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Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie aber: Sind Sie auch entscheidungsfreudig, wenn es um unterstützende Maßnahmen auf Landesebene geht? Wenn wir wollen, dass das gegenwärtige und ein zukünftig erneuertes Bundesdatenschutzgesetz kein Papiertiger bleibt, müssen auch die Datenschutz- und Strafverfolgungsinstanzen in NordrheinWestfalen eine maßgebliche Stärkung erfahren. Ich kann nur hoffen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung hier nicht entzieht.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kruse, es war ja alles politisch korrekt, was Sie zum Datenschutz gesagt haben. In Ihrer Rede habe ich aber etwas vermisst. Im Mittelpunkt Ihrer Ausführungen stand die Sanktion bzw. die Aussage, dass wir in Bezug auf den Datenmissbrauch die Ermittler stärken und die Kriminalität stärker bekämpfen müssen.

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Wenn wir über Prävention beim Datenschutz reden, dann reden wir auch über die Einverständniserklärung. Ich glaube, das ist inzwischen Common Sense. Darüber bin ich auch sehr froh. Aber dann lassen Sie uns doch einmal über den hehren Grundsatz reden, den uns die Datenschützer seit Jahren vorhalten, nämlich über die Datensparsamkeit. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist der Schlüssel zur Prävention im Hinblick auf späteren Missbrauch, dass erst gar nicht diese Datenberge entstehen und dass Daten nur zweckgebunden und nur da, wo es unbedingt notwendig ist, erhoben werden.

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Sie haben hier im Plenarsaal ein Verfassungsschutzgesetz beschließen lassen, das Ihnen das Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen hat. Auch da ging es um Datenschutz.

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Antworten auf die Entwicklungen müssen wir dennoch geben. Das heißt, wir müssen staatlicherseits alles tun, um es Eltern und Kindern in der Praxis leicht zu machen, in den Genuss ihrer Rechte zu kommen. Dabei gilt: Kinderschutz vor Datenschutz. Weiter gilt: Bekenntnis zum Elternrecht, aber auch konsequente Durchsetzung von Kinderschutz, notfalls gegen den Elternwillen immer dann, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

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Beim Beauftragten für den Datenschutz wollen wir einen Beauftragten für Transparenz- und Informationsfreiheit installieren. Bei Unstimmigkeiten kann er konsultiert werden. Als unabhängige Institution hat er ein Beanstandungsrecht gegenüber behördlichen Entscheidungen. Alle zwei Jahre hat er dem Landtag und der Staatsregierung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und eventuelle Verbesserungsvorschläge vorzubringen, und zwar auch deswegen, weil wir in unserem Gesetzentwurf eine Evaluationspflicht vorsehen, die es dem Parlament gebietet, nachzuschauen, welche Auswirkungen unsere Gesetzgebung hat.

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Im Übrigen führt auch die SPD in ihrem Entwurf aus, dass Datenschutz und Geheimnisschutzbelange berücksichtigt werden müssen. Ich frage mich ernstlich, wo dieser große Wurf dieses Entwurfs sein soll, aufgrund dessen sich die Transparenz in Bayern gegenüber der bereits jetzt herrschenden Rechtslage wesentlich verbessert.

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Fast sechs Milliarden Menschen leben im Geltungsbereich eines Informationsfreiheitsgesetzes. Es gibt gute Gründe, Informationsfreiheit zu gewähren. Damit komme ich auf den heutigen Gesetzentwurf zu sprechen. Wo liegt die Grenze der Informationsfreiheit? Sie liegt selbstverständlich beim Datenschutz, und zwar dort, wo berechtigte Interessen Dritter und Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, aber natürlich auch dort, wo es um das Funktionieren von Verwaltung geht. Das alles muss in einem Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

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Es wurden des Weiteren interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 32 bis 34, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, der Tagesordnungspunkte 38, Erhalt des staatlichen Lotterie- und Sportwettenmonopols, und 41, Glücksspielwesen modernisieren, der Tagesordnungspunkte 39 und 40, Wissenschaftsplanung für das Land Bremen fortschreiben und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung dazu.

