Manfred Grob
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde! Thüringen ist ein Sportland. Schon seit langer Zeit wird bei uns viel Sport getrieben, was sich auch in vielen sehr guten Ergebnissen bei Wettkämpfen und bei Meisterschaften niederschlägt. Um sich ein differenziertes Bild von der Situation des Sports im Freistaat verschaffen zu können und Perspektiven auszuloten, haben die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr den Antrag gestellt, den wir heute hier im Plenum beraten. Der elementare Teil unseres Antrags war die Aufforderung an die Regierung, den Sportbericht zu erarbeiten, der uns heute hier vorliegt und den wir diskutieren. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Landesregierung für die Ausarbeitung des Berichts zu danken.
Nach unserer ausgiebigen Debatte hier und im Sozialausschuss und vor allem der intensiven Anhörung im Mai freue ich mich, dass wir nun Ergebnisse und Zahlen vorliegen haben, die wir zur Grundlage des weiteren Nachdenkens über den Sport in Thüringen nehmen können. Und wenn ich sage, dass wir das im Ausschuss so behandelt haben, lieber Sportfreund Marian, da muss ich auch sagen, dass der Antrag der Opposition natürlich gern behandelt worden wäre, wenn die Opposition anwesend gewesen wäre, die den Antrag gestellt hat. Das war natürlich auch ein Fehler, den man dann wirklich hätte ausschließen können, indem man dort noch einmal eine Erklärung gegeben hätte, woran vielleicht nachvollziehbar war, dass das auch mit eingearbeitet werden müsste. Das nur einmal so am Rande der Diskussion.
Lassen Sie mich hier einige wesentliche Inhalte des Sportberichts kurz zusammenfassen. Quer durch die Themenfelder lässt sich konstatieren, dass der Sport als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer soliden und sachgerechten Förderung bedarf. Der Sportbericht erläutert die derzeitige Situation. Doch wir als sportpolitische Verantwortliche müssen uns nun fragen: Wie kann man die Finanzierung des
Sports auch in Zukunft sicherstellen? Das betrifft einerseits die Förderung des Landessportbundes, dessen Vertreter, die anwesend sind, mein herzlicher Dank gilt. Die andere Hälfte wird wahrscheinlich den Abend vorbereiten in einer gewohnt guten Form. Und vor allen Dingen, was heute auch genannt worden ist, die Tatsache, dass wir hier gerade in der Situation Sportstättenförderung die Möglichkeit geschaffen haben, dass der Landessportbund über 400.000 € die Sportstättenförderung selbst entscheiden kann, ist ein hervorragender erster Schritt. Bei der näheren Betrachtungsweise dieser Sache und der Auswirkungen, denke ich mir schon, dass da vielleicht ein Grundsatz entsteht, den wir vielleicht noch verbessern können.
Die Arbeit des Landessportbunds ist unschätzbar wichtig, sowohl für die Gesundheitsvorsorge in unserem Land als auch für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Daher wird es uns auch in der nächsten Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen sein, durch eine sachgerechte Unterstützung diese Arbeit zu fördern. Hier ist auch von Frau Pelke noch einmal der Freundeskreis Sport genannt worden. Vielleicht sollte man - wir haben gemerkt, dass wir gerade beim Sportbericht wieder ein bisschen intensiver miteinander gearbeitet haben, aber man sollte es vielleicht auch nicht abreißen lassen nur beim Sportbericht, sondern dass man sich ständig feste Pläne vornimmt und dort eventuell zusammenkommt mit Vertretern des Sports, um dann dementsprechend auch das eine oder andere abzusprechen. Das wäre eine gute Sache, das müssen wir uns einfach so einmal auf die Fahnen schreiben, dass wir das wieder in den Griff bekommen. Das wäre eine gute Arbeit für die nächste Legislatur. Im Grunde genommen kann man keinen Wahlkampf damit machen, weil die Sache zu wichtig ist. Ich meine, Wahlkampf macht man mit allen wichtigen Sachen, aber Sport versteht nicht, wenn man Wahlkampf mit ihm macht. Deswegen denke ich, ist es schon richtig, dass hierbei, sage ich einmal, diese sportliche Familie der Politiker auch auf einer Seite steht. Wenn es in einzelnen Sachen auch unterschiedliche Meinungen gibt, deswegen kommen wir trotzdem immer zum Ende, dass wir hier etwas für den Sport tun sollten. Das ist auch richtig so bei allen Diskussionen.
Der Landessportbund ist der mitgliederstärkste Verein in Thüringen. Nirgendwo sonst engagieren sich so viele Menschen ehrenamtlich wie im Sport. Das sollte Grund genug sein, Ansporn sein, auch vonseiten des Staates dafür zu sorgen, die Voraussetzungen für die fruchtbringende Arbeit des Landessportbunds zu erhalten und weiter auszubauen. Diese Gelegenheit zur zweiten Anhörung haben wir ja heute Abend. Ich denke, da gibt es bestimmt viele Gespräche, die auch uns wieder ein Stück weiterbringen können und vor allen Dingen den Sport vor. Zu den Grundlagen des Sporttreibens in Thü
ringen zählen daneben insbesondere die Sportund Spielanlagen; deren Sicherung und Weiterentwicklung dient dem Breiten- sowie dem Spitzensport und ist deshalb Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen. Auch das stellt der Sportbericht fest und auch hier sehe ich eine wichtige Herausforderung für die Zukunft, gemeinsam mit den Kommunen tragen wir die Voraussetzungen für die funktionierende Sportinfrastruktur.
Hier gilt es, ausreichend Mittel für die Sportstättensanierung zur Verfügung zu stellen. Dem Investitionsstau bei den kommunalen Sportstätten, den wir in diesem Jahr hier bereits intensiv thematisiert haben, müssen wir dringend entgegenwirken. Die Förderung muss in die Breite wirken, ohne die Spitze - ich brauche hier nur Oberhof zu nennen - zu vernachlässigen. Der Sportbericht spricht zwar von einer deutlichen Verbesserung der Bedingungen für den Sport in den vergangenen Jahren, doch gerade die Situation der Sportstätten lässt hier leise Zweifel aufkommen. Aus der Praxis hören wir gelegentlich, das Gegenteil sei der Fall. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass immer mehr Sportstätten nicht mehr unentgeltlich genutzt werden dürfen. In diesem Bereich liegen die Herausforderungen der nächsten Jahre, das macht der Sportbericht deutlich.
Einen weiteren entscheidenden Aspekt des Sports möchte ich hier aufgreifen: die gesellschaftspolitische Bedeutung des gemeinnützigen Sports. Die Zahlen lesen sich eindrucksvoll, der Vereins- und Verbandssport ist quantitativ der mit Abstand größte Bereich der Freiwilligenarbeit in Deutschland und bei uns in Thüringen. Fast 17 Prozent der Bevölkerung sind im Sport organisiert. Sport ist in besonderer Weise geeignet, Bürger zu motivieren und zu integrieren. Die Sportförderung ist daher auch ein Beitrag, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und zu sichern. Ich möchte das Fazit des Sportberichts an dieser Stelle ausdrücklich aufgreifen und Sportvereine und -verbände ermuntern und ermutigen, neue Wege in der Engagementförderung zu gehen und durch neue Ideen die Sportvereinslandschaft in Thüringen weiterhin lebendig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
Ein weiteres wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Vereinssport sind die Sportkoordinatoren an den staatlichen Schulämtern, die dafür sorgen, dass Sportangebote und heranwachsende Generationen auch zukünftig zueinander finden, dass Talente entdeckt und gefördert werden. Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeit auch in der nächsten Legislaturperiode gesichert ist. Ich als Präsident des Thüringer Ringerverbandes kann das nur bestätigen, weil ich weiß, wie wichtig es ist, diese Talente zu finden, zu fördern und es ist ganz wichtig, dass wir auch von den Schulen Unterstützung bekommen. Wir versuchen das jedes Jahr, indem wir in den Grundschulen Ringerturniere ma
chen, um dort einmal zu veranschaulichen, wie das alles funktioniert, wie diszipliniert diese Schüler an diese Sache herangehen. Wir hoffen dabei immer, auch mithilfe dieser Sportkoordinatoren, eventuell den einen oder anderen zu finden, um bei uns im Ringen einzusteigen, genauso wie Sie das in Ihrer Sportart auch machen.
