Beate Merk
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Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die in den Ballungsgebieten stark steigenden Mieten bedeuten für viele Mieter eine erhebliche Belastung. Darüber sind wir uns alle einig. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir uns mit dem Thema Miete und insbesondere mit der Miethöhe beschäftigt haben und uns auch weiterhin, in die nächste Legislaturperiode hinein, damit beschäftigen werden. Das gilt nicht nur für die Bundespolitik, sondern auch für die Länder.
Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen habe ich vor Wochen, zuletzt am 24. Mai 2013, vorgeschlagen. Die Bundeskanzlerin hat diese rechtliche Möglichkeit nun selbst aufgegriffen. Wir machen sie zum Bestandteil des Wahlprogramms von CDU und CSU.
Die Regelung muss aber in eine vernünftige Gesamtkonzeption passen.
- Das ist ja auch nichts Schlimmes. Wenn ich das sage, bestätigen Sie zumindest, dass es so ist. Diese rechtliche Möglichkeit muss jedoch in eine Konzeption passen, die die Interessen von Mietern und Vermietern in einen angemessenen Ausgleich bringt. Wir brauchen eine ausgewogene soziale Balance in unseren Ballungszentren. Ich glaube, auch darüber sind wir uns einig. Allein mit der schnellen Forderung pauschaler Regelungen werden wir diesem Ziel nicht gerecht. Der Dringlichkeitsantrag ist auch nicht zu Ende gedacht. Er fordert eine flächendeckende Regulierung auch dort, wo kein Wohnungsmangel herrscht. Dies ist ein völlig unnötiger Eingriff in die Vertragsfreiheit,
und ich sage auch, dass dies ganz besonders in diesen Bereichen zu einer Hemmung von Wohnungsbau- und Wohnungssanierungsmaßnahmen führen könnte. Das muss man gut bedenken. Ich sage auch das, was uns unser Kollege Eberhard Rotter, in diesem Bereich als Experte ausgewiesen, deutlich gemacht hat: Über das gesamte Spektrum bedeutet dies, dass wir eine Vielzahl von Maßnahmen aufeinander abstimmen und miteinander verknüpfen müssen, sodass es wirklich eine Gesamtkonzeption aus einem Guss ist, die tatsächlich auch von allen als eine deutliche und sinnhafte Verbesserung angesehen wird.
Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER enthält sicherlich gute Gedanken – Stichwort: Regionalisierung -, dennoch meine ich, dass es sich um einen reinen Schaufensterantrag handelt. Denn - auch das hat Eberhard Rotter schon angesprochen – wir stehen wenige Tage vor Ende der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, meine lieben Kollegen; neue Regelungen können dort nicht mehr verabschiedet werden. Das wissen Sie auch.
Zuallerletzt: Wir haben die Kappungsgrenze zum frühestmöglichen Zeitpunkt bereits im März in München und ab dem nächsten Monat in über 60 Gemeinden Bayerns gesenkt. Die Wohnungsbauförderung wurde mit zusätzlichen 50 Millionen Euro auf insgesamt eine halbe Milliarde Euro für den Zeitraum 2013 und 2014 erhöht. Wir sind das Bundesland, in dem sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2012 die meisten Wohnungen fertiggestellt worden sind. Wir haben im März in einem umfassenden Paket schon den ersten Schritt einer solchen Konzeption, die aufeinander abgestimmt war, auf den Weg gebracht, als es darum ging, sich für die grundlegende Reform des ErneuerbareEnergien-Gesetzes einzusetzen, als es um eine wirksame Strompreisgrenze ging, als es um entsprechende Möglichkeiten ging, Wohnungsbauten und den Mietwohnungsbau mit Maßnahmen im steuerlichen Bereich weiter auf Vordermann zu bringen und mehr Unterstützung zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich habe ich auch bereits gesagt, dass wir das Thema "bezahlbarer Wohnraum" zum Inhalt unseres Wahlprogramms gemacht haben, mit dem wir nach der Wahl entsprechende Gesetze zum Schutz der Mieterinnen und Mieter auf den Weg bringen können.
- Wir haben eine ganze Menge auf den Weg gebracht, und wir werden auch weiterhin eine ganze Menge auf den Weg bringen. Reden Sie mir nicht ständig dazwischen, sondern hören Sie mir zu. Ich habe nämlich gesagt, dass wir dieses Thema bereits auf den Weg gebracht haben. Sie wissen auch, dass wir diese Gesetze nicht in München, sondern, wie Herr Hacker eben schon richtig gesagt hat, in Berlin umsetzen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dies ein Wahlkampfmanöver ist, lieber Herr Kollege Wörner, wollen wohl auch Sie nicht bestreiten. Wir brauchen ein sorgfältig abgestimmtes Gesamtkonzept, das letztlich zu mehr Investitionen im Mietwohnungsbau führt, das diejenigen ermuntert, die ihr Kapital in den Mietwohnungsbau stecken wollen. Das ist unser Ziel. Wenn das Angebot an Wohnraum erhöht wird,
dann schaffen wir es, dass die Mietpreise nicht mehr so exorbitant steigen. Wir lehnen Ihre Anträge deswegen ab, weil wir ein sinnvolles Gesamtkonzept bevorzugen und Ihnen ein solches auch vorlegen werden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Erlass eines Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 erforderlich. Ich bedanke mich beim Kollegen Franz Rieger, der das Gesetz umfassend dargestellt hat, und auch bei Herrn Dr. Fischer, der gerade noch einmal ein paar ganz elementare Punkte angesprochen hat. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für ihre Reden und sehr substanziierten Einlassungen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zeigt zwei Dinge. Zum einen werden die Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt. Zum anderen berücksichtigt der Entwurf die neu geschaffenen wesentlichen Leitlinien des Bundes für Bayern. Das Ganze passiert also auf der einen Seite verfassungsrechtlich korrekt und rechtsstaatlich – ganz selbstverständlich –, auf der anderen Seite aber auch sehr praxisgerecht.
Eines ist klar, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das oberste Ziel – diesbezüglich haben wir auch eine ganz große Übereinstimmung der Redner gehört – ist und bleibt der bestmögliche Schutz unserer Bevölkerung. Das ist der Grund, aus dem die Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das ist es auch, was die Menschen von ihrem Staat erwarten, was sie von ihm erwarten dürfen; denn wir haben es mit hochgefährlichen, rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern zu tun. Der Gesetzentwurf sieht daher als ein Vollzugsziel ganz ausdrücklich den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten vor, und zwar nicht nur vor schwerwiegenden Straftaten, sondern vor jeglichen weiteren Straftaten. Das erscheint mir auch richtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daneben steht ein zweites Ziel. Sicherungsverwahrung muss therapieorientiert und mit dem ganz klaren Ziel der Freilassung konzipiert sein. Wir wollen so viele Täter wie möglich durch therapeutische Maßnahmen erreichen. Wir wollen ihnen helfen, und wir wollen so ihre Gefährlichkeit effektiv mindern und letztlich auch wegbringen. Der Entwurf sieht daher für alle Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf wissenschaftlich fundierte Behandlungsmaßnahmen vor, egal zu welchem Zeitpunkt man sich dazu entschließt. Auch einer, der sich lange verweigert hat, hat selbstverständlich sofort,
wenn er denn zur Therapie bereit ist, das Recht, eine solche auch zu bekommen. Wir wissen aus Erfahrung aber auch: Das wird uns nicht bei allen gelingen. Es wird immer einen harten Kern von Straftätern geben, die einfach zu gefährlich sind, als dass man sie in die Freiheit entlassen darf. Diese sind nicht therapiewillig oder sie sind teilweise auch zur Therapie unfähig. Diese müssen weiter sicher verwahrt werden. Dazu, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, stehe ich ausdrücklich.
Nun hat unser Gesetzentwurf bereits in der Ersten Lesung großes und, wie ich finde, verdientes Lob erfahren. Auch in der Sachverständigenanhörung am 7. Februar wurde unser Gesetzentwurf insgesamt positiv bewertet. Es ist klar: Es gibt natürlich immer einzelne Aspekte, bei denen man, je nachdem, welchen politischen Standpunkt man nun vertritt, die Dinge anders sieht und vielleicht auch anders regeln würde. Entsprechend haben SPD und FREIE WÄHLER nach der Sachverständigenanhörung mehrere Änderungsanträge gestellt, die geprüft worden sind, denen wir aber nicht entsprochen haben. Sehr geehrter Herr Streibl, ich habe ein kleines Problem, weil Sie Punkte angesprochen haben, die in diesem Gesetz eigentlich erlaubt sind. Sie sprechen vom Tragen eigener Kleidung. Das ist selbstverständlich.
- Das gilt auch bei Vollzugsöffnung, aber nicht, wenn man in der Restanstalt ist und in die Nähe von Gefangenen kommt, z. B. dadurch, dass man in deren Nähe arbeitet. Nur hierfür gilt aus Sicherheitsgründen der Ausnahmefall. Ansonsten ist die eigene Kleidung selbstverständlich erlaubt. Dies ist auch dann erlaubt, wenn keine ganz gewichtigen und sicherheitsrechtlichen Aspekte dagegen sprechen, dass ein Sicherungsverwahrter an einer Beerdigung oder einer anderen Begebenheit teilnimmt. Ich denke, auch da sind wir beieinander.
Das Thema Telekommunikation ist auch nicht von vornherein gänzlich gestrichen. Selbstverständlich ist Telekommunikation in unseren Anstalten normalerweise nicht erlaubt. Da kann man sich sehr gut die Situation vorstellen. Wir wollen ja nicht, dass unsere Gefangenen plötzlich per E-Mail ihren Ausbruch oder Ähnliches planen. Im Bereich der neuen Sicherungsverwahrung in unserem neuen Gebäude haben wir verschiedene Möglichkeiten, deren Nutzung allerdings im Einzelfall genehmigt und auch in ihrer Ausdehnung entsprechend angeordnet werden müssen. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist logisch, dass zu den Lockerungen und zu den Vorbereitungen auf ein Leben in Freiheit auch gehört, dass man mit den Me
dien der Telekommunikation umgehen kann. - Damit habe ich die wesentlichen Punkte erwähnt.
Herr Dr. Fischer hat die Arbeitspflicht angesprochen. Dazu sage ich deutlich: Es geht immer um den Vollzugsplan, den jeder einzelne Sicherungsverwahrte ganz persönlich auf sich zugeschnitten bekommt. Dabei geht es darum, seine Gefährlichkeit ganz konkret zu reduzieren. Wenn Beschäftigung als Behandlungsziel vermerkt ist, dann – nur dann – soll nach meiner Überzeugung der Sicherungsverwahrte arbeiten müssen, weil es seiner Resozialisierung dient. Die Verletzung dieser therapeutisch begründeten Arbeitspflicht – Sie haben es schon gesagt – wird selbstverständlich nicht sanktioniert.
