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Der Bericht macht aber auch deutlich, dass der Arbeitnehmer datenschutz – das wurde schon erwähnt – dringend gestärkt werden muss. Hier, meine Damen und Herren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Koalitionsverhandlungen in Berlin Erfreuliches ergeben haben. Nach dem Vorbild der Stiftung Warentest wird die Stiftung Datenschutz neu eingeführt. Danach sollen die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit überprüft werden. Das ist meines Erachtens ein sehr wichtiger Beitrag, damit der Selbstdatenschutz auch tatsächlich ausgeübt werden kann und nicht nur auf dem Papier steht.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal macht dieser Fünfte Tätigkeitsbericht zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich, den wir vorgelegt haben, deutlich, dass die beiden letzten Jahre für den Datenschutz in der Tat sehr turbulente Jahre waren. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, Herr Kollege Stoch, dass in diesem Datenschutzbericht offen die Themen angesprochen und die Probleme dargelegt werden, dass auch die Bigpoints schonungslos dargelegt werden und gesagt wird, was daraus zu folgern ist.

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Die CDU hat lange gebraucht. Sie braucht bei anderen Themen vielleicht ebenfalls noch ein bisschen. Aber es wird klappen, sie wird zur Einsicht kommen. Hier ist sie zur Einsicht gelangt. Es darf aber nicht dazu kommen, dass die Mittel, die bisher für den Datenschutz im öffentlichen und den im nicht öffentlichen Bereich eingesetzt wurden – und zwar unwirtschaftlich in zwei verschiedenen Bereichen –, gekürzt werden. Denn die Aufgaben, die auf uns zukommen, vor allem beim Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich, sind derart groß und vielfältig, dass wir tatsächlich eine schlagkräftige Behörde, einen schlagkräftigen Datenschutzbeauftragten brauchen, der mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet ist.

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Zwei Bereiche möchte ich noch einmal differenziert darstellen: Das ist auf der einen Seite der Datenschutz als Bildungsauftrag und auf der anderen Seite der Datenschutz als Organisationsfrage – das geht immer so ein bisschen durcheinander – in den Schulen.

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Worum geht es in diesem Antrag? – Wir sehen schon, dass es gute Ansätze gibt, den Datenschutz an den Schulen in NRW zu verbessern. Wir sehen aber auch, dass wir damit nicht am Ende sind, sondern dass der Datenschutz weiter ausgebaut werden muss, und zwar genau in den Bereichen „Datenschutzbeauftragter“ und „Medienbildung“.

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Wir müssen aber feststellen, dass es bei den Grundeinschätzungen und Grundüberzeugungen zum Datenschutz in den USA und in Europa andere Kulturen gibt. Das ist eine Tatsache, die wir feststellen müssen. Zu einer Freundschaft gehört auch, das offen anzusprechen und zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund der Abwägung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen und dem Datenschutz in den USA eine andere Abwägung getroffen wurde, als sie in Deutschland getroffen wurde. Das müssen wir nüchtern zur Kenntnis nehmen.

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Zweitens: Vorhin wurde der Datenschutz angesprochen. Herrschaft, den nehmen wir auch ernst! Das können Sie dem Datenschutzbericht entnehmen. Bei der Lkw-Maut hat sich noch niemand über mangelnden Datenschutz beschwert.

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In Satteldorf. – Ich will es nicht schwören, aber die Vermutung liegt nahe: Wenn wir da den Datenschutz gelockert hätten und die Mautdaten für diesen fraglichen Lkw freigegeben hätten, wenn wir zumindest bei schweren Straftaten den Datenschutz gelockert hätten, wäre man da vielleicht ein Stück weiter.

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Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ende des Jahres 2009, in dem das Thema Datenschutz bundesweit vielfach Schlagzeilen verursacht hat, ist mir ein klarstellendes Wort an dieser Stelle ganz besonders wichtig. Das Landesgeodatenzugangsgesetz schafft keine erweiterten Befugnisse zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten. Im Hinblick auf den Datenschutz nimmt das Gesetz eine fachneutrale Position ein. Damit ist zum einen gewährleistet, dass es den Standard des Landesdatenschutzgesetzes einhält, zum anderen steht es aber auch der Anwendung bereichsspezifischer fachrechtlicher Regelungen über die Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht entgegen.

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Stellungnahme der Landesregierung zum 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz ohne Frage ist der Datenschutz ein Thema von hoher alltäglicher, praktischer und zunehmender Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Auch ich möchte zunächst im Namen der CDU-Fraktion dem ausgeschiedenen ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Ulrich Lepper für seine Arbeit in den vergangenen Jahren sehr herzlich danken. Herr Lepper ist für die Erstellung des vorliegenden Berichts noch verantwortlich gewesen. Was er für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen geleistet hat, dokumentiert nicht zuletzt der vorliegende Bericht eindrucksvoll.

