Eberhard Sinner
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Last Statements
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Werner beschreibt die Situation richtig, und er beschreibt auch die Haltung der Staatsregierung richtig, die hier im Plenum wiederholt geäußert wurde. Die Medienräte der CSU teilen diese Meinung und werden so abstimmen. Wir stimmen deshalb so ab, weil es eine Rechtsgrundlage gibt. Wir können nicht willkürlich über irgendetwas abstimmen, ohne dass eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Würden wir jetzt einen Gesetzentwurf beschließen, der sozusagen eine Rechtsgrundlage nachreicht, wäre das kontraproduktiv. Herr Kollege Werner, Sie wissen genau, dass es bereits eine Entscheidung gibt, die vor dem Verwaltungsgericht in Berlin bestritten wird. Wenn wir jetzt die Rechtsgrundlage, auf der die Landesmedienanstalten entschieden haben, dadurch infrage stellen, dass wir als Gesetzgeber sagen, dass es diese Rechtsgrundlage eigentlich gar nicht gibt, wäre das das Gegenteil dessen, was wir brauchen.
Sie haben diesen Gesetzentwurf überhöht. Deshalb möchte ich hinzufügen: Wenn Sie schon den lokalen Rundfunk und die lokale Presse erhalten wollen, hätten Sie im Bundestag dem Leistungsschutzrecht zustimmen müssen. Sie beklagen, dass die Großen die Werbeerträge abschöpfen. Genau das tut Google. Von den Werbeerträgen des Internets in Deutschland in Höhe von vier Milliarden Euro schöpft Google zwei Milliarden Euro ab. Dies soll durch das Leistungsschutzrecht verhindert werden. Die SPD sagt: Nein, da sind wir dagegen. Ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück steht stramm, wenn Google pfeift. Er wollte das Gesetz sogar im Bundesrat stoppen. Dies war nicht möglich, weil Bundesrecht betroffen ist. Er hat es nicht einmal geschafft, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Leistungsschutzrecht ist in Kraft getreten.
Was tut die SPD jetzt? Sie schreibt in ihr Programm für die Bundestagswahl, dass sie das Leistungsschutzrecht sofort wieder abschaffen werde. Dadurch wird die lokale Medienlandschaft gefährdet. Der Qualitätsjournalismus wird gefährdet, wenn die Kreativen von den Werbeerlösen abgeschnitten werden und wenn wir vor Google einknicken.
Herr Kollege Rinderspacher, Sie sind Medienpolitiker. Sie haben zu diesem Thema nichts gesagt. Jetzt wollen Sie sich hier im Landtag mit einem überflüssigen Gesetzentwurf zum Retter der lokalen Print-Land
schaft und der lokalen Rundfunk-Landschaft aufspielen. Wenn es jedoch um die Großen geht, beim Leistungsschutzrecht im Bundestag, versagt Ihr Kanzlerkandidat. Peer Steinbrück hat sich explizit zu diesem Thema geäußert. Sie lassen es dahinplätschern und haben nicht die Kraft, etwas für die lokalen Medien zu tun.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil wir auf der Grundlage des jetzigen Mediengesetzes genau so entscheiden können, wie Sie das wollen, nämlich zum Nutzen des Qualitätsjournalismus in Bayern. So werden wir auch entscheiden.
(Vom Redner nicht autori- siert) Das hat natürlich etwas mit der Erhaltung des Qualitätsjournalismus zu tun. Zunächst einmal zum Medienrat: Die BLM wird einen Vorschlag machen. Dazu muss sie sich mit den anderen Landesmedienanstalten in Thüringen und in Sachsen abstimmen. Die Position der CSU ist ganz klar. Ich möchte wiederholen: Auf der jetzigen Rechtsgrundlage wird es ein Nein zu der Auseinanderschaltung der Werbung geben, weil Werbung allein kein Programm ist. Dies wurde im Ausschuss sehr deutlich erklärt.
Sie haben an diesem Redepult gesagt: Ihr müsst diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit der Qualitätsjournalismus gerettet wird. Gleichzeitig haben Sie nach einer Diskussion von vier Jahren – so lange hat es gedauert, bis das Leistungsschutzrecht im Bundestag verabschiedet werden konnte – gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt. Dieses Leistungsschutzrecht ermöglicht es den Verlegern, Werbeerlöse abzuschöpfen, Google einzuschränken und den Kreativen einen gerechten Anteil zu geben. Die Kreativen stellen nämlich den Inhalt zur Verfügung, an dem Google verdient.
Diese Diskussion ist an Ihnen offenbar spurlos vorübergegangen. Hier geht es um ein Volumen von vier
Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro davon gehen an Google. Die gesamte deutsche Verlegerlandschaft kämpft für dieses Leistungsschutzrecht. Ihr Kanzlerkandidat sagt dagegen: Nein, das will ich nicht. Er hat im Bundestag dagegen gestimmt und versuchte, dieses Gesetz im Bundesrat zu blockieren. Er hat in sein Wahlprogramm geschrieben, dass er es wieder abschaffen möchte. Das bedeutet: Sie haben mit dem Qualitätsjournalismus nicht so viel am Hut, wie Sie hier zu suggerieren versucht haben. Deswegen hängen diese beiden Themen sehr wohl zusammen. Sie sind völlig unglaubwürdig, wenn Sie hier den Schutzpatron der Verleger spielen wollen.
Herr Werner, wir können hier keinen Fortsetzungsroman machen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Dr. Fahn, Sie haben vorhin sicher mitbekommen, dass Herr Kollege Werner die eindeutige Positionierung von Staatsminister Kreuzer begrüßt hat. Und wenn sich Staatsminister Kreuzer positioniert und auch die Medienräte der CSU sich positionieren, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage. Oder bezweifeln Sie das?
Mich würde jetzt interessieren, wie die Medienräte der FREIEN WÄHLER abstimmen und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wenn Sie gegen diesen Gesetzentwurf sind, der demnächst im Medienrat behandelt wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben anlässlich eines Antrages der SPD schon einmal über dieses Thema diskutiert, und der Sachverhalt ist schon etwas anders, Herr Rabenstein – das hat sich seit dieser Diskussion nicht geändert –, als Sie ihn jetzt dargestellt haben.
Ich habe selbst am 25. September 2012 bei der Ersten Lesung des Mediengesetzes ausgeführt, dass wir in diesem Mediengesetz die Förderung der Vielfalt und des lokalen Rundfunks mit 10 Millionen Euro betreiben und dass wir es nicht zulassen werden, dass bundesweit ausstrahlende Sender, bundesweit agierende Sender die Werbeeinnahmen der lokalen und regionalen Sender sozusagen abschöpfen, ohne ein entsprechendes Programm zu liefern.
Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist nicht der richtige Weg, sondern schlicht und einfach ein Holzweg. Sie
bleiben aber unverdrossen auf diesem Holzweg. Genau die Meinung, die ich vertreten habe, hat die Kommission für Zulassung, Aufsicht und Kontrolle auch vertreten. Sie hat es eben nicht zugelassen, dass ein nationaler Sender mit einer nationalen Zulassung regionale Werbung schaltet. Dagegen geht jetzt der Sender vor, und das ist sein gutes Recht. Wenn wir jetzt als Gesetzgeber diskutieren und beschließen würden, dass es diese Rechtsgrundlage eigentlich nicht gibt – diesen Eindruck erwecken Sie heute, und den haben Sie bei der Behandlung des Antrages erweckt –, würden wir den Anwälten die besten Argumente geben, um sagen zu können: Ihr handelt ohne Rechtsgrundlage. Wenn Sie im Medienrat entscheiden, müssen Sie auch aufgrund einer Rechtsgrundlage entscheiden. Sie können nicht im Medienrat mit Nein gegen diesen Antrag stimmen und sagen: Die Rechtsgrundlage reiche ich nach.
Was Sie vorhaben, ist völlig absurd. Warum bin ich mir da so relativ sicher? Ich will dies ausführen. Wir werden dies ja auch im Ausschuss noch behandeln. Es gibt die Voraussetzungen für die Zulassung für die BLM; auf die Verfassung will ich gar nicht eingehen. In Artikel 25 des Mediengesetzes ist klar definiert, was verlangt ist. Ein Antrag auf Genehmigung eines Rundfunkangebots muss eine Programmbeschreibung und ein Programmschema enthalten. Es ist völlig absurd, dass jemand mit einem bundesweiten Programm kommt und dann sagt: Ich will eine isolierte Werbeinsel - natürlich ist Werbung Bestandteil eines Programms – und diese als Programm zugelassen haben. Das ist eine Schnapsidee. Das kann der Medienrat aus guten Gründen, sich auf Artikel 25 Bayerisches Mediengesetz stützend, ablehnen.
