Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kraft Zuständigkeit der Staatskanzlei kann ich dazu eigentlich gar nichts sagen, weil die Länder nicht beteiligt sind. Als politisch interessierter Zeitgenosse kann ich allerdings bestätigen, dass im Jahr 2016 noch unter tätiger Mitwirkung des damaligen Präsidenten Obama die Vereinten Nationen diesen Prozess aufgelegt haben. Die Flüchtlingsfragen sind im Wesentlichen durch Abkommen der Vereinten Nationen geregelt worden. Wir wissen, dass bis hin auf die europäische Ebene insoweit ein sehr engmaschiges Regelwerk von UNESCO-Regelungen und EU-Regelungen besteht. Zur Migration gibt es bisher keine entsprechenden Regelungen.
Rechtswirkung erzeugt der Pakt keine. Es ist eine rein politische Erklärung. Es sind Absichten und Definitionen. Es gibt viele Aspekte, die da zusammenfließen. Aber wir wissen natürlich jetzt in der Genese solcher größeren Projekte, die am Ende dann auch zu verbindlichen Regelungen geführt haben, dass das letztlich der Auftakt für eine weitere intensive Beschäftigung der Vereinten Nationen, der UNESCO, mit den Fragen der Migration ist. Insofern sollte man das, was dort passiert, auch nicht vernachlässigen.
Gesundheit sowie für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Die Mitglieder des Ausschusses kamen in ihrer 19. Sitzung, die außerordentlich am 22. April 2016 durchgeführt wurde, überein, eine schriftliche Anhörung zum Gesetz durchzuführen. An der Anhörung haben sich insgesamt 23 Anzuhörende beteiligt. In seiner 21. Sitzung am 9. Juni 2016 hat sich der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung befasst. Viele Stellungnahmen bezogen sich nur auf Teilaspekte des sehr umfangreichen und vielschichtigen Gesetzespakets. Der allgemeine Tenor der eingegangenen Stellungnahmen war dabei ausgesprochen positiv. Insbesondere die staatliche Anerkennung für den Bereich der Heilpädagogik und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU zur Vereinfachung der Anerkennung von Berufsabschlüssen wurde einheitlich begrüßt. Hinweise gab es etwa in Bezug auf die genauere Festschreibung notwendiger Sprachniveaus, Klarstellungen auf Vorgaben bezüglich der Dauer einer ärztlichen Grundausbildung oder möglicherweise zu hohe Kosten für Einzelne im Rahmen eines Anerkennungsprozesses. Einzelne Stellungnahmen kritisierten die geplante Umsetzung des Beschlusses der 89. Arbeitsund Sozialministerkonferenz aus dem Jahr 2012, welcher die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen bei den Pflegehelferberufen auf den Hauptschulabschluss vorsieht. In der Sitzung am 9. Juni 2016 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag in der Vorlage 6/1363 zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Dieser beinhaltete die von einem Teil der Anzuhörenden vorgeschlagene Ergänzung bezüglich der Dauer einer ärztlichen Grundausbildung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich im Rahmen seiner Beschlussempfehlung in Vorlage 6/1366 verabschiedet. Nachfolgend bestätigte der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 9. Juni 2016 die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in Vorlage 6/1372. Auch der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 17. Juni 2016 dieser vorgeschlagenen Änderung zugestimmt. Zudem hat er in Vorlage 6/1414 zwei weitere Änderungen vorgeschlagen: eine formale sprachliche Änderung in Artikel 6, aus dem Wort „Kammer“ wird „Stelle“, sowie einen neuen Artikel 12 zur Gewährleistung der EUweiten Dienstleistungsfreiheit und der Vergleichbarkeit im Bereich der Dolmetscher.
- Entschuldigung, mir ist der richtige Begriff gerade nicht eingefallen - Multikulturelles Zentrum gefeiert. Dort hat der Vertreter des Bauhauses wie selbstverständlich die politische Tradition im Zusammenhang mit Migration und Emigration am Bauhaus Dessau und anhand der handelnden
völlig unvorbereitet ins Chaos gestürzt worden sind. Als Folge massiver personeller Überforderung hat eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge circa 1 200 fehlerhafte Asylanerkennungen oder Schutzanerkennungen durchgeführt.
Was besonders erschreckend ist, ist die Tatsache, dass der ehemalige Leiter des BAMF … Übrigens, das BAMF steht heute nicht mehr für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern Bundesamt für Murks und Fehlerhaftigkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Angelegenheit um die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bremen muss und wird derzeit von vielen Seiten auf Bundes- und Länderebene aufgearbeitet und untersucht. Ob es sich wirklich, wie hier und da zu lesen und auch ein bisschen zu hören ist, um einen Skandal, um Korruption im großen Stil, um bandenmäßige Zusammenarbeit gehandelt hat, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten erweisen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlaube ich mir noch keine abschließende Einschätzung, und ich denke, das sollten wir alle so handhaben.
