Gerd Stüttgen
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Last Statements
Frau Steffens, würden Sie mir in der Einschätzung recht geben, dass man Frau Pieper-von Heiden auch schulpolitisch nicht wählen kann?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung ist die dreistufige Ausgestaltung der Personalvertretung üblich. Sie beginnt mit der Vertretung am jeweiligen Dienstsitz, dann folgt die Vertretung im Bereich der Mittelinstanzen, und gekrönt wird das Ganze durch die Vertretung auf Ministeriumsebene. Eine der wenigen Ausnahmen hiervon bilden die Personalvertretungen der Staatsanwälte. In diesem Bereich gibt es lediglich Vertretungen bei den Generalstaatsanwaltschaften
und beim JM, nicht aber bei den Staatsanwaltschaften vor Ort.
Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir die in Rede stehende Initiative ergriffen. Ich muss auf den Kollegen Einmahl reflektieren. Wenn Sie den Antrag schon 2004 eingebracht haben, verstehe ich nicht, warum Sie das nicht längst mit Ihrer Mehrheit, die Sie noch für ungefähr 45 Tage besitzen, umgesetzt haben, Herr Kollege. Von daher ist Ihre Argumentation sehr wenig hilfreich, geschweige denn überzeugend.
Wir wollen aber nicht nur aus Gründen der Systematik eine Änderung herbeiführen, eine Personalvertretung auf der Ebene der Staatsanwaltschaften ist auch deshalb sinnvoll, weil es gerade darum geht, vor Ort vorhandene Probleme zu lösen. Gerade die Justiz befindet sich in einem anhaltenden Modernisierungsprozess. Arbeitsabläufe werden durch neue Steuerungsmodelle auf den Prüfstand gestellt und teilweise auch modifiziert. Auch die Arbeitsplatzgestaltung mit EDV, die mittlerweile verstärkt Einzug in die Justiz gehalten hat, hat natürlich die tägliche Arbeit verändert.
Die sich daraus ergebenden grundsätzlich zu stellenden Fragen müssen sicher auch an höherer Stelle diskutiert werden. Aber die alltagsnahen Probleme sollten vor Ort geregelt werden, weil dann alle Beteiligten zu pragmatischen Lösungen kommen können. Wenn ich mir beispielsweise den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm anschaue, dann stelle ich fest, dass er von seiner Fläche und der Zahl der unterstellten Staatsanwaltschaften so groß ist, dass es schwierig ist, alle Probleme immer zentral zu lösen.
Angesichts der großen Veränderungen im Bereich der Justiz ist es wichtig und notwendig, dass die Änderungsprozesse auch von den Beteiligten mit gestaltet werden. Das setzt voraus, dass wir vor Ort zwingend eine Personalvertretung der Staatsanwälte brauchen. Das wird übrigens vom Deutschen Beamtenbund ebenfalls so gesehen. Wir haben deshalb auch zum Ende der Legislaturperiode dieses Thema noch auf den Tisch des Hohen Hauses gelegt, um endlich Nägel mit Köpfen zu machen.
Was ist dazu im zuständigen Rechtsausschuss passiert? – Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP haben sich geziert. Die CDU möchte das Ganze im Richtergesetz festschreiben. Die FDP hat sinngemäß argumentiert, dass sie wegen der Arbeitsbelastung zu Regelungen des Strafvollzugs keine Möglichkeit für die Lösung des Problems gefunden habe. Im Übrigen hat sich die FDP der CDU angeschlossen.
Ich würde diese Verzögerungstaktik noch verstehen, wenn es im Kern um eine kontrovers zu diskutierende Frage ginge. Aber das ist nicht so. Alle Fraktionen haben sinngemäß übereinstimmend
erklärt, dass eine Regelung wünschenswert sei. Von daher ist es mir völlig unverständlich, weshalb Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, wieder einmal auf die Bremse treten. Auch wenn meine Hoffnung nach der Vorfestlegung im Rechtsausschuss eher gering ist, appelliere ich an die Damen und Herren von den Koalitionsparteien, unserem Anliegen zuzustimmen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben 2007 mit der Novellierung des LPVG die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen insgesamt in einem ungeheuren Ausmaß beschränkt. Dadurch wird das Menschenbild von Schwarz-Gelb ein Stück weit deutlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht etwa als wichtigste Ressource der Landesverwaltung gesehen, sondern zu bloßen Kostenträgern degradiert.
Frau Ministerin, Sie sind doch jetzt nicht gefragt, oder? Sie können gleich Ihren Senf dazu abgeben, aber nicht jetzt. Jetzt rede ich.
Ich gehe davon aus, dass dieses schwarz-gelbe Fiasko am 9. Mai ein Ende haben wird. Wir werden dann unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Berufsverbände ein modernes Personalvertretungsrecht für Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen – mit dem Leitgedanken der Wiederherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalräten auf Augenhöhe.
Wir wollen eine Mitbestimmung, die den Namen Mitbestimmung auch verdient. Wir werden Nordrhein-Westfalen wieder zum Mitbestimmungsland Nummer eins machen. Dafür werden wir die Landesverfassung entsprechend ändern, indem wir die Mitbestimmung für den öffentlichen Dienst dort auch in Art. 26 verankern. Die letzten fünf Jahre schwarzgelber Regentschaft in Nordrhein-Westfalen haben leider unser Bundesland auf dem Gebiet der Mitbestimmung auf das Niveau eines Entwicklungslandes zurückgeworfen.
Damit muss endlich Schluss sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Jetzt kann auch Kollege Möbius seinen Senf öffentlich dazugeben. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ELENA tritt die Speicherung von Arbeitnehmerdaten hinsichtlich des quantitativen Umfangs unbestritten in ein neues Stadium ein, und dass Gewerkschaften, Verbände, Parteien und andere lautstark gegen ELENA protestieren, hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass erst vor Kurzem bekannt gegeben wurde, welche Daten in ELENA letztendlich gespeichert werden sollen.
ELENA ist ein Thema, das die Menschen beschäftigt. Sie fragen sich zu Recht: Welche Informationen werden über mich gesammelt? Wer hat Zugang? Können sie mir eventuell zum Nachteil gereichen?
Es macht zunächst einmal Sinn, auf den Ursprung bzw. die Zielsetzung des Projekts hinzuweisen. Es geht darum, zur Berechnung von Sozialleistungen die dafür notwendigen Daten zentral zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von unnötiger Bürokratie im Antragsverfahren entlastet werden. Dieses Prinzip geht aus Sicht meiner Fraktion zunächst einmal völlig in Ordnung.
Aber es kann natürlich nicht sein, dass Massen von Daten, die letztendlich mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben, mit dem Ziel der Vereinfachung des Prüfverfahrens gesammelt werden. Die Begründung von Abmahnungen beispielsweise und erst recht die Teilnahme an Streiks haben in einer derartigen Datei nichts, aber auch überhaupt nichts verloren.
Das Ganze lässt ungute Erinnerungen an die Zeit der frühen Arbeiterbewegung aufkommen, als die Arbeitgeber schwarze Listen anlegten und untereinander verbreiteten, um politisch oder gewerkschaftlich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Betrieben fernzuhalten.
Es kann Sie daher auch nicht wundern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass meine Fraktion die Sammlung von Daten, die es ermöglichen, ein Ver
haltensprofil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzulegen, klar und deutlich ablehnt.
Aber immerhin hat der öffentliche Protest bislang dazu geführt, dass zumindest die Beteiligung an Streiks nicht mehr in die in Rede stehende Datensammlung einfließen wird.
Es muss jedoch dringend geprüft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob die weiterhin gesammelten Daten für den eigentlichen Zweck von ELENA wirklich notwendig sind. Der Fragenkatalog zu ELENA muss überarbeitet und auf ein notwendiges Maß reduziert werden.
Die Datenskandale der letzten Monate haben deutlich gemacht, dass gerade die Sammlung großer Datenmengen die Gefahr des Missbrauchs erhöht. Eines ist für mich und meine Fraktion vollkommen klar: Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.
Leider sieht das die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht so. Das ist angesichts der bisherigen Zurückhaltung, die Schwarz-Gelb in diesem Haus an den Tag gelegt hat, für mich nicht überraschend.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz mit abhandeln. Gerade die Datenschutzskandale der vergangenen Monate, die im Wesentlichen im Bereich der Arbeitswelt stattgefunden haben, machen es aber nötig, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in einem eigenständigen Bundesgesetz klar zu regeln; denn lediglich durch die Integration in ein bereits bestehendes Gesetz ist man aus meiner Sicht nicht in der Lage, den spezifischen Problemen des Arbeitnehmerdatenschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.