Wir sollten als Gesetzgeber nicht so tun, als gäbe es diese Rechtsgrundlage nicht. Wenn Sie im Medienrat ohne Rechtsgrundlage dagegenstimmen, würden Sie rechtswidrig handeln. Sie müssen im Medienrat Farbe bekennen. Die Mitglieder der CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Medienrat werden ganz klar mit Nein gegen diese Werbeinsel stimmen. Sie können auch mit Nein stimmen.
- Das ist ein dummes Geschwätz, Herr Rinderspacher mit Ihrem Stoiber-Syndrom. Stoiber hat den privaten Rundfunk in Bayern eingeführt. Damals haben Sie noch gar nicht gewusst, was privater Rundfunk ist, und haben massiv dagegen gekämpft. Das ist doch die Wahrheit. Heute spielen Sie sich als Hüter des privaten Rundfunks auf.
Lassen Sie doch einmal die Kirche im Dorf! Sie haben irgendwo etwas läuten hören, wissen aber nicht genau, wo die Glocken hängen. So agieren Sie immer, Herr Kollege Rinderspacher.
Wir werden diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten, aber ich kann Ihnen wenig Hoffnung machen, dass wir ihm zustimmen. Wir wollen die Vielfalt, und wir wollen nicht durch eine demonstrative Beratung und Beschlussfassung über einen Gesetzesantrag den Eindruck erwecken, als ob es keine Rechtsgrundlage gäbe. Diese gibt es, und wir handeln auf dieser Rechtsgrundlage und werden den regionalen Werbeblöcken nicht zustimmen.
Herr Rabenstein, ich habe Sie auf dem Holzweg marschieren sehen. Da marschieren Sie immer.
Sie regen sich über einen Ausdruck auf. Ihr Fraktionsvorsitzender hat heute Nachmittag kübelweise Ausdrücke in den Raum geschüttet;
diese waren wesentlich massiver als die Ausdrücke, die ich je verwendet habe.
Sie wollen damit nur davon ablenken, dass Sie in der Materie nicht zu Hause sind.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag. Lassen Sie sich vom Kollegen Schindler erklären,
wie der Zusammenhang ist. Wir haben im Mediengesetz eine Rechtsgrundlage. Lesen Sie Artikel 25 des Mediengesetzes. Entscheiden Sie ruhigen Gewissens im Medienrat. Stimmen Sie dagegen. Das ist das Wichtigste, das Sie machen können, statt permanent Verunsicherungsreden zu halten, als ob es die Rechtsgrundlage nicht gäbe. Das dient nicht den regionalen und lokalen Medien, sondern unterminiert gerade die Rechtsposition, die Sie angeblich verteidigen wollen.
Wir können gerne im Ausschuss diskutieren. Ich habe eine unendliche Geduld und werde Ihnen liebevoll erklären, was die Sach- und Rechtslage ist. Sie müssen entscheiden, ob Sie weiter in den Urwald marschieren wollen oder bereit zur Umkehr sind. Im zuständigen Medienrat wird es wahrscheinlich eine Mehrheit geben. Wenn Sie zustimmen, werden Sie sehen, dass wir auf dieser Rechtsgrundlage Entscheidungen treffen werden.
Wir leiten kein Gesetzgebungsverfahren ein, das wir ohnehin nicht mehr abschließen können.
Herr Kollege Hartmann, interpretiere ich Sie richtig, dass die Mitglieder der GRÜNEN im Medienrat diesem Antrag von ProSie
benSat.1 zustimmen werden? Wenn Sie nicht zustimmen, frage ich Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Sie diesen Antrag ablehnen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag der SPD; denn das, was sie fordert, gibt es ja. Warum wohl ist der Antrag von ProSieben/Sat1 von der Kommission für Zulassung, Aufsicht und Kontrolle der Landesmedienanstalten, die genau darüber zu entscheiden hat, abgelehnt worden? Der Sender ist gegen diese Ablehnung mit einer Feststellungsklage vor Gericht gegangen. Jetzt kommen Sie und fordern, dass wir in einer namentlichen Abstimmung den Landesmedienanstalten sozusagen den Boden unter den Füßen wegziehen, indem der Landtag bestätigt, dass die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Landesmedienanstalten berufen, nicht existiert. Blöder kann man sich eigentlich in einer solchen Angelegenheit nicht anstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt also, das Gericht muss entscheiden. Aber nicht nur die Landesmedienanstalten, sondern auch der Medienrat, der in Bayern zuständig ist, vertritt exakt diese Meinung und hat sich auch im Grundsatzausschuss des Medienrats, der dafür zuständig ist, schon in diese Richtung geäußert. Wenn Sie heute diese Meinung nicht vertreten, dann fallen Sie allen Kollegen im Medienrat in den Rücken, die die Forderung von ProSieben/Sat1 ablehnen.
Es ist geradezu absurd, was Sie uns heute als Test der Medienpolitik abverlangen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie bringen den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber ins Gespräch. Er ist ein Medienpolitiker, wie er in Ihren Reihen seit Jahrzehnten nicht vorhanden ist. Er ist im Beirat. Gott sei Dank ist er im Beirat, weil er dort versucht, bei den privaten Sendern etwas von Public Value durchzubringen. Diesbezüglich hat er auch schon sehr gute Ergebnisse erzielt. Es ist eigentlich eine bösartige Unterstellung, dem Ministerpräsidenten a. D. Stoiber vorzuwerfen, dass er Lobbyist ist.
Herr Kollege Rabenstein, Sie sagen, Sie haben ein ungutes Gefühl, wenn ehemalige Politiker Lobbyismus betreiben. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn Politiker, die noch im Amt sind, Nebenerwerbsmillionäre werden, weil sie Vorträge bei Verbänden halten und sich dies hoch dotieren lassen.
Das macht Ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt. Warum stimmen Sie eigentlich, wenn Sie für die Vielfalt der Medien sind, im Bundestag nicht dem Leistungsschutzrecht zu? Es tritt jetzt, weil die schwarz-gelbe
Koalition dies beschlossen hat, am 1. August in Kraft und schützt die Kreativen in den kleinen Verlagen. Was macht Ihr Kanzlerkandidat? – Und verstehen Sie vielleicht Google auch als kleinen Verlag, als eine kleine Einrichtung, die es zu schützen gilt? – Peer Steinbrück knickt vor Google ein, stimmt im Bundestag gegen das Leistungsschutzrecht, sattelt dann die große oder die kleine Kavallerie, macht einen Ausritt im Bundesrat und sagt: Ich stoppe dieses Gesetz auch noch im Bundesrat.
Er bedenkt nicht, dass das Urheberrecht in der Zuständigkeit des Bundes und nicht der Länder liegt. Er schafft es nicht einmal, den Vermittlungsausschuss anzurufen und scheitert kläglich mit seinem Kavallerieausritt im Bundesrat. Es wäre besser gewesen, dem Leistungsschutzrecht zuzustimmen und damit etwas für die kleinen Verlage zu tun, statt sich vor den Karren von Google spannen zu lassen und heute zu sagen: Jetzt tun wir etwas, indem wir das Mediengesetz mit dem Rundfunkstaatsvertrag ändern.
Zum Schluss: Wenn Sie das ändern wollten, Herr Kollege Rabenstein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dann hätte das für diesen Fall, um den es jetzt geht, null Komma null Bedeutung. Wichtig ist, dass wir den entscheidenden Gremien, nämlich den Medienräten den Rücken stärken. Ich fordere auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD auf, im Medienrat in Bayern diese Position zu vertreten. Das ist das Gebot der Stunde, anstatt Schaufensteranträge zu beschließen, die letztendlich genau das Gegenteil von dem erreichen, was Sie wollen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich führe natürlich eine sachliche Debatte. Man muss aber etwas, was gut gemeint ist, aber einen Schaden anrichten und das Gegenteil erreichen kann, so benennen, wie es zu benennen ist. Sie sind deshalb unglaubwürdig, weil Sie mit Ihrer Argumentation den Landesmedienanstalten in den Rücken fallen. Natürlich gibt es einen Antrag. Ich habe ausführlich über den Antrag gesprochen, der der BLM auch vorliegt. Sie können nicht verhindern, dass jemand Anträge stellt. Wir müssen sicherstellen, dass die Medienräte jetzt aufgrund der Gesetzeslage entscheiden. Alle bisherigen Entscheidungen sind so gestaltet, dass das, was ProSieben/Sat1 fordert, nicht zugelassen wird. Ich sage in aller Deutlichkeit: Regionale Werbemärkte sind natürlich hochinteressant, und Werbung ist Bestandteil des Programms. Wenn eine Zulassung regional nicht gegeben ist, dann gibt es auch keine Zulassung für die Werbung. Werbung als einziges Programm ist kein Grund für eine Zulassung. Das heißt also: Werbemärkte dienen dazu, regionale Medien zu finanzieren, und nicht dazu, regionale Medien auszuschalten, weil Google andere Märkte übernimmt.