Eine glaubhafte und glaubwürdige Asylpolitik bedarf einer konsequenten Begrenzung, Steuerung und Ordnung der Migration. Es liegt auf der Hand, dass auch ein starkes und wohlhabendes Land wie Deutschland einen unbegrenzten und unkontrollierten Zustrom von Migranten auf Dauer nicht verkraften kann.
Bei dieser Größenordnung ist davon auszugehen, dass es sich weit überwiegend um legale Migration handelt. Es gibt jedoch einzelne Kommunen wie Halle und Magdeburg, in denen sich vor allem rumänische Migranten auf den SGB-II-Bezug konzentrieren. Da muss natürlich genauer hingeschaut werden.
Es ist 14.15 Uhr und wir haben ein Ergebnis des Justizausschusses. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat dem Landtag in seiner Sitzung am 17.08.2016 empfohlen, der Rechtsauffassung des Präsidenten, wonach die Aufnahme einer Aktuellen Stunde in einer außerplanmäßigen Sitzung nach § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu erfolgen hat, zu folgen. Das heißt, dass der Redner zur Dringlichkeit und nicht zur Zulässigkeit reden muss.
Wir kommen zur Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände. Hier ist durch die Fraktion der CDU die Aufnahme des Antrags „Hat der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sein Amt für private Zwecke missbräuchlich genutzt?“ in Drucksache 6/2518 in die Tagesordnung beantragt worden. Ich frage zunächst, ob das Wort zur Dringlichkeit gewünscht wird. Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Mohring.
Die Landesregierung jedenfalls hat von sich aus gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragt, in den Sitzungen der Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport sowie für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am kommenden Dienstag – das ist der 23. August – und am 26. August umfänglich über das Thema „Beantwortung der im Antrag der CDU-Fraktion vom 16. August 2016 sowie der Fraktion der AfD vom 17. August 2016 gestellten Fragen“ zu berichten. Ich denke, das ist auch der richtige Ort, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben also, um zum Ende zu kommen, einen bereits schon vom Verfassungsgerichtshof verurteilten Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dem von seinem Kollegen Benjamin Hoff, zufällig der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, durch ein Gutachten offenbar aus dieser Staatskanzlei sekundiert wurde, und das soll alles ganz privat gewesen sein.
Das positive Signal, das wir mit diesem Haushalt geben, zeigt nicht zuletzt, dass wir die Herausforderung erkennen, vor der wir alle – Land, Kommunen und Kultureinrichtungen – stehen, insbesondere durch die vielen Menschen, die zu uns geflüchtet sind. Denn wenn wir es schaffen wollen, diese Menschen gut aufzunehmen und sie tatsächlich willkommen zu heißen, kommt gerade der Kultur eine wichtige Rolle zu. Ich finde, die Kultur muss ihre Türen öffnen für die Menschen, die bei uns ein Zuhause finden wollen, aber auch für neue Impulse, die diese Menschen zu uns mitbringen. Das ist eine große Bereicherung für die Kultur in NordrheinWestfalen, die seit jeher stark von Migration und Interkultur geprägt ist. Die Kultur leistet gerade enorm viel für eine gelingende Integration der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer haushaltsmäßiger Schwerpunkt im Einzelplan 03, dem insbesondere die Ergänzungsvorlage Rechnung trägt, ist die Bewältigung der Flüchtlingssituation. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zuletzt im August dieses Jahres eine Prognose zu den Flüchtlingszahlen bekannt gegeben, wonach nach damaliger Kenntnislage bis zu 800.000 Menschen in 2015 in die Bundesrepublik Deutschland einreisen werden. Heute wissen wir: Diese Zahl ist schon bei Weitem übertroffen worden.
Hat der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sein Amt für private Zwecke missbräuchlich genutzt? Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2518 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2557 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2560
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will begründen, weshalb die CDUFraktion die heutige Sondersitzung für notwendig hält, auch wenn sich gestern die Ausschüsse für Bildung, Jugend und Sport und für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrere Stunden lang mit der Angelegenheit Minister Lauinger und Ministerin Klaubert beschäftigt haben. Denn gerade die gestrigen Antworten und Erklärungen müssen in der heutigen Debatte noch einmal zusammenfassend bewertet werden. Das ist eine Angelegenheit des gesamten Landtags. Denn es geht um die Reputation von Ministern der Landesregierung und es geht darum, dass das Ministeramt beschädigt ist. Und es geht um die Folgen einer solchen Beschädigung.
