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Die Herausforderungen durch Flucht und Migration stellen die europäische Partnerschaft daher auf eine sehr harte Probe. Wachstum und Beschäftigung kommen zwar in Europa wieder besser in Schwung, die Folgen der Wirtschaftskrise sind aber noch nicht vollständig überwunden. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Teilen Europas immer noch sehr hoch. Europa muss aber ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen; denn sie sind die Zukunft Europas.

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welche sie wiederum an das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung zur Veranlassung etwa erforderlicher Maßnahmen weiterleitet. Die Heimaufsichten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Überprüfungen auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes, die Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner sowie die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung zu achten.

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Das alles gehört zu einem vollständigen Bild über die Migration nach Deutschland gerade mit Blick auf die Anwerbeabkommen dazu. Aber dazu sind Sie nicht bereit und nicht in der Lage.

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Das Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland DOMiD e. V. in Köln erhält seit Langem institutionelle Förderung. Das Haus der Einwanderungsgesellschaft in Köln-Kalk wird auf Basis seiner umfangreichen Sammlung von Ausstellungsstücken ein neuer Meilenstein der Erinnerungskultur der Einwanderungsgesellschaft sein. In diesem Haus der Einwanderungsgesellschaft soll die Geschichte von Einwanderung und Integration in all ihren Facetten gezeigt werden.

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Ich habe den Wunsch, dass auch Menschen ohne Einwanderungsgeschichte dort erfahren, wie positiv auch ihr Leben sozial, kulturell und wirtschaftlich von Migration geprägt ist.

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"Anschließend führte der Vertreter der BCCG aus, wesentliche Gründe für das BrexitVotum seien die Migration aus der EU, geringes Wachstum, politischer Eigenverantwortungswille der EU-Länder, Stärkung der Subsidiarität zugunsten der Kompetenzen der Länder, die zunehmende Entfremdung der EU-politischen Eliten von ihren Wählerinnen und Wählern sowie die Terrorgefahr gewesen."

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Das Problem aber ist, diese Entwicklung wurde 2015, 2016, 2017 verschlafen. Schon 2015, im Sommer der Migration, war klar, dass man sich in

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Wir haben uns im Februar und im März noch einmal zusammengesetzt und festgestellt, dass sich die Zahlen, die wir vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, einer Bundesbehörde, nicht mit den Zahlen decken, die wir haben. Daher haben wir uns hingesetzt und gesagt: Die Zahlen werden steigen. Wir erwarten in diesem Jahr in SchleswigHolstein nicht 8.500 Flüchtlinge, sondern circa 20.000 Flüchtlinge. Daher auch dieser Nachtragshaushalt, daher auch diese Überlegung, dies jetzt zusätzlich zu dem, was wir 2014 auf 2015 gemacht haben, zu machen.

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tun. Ich sage Ihnen nur: Es gibt täglich Fälle, an denen Sie se hen können, dass es eben mit der Migration nicht funktioniert, dass Menschen, die mit einem anderen Frauenbild in unser Land kommen, besonders häufig straffällig werden und dann auch mit der Justiz in Kontakt kommen.

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Auch bei der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung hat sich die Ernsthaftigkeit des Antrags nicht wirklich belegen lassen. Soweit sich der Bund an den Kosten der Migration beteiligt, stellen diese Mittel ausdrücklich keine freie Spitze dar, aus der andere Landesaufgaben hätten finanziert werden können. Soweit die Ausgaben für Flüchtlinge auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, gilt nun einmal: Ein Rechtsstaat erfüllt seine Rechtsverpflichtungen.

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Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen Vorreiter für eine gelungene Verzahnung von Migration und Integration ist. Ich glaube, viele Bundesländer würden und werden uns auf dieser Strecke gerne folgen.

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Es bleibt deshalb tatsächlich mein Ziel, zu verbesserten Familiennachzugsregelungen zu kommen, weil auch wir heute und gestern schon mehrfach über Sicherheit diskutiert haben. Wenn wir wirklich wollen, dass Menschen sich integrieren und dass Menschen sich hier mit Schwung und Elan in diese Gesellschaft einbringen, dann ist es auch gut für die Sicherheit in diesem Land. Auch unter dem Gesichtspunkt sollten wir mehr für Familiennachzug tun. Ja, da war es kontraproduktiv, dass wir eine Situation bekommen haben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Frühjahr die Anerkennungspraxis für Syrer doch relativ signifikant geändert hat, nämlich von der Tatsache, dass es bis dato einen Flüchtlingsstatus gegeben hatte hin zum subsidiären Schutz. Jetzt kann man sagen: Ist das so schlimm? Die Leute dürfen doch bleiben. Ja, es war für die einzelnen Betroffenen sehr schlimm, weil mit dieser Zuerkennung von lediglich subsidiärem Schutz eben genau der Familiennachzug nicht mehr möglich war. Deshalb auch die bundesweit Zehntausenden Klagen vor den Verwaltungsgerichten und die Situation, dass erstinstanzlich in vielen Fällen diese Menschen auch gewonnen haben, zweitinstanzlich haben wir im Moment eine unklare Rechtslage, da gab es Oberverwaltungsgerichte, die die Entscheidung der Verwaltungsgerichte wieder aufgehoben haben. In Thüringen haben

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Herr Gugutschkow sagte in der Anhörung: „Die Stadt Leipzig leistet sich den Luxus – wenn Sie so wollen – eines eigenständigen Referates für Migration und Integration, aber nicht, weil die Stadt im Geld schwimmt. Das Gegenteil ist der Fall: in der Überzeugung, dass der Nichteinsatz dieser Mittel höhere Kosten als der Einsatz verursachen würde. Die Kosten der Nichtintegration liegen nach meiner festen Überzeugung höher, das belegen auch wissenschaftliche Untersuchungen, als die Kosten der gezielten Integrationsförderung.“

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Die Realitäten sehen ganz anders aus. Ich zitiere aus dem Bericht des Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Gillo. Damit haben Sie gleichzeitig die Chance, schon einen Teil des Berichtes gehört zu haben, wenn er heute Abend zur Debatte stehen wird. Im Bericht heißt es: „Im Freistaat Sachsen arbeiten insgesamt 19 Ausländer- und Integrationsbeauftragte der Städte und Landkreise in den Bereichen Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihre Arbeitsgrundlage ist die Sächsische Landkreis- bzw. die Sächsische Gemeindeordnung. Nach der Gesetzesgrundlage sollen bzw. können die Gemeinden Beauftragte für spezielle Aufgabenbereiche bestimmen, und die Landkreise sollen zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer Ausländerbeauftragte bestellen.

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Ich möchte kurz auf die Vernetzungsinitiativen in meinem Büro eingehen. Das Bekenntnis zur Weltoffenheit ist eine Reise ähnlich wie eine Karawane. An der Spitze der Karawane finden Sie Menschen, die sich engagieren, um die Gesellschaft nach vorn zu bringen. Das sind sehr oft kleine Vereine und Initiativen, die unsere Unterstützung verdienen. Ich sehe es als eine meiner Rollen an, hier ein Netzwerk zu schaffen und zu begleiten, in dem diese kleinen Initiativen eine Chance haben, sich zu verbinden, um damit Konstruktives und Positives für unsere Gesellschaft zu erreichen. Das haben wir: Wir haben das Netzwerk für Integration und Migration in Sachsen. Dabei sind die kommunalen Ausländerbeauftragten, der Jugendmigrationsdienst, Flüchtlingsräte und viele andere.

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Im Bericht werden Dinge beim Namen genannt und offensichtlich Missstände nicht schöngeredet. Die Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten wird zunehmend auch außerhalb des Parlamentes wahrgenommen, und zwar in den Bevölkerungskreisen, die eigentlich nicht unbedingt zu denjenigen zählen, die sich von Berufs wegen oder aufgrund persönlichen Engagements mit den Fragen von Migration auseinandersetzen.

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Der Pakt gibt der Überschrift einer „integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“ ein tragfähiges Fundament mit wirklich belastbaren und konkreten Bausteinen. Mit der Migrations- und Integrationsstrategie des Landes hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr erstmalig ein Leitbild formuliert, das Migration und Integration strategisch zusammenfasst. Dieser bundesweit einmalige Ansatz macht Schleswig-Holstein zum Vorreiter. Integrationspolitik orientiert sich dabei erstmalig das ist mir besonders wichtig zu betonen - an den Lebenslagen der Menschen und eben nicht nur an ihrem Aufenthaltsstatus.

