Karola Stange
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Last Statements
Werte Kolleginnen und Kollegen, heute Morgen hat die Rednerin der SPD bei Punkt 1 mit viel Freude hier an dem Pult gestanden und hat gesagt, es wird ein guter Tag. Ich würde das gern an der Stelle wiederholen: Es wird ein guter Tag
für Thüringen, für die Thüringer Frauen, wenn wir dieses Paritätsgesetz auf den Weg bekommen, woran wir auch lange gearbeitet haben.
Herr Kellner, Herr Möller, ich verstehe gar nicht, warum Sie – ach nein, doch, ich verstehe, warum Sie hier so rumjaulen. Es geht den Männern an die Macht mit dem Gesetz. Und das, denke ich, ist ein wunderbarer Tag heute, genau darum geht es.
Es geht also darum, dass wir Landeslisten quotieren sollen. Welch ein Graus für Sie! Wenn ich in Ihre Reihen schaue, da gibt es nicht allzu viele Frauen. Es wird Gründe haben, warum die nicht da sind. Ich hoffe einfach, dass die demokratischen Parteien auch perspektivisch viele toughe Frauen finden, die sie auf ihre Liste nehmen, damit hier im Thüringer Landtag endlich eine ordentliche Diskussionskultur einziehen kann, damit vor allen Dingen eine ordentliche Politik auch für Frauen im Thüringer Landtag gemacht wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden Monaten habe ich immer gehört: Um Gottes willen,
Quotierung ist unnötig, die Frauen schaffen das auch ohne Quote und die Quotierung verstößt gegen die formale Wahlrechtsgleichheit. Das haben die Männer vor mir auch gerade noch mal diskutiert. Ich denke, Frau Marx hat auf unsere Thüringer Verfassung hingewiesen, das muss ich nicht noch mal formulieren, dass genau darin steht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, und dass das unsere politische Grundlage ist, werte Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf, der dann Gesetz wird, setzen wir auch ein Urteil des EuGH um. Hören Sie genau hin, Herr Möller! Ich denke, das ist für Ihren Zuwachs an Bildung äußerst wichtig, denn der EuGH hat sich in seiner ständigen Rechtsprechung dafür ausgesprochen, dass Unterstützungsmaßnahmen gegen Frauendiskriminierung für zulässig gehalten und geboten sind. Der EuGH hat sogar gesagt, dass er es bis zur Beseitigung der Frauenbenachteiligung für zulässig hält, wenn Männer durch die Umsetzung der Frauenfördermaßnahmen direkt oder indirekt benachteiligt werden. Genau das setzen wir gerade um. Ich glaube, gerade in dem Jahr von 100 Jahren Frauenwahlrecht ist das ein gutes Signal, das wir hier auch an Thüringer Frauen und natürlich auch an die Männer geben.
In einem Interview anlässlich der 100 Jahre Frauenwahlrecht sagte Frau Doris König, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ich zitiere: „Frauen bekommen nie etwas geschenkt, nie. Das muss man nicht glauben, dass Männer freiwillig ihre Macht abgeben.“ Weiter äußerte sie: „diese Frauenquoten [sind] politisch wichtig […]. Es ist kein Zufall, dass viele Frauen, die die Maschinerie durchlaufen haben, der Auffassung sind: Ohne Quoten geht es nicht. Wir brauchen die Quoten“, werte Kolleginnen und Kollegen. Das mit der Quote bringen wir in den Wahllisten jetzt zum Ausdruck, damit es ordentlich „Frau – Mann – Frau – Mann“ auf den Weg gebracht wird. „Divers“ haben wir mit eingepflegt in die Änderung des Gesetzes und damit ist das auch in Ordnung.
Sie haben auf Brandenburg hingewiesen, Herr Kellner. Das Verfassungsgericht Brandenburg ist eigenständig. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Wenn Sie meinen, es wird beklagt, dann muss das Thüringer Verfassungsgericht urteilen. Wir können nicht Brandenburg zur Quote heranziehen. Ich sage, immer da, wo Quoten in den zurückliegenden Jahren von den Parteien ernst genommen worden sind, sieht man es auch, wie Frauen – weibliche Vertreterinnen – und Vertreter im Bundestag und in den Landtagen sitzen. Ich schaue da nur zu meiner Fraktion, Die Linke, oder zu den Grünen oder auch jetzt zur SPD. Da klappt es. Wenn wir Sie mit diesem Gesetzentwurf ein Stückchen auf den Weg bringen für mehr Weiblichkeit in Ihrer Fraktion, so wollen wir das gern tun, werte Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich an der Stelle noch zwei, drei Dinge sagen. Ich glaube – und das wissen Sie auch aus den Diskussionen –, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nur einen ersten Aufschlag machen. In einer nächsten Legislatur muss man schauen, dass man sich auch die Wahlkreise anschaut, damit die wirklich quotiert wählbar sind für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Wir wissen auch, dass da das Gejaule aus Ihren Reihen sicher noch etwas höher wird, aber wir werden den Gesetzentwurf an der Stelle noch einmal gemeinsam überarbeiten.
Natürlich braucht es eine bessere Umgangskultur und bessere Kultur überhaupt. Wir brauchen frauenfreundlichere Sitzungszeiten. Die Männerbünde, die an Stammtischen Politik gemacht haben, müssen zerschlagen werden. Politik wird da gemacht, wo sie hingehört: in den Ausschüssen und den Zeiten, wo Frauen auch beteiligt werden können. Davor haben Sie Angst, werte Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte an der Stelle noch einmal auch im Namen von Rot-Rot-Grün um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf werben. Ich denke, damit ist heute ein guter Tag für die Thüringer Frauen, auch für die Männer, auf den Weg gebracht.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Vertreterinnen der Vereine und Verbände, die uns heute zuhören und zuschauen. Herr Leibiger, Herr Pfeffer, seien Sie mir gegrüßt heute hier im Hohen Hause.
Frau Meißner, was Sie vor wenigen Minuten hier an diesem Pult dargelegt haben, das ist – glaube ich – schon eine kleine Frechheit. Es muss wohl sehr, sehr schmerzen, dass Sie hier vor fünf Jahren nichts Positives zu verkündigen hatten, als Sie noch Regierungsverantwortung trugen. Das – denke ich – haben wir jetzt hinbekommen, ein guten Gesetzentwurf, der auch das auf den Weg bringt, was Menschen mit Behinderungen in den zurückliegenden Monaten und fast Jahren immer gefordert haben. Wir haben es geschafft, Frau Meißner, Sie nicht, das hat auch Frau Pelke gerade noch einmal wiederholt und das können Sie uns auch nicht schlechtreden.
Und ich war noch mehr enttäuscht, Frau Meißner, als ich Ihren Änderungsantrag gesehen habe. Wenn Sie es ehrlich gemeint hätten mit dem, was Sie hier vorgetragen haben, dann hätten Sie diesen Änderungsantrag in den Sozialausschuss eingebracht. Da waren Sie nämlich meiner Meinung nach überhaupt nicht vorbereitet. Sie hatten sich überhaupt nicht mit dieser Thematik befasst, Sie haben dazumal zum Gesetzentwurf mit einer Enthaltung
votiert und ich bin an der Stelle von Ihrer Arbeitsweise einfach echt enttäuscht.
Das, was Sie hier den Kolleginnen und Kollegen der anderen Verbände gerade als Ihr Thema unterschieben wollen, das haben Sie von anderen Fraktionen aus anderen Ländern abgekupfert. Haben Sie bei der CDU niemanden, der auch gute Ideen hat? Das ist mir jetzt bei der Thematik eingefallen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf, den wir heute endgültig verabschieden können – und darauf ist bereits hingewiesen worden –, auf den haben viele Menschen mit Behinderungen sehr, sehr lange gewartet. Heute ist es soweit und an der Stelle sage ich nicht nur meinen Koalitionsfraktionen Danke, sondern auch dem Ministerium und der Ministerin, der Staatssekretärin gemeinsam mit den Beauftragten, die wirklich in den zurückliegenden vier Jahren intensiv daran gearbeitet haben.
Was, werte Kolleginnen und Kollegen, diesen Gesetzentwurf auch so besonders macht – er geht auf das Thema „Inklusion“ ein. Wir haben nicht ein Integrationsgesetz, sondern wir haben ein Inklusionsgesetz und wir wollen mit diesem
Gesetzentwurf genau das, was die UN-Behindertenrechtskonvention uns mit auf den Weg gegeben hat, auch in Thüringen umsetzen. Wir möchten nicht, dass Menschen ausgeschlossen sind, so wie es durch die Integration in den zurückliegenden Jahren gelebt wurde. Wir möchten, dass Inklusion gelebt wird. Da wird kein Mensch vorher ausgeschlossen, sondern all die Menschen mit ihren unterschiedlichsten Fehlern, mit ihren unterschiedlichsten Handicaps gehören zur Gesellschaft dazu. Das ist genau das Thema, welches dieser Gesetz
entwurf auf den Weg gebracht hat. Dafür noch mal danke.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade über unsere Änderungsanträge gesprochen, die wir als Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Ich möchte diese an der Stelle nicht wiederholen. Aber was mir wichtig ist, ist das Thema des Verbandsklagerechts. Das haben in Thüringen Verbände die letzten Jahrzehnte gefordert. Jetzt können wir einfach sagen, wenn ihr eine Benachteiligung seht, werte Verbände, dann geht los und klagt. Das war bisher nicht möglich. Wir haben das jetzt in diesem Gesetzentwurf verankert.
Wir haben noch mal – Kollegin Pelke hat es bereits gesagt, aber ich will es für das Protokoll und die Öffentlichkeit noch mal sagen – wir haben im Haushalt 2019/2020 Geld in Höhe von 700.000 Euro eingestellt, damit die kommunalen Behindertenbeauftragten finanziell durch das Land unterstützt werden können. Das gab es bisher nicht.
Ich rufe alle Kommunen auf – so wie sie bereits auch informiert worden sind –: Gehen Sie auf das Ministerium zu, stellen Sie die Anträge, um Ihre hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten finanziell zu unterstützen vonseiten des Landes. 23 Thüringer Kommunen haben Beauftragte, die können Geld abrufen. Tut es, damit es nicht wieder zurückfällt in den Insgesamthaushalt! Ich denke, das ist eine Leistung, die kann sich sehen lassen. Das hat Rot-Rot-Grün hingebracht. Da wirkt unsere Politik.