Die gestrigen Antworten der Landesregierung haben zwar einiges geklärt. Auch hat sich der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die Art und Weise eines Telefonanrufs entschuldigt. Mehr aber auch nicht. Er bleibt dabei, dass ihm bzw. seinem Sohn die Entscheidung eines Vorrückens in die 11. Klasse ohne BLF zusteht, obwohl die Kultusministerin und selbst die Staatskanzlei – die bekanntlich in letzter Zeit über allem schwebt –, also obwohl beide diese Entscheidung für rechtswidrig halten. So hat er auch die Öffentlichkeit informiert. Und – man kann es gar nicht anders sehen – um darzustellen, dass er im Recht ist, hat er in seinen Erklärungen in der Öffentlichkeit die seinen Fall
Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Dr. Klaubert und ich haben gestern an der gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport sowie des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz teilgenommen. Es war uns als Landesregierung wichtig, ausführlich zu den Fragen der Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD sowie auf die Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU in dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Auf all diese Fragen sowie alle weiteren Fragen der Damen und Herren Abgeordneten im Verlauf der Sitzung sind wir umfassend eingegangen und haben sie erschöpfend beantwortet. Ich habe dabei ausführlich dargelegt, wie die Entscheidung der Schule zustande kam, unserem Sohn am Ende der 10. Klasse einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Des Weiteren habe ich ausgeführt, dass ich zwei Telefonate mit Mitarbeitern des Bildungsministeriums geführt habe. Auch über deren Inhalt und Verlauf dieser Gespräche habe ich umfassend berichtet und alle gestellten Fragen dazu beantwortet. Ich habe ausdrücklich eingestanden, dass – wie eine von mir erbetene Prüfung der Telefonanschlüsse in der letzten Woche ergab – ich entgegen meiner ursprünglichen Erinnerung eines dieser Telefonate über ein Diensttelefon geführt habe, das zweite über ein Handy. Schließlich wurde im gestrigen Ausschuss auch darauf eingegangen, dass, nachdem Frau Ministerin Dr. Klaubert ihre Entscheidung getroffen hatte und nachdem sie mir dies mitgeteilt hatte, auf Wunsch des Pressesprechers des Bildungsministeriums mit dem stellvertretenden Pressesprecher meines Hauses ein Gespräch zustande kam. Auch dieses Gespräch war Gegenstand der gestrigen Ausschusssitzung.
Entsprechend formulierte auch Frank-Jürgen Weise, Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der BA, bei einem Gespräch im Kabinett am 3. Mai die Notwendigkeit einer Altfallregelung für Menschen, die vor einem bestimmten Stichtag nach Deutschland eingereist sind und noch immer keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.
Zuletzt möchte ich denjenigen, die in dieser ganzen Debatte immer allein die Ausgabenseite betonen und die Augen vor den Chancen verschließen, Folgendes mit auf den Weg geben: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin hat kürzlich den Saldo aus positiven und negativen Wirtschaftseffekten der Flüchtlingsmigration für Deutschland errechnet. Unter Einbeziehung der direkten Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge und späteren Sozialleistungen einerseits und der durch die Migration zusätzlich generierten Mehrproduktion andererseits ergeben sich mittel- bis langfristig auf alle Fälle positive Effekte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1753 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/2334 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/2595 ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat zunächst Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Wir hatten in den vergangenen Jahren bei allen Unterschie den in der Sache hier im Landtag einen Konsens darüber, wie wir mit Fragen von Einwanderung, Migration und Integrati on umgehen. Wir waren dabei gemeinsam der Auffassung, dass wir integrationspolitische Versäumnisse vieler Jahre auf zuarbeiten haben. Einig waren wir uns auch darin, welch gro ße Bedeutung die Einwanderung für uns hat. Denn wir sind eine offene Gesellschaft; Einwanderung hilft uns bei unserer demografischen Entwicklung, und unsere Sozialsysteme und ganz besonders auch unsere Wirtschaft, die Unternehmen hier im Land sind darauf angewiesen.