In diesem Bereich brauchen wir keine allgemeinen Grundsätze, sondern wirksame Leitlinien und Leitplanken in einem speziellen Gesetz. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPDBundestagsfraktion jüngst vorgelegt. Der informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde dadurch Rechnung getragen, dass in diesem Gesetzentwurf ein Erlaubnisvorbehalt für die Erhebung und Verarbeitung von Daten festgeschrieben werden soll. Die Beschäftigten müssen auch erfahren, welche Daten überhaupt über sie gesammelt werden sollen. Der Datensammelwut müssen strikte Grenzen aufgezeigt werden, etwa wenn es um unerlaubte Fragen oder um die Gesundheitsuntersuchung geht. Dort muss auch der Einsatz von Detektiven
und anderen Überwachungsmaßnahmen gegenüber den Beschäftigten festgeschrieben werden.
Wir sind der Meinung, dass gerade die Diskussion um ELENA gezeigt hat, wie dringend wir in der Bundesrepublik ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz brauchen. Nur so sind wir wirksam in der Lage, den löchrigen Flickenteppich von Einzelbestimmungen und unspezifischen Rechtsgrundsätzen durch eine stringentere Lösung zu ersetzen.
Meine Damen und Herren – ich schaue nach rechts auf die Regierungsbank bzw. zu den regierungstragenden Fraktionen –: Angesichts der Diskussion um ELENA wurde die Debatte um ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz neu entfacht. Ich begrüße das, würde mich aber freuen, wenn auch bei Schwarz-Gelb im Land Nordrhein-Westfalen das Interesse an einer wirkungsvollen Lösung auf diesem Gebiet verstärkt würde. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Orth, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich das System ELENA als solches dem Grunde nach überhaupt nicht infrage gestellt, sondern lediglich Verbesserungen angemahnt habe, um es kurz auf den Punkt zu bringen?
Frau Ministerin, ist es richtig, dass Sie auf einer Veranstaltung des Hauptpersonalrates des Justizministeriums zum einen die dort anwesenden HPR-Mitglieder aufgefordert haben, der Berichterstattung der Medien entgegenzuwirken, und gleichzeitig den Abgeordneten Sichau, der jetzt hier links neben mir sitzt und rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion ist, als Sicherheitsrisiko bezeichnet haben?
Wenn ich Ihre Aussage glaube, der Ministerpräsident habe selbst Hand an die Rede gelegt, dann frage ich mich natürlich, warum er als Ministerpräsident nach seiner eigenen Aussage – so die „Bild“-Zeitung vom heutigen Tage – mehrere Monate braucht, um als authentisch daherzukommen.
Das Referat der Staatskanzlei, das für das Redenschreiben für den Ministerpräsidenten zuständig ist, ist in den letzten Jahren trotz Haushaltskrise unseres Landes Nordrhein-Westfalens sehr stark aufgebläht worden. Lässt die Tatsache, dass man sich dann noch externen Sachverstandes bedienen musste, den Schluss zu, dass die Redenschreiberinnen und Redenschreiber in der Staatskanzlei allgemein als zu schlecht und qualitativ negativ eingeschätzt werden?
Herr Kollege Dr. Petersen, räumen Sie ein, dass der Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück gerade an Ihren Parteifreunden von der CDU in der damaligen Großen Koalition gescheitert ist und deshalb nicht weiterverfolgt werden konnte?
Frau Ministerin, wie steht das Justizministerium zu der Aussage von Herrn Minister Laumann in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 28. Oktober, dass das Versäumnis, sich vorher mit Trägern und Behörden abzustimmen, in der Verantwortung des Justizministeriums bzw. der Justizministerin MüllerPiepenkötter läge? So hat es zumindest die „Neue Westfälische“ in ihrer Ausgabe vom 29. Oktober dieses Jahres formuliert.
Frau Ministerin, welche Auswirkungen erwarten Sie von einem Scheitern des Projekts auf dessen Durchführung an anderen Orten?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung dieses Gesetzes wie auch in den Beratungen des Rechtsausschusses waren wir uns im Kern über verschiedene Punkte einig. Übereinstimmung bestand dahin gehend, dass der Dienst der Führungskräfte im mittleren Dienst des Justizvollzuges außerordentlich verantwortungsvoll ist. Diesen Kolleginnen und Kollegen unterstehen bis zu 280 weitere Beamtinnen und Beamte. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug sind teilweise für mehrere hundert Inhaftierte verantwortlich. Zu diesen Führungspositionen gehören unter anderem die Leiterinnen und Leiter des allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des Werkdienstes, aber auch die Leitung des Pflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.
All diese Beamtinnen und Beamten müssen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen koordinieren und sie auch motivieren. Gerade Letzteres ist nicht einfach. Hohe Krankenstände unter den Bedienste
ten sind etwa ein deutliches Indiz für die schwierige Lage im Justizvollzug.
Allerdings fragen wir uns noch immer, ob es richtig ist – ich nehme Bezug auf die Äußerungen von Herrn Möbius –, die Reichweite dieses Gesetzentwurfs nur auf die genannten Beamtengruppen zu beschränken, statt sie auch auf die Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fachdienste im Justizvollzug auszudehnen. Ist die eine Gruppe tatsächlich wichtiger als die andere, wie es in den Beratungen des Rechtsausschusses von einigen Kollegen der Regierungsparteien angeklungen ist? Es wäre interessant, diesen Punkt an dieser Stelle zu diskutieren, aber ich möchte keine Grundsatzdiskussion eröffnen. Erlauben Sie mir, werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle aber den Hinweis, dass wir uns im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform mit der Angemessenheit der Besoldung insgesamt werden auseinandersetzen müssen.
Meine grundsätzliche Kritik aus der Plenarrede vom 10. September 2009 möchte ich insoweit aufrechterhalten, noch einmal unterstreichen und kurz skizzieren. Schwarz-Gelb doktert wieder einmal an Einzelproblemen herum, statt endlich zumindest die Eckpunkte für eine umfassende Dienstrechtsreform vorzulegen. Das wird unter anderem daran deutlich, dass durch die mit diesem Gesetzentwurf möglichen Beförderungen eben kein Wechsel in den gehobenen Dienst verbunden ist.
Ministerpräsident Rüttgers nimmt sich immer gern Bayern zum Beispiel. Dazu sei gesagt, dass Bayern bereits vor etwa zwei Jahren entsprechende Eckpunkte einer Reform des öffentlichen Dienstrechts vorgelegt hat. Diese Eckpunkte waren für bayerische Verhältnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, erstaunlich progressiv.
Die bis dato nicht in Angriff genommene Reform des Dienstrechts in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht wieder einmal, dass Schwarz-Gelb auf diesem Gebiet der Politik in einem ganz besonders hohen Maße versagt hat.
Meine Damen und Herren, es besteht Konsens darüber, dass die Besoldung der führenden Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst des Justizvollzugs nicht mehr den skizzierten gewachsenen Aufgaben und Verantwortungen entspricht und dass diese Gruppe daher dringend durch zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bessergestellt werden muss. Damit wird der Führungsverantwortung dieser Bediensteten zumindest ansatzweise Rechnung getragen.
Wir stellen deshalb unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die Politik von Schwarz-Gelb auf diesem Gebiet zugunsten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug zurück und werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen es zunächst einmal mit einer gewissen Genugtuung, dass in der Problembeschreibung zu Beginn des vorliegenden Gesetzentwurfs steht, dass sich das Landesdisziplinarrecht in der Praxis bewährt hat.
In der Tat brachte das 2005 verabschiedete neue Gesetz erhebliche Fortschritte. So wurde beispielsweise an die Stelle der Bindung an das Strafverfahrensrecht eine Annäherung an das Verwaltungsverfahrensrecht gesetzt, und damit war auch eine Angleichung an das Bundesdisziplinarrecht verbunden. Außerdem wurden die Disziplinarkammern in die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit integriert, und damit hatte Rot-Grün einige alte Zöpfe aus der Zeit des Obrigkeitsstaates abgeschnitten.
