiert, Erkenntnisse zu bekommen. Sie ist weniger daran interessiert, dass daraus am Ende Produkte werden. Die Wirtschaft weiß viel über Wertschöpfung, aber häufig wenig über wissenschaftliche Erkenntnisse. Das wollen wir an dieser Stelle schlicht zusammenführen. Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft unter Beteiligung der Wirtschaftsdeputation, in der wir mit vielen Experten darüber diskutiert haben, dass wir diese Kluft zwischen Wissenschaft und Wirtschaft füllen müssen – der Fachbegriff dazu ist Bridging the Gap – und dass es da nach wie vor Probleme gibt.
Für das Land Bremen lohnt sich diese Anstrengung aus meiner Sicht in besonderer Weise. Wir haben hier fünf öffentliche und drei private Hochschulen, diverse überregionale und regionale Forschungsinstitute. Damit haben Bremen und Bremerhaven eine ganz besondere Forschungs- und Innovationsstärke, und by the way: Allein die Hochschulen tragen hier in Bremen zu acht Prozent zur Wirtschaftsleistung bei. In der letzten Debatte – Frau Stahmann hat es schon gesagt – wurde gesagt: Bremen hat nach Hamburg das zweithöchste Bruttoinlandsprodukt, wir haben hier in Bremen eine hohe Wirtschaftskraft, und Bremen gehört zu den gründungsstarken Regionen in Deutschland. Wir haben also gute Voraussetzungen, beste Voraussetzungen, besser zu werden, und wir wollen diese Chancen dafür auch nutzen. So!