Daniel Andreas Lede Abal

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Der Titel dieser Aktuellen Debatte „Flüchtlingszugang in den Griff bekommen“ hat schon nahegelegt, was Sie heu te hier versuchen, nämlich die Landesregierung für jeden ein zelnen Flüchtling, der nach Deutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg kommt, zur Verantwortung zu zie hen.
Ich verstehe nicht, was Sie sich davon versprechen, das Gan ze hier verbal so zu eskalieren.
Herr Mack hat – sehr richtig übrigens – aufgezählt, was gera de an internationaler Hilfskoordination angelaufen ist. Das ist auch wichtig. Das geht auf Versäumnisse zurück, die in der Vergangenheit auf europäischer Ebene und vor allem auch auf Bundesebene begangen wurden. Es ist gut, dass das jetzt an gegangen wird.
Aber es ist natürlich genauso wahr, dass sich zur Bewältigung der Flüchtlingssituation nicht einfach ein Schalter umlegen lässt. Das ist eine Situation, die sich über Monate aufgebaut hat und die jetzt eben nicht per Schalter abgestellt werden kann. Das müssen Sie halt auch zur Kenntnis nehmen.
Ich finde interessant, dass Sie, Herr Mack, jetzt ausgerechnet noch einmal die Zahlen herausziehen, mit denen Guido Wolf schon auf die Schnauze gefallen ist.
Er hat wegen genau dieser Zahlen auch den Faktencheck über sich ergehen lassen müssen, und es wurde ihm gezeigt – –
Ja, ich weiß, dass Bayern das verbreitet hat. Aber nur, weil Bayern das so sagt, muss es halt noch nicht stimmen. Das könnten Sie auch irgendwann einmal lernen.
Das Nächste, was Herr Rülke angesprochen hat: Die zehn Mi nuten Einsparung, die das bringt, stammen aus einem Gutach ten, das das BAMF selbst in Auftrag gegeben hat. Diese Pas sage findet man wörtlich ebenfalls im Gesetzentwurf; es steht wörtlich so auch in der Gesetzesbegründung. Das ist keine Fantasiezahl, die irgendjemand in den Raum wirft.
Ich möchte auch noch einmal auf die Berechnungen eingehen, die Sie beim Thema „Sichere Herkunftsländer und Kosovo“ angesprochen haben. Sie behaupten, der Rückgang der Zahl der Flüchtlinge aus Südosteuropa sei darauf zurückzuführen, dass man die betreffenden Staaten als sichere Herkunftslän der ausgewiesen habe. Ich kann Ihnen sagen, dass dies so nicht stimmt.
Es stimmt beispielsweise für das Kosovo nicht, weil bereits vor der Erklärung des Kosovo zu einem sicheren Herkunfts land die Zahl der Flüchtlinge von dort zurückgegangen ist. Das ist deshalb passiert, weil man im Kosovo etwas getan hat, was man in anderen Ländern versäumt hat, obwohl man fest gestellt hat, dass es im Kosovo funktioniert hat. Man hat im Kosovo eine Informationskampagne durchgeführt, in der be schrieben wurde, wozu das Asylrecht in Österreich und Deutschland dient. Diese Kampagne hat darüber informiert,
dass die Leute, die nach Deutschland einwandern wollen, über das Asylrecht keine Chance haben, dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen. Sie könnten lediglich vorübergehend hier bleiben.
Nachdem dies im Kosovo funktioniert hat und die Zahlen zu rückgegangen sind, hat man es ein halbes Jahr lang versäumt, diese Kampagne in Albanien weiterzuführen, obwohl man festgestellt hat, dass die Zahl der Flüchtlinge aus Albanien ge stiegen ist. Dies ist ein Versäumnis, welches aus meiner Sicht beim Bundesinnenministerium liegt.
Das Nächste ist, dass Sie die Zahl der Abschiebungen ganz einfach mit der Zahl der Zugänge vergleichen. Das ist natür lich auch eine besondere Kunst.
Sinnvoll wäre, die Zahl der Abschiebungen mit der Zahl der getroffenen Entscheidungen zu vergleichen. Wir wissen alle sehr wohl, dass es hier einen sehr großen Überhang gibt. Die sen hat die Landesregierung ebenfalls nicht zu verantworten.
Jetzt stellt sich die Frage – – Wir hatten in letzter Zeit eine durchaus heftige Zugangssituation, aber wir stellen eine deut liche Entspannung auf Landesebene fest. Wir stellen zudem eine deutliche Entspannung in unseren Erstaufnahmeeinrich tungen fest, und wir stellen auch fest, dass wir mittlerweile in der Lage sind, die Registrierungen, die noch fehlen, in Zu sammenarbeit mit den Bundesbehörden – mit dem Bundesin nenministerium, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – nachzuholen.
Auch hier ist das Bild, das Sie zeichnen, nicht zutreffend. Wa rum sonst ziehen wir CDU-Innenpolitiker aus anderen Bun desländern und von der Bundesebene an, die sich nach Hei delberg bemühen, um sich dort die Einrichtung im PatrickHenry-Village anzuschauen? Das müssten Sie dann schon ein mal erklären. Wenn hier alles so schlecht läuft, warum pilgern dann alle hierher, um sich anzuschauen, wie das Ganze effek tiv und gut funktioniert, meine Damen und Herren?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mack, in Ihrer Rede war jetzt viel Finsternis dabei. Ich fange einmal mit dem Lichtlein an.
Ich freue mich, dass Sie Ihren Frieden mit der Gesundheits karte gemacht haben.
Sie haben gerade ausdrücklich erklärt, dass die Länder für die Gesundheitskarte zuständig sind. Das nehmen wir einmal als guten Anstoß und fühlen das auch als Rückenwind, dass wir die Gesundheitskarte in den nächsten Monaten umsetzen.
Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen bei uns in Baden-Würt temberg: Herr Mack, Sie loben, in Bayern würden extra Aus reisezentren für Flüchtlinge geführt, die dann ausreisen. Wir haben in Baden-Württemberg – ich weiß nicht, ob Sie es schon mitbekommen haben – schon im Vorgriff auf das, was auf Bundesebene umgesetzt werden soll, beschlossen – auch in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbän den –, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen so aufgebaut wer den und wir entsprechende Kapazitäten aufbauen, dass in den Aufnahmeeinrichtungen über das Verfahren entschieden wer den soll, damit keine Flüchtlinge mehr vor dem Abschluss des Verfahrens aus den Erstaufnahmeeinrichtungen weitergelei tet werden. Weil das wegen der Größe nicht sofort möglich war, hat man es zunächst auf Personen beschränkt, die aus si cheren Herkunftsländern kommen. Man hat es dann auf wei tere Personen ausgedehnt, bei denen auch eine niedrige An erkennungsquote vorhanden ist, die aber nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen, und wir werden das Schritt für Schritt überführen, damit wir dieses System dauerhaft haben.
So kommen wir in Baden-Württemberg von einer dreistufi gen Unterbringungsform – bestehend aus Erstaufnahme, vor läufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung –, wie es sie jahrzehntelang hier gegeben hat, künftig zu einer zweistu figen Unterbringungsform, nämlich die Erstaufnahmeeinrich tung, in der über das Verfahren entschieden werden soll, und nach Abschluss des Verfahrens kommen die Personen, die in irgendeiner Form einen Schutzstatus erhalten haben, dann in die Kommunen. Das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten und auf das auch die Landesregierung zielstrebig hingearbeitet hat.
Sie tun manchmal so, als gebe es bei der Ausreise nur die Ab schiebungen und als seien die sicheren Herkunftsländer die einzige Form, wie man hier zu einer Verfahrensbeschleuni gung kommen soll. Ich glaube, das ist ein großer Irrtum. Ge rade die Länder des Balkans sind da ein ganz hervorragendes Beispiel. Wir setzen darauf, dass gerade in den Erstaufnahme einrichtungen schon eine Verfahrensberatung stattfindet, da mit die Leute, die teilweise mit völlig falschen Vorstellungen hier herkommen, was denn das Asylverfahren bedeutet, hier darüber aufgeklärt werden, dass aller Voraussicht nach rela tiv wenige erwarten können, tatsächlich eine Anerkennung zu bekommen, weil bei vielen objektiv gesehen die Verfolgungs gründe nicht vorliegen werden, sondern die Motivation im Grunde eine Migration nach Deutschland ist, die aber über den Weg des Asylrechts rechtlich ausgeschlossen ist, sodass sie das Land auf jeden Fall wieder verlassen müssen.