Natürlich ist es immer sinnvoll und notwendig, ein Gesetz nach einer gewissen Zeit hinsichtlich der Praktikabilität zu überprüfen und dabei – wo nötig – auch nachzujustieren. Dabei sollten selbstverständlich die Erfahrungen aus der täglichen Praxis eine Rolle spielen. Insofern ist gegen eine Diskussion zunächst einmal gar nichts einzuwenden.
Aber, meine Damen und Herren, es ist die Frage erlaubt, ob hinter den vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich die Erfahrung der täglichen Praxis oder nicht doch grundsätzliche, um nicht zu sagen: ideologische Überlegungen stecken. Zu klären bleibt, wer von diesen gemachten Vorschlägen letztendlich profitiert. Dienen sie ausschließlich dazu, die Position des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten zu stärken? Oder tragen sie tatsächlich auch den Interessen der Beschäftigten angemessen Rechnung?
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Koalition plant, im Disziplinarrecht das Widerspruchsverfahren ab
zuschaffen. Sie folgt damit einer allgemeinen Linie. Innenminister Wolf kündigte 2007 im Zusammenhang mit seinen Plänen zur Verwaltungsreform an – ich zitiere –: Wir wollen das Widerspruchsverfahren, soweit rechtlich möglich und in der Sache vertretbar, ganz abschaffen.
Diese Ankündigung hat die schwarz-gelbe Landesregierung in weiten Teilen gegen erhebliche Bedenken von verschiedensten Seiten durchgesetzt. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens soll nun auch als Allheilmittel für den Bürokratieabbau im Bereich des Disziplinarrechts herhalten. Es bleibt jedoch völlig unklar, auf welche Art die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in diesem Bereich zum Abbau von Bürokratie führen soll. Entsprechende rechtstatsächliche Erhebungen fehlen. Aber ohne solche Erhebungen, meine Damen und Herren, kann man nicht seriös abschätzen, ob eine Gesetzesänderung letztendlich Nutzen bringt oder der Schaden überwiegt.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die allgemeine Abschaffung des Widerspruchsverfahrens waren und sind wir nach wie vor der Auffassung, dass dieser Schritt nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger war, weil diese bei Konflikten mit Behörden von Vornherein gezwungen sind, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Eine der Folgen ist dabei die Zunahme der Verwaltungsgerichtsverfahren. Allein beim Verwaltungsgericht Münster ist die Zahl der Verfahren im letzten Jahr um 25 % gestiegen.
Die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten sowie eine gewisse Hemmschwelle gegenüber Gerichtsverfahren haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, ihre Interessen gegen Verwaltungsentscheidungen in der Praxis durchzusetzen, deutlich geschwächt und so zu einem gravierenden Abbau von Rechtsstaatlichkeit geführt.
Durch die vorgesehen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Disziplinarrecht werden die Rechtschutzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten analog zu denen der Bürgerinnen und Bürger massiv eingeschränkt. Insbesondere wird die Befriedungsfunktion des Widerspruchsverfahrens aufgegeben. Das lehnen wir ab. Wir stehen hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der Seite der Beschäftigten des Landes.
Für besonders dramatisch erachte ich, dass sich dieser Entwurf gewissermaßen nahtlos in die bisherige Gesetzgebung der schwarz-gelben Koalition im Bereich des öffentlichen Dienstrechts einfügt. Ich erinnere nur an die faktische Abschaffung der Mitbestimmung.
Schlimm ist auch, dass dieser Entwurf wieder einmal die mitarbeiterfeindliche Geisteshaltung von Schwarz-Gelb dokumentiert. Ich erinnere an die in den letzten Tagen erfolgte Ablösung des Bochumer Polizeipräsidenten Dr. Wenner.
Fast alle bisherigen Gesetzesvorhaben dieser Landesregierung im öffentlichen Dienstrecht haben die Beschäftigten schlechter gestellt als zuvor. So ist auch hier zu befürchten, dass die geplanten Änderungen einseitig den Interessen des Dienstherrn Rechnung tragen und die Interessen der Beamtinnen und Beamten außer Acht lassen.
Nein.
Dass das nicht gerade das Betriebsklima in den Amtsstuben erhöht, meine Damen und Herren, liegt, denke ich, auf der Hand.
Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir auch die im Innenausschuss von den Koalitionsfraktionen geäußerte Einschätzung, es handele sich ja hierbei lediglich um redaktionelle Anpassungen, in keinster Weise nachvollziehen. Wir sind vielmehr der Meinung, dass die Landesregierung hiermit die bisherigen Rechte der Beamtinnen und Beamten beschneidet, ohne sich über die tatsächlichen Folgen Gedanken zu machen.
Selbstredend werden wir diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. – Ich bedanke mich gleichwohl für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Präsident! Herr Minister, Ihr Ministerium hat bereits im Innenausschuss behauptet, dass das Bürokratieabbaugesetz II die Regelung enthalte, dass im Disziplinarverfahren das Widerspruchsverfahren entfällt. Ich habe Ihnen bereits im Innenausschuss nachgewiesen, dass Ihre Behauptung falsch ist. Ihre Behauptung wird nicht dadurch richtiger, dass Sie diese jetzt zum zweiten Mal hier falsch wiederholen.
Ich stelle noch einmal fest, dass das Bürokratieabbaugesetz II keine Regelung zum Abbau des Widerspruchsverfahrens im Disziplinarverfahren enthält.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zu Beginn meiner Rede zunächst den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsparteien einen ganz großen Glückwunsch aussprechen: Meine lieben schwarz-gelben Kolleginnen und Kollegen aus dem Sportausschuss, Sie haben es nach mehr als vier Jahren dieser Legislaturperiode, also praktisch kurz vor ihrem Ende, geschafft, endlich Ihre erste eigenständige sportpolitische Initiative zu starten. Ich hatte den Glauben daran schon fast aufgegeben.
Erinnere ich mich dann noch daran, dass Sie vor ca. drei Wochen im Sportausschuss den wirklich epochalen Antrag gestellt haben, die Landesregierung möge einen Bericht zur Frauenfußball-WM vorlegen, habe ich fast die Sorge, dass Sie sich überarbeiten. Sehe ich mir Ihren Antrag genauer an, scheint mir diese Sorge doch wohl eher unberechtigt zu sein, denn allzu viel eigenes Gedankengut dürften Sie – mit Verlaub – auf diesen Antrag wirklich nicht verwendet haben. Denn zu auffällig sind die Parallelen zu einem ähnlichen Antrag, den die Große Koalition in Berlin am 27.05.2009 im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen gerne auch die Drucksachennummer zur Verfügung stellen. Sie lautet 16/13177. Meine Damen und Herren, nur besteht der Unterschied zu diesem Papier darin, dass der Berliner Antrag wesentlich mehr Substanz enthält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die integrative Wirkung des Sports ist unbestritten. Man muss nur einmal einen ganz normalen Tag in einem Sportverein zubringen. Ich bin selber Vorstandsmitglied eines Sportvereins mit mehr als 1.000 Mitgliedern und weiß, wovon ich rede. Man wird feststellen, dass Sport in unserer Gesellschaft wirklich eine Integrationsmaschine ist, die Menschen verschie
denster sozialer Herkunft, verschiedenen Alters und verschiedenster ethnischer Herkunft zusammenführt. Der soziale Status, die ethnische Herkunft und die Hautfarbe spielen dabei faktisch keine Rolle.
Das macht deutlich, dass Integration gesellschaftsumfassend ist und nicht nur den Bereich der reinen Zuwanderung umfasst, wie es in Ihrem Antrag letztendlich passiert. An der Stelle sind Sie mit Ihrem Antrag wirklich zu kurz gesprungen. Lese ich mir Ihren Antrag und die hehren Forderungen, die Sie dort formuliert haben, durch und vergleiche das mit der herrschenden Wirklichkeit, muss ich eigentlich ganz nüchtern feststellen: Der Anspruch Ihres Antrags und die sportpolitische Realität in NordrheinWestfalen stimmen noch nicht einmal ansatzweise überein.
Wir wissen alle, dass die Integrationsleistung des Sports letztlich nur mit den unzähligen Menschen im Ehrenamt erfüllt werden kann. Das sind Menschen, die sich reinhängen, freiwillig für andere da sind und dafür nichts außer Anerkennung erwarten. Diese Anerkennung müssen wir ihnen möglich machen. In Ihrem Antrag sehe ich wirklich gar nichts, was diese Anerkennung erkennen ließe. Im Gegenteil! Ich erinnere daran: Eine der ersten Amtshandlungen Ihrer Koalition vor vier Jahren war, die Übungsleiterpauschale, die zugegebenermaßen schon vorher nicht besonders hoch war, nochmals um 20 % auf jetzt 5,6 Millionen € zu kürzen.