Ganz wichtig ist dabei, dass man dementsprechend auch die Motivation so anbringt, dass die Eltern mitgehen, dass die Familie mitgeht - und den Fall haben wir oft -, aber, wie gesagt, wichtig dabei ist, dass wir auch Ansprechpartner in den Schulen haben.
Dass der Sport auf nahezu allen gesellschaftlichen Feldern Wichtiges leistet, dokumentiert der Sportbericht, wenn es um Sport und Bildung, Sport und Gesundheit, Sport und Wirtschaft und Sport und Inklusion geht. Sport weist zahlreiche Berührungspunkte mit anderen sozialen Themenfeldern auf, so dass wir alle uns als Aufgabe für die nächste Legislaturperiode stellen sollten, die Ergebnisse des Sportberichts gewissenhaft zu analysieren und notwendige Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Im Sport - das ist meine Überzeugung - steckt noch wesentlich mehr gesellschaftliches Potenzial, als wir vermuten. Wenn ich noch einmal auf den Schulsport zurückschaue, ich habe immer noch die Aussage von unserem Altlandrat Kaspari im Kopf, der immer gesagt hat: Wenn die Kinder in der Sporthalle sind und wenn sie Sport treiben, schmeißen sie keine Fensterscheiben ein. Er hat das ein bisschen runtergebrochen, aber im Grunde genommen hatte er recht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es würde jetzt zu weit führen, hier zu jedem einzelnen Punkt des Sportberichts Stellung zu nehmen. Bei einzelnen Punkten - das gebe ich gern zu - hätte ich mir auch etwas mehr Prägnanz gewünscht. Das galt auch für die Anhörung mit Ihrem ausufernden Fragenkatalog. Eine Frage und ein Hinweis dabei war natürlich auch, was sich vielleicht am leichtesten machen lässt - ich glaube, es kam vom Landessportbund, dass das Wort „Sport“ in dem Ausschuss nicht vorkommt. Deswegen ist es bestimmt das Einfachste, das Wort mit einzubauen und damit gleich zu zeigen, dass es in dem Ausschuss auch um Sport geht. Das wäre nachdenkenswert, in welcher Art und Weise wir den ersten Schritt machen und dem Landessportbund und den Sportlern entgegenkommen können.
Ja, genau. Ich meine, das kann auch mit übertragen werden für die nächste Legislatur. Wir wissen noch nicht die Zuordnung der einzelnen Ministerien,
wo der Sport dann hingehört, aber man sollte ihn in der Namensfindung nicht vergessen, denke ich.
Lassen Sie mich abschließend noch betonen, dass der Auftrag an die Regierung, den Sportbericht zu verfassen, gut und richtig war. Er bildet einen Querschnitt über die Situation des Thüringer Sports im Jahr 2014 ab und kann uns wichtige Anregungen für die Sportpolitik in den nächsten Jahren liefern. Auf dass Thüringen noch lange ein attraktives Sportland bleibt! In diesem Sinne danke ich Ihnen.
Ich will Sie jetzt nicht verbessern in Ihrer Aussage, weil ich das noch gar nicht im Blickfeld hatte von Frau Lincke, weil die mit Biosphärenreservat eigentlich nichts zu tun hat.
Aber ich möchte Ihnen noch mal eine Frage stellen. Sie waren doch mit in Kaltensundheim. Ich habe Sie jedenfalls gesehen und wir haben die Sachlage dort erläutert, der Minister hat auch versucht, alles für das Biosphärenreservat - so viel Positives reinzubringen. Sie haben doch hier die Stimmung mitbekommen. Ich habe gar nicht gesehen, dass Sie aufgestanden sind und die Leute aufgeklärt haben. Oder?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist bundesweit seit Jahren ein wichtiges Thema, denn sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration hier lebender Bürger. Seit dem 1. April 2012 sind die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für bundesgesetzlich geregelte Berufe erheblich besser geworden. Das Anerkennungsgesetz des Bundes schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf. Das Bundeskabinett hat erst kürzlich am 2. April 2014 den ersten Bericht zum Anerkennungsgesetz beschlossen. Die Erfahrungen nach zwei Jahren zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist. Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt und Tausende von Anträgen gestellt und viele davon mit voller Gleichwertigkeit beschieden. Somit ist es folgerichtig, dass Thüringen nun die Anerkennung der durch Landesrecht geregelten Berufe gesetzlich normiert. Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach darauf gedrängt, zügig die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zu schaffen. Arbeit und Sprache sind wesentliche Integrationsfaktoren und somit ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse neben den sprachlichen Bildungen eines der wichtigsten Themen, und zwar sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch integrationspolitisch. Denn generell sprechen wir uns dafür aus, bei der Fachkräftesicherung zunächst die Möglichkeit im eigenen Land auszuschöpfen und erst in zweiter Linie durch qualifizierte und integrationswillige Zuwanderer vorhandene Lücken zu füllen. Insofern bietet dieses Gesetz auch die Chance, vielen Menschen, die teilweise schon lange in diesem Land leben und unter ihrem tatsächlichen Qualifikationsniveau beschäftigt waren, eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, die Änderungen im Gesetzentwurf kurz zu erläutern. Während der Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten wurde, trat eine Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in Kraft. Sie sieht für die berufliche Anerkennung ein elektronisches Verfahren vor. Die EU-Mitgliedstaaten haben demnach sicherzustellen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die unter die Richtlinie fallen, leicht aus der Ferne und elektronisch über die jeweiligen zuständigen Behörden abgewickelt werden
können. Die Änderung greift daher den Wortlaut der Richtlinie auf und stellt klar, dass die jeweiligen zuständigen Behörden nur ausnahmsweise im Falle des begründeten Zweifels und soweit unbedingt geboten für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen von den Antragstellern beglaubigte Kopien verlangen können.
Innerhalb der Anhörung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde auch angeregt, eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene in Thüringen zu schaffen. Dies wird von uns jedoch für nicht notwendig erachtet, da es eine solche Erstanlaufstelle mit den drei regionalen Beratungsstellen des IBAT das ist Informations- und Beratungsangebotsanerkennung - in Thüringen bereits gibt.
Insofern bitte ich um die Annahme des Gesetzentwurfs mit den bekannten Änderungen, also um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit bei meiner Rede. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe geglaubt, ich bin gar nicht zu übersehen, aber scheinbar doch.