Eben um das zu erreichen, machen wir eine Verfahrensbera tung. Damit haben wir auch schon gute Erfahrungen gemacht. Das hat Rheinland-Pfalz gemacht, und bei uns ist das jetzt sys tematisch implementiert, beispielweise in Heidelberg. Da durch erreichen wir, dass die Leute schon im Verfahren die Anträge zurücknehmen, weil sie sehen, dass sie aussichtslos sind, und damit das ganze Verfahren erheblich verkürzen und
somit auch noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlin ge entlasten. Ich glaube, das ist mit die wichtigste Stelle, an der man gerade Entlastung schaffen muss.
Heute beginnt in Brüssel der EU-Gipfel. Wir sollten nicht den Fehler machen, die Erwartungen an den EU-Gipfel zu über reizen und zu überfrachten. Denn die Situation ist für alle Re gierungen in Europa schwierig, und unsere Ziele sind wahr scheinlich auch nur in kleinen Schritten zu erreichen, nicht nur bei diesem Gipfel, sondern auch bei denen, die in den nächsten Monaten folgen. Damit wir mittel- bis langfristig zu diesem Ergebnis kommen, ist es wichtig, dass wir eine Siche rung der Außengrenzen haben, aber im Sinne von Kontrolle und kontrolliertem Eintritt in die Europäische Union, und dass wir zu einer Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU kom men, und zwar mit einer möglichst breit aufgestellten Koali tion der Willigen, wie das im Moment genannt wird.
Wir unterstützen deshalb auch ausdrücklich – das sage ich an dieser Stelle; auch die Landesregierung hat dies getan – die Linie von Frau Merkel. Aber es gehört eben auch zur Wahr heit, dass die Situation in Griechenland und in Süditalien schon länger so war, wie sie dort jetzt im Moment ist, teilwei se auch gravierender, und Griechenland auch eine schwarzgelbe Bundesregierung schon um Hilfe gebeten hat, aber da mals einfach nicht gehört worden ist.
Dazu gehört auch, dass Griechenland jetzt Grenzzäune errich tet hat, aber diese Zäune überhaupt nicht bewachen kann, weil dafür wegen deutscher Sparauflagen das Personal fehlt. Das gehört auch zur Wahrheit. Griechenland braucht Unterstüt zung aus Deutschland und von der Europäischen Union, um diese Aufgabe wahrzunehmen, vor allem auch deshalb, weil sich die griechische Regierung in dieser Frage völlig koope rativ verhält.
Ich dachte, Sie hätten noch einmal zwei Minuten dazugegeben.
Ach, die sind schon dabei. Das ist natürlich schade.
Aber ich möchte dem Kollegen Rülke noch eines mit auf den Weg geben, weil er hier ausdrücklich vor Radikalen gewarnt hat. Ich finde es gut, dass Herr Rülke einen Lernprozess voll zogen hat und vor Radikalen warnt. Denn vor nicht allzu lan ger Zeit hat er nebenan im Park mit diesen Radikalen noch demonstriert.
Ich bin froh, dass Sie, Herr Rülke, dies inzwischen anders se hen.
Ich bin vom Kol legen Dr. Kern darauf hingewiesen worden, dass der Vorwurf, den ich Herrn Dr. Rülke gemacht habe, nicht zutrifft. Ich neh me diesen Vorwurf deshalb ausdrücklich zurück und bitte um Entschuldigung.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir reden über Integrationspolitik. Das ist sehr gut. Wir haben eine aktuelle Zugangssituation, eine Flüchtlingssitua tion, aber de facto eine Zuwanderungssituation. Wir brauchen klare Strukturen, konkrete Angebote und eine Debatte um den besten Weg, damit wir diese Aufgabe gemeinsam lösen. Die Grundlage dafür – das ist klipp und klar, und da gibt es tat sächlich keine Abstriche – sind unsere Verfassung und unse re Gesetze mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.
Ich möchte Ihnen widersprechen, Herr Wolf. Sie haben hier von „unterordnen“ gesprochen. Was wir wollen, ist, dass sich die Menschen in diese Rechte und diese Pflichten einordnen.
Wir fordern auch keine Sondergesetzgebung für diese Men schen ein,
sondern wir fordern das ein, was wir von allen anderen auch einfordern.
Schauen wir einmal auf das, was Sie hier vorgebracht haben. Zunächst einmal stelle ich fest, dass Sie Kreide gefressen ha ben gegenüber dem letzten Mal, als wir hier über Integration sprachen, als Sie von einer unkontrollierten Zuwanderung und einer völlig verfehlten Einwanderungspolitik gesprochen ha ben. Ich nehme an, Sie haben die Einwanderungspolitik wäh rend Ihrer Regierungszeit gemeint.
Nach Ihrem Auftritt auf dem Bundesparteitag fällt schon et was auf: Die Parteivorsitzende Merkel hat den Spitzenkandi daten Guido Wolf ziemlich zusammengefaltet. Das ist das, was man vom Bundesparteitag sieht.
Sie haben die Begrenzung der Zugänge gefordert – auch ge nau mit diesem Wort. Frau Merkel hat in einem Interview vor dem Parteitag Wert darauf gelegt, dass das Wort Begrenzung nicht vorkommt. Sie sind bei den Obergrenzen und beim Fa miliennachzug im Windschatten von Horst Seehofer gesegelt.
Angela Merkel hat vor Ihrem Parteitag in Karlsruhe klarge stellt, dass das nicht vorkommt. Sie haben lautstark ein Bur kaverbot gefordert. Damit sind Sie wochenlang durch die Me dien gegondelt,
und auch diese Forderung hat Frau Merkel einkassiert. An ders formuliert: Ihre Vorschläge haben in der CDU keine Re levanz. Frau Merkel hat den Spitzenkandidaten ordentlich durch den Wolf gedreht.
Nachdem sie so mit Ihnen umgesprungen ist, haben Sie Frau Merkel dann noch ein Plüschtier geschenkt.
Sie haben vorhin vom Integrationsführerschein gesprochen. Das ist recht interessant, weil Sie eben auf dem Bundespar teitag ein Papier beschlossen haben, in dem Sie in Integrati onsvereinbarungen ein Integrationspflichtgesetz fordern. Da möchten wir Ihnen schon zurufen: Machen Sie doch einfach einmal! Sie regieren in Berlin. Tun Sie etwas, kündigen Sie es nicht nur an. Sie sitzen in der Bundesregierung. Dem Ihrer Partei angehörenden Bundesinnenminister untersteht das BAMF. Tun Sie es. Ich glaube nicht, dass man eine Integrati onspflicht per Gesetz verordnen kann. Das haben auch Kolle ginnen und Kollegen anderer Parteien immer wieder sehr skeptisch betrachtet.
Aber wenn Sie es tun würden, dann müssten Sie endlich ein mal verbindlich und in ausreichendem Maß Angebote an die se Menschen machen. Ich sage Ihnen: Dann machen Sie das doch endlich einmal! Ihr Reden und Ihr Handeln stimmen nicht überein, weil Schwarz-Gelb im Bund 2010/2011 bei den Integrationskursen massiv gekürzt hat. Sie haben erst an den Bedingungen für die Genehmigung der Kurse gedreht, dann haben Sie die Mittel zusammengestrichen. Gleichzeitig haben Sie beim Programm „Soziale Stadt“ empfindlich gekürzt. Das war verheerend für die Kommunen. 2012 haben Sie bei dem Programm noch einmal gekürzt – auch damals regierte noch Schwarz-Gelb im Bund.
Ich finde die Beschlüsse Ihres Bundesparteitags wirklich alar mierend. Im Oktober hat die CDU in der Bundesregierung bei den Vereinbarungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz den Bundesländern Integrationskurse für alle Flüchtlinge mit ei ner guten Bleibeperspektive versprochen. Das sind im Mo ment Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und, so glaube ich, Somalia.
