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Wir erinnern uns: Mit eindrücklichen Bildern dokumentierte im letzten Sommer ein ZDF-Bericht bei „Frontal21“ den Fall eines jungen Iraners. Nach seiner Flucht nach Deutschland über Griechenland wurde er im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens dorthin zurückgeschoben und lebte dort über ein Jahr obdach- und mittellos. Im Juli entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, seine Rücküberstellung sei rechtswidrig, denn die Bearbeitung seines Asylantrags könne in Griechenland nicht gewährleistet werden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete also das Bundesamt für Migration, das Asylverfahren durchzuführen.Worauf ich hinaus will, ist Folgendes: Der ZDFBericht schildert sehr anschaulich die heuchlerische Haltung deutscher Politiker, die etwa gegenüber dem Iran lautstark die Menschenrechte einfordern und auf der anderen Seite nichts für die Betroffenen tun, die nach Deutschland flüchten konnten.

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und das Auseinanderdriften beim Thema Migration zeigen doch eindrucksvoll auf, dass Ihr Projekt, werte CDU und SPD, der Vereinigten Staaten von Europa, gescheitert ist.

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Das zweite Problem liegt in der unzulänglichen Definition der Schutzquote. Sowohl der sächsische Flüchtlingsrat als auch die Sachverständige Neundorf wiesen in der Anhörung darauf hin, dass der von der Staatsregierung hier angelegte Begriff der Schutzquote, berechnet aus der Gesamtzahl der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, nicht belastbar ist. Die Gesamtschutzquote kann keine Auskünfte über die inhaltlichen Entscheidungen des BAMF über Asylanträge treffen. Vielmehr wäre die bereinigte Schutzquote zugrunde zu legen, bei der formelle Entscheidungen, zum Beispiel

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Wie ordnet sich das Gesetz in die Gesamtthematik Migration und Integration ein? Dazu müssen wir einen kurzen Exkurs einerseits über die weltweite Entwicklung und andererseits über die politische Entwicklung in Deutschland vornehmen.

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Das bedeutet auch – das müssen Sie sich klarmachen –, dass die Unterscheidung zwischen illegaler und legaler Migration perspektivisch nicht mehr stattfinden soll, denn es soll ja alles vereinheitlicht werden.

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Ja, Frau Präsidentin. – Da Herr Wippel nicht den Mut besessen hat, eine Zwischenfrage zuzulassen, möchte ich im Rahmen einer Kurzintervention zum einen richtigstellen, dass der UN-MigrationsPakt sehr wohl zwischen legaler und illegaler Migration unterscheidet. Zum anderen hat Herr Wippel ja in seiner Rede deutlich gemacht, dass dieses Gesetz in die richtige Richtung geht. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. – Danke.

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Ich sage ganz deutlich: Ja, es ist richtig, wir haben damit viel zu lange gewartet, aber es gehört zur Wahrheit dazu, dass sich auch Rahmenbedingungen über die Jahre geändert haben. Hierzu nur zwei Stichpunkte: das Thema Rente mit 63, die erst jetzt in dieser Form ab dem Jahr 2013 möglich ist – ich sage nur Bundestagswahl 2013, Große Koalition –, und das Thema Migration.

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Wir haben mehr als 500 VZÄ – das wissen Sie alles – an Lehrkräften – in der Regel sind es ausgebildete Lehrkräfte – für die Frage der Migration seit dem Jahr 2015 in das System gebracht. Es ist richtig, dass sie im System sind. Sich aber hierhin zu stellen und so zu tun, als wäre die Welt heute noch die Welt von 2008, 2010 oder 2011, ist einfach einmal falsch und verlogen, Frau Falken.

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Insoweit der Antrag nunmehr Informationen über die Arbeit der Staatsregierung im Ausschuss der Regionen oder über laufende Debatten in diesem Ausschuss fordert, möchte ich gern einmal auf die Homepage des Ausschusses verweisen. Dort werden über einen Newsletter, wahlweise auch in Echtzeit, folgende Angebote unterbreitet: Informationen zu Pressemitteilungen des Ausschusses, Veranstaltungen, Veröffentlichungen zum Wachstum, zur Landwirtschaft, zum Klimawandel, zu Energie, Umwelt, Migration etc. pp.

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Es wird von der Integrationsabteilung im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa fachlich begleitet. Auch erfährt es im Rahmen des Programms „Modellregionen Integration“ unter dem Schwerpunkt „Migration und Arbeitsmarkt“ der Modellregion Wiesbaden hohe Aufmerksamkeit.