Wenige Tage nach dem Ende der Olympischen Winterspiele in Sotschi ist das Thema, mit dem wir uns heute befassen, ganz besonders aktuell. In dieser Woche haben wir in Oberhof Thüringer Athleten empfangen, die - einige besonders erfolgreich - an den Spielen teilgenommen haben. Freilich, eine olympische Medaille zu erringen, ist nur den wenigsten Sportlern vergönnt, dennoch geht es uns bei der Aktuellen Stunde darum, den Finger zu erheben und auf bestehende oder eventuelle Missstände in der Thüringer Sportpolitik aufmerksam zu machen. Denn Thüringen läuft Gefahr, seine gewachsene Basis als Heimat von Breiten- und insbesondere Spitzensportlern zu verlieren. Ich frage mich, worin die Ursachen für Thüringens nachlassenden Erfolg im Spitzensport zu suchen sind. Liegt es an einem fehlerhaften Management des Sozial- oder Sportministeriums? Wurde es versäumt, die richtigen Schwerpunkte in der Sportpolitik zu setzen? Während Millionen in das Aushängeschild des Thüringer Wintersports Oberhof gesteckt und doch nicht zweckmäßig dort investiert wurden, bleiben Anlagen für den Breitensport auf der Strecke. Nun wird man einwenden können, für Oberhof sei der eigens eingesetzte Oberhofbeauftragte des Wirtschaftsministeriums zuständig, das mag sein oder auch nicht. Doch es ist ein unerklärliches Versagen sowohl der Verantwortlichen im Wirtschafts- als auch im Sozialministerium, dass hier Fördergelder in Millionenhöhe geblockt und nicht verwendet wurden.
Wenn 1,8 Mio. an das Finanzministerium zurückzugeben sind, sollte man sich schon fragen, wie es dazu kommen konnte, und wie es hätte vermieden werden können. Nur so soll per Antrag des Finanzministeriums die Rückübertragung der 1,8 Mio. erreicht werden; dass es dazu kommen musste, ist schlichtweg überflüssig. Die Aufgabe des für Sport zuständigen Ministeriums wäre es gewesen, die Baufortschritte in Oberhof kontinuierlich zu überwachen und kritisch zu hinterfragen. Bereits im Frühsommer 2012, als der Sozialausschuss die Anlagen in Oberhof besuchte, zeigte sich uns, dass es schwierig werden würde, den vorgegebenen Zeit
plan einzuhalten und die Mittel komplett und zweckgebunden einzusetzen. Bereits hier hätte das Sozialministerium reagieren und darüber nachdenken müssen, entsprechend die Fördermittel auch anderen Thüringer Kommunen zur Verfügung zu stellen, so eine Art Notfallvariante.
Liebe Frau Ministerin, Sie werden sicher auch in Ihrem Wahlkreis nach Möglichkeiten der Antragstellung für den Bau und die Erhaltung von Sportstätten befragt. Wie werden Sie darauf reagieren? Wir haben das alle selber, wir wissen, wie die Vereine und Kommunen Vorarbeit leisten müssen, angefangen von Eigentumsnachweisen, Sportstättenleitplanung und vor allem die Eigenmittel einzuplanen. Wenn dann diese Anträge geschehen, und Sie müssen ihnen sagen, dass diese Anträge leider Luftnummern sind, dann möchte ich wirklich wissen, ob sich die Verantwortlichen dort, die Vereine, nicht veräppelt vorkommen.
Doch zurück zum Kernthema meiner Rede. Ausschließlich den Leistungssport zu fördern, ist keine Lösung. Ohne Frage ist es wichtig, mit Oberhof ein bundesweit anerkanntes Leistungszentrum in Thüringen zu haben und aufrechtzuerhalten, in dem bestehende und hoffentlich auch künftige Olympiasieger trainieren können. Doch die Basis für den Spitzensport wird im Breitensport gelegt und in den zahlreichen Sportvereinen Thüringens, in kommunalen Schwimmbädern oder Freibädern, Sportplätzen, aber auch auf den Loipen der Thüringer Rhön bei Dermbach oder auf den Sprungschanzen in Ruhla. Nur wenn man auch im Kleinen angemessen und gerecht fördert, kann es gelingen, Thüringen als Standort des Spitzensports und Leistungssports zu erhalten. Der Breitensport ist zweifelsohne die Basis, aus der sich künftig Spitzensportler rekrutieren. Die Förderung des Leistungszentrums muss effizient sein und darf nicht undurchsichtig wie in Oberhof werden. Es kommt nicht von ungefähr, dass in den letzten Jahren immer mehr Spitzensportler den Freistaat verlassen haben, um in Anlagen in Bayern oder Baden-Württemberg zu trainieren. Warum wohl gab es in Sotschi weitaus weniger Thüringer Erfolge als noch vor vier Jahren in Vancouver?
Wenn wir hier nicht aufpassen, verlieren wir über kurz oder lang unseren hervorragenden Ruf als Sportland,
weil schwerfällig, inkonsequent und leider auch planlos bei der Sportförderung gehandelt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit darf es nicht kommen, deshalb ist ein schnelles Umdenken bei der Sportförderpolitik gefragt.
Und hier bin ich schon beim nächsten Kritikpunkt. Selbst wenn das Sozialministerium, wie es angibt, erst Ende 2013 vom Stillstand in Oberhof erfuhr, wäre dann nicht noch genügend Zeit gewesen, den beachtlichen Betrag von 1,8 Mio. abzurufen und somit und damit Projekte in anderen Thüringer Kommunen zu realisieren? Wie ich schon sagte: Notfallplanung. Zahlreichen Kommunen, die im vergangenen Jahr Zuschüsse für Sportstätten beantragt hatten, könnte somit geholfen werden. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als feststand, dass Oberhof Mittel nicht vollkommen wird einsetzen können, hätte das Sozialministerium die Antragsteller über frei werdende Mittel informieren müssen; stattdessen hat man bis zum letzten Moment gewartet, um dann einige ausgewählte Sportverbände gezielt zu unterstützen.
Das ist ein falsches Signal an die Kommunen, die zunächst wegen Oberhof zurückstehen mussten und in der letzten Zeit auch wieder leer ausgingen.
Ja, gut, dann will ich noch mal betonen,
eine gesunde Basis im Breitensport ist und bleibt ein wichtiges Fundament
des Spitzensportes und ich hoffe, dass wir zu den nächsten Olympischen Spielen auch wieder mit Erfolg da sein können.
Ich sehe es gerade an der roten Farbe, dass es zu Ende ist. Es tut mir leid, aber...
Ich hoffe wenigstens, das angerissen zu haben, was nicht geschehen ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit ihrem Anerkennungsgesetz, das am 1. April 2012 in Kraft trat, bereits die Grundlage für die Berücksichtigung beruflicher Qualifikation von Migranten gelegt und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für bundesgesetzlich geregelte Berufe ermöglicht. Nun müssen die Länder nachziehen und eine Grundlage für die in ihrem Bereich geregelten Berufe wie etwa Fachärzte, Pflegeberufe, Apotheker, Architekten, Ingenieure oder Lehrer schaffen. Ungefähr die Hälfte hat seither ein Anerkennungsgesetz verabschiedet. Das sind die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die CDU-Fraktion erachtet dieses Vorhaben sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch integrationspolitisch als äußerst wichtig und begrüßt, dass die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach darauf gedrängt, zügig die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zu schaffen. Angesichts der Bedeutung der Arbeit für eine gelingende Integration und die sich immer klarer abzeichnende Fachkräftelücke ist das ein dringliches Anliegen, denn das Rennen um die Fachkräfte in Deutschland hat längst begonnen. Akademiker, die nicht aus der EU kommen, können bereits seit August 2012 die blaue Karte der EU beantragen, doch für Facharbeiter aus Drittstaaten war es bisher kaum möglich, in Deutschland zu arbeiten.
