Sören Schumacher

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die unsäglichen Vorgänge rund um die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten sind ein Fiasko für die FDP und für die CDU und ein Schandfleck für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Herr Kienscherf hat dies bereits ausführlich dargelegt. Dass Ihnen deshalb von den Medien ebenso wie von großen Teilen der Öffentlichkeit die Hölle heiß gemacht wird, haben Sie sich selbst zuzuschreiben.
Allerdings rechtfertigt auch politisches Versagen unter keinen Umständen die Anwendung von Gewalt. Weder gegen Sachen noch gegen Personen. Unsere Demokratie lebt von der politischen Diskussion, der politischen Auseinandersetzung, dem politischen Streit. Und da darf es auch einmal herzhaft zugehen. Verbale oder tätliche Gewalt darf niemals akzeptiert werden, gegen nichts und niemanden.
Was das betrifft, können sich alle Betroffenen der Solidarität der Sozialdemokraten sicher sein. Die Anwendung als Mittel politischer Auseinandersetzung verrät alles, wofür Demokraten stehen und seit Jahrhunderten gekämpft haben, wofür viele sogar ihr Leben gelassen haben. Wir Sozialdemokraten wissen, wovon wir sprechen. Seit mehr als 150 Jahren stehen wir für den Zusammenhalt der Demokraten. Unter schwierigsten, lebensgefährlichen Umständen haben sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegen autoritäre, menschenverachtende Ideen und Ideologien sowie Regime gestellt. Das ist unsere Verpflichtung.
Deshalb wird die SPD immer und überall mit den Demokraten zusammenstehen. Und deshalb hat die SPD einen klaren Kompass, im Gegensatz zu anderen in deutschen Parlamenten vertretenen Parteien. Auf diesen Kompass können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und darüber hinaus verlassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! – Lieber Herr Warnholz, ich habe jetzt zwölf Jahre in der Bürgerschaft hier hinter mir, und Sie waren immer da, Sie waren auch schon lange vorher da, und jetzt gehen Sie. Ich habe mich immer sehr gefreut, mit Ihnen den Smalltalk oder das nette Fachgespräch zu führen oder von Ihnen auch einen klugen Ratschlag bei verschiedenen Veranstaltungen, bei den Senatsempfängen und gerade bei den Vereidigungen von Polizisten zu bekommen. Dafür danke ich Ihnen ganz persönlich.
Nun müssen wir aber doch zum Thema kommen, das Sie angemeldet haben, und, na ja, ich halte jetzt einmal meine Rede.
Das Pferd wurde bekanntermaßen erst von den europäischen Eroberern nach Nordamerika gebracht. Sehr schnell war es aus der Kultur vieler indigener Völker nicht mehr wegzudenken, und Bezüge auf dieses nützliche Tier fand man bald in vielen Sprüchen und Weisheiten. Eine der bekanntesten, sie wird den Dakota nachgesagt, lautet:
"Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab."
Diese jahrhundertealte indianische Weisheit hat es offensichtlich nicht ganz zur CDU-Fraktion geschafft. Lassen Sie mich kurz erläutern, warum dieses Pferd mausetot ist.
Erstens: Die im Antrag dargelegte Forderung nach einer Lockerung des Vermummungsverbots wird, so wie ich es gehört und gelesen habe, gar nicht mehr erhoben. Zweitens und viel wichtiger: Wir Sozialdemokraten haben sie niemals erhoben
und haben auch nicht vor, dies zu tun, und zwar aus folgenden Gründen, darin sind wir uns einig, da haben Sie schon sehr viel vorweggenommen: Wir sehen keine rechtliche Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Regelungen zum gesetzlichen Vermummungsverbot finden sich im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge. Wer gegen das Vermummungsverbot verstößt, indem er an Versammlungen und Aufzügen oder auf dem Weg dahin in einer Aufmachung teilnimmt, die die Feststellung der Identität verhindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bestraft. Das ist auch gut so, und nach unserer Überzeugung soll das auch so bleiben.
Dafür spricht insbesondere der Gesetzeszweck in Paragraf 17a Absatz 2 Nummer 1 Versammlungsgesetz: Das Vermummungsverbot soll primär die durch Anonymität und schutzbedingte Enthemmung gewaltbereiter Versammlungsteilnehmer unterbinden und sekundär die Strafverfolgung von Gewalttätern erleichtern.
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und nach allen Erfahrungen der Praxis führt die Vermummung zu einem eher unfriedlichen Verhalten der Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung. Gerade dieser Unterbindungszweck ist bei einem strafbewehrten Vermummungsverbot effektiver zu erfüllen, da die Strafvorschrift eine stärkere Abschreckungswirkung hat als ein bloßer Ordnungswidrigkeitstatbestand. Eine Lockerung des Vermummungsverbots ist auch aus praktischer Sicht nicht erforderlich. Sie würde nicht zu einer Erleichterung der Polizeipraxis in dem Sinne führen, dass mehr Alternativen zur Verfügung stünden,
denn die zuständige Behörde kann schon jetzt Ausnahmen vom Verbot zulassen, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch nicht bedroht sieht. Sie hat also bereits Handlungsspielraum in Bezug auf das Einschreiten gegen vermummte Demonstrationsteilnehmer. Im Übrigen würde die Statuierung einer Ordnungswidrigkeit die Polizei vor Verhältnismäßigkeitsprobleme stellen, da versammlungsbeschränkende Maßnahmen mit Blick auf Artikel 8 Grundgesetz schwerer zu begründen wären.
Zum Petitum. Dass die in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen demokratischen Parteien Ausschreitungen bei Demonstrationen verurteilen, bedarf meiner Überzeugung nach keiner zusätzlichen Bekräftigung. Und was die Strafbarkeit des Vermummungsverbots betrifft, so verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen und auf die Dakota. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird als streitbare und wehrhafte Demokratie bezeichnet. Dieser einst vom Bundesverfassungsgericht geprägte Begriff steht für die Entschlossenheit des Staates, sich gegenüber den Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht neutral zu verhalten, sondern sich zur Wehr zu setzen. Die deutsche Geschichte gibt Zeugnis davon, welch grauenhafte Folgen es haben kann, wenn diese Wehrhaftigkeit fehlt.
Zur Wehrhaftigkeit gehört ein demokratischer, an die Rechtsvorschriften gebundener Verfassungsschutz als eine Art Frühwarnsystem. Um diese Funktion erfüllen zu können, muss er in der Lage sein, Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten zu gewinnen und bereitzustellen. Das vorliegende Gesetz regelt genau das.
Die Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des G10-Ausführungsgesetzes sind erstens nötig wegen Änderungen im Bundesrecht, die wir im Landesrecht nachvollziehen müssen, und zum anderen haben sich im Datenschutzrecht etliche Veränderungen ergeben. Und schließlich haben wir Anpassungen vorgenommen, die sich aus veränderten Sicherheitssituationen beziehungsweise Bedrohungsszenarien ergeben. Dabei haben wir uns auf das Notwendige beschränkt.
Ich möchte hier auf eine Regelung eingehen, die bereits beim Polizeigesetz von Bedeutung war und in der öffentlichen Diskussion eine wichtige Rolle
spielt. Die Quellentelekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, zum Beispiel bei Messenger-Diensten, ist in der Öffentlichkeit, und nicht nur da, bisweilen mit der Onlinedurchsuchung verwechselt worden. Um eines vorweg zu sagen: Onlinedurchsuchungen wird es im Hamburger Verfassungsschutzgesetz nicht geben.
Was ist also die Quellen-TKÜ, und warum ist sie nötig? Kurz gesagt ist dies die Form der Telekommunikationsüberwachung, die Kommunikation erfasst, bevor sie verschlüsselt wird, nachdem sie entschlüsselt wurde beziehungsweise die deren Entschlüsselung ermöglicht. Mit der klassischen Telekommunikationsüberwachung lässt sich dies heute immer weniger erreichen, denn gerade die zu Überwachenden bedienen sich Verschlüsselungen. Durch Quellen-TKÜ werden nur die Kommunikationsinhalte erlangt, die auch durch konventionelle Überwachung erlangt werden würden, wären sie eben nicht verschlüsselt. Sie erweitert weder das Wissen des Verfassungsschutzes noch die Eingriffsbefugnisse.
Um es noch einmal zu betonen: Dies ist keine Onlinedurchsuchung, denn die Quellen-TKÜ gibt keinesfalls die Befugnis, alles zu durchsuchen, was sich auf einem Gerät, einem Computer oder einem Smartphone, befindet.
Es geht lediglich um die Inhalte einer Kommunikation von A nach B, und zwar einer laufenden Kommunikation im Anordnungszeitraum. Selbstverständlich kann eine derartige Überwachung nur durchgeführt werden, wenn sie von der G10-Kommission genehmigt worden ist.
Wir haben uns bei den Novellierungen der vorliegenden Gesetze auf das Notwendige beschränkt. Wir wollen, dass der Verfassungsschutz seiner unverzichtbaren Aufgabe weiterhin erfolgreich nachgehen kann, ohne dass es dabei zu Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder Begrenzung der Freiheit des Einzelnen kommt, die über das Maß des unbedingt Gebotenen hinausgehen. Ganz ohne die Begrenzung der Freiheit geht es allerdings nicht, denn die wehrhafte Demokratie garantiert unsere Freiheit, indem sie sie zugleich begrenzt. Das Maß der Begrenzung muss von uns Bürgerinnen und Bürgern gebilligt und die Notwendigkeit eingesehen werden. Ich denke, es ist uns gelungen, das hier in den verschiedenen Gesetzen so zu gestalten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz vorhanden sein wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden heute ein neues Hamburger Polizeirecht beschließen. Ich gebe zu,
es hat eine Weile gedauert, aber heute liegt nach intensiver Arbeit ein gutes und sehr ausgewogenes Gesetz vor, in dem in Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit überzeugende Lösungen gefunden wurden.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben uns nicht am bundesweiten Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz beteiligt und werden dies auch in Zukunft nicht tun.
Eine Überarbeitung des Polizeirechts war notwendig, weil europäischer Datenschutz übernommen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet werden mussten. Diese Aufgabe haben wir umgesetzt. Das Polizeirecht enthält jetzt mehr Datenschutz, mehr Kernbereichsschutz und bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen mehr Richtervorbehalte. Die sogenannte Meldeauflage, die bisher auf die Generalklausel gestützt war, hat jetzt zur Rechtsklarheit eine eigene Rechtsgrundlage und soll mit einer konkreten Höchstfrist versehen werden. Eine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischem Vorbild werden Sie bei uns nicht finden. Auch die präventive Online-Durchsuchung wollen wir nicht einführen.
Wir haben die Polizeirechtsnovelle aber auch genutzt, um an einigen gezielten Stellen der Polizei Handlungsspielräume zu geben, die sie aufgrund von Veränderungen in der Praxis braucht. Die beiden aus meiner Sicht besonders wichtigen Punkte möchte ich hier nennen.
Erstens: Nach Paragraf 49 soll die Polizei künftig gespeicherte personenbezogene Daten in einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von besonders schweren Straftaten verarbeiten können. Hier wurde zu Beginn der Beratungen über das Gesetz der Vorwurf des Predictive Policing erhoben. Wir haben die Vorschrift noch einmal überarbeitet mit dem Ergebnis, dass selbst der Datenschutzbeauftragte dem Grunde nach zufrieden ist;
das können Sie im Wortprotokoll des Ausschusses vom 8. November nachlesen.
Zweitens: Wir wollen die sogenannte elektronische Fußfessel nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen, sondern auch bei Tätern von Beziehungsgewalt. Die elektronische Fußfessel ist aus meiner Sicht ein wichtiges Mittel, mit dem künftig Kontaktund Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können.
Ich bin davon überzeugt, dass eine moderne, gut ausgestattete Polizei nicht in verfassungsrechtlich bedenkliche Bereiche vorstoßen muss und darf, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Dies ist nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung dafür, dass polizeiliche Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden. Ist dies nicht der Fall, leidet die Gefahrenabwehr.
Ich finde, die Arbeit aller Beteiligten in den letzten Monaten und Wochen hat ein sehr gutes Ergebnis gebracht. Hamburg bekommt ein Polizeigesetz, das Sicherheit und Freiheit, Prävention und Einschränkung von Freiheitsrechten in ein kluges Verhältnis setzt. Es wird die Sicherheit und die Rechtssicherheit in unserer Stadt zum Wohle aller erhöhen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz haben es erforderlich gemacht, die Polizeigesetze in den Ländern zu novellieren. Bei kaum einem anderen Gesetzesvorhaben liegt das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit so offen zutage wie bei einem Polizeigesetz. Diese Abwägung ist niemals einfach, und eine Patentlösung kann es nicht geben. Umso wichtiger ist es, bei der Novellierung des Polizeigesetzes Orientierungspunkte zu haben. Für uns Sozialdemokraten heißt das: Einerseits wollen wir ein Polizeigesetz, das den aktuellen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, andererseits wollen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, das die polizeilichen Befugnisse maßvoll an die tatsächlichen Bedarfe in der Praxis anpasst.
Uns Sozialdemokraten ging es bei den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner darum, die Novellierung genau in diesem Sinne zu gestalten, und das ist uns in vertrauensvollen und gut geführten Beratungen auch gelungen. Diese spiegeln sich jetzt in diesem Gesetzentwurf wider. Verfassungsrechtlich bedenkliche Verstöße wie etwa die Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischem Vorbild oder die Zulässigkeit präventiver Onlinedurchsuchungen von Computern wird man daher in der hamburgischen Vorlage nicht finden.
Was dagegen zu finden ist – als ein Beispiel, und dies ist meiner Überzeugung nach eine wichtige Änderung in der Novelle –, ist die Zulässigkeit, elektronische Fußfesseln nicht mehr nur zur Aufenthaltsüberwachung verurteilter Straftäter in der Führungsaufsicht einzusetzen, sondern auch präventiv bei Tätern in Fällen von Beziehungsgewalt und bei terroristischen Gefährdern. Dies selbstverständlich ausschließlich aufgrund richterlicher Anordnung. Die elektronische Fußfessel bei Tätern in Fällen von Beziehungsgewalt ist aus meiner Sicht ein wichtiges Mittel, mit dem beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können. Es kann nicht angehen, dass Frauen – zumeist sind es Frauen, die in diesen Fällen die Opfer sind – sich und gegebenenfalls auch ihre Kinder vor Gewalttätern verstecken, eventuell gar in eine andere Stadt ziehen oder ihr soziales Umfeld verlassen müssen, während die Täter sich ungehindert in ihrer Nähe bewegen können.
Wir sind also insgesamt auf einem guten Weg mit dem Polizeigesetz in Hamburg. Allerdings ist, wie
Herr Jarchow schon angemerkt hat, die Arbeit noch nicht abgeschlossen; wir haben noch einiges vor uns. Wir werden die Novelle hier im Haus und im Innenausschuss im Rahmen einer Sachverständigenanhörung weiter diskutieren.
Meine Damen und Herren! Etliche Bundesländer haben die Notwendigkeit, ihre Polizeigesetze novellieren zu müssen, zum Anlass genommen, in eine Art Wettbewerb zum schärfsten Polizeigesetz Deutschlands einzutreten. An diesem Wettbewerb hat Hamburg nicht teilgenommen und wird Hamburg auch künftig nicht teilnehmen.
Grundsätzlich bin ich deshalb zuversichtlich, dass wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens ein Polizeigesetz haben werden, das es den Hamburger Polizistinnen und Polizisten ermöglicht, effektiv und auf sicherer rechtlicher Grundlage für unser aller Sicherheit zu arbeiten, und das das Leben für alle in unserer schönen Stadt sicherer machen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben das Thema Stau und Feuerwehr angemeldet. Ich werde mich einmal mit den Themen Hilfsfrist und Feuerwehr beschäftigen, denn diesbezüglich ist von Ihnen und den Medien einiges verbreitet worden, was ich so nicht stehen lassen kann. Mit dem Thema Baustellenkoordinierung wird sich dann meine Kollegin Frau Martin noch beschäftigen.
Es ist richtig, dass wir gerade im Hinblick auf die sogenannte Hilfsfrist mit dem derzeitigen Zielerreichungsgrad nicht zufrieden sein können.
Um es aber einmal deutlich zu sagen: Die Verfehlung des Zielerreichungsgrades bedeutet nicht, dass keiner kommt. Die Hilfsfrist ist schon dann nicht erreicht, wenn die Feuerwehr mit Zehnerbesetzung die acht Minuten ganz knapp verfehlt oder wenn sie innerhalb der acht Minuten am Einsatzort nur mit neun statt mit zehn Funktionen besetzt ist. Außerdem werden bei der Ermittlung der Hilfsfrist aufgrund des immensen technischen Aufwands nur circa 50 Prozent der tatsächlichen Einsätze ausgewertet. Das muss berücksichtigt werden.
Es ist auch richtig, dass wir uns, übrigens freiwillig, mit der Hilfsfrist ein sehr ambitioniertes, aber nicht utopisches Ziel gesetzt haben.
An diesem Ziel halten wir auch fest und arbeiten an der Erreichung.
Und weil ich die Zwischenrufe höre: Von Ihnen kommt kein einziger Vorschlag zum Thema,
wie die Hilfsfrist und die Feuerwehr besser aufgestellt werden können.
An dem Ziel halten wir fest und arbeiten an der Erreichung. Tatsächlich geht es meistens nur um wenige Sekunden, die bei der Hilfsfrist verfehlt werden.
Wir haben bereits konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, die derzeit umgesetzt werden. Ich nenne beispielhaft die Einstellungsoffensive bei der Feuerwehr, bis 2021 228 neue Feuerwehrleute. Die ist bereits sehr erfolgreich angelaufen, unter anderem auch aufgrund der von uns eingeführten dualen Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann. Das haben Sie nicht gemacht.
Mit der Stärkung der Bereitschaftsfeuerwehr wollen wir die tagesaktuellen Ausfälle besser und schneller ausgleichen. Auch das haben Sie nicht eingeführt.
Neubau von Feuerwehr- und Rettungswachen, zum Beispiel in Schnelsen – offenbar von Ihnen keine neue Wache.
Verbesserung der Ausrückzeiten. Hier werden bauliche Maßnahmen an den Wachen ergriffen, damit schneller losgefahren werden kann. Die Optimierung der Einbeziehung der freiwilligen Feuerwehren. Zur Baustellenkoordinierung wird dann gleich Frau Martin noch etwas sagen.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es bei dieser Diskussion nicht um eine reale Gefährdungslage in dieser Stadt geht, wie
hier glauben gemacht werden soll. Die Feuerwehr ist überall in der Stadt schnell am Einsatzort. Das wird in diesem Raum niemand ernsthaft infrage stellen. Hamburg ist sicher. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hansaplatz ist einer der schönsten Plätze Hamburgs.
Leider ist er auch ein Platz, den einige als sozialen Brennpunkt bezeichnen. Die dort zu beobachtenden Zustände muss ich hier nicht erneut beschreiben, sie sind bekannt. Was allerdings immer wieder erläutert werden muss, ist die Tatsache, dass es für Nutzungskonflikte wie diejenigen, die es auf dem Hansaplatz gibt, keine einfachen Lösungen gibt. Will man die Zustände, die dort zu Ärger, Verdruss, Ängsten, Aggression und viel mehr führen, für alle Beteiligten wirkungsvoll und nachhaltig verbessern, müssen mehrere Maßnahmen ergriffen
werden. Eine dieser Maßnahmen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag auf den Weg bringen.
Mit der Schaffung von mehr Straßensozialarbeit für Menschen, die mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, möchten wir am Hansaplatz eine niedrigschwellige Anlaufund Beratungsstelle schaffen.
Diese Beratungsstelle soll die vorhandenen Hilfsangebote besser koordinieren und miteinander verzahnen.
Die Situation am Hansaplatz wollen wir von verschiedenen Seiten angehen. Zum einen mit dem Glasflaschenverbot und der Videoüberwachung. Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag des Innensenators, Glasflaschen auf dem Hansaplatz an allen Tagen der Woche zwischen 17 Uhr und 6 Uhr morgens zu verbieten.
Damit wird der Gebrauch von Glasbehältern hier noch stärker reglementiert als auf der Reeperbahn. Wir werden den entsprechenden Gesetzentwurf auf der nächsten Sitzung des Innenausschusses diskutieren. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz, sobald es möglich ist, in Kraft treten wird.
Die Videoüberwachung des Hansaplatzes mit 16 Kameras auf sechs Masten wird in Kürze starten. Mit den live übertragenen Bildern wird das Polizeikommissariat 11 am Steindamm in die Lage versetzt, sofort einzuschreiten, sollte sich eine gefährliche Lage abzeichnen. Die Videoüberwachungen auf der Reeperbahn und auf dem Jungfernstieg haben sich bewährt. Diesen positiven Effekt versprechen wir uns auch auf dem Hansaplatz.
Dabei beachten wir selbstverständlich den Schutz der Privatsphäre. Private Bereiche wie Wohnungen oder Kneipen werden automatisch unkenntlich gemacht. Nach vier Wochen werden die Aufnahmen automatisch gelöscht. Ich bin zuversichtlich, dass die Anwohnerinnen und Anwohner, die Gewerbetreibenden und alle Nutzer des Platzes dies in absehbarer Zeit bemerken werden.
Meine Damen und Herren! Eine Lösung für den Hansaplatz muss nach meiner Überzeugung Sicherheit und Ordnung gewährleisten und zugleich unserem Anspruch nach sozialer Verantwortung gerecht werden. Sicherheit und Ordnung einerseits, soziale Verantwortung andererseits, das sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille. Das gilt es hier beispielhaft auf dem Hansaplatz umzusetzen.
Einer solchen Lösung kommen wir heute mit diesem Antrag und den weiteren Vorhaben einen Schritt näher. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Freie und Hansestadt ist bundesweit treibende Kraft für die Einführung von Abbiegeassistenztechnik für Nutzfahrzeuge. Seit Übernahme des Vorsitzes der Verkehrsministerkonferenz im Jahr 2017 hat und nutzt Hamburg zudem die Möglichkeit, dieses Ziel noch nachdrücklicher zu verfolgen, sowohl auf Bundes- als auf EUEbene.
Ungeachtet der überregionalen Bemühungen wird in Hamburg derzeit neueste Abbiegeassistenztechnik an 18 Fahrzeugen unterschiedlicher Typen von Behörden, öffentlichen Unternehmen und aus der Privatwirtschaft erprobt. Dem Ende September zu erwartenden Bericht wird zu entnehmen sein, wel
che Systeme geeignet sind. Erst dann sind Planungen zur Nachrüstung der Flotte Hamburgs sinnvoll. Jedes andere Verfahren würde womöglich zum Einsatz ungeeigneter Technik und zur Vergeudung von Steuergeldern führen – aber das ist der CDU ja egal.
Eine Prämie für die Nachrüstung in Hamburg zugelassener privater Nutzfahrzeuge ist übrigens auch nicht zielführend. Zum einen sind auf unseren Straßen nicht nur hier zugelassene Fahrzeuge unterwegs – das sind die Lkws,
wo nicht HH vorn dransteht, Herr Thering –, sodass die Sicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern sich durch diese Maßnahme leider nicht grundlegend erhöhen würde. Zum anderen hat der Bund bereits eine Förderrichtlinie erlassen. Zuwendungsvoraussetzung für diese Bundesförderrichtlinie ist allerdings, dass keine Förderung durch eine andere öffentliche Stelle erfolgt. Eine Konkurrenz der Förderung im Bund und einer Förderung auf Landesebene für den gleichen Zweck wäre also Unsinn.
Ihnen geht es nicht ums Geld.
Unsinn ist es allerdings nicht, sich um mehr Geld im Bund zu bemühen. Da können Sie helfen. Hamburg hat einen entsprechenden Antrag auf der Verkehrsministerkonferenz schon unterstützt.
Ihren Antrag werden wir trotzdem zum wiederholten Male an den Verkehrsausschuss überweisen,
damit wir dann noch intensiv weiter beraten können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon überraschend, aber die Rede war dann nicht so überraschend. Es geht um Außenpolitik, es geht um Bundespolitik. Bei Ihrem letzten Satz habe ich dann noch kurz gedacht: Jetzt sollen wir auch noch schuld sein an der Radikalisierung derjenigen, die in den IS gegangen sind.
Die Rückkehr beziehungsweise Rücknahme von IS-Angehörigen ist in der Tat ein Problem, mit dem der Bund und Hamburg sich bereits intensiv auseinandersetzen. Der Umgang mit diesen Menschen ist komplex und schwierig. Das beginnt mit der Feststellung, ob ein Rückkehrer überhaupt deutscher Staatsangehöriger ist, und endet noch lange nicht bei der individuellen Gefährdungseinschätzung. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass es sich überwiegend um Menschen handelt, von denen weiterhin Gefahr ausgehen kann. Gegen einige Personen sind Haftbefehle wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS erlassen. Bei den Personen, bei denen die Erkenntnisse für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausreichen, muss die Rücknahme so gestaltet sein, dass die Sicherheitsrisiken minimal gehalten werden.
Menschen, die sich von der IS-Ideologie losgesagt haben, und Kindern, die mit ihren Eltern zurückkehren, müssen entsprechende Hilfen angeboten werden. Wir haben die Bekämpfung islamistischer Gefahren zu einem Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden gemacht. Seit 2015 hat der Verfassungsschutz 26 neue Stellen bekommen. Im letzten Haushalt sind noch einmal 23,5 dazugekommen. Auch im Landeskriminalamt sind elf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Islamismusbekämpfung im Einsatz. Dadurch haben sich die Beobachtung und die Erkenntnisse der Szene, zu der Rückkehrer gegebenenfalls Kontakt aufnehmen, deutlich verbessert. Zudem besteht ein enger Austausch mit den Bundesbehörden, die die konkreten Erkenntnisse über Rückkehrer vor Ort ermitteln. Für die Betroffenen, die sich vom IS losgesagt haben, verfügen wir mit der Beratungsstelle Legato über eine gute Ausstiegsberatung. Die mit dem Justizvollzug kooperierende Beratungsstelle Legato PräJus verfügt über ein zielgruppenspezifisches
Konzept. Für die Kinder ist meiner festen Überzeugung nach die Teilhabe und Integration in den Alltag, in Kitas und Schulen die wichtigste Maßnahme zur Deradikalisierung.
Ausgerechnet Sie müssen jetzt "Zum Thema!" rufen. Ich beschäftige mich hier mit dem Antrag, Sie mit Außenpolitik, die hier nicht hingehört.
Zudem kooperieren die Stellen nötigenfalls mit anderen Einrichtungen, beispielsweise mit Legato, Ankerland e. V. oder auch mit der Traumaambulanz im UKE. Schon diese knappe, nicht vollständige Übersicht verdeutlicht, wie komplex das Problem ist. Ich freue mich deshalb auch, dass die BASFI das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angenommen hat, eine Stelle für die Koordinierung aller Fragen mit Bezug zu Rückkehrerinnen und Rückkehrern zu fördern.
Hamburg hat alles unternommen oder stellt sich zumindest so gut auf, wie es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, um sich auf den schwierigen Umgang mit den IS-Rückkehrern vorzubereiten. Die Stadt verfügt über eine Vielzahl finanzieller, personell gut ausgestatteter und künftig noch besser koordinierter Maßnahmen zum Umgang mit den eventuellen Rückkehrern und ihren Kindern. Ihren Antrag lehnen wir heute ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der für seine markigen Sprüche, viele politische Affären und, um es freundlich auszudrücken, seinen unkonventionellen Umgang mit Grundrechten bekannte Franz Josef Strauß behauptete vor Jahrzehnten kühn: Deutschland braucht Bayern. Ich sage Ihnen heute: Hamburg braucht Bayern nicht,
jedenfalls nicht, wenn es darum geht, das Polizeigesetz unserer Stadt zu modernisieren und es neuen Herausforderungen und Gefahren anzupassen. Jedem bayerischen Wachtmeister, so ein Experte bei einer Anhörung im Bayerischen Landtag, sei künftig mehr erlaubt als dem Bundeskriminalamt bei der Terrorbekämpfung. Ich frage mich, wer das hier im Hause eigentlich möchte.
Als wunderschönes Bundesland und Heimat liebenswerter Menschen und süffigen Bieres schätzen wir Bayern; wie unser Polizeigesetz aussehen soll, entscheiden wir selbst. Ein von den Vorstellungen der CSU geprägtes Polizeigesetz taugt jedenfalls nicht als Blaupause für ein hamburgisches Polizeigesetz.
In vielen Bundesländern werden derzeit neue Polizeigesetze erarbeitet oder sie sind bereits verabschiedet worden. An der Notwendigkeit, diese Gesetze zu novellieren, gibt es keinen Zweifel, denn die Bedrohungslagen haben sich verändert, es gibt neue Straftatbestände, kriminelle und terroristische Vereinigungen bedienen sich neuer technischer Möglichkeiten und für Fahndung und Ermittlung sind neue Methoden verfügbar. Die Befugnisse der Polizei müssen mit diesen Veränderungen Schritt halten und nötigenfalls verändert werden. Zugleich aber dürfen sie selbstverständlich nicht verfassungswidrig sein, also vor allen Dingen keine Grundrechte verletzen oder gefährden.
Was hier auszutarieren ist, ist nicht mehr und nicht weniger als Sicherheit und Freiheit. Beides in Balance zu bringen, ist eine der schwierigsten Aufgaben in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Es ist daher kein Wunder, dass in den Parlamenten, in der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Polizei über neue Polizeigesetze heftig und kontrovers diskutiert wird. Das ist auch richtig und gut so, denn bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols
darf es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit geben.
Es ist immer vernünftig, wenn ein Gesetz so sorgfältig erarbeitet wird, dass es gar nicht erst vor Gericht landet.
Der Senat arbeitet derzeit an einem neuen hamburgischen Polizeigesetz. Wir werden es hier sicherlich ausführlich debattieren und auch außerhalb dieses Hauses wird es sicherlich viele Diskussionen darüber geben. Am Ende des Prozesses, dessen bin ich mir sicher, wird ein Polizeigesetz stehen, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt und unsere Polizistinnen und Polizisten zugleich in die Lage versetzt, bestmöglich und auf sicherer Rechtsgrundlage für deren Sicherheit zu garantieren.
All das lässt sich nicht so eben im Schweinsgalopp erledigen, das braucht Zeit und es wird einige Arbeit abverlangen. Beides wird die Mehrheit der Abgeordneten gern in Hamburgs Polizeigesetz investieren. Das sind wir der Hamburger Polizei, den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern und uns auch selbst schuldig. Copy-and-paste wird in diesem Gesetzgebungsprozess keinen Platz haben, wir werden uns unsere eigenen Gedanken machen müssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bundeswehr in Hamburg hat einen festen Platz mitten in der Gesellschaft, für alle sichtbar und wahrnehmbar.
Wer von einem Schattendasein der Streitkräfte in unserer Stadt spricht, muss sich fragen lassen, unter welchem Stern er eigentlich lebt. Mit der Helmut-Schmidt-Universität, der Führungsakademie der Bundeswehr und dem Bundeswehrkrankenhaus haben wir in unserer Stadt drei bedeutende, international renommierte Ausbildungsstätten beziehungsweise Institutionen für Angehörige der Streitkräfte. Diese Einrichtungen gehören zu Hamburg und genießen ein hohes Ansehen.
Mit der Fregatte "Hamburg" hat unsere Stadt seit 2002 wieder ein Patenschiff. Die Besuche der Fregatte "Hamburg" stoßen regelmäßig auf großes Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Gelegenheit, beim sogenannten "Open Ship" das Schiff zu besichtigen und sich mit Marinesoldaten an Bord ins Gespräch zu begeben, nehmen jedes Jahr viele Hamburgerinnen und Hamburger wahr. Auch vom Hafengeburtstag ist die Bundeswehr nicht wegzudenken. Sie ist dort ein von Hundertausenden gern gesehener und mit viel Sympathie empfangener Gast. Die Angebote dort werden ebenso viel und gern angenommen wie die unter dem Titel "Bundeswehr im Dialog" stehenden Veranstaltungen.
Der Würdigung der Leistung der Soldatinnen und Soldaten dient auch die in Hamburg seit 2014 stattfindende jährliche Verleihung der Auslandsverwendungsmedaille. Zu den Ausgezeichneten gehören regelmäßig Angehörige der Bundeswehr. Und gestatten Sie mir hier eine Randbemerkung: Zur Respektbezeugung für die Ausgezeichneten gehört, dass Abgeordnete dieses Hauses bei der Feierstunde anwesend sind. Dennoch kann ich
mich nicht daran erinnern, dass ich außer Herrn Warnholz auf dieser Veranstaltung in diesem Jahr einen weiteren Abgeordneten erblickt habe. So viel zur Frage des Respekts.
Die Beförderungsappelle der Bundeswehr in Hamburg finden in der Tat an der Bundeswehruniversität statt, allerdings nicht, wie es die AfD behauptet, schamhaft hinter verschlossenen Türen außerhalb der Öffentlichkeit. Eine Recherche entlarvt, dass diese Aussage, wie man in Hamburg sagt, dumm Tüch ist. Ich zitiere von der Webseite der HelmutSchmidt-Universität:
"Wir würden uns sehr freuen, Sie am 30. Juni 2018 zu unserem diesjährigen Open Campus begrüßen zu dürfen. Anlass ist der große Appell zur Leutnantsbeförderung […]. Dazu präsentiert sich die Universität den Eltern der Studierenden, ihren Gästen und ihren Nachbarn mit einem umfangreichen Begleitprogramm: Wir öffnen einige unserer Laboratorien, präsentieren Ihnen zahlreiche Informationsstände und Ausstellungen und zeigen Ihnen moderne Ausrüstung der Bundeswehr. Außerdem gibt es Vorträge und für Kinder neben einem altersgerechten Programm auch Spiele, eine Hüpfburg und anderes mehr."
Sieht so ein Schattendasein aus? Nein, sicherlich nicht. Weder die den Senat tragenden Parteien noch die große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger stehen der Bundeswehr abneigend gegenüber oder betrachten sie gar als Schmuddelkind der Gesellschaft, wie ich in der Pressemitteilung der CDU lesen konnte.
Wer von Ihnen beim Neujahrsempfang der Bundeswehr zugegen war, wird wie ich mit Freude gehört haben, dass es nach ihrer eigenen Einschätzung kaum eine Stadt oder Region in Deutschland gibt, in der die Bundeswehr sich so freundlich angenommen fühlt wie hier bei uns in Hamburg.
Die Bundeswehr ist in Hamburg gut und fest verankert. Ob dies allerdings auch für die AfD gilt, mag man bezweifeln.
Wie anders ist es zu erklären, dass der Name des Platzes, um den es in diesem Antrag geht,
ihr öffentlich nicht geläufig ist, wird er doch durchgehend als Rathausplatz bezeichnet. Meine Da
men, meine Herren, da draußen ist der Rathausmarkt.
Ich hoffe, meine Ausführungen haben verdeutlicht, dass die Bundeswehr keinesfalls der Unterstützung durch die AfD bedurfte oder bedarf, um ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft zu finden und zu behaupten. Ganz im Gegenteil, das wäre ein Bärendienst. Vor dem werden wir unsere Soldatinnen und Soldaten bewahren und die Anträge deshalb ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten haben mit Eintritt in die Regierungsverantwortung 2011 die Innere Sicherheit zu einem Schwerpunkt unserer Politik gemacht.
Die Ergebnisse können sich jetzt sehen lassen. Wir verzeichnen einen deutlichen Rückgang der Kriminalität. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist heute in Hamburg so gering wie seit 1980 nicht mehr.
Wachsende Einwohnerzahlen, Veränderungen der großstadttypischen Kriminalität und die auch für Hamburg bestehende grundsätzliche Bedrohung für islamistischen Terror sind Entwicklungen, an die wir unsere Sicherheitsbehörden anpassen müssen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns.
Deshalb haben wir massiv in die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsämter investiert. Der Schwerpunkt liegt klar in der Personalverstärkung bei Polizei, Verfassungsschutz und Feuerwehr. Seit 2017 stocken wir die Polizeivollzugskräfte deutlich auf.
Bis 2021 werden 500 Polizistinnen und Polizisten mehr auf die Straße gebracht als bisher.
Wir haben das Landesamt für Verfassungsschutz seit 2015 kontinuierlich personell um insgesamt 26 neue Stellen aufgestockt und mit dem jetzigen Haushalt kommen noch einmal 23,5 Stellen hinzu. Im Landeskriminalamt sind seit Ende 2017 insgesamt 11 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Islamismusbekämpfung hinzugekommen. Diese neuen Stellen sind Teil eines Paketes aus 54 Mitarbeitern zur Verstärkung des Landeskriminalamtes. Wir haben eine Einstellungsoffensive für die Feuerwehr gestartet, die dazu führen wird, dass Hamburgs Feuerwehr bis 2021 um 228 Kräfte verstärkt wird.
Dank der neu eingeführten dualen Berufsausbildung für Feuerwehrleute mit jährlich 48 Ausbildungsplätzen können sich künftig schon Schulabgänger bei der Feuerwehr bewerben. Zeitgleich mit den Anstrengungen zur Personalverstärkung der Sicherheitsämter investieren wir massiv in deren Ausrüstung und technische Ausstattung. Allein 2017 wurden dafür 30 Millionen Euro bereitgestellt, denn wir wollen den bestmöglichsten Schutz für Hamburgerinnen und Hamburger bei gleichzeitig bestmöglichstem Schutz der Einsatzkräfte, die eine hervorragende Arbeit in teils gefährlichen Situationen leisten.
Ich bin zudem davon überzeugt, dass gut ausgebildete, hoch motivierte Einsatzkräfte die zwingende Voraussetzung für leistungsfähige und bürgernahe Sicherheitsbehörden sind. Aus diesem Grund haben wir die Rahmenbedingungen für die Einsatzkräfte durch gezielte Maßnahmen verbessert: Erhöhung der Schichtzulagen, Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Auszahlung geleisteter Mehrarbeit, Übernahme von nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldansprüchen. In diesem Zusammenhang steht auch die Erweiterung und Modernisierung der Polizeiakademie, die jetzt in Angriff genommen wurde.
Ich möchte, dass Hamburg ein sicherer Ort ist und bleibt. Um das zu gewährleisten, müssen wir unseren innenpolitischen Kurs beibehalten. Die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsämter wird weiter ausgebaut. Die bereits erfolgte Erhöhung des Personalbestandes bei Polizei, Feuerwehr und Verfassungsschutz sichern wir nachhaltig ab. Ab 2019 werden 100 zusätzliche Angestellte im Polizeidienst die Präsenz in den Stadtteilen erhöhen und Ordnungswidrigkeit aller Art ahnden.
Die in 2013 gestartete Sanierungsoffensive für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr füh
ren wir mit weiteren 5 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 fort.
Die Erschwerniszulage für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte wir deutlich erhöht, sodass ein besserer finanzieller Ausgleich für besondere Belastungen des Schichtdienstes geschaffen wird und die hohe Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkräfte stärker gewürdigt wird, als dies bisher der Fall war.
Die Freiwillige Feuerwehr unterstützen wir in ihrer Nachwuchsgewinnung, indem wir zwei Planstellen zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Projekten zur Mitgliederwerbung schaffen.
Wir Sozialdemokraten stehen für ein sicheres Hamburg. Dafür brauchen wir starke, gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, die konsequent und sichtbar die Einhaltung unserer Regeln und Gesetze durchsetzen. Der Schutz der Freiheit des Einzelnen ist Grundlage für die öffentliche Sicherheit. Ich bin davon überzeugt, dass verbindliche Regeln und ihre verlässliche Durchsetzung die Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Menschen in unserer Demokratie sind. Wir leben in Zeiten, in denen wir uns dies noch einmal ganz bewusst machen müssen.
Der vorliegende Haushalt und die ihm zugrunde liegende Politik schaffen die Bedingungen dafür, dass wir unseren innenpolitischen Kurs halten und Hamburg die schöne, liebenswerte und sichere Stadt bleibt, wie sie ist, und das soll auch in Zukunft so sein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Es ist, glaube ich, gut, dass wir uns zum Abend noch einmal mit realen Themen dieser Stadt beschäftigen und auch vielleicht streitig oder auch nicht streitig diskutieren, aber uns mit den Themen, die Hamburg bewegen und für Hamburg etwas Besseres machen, heute Abend noch beschäftigen.
Mit Eintritt in die Regierungsverantwortung haben wir die Innere Sicherheit zu einem Schwerpunkt unserer Politik gemacht. Hier wurden trotz angespannter Haushaltslage keine Stellenkürzungen vorgenommen. Im Gegenteil: Wir haben auf den unterschiedlichsten Wegen in die Leistungsfähigkeit der Polizei wie auch des Verfassungsschutzes und der Feuerwehr investiert.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir verzeichnen einen deutlichen Rückgang der Gesamtkriminalität in Hamburg. Auch wenn es hier schon mehrfach gesagt und in der Presse und anderen Medien gemeldet wurde, wiederhole ich es: Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist heute in Hamburg so niedrig wie seit 1980 nicht mehr. Es ist wichtig, dies immer wieder hervorzuheben, zum einen, um jenen politischen Kräften faktenbasiert entgegenzutreten, die mit Angstmacherei ihr Süppchen kochen wollen, zum anderen und wichtigeren, weil die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf eine korrekte Information haben, die ihnen ermöglicht, Risiken möglichst realistisch einzuschätzen, und sie nicht den professionellen Angstmachern überlässt.
Hamburg hat eine leistungsstarke Polizei. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind hoch motiviert, engagiert und hervorragend ausgebildet.
Sie sind in der Lage, den schwierigen und vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, die an die moderne Polizei einer Millionenmetropole gestellt werden, und sie nehmen bei der Ausübung ihres Dienstes für uns alle Gefahren für Leib und Leben auf sich. Dafür gebührt jeder einzelnen Polizistin, jedem einzelnen Polizisten großer Dank.
Mit der 2017 begonnenen und in den kommenden Jahren fortzusetzenden Aufstockung des Personalkörpers im Rahmen der Einstellungsoffensive 300+ auf insgesamt 8 000 Stellen im Jahr 2021 wird die Leistungsfähigkeit der Polizei weiterhin gestärkt und die Innere Sicherheit in Hamburg weiterhin verbessert.
Es versteht sich von selbst, dass infolge erhöhter Einstellungszahlen auch die Aus- und Weiterbildungskapazitäten erhöht werden müssen. Hamburgs Polizei verfügt mit der Akademie und der Hochschule der Polizei sowie den Trainings- und Fortbildungszentren am Standort Alsterdorf über eine moderne Ausbildungsinfrastruktur. Dank des Engagements und der Flexibilität aller Beteiligten ist es bisher gelungen, die nötigen Räume dort erst einmal zur Verfügung zu stellen. Dies kann aber keine dauerhafte Lösung sein.
Wir wollen für die Ausbildung unserer Polizei Rahmenbedingungen schaffen, die die an sie gestellten Anforderungen auf absehbare Zukunft sowohl qualitativ als auch quantitativ erfüllen. Um dies zügig auf den Weg zu bringen, möchten wir den Senat bitten, die Prüfungen und Untersuchungen voranzutreiben, die erforderlich sind, um die Gebäudeinfrastruktur in Alsterdorf in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Wir bitten Sie daher, unserem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Leben in einer Großstadt wie Hamburg verlangt Rücksicht. Das gilt für viele Lebensbereiche. In einigen ist es nur lästig oder ärgerlich, wenn keine Rücksicht ausgeübt wird, im Straßenverkehr ist es lebensgefährlich.
Die Bürgerschaft hat daher im Jahr 2017 auf Initiative der rot-grünen Koalition ein Konzept für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Unser Ziel heißt Vision Zero. Wir wollen, dass kein einziger Mensch mehr in unserer Stadt im Straßenverkehr zu Tode kommt.
Mit dem heute von uns eingebrachten Antrag wollen wir diesem Ziel ein Stück näherkommen. Daher wollen wir erstens die Kontrollen von Falschparkern vor allem auf Geh- und Radwegen intensivieren, zweitens mehr Anlagen für Geschwindigkeitsüberwachung installieren und drittens den Radverkehr verstärkt kontrollieren. Wir wollen verdeutlichen, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung keine Option ist, die nach Belieben gezogen werden kann.
Sie gilt für alle gleichermaßen, denn wer sie nicht einhält, gefährdet seine Mitmenschen ebenso wie sich selbst. Falschparken, das den Verkehr behindert, die Sicht verstellt, Fahrradfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern veranlasst oder gar die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen verunmöglicht, wollen wir verstärkt ahnden. Radfahrer werden dabei nicht ausgenommen. Auch sie haben sich an die Regeln zu halten, sowohl was das Fahren angeht als auch was die Ausstattung der Fahrräder betrifft.
Besonders wichtig sind uns die Geschwindigkeitsüberwachungen. Wir alle wissen, auch in Hamburg wird gerast. Dieser Eindruck wird durch die Ergebnisse der bereits jetzt durchgeführten Kontrollen bestätigt. Raserei ist weder schick noch urban noch weltstädtisch. Es ist lebensgefährlich, unverantwortlich und eine Hauptursache für Unfälle.
Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Deshalb möchten wir die Anzahl der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen weiter ausbauen. Besonders von der Inbetriebnahme zusätzlicher mobiler Anlagen, die an unterschiedlichen Orten aufgestellt werden können und selbstständig ohne begleitendes Personal arbeiten, versprechen wir uns viel.
Genauso wird sich die Arbeit der zusätzlichen Angestellten im Polizeidienst, die ab Beginn nächsten Jahres auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ahnden werden, nach unserer Überzeugung positiv auswirken. Wir gehen davon aus, dass mit den im Antrag genannten Maßnahmen die Verkehrssicherheit in Hamburg erhöht und das Ver
kehrsklima zum Wohle aller verbessert wird, und hoffen sehr, dass der im Petitum genannte Bericht des Senats dies bestätigen wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gegen den vorliegenden Antrag ließen sich eine Menge juristische und kriminologische Argumente anführen. Diese sind den Antragstellern zweifellos bekannt, sodass ich sie hier nicht im Einzelnen wiederholen muss.
Bleiben Sie mal ruhig, Herr Nockemann. Ihr Antrag war in allen Landesparlamenten, im Deutschen Bundestag; jetzt haben wir ihn hier, jetzt müssen Sie mir auch zuhören.
Sich mit den fachlichen Argumenten auseinanderzusetzen hieße zudem, den Antragstellern auf den Leim zu gehen und den Antrag so zu diskutieren, als ginge es hier lediglich um eine Angelegenheit der Statistik, um eine bloße Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik um ein zusätzliches Merkmal. Dass es den Antragstellern um etwas anderes geht, verrät der Text des Antrags selbst. Da geht es nämlich um – ich zitiere –:
"ethnische Herkunft von Tatverdächtigen".
Da geht es um fremde Kulturkontexte soziokultureller Prägung. Ich bin mir sicher, dass die ethnische Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen, der zu den Inuit gehört, die Antragsteller ebenso wenig interessiert wie die fremden Kulturkontexte eines hier lebenden jungen Mannes mit japanischen Wurzeln oder die soziokulturelle Prägung eines Doppelstaatlers mit deutschem und kanadischem Pass.
Hinzu kommt die kaum sinnvoll zu beantwortende Frage, wie ein Merkmal Migrationshintergrund überhaupt zu definieren wäre.
Nein, den Antragstellern geht es um etwas ganz anderes. Rund ein Drittel der Antragsbegründung befasst sich mit der Extremismuskriminalität, und zwar ausschließlich der islamistischen. Was die Antragsteller eigentlich wollen, sich aber wohl nicht zu schreiben trauen, ist die Erfassung von Menschen mit islamischem Glauben in der Polizeilichen Kriminalstatistik, allerdings durch die Hintertür des Migrationshintergrundes. Dies ist nicht unsere Politik, das machen wir nicht mit.
Für eine regelhafte Erfassung dieses Merkmals, das ja keines ist, im Rahmen der PKS gibt es keine Rechtsgrundlage, und das aus guten Gründen. Nur Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung nach der Strafprozessordnung notwendigerweise im Ermittlungsverfahren erhoben und gespeichert
wurden, dürfen auch für statistische Zwecke genutzt werden. Das wissen die Antragsteller sehr genau oder sie sollten es wissen. Dennoch wird in diesem Antrag alles vermust und dadurch der Eindruck erweckt, als würde seine Ablehnung einer Ignorierung bedrohlicher Kriminalitätsszenarien gleichkommen. Dem ist natürlich nicht so, das ist totaler Quatsch.
Dort, wo der Migrationshintergrund, kulturell bedingte Werte, die religiösen oder die ideologischen Überzeugungen für die Strafverfolgung und die Prävention von Bedeutung sind, werden sie einbezogen. In der PKS haben sie nichts zu suchen. Der Antrag verfolgt im Wesentlichen offensichtlich zwei Ziele. Erstens: Angstmacherei durch das Schüren von Zweifeln an der Effektivität der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden. Zweitens: Verstärkung von Ressentiments gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen. Sie wollen diese Gesellschaft spalten, Sie bekämpfen die Art und Weise, wie wir zusammenleben. Das ist nicht unsere Politik, das machen wir nicht mit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir als Parlament machen genau das, was wir hier immer tun: Wir versuchen, uns mit sachlichen Anträgen auseinanderzusetzen. Ich habe eben schon in meiner ersten Rede gesagt: Wir sollten der AfD nicht auf den Leim gehen.
Der AfD geht es nicht um die PKS. Der AfD geht es auch nicht darum, festzustellen, ob es vielleicht hilfreich wäre, den Migrationshintergrund für die Kriminalitätsstatistik in unserem Staat zu erheben, und ob das einen Einfluss darauf hätte, Straftaten besser aufklären zu können. Darum geht es der AfD nicht.
Wir sollten auch nicht so tun und so sachlich darauf eingehen. Hier kamen mehrfach die Zwischenrufe: Warum denn überhaupt, warum will die AfD das tun? Sie will es nicht tun wegen der Aufklärung von Straftaten. Sie will hier nur wirklich unsere Gesellschaft spalten, sie will einen Teil unserer Gesellschaft einfach vorführen und demaskieren. Das können wir als Bürgerschaft nicht zulassen. Wir sollten auch nicht so ernsthaft auf diese Sachargumente eingehen, das sei alles richtig und wichtig. Nein, es ist nicht wichtig, es ist nicht richtig, den Migrationshintergrund in einer PKS aufzuführen. Das führt zu gar nichts. Wir müssen uns darauf konzentrieren, Straftaten aufzuklären, Straftaten zu verfolgen und alles im Vorfeld zu tun, sodass es zu keinen schweren terroristischen Straftaten kommt, egal wer sie begeht. Dieses Migrationshintergrundthema sollten wir uns von der AfD hier nicht irgendwie zum Thema machen lassen.
– Vielleicht brauche ich ja nicht die ganzen fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Metropole hat sich Hamburg wie andere Großstädte im In- und Ausland auch mit einer großstädtisch typischen Drogenproblematik auseinanderzusetzen, und das ist keine kleine und keine leichte Aufgabe. Unser Fokus ist darauf gerichtet, durch präventive Maßnahmen Drogensucht zu verhindern, bestehende Brennpunkte zu reduzieren und am besten aufzulösen und Süchtigen durch Hilfsangebote den Weg aus der Sucht zu ermöglichen.
Wie in jeder Großstadt ist es eine Herausforderung, an den Plätzen der offenen und sichtbaren Drogenszene die richtigen und erfolgreichen Maßnahmen umzusetzen. Niemand aus Politik und Polizei schaut hier weg. Falsch ist auch, dass sich der Drogenhandel in unserer Stadt hemmungslos ausbreitet. Richtig ist es vielmehr, genau hinzusehen, wo sich die Drogenumschlagsplätze und Hotspots entwickeln und wie diesen begegnet werden kann. An diesen Orten werden natürlich Straftaten begangen, und diese werden auch verfolgt. Die Polizei hat den Druck auf die Szene erheblich erhöht. Die Taskforce BtM ist mit bis zu 70 Beamten mehr täglich zur Bekämpfung der Drogenkriminalität auf Hamburgs Straßen und Plätzen unterwegs. Präsenz von Polizei ist das A und O, das bedeutet ständige Kontrollen, Razzien und Durchsuchungen. Die Schwerpunkte der Kontrollen liegen auf dem Kiez, in St. Georg und im Schanzenviertel, also in den hier angemahnten Gebieten.
Allein in diesem Jahr gab es bis Ende September im Rahmen der BtM-Taskforce – und jetzt hören Sie einmal genau zu, Herr Nockemann – über 28 000 Personenkontrollen, über 14 000 Aufenthaltsverbote, über 2 500 Platzverbote und 1 000 Ingewahrsamnahmen.
Repression ist aber nur das eine. Sie ist notwendig, aber nicht hinreichend. Erfolg versprechend ist auch Prävention durch räumliche Veränderungen der in Diskussion stehenden Areale. Und das ist kein Gedöns. Wer das nicht glaubt, sollte sich mit den Erfahrungen befassen, die man in Berlin mit der Umgestaltung des Görlitzer Parks gemacht hat. Mit neuen Wegen, Sichtachsen, mit heruntergeschnittenen Büschen und mehr Licht gelang es dort, eine deutliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Und mehr Licht wird es auch im Schanzenpark geben, und räumliche Umgestaltung wird es auch in St. Georg geben.
Wir haben die Zustände im Schanzenpark, am Hansaplatz und auf der Balduintreppe nie tatenlos
hingenommen und werden das auch in Zukunft nicht tun. Es sind bereits richtige und wichtige Maßnahmen ergriffen worden. Allein mit der Repression wird sich das Problem aber unserer Überzeugung nach nicht aus der Welt schaffen lassen. Wenn sie nicht durch andere Maßnahmen flankiert wird, werden wir vor Ort nur ein Katz-und-MausSpiel erleben, oder die Szenen verlagern sich in andere Stadtteile.
Es bleibt also eine Daueraufgabe von Polizei und Politik, aufmerksam die Problemlagen zu erkennen und immer wieder aufs Neue anzugehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat war ich ein bisschen überrascht darüber, was wir heute debattieren. Da wir jetzt anscheinend nur ein bisschen auf den Formalien herumreiten wollen, muss ich einmal feststellen: Es war ein parlamentarisches Verfahren gewünscht, Anträge sind an den Ausschuss überwiesen worden, der Ausschuss hat in einer Sachverständigenanhörung und einer Senatsanhörung das Thema ausgiebig debattiert, die Koalition hat einen Entschließungsantrag im Ausschuss eingebracht; der liegt heute im Bericht vor. In diesem Antrag wird der Senat heute aufgefordert, eine Drucksache zur Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Das konnte er vorher auch noch nicht, denn, ich möchte es noch einmal klar sagen, wenn man ein parlamentarisches Verfahren fordert – und wir halten uns, wie wir es immer versprochen haben, an das parlamentarische Verfahren –,
dann ist heute der Punkt, wo wir abstimmen und diesen Senat auffordern, und ich freue mich, wenn
Sie dem zustimmen wollen; erst dann kommt die Kennzeichnungspflicht.
Zum Inhalt: Wir haben in der Tat eine sehr gute Sachverständigenanhörung am 15. Juni 2018 dazu gehabt. Ich glaube – das kann man im Protokoll nachlesen –, das fanden alle Fraktionen sehr erhellend. Die Koalition aus Rot und Grün hat sich intensiv mit dem Ergebnis der Anhörung beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass es eine Kennzeichnungspflicht geben soll. Und da wir hier nur zwei Minuten haben, ein Wort, weil wir sicherlich gleich noch anderes hören: Diese Einführung der Kennzeichnungspflicht hat nichts mit Misstrauen gegenüber der Polizei zu tun.
Sie gehört für uns zu einer modernen Großstadtpolizei,
wir haben das sehr intensiv bearbeitet und die Identitäten der Polizisten bleiben auch geschützt. Heute können wir dann darüber abstimmen und ich freue mich, dass wir den Senat auffordern, die Kennzeichnungspflicht einzuführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Menschen aus Seenot zu retten ist nicht kriminell. Menschen aus Seenot zu retten ist Pflicht.
Jeder Seemann und jede Seefrau hat nach internationalem Seerecht die Verpflichtung, jedem in Seenot geratenen Menschen unverzüglich Hilfe zu leisten. Völkerrechtliche Grundlage ist das Internationale Übereinkommen zur Seenotrettung aus dem Jahr 1979. Die Koordinierung dieser Rettungseinsätze hat durch ein Maritime Rescue Coordination Centre zu erfolgen. Diese Koordination zu verweigern ist somit völkerrechtswidrig.
Die Kriminalisierung der Seenotrettung durch bestimmte Regierungen verurteilen wir aufs Schärfste. Jeder Staat hat sich an das Völkerrecht zu halten, dies gilt besonders für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Union. Alle Länder sind aufgefordert, Menschen, die in Seenot waren, anlanden zu lassen. Nach der Anlandung muss allerdings die Frage gestellt werden, welchen rechtlichen Status der aus See gerettete Mensch hat. Wir sprechen heute über Flüchtlinge, die aus dem Mittelmeer gerettet wurden. Die Rechtsgrundlage innerhalb der Europäischen Union ist eindeutig. Jeder Flüchtling hat sich in ein ausländerrechtliches Verfahren zu begeben, hier gelten die vereinbarten Dublin-Regeln. Nach diesen Regeln ist der Staat für Flüchtlinge zuständig, in dem er oder sie Europa erstmals betritt. Diese Regeln sind geltendes Recht.
Nun wissen wir alle, dass diese Regeln aus den 1990er-Jahren stammen
und der heutigen Situation in den Anrainerstaaten im Mittelmeer bei Weitem nicht gerecht werden. Diese Regeln sind aus unserer Sicht schlicht unsolidarisch.
Doch zur Wahrheit gehört auch, dass ein Bundesland wie Hamburg diese Regeln nicht außer Kraft setzen kann. Eine solidarische Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union be
darf neuer Regelungen. Hier ist die Bundesregierung gefordert, zusammen mit den europäischen Partnern, neue und vor allen Dingen bessere Vereinbarungen zu treffen. Denn nur zusammen in Europa können wir eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen erreichen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was sind die grundlegenden Elemente unserer Demokratie? Da fällt einem ganz schnell ein: freie und gleiche Wahlen, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip und die Pressefreiheit. Aber nicht einmal in diesen weitreichend-komplexen Prinzipien erschöpft sich die Demokratie. Sie erschöpft sich eben nicht in Spielregeln. Nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, in der es möglich war, mit demokratischen Mitteln die Demokratie selbst abzuschaffen, wurde in Deutschland nach 1945 eine Demokratie aufgebaut, die für bestimmte oberste Werte eintritt, an deren erster Stelle die Würde des Menschen steht. Wir verstehen unsere Demokratie daher als wehrhafte Demokratie, eine Demokratie, die sich erfolgreich gegen ihre Feinde zur Wehr setzen kann und muss.
Als wehrhafte Demokratie verstanden ist sie nicht nur eine Herrschaftsform, sie ist eine Lebensform, die auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen und gesellschaftlichen Fragen und Prozessen zwingend angewiesen ist. Dies ist umso unmissverständlicher, wenn, wie in den vergangenen Tagen geschehen, eine rechtsextremistische Ideologie ihr abscheuliches Gesicht zeigt, die unsere Demokratie und die mit ihr verbundenen Werte ablehnt, wenn nicht gar verachtet, und wenn Rechtsradikale auftreten, die sich nicht schämen, den furchtbaren, gewaltsamen Tod eines Menschen für ihre ideologischen Zwecke zu instrumentalisieren. Antidemokraten, die mit dem Hinweis auf die demokratische Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit das Recht beanspruchen, ihre menschenverachtenden rechtsradikalen Parolen zu verbreiten und ihnen mit verbaler, körperlicher Gewalt Nachdruck verleihen, halten wir das Grundgesetz entgegen, dessen Artikel 2 lautet:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte andere verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Deshalb sagen wir: Fremdenhass, Rassismus, Antisemitismus, Nazismus sind keine Meinungen, sondern Verbrechen.
Sie sind Angriffe auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und auf unsere liberale, tolerante und weltoffene Gesellschaft, auf die wir stolz
sind, für die wir in weiten Teilen der Welt wertgeschätzt und um die wir von Milliarden von Menschen in aller Welt beneidet werden.
Das Motto des Konzerts in Chemnitz am Montag dieser Woche nennt eine wichtige Wahrheit: Wir sind mehr. Das stimmt und sollte auch immer verdeutlicht werden. Aber die Mehrheit zu haben reicht nicht. Die Mehrheit muss sich auch Gehör verschaffen. Daher ist die Zivilgesellschaft gefordert. Wie wir in den letzten Tagen nicht nur in Chemnitz gesehen haben, verstehen das immer mehr Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland und so hoffentlich auch heute Nachmittag auf den Gegendemonstrationen gegen die schreckliche Demonstration "Merkel muss weg".
Und selbstverständlich ist der Rechtsstaat gefordert, seinen Feinden mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das zerstörerische Handwerk zu legen. Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sind niemals ein für alle Mal errungen. Gerade in den letzten Jahren ist dies weltweit zu beobachten. Lassen Sie uns gemeinsam mit den demokratischen gesellschaftlichen Kräften in unserem Land beweisen, dass der Rechtsstaat und die Zivilgesellschaft in Deutschland dem Rechtsextremismus keine Chance geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zustände am Hansaplatz beschäftigen die Stadt seit langer Zeit. "Die Stadt" heißt in diesem Fall: Politik auf Landes- und Bezirksebene, verschiedene Behörden, Ordnungskräfte, Gewerbetreibende, Passanten und vor allen Dingen die Anwohnerinnen und Anwohner. Und es ist auch so, dass die Polizei bei erkannten Norm
verstößen niedrigschwellig und konsequent entgegentritt.
Es besteht ein großes Angebot an Hilfen, auch gerade in der aufsuchenden Arbeit. Hier wurde in den letzten Jahren viel getan. Trotzdem sind die Zustände nicht zufriedenstellend.
Gefahrenabwehrende Maßnahmen werden unter Beachtung der rechtlichen Befugnisse ausgeschöpft. Selbst einfache Störungen der Sicherheit und Ordnung werden beseitigt und verfolgt. Es werden vielschichtige Maßnahmen durchgeführt, insbesondere werden Präsenz-, Überhang- und Zusatzkräfte, darunter auch die Task-Force BtM, schwerpunktmäßig in diesem Bereich eingesetzt.
Auch gibt es bereits jetzt diverse Kooperationen mit Initiativen, einen Gestaltungsleitfaden für den Hansaplatz sowie Projekte, die durch verschiedene Behörden gefördert werden und auf die unterschiedlichen Zielgruppen vor Ort zugeschnitten sind.
Bevor sich die Damen und Herren der Opposition jetzt aber wieder einmal aufregen, was sonst immer der Fall ist, dass die SPD behauptet, alles sei gut und es bestehe kein Handlungsbedarf, sage ich: Auch wir sind mit der bestehenden Situation nicht zufrieden.
Deshalb haben die Regierungsfraktionen beispielsweise bereits im Frühjahr dieses Jahres über das Alkoholverkaufsverbot debattiert und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Und wir halten es auch für sinnvoll, dass die Mitglieder des Innenausschusses sich jetzt gemeinsam noch einmal ausführlich mit der Problematik befassen
und beantragen die Überweisung des Antrags. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hamburg ist Fußballstadt und das soll auch so bleiben. Welcher Verein in der nächsten Saison hoffentlich dann wieder in der 1. Liga spielt,
das muss jeder selbst entscheiden. Das spaltet hier wahrscheinlich die Fraktionen.
Ich habe da eine klare Priorität.
Also die Frage nach der Liga, die entscheidet sich auf dem Platz, die Frage der Sportlichkeit aber eben auch bei den Fans. Sportlichkeit erweist sich, wenn man verliert. Wer nicht verlieren kann, verhält sich unsportlich. Wer mit Gewalt, Krawall und sicherheitsgefährdendem Verhalten auf eine Niederlage oder auf eine drohende Niederlage reagiert, disqualifiziert sich als Sportler ebenso wie als Fan. Glücklicherweise verhalten sich nur wenige Stadionbesucher derart unsportlich, bisweilen gar kriminell.
Unglücklicherweise sind auch diese wenigen schon zu viele. Dies hat sich zuletzt auf unschöne Weise am 12. Mai dieses Jahres beim Abstiegsspiel des HSV gezeigt. Wir werden so etwas nicht noch einmal dulden und wissen uns darin einig mit den Fans, die diesen Namen verdienen, mit Vereinen, mit Sportlerinnen und Sportlern, ja allen friedliebenden Menschen in dieser Stadt, ob sportbegeistert oder nicht. Die Reaktion der meisten Menschen im Stadion am 12. Mai auf diese peinliche Aktion von wenigen macht mich zuversichtlich.
Anlässe für unseren Antrag sind aber nicht nur die Vorkommnisse am 12. Mai 2018, sondern eben auch die ins Haus stehenden Derbys zwischen dem HSV und dem FC St. Pauli und andere Hochrisikospiele in der 2. Liga. Politik und Sport in Hamburg befassen sich seit vielen Jahren mit dem Thema. In der 19. und 20. Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion das Thema in der Bürgerschaft aufgegriffen. Als Folge wurde gemäß Beschluss der Dekadenstrategie Sport im Jahre 2012 der örtliche Ausschuss Sport und Sicherheit in Hamburg eingerichtet. In Hamburg wurde 1983 als Reaktion auf
einen Todesfall bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Hamburger und Bremer Fußballfans mit dem HSV-Fanprojekt die Arbeit der Fanprojekte überhaupt erst ins Leben gerufen. Maßnahmen und Projekte dieser Art müssen stetig weiterentwickelt werden. Dazu müssen sich alle Beteiligten zusammensetzen, um präventive und sicherheitsrelevante Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und vor diesem Hintergrund neue Erfahrungen und neue Erkenntnisse gegebenenfalls anzupassen und neue zu entwickeln. Dies betrifft nicht zuletzt auch das 2012 überarbeitete nationale Konzept Sport und Sicherheit.
Unser Bestreben dabei ist klar: Wir möchten zielgerichtete Strafen gegen Einzeltäter und Einzeltäterinnen ermöglichen und halten nichts von Kollektivstrafen gegen Vereine und friedliche Fans.
Darüber hinaus halten wir eine weitere Stärkung der Fanprojekte im Sinne der Prävention für nötig. Wir hoffen und sind guter Dinge, dass sich durch die kontinuierliche und gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten dieses Ziel erreichen lässt, was sich alle Fußballfans wünschen: sichere Veranstaltungen, faires und friedliches Verhalten in den Stadien, wie auch auf den An- und Abreisen. Klar ist: Wir werden den Krawallmachern nicht erlauben, uns den Fußball kaputtzumachen.
Unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie dem Antrag zustimmen. Ich glaube, wir alle zusammen, die meisten, die hier Fußfallfans sind, können sich jetzt auf ein spannendes Lokalderby zwischen dem HSV und St. Pauli Ende September freuen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Hamburg suchen die politisch Verantwortlichen Lösungen für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht, wie es in einigen politischen Lagern gebräuchlicher wird, in der verklärten, vermeintlich besseren Vergangenheit.
So können wir hier heute über ein gutes Beispiel zukunftsorientierter Politik debattieren,