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Mal ehrlich, wer hat denn hierbei Lösungen und tragfähige Konzepte? Auch hier im Haus reden wir viel lieber über Migration, Identität und wie man das Land am besten verwaltet. Wir müssen aber endlich beginnen,

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Ich komme zum Gegenstand des Sonderberichts, dem Unterbringungskonzept der Staatsregierung für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen. Dieses Konzept steht unter dem Eindruck der hochdynamischen Entwicklung im Bereich Migration, Flucht und Asyl seit dem Jahr 2014, insbesondere aber der Jahre 2015 und 2016. Ich darf gern daran erinnern, unter welchem Druck die Landesdirektion, aber auch die Kommunen seinerzeit standen, ausreichende Kapazitäten zu schaffen, um all den Menschen, die damals nach Sachsen kamen, eine Unterbringung zu bieten. So wurden im zweiten Halbjahr fast wöchentlich neue Notunterkünfte zunächst durch die Landesdirektion, später auch durch Kommunen eröffnet, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Das hat damals natürlich auch Unruhe in der sächsischen Bevölkerung verursacht. Ich finde es legitim, dabei im Gesamtkontext von einer krisenhaften Entwicklung zu sprechen. Das müssen wir auch tun, denn es war alles andere als normal gewesen.

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gemeinsam Visionen zu entwickeln, wie eine Gesellschaft in einem postindustriellen Zeitalter aussehen kann. Das gilt selbstverständlich auch für Sachsen, für die Lausitz genauso wie für Nordsachsen. Dazu gehört, ehrlich zu sagen, dass Jobs nicht zurückkommen, auch wenn wir Handelsbarrieren errichten, Migration einschränken.

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Ich komme zu den Abschiebungen auf dem Luftweg nach Griechenland im Jahr 2008. Sowohl Flüchtlingsverbände als auch DIE LINKE lehnen Abschiebungen nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung ab, da dort zurzeit kein faires Asylverfahren gewährleistet werden kann. Einstweilen verhindern auch bundesweit zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen den Vollzug von Rückführungen dorthin, z. B. die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, das im Juli 2009 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtete, ein Asylverfahren für einen aus Griechenland kommenden iranischen Asylbewerber durchzuführen. Gegen Griechenland-Rückführungen kann man also klagen – vorausgesetzt, die Betroffenen sind anwaltlich gut vertreten und müssen nicht mit gegebenenfalls nächtlicher unangekündigter Abschiebung rechnen. Ein Abschiebestopp nach Griechenland wäre konsequent, wird aber weiterhin vom Innenministerium verweigert. Das nennen wir eine inhumane Abschiebungspraxis.

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Wenn ich davon sprach,dass sich sehr viele Menschen und Institutionen sehr intensiv mit dieser Thematik und vor allem mit den einzelnen Personen und menschlichen Schicksalen, die damit verbunden sind, auseinandersetzen, dann gilt dies nicht nur für die Politiker, die dies z. B. im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission tun, sondern auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für die Ausländerbehörden, für verschiedene Ministerien – nicht nur für das Innenministerium –, aber auch für Polizisten und Gutachter.All die wischen Sie weg und beleidigen Sie, indem Sie sagen: Das, was ihr dort macht, ist inhuman.

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Das sind alles menschliche Tragödien, die wir auf der einen Seite zur Kenntnis nehmen und denen wir auf der anderen Seite mit gebundenen Händen zuschauen sollen. Das finden wir GRÜNE nicht in Ordnung. Wir würden gerne eine stärkere Abschiebebeobachtung einführen wollen.Ich finde auch,dass wir in den nächsten Jahren das Thema Migration und Integration zusammen denken müssen.