Gesucht werden aber nicht nur Akademiker, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit Berufsausbildung. Das gilt nicht nur für Pflegeberufe, es betrifft zunehmend auch gewerblich-technische Berufe. Offene Stellen können hier zum Teil lange Zeit nicht nachbesetzt werden. Es fehlen zum Beispiel Lokführer, Installateure oder Mitarbeiter in der Ver- und Entsorgung. Über eine Engpassanalyse ermittelt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig die Berufe, in denen Fachkräfte dringend gesucht werden. Zu den wichtigsten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre gehört daher, für ausreichend Fachkräfte zu sor
gen. Ohne qualifizierte Zuwanderung wird das nicht gelingen.
Aber nicht allein die demografischen Entwicklungen zwingen uns, alle Beschäftigungspotenziale in unserer Gesellschaft besser zu aktivieren. Wer arbeitet, kann sich auch besser in die Gesellschaft integrieren. Die Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse ist deswegen neben der sprachlichen Bildung eine der wichtigen Grundvoraussetzungen für gelingende Integration. Insofern bietet dieses Thema auch die Chance, vielen Menschen in diesem Land eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Beide Seiten können bei diesem Thema gewinnen, zum einen gewinnen wir als Land Fachkräfte, die wir in dieser Zeit dringend benötigen, zum anderen können Menschen mit Migrationshintergrund, die früher nicht qualifikationsadäquat beschäftigt werden konnten, jetzt einen Beruf ausüben, der ihrer Qualifikation entspricht. Nicht zuletzt ermöglicht eine solche Beschäftigung tendenziell auch ein höheres Einkommen. Das ist auch gut für diese Menschen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf ein am Bundesgesetz angelehntes Mustergesetz verständigt haben, um so möglichst einheitliche und unbürokratische Anerkennungsverfahren in den Ländern zu etablieren. Schaut man sich die Gesetze der einzelnen Länder an, merkt man, dass dies in weiten Teilen gelungen ist, auch wenn sich die Gesetze in einzelnen Bereichen unterscheiden.
Die Einzelheiten des Thüringer Gesetzentwurfs wollen wir gern ausführlich im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur diskutieren. Insofern beantrage ich hiermit die Überweisung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat wieder ein ganzes Bündel an Forderungen formuliert. Es ist natürlich auch vieles nachvollziehbar. Aber gestatten Sie mir zu sagen, dass auch einiges sehr Abwegiges dabei ist - ich habe jetzt gerade den Tagesordnungspunkt 24 im Kopf. Aber nachvollziehbar ist dieser Antrag schon, weil wir, wenn wir uns dessen annehmen, schon manchmal Verständnis dafür haben, aber in welcher Ebene, ist eben die Frage dabei.
Ich möchte zum Thema kommen: In dem vorliegenden Antrag in der Drucksache 5/6574 fordert die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung ein Programm namens „Budget für Arbeit“ erarbeiten soll. Das Ziel soll dabei freilich sein, Menschen mit Behinderungen dauerhaft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Weiterhin soll die Rückkehr zu einer Werkstatt für Behinderte jederzeit möglich sein. Im Rahmen einer Art Werbekampagne soll die Landesregierung das geforderte Budget für Arbeit allgemein bekannt machen. Darüber hinaus wäre eine Jobbörse für integrative Arbeitsplätze einzurichten. Schließlich sollen alle bisher genannten Punkte schnell und unbürokratisch ermöglicht werden. So lautet der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Selbstverständlich ist es wichtig und sehr sinnvoll, Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Eine Arbeit zu haben und Geld zu verdienen, schafft nicht nur mehr Unabhängigkeit und Selbstvertrauen, es bereichert das gesellschaftliche Miteinander ganz allgemein. Gegenseitige Vorbehalte und Vorurteile können damit auch abgebaut werden. So will ich gar nicht verhehlen, dass einige der geforderten Punkte sinnvoll und vernünftig erscheinen, doch eine andere Frage ist deren Durchführbarkeit. Grundsätzlich bewegen wir uns hier auf dem Feld der Bundesgesetzgebung. Das ist übrigens auch keine neue Erkenntnis. Die anwesenden Kollegen der vierten Legislatur erinnern sich vielleicht noch an einen ähnlichen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2009. Damals sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wegen der bestehenden Regelungen auf Bundesebene wir auf Landesebene eigentlich nicht aktiv werden können und sollten. Das wissen wir, Bundesrecht bricht einfach Landesrecht. Daran kann sich auch nichts ändern. Deshalb gelten auch in diesem Fall die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen.
Frau Leukefeld, warten Sie, bis ich zu Ende bin, dann könnte sich vielleicht das eine oder andere schon geregelt haben.
Ja.
Jetzt überlege ich es mir noch mal.
Eigentlich bin ich gar nicht für leichte Fragen zuständig, aber: Die Situation in Rheinland-Pfalz müsste man natürlich genau analysieren, in welchen Rahmenbedingungen die diese Sachen machen. Das ist nicht in dem Rahmen, wie Sie sie fordern, sondern wird wahrscheinlich dann in einer anderen Art und Weise gestaltet, dann ist das möglich. Ich kann Ihnen das jetzt nicht genau sagen, aber grundsätzlich ist es eine Sache der Bundesgesetzgebung.
Ich habe noch einmal auf diesen Antrag der SPDFraktion damals verwiesen und eigentlich könnte ich mir schon vorstellen, dass in diesem Rahmen etwas geschehen könnte. Das muss ich Ihnen sagen, das habe ich auch anfangs so gesagt, dass es in die richtige Richtung geht. Aber das sind Sachen, die vielleicht die Länder dann auch mit unterstützen müssen und da ein bisschen anfragen sollten. Das
ist ja nicht so, dass es bisher keine Mechanismen und Hilfen für Menschen mit Behinderungen gäbe, um Arbeit zu finden. Dass diese Instrumentarien immer wieder auf die Wirksamkeit überprüft werden und gegebenenfalls verändert, modernisiert werden müssen, ist selbstverständlich. Das wollte ich auch damit sagen, dass man da vielleicht mal darüber hinschauen sollte, dass das eine Anregung ist.
Eine Ihrer Forderungen ist die nach der Öffentlichkeitskampagne. Eine Öffentlichkeitskampagne klingt zunächst ganz schön, um ein Landesprogramm bekannt zu machen. Obwohl ich daran zweifele, dass damit viel erreicht wird. Für oder gegen die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sprechen vielmehr Bedingungen und Umstände, die sich nicht mit der gezielten Werbekampagne verändern lassen. Die Kampagne direkt würde kaum etwas verändern, ich kenne das aus der eigenen Erfahrung. Das Wichtige wäre dort, Gespräche zu führen. Wir haben Vorstellungen und gemeinsame Aktionen durchgeführt. Ich war damals im Vorstand der Diakonie, Tag der offenen Tür, wir haben dort konkret und gezielt Leute eingeladen, die von Firmen kamen, um das dort vorzustellen. Dass dabei auch der eine oder andere Erfolg erzielt worden ist, das war positiv, aber nicht in den Erwartungen, die wir immer hatten.
Wie sieht es denn eigentlich mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aus, wenn wir darauf mal zurückkommen wollen? Gegen den fast aktuellen Trend sinkt die Arbeitslosigkeit in Thüringen weiterhin leicht. Im Vorjahresvergleich haben wir 4.376 Arbeitsuchende weniger, im September 2013 gab es damit 87.968 offiziell als arbeitsuchend gemeldete Menschen in Thüringen. Das ist eigentlich eine freudige Entwicklung.