Was bei Ihnen das Unglaubwürdige ist, ist die Tatsache, dass Sie einknicken, wenn ein Mediengigant wie Google kommt, der nichts für die Vielfalt der Medien übrig hat. Es ging um eine konkrete Gesetzgebung. Heute kommen Sie mit einem Schaufensterantrag, der an dem Sachverhalt überhaupt nichts ändert. Sie sagen selbst, dass über die Sache in der nächsten Legislaturperiode entschieden wird. Es gilt aber doch
die Rechtslage, die bei der Antragstellung gegeben ist. Das bedeutet, dass natürlich im Medienrat darüber entschieden wird. Im Augenblick passiert aber gar nichts, außer dass die Medienräte so entscheiden sollen und müssen, wie die ZAK jetzt schon entschieden hat.
Warum bringen Sie jetzt einen Antrag ein, ein Gesetz zu ändern, und unterminieren damit die Rechtsauffassung, die von allen Landesmedienanstalten vertreten wird? Ich nehme den Ausdruck, der Ihnen nicht gefällt, zurück, aber es ist absurd, den Antrag zu stellen und gleichzeitig zu behaupten: Wir sind für die Vielfalt der Medien, und wenn ihr nicht dafür stimmt, dann seid ihr dagegen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie sind mit dieser Angelegenheit völlig auf dem falschen Dampfer, Herr Halbleib.
Welches Ergebnis erzielen Sie denn?
Sie liefern eine Argumentation, die gegen die Absichten der Landesmedienanstalten läuft. Das machen wir nicht mit, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Kollegin Gote, im Ansatz sind sich alle darin einig, dass regionale Werbung nur mit regionalen Programmangeboten möglich ist. Sie sind Medienrätin. Es liegt ein konkreter Antrag von ProSieben/Sat1 vor, genau diesen Grundsatz nicht zu beachten und regionale Werbung zuzulassen, ohne dass regionale Programmangebote in dem Umfang erfolgen, wie es erforderlich ist. Ich vermute, dass Sie als Medienrätin diesen Antrag ablehnen werden.
Wenn ich Sie sagen höre, unabhängig von rechtstheoretischen Erwägungen muss die gesetzliche Grundlage erst einmal geschaffen werden, dann könnte man unterstellen, dass Sie ohne gesetzliche Grundlage diesen Antrag ablehnen wollen. Das ist genau der Punkt, um den es geht. Auf dieser Grundlage hat
auch die Kommission der Landesmedienanstalten entschieden. Dagegen läuft ein Gerichtsverfahren. Genau das, was wir nicht wollen, ist jetzt schon gegeben. Und da jetzt sowieso nicht entschieden wird, besteht keine Eile, mit einem Landtagsbeschluss festzustellen, dass offensichtlich eine Rechtsgrundlage fehlt, auf die Sie sich berufen wollen.
Das Zweite ist: Die Medienräte sind natürlich unabhängig. Es gehört eigentlich zum guten Stil, dass man es respektiert, dass Medienräte entscheiden und nicht durch einen Landtagsbeschluss in ihren Entscheidungen festgelegt werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Januar 2013 gibt es die neue Rundfunkgebühr als Rundfunkbeitrag. Sie knüpft an den Haushalt an und nicht mehr an das Gerät. Herr Kollege Piazolo, vorher gab es jede Menge von Petitionen, in denen die Aufregung ausgedrückt wurde, dass ein Nachweis des Gerätes notwendig war. Es gab Riesenprobleme hinsichtlich des Datenschutzes. Es gab die von Frau Kollegin Sandt schon erwähnte GEZ-Schnüffelei. Das alles wollen Sie jetzt wieder einführen, indem Sie in der Begründung Ihres Antrags 16/15704 formulieren: "die in ihrem Haushalt (nachweislich) lediglich ein Radiogerät besitzen". Sie wollen also den Bürger wieder zwingen, nachzuweisen, ob er ein Gerät hat.
Das ist die erste Feststellung. Das steht wörtlich so in Ihrem Antrag, das wollen Sie jetzt nur nicht wissen.
Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat in einem Gutachten mit einem Umfang von 85 Seiten vorher festgestellt, dass die alte Rundfunkgebühr verfassungswidrig war, weil sie gleichheitswidrig war. Vielleicht kommt hier eine Analogie zum Tragen. Gemäß dem heutigen Beitragsrecht zahlen Sie auch einen Erschließungsbeitrag. So definiert es Kirchhof. Wenn Sie wenigstens die letzte Seite des Gutachtens lesen würden! Dann kommt es auch nicht darauf an, wie viele Autos Sie haben oder darauf, was Sie ansonsten auf der Straße machen, sondern darauf, dass Sie den Erschließungsbeitrag für ein vorhandenes Angebot − in diesem Fall ist es die Straße − zahlen.
Heute gibt es die Konvergenz der Geräte. Man kann mit dem iPad, man kann mit dem Blackberry, man kann mit dem iPhone überall und jederzeit fernsehen. Wollen Sie alle diese Geräte erfassen? In dieser Problematik bestand die eigentliche Begründung des Haushaltsbeitrages. Uns allen war klar, dass wir uns hinsichtlich der ergebnisbezogenen Prognose im Bereich von Wahrscheinlichkeiten bewegen.
Ich komme auf die Kommunen zu sprechen. Vorher wurde eine Berechnung für Köln als Modellbeispiel vorgenommen. Die Stadt Köln regt sich jetzt auf. Warum wurde die Stadt Köln gewählt? Weil dort die GEZ und der WDR sitzen. Das wurde genau berechnet. Es stimmt nicht, dass der Friedhofsbagger gebührenpflichtig ist. Vieles von dem, was jetzt behauptet wird, stimmt nicht. Sie schildern Härtefälle, die jetzt nach eineinhalb Monaten auftreten. Es gibt Möglich
keiten, diese Härtefälle zu lösen, wenn man die Spielräume, die der Staatsvertrag hergibt, nützt. Wir haben im Rundfunkrat intensiv darüber diskutiert. Es gibt beim BR nämlich eine Satzung, wie der Vollzug gestaltet wird. Sie selbst haben soeben Beispiele gebracht, die zeigen, dass man Fälle lösen kann, weil der Staatsvertrag Spielräume hierfür bietet. Genau das fordern wir ein. Wir haben deshalb auf unseren alten Entschließungsantrag hingewiesen, der all diese Forderungen schon umfasst.
Ich komme zum SPD-Antrag. Herr Kollege Werner, die KEF führt die Evaluierung nicht durch. Die KEF verfasst einen Bericht. Die Evaluierung führt der Gesetzgeber durch. Hier müssen wir uns selber anstrengen. Einen Bericht zu welchem Thema auch immer, der hier ankommen sollte, können Sie vom BR verlangen, aber nicht von der ARD.
Ich bin sehr dafür, diese Fälle, die bei Petitionen und beim BR aufschlagen, zu behandeln. Ich bin überzeugt, dass wir 90 % der Fälle lösen können. Was wir nicht lösen können, muss sich in der Evaluierung niederschlagen. Im Gegensatz zu den anderen Antragstellern haben wir in unserem Antrag sehr konkret darauf hingewiesen, dass das Kraftfahrzeug absolut systemfremd ist. Darauf haben wir vorher hingewiesen, aber dieser Hinweis war unter den 16 Ländern, die einstimmig einen solchen Staatsvertrag aushandeln müssen, nicht mehrheitsfähig. Damit sind wir nicht durchgekommen. Jetzt kommt es darauf an zu betrachten: Wie sieht der Gesamtertrag aus? Dann wollen wir diesen Gesamtertrag, der möglicherweise größer ist, weil sich die Basis verbreitert, auch dazu nutzen, um die Gebühren für den Einzelnen zu senken, aber nicht, um die Gebührenbasis des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erodieren.
Eine vorletzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt auch noch Überprüfungen vor dem Verfassungsgericht. Was wollen Sie jetzt verhandeln, wenn Verfassungsgerichte dann mit einem Urteil kommen und in die eine oder andere Richtung entscheiden? Dann hätten Sie verhandelt, ohne irgendwelche Ergebnisse zu haben.
Die letzte Bemerkung. Es gibt kein Zurück zur alten, gerätebezogenen Rundfunkgebühr, weil das letzten Endes die Privatsphäre des Bürgers ganz massiv beeinträchtigen würde. Ich darf noch einmal sagen, wer ein iPad und sonstige Geräte hat, der kann ab 1. Januar gleichzeitig im Live-Stream alle öffentlich-rechtlichen Programme empfangen; da ist er nicht mehr auf irgendeinen Fernseher angewiesen, und er kann über die Mediatheken zu jeder Sekunde des Tages über viele Wochen und auch Monate und Jahre zurück alle Programme abrufen. Das heißt also, der Empfang mit
diesen Geräten ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, er ist überall in Deutschland, in Bayern gegeben.
Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, der das präzise anspricht. Wir werden die beiden Anträge, die sonst noch vorliegen, ablehnen.
Ich habe keinen Doktortitel, habe ihn auch nicht verloren.
Das ehrt mich, ja. - Frau Kollegin Gote, Sie haben ein wunderbares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgelegt, dem sich wahrscheinlich jeder anschließen kann. Das war auch der Kern des Gutachtens von Professor Kirchhof. Wir wollen keineswegs, dass die Finanzierungsgrundlage erodiert. Es geht uns um den individuellen Beitrag. Sie wissen, es könnte sein, dass mehr Geld in die Kasse hereinkommt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann das nicht einfach behalten. Er kann nur das behalten, was ihm die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zumisst. Wenn mehr Geld hereinkäme, könnte man den individuellen Beitrag senken. Das ist der Hintergrund. Das möchte ich nur zur Erklärung sagen.
Wenn Sie aber zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen, dann müssten Sie eigentlich auch zur Finanzierung stehen. Wenn alle hier im Hause Ihrer Intention gefolgt wären, dann gäbe es keine Haushaltsabgabe, die Sie wollen. Auch wir sehen natürlich die Mängel. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass Baden-Württemberg diesem Rundfunkstaatsvertrag ebenso zugestimmt hat. Die Regierung Kretschmann hat dem Staatsvertrag zugestimmt und hat das Ganze mitgetragen. Ein einziges Land hätte all das verhindern können. Denn ein Staatsvertrag setzt die Einstimmigkeit von 16 Ländern voraus. Also auch die GRÜNEN haben zugestimmt. Insofern nehmen Sie eine etwas elitäre Position ein.
Sie sagen: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ja, aber bei der Finanzierung bin ich so lieber nicht dabei, weil es ein paar Problemchen gibt. Seien Sie so ehrlich und erkennen Sie an, dass wir etwas eingeführt haben, bei dem Sie nach der Evaluierung die Chance haben, etwas zu verbessern. Wenn wir das nicht eingeführt
hätten, dann hätten Sie nicht einmal diese kleine Chance.
Was Sie sagen, klingt sehr überzeugend. Die Opposition ist aber nicht ganz überzeugt.
Ich weise darauf hin, dass 2008 in der "Süddeutschen Zeitung" von Heiner Flassbeck − er war einmal Staatssekretär bei Oskar Lafontaine − ein Artikel erschienen ist. In dem Artikel steht: "weiß-blaue Pensionsphantasien". Dort wurde genau der aufgezeigte Kreislauf beschrieben. Was macht Bayern mit dem Geld, das man in die Pensionsrücklage gesteckt hat? Es ist ja nicht in den Tresor gelegt worden, und man hat nicht jeden Tag nachgeschaut, ob das Geld noch da ist. Das Geld hat man der Bundesbank gegeben. Diese hat es konservativ angelegt, möglicherweise in bayerischen Staatsanleihen. Das ist ein Kreislauf. Flassbeck hat festgestellt, dass das Geld, das wir jetzt in die Pensionsrücklage stecken, wenn man nicht tilgt, 2030 zwar unsere Pensionslasten vermindert, aber gleichzeitig den Schuldenstand erhöht. Das ist Jacke wie Hose.
Flassbeck schreibt in dem Artikel wunderbar: Tilgung macht deutlich mehr Sinn. Jetzt zitiere ich mit Genehmigung der Präsidentin: "Es macht natürlich genauso viel Sinn zu tilgen, um 2020 oder 2030 die angestrebte Situation zu erreichen, als wenn man in einen Pensionsfonds einzahlt, mit dem Staatsanleihen des Freistaates Bayern gekauft werden."
Herr Kollege, vielleicht haben Sie die Chance, der Opposition noch einmal klarzumachen, dass sie einem arithmetischen Fehler unterliegt. Es wäre schlimm, wenn wir jetzt in den Konsum gingen, statt eine Rücklage zu bilden.
Frau Kollegin Noichl regt mich in keiner Weise auf. Ich will nur Herrn Kollegen Barfuß noch einmal Gelegenheit geben darzulegen, dass eine Tilgung in der Form, wie wir sie vornehmen, wesentlich besser ist als ein Pensionsfonds, der früher einmal angedacht war. Das war der Sinn meines "friendly fire".
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft. Die Presse und die privaten Rundfunksender stehen aber in einem harten Konkurrenzkampf zueinander. Die Insolvenz der "Frankfurter Rundschau" in den letzten Tagen hat sehr deutlich gezeigt, dass es nicht selbstverständlich ist, in diesem harten Konkurrenzkampf zu überleben. Bayern hat 16 lokale Rundfunk- und Fernsehsender, die seit vielen Jahren existieren und seit ihrer Gründung über den sogenannten Kabelgroschen zum Teil finanziert wurden. Im Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Kabelgroschen für verfassungswidrig erklärt, weil es eine Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Kabel und den damals aufkommenden Satelliten gegeben hatte. Der Kabelgroschen ist im Jahr 2008 ausgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt haben wir in Artikel 23 des Mediengesetzes eine degressive Finanzierung aus Haushaltsmitteln vorgesehen, die über die BLM organisiert wurde.
Diese Finanzierung war zeitlich begrenzt. Sie würde am Ende dieses Jahres auslaufen.
Wir haben uns in verschiedenen Anhörungen und auch Diskussionen im Landtag damit auseinandergesetzt und am 9. Juli 2011 hier in diesem Hohen Hause beschlossen, dass die Staatsregierung ein Konzept vorlegen soll, wie die Finanzierung der lokalen Rundfunkangebote über das Jahr 2013 hinaus sichergestellt werden kann. Der Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden soll, enthält diesen Vorschlag: Er enthält die Festlegung, die lokalen Rundfunkangebote bis zum Jahr 2016 jährlich in einer Größenordnung von 10 Millionen Euro zu unterstützen.
Wir wissen, dass diese Finanzierung hier im Haus umstritten ist. Die GRÜNEN sind dagegen. Aber wir wissen auch: Wenn wir die Verbreitung über Satelliten nicht unterstützen − sie wird von 50 % der bayerischen Zuschauer genutzt −, dann würde die Reichweite der lokalen Rundfunksender dramatisch sinken. Dann hätten die internationalen Anbieter wie Google TV freies Feld und würden unsere lokalen Angebote plattmachen. Genau das wollen wir nicht. Deswegen steht die CSU-Fraktion zu dieser Förderung. Wir verbinden mit dieser Förderung natürlich auch die Erwartung, dass, wenn die Reichweite steigt, damit auch die Werbeeinnahmen steigen. Ich verweise auf das Beispiel von tirol tv, das mittlerweile drei Millionen Zuschauer erreicht und damit seine Werbeeinnahmen gewaltig gesteigert hat. Das heißt, wenn ich über zehn Satellitenkanäle verfüge, kann ich ganz anders am Markt auftreten, agieren und Werbekunden anziehen als ohne diese Möglichkeit.