Das ist erstmalig im Haushalt 2006 geschehen und setzt sich über die weiteren Haushaltsjahre bis zum Haushaltsentwurf für 2010 fort. Ich habe die Befürchtung, dass diese Kürzung auch im Haushalt 2010, den wir in einiger Zeit in diesem Saal verabschieden werden, enthalten bleibt. Deshalb gilt auch hier: Außer schönen Sonntagsreden haben Sie dem Ehrenamt nicht viel zu bieten.
Ich möchte Ihnen gerne ein weiteres Beispiel nennen. Um am Sport teilhaben zu können, sodass Integration letztendlich auch möglich ist, müssen wir den Menschen vernünftige und auch funktionsfähige Sportstätten und Sportanlagen zur Verfügung stellen, damit diese Aktivitäten in einem positiven Raum stattfinden können. Fakt ist aber, dass ein großer Teil unserer Sportstätten marode oder zumindest stark sanierungsbedürftig ist. Der Deutsche Olympische Sportbund spricht von einem Sanierungsstau in Höhe von insgesamt 40 Milliarden €.
Nach meinem Eindruck ist es in NordrheinWestfalen nicht anders. Wie gesagt, ich komme viel herum, gerade auch in Sportanlagen. Bei mir bestätigt sich dieser Eindruck Woche für Woche. – Dafür tragen Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, und die Landesregierung letztendlich die Verantwortung.
Ja, natürlich. Ich weiß nicht, wie lange Sie das Argument mit dem Übernehmen noch bringen wollen. Wahrscheinlich werden Sie das noch in ferner Zukunft sagen.
Das Ehrenamt und die intakten Sportstätten sind zwei Grundpfeiler im System, die wir brauchen, wenn Integration gelingen soll. In Ihrem Antrag wird zu diesen beiden Punkten aber nicht ein einziges Wort gesagt, Herr Müller. Ihr Antrag enthält sehr viel Deklamatorisches, aber wenig von konkretem Wert.
Dass es sich dabei nur um Lippenbekenntnisse handelt, stellt man fest, wenn man sich Ihren Haushaltsentwurf für 2010 anschaut. Gegenüber 2009 soll der LandesSportBund noch einmal 1,6 Millionen € weniger erhalten. Auch im Jahr 2009 gab es schon eine Kürzung, sodass der LandesSportBund im Vergleich zu 2008 insgesamt sogar 2,1 Millionen € weniger bekommt. Vor diesem Hintergrund ist mir schleierhaft, wie in der Praxis die in Ihrem Antrag genannten Ziele zusammen mit dem LandesSportBund als Ihrem wichtigsten Partner überhaupt erreicht werden sollen.
Wenn Sie das glauben. Ich glaube es eigentlich nicht.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, die in Ihrem Antrag beschriebenen Instrumente sind wahrlich nicht geeignet, echte materielle Maßnahmen zu ersetzen.
Ich hätte mir durchaus vorstellen können, dass wir für die Bereitstellung kostenloser, aber zumindest preisverbilligter Sportangebote für Menschen mit geringem Einkommen sorgen. Darauf hätte sich die Sportfraktion, die wir in Teilen des Sportbereichs erfreulicherweise haben, durchaus verständigen können. Wir hätten auch einen besseren Zugang zu einzelnen Sportarten für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund schaffen können und dafür sorgen können, dass die Sportstunden, die auf dem Plan stehen – Sie haben sich 2005 ja auf die Fahnen geschrieben, dass in diesem Land keine Stunden ausfallen –, endlich auch wirklich erteilt werden.
Zu alledem finde ich in Ihrem Antrag nicht ein einziges Wort!
Nein, ich mache jetzt weiter.
Das alles fehlt in Ihrem Antrag. Ich habe aber nicht die Hoffnung aufgegeben, dass Sie das selber noch feststellen und dann bei der Beratung im Sportausschuss entsprechend nachbessern. Wenn Sie das nicht tun – das verspreche ich Ihnen, meine Damen und Herren –, werden wir Ihnen mit einem entsprechenden Entschließungsantrag Beine machen. Noch hoffe ich aber auf die Lernfähigkeit von CDU und FDP.
Lieber Kollege Müller, es war keine Unhöflichkeit von mir, dass ich Ihre Zwischenfrage nicht zugelassen habe. Ich denke aber, dass Sie noch Redezeit übrig gelassen haben, sodass Sie sich dann noch einmal selber hier vorne produzieren können. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dienst in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist verantwortungsvoll und angesichts der Klientel der zu betreuenden Strafgefangenen oft schwierig und teilweise auch nicht ungefährlich. Drogenprobleme und Gewalttätigkei
ten sind an der Tagesordnung, und wir alle erinnern uns an Vorkommnisse in der Vergangenheit, bei denen es zu erheblichen Übergriffen auf Justizvollzugsvollzugsbeamte gekommen ist.
Welche zentrale Bedeutung gerade dem allgemeinen Vollzugsdienst zukommt, hat das Justizministerium Nordrhein-Westfalen 1997 deutlich gemacht – ich zitiere –:
Gerade die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes … sind es, die durch ihren ständigen Kontakt mit den Gefangenen auf diese einen starken Einfluss ausüben und die Atmosphäre in einer Anstalt entscheidend prägen.
Dieser Bedeutung tragen die Bedingungen im AVD und im Werkdienst aber nur unzureichend Rechnung. Für die zu leistenden Aufgaben ist viel zu wenig Personal da. Viele Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug schieben wegen der Arbeitsüberlastung einen hohen Berg von Überstunden vor sich her, und auch die Zahl der Krankmeldungen und der Frühpensionierungen ist sehr hoch.
Bei der Organisation eines reibungslosen Dienstablaufs kommt den Leiterinnen und Leitern des AVD und des Werkdienstes gerade in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes eine Schlüsselstellung zu, denn gerade diese Gruppe trägt Verantwortung für bis zu 280 Kolleginnen und Kollegen. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass diese Aufgaben in den letzten Jahren gewachsen und deutlich schwieriger geworden sind. Es ist völlig unstrittig, dass die bisherige Einstufung nicht mehr den Realitäten im Hinblick auf Arbeitsanforderungen und Verantwortung entspricht.
Insofern ist es richtig, dass wir uns hier im Landtag über eine Besserstellung der betroffenen Beamtinnen und Beamten unterhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass den Leiterinnen und Leitern des AVD und des Werkdienstes sowie der Leiterin oder dem Leiter des Krankenpflegedienstes des Justizvollzugskrankenhauses ein Amt der Besoldungsgruppe A10 oder A11 verliehen werden kann; den jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern kann ein Amt der Besoldungsgruppe A10 verliehen werden. Das ist zunächst einmal zu begrüßen.
Aber als jemandem, der Beamtenpolitik macht, erschließt es sich mir in keinster Weise, warum damit entgegen der früheren Verfahrensweise ausdrücklich kein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn verbunden sein soll. Üblicherweise gehören Ämter der Besoldungsgruppe A10 und der Besoldungsgruppe A11 zum gehobenen Dienst. Das Ministerium wird hierauf in den Ausschussberatungen sicherlich eine Antwort geben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, wir fragen uns natürlich, ob die vorgesehenen Maßnahmen wirklich ausreichend und
angemessen sind, und wir fragen uns darüber hinaus, warum diese finanziellen Verbesserungen nur auf den AVD und den Werkdienst und den Dienst im Justizvollzugskrankenhaus beschränkt bleiben sollen, die Fachdienste, die eine anerkennenswert hohe Qualität und gute Arbeit leisten, aber außen vor bleiben sollen.
Eines zeigt der vorliegende Gesetzentwurf doch: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen zeigen wieder einmal, dass sie an einem Einzelproblem herumdoktern, statt endlich ein Gesamtkonzept einer dringend notwendigen umfassenden Dienstrechtsreform vorzulegen.
Statt sich konzeptionslos im Klein-Klein zu verlieren, ist es höchste Zeit, dass die Landesregierung diesem Haus endlich ihre Vorstellung eines modernen und zeitgerechten Dienstrechts vorlegt. Wir haben das mehrmals angemahnt.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion, aber sicherlich auch Experten aus Wissenschaft und Verwaltungspraxis und letztendlich auch die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind bereit, der Landesregierung dabei hilfestellend unter die Arme zu greifen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Krautscheid, waren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Staatskanzlei oder Personen, die aus Landesmitteln finanziert werden, an der Erstellung der besagten Reden beteiligt?
Herr Deppe, ist Ihnen bekannt, dass viele Landräte, die Ihrer Partei angehören, unter anderem der Landrat des Hochsauerlandkreises, Herr Dr. Schneider, in Schreiben unter anderem an den Ministerpräsidenten ihn aufgefordert haben, die Jagdsteuer beizubehalten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen es mir nach, dass ich trotz der fortgeschrittenen Zeit meine Rede nicht zu Protokoll gebe.
Denn ich denke, wir sind hier kein Protokollparlament, sondern es gibt die Debattierfunktion des Parlaments. Von daher erlauben Sie mir, dass ich Ihnen meine Ausführungen auch zu Gehör bringe.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, „No sports“, so soll einstmals Winston Churchill gesagt haben, als er gefragt wurde, warum er denn so lange leben würde.
Die Landesregierung scheint diesem Motto nun in der Frage der flächendeckenden Einführung der täglichen Sportstunde für unsere Grundschülerinnen und Grundschüler folgen zu wollen. Das ist aus meiner Sicht gerade deshalb besonders unverständlich, weil das entsprechende Pilotprojekt – Herr Groth hat es gerade gesagt – vor einem Jahr,
wie ich meine, sehr erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Die Idee ist offenbar gut.
Herr Brakelmann, Ihnen täte ein bisschen Sport auch mal ganz gut, glaube ich.
Das ist deshalb so unverständlich, weil gerade in der Schweiz dieses Projekt als vergleichbares Projekt eingeführt worden ist. Dieses Projekt korrespondiert ja mit den Erkenntnissen aus dem zweiten sogenannten Kinder- und Jugendsportbericht. Danach ist eben Sport ein ganz wichtiger Aspekt zur Entwicklung der Persönlichkeit sowie des Sozialverhaltens.
Dieses Konzept der täglichen Sportstunde wurde unter Rot-Grün zu einem wissenschaftlich begleiteten Projekt an einer Reihe von Schulen in diesem Land eingeführt. Das haben damals alle Fraktionen, auch Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, mitgetragen.
Es ist für meine Fraktion überhaupt keine Frage, dass die tägliche Sportstunde an möglichst vielen Grundschulen des Landes eingeführt werden sollte. Das empfehlen gerade auch die Wissenschaftler, die das Projekt begleitet haben.
Was macht nun die Landesregierung? – Sie will offenbar die Umsetzung auf die lange Bank schieben. Erst soll der Abschlussbericht genau geprüft und dann entschieden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man die Sache auf den SanktNimmerleins-Tag vertagen will.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentralen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen liegen seit der Abschlusstagung des Projekts im Dezember 2008 vor. Eine alsbaldige Entscheidung ist also möglich.
Die Projektverantwortlichen haben dabei durchaus differenziert argumentiert. Es hat sich herausgestellt, dass man von stark ausgeweitetem Sportunterricht keine Wunder erwarten darf. Er ist kein „Universaltherapeutikum“, aber es gibt durchaus einen realistischen Gesamtnutzen.
Unstrittig sind danach die positiven Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit und auf den Lernerfolg, also die kognitiven Fähigkeiten. Die Effekte auf die Hebung der motorischen und körperlichen Entwicklung sind dagegen nicht ganz so deutlich. Aber zweifellos ist eine tägliche Sportstunde durchaus geeignet, die gesundheitliche Prävention im Sinne einer Verminderung von Bewegungsmangel und
Übergewicht zu flankieren. Insbesondere bei den Mädchen zeigten sich auch quantitativ nennenswerte Verbesserungen im Bereich der koordinativen Fähigkeiten und der psychosozialen Dimension.
Auch die Handlungsempfehlungen sind ähnlich differenziert und realistisch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine flächendeckende Einführung bei allen mittlerweile über 3.300 Grundschulen dieses Landes ist dabei sicherlich nur sukzessive möglich. Daher plädieren die Projektverantwortlichen auch für ein nachfrageorientiertes Implementierungskonzept mit entsprechenden Eckdaten.
Fragt man die Beteiligten am Modellprojekt, also die Lehrkräfte und die Schulen, ergibt sich ebenfalls ein klares Bild. Über 73 % der Lehrkräfte und über 80 % der Schulen sprechen sich unisono für eine Fortführung aus. Auch die Eltern und die Kinder, die daran beteiligt waren, waren fast überall begeistert.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie daher: Wieso verzögern Sie hier die Entscheidung, wenn dieses Projekt überall einhellig auf Zustimmung stößt? Meine Fraktion jedenfalls unterstützt im Interesse unserer Kinder den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Landesregierung sollte die Umsetzung der Ausweitung der täglichen Sportstunde durch die zuständigen Stellen begleiten und unterstützen. Außerdem sollten bald alle Grundschulen im Land zur Teilnahme aufgefordert werden, sodass bereits im nächsten Schuljahr möglichst viele Schülerinnen und Schüler von dem Projekt profitieren können.
Wir halten es darüber hinaus auch für notwendig, dass sich die bisher beteiligten Partner weiterhin in der Sache engagieren, und fordern die Landesregierung auf, hierfür weitere Partner zu finden.
Nun gibt es in diesem Hause so etwas wie eine Sportfraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich gebe der Hoffnung Ausdruck, wenngleich diese Hoffnung zugegebenermaßen relativ gering ist, dass wir vielleicht in den Ausschussberatungen doch noch zu einer vernünftigen Lösung im Interesse unserer Kinder an den Grundschulen des Landes kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter von Computer und Internet wird der Austausch von Informationen immer wichtiger. Mit dem Zusammenwachsen Europas steigt nicht zuletzt auch der Bedarf an einem Datenaustausch über Ländergrenzen hinweg rapide an. Das gilt auch für Geodaten aller Art.
Die Europäische Union trägt dieser Entwicklung mit der sogenannten INSPIRE-Richtline aus dem Jahr 2007 Rechnung. Sie macht es für Mitgliedstaaten zur Pflicht, den übrigen Mitgliedern die bereits in digitaler Form vorliegenden Geobasisdaten wie auch Geofachdaten zugänglich zu machen. Dabei können die Daten nicht nur von Behörden, sondern zum Teil eben auch – und vielfach gegen Gebühr – von anderen Interessenten online abgerufen und genutzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht umzusetzen. Das setzt dem gesetzgeberischen Spielraum unseres Hauses enge Grenzen.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt aufgrund der engen Bindung an Europa- und Bundesrecht ist die Schaffung eines eigenen Geodatenzugangsgesetzes für Nordrhein-Westfalen richtig. Der vorliegende Entwurf würde auch unsere Zustimmung finden, gäbe es nicht einen Aspekt, der aus unserer Sicht wieder einmal von der Koalition sträflich vernachlässigt wird. Gemeint sind der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz.
Dazu muss man wissen, dass es sich bei den Geodaten eben nicht um anonymisierte Fakten handelt. Beispielsweise geht es um Grundstücksdaten, die untrennbar mit dem Namen ihrer Eigentümer verbunden sind. Da es technisch möglich ist, diese Angaben mit anderen Daten zu verknüpfen, geht es
für uns eben um den Schutz personenbezogener Daten. Wirtschaftsunternehmen etwa ermitteln mithilfe des sogenannten Geoscorings beispielsweise die Kreditwürdigkeit von Personen.
Meine Fraktion und die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben versucht, dem Rechnung zu tragen. Meine Fraktion hat beantragt, vor einer abschließenden Beratung im Innenausschuss die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzuhören. Die von ihr vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes waren in der entsprechenden Sitzung des Innenausschusses erheblich. Wir schließen uns der Meinung von Frau Sokol an, dass Geodaten, die etwa Anschriften, Eigentümerangaben oder Ähnliches enthalten, rechtlich als personenbezogene Daten zu betrachten sind. Damit müssten sie Eingang in die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden.
Der Gesetzentwurf der Koalition ist im Bereich des Datenschutzes sehr dünn; es wird lediglich auf die entsprechenden Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes verwiesen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die dort genannten Bestimmungen für den vorliegenden Gesetzentwurf passend wären. Das sind sie aber nur sehr bedingt. Die Bestimmungen im Umweltinformationsgesetz sind auf Einzelfallentscheidungen ausgerichtet. Beim Geodatenzugangsgesetz geht es aber um den massenhaften Abruf von Daten, und damit ist ein höheres Gefährdungspotenzial hinsichtlich des Datenschutzes gegeben. Die dort gemachten Einschränkungen zielen auf die Zugangsbeschränkung im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Umwelt ab; dementsprechend unterbelichtet ist der Schutz personenbezogener Daten.
Insbesondere aber ist ein Schutzrecht nur bei erheblicher Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen vorgesehen. Diesbezüglich ist die Latte aus unserer Sicht eindeutig zu hoch gelegt. Für den Einzelnen ist es bereits heute schwer genug, eine einfache Beeinträchtigung seiner Interessen nachzuweisen. Fordert man eine erhebliche Beeinträchtigung, werden Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung fast ad absurdum geführt und letztendlich zu einem Feigenblatt degradiert. Dementsprechend haben wir zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen zu § 12 Abs. 2 des Entwurfs für die letzte Sitzung des Innenausschusses einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag zielte darauf ab, das Erfordernis der erheblichen Beeinträchtigung durch das Erfordernis einer bloßen Beeinträchtigung zu ersetzen. Diesen Antrag haben die Vertreter der Regierungskoalitionen in der Ausschusssitzung abgelehnt.
Wir sind der Meinung, dass ein Geodatenzugangsgesetz eine Balance zwischen den Interessen der Nutzer einerseits und dem Datenschutz Betroffener
andererseits finden muss. Die deutliche Bevorzugung der Geodatennutzer, wie er jetzt vorgesehen ist, trägt diesem Grundsatz jedenfalls nicht Rechnung. Ein solcher Schutz personenbezogener Daten ist im Übrigen in den Vermessungs- und Katastergesetzen gängige Praxis, sodass ich mich frage, warum das bei diesem Gesetzentwurf nicht möglich sein soll.
Auch die Argumentation der Koalitionsfraktionen, dass es darum geht, Europarecht 1:1 umzusetzen, und dass das in anderen Bundesländern und im Bund ebenfalls so erfolgt sei, greift meines Erachtens nicht, denn wir haben hier Gesetze für Nordrhein-Westfalen zu machen, nicht für andere Bundesländer oder den Bund. Sogar die INSPIRERichtlinie selbst – da werden Sie mir Recht geben – sieht die Einschränkung von Zugangsmöglichkeiten vor, wenn negative Folgen für die Vertraulichkeit personenbezogener Daten vorhanden sind oder vorhanden sein könnten.
Noch einmal: Der Gesetzentwurf soll aus unserer Sicht im Kern gar nicht geändert werden. Wir haben lediglich gefordert, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung stärker Rechnung zu tragen. Aber leider zeigt die Weigerung der Koalitionsfraktionen auf diesem Gebiet wieder einmal, dass ihre Sensibilität für den Datenschutz äußerst gering ausgeprägt ist. Wir sehen daher leider keine andere Möglichkeit, als dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern; wir werden ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass wir uns in immer kürzeren Abständen mit dem Missbrauch von Daten, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft, beschäftigen müssen. Alle Fälle aufzuzählen, würde den Rahmen sicherlich sprengen. Es ist zum Teil von meinen Kolleginnen und Kollegen eben schon gemacht worden.
Ich erinnere nur an die erneute Panne beim Telekommunikationsriesen Deutsche Telekom, wo Tausende von zum Teil äußerst sensiblen Daten auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht sind. Letzte Woche berichtete die Wirtschaftswoche, dass über 21 Millionen Datensätze von Bürgerinnen und Bürgern illegal im Umlauf sind. Ähnliche Zahlen werden auch vom Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, genannt. Und nicht zuletzt gab es vor ein paar Tagen die katastrophale Datenpanne bei der Berliner Landesbank.
Wie ich an dieser Stelle, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon mehrfach betont habe, muss der Missbrauch von persönlichen und insbesondere von sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger gerade im Bereich der Privatwirtschaft deutlich stärker als bisher bekämpft werden.
Wenn die Unternehmen nicht von sich aus eine größere Sensibilität im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz entwickeln, muss der Gesetzgeber sie dazu zwingen. In diesem Zusammenhang, mein Damen und Herren, hat meine Fraktion unter anderem auch eine Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes und seine Anpassung an das digitale Zeitalter angemahnt. Ich muss erfreulicherweise feststellen,
dass auch Innenminister Wolf im Bundesrat ganz ähnlich argumentiert hat.
Die von uns geforderte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes liegt mittlerweile vor. Das ist sicherlich ein guter Schritt, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Das heißt nicht, dass an diesem Entwurf im Gesetzgebungsverfahren nicht noch die eine oder andere Änderung möglich sein wird. Tatsächlich wird dies im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und eines weitergehenden Datenschutzes auch erforderlich sein. Entsprechende Vorstöße sind von SPD-Kollegen in der Bundestagsfraktion bereits erfolgt.
Positiv hervorzuheben am vorliegenden Entwurf zu einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist sicherlich das sogenannte freiwillige Datenschutzauditverfahren.
Aus Sicht der Innenpolitik, die ich hier vertrete, möchte ich einige weitere Punkte herausheben. Im Sinne des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger ist die Einschränkung des sogenannten Listenprivilegs ein wichtiger Schritt. Zurzeit ist die Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung auch ohne Einwilligung möglich. Und das hat gerade den Handel mit sensiblen Daten in einem enorm hohen Maße gefördert, obwohl dieser bis dato auch schon zu einem gewissen Teil unzulässig war.
Dem schiebt das neue Gesetz einen Riegel vor, indem die Verwendung solcher Daten für Werbung, Markt und Meinungsforschung von der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen abhängig gemacht werden soll.
Grundsätzlich positiv zu bewerten ist auch die Einschränkung von sogenannten Kopplungsgeschäften. Gemeint ist etwa die Bindung eines Vertragsabschlusses an die Einwilligung, die Daten zu Werbezwecken nutzen zu dürfen.
Unverständlich ist mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum Kopplungsgeschäfte nur für marktbeherrschende Unternehmen verboten sein sollen. Dies muss nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion auf alle Betriebe ausgedehnt werden.
Sicherlich muss man auch über die aus meiner Sicht sehr langen Übergangsfristen noch einmal intensiv nachdenken.
Zu begrüßen ist, dass die Gesetzesnovelle schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Rechtsverstößen vorsieht. Dazu gehört beispielsweise die Erweiterung der Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Auch Gewinne, die durch illegalen Datenhandel zustande gekommen sind, können nunmehr abgeschöpft werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass die Novelle des Bun
desdatenschutzgesetzes deutliche Fortschritte bringt. Sie trägt den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Datenschutz Rechnung. Das schließt nicht aus – ich habe es eben bereits erwähnt –, dass es in Details noch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren im Sinne eines effektiven Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger geben wird. Bekanntlich können wir als Landesgesetzgeber auf das Bundesdatenschutzgesetz nur einen bedingten Einfluss nehmen.
Wichtiger als dieser Aspekt ist aus landespolitischer Sicht für mich die Frage der Personalausstattung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Binsenweisheit, dass die besten Gesetze nichts nutzen, wenn ihre Einhaltung nicht hinreichend kontrolliert wird und Verstöße nicht entsprechend geahndet werden.
Hier, meine Damen und Herren, können wir als Landtag, als Landesgesetzgeber ansetzen. Zu Recht forderte Bundesjustizministerin Zypries, dass die Länder die Kontrollmöglichkeiten im Datenschutzbereich und die Kompetenzen der Datenschutzbeauftragten ausweiten müssen.