Wir haben uns in den zurückliegenden Diskussionen auch darauf verständigt, dass leichte Sprache von den kommunalen Gebietskörperschaften umgesetzt wird. Da, wo Menschen in leichter Sprache die Dokumente erhalten möchten, sind diese in leichter Sprache zu erstellen. Das ist ein Novum, was es bisher nicht gab. Da sage ich Ihnen auch, die Vertreter des Landkreistags und des Gemeindeund Städtebunds waren über solche Anforderungen an dieses Gesetz nicht so sehr erfreut. Wir werden es aber heute verabschieden. Das heißt auch, Kommunen müssen sich diesbezüglich weiterbilden, müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so bilden, dass leichte Sprache angewandt wird und damit auch Bescheide erstellt werden können.
Die Stärkung des Landesbehindertenbeauftragten ist bereits durch Kollegin Pelke erwähnt worden.
Das ist ein Thema, was wir als Linke in den zurückliegenden zehn Jahren immer hoch und runter diskutiert haben. Jetzt wird es erstmalig im Gesetz verankert, auch dass er hier im Thüringer Landtag angesiedelt ist mit der nächsten Legislatur. Wenn der Gesetzentwurf also zum 01.12. dieses Jahres greift, dann werden wir an der Stelle Neuland begehen. Ich bin sicher, dass der oder die neue Behindertenbeauftragte genau das, was wir als Arbeitsthemen in den Gesetzentwurf geschrieben haben, dass er oder sie das ernst nimmt und hier auch so agieren wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den zurückliegenden Monaten und Jahren noch nie so intensiv über einen Gesetzentwurf diskutiert sowohl im außerparlamentarischen Bündnis, als auch in Arbeitsgruppen, in den unterschiedlichsten Gremien. Und ich kann nur sagen: Gut so, dass wir es jetzt hier heute verabschieden können.
Eine kleine Anmerkung will ich noch zu einem Änderungsantrag, der vonseiten der AfD-Fraktion im Gleichstellungsausschuss eingebracht worden ist, machen. Auch sonst gab es ja wenig Diskussionen. Die AfD-Fraktion will die Streichung des § 7 Abs. 1. Damit leugnet diese Fraktion meiner Meinung nach die frauen- und behindertenpolitischen Realitäten. Denn der § 7 Abs. 1, speziell mit dem ausgeformten Gleichstellungsgebot zugunsten behinderter Frauen, hat was mit einer inklusiven Gesellschaft zu tun und dies ist unverzichtbar. Denn wir wissen alle, vor allem behinderte Frauen werden hier in der Gesellschaft leider immer noch doppelt diskriminiert, einmal als behinderte Frau und einmal als Frau an sich. Und das wollten Sie mit der Streichung des § 7 einfach ad absurdum führen. Wir sagen: Ihr Änderungsantrag wird abgelehnt, weil wir uns genau auf dieses Thema nicht reduzieren lassen wollen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit er zum Ende des Jahres 2019 in Kraft treten kann. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Anlass der Aktuellen Stunde war, dass Frau Ministerin Werner in der letzten Woche angekündigt hat, eine Bundesratsinitiative zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Monatshygieneartikel auf 7 Prozent in den Bundesrat einzubringen.
Ich begrüße als Linke-Frau diese Initiative ausdrücklich und hoffe, sie hat Erfolg, Frau Ministerin.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt für alle wichtigen Dinge des täglichen Bedarfs – vermeintlich. Denn unter täglichem Bedarf werden nicht nur Grundnahrungsmittel wie Brot oder Milch verstanden, sondern zum Beispiel auch Kaviar, Sammelmünzen, Schnittblumen oder dekorative Bilderwerke. Hygieneartikel wiederum und besonders Menstruationsartikel werden mit einem höheren Steuersatz von 19 Prozent besteuert. Damit werden sie nicht als Artikel des täglichen Bedarfs gewertet, sondern als Luxusartikel.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Das Prinzip ist einfach: Das, was im Alltag gebraucht wird, wird auch niedriger besteuert.“ Da fragt man sich doch: Was wird im Alltag gebraucht? Kaviar oder Sammelmünzen? Oder doch eher Tampons oder Binden?
Die Periode ist kein Luxus, das wissen wir Frauen. Sie ist nichts, wogegen oder wofür sich menstruierende Personen entscheiden könnten, die Periode gehört einfach zum Alltag von Frauen dazu. Somit braucht es auch entsprechende Hygieneprodukte.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die hohe Besteuerung der Produkte stellt eine fiskalische Diskriminierung von menstruierenden Personen aufgrund ihres Geschlechts dar. Dies betrifft vor allem auch Personen mit niedrigem Einkommen. Schauen wir uns einmal die Regelsätze bei Hartz IV an, da sind nur 16 Euro für Gesundheitspflege im Monat enthalten. Werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzt werden von Frauen im Monat 5 bis 6 Euro für Monatshygieneartikel ausgegeben. Ich finde, da macht es schon einen großen Unterschied, ob diese mit 12 Prozent weniger besteuert werden. Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass dieser Unterschied sehr schnell politisch erreicht wird, werte Kolleginnen und Kollegen.
Wie wichtig die Debatte um die Absenkung des Steuersatzes ist, zeigt zugleich eine Petition im Bundestag, die die Senkung der Steuern auf Monatsprodukte auf den Weg gebracht hat. Innerhalb von wenigen Tagen waren 81.000 Unterschriften für diese Petition auf den Weg gebracht und jetzt wird sich der Deutsche Bundestag mit diesem Thema befassen.
Andere Staaten reagieren auf so eine diskriminierende Wirkung des Steuersatzes von Monatshygieneartikeln sogar mit der vollständigen Abschaffung von Steuern auf diese Produkte. An der Stelle kann ich nur sagen: Wir sollten von Irland, Australien, Indien oder Kenia lernen, dann Deutschland, hast du etwas Positives getan. Lasst uns an der Stelle im zweiten Schritt auch für diese Abschaffung der Mehrwertsteuer kämpfen.
Das Tabu, über Menstruation zu sprechen, brechen wir auch, indem wir eine ungerechte Besteuerung hier endlich einmal thematisieren. Die Periode ist kein Thema von einigen wenigen, sondern eines Großteils der Bevölkerung, denn Frauen haben diese in den zurückliegenden oder vor sich liegenden Jahren noch zu erleben. Damit gehört sie zur Normalität im Alltag vieler. Um diese Normalität damit zu unterstreichen neben der Senkung des Steuersatzes von Menstruationsprodukten, muss auch darüber gesprochen werden, dass kostenfrei Menstruationsprodukte in öffentlichen Toiletten ausgelegt werden. Für mich als Frau ist das heute sehr wichtig. Ich hoffe, die Bundesratsinitiative, Frau Ministerin, zeigt Wirkung, damit wir spätestens nächstes Jahr vielleicht hier an der Stelle eine positive Meldung zu berichten haben.
Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4763, Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug, lautet:
Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – federführend – sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 18. Januar 2018, in seiner 42. Sitzung am 15. Februar 2018 sowie in seiner 62. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten und gemäß § 79 der Geschäftsordnung ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Fraktionen, den fraktionslosen Abgeordneten und der Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.
Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am 12. Juni 2019 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: „Das Thüringer Tiergesundheitsgesetz in der Fassung vom 30. März 2010 […], zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2019 […], wird wie folgt geändert:“. 2. In Nummer 1, Buchstabe a ist in § 1 Abs. 4 Satz 2 das Wort „Standardarbeitsanweisung“ durch das Wort „Verfahrensanweisung“ zu ersetzen.
II. Artikel 2 wird wie folgt geändert: 1. Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: „Das Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz vom 8. Juli 2009 […], zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2019 […], wird wie folgt geändert:“. 2. In Nummer 5 wird die Angabe „vom 22. Mai 2013“ […] durch die Angabe „in der Fassung vom 21. November 2018“ […] ersetzt.
III. Artikel 3 wird gestrichen.
IV. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 3.
Wir bitten um Annahme des Gesetzentwurfs. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6045, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, lautet: Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Ge
setzentwurf in seiner 49. Sitzung am 20. September 2018, in der 55. Sitzung am 6. Dezember 2018, in der 60. Sitzung am 2. Mai 2019, in der 61. Sitzung am 10. Mai 2019 sowie in der 62. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten und zwei schriftliche Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gemäß § 79 Geschäftsordnung durchgeführt. Die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.
Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen – so lautet die Beschlussempfehlung:
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
„Nach § 4 Abs. 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes in der Fassung vom 30. April 2003 […], das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 […] geändert worden ist, wird folgender Absatz 2 a eingefügt: ‚(2 a) § 6 Abs. 1 a Satz 1 KHG findet keine Anwendung. Das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium entscheidet im Einzelfall nach einer Prüfung von Qualitätsindikatoren und im Vergleich zu den an Thüringer Krankenhäusern angewendeten Standards der Strukturqualität, Behandlungsmethoden und Verfahren über die Aufnahme der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den Krankenhausplan. Qualitätsindikatoren, die höhere Anforderungen an die praktizierten Behandlungsmethoden, Verfahren und angewendeten Standards der Strukturqualität stellen, sind nach einer Übergangsfrist von einem Jahr für die Krankenhäuser grundsätzlich in den Krankenhausplan aufzunehmen. Dabei ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden. Der Krankenhausplanungsausschuss ist in den Prozess einzubeziehen.‘“
Wir bitten um Annahme des Gesetzentwurfs. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nun ist es so weit: Kurz vor 18.00 Uhr diskutieren wir den Einzelplan 08. Ich will mal etwas anders anfangen: Dank und Anerkennung für die viele Arbeit an die unterschiedlichsten Gremien kommen auch von meiner Fraktion, der Fraktion Die Linke, aber ich will noch mal drei Worte zu dem heute immer wieder oft zitierten Vorwurf der Verfassungswidrigkeit sagen, werte Kolleginnen und Kollegen.
Frau Meißner, Sie haben mir diese Vorlage gegeben, ansonsten hat sie vorhin auch Frau Holbe gegeben, das ist egal. Ich will sagen, was ich in den letzten Wochen draußen bei den Bürgern, bei Vereinen und Verbänden erlebt habe. Denen ist das schnuppe, ob wir hier eventuell das hohe Recht des Landtags, eines neu zu wählenden Landtags übergehen. Die Vereine und Verbände möchten, dass sie ab dem 01.01.2020 Geld für ihre Arbeit haben, damit sie Sicherheit in der Planung haben.
Sie möchten, dass sie im Januar, Februar, März Löhne für Aufgaben zahlen können, die ihnen vom Land und vom Bund übertragen wurden. Sie möchten nicht ihre Gelder „anzapfen“, die sie in der Vereinskasse liegen haben, und sie möchten gute, qualitative Arbeit für all diejenigen leisten, die es brauchen, in Beratungsstellen,
in Einrichtungen, da, wo Menschen sind, die soziale Angebote benötigen. Und an der Stelle, sage ich, machen wir als Rot-Rot-Grün alles richtig. Wir werden morgen einen Haushalt verabschieden, der genau diese Planungssicherheit auf den Weg bringt, und wir werden in Gesprächen in den kommenden Monaten zu genau diesem Thema immer wieder und immer wieder auch sagen: Wir haben es geschafft, euch die Sicherheit zu geben, damit ihr ab 01.01.2020 gut arbeiten könnt.