Wesentlich ist außerdem: In unserem Konzept ist das Hybridfernsehen berücksichtigt, das heißt, der Satellit ist mit dem Internet vernetzt. Diesbezüglich gibt es recht erfolgreiche Angebote. In Coburg gibt es eine Internet-Television. Diese wurde jetzt nach Bamberg und auch nach Thüringen hinein ausgeweitet. So wurden auf einen Schlag 100.000 neue Zuschauer gewonnen. Wir haben also neben den Satelliten die neue Dynamik des Hybridfernsehens, die das Internet einbezieht und damit die Programme des lokalen Rundfunks rund um die Uhr für den Zuschauer verfügbar macht.
Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf ist auch noch die Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten. Herr Kollege Piazolo, Sie haben in den Ausschussberatungen einige Pirouetten gedreht. Sie sind gegen den Haushaltsbeitrag, Sie sind gegen den Wohnungsbeitrag und haben in den Einzelabstimmungen dagegen votiert, weil redaktionelle Änderungen einfach die Begriffe ange
passt haben. Aber Sie haben keine Alternative dazu aufzeigen können und deshalb letzten Endes diesem Mediengesetz zugestimmt.
Es liegen zwei Änderungsanträge vor, über die heute ebenfalls abgestimmt wird und die wir ablehnen. Ich kann das kurz begründen:
Der Änderungsantrag auf Drucksache 16/13852 der SPD hebt die Priorisierung des Artikels 11 auf. Das haben Sie vielleicht nicht gewollt, aber Sie haben es übersehen. Ihre Forderung, Community Media stärker zu fördern, ist außerdem in Artikel 11 Absatz 5 enthalten. Dort steht, dass die BLM die Herstellung und Verbreitung von weiteren Rundfunkprogrammen zur Erhöhung von Vielfalt und Qualität dieser Angebote fördere. Gemeinnützige Anbieter und Zulieferer seien dabei besonders zu berücksichtigen. Diese Gruppe der Community Media wird im Übrigen bereits mit 60 bis 80 % gefördert.
Die GRÜNEN stellen mit ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 16/13862 den Gesetzesinhalt einfach auf den Kopf. Deswegen können wir von der Natur der Sache her dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Konzept haben wir die Überlebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Rundfunks gestärkt, und dies vor allen Dingen auch deshalb, weil wir jetzt alle Angebote auf dem Kanal 99 im Programmführer bündeln. Wer weiß, wie viele Angebote sich auf diesem Programmführer befinden − es sind über 400 −, der kann sich vorstellen: Wenn es einen einzigen Kanal für alle lokalen Rundfunkangebote gibt, der bundesweit ausbaubar ist, dann ist das wieder ein Pluspunkt für das lokale Fernsehen.
Die Begrenzung auf vier Jahre ist leicht erklärbar. Die Gebührenperiode des jetzigen 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrags beträgt vier Jahre, er reicht also bis zum Jahr 2016, und es besteht immer noch die Idee, dann diese Finanzierung aus Haushaltsmitteln über einen Anteil an der Rundfunkgebühr sicherzustellen. Insofern liegt auch darin eine Logik.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir stehen damit als CSU-Fraktion zur Medienfreiheit, zur Pressefreiheit und zur Lebensfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit des lokalen Rundfunks in Bayern.
Die GRÜNEN stimmen dagegen. Das müssen sie nachher begründen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Kollegin Gote, ein großer Teil der Fragen, die Sie hier behandelt haben, gehört in den Medienrat; da sind Sie ja Mitglied und können sie entsprechend zur Diskussion stellen.
Mich interessiert aber die Frage, wie Sie Staatsferne definieren. Sie kritisieren, dass die Förderung des lokalen Rundfunks aus Haushaltsmitteln der Staatsferne widerspricht, und fordern im nächsten Satz gleichzeitig eine erhöhte Förderung für Community Media. Besteht da aus Ihrer Sicht kein Problem mit der Staatsferne?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit Erlaubnis des Präsidenten das iPad mitgenommen, weil ich zitieren will, was teilweise zu diesem Vorgang gesagt wurde.
Dann zitiere ich aus dem Kopf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Augenblick die Medientage -
Während der Medientage hat es eine Debatte über die Freiheit und die Regulierung von Medien gegeben. In diesem Zusammenhang hat auch der Ministerpräsident ein klares Bekenntnis zum Medienstandort Bayern, zur Medienfreiheit und zur Pressefreiheit abgegeben. Herr Kollege Rinderspacher, Sie mussten schon sehr weit zurückgehen, um Fälle aufzugreifen, die relevant sind.
Wenn Journalisten und das ZDF unabhängig sind, was ich deutlich unterstreiche, und wenn das ZDF entsprechend reagiert hat, dann hätte es auch in früheren Fällen so wie jetzt reagiert. Sie können hier keinen Fall auftischen. Der Kollege Strepp, den ich seit vielen Jahren kenne, hat die Konsequenzen gezogen, nachdem der Fall nicht aufzuklären war. Herr Kollege Aiwanger, bei Twitter habe ich Folgendes gelesen und ich bleibe jetzt bei diesem Fall Strepp. Der Pressesprecher der CSU-Landtagsfraktion twittert, dass er mit der S-Bahn nicht kommen könne, weil es einen Selbstmordfall gab. Die FREIEN WÄHLER auf Bundesebene twittern dagegen: "Hoffentlich war es kein CSU-Pressesprecher."
Ich kann es Ihnen hier vorführen.
Das zeigt, dass wir einen Stand der politischen Kultur erreicht haben, der so nicht hinzunehmen ist.
Es hat ein Anruf stattgefunden. Ich bleibe jetzt bei diesem Fall. Ich habe gestern schon bei den Medientagen gesagt, dass dieser Anruf dämlich war. Das ZDF hat professionell reagiert. Der Fall ist nicht aufzuklären, weil sich zwei Aussagen gegenüberstehen. Nachdem sich zwei Aussagen gegenüberstanden, hat der Pressesprecher die Konsequenzen gezogen.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Der Ministerpräsident und Parteivorsitzende hat dieses Rücktrittsangebot angenommen. Es hat keine andere Lösung gegeben. Ich sage auch, dass dieser Fall aufgeklärt werden muss. Dafür gibt es aber genügend Gremien, damit klar wird, was letztendlich passiert ist. Angesichts dieser Situation war aber keine andere Lösung möglich.
Herr Kollege Rinderspacher, Sie unterstellen dem Ministerpräsidenten,
dass der Pressesprecher beauftragt wurde. Das ist hanebüchen, das ist Science Fiction. Darin sind Sie gut, in der Realität sind Sie völlig daneben.
Es macht überhaupt keinen Sinn, einen erfolgreichen Parteitag vom Wochenende mit einer großen Berichterstattung - Sie haben recht: Wir machen die Schlagzeilen, Sie machen ab und zu eine Fußnote
durch einen Angriff auf das ZDF infrage zu stellen, weil in "heute" 45 Sekunden lang über Ude berichtet wird.
Das ist im Grunde genommen kein Problem.
Letzten Endes ist diese Berichterstattung gelaufen.
Herr Kollege Rinderspacher, die politischen Schlussfolgerungen, die Sie ziehen, sind eigentlich hanebüchen. Sie kommen mit Ihrer Dreierkoalition nicht aus den Startlöchern,
während auf der anderen Seite die CSU mit großer Geschlossenheit einen Parteitag absolviert. Sie ziehen da eigentlich hanebüchene Schlussfolgerungen.
Für mich ist entscheidend, dass die Pressefreiheit im Zweifel den Vorrang hat.
Hier darf nicht gelten: "In dubio pro reo", sondern "in dubio pro Pressefreiheit".
Dafür steht die CSU-Fraktion in Geschlossenheit, so wie Sie hier dasitzt.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es mir ersparen,
den Versuch gegenseitiger Aufrechnungen zu machen. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, Diskussionen darüber zu führen,
welche Nachfragen beim BR durch den Landesvorsitzenden Pronold gestellt wurden. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, Diskussionen zu führen -
- Ja, im Rundfunkrat. Ich nehme das aus. Wir haben auch das Recht, in den Gremien nachzufragen. Jeder von uns hat das Recht, nachzufragen.
- Sie unterstellen etwas, was in keiner Weise so stattfindet. Von 1986 bis in die Gegenwart konnten Sie heute hier drei vermeintliche Fälle darstellen. Wenn Sie schon den Journalisten das Zeugnis ausstellen, dass sie zu Recht keine Einflussnahme zulassen, dann können Sie jetzt nicht erklären, wenn ein Anruf eines Pressesprechers, der auch aus meiner Sicht überflüssig war -
Sie benutzen den einen Anruf, der zum Rücktritt des Pressesprechers geführt hat, als Vorwurf, dass die CSU die Pressefreiheit nicht verteidigt.