Man kann durchaus noch mal an das Jahr 2013 erinnern. Da begab es sich, dass Christine Lieberknecht – ganz ähnlich, wie heute Herr Lauinger – unter Beschuss geriet. Damals stolperte die Ministerpräsidentin fast über die sogenannte Zimmermann-Affäre. Ich will den Sachverhalt jetzt hier nicht darstellen. Ich denke, allen Abgeordneten hier im Hohen Haus dürfte diese Angelegenheit im Detail noch bekannt sein. Damals erstattete ein Richter Anzeige gegen die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. Obwohl er als Richter ganz genau wusste, dass er damit keinen Erfolg haben würde, war ihm doch dieses Mittel sehr recht und kam ihm dieses Mittel sehr gelegen, um Frau Lieberknecht weiter in den Sumpf zu ziehen. Dieser Richter, der sich nicht gescheut hat, das Recht zu politischen Zwecken zu missbrauchen, sitzt heute – noch, muss man sagen – als Minister für Justiz, Migration und Verbraucherschutz auf der Regierungsbank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir am Anfang die erneute Feststellung: Die Regierung hat in der vergangenen Woche den § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags genutzt, um gegenüber dem Landtag, den von der Bevölkerung des Freistaats Thüringen gewählten Abgeordneten, zu allen Fragen, die sie im Zusammenhang mit dem, was hier als „Affäre Lauinger“ oder als „Sohnemann-Affäre“ bezeichnet wird, dem Bildungsausschuss, weil es um eine schulpolitische Frage geht – oder um eine schulische Frage –, und natürlich auch dem Justizausschuss, weil es um den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz geht, Rede und Antwort zu stehen. Dieser Ausschuss hat gestern fünf Stunden getagt und hat am Ende dieser fünfstündigen Sitzung, nachdem festgestellt worden war, dass es in dieser Ausschusssitzung keine Frage mehr gibt, die im Ausschuss gestellt wird, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der Fraktion der AfD entschieden, die Ausschusssitzung zu beenden. Die Landesregierung hat ihrerseits deutlich gemacht – und zwar vertreten durch Ministerin Klaubert, durch Minister Lauinger, Staatssekretärin Ohler und mich –, dass wir diesem Ausschuss so lange Rede und Antwort stehen, wie es Fragen in diesem Ausschuss gibt. Und wir haben gesagt, dass wir diesen Ausschuss keine Minute vorher verlassen, sollte noch irgendeine Frage offen sein. Es hat der Ausschuss entschieden. Auch seitens der CDU-Fraktion ist am Ende dieser Sitzung um 20.17 Uhr keine Frage mehr aufgeworfen worden.
sondern nach meinem Verständnis mit der Entscheidung der Schule dem Schüler gegeben worden, in seiner Schullaufbahn. Diesen Vertrauensschutz und diesen Blickwinkel hat nach meinem Verständnis die Ministerin in ihre Entscheidung einbezogen und hat die Fachabteilung überstimmt. Mittlerweile ist Niklas ja bekanntermaßen wieder aus Neuseeland zurück und sieht sich unfreiwillig und ungewollt als quasi öffentliche Person im Rampenlicht dieser gesellschaftlichen Debatte und das im Besonderen auch natürlich gegen seinen Vater politisch instrumentalisiert, weil sein Vater derzeit Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist und weil, wie festgestellt, die CDU versucht
Genau dieser Sachverhalt, diese Entscheidungshorizonte vom 13. Mai zum 23. Juni und dann verstärkt durch die Entscheidung, Gutachten und Bestätigung am 27. Juni, das ist der politische Aspekt. In diesem politischen Aspekt hat der Minister für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in seinem Amt politisch gewirkt. Damit hat er dem Amt geschadet. Deswegen haben wir uns heute Morgen in der CDU-Fraktionssitzung nach der Debatte und Auswertung, die gestern Abend und bis spät in die Nacht bei uns gelaufen ist, entschieden, dass dieser Minister, unabhängig von notwendiger weiterer Aufklärung, dem Amt derart geschadet hat, weil er es für private Zwecke missbraucht hat, dass er in diesem Amt nicht zu halten ist. Aber die Aufforderung zur Entlassung befreit nicht von weiterer not
Wie notwendig das ist, hat unter anderem die OECD in einem ihrer Berichte deutlich formuliert. Dort heißt es: Das deutsche Zuwanderungssystem stelle wegen seiner bürokratischen Hürden aktuell de facto einen „Anwerbestopp mit Ausnahmen“ dar. Aus Sicht der Landesregierung ist dies Grund genug dafür, dass auf Bundesebene ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden muss, der potenziellen Einwanderern wie potenziellen Arbeitgebern umfassende und klar verständliche Regeln bietet. Hinzu kommt, dass durch die Schaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten das aktuelle Asylsystem entlastet werden kann. Menschen, die zwar nicht vor Verfolgung oder Bürgerkrieg, aber aus anderen menschlich nachvollziehbaren Gründen fliehen, werden von irregulärer Migration und lebensgefährlichen Fluchtrouten nur dann abgehalten, wenn es Alternativen hierzu gibt. Der Weg der gesteuerten Arbeitsmigration kann eine solche Alternative sein.
Auch das BAMF fällt nicht in meine Zuständigkeit. Aber so, wie ich gehört habe, arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge daran, die Zahl der Entscheider zu erhöhen. Zu dem will die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag Asylbewerbern und Geduldeten bereits nach drei Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt erlauben. Daher ist es wichtig, dass man auch dieser Personengruppe den frühen Spracherwerb er möglicht. Denn niemand wird ohne Deutschkenntnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen.