Andrea Milz

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit es die Menschheit gibt, gibt es Träume, Vorstellungen und Erwartungen über und an unser Leben und auch an unsere Zukunft. Ich bin sicher, dass jeder von uns – ob in seiner Kindheit oder in späteren Jahren, animiert
durch ein Buch oder einen Film – mindestens einmal in seinem Leben von einer Zeitreise geträumt hat. Warum dieser Vergleich? – „Das ist doch reine Fiktion“, mögen Sie jetzt sagen, „und hat mit der Realität nicht viel zu tun“. Ja, das stimmt. Dennoch beflügeln Zukunftsträume und Zukunftsvorstellungen unsere Phantasie.
Nun ist es mit der Phantasie nicht bei jedem gleichgestellt. Ich nehme als Beispiel den Beitrag von Frau Löhrmann. Sie hat die Rede des Ministerpräsidenten kritisiert, es hätte drei Puzzleteile gegeben, die man nicht zu einem Bild zusammensetzen könne. Es kommt natürlich auf die Reihenfolge an, in der man die Puzzelteile zusammensetzt. Wenn ich Regierungshandeln und die Erfahrungen nehme, um dann, in einem zweiten Schritt, das Puzzleteil Zukunftskommission zu legen und zu schauen, welche Anstöße mir gegeben werden, dann kann ich im dritten Schritt ein Puzzleteil legen, in dem ich Visionen für die Zukunft entwickle. Dazu – auch das ist hier kritisiert worden – muss ich natürlich Fragen stellen dürfen. Ich brauche Fragen, um auf Antworten zu kommen. Unabhängig davon, ob diese Fragen einen abschreckenden Charakter haben oder ob sie uns ins Schwärmen versetzen: Sie regen zum Denken an und erinnern uns vor allen Dingen daran, dass es eben nicht nur das Hier und Heute gibt, sondern auch ein Morgen, ein Übermorgen, ein nächstes Jahrzehnt und auch ein nächstes Jahrhundert.
Genau an dieser Stelle möchte ich auf die heutige Debatte und den Abschlussbericht zu sprechen kommen. Hier haben sich Menschen mit einer spannenden Mischung aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik auf eine Art Zukunftsreise begeben. Ich fand zwei Dinge ungewöhnlich, aber auch sehr ansprechend gelungen. Zum einen ist es die Wortwahl der zentralen Frage, wie wir im Jahr 2025 leben wollen. Mit diesem zunächst unwesentlich erscheinenden Wort „wollen“ verdeutlicht man einen nicht unwesentlichen positiven Anreiz. Das heißt, wir haben es selbst in der Hand, welche Weichen wir für unsere Zukunft stellen. Im Ergebnis stellt sich dann eine interessante Vorausschau auf unsere Gesellschaft von morgen dar. Zum anderen finde ich es auch sehr förderlich, dass der Abschlussbericht sowie die Formulierung der sogenannten kritischen Fragen keine Art Handbuch für die Gesellschaft darstellen oder auch kein Wahlprogramm sein sollen, sondern ein sinnvoller Anstoß für gesellschaftliche Debatten.
Eine dieser Debatten ist uns allen mittlerweile bekannt, nämlich dass sich die demografischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in unserem Land verändert haben und sich in den nächsten Jahren weiterhin bedeutend verändern werden. Bei diesem Befund dürfen wir es natürlich nicht belassen. Um Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu machen, müssen wir frühzeitig wissen, was zu tun ist und wie es zu tun ist. Heute sind alle Lebensphasen
auch Bildungsphasen. Um die damit verbundenen politischen Schlussfolgerungen zu ziehen und die Konsequenzen zu gestalten, sind die zahlreichen Empfehlungen der Zukunftskommission sehr wertvoll. Einige Punkte bestätigen unseren eingeschlagenen Weg, andere lenken unseren Blick aber auch in neue Richtungen. Der demografische Wandel hat viele Gesichter. Um ihn erfolgreich gestalten zu können, müssen sich sowohl die Ballungszentren unseres Landes als auch die ländlichen Räume den Herausforderungen stellen sowie die Chancen und gleichzeitig die Risiken erkennen.
Die ländlichen Räume sind in besonderer Weise betroffen. Gerade junge Menschen, die für ihre Ausbildung ihre Heimat verlassen, kehren oftmals nicht dorthin zurück. Sie finden Karrieremöglichkeiten in hoch qualifizierten Jobs häufig eher in den Städten. Die Folge ist eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung im ländlichen Raum und eine Abnahme der dortigen Siedlungsdichte. Ballungszentren und ländliche Regionen gehören aber untrennbar zur Identität unseres Landes. Gemeinsam geben sie ihm sein unverwechselbares Gesicht und bieten eine hohe Lebensqualität, die wir auch in einem bereits eingesetzten Wandlungsprozess erhalten wollen.
Zu dieser Lebensqualität gehört ebenso ein intensiver Dialog zwischen den Generationen, der den Zusammenhalt unserer Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht. Wir alle können und müssen darauf Einfluss nehmen, dass negative, nicht zeitgemäße und ungerechtfertigte Bilder vom Alter, aber auch von der Jugend aus den Köpfen einiger Unbelehrbarer verschwinden. Negative Beurteilungen und unwürdige Behandlungen von Menschen nur aufgrund ihres Lebensalters sind zu verhindern. Wir werden alle alt, und wir waren alle jung. Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, dass beide Potenziale nicht ungenutzt bleiben. Da sind wir uns mit der Zukunftskommission einig.
Einig bin ich auch – ich sage bewusst „ich“ – mit den Aussagen zu den Potenzialen von Frauen. Niemand kann es sich leisten – die Gesellschaft nicht, die Politik nicht und die Unternehmen nicht – , diese Potenziale als nebensächlich zu betrachten.
Um den Wünschen und berechtigten Ansprüchen von Frauen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen, gilt es, Erwerbsarbeit familienintegrierend zu gestalten. Zudem wird man oder auch Mann – groß geschrieben – nicht mehr lange verhindern können, dass Frauen mit hoher Berufsqualifikation die oberen Karriereetagen oder Aufsichtsratsmandate erobern.
Wenden wir uns anderen Themenbereichen zu, finden wir auch dort Übereinstimmungen in unse
rer politischen Schwerpunktsetzung für mehr Chancen, mehr Gerechtigkeit und mehr Bildung mit den Empfehlungen der Kommission.
Der qualitative und quantitative Ausbau unserer Betreuungsangebote für die Kleinsten hat Vorfahrt, und dies wird sich auch in Zukunft fortsetzen.
Die Kommission empfiehlt eine bessere Beteiligung der Eltern und formuliert am Ende ihrer Zeitreise, also im Jahr 2025 – ich zitiere –: „An die Stelle des einstigen Nebeneinanders trat ein stärkeres Miteinander von privater und öffentlicher Erziehung und Bildung.“
Ich stimme der Kommission voll und ganz zu, dass wir die Partnerschaft von Eltern und Pädagogen noch offensiver unterstützen müssen.
Die bereits realisierten Familienzentren – das sind keine Visionen mehr – machen sehr deutlich, wie unerlässlich und erfolgreich eine innovative Vernetzung von Kompetenzen ist. Nur wenn wirklich jedes Kind im Mittelpunkt steht, können wir ihm das Rüstzeug vermitteln, welches es im Leben braucht. Grundwissen, Lernbereitschaft und -fähigkeit und das Zusammenspiel mit anderen, davon werden alle – sozial stark oder schwach, in Deutschland geboren oder zugezogen – profitieren. Für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund ist gerade die Kita zudem oftmals ein leichter Weg, direkt mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und dort ihre Sprache zu lernen.
Die Zukunftskommission spricht hier von Müttern und Vätern als dem Schlüssel zur Integration. Egal, ob wir von sozialer oder kultureller Integration sprechen, auch hier stimme ich zu und sehe trotz aller Erfolge noch einen langen Weg vor uns; denn nur wenn alle an Bildungs- und Arbeitsmarktchancen teilhaben, gelingt ein fruchtbares Zusammenwachsen der verschiedenen Kulturen.
Leider endet hier meine Zeit, die mir für diese Zeitreise zur Verfügung steht. So bleibt es mir nur noch, den Mitgliedern der Kommission für die Denkanstöße herzlich zu danken und uns allen zu wünschen, dass wir im Interesse unserer Nachkommen gute Ergebnisse erzielen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute das erste Mal in dieser Wahlperiode Gelegenheit haben, über Tourismus zu reden und damit auch ein bisschen auf die Bedeutung hinweisen können, die diesem Thema gebührt.
Einige Zahlen dazu: Im Jahr 2008 hat der Tourismussektor rund 3 % des Bruttoinlandsproduktes in Nordrhein-Westfalen erwirtschaftet. Wenn man auf den Arbeitsmarkt blickt, stellt man fest, dass 530.000 Menschen bei uns direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig sind. Wir hatten 41,5 Millionen Übernachtungen, und damit kamen so viele Gäste wie nie zuvor zu uns nach Nordrhein-Westfalen. Ein Fünftel von diesen Touristen kam aus dem Ausland.
Darüber hinaus wirkt der Tourismus natürlich auch als Verstärkung für eine positive Standortentwicklung. Wer als Tourist an Rhein und Ruhr gewesen ist, der kann sich auch vorstellen, hier bei uns zu leben oder zu arbeiten. Damit verhindert man Abwanderung von guten Kräften und wirbt neue Nachwuchskräfte für unseren Arbeitsmarkt an, und natürlich werden auch Investoren angelockt.
Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen schließlich auch viel zu bieten, nicht nur einen hohen Freizeit- und Erholungswert, sondern auch einen lebendigen und vielfältigen Kulturraum innerhalb Europas, zudem eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, wobei ich unser schönes Siebengebirge davon ein bisschen ausnehmen muss. Wir warten ja schon seit Jahren auf eine Entlastungsstraße, aber das setze ich einmal in Klammern; es gibt also auch da noch etwas zu tun. Außerdem haben wir vier internationale Messeplätze in Nordrhein-Westfalen. So ist es nicht verwunderlich, dass wir zu den beliebtesten Reisezielen in Deutschland gehören und der Tourismus sich auf Erfolgskurs befindet.
Wir haben allerdings noch Nachholbedarf, und das Potenzial unseres Tourismus ist noch lange nicht ausgeschöpft. Trotz der vielen Standortvorzüge ist das Land Nordrhein-Westfalen bislang noch nicht ausreichend als Tourismusziel wahrgenommen
worden. Ich bin ganz sicher, dass wir das besser können. Es muss uns gelingen, die Stärken unseres Landes klarer herauszustellen und zu entwickeln, um damit noch einmal einen Schub für den Tourismussektor und damit für den gesamten Wirtschaftsstandort NRW zu bekommen.
Die Landesregierung fördert den Tourismus bereits umfangreich. Neben dem Wirtschaftsministerium leisten weitere Ressorts ihren Beitrag und weisen in ihren jeweiligen Haushalten Gelder für den Tourismus aus. Die Vernetzung der örtlichen Angebote wird seit einigen Jahren vom übergreifend tätigen „Tourismus NRW e. V.“ unterstützt. Die Förderung dieses Vereins wurde entsprechend seiner Bedeutung von damals 500.000 € auf 925.000 € fast verdoppelt. Der touristische Wettbewerb „Erlebnis NRW“ wurde initiiert und aus dem Fonds für Regionalentwicklung gefördert.
Dennoch: Wir können das noch besser. Eine weitere Imagesteigerung des Tourismusstandortes NRW ist notwendig. Erst Schritte hat die Landesregierung bereits unternommen. Sie hat die Marketingkampagne „We love the New“ ins Leben gerufen. Sie hat über den Tourismus NRW e. V. vom Institut Roland Berger einen touristischem Masterplan, also eine neue Tourismusstrategie, für NordrheinWestfalen erarbeiten lassen, auf die die Ministerin gleich sicher noch eingehen wird.
Dazu von dieser Stelle aus nur so viel: Für die Umsetzung dieses Masterplans sowie für die Steigerung des Images des Tourismusstandortes Nordrhein-Westfalen ist eine stärke Vernetzung der Akteure, eine Bündelung der Kräfte notwendig. Eine Verzahnung und gemeinsame Planung der verschiedenen, den Tourismus fördernden Ressorts könnte die Effizienz der Beiträge noch erhöhen. Die Frage, wie die Fördertöpfe der Ministerien zusammengefasst oder im Verbund betrachtet und ausgegeben werden können, muss geklärt werden.
Eine für das gesamte Bundesland verbindliche Landesstrategie ist für die Profilierung NRWs als Tourismusziel wichtig. Wir fordern daher in unserem Antrag die Landesregierung zu einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, dem Aufbau von Kompetenznetzwerken in den Tourismusbereichen „Business“, „Aktiv“, „Gesundheit“, „Kultur“ sowie „Stadt & Event“ und zum Aufbau einer einheitlichen Dachmarke für den Tourismusstandort NRW auf.
Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich in der Tourismusbranche verstärkt der Mittelstandsförderung anzunehmen, das Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe zu unterstützen und ein entsprechendes Programm zu entwickeln, dem Tourismus im Bereich der Wirtschaftsförderung angemessenen Raum zu geben, sich ressortübergreifend mit der mittelfristigen Tourismusplanung für das Land auseinanderzusetzen und bestehende Initiativen wie zum Beispiel „Unser Dorf hat Zukunft“ um den touristischen Fokus zu erweitern.
Der Tourismus in NRW muss als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden. Er muss gebündelt, effizient und transparent gefördert und dann auch klar und zielgerichtet kommuniziert werden. Nur so bleibt der Tourismus in NRW auch weiter auf Erfolgskurs. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Qualität der Elementarbildung ist in der Tat eines der wichtigsten Themen, mit denen wir uns hier beschäftigen. Wir haben dies allein mit dem vorliegenden Antrag seit mehr als einem Jahr getan. Sowohl im Plenum als auch in einer Anhörung und in den Fachausschüssen ist dieses Thema beraten worden. Die engagierten Diskussionen dort zeigen die Bedeutung des Themas. Es ist nicht nur ein Thema von hoher Bedeutung für uns in der Politik, sondern ich meine damit auch all die Menschen, die als Eltern, beruflich oder auch ehrenamtlich täglich ihr Bestes für die Kleinen geben. Für sie ist die Bedeutung genauso klar wie für uns alle.
Aber über die Wege zu dem Ziel, die Qualität in der frühkindlichen Bildung noch zu steigern, ist ebenfalls häufig – sowohl im Zusammenhang wie auch in Teilaspekten – diskutiert worden. Wir haben uns dazu alle sehr viele Gedanken gemacht. Der vorliegende Antrag fasst nach unserer Meinung zwar viele Aspekte zusammen, bringt aber nichts Neues, worüber wir im Moment tatsächlich abstimmen könnten. Denn nach einem Jahr ist vieles von dem, was in dem Antrag an Forderungen an uns herangetragen worden ist, schon erledigt.
Die Landesregierung misst dem Bildungsauftrag in der Kinderbetreuung in den Einrichtungen sowie der Qualifizierung des Personals einen hohen Stellenwert bei. Das sehen wir anders, als Frau Asch es gerade in ihrer Kritik behauptet hat. Das Kinderbildungsgesetz mit all seinen Folgen ist hier schon sehr häufig kontrovers diskutiert worden. Wir als Koalitionsfraktionen haben bereits im Jahr 2005 im Koalitionsvertrag beschlossen, Leitungspositionen in Kindertageseinrichtungen an eine Hochschulausbildung oder vergleichbare Qualifikation zu knüpfen. Inzwischen bieten etliche Hochschulen in NRW
schon entsprechende Studiengänge an. Im Dialog mit den Hochschulen ist es wichtig, die Vorstellungen der Politik über ein einheitliches Berufs- und Ausbildungsbild im Konflikt mit den Freiheiten der Hochschulen zu verdeutlichen. Wenn diese Ausbildungsgänge erst einmal zu ausgebildeten Erzieherinnen mit Hochschulabschluss geführt haben, werden wir uns selbstverständlich irgendwann zum Thema Geld äußern müssen. Ob heute der richtige Zeitpunkt dafür ist, wage ich zu bezweifeln.
Das Kinderbildungsgesetz ist – auch da stimme ich Frau Asch nicht zu – keineswegs eine Verschlechterung in Bezug auf die Qualifikation gewesen. Vielmehr wurden damit erstmals in der Geschichte des Landes Qualifikations- und Personalvereinbarungen unter Einbeziehung aller Trägerzusammenschlüsse – einschließlich der kommunalen Spitzenverbände – geschlossen. Alle in den Einrichtungen tätigen Berufsgruppen werden dabei individuell betrachtet. Man hat sich sogar die Mühe gemacht, mögliche Hindernisse, Lebensleistungen und Ausnahmen mit zu beleuchten. Das ist etwas, was wir vorher, im alten GTK, überhaupt nicht hatten.