Wir verteidigen die Pressefreiheit, weil sie ein unverzichtbares Gut der Demokratie ist. Der Ministerpräsident ist derjenige, der dafür steht, der dies gestern bei den Medientagen München in einem sehr großen Gremium deutlich gemacht hat und sich zur Pressefreiheit, zur Medienfreiheit und zum Medienstandort bekannt hat.
Meine Damen und Herren, ich denke, mit dem Rücktritt des Pressesprechers
ist der Fall, der hier zur Debatte steht, erledigt, und wir haben keine Veranlassung, Ihrem Antrag zuzustimmen.
- Der Pressesprecher ist zurückgetreten, weil der Fall mit dem ZDF nicht abzuklären war. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen.
Ich habe hier ausdrücklich gesagt, dass ich die Stellungnahme des ZDF akzeptiere. Ich habe nicht gesagt, dass das ZDF etwas Falsches gemacht hat.
Das ZDF ist bei seiner Meinung geblieben.
Es war keiner Seite möglich, das abzuklären. Es gibt die Stellungnahme von Herrn Strepp, und es gibt den Brief. Es gibt keine Möglichkeit, die Sache im Augenblick aufzuklären.
Herr Strepp ist zurückgetreten, weil er die Verantwortung für diese Intervention übernommen hat. Das ist doch Klartext.
Ich kann den Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden zitieren, der gesagt hat: Wenn das so ist, wie es dargestellt wurde, ist das für uns nicht tolerierbar.
Das ist eine ganz klare Aussage, und das war nicht tolerierbar. Deswegen ist Herr Strepp auch nicht mehr Pressesprecher, der er bis vor Kurzem noch war.
Ich weise Ihre Unterstellung energisch zurück, dass ich diesen Eingriff verharmlosen würde.
Ich habe lediglich gesagt, ich weise massiv zurück, dass das eine Serie ist und eine Systematik hat.
Wenn sich die Presse nicht beeinflussen lässt, was ich für gut halte - es wäre fatal, wenn sie sich beeinflussen ließe -, dann hätten Redakteure, denen ein Pressesprecher oder jemand anders mit einem ähnlichen Ansinnen gekommen wäre, in gleicher Weise reagiert, wie soeben vom ZDF reagiert wurde. Insofern ist der Fall Strepp erledigt.
Soweit noch Aufklärungen notwendig sind, können sie in den Gremien des ZDF geleistet werden.
- Es ist überflüssig, das ZDF wegen einer Berichterstattung über eine andere Partei anzurufen. Wir haben einen erfolgreichen Parteitag abgehalten und hatten dabei die beste Presse, die man sich vorstellen kann.
Letzten Endes hatte die SPD auch eine Berichterstattung in ZDF und ARD.
Der Pressesprecher hat die Konsequenzen gezogen, nicht die, die Sie vermutet haben, sondern er ist zurückgetreten.
Damit ist jede weitere Verknüpfung mit dem Ministerpräsidenten hinfällig. Ihnen geht es doch nur um eine
Verknüpfung mit dem Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden.
Das ist Ihre Absicht, und diese Absicht weisen wir energisch zurück, weil wir die Partei der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf und das Konzept der Staatsregierung gehen auf Landtagsbeschlüsse zurück. Der letzte Beschluss datiert vom 9. Juni 2011.
Wir wissen um die Bedeutung des lokalen Rundfunks. Im Vergleich zu den Mediengiganten hat er Schwierigkeiten. Warum? Weil sich die Technologien weiterentwickeln und 50 % der bayerischen Bürger ihren Fernsehempfang inzwischen über Satelliten beziehen. Dies war vor wenigen Jahren noch ganz anders. Für die kleinen lokalen und regionalen Rundfunkbetreiber ist es schwierig, ihre Sendungen über Satelliten auszustrahlen.
Herr Kollege Werner, natürlich brauchen wir den großen Wurf. Ich bin direkt gerührt über die Vorschläge, die Sie hier gemacht haben. Ich war als einer der Vorgänger des Medienministers Kreuzer 2008 in der Rundfunkkommission in Dresden. Wir haben genau den Vorschlag gemacht, den lokalen Rundfunk über einen Anteil der Rundfunkgebühren - nicht über eine Erhöhung - abzusichern. Das wäre doch die Lösung gewesen.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission ist der der SPD angehörende rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck. Der hat natürlich nicht zugestimmt. Damals war ich in der Position von 1:15. Kein anderes Bundesland hat dem zugestimmt. Da ist es natürlich schwierig, so etwas durchzusetzen. Wir haben in der jetzigen Legislaturperiode einen zweiten Versuch unternommen; auch der ging mit einem ähnlichen Ergebnis aus. Sie sagen jetzt, Sie hätten Gespräche geführt. Ich habe auch Gespräche mit Herrn Jan Marc Eumann geführt, der in Nordrhein-Westfalen für die Medienpolitik zuständig ist; er ist Vorsitzender der SPD-Medienkommission. Er sagt: Wir denken darüber nach, weil wir auch am Beispiel Bayerns sehen, wie wichtig Vielfalt ist und wie wichtig es ist, sie zu erhalten.
Ich habe gesagt, wir sollten darauf die Nagelprobe machen. Weil der neue Rundfunkbeitrag jetzt kommt, ergibt sich ein Zeitfenster bis 2016, das wir überbrücken müssen. Dieser Zeitraum ist logisch, weil bis zu diesem Zeitpunkt das gilt, was jetzt mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen wurde. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir genau diese Lösung, die jetzt hier vorgelegt wird, gemeinsam umsetzen. Ich bin dankbar, dass wir dafür eine große Koalition haben. Insofern gibt es eine Zusammenarbeit mit der
Opposition; ich weiß gar nicht, wo da Differenzen liegen sollen.
Ich möchte hinzufügen, dass wir neben der Übertragung über den Satelliten zum ersten Mal einen einheitlichen Kanal haben. Jeder, der über einen Programmführer in die Satellitenausstrahlung hineingeht, sieht sich plötzlich mit 700 Sendern aus aller Welt konfrontiert. Wo findet man da seinen Lokalsender? Der Kanal 99 ist dauerhaft und bundesweit für die Lokalsender vorgesehen. Die anderen Länder wollen mit ihren Lokalsendern auch auf diesen Kanal gehen. Das heißt, dass es für die Zuschauer ganz einfach wird, über diesen Kanal den eigenen regionalen Sender zu finden. Das ist neben der Finanzierung entscheidend wichtig.
Es gibt Beispiele aus anderen Ländern. Ich verweise auf Österreich mit Tirol TV. Die haben über den Satelliten eine gewaltige Reichweitensteigerung, wesentlich mehr Zuschauer und höhere Werbeeinnahmen bekommen. Ich sage auch sehr deutlich, dass es nicht so sein kann, dass wir mit staatlichen Mitteln fördern und die landesweit zugelassenen Sender mit regionaler Werbung genau in diesen Konkurrenzkampf gehen. Es gibt den medienpolitischen Grundsatz, dass Einnahmen aus Werbung auch einen publizistischen Mehrwert auf der Ebene haben müssen, von der die Werbung kommt. Das heißt, Einnahmen aus regionaler Werbung können nicht zur Finanzierung landesweiter Programme verwendet werden. Hier ist natürlich die Medienaufsicht gefragt.
Herr Kollege Werner, zu den Bürgerradios gibt es gute Ideen des Präsidenten der BLM. Das wäre auch ohne Gesetz machbar. Wir sind gespannt, was Sie dazu vorlegen, und sind auch hier für Vorschläge offen.
Ich hoffe, dass wir gute Beratungen haben werden und der Landtag, wenn er diesem Gesetzentwurf folgt, die Zukunft des lokalen Radios und des lokalen Fernsehens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Bayerns dauerhaft stabilisiert. Wenn dann noch die Perspektive der Gebühr kommt, haben wir die Dauerlösung, die wir anstreben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicher ist es richtig und wichtig, dass der Fiskalpakt und die Begleitgesetze im Bayerischen Landtag diskutiert werden. Wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen; denn es ist notwendig, das eigene Verhalten immer wieder zu überprüfen.
Herr Kollege Runge, ich bringe einen Nachtrag zu Ihrer letzten Rede. Ich würde das Verhalten von Abgeordneten, die sich in Bundestag und Bundesrat mit der Materie auseinandersetzen, nicht immer wieder in der Öffentlichkeit infrage stellen, als ob sie über solche Themen leichtfertig diskutieren und beschließen.