Jetzt beschließen Sie auf Ihrem Bundesparteitag, die Zahl der Kurse zu verdoppeln. Das klingt erst einmal sehr schön. Es ist aber viel zu wenig, und es ist an der Realität vorbei. So ma chen Sie leider Politik.
Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unterstützen, was Kollege Rülke zum Einwanderungsgesetz gesagt hat: Wir brauchen eines, wir brauchen es bald, und wir freuen uns na türlich, dass es endlich Signale aus der CDU gibt, dass man sich dort bewegt.
Ich möchte auch noch kurz auf den Kollegen Rülke eingehen, was einen anderen Punkt betrifft. Ich bin sogar froh, dass die alte Formulierung im Handbuch korrigiert wurde, weil die Formulierung in der neuen Version korrekter ist. Ob sie jetzt anders ist, ist eine andere Frage. Aber die Formulierung ist korrekter, weil nämlich das Kirchenasyl nicht vom Arbeits kreis gewährt wird, sondern von den Kirchengemeinden, die in Abstimmung vor Ort darüber entscheiden. Insofern ist das, glaube ich, eine wesentlich bessere Formulierung. Wenigstens an diesem Punkt sind wir uns einig.
Herr Wolf, Sie haben vorhin noch ein anderes Thema aufge macht, nämlich das Thema Integrationsführerschein. Ich fin de es schade, dass Sie nicht noch einmal sprechen; denn ich hätte von Ihnen gern ein bisschen mehr dazu gehört. Denn auch da stellt sich mir die Frage, was Sie damit bezwecken wollen, wenn Sie gerade jetzt auf Ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe Beschlüsse zu einer verpflichtenden Integrations vereinbarung gefasst haben. Was wollen Sie dann noch mit einem Integrationsführerschein auf Landesebene? Wollen Sie Doppelstrukturen schaffen, oder haben Sie so wenig Vertrau en in Ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse, dass Sie glauben, dass die nicht umgesetzt werden?
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal sagen: Diese Integrationsvereinbarungen sind eine Bundesangelegenheit, und wenn Sie bedauern, dass es die noch nicht gibt, sage ich: Wir hatten auch hier im Land Baden-Württemberg Modell versuche, beispielsweise in Freiburg. Es gibt Erkenntnisse da rüber, es gibt auch Kritik daran. Es gab auch eine Auseinan dersetzung darüber, was sie bezweckt haben, ob sie sinnvoll sind. Aber da gibt es auch in der Bewertung unterschiedliche Ergebnisse. Das räume ich gern ein. Aber das ist natürlich auch eines der vielen Versäumnisse des Bundesinnenminis ters, dass er diese Sache einfach über Jahre hinweg hat liegen lassen.
Es ist auch eine Nebelkerze, wenn Sie jetzt hier die Forderung nach Einführung eines Integrationsführerscheins aufwerfen und sagen, das Land oder die Kommunen könnten das regeln. Ich sehe das ganz entschieden anders.
Die Integrationsvereinbarungen sind im Aufenthaltsgesetz des Bundes geregelt, und zwar über das Beratungsangebot, das dort festgeschrieben ist. Die Migrationsberatung für Erwach sene bzw. die Jugendmigrationsdienste des Bundesamts be auftragen die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Das BAMF erstellt die Konzeption und begleitet die Beratung. Im Rahmen dieser Migrationsberatung kann eine Integrati onsvereinbarung geschlossen werden. Deshalb wäre es auch konsequent, wenn das Bundesamt entsprechende Beratungs kapazitäten zur Verfügung stellen würde, wenn das Bundes amt diese Arbeit dann auch übernehmen würde und sie mit ei
nem anderen Bundesamt abstimmen würde, nämlich der Agen tur für Arbeit. So viel dazu.
Kollege Lasotta hat noch einige Punkte angesprochen, zum einen die Spitzabrechnung. Die Spitzabrechnung gibt es, und sie lässt sich im Vorhinein – –
Sie ist nachlaufend, wie das bei der Spitzabrechnung natür lich logisch ist.
Jetzt hören Sie doch einmal zu! – Wir hatten für 2014 eine Pauschalregelung. Die Kommunen haben diese Gelder erhal ten, und sie haben nachträglich aufgelaufene Mehrkosten in diesem Bereich geltend gemacht,
und danach gab es Nachverhandlungen mit der Landesregie rung. Die Landesregierung hat einen sehr, sehr großen Anteil der aufgelaufenen Kosten akzeptiert und übernommen.
Herr Hauk, vielleicht nehmen Sie einfach einmal – –
Danke. – Lieber Herr Hauk, vielleicht nehmen Sie einfach auch einmal die Pressemitteilung des Landkreistags zur Hand, der ausdrück lich auch diese Einigung mit dem Land begrüßt hat.
Herr Hauk, Sie bauen da eine Schimäre auf, die es gar nicht gibt.
Es gibt aber in der Tat noch Handlungsfelder – das ist richtig –, und das ist beispielsweise das Handlungsfeld Wohnen. Da sind alle Ebenen gefragt. Da gibt es natürlich auch noch Punk te auf der kommunalen Ebene, die die Ausweisung von Flä chen betreffen.
Ferner gibt es auch noch einen ganz anderen wichtigen Punkt, den Kollege Lasotta angesprochen hat, nämlich das Thema Arbeitsmarkt.
Ich möchte mei ne Ausführungen zu Ende führen. – Beim Thema Arbeitsmarkt haben wir über das Landesprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ schon Mit te dieses Jahres eine Förderung initiiert. Ich weiß, dass es da auf Kreisebene an vielen Orten auch Gespräche zur Bildung lokaler Netzwerke gibt, wo genau das geschieht, was Sie ge fordert haben, dass die Arbeitsmarktakteure zusammengeholt werden. Wir, die Fraktion GRÜNE, haben diese Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft, mit Vertretern der Arbeitneh merverbände und mit vielen anderen Akteuren geführt, um auf diesem Gebiet weiterzukommen.
Eines zeigt sich sehr deutlich: Das große Problem sind immer noch die arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Zuständigkeit dafür liegt aber in Berlin. Das Problem ist immer noch ein Verfahren, das arbeitswillige Asylsuchende, die eine Arbeits stelle in Aussicht haben, dazu zwingt, einen aus unserer Sicht wirklich unnötigen Umweg über die Ausländerbehörde zu ma chen. Das sind jedoch Verfahren, die wir seitens des Landes nicht im Griff haben, sondern die man wirklich einmal auf Bundesebene bearbeiten müsste.
Auch die Ausländerämter unterstehen dem Bundesinnenmi nister. Ich bitte Sie: Greifen Sie sich doch endlich einmal den Mann, und sagen Sie ihm, er möge doch endlich einmal etwas tun.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir haben hier die neuen Regelungen zur Abschiebe haft in Baden-Württemberg vorliegen, und ich möchte an die ser Stelle gern eine Vorbemerkung machen: Aus unserer Sicht muss die Abschiebung die Ultima Ratio sein; sie darf nichts anderes sein. Es ist aus humanitären, aber auch aus rechtli chen Gesichtspunkten absolut notwendig, dass alles getan wird, um Abschiebehaft zu vermeiden und andere Wege der Aufenthaltsbeendigung zu suchen. Wichtig ist auch, zu prü fen, ob Gründe für die Aufenthaltsbeendigung vorliegen.
Die Abschiebehaft kann daher erst dann erfolgen, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind. Hierzu zählt aus unserer Sicht beispielsweise die freiwillige Ausreise. Wir halten es deshalb für notwendig und richtig, dass auf die Möglichkeit der frei willigen Ausreise hingearbeitet wird. Wir haben hierzu – die Kooperation mit Rheinland-Pfalz ist ausdrücklich angespro chen worden – beispielsweise aus Rheinland-Pfalz Erkennt nisse vorliegen, wo genau dieser Weg gegangen wurde: Die Zahl der Haftplätze in Rheinland-Pfalz wurde massiv zurück gefahren, ebenso ist die Zahl der Fälle von Abschiebehaft massiv reduziert worden. Stattdessen ist auf das Prinzip der freiwilligen Ausreise gesetzt worden, mit entsprechender Be ratung und Begleitung.
Zu diesem Zweck hat auch die Landesregierung verschiede ne Maßnahmen ergriffen; dazu gehört beispielsweise in den Erstaufnahmeeinrichtungen schon jetzt eine Rückkehrbera tung. Denn das ist ein Weg, um Verfahren zu beschleunigen, und zwar diejenigen Verfahren, die ansonsten besonders lan ge dauern, weil sie mit großer Wahrscheinlichkeit dann vor den Verwaltungsgerichten enden. Die Erfahrung zeigt auch, dass einige der Personen Anträge stellen, bei denen man da von ausgehen muss, dass sie aussichtslos sind, weil die Vor aussetzungen für eine Asylanerkennung nicht gegeben sind.
Weil wir glauben, dass die Landesregierung hart daran gear beitet hat, all die notwendigen Bedingungen, all die Voraus setzungen abzuarbeiten und auch die entsprechenden Wei chenstellungen vorzunehmen, haben wir dem vorliegenden Konzept der Landesregierung zugestimmt und werden die neue Einrichtung der Abschiebehaft in Pforzheim daher un terstützen.
Herr Innenminis ter, ich habe noch eine Frage in der Folge der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung. Bestandteil dieser Vereinbarung war, eine Arbeitsgruppe ein zurichten, insbesondere ausgestattet durch das Bundesinnen ministerium und die Bundespolizei, die sich mit der Thema tik der Personenermittlung bzw. Identitätsermittlung für die Passersatzbeschaffung befasst. Können Sie etwas dazu sagen, wie da der Umsetzungsstand ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben heute in zweiter Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung von Chancengerech tigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg vorliegen. Das ist ein wichtiges Gesetz, es ist ein richtiges Gesetz, und es wird jetzt nach langer Vorarbeit, die dankenswerterweise durch das Ministerium erfolgte, auch umgesetzt.
Herr Kollege Lasotta hat gerade von Versäumnissen der letz ten viereinhalb Jahre in der Integrationspolitik gesprochen. Hier unterliegt er einem Irrtum, weil dieses Gesetz nämlich nicht dazu dient, irgendwelche angeblichen Versäumnisse der letzten viereinhalb Jahre aufzuarbeiten. Wenn wir hier über Versäumnisse reden, reden wir natürlich über die Versäumnis se, die wir in den letzten Jahrzehnten, mindestens seit den Fünfzigerjahren, hatten, seitdem wir über die Gastarbeiteran
werbung auch eine gezielte und zielgerichtete Einwanderung nach Deutschland gehabt haben, während wir uns aber in die ser Zeit nie wirklich um die Integration der Menschen, die zu uns kommen, gekümmert haben.
Wir folgen mit dieser Gesetzesinitiative anderen Bundeslän dern. Beispielsweise hat Berlin ein solches Gesetz gemacht, beispielsweise hat in Nordrhein-Westfalen eine schwarz-gel be Landesregierung ein solches Gesetz damals auf den Weg gebracht. Das zeigt, dass nicht nur wir den Wert eines solchen Gesetzes erkannt haben, sondern auch Kolleginnen und Kol legen in anderen Bundesländern.
Ich sehe auch nicht, dass die Vorwürfe, die der Kollege gera de erhoben hat, zutreffen. Ich glaube, wir haben in den ver gangenen Jahren hier im Land programmatisch und politisch bei den Fragen der Bildung, der Bildungsgerechtigkeit, des Arbeitsmarkts und der Sprachförderung einiges auf den Weg gebracht. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. ganz kon kret an das Förderprogramm „Chancen gestalten“ erinnern, in dem die Gewährung von Sprachfördermitteln für Flüchtlinge explizit geregelt ist und das so gestaltet ist, dass diese Mittel eben nicht nur für Flüchtlinge gedacht sind, sondern allen Per sonen mit Förderbedarf im Bereich des Arbeitsmarkts offen stehen. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Programm, das zeigt, wie breit aufgefächert und wie strukturell sinnvoll diese Lan desregierung in diesem Feld agiert.
Wir haben, glaube ich, sehr gute Schwerpunkte bei der kom munalen Integrationsförderung gesetzt. Sie warnen vor Par allelgesellschaften. Auch wir halten diese für gefährlich und sehen, dass wir in der Tat natürlich auch in Baden-Württem berg Strukturen haben, bei denen die Gefahr des Abdriftens besteht. Aber ich glaube, dass gerade ein solches Gesetz da zu dient, hier Parallelgesellschaften entgegenzuwirken.
Sie stellen den Sinn des Gesetzes infrage. Ich glaube, das ist in der Tat eine Frage der Perspektive. Ich glaube, das ist auch eine Frage, bei der es sich lohnt, die Perspektive der Men schen mit Migrationshintergrund einzunehmen. Verbände und Stiftungen begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich.
Ich möchte an dieser Stelle auch den Prozess zur Erarbeitung dieses Gesetzes loben. Es gab einen großen Kongress, der hier in Stuttgart stattgefunden hat, bei dem viele Akteure aus der Integrationsszene zusammengekommen sind, um die Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzes zu diskutieren. Der Entwurf beinhaltet Regelungen zu Feiertagen. Ich glaube, dass hier auch die Frage der Anerkennung und des Gewichts verschie dener religiöser Gruppen eine wichtige Rolle spielt und wir hier auch den Menschen mit muslimischem Glauben das Ge wicht zuerkennen, das ihnen in dieser Gesellschaft wirklich gebührt.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Antidiskriminie rung. Das sind besonders wichtige Regelungen. Wir schaffen auch an anderer Stelle Regelungen, die auf Antidiskriminie rung zielen. Wir arbeiten an Integrationsstrukturen im Land, aber auch auf der kommunalen Ebene – was Sie hier als nicht ausreichend darstellen. Ich glaube, wir haben hier eine sehr gute Entscheidung getroffen, indem wir den Kommunen eine
Wahlmöglichkeit geben, welches Modell der Integrationsbei räte oder Ausländerbeiräte sie für sich denn eigentlich für not wendig erachten, auch um Rücksicht auf gewachsene kom munale Strukturen zu nehmen. Auch hier, glaube ich, haben wir die richtige Weichenstellung getroffen und sind damit ex plizit auf die Wünsche aus dem LAKA und dem LAKI einge gangen.
Es geht bei diesem Gesetz auch um die Frage des Zugangs zur Hochschule, um Bildungschancen, um Bildungsgerechtigkeit. Es geht um Teilhabe – gesellschaftliche Teilhabe, soziale Teil habe, politische Teilhabe. Es geht um die Frage des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Landesver waltung und um deren Anteil in politischen Gremien. Dafür ist dieses Gesetz richtig und wichtig.
Wir haben – um das abzuschließen – aufgrund der Diskussi onslage in der Anhörung noch Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Da geht es einerseits um die Fra ge der gesellschaftlichen Akteure, die in der Integrationspoli tik eine Rolle spielen. Da haben wir den Katalog im Gesetz erweitert. Wir haben für die Hochschulen ganz explizit auf de ren Äußerung hin deren Formulierungsvorschlag zur Zusam menlegung verschiedener Beauftragter mit Einschluss der An tidiskriminierungsbeauftragten übernommen. Ich glaube, dass wir da den Hochschulen sehr weit entgegengekommen sind und auch einen Beitrag dazu geleistet haben, das mit mög lichst geringem Aufwand regeln zu können.
Wir haben auch noch z. B. die Frage debattiert: Was ist eine rechtzeitige Anmeldung von Freistellungen aufgrund religiö ser Feiertage? Ich glaube, da besteht vielleicht noch die Mög lichkeit, untergesetzliche Regelungen zu treffen. Das halten wir einfach als Signal und im Sinne der Klarstellung für sinn voll.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie von der CDU haben als Titel der heutigen Aktuellen Debatte gewählt: „Umsetzung des Asylkompromis ses – Landesregierung muss nun endlich handeln“.
Das, was Sie jetzt hier gemacht haben, hat mich allerdings eher an etwas anderes erinnert. Horst Seehofer hat angekün digt, die CSU-Kabinettsmitglieder zurückzuziehen. Was Sie hier gemacht haben, war eigentlich eine Bewerbungsrede für das Kabinett von Horst Seehofer.
Es war eine Rede, die eigentlich besser in ein bayerisches Bierzelt als in den Landtag von Baden-Württemberg gepasst hätte.
Sie haben uns Grünen verfehlte Einwanderungspolitik und ei ne völlig ungeregelte Zuwanderungspolitik vorgeworfen.
Rechnen wir einmal zurück, wie viele Jahre wir regiert haben.
Zuwanderung nach Deutschland gibt es seit 1945. Ich bin ein Produkt dieser Zuwanderung; mein Vater ist 1964 nach Deutschland gekommen. Sie sprechen von ungeregelter Zu wanderung. Es gab in Deutschland nie ungeregelte Zuwande rung, außer in den Phasen, in denen man so getan hat, als gä
be es keine. Aber es gab eben doch eine, beispielsweise über den Familiennachzug. Man hat allerdings nicht den Mut be sessen, sie auch so zu nennen.
Sie haben uns vorwurfsvoll aufgefordert, wir sollten endlich zu geregelten Verhältnissen zurückkehren. Wenn ich die Ta geszeitungen lese, dann frage ich mich, welche geregelten Verhältnisse Sie möglicherweise meinen. Meinen Sie die ge regelten Verhältnisse innerhalb der CDU, wo hier in BadenWürttemberg der eine Bezirksparteitag zugunsten Merkels, der andere zugunsten Seehofers entscheidet?
Meinen Sie den Kollegen Zimmermann, der Zeitungsmeldun gen zufolge das Grundgesetz beim Thema Asyl ändern möch te?
Oder stehen Sie zu Frau Merkel, die sich zum Grundgesetz und zum Asylrecht bekennt? Zu wem stehen Sie? Das frage ich Sie, Herr Seehofer.
Den „Seehofer“ nehme ich ausdrücklich zurück.
Sie haben Sach- statt Geldleistungen gefordert und haben uns Bürokratisierung vorgeworfen. Ich habe sehr viele kommu nale Beamte erlebt, die die Abschaffung der Sachleistungen außerordentlich begrüßt haben.
Wir haben dafür sehr viel Zuspruch bekommen, auch von Ih ren ehemaligen Kollegen vom Landkreistag.
Ich frage mich: Wollen Sie wirklich diesen Schritt zurückge hen?
Das ist eine Aussage. Da freue ich mich.
Sie haben hier Ausführungen zum Kirchenasyl gemacht. Ich weiß nicht, ob Sie gestern während der Regierungsbefragung hier waren. Ich meine, Sie waren nicht da. Ich glaube, Herr Rülke war auch nicht da. Er hat vorhin Ausführungen dazu gemacht.
Ich weise Sie noch einmal darauf hin, was der Bundesinnen minister zum Kirchenasyl gesagt und wie er sich zum Kirchen asyl gestellt hat. Wenn Sie uns wegen des Kirchenasyls atta ckieren, attackieren Sie da nicht in Wahrheit den Bundesin nenminister?
Wir unterstützen ausdrücklich die Einigung des Bundesinnen ministers mit den Kirchen und bekennen uns auch zum Kir chenasyl.
Sie haben auch gefordert, die Residenzpflicht wieder einzu führen.
Das ist schon eine Überraschung, denn wir haben die Resi denzpflicht gar nicht abgeschafft. Die Residenzpflicht exis tiert nach wie vor. Wir haben die Residenzpflicht gelockert und in einem Punkt wieder eingeschränkt.
Die Residenzpflicht als Verpflichtung zur Wohnsitznahme existiert nach wie vor. Was wir gestattet haben, ist die Bewe gungsfreiheit innerhalb Baden-Württembergs.
Erklären Sie vielleicht einmal in der zweiten Runde, was für eine Auswirkung das auf die Beschleunigung der Asylverfah ren hat, wenn die Wohnsitznahme immer noch verpflichtend ist. Das können Sie einmal ausführen. Das haben Sie schon einmal behauptet, aber das leuchtet niemandem ein, im Übri gen auch nicht dem Bundesamt.
Sie haben versucht, in diesem Paket alles Weitere unterzubrin gen, was die CDU in der Großen Koalition in Berlin nicht ge schafft hat und wovon sich die SPD distanziert hat. Am Ende zielen Sie auch noch auf die Augenhöhe der Kommunen ab.
Angesichts der Finanzpakete, die wir den Kommunen ge schnürt haben, kann es gar keinen Zweifel geben, dass wir zu den Kommunen stehen und die Aufgabe erfüllen.
Sie haben ein Modell der Kostenerstattung initiiert – das wa ren nicht Sie, aber Ihre Vorgänger; doch von der CDU war es –, bei dem über Jahre hinweg Defizite in der Flüchtlingsun terbringung aufgelaufen sind. Wir haben Standardverbesse rungen eingeführt.
Wir haben diese Standardverbesserungen finanziell hinterlegt, beispielsweise beim Betreuungsschlüssel. Den Schlüssel zu den Quadratmetern haben wir vorübergehend zurückgenom men.
Ja, zunächst auf zwei Jahre befristet. Dann muss man schau en, wie die Entwicklung ist. Das ist doch eine vernünftige Ent scheidung. Ich weiß nicht, was man dagegen haben kann.
Aber wir haben jetzt eine Vereinbarung mit den Kommunen zur Spitzabrechnung bei der Flüchtlingsunterbringung getrof fen. Das ist etwas, was die Kommunen schon jahrelang gefor dert haben, auch zu Ihrer Regierungszeit. Sie haben es den Kommunen immer verweigert, wir haben es getan.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Wir hören heute ständig: „vor fünf Wochen“. Damals fand das Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bun deskanzlerin statt. Der eigentliche Gesetzentwurf ist am 16. Ok tober durch den Bundesrat gegangen, und es wurde noch bis zum letzten Moment an Änderungen des Gesetzentwurfs ge feilt. Sie sollten sich schon die Zeit nehmen, lieber Kollege Wolf, um korrekt zu differenzieren.
Ich möchte auch noch einmal auf die Abschiebungen – Ihr Steckenpferd, und zwar nicht nur ein bisschen, sondern ziem lich stark – eingehen. Das Problem ist: Wenn Sie hier Abschie bungszahlen vergleichen – das gilt auch für Punkt 1 der Ta gesordnung –, vergleichen Sie Äpfel mit Birnen, weil Sie die heutigen Zugangszahlen beim Asyl ins Verhältnis zu den Ab schiebungen in diesem oder dem vergangenen Jahr setzen. Aber so funktioniert das Ganze nicht. Denn ein Asylverfah ren dauert zwei Jahre, bis es endgültig rechtskräftig abge schlossen ist. Es dauert auch einmal vier oder fünf Jahre. Des halb stimmt diese Relation einfach nicht.
Ja, das ist viel zu lange. Aber das ist eine Aufgabe – da sind wir uns einig –, die das Bundesamt zu lösen hat.
Wenn Sie es einigermaßen korrekt ins Verhältnis setzen wol len, müssen Sie halt schauen, wie lange die Verfahren dauern, und dann zurückrechnen, von wann die Anträge der Personen stammen, um deren Abschiebungen es im Moment geht.
Kollege Schmiedel hat etwas sehr Richtiges zur freiwilligen Rückkehr und ihrer Bedeutung gesagt.
Ich möchte das Ganze mit Blick auf das Rückkehrmanage ment noch ergänzen. Die freiwillige Rückkehr beschleunigt das ganze Verfahren bei den Leuten, bei denen es keine Per spektive für ein Bleiberecht gibt. Sie beschleunigt das Ganze auch deshalb, weil sie wesentlich günstiger ist und wir die Leute in wesentlich geordneterer Form zurückführen können.
Wir müssen aber verstärkt auch auf einen anderen Punkt set zen, nämlich die Rückkehrberatung. In anderen Bundeslän dern und inzwischen auch in Baden-Württemberg gibt es
schon gute Erfahrungen damit, die Rückkehrberatung bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu machen. Denn vielfach herrschen bei Antragstellern falsche Vorstellungen, welche Möglichkeiten sie überhaupt haben, über das Asylrecht hier bleiben zu können, weil ihr Wunsch eigentlich Zuwanderung, Arbeitsmigration ist, die über den Umweg des Asylrechts nicht umsetzbar ist, weil keine Gründe für ein Bleiberecht vor liegen. Ich glaube, wenn wir hier konsequent und in großem Maßstab ansetzen, werden wir sehr gute Ergebnisse erzielen.
Ich finde es auch ganz interessant, dass Sie noch einmal auf die Residenzpflicht und die Verfahrensdauer eingegangen sind. Sie haben darauf verwiesen, was die Landesregierung in den vergangen Jahren gemacht hat. Sie sind aber nach wie vor die Erläuterung schuldig geblieben, Herr Wolf, wo aus Ihrer Sicht der Zusammenhang zwischen Residenzpflicht und Ver fahrensdauer besteht. Ich warte auf Ihre Antwort. Sie haben den Zusammenhang in der ersten Runde und auf Nachfrage auch in der zweiten Runde nicht benannt. Ich prophezeie Ih nen: Es wird Ihnen auch in Zukunft nicht gelingen, diesen Zu sammenhang herzustellen.
Bisher habe ich diesen Zusammenhang auch nur von Ihnen gehört.
Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, dass wir natür lich auch in Baden-Württemberg dringliche Aufgaben haben. Wir haben unmittelbar vor dem Winter große Aufgaben. Die größte und dringlichste Aufgabe, die wir schnell erledigen müssen, ist die, ausreichend viele Plätze in der Erstaufnahme zu schaffen, weil nach wie vor viele Menschen zu uns unter wegs sind. Ganz egal, was irgendwo an der Grenze passiert, die Menschen sind unterwegs und werden kommen. Deshalb haben wir da eine sehr große Aufgabe.
Die Verfahrensbeschleunigung ist nach wie vor in der Ent wicklung. Wir haben in Heidelberg die Abwicklungsstraße, ein Modell, das noch nicht voll leistungsfähig ist. Auch da wird noch mehr passieren müssen.
Wir werden auch darauf setzen müssen, dass der Bund uns noch weiter unterstützt. Es geht auch um die Integrationsleis tungen, die der Bund angeboten hat. Da könnten Sie z. B. auch einmal fragen: Wo bleiben die BAMF-Kurse, die angeboten werden sollen? Wo bleibt der Zugang zu den Arbeitsmarkt förderungsmöglichkeiten, die angekündigt sind? Vielleicht fragen Sie da auch mal so nach wie hier.
Wir werden bald die verschiedenen Möglichkeiten der Sprach bildung neu sortieren müssen, und wir werden im Bereich der Schulen, der Berufsschulen und der Ausbildung noch weiter aufbauen müssen. Ausführlicher werde ich nicht darauf ein gehen, weil die Redezeit leider erschöpft ist.
Vielen Dank.
Ich danke ausdrücklich auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Land, den hauptamtlich im Asylbereich Be schäftigten und der Landesregierung für ihr Engagement.
Liebe Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, denn wir erleben heute, dass die Landesregierung den Entwurf für das Gesetz zur Verbes serung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in BadenWürttemberg einbringt.
Ich, ein Mensch mit Migrationshintergrund in der zweiten Ge neration – in der Schweiz gibt es dafür den schönen Begriff „Secondo“ –, danke der Landesregierung, stellvertretend Frau Ministerin Öney, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Hauses für diesen Entwurf. Da ich den Entste hungsprozess dieses Gesetzes mitverfolgt habe, danke ich auch den Menschen aus den Verwaltungen und der Zivilge sellschaft, die durch ihr Engagement und ihre Mitarbeit mit zu diesem Gesetzentwurf beigetragen haben. Stellvertretend danke ich an dieser Stelle ganz besonders dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen, LAKA, und dem Landesarbeitskreis Integration, LAKI.
Wir behandeln heute den Gesetzentwurf. Herr Lasotta hat schon verschiedene seiner Ansichten zur Kenntnis gegeben. Auch deswegen haben wir noch eine öffentliche Anhörung im Ausschuss anberaumt. Ich denke, das ist der richtige Ort, um zunächst einmal darüber zu diskutieren. Wir werden über das Gesetzesvorhaben auch hier noch weiter diskutieren.
Wir, die Fraktion GRÜNE, unterstützen ausdrücklich die Ziel setzungen dieses Entwurfs, beispielsweise die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die Stärkung der Integrati onsstrukturen auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene, die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Mi
grationshintergrund am gesellschaftlichen Leben, die Förde rung von Mitsprachemöglichkeiten, auch die Arbeitsfreistel lungen sowie die Angleichung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung an den allgemeinen Anteil der Erwerbstätigen mit Migrationshinter grund in Baden-Württemberg insgesamt. Wir unterstützen die Aus- und Fortbildung der beim Land Beschäftigten zur Stär kung interkultureller Kompetenzen. Wir unterstützen aus drücklich auch die Stärkung der Einflussmöglichkeiten von Migrantenselbstorganisationen.
Das Gesetzesvorhaben umfasst verschiedene programmati sche Ziele und Grundsätze in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Es enthält konkrete Re gelungen hinsichtlich der Aufgaben des Landes, auch mit Blick auf die interkulturelle Öffnung der Gremien, den Lan desbeirat für Integration, den Landesverband der kommuna len Migrantenvertretungen sowie die Integrationsausschüsse und -räte in den Kommunen.
Wir halten dieses Gesetzesvorhaben für notwendig. Ich glau be, es bewirkt insgesamt auch eine Stärkung der Integrations arbeit auf der kommunalen Ebene, eine Stärkung von Betei ligung, von Teilhabe, auch von Identifikation mit dem Land und seinen Institutionen, die sich hier den Menschen mit Mi grationshintergrund bieten.
Für wichtig halte ich auch – ich glaube auch nicht, dass es zielführend ist, das so herunterzureden, Herr Lasotta – die Aufgabenzuweisungen an das Land, aber auch an die öffent lichen Verwaltungen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Dis kriminierung, Rassismus und anderen Formen von gruppen bezogener Menschenfeindlichkeit zu etablieren. Ich glaube, da haben wir in Baden-Württemberg gemessen an dem, was in allen anderen Bundesländern gelaufen ist, ausdrücklich noch Nachholbedarf. Ich bin sehr froh, dass wir diese Frage hier jetzt auch angehen.
Sie haben die Leitbilder auf kommunaler Ebene angespro chen. Die sind teilweise vor Ort entstanden. Ich glaube, es ist auch hilfreich, dort, wo sie noch nicht existieren – das sind doch weite Teile des Landes –, ein Leitbild zu geben. Das ent hebt aber niemanden der Möglichkeit, selbst vor Ort in dieser Frage tätig zu werden.
Ich glaube, auch mit der Zielsetzung, dass wir einen wesent lichen Beitrag zur Integrationsförderung hier im Land leisten, indem wir bei Menschen mit Migrationshintergrund stark da rauf setzen, das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern, ist das eine starke Aussage. Auch in der Diskussion und in der gesellschaftlichen Situation, in der wir uns momentan befin den – mit Tausenden von Menschen, die aktuell zu uns kom men, über deren Integration wir uns auch in den nächsten Mo naten dringend Gedanken machen müssen, wo wir gemein sam mit dem Bund und den Kolleginnen und Kollegen in an deren Bundesländern an Konzepten arbeiten müssen –, ist es ein wichtiges Signal. Ich danke nochmals ausdrücklich dafür.
Frau Vorsitzen de!
Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal das Verteil zentrum in Heidelberg angesprochen. Vergangene Woche hat der Bundesinnenminister mit dem Landesinnenminister das neue Verteilzentrum in Heidelberg besucht. Wie beurteilen Sie denn den gegenwärtigen Stand des Ausbaus, und wie beurtei len Sie die Funktionsfähigkeit der Einrichtung in Heidelberg?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir stellen zunächst einmal fest: Die CDU beschäftigt sich mit Flüchtlingspolitik. Das ist neu.
Das hat sie früher zu ihrer eigenen Regierungszeit nicht ge tan, sondern sie hat die Flüchtlingspolitik bestenfalls ignoriert.
Jetzt haben wir aber mit der Flüchtlingspolitik tatsächlich ei ne große Aufgabe. Hier suchen viele Menschen um Asyl nach, die aus Not und wegen des Krieges in ihren Heimatländern ihre Heimatländer verlassen.
Wir sind gut beraten, alle Ebenen zusammenzuführen, ge meinsam an dieser großen Aufgabe zu arbeiten und wirklich auf die Menschen zu schauen, deren Schicksale wir hier be handeln.
Am vergangenen Montag haben Sie ein Konzept vorgestellt, in dem Sie ein paar Dinge durcheinandergeworfen haben – wie auch in Ihrer Rede –, insbesondere, was die Zuständig keiten der Ebenen angeht. Sie haben ein Konzept vorgestellt und sprechen dort von Landeskompetenzzentren für Asyl und Flüchtlinge, LAF.
Am Ende sind es halt doch wieder die alten Bezirksstellen, die Sie eingeführt und selbst wieder abgeschafft haben.
So viel zu den Widersprüchen. – Jetzt fordern Sie diese wie der – auch wider besseres Wissen. Denn das System der Be zirksstellen hat nicht funktioniert. Mit dem LAF-Konzept sug gerieren Sie Lösungsvorschläge, die keine sind.
Wir haben in der Tat eine große Aufgabe in der Flüchtlings politik. Deshalb gibt es jetzt auch den zweiten Flüchtlingsgip fel der Landesregierung – ich glaube, weniger wegen Ihnen, sondern im Anschluss an den Flüchtlingsgipfel des Bundes. Er hat zwar ein Jahr lang auf sich warten lassen, aber wir sind froh, dass er stattgefunden hat.
Es gibt auch – das möchte ich gern unterstreichen – wirklich einen aktuellen Anlass für diese Aktuelle Debatte. Daher geht mein ausdrücklicher Dank auch an die CDU-Fraktion, dass wir heute über das Thema Flüchtlingspolitik diskutieren kön nen.
Die Landesregierung hat diese Aufgabe, diese Herausforde rung mutig angepackt und viel bewegt. Ich darf z. B. nur an die Gesundheitsversorgung erinnern, die zwar auf dem Weg ist, aber noch beim Bund hängt. Sie ersehen die Anerkennung für die Landesregierung beispielsweise auch aus Äußerungen des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlin ge, der die Landesregierung immer wieder auch ausdrücklich lobt. Er war ja auch in Ihrer Fraktion zu Gast.
Ich verweise auch auf die Meldungen aus anderen Bundeslän dern über die Unterbringungsprobleme, die auch alle anderen Bundesländer haben, beispielsweise Hamburg, NRW, Bayern, und die Klagen von dort über die Untätigkeit des Bundes. Ich verweise auch auf die Klagen aus Bayern – ausgerechnet Bay ern! –, wo die Polizei laut Presseberichten seit Monaten nicht mehr in der Lage ist, alle Flüchtlinge zu registrieren.
Der GdP-Chef spricht von 45 000 nicht registrierten Flücht lingen in Bayern allein in diesem Jahr. Diese Nichtregistrie rung von Flüchtlingen ist übrigens genau der Vorwurf, der von
Deutschland in Richtung Griechenland und Italien erhoben wurde.
Herr Strobl hat zwar genug genervt, aber in Berlin hat er zu keiner Lösung beigetragen.
Sie haben vorgestern, am Montag, Ihr LAF-Konzept mit den Bezirksstellen vorgestellt. Werfen wir einmal einen Blick auf die Vorschläge, die Sie da machen, ob sie sinnvoll sind oder nicht.
Sie, Herr Wolf, haben z. B. konkret gefordert, die Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger der Westbalkanstaaten wieder ein zuführen.
Wenn es einen Grund gibt, warum die Bundesregierung ge nau dies schon seit Monaten geprüft, jedoch nicht getan hat, dann doch wohl den Grund, dass das die Flüchtlingszahlen noch weiter nach oben treiben würde, Herr Wolf.
Braucht die Bundesregierung denn solche Vorschläge von Ih nen? Über diese Vorschläge bin ich schon sehr erstaunt.
Sie, Herr Wolf, haben in Ihrem Papier ferner gefordert, die Bezirksstellen wieder einzurichten. Sie haben vorhin in Ihrer Rede von schnellen Entscheidungen gesprochen. Doch wenn die Bezirksstellen für etwas berüchtigt waren, dann ja wohl nicht für schnelle Entscheidungen, sondern für genau das Ge genteil.
Die haben damals nicht funktioniert, und Sie versprechen die se jetzt wieder.
Sie fordern Anerkennungsverfahren an einem Ort und fordern, dass Flüchtlinge in diesen Landeskompetenzzentren verblei ben sollten, bis die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wor den sind.
Sie wissen wahrscheinlich gar nicht, dass das nach § 47 des Asylverfahrensgesetzes, eines Bundesgesetzes, überhaupt nicht zulässig ist. Sie wissen aber sehr genau, dass das BAMF gar nicht dazu in der Lage ist, die Asylverfahren in diesem Zeitraum abzuschließen, und Sie wissen auch sehr genau, dass das BAMF mit oder ohne Gesetzesänderung seit Monaten nicht in der Lage war und auch über Monate hinweg nicht in der Lage sein wird, diese Verfahren so zügig abzuschließen, weil die 2 000 Stellen, die von Ihnen, vom Bundesinnenmi nisterium in Berlin, seit einem Jahr versprochen werden,
bisher nur zu einem Bruchteil besetzt sind. Von den 300 Stel len für Baden-Württemberg sind im Moment gerade 26 be setzt. Das ist der „hohe Nachdruck“, mit dem das Bundesin nenministerium und das BAMF die Bearbeitung der Asylan träge in Baden-Württemberg angehen.
Es ist – leider, sage ich dazu – eine Tatsache, dass das Bun desamt bis heute nicht einmal die Registrierung und die An tragstellung bewältigen kann, und zwar seit über einem Jahr. Das ist der Grund, warum die Erstaufnahmeeinrichtungen – auch Heidelberg – seit Monaten so überlastet sind und Perso nen ohne Aufenthaltsgestattung in die Kreise weitergeleitet werden müssen.
Sie fordern in Ihrem Papier z. B. auch mehr baurechtliche Fle xibilität. Diese gibt es jedoch schon. Dazu gab es eine gesetz liche Änderung, die von der Landesregierung über den Bun desrat mit angestoßen wurde.
Sie fordern mehr Geld für die Kommunen. Wir übernehmen das Defizit in der Unterbringung.
Sie fordern, die jährlich 65 Millionen € des Bundes an die Kommunen zu geben. Wir geben jetzt über 400 Millionen € jährlich – gegenüber 60 Millionen € im Jahr 2012.
Das wäre ja ein Rückschritt, wenn wir Ihre Forderungen er füllen würden.
Ferner wollen wir die Kommunen von den Gesundheitskos ten entlasten. In diesem Zusammenhang warten wir noch auf eine Änderung des Sozialgesetzbuchs, die vom Bundesge sundheitsministerium initiiert werden muss. Darauf warten wir seit Dezember. Denn wir wollen endlich die Kostenträ gerschaft auf das Land übertragen können.
Herr Wolf, Sie haben noch eines gefordert: Sie haben gefor dert, den Flüchtlingen das Taschengeld zu streichen. Ich for dere Sie deshalb auf, einmal in der Öffentlichkeit zu erklären, wie Sie das gesetzlich regeln wollen. Denn das Bundesverfas sungsgericht hat dazu sehr, sehr klar gesprochen. Sie bedie nen den Stammtisch, Sie bedienen den Populismus, und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Zu Ihnen, Herr Rülke, nur ein Satz: Wer Beamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit dem Vorwurf beschimpft, sie würden die Bevölkerung „heimsuchen“, der hat sich, glau be ich, an den Rand dieses Raumes gespielt.
Das entspricht aber dem Niveau, das in Ihrer Rede feststell bar war: Sie halten immer noch daran fest, dass innerhalb von drei Monaten die Weiterleitung direkt in die Abschiebung möglich wäre.
Zu Ihnen, Herr Wolf: Sie müssen erst einmal Ihre eigenen in neren Widersprüche abarbeiten. Sie haben mir erst vorgewor fen, ich hätte mich an Ihrem Papier abgearbeitet, dann, ich hätte gar nichts dazu gesagt.
Das ist schon einmal das Erste, was ich Sie gern fragen wür de.