Wir wissen alle, dass Arbeit im Rahmen der Resozialisierung wichtig ist, weil die Menschen dadurch lernen, mehr Struktur in ihr Leben zu bringen. Dadurch kann sich das Selbstwertgefühl besser entwickeln, ebenso die Teamfähigkeit. Eng verbunden ist damit auch das Thema der sozialen Kontakte. Es geht um die Erprobung von Kommunikationsfähigkeit, von Konfliktlösungsfähigkeit und um die Erziehung zu sozialer Verantwortung. In diesem Sinne ist der Gesetzentwurf gut gelungen. Er geht auf die einzelnen Punkte ein.
Ich spreche auch das Thema der unbeaufsichtigten sexuellen Kontakte an. Dazu ist sehr viel gesagt worden. Wir sind der Überzeugung: Solange jemand für Lockerungen nicht ansteht, bleibt er gefährlich, und dann brauchen wir auch diese Treffen nicht. Sind Lockerungen jedoch möglich, dann können diese engen Kontakte auch außerhalb der Sicherungsverwahrung stattfinden. Ich glaube, das ist der richtige Weg, zu dem wir uns nach sehr langer, verantwortungsvoller Diskussion entschlossen haben.
Ich bitte Sie sehr herzlich um die Unterstützung dieses wichtigen Gesetzes.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuerst klarstellen: Selbstverständlich habe ich großes Verständnis dafür, dass ausländische Medien, vor allem Medien aus der Türkei, ein großes Interesse daran haben, bei diesem Prozess anwesend zu sein. Mir ist es jedoch auch ein großes Anliegen zu sagen, dass mir das, was in den letzten Wochen geschehen ist, sehr heftige Sorgen bereitet. Die richterliche Unabhängigkeit, die Unabhängigkeit unserer Gerichte, die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip sind in der letzten Zeit durch manche Äußerung massiv angegriffen worden. Ich bin sehr dankbar, dass heute dieses Thema in diesem Haus behandelt wird und wir darüber sprechen. Hier wurde im Großen und Ganzen mit großer Besonnenheit gesprochen, was nicht in allen Parteien außerhalb Bayerns so der Fall war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe für diese Unabhängigkeit und stelle mich als Justizministerin auch vor diese Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass ich die Entscheidung des Oberlandesgerichts akzeptiere. Das bedeutet aber nicht, dass ich sie mir zu eigen mache. Ich kritisiere diese Entscheidung nicht, sondern ich sage gar nichts dazu. Dies würde vielen anderen ebenfalls gut zu Gesicht stehen; denn einige Politiker und Journalisten sind hier mit ihren Rezeptbüchern auf das Gericht zugegangen. Frau Tausendfreund, das ist mehr als eine Diskussion über theoretische Lösungen. Die Staatsregierung und ich als Ministerin sind auch von den GRÜNEN aufgefordert worden, uns einzubringen und uns einzumischen. Das ist der falsche Weg. Das wäre ein Verfassungsbruch. Das tun wir nicht. Mich ärgert es massiv, wenn jemand sagt, er respektiere natürlich die richterliche Unabhängigkeit, und uns gleichzeitig auffordert: Tun Sie einmal etwas. Stellen Sie ein paar Stühle mehr rein etc. Das kann es nicht sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben unter der Leitung und entsprechend den Wünschen des Gerichts Unterstüt
zung geleistet. Das ist auch meine Aufgabe. Wir haben eine Menge getan. Wir haben den Schwurgerichtssaal umgebaut und ihn damit baulich und sicherheitstechnisch ertüchtigt. Sollte jemand glauben, dass dies nicht teuer wäre, so möchte ich ihm sagen, dass uns das bereits jetzt 1,2 Millionen Euro gekostet hat. Wir haben einen eigenen Zugang für die Nebenkläger und Anwälte eingerichtet, zusätzliche Aufenthaltsräume geschaffen, Sicherheitskonzepte und Einsatzpläne erstellt und unsere Wachtmeister in die Lage versetzt, sich auf die Schwierigkeiten des Prozesses vorzubereiten.
Wenn jemand sagt, dies sei ein Prozess wie jeder andere, ist dies aus gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Sicht selbstverständlich richtig. Wir sollten uns aber auch immer wieder vergegenwärtigen, was die Richter hier zu leisten haben. Herr Arnold, die Zahlen ändern sich ständig, weil weitere Zulassungen erfolgen. Wir haben momentan 74 Nebenkläger mit über 50 Anwälten. Wir haben etwa 600 Zeugen, die einvernommen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass der Prozess möglicherweise bis zu zwei Jahre dauern wird. Dies alles muss ein Gericht erst einmal bewältigen. Daraus wird deutlich, dass es sich in diesem Fall um einen Ausnahmeprozess handelt. Aus diesem Grunde sollten wir respektieren und akzeptieren, dass das Gericht Entscheidungen getroffen hat, die ganz gezielt darauf gerichtet sind, dass dieses Verfahren in einem möglichen Revisionsverfahren hält.
Darauf kommt es an. Daran werden wir gemessen.
Aus meiner Sicht gibt es zu diesem Verfahren nichts anderes mehr zu sagen. Wir stehen jetzt vor der Situation, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen worden ist. Das ist auch der richtige Weg; denn wenn jemand über ein Gericht urteilt, dann ein anderes Gericht, kein Politiker, kein Journalist und auch sonst niemand.
Lassen Sie mich aber noch eines sagen: Wir haben hier ein Verfahren mit 74 Nebenklägern. In anderen Fällen haben wir aufgrund der Globalisierung Verfahren mit einer großen Anzahl an Angeklagten, weil es in diesen Fällen um mafiöse Geflechte geht. Mit solchen Verfahren sind größere Schwierigkeiten verbunden. Wir müssen uns deshalb natürlich darüber Gedanken machen, ob unser Gerichtsverfassungsgesetz dieser neuen Situation und den neuen technischen Möglichkeiten noch angemessen ist.
Ich verstehe sehr wohl, dass man in diesen Fällen überhaupt kein Risiko eingehen will und kann. Wir werden uns in dieses Verfahren nicht einmischen. Wir sollten aber für die Zukunft – etwas anderes wäre zeitlich gar nicht möglich – das GVG ansehen und prüfen, ob für den Fall solcher Prozesse daran etwas geändert werden muss. Die Vorredner haben sehr deutlich gemacht, dass dies eine schwierige Aufgabe ist; denn Frau Tausendfreund, es gibt keine gleichen Verhältnisse im Gerichtssaal, in dem das Gericht sitzt, und in einem anderen Saal. Wir müssen uns daher mit ganz schwierigen Problemen auseinandersetzen und dürfen nicht aus der Hüfte schießen. Wir müssen sehr sorgfältig prüfen, wenn ein solches Gesetz Bestand haben soll. Ob es letztlich eine Klarstellung, eine Ergänzung oder eine Änderung geben wird, ist egal. Wir sollten jedoch in dieser Richtung tätig werden. Ich habe mich dazu bereit erklärt und angekündigt, dass ich dieses Thema in der nächsten Justizministerkonferenz ansprechen möchte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage noch einmal: Lassen wir das Gericht seine hoch anspruchsvolle Arbeit tun. Warten wir ab, was das Bundesverfassungsgericht sagen wird. Wir haben, wie ich bereits dargelegt habe, dem Gericht die notwendigen Mittel für die Ertüchtigung des Saales zur Verfügung gestellt. Wenn eine weitere Maßnahme notwendig werden sollte, werden wir die dafür nötigen Mittel selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich appelliere an Sie alle, die richterliche Unabhängigkeit, das Gewaltenteilungsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip als große Aufgaben unseres Plenums zu betrachten und den Menschen den Hintergrund zu erklären. Damit können wir im Moment am meisten erreichen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Verlässlichkeit, Vertrauen und Sicherheit, dafür steht der bayerische Doppelhaushalt 2013/2014. Das zeigt, dass sich die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung mit unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer an der Spitze für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger auszahlt. Sie zahlt sich vor allem für die Kinder und jungen Menschen in unserem Land aus; denn mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 tilgen wir Schulden und investieren in die Zukunft unseres Landes, in Bildung und Forschung, für Kinder und Familien.
Verlässlichkeit, Vertrauen und Sicherheit, dafür stand die bayerische Justiz in der Vergangenheit, dafür steht sie heute, und dafür wird sie auch in Zukunft stehen. Dafür setze ich mich mit ganzer Kraft ein. Der Doppelhaushalt 2013/2014 ist ein Riesenschritt nach vorne. Das Haushaltsvolumen steigt um 5,7 % auf 2 Milliarden Euro. Konkret bedeutet das mehr Personal, verbesserte Sicherheit, zweckmäßige und moderne Justizgebäude, Maßnahmen zur Prävention vor Gewalt und vor Sexualstraftaten und Verbesserungen im Verbraucherschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Justizhaushalt wird oft vergessen, dass die Kosten für den einzelnen Steuerzahler überschaubar sind. Das ist nicht einfach so dahergesagt. Der Justizhaushalt finanziert sich über seine enormen Einnahmen zum erheblichen Teil selbst. Der Justizetat mit Gesamteinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr ist unangefochten der Einzelplan mit dem höchsten selbst verdienten Kostendeckungsbeitrag. Nur die allgemeine Finanzverwaltung erwirtschaftet über die Steuereinnahmen noch mehr. Die bayerische Justiz kostet den Steuerzahler 6,19 Euro im Monat. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist weniger als ein Kinobesuch. Auch die Maß Bier auf dem Oktoberfest ist teurer.
Die von der Wirtschaft gezahlten Geldbußen helfen uns, die Opferhilfe in Bayern auszubauen, und das ohne nennenswerte Belastung für den Steuerzahler. Ich freue mich, dass die Justiz mit der Stiftung Opferhilfe eine Möglichkeit hat, den Opfern zur Seite zu stehen. Es ist so wichtig, dass wir Opfern von Straftaten jede notwendige Hilfe zukommen lassen. Oft leiden sie noch lange an den Folgen der Tat, und das auch wirtschaftlich. Hier ist die Stiftung Opferhilfe ein Rettungsanker. Wenn bei den Tätern nichts zu holen ist, wenn alle anderen Entschädigungsmöglichkeiten ausscheiden, dann leistet diese Stiftung schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Die Stiftung ist im Herbst dieses Jahres sehr erfolgreich gestartet. Sie kann mit den Einnahmen der ersten drei Monate − das sind etwa 350.000 Euro − bereits eine ganze Menge für Verbrechensopfer tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP aus dem Jahr 2008 steht: Wir streben die Verbesserung der Personalausstattung der Justiz mit 400 Stellen an. Herr Fischer, Sie erinnern sich daran. Diese Vorgabe haben wir erfüllt, ja, wir haben sie weit übertroffen.
In den Doppelhaushalten 2009/2010 und 2013/2014 sowie im Nachtragshaushalt 2012 wurden und werden 745 neue zusätzliche Planstellen für die Justiz ausgebracht.