Zu diesen Themen hat eine gemeinsame Anhörung des Bundesrats und des Bundestages stattgefunden, sodass man nicht eine wahrgenommene kurze Beratungszeit im Plenum mit der Beschäftigung mit dieser Materie gleichsetzen kann. Ich glaube nicht, dass wir uns als Parlamentarier einen Dienst erweisen, wenn man immer wieder solche Behauptungen, die keinen
Wahrheitsgehalt haben, kolportiert. Das möchte ich hier festgehalten haben.
Des Weiteren kommen Sie jetzt natürlich mit einem formalen Einwand, wenn Sie sagen, dass wir über die Dinge reden müssten. Aber der entscheidende Grund, weshalb wir uns an dieser Stelle befinden, liegt doch in Ihrem Verhalten im Jahr 2005, als der Stabilitätspakt massiv gebrochen und verletzt wurde. Das will ich hier festhalten. Wir würden über diese Fragen nicht diskutieren, wenn nicht Deutschland im Jahr 2005 zum vierten Mal in Folge den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebrochen hätte, wenn nicht Kanzler Schröder, Vizekanzler Fischer und Finanzminister Eichel in Brüssel massiv für eine Aufweichung des Stabilitätspakts eingetreten wären. Dies hat Sie überhaupt nicht interessiert.
Ich habe das Protokoll meiner damaligen Rede mitgebracht. Wir haben damals in der Bayerischen Vertretung eine große Veranstaltung mit dem Bundesbankvizepräsidenten Jürgen Stark abgehalten. Die Bundesbank hat zu der Zeit eine Stellungnahme abgegeben und gesagt: Wenn die Aufweichung kommt, öffnen wir die Büchse der Pandora. Das war den Roten und Grünen wurscht. Sie haben grünes Licht für die Schuldenunion gegeben. Das muss hier einmal festgehalten werden.
In der Folge haben die kleinen Länder logischerweise mit Begeisterung mitgemacht. Aber diejenigen, die mit dem Sündenfall begonnen haben, waren die Deutschen unter Führung von Schröder und Fischer.
Ich will aus den Argumenten, die Jürgen Stark damals gebracht hat, nur ein einziges vorlesen. Ich tue das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten. Ich bedauere, dass ich dafür ein Papier mitnehmen musste; denn vom iPad darf man hier noch nicht vorlesen. Es wird Zeit, dass sich der Ältestenrat einmal mit dieser Problematik beschäftigt, weil man die Papierkosten doch etwas reduzieren könnte.
Damals hat also Jürgen Stark unter Punkt 8 festgestellt:
Die Bedingungen in der Wirtschafts- und Währungsunion erfordern ein Umdenken der Politik auf nationaler Ebene. Mit dem Maastricht-Vertrag besteht bei den öffentlichen Haushalten keine uneingeschränkte nationale Souveränität mehr. Dies war politisch gewollt und bleibt ökonomisch notwendig. Folglich sind nicht die bestehenden Regeln das Problem, sondern der fehlende Wille, auf nationaler Ebene sich danach zu verhalten.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn wir den Fiskalpakt ernst nehmen, dann ist es richtig, dass wir diese Gedanken jetzt wieder aufgegriffen haben. Die jetzige Regierung hat es endlich geschafft, auf den ursprünglichen Pfad der Stabilität zurückzukehren und zu verhindern, dass in Zukunft ein Kollegium von Sündern immer wieder über Sünder richtet. Stattdessen ist ein Halbautomatismus eingeführt worden, der dafür sorgt, dass solche Dinge nicht mehr passieren.
Liebe Kollegen von der Opposition, ich bin ganz besonders froh, dass wir diese Diskussion über die Umsetzung führen; denn Stabilität beginnt zu Hause. Bei den Haushaltsberatungen übertreffen sich die Fraktionen der Opposition. Sie wollen alles größer, schöner und teurer machen. Je kleiner die Fraktion, desto größer sind die Anträge. Damit spreche ich auch die FREIEN WÄHLER an.
Stability begins at home. Das werden wir immer wieder zum Anlass nehmen, ebenso wie Frau Kollegin Müller von der Staatsregierung, wenn es um die Umsetzung des Fiskalpakts geht, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich auch unseren Anteil zu leisten haben. Ich denke, dass die Bayerische Staatsregierung den ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung sehr klug und weise durchgesetzt hat. Wir müssen genau auf diesem Pfad weitermarschieren.
Zu einem ausgeglichenen Haushalt hat die Opposition nicht viel geleistet. Auf europäischer Ebene hat sie leider die Schleusen zum Schuldenmachen geöffnet.
Ich bin sehr dankbar, dass Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit den Fiskalpakt beschlossen haben. Wir werden ihn gern einhalten.
Herr Dr. Runge, ich hätte jetzt direkt erwartet, dass Sie noch sagen: Die entscheidende Verbesserung ist dadurch gekommen, dass wir das endgültig richtig aufgeweicht haben.
Ich glaube, Sie sind hier relativ naiv. Wir haben einen Euro eingeführt, von dem alle profitiert haben. Ich war damals in Brüssel dabei, als diese Aufweichaktion gemacht wurde. Da haben die GRÜNEN und die SPD eine historische Schuld auf sich geladen.
Die Stabilitätskultur, die Waigel damals in mühsamen Verhandlungen durchgesetzt hat, wurde von Ihnen schlicht und einfach hingerichtet.
Ich bin sehr dankbar, dass wir jetzt wieder auf den Pfad der Stabilität zurückkehren.
- Frau Kollegin Stamm, damals waren Sie noch gar nicht dabei.
Frau Kollegin, da kann ich nicht viel hinzufügen.
Es ist so: Wir haben eine Stabilitätsunion gegründet und verlassen. Ich setze darauf -, und vielleicht ist das auch die Vision, die Sie haben -, dass unter den Bürgern mehr darüber diskutiert wird, was Schulden wirklich bedeuten. Wir lassen die Enkel zahlen. Das halte ich nicht für fair. Wir können nicht jeden Wunsch erfüllen. Ich erinnere an ein Wort von Franz Josef Strauß. Er sagte, man bringt einen Schäferhund leichter dazu, einen Wurstvorrat anzulegen, als die Politiker und die Bürger, zu sparen.
Diese Frage haben wir viel zu leicht genommen.
Ich begrüße deshalb jeden Vorschlag, hier im Landtag so oft wie möglich über diese Frage zu diskutieren, um sie transparent zu machen. Vielleicht erkennt dann auch die Opposition
dass überzogene Anforderungen an den Haushalt kein Beitrag zur Stabilitätskultur sind, sondern eher das Gegenteil.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Professor Dr. Piazolo, es ist nicht neu, dass Rettungsschirme gebildet werden. Wir hatten am 15. September 2008 die Pleite von Lehman Brothers. Am gleichen Abend haben Angela Merkel und Steinbrück im Fernsehen erklärt: Wir haften und bürgen für alle Euro-Guthaben. Innerhalb von fast einer Woche wurde nur deshalb ein Schirm in Höhe von fast 500 Milliarden Euro gebildet, weil Lehman Brothers, eine kleine Bank in Amerika, pleite gegangen ist. Wenn ich Sie richtig interpretiere, hätten Sie gesagt: Das war von Angela Merkel nicht richtig, sondern sie hätte erst einen Konvent einberufen müssen. Deshalb ist die Frage: Wie wollen Sie in der zeitlichen Abfolge der Bewegung der Märkte solche Dinge organisieren, ohne Entwicklungen zu riskieren, bei denen man hinterher über gar nichts mehr von dem beraten muss, was Sie jetzt angeblich beraten wollen? Diese Frage bleibt bei all Ihren Vorschlägen völlig offen. Herr Halbleib hat völlig richtig gesagt: Die Folge des Nicht-Handelns ist viel massiver als die Folge eines möglicherweise unzulänglichen Handelns. Das ist der Punkt.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Staatsminister, Sie haben eben sehr überzeugend dargestellt, welchen Beitrag nachhaltige Forstwirtschaft zur Energiewende leisten kann. Vor dem Hintergrund des Antrags der SPD möchte ich Sie fragen, wie Sie es beurteilen, dass die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg auf der Seite 42 ihres Koalitionsvertrags angekündigt hat, 10 % der öffentlichen Wälder aus der Nutzung zu nehmen. Ist das aus Ihrer Sicht ein Beitrag zur Energiewende, oder handelt es sich nicht vielmehr um eine Verschwendung von Ressourcen und möglicherweise um eine großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen im Wald? In stillgelegten Wäldern findet nämlich keine Waldarbeit statt. Steht das nicht im Gegensatz dazu, dass es für viele Naturschutzgebiete Pflegepläne gibt und ständig Eingriffe in Naturschutzgebiete erfolgen? Die grünroten Kollegen in Baden-Württemberg wollen hingegen Wälder großflächig stilllegen. Ich halte das, was auf dem Papier steht, für Wunschdenken. Die Realität des Handelns von Grün-Rot in Baden-Württemberg ist eine völlig andere. Dort werden nämlich Arbeitsplätze und Ressourcen vernichtet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Dringlichkeitsanträge, die heute verhandelt werden, sind im Grunde die Fortsetzung der Diskussionen, die wir hier schon wiederholt geführt haben, über die Zukunft des lokalen und regionalen Fernsehens.