Dann haben Sie aber in Ihrem Papier und auch hier über Stan dards und die große Aufgabe gesprochen. Wissen Sie, ich ha be mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeits kreis Integration der grünen Landtagsfraktion im Jahr 2012 den Kreis Tuttlingen besucht und mir dort die Einrichtung auf dem Witthoh angeschaut, eine in Baden-Württemberg legen däre Einrichtung, die vom Flüchtlingsrat den Titel „Schlech teste Flüchtlingsunterkunft im Land“ erhalten hat. Das ist wahrscheinlich auch die Gemeinschaftsunterkunft mit den mit Abstand häufigsten Presseerwähnungen in diesem Land.
Nein. Ich würde jetzt gern erst einmal meine Ausführungen zu Ende bringen.
Der neue Landrat hat damals ein schweres Erbe angetreten. Er war erst wenige Wochen im Amt, aber er hat damals ein Konzept vorgestellt, wie er damit umgehen und die Unterkunft dort auflösen möchte. Das hat er wegen der hohen Zugangs zahlen – –
Ja, das hat er wegen der hohen Zugangszahlen nicht tun kön nen, aber er hat deshalb ein schweres Erbe angetreten, weil es in Zeiten hoher Zugangszahlen nicht möglich ist, aber sein Amtsvorgänger in Zeiten niedriger Zugangszahlen nichts zur Änderung der damals schon sehr schlechten Situation getan hat.
Wir haben im Herbst des vergangenen Jahres beim Flücht lingsgipfel ein ganzes Konzept, ein Maßnahmenpaket, vorge legt. Wir haben uns an diesem Konzept entlanggearbeitet und vieles daraus umgesetzt. Manches ist nicht so ohne Weiteres umsetzbar, weil es bundesrechtliche Hürden gibt – ich darf Sie daran erinnern –, z. B. bei der Arbeitsaufnahme. Die Ge sundheitsversorgung habe ich hier bereits angesprochen, und ich sage ausdrücklich: Wir werden weiter daran arbeiten müs sen.
Seit Mai haben wir die neue Schätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit einer Verdopplung der zu er wartenden Flüchtlingszahlen für dieses Jahr vorliegen. Es ist doch selbstverständlich, dass man jetzt nacharbeiten muss und weitere Landeserstaufnahmeeinrichtungen braucht. Wir ha ben die Erstaufnahmekapazitäten inzwischen auf 8 000 bis 9 000 Plätze erhöht, und ich sage Ihnen ausdrücklich: Es wer
den weitere folgen müssen. Es wird auch so sein müssen, dass die BEAs, die Noteinrichtungen, standardmäßig in LEAs um gewandelt werden müssen.
Hierbei ist die Landesregierung auf der Suche. Es gibt inzwi schen einige Projekte, die umgesetzt sind, und weitere Pro jekte, die auf dem Weg sind. Sie wissen, dass diese Standor te hinzukommen werden. In Tübingen beispielsweise wird das Ganze jetzt auch auf den Weg gebracht. Wir haben an den LEA-Standorten, weil die Situation dort manchmal nicht ganz so einfach ist, natürlich auch zusätzliche Angebote mit Sozi albetreuung in die LEA hinein, aber auch nach außen gemacht.
Wir entlasten die Kommunen auch nachhaltig. Sie haben die Kommunen damals mit dem Defizit alleingelassen. Die er höhte Polizeipräsenz, die Sie fordern, ist bereits umgesetzt; die Erhöhung erfolgt nämlich parallel zur Bevölkerungsent wicklung.
Ich sage Ihnen noch eines:
Die 2 000 zusätzlichen Bundesbeamten des BAMF, die ange kündigt wurden, sieht man bislang irgendwo am Horizont irr lichtern. Die hat noch niemand real gesehen. Aber bei den Ver waltungsgerichten in Baden-Württemberg ist die Zahl der Stellen schon um 16 aufgestockt worden. Das nehmen Sie bit te zur Kenntnis, Herr Wolf.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Lieber Kollege Lasotta, ich möchte einmal erleben, was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor allem der Bundesinnenminister mit uns machen würde, wenn wir uns plötzlich in die Asylverfahren einmischen würden. Das erklären Sie bitte einmal Ihren Parteikollegen in Berlin.
Ich möchte insbesondere einmal die Kollegen von der FDP/ DVP sowie die Kolleginnen und Kollegen von der CDU an sprechen, die sich schon fast ein Wettrennen geliefert haben, wer als Erster auf das Integrationsministerium losgehen darf.
Gewonnen hat heute die FDP/DVP, weil sie die Aktuelle De batte für die heutige Sitzung beantragen durfte. Dass Sie es kaum erwarten konnten, sieht man schon daran, dass Sie am 6. Juli eine Aktuelle Debatte zu einem Bericht beantragt ha ben, der erst am 22. Juli veröffentlicht wird. Das ist schon ei ne bemerkenswerte Leistung, die man anerkennen muss.
Von Ihnen ist wenig aktuell, Herr Zimmermann. Das wis sen wir.
Man kann in der Tat unterschiedlicher Meinung sein, wie man ein Integrationsministerium aufstellt und zuschneidet. Hierzu gab es in der Vergangenheit in den Bundesländern die unter schiedlichsten Modelle.
So wurde z. B. in Rheinland-Pfalz 2011 von Rot-Grün ein Mi nisterium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frau en geschaffen. Dieses Ministerium ist für das Aufenthalts- und Ausländerrecht zuständig. In Niedersachsen wurde von einer CDU/FDP-Regierung ein Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration neu geschaffen. In Nord rhein-Westfalen hat eine CDU/FDP-Regierung bereits im Jahr 2005 ein Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration geschaffen.
Weil Sie nichts dergleichen getan haben, haben wir im Jahr 2011 ein Integrationsministerium in Baden-Württemberg ge schaffen. Sie hingegen haben die Integration in Form einer Stabsstelle im Justizministerium versteckt, wo sie eine rand ständige Existenz geführt hat.
In Baden-Württemberg haben wir 2011 ein Integrationsminis terium eingerichtet, weil wir Integrationspolitik für eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe halten. Ich halte das nach wie vor für die richtige Entscheidung.
Wenn ich mir wegen der von Ihnen für die heutige Sitzung be antragten Aktuellen Debatte überlegen muss, wie Sie mit der Flüchtlingssituation in den vergangenen zwei Jahren umge gangen wären – mit einer Zuständigkeit beim Innenministe rium und mit einem Integrationsbeauftragten der Landesre gierung, der sich zum Thema Flüchtlinge eigentlich nie wahr nehmbar geäußert hat –, dann halte ich die Entscheidung, die wir getroffen haben, umso mehr für die richtige Entscheidung.
Die Kritik des Landesrechnungshofs bezieht sich nicht auf ei ne bestimmte Struktur. Der Rechnungshof empfiehlt auch kei ne bestimmte Struktur, sondern stellt verschiedene Modelle vor. Der Landesrechnungshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es der Landesregierung überlassen sei, sehr wohl auch auf symbolische Politik zu setzen und damit die Bedeutung bestimmter Politikfelder zu unterstreichen.
Ich würde schon sagen, dass das Integrationsministerium bei Integrationsfragen eine führende Rolle einnimmt. Herr Lasot ta, Ihre Wahrnehmung deckt sich absolut nicht mit meinen Er fahrungen. Wir sehen das in allen Bereichen. Das zeigt sich beispielsweise bei der Ressortabstimmung beim Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das er leben wir beim Partizipations- und Teilhabegesetz. Das erle ben wir aber auch in anderen Bereichen wie z. B. bei der in terkulturellen Öffnung der Landesverwaltung, insbesondere im Polizeibereich.
Aus meiner Sicht ist von den vier vom Rechnungshof vorge stellten Modellen ein eigenständiges Integrationsministerium nach wie vor die richtige Lösung. Wir stehen zu diesem Mi nisterium. Außerdem danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere der Ministerin für ihren Ein satz bei der Flüchtlingsfrage in den vergangenen Monaten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Wenn wir auf die Vorschläge schauen, die in dieser De batte gemacht worden sind, sehen wir: Die FDP/DVP schwelgt in alten Zeiten, als sie noch den Integrationsbeauftragten ge stellt hat. Das sind aber Zeiten, die niemand zurückhaben möchte, insbesondere nicht die kommunalen Integrationsbe auftragten oder die kommunalen Integrationsbeiräte und de ren Landesebene, LAKI und LAKA. Sie werden feststellen, dass niemand dahin zurückwill.