An der Stelle will ich es noch einmal deutlich machen: Die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger ist für uns als rot-rot-grüne Regierungskoalition das Allerwichtigste. Wir haben bereits gesagt, dass sich der Einzelplan 08 in dem zurückliegenden Jahr etwas erhöht hat. Von 649,2 Millionen Euro ist er um 6,6 Millionen Euro gestiegen, aber nicht, weil wir die freiwilligen Aufgaben aufgebläht haben, sondern weil es einfach mehr Aufgaben sind, die der Bund uns als Land übertragen hat und die wir zu leisten haben.
Was die sogenannten freiwilligen Aufgaben anbelangt, worauf auch die Kollegen von der AfD hier immer rumhämmern, egal, ob es das Modellprojekt „Drug-Checking“ mit 100.000 Euro ist, 100.000 Euro sage ich an der Stelle nur, bei einem Haushalt von 649 Millionen Euro ist diese Summe eine „Kleinigkeit“. Für die freiwilligen Leistungen werden in den Haushalt insgesamt circa 57,4 Millionen Euro eingestellt, das sind 9 Prozent des Gesamthaushalts, und die gehen auch an Menschen in Thüringen, die es brauchen. Da ist das Sinnesbehindertengeld, da ist es die Geschäftsstelle der LIGA Selbstvertretung, da ist es die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Zuschuss für den Landesseniorenrat und vieles Weitere.
Wir hatten gerade das Thema „Arbeitsmarkt“. Da werde ich doch ganz kribblig, wenn ich die Diskussion vonseiten der CDU und der AfD über solche Themen hier höre. Ich denke, unser Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ sowie das Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen“ sind Bestseller geworden, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bestseller, die wir in Thüringen auf den Weg gebracht haben, worum sich andere Länder streiten. In den letzten Jahren sind 1.376 Menschen in Arbeit gekommen, sie haben gelernt, wieder aufzustehen und auch um sechs Uhr Zähne zu putzen und nicht bis Mittag zu schlafen – und das ist schon eine große Leistung. Wer um sechs Uhr aufsteht, der hat auch den Tag noch vor sich und kann den Tag
dafür nutzen, etwas auf den Weg zu bringen. An der Stelle sage ich auch: Langzeitarbeitslose kosten nicht nur Geld, sie produzieren auch was, und das sollten wir an der Stelle nicht unterschätzen, werte Kolleginnen und Kollegen.
Über unser Programm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist viel gesprochen worden, auch da bewirkt die Aufstockung durch die heute zum Haushalt vorliegenden Änderungsanträge natürlich noch mehr Planungssicherheit in den Kommunen. Auch hier haben wir in den Diskussionen in den zurückliegenden Monaten recht bekommen. Mit dem Auflegen dieses Programms sind wir in Thüringen einen Schritt gegangen, um den uns andere Bundesländer beneiden und weiterhin beneiden werden. Mit fast 14 Millionen Euro, wie sie jetzt im Landeshaushalt stehen, ist das ein Ansatz, mit dem man in den Kommunen, bei den Vereinen und Verbänden gut und vor allen Dingen sicher arbeiten kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal ein paar Bemerkungen zu den Schwerpunkten meiner Fraktion machen, die auf Gleichstellung und auch auf der Frauenpolitik lagen. Wir haben hier bereits über das Modell der anonymen Spurensicherung, also das Verfahren einer unabhängigen Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt, gesprochen. Thüringen war das Schlusslicht. Alle anderen Bundesländer hatten so ein Modellprojekt, hatten so eine Möglichkeit. Wir haben das nachgeholt, was die Vorgängerlandesregierungen nicht hinbekommen haben. Mit diesem Projekt, das auch unter der inhaltlichen Begleitung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Christ-Eisenwinder am runden Tisch auf den Weg gebracht worden ist, sind wir mit dem Haushalt 2020 wirklich einen ersten Schritt gegangen und haben 150.000 Euro in den Haushaltstitel gelegt, um Frauen nach Vergewaltigung, nach sexualisierter Gewalt die Möglichkeit offenzuhalten, sich etwas später dazu zu bekennen und zu sagen, ich gehe los und erstatte Anzeige, ich gehe los und lasse die Spuren, die schon gesichert worden sind, nehmen, um gegen diejenigen Personen, die der Frau das angetan haben, gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Ich glaube, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Schritt dieses Modellprojekts haben wir einen inhaltlich guten politischen Weg beschritten. Das Modellprojekt wird in Jena mit Leben erfüllt und da kann man auch nur denjenigen Danke sagen, die sich bereit erklärt haben, die Fachstelle zu leiten, wo die Mitarbeiterinnen und die medizinischen Fachkräfte angesiedelt sind. Das wird Perspektive haben. Wenn wir in einem weitergehenden Landes
haushalt in der folgenden Legislatur merken, dass hierfür mehr Geld benötigt wird, so muss auch diese Haushaltsstelle aufgestockt werden.
Noch ein Satz zum Thema „Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen“: Oft wird das Thema der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen immer nur um den 24./25. November herum benannt, wenn der Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“ ist. Aber es ist ein Thema, das wir 365 Tage im Jahr haben. Es ist ein Thema, das immer vorhanden ist und es sind nicht die „bösen Ausländer“, die die deutschen Frauen vergewaltigen. Nach Statistiken ist es eindeutig so, dass deutsche Männer – vor allem im Nahfeld – den Frauen und auch Kindern Gewalt antun. Darum ist es auch richtig, dass wir mit unserem Änderungsantrag von 137.000 Euro die hoch qualifizierte Arbeit der Frauen in den Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen von E 9 auf E 10 anheben und somit eine echte, gute, qualifizierte Entlohnung möglich machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das hat etwas mit Wertschätzung zu tun und Rot-Rot-Grün steht dafür, dass Sozialarbeit auch etwas mit Wertschätzung zu tun hat.
Ich möchte noch zwei Bemerkungen machen, einmal zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Frau Meißner, Sie wissen – und das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu –, warum der Änderungsantrag zur Barrierefreiheit im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt worden ist. Sie wissen es. Ich habe mir noch einmal die Begründung angeschaut und da ist einfach auch formuliert worden, dass das Programm zur Förderung der baulichen Barrierefreiheit in den Thüringer Kommunen mit 2,2 Millionen Euro, wie Sie es gefordert haben, abgelehnt worden ist, weil beim kommunalen Investitionsprogramm zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen bisher nur 6 Millionen Euro von 10 Millionen Euro abgerufen worden sind. Jetzt lassen Sie doch mal die Kommunen arbeiten, lassen Sie sie das Geld abrufen. Mit einem eventuellen Nachtragshaushalt kann man da auch noch einmal nacharbeiten.
Zum Schluss möchte ich noch einmal zwei Dinge zu der Äußerung von Frau Herold sagen. Frau Herold, es ist einfach populistisch und verlogen, was Sie hier machen, wenn Sie mehr Geld für Frauenhäuser und für Frauenschutzwohnungen etc. möchten. Schauen Sie sich einfach die Änderungsanträge aus dem letzten Jahr an. Da wollten Sie alles streichen, da wäre nämlich heute überhaupt kein Titel mehr für diese Themen da. Das ist verlogen,
was Sie machen, und das muss man den Bürgerinnen und Bürgern unter die Nase halten,
damit man das deutlich macht. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie am Livestream, werter Kollege Pfeffer, der Sprecher des außerparlamentarischen Bündnisses zur Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes, werte Kolleginnen oben auf der Tribüne, die heute als Schriftdolmetscherinnen agieren sowie die Kolleginnen und Kollegen, die als Gebärdendolmetscher agieren, damit dieser Punkt so übertragen wird, dass er für gehörlose Menschen auch gut verstehbar ist!
Seien Sie uns herzlich willkommen heute!
Wir haben in der Beschlussempfehlung von Frau Leukefeld bereits gehört, die sie im Auftrag des Sozialausschusses vorgetragen hat, dass wir eine lange, intensive Diskussion zu dem vorgelegten Maßnahmenplan der Landesregierung geführt haben. Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün haben sich im Anschluss an die mündliche Anhörung sowie nach nochmaligem intensiven Lesen der schriftlichen Stellungnahmen dazu entschlossen, einen weiteren Entschließungsantrag zum Maßnahmenplan heute hier in den Thüringer Landtag einzubringen. Der Entschließungsantrag entspricht all denjenigen Forderungen, die unter anderem in der mündlichen Anhörung, aber auch in den schriftlichen Stellungnahmen formuliert waren.
Wir gehen davon aus – und das haben wir auch in unseren Entschließungsantrag so geschrieben –, dass in einer Arbeitsgruppe unter einer breiten Beteiligung der Zivilgesellschaft weitere Anhörungen zum Maßnahmenplan 2.0 durchgeführt werden. Wir möchten, dass zu diesem Maßnahmenplan eine Fachtagung, eine Fachkonferenz auf den Weg gebracht wird, um auch über diese Ergebnisse zu reden. Wir möchten des Weiteren mit den betroffenen Verbänden Gespräche führen, wie die Umsetzung des § 78 des SGB IX zu Assistenzleistungen bei weiterem Bedarf und Unterstützung von Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen auf den Weg gebracht wird. Wir wollen, dass eine Schulung für Frauenbeauftragte und Werkstatträte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen von den Bildungsträgern in leichter Sprache
durchgeführt wird, damit das, was vor Ort auch passiert, wirklich verstanden wird.
Wir haben weiter formuliert, dass wir gern geprüft haben wollen, dass die Grundsätze der Gebärdensprache auch bei Ausübung von Betreuung in Pflege mit angeboten werden sollen. Das war dem Landesverband der Gehörlosen sehr wichtig, dass perspektivisch in der Pflege auch Gebärdensprache mit zur Verfügung steht.
Des Weiteren möchten wir – und wir finden das äußerst wichtig –, dass Frauenschutzwohnungen und Frauenhäuser perspektivisch alle barrierefrei gestaltet sind, sodass auch Frauen mit Behinderungen einen guten Zugang in diese Schutzwohnungen haben.
Wir möchten, dass Ärztinnen und Ärzte und vor allem Gynäkologinnen und Gynäkologen alle Maßnahmen ergreifen, um barrierefreie Arztpraxen zu schaffen, damit auch Menschen mit Behinderungen – und hier sehe ich natürlich die Frauen im Vordergrund – den Zugang zu diesen Arztpraxen erhalten.
Des Weiteren möchten wir, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass eine angemessene Ehrenamtsassistenz für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen wirklich auf den Weg gebracht wird. All das, was es im Moment gibt, ist bei Weitem nicht ausreichend, und das haben uns alle ehrenamtlichen Anwesenden zur Anhörung hier eindrücklich und ausdrücklich geschildert.
Ein weiteres Problem hat sich noch mal hervorgetan. Menschen mit Behinderungen, die ehrenamtlich tätig sind, erhalten keine Kfz-Zuschüsse bei der Anschaffung eines neuen Autos. Sie wissen alle, welche finanziellen Mittel benötigt werden, um sich ein Kfz neu anschaffen zu können. Es braucht Umbauten und hier braucht es einfach auch Zuschüsse. Wir bitten die Landesregierung, dies auf Bundesebene anzusprechen, sich dafür einzusetzen, dass hier positive Änderungen auf den Weg gebracht werden. Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, alle diejenigen, die ich bereits vor wenigen Minuten hier begrüßt habe, begrüße ich gern noch einmal, denn das Thema „Maßnahmenplan 2.0“ der Landesregierung liegt uns als rot-rot-grüner Koalition am Herzen. Ich will noch einmal feststellen, dass es das erste Mal ist, dass ein Thüringer Landtag sich mit einem Maßnahmenplan einer Landesregierung beschäftigt, der in Auftrag gegeben worden ist und durch Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht wurde. Wir haben bereits in den vorhergehenden Gesprächen immer wieder gehört, dass wir in der vorhergehenden Legislatur bereits einen ersten Maßnahmenplan hatten, der weit über 270 verschiedene Maßnahmen beinhaltete, aber er wurde hier im Thüringer Landtag und auch von den Abgeordneten im Thüringer Landtag nicht beschlossen, nicht offiziell zur Kenntnis genommen. Darum fanden ich und wir – und das will ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnen – es gut, dass wir diesen Maßnahmenplan diskutieren konnten. Wir haben mit einer Vielzahl von Anzuhörenden den Erfahrungsaustausch geführt, wir haben Gespräche geführt und wir als Abgeordnete waren sogar involviert in die Erstellung des Maßnahmenplans. Jeder aus den Fraktionen hatte die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit einzubringen, die Inhalte zu formulieren. Ich selbst war in der Arbeitsgruppe 8 unter der Leitung des Behindertenbeauftragten, den ich hier auch recht herzlich begrüße, Kollege Leibiger,
und wir haben ausführlich über das Thema „Bewusstseinsbildung“ gesprochen. Das Thema „Bewusstseinsbildung“, das möchte ich an der Stelle noch einmal sagen, ist genau das Thema, bei dem sich verschiedene inhaltliche Maßnahmen in den zurückliegenden Monaten in der Gesellschaft auseinanderdividiert haben und wozu auch perspektivisch immer wieder die Frage steht, inwieweit wir Inklusion so, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vor weit über zehn Jahren aufgeschrieben hat und wie es auch durch Deutschland ratifiziert worden ist, auch hier Thüringen umsetzen und ihr zur Geltung verhelfen können.
Wir wissen, es wird noch eine lange Zeit brauchen, ehe die aufgeschriebenen Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Wirklichkeit umgesetzt worden sind. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder die Diskussion, was die inklusive Beschulung anbelangt. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder das Thema der Barrierefreiheit hoch und runter diskutiert, inwieweit die Deutsche Bahn AG, inwieweit Straßenbahn, inwie
weit Parkplätze vor Ort wirklich so gestaltet sind, dass sie barrierefrei genutzt werden können. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren immer wieder das Thema „Werkstätten“ gehabt, Frau Meißner – das wissen Sie und dazu komme ich später noch einmal. Wir haben immer wieder das Thema „Arbeit“ gehabt, „Arbeit für Menschen mit Behinderungen“. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Arbeitsmarktsituation hier in Thüringen und deutschlandweit eigentlich sich positiv im Interesse der Arbeitsuchenden entwickelt hat, und wir mussten gleichzeitig wieder feststellen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt abgehangen waren, dass sie von dieser positiven Entwicklung nicht wirklich partizipieren konnten. Wir haben in den letzten Monaten auch immer wieder als Thematiken die leichte Sprache gehabt. Wir haben uns darauf verständigt, in einem Gleichstellungsgesetz das Thema „Leichte Sprache“ auf den Weg zu bringen. Alle diese Maßnahmen sind untersetzt in Einzelmaßnahmen in dem jetzigen vorgelegten Plan. Wir werden als rot-rotgrüne Fraktion hier diesen Maßnahmenplan mit unserem eingebrachten Entschließungsantrag sehr gern heute verabschieden, wir wissen, dass alle aufgeschriebenen Maßnahmen nicht sofort und gleich und bis Ende der Legislatur umgesetzt werden können. Es ist formuliert, dass sie zum Teil bis 2020/2022/2023 in den unterschiedlichsten Ministerien auf dem Weg gebracht werden, und es ist formuliert, dass die Verbände immer und immer wieder den Finger in die Wunde legen, wenn es zu weiteren Schwierigkeiten kommt.
Darum komme ich jetzt zu Ihrem Entschließungsantrag, Frau Meißner, denn ich muss den Maßnahmenplan, den die Landesregierung nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Vereinen und Verbänden – und das steht alles hier im Papier geschrieben – auf den Weg gebracht hat, heute nicht noch einmal ins Detail auseinanderklamüsern. Aber ich muss auseinanderklamüsern, und mit Recht, wenn Sie – wie in den zurückliegenden Monaten ganz oft – versuchen, einen Keil zwischen die Landesregierung und die Koalition beim Thema „Werkstätten“ zu treiben. Das, Frau Meißner, wird Ihnen auch mit Ihrem Entschließungsantrag heute nicht gelingen.
Denn es ist eindeutig formuliert, dass das übergeordnete Ziel – und das heißt, übergeordnete Ziele haben viele, viele Jahre auch noch Zeit, bis diese umgesetzt werden können –, dass das übergeordnete Ziel, wo drinsteht, Platzkapazitäten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden
abgebaut, durch Einzelmaßnahmen untersetzt wird. Diese Einzelmaßnahmen, Frau Meißner, heißen unter anderem auch, dass überlegt wird, wie der Übergang der Beschäftigten aus den Werkstätten zu erproben ist, wie man versucht, mit dem Budget für Arbeit gute Bedingungen für Menschen zu schaffen, die sich trauen, aus den Werkstätten herauszugehen auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz – da ist von einem Prozent die Rede –. Hier ist formuliert, dass man die fachliche Begleitung in den Werkstätten weiterhin braucht. Hier ist formuliert, dass wir uns auf den Weg machen, genau auch Mindestlohn in Werkstätten zu fordern, weil genau das die Menschen vor Ort benötigen.
Wir brauchen doch alle – und das ist auch noch einmal in den zurückliegenden Monaten immer wieder inhaltlich beredet worden – im Moment genau diese Werkstätten, weil Bedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in Außenarbeitsplätzen oder in Integrationsfirmen noch nicht so gut aufgestellt sind für die Menschen, die für sich entscheiden, aus den WfB rauszugehen. Darum werden auch so lange Werkstätten vorhanden sein, wie sie benötigt werden. Ich war dabei, wie Ministerpräsident Ramelow vor gut 14 Tagen im Christophoruswerk hier in Erfurt war und sich eindeutig dafür ausgesprochen hat – und darum brauchen wir Ihren Antrag nicht, weil das Wort zählt –,
dass Werkstätten sich umgestalten sollen, dass sie sich öffnen müssen, dass sie andere und bessere Bedingungen auch gemeinsam kreieren müssen, damit Menschen gute Bedingungen haben, auch gute Gelder zu verdienen. Er hat von Mindestlohn gesprochen und wir brauchen darum auch Ihren Antrag nicht, denn das ist alles gesagt, geschrieben und in diesem Maßnahmenplan artikuliert.
Aus diesem Grund sage ich an der Stelle für die Koalitionsfraktionen, wir werden Ihren Antrag ablehnen. Denn der Punkt 3 im Antrag, ich will …
Skandal ist, dass Sie das Thema auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen immer wieder vorantreiben. Und das wenige
Wochen vor Landtagswahlen. Das ist der Skandal, Frau Meißner!
Nein.
Frau Meißner, Sie haben sich in den zurückliegenden Monaten, außer immer wieder auf das Thema „Werkstätten“ zu fokussieren, überhaupt nicht dazu geäußert. Sie haben nichts anderes an dem Maßnahmenplan gefunden, was Sie kritisieren können. Darum suchen Sie so ein kleines Stückchen raus, um es einfach hier als …
Sie waren in der Auswertung im Ausschuss nicht dabei! Und darum suchen Sie so ein kleines Stück raus, um diesen Maßnahmenplan schlechtzureden. Darum werden wir das nicht zulassen.
Lassen Sie mich noch auf Ihren Punkt 2 zurückkommen. Da steht: Die Landesregierung wird aufgefordert, bis spätestens August 2019 ein detailliertes Konzept vorzulegen. – Wissen Sie, ich glaube, das detaillierte Konzept, wie Werkstätten sich weiterentwickeln sollen, hat nicht die Landesregierung aufzulegen, sondern das haben die Werkstattträger in Thüringen zu machen. Das wäre der richtige und der bessere Weg, dass Werkstattträger sich zukünftig entscheiden, wo es langgeht.
Lassen Sie mich noch einen Satz zur LIGA Selbstvertretung sagen. Wissen Sie, wenn ich eine Anhörung mache – und das gilt für alle Ausschüsse –, dann habe ich vielleicht als Koalitionsfraktion oder als Oppositionsfraktion Anzuhörende eingeladen, da gefällt mir manche Stellungnahme oder es gefällt mir eine Stellungnahme nicht. Das habe ich zu akzeptieren und zu respektieren. Darum lade ich verschiedene Anzuhörende ein. Das haben wir doch gemeinsam so beschlossen. Und wenn eine LIGA Selbstvertretung davon ausgeht, dass man die UN-Behindertenrechtskonvention dafür nimmt, dass sofort und gleich Werkstätten abgeschafft werden, dann ist das die Auffassung der LIGA Selbstvertretung. Die habe ich zu hören und die habe ich gehört. Und dann höre ich aber noch ganz viele andere, die eine andere Auffassung haben.
Das steht in diesem Maßnahmenplan. Und wir haben jetzt nicht an der LIGA Selbstvertretung herumzukritisieren, sondern sie haben ihre Meinung gesagt. Wenn wir nicht wollen, dass auch kritische Meinungen geäußert werden, dann dürfen wir solche Vereine nicht einladen. Das ist aber nicht mein Politikansatz, Frau Meißner.
Ich bitte nachher die Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung zum Maßnahmenplan und um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne!
Ja, Herr Thamm, wir haben den Gesetzestext geändert. Ja, wir haben die neue Bewertung nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ernst genommen und darum haben wir die Inkraftsetzung des Gesetzes nach vorn gezogen. Ich denke, das ist Bürgerpflicht gewesen,
auch Bürgerpflicht vor dem Hintergrund, dass am letzten Dienstag in der Zeitung zu lesen war, dass der VdK, ein großer Verband, der sich für die Menschen mit Behinderungen einsetzt, ausdrücklich gefordert hat, dass dieser Gesetzentwurf bereits zu den Kommunalwahlen 2019 gilt.
Und das ist einfach der Punkt, warum der Gesetzentwurf und das Inkrafttreten auch heute hier zur Diskussion stehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, um was geht es? Ich will es einfach noch einmal sagen. Es geht um 781 Personen in Vollbetreuung und 77 Personen in gesetzlicher Unterbringung in Thüringen – so die Zahlen, die uns im Moment vorliegen – die mit der jetzt zum Abschluss stehenden Gesetzesvorlage nun endlich wieder ein Wahlrecht bekommen bzw. zurückbekommen. Zugegeben, in Bezug auf die Insgesamtanzahl der Thüringerinnen und Thüringer, die zur Wahl stehen, circa eine Millionen Bürgerinnen und Bürger, ist das eine sehr, sehr kleine Zahl und trotzdem – das habe ich bereits in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf formuliert – rechtfertigt diese kleine Zahl nicht, weiterhin diese Bürgerinnen und Bürger von Wahlen auszuschließen. Wahlrecht ist Menschenrecht und das möchte ich immer wieder an der Stelle noch einmal – auch für Die Linke – formulieren.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 29 ausdrücklich, dass auch Wahlrechtsausschlüsse nicht mehr nötig sein dürfen. Wir haben am 26. März, also diese Woche, in Deutschland zehn Jahre Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention begangen. Diese zehn Jahre verpflichten – und das sage ich an der Stelle immer und immer wieder – das Land Thüringen, aber auch die Kommunen aktiv zum Handeln. Mit dem aktiven Handeln wird der heute zur Rede stehende Gesetz
entwurf seine volle Wirkung entfalten. Wir gehen davon aus, werte Kolleginnen und Kollegen, dass das Nachteilsausgleichsgebot zugunsten behinderter Menschen in Artikel 2 Abs. 2 der Thüringer Verfassung uns dieses Handeln wirklich aufgezwungen hat und aufzwingt. Lassen Sie uns also an der Stelle nicht weiter darüber orakeln, ob es vielleicht verfassungsrechtlich nicht konform war, so wie es Herr Thamm gesagt hat, sondern lassen Sie uns lieber handeln, dass diese verfassungsrechtliche Pflicht, dass Menschen, die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, endlich wählen dürfen! Das ist, denke ich, der Punkt, um den es heute geht.
Werte Kolleginnen und Kollegen – Frau Marx hat es bereits formuliert –, im Moment haben wir drei unterschiedliche Kategorien von Bürgerinnen und Bürgern, wenn es um das Thema „Wählen“ geht. Wir haben auf der einen Seite die Bürgerinnen und Bürger, die unter keiner gesetzlichen Betreuung stehen, aber wo die Familienangehörigen eine Vollmacht haben und sie betreuen. Diese Vollmacht hat auch dazu geführt, dass natürlich diese Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen oder sie eine Briefwahl machen konnten. Wir haben auf der anderen Seite gesetzlich Betreute, die nicht in Vollbetreuung sind. Auch diese durften zu den zurückliegenden Wahlen immer ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen. Und wir haben die von mir bereits erwähnten 781 Bürgerinnen und Bürger, die unter einer gesetzlichen Vollbetreuung stehen und in den letzten Jahren immer von Wahlen ausgeschlossen waren. Nun soll mir mal jemand erklären, warum genau diese Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen werden. Ich denke, es ist gut und richtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen dazu ganz stark artikuliert und diese Wahlrechtsausschlüsse wirklich per Gesetz verboten hat, werte Kolleginnen und Kollegen.
Denn ich sage noch mal: Wahlrecht bedeutet, die Möglichkeit der Mitbestimmung zu haben. Und diese Möglichkeit, werte Kolleginnen und Kollegen, sollte allen Menschen ab einem bestimmten Alter wirklich gegeben werden. Und ich sage auch – da sind wir unterschiedlicher Auffassung –: Das Wahlalter könnte meiner Meinung nach bei Landtagswahlen auch schon bei 16 Jahren liegen. Das ist noch nicht so, aber das ist ein Punkt,
über den man perspektivisch auch reden muss. Wir haben jetzt das Wahlalter 16 Jahre bei Kommunalwahlen als ersten Schritt auf kommunaler Ebene,
auf Landesebene wird sich sicherlich in einer neuen Legislatur auch diesbezüglich noch etwas tun.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich will wirklich noch mal bekräftigen, dass wir diesen Abwägungsprozess – auf der einen Seite, ob es machbar ist, ob die Kommunen es hinbekommen, diese Wählerverzeichnisse zu ändern, und auf der anderen Seite, ob die Bürgerinnen und Bürger, die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, vielleicht auch ihren Weg gehen und gegen diesen Wahlrechtsausschluss gesetzlich vorgehen werden – durchgeführt und uns dafür entschieden, mit dem vorgezogenen Inkrafttretungstermin des Gesetzentwurfs eine klare Ansage zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen zur Kommunalwahl Ende Mai den Weg zum Wahllokal gehen können. Wir gehen davon aus, dass wir somit auch auf der rechtlichen Seite sind.
Ich gehe auch davon aus, dass der Innenminister – und Staatssekretär Götze wird das sicher auch so ins Haus mitnehmen – alles tun wird, dass eventuell im Raum stehende Hürden geklärt werden, dass es Handreichungen für die Kommunen gibt, dass sie natürlich auch die Handreichungen so formulieren, dass den Bürgerinnen und Bürgern noch mal erklärt wird, welche Schritte sie zu gehen haben, um in die Wählerverzeichnisse aufgenommen zu werden. Ich denke schon, dass das Innenministerium und damit die Mitarbeiter im Innenministerium auch einen politischen Auftrag hier vom Landtag erhalten und dass es keine weiteren Diskussionen an der Stelle gibt.
Und ich will auch an der Stelle noch mal formulieren: Ich finde es unsäglich, wenn immer wieder davon gesprochen wurde, auch in den zurückliegenden Monaten, dass vielleicht eine bestimmte Gruppe von Menschen gar nicht in der Lage ist, ihren politischen Willen zu artikulieren. Doch, jeder kann seinen politischen Willen artikulieren
und zur Hilfe dieser Artikulation gibt es Assistenz. Die haben wir bereits in unterschiedlicher Art auf den Weg gebracht. Auf der einen Seite gibt es für Menschen, die hochgradig sehbehindert sind, oder blinde Menschen die Wahlschablonen. Es gibt die Möglichkeit der Assistenz und es gibt die Möglichkeit bei Briefwahl, dass es eine Assistenz gibt, wenn Bürgerinnen und Bürger Briefwahl durchführen. Das kann auch bei den Menschen gemacht werden, die zurzeit unter Vollbetreuung stehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Fraktion Die Linke, aber auch im Namen von RotRot-Grün bitten wir um die Zustimmung zu diesem
Gesetzentwurf, damit er für diese 781 Personen plus die 77 Personen in gesetzlicher Unterbringung auch noch für die Kommunalwahlen in diesem Jahr gilt. Dafür werbe ich. Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Worm, Herr Kellner, Herr Höcke, ich will Ihnen mal etwas sagen: Ihr männerdominantes Gequatsche hier vorne, das geht frau total auf den Senkel.
Sie stellen sich hier hin und erklären Frau die Welt, wie Frau Politik betreiben sollte oder nicht. Wissen Sie, gehen Sie hinaus. Gehen Sie zu dem Landesfrauenrat, gehen Sie zu Vereinen und Verbänden, die sagen: Ja – endlich ist hier bei Rot-Rot-Grün ein erster Schritt gegangen worden, um die Parität herzustellen.
Ich habe die Nase voll, laufend das Wort „Quote“ zu hören. Sie sind Quotenmänner, so herum wird es richtig, und nicht die Frauen sind Quotenfrauen.
Männer sind Quotenmänner, will ich an der Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen.
Noch schlimmer geht es mir auf die Nerven, wenn ich hier höre,
dass Herr Höcke davon spricht, dass mit diesem Gesetzentwurf an den Grundfesten des Staats gerüttelt wird.
Na also, das ist doch wohl das Allerletzte, was hier gesagt worden ist. In unserer Begründung steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Wenn wir
diesen Gesetzentwurf umsetzen, dann stehen wir genau zu den Grundfesten des Staats.
Ich muss fragen, stehen Sie vielleicht nicht dazu? In Vertretung von Höcke kann ich auch den Möller angucken, ist vollkommen egal, alles eins.
Ich will noch ein Wort dazu sagen. Noch schlimmer, Herr Kellner, ist Ihre Bemerkung, wenn Sie noch mit der Kommunalliste anfangen. Ich habe mir in der Zwischenzeit die Mühe gemacht, kurz auf die Statistik zu schauen, wie viele Frauen in den Kreistag im Jahr 2009 und 2014 gewählt wurden. Das ist nachzulesen beim „MDR Thüringen“. Soll ich Ihnen etwas erzählen, bevor Sie hier etwas anderes sagen? Bei der CDU waren es 18 Prozent gewählte Frauen 2009 und in 2014 19 Prozent, bei der Linken waren es 2009 32 Prozent gewählte Frauen in Kreistagen und 2014 44 Prozent, bei den Grünen 27 und 30, bei der SPD 22, 24 Prozent.
Da sollten Sie einmal herangehen. Sie wissen auch: Die Kommunalwahlen gehen nach einem vollkommen anderen Prinzip. Da wird panaschiert und kumuliert. Das wissen Sie. Sie wissen auch, wenn Frauen sich zur Wahl stellen und die Chance in ihren Parteien auch ordentlich bekommen, auf den Listen zu kandidieren und dann Wahlkampf machen, dann haben sie auch die Möglichkeit, gut in den Kreistag zu kommen. Das Grundproblem liegt doch bereits hier, werte Kollegen. Ich erinnere nur an die doch schamhafte Diskussion, die wir vor gut einem Dreivierteljahr hier in dem Landtag gehalten haben, wo es darum ging, dass Frauen, die gerade entbunden haben, ihre Kinder mit hierherbringen können. Wie soll denn jemand animiert werden, hier in einem Landtag als junge Frau zu kandidieren, wenn weiterhin solche scharfen, schäbigen Diskussionen geführt werden? Ja, Babyzimmer, nein Babyzimmer,
es müssen Bedingungen geändert werden, Kolleginnen und Kollegen, Bedingungen für die Politik.
Ich sitze seit fast zwanzig Jahren im Stadtrat von Erfurt. Wissen Sie, was das Schlimmste ist? Das sind die ewigen Diskussionen, die vor allem von
Männern geführt werden. So was sollte man vielleicht ändern,
damit einfach auch Frauen Chancen haben, hier anzufangen in Politik und sich zu entwickeln und nicht immer denken, nein, die Bedingungen sind so bescheiden, ich will gar nicht. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir als rot-rot-grüne Koalition einen ersten Schritt machen zur wirklichen Gleichstellung, Gleichbehandlung, Gleichberechtigung von Frauen auch bei Wahlen. Ich sage, die große Lösung muss eigentlich perspektivisch kommen. Danke schön.
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, seien Sie herzlich willkommen zu der heutigen hoch interessanten Diskussion für ein neues Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ich möchte mich zuerst recht herzlich bei den Gebärdendolmetscherinnen bedanken, die im Livestream für uns mitarbeiten,
damit über die Grenzen von Thüringen hinaus die Diskussion erlebbar wird. Gleichzeitig möchte ich mich bei den Sprachdolmetscherinnen und
Schriftdolmetscherinnen bedanken, die Ähnliches tun. Recht herzlichen Dank.
Frau Herold, schauen Sie doch einfach mal in das Schulgesetz! Da ist alles formuliert, was Mitsprache anbelangt – § 7 sollten Sie nachlesen. Somit können Sie Ihre Falschbehauptungen und Fake News einfach ad acta legen und die Menschen nicht noch weiter verunsichern. Das wäre wichtig. Wichtig wäre auch, einfach mitzuteilen, dass es gar keine Sonderschulen in Thüringen gibt. Ich weiß gar nicht, woher Sie das haben. Es gibt Förderschulen und weitere Schuleinrichtungen, wie TGS, Gemeinschaftsschulen, Regelschulen, Gymnasien etc. – das ist Nummer eins.
Nummer zwei: Frau Meißner, mangelnde Wertschätzung haben Sie hier der Landesregierung vorgeworfen, mangelnde Wertschätzung habe sie an den Tag gelegt. Ich sage an der Stelle: Nein, es ist nicht mangelnde Wertschätzung, sondern es ist Wertschätzung. Denn in den zurückliegenden Jahren – und meine Vorrednerinnen haben es bereits genannt – ist durch die Landesregierung ein intensiver Diskussionsprozess mit den Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Verbände zu diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Da kann man nur Danke sagen an die Landesregierung für diesen wirklich intensiven Diskussionsprozess.
Danke, dass Sie ihn so lange durchgehalten haben, und danke, dass wir heute einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt bekommen haben, welcher wirklich das Wort „Inklusion“ in den Mittelpunkt gestellt hat. An der Stelle sage ich auch für die Linke: Wir schauen noch mal gemeinsam in die Thüringer Verfassung, denn da ist bereits von Anfang an beschrieben worden, dass in Artikel 2 Abs. 2 der Verfassung ein umfangreiches Nachteilsausgleichsgebot für Menschen mit Behinderungen in Thüringen existiert. Es wird jetzt mit diesem Gesetzentwurf weiter umgesetzt – das ist gut – und wir kommen mit diesem Gesetzentwurf dem Thema der Inklusion viel näher, als wir es je waren.
Ich sage auch – und das sage ich auch noch mal mit Blick auf die CDU-Fraktion, auch wenn Sie es nicht mehr gern hören wollen –, es ist so, dass nur durch den steigenden Druck – auch der Verbände, auch des Thüringer Gleichstellungsbündnisses – in den zurückliegenden Jahrzehnten Sie damals als CDU-Fraktion ein Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht haben, worin das Thema „Inklusion“ nicht zu hören und zu lesen war. Es war immer von „Integration“ die Rede, Nachteilsausgleiche oder Ähnliches suchte Mensch vergeblich. Das hat sich jetzt mit diesem Gesetzentwurf geändert, der 16 Jahre später mit der Handschrift einer linken Ministerin auf den Weg gebracht wird, und das ist genau die Handschrift, die wir hier als Koalition von Rot-Rot-Grün auch gern sehen wollen und sehen werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf – ich hatte es bereits erwähnt – liegen das Inklusionskonzept und der Inklusionsgedanke sehr nahe. Das sagt natürlich auch – und das haben wir auch bereits gehört – die UN-Behindertenrechtskonvention, denn diese ist für alle Vertragsstaaten, die sie unterschrieben haben, gültig. In circa vier Wochen werden wir die zehnjährige Ratifizierung dieser UN-Behindertenrechtskonvention hier begehen und der Gesetzentwurf passt sehr gut dazu. Er ist ein Paradigmenwechsel von dem jetzt gültigen Gesetz hin zu dem neuen, das muss man einfach auch immer wieder formulieren.
Ich will es noch mal sichtbar machen, weil die Themen „Integration“ und „Inklusion“ ganz oft in einen Topf geschmissen und verrührt werden. Aber es gibt einen großen Unterschied, denn Integration bedeutet, man schließt konzeptionell oder tatsächlich erst einmal Menschen aus, um sie dann mehr oder weniger großzügig wieder in die normale Gesellschaft hineinzunehmen. Ich sage immer: Wer heute von Integration spricht, der sagt eigentlich, es ist ein „Gnadenrecht der Mehrheitsgesellschaft“. Das bedeutet, man kommt von oben nach unten wieder in die Gesellschaft rein, das wollen wir nicht.
Wir wollen Inklusion, werte Kolleginnen und Kollegen. Und Inklusion heißt auch, alle Menschen gehören von Anfang an zur Gesellschaft, sind ein Teil der Gesellschaft, denn es wird die Tatsache akzeptiert: Alle Menschen sind unterschiedlich, sind anders und alle sind doch gleich im Sinne von Gleichstellung und gleicher Teilhabe, niemand ist draußen, sie sind alle eingeschlossen. Das ist wirklich Inklusion, wie sie nach den Buchstaben des Gesetzes steht, aber auch wie wir sie gemeinsam leben sollten.
In einer inklusiven Gesellschaft haben alle das gleiche Recht auf umfassende Teilhabe, auf ein selbstbestimmtes Leben, und das, werte Kolleginnen und Kollegen, wird auch mit diesem Gesetzentwurf weiter verankert und festgeschrieben. Ich sage auch: Bei Inklusion zugunsten behinderter Menschen geht es nicht um „wohlfeiles Mitleid“ von oben herab, es geht um Anerkennung und Respekt von behinderten Menschen auf gleicher Augenhöhe, werte Kolleginnen und Kollegen.
Und beim Thema „gleiche Augenhöhe“ kann ich es Ihnen nicht ersparen, noch mal ein paar Sätze zu der Aktuellen Stunde vom vergangenen Mittwoch zu äußern, als die Abgeordnete Muhsal hier in der Aktuellen Stunde von Bündnis 90/Die Grünen äußerte, so war es in der TA und bei dpa zu lesen – ich zitierte, werte Frau Präsidentin –: „Klimafanatiker schrecken nicht davor zurück, den Protest eines autistischen schwedischen Mädchens zu instrumentalisieren.“ Ja, wo sind wir denn hier, sage ich an der Stelle, Frau Muhsal.
Ich finde, das ist einfach skandalös, was Sie hier gesagt haben, denn in einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden ausschließt, ist es egal, ob ein Mensch, der sich für ein wichtiges Problem, für ein wichtiges Thema persönlich engagiert, behindert ist oder nicht. Es zählt das persönliche Engagement des Menschen.
Da ist es wirklich egal, ob es ein behinderter oder ein nicht behinderter Mensch ist, Frau Muhsal.
Das ist Ihr Bild von einem behinderten Menschen, Kollegin Muhsal. Wir sagen an der Stelle ausdrücklich: Das ist menschenfeindlich.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin schon viel über das Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ gehört. Ja, das ist hier bei der Erstellung des Gesetzentwurfs ausdrücklich gelebt worden. Es ist in die Erarbeitung mit eingeflossen. Ich bin mir sehr sicher: Dieses Prinzip werden wir in der Anhörung, die wir gemeinsam beschließen werden, auch leben.
Mir ist es sehr wichtig, dass wir uns vielleicht auch gemeinsam über die demokratischen Fraktionen hinweg darauf verständigen, dass es uns in der Aussage darauf ankommt, dass es nicht sein kann, dass Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich diskriminiert oder ausgegrenzt werden. Wir müssen alles dafür tun, dass konkrete Lebensumstände im Alltag so gestaltet werden, dass alle Menschen die
gleichen Rechte in Thüringen haben, werte Kolleginnen und Kollegen.
Meine Vorredner haben sich in ihren Reden schon auf verschiedene Paragrafen berufen, die wir in dem Gesetzentwurf lesen können. Ich werde das auch noch einmal tun. Für mich ist auch sehr gut und wichtig, dass in § 16 die Zielvereinbarungen genau formuliert worden sind, denn sie sind in unserem Sinne – im Sinne der Fraktion Die Linke – unter anderem ein Garant dafür, dass dieser Gesetzentwurf auch in allen Ministerien, in den öffentlichen Einrichtungen, in den kommunalen Einrichtungen umgesetzt werden kann. Man verständigt sich auf eine gemeinsame Verabredung.
Wichtig ist uns auch – und das haben meine Vorrednerinnen bereits gesagt –, dass das Thema der Barrierefreiheit jetzt einen höheren Stellenwert erhält. Es ist also vorgesehen, mehr zwingende Maßnahmen einzuführen. Dass der Finanzvorbehalt für die Kommunen endlich wegfällt, ist gut und richtig, denn das war in den zurückliegenden zwölf Jahren immer ein Argument, warum Kommunen nicht an der Barrierefreiheit gearbeitet haben.
Auch hervorheben möchte ich, dass § 14 vorsieht, die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken so auf den Weg zu bringen, dass der Behördensprech, den wir alle oft verfluchen, endlich wegfällt. Man muss amtliche Schreiben verstehen können. Das hat nicht nur etwas mit behinderten Menschen zu tun, sondern auch Seniorinnen und Senioren oder eine Vielzahl von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern haben es schwer, Behördenbescheide zu lesen und zu verstehen. Darum ist der Paragraf wichtig für alle in der Gesellschaft der in Thüringen lebenden Menschen.
Ich will ganz ausdrücklich an dieser Stelle auch § 15 „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ noch einmal zitieren, wenn ich darf, Frau Präsidentin. In § 15 ist zu lesen: „Die Träger der öffentlichen Gewalt sollen mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren. Insbesondere sollen sie diesen Menschen auf Verlangen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise erklären. Diese Erklärung kann durch die Träger der öffentlichen Gewalt sowohl in mündlicher Form als auch in schriftlicher Form in Leichter Sprache erfolgen.“ Ja, was wollen wir denn mehr? Das ist ein Meilenstein, den wir in diesem Gesetz vorgelegt bekommen haben. Leichte Sprache – Sie haben es vorhin erleben können – ist eine wirkliche Herausforderung für die Gesellschaft, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten, ältere Menschen die Bescheide lesen
können. Das ist wichtig. Das werden wir im wirklichen Umsetzungsleben in den Kommunen und vor Ort erleben können.
Ich will noch einmal auf das Thema der Behindertenbeauftragten eingehen – sicherlich können wir uns in den Ausschussberatungen damit inhaltlich auseinandersetzen. Richtig ist die Ansiedlung des Landesbehindertenbeauftragten hier beim Thüringer Landtag. Das hat meine Fraktion in den zurückliegenden Legislaturen schon immer gefordert. Wir haben auch immer gefordert, dass er gemeinsam hier aus dem Hohen Hause heraus gewählt wird, dass die Vereine und Verbände ein Vorschlagsrecht haben und wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier entscheiden können, wen wir wählen werden, mit welchen Befugnissen er ausgestattet ist. Es steht hier drin.
Ihr Gesetzentwurf, Frau Meißner, ich muss es Ihnen noch einmal sagen, war ein Stückchen Abschreiben eines alten linken Gesetzentwurfs einer Legislatur davor. Das war nicht wirklich eigenständige Initiative. Sie wollten als Opposition versuchen zu punkten. Das haben Sie leider nicht geschafft, Frau Meißner. Das muss ich an der Stelle mal so formulieren.
Wenn wir den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird der Behindertenbeauftragte hier im Landtag in einer neuen Legislaturperiode von einem neuen Landtag gewählt. Das ist gut und richtig. Wir haben ihn auch mit Befugnissen ausgestattet. Man kann immer über alles reden. Wenn wir einen Konsens finden, dass man noch etwas verbessern kann, so werden wir das auch tun. Wir verschließen uns an der Stelle nicht.
Ein Wort will ich noch zu den kommunalen Beauftragten sagen: Ja, Sie haben die Chance, Sie können jetzt kommunale Beauftragte und kommunale Behindertenbeiräte in den Kommunen wählen, Sie können sie in ihre Arbeit bringen. Dafür stellt das Land immerhin schon ab dem Haushaltsjahr 2019 700.000 Euro zur Verfügung. Wir sollten uns gemeinsam anstrengen, dass diese 700.000 Euro auch in diesem Jahr noch bei den Kommunen ankommen, damit wir sie nicht in den Haushalt zurückgeben, sondern wir auch in diesem Jahr noch sagen: Für die Arbeit der kommunalen Beiräte und Beauftragten gibt es Geld. Das ist ein erster Anreiz, damit in den Kommunen das Thema „kommunale Behindertenbeauftragte“ nicht länger abgewehrt wird. An der Stelle bitte ich um sachliche, konstruktive und zügige Diskussion, denn die Verbände erwarten von uns, dass wir diesen Gesetzentwurf zeitnah verabschieden, vielleicht vor der Sommer
pause. Dafür werde ich werben. Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Lehmann, werter Herr Thamm, nach dem letzten Wochenende hätte ich darauf wetten können, dass genau das Thema „Grundrente“ heute hier zur Aktuellen Stunde aufgerufen wird. Wir haben alle verfolgen können, dass genau am Wochenende Ihre Parteispitzen sich dieser Thematik gestellt haben. Ich war mir nur nicht sicher, wer der Einreicher wird. Wird es die CDU oder die SPD? Nun haben wir sie auf dem Tisch, die Aktuelle Stunde der SPD.
Knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall versuchen also die Spitzen von CDU und SPD, das Thema „Bessere Lebensverhältnisse für Ostdeutsche“ ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Beide Parteien – und das sage ich hier sehr bewusst – haben jetzt jeweilig eigene Konzepte auf den Weg gebracht, in ihren Präsidien und Vorständen beschlossen. Ich darf an der Stelle erinnern, Herr Thamm, wir haben nicht nur Kommunal- und Europawahlen, sondern wir haben auch Landtagswahlen in drei Parlamenten.
Die Medien titulierten: „CDU und SPD schärfen im Wahljahr den Blick auf den Osten“ – OTZ, „Der Osten wird abgehängt“ – das ND, „Mehr Zuwendungen für die neuen Länder“ – FAZ oder: „Offensive vor den Wahlen“ – „Berliner Zeitung“. Der brandenburgische Ministerpräsident sagte: 30 Jahre nach der Rentenmauer in Deutschland und der Tarifmauer ist es Zeit, dass wir Gerechtigkeit herstellen. Ja, sage ich, es stimmt, es ist Zeit, dass wir Gerechtigkeit herstellen. Nur der Ausgangspunkt wird von uns nicht mitgetragen, denn nicht das Jahr 2025 sollte in den Blick genommen werden, sondern es sollte viel schneller gehen, werte Kolleginnen und Kollegen.
Auf eins will ich auch noch ausdrücklich hinweisen: Alle beide, die sogenannten großen Volksparteien, hatten in den zurückliegenden 30 Jahren Zeit, genau diese Thematik zu klären. Und es fällt schon auf, dass immer kurz vor Wahlen diese Thematik in den Mittelpunkt geschoben wird. 23 Jahre ist die CDU auf Bundesebene mit in Verantwortung, 18 Jahre die SPD. Also es ist schon ein bisschen
schwierig, jetzt daran zu glauben, dass endlich etwas geklärt werden soll, werte Kolleginnen und Kollegen.
Aber wir wollen zum Thema „Rente“, „Rentenangleichung“ zurückkommen. Hier haben wir viel zu tun und in den zurückliegenden Jahren haben wir als Linke auch immer wieder darauf hingewiesen. Es wird endlich Zeit, dass das Thema der in der DDR Geschiedenen, dass das Thema der Eisenbahner, der Balletttänzerinnen oder, oder, dass diese Lücken endlich geschlossen werden und nicht auf das Jahr 2025 vertröstet wird. Denn die Leute, egal ob in Ost oder West, haben die Nase voll von Ankündigungsrhetorik, sie wollen Taten sehen und daran fehlt es.
Wenn wir uns das Thema „Grundrente“ näher betrachten, werte Kolleginnen und Kollegen vor allen Dingen von der Seite der SPD und der CDU, weiß ich heute noch nicht, wie es aussieht. Sie wissen es selbst nicht. Es wird angekündigt, noch vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mehr nicht. Sie haben noch nicht einmal was gutes Ausformuliertes. Wer gestern zum Neujahrsempfang bei der Parität war, konnte erleben, wie auch die Parität beim Thema „Grundrente“ kritisiert hat,
dass die Höhe der Grundrente – plus die 10 Prozent – viel zu niedrig ist, dass es ein bürokratisches Monster ist, dass es nicht handhabbar ist und dass es vielleicht nur 130.000 Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland betrifft, die Anspruch auf Grundrente haben. Frau Lehmann, so ist es. Das müssen Sie vielleicht auch in Ihren Papieren noch einmal nachlesen, dass im Moment nichts Konkretes zu dieser Thematik da ist. Ich sage Ihnen: Der Regelsatz beträgt für SGB- und Hartz-IV-Empfänger 424,00 Euro plus 10 Prozent, das sind 42,00 Euro, da sind wir rechnerisch bei 466,00 Euro im Moment, was die Grundrente ausmachen sollte. Dann sollen noch die Ehepartnerinnen und Ehepartner mit zur Rechenschaft gezogen werden, also die Vermögensleistungen sollen nach Ihren Papieren noch mit herangenommen werden, ob man Anspruch hat oder nicht. Das ist alles sehr schwierig.
Ich glaube, das Thema der Grundrente bringt keine Gerechtigkeit und ist auch kein Instrument, was Altersarmut verhindert. Wir sagen als Linke und das schon sehr lange: Wir brauchen eine garantierte Mindestrente von 1.050,00 Euro im Monat. Nur so kann man gut und menschenwürdig leben.
Wir brauchen einen Mindestlohn von 12,00 Euro, von dem es den Einzahlern möglich ist, eine Rente
zu erzielen, die Altersarmut nicht aufkommen lässt. Wir brauchen vor allen Dingen – werte Kollegen hier im Hause und auf Bundesebene – endlich eine Diskussion über eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, sodass das Thema „Gerechtigkeit“ in den Mittelpunkt gestellt wird. Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, Herr Voigt, Sie sollten mit Ihrem Puls etwas heruntergehen.
Soweit ich weiß, ist Thüringen das einzige Bundesland, für das bisher keine Größen von Klassen oder Schulen vorgegeben sind. Alle anderen Bundesländer haben es, und soviel ich weiß, gibt es dort auch CDU-Bildungsminister und -ministerinnen. Da regen sich Ihre Kollegen vor Ort nicht so auf.
Aber ich bin nicht deswegen nach vorn gegangen, sondern in meiner Funktion als behindertenpolitische Sprecherin. Ich habe vorhin eingeworfen, als Frau Muhsal hier in den Raum stellte, dass es ja nur um das Thema „Integration“ ginge. Um das noch mal richtigzustellen: Frau Muhsal, wir reden heute über das Bildungsgesetz. Und wenn man darüber spricht, sollte man sich auch mit Bildung und der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor zehn Jahren durch Deutschland in Kraft gesetzt worden ist und vorher durch vier deutschsprachige Staaten übersetzt worden ist, auseinandersetzen. Die Staaten waren – ich will es an der Stelle ein
fach noch mal erwähnen –: Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Österreich. Diese Staaten haben einfach aus der englischen Übersetzung Dinge übernommen, die so – vor allen Dingen durch die Betroffenenverbände – nicht akzeptiert werden. Dabei will ich noch mal ganz deutlich auf den Verein – Artikel 3 des Grundgesetzes – hinweisen: Dieser Verein hat eine „Schattenübersetzung“ auf den Weg gebracht. In dieser Schattenübersetzung steht das Wort „Inklusion“. Viele Behindertenverbände haben jahrelang dafür gekämpft, dass genau eine ordentliche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht wird, allen voran Frau Dr. Sigrid Arnade. Das ist diejenige Frau, die für Deutschland an der UN-Behindertenrechtskonvention mitgeschrieben hat. Österreich hat auf Druck eines UN-Ausschusses im Jahr 2018 seine Übersetzung geändert. Ich kann nur hoffen, dass es Deutschland sehr bald tut. An der Stelle bin ich sehr dankbar dafür, dass die rot-rot-grüne Landesregierung über Inklusion spricht und nicht über Integration, sondern dass wir an der Stelle weiter sind und im Interesse der Menschen mit Behinderung, auch das Thema „Inklusion“ leben wollen.
Ich denke, wenn es hier zu einer Anhörung im Bildungsausschuss kommt, dann werden wir natürlich auch Behindertenverbände einladen und mit ihnen dieses Thema diskutieren. Ich bin froh, ich bin einfach froh, dass Sie diese veralteten Themen hier an diesem Pult laut und öffentlich machen, damit jeder weiß, wie Sie als AfD-Fraktion denken. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thamm, auf das Gleichstellungsgesetz warten wir im Prinzip schon über zehn Jahre. Die letzte Legislatur hat es nicht hinbekommen. Ich gehe aber davon aus: Spätestens im Januar werden wir es haben, diese Legislatur wird hier noch eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes erleben und wir werden uns darüber noch inhaltlich auseinandersetzen; da bin ich doch ganz bei Ihnen. Manchmal braucht gut Ding etwas länger.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute über den Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse in Thüringen mit auf den Weg bringt. Wir sind zwar mit unserem Gesetzentwurf nicht das erste Bundesland, das dieses unternimmt, aber auch nicht das letzte. Die Bundesregierung hat bis heute nur angekündigt – anlässlich des 3. Dezember dieses Jahres, anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen –, Anfang 2019 einen diesbezüglichen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ob dieser Gesetzentwurf, werte Kolleginnen und Kollegen, so weitreichend ist wie der, den wir Ihnen heute vorlegen, lässt sich abwarten.
Aber zurück zum Land Thüringen: Sie haben gerade bei der Einbringung gehört, aber auch von Herrn Thamm, was wir als rot-rot-grüne Koalition vorhaben, Menschen, die in Vollbetreuung sind, aber auch Menschen, die ihr Leben im Moment wegen schuldunfähig begangener Straftaten in einer Forensik vollziehen, von den Wahlrechtsausschlüssen zu befreien.
Ja, wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention in den Mittelpunkt gestellt. Bereits heute Morgen haben wir darüber diskutiert, dass natürlich UNRecht geltendes Recht ist und dass es in Thüringen umgesetzt wird und darum der Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ nicht nur in Deutschland, sondern auch hier in Thüringen in Bezug auf die Wahl umgesetzt werden muss.
Richtig ist auch, werte Kolleginnen und Kollegen, dass viele Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, psychische Beeinträchtigungen haben und deshalb eine umfassende Unterstützung für den Alltag brauchen. Die bisherigen pauschalisierten
Wahlrechtsausschlüsse der kommunalen und Landtagswahlen gehen aber davon aus – gemessen an der Realität –, dass diese Menschen nicht in der Lage seien, ihre politische Auffassung zu artikulieren. Die Betreuung, die man ihnen angedeihen lässt, wird durch die jetzigen Ausschlüsse vom Wahlrecht oft dazu genutzt, dass es zu einer Art Diskriminierung kommt, denn damit wird den Menschen die Möglichkeit genommen, ihre politische Auffassung zu artikulieren, die sie sich bilden können. Es ist in meinen Augen somit sogar eine gesellschaftliche Bestrafung, die in den zurückliegenden Jahren an der Stelle damit einherging. Ich denke – da sind wir uns hier einig, zumindest soweit ich die Rednerinnen gehört habe, die hier gerade am Pult zu diesem Thema gesprochen haben –, dass politische Meinungsäußerung und politische Entscheidungen gefällt werden können, egal ob ich unter Vollbetreuung stehe oder nicht. Auch Menschen, die in psychiatrischen Einrichtungen leben, können meiner Meinung nach auch genau dieses tun. Sie haben und sollten die Möglichkeit bekommen, bei Kommunal- und Landtagswahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist gut – und an der Stelle will ich das noch einmal wiederholen –, dass wir diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen. Es ist genauso gut, dass zu diesen Gesetzentwürfen eine breite politische Diskussion durchgeführt werden muss durch Betroffenenverbände, durch juristischen Sachverstand und dass wir dann mit noch mal verstärkten Inhalten hier in die zweite Lesung gehen können und hier unsere gesetzliche Grundlage noch im Frühjahr kommenden Jahres abstimmen können.
Wir als Linke haben in den zurückliegenden Legislaturen immer gefordert, dass die Wahlrechtsausschlüsse abgeschafft werden, denn zu den Menschen- und Bürgerrechten gehört meiner Meinung und der Meinung der Fraktion Die Linke nach auch, dass die Menschen in die Wahllokale gehen können und dort ihre politische Auffassung kundtun können.
Danke, Kollegin.
Es ist gut und an diesem Prinzip sollten wir auch zukünftig festhalten, dass Selbstbestimmtheit und Selbstermächtigung behinderter Menschen wirklich durchgeführt werden können. Sie sollten nicht von arroganter Bevormundung geprägt sein, die nicht behinderte Menschen über sie ausüben.
Wir haben heute Morgen gehört, dass die Gefahr groß ist, dass man gern zwar über Behinderte redet, aber sie selten mitentscheiden lässt. Dagegen verwahren wir uns sehr ausdrücklich.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits darauf hingewiesen, dass eine Anhörung durchgeführt werden muss. Ich will ein kurzes Zitat noch bringen, welches auch aus Thüringen hätte stammen können. Einem „SPIEGEL“-Artikel aus dem Jahr 2017 ist zu entnehmen, wie ein junger Mann gefragt worden ist, wie er sich auf die Landtagswahl 2017 vorbereitet. Es ging um Pascal aus Dortmund und er sagte, er kenne die CDU, er kenne die SPD und die Grünen und auch die Linken, er wisse auch, wer Angelika Merkel ist und Siegmar Gabriel. Und er wird in seinem Bundesland auch zur Wahl gehen. Die Besonderheit ist – und auch das ist in Thüringen immer wieder zu finden –, dass der junge Mann geistig behindert ist und eine Betreuung hat. Er hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Betreuung nicht die leiblichen Eltern sind, sondern dass er einen Betreuer zugeteilt bekam. Was aber war passiert? Pascal P. bekam eine Vollbetreuung und die Vollbetreuung hätte gar nicht sein müssen, aber Pascal war an dem Tag, als er bei dem Gutachter war, sehr eingeschüchtert, war einsilbig, war schlecht auf das Gespräch vorbereitet. Somit passierte es, dass er statt einer Teilbetreuung für einzelne Bereiche – Sie wissen ja, Gesundheit, Geldvorsorge, Punkt, Punkt, Punkt – die Vollbetreuung bekam. Darüber hat sich natürlich auch der ihm dann zugeordnete Betreuer, er kommt von der Lebenshilfe, sehr erregt und meinte, eigentlich ist das nicht in Ordnung. Sie haben sich dann gefreut, dass das Bundesland, aus dem Pascal kam, diese Wahlrechtsausschlüsse bereits abgeschafft hatte und er somit auch an der Wahl zu den Landtagswahlen teilnehmen konnte.
Genau das sollten wir uns zum Vorbild machen und mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf die Möglichkeit geben, dass die in Thüringen 781 Personen, Herr Thamm, die unter Vollbetreuung stehen, und die 77 Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, an einer zukünftigen Wahl, zur Kommunalwahl, unserer Landtagswahl, partizipieren können. Das sind die richtigen Zahlen, jetzt haben Sie sie gehört.
Kolleginnen und Kollegen, Sie haben bereits gehört, dass Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg usw. an der Stelle schon etwas eifriger waren als wir. Wir werden in Thüringen perspektivisch den nächsten Schritt tun. Nun werden Sie im Gesetzentwurf gelesen haben, dass er erst 2020 in Kraft treten soll. Ich sage aber an der Stelle auch – und da bin ich optimistisch –, dass wir vielleicht gemeinsam als rot-rot-grüne Landesregierung und auch die Kollegen der CDU-Fraktion gute Argumente finden, dass der heutige Gesetzentwurf noch so schnell verabschiedet werden kann, dass er vielleicht schon vor den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen im kommenden Jahr greifen könnte.
Dann hätten wir wirklich eine gute Variante, um ein Versprechen, welches auch in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert worden ist, die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse hier in Thüringen für die betroffenen Menschen umzusetzen. Da bin ich sehr gespannt; an uns als Linke wird es an der Stelle nicht liegen. Ich glaube, wir brauchen die guten Argumente, um rechtssicher die Kommunalwahlen und Landtagswahlen an diesem Punkt vorzubereiten. Ich bedanke mich für die gute Diskussion bisher, sage ich ausdrücklich. Die Überweisung an die Ausschüsse ist bereits benannt worden. An der Stelle, denke ich, werden wir eine gute Diskussion haben. Danke schön.
Frau Präsidentin, ich denke, mit der Rede von dem Kollegen von rechts außen ist der Weihnachtsfrieden arg in Gefahr geraten, der hier im Raum bei dieser Thematik sozusagen geherrscht hat. Ich will einfach noch mal formulieren: Ich denke, es kann und sollte nie wieder in Deutschland die Frage bestehen, gibt es lebenswertes oder unlebenswertes Leben.
Das sollte nie wieder infrage stehen. Was Sie hier formuliert haben, ist zu vergleichen mit der Aktion T4, die in den schlimmsten, dunkelsten Zeiten in Deutschland unterwegs war. Dafür sollten Sie sich schämen.
Und ich sage noch eines an der Stelle: Jede Frau hat ein Anrecht, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob sie das Kind austrägt oder nicht.
Und darum die politische Forderung „Weg mit § 218 und § 219a!“, die wird von uns immer und immer wieder laut und ich kann nur davor warnen, solche Menschen wie Sie in Parlamente zu wählen, denn das kommt raus, was Sie hier gerade gesagt haben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus sowie auf der Tribüne sowie am Livestream, der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6313 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. November 2018 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 9. November 2018 sowie in seiner 55. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gemäß § 79 der Geschäftsordnung durchgeführt.
Die Stellungnahmen in den Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Fraktionen sowie die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen sind auch in der Abgeordneteninformation für alle Abgeordneten nachzulesen. Der heute noch zur Rede stehende Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist heute Morgen erst allen Abgeordneten zur Kenntnis gekommen und konnte somit weder inhaltlich in eine Ausschussberatung eingebracht, noch bei der Beschlussempfehlung berücksichtigt werden.