In das gleiche Horn stößt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Meine Damen und Herren, Innenminister Wolf – heute ist er nicht da, er wird vertreten – ist allerdings anderer Meinung. Er brüstet sich gern damit, dass die Landesbeauftragte über eine besonders gute Ausstattung verfügt. So hat er in einem Interview am 4. September dieses Jahres im WDR, im Deutschlandradio zum Besten gegeben – ich zitiere –:
Wir haben die bestausgestattete Datenschutzbehörde auch im Ländervergleich. – Ich will nicht ausschließen, meine Damen und Herren, dass unsere Landesbeauftragte marginal noch besser ausgestattet ist als die in vielen anderen Bundesländern. Das ist aber mitnichten der Verdienst dieser schwarzgelben Landesregierung. Denn seit 2006 wird das Personal bei der Landesbeauftragten trotz eines Aufgabenanstiegs kontinuierlich heruntergefahren. Und das kann man auch im Datenschutzbericht 2007 nachlesen. Dort heißt es – ich zitiere –:
Kontinuität bei der Bearbeitung der jährlich steigenden Zahl von Anfragen und Beschwerden zu wahren, wird indes gerade vor dem Hintergrund von Personalkürzungen immer schwieriger. – Zitat Ende.
Im bereits genannten Interview mit dem Deutschlandradio lehnte Innenminister Wolf Forderungen nach mehr Personal im Bereich der Datenschutzbeauftragten kategorisch ab. Konsequenterweise, könnte man sagen, sieht der Haushalt 2009 in diesem Bereich auch keine Verstärkung vor.
Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Haushalt 2009 sieht nicht nur keine Verstärkung vor, nein, es geht noch einmal um drei Stellen runter. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Damit wird für mich ganz deutlich, welch geringe Bedeutung Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, und die Damen und Herren der Landesregierung dem Datenschutz in NRW zumessen. Bei einer augenscheinlich gewachsenen Flut von Datenschutzproblemen ist dies aus meiner und aus Sicht meiner Fraktion in keinster Weise nachzuvollziehen.
Die Ausstattung der Landesdatenschutzbeauftragten mit Personal muss den gewachsenen Anforderungen angepasst und erhöht werden, damit die Wirksamkeit der Gesetzgebung nicht von vornherein an Vollzugsdefiziten leidet. Ich fordere die Regierungsfraktionen daher eindringlich auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung endlich gerecht! Räumen Sie dem Datenschutz endlich den politischen Stellenwert ein, der ihm gebührt! Sorgen Sie mit Ihrer Mehrheit dafür, dass mehr Personal zur LDI gelangt, damit in Nordrhein-Westfalen künftig unter anderem eine wirksamere Kontrolle im Sinne eines effektiven Datenschutzes zugunsten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger möglich ist! – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu dem Antrag der Koalitionsparteien komme, möchte ich mich zunächst einmal persönlich outen.
Mir wurde das Schützenwesen in die Wiege gelegt, und seit meiner frühesten Jugend bin ich – stammend aus einer Hochburg des Schützenwesens, aus dem Sauerland – aktiver Schützenbruder und Mitglied mehrerer Schützenvereine.
Wir stark ich dem Schützenwesen verbunden bin, können Sie vielleicht daran ermessen, dass ich zurzeit amtierender Schützenkönig der Schützenbruderschaft St. Hubertus Meschede e. V. – gegründet 1450 –
bin, die ich hier besonders begrüßen darf, die auch heute Abend auf der Tribüne Platz genommen hat.
Ich freue mich, dass das Schützenwesen durch den an das heutige Plenum anschließenden Parlamentarischen Abend der Schützen die geballte Aufmerksamkeit nicht nur dieses Hohen Hauses, sondern darüber hinaus der ganzen Öffentlichkeit genießt.
In Nordrhein-Westfalen sind etwa 420.000 Schützen in den unterschiedlichen Verbänden organisiert. Schützenvereine, Schützenbruderschaften, Gesellschaften und Gilden spielen vielerorts eine tragende Rolle im gesellschaftlichen Leben unserer Städte und Dörfer.
Diese Vereinigungen sind auch ganz wichtig für den Zusammenhalt in der lokalen Gesellschaft. Das jährliche Schützenfest – in anderen Bereichen des Landes auch Titularfest oder Hochfest genannt – ist eine der zentralen Achsen eines jeden Jahres.
Selbstverständlich tragen die Schützenvereine mit ihren Schützenfesten und Brauchtumsveranstaltungen zur lokalen und regionalen Brauchtumspflege besonders bei. Über diese Veranstaltungen hinaus engagieren sich die Schützen auch vielfach ehrenamtlich außerhalb dieses Bereichs. Mit den Schützenhallen stellen die Vereine, gerade im ländlichen Raum, unverzichtbare Veranstaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. In den sportlichen Bereich ragt das sogenannte Sportschießen hinein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts meiner Biografie können Sie sicherlich ermessen, wie sehr mir persönlich das Schützenwesen am Herzen liegt. Die Bedeutung des Schützenwesens wird selbstverständlich auch von meiner Fraktion anerkannt.
Aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Die in Ihrem Antrag gezogenen Handlungsempfehlungen gehen eindeutig zu kurz. Sie sprechen in Ihrer Antragsbegründung von einem exemplarischen Beispiel bürgerschaftlichen Engagements für
unsere Gesellschaft. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Crux Ihres Antrags liegt darin, dass Sie hier das Schützenwesen willkürlich als Beispiel für die breite ehrenamtliche Arbeit herausgreifen und auszeichnen möchten, ohne zu begründen, warum Ihnen dieser Bereich wichtiger als andere Bereiche ist.
Eine besondere Bevorzugung des Schützenwesens gegenüber zahlreichen anderen Formen bürgerschaftlichen Engagements – Beispielsweise im sozialen, im sportlichen oder gesundheitsfördernden, kirchlichen, karitativen oder kulturellen Bereich – durch die Auslobung einer Ehrenplakette und für eine Gruppierung ist aus Sicht meiner Fraktion nicht zu rechtfertigen.
Die CDU wies in der vorangegangenen Beratung im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration zu Recht auf die Jugendarbeit und das Sportangebot der Schützenvereine hin und hat dabei auch die Erfolge der nordrhein-westfälischen Schützen in Peking hervorgehoben. Aber die Mitglieder von Fußballvereinen, Turn- und anderen Sportvereinen werden einwenden: Auch wir machen eine gute Jugendarbeit! Auch wir haben sportlichen Erfolg! – Sie werden sich fragen: Warum werden die Schützen für ihre Arbeit besonders geehrt, aber andere Bereiche nicht entsprechend? Gerade Sportvereine übernehmen vielerorts den Betrieb von Sportanlagen. In zahlreichen ehrenamtlichen Arbeitsstunden werden die Sportanlagen erhalten und ausgebaut. Dadurch wird ein wesentlicher und wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet.
Ähnliches gilt für Musikvereine, Karnevalsgesellschaften, für das übrige Vereinswesen, für Selbsthilfegruppen und so weiter und so fort. Ohne den ehrenamtlichen Einsatz in den unterschiedlichsten Bereichen wäre das Leben in unserer Gesellschaft weniger lebenswert.
Meine Damen und Herren von der Koalition, stellen Sie sich doch einmal folgende Frage: Ist bürgerschaftliches Engagement – egal in welchem Bereich erbracht – nicht grundsätzlich gleichviel wert? – Es macht deshalb aus Sicht meiner Fraktion keinen Sinn, einen Bereich besonders zu bevorzugen.
Der Entschließungsantrag meiner Fraktion geht einen Schritt weiter und fordert die Unterstützung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements in seiner vollen Bandbreite.
Ich denke dabei an die vielen Bereich des Ehrenamts. Einige habe ich eben aufgezählt. Diese Liste
ließe sich beliebig fortführen. Ein positives Signal an alle, die sich – wie auch immer – bürgerschaftlich engagieren, wäre die Entwicklung eines Gesamtkonzepts, das alle Sparten bürgerschaftlichen Engagements entsprechend umfasst.
Meine Damen und Herren von der CDU und FDP, das Ehrenamt in seiner vielfältigen Form ist einfach viel zu wichtig, als dass wir es uns erlauben könnten, heute ganze Bereiche auszugrenzen. Darum fordere ich Sie auf: Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie uns zu unserem Entschließungsantrag zu. Hierdurch bestünde die wirklich einmalige große Chance, auf einen breiten fraktionsübergreifenden Konsens stützend ein Signal zugunsten bürgerschaftlichen Engagements ins gesamte Land Nordrhein-Westfalen zu senden. Denn gerade ein übergreifender Ehrenamtspreis böte die wachsende Chance, der Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP heute besteht die große Möglichkeit, ein gemeinsames Zeichen zu setzen. Ich fordere Sie daher auf: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, welche Erwägungen stellt Ihr Haus zur Wahrung der Chancengleichheit der verschiedenen Bewerberinnen und Bewerber bei der Übertragung von sogenannten Ersatzerprobungsstellen an?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal sind auch Firmen aus Nordrhein-Westfalen in einen Datenschutzskandal verwickelt. Diesmal geht es um die unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten, teilweise sogar inklusive Kontodaten. Bei mehreren hundert Betroffenen wurde sogar nichtautorisiert Geld von deren Konten abgebucht.
In den letzten Tagen haben sich die vermeintlichen Einzelfälle als Spitze eines immer größer werdenden Eisbergs erwiesen. Immer wieder tauchen neue Fälle auf. Verbraucherschützer und die Datenschutzbeauftragte von NRW, Frau Sokol, werden mit Beschwerden aus der Bevölkerung überschwemmt.
Legal oder illegal sind inzwischen personenbezogene Daten von allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern im Umlauf. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schätzt, dass illegal etwa zehn bis 20 Millionen Kontodaten von dubiosen Datenhändlern angeboten werden. Der Missbrauch ist damit geradezu vorprogrammiert.
Meine Damen und Herren, es ist offenbar ein ungeschriebenes Gesetz im politischen Leben, dass das Kind erst in den Brunnen fallen muss, bevor sich etwas bewegt. Seit Jahren drängen Datenschützer und Fachpolitiker auf eine sinnvolle Verschärfung des Datenschutzes, ohne damit allerdings auf eine nennenswerte Resonanz zu stoßen. Das hat sich in den letzten Wochen geändert.
Zwar ist auch heute schon die Weitergabe von Kontodaten eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Strafandrohung, aber die Vorgänge der letzten Wochen haben gezeigt, dass dies offenbar nicht genügend abschreckt. Solange sich unlautere oder illegale Praktiken lohnen und die Gefahr, dafür bestraft zu werden, letztendlich gering ist, wird es diese Praktiken weiterhin geben. An dieser Stelle muss wirklich ernsthaft über härtere Strafen nachgedacht werden.
Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kavaliersdelikte. Ich gehe sogar noch weiter, meine Damen und Herren: Wir müssen den Handel mit Daten restriktiv reglementieren, gegebenenfalls sogar bis hin zu einem Verbot. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden.
Über die klar illegalen Aspekte hinaus haben die Vorkommnisse eine allgemeine Debatte über die ins Unendliche gewachsene Datensammelwut
von Wirtschaftsunternehmen ausgelöst. Auch diese Diskussion war längst überfällig. Das im Kern nunmehr seit etwa 30 Jahren bestehende Datenschutzrecht muss dahingehend überprüft werden, ob es den heutigen Anforderungen wirklich noch gerecht wird. Genau an dieser Stelle besteht aus Sicht meiner Fraktion Handlungsbedarf.
Es ist schon erstaunlich, dass Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf für Werbezwecke gesammelt und ungefragt weitergegeben werden dürfen. Nur wenn man ausdrücklich widerspricht, ist dies illegal. Diese Hürde wird gerade im Internet mit mehr oder weniger verstecken Hinweisen zum Widerspruchsrecht gerne umschifft. Hier muss durchgängig eine aktive Zustimmung zur Datenweitergabe im Internet – etwa durch das Anklicken einer entsprechenden Schaltfläche – her. Für Nutzer oder Kunden darf die Verweigerung der Datenweitergabe nicht zu Einschränkungen bei der Nutzung eines Internetangebots führen.
Deutlich besser als zurzeit müssen Unternehmen auch unter Strafandrohung dazu gezwungen werden können, anzugeben, zu welchem Zweck sie Daten sammeln und an welche Empfänger sie diese aus welchem Grund weitergegeben haben.
Die Verbesserung des Datenschutzes im Hinblick auf das Verhältnis von Unternehmen auf der einen Seite und Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite ist aus Sicht der SPDLandtagsfraktion immens wichtig. Es gilt aber auch zu prüfen, ob aus den Vorkommnissen der Vergangenheit nicht noch weitere Folgerungen gezogen werden müssen.
Dass es offenbar sehr einfach ist, unberechtigt Geld von Konten abzubuchen, lässt den bösen Verdacht aufkommen, dass die Banken kein gesteigertes Interesse daran haben, die Geldbewegungen genauer auf Plausibilität zu überprüfen; denn sie verdienen an jedem Zahlungsvorgang mit. Hier sind zumindest die internen Kontrollmechanismen unzureichend. Aus unserer Sicht muss die Gewährleistungspflicht der Banken verstärkt werden. Die Banken müssen prüfen, ob Abbuchungsvorgänge zu Recht vorgenommen werden. Sie müssen verpflichtet werden, ihre Kunden über verdächtige Geldbewegungen zu informieren.
Aus nahezu allen Parteien kommen Vorschläge, die in eine ähnliche Richtung gehen, um die vorhandenen Löcher im Datenschutzrecht zu stopfen. Meine Partei hat hierzu auf Bundesebene bereits eine Expertengruppe „Datensicherheit“ eingerichtet. Mir ist nicht bekannt, dass andere Parteien diesem Beispiel gefolgt sind.
Innenminister Wolf, der sich in der Vergangenheit nicht gerade vor Eifer überschlagen hat, wenn es um die Verbesserung des Datenschutzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in NordrheinWestfalen ging, hat nun eine Bundesratsinitiative unseres Landes in dieser Sache angekündigt. Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Wir warten aber bitte schön erst einmal den genauen Inhalt ab.
Eine weitgehende Einmütigkeit über die grundsätzliche Richtung lässt hoffen, dass die jüngsten Vorfälle endlich auch als Initialzündung zur Verschärfung des Datenschutzrechts auf Bundesebene im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie aber: Sind Sie auch entscheidungsfreudig, wenn es um unterstützende Maßnahmen auf Landesebene geht? Wenn wir wollen, dass das gegenwärtige und ein zukünftig erneuertes Bundesdatenschutzgesetz kein Papiertiger bleibt, müssen auch die Datenschutz- und Strafverfolgungsinstanzen in NordrheinWestfalen eine maßgebliche Stärkung erfahren. Ich kann nur hoffen, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung hier nicht entzieht.
Datensicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Sokol und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die uneingeschränkte Anerkennung – ich denke einmal, des ganzen Hauses – für die in den letzten Wochen und Monaten geleistete Arbeit aussprechen.
Ein bloßes Dankeschön reicht hier aber nicht aus. Angesichts der zahlreichen Affären in den letzten Monaten ist für uns eine deutlich verbesserte Ausstattung der Behörde der Landesdatenschutzbeauftragten mit Personal und Sachmitteln unumgänglich, um wirklich effektiv und in einem größeren Umfang als bisher notwendige Kontrollen und andere erforderliche Maßnahmen durchführen zu können.
Seien Sie sicher, meine Damen und Herren von der Koalition: Meine Fraktion wird Sie eindringlich an Ihre hehren Worte erinnern, wenn sich Ihr Bekenntnis für einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Datenmissbrauch letztendlich als bloße rhetorische Luftblase entpuppen sollte. – Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit stehen spätestens seit der innerbetrieblichen Bespitzelung bei Lidl, Tönnies und Co. und vor allem der skandalösen Affäre bei der Deutschen Telekom wieder ganz oben auf der Tagesordnung der Politik.
Vor wenigen Wochen haben meine Fraktion und die der Grünen eine deutliche Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes gefordert. Die Koalitionsparteien haben diesen Antrag allerdings nicht mitgetragen. Wie der vorliegende Antrag zur Handyortung zeigt, scheinen die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition in Sachen Datenschutz endlich aufgewacht zu sein. Möglicherweise haben sie aber auch nur abgeschrieben. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Für viele ist schon erstaunlich, was heutzutage nicht nur technisch möglich ist, sondern von findigen Unternehmen im Internet auch angeboten wird. Auf den ersten Blick mag es eine Reihe von guten Gründen geben, warum man ein Handy orten sollte, beispielsweise nach einem Unfall. Auch andere Einsatzmöglichkeiten der sogenannten Location Based Services können möglicherweise sinnvoll sein. Darum ist es aus Sicht meiner Fraktion auch nicht zielführend, die Ortung von Handys generell zu verbieten. Aber ein Regelungsbedarf besteht allein deswegen, weil die missbräuchliche Ortung eines Handys strafrechtlich nicht abgedeckt wird.