Herr Kollege Piazolo, das, was die Schweizer erkannt haben, haben wir schon vor 25 Jahren erkannt.
Im Jahre 2010 wurde das Mediengesetz hier gefeiert; vor 25 Jahren wurde es in diesem Hohen Hause als die Grundlage des privaten Rundfunks in Bayern verabschiedet. Das war damals sehr umstritten, als ob es die lokalen Sender ohne dieses Mediengesetz nicht gäbe. Die BLM wurde damals gegründet. Sie haben kräftig mitgefeiert.
- Ja, 2010. Von 1985 bis 2010 sind es doch 25 Jahre.
- Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich so um die Korrektheit meiner Feststellungen sorgen. Ich wollte lediglich festhalten, dass die Diskussion nicht erst heute beginnt. Wir wissen doch, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 2005 die Finanzierung, die damals festgelegt worden war, ausgelaufen ist. Ich erinnere daran, dass es sich um einen Betrag von 152,70 DM handelte, der zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geführt hat.
Es ging darum, dieses Teilnehmerentgelt zum Ende des Jahres 2008 abzuschaffen. Wir haben damals eine Übergangsregelung geschaffen, die im Jahre 2012 ausläuft. Und wir haben, auch ohne diesen Dringlichkeitsantrag, in unserer Fraktion zusammen mit dem Koalitionspartner, ausgehend von der Anhörung, die im Hochschulausschuss stattfand, eine Nachfolgeregelung auf der Tagesordnung stehen.
Es trifft sich natürlich gut, dass die Anbieter von Bayern TV heute hier sind und eindrucksvoll Qualität, Vielfalt und Regionalität vorgeführt haben. Ich kann nur sagen: Danke schön für diese Präsenz hier im Hohen Hause. Ich würde mir wünschen, dass diese Präsenz noch öfter hier zu finden wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass ein kleines Studio der lokalen und regionalen Anbieter regelmäßig aus dem Landtag berichtet und das, was wir hier im Hohen Hause diskutieren, ins Land hinausträgt. Das wäre wesentlich besser als der Livestream, in dem man die Sitzungen auch verfolgen kann.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung folgende Anmerkung an Sie, Herr Kollege Piazolo: Es gibt immer technische Entwicklungen, die Probleme verursachen. Die schöne Welt des Kabels wurde gestört, weil es plötzlich den Satellit und andere Verbreitungswege gab. Heute kommt noch das Internet dazu.
In Ihrem Antrag gehen Sie von 16 lizenzierten Angeboten aus. In Bayern gibt es 22. Es gibt eine Fernsehsatzung der BLM, in der genau definiert ist, was Fernsehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich, warum Sie nur 16 lokale und regionale Fernsehangebote fordern und nicht 22.
Wir legen uns hier nicht fest.
Wir legen uns nicht fest, und es ist auch nicht staatliche Aufgabe, die Zahl der Sender und Anbieter festzulegen. Wir wollen die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Anbieter existieren und Geschäftsmodelle entwickeln können. Ich sage in aller Deutlichkeit: Geschäftsmodelle sind mindestens genauso wichtig wie Subventionsmodelle.
Ein anderer Punkt ist, dass wir als Staat Mittel bereitgestellt haben, im Haushalt 2012 rund fünf Millionen, und dass aus dem Haushalt der BLM, die aus der Rundfunkgebühr genau für diese Aufgabe 22 Millionen bekommt - das sind zwei Prozent der Rundfunkgebühren -, zwei Millionen bereitgestellt wurden.
In Ihren beiden Anträgen vermisse ich den Hinweis, dass es hier eine Verpflichtung gerade dieser BLM gibt, Mittel aus den Rundfunkgebühren bereitzustellen. In den Anträgen wird bedauert, dass es nicht möglich war, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, noch mehr aus der Rundfunkgebühr zu bezahlen. Ich habe damals selbst die Verhandlungen geführt. Eine Einstimmigkeit unter 16 Ländern, wie wir sie dazu brauchen, ist einfach nicht zu erzielen gewesen. Wenn Sie aber den Weg mitgehen wollten, noch mehr aus der Rundfunkgebühr zu fordern, verstehe ich nicht ganz, dass Sie in Ihren Anträgen diese Quelle, die Sie eigentlich für richtig halten, überhaupt nicht erwähnen.
Wir haben in unserem Antrag ganz bewusst die BLM mit angesprochen, und haben nun die zwei Millionen im Mediengesetz verankert. Ich will jetzt nicht ankündigen, dass wir ins Mediengesetz letzten Endes noch mehr reinschreiben wollten. Es ist Aufgabe des souveränen Medienrates, so etwas zu beschließen. Aber genau das muss in einem entsprechenden Konzept mit erarbeitet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie beschränken sich in Ihren Anträgen auf spezielle Verbreitungswege. Wir können aber nicht bestimmte Verbreitungswege privilegieren und andere diskriminieren. Ich sage das gerade unter dem Gesichtspunkt des europäischen Wettbewerbsrechts und im Hinblick auf das Bundesverfassungsgericht.
Herr Aiwanger, Sie haben bei Ihrem E-Mail-Eingang erkennen müssen, dass es Wettbewerber gibt, die sagen: Warum diskriminiert ihr uns und habt uns nicht auf eurer Liste? Wir wollen genauso wie alle anderen dabei sein.
Deswegen haben wir in unserem Antrag alle Verbreitungswege, Satellit, Kabel, DVB-T - das gibt es auch und Internet, angesprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Warum erst am Ende des Jahres? Wir brauchen, um Planungssicherheit zu haben, so früh wie möglich eine Entscheidung. Wir als Koalition sind bereit, im Oktober unser Konzept vorzulegen.
Das ist viel besser als zum Ende des Jahres. Herr Aiwanger, Sie sind doch immer so schnell. Warum soll es hier so langsam gehen? Wir wissen, dass es hier zeitlich dringlich ist. Wir haben dieses Thema in unserer Klausurtagung auf der Tagesordnung stehen.
Wir werden im Oktober ein Konzept vorlegen. Das hängt damit zusammen, dass am 1. Oktober der Amtswechsel an der Spitze der BLM stattfindet und dass die BLM natürlich in diese ganze Diskussion eingebunden werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Koalition wird die Grundlage fortschreiben -
- Herr Aiwanger, Sie haben im Rahmen der Medienpolitik gehört, dass irgendwo irgendetwas läutet, aber Sie wissen nie genau, wo die Glocken hängen.
Ihre Zwischenrufe sind immer die gleichen, Herr Aiwanger, egal, um welches Thema es sich handelt. Wir haben seit 25 Jahren diesen privaten Bereich als einen sehr wichtigen und wertvollen Bereich erkannt und unterstützend gefördert.
Wir werden das auch in Zukunft tun. Sie können sich darauf verlassen, dass die privaten Fernsehangebote in der Reichhaltigkeit, Vielfalt und Qualität, wie wir sie heute haben, auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Herr Dr. Piazolo, wenn Sie sich vor Ihren Computer setzen und ein E-Mail-Programm aufmachen, dann sehen Sie eine Funktion "Cc" oder "Weiterleiten". Das Schreiben, das an Sie gerichtet war - Sie sollten Ihren Account einmal checken -, wurde natürlich auch an alle anderen Fraktionen verteilt. Deswegen kann ich darauf Bezug nehmen.
Genau deshalb, weil es schon Proteste gibt, müssen wir rechtlich auf der absolut sicheren Seite sein. Wenn Sie Zahlen nennen, liefern Sie den ersten