Wie sieht es mit der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen aus? Im Juni 2013 gab es 6.473 gemeldete schwerbehinderte Arbeitslose, was wiederum 7,1 Prozent aller Erwerbslosen entspricht. Wenn wir schon einmal bei den Zahlen sind, rund 4,2 Prozent aller in Thüringen lebenden Menschen sind als arbeitsuchend gemeldet, aber nur rund 3,4 Prozent der Schwerbehinderten in Thüringen suchen offiziell Arbeit. Nun ist es eigentlich klar, dass ein großer Teil der schwerbehinderten Menschen im Freistaat älter als 65 Jahre ist und für den Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung steht. Ich will mit meinen Zahlen gar nicht leugnen, dass 6.473 schwerbehinderte Arbeitslose zu viel sind. Dasselbe gilt ja auch für die Arbeitslosen hier im Freistaat. Doch wollen wir nicht verkennen, dass insbesondere Thüringen hier seit Jahren auf einem sehr guten Weg ist. Und doch liegt die Arbeitslosigkeit im Freistaat mit 7,6 Prozent leicht über dem Bundesdurchschnitt von 6,6 Prozent. Doch schon etliche Kreise unterschreiten ihn, das wissen wir. Die Richtung der Entwicklung stimmt in Thüringen. Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Meine
Fraktion und ich lehnen den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Die neue Bundesregierung...
Vielleicht kann ich meine Meinung dazu sagen: Zum Glück nicht mit Ihnen. Die neue Bundesregierung ist zunächst am Zuge und aufgefordert, aktiv zu werden und eine Bundesleistung auf den Weg zu bringen. Darauf können und sollten wir zu gegebener Zeit auf Landesebene reagieren - das, was ich schon gesagt habe -, und ebenfalls aktiv werden. Doch jetzt und mit diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird das nicht gehen. Deswegen kann ich Ihnen das noch mal sagen, unsere Fraktion wird das ablehnen, diesen Antrag, aber wie gesagt, ich glaube, die Aktivitäten werden in diesem Falle vonnöten sein. Ich kann Ihnen das sagen, dass das auch kommen wird, weil wir die Praxis kennen und auch mit der Praxis umgehen müssen. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Besuchertribüne. Vorab erst einmal Dank an die Ministerin für den gegebenen ausführlichen Bericht. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist relativ schnell zusammengefasst. Er sieht vor, dass der Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen das Recht erhält, jährlich im Landtag über sei
ne Tätigkeit zu berichten. Die Landesregierung soll zu dem jeweiligen Tätigkeitsbericht im Landtag sodann Stellung beziehen und schließlich soll es dazu eine Aussprache in unserem Landtag geben, so weit Ihr Antrag.
Bevor ich auf Ihren Antrag zu sprechen komme, möchte ich es wie Herr Koppe nicht versäumen, Dr. Brockhausen für seine nun schon langjährige Arbeit als Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen meine Wertschätzung auszudrücken. Natürlich gilt das auch für sein Team, Herr Lorenz, bringen Sie es rüber, danke. Danke schön dafür, dass er sich einbringt, dass er die Stimme erhebt und im Sinne der behinderten Menschen auch Einfluss ausübt. Das Spektrum des Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen ist vielfältig: Herr Dr. Brockhausen wirkt an Beschlüssen der Landesregierung mit, er betreibt Öffentlichkeitsarbeit, arbeitet in Gremienarbeitsgruppen und Netzwerken mit. Darüber hinaus werden zahlreiche Kooperationsbeziehungen mit Thüringer Unternehmen, Stiftungen und weiteren Institutionen unterhalten. Außerdem gehört zum Aufgabenbereich auch die Ausreichung von Fördermitteln. Nicht zuletzt ist es eine wesentliche Aufgabe des Behindertenbeauftragten, Eingaben und Anfragen zu bearbeiten und damit Hilfestellungen in konkreten Fällen zu leisten. Gerade der letzte Punkt beansprucht laut Tätigkeitsbericht, und das hat Frau Ministerin hier ausführlich dargestellt, immer mehr Zeit.
Für die Bewältigung der von mir aufgezählten Aufgaben steht Herrn Brockhausen derzeit ein sechsköpfiges Team zur Verfügung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sieht nun einen weiteren Aufgabenbereich für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vor. Mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht käme ein nicht geringes Maß an zusätzlicher Arbeit hinzu. Da ist schon die Frage gestattet, ob dieses nötig sein muss. Zu der eben genannten Gremienarbeit gehört zum Beispiel der Landesbehindertenbeirat, in dem Herr Dr. Brockhausen regelmäßig berichtet, auch das ist genannt worden. Allein dadurch ist es uns oder den Fraktionen des Thüringer Landtags schon möglich, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Dasselbe gilt auch für den Landesausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit. Der Behindertenbeauftragte ist freilich bei ihn berührenden Tagesordnungspunkten dabei. Schließlich möchte ich an das außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen erinnern. Sie wissen, das wird demnächst wieder stattfinden, am 3. Dezember, und wenn ich das so als Floskel sagen kann, da bekommen wir immer genug „Pfeffer unter den Hintern“ gemacht.
Die, die dabei sind, wissen, was ich meine. Dieses Bündnis trifft sich etwa halbjährlich auf Einladung einer Landtagsfraktion. Auch dadurch besteht die Möglichkeit, in weniger formellem Charakter zusammenzukommen und sich auszutauschen. Ich glaube, dass damit genügend Möglichkeiten der Information und des Austauschs gegeben sind. Wir müssen dem Behindertenbeauftragten nicht noch eine weitere Aufgabe auferlegen. An der bisherigen Praxis sehen meine Fraktion und ich derzeit keinen Änderungsbedarf, folglich lehnen ich und meine Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Vielen Dank.
Frau Stange, vielen Dank. Ist es denn zweckmäßig, dass sich der Behindertenbeauftragte hinter dieses Pult stellt und dann die von Frau Schubert genannten Stundenzettel vorliest? So ist ja dieser Tätigkeitsbericht genannt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Zuschauerbühne, der vorliegende Gesetzentwurf, zu dem ich sprechen möchte, ist denkbar kurz. Ähnlich kurz möchte ich auch meine Rede halten. Der Sachverhalt ist eigentlich schnell geklärt.
Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein hohes Gut. Das Recht eines jeden EU-Bürgers, sich in einem EU-Mitgliedsland seiner Wahl niederlassen zu dürfen, gehört zu den Eckpfeilern des europäischen Einigungsprozesses. Es ist freilich eine Pflicht der Europäischen Kommission, darauf zu achten, dass die Freizügigkeit nicht nur in der Theorie besteht, sondern auch praktisch gelebt werden kann. Gerade behinderte Menschen, wie in unserem Fall die Blinden, dürfen nicht durch ihre Behinderung in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt werden. Daraus ergibt sich, dass Geldleistungen weiter gezahlt werden müssen, auch wenn der Berechtigte in einem anderen als dem Mitgliedstaat wohnt, in dem der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat, das ist zitiert aus dem Punkt „A) Problem und Re
gelungsbedürfnis“ aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung.
Thüringen gewährt blinden Menschen ein monatliches Blindengeld in Höhe von derzeit 270 €. Blinde, die in einer stationären Einrichtung leben, erhalten 61,50 €. Auch bisher war es schon so, dass Menschen, die ihren Wohnsitz nicht oder nicht ständig in Thüringen haben, weiterhin Anspruch auf das Landesblindengeld haben. In § 1 Abs. 3 werden in bisheriger aufgetretener Weise die Fälle genannt, in denen weiterhin Anspruch auf Landesblindengeld besteht. Aber genau diese aufzählende Weise wird von der Europäischen Kommission kritisiert. Hier bestehe die Gefahr, dass Anspruchsberechtigte in einer Aufzählung vergessen oder übersehen werden. Neben Thüringen hatten auch die Länder Hessen, Niedersachsen und das Saarland auf eine Aufzählung von Fallmöglichkeiten gesetzt. Von der Europäischen Kommission wird hingegen eine Öffnungsklausel als geeignetes Mittel angesehen. Die Öffnungsklausel gewährleistet eher, dass keine Anspruchsberechtigten durch das Netz fallen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greift die Landesregierung die vorgeschlagene Öffnungsklausel auf. Auf diese Weise wird auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission reagiert. Damit das Verfahren eingestellt werden kann, sollte rasch das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes beschlossen werden. Unterm Strich wird diese Gesetzesänderung nur wenige Menschen betreffen, aber diejenigen, die es betrifft, kommen künftig in den Genuss einer Geldleistung des Freistaats Thüringen und können damit ihre Lebenssituation wesentlich verbessern. Das Landesblindengeld trägt schließlich dazu bei, die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, welche durch das fehlende Augenlicht entsteht.
Ich darf Sie bitten, sich dem Votum meiner Fraktion anzuschließen, und damit in beiden Lesungen für den Gesetzentwurf der Landesregierung zu stimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um es gleich vorweg zu sagen, meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab.
Ich werde diese ablehnende Haltung auch begründen. Es ist wichtig, eine gleichberechtigte und möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Freilich sieht das meine Fraktion genauso. Die Gesetzgebung auf der Landesebene in der Vergangenheit hat das auch belegt, das war 2005 - daran kann sich vielleicht der eine oder andere noch erinnern - das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Im April vorigen Jahres beschloss die Landesregierung den Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ministerin sagte auch bereits, dass in diesem Maßnahmeplan 285 Einzelmaßnahmen enthalten sind, die praktisch alle Ressorts der Landesregierung betreffen und verpflichtende Gültigkeit besitzen. Wenn es nun doch einen Konsens in diesem Hause gibt, was die Beseitigung von Nachteilen für Menschen mit Behinderung angeht, warum lehnen dann die Fraktion und ich den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab, warum ist das so? Es ist ganz undiplomatisch zu sagen, der Gesetzentwurf ist unseriös, er weckt Hoffnungen und Begehrlichkeiten, die wir im Grunde nicht erfüllen können.
Hoffnungen, die wir nicht erfüllen können, wenn wir das Gemeinwohl berücksichtigen sollen, Hoffnungen, die wir nicht erfüllen können, wenn wir eine solide Haushaltsführung im Blick halten sollen, Forderungen aufstellen, soziale Wohltaten in Gesetzesform zu gießen, ohne genau zu wissen, was es kostet - das ist schlichtweg unseriös.
Und das genau passiert bei Ihrem Gesetzentwurf. Sie geben es ja selbst zu. Gleich auf Seite 3 unter Kosten - heißt es lapidar in Ihrem ersten Satz: „Durch Ausweitung der Bestimmungen zur Barrierefreiheit, verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Gebärdensprache und durch die vorgesehenen
Nachteilsausgleiche sowie spätere Änderungen anderer geltender Gesetze entstehen Kosten, die zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer Höhe nicht genau beziffert werden können.“ Im zweiten Absatz erklären Sie, dass eigentlich kaum zusätzliche Kosten entstünden. Und im dritten Absatz nennen Sie dann doch ein paar konkrete Mehrkosten. Diese belaufen sich summarisch nach Ihren Angaben auf knapp 1,6 Mio. €. Dass dies nicht die endgültigen Mehrkosten sind, geben Sie selbst zu, weil - ich wiederhole mich gern - die genauen Mehrkosten nicht beziffert werden können. Doch dann kommt es noch besser: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf wird auf Seite 25 auf die umfassende Schaffung von Barrierefreiheit eingegangen. Der Barrierefreiheit sind naturgemäß technische und wirtschaftliche Grenzen gesetzt, was Sie auch erwähnen. Das liegt auf der Hand, nicht jeder Wanderweg im Thüringer Wald oder in der Rhön lässt sich barrierefrei gestalten, von den Kosten ganz zu schweigen. Doch Sie sehen das eigentlich etwas anders und schreiben, wobei jedoch der wirtschaftlichen Machbarkeit keine vorrangige Bedeutung zukommt. Ich verstehe das so, dass es ein bisschen egal ist, was es kostet, genau diese Einstellung hat die DDR einst in den finanziellen Ruin getrieben, einen Ruin, den man auch positiv erkennen kann.
Bund, Länder und Kommunen haben in Deutschland einen enormen Schuldenberg angehäuft, um das zu reparieren, was Sie eigentlich damals verursacht haben. Dieser muss auch mal wieder abgetragen werden, was wir eigentlich nicht den künftigen Generationen aufbürden dürfen.
Erst vor wenigen Monaten haben wir im Landtag einen Doppelhaushalt verabschiedet, der nicht nur eine schwarze Null vorsieht, sondern eine echte Schuldentilgung. Das wollen wir nicht bei der erstbesten Gelegenheit wieder aufgeben. Selbstverständlich muss der wirtschaftlichen Machbarkeit eine vorrangige Bedeutung zukommen, wenn man sich für einen schuldenfreien Haushalt entschlossen hat.
Überall im Lande gibt es Wünsche und Forderungen, das haben wir immer wieder auf der Tagesordnung, doch nicht alles Wünschenswerte ist auch finanzierbar. Als Ausschussvorsitzender für Schule und Kultur im Wartburgkreis wünsche ich mir auch ab und zu mehr Geld für die Schulen zur Ausrüstung, obwohl wir schon einen Standard erreicht haben im Wartburgkreis, den es vorzuzeigen woanders gilt.
Ich bin bemüht, auch im Wartburgkreis Verbraucherschutz hochzuhalten. Wir haben die Zentrale in Bad Salzungen geschlossen. Es soll wieder versucht werden, eine einzurichten, auch da fehlt das Geld überall. Doch man muss eben Möglichkeiten
vielleicht finden, das eine oder andere anders zu gestalten.
In Leimbach, das kennen hier auch einige sehr gut, fordert man seit Jahren eine Ortsumgehungsstraße und macht seiner Wut auf großen Tafeln Luft, die auch mich persönlich angreifen. Minister Carius würde sich vielmehr über eine Ortsumgehung freuen und bauen lassen, wenn er die Mittel dazu hätte.
Ich bin Vorsitzender des Rhön-Forums und würde mich freuen, wenn das eine oder andere gerade in Richtung Tourismus und barrierefrei dort passieren könnte, aber ich muss auch mit dem Geld so rechnen, dass das eine oder andere etwas weiter nach hinten gestellt werden muss. Ich könnte das jetzt unendlich fortführen, aber ich denke, mein Punkt ist klar geworden. Es gibt eine Vielzahl berechtigter Wünsche in Thüringen. Natürlich wissen wir uns der Wünsche benachteiligter Menschen im Besonderen anzunehmen, aber das kann nur im Rahmen unserer Möglichkeiten erfolgen.
Nicht in jeder Hinsicht stehe ich dem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber. Zum Beispiel halte ich es für richtig, über die Höhe des Landesblindengeldes bei der nächsten Haushaltsdebatte nachzudenken. Was mich hier allerdings sehr stört, ist der Zeitpunkt, zu dem DIE LINKE den Gesetzentwurf in den Landtag einbringt. In nicht einmal zwei Wochen, am 6. Mai findet das nächste außerparlamentarische Treffen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen statt.
Die CDU wird diesmal der Gastgeber sein. Bei diesem Treffen kann sich dann DIE LINKE einmal mehr als Retter und Rächer der Alten, Schwachen und Behinderten profilieren.
Das werden Sie tun, das weiß ich. Seht her, wir haben ein Gesetz eingebracht, das eure Forderungen und Wünsche aufgreift und die Fraktionen der Koalition haben es wieder einmal abgelehnt.
Nun gut, es ist das gute Recht der Opposition, Gesetze nach dem Prinzip „Wünsch Dir was“ zu entwickeln, ohne dabei die Finanzierbarkeit und das Allgemeinwohl ausrichtend im Blick zu haben.
Doch Ihr Vorgehen halte ich - und das wiederhole ich immer wieder - für unseriös und angesichts des
bevorstehenden außerparlamentarischen Treffens auch für sehr durchschaubar. Sie betreiben hier mit landespolitischen Themen Bundestagswahlkampf. Das kann man vielleicht auch verstehen, schließlich läuft es ja bei den LINKEN auf der Bundesebene nicht gerade positiv.
Allerdings verurteile ich, dass Sie die Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderung benutzen, um sich zu profilieren,
dass Sie Hoffnungen und Begehrlichkeiten wecken, die nicht alle und schon gar nicht auf einmal finanzierbar sind. Viel zielführender finde ich, dass dagegen die Ankündigung dieser Gesetze zur Verbesserung der Intgegration von Menschen mit Behinderungen auf einen Novellierungsbedarf hin zu überprüfen. Noch in diesem Jahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet und im Kabinett behandelt werden. Ich denke, wenn das so geschehen soll, dann werden wir das überprüfen und werden das begleiten. Wie schon zu Beginn gesagt, lehnen wir den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf für das Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz ab. Der Gesetzentwurf steht einer verantwortlichen Finanzpolitik entgegen und widerstrebt damit dem Allgemeinwohl. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, mir wäre schon sehr daran gelegen, etwas beantwortet zu bekommen. Ich habe mir die Rede natürlich von Frau Stange angehört und ich war es auch nicht anders gewöhnt, darauf sind wir eingegangen, nicht nur die SPD, auch die FDP. Aber wissen Sie, ich habe hoffentlich falsch gehört, dass Sie gewarnt haben vor den Verhältnissen vor 80 Jahren
und uns so ähnlich gleichgestellt haben. Ich hoffe, dass Sie jemand anderen meinen als die Nazis, mit denen Sie uns verglichen haben.
Ich hoffe, dass Sie das so gemeint haben, deswegen hätte ich Sie gern persönlich gefragt, wen Sie damit gemeint haben. Ich glaube nicht, dass je
mand im minimalsten Bereich an so etwas denkt. Wissen Sie, das ist schäbig hoch drei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordneten, auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Verpflegung in Kindergärten und Schulen ist die Ministerin bereits ausführlich eingegangen. Dafür möchte ich Ihnen, liebe Frau Taubert, recht herzlich danken. Das war wirklich ausführlich.
Erlauben Sie mir, zum bereits Gesagten noch ein paar Ergänzungen und eigene Gedanken. Eine möglichst flächendeckende Versorgung von Kindergärten und Schulen mit Essenangeboten ist wünschenswert. Ebenso wichtig ist, dass die angebotenen Speisen einer ausgewogenen Ernährung und der Gesunderhaltung dienen. Keinesfalls sollen die Essenangebote jedoch krank machen. Genau das ist aber Ende September tausendfach passiert. Auslöser sollen nach Kenntnislage aus China importierte tiefgefrorene Erdbeeren gewesen sein, die bei vielen Kindern eine Infektion von Noroviren zur Folge hatten. Wenn es zu einem solchen letztlich glimpflichen Vorfall kommt, muss freilich geschaut
werden, welche Lehren daraus gezogen werden müssen. Somit ist auch zu begrüßen, dass wir hier uns mit dem Thema beschäftigen und uns von der Ministerin berichten lassen. Es sei dahingestellt, ob es sinnvoll ist, Ende September Tiefkühlerdbeeren aus China auf dem Speiseplan zu haben. Freilich ist das noch eine Jahreszeit, in der frisches einheimisches Obst und Gemüse zur Verfügung steht. Die Verwendung regionaler und saisonaler Lebensmittel ist in Großküchen, aber auch bei vielen Menschen daheim sicherlich noch steigerungsfähig. Richtig ist, gerade in Thüringen bieten wir mit fruchtbaren Böden gerade im Thüringer Becken beste Voraussetzungen für eine vielfältige Versorgung mit frischem Obst und Gemüse aus nächster Nähe. Damit zur Wertschöpfung und letztlich zur Stärkung der Thüringer Landwirtschaft beizutragen, kann im Grunde genommen nicht verkehrt sein. Doch muss ich auch, wie schon die Ministerin, darauf hinweisen, wo denn die Zuständigkeit für diese Essenversorgung in Kindergärten und Schulen liegt. In erster Linie zeigen sich hier die Schulträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, verantwortlich. Das Gleiche gilt auch für die Kommunen als Betreiber der Kindertagesstätten. Ich habe in meinem Wahlkreis schon oft die Möglichkeit gehabt, gerade in Kindergärten, ich kann es so sagen, nicht an der Kindergartenspeisung teilzunehmen, sondern als ich dort vorgelesen habe, weil ich das ein bisschen pflege, habe ich mir erläutern lassen, wie dort gekocht wird. Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen aus der Gemeinde Rockenstuhl, wo noch ein Kindergarten selber kocht und das Essen im gleichen Ort noch an die Schule liefert. Was mich total überrascht hat, war eben, als die Frau mir noch den Keller zeigte mit den eingemachten Gläsern, wo dann auch noch die Eltern von zu Hause das Obst mitgebracht und beim Einkochen geholfen haben usw., und auf einer Seite extra noch abgeteilt war für laktosefreies Essen, also eine wunderbare Sache. Man achtet auch da auf Ausgewogenheit und auf Qualität des Essens. Das hat mich auch in dieser Richtung überzeugt. Nicht anders ist es in den Schulen. Ich weiß zum Beispiel, bei uns im Kindergarten in Kieselbach ist es so, dass wir eine eigene Küche haben und - was auch schon geschehen ist wenn die Köchin, also die qualifizierte Kraft, wie Sie es ja wollen, mal nicht da ist, dann wird ein Vertrag genutzt, den wir mit einem einheimischen Essenanbieter haben, und für diese Zeit dann der Kindergarten von da versorgt. Das ist genau das, was Sie hier fordern. Wenn wir in die Praxis schauen und vor Ort, dann sehen wir, dass dies schon getan wird.
In den Schulen, das ist hier auch schon genannt worden, ist natürlich die Grundlage für die Kinder, dass sie herangeführt werden schon, wie Frau Hit
zing gesagt hat, an diese Möglichkeit, Obst oder Gemüse anzubauen oder auch kennenzulernen, wie das alles funktioniert. Natürlich wird dieser Schulgarten nicht zur Versorgung der Schulküche sein. Aber das ist ein Grundbegriff dafür, dass die Kinder lernen, wie das Essen gestaltet worden ist. Ich kenne das von meiner Enkeltochter, die sagt mir dann immer, das ist zwar nicht das Mittagessen, sondern das Frühstück, was auch schon dann immer eingeteilt wird in „Heute ist Käsetag“, „Heute ist Müsli-Tag“, „Heute ist Möhrentag“ usw.
Ich bin zwar nicht immer neidisch darauf, aber jedenfalls sieht man doch, wie Kinder mit dieser Sache „Essen“ umgehen. Das ist eigentlich das, was auch hier gewünscht wird. Als Vorsitzender des Schulausschusses im Wartburgkreis kann ich Ihnen sagen, wie die Essenversorgung bei uns läuft. Die Kindergärten und Schulen beziehen das Essen im Allgemeinen von regionalen und sogar lokalen Anbietern, von denen es teilweise auch selbst gekocht wird. Diese Projekte, die ich eben schon genannt habe, sind auch in den Schulen. Was mich auch besonders immer freut, ist, dass in den Schulen auch Küchen installiert werden, um diese Sachen vorzubereiten. Jetzt kann ich mal aus dem Nähkästchen plaudern, natürlich, wenn der Schulausschuss dann zu Besuch kommt und sich die Schule anschaut
- na gut, aus dem Henkeltöpfchen -, dann bemühen die sich auch in ihrer AG Kochen oder irgendwas in der Richtung, uns etwas hinzustellen, damit wir kosten können. Ich habe bis jetzt noch nichts gekostet, was auch nicht geschmeckt hat. Das muss man auch dazusagen.
Es wird vonseiten des Wartburgkreises darauf geachtet, dass nicht nur das billigste Angebot zum Zuge kommt. Es gibt zum Beispiel auch Beschwerden seitens der Eltern usw., das ist immer die Praxis, dass man das auch nachkontrolliert. Es kann durchaus sein, dass dem einen Kind oder dem anderen Kind es nicht schmeckt und so eine Beschwerde daher weitergeleitet wird, aber das wird nachkontrolliert. Jetzt bin ich mir nicht sicher bei den Aussagen, die Frau Skibbe und Frau Hitzing getroffen haben, wir hatten eine Anfrage im Wartburgkreis im Kreistag, ob die Schulkonferenz berechtigt ist, bei der Auswahl mit einzugreifen. Da war die rechtliche Antwort meiner Meinung nach nicht - war nicht.
Aber es wäre derjenige mit dem Klammersack gepudert, wenn er es nicht machen würde. Natürlich ist die Mitarbeit der Schulkonferenz eine wunderbare Sache, da sind die Eltern drin, da sind die Lehrer drin. Ich denke mir schon, wenn die Schulverwaltung dementsprechend auch noch Hinweise bekommt, dann nimmt man sie dankend an und lehnt sie nicht irgendwo ab und versucht, einen anderen Weg zu gehen - vollkommen richtig.
Ich denke, dass genau der Punkt dabei ist, dass diese Probleme, die wir dort haben, auch dort gelöst werden, wo sie entstehen. Ich habe mir jetzt mal durch den Kopf gehen lassen, wir reden von diesen Erdbeeren, die von China kommen, aber können Sie sich noch an diese Sache mit dem EHEC erinnern, wo dann alle Gurken weggeworfen wurden usw. Man versuchte eigentlich, das Grundübel zu erwischen und wir hatten das große Problem, dass bei uns kaum noch ein Gemüse nicht gefährlich war. Solche Sachen gibt es auch und die wird es immer wieder geben. Deswegen wollen wir uns nicht versteifen auf Erdbeeren aus China und wollen das annehmen, wie wir es hier darlegen. Eine dezentrale Versorgung durch eine Vielzahl von Küchen und Essenanbietern kann, muss aber nicht unbedingt besser sein als ein großer Anbieter. Überall können Probleme auftreten. Das wird sich nie ganz ausschließen lassen. Zugegeben, der konkrete Fall von Ende September erweckte den Eindruck, dass Großküchen von Nachteil sind, weil zahlreiche Abnehmer, seien es Kindergärten, Schulen oder Betriebskantinen, gleichzeitig betroffen sind. Doch das Problem hätte auch anderenorts auftreten können, zum Beispiel in vielen kleineren Küchen oder im Einzelhandel, weil auf diese Lebensmittellieferungen auch zurückgegriffen wird. Vielmehr wird deutlich, dass regelmäßige Lebensmittelkontrollen und Hygieneuntersuchungen notwendig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um importierte Lebensmittel oder regionale Produkte handelt. Dabei ist auch gleichgültig, ob es um Großküchen oder kleine Kocheinrichtungen geht.
Ich will noch etwas zu der Mehrwertsteuer sagen. Wissen Sie, ich kenne die Situation der Diskussion auch. Bei uns war das eine Zeit lang so, dass auch die Rentner im Kindergarten mitgegessen haben, bis dann auf einmal jemand gesagt hat, Mensch, wie machen wir das denn nur,
wir führen gar keine Mehrwertsteuer ab. Da wurde das ganz schnell nachher unterdrückt. Hier ist genau der Fall, dass auch in der Schule die Lehrer teilweise mitessen, das müsste dann auch mit ge
klärt werden, aber grundsätzlich denke ich schon, dass das geregelt werden kann.
Ich möchte zum Schluss noch mal danken für den ausführlichen Bericht, der gefordert und auch gegeben worden ist. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Region werben und wenn es mit dem Essen ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Letzte habe ich nicht richtig verstanden. Was würgt denn da? Ach so wirkt? Ach wirkt, ich dachte jetzt links würgt. Gut.
Ja, alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern wir haben auch alle Jahre wieder das Glücksspielgesetz auf der Tagesordnung. Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes möchte ich ein paar Anmerkungen machen.
Zunächst ist der Gesetzentwurf sehr überschaubar, enthält er nicht mehr als die bloße Verlängerung unserer bisher schon gültigen Regelungen über das Jahr 2012 hinaus. Man muss dazu sagen, natürlich war in der vorher liegenden Verhandlung mit dem LSB der LSB auch zufrieden mit der Regelung, die
wir vorgesehen haben. Aber ich habe schon gemerkt, beim Hauptausschuss ist dann durch die von uns vorgeschlagene Änderung in dem Punkt natürlich ein Stein vom Herzen gefallen, dass da wirklich eine Sicherheit drin lag. Es wird weiterhin sichergestellt, dass der Landessportbund mit mindestens 8,81 Mio. € jährlich und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege mindestens 4,92 Mio. € jährlich als feste Untergrenze abgesichert wird. Dasselbe gilt für die Obergrenze der Förderung. Damit fördert der Freistaat auch weiterhin die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Dies liegt mir auch besonders am Herzen. Sie wissen, dass ich gleichzeitig Präsident vom Thüringer Ringerverband bin und die Schwierigkeiten der Nachwuchsförderung kenne. Da wir jeden Euro brauchen, Sie können mir glauben, hier sind die Einnahmen aus den Glücksspielen wirklich gut angelegt und da habe ich gleich eine Frage. Ich habe so das Gefühl, dass hier im Saal noch nicht einmal 50 Prozent von Ihnen Lotto spielen, denke ich mal. Also geht mal jeder in sich und sagt mal, hier tue ich auch was Gutes und ich habe natürlich auch noch Gewinnchancen, aber hier tue ich auch noch etwas Gutes für das Gemeinwohl und für den Sport. Da denke ich schon, dass jeder mal ein bisschen in sich gehen sollte und auch Lotto spielen sollte. Die Aufgaben beispielweise vom Landessportbund und der zugehörigen Verbände sind sehr vielfältig. Da geht es nicht nur um die Durchführung von