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Ich war damals bei der Debatte nicht dabei, aber ich kann in meiner Arbeit mit der Bürgerbeauftragten keinen Mangel an Kompetenz und auch kein Abgrenzungsproblem im Verhältnis zum Petitionsausschuss erkennen. Ich glaube nicht, dass der Bürgerbeauftragten Befugnisse zugestanden werden müssen oder können, wo sie Missstände im Behördenhandeln beseitigt. Sie soll mehr Kompetenzen, mehr Geld bekommen und dabei festlegen, wie bürgernah und wie freundlich Verwaltung aussieht. Dies hat aber im Gegensatz zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten, wo es gesetzlich geregelt ist, wie der Datenschutz auszusehen hat, keine gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Legitimierung. Sie kann folglich nicht rechtlich bindend Beanstandungen durchsetzen. Hiermit fehlen ganz klar die gesetzlich normierten Vorschriften. Sie sind weder in einem Gesetz noch in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt, wie bürgernahe und freundliche Verwaltung aussehen soll. Aus dem Grund müssen wir sagen, können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Ja selbst eine Strafandrohung ist im Gesetz vorgesehen, aber für uns rechtlich gar nicht möglich.

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Wir setzen uns selbstverständlich auch mit den Fragen auseinander, die aus dem Bereich des Datenschutzes an uns herangetragen werden, und berücksichtigen sie in angemessener Weise. Datenschutz ist wichtig, geht aber nicht vor Sicherheit.

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Drittens. Opferschutz und Datenschutz wurden und werden sorgfältig gegeneinander abgewogen. Hierbei geht es um die Abwägung zwischen den Grundrechten möglicher Opfer, deren Leben, Leib oder Freiheit bedroht wird, und denen des Störers, wie zum Beispiel dessen höchstpersönlichen Intimbereich. Informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und ich achte die Verantwortung des Datenschutzbeauftragten. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber auch vom Staat, dass er sie und ihre Kinder wirksam vor Alltagskriminalität, vor Kindesmissbrauch oder Entführungen und - soweit in einer freiheitlichen Gesellschaft möglich - auch vor Terrorbedrohung schützt. Es gilt für mich unumstößlich, dass wir nicht die Freiheit beseitigen wollen und dürfen, die wir zu schützen haben. Das sollten Sie übrigens zur Kenntnis nehmen, auch wenn es nicht zu Ihren vorbereiteten Reden beziehungsweise Angriffsklischees passt. Das sage ich gerade in Ihre Richtung, liebe Frau Kollegin Spoorendonk, nachdem ich Ihre sehr grobe Presseerklärung nach der Pressekonferenz mit dem Herrn Oppositionsführer und seiner Gattin gelesen habe.

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Die Opfer von Kriminalität sind ganz normale Bürger. Es sind eher die Schwächeren in der Gesellschaft, es sind seltener die mit Dienstwagen und mit privatem Sicherheitsdienst. Datenschutz ist wichtig, aber er darf nicht einer effektiven Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität entgegenstehen. Das gehört auch zur Verantwortung des Innenministers, zu der ich mich nachdrücklich bekenne. Ich bekenne mich auch dazu, dass die Politik - jedenfalls die Volksparteien, was die Grundlagen ihrer Politik angeht - sich nicht dem Willen der überwiegenden Zahl der Bevölkerung entziehen soll. Wer auf diesem Gebiet versagt, handelt sich schnell - ich sage das durchaus selbstkritisch - wie in Hamburg 19,4 % Schill ein. Aber bei aller Selbstkritik, verehrter Herr Kollege Klug, es waren nicht Sozialdemokraten, die mit dem Herrn auf der Regierungsbank gesessen haben. Das möchte ich hier auch deutlich sagen.

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Ich möchte das Gesetz zum Anlass nehmen, um Folgendes festzuhalten: Die Informationsansprüche der Bürger gegenüber Verwaltungshandeln stehen nicht zur Disposition. Dies ist ein fester Grundsatz und er hat auch in der schriftlichen Anhörung eine gewisse Rolle gespielt. Dieser Grundsatz wird mit diesem Gesetz deutlich. Ich möchte bei dieser Gelegenheit hinzufügen, dass ich gute Beispiele dafür sehe, wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz die Arbeit begleitet. Das möchte ich ausdrücklich festhalten.

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Ein Wort des Dankes noch für die Initiative des SSW, der in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz den wesentlich besseren Gesetzentwurf vorgelegt hat. Eigentlich ist es aus unserer Sicht nur schwer begreifbar, warum dieser Gesetzentwurf keine Zustimmung erhält, denn mit ihm werden viele Probleme, die mit der Schaffung eines eigenen Umweltinformationsgesetzes entstehen, besser gelöst. Wie gesagt, unser Abstimmungsverhalten habe ich erklärt. Vielen Dank an den SSW!

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Nun komme ich zu meinem eigentlichen Thema, den Einzelplänen 01, 02, 13 und 14. Vorweg mein Dank an Verwaltung und Kollegen! Die Haushaltsberatungen in diesem Jahr waren an der Sache orientiert und im Großen und Ganzen auch in dieser Tonlage ausgetragen. Wir konnten in einigen Bereichen gemeinsame Anliegen umsetzen. Ich denke zum Beispiel an die Aufstockung der Personalmittel für die Landesbeauftragte für den Datenschutz oder die Einrichtung eines Verbindungsbüros in Brüssel für den Landtag Brandenburg.

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die beiden unabhängigen Landesbeauftragten. Die Personalausstattung für die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht werden wir im Rahmen dieser Haushaltsberatungen weiter verbessern.

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Natürlich - das möchte ich klar und deutlich sagen - wäre es uns auch lieber gewesen, dass wir auch im Innenbereich noch mehr Geld zur Verfügung gehabt hätten. Zudem hätten wir auch gern - so, wie es von den Oppositionsfraktionen vorgetragen wird - mehr Polizei, mehr Datenschutz, mehr Personal und mehr Technik. Diese Forderungen lassen sich natürlich vonseiten der Opposition sehr viel besser vertreten; denn sie muss diese Forderungen niemals in praktische Politik umsetzen.

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Es bleibt also weiterhin möglich, auch Auskünfte über das privatrechtliche Handeln von Behörden zu erlangen, und das ist gut so. Der Gesetzentwurf für ein Umweltinformationsgesetz, welches unter anderem heute beschlossen werden soll, um die Umsetzungsfristen der EU zu wahren, ist aber ebenfalls nicht ausreichend gelungen. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hat hierzu eine mehrseitige Stellungnahme mit einzelnen Kritikpunkten verfasst, die leider nicht in das Gesetz eingearbeitet wurden. So kann beispielsweise eine Behörde ein Auskunftsverlangen von Umweltinformationen verweigern, wenn der Antrag offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde. Zunächst einmal muss üblicherweise kein Antragsteller seine Motive für die Antragstellung offenlegen. Der Anspruch auf Informationszugang ist voraussetzungslos. Dann zwingt die Richtlinie der EU auch nicht zur Umsetzung dieser Ablehnungsvorschrift, sondern stellt sie ins Benehmen der Mitgliedstaaten. Wir sollten eine solch unbestimmte Regelung, die auch zu Rechtsstreitigkeiten führen wird, nicht übernehmen, denn es ist in das Ermessen der Behörde gestellt zu erklären, wann ein Antrag missbräuchlich gestellt worden ist und wann nicht.

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Da die Landesregierung Verzicht angezeigt hat, sind wir am Ende der Aussprache und kommen nunmehr zur Abstimmung. Zu Einzelplan 01 ist über folgenden Änderungsantrag abzustimmen: Änderungsantrag in der Drucksache 5/6521 - eingebracht durch die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, Kapitel 01 030 Titel 428 10 - Stichwort: Aufstockung des Personals der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Erhöhung des Ansatzes und des Stellenplans in den Jahren 2013 und 2014. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Mit einer deutlichen Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

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b) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in die Kommission beim Landesbe- auftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3727 –

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Nirgendwo im Bericht der Staatsregierung findet sich auch nur das Wort Datenschutz. Der findet hier nicht statt, nicht im Bericht. Ob er real draußen stattfindet, wissen wir nicht. Das hätten wir aber gern gewusst. Dazu hätte ein solcher Bericht auch dienen können. Man hätte sich darüber Gewissheit verschaffen können, dass die sächsischen Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft die notwendige Sicherheit gewährleisten, was ihre Aufgabe ist, dass sie das ernst tun, aber auch mit Augenmaß und Umsicht, und dass sie abzuwägen wissen zwischen den notwendigen Eingriffen in die Grundrechte von konkret Betroffenen bzw. einer Vielzahl abstrakt betroffener Bürger und den notwendigen Sicherheitsanforderungen. Das steht hier nicht.

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Bei der Ausstattung der Räume soll besonders die Barrierefreiheit beachtet werden. Außerdem sollen die Vereinbarungen die Erreichbarkeit und Vertretung bei Abwesenheit, Datenschutz, die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Öffentlichkeitsarbeit und auch die Wirkungskontrolle regeln.

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Ich glaube, dass alle Fraktionen in diesem Haus es unterstützen, dass die Bundesregierung tätig geworden ist, um den enormen Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in den Datenschutz, der in den letzten Monaten entstanden ist, wieder ein Stück weit zu beheben. Es ist aber auch deutlich geworden, dass es viele Ängste im Vorfeld des Regierungsbeschlusses in Berlin gab, ob denn all das, was man sich vorgenommen hatte, nicht doch noch von Lobbyisten aus der Wirtschaft durchlöchert und wieder gängiger gemacht wird für die Unternehmen, die meinen, dadurch wirtschaftlich Schaden zu nehmen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Datenschutz ist im Wandel. In den letzten Jahrzehnten haben wir uns viel mehr damit beschäftigt, inwieweit auf staatlicher Ebene die Verwaltung Daten ordnungsgemäß verwaltet und den Bürger beeinträchtigt. Diese Diskussion ist nahezu am Ende angelangt. Auch die Diskussion zum BKA-Gesetz ist letztendlich nur noch eine letzte Ausjustierung, aber nichts weiter.

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Dazu ist einiges gesagt worden, was wir uneingeschränkt mittragen. Die Novelle des Polizeigesetzes wird gemeinsam sorgfältig besprochen werden müssen, und zwar im Hinblick auf die Frage, in welchem Umfang darin notwendige Gesetzesvorbehalte gegenüber dem Datenschutz gemacht werden und wo andererseits Freiheitsrechte nicht berücksichtigt werden, die den Wert und die Wertschätzung unserer Demokratie ausmachen.

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Der Telefonkonzern verzichtete zwar angesichts der heftigen öffentlichen Kritik auf diese Pläne und erklärte, man habe diese Möglichkeit lediglich in Erwägung gezogen und es gebe weder einen Verkauf an Behörden noch an Private. Doch das tatsächliche Problem liegt tiefer. Zu Recht hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar davor gewarnt und gesagt, er sehe einen gefährlichen Trend, dass solche Informationen zum einen immer wichtiger werden, zum anderen die Verbreitung von Smartphones zunimmt.

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Darüber hinaus können sich Grauzonen ergeben. Kollegin Guttenberger hat es angedeutet. Herr Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat darauf hingewiesen, dass diese konkrete Entwicklung in Deutschland nicht möglich ist. Dabei bleibt es.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Impulse aus Bayern sind gut, wenn sie zu einem guten Ziel führen. Der Antrag der FDP wird von uns unterstützt, weil er in die richtige Richtung geht. Sicherheitsexperten mahnen schon seit Jahrzehnten den Datenschutz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich bei der Nutzung ihrer Smartphones und Handys nicht ausreichend geschützt. Mit dem fehlenden Vertrauen haben Sie vollkommen Recht. Vertrauen verdienen nur die, die substanzielle Anstrengungen für ausreichende ITSicherheit und Datenschutz vorweisen. Dazu gehören viele Hersteller von Handys und Apps leider nicht.

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Er hat vor wenigen Tagen auch noch einmal gesagt, inzwischen sei nach seiner Meinung eine Schwerpunktverlagerung von den Freiheitsrechten hin zur Sicherheit unter Eingriff in diese Freiheitsrechte erfolgt. Wir alle haben das festgestellt, als es darum ging, dass die Rasterfahndung mit 1,8 Millionen Datensätzen eben keinerlei Ergebnis gebracht hat. Vor dem Hintergrund dessen, was dort an Kapazitäten gebunden worden ist, um über Jahre hinweg abzuklären, müssen wir uns immer der damit verbundenen Verantwortung und dessen bewusst sein, dass Sicherheit die Voraussetzung für die Freiheit ist, dass aber Bürgerrechte und die Grundrechte, die im Datenschutz gegeben sind, verfassungsmäßige Positionen sind.