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Inzwischen sind andere Erwägungen hinzugetreten. Wir müssen feststellen, dass die wirtschaftlichen, politischen und sonstigen Verhältnisse – Verhältnisse in Bürgerkriegen – unerträgliche Situationen in Ländern der sogenannten Dritten Welt hervorgerufen haben und zu Migration führen, die für viele Menschen in Europa bedrohlich wirkt. Dies motiviert viele Menschen zur Entwicklungszusammenarbeit, die sich sonst weniger dafür interessiert haben. Das ist sicherlich eine Motivation. Wer sich schon lange mit Entwicklungszusammenarbeit beschäftigt, weiß, dass es das eigentlich nicht sein kann, sondern dass wir eine kontinuierliche Entwicklungszusammenarbeit brau

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Das Schwierige ist: Diese globalen Interdependenzen erfordern oft komplexe Lösungen. Deshalb braucht es starke Partner. Wir brauchen Kooperation, Abstimmung und Zusammenarbeit. Das wird immer wichtiger, vor allem auf internationaler Ebene. Denn globale Probleme brauchen globale Antworten. Sie sind nicht mehr von Nationalstaaten allein zu lösen. Wir kennen alle diese Beispiele: Klimawandel – ist genannt worden –, Terrorismus, Welthandel, Regulierung der Finanzmärkte, Umweltschutz, Migration.

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Wir sollten wissen: Wie ist die Situation von Kindern und Jugendlichen? Wirkt sich Armut im ländlichen Raum anders aus als im Ballungsgebiet Rhein-Main? Wo und wie leben Alleinerziehende? Wie sind die Zusammenhänge zwischen Migration, Einkommen, Bildung und Lebensraum? Welche Lebensqualität bietet Hessen chronisch kranken oder behinderten Menschen? Armut entsteht unter anderem in Abhängigkeit von regionalen Gegebenheiten sowie der Zugehörigkeit der Betroffenen zu verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Zusammenhängen und tritt demgemäß in verschiedensten Erscheinungsformen zutage.

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Es ist ein einmaliger Zustand, und ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in Sachsen irgendwann passiert wäre, dass sich Landräte, Bürgermeister, Oberbürgermeister – selbst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; die Opposition natürlich eh – im konsequenten Versagen des Innenministers einig waren. Er hat sich in den letzten Wochen und Monaten eine Watschn nach der anderen abholen müssen. Sie haben leider vergessen, das heute hier zu thematisieren.

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Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um unserer Ministerin für Gleichstellung und Migration für diese neue Form des Dialogs zu danken.

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Wir sind also, wenn ich alles aufmerksam genug gelesen und zur Kenntnis genommen habe, hinsichtlich dieser Schätzungen beim Stand von 2011 und keinen Schritt weiter – und das, obwohl wir Prozesse mit deutlichen Personalkonsequenzen debattieren. Die eine Richtung hat Herr Patt diskutiert, und die andere darf ich jetzt einmal ansprechen: Asyl, Migration, Bildung, Steuervollzug, Personalbedarf bei der Polizei, Verfahrensberge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Personalbedarfe im Justizvollzug.

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Präferenz liegt ganz klar darin, eine Debatte darüber zu führen, was nötig ist, um weitere qualitative Verbesserungen zu erreichen. Wir haben eine Diskussion über die „Ehrlichmachung“ des Betreuungsschlüssels, wir haben die Forderung aus der Kita-Landschaft, dass die zwei Vor- und Nachbereitungsstunden nicht ausreichen und man auf vier gehen müsste, und wir können genauso darüber diskutieren, ob wie Kitas mit einem speziellen Angebot noch einmal stärker fördern. Ich denke da beispielsweise an Sprach-Kitas, wo es darum geht, sprachliche Auffälligkeiten zu korrigieren. Da geht es nicht nur um das Thema Migration, sondern auch darum, sprachliche Auffälligkeiten bei deutschen Kindern zu beheben. Wir merken, welche Probleme wir mit Kindern mit unzureichendem Sprachniveau an Grundschulen haben.

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Gestern wurde die Richtlinie Soziale Betreuung im Kabinett beschlossen. Zu dieser und auch weiteren Maßnahmen aus dem Bereich Integration wird die Kollegin Pfeil noch etwas sagen. Ich möchte mich zunächst auf die Maßnahmen aus dem Bereich des Innenministeriums konzentrieren. Die konkreten Ergebnisse des Lenkungsausschusses im Bereich der Unterbringung und Aufnahme von Asylsuchenden trägt der Tatsache Rechnung, dass wir derzeit eine extrem hohe Dynamik im Bereich der Migration nach Deutschland haben. Die Prognosen, welche noch im Dezember 2014 galten, sind inzwischen nicht mehr zutreffend. Wir müssen darauf reagieren. Deshalb ist es notwendig, die Kommunen in Sachsen stärker als bisher bei der Schaffung von Unterkünften zu unterstützen. Sie brauchen das Geld jetzt. Deshalb befürworte ich ausdrücklich, dass die Staatsregierung die Anhebungen der Zuweisungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz jetzt schon vorfinanzieren möchte und den Kommunen eine Liquiditätshilfe von 10 Millionen Euro insgesamt zur Verfügung stellt.

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Damit Integration gelingt, müssen wir natürlich auch die Bearbeitungszeit der in ihrer Zahl gestiegenen Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verkürzen. Dies muss im Interesse aller, ausdrücklich auch im Interesse der Betroffenen selbst schnellstmöglich geschehen. Wir brauchen schnelle Entscheidungen. Damit kann die Integration von asylberechtigten Personen, aber auch Menschen, die andere Aufenthaltstitel haben, zügig erfolgen. Auch in diesem Punkt reagierte die Staatsregierung auf die derzeitige Entwicklung. Das war Ende letzten Jahres noch nicht absehbar. Es ist jetzt absolut richtig, die zentrale Ausländerbehörde und die Außenstelle des Bundesamtes in Chemnitz mit zusätzlichem Personal durch Landes- und Bundesbedienstete zu unterstützen. Um alle Maßnahmen durchführen zu können, reden wir über ganz konkrete Veränderungen auch in den derzeitigen Haushaltsverhandlungen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU werden im Sinne der Gesamtaufgabe die notwendigen Mittel bereitstellen und, wo es notwendig ist, Gesetzesveränderungen vornehmen.

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Ich hoffe nicht, dass Sie diese Rede von Herzen gehalten haben. Für einen Vorsitzenden der Enquetekommission Migration und Integration möchte ich anderes voraussetzen

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Gerade diese Vielfalt der Perspektive macht meine Kollegin zu einer besonderen Botschafterin der Integrationspolitik. Ich möchte sie gern zitieren, wenn sie davon spricht, was wir in den vergangenen Jahren gelernt haben: „Wir als Staat, als Verwaltung, aber auch als Gesellschaft haben gelernt, welche Herausforderung Migration sein kann und was aktive Integrationspolitik bedeutet. Dieser Aufbau hat in den vergangenen Jahren viel Kraft gekostet, aber es

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Mit der Ausbildungsduldung, den Arbeitsmarktmentoren oder der Ü18-Bildungsmaßnahme schließen wir wichtige Lücken auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit. Somit wurde Sachsen in manchen Feldern der Integrationspolitik sogar zum bundesweiten Vorreiter. Wir haben auch gelernt – in Sachsen besonders schmerzlich –, dass wir uns alle in den kommenden Jahren einer wichtigen Herausforderung stellen müssen, nämlich der Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Hier besteht zuallererst die Frage nach der Akzeptanz von Migration. Doch Akzeptanz ist nicht nur die Akzeptanz von Zuwanderung, sondern es ist auch die Akzeptanz von Gleichstellung, von sexueller Orientierung und anderen Lebensweisen. Letztendlich geht es um die Akzeptanz von Vielfalt. Darin verwirklicht sich das zentrale Gebot des Grundgesetzes, dessen 70. Geburtstag wir gestern feiern durften. Diese Gebote zu achten gilt für alle – ob hier geboren oder zugewandert, ob traditionell oder fortschrittlich denkend. Die Freiheit, in unserem Land ohne Angst verschieden sein zu können, ist nicht verhandelbar.

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Bei Ihrer Rede hatte ich aber dann doch den Eindruck, dass Sie lieber Sozial- oder Integrationsminister sein wollen als Wirtschaftsminister. Es ging um Bildungsfreistellung, um Betreuungsschlüssel in Kitas, um Lehrer und um Migration. Und was, um Himmels willen, haben EScooter oder sexuelle Orientierung mit Fachkräften zu tun?

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Ich bin dankbar, dass sich unsere Kultureinrichtungen, egal ob Theater, Tanz oder die bildende Kunst, mit Migration, mit Vielfalt in unserer Gesellschaft auseinandersetzen, dass sie Orte der Begegnung schaffen. Ich denke an das Montagscafé im Schauspielhaus oder an „Ich. Stadt. Wir.“ in Bautzen. Das ermöglicht gerade die Begegnung innerhalb dieser Stadt.

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Lassen Sie mich erst einmal zu zwei anderen Schwerpunkten kommen. Den Schwerpunkt Migration und Teilhabe, den ich in der Regierungserklärung leider schmerzlich vermisst habe, werde ich in der zweiten Rederunde ansprechen. Jetzt erst einmal zu zwei anderen Punkten.