Bei allen Angeboten ist natürlich darauf zu achten, dass Aus-, Fort- und Weiterbildung so gestaltet werden, dass sie aufeinander aufbauen und damit auch Kontinuität entsteht. Das Stichwort „lebenslanges Lernen“ gilt hier genauso wie in anderen Berufen auch. Wir sind auf einem guten Weg, und sicherlich müssen wir noch besser werden; das ist unbestritten. Neue Herausforderungen erfordern immer neue Qualifikationen.
Dazu haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, der wichtige Ziele formuliert. Nehmen wir zum Beispiel den Bereich der unter Dreijährigen. Dort besteht die Notwendigkeit zur Fortbildung nicht nur für das Personal in den Einrichtungen, sondern auch für die Menschen, die in der Tagespflege tätig sind, weil sie gerade bei dieser Altersgruppe eine große Rolle spielen.
Daher ist es ein Anliegen der Koalitionsfraktionen, für alle Bildungsmodule qualitätssichernde Instrumente – wiederum gemeinsam mit den Trägergruppen der Einrichtungen – zu erarbeiten. Auch Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sollen hierbei unterstützt werden. Weiterhin halten wir an unserem Ziel fest, dass langfristig insbesondere die Leitung einer Kindertagesstätte über ein Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen sollte. Wir erbitten deshalb bis zum Ende des Jahres 2009 einen Bericht der Landesregierung, der uns über Schritte zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen informiert. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass in Medienformaten zunehmend Kinder bei Produktionen für Film und Fernsehen oder auch in der Fotobranche beschäftigt werden. Wir wissen ja alle, worüber wir hier heute reden: „Erwachsen auf Probe“. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich persönlich finde diese Sendung blöd. Ich würde sie mir auch nicht anschauen.
Ich sehe einfach, dass dort die Gefahr besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist und dass es keinen Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung gibt. Auch Privatsphäre und Ehre spielen keine Rolle. Deswegen denke ich, dass diese Sendung ein Sensationsformat ist. Es ist weit davon entfernt, dass Jugendliche effektive Hilfe oder Erfahrungen in irgendeiner Art sammeln können, die ihnen etwas nützen.
Wir unter uns hier sehen sicherlich mehrheitlich das Ganze als ethisch und pädagogisch unverantwortlich, aber leider ist es rechtlich zulässig. Das ist auch der Grund, warum wir heute zu Recht diese Debatte führen. Das Grundanliegen von Bündnis 90/Die Grünen ist richtig. Ich halte die geforderten Maßnahmen allerdings für ungeeignet, dass dadurch tatsächlich der Schutz für Kinder verstärkt wird.
Ich sage Ihnen auch, warum ich dazu komme: Jegliche Kinderarbeit, auch in Film und Fotoproduktio
nen, ist grundsätzlich verboten. Das regeln nun schon die geltenden Bestimmungen im Jugendschutzgesetz. Im Einzelfall kann aber auch nach Jugendarbeitsschutzgesetz eine Ausnahmegenehmigung eben für diese Medienproduktionen erteilt werden. Kinder von über drei bis sechs Jahren dürfen nun eben bis zu zwei Stunden täglich mitwirken und Kinder über sechs Jahren bis zu vier Stunden.
Das Genehmigungsverfahren wird in NRW auch von den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz durchgeführt. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens ist zwar auch eine Anhörung des Jugendamtes vorgesehen, aber nicht die Beteiligung. In NRW wird zudem § 6 des Jugendarbeitschutzgesetzes durch die Richtlinien für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern im Medien- und Kulturbereich aus dem Jahre 2000 konkretisiert. Für Kinder unter drei Jahren kann keine Genehmigung erteilt werden. Eine gestaltende und aktive Mitwirkung von Kleinkindern ist nicht erlaubt und bei Babys auch zudem nicht durchführbar.
Diese nicht aktive Mitwirkung, also das reine Filmen von Säuglingen und Kleinkindern, kann nicht im Sinne des Jugendarbeitschutzgesetzes als Arbeit definiert werden. Somit kann in diesem gesetzlichen Rahmen kein weiter gehender Schutz für Kleinkinder gewährleistet werden. Wir müssen also tatsächlich andere Instrumente finden, die vor allen Dingen auf die Frage des allgemeinen Kindeswohls abstellen. Das Wort Kindeswohl taucht in dem Antrag nur einmal auf. Das finde ich an der Stelle auch schade.
Es bietet sich also an, verstärkte Schutzmaßnahmen bei Medienproduktionen mit Kleinkindern im Rahmen des geplanten umfassenden Kinderschutzgesetzes zu verankern. Da hoffen wir ja alle, dass das in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages auch verabschiedet wird.
Es war ja in dem Fall die SPD, die mit dem Argument „fehlende Substanz“ eine zügige Reform des Kinderschutzgesetzes im Bundestag blockiert hat. Aus unserer Sicht fehlt nun auch im vorliegenden Antrag der Grünen die notwendige Substanz, um einen wirksamen Schutz durch das Jugendarbeitschutzgesetz zu erzielen.
In Nordrhein-Westfalen werden bei der Mitwirkung von Kindern in Medienproduktionen noch besondere physische und psychische Belastungen der Kinder durch die Forderungen der zusätzlichen Einbindung von Kinderpsychologen und medienpädagogischen Fachkräften im bereits erwähnten Bewilligungsverfahren berücksichtigt.
Ich halte es daher für sinnvoll, dass wir im Rahmen einer künftigen Novellierung des Jugendarbeitschutzgesetzes den Einsatz medienpädagogischer Fachkräfte in Anlehnung an die NRW-Richtlinie in das Gesetz aufnehmen. Das generelle Aushebeln des Kinder- und Jugendschutzes durch eine Überschreitung von Ländergrenzen, die Sie im Antrag
signalisieren, ist nach meiner Ansicht bereits jetzt nicht zulässig. Der Kinder- und Jugendschutz hört nicht an Ländergrenzen auf, er ist grundsätzlich umfassend zu sehen.
Frau Asch sprach auch schon über die Kinderkommission im Bundestag, die sich mit der Thematik bereits intensiv befasst hat. Sie hat angeregt, einen Ethikbeirat für die Produktion von Rundfunksendungen einzurichten. Ich glaube, das könnte ein sinnvoller Weg sein. Daher schlage ich vor, dass wir die Debatte im Bund aufmerksam verfolgen, ohne dass wir hier an dieser Stelle aber schon bestimmte Dinge, die vielleicht wirkungslos sind, favorisieren.
Auch wenn es sich nicht um direkten Schutz von Kindern bei Medienproduktionen handelt, freue ich mich auch über indirekte Wirkungen, die schon die Debatte um diese umstrittene Sendung ausgelöst hat. Es gibt bereits mehrere Firmen, die ihre Werbespots aus dem Sendeumfeld der Sendung zurückgezogen haben, z. B. Nintendo oder IKEA. Sie haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine pädagogisch fragwürdige Sendung dem Image ihrer Unternehmen abträglich ist.
Es ist traurig, dass wir im Rahmen von zig Regelwerken eine so selbstverständliche Notwendigkeit wie das Kindeswohl untermauern müssen. Wenn die Gesellschaft Sitte, Anstand und auch ein ausgeprägtes Bewusstsein für tragbare und untragbare Medienformate als Grundlage nimmt, können wir Kinder stärker in den Blick nehmen und auch intensiver bewachen.
Vor diesem Hintergrund ist die heutige Debatte sicher sinnvoll. Nicht zuletzt geht es hiermit auch deutlich um einen Appell an den TV-Sender, keine unverantwortliche Unterhaltung zu betreiben. Es muss uns gelingen, ein stärkeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auch Kinder Rechte haben und dass wir alle, auch das Privatfernsehen, eine moralische Verantwortlichkeit tragen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wahlprogramm der CDU zur anstehenden Europawahl kann man mit Verweis auf die Entwicklung in der Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau lesen:
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern, setzen wir uns für Lohngleichheit, eine ausgewogene Präsenz von Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Ich glaube, diesen Satz unterschreiben Frauen und Männer gerne. Die konkrete Ausgestaltung, wie diese Präsenz von Frauen in Führungspositionen gesteigert werden soll, ist nicht so einfach. Viele Ideen, wie sie zum Beispiel in Norwegen erfolgreich umgesetzt wurden, finden dann schon nicht mehr alle Frauen und Männer gut. Den Antrag der SPDFraktion wiederum finden die Koalitionsfraktionen nicht gut,
weil Norwegen eben nicht Deutschland ist und sicherlich auch nicht 1:1 umgesetzt werden kann.
Den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finde ich persönlich ziemlich gut. Das reicht aber leider nicht für die Mehrheit. Frei nach Luther: „Hier stehe ich und kann nicht anders!“, werde ich heute daher leider auch gegen diesen Antrag stimmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind derzeit noch nicht so weit. Ich sage das ganz ehrlich. Ich wäre gern weiter, wir sind es aber nicht. Es gibt Klärungsbedarf sowohl in der Koalition als auch innerhalb der CDU-Fraktion. Das gebe ich zu, weil das so ist.
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass bis zu den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag im kommenden Jahr die notwendige Abstimmung bzw. Klärung erfolgt ist.
Was könnte denn zum Beispiel nach unserer Auffassung oder vielleicht auch nach der Auffassung der CDU-Frauen in unserer Fraktion Gegenstand sein? Was wollen wir da reinschreiben? – Ich darf ja hier und heute einmal träumen und fange mit dem
harmlosesten Thema an; das ist ja auch immer wieder sehr übereinstimmend möglich.
Das Thema freiwillige Selbstverpflichtung hatten wir schon, es bringt nicht viel.
Was man natürlich machen müsste, ist, dass bei Neuwahlen in den Aufsichtsräten zum Beispiel berücksichtigt werden muss, dass immer der Geschlechteranteil, der in der Minderheit ist, um mindestens eine Position erhöht werden sollte.
Die Politik und die Öffentlichkeit sollten das natürlich dann auch nachhaltig einfordern und überprüfen.
Als Punkt zwei käme – das ist sicherlich auch noch nicht so strittig – die Aufnahme einer Empfehlung in den Deutschen Corporate Governance Kodex hinzu, die ebenfalls die Geschlechterausgewogenheit sicherstellt. Das würde zum Beispiel bei einer Nichteinhaltung der Empfehlung bedeuten, dass man die Gründe veröffentlichen müsste.
Punkt drei – da sage ich wiederum: hätte ich gerne, braucht aber bei uns noch eine intensive Diskussion – ist die gesetzliche Festschreibung des Drittels, wenn die freiwilligen Maßnahmen nach zwei Jahren nicht greifen, und dann auch mit geeigneten Sanktionen.
Wenn ich hier heute stehe und Ihnen nur sagen kann, was ich persönlich gerne hätte, bin ich trotzdem von einem Punkt überzeugt. In Köln sagt man immer: Et kütt, wie et kütt. Ich schaue jetzt einmal die Skeptiker in CDU und FDP an und rufe ihren Männern heute hier in Erinnerung: Vor 100 Jahren wollten Ihre Vorfahren Frauen aus den Parteien heraushalten. Seit 1908 mischen wir dort kräftig mit.
Vor 90 Jahren wollten Sie Frauen kein Wahlrecht geben. Seit 1918 machen wir selbstbewusst Kreuzchen. Vor 60 Jahren haben Sie Gleichberechtigung ärgerlich gefunden. Heute – seit 1949 – sind Männer und Frauen gleichberechtigt.
Vor 30 Jahren bestimmten Männer noch über die Berufstätigkeit ihrer Ehefrauen. Seit 1977 bestimmen wir über unsere Arbeitskraft.
Vor 20 Jahren hieß Frau Meier nach der Eheschließung Frau Schmitz. Seit 1991 heißt sie Meier, Schmitz oder Meier-Schmitz. Vor fünf Jahren war Gerhard Schröder Bundeskanzler, und heute ist das Angela Merkel. Manche Dinge dauern eben etwas länger.
Sie, meine Herren, werden uns zwar heute, aber nicht mehr lange aus den Führungsfunktionen heraushalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nach fast genau einem Jahr die gleiche Debatte noch einmal. Schon wieder versucht die Opposition darzustellen, dass es sich beim Thema Ergänzungskräfte um ein generelles Problem des KiBiz handelt. Nach dem Vortrag von Frau Altenkamp kann man fast meinen, die Ergänzungskräfte seien Angestellte der Landesregierung. Irgendwo stimmt das doch alles nicht.
Um es vorwegzunehmen: Wenn wir hier über Einzelfälle und Härtefälle reden und dann natürlich die Träger bitten, nach individuellen Lösungen zu suchen, so hat das überhaupt nichts damit zu tun, dass wir ein Fachkräftegebot außer Kraft setzen wollten. Vielmehr wollen wir dort helfen, wo Ergänzungskräfte vielleicht persönliche Gründe und individuelle Situationen geltend machen wollen, die dem im Wege stehen, was in der Personalvereinbarung vorgegeben ist.
Generell finde ich Ihren Antrag unsinnig. Sie gehen wie immer von falschen Voraussetzungen aus. Auch darüber haben wir schon vor einem Jahr geredet. Sie tun so, als wenn die Ergänzungskräfte nach dem KiBiz nur noch in der Gruppenform III eingesetzt werden könnten. Auch das ist nicht wahr. Sondern in den Gruppenformen I und II können sie zusätzlich zu den Fachkräften eingesetzt werden. Sie wissen alle, nach dem KiBiz sind das nur noch Berechnungsgrundlagen; denn die alten Gruppenzuordnungen gibt es so gar nicht mehr.
Wir wissen, dass die Gruppenform III – bestimmt auch noch für viele Jahre – die am meisten vorkommende Gruppenform in Deutschland überhaupt ist. Deswegen ist es fragwürdig, ob wir das Problem in dieser Dimension überhaupt haben, wie das dargestellt wird.
Denn in dieser Gruppenform III haben wir die Ergänzungskräfte nun einmal dauerhaft. Erst wenn Fachkräfte durch eine Ergänzungskraft in den anderen beiden Formen ersetzt werden, dann ist diese
Weiterbildungsverpflichtung bindend. Dagegen hat hier überhaupt niemand etwas.
Wir halten an dem Fachkräfteprinzip fest. Darüber waren wir uns, egal von welcher Seite, eigentlich mit allen Diskutanten einig, auch in der Opposition, dass Fachlichkeit geboten ist.
Sie selbst aber schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie Ergänzungskräfte „mit einer Berufspraxis von mindestens fünf Jahren“, die die erforderlichen Anforderungen zur Absolvierung einer Erzieherinnenausbildung nicht erfüllen, „im Rahmen von Einzelfallprüfungen“ den Zugang zu dieser Ausbildung ermöglichen wollen. Das haben wir schon vor einem Jahr nicht gut gefunden, das finden wir auch heute nicht gut.
Die restlichen Forderungen Ihres Antrags lese ich wie einen Antrag für mehr Bürokratie. Da steht: die Träger mit Abfragen quälen, die Träger mit Konzepterstellungen wieder einmal bombardieren, die Landesregierung soll schon wieder Berichte schreiben – daran hält sie sich auch –, zusätzlich soll die Landesregierung noch einmal Konzepte vorlegen. Da ist doch nichts, was der Situation der einzelnen Ergänzungskraft wirklich hilft, über die wir reden. Das bringt uns keinen Millimeter weiter. Deswegen sagen wir: Wer wirklich nicht an einer Weiterbildung teilnehmen kann, wie wir sie in der Personalvereinbarung vorgelegt bekommen haben, für den müssen Träger und auch die örtlichen Jugendhilfen im Einzelfall, wenn keine andere Einsatzmöglichkeit gegeben ist, nach einer Lösung suchen.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, mit den Trägerverbänden, den Kirchen und den Kommunen zu reden,
um eine Lösung zu finden, dass diese Weiterbildungsmöglichkeiten für alle nutzbar sein können und dass die Kompetenzen der Ergänzungskräfte einbezogen werden. Wir bitten die Landesregierung darüber hinaus, auch mit den Jugendämtern vor Ort zu reden. Denn wenn die über solche Einzelfälle entscheiden sollen, dann sollen sie Aspekte wie Langjährigkeit und persönliche Situationen einbeziehen. Und wir wollen, dass die Landesregierung prüft, ob die Frist für diese Weiterbildungen nicht erweitert werden kann.
Das sind unsere Vorstellungen, um den Einzelfällen persönlich gerecht zu werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD lässt hier einen Handlungsbedarf des Landes vermuten, den es gar nicht gibt. Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hessen gewähren ihren Landeskindern eine optimale Förderung, denke ich. Oder bestreitet dies die SPD? Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hessen haben auch vergleichbare Jugendhilfeinfrastrukturen wie NRW, glaube ich. Oder bestreitet dies die SPD?
Wenn dies so ist, gibt es nach KiBiz keinen Handlungsbedarf für grenzüberschreitende Lösungen für die Pendlerproblematik durch die Landesregierung. Art. 1 Abs. 2 KiBiz stellt klar, dass die von Kindern aus anderen Bundesländern in NRW in Anspruch genommenen Kindergartenplätze eben nicht diesem Gesetz unterliegen und damit für diese Kinder auch keine Kindpauschalen nach KiBiz bezahlt werden können.
Dennoch können Eltern aus Rheinland-Pfalz, Hessen oder Niedersachsen in NRW einen Kindergartenplatz beantragen und ihr Kind dort anmelden. Das ist möglich. Wenn NRW-Kitas diese Kinder aufnehmen wollen, ist dies auch möglich. Natürlich müssen sich die beiden betroffenen Jugendämter einigen, damit sichergestellt ist, wie der Platz finanziert wird. Das kann man ihnen auch nicht ersparen. Aber dennoch, wenn sie sich einigen, ist die Sache perfekt.
Anders als bei unseren Nachbarbundesländern verhält es sich hingegen bei unseren Nachbarländern, zum Beispiel Belgien oder Holland. Hier kann nicht automatisch von einer vergleichbaren Jugendhilfeinfrastruktur gesprochen werden. Somit kann das aufnehmende Jugendamt für deutsche Kinder, die im Nachbarland leben, aber einen Kindergarten in NRW besuchen, die Kindpauschale nach KiBiz bezahlen.
Angesichts dieser klaren Sachlage gibt es wohl nicht mehr so viel Diskussionsbedarf. Dieser könnte aber dann entstehen, wenn sich die SPD in NRW demnächst bei ihren Kollegen in Rheinland-Pfalz auch für Grenzpendlerlösungen im umgekehrten Fall einsetzt. Das müsste dann nach Lesart der SPD beitragsfreie Kita-Plätze, die es demnächst in Rheinland-Pfalz geben wird, für NRW-Eltern bedeuten. Auf die Diskussion und die Antwort der SPDLandesregierung in Rheinland-Pfalz bin ich gespannt. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie merken schon, wir Ausschussmitglieder, die in der letzten Woche dieser Anhörung beigewohnt haben, haben tatsächlich einiges an Betroffenheit daraus mitgenommen. Ich glaube, das kann ich für alle Fraktionen feststellen. Wir sind uns sicherlich einig, dass wir noch einiges werden tun müssen und zu tun haben.
Heute wird uns ein Weg vorgeschlagen, wie man vielleicht für mehr Kinderschutz sorgen kann, nämlich der Weg, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Da müssen wir uns ohne Emotionen fragen, ob dieser Weg wirklich zu dem Ziel führt, Kinder besser zu schützen und auch das Kindeswohl nach vorne zu stellen.
Artikel 1 Grundgesetz beginnt mit den Worten:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Da haben die Väter und Mütter und Grundgesetzes mit wenigen starken Worten sehr viel gesagt. Man muss sehr genau überlegen, ob man viele weitere Worte hinzufügen möchte.
In Artikel 2 Abs. 2 heißt es:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Und Artikel 6 Abs. 2 ergänzt das speziell:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das sind auch wieder starke Worte. Sie sind klar, präzise und auch unmissverständlich. Oder sind sie eben doch ergänzungsbedürftig?
Die Kinder sind uneingeschränkte Träger aller Grundrechte. Ein Blick nach Europa zeigt, dass zum Beispiel sieben EU-Staaten keine besonderen Regelungen zu Kinderrechten haben. In den anderen Ländern gibt es ganz viele unterschiedliche Formen und Formulierungen. Der Schutz der Kinder ist durch dramatische aktuelle Entwicklungen und deren Veröffentlichung in den Medien mehr als früher in den Blick der Allgemeinheit und auch in den Blick der Politik geraten. Das ist gut so. Aufmerksamkeit, hinsehen und handeln! Das ist gut.
Trotz der Emotionalität des Themas muss sich die Politik jedoch die Frage stellen, welche Mittel geeignet sind, diese schrecklichen Fälle von Vernachlässigung, von Missbrauch, von Gewalt zu verhindern. Kann das eine Änderung des Grundgesetzes bewirken? – Ich glaube, dass wir, in dem Fall die Gesellschaft, die Eltern und der Staat, den bestehenden gesetzlichen Auftrag ohne Einschränkungen konsequent erfüllen müssen, bevor wir über Grundgesetzänderungen nachdenken. Diese würden möglicherweise auch dafür sorgen, dass der Grundrechtsschutz der Kinder gespalten würde. Denn wir müssten uns festlegen, wie und wo wir genaue Differenzierungen formulieren wollen, die dann eventuell sogar den Schutzbereich verkleinern.
Dazu wäre auch darauf zu achten, dass Kinder und Eltern nicht gegeneinander gestellt werden. Was würde zum Beispiel passieren, wenn Kinder Grundrechte bekämen, die sie den Eltern gegenüber einklagen könnten? – Sie würden eine Distanz zwischen Eltern und Kindern bewirken, den Familien eventuell sogar schaden oder das Kindeswohl schwächen.
Antworten auf die Entwicklungen müssen wir dennoch geben. Das heißt, wir müssen staatlicherseits alles tun, um es Eltern und Kindern in der Praxis leicht zu machen, in den Genuss ihrer Rechte zu kommen. Dabei gilt: Kinderschutz vor Datenschutz. Weiter gilt: Bekenntnis zum Elternrecht, aber auch konsequente Durchsetzung von Kinderschutz, notfalls gegen den Elternwillen immer dann, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
In NRW zum Beispiel spielen Frühwarnsysteme eine große Rolle. Sie sorgen dafür, dass Anzeichen von Vernachlässigung in vielen Fällen rechtzeitig werden können, dass passende Hilfe umgehend geleistet wird und somit der staatliche Auftrag besser erfüllt werden kann. Zum Beispiel wurden im Handlungskonzept der Landesregierung verschiedene Punkte verankert: das Sicherstellen der Frühuntersuchung für alle Kinder, die Ergänzung der Untersuchungsinhalte und Untersuchungsintervalle, das Angebot eines Elternbegleitbuches an Kommunen oder der Ausbau von Familienzentren, Fortbildungsinitiativen, Stärkung der Elternkompetenz und Zusammenarbeit mit Experten.
Die Frage, wie all das ausgebaut, verbessert oder gestärkt werden kann, werden wir beantworten müssen. Der Weg über eine Änderung des Grundgesetzes scheint mir, zum heutigen Tage, nicht zum Ziel zu führen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Frage „Ist man in einem bestimmten Alter noch zu jung für die Demokratie, oder ist man irgendwann zu alt für Demokratie?“ betrifft, bin ich persönlich, nachdem ich zusammen mit einigen Kollegen aus der Fraktion einen Kindergarten in Quickborn besucht habe, in dem die Kinder tatsächlich aktiv ihre Lebenswelt gestalten, zu der Auffassung gekommen, beides mit Nein beantworten zu können.
Dass die Beteiligung von Kindern möglich und erfolgreich ist, zeigt in Schleswig-Holstein das Modellprojekt „Kinderstube der Demokratie“. Durch dieses Modellprojekt ist es in den Kindergärten, die sich daran beteiligt haben, gelungen, die Partizipation von Kindern täglich zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen.
Jetzt können Sie natürlich fragen: Was genau machen die Kinder da eigentlich? – Die Kinder sagen in Quickborn nicht nur ihre Meinung, sondern sie wählen zum Beispiel auch Delegierte. Sie
haben einen Kinderrat. Sie verhandeln. Sie wägen unterschiedliche Interessen ab. Sie lernen, zu streiten und zu argumentieren. Sie wissen, was es heißt, zu verlieren und auch einmal zu gewinnen. Das ist letztlich all das, was auch wir hier kennenlernen und jeden Tag wieder neu lernen müssen.
Sie lernen aber auch, sich für andere einzusetzen und Spielregeln einzuhalten – oder auch, dass es möglich ist, sie zu verändern. Sie gestalten ihren Tagesablauf tatsächlich dort mit, wo das altersgerecht möglich ist.
Wenn Sie Beispiele suchen, nenne ich Ihnen ein ganz beeindruckendes: Es ging um eine Turnhalle. Die Gruppen sollten sich eigentlich alle halbe Stunde abwechseln. Die Kinder haben festgestellt – wenn zum Beispiel die Jungen beim Bolzen waren –, dass die halbe Stunde immer gerade erst angefangen hatte: Zeit ist ja relativ.
Nur: Nicht alle können schreiben und lesen. Man kann also nicht eine Tafel an die Wand hängen. Da hat ein kleines dreijähriges Mädchen gesagt: Lasst uns doch eine Eieruhr bauen, in die so viel Sand passt, dass es genau für eine halbe Stunde reicht. Wenn wir die drehen, und sie ist leer, dann wissen wir, dass eine halbe Stunde vergangen ist.
Auf diese Idee wären wir Erwachsene natürlich nicht gekommen, weil uns andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Mich hat dieses Beispiel so fasziniert, weil es zeigt, dass für Kinder tatsächlich eine Möglichkeit besteht, ihre Lebenswelt aktiv zu gestalten.
Demokratie wird eben nicht erklärt, sondern sie wird durch praktisches Handeln verankert. Ich denke, das brauchen wir, die wir in einem demokratischen Gesellschaftssystem leben, dringend für unsere Zukunft.
Ich kann mir vorstellen, dass einige von Ihnen immer noch Bedenken haben und fragen: Ja, geht das denn alles? Wo bleibt denn der Elternwille? Der ist doch auch wichtig. – Ja klar, da kann ich Willy Brandt zitieren. Er hat sehr schön dazu gesagt: Die Demokratie darf nicht so weit gehen, dass in der Familie darüber abgestimmt wird, wer der Vater ist.
Das heißt, ein Kaufvertrag für eine neue Küche wird auch in Quickborn nicht von einem Vierjährigen unterschrieben. Gesundes Essen als eine Vorgabe der Eltern ist natürlich nicht verhandelbar. Nach einer Abstimmung im Kinderrat wird auch nicht festgelegt, dass der jährliche Ausflug ins Disneyland nach Los Angeles geht.
Das alles sind Rahmenbedingungen, die gesetzt werden. Aber diese Rahmenbedingungen haben
wie immer keine Wirkung auf 100 %, sondern sie setzen Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten zeigen, dass Kinder durch ihre Selbstbildung, indem sie selbst gestalten, auch manchmal weiter kommen als durch das, was ihnen von oben vorgegeben wird.
Es kommt gerade für die Erwachsenen zu spannenden Situationen, die auch nicht immer konfliktfrei sind. Denn Erwachsene müssen Macht abgeben. Das ist nicht für jedermann so ganz einfach. Das heißt, sie müssen die Balance halten zwischen Planung und Beteiligung, zwischen Prozess- und Ergebnisorientierung. Und sie moderieren natürlich nach wie vor Kindergespräche, Konflikte und diese Beteiligungsverfahren.
Um all diese Kompetenzen zu vermitteln, hat Schleswig-Holstein im Rahmen dieses Projektes zwei Jahre lang, von 2001 beginnend, kompakte Fortbildungen mit Praxisbegleitung finanziert und in diesen Modelleinrichtungen angeboten. Da kommt es ganz erheblich darauf an, ob sich die Erzieherinnen und Erzieher aktiv beteiligen wollen. Das heißt, es lebt von dem MitmachenWollen der Erwachsenen.
Das Ganze war aber so erfolgreich, dass das Familienministerium bis heute noch einmal 20 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet hat. Diese geben die Art Beteiligungskultur jetzt weiter, die da entstanden ist. Wir für Nordrhein-Westfalen könnten es uns auch wünschen, so etwas zu haben. Ich erwähne nur am Rande: In Detmold wird es schon bald eine private Initiative mit einer Stiftung geben. Ich werde mir die im Juli noch anschauen, in der das schon ohne unser Zutun losgeht.
Wir sollten aber als Land nicht nur Denkanstöße, sondern auch Geld geben. Das könnten wir über den Partizipationstopf machen, den es im Generationen-Ministerium gibt. Dazu können die Landesjugendämter eine Ausschreibung vornehmen, die teilnehmenden Einrichtungen auswählen und natürlich fachliche Unterstützung auch mithilfe von Externen sichern.
Für uns ist es auch ganz wichtig, dass ein Teil der Mittel den Kindergärten überlassen bleibt, damit sie die Ideen der Kinder auch umsetzen können. Ich denke, wir alle können uns auf neue Erkenntnisse und Möglichkeiten freuen. Und ich freue mich schon auf die Diskussion im Fachausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Überschrift für die heutige Debatte würde „Elternwille vor Landeshaushalt“ heißen. – So kann man das, was wir heute hier sagen, in drei Worten zusammenfassen.
Stellen wir uns einmal vor, wir hätten heute sagen müssen: Die Annahmen der Landesregierung sind bestätigt worden.
Wenn das so gekommen wäre, dann hätten Sie, die Mitglieder der Opposition, gesagt: Ja klar, natürlich, das haben wir immer vorausgesagt. Die Eltern buchen alle nur 25 Stunden, weil sie sich mehr nicht leisten können. – Jetzt ist diese Vorhersage nicht eingetroffen. Also wird das ganz schnell umgedreht.
Das Gleiche haben wir auch bei U3: Wenn die U3-Plätze nicht nachgefragt worden wären, hätten Sie gesagt: Das hat etwas mit der mangelnden Qualität zu tun, denn so, wie ihr das macht, will das keiner. Das alles ist nicht gut genug.
Wir sehen also heute, dass Elternwille vor Landeshaushalt geht. Ich glaube, das ist dem Finanzminister sicherlich nicht immer ganz leicht gefallen. Aber er hat mitgezogen. Als Jugendpolitikerin sage ich an dieser Stelle ganz herzlichen Dank dafür.
Ich habe mir erlaubt, im Internet nachzuschauen, um ein schönes regionales Beispiel dafür zu finden, wie diese Oppositionsfraktionen Politik verkaufen. Ich bin auf die Stadt Bonn gestoßen, auf die Seite der Kollegin Hendricks. Dort ist eine Presseerklärung zu finden, die sich auch mit diesen Themen beschäftigt.
In dieser Presseerklärung steht zum Beispiel, dass es letztes Jahr in Bonn 852 U3-Plätze gab und dass jetzt 1.165 beantragt wurden, die auch bewilligt worden sind. Dennoch sagt Frau Kollegin Hendricks, auf der Grundlage des KiBiz könne kein ausreichendes Angebot an U3-Plätzen bewilligt werden.
Ich frage mich jetzt: Hat sich das Jugendamt vertan und zu wenige Plätze beantragt, oder liegt das auch an Frau Hendricks? Sie hat nämlich in einer Überschrift ihrer Presseerklärung geschrieben, dass auch mithilfe des Bundesengagements in Sachen U3-Plätze die Quote von 35 % im Jahr 20.013 erreicht werden muss. Das heißt, die Mitarbeiter des Jugendamts haben sich natürlich gedacht, sie hätten noch Tausende von Jahren Zeit, um dahin zu kommen. 20.013 – okay, ich kann das verstehen.
Ich bleibe bei dem Beispiel aus Bonn, weil das so schön ist. Es steht auch in der Presseerklärung, das Ziel des KiBiz, mehr Geld in die vorschulische
Kinderbetreuung zu investieren, lasse sich ebenfalls nicht realisieren.
Wir schauen wieder auf das Beispiel der Stadt Bonn. Dort gab es bisher nach GTK eine Summe von 14,755 Millionen €. Heute bekommt sie nach dem KiBiz 20,63 Millionen €.
Dann stellt sich die Opposition hier hin und sagt: Das ist nicht mehr. – Wir könnten jetzt einmal eine Umfrage unter den Zuschauern machen: Ist das eine Steigerung, oder ist das keine?
Ich sage nur: Mir ist das zu hoch. Meine Art von Mathe wäre ein andere. – Aber ich weiß, diese Landesregierung tut nicht nur etwas für die frühkindliche Bildung, sondern es gibt auch noch Weiterbildungsangebote für Ältere. Vielleicht macht der eine oder andere noch Gebrauch davon. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Landtag neuerdings über das KiBiz und seine eingebildeten oder auch tatsächlichen Folgen redet, dann wird immer ein Hauch von Verzweiflung von links spürbar. Ich weiß nicht, ob nur ich das wahrnehme oder ob vielleicht auch Sie das merken.
Es ist schon erstaunlich, meine Damen und Herren von der Opposition, wie Sie wirklich händeringend versuchen, die Erfolge der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen kleinzureden. Aber selbst Ihre geballte Kraft wird nicht ausreichen, um unsere Erfolge unter den Teppich zu kehren.
Zwei Dinge, die im Rahmen des vorliegenden Antrags heute diskutiert werden, sind mir aufgefallen:
Erstens. Ich glaube, Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus, wenn Sie in Ihrem Antrag darlegen, dass Ergänzungskräfte nach dem KiBiz nur noch in der Gruppenform III eingesetzt werden können. Das ist nicht so. Entgegen Ihren Behauptungen können Ergänzungskräfte auch in den Gruppenformen I und II zusätzlich zu den Fachkräften beschäftigt werden. Das können Sie auch aus der Anlage zu § 19 KiBiz sehen; denn in diesen dargestellten Gruppenformen handelt es sich lediglich um die Berechnungsgrundlagen für die Kindpauschalen. Daher ist es fraglich, ob die Erwerbsmöglichkeiten von Ergänzungskräften und Kinderpflegerinnen durch das KiBiz tatsächlich eingeschränkt werden.
Zweitens. Wo bleibt Ihr qualitativer Anspruch? Haben Sie nicht erst im vergangenen Jahr die Erhöhung der Fachlichkeit gefordert und in ständiger Wiederholung behauptet, das KiBiz bedeute einen Abbau von Qualität? Wie können Sie dann gleichzeitig mit dem vorliegenden Antrag heute fordern, dass auch Ergänzungskräften mit einer Berufspraxis von mindestens fünf Jahren – ich vermute, die Zahl ist willkürlich genannt –, die die erforderlichen Anforderungen zur Absolvierung der Erzieherinnenausbildung eben nicht erfüllen, im Rahmen von Einzelfallprüfungen der Zugang zur Erzieherinnenausbildung ermöglicht werden soll? Meine Damen und Herren, irgendwo passt das nicht zusammen.
Geht es Ihnen denn überhaupt noch um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und um die Fachlichkeit des Personals? Geht es Ihnen darum, ob Kinder die beste Bildung erhalten? Oder wollen Sie heute nur billig Ängste schüren, die von einigen Seiten aufgemacht worden sind, wo die Ergänzungskräfte Befürchtungen haben?
Das ist nicht ganz fair. Diese Befürchtungen sollte man den Kräften eher nehmen, wenn man vielleicht zu der Erkenntnis kommt, dass das nicht auf irgendwelchen Tatsachen beruht.
Wir sagen: Hier sind auch Qualität und Fachlichkeit gefragt. Ich erinnere an dieser Stelle auch noch einmal an Ihren Entschließungsantrag zum KiBiz vom 23. Oktober. Darin haben Sie geschrieben: „Den Kindern gerecht werden – Qualität und Quantität frühkindlicher Bildung ausbauen!“ Da waren wir uns bei dem Thema Qualität noch einig,
sodass sich heute der Verdacht aufdrängt, dass Sie das gar nicht verstanden haben, dass es uns primär im KiBiz um die Interessen von Kindern und Familien geht. Das ist die Priorität beim KiBiz und eben nicht das Personal. Das wird immer auch bedacht, aber es ist nicht Priorität. Vielleicht wollen Sie das auch einfach nicht verstehen.
Mich würde interessieren, mit welchen Argumenten Sie die Forderungen aus Ihrem Antrag den Eltern gegenüber begründen. Aber gut, das ist
nicht mein Problem. Das muss ich ja nicht machen.
Auf die Willkürlichkeit in Bezug auf die fünf Jahre habe ich eben schon kurz hingewiesen. Die Jahreszahl hätten Sie beliebig setzen können. Daher werden Sie vielleicht verstehen, dass wir solche Forderungen zulasten von Qualität hier heute nicht unterstützen wollen.
Abgesehen davon steht Ergänzungskräften in Nordrhein-Westfalen schon heute die Ausbildung zur Erzieherin berufsbegleitend offen. Zudem gibt es auch Fort- und Weiterbildungsangebote, die die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in Tageseinrichtungen für Kinder umfassen. Alles das gibt es schon heute. Also glaube ich, dass die von Ihnen angenommene Ausnahmesituation für Ergänzungskräfte mit dem KiBiz so überhaupt nicht existiert. Das wäre jetzt ein gutes Stichwort für manche Kollegin, jetzt noch einmal heiße Luft steigen zu lassen.
Wir werden der Überweisung in den Fachausschuss natürlich zustimmen. Sie können aber davon ausgehen, dass wir Ihrem Anliegen insgesamt nicht zustimmen werden. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Thematik „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in dieser Legislaturperiode schon zweimal im Zusammenhang mit prominenten Themen diskutiert. Es ist also wirklich ein wichtiges Anliegen der Koalitions
fraktionen und auch der Landesregierung, damit nicht aufzuhören.
Wir konzentrieren uns mit dem vorliegenden Antrag auf junge Frauen und Männer beziehungsweise auf junge Eltern, die zum Beispiel während ihrer Schul- oder Ausbildungszeit Eltern geworden sind und somit ein großes Risiko tragen, auf Dauer ohne Berufsausbildung zu bleiben. Das heißt, die Teilnahme am Erwerbsleben wird gerade für junge Frauen und junge Mädchen immer schwieriger, wenn sie so früh Mütter werden.
Das Berufsbildungsgesetz sieht seit dem Jahr 2005 für junge Menschen in einer derartigen Lebenssituation die Möglichkeit einer sogenannten Teilzeitberufsausbildung vor. Man geht dabei von täglich oder wöchentlich verkürzten Anwesenheits- und Ausbildungszeiten aus. Junge Menschen sollen also auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote bekommen, um eben doch einen Berufsabschluss erwerben und so für sich und ihre Kinder eine Lebensgrundlage schaffen zu können.
Wir halten diese Option deshalb für wichtig, weil sie dabei hilft, den jungen Eltern eine ansonsten sehr schwierige Situation zu erleichtern und letztendlich auch das persönliche Armutsrisiko zu minimieren. Diese Option ist insbesondere für Alleinerziehende besonders wichtig, da Alleinerziehende und ihre Kinder ausweislich des Sozialberichts von NRW einem stark überdurchschnittlichen Armutsrisiko unterliegen. Man geht von knapp 40% aus.
Ende Januar dieses Jahres fand in Bonn eine Tagung zu dem Thema „Berufsausbildung in Teilzeit – Neue Chancen, neue Wege“ statt. Wie sich der Tagungsdokumentation entnehmen lässt, wurde die Option der Teilzeitausbildung sowohl von den ausbildenden Betrieben als auch von den Teilzeitauszubildenden selbst äußerst positiv bewertet. Es wurde aber auch deutlich, dass an verschiedenen Stellen weiterer Handlungsbedarf besteht, um das Modell weiter zu optimieren beziehungsweise bekannt zu machen.
Wir haben auf der einen Seite die Notwendigkeit, junge Menschen besser über die Möglichkeiten zu informieren, also darüber, dass es so etwas überhaupt gibt. Das heißt, die Arbeitsagenturen, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Kreishandwerkerschaften und alle anderen in dem Umfeld müssen helfen. Auch zum Beispiel Familienzentren können hier als Anlaufstellen für diese jungen Familien eine wertvolle Arbeit leisten.
Andererseits braucht man aber auch bei Betrieben und Unternehmen einen stärkeren Blick auf diese Option. Es ist vielen Ausbildungsbetrieben überhaupt nicht bekannt, dass man Teilzeitausbildungsplätze anbieten kann. Sie wissen gar nicht, wie sie das genau machen müssen. Vor allen Dingen glauben sie nicht, dass sie selbst dadurch auch Chancen erhalten. Tatsächlich kann sich hier aber für beide Seiten eine Gewinnersituation ergeben.
Jungen Menschen, die sich für eine Teilzeitberufsausbildung entscheiden, muss natürlich auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder gewährleistet werden. Genau das machen wir ab dem 1. August nächsten Jahres, wenn wir den Ausbau der Plätze für die Betreuung unter Dreijähriger massiv voranbringen.
Ich glaube, das wird beiden Seiten eine gute Sicherheit bieten; denn nur wenn die Eltern ihre Kinder in einer guten Betreuung wissen, können sie sich voll auf ihre Ausbildung konzentrieren. Selbstverständlich ist das Land bereit, diese Plätze bis zu 35 oder 45 Stunden pro Woche zu finanzieren.
Wir haben in unseren Forderungen also auf diesen Handlungsbedarf hingewiesen und sind auch sicher, dass uns die Landesregierung gern dabei unterstützen wird.
Der öffentliche Dienst in seiner Vorbildfunktion muss hier natürlich eine Vorreiterrolle übernehmen. Wir wünschen uns, dass es diese Teilzeitberufsausbildungen dann durchaus auch im Landesdienst gibt oder dass die Angebote, die im Moment vorhanden sind, ausgebaut werden. Ich denke, die Landesregierung wird uns auch bei der Verwirklichung dieses Anliegens unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, als Drittes fehlt also nur noch Ihre Unterstützung. In diesem Sinne freue ich mich auf die späteren Beratungen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gibt es eigentlich irgendetwas, das wir bei den ganzen KiBiz-Debatten der letzten Monate noch nicht gesagt haben, irgendetwas, das noch nicht von irgendwem gesagt wurde? – Vielleicht, dass von manchem, der zu seiner Zeit zu wenig gehandelt hat, heute viel zu viel gesagt worden ist, und dass jetzt eigentlich die Zeit des Handelns gekommen sein sollte,
vielleicht, dass manch einer, der uns vorwirft, statt Qualität nur Quantität anzubieten, zu seiner Zeit weder Qualität noch Quantität hingekriegt hat,
oder vielleicht, dass manch einer, der uns vorwirft, einen Rechtsanspruch für unter Dreijährige nur vorzutäuschen, zu seiner Zeit niemandem auch nur vortäuschen konnte, überhaupt etwas für die Schaffung von U3-Plätzen getan zu haben,
oder vielleicht, dass mancher, der mit vielen Worten viel heiße Luft um den Begriff Bildung hat wabern lassen, nicht erkennt, dass Art. 7 der Landesverfassung mit wenigen Worten das beschreibt, was vornehmstes Ziel der Erziehung ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir uns heute nicht beirren durch die, die es nicht besser wissen wollen, die es aber eigentlich besser wissen müssten. KiBiz bedeutet mehr Bildung und individuelle Sprachförderung. KiBiz schafft mehr Beratung und Vernetzung durch Familienzentren.
KiBiz sorgt für massiven Ausbau der Plätze für die kleinen Kinder, verankert auch gesetzlich die Betreuung durch Tagesmütter und -väter und verbessert auch die Förderung von behinderten Kindern. KiBiz stellt mehr Geld für frühkindliche Bildung zur Verfügung, als dies jemals zuvor der Fall war.
Wir werden ab 2009 die Milliardengrenze im Haushalt sprengen. KiBiz schafft klare Finanzstrukturen mit Planungssicherheit für alle. Und KiBiz ermöglicht Wahlfreiheit für Eltern und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Farben der Opposition sollten hier einmal positive Symbolkraft haben: Rot für die Liebe, Grün für die Hoffnung. Aus Liebe zu Kindern hoffen wir und sind wir überzeugt davon, mit KiBiz den Weg in die Zukunft zu gehen. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt eine Stunde zugehört. Ich habe wirklich die ganze Zeit zugehört. Ich hatte geglaubt, ich könnte ein DIN-A4Blatt mit den Argumenten, die genannt werden, vollschreiben, auf die ich dann antworten müsste. Aber ein Zettel hat gereicht, um zu notieren, was wichtig ist.
Er reicht für das, was von der Opposition kommt und was sich aufzuspießen lohnt.
Mehr ist dabei nicht herumgekommen. Ich kann der Versuchung nicht widerstehen, einzelne Punkte zu benennen.
Erstens. Herr Jörg hat – das ist im Moment sehr beliebt – über Herrn Biesenbach gesprochen und gesagt – ich zitiere –: Tolle Nummer mit Herrn Biesenbach! – Ich hoffe, lieber Peter, eine tolle Nummer mit Dir und Herrn Jörg wird es nicht geben.
Darauf verlasse ich mich einfach einmal. Aber darauf herumzureiten, was in den Zeitungen gestanden hat, ist letztlich auch nicht substanziell für das KiBiz. Inhaltlich hat das mit der heutigen Debatte zum KiBiz nichts zu tun.
Zweitens zum Thema Christian Lindner: Wir alle denken zurzeit nach, was wir aus den Anhörungen machen. Herr Lindner denkt nach, er denkt manchmal auch laut nach; wir denken leise nach. Das müssen wir unter Koalitionspartnern akzeptieren. Das ist in Ordnung. Aber wenn Herr Jörg meint, er könne den Handyverkehr zwischen Herrn Lindner und Frau Kastner zitieren, frage ich mich, ob das ein Pilot für künftige Onlinedurchsuchungen ist, die sich dann noch auf SMS ausdehnen.
Es mag ja sein, dass Herr Jörg auch mit Herrn Schäuble eine tolle Nummer macht und hierzu einen Piloten gegründet hat. Zum KiBiz selber hat Herr Jörg praktisch nichts gesagt.
Das kann man von Frau Löhrmann nicht sagen. Frau Löhrmann hat angeblich aus dem Buch von Jürgen Rüttgers zitiert. – Herr Ministerpräsident, ich denke, Sie haben wahrscheinlich noch ein Exemplar, das Sie ihr geben können, damit sie darüber nicht nur redet, sondern es auch lesen kann.
Zudem hat Frau Löhrmann den Begriff „auf null fahren“ erwähnt, der schon ein paar Mal aufgespießt worden ist. Wir werden heute Nachmittag aufgrund eines Antrags der Grünen eine Debatte zum Thema Sprachstandserhebungen führen. In diesem Antrag steht, dass das alles nicht schnell genug gehe. Sie kritisieren uns, weil die Kindergärten noch nicht alle mit Sprachstandserhebungen, mit Fortbildungen usw. begonnen hätten. Damit wird den Kindergärten und den Erzieherinnen Druck gemacht und gesagt: Macht mal ein bisschen Tempo! – Fünf Stunden vor dieser De
batte fordert die gleiche Fraktion, wir sollten mit dem Gesetz erst einmal auf null gehen.
Sie können aber auch das andere vergessen, wenn wir jetzt erst einmal auf null gehen.
Ich warne davor, so etwas zu tun.
Wenn Frau Löhrmann meint, wir verhöhnten den Protest, kann ich nur sagen: Sie schüren den Protest! Ihnen geht es nämlich nicht um die Sache, sondern darum, als Partei irgendwo vorkommen zu können. Die Opposition scheint offensichtlich kein besseres Thema gefunden zu haben.
Es geht dabei so weit, dass Kinder, die sich nicht wehren können, bei Demos Schilder um den Hals gehängt bekommen, auf denen irgendetwas zum KiBiz steht, und die Kinder gar nicht wissen, was das ist.
Das finde ich auch nicht schön. Dagegen würde ich mich auch verwahren wollen.
Wir von der CDU haben den Anhörungen zwei Tage wirklich intensiv zugehört.
Glauben Sie nicht, dass wir darüber nicht jeden Tag in Gesprächen sind! Und wir werden auch noch zu Lösungen kommen.
Wie immer die dann aussehen, werden Sie erfahren. Sie müssen uns schon die Zeit geben. Die Protokolle liegen gerade vor. Wir nehmen das ernst. Ernst werden wir nicht auf der Straße genommen, sondern mit dem, was wir demnächst im Oktober beschließen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir rangieren in Deutschland bei den Frauen in Führungspositionen tatsächlich nur im Mittelfeld. Damit – das wissen wir natürlich auch – können wir nicht zufrieden sein. Diese von Bündnis 90/Grünen so hoch gelobte Regelung in den skandinavischen Ländern ist dort allerdings – das muss man wissen – gegen den Willen der Privatwirtschaft durchgeführt, mit Zwang durchgesetzt worden
und zieht empfindliche Strafen nach sich, wenn man ihr zuwiderhandelt. Das geht sogar bis hin zur Streichung der Börsennotierung. Das ist schon sehr weitgehend.
Wir müssen uns hier fragen: Wollen wir das wirklich?
Wollen Sie als Oppositionsfraktion noch mehr Regulierung in dem Bereich?
Sind Sie der Meinung, dass wir uns das gerade am Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen leisten können?
Vor allen Dingen: Können wir das überhaupt verfassungskonform in Deutschland einführen? – Das ist die Frage. Wir wollen das nicht und glauben auch nicht, dass wir diese Kriterien verfassungsgemäß umsetzen könnten.
Man stelle sich vor, was passieren würde, wenn Sie die Aufsichtsräte zwingen würden, sich neu zu sortieren. Dann gäbe es ein unheimliches Durcheinander und Diskussionen für Wochen und Monate, auch ein Chaos in den Wirtschaftsbetrieben, und Sie würden sie an ihrem unternehmerischen Handeln hindern. Das ist eine Sache, die die Wirtschaftsunternehmen letztlich in Gefahr bringen könnte.
Ja.
Meinen Sie eine Quote in der Fraktion, in der Partei?
Ja, sicherlich. Ein Quorum ist aber immer noch etwas anderes als eine Quote. In der Partei entscheide ich letztlich in einem geschlossenen Kreis, was ich tue. Es ist aber etwas ganz anderes, wenn ich damit die Wirtschaft belaste, von deren Einnahmen, die dort erwirtschaftet werden, wir alle letztlich leben müssen. Es ist also schon ein Unterschied, wenn wir das in den Parteien tun.