Rechnet man die privaten Sicherheitskräfte dazu, sind es über 1.000 zusätzliche Arbeitskräfte für die Justiz. Das ist mehr als in den drei vorangegangenen Legislaturperioden zusammengenommen. Dies haben wir in Zeiten geschafft, in denen die Justiz in den meisten anderen Ländern teilweise massiv Personal abbauen muss. Andere Länder bauen Mitarbeiterstellen ab, wir
stellen neue Mitarbeiter ein. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal bayerischer Justizpolitik.
Die Stellenmehrungen für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und selbstverständlich auch für den Justizvollzug sind ein wichtiges Signal. Sie sind ein Signal, dass der Freistaat Bayern auf eine schnell und qualitativ hochwertig arbeitende Justiz Wert legt. Sie sind ein Signal für den Wirtschaftsstandort Bayern und nicht zuletzt ein Signal für die innere Sicherheit und die Erhaltung des Rechtsfriedens in unserem Land. Allein in diesem Doppelhaushalt erhalten wir 226 neue, zusätzliche Planstellen. Das bedeutet konkret 80 neue Richter und Staatsanwälte, 48 neue Rechtspfleger, 38 zusätzliche Bewährungshelfer, 60 zusätzliche Mitarbeiter im Justizvollzug, von Stellenhebungen ganz zu schweigen. Damit garantieren wir eine gut ausgestattete, moderne und leistungsfähige Justiz.
Wir garantieren für eine Justiz, die für eine schnelle Durchsetzung des Rechts sorgt und diejenigen schützt, die sich nicht selbst helfen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der kommende Doppelhaushalt schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass wir die Sicherheit in unseren Gerichtsgebäuden weiter verbessern. Der Mord an unserem Staatsanwalt Tilman Turck in Dachau vor nahezu einem Jahr ist unvergessen. Der Kern unserer neuen Sicherheitsphilosophie lautet daher: Wir führen in allen bayerischen Gerichtsgebäuden zu Sitzungszeiten lückenlose Zugangskontrollen ähnlich wie auf den Flughäfen durch. Neben Nordrhein-Westfalen sind wir derzeit das einzige Land mit so hohen Sicherheitsstandards. Selbstverständlich war die Einführung dieser Standards nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb bin ich stolz auf das umfangreiche Sicherheitspaket, das wir gemeinsam geschnürt haben. 140 neue, zusätzliche Wachtmeisterstellen und 42 Millionen Euro an Sachmitteln sind ein deutliches Plus an Sicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gerichtsgebäude müssen Würde ausstrahlen, ohne einzuschüchtern, und müssen eine offene vertrauensvolle Atmosphäre schaffen. Justitia braucht Platz. Sie braucht Räume, die ein effektives Arbeiten fördern. Der Doppelhaushalt 2013/2014 lässt uns in dieser Hinsicht kräftig investieren: mit Hochbaumitteln von jährlich 81 Millionen Euro und 16 Millionen Euro an Verstärkungsmitteln. Die Regierungsfraktionen können wichtige Infrastrukturprojekte in ganz Bayern verwirklichen. Wir werden unsere laufenden Bauvorhaben zügig vorantreiben und möglichst bald
abschließen, etwa die Justizvollzugsanstalt AugsburgGablingen − Fertigstellung 2015 − oder den Neubau für die Sicherungsverwahrung in Straubing.
Wir nehmen auch zahlreiche zentrale Neubauvorhaben in Angriff. Der Neubau des Strafjustizzentrums am südlichen Oberwiesenfeld in München und die Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für Prozesse mit höchster Sicherheitsstufe auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim sind zwei unserer sehr wichtigen Projekte. Wir werden aber auch den Bau neuer Gerichtsgebäude zum Beispiel in Günzburg und Haßfurt, eines Sitzungssaalgebäudes in Memmingen und eines Gebäudes für die Strafabteilung des Landgerichts in Nürnberg realisieren.
Kolleginnen und Kollegen, Verlässlichkeit, Vertrauen, Sicherheit: Dafür steht nicht nur der Haushalt, sondern dafür steht auch die bayerische Rechtspolitik. Im Schutz derjenigen, die ihre Rechte selbst nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können, besteht der wichtigste Auftrag an die Rechtspolitiker.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechtsstaat muss die Schwachen schützen und er muss ihnen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Deswegen ist es mir ein ganz besonderes, ein ganz persönliches Anliegen, die Belange unserer Kinder in den Vordergrund zu stellen. Deshalb setze ich mich seit Langem dafür ein, dass die bereits erfolgreich praktizierten Modelle der vertraulichen und der anonymen Geburt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dem Bayerischen Landtag bin ich dankbar, dass er diesen Kurs mit großer Mehrheit unterstützt. Der Schutz der Kinder vor Gewalt und vor sexuellem Missbrauch ist mir ein Herzensanliegen. Deshalb werden wir unser Präventionsprojekt "Kein Täter werden − Bayern" an der Universität Regensburg fortsetzen. Männern mit pädosexuellen Neigungen wird dort therapeutische Hilfe angeboten, bevor ihre Neigungen zu Missbrauchstaten führen.
Ich habe aber auch die Fälle im Blick, in denen es trotzdem nicht gelingt, sexuellen Missbrauch zu verhindern. In diesen Fällen muss alles getan werden, um den Opfern zu helfen und um zukünftige Taten zu verhindern. In dem durch die Staatsregierung eingesetzten Forum "Missbrauch" haben wir unter Mitwirkung hochkarätiger Fachleute gute Vorschläge entwickelt und vieles davon inzwischen auch umgesetzt. Darüber hinaus sind Änderungen im Strafrecht erforderlich, insbesondere eine Verlängerung der Verjährungsfrist und eine Anhebung der Strafrahmen. Für diese Ziele habe ich mich auch auf Bundesebene eingesetzt, und ich werde das weiter intensiv tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine konsequente Strafverfolgung, gepaart mit präventiven Maßnahmen, bietet den wirksamsten Schutz vor Straftaten. Das Herzstück des neuen bayerischen Vollzugsgesetzes ist der Ausbau der Sozialtherapie. Damit meine ich keinen Kuschelvollzug, sondern etwas ganz anderes. Der bayerische Strafvollzug ist für seine konsequenten, harten Anforderungen bekannt. So muss es bleiben. Wir dürfen aber nicht vergessen: Jede Investition in Resozialisierung ist auch eine Investition in die Sicherheit unserer Gesellschaft. Mit unserem Ausbauprogramm habe ich bis heute weitere 98 Therapieplätze in den sozialtherapeutischen Einrichtungen geschaffen, zusätzlich zu den 217 bereits vorhandenen. Damit stehen in Bayern 168 Plätze für die Behandlung von Sexualstraftätern zur Verfügung und 147 Therapieplätze für Gewaltstraftäter. Bis Ende des Jahres 2013 werden weitere 70 Therapieplätze für Gewaltstraftäter hinzukommen.
Kolleginnen und Kollegen, Verlässlichkeit, Vertrauen, Sicherheit: Dafür steht auch der bayerische Verbraucherschutz. Im Jahr 2008 war Bayern noch das einzige Land, das den Verbraucherschutz im Justizressort angesiedelt hat. Mittlerweile findet unser Beispiel mit Rheinland-Pfalz und Berlin Nachahmer, und ich prognostiziere: Dabei wird es nicht bleiben. Kaum ein politisches Thema ist so vielfältig und dynamisch wie das Thema Verbraucherschutz.
Wichtig ist in diesem weiten Aufgabenfeld die gute, fast partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beiden großen Verbraucherverbänden Verbraucherzentrale Bayern − VZ − und Verbraucherservice Bayern − VSB. Diese Zusammenarbeit haben wir noch intensiviert. VSB und VZ unterhalten in Bayern ein nahezu flächendeckendes Netz von Beratungsstellen. Damit stellen sie sicher, was in einem Flächenstaat wie Bayern unverzichtbar ist: vor Ort bei den Menschen zu sein und sie dort zu beraten. Im neuen Doppelhaushalt wird diese Arbeit durch die Aufstockung um zwei Personalstellen pro Verband und mit weiteren finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gestärkt. Insgesamt fördern wir die Verbraucherverbände mit knapp 4 Millionen Euro.
Eine der größten Herausforderungen entsteht im Zusammenhang mit dem Internet. Dabei haben wir für die Verbraucher Wichtiges erreicht. So konnten wir in der EU-Verbraucherrechterichtlinie die sogenannte Buttonlösung zum Schutz vor Kostenfallen verankern, die seit dem 1. August 2012 geltendes Recht in Deutschland ist. Dafür haben wir gekämpft.
- Das sind nicht nur fremde Federn, Herr Arnold, das sind Federn, die wir nach Berlin gebracht haben. Wir haben uns dafür in Berlin eingesetzt. Wir haben dies als unser Projekt eingebracht.
Ein Mehr an Schutz und Sicherheit ist nicht nur in der digitalen Welt notwendig. Wir haben uns deshalb mit Nachdruck im Bundesrat für schärfere Sanktionen bei unerlaubter Telefonwerbung sowie für eine Stärkung des Anlegerschutzes eingesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe letzte Woche an dieser Stelle daran erinnert, welch wertvolles Gut die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit unserer Gerichte ist. Sie ist ein Kernelement der staatlichen Gewaltenteilung. Es liegt an uns, diese Errungenschaft zu bewahren. Mein Dank gilt allen Kollegen und Kolleginnen, die in unseren Gerichten, in unseren Staatsanwaltschaften, in den 36 Justizvollzugsanstalten und im Ministerium ihren Einsatz für die bayerische Justiz erbringen. Sie leisten hervorragende Arbeit mit großem Engagement. Sie setzen sich für Sicherheit, Gerechtigkeit und inneren Frieden ein. Sie sind ein wichtiges Element unseres Wirtschaftsstandortes. Dafür gilt ihnen mein Dank.
Der vorliegende Doppelhaushalt bedeutet eine Stärkung unserer Justiz. Ich danke allen, die uns dabei kräftig unterstützt haben: dem Arbeitskreis Recht mit seiner Vorsitzenden Petra Guttenberger und allen seinen Mitgliedern. Ebenso danke ich dem Haushaltsausschuss mit seinem Vorsitzenden Georg Winter. Dank gebührt unserem Berichterstatter Alexander Radwan. Mein Dank gilt auch den beiden Koalitionsfraktionen − Ihnen, lieber Herr Dr. Fischer, sowie Herrn Georg Schmid, der momentan nicht anwesend sein kann.
Mein Dank gilt dem Finanzminister Dr. Markus Söder, den Kabinettskollegen und unserem Ministerpräsidenten.
Meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren, in diesem Sinne bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zum Einzelplan 04.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die konstruktive Diskussion. Vielen Dank für die Anmerkungen, vor allem zu den Themen Personalsituation und Verbraucherschutz. Herr Arnold, ich weiß, dass es nicht in Ihrem Sinne ist, dass der Verbraucherschutz im Justizministerium angesiedelt ist. Zumindest was den rechtlichen Verbraucherschutz
angeht, ist er dort richtig angesiedelt. Dies merkt man daran, dass die meisten Initiativen, die in den Bundesrat zu Verbraucherschutzthemen eingebracht werden, aus Bayern stammen. Das ist ein deutliches Signal.
Wir waren gerade in der Finanzpolitik sehr aktiv, haben die Gesetzgebung intensiv begleitet und unsere Gedanken dazu eingebracht. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Thema Bildung selbstverständlich für uns ein wichtiges Thema ist. Ich verweise auf den Modellversuch, den wir gemeinsam mit dem Kultusministerium in den Schulen auf den Weg gebracht haben. Dabei geht es vor allem um die Finanzbildung. Kinder sollen sich nicht verschulden. Kinder sollen mit Geld umgehen können. Das Internet und auch die Frage, wie man mit Werbung umgehen soll, sind dabei wichtige Themen.
An den Volkshochschulen läuft ein Projekt für Erwachsene, die zu Verbraucherberatern ausgebildet werden.
Lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zur Personalsituation sagen. Hier wurde von Herrn Streibl bemängelt, dass unsere Justiz nicht schnell genug sei. Dies kann man der bayerischen Justiz nun ganz und gar nicht vorwerfen; denn sie gehört zu den schnellsten in Deutschland. Wenn man die Evaluation bis zum Ende durchliest, stellt man fest, dass die Menschen immer von völlig falschen Längen der Verfahren ausgehen. Sie glauben nämlich, dass die Verfahren um ein Vielfaches länger seien, als das tatsächlich der Fall ist. Beim Strafrecht können wir feststellen, dass wir sogar die Wunschvorstellungen unserer Kunden unterschreiten, weil wir so schnell arbeiten. Darauf darf die Justiz sehr wohl stolz sein.
Der Ernennungsstau bei den Gerichtsvollziehern war das gebe ganz klar zu - ein großes Thema. Richtig ist aber auch, dass wir im Doppelhaushalt 2013/2014 diesen Ernennungsstau komplett abbauen werden.
Herr Schindler, Sie haben das Problem der Bewährungshelfer angesprochen. Wir haben heute mit 85 Probanden eine extreme Belastung unserer Bewährungshelfer. Die Stellenmehrungen führen aber dazu, dass wir auf 75 Probanden heruntergehen können. Das bedeutet, dass wir im Ländervergleich im guten Mittelfeld liegen und damit eine enorme Entspannung bekommen.
Was die prekären Beschäftigungsverhältnisse angeht, sage ich: Richtig, wir hatten zu lange Kettenarbeitsverträge. Für mich war es enorm schwer, hier wirklich mit der Schere reinzugehen. Wir konnten aber jetzt alle Befristungen über fünf Jahre mit Dauerverträgen versehen. Bis zum Ende 2014 werden alle Befristungen über drei Jahre durch dauerhafte Verträge er
setzt. Das ist eine gute Entwicklung, mit der wir leben können. Teilweise wird es immer noch Befristungen wegen Schwangerschaftsvertretungen und Ähnlichem geben. Ich glaube, damit kann man auskommen.
Die Richterbesoldung ist ein Thema, das Frau Stahl angesprochen hat. Mit den Strukturverbesserungen, die wir jetzt durch die Besoldungsreform bekommen, werden wir in der Besoldung unserer Richter bundesweit das höchste Niveau erreichen. Damit können wir uns, glaube ich, sehen lassen. - Zur Wiederbesetzungssperre hat Frau Kollegin Guttenberger sehr ausdrücklich und umfassend Stellung genommen. Sie ist auf drei Monate verkürzt worden, und wir haben jede Menge Ausnahmen: Justizwachtmeister, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher. Wir haben auch Verkürzungen bei den Richtern, sodass wir sie, glaube ich, inzwischen auf ein erträgliches Maß haben senken können. Ich will sie ja auch nicht, aber wir müssen wohl mit ihr leben.
Zum Schluss komme ich auf das Thema Sozialtherapie. Wir haben 385 Therapieplätze. Damit können wir jedem Strafgefangenen, der für eine Therapie geeignet ist, einen Therapieplatz anbieten. Ich möchte aber da nicht stehen bleiben, sondern daran weiterarbeiten. Das ist ein wichtiges Thema. Da bitte ich auch um Ihre Unterstützung. Ich meine aber: Das, was wir für dieses Jahr, für die nächsten beiden Jahre des Doppelhaushalts vorlegen können, kann sich − weiß Gott − sehen lassen. Es ist eine deutliche, enorme Verbesserung für die bayerische Justiz. Ich bin stolz darauf und bedanke mich bei denjenigen, die für diesen Erfolg mitgekämpft haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich schon, in welchem Rechtsstaat wir leben,
wenn ein Volksvertreter wider besseres Wissen Unsicherheit und Zweifel bei den Menschen in die Sachverständigen und die Justiz schürt. Herr Streibl, Sie lassen sie glauben, dass ein Gericht bei uns bewusst, einfach so, einen Menschen wegsperrt, obwohl Sie es als Rechtsanwalt besser wissen. Sie sprechen hier von der Spitze eines Eisbergs.
Es geht hier um einen Menschen und seine Freiheit. Es geht hier darum, sicher festzustellen, ob die Voraussetzungen für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen oder nicht,
ob er psychisch krank und für die Allgemeinheit gefährlich ist oder nicht.
Darauf komme ich noch zurück. Aber zuerst einmal stelle ich fest, Herr Streibl, dass Sie mit Ihren Anträgen von heute und von letzter Woche die Unabhängigkeit der Gerichte infrage stellen.
Ich sage Ihnen auch, Herr Streibl: Wenn diese Unabhängigkeit leidet, tragen Sie die Verantwortung dafür.
Wie schon gesagt: Hier geht es um etwas anderes als um politischen Aktionismus. Hier geht es um ein zentrales Fundament unseres Staates.
Das habe ich bereits gesagt.
Herr Aiwanger, am Donnerstag werde ich hier im Rechtsausschuss berichten.
Da können Sie hingehen. Sie brauchen mich jetzt nicht ständig zu unterbrechen, denn ich habe darauf hingewiesen -
Ich habe darauf hingewiesen, dass es um einen Menschen geht. Es geht aber auch darum, dass die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter in unserem Lande hier sehr deutlich infrage gestellt wird, wenn Sie wie zum Beispiel letzte Woche unter der Überschrift "Unabhängige und transparente Justiz" unabhängigen Gerichten vorschreiben wollen, welche Beobachter sie bei Begutachtungen hinzuziehen sollen. Das ist eine Gewaltenteilung der ganz besonderen Art, die Sie uns hier zumuten.
So funktioniert also die unabhängige, transparente Justiz im Land der FREIEN WÄHLER!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, dass die Justiz an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist,
wenn sie zum Beispiel ein Verfahren wiederaufrollen und es neu überprüfen lassen möchte. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens hat hohe Hürden zu überwinden.
- Hören Sie bitte zu. Diese hohen Hürden muss man auch erst einmal überwinden können. Man braucht dazu die entsprechenden Möglichkeiten. Nachdem diese gefunden worden sind, hat die Justiz sofort darauf hingewirkt.
Im Moment überprüft die Staatsanwaltschaft in Regensburg, ob die Wiederaufnahme in die Wege geleitet wird.
- Das ist schön, wenn Sie das so sehen.
Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, erneut zu überprüfen, obwohl im September bereits eine entsprechende Überprüfung vonstatten gegangen ist, ob auch heute noch die Voraussetzungen für die Unterbringung vorliegen oder nicht. Das, meine ich, ist sowieso der wesentliche Teil dieser gesamten Überprüfung.
Meine Damen und Herren, hier wird vom Gutachter Simmerl gesprochen, der in einem Betreuungsverfahren zuständig war. Es trifft nicht zu, dass dieses Gutachten später überhaupt keine Berücksichtigung gefunden hat. Selbstverständlich wird jährlich überprüft, ob ein Mensch, der bei uns in der Psychiatrie untergebracht worden ist, auch weiterhin dort untergebracht werden soll.
Das Gutachten des Gutachters Simmerl ist selbstverständlich in die nächste Überprüfung eingeflossen; denn es wurde sofort vom entsprechenden Gericht an die Vollstreckungskammer gegeben. Ich kann Ihnen sagen: Drei Fachärzte waren im Hinblick auf diese Unterbringung einbezogen. Ich möchte das noch einmal sehr klar sagen: Drei Fachärzte, qualifizierte, hoch renommierte Fachärzte der Psychiatrie, Fachärzte, die zertifiziert sind, darunter ein Facharzt, der übrigens auch von der Verteidigung des Betroffenen M. gewünscht worden war. Dieser Facharzt hat im Jahr 2010 den Betroffenen M. mehrere Stunden lang exploriert und ein entsprechendes Gutachten geschrieben.
Es trifft also nicht zu, wie immer wieder suggeriert wird, dass ein Gericht einfach nur eine Entscheidung getroffen hat. Vielmehr ist diese Entscheidung auf der Grundlage fachärztlicher Gutachten getroffen worden. In diesen fachärztlichen Gutachten wurde festgestellt, dass der Betroffene M. eine Straftat begangen hat,
dass er psychisch krank ist und dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist und deswegen untergebracht werden soll. Deswegen haben die Gerichte entsprechend entschieden.
Nichtsdestotrotz werden, wie ich es soeben schon gesagt habe, die Staatsanwaltschaften die Überprüfungen beantragen. Ich sage "beantragen"; denn die Entscheidung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob die Wiederaufnahme ins Leben gerufen wird und ob jetzt die Überprüfung der Unterbringung unter Beiziehung eines externen Gutachters, so wie das die Staatsanwaltschaft beantragt hat, erfolgt, trifft niemand anders als die Gerichte. Das muss ich noch einmal ganz klar sagen. Das ist Rechtsstaat. Im Sinne dieses Rechtsstaats haben wir gehandelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Justiz und das Recht nicht so schnell sind, wie das inzwischen oftmals unsere Gesellschaft ist, das mag für den einen oder den anderen bedauerlich sein.
Ich denke aber, dass die Justiz und die Gerichtsverfahren in diesem Land Zeit brauchen, um ordnungsgemäß zu prüfen. So und nicht anders, Herr Aiwanger.
Herr Aiwanger, wenn ich eines noch sagen darf: Wenn Sie sich mit dem Verfahren befasst hätten, würden Sie feststellen, dass das, was Sie hier sagen, nicht stimmt. Es stimmt nicht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf einige Vorwürfe eingehen: Frau Aures, wenn Sie die Protokolle − sie sind sehr ausführlich − gelesen und die Rechtsexperten in Ihren Reihen zurate gezogen hätten − Sie haben den Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses in Ihren Reihen −, würden Sie nicht erschrecken, wenn Sie die Zeitung lesen. Sie verstünden auch, dass Recht nicht im Schweinsgalopp betrieben werden kann, sondern Besonnenheit und Sorgfalt erfordert, vor allen Dingen dann, wenn es um ein Freiheitsrecht geht.