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Ich habe die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage dazu befragt, nachdem sich der Ministerpräsident zu diesem Thema geäußert hatte. Er sagte - ich formuliere es mit eigenen Worten -, der Bund müsse in die Puschen kommen und endlich dafür sorgen, dass die Stellen auch besetzt werden. Dem hat der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit dem Hinweis widersprochen, ein großer Teil dieser Stellen sei bereits besetzt, der Rest werde bis Juni nachfolgen.

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„Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die konkrete Verteilung und Besetzung der neugeschaffenen Planstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor.“

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Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort.

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Sämtliche – und ich betone: sämtliche – bekannt gewordenen Vorfälle in Thüringer Justizvollzugsanstalten sind im Justizausschuss erörtert worden, was Ihnen, Herr Brandner, als Ausschussvorsitzendem eigentlich auch nicht entgangen sein dürfte. Sie werden sich erinnern – und darauf hat Frau Walsmann hingewiesen –, dass es am 9. Dezember 2016 eine Sondersitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf Antrag der CDU-Fraktion zu zwei aktuellen Vorfällen in den Justizvollzugsanstalten Tonna und Goldlauter gab. Das Ministerium erstattete hierzu ausführlich Bericht; das können Sie im Protokoll nachlesen. Erinnern möchte ich zudem an die letzte Sitzung des Ausschusses vom 20.01.2017 – dazu hat auch Frau Rothe-Beinlich schon ausführlich vorgetragen. Ich möchte gleichwohl einige Punkte nochmals vertiefend darstellen: Auch in dieser Ausschusssitzung war das Thema in zwei Tagesordnungspunkten Gegenstand ausführlicher und aktueller Berichte des Justizministers. Ich möchte inhaltlich nicht darauf eingehen – das ergibt sich alles aus dem Protokoll –, unter anderem aber auch deshalb, weil zum Teil Vertraulichkeit vereinbart ist, und daran halten wir uns.

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Nach der Fragestellerin vorliegenden Informationen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr die Entscheidungspraxis in Asylverfahren syrischer, afghanischer, eritreischer und irakischer Geflüchteter dergestalt verändert, dass regelmäßig bzw. überwiegend anstelle einer Anerkennung nach § 3 Asylgesetz lediglich eine Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 4 Asylgesetz beschieden wurde, was erhebliche Auswirkungen auf die Aufenthaltsdauer sowie andere Rechtswirkungen hatte.

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Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort.

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Abordnung des Abteilungsleiters Strafvollzug aus dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

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Laut einer Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeine“ vom 17. Januar 2017 mit dem Titel „Neuer Posten trotz Ermittlungen“ wird der Leiter der Abteilung Strafvollzug im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz kommissarisch mit der Leitung der Kommunalabteilung im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beauftragt. Gegen den Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsnahme durch Inanspruchnahme von Leistungen in zwei Gefängniswerkstätten ohne angemessene Bezahlung.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, bitte schön.

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Wir haben alle Verfassungsklagen um dieses Thema gewonnen, und inzwischen sind wir so weit, nachdem es zunächst auch andere europäische Staaten kritisiert haben, dass inzwischen selbst die Europäische Kommission den Mitgliedsländern empfiehlt, wenn es Probleme gibt, z. B. mit zu viel grenzüberschreitender Kriminalität oder illegaler Migration, von dem Instrument der Schleierfahndung Gebrauch zu machen. Das heißt, unser bayerisches Modell hat sich als überaus erfolgreich erwiesen und wird europaweit immer mehr durchgesetzt. – Das ist das eine.

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Statt unsere eigenen Stärken aus unserer Gesellschaft heraus wieder zum Leben zu erwecken und die Probleme mit den Fachkräften nachhaltig zu lösen, möchten Sie aber lieber mehr Migration mit Millionen von schlecht ausgebildeten und kul turfremden Menschen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7047

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Wir kommen jetzt gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6931. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Di gitalisierung und Migration, Drucksache 16/7047. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

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Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7046 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digita lisierung und Migration zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen, und wir ha ben Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.