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Die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen wollen einen starken Datenschutz, der nur mit einer starken Datenschutzaufsicht funktioniert. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2011 das schwarz-gelbe Streichkonzert rückabgewickelt und nicht nur die zwischen 2005 und 2010 gestrichenen Stellen wieder aufgestockt, sondern bereits im Jahr 2011 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir haben auch mit diesem Haushalt 2016 insgesamt noch einmal zehn Stellen obendrauf gelegt. Das ist gut für den Datenschutz, das ist gut für die Menschen bei uns im Land, und das ist gut für den Standort NRW. – Vielen Dank.

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Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich dem ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit noch einmal meinen herzlichsten Dank für sein Engagement und seinen Einsatz für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit aussprechen.

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Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11158, den 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – dieser ist nachzulesen in Vorlage 16/2934 – und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu in Vorlage 16/3580 zur Kenntnis zu nehmen. – Ich stelle fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen mit der gerade beendeten Debatte diese Kenntnisnahme der Vorlagen 16/2934 und 16/3580 vollzogen hat.

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2. Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2014, Drucksache 18/1320, und zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1521 vom 17. Dezember 2014 (Drucksache 18/1690)

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Interessanterweise hat die CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der sich mir nicht so ganz erschließt. Die Erhöhungen werden von der CDU mit der Begründung wieder zurückgenommen, dass das Justizministerium kein überzeugendes Konzept hat. Das macht aber der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für Informationsfreiheit. Der macht das so kompetent, dass diese Aufgabe vom Verbraucherschutzministerium an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit weitergegeben wurde. Ich dachte, vielleicht besteht Konsens, weil Frau Klöckner im Haushalts- und Finanzausschuss betont hatte, dass dies ein wichtiges Zukunftsthema ist, das wir natürlich unbedingt angehen müssen.

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Im Übrigen möchte ich Ihnen sagen: Ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie Persönlichkeitsrechte und Datenschutz ausgerechnet bei dieser Klientel plötzlich so hoch hängen. Heute früh, als es um den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Asylbewerbern ging, haben Sie dieser Klientel genau diese Rechte verwehrt. Ich finde es etwas merkwürdig, dass es Ihnen ausgerechnet an dieser Stelle wieder einfällt.

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Herr Präsident, es wurden zwei Fragen gestellt. Die erste Frage betrifft den Datenschutz. Der Datenschutz

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Ärgerlich finden wir, dass der Datenschutz in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Dabei ist die Frage nach dem Datenschutz bei der Bewertung von IT-Sicherheitsstandards aus unserer Sicht sehr wichtig. Bei der Festlegung dieser Standards muss nämlich eine datenschutzrechtliche Verträglichkeit Berücksichtigung finden.

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Wie sieht es heute aus im Zusammenhang und im Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden? Im Fall Kevin war der mangelnde Austausch von Daten zwischen dem Casemanager, dem Amtsvormund und weiteren Stellen das eigentliche Kernproblem. Der aktuelle Fall zeigt deutlich, dass hier immer noch ganz konkreter Handlungsbedarf besteht. Datenschutz darf für uns als CDU-Fraktion kein Täterschutz sein, sondern er muss sich dem Kindeswohl unterordnen. Es kann doch nicht sein, dass der Datenschutz hier dazu benutzt wird, Straftaten zum Nachteil von Kindern

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Wenn sich ganz viele Institutionen und Einzelpersonen, die sich in Bremen und Bremerhaven um den Kinderschutz bemühen, einig sind, dass der Datenschutz in Bremen vor allem die Täter schützt, dann ist das doch ein Hilferuf: Helft endlich dem Kind! Wenn Schulsozialarbeiter um Beteiligung bitten und betteln müssen – lasst uns bei den Fallkonferenzen dabei sein, liebe Casemanager, wir sehen die Jugendlichen jeden Tag, wir wissen, wie es den Kindern wirklich geht, lasst uns mithelfen! –, dann kann man sich doch nicht wegen einer Dienstanweisung zurückziehen, weghören und irgendetwas von Datenschutz murmeln, meine Damen und Herren, und diejenigen eben nicht beteiligen.

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1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2009 – 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg 2008/2009 – Drucksache 14/5500

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Auf Antrag von uns Piraten diskutieren wir hier heute wieder einmal das Thema „Datenschutz“. Alle Fraktionen werden sich darin einig sein, dass Datenschutz total wichtig ist. Auch wenn man sich umhört, sagen einem alle: Daten sind das neue Öl. Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. – Aber ich frage Sie: Wenn es so ist, dass Daten das neue Öl sind, warum sind dann die Menschen nicht auch alle kleine Scheichs?

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ja, die Grünen melden sich sofort –, halte ich es für ein sehr wichtiges Abkommen. TTIP könnte man ganz gut mit unseren Wünschen zum Datenschutz koppeln, denn Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil auch des Austausches in Handelsbeziehungen. Insofern sehen wir den weiteren Beratungen mit Interesse entgegen. – Herzlichen Dank.

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An dieser Stelle möchte ich sagen, dass unser Gesetzentwurf keine Kritik am Datenschutz ist, wie er derzeit strukturiert ist. Bislang arbeiten die Datenschutzbehörden im Freistaat Bayern einwandfrei. Uns geht es einzig und allein darum, ein Gesetz verfassungs- und rechtsprechungskonform für die Zukunft zu gestalten. Wir wünschen uns, dass das, was von der Stelle in Ansbach bislang geleistet wird, auch weiterhin dort geleistet wird. Uns geht es nicht um eine Konzentration, sondern um die Nutzung von Synergien und darum, dem Datenschutz ein Alleinstellungsmerkmal zu verschaffen und ihn so auszustatten, dass er völlig unabhängig ist und vom Parlament kon

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Ich beziehe mich deshalb nur auf den Gesetzentwurf der SPD, der ein Problem enthält. Das wurde bereits ausgeführt. In der Bayerischen Verfassung steht eindeutig in Artikel 33 a Abs. 2: "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert … bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften …" Vom nichtöffentlichen Bereich ist hier leider keine Rede. So stellt sich die Frage, ob, wie im Gesetzentwurf der SPD vorgesehen, die Kontrolle Privater dem Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz tatsächlich schlicht als Geschäftsbereich zugeschlagen werden kann. Ich halte das für eine sehr kreative Idee. Aus unserer Sicht benötigen wir hierfür aus Gründen der Rechtssicherheit eine verfassungsrechtliche Ergänzung, die ich in diesem Fall allerdings für unproblema

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ten ist auch, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010, das die Unabhängigkeit der Regelungen bei der Datenschutzaufsicht in allen deutschen Bundesländern beanstandet hat, beachtet werden muss. Gleichzeitig ist klar, dass dieses Urteil keinen zwingenden Weg vorschreibt, der einzuschlagen wäre. Deshalb stellt sich jetzt die Frage, welches der zweckmäßige Weg ist. Ich meine, in dieser Frage muss man sehr wohl überlegen, ob es sich aus Anlass einer zwingend vorgeschriebenen Neuorganisation anbietet, zwei Bereiche zusammenzulegen, die bisher getrennt sind: den Datenschutz im öffentlichen Bereich und den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.

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Baustelle Datenschutz: Meine Damen und Herren, auch hier jahrelanges Nichtstun, was den Ausbau und was vor allem auch die Zusammenlegung des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes anbelangt. Es gab zwar im letzten Jahr eine Ankündigung, diese Zusammenlegung vornehmen zu wollen. Aber im Haushalt finden wir hierzu überhaupt keine Aussage und beileibe auch keine Mittel. Ich sage Ihnen: Sie sollten sich da einfach einmal an anderen Bundesländern orientieren, die den Datenschutz sinnvollerweise schon zusammengelegt haben, und ihn auch entsprechend mit Personal ausstatten.

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Genauso sieht es beim Datenschutz aus. Der Minister hat in seiner Regierungserklärung nicht einmal das Wort „Datenschutz“ in den Mund genommen. Das zeigt: Da ist auch in den nächsten Monaten und Jahren nichts zu erwarten.

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Demgegenüber ist der Datenschutz in der Privatwirtschaft, das heißt im nichtöffentlichen Bereich, ein typisches Feld der staatlichen Eingriffsverwaltung. Diese staatliche Aufsicht und Kontrolle ähnelt der Tätigkeit der Finanzämter, der Gewerbeaufsichtsämter und vieler anderer Behörden, die Gesetze vollziehen und darauf zu achten haben, ob sich Firmen, sonstige private Einrichtungen und die einzelnen Bürger an das halten, was Bundes- oder Landesgesetze vorschreiben. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht kann gegebenenfalls unmittelbar eingreifen, Firmen oder Einzelpersonen bestimmte Tätigkeiten verbieten, Bußgeldbescheide erlassen und vieles andere mehr. Das ist eine völlig anders geartete Tätigkeit als diejenige, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz gegenüber den Behörden des Freistaates Bayern wahrnimmt. Es gibt also sehr gute Gründe, die verschiedenen Tätigkeiten unterschiedlichen Behörden zuzuweisen.

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Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Nun lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen. Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1766, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!