Lieber Herr Pohl, Sie wissen genau, dass die Wiederaufnahme keine Goodwill-Entscheidung ist. Ich kann
es mir noch so sehr wünschen, ich kann es noch so sehr wollen − wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, habe ich als Justizministerin, wie sonst auch, nach den Gesetzen des Rechtsstaates zu handeln; das tue ich. Ich wiederhole: Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist das nicht möglich. Durch einen Bericht am Freitag sind die Voraussetzungen evident geworden; darauf habe ich reagiert. Das war die erste Möglichkeit zu reagieren, und diese habe ich genutzt. Tun Sie bitte nicht so, als ob man ein Wiederaufnahmeverfahren schnell aus dem Handgelenk schütteln könnte. Gerichtliche Entscheidungen müssen aus gutem Grund auch eine gewisse Bestandskraft haben. Da die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nun zum Wiederaufnahmeverfahren.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir bald mit Ergebnissen aufwarten können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man von einem Kollegen der Opposition der Lüge im Landtag bezichtigt wird, Frau Stahl, dann ist es sehr wohl
normal zu sagen, dass man sich im Landtag dazu äußern wird. Das möchte ich einmal ganz klar zum Ausdruck bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss schon sagen: Es ist eine Unverschämtheit, mir eine Lüge vorzuwerfen, vor allen Dingen nach dem Bericht, den ich im Rechtsausschuss gegeben habe. Herr Streibl, Sie sagen, das belastende Material liege vor. Sie sprechen von Dingen, die hier nicht vorgetragen worden seien, obwohl ich das hätte tun müssen. Das Protokoll spricht Gott sei Dank eine andere Sprache. Ich muss ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe kein Verständnis dafür, wenn man mit Mutmaßungen über die mediale Bande spielt, um den Fall eines kranken Menschen als Trittbrett für eine politische Hetzkampagne zu benutzen.
Herr Streibl, das, was Sie machen, grenzt an üble Nachrede; das grenzt an Verleumdung.
Ich möchte jetzt nicht auf das Thema Abschaffung des Weisungsrechts eingehen − das hat Kollege Heike schon eingehend angesprochen. Ich frage mich aber, ob Sie bei meinem Bericht im Rechtsausschuss zugehört haben. Ich habe ein außerordentlich schweres Verfahren in seinem ganzen schwierigen komplexen Zusammenhang dargestellt. Frau Stahl, Sie sagen, ich hätte mich über den Betroffenen lustig gemacht. Ich empfinde das als empörend, als nichts anderes.
- Jetzt spreche ich; bitte lassen Sie mich sprechen; ich habe vorher auch nicht dazwischengequatscht.
Ich habe ganz klar deutlich machen wollen, was dieser Mann geschrieben hat. Ich habe deutlich machen wollen, was er vorgelegt hat, deutlich machen wollen, dass er an einem verzerrten Wahrnehmungsbild litt bzw. leidet. Das habe ich getan. Ich habe mich in keiner Weise lustig gemacht.
Ich möchte im Zusammenhang mit den gesamten Vorwürfen eines vorausschicken: Der Bericht, den ich abzugeben hatte, war ein Bericht über das, was geschehen ist. Das war nicht ein Bericht, in dem ich Schritt für Schritt die Staatsanwaltschaft dahingehend untersucht habe, ob jedes einzelne Handeln dieser Staatsanwaltschaft so und nicht anders hätte erfolgen
müssen, um das auch noch einmal sehr deutlich zu sagen.
Kommen wir zunächst zum Thema der Unterbringung des Herrn Mollath; denn das Allerwichtigste ist, ob dieser Mann zu Recht untergebracht ist oder nicht, Herr Fischer. Fakt ist: Die höchstrichterlich bestätigte Unterbringung erfolgte nicht wegen der Strafanzeige des Mannes, sondern sie erfolgte, weil der Mann schwere Straftaten begangen hat, weil er krank ist, weil er für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Unterbringungsurteil auch deutlich gesagt, dass es dahingestellt sein kann, ob es Schwarzgeldverschiebungen verschiedener Banken in der Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt. Es hat ganz klar gesagt, dass es wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm in irgendeinem Zusammenhang stehen, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert. Das Urteil hat also deutlich gemacht, dass die Krankheit, die Herr Mollath hat, viel, viel umfassender und weitreichender ist. Mit einzelnen Sätzen, herausgezogen aus einem Urteil, das in seiner Darstellung unwahrscheinlich komplex ist, versuchen zu wollen, zum Ausdruck zu bringen, dass dieser Mann letztlich nur wegen der Strafanzeige untergebracht worden ist, ist eine Irreführung der Öffentlichkeit.
- Selbstverständlich, Frau Aures, hat man das gesagt. Der Gutachter Pfäfflin, der von den damaligen Verteidigern des Betroffenen vorgeschlagen wurde, hat in seinem Gutachten und bei der Anhörung deutlich bestätigt, dass der Betroffene weiterhin an einer wahnhaften Störung leidet und dass die von ihm immer wieder thematisierten illegalen Finanztransaktionen für diese Beurteilung keine entscheidende Rolle spielen. Es ist danach also für die Unterbringung gerade nicht entscheidend, ob es die behaupteten Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich gegeben hat oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, das ist wichtig. Auch die Behauptung, die immer wieder in den Medien gekommen ist, die Gutachten seien nur nach Aktenlage verfasst worden, stimmt nicht. Der Gutachter Pfäfflin hat den Betroffenen ganztägig untersucht und den Inhalt des Gespräches auf 25 Gutachtenseiten dokumentiert.
Die Unterbringung ist seit meinem Bericht im Frühjahr inzwischen erneut vom Landgericht Bayreuth und vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt worden.
Das sind diejenigen, die entscheiden müssen, ob eine Person untergebracht wird oder nicht.
Wie die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer aufgrund eines einstündigen Gesprächs mit dem Betroffenen medienwirksam zu einer gegenteiligen Auffassung gelangte, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. In einem Rechtsstaat ist eine solche Beurteilung den sachverständig beratenen, unabhängigen Gerichten vorbehalten, niemandem sonst. Daran werden wir nicht rütteln.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der erste Themenkomplex, mit dem ganz klargestellt ist, warum die Unterbringung erfolgte.
Der zweite Themenkomplex sind die angeblich nicht verfolgten Schwarzgeldverschiebungen. Ich habe Ihnen im Rechtsausschuss eingehend erläutert, was ein Anfangsverdacht ist. Ich habe Ihnen erläutert, dass die Staatsanwaltschaft nur ermitteln darf, wenn sie einen Anfangsverdacht hat. Wenn sie ohne Anfangsverdacht ermittelt, macht sie sich strafbar. Ohne Anfangsverdacht gibt es auch nicht die Verpflichtung des Amtsermittlungsgrundsatzes − das sage ich noch einmal ganz deutlich.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 8. März dieses Jahres wörtlich gesagt, dass in den Papieren Mollaths in keinem einzigen Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorgetragen werden, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Vermögen in Deutschland nicht versteuert hat oder dass dieses versteuerte Vermögen mit Hilfe der Frau des Betroffenen in die Schweiz transferiert und dort nicht versteuert wurde. Wenn wir einen konkreten Tatverdacht haben wollen, dann brauchen wir die konkrete Zuordnung, dann brauchen wir konkrete Tatsachen. Die Staatsanwaltschaft hat den Gesamtzusammenhang beurteilt und hat in diesem Gesamtzusammenhang einer gefährlichen Körperverletzung, massivster Ehestreitigkeiten mit Freiheitsberaubung in mehreren Fällen bewertet, ob es einen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es keinen solchen Anfangsverdacht gibt. Das ist der entscheidende Maßstab für die Staatsanwaltschaft, und dieser gilt auch heute noch.
Nun haben Sie mich noch auf diesen 106 Seiten starken Schnellhefter angesprochen und sich darüber beschwert, dass ich ihn Ihnen nicht vorgelegt habe. Darum ging es in diesem Moment nicht. In diesem Schnellhefter hatten wir verschiedene Dinge. Diese Dinge und die gesamten 106 Seiten hat die Staatsanwaltschaft überprüft und ist dann zu einer Entschei
dung darüber gelangt, ob es einen rechtsstaatlichen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Sie hat festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Damit müssen wir leben. Ich stehe nämlich nicht hinter einer Staatsanwaltschaft, um sie zu überprüfen und ihr dann eine Weisung zu geben, weil jemand anderer meint, man hätte mit dem Thema anders umgehen müssen. Eine Weisung eines Ministeriums gibt es nur dann, wenn offensichtlich gegen das Recht verstoßen worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht strafbar, Geld in der Schweiz anzulegen. Es ist auch nicht strafbar, Geld von einem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen - Frau Stahl, das haben nämlich Sie vorher mit diesem Papier angesprochen. Das Ganze wird erst dann strafbar, wenn keine Steuern gezahlt werden. Genau dafür bieten diese Dokumente keine Anhaltspunkte. Deswegen darf die Staatsanwaltschaft in diesem Fall auch nicht ermitteln. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Streibl, darf die Staatsanwaltschaft niemanden ohne ausreichende Anhaltspunkte verdächtigen.
Sie meinen, den Eindruck erwecken zu müssen, es habe 2003 für die Staatsanwaltschaft handfeste Belege für Schwarzgeldverschiebungen gegeben. Das stimmt schlichtweg nicht. Herr Kollege Streibl, Sie garnieren in Medienkampagnen auch noch Ihre Vorwürfe mit Fotos von angeblichen Schwarzgeldseminaren, die ich dem Ausschuss vorenthalten hätte. Woran, bitte schön, erkennen Sie denn auf einem Foto, das Frau Mollath mit einigen Anzugträgern zeigt, dass es sich um ein Schwarzgeldseminar handelt?
Mein Fazit an dieser Stelle lautet: All Ihre Vorwürfe in dieser Angelegenheit sind ohne Substanz. Konkrete Anhaltspunkte bleiben Sie schuldig. Das ist nicht in Ordnung, das ist nicht seriös. Deshalb fällt auch diese Verschwörungstheorie letztlich in sich zusammen, weil es keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt für Schwarzgeldverschiebungen gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf den Bericht der Hypo-Vereinsbank zu sprechen kommen, der von mir - in dem Protokoll geht das über mehrere Seiten - im März im Rechtsausschuss dargestellt worden ist. Dass dieses Thema letztlich relativ unbedeutend ist, stellt sich nicht nur dadurch dar, dass wir auf der einen Seite, wenn es um strafrechtliche Belange geht, Verjährung haben, dass wir auf der anderen Seite die Situation haben, dass es um arbeitsrechtliche Themen ging, das heißt
schlichtweg um privatrechtliche Überschreitungen, die möglicherweise Mitarbeiter der Bank begangen haben, sondern es stellt sich vor allen Dingen auch noch dadurch dar, dass im Kündigungsverfahren − die Bank hatte nämlich Frau Mollath gekündigt − letztlich die Bank darauf verzichtet hat, diese Äußerungen weiter zu benutzen. Das lässt doch sehr deutlich nachdenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der letzte Punkt, der Kronzeugensatz: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt." Das ist das Zitat. Dieser Satz wird hergenommen, um mir eine Falschinformation vorzuwerfen. Dabei wird verschwiegen, dass die Bank in diesem Kündigungsschutzprozess gegen Frau Mollath später diese Vorwürfe aus dem Bericht nicht aufrechterhalten hat. Sie können das dem Protokoll entnehmen.
Es ging, anders als bei der Staatsanwaltschaft, auch nicht um die Prüfung eines Anfangsverdachts von Straftaten, sondern Ziel des Berichts war vor allem die Aufklärung arbeitsrechtlicher Verstöße der Hypo-Mitarbeiter. Es ist ein Unding, der Bewertung der Staatsanwaltschaft von damals die Ergebnisse von bankinternen Ermittlungen entgegenzuhalten, die die Staatsanwaltschaft selbst nicht hätte durchführen können, weil sie eben keinen Anfangsverdacht hatte. Schlichtweg kann die Bank etwas anderes tun, als es die Staatsanwaltschaft kann. Das möchte ich damit sagen.
Fakt ist auch: Den ganzen Bericht hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafverfahren Nürnberg−Fürth geprüft. Auch der Generalstaatsanwalt von Nürnberg − noch einmal, Frau Stahl − hat diesen Bericht geprüft. Aufgrund der Prüfung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft habe ich Ihnen meinen Bericht gegeben. Ich habe den Generalstaatsanwalt auch jetzt noch einmal gebeten zu prüfen, und er hat diese Prüfungsergebnisse bestätigt. Ich habe selber den HVB-Bericht bei mir im Hause auch noch einmal prüfen lassen. Diese Prüfung ist zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Das möchte ich der Fairness halber jetzt auch noch einmal so deutlich sagen, dass ich das jetzt gemacht habe.
Ich habe auch gesagt, dass die Bank Mollaths Vorwürfe nicht bestätigt habe. Dabei habe ich mich selbstverständlich nicht auf die arbeitsrechtlichen Themen bezogen − das ist klar -, sondern ich habe mich auf die strafrechtlichen Vorwürfe bezogen, die noch verfolgbar gewesen wären. Um etwas anderes ging es auch bei uns nicht. Das ist klar.
Also, die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsbericht geprüft und das Ergebnis ihrer Prüfung dem Justizmi
nisterium berichtet. Das Ergebnis habe ich in der Ausschusssitzung komplett an Sie weitergegeben, so ausführlich wie ich es von der Relevanz her für richtig gehalten habe. Deshalb sind alle Verschwörungstheorien wirklich nichts wert. Sie, Herr Streibl, haben die Backen aufgeblasen und viel behauptet, aber Sie haben nichts geliefert. Das ist unseriös, und mehr ist dazu nicht zu sagen.
Frau Stahl, zum Ersten, zu dem, was den Bericht angeht, habe ich mich jetzt gar nicht geäußert. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, einen solchen Bericht abzugeben. Das ist auch kein Problem.
Das Zweite: Darüber, was die Bank für Gründe hatte, mag ich nicht spekulieren. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass ich Ihnen das alles berichtet habe.
Zum Dritten muss ich sagen, dass ich das berichtet habe, was aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht des Ministeriums relevant ist, also nicht aus meiner persönlichen Sicht. Aber ich glaube, da gibt es keine Missverständnisse.
Herr Kollege Streibl, es geht nicht um meinen Anfangsverdacht, sondern es geht um den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft.
Da muss man eben, wenn es um bestimmte konkrete Fälle auf der CD geht, auch mit der Staatsanwaltschaft reden. Ich würde mir niemals anmaßen, meine Beurteilung der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben. Punkt 1.
- Nichts oh, oh! Das sind die Herrschaften, die immer sagen, wir sollen keine Weisungen erteilen. Man macht’s halt so, wie es einem gerade passt.
Zum Zweiten: Ich habe Ihnen klar gesagt, dass der Bericht von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaft in Nürnberg überprüft und dann mir von meinen Mitarbeitern in einem Gespräch dargestellt worden ist. Ich habe dazu bestimmte Rückfragen gehabt und habe dann die Ergebnisse, zu denen die Staatsanwaltschaft gekommen ist, im Bericht wiedergegeben. Nachdem an diesem Bericht weiter Kritik geübt worden ist, habe ich mir den HVB-Bericht geben lassen und habe ihn auch in meinem Haus noch einmal überprüfen lassen.
Ich möchte aber noch einmal sehr deutlich sagen, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe des Ministeriums ist, für einen Bericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft insoweit zu prüfen, dass die Akten eingeholt und überprüft werden. Das ist so; das ist das ganz korrekte Verfahren. Das habe ich auch überall und ganz klar und deutlich gesagt.
Ich stehe voll dahinter.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Vieles, was heute in der Debatte gesagt worden ist, ist absolut richtig. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik haben deutsche Gerichte Tausende Männer für etwas bestraft, was heute für uns alle selbstverständlich ist. Sie wurden dafür bestraft, dass sie ihre Homosexualität gelebt haben. 1969 wurde der zentrale Tatbestand des Strafgesetzbuchs aufgehoben. Endgültig beseitigt - wir haben es heute schon gehört - wurden Sondervorschriften für Homosexuelle im Strafrecht sogar erst 1994. Es ist keine Frage, diese Verurteilungen widersprechen unserem heutigen Rechtsverständnis. Mehr noch: Wir blicken beschämt auf diese Urteile zurück. Wir können kaum glauben, dass Homosexualität in unserem Land so lang als kriminelles Unrecht angesehen werden konnte. Den grundsätzlichen Wunsch nach Rehabilitation kann ich daher sehr gut verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss aber auch sehen, dass diesem Wunsch bereits, soweit es ging, entsprochen worden ist. Der Deutsche Bundestag hat - das wurde bereits gesagt - im Jahr 2000 einstimmig und in aller Deutlichkeit die Fortgeltung der Straftatbestände nach 1945 bedauert. Er hat ausdrücklich anerkannt, dass homosexuelle Bürger hierdurch in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Daher stellt sich die Frage, was mit dem heutigen Antrag noch erreicht werden soll. Die Antragsteller sagen es nur indirekt, indem sie auf die parallele Bundesratsinitiative Berlins verweisen. Herr Schindler, dort steht im Klartext, dass die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile sowie eine daraus resultierende Entschädigung von der Bundesregierung ernsthaft zu prüfen sind. Es geht also doch um die Aufhebung von Urteilen. Dazu haben die Kolleginnen und Kollegen mit sehr viel Anstrengung schon versucht, deutlich zu machen, was Sache ist. Wir können gerichtliche Urteile nicht aufheben. Genauso wenig konnte es auch der Deutsche Bundestag. Der Deut
sche Bundestag hat 2009 entsprechende Anträge der GRÜNEN und der Linkspartei abgelehnt, und dies auch mit den Stimmen der SPD, Herr Schindler. Der Grund dafür war, dass unser Grundgesetz und das Gewaltenteilungsprinzip dem widersprechen.
Ich möchte noch einmal auf den Beschluss hinweisen, den das Bundesverfassungsgericht 2006 getroffen hat. In diesem Beschluss ging es um die Legitimität der Aufhebung nationalsozialistischer Urteile. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Beschluss betont, dass die Generalkassation formell bestehender Strafurteile durch den Gesetzgeber in einem Rechtsstaat nur dann möglich ist, wenn besondere Rechtfertigungsgründe dafür bestehen. Eine Generalkassation verstößt dann nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip und das Rechtsstaatsgebot, wenn die Urteile zur Förderung eines Unrechtsregimes gegen den elementaren Grundgedanken der Gerechtigkeit verstießen oder wenn sie auf Bestimmungen beruhten, die gravierendes Unrecht verkörperten und daher offenbares Unrecht darstellten. Unter diesen Voraussetzungen können Urteile kassiert werden. Urteile, die von Institutionen gefällt wurden, die wie zum Beispiel der Volksgerichtshof zwar als Gerichte bezeichnet wurden, die aber aufgrund ihrer Stellung und ihrer Aufgabe keine Organe einer unabhängigen Recht sprechenden Gewalt waren, werden nicht als richterliche Entscheidungen gewertet, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Diese Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, sind nicht erfüllt. Die Gerichte der Bundesrepublik haben Recht umgesetzt, auch wenn wir dieses Recht aus unserer heutigen Sicht als nicht in Ordnung empfinden. Vielleicht hätten wir es auch aus damaliger Sicht als nicht in Ordnung empfunden. Die Gerichte haben aber Recht angewandt, das der demokratisch gewählte Deutsche Bundestag bewusst in Geltung gelassen hat und dessen Gültigkeit das Bundesverfassungsgericht selbst bekräftigt hat.
Wir halten die damaligen Gesetze für falsch. Wir halten auch die darauf beruhenden damaligen Urteile für falsch. Wir können aber den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland nicht unterstellen, dass sie bis 1969 Teil eines Unrechtsregimes gewesen sind. Wir können ihnen nicht unterstellen, dass sie die Bezeichnung Justiz nicht verdient haben. Ich darf den SPDBundestagsabgeordneten Dr. Dressel zitieren, der in der Bundestagsdebatte am 21. Januar 2009 Folgendes ausgeführt hat:
Es ist weder Aufgabe des Deutschen Bundestages noch Aufgabe der Bundesregierung, Urteile aufzuheben. Und das ist gut so. Wir sind keine
Superrevisionsinstanz. Zum Glück haben wir unabhängige Gerichte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das Gleiche gilt für den Bayerischen Landtag. Das Gleiche gilt für die Bayerische Staatsregierung. Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eine der elementarsten Aufgaben des modernen Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürgerinnern und Bürger zu garantieren. Die Menschen in Bayern wollen sicher und frei leben. Sie wollen sich in ihrer Heimat geschützt fühlen, ohne im Alltag groß darüber nachdenken zu müssen. Sie wollen darauf vertrauen können, dass sie als Verbraucher sicher Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Waren erwerben können. Sie wollen sicher sein, wenn sie als User im Netz unterwegs sind, und sie wollen sicher sein, dass ihre Rechte nicht mit Füßen getreten werden, wenn sie neue Ideen entwickeln. Sie wollen darauf vertrauen können, dass die Regeln von heute auch morgen noch gelten, wenn sie als Unternehmer Investitionen tätigen; denn nur wer sich sicher fühlt, nimmt seine Chancen wahr und macht von seinen Freiheiten Gebrauch.
Nur wer sich sicher fühlt, wird sich bei uns in unserem Land ansiedeln, wird Unternehmen gründen, wird Ideen entwickeln und sein Leben eigenverantwortlich gestalten. Freiheit und Sicherheit bedingen einander. Freiheit setzt Sicherheit voraus. Der Garant für all diese unterschiedlichen Ausprägungen des einen fundamentalen Wunsches nach Sicherheit ist eine starke Justiz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das sage, meine ich "stark" nicht im Sinne von Gewalt oder Kraft, sondern ich betone damit Verantwortung, Werteorientierung und Vertrauen. Stark ist die Justiz, die die Menschen schützt und die für eine konsequente Ahndung von Straftaten sorgt, eine Justiz, die die Opfer im Blick hat und die sich der Schwächeren annimmt, eine Justiz, die gewährleistet, dass jeder Bürger und jeder Unternehmer in fairer und transparenter Weise zügig zu seinem Recht kommen und dass sich Recht und Rechtspflege als verlässlich und vor allen Dingen als unabhängig erweisen, eine Justiz, die sich immer wieder neu den Herausforderungen unserer Zeit stellt und die den Rückhalt in der Bevölkerung hat und die das Vertrauen der Menschen in unserem Land genießt. Nicht zuletzt mit dem Blick der Verbrau
cherschützerin gehört für mich zur starken Justiz eine umfassende Verbraucheraufklärung und Verbraucherbildung für die Menschen vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bayern haben wir eine solche starke Justiz. Bundesweit nimmt die bayerische Justiz eine Spitzenposition ein. Das belegen verschiedenste Statistiken. Aber wir haben uns darüber hinaus einmalig in Deutschland einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmer und Rechtsanwälte gestellt. Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung meine Überzeugung belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung; denn von den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern sind 70 % mit der Justiz zufrieden. Alle, Bürger, Rechtsanwälte und Unternehmen, sind sich in einem einig: Die bayerische Justiz ist neutral und objektiv.
Dabei fallen mir vor allen Dingen zwei Erkenntnisse besonders ins Auge, nämlich: Je enger der Kontakt der Menschen mit der bayerischen Justiz ist, desto besser ist die Bewertung. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ist die Justiz auch ein wichtiger Standortfaktor. Da kann ich ganz klar sagen: Dieses Bewusstsein war zu Beginn meiner Tätigkeit noch nicht vorhanden.
Das ist ein enormer Vertrauensbeweis, aber gleichzeitig auch eine Herausforderung, ein Auftrag an die bayerische Justiz. Wer den Menschen heute Sicherheit bieten will, der muss nicht selten einen Spagat vollbringen zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite; denn heute, im Zeitalter der Globalisierung und des Internets, lauern neue Bedrohungen für unsere Sicherheit. Gleichzeitig eröffnet die globale und digitale Entwicklung unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit. Unsere Gesellschaft nimmt an diesen Veränderungen teil. Es gibt eine wachsende Vielfalt von Lebensmustern, Familienstrukturen und Verbindungen, die Menschen miteinander eingehen. Wir, die bayerische Justiz, haben diese Herausforderungen in den Blick genommen und haben sie vor allen Dingen auch angepackt. Egal, ob es ums Zivilrecht oder um das Strafrecht geht oder ob wir den Verbraucherschutz anschauen: Die bayerische Justiz wird für ihre fachlich hoch kompetenten und vor allen Dingen auch weitsichtigen rechtspolitischen Initiativen respektiert, die sich letztlich im Bundesrecht durchsetzen.
Ich erinnere an die Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das ist ein bayerischer Erfolg. Zwei meiner langjährigen Kernforderungen sind umgesetzt worden, nämlich erstens die Einführung des Warnschus
sarrests und zweitens die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende, also für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, in besonders schweren Mordfällen auf 15 Jahre.
Erfolg hat die bayerische Justiz aber nicht nur wegen ihrer hohen fachlichen Kompetenz; sie ist auch enorm schnell. Das zeigt zum einen die Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Bundesländern; das zeigen zum anderen aber auch die Reaktionen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung, das wir sofort zum Anlass genommen haben, mit Hochdruck an Neuregelungen zu arbeiten. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts lautet: Es muss einen deutlichen Abstand zwischen den Strafgefangenen auf der einen Seite und den Sicherungsverwahrten auf der anderen Seite geben. Deshalb habe ich bereits im Mai den Grundstein für den Neubau eines Hauses für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing gelegt und damit den Startschuss für das bauliche Fundament der neukonzeptionierten Sicherungsverwahrung in Bayern gegeben, ein Projekt, das durch die Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern" möglich wurde.
Wir gewähren den Sicherungsverwahrten so weit wie möglich Freiheit nach innen in ihren Gebäuden, garantieren aber zugleich - das ist mir als Sicherheitspolitikerin besonders wichtig - nach außen höchstmögliche Sicherheit für die Menschen. Es geht um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor extrem gefährlichen Straftätern und es geht um Therapie und Resozialisierung, soweit dies möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Aufgabe des Strafvollzugs ist es, alles zu unternehmen, damit Straftäter sozialverträgliches Verhalten lernen, damit sie sich wieder in die Gemeinschaft integrieren können. Es liegt in unser aller Interesse, dass aus dem Straftäter von heute morgen ein gemeinverträglicher Nachbar wird. Damit rede ich jetzt nicht dem Kuschelvollzug das Wort, ganz im Gegenteil: Der bayerische Strafvollzug - dazu zählen auch die Resozialisierungsmaßnahmen - ist dafür bekannt, dass er konsequent ist und dass er harte Anforderungen stellt. So muss das auch bleiben. Aber jede Investition in Resozialisierungsmaßnahmen ist auch eine Investition in ein Mehr an Sicherheit der Gesellschaft. Deswegen haben wir zusätzlich zu den bereits vorhandenen 217 Therapieplätzen weitere 98 Plätze speziell für Gewaltstraftäter geschaffen und werden bis Ende des nächsten Jahres weitere 70 Therapieplätze dazu bekommen, sofern das Hohe Haus dies beschließt.
Hier geht es nicht um ein Wellness-Programm für Täter, sondern um die konsequente Aufarbeitung von Defiziten. Wir investieren zwar in die Täter, aber wir schützen damit die Opfer und die Gesellschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist jeder Täter therapierbar. Diesem Bild des Bundesverfassungsgerichts, wonach wirklich jeder geläutert und wieder gut werden kann, erliegen wir nicht. Schön wäre es, wenn es so wäre. Aus Erfahrung muss ich aber sagen, dass gerade dies nicht die Realität ist. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit wir auch mit intensivster Betreuung und intensivster Behandlung, etwa im jahrelangen Strafvollzug, nicht auf ein Maß zurückführen können, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre. Es gibt auch Straftäter - hier dürfen wir uns ebenfalls nichts vormachen -, die sich einer Therapie schlicht verweigern und die sich nicht mit ihrer Straftat auseinandersetzen wollen. Nach der Rechtsprechung sind solche gefährlichen Straftäter, die ein evidentes Risiko bedeuten, aber dennoch auf freien Fuß zu setzen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, diese Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, weil diese Entscheidung dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit nicht gerecht wird. Für mich bedeutet das: Ich will alles tun, um unser Sicherheitsnetz so dicht zu weben, wie es nur geht. Dazu gehört auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die gerade keine Alternative zur Haft oder zur Sicherungsverwahrung ist, sondern die von uns nur als zusätzliche Sicherheit bei der Führungsaufsicht eingesetzt wird, wenn wir nicht anders können und aus rechtlichen Gründen Straftäter entlassen müssen.
Wer in einer politischen Diskussion oder Auseinandersetzung behauptet, dass wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur einsetzen, um Geld zu sparen, also weil sie billiger als ein Haftplatz oder ein Platz in der Sicherungsverwahrung ist, zu dem kann ich nur sagen: Er hat keine Ahnung.
Eine solche Argumentation zeugt von einem Sicherheitsverständnis, das das Täterinteresse vor den Opferschutz stellt. Ich sage ganz klar: Unsere Politik geht genau anders. Diese unterschiedliche Sichtweise bei der Sicherheit zeigt sich auch überdeutlich bei einem Thema, das in diesem Jahr durch die Presse ging: Ein Täter, der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll schon nach fünf Jahren in den Urlaub geschickt werden, also aus der Haft in den Ur
laub. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist in meinen Augen schlicht absurd.
Wir haben deshalb im Bayerischen Strafvollzugsgesetz mit gutem Grund geregelt, dass ein Hafturlaub für diese Gefangenen frühestens nach zwölf Jahren und nur dann in Betracht kommt, wenn keine Fluchtoder Missbrauchsgefahr besteht. Nur nach strenger Prüfung, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, kann es überhaupt vertretbar sein, zur Vorbereitung einer späteren Entlassung einen Hafturlaub zu gewähren. Auch hier steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor der Freiheit der Täter. Es wäre ein völlig falsches Signal, wenn wir einen verurteilten Straftäter, der weiß, dass er noch zehn Jahre ohne greifbare Freiheitsperspektive vor sich hat, in die Freiheit entlassen würden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, höchste Sicherheit, das gilt für uns nicht nur auf Straßen und Plätzen in unseren Kommunen und in unserem Land, sondern das gilt für uns auch im Netz. Das Internet hat unbestritten viele positive Seiten. Mittlerweile ist es für jeden ein wichtiges Arbeitsmittel. Mit der Internetnutzung steigen aber auch die Möglichkeiten, dieses Medium zur Begehung von Straftaten zu verwenden. Im Jahr 2011 wurde durch solche Straftaten im Netz ein Schaden von knapp 30 Millionen Euro verursacht, das ist beinahe der dreifache Wert des Vorjahres. Und die Dunkelziffer ist hoch.
Wir haben es hier mit einer Kriminalität zu tun, die exorbitant und dynamisch wächst. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist im Jahr 2011 in Bayern über 10.000 Fälle der Computerkriminalität aus - ein Anstieg um über 19 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Fünf-Jahres-Vergleich hat sich die Fallzahl, gemessen am Jahr 2007, um etwa 5.800 Fälle nahezu verdoppelt. Hinzu kommt wiederum das hohe Dunkelfeld, das wir nicht außer Acht lassen dürfen.
Die Cyberkriminalität hat viele Gesichter, ob das nun Angriffe auf die Steuerungssysteme in Industrie und Daseinsvorsorge wie zum Beispiel der Strom- und Wasserversorgung sind oder ob es sich um Sabotagehandlungen auf fremden Rechnern handelt. Es gibt aber auch Straftaten, die sowohl in der realen als auch in der virtuellen Welt begangen werden. Dazu zählt etwa die Verbreitung von Kinderpornografie. Sie wird nicht nur unter dem Ladentisch, sondern inzwischen vor allem über das Internet weltweit über Chatforen mit einem Klick tausendfach verbreitet. Der Täter braucht heute nicht mehr Brecheisen oder Strumpfmaske. Er muss sich nicht mehr auf einen Bankraub vorbereiten. Ihm genügt ein Laptop und dass er sich gut im Internet auskennt. Der Einbruch erfolgt nicht mehr ins Haus, sondern in den Computer.
Diese neuen Kriminalitätsformen müssen wir angreifen. Das tun wir mit juristischem und technischem Know-how und reibungsloser Zusammenarbeit. Unterschiedliche Behörden arbeiten hier auf europäischer und internationaler Ebene effektiv zusammen.
Ich habe in meinem Haus für diese Delikte ein spezielles Referat "Internetkriminalität" als zentralen Ansprechpartner für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bayern eingerichtet. Es dient allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften und den drei Generalstaatsanwaltschaften.
Es reicht nicht aus, allein im Netz Strafverfolgung zu betreiben; es geht auch darum, das Internet in die Zukunft hinein zu gestalten, zum Beispiel in der Frage, wie wir mit dem Eigentum im Netz, dem geistigen Eigentum, umgehen. Die weltweiten Demonstrationen gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben die Diskussion über das Urheberrecht in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft gerückt. Es ist für uns eine Herausforderung, das Urheberrecht auf der einen Seite, aber auch die Freiheit im Internet auf der anderen Seite zum Ausgleich, in eine Balance zu bringen.
Dabei darf Freiheit allerdings nicht mit Kostenfreiheit verwechselt werden. Wenn wir massenhaft Verbreitung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet reklamieren müssen, dann ist das etwas, was den Künstlern, was den Nutzungsberechtigten vielfach an die Substanz geht. Ihre Verwertungsmöglichkeiten sind nichts mehr wert, während illegale Anbieter oftmals riesige Erlöse einfahren.
Hier muss man schlicht sagen, dass wir immer daran denken müssen: Es ist unsere ganz große Ressource in Deutschland, dass wir Tüftler und geistige Brillanz haben. Diese braucht auch entsprechenden Schutz.
Liebe Kollegen, einfache Lösungen sind hier nicht möglich, aber von einigen elementaren Grundsätzen müssen wir ausgehen. Zum einen müssen Kommunikation und Interaktion auch im Internet zurechenbar und verantwortet sein. Ich kann dort nicht einfach etwas tun, was ich im realen Leben nicht tun darf.
Anonymität hat ihren Wert, aber sie muss Grenzen haben.
Neben nationalen Regelungen brauchen wir auch internationale Rahmenbedingungen. Persönlichkeitsund Datenschutz im Internet sind keine Holschuld des Nutzers, sondern das muss letztlich der Anbieter selbst erbringen.
Es sollte uns gelingen, das Problem an der Wurzel zu packen, um es nicht durch massenhafte Abmahnungen von Einzelpersonen bekämpfen zu müssen, was meines Erachtens nicht mehr verhältnismäßig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mensch steht in Bayern im Mittelpunkt: im Strafrecht, im Internet, aber genauso, wenn es um das Zivilrecht oder um den Verbraucherschutz geht. Schauen Sie sich zum Beispiel die demografische Entwicklung an. Wir sehen, dass der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft massiv zunimmt. 2030 wird in Bayern jeder dritte Bewohner 60 Jahre und älter sein.
Da liegt es auf der Hand, dass wir die Bedürfnisse älterer Menschen ganz besonders in den Blick nehmen. Die bayerische Justiz engagiert sich hier in vielerlei Hinsicht: Vorsorge, Betreuung, Patientenverfügung. Für mich ist es ein zentrales Anliegen, dass die Rechte von Senioren, die betreuungs- und pflegebedürftig sind, gewahrt werden und dass ihnen jede Unterstützung zukommt, die sie wollen und die sie brauchen.
Ein Beispiel dafür, was wir bewegen, ist der "Werdenfelser Weg". Damit haben die bayerischen Betreuungsgerichte bundesweit das Bewusstsein zugunsten von mehr Bewegungsfreiheit von älteren, hilfsbedürftigen Menschen verändert. Wir setzen besonders geschulte Verfahrenspfleger ein und arbeiten mit Alternativen zu Bettgittern und Gurtfixierungen. Damit konnten wir erreichen, dass Fesselungen und andere Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für ältere Menschen in unseren Heimen um 14 % reduziert werden konnten. Ich sage: Jeder einzelne Fall ist ein großer Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade ältere Menschen werden besonders häufig Opfer unseriöser, missbräuchlicher Geschäftspraktiken, sei es der untergeschobene Vertrag am Telefon, sei es die langfristige hochriskante Kapitalanlage, die man einer neunzigjährigen Bankkundin aufdrängt, ohne sie entsprechend aufzuklären.
Aus diesem Grund haben wir uns im Bundesrat mit Nachdruck für schärfere Sanktionen bei unerlaubter Telefonwerbung eingesetzt. Dabei ziehe ich mit unseren beiden bayerischen Verbraucherverbänden an einem Strang.
Was wir nun angreifen und effektiv bekämpfen wollen, ist das Geschäftsmodell der unseriösen Verkaufsveranstaltungen. Durch diese Geschäfte werden Millionenumsätze im dreistelligen Bereich erwirtschaftet. Deshalb habe ich gemeinsam mit Hessen vor vier Wochen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg konkrete Vorschläge vorgestellt, die von allen Ländern mitgetragen werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eine Errungenschaft, die unmittelbar unseren Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt, die sie im World Wide Web schützt, ohne ihre Freiheitsrechte in irgendeiner Weise einzuschränken, ist die sogenannte Button-Lösung. Auch das ist ein bayerischer Erfolg, und ich darf ein besonders herzliches Dankeschön an Petra Guttenberger sagen, die mich dabei intensiv begleitet hat, so wie sie das in allen Bereichen des Verbraucherschutzes ganz besonders tut.
Mit gleichem Erfolg setzen sich jetzt unsere Vorschläge zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts durch. Im aktuellen Entwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch, das das Bundesfinanzministerium auf den Weg gebracht hat, finden sich jetzt erstmals materielle Anforderungen für geschlossene Fonds, zum Beispiel die Ausstattung mit einem Mindestkapital oder aber die Vorlage eines Businessplans.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Gesetze und effektive Rechtsdurchsetzung allein reichen nicht aus. Sie müssen quasi als Scharnier mit guter Verbraucherbildung gekoppelt werden. Das Projekt "Lebenslanges Lernen" hat das Ziel, dass wir älteren Menschen genauso wie den jüngeren, aber auch Menschen, die in unser Land zuwandern, komplexe Themen ins Bewusstsein bringen und erläutern. Wir nutzen dazu zum einen die Attraktivität unserer Volkshochschulen und erreichen damit die Verbraucher vor Ort. Wir schulen zum anderen Multiplikatoren mit Spezialthemen wie Finanzanlage, Datensicherheit oder auch Umgang mit dem Internet - ein weiterer Beitrag der Staatsregierung zu ihrer Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern".
Im Schulunterricht haben wir mit einem neuen Projekt ebenfalls im wahrsten Sinne des Wortes "Schule gemacht", das ich gemeinsam mit dem Kollegen Ludwig Spaenle auf den Weg gebracht habe, nämlich ein Fortbildungskonzept für Lehrkräfte, ein neues Bildungsportal und ein praktischer Schulversuch, mit dem wir ökonomische Verbraucherbildung nachhaltig in den Schulen verankern, weil wir wissen, dass junge Menschen oftmals nicht mehr wissen, wie man mit Geld umgeht und wie man sich vor Verschuldung schützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe als Justizministerin sehr früh für die Änderung unserer Streitkultur plädiert. "Schlichten statt richten" ist ein bayerisches Motto, das inzwischen für verschiedenste Modelle der gütlichen Streitbeilegung steht. Wir haben damit Erfolg erzielt; wir müssen nur auf das neue Me
diationsgesetz schauen. Es nimmt das bayerische Güterichtermodell zum Vorbild. Dieses Gesetz sieht vor, dass eine gerichtliche Streitschlichtung durch Güterichter erfolgen kann, die sich aller Techniken der Konfliktlösung einschließlich der Mediation bedienen.
Für uns bedeutet das eine Auszeichnung für unser Modell, das wir seit Jahren erfolgreich an unseren Landgerichten praktizieren und jetzt auch auf die Amtsgerichte übertragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bürgern schnell Recht und Rechtsfrieden zu verschaffen, ist ein Kernanliegen der bayerischen Justiz. Deshalb fördern und unterstützen wir auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Herbst letzten Jahres allerdings sind wir auf einen Fall von Paralleljustiz aufmerksam geworden, einer Justiz, die sich vor dem Staat versteckt und unser Rechtssystem unterläuft. Diese hat nichts mehr mit Streitschlichtung in unserem Sinne zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt stehen sogenannte Friedensrichter. Gerade dann, wenn Friedensrichter Familienangelegenheiten regeln, ist für Frauen und auch für Kinder höchste Gefahr gegeben, dass sie nicht zu ihrem Recht kommen, weil diese Friedensrichter nämlich nach dem traditionellen islamischen Recht oder anderen patriarchalischen Rechts- und Moralvorstellungen richten. Eine Paralleljustiz, die versucht, die Aufklärung von Straftaten zu behindern und die Grundentscheidungen, die in unserer Verfassung stehen, vor allem die Grundrechte und das Gleichbehandlungsrecht von Mann und Frau, komplett auszuschalten und zu ignorieren, dürfen und werden wir nicht dulden.
Alle Bürgerinnen, alle Bürger aller kulturellen Zugehörigkeiten sind vor dem Gesetz gleich. Deswegen verfolgen wir zwei Ansätze, zum einen die intensive Information und Aufklärung über unser Rechtssystem, über die Werte unserer Rechtsordnung, indem wir mit den unterschiedlichsten Kulturkreisen intensiv diskutieren; zum anderen die Hellhörigkeit der Justiz durch spezialisierte Ansprechpartner bei unseren drei Generalstaatsanwaltschaften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 11. Januar 2012 war für die bayerische Justiz eine Tragödie. An diesem Tag verlor ein junger Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau sein Leben. Er wurde während der Urteilsverkündung vom Angeklagten erschossen. Er musste sterben, nicht weil er als Ankläger plädiert hatte, sondern weil er den Rechtsstaat verkörpert hat.
Die Antwort, die die Staatsregierung nach intensiver Diskussion mit Politik und Öffentlichkeit gibt, lautet: Wir werden alles tun, damit Gerichte, die Orte, an denen Sicherheit und Frieden erreicht werden sollen, angst- und waffenfreie Zonen bleiben.
Dazu bauen wir die Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtsgebäuden aus. Nicht nur Richter, Staatsanwälte und Justizbedienstete, sondern auch Rechtsanwälte, Zeugen und vor allen Dingen natürlich auch die Besucherinnen und Besucher unserer Gerichte müssen sicher sein können. Das Kernstück der Sicherheitsmaßnahmen sind Zugangskontrollen zu allen Gerichten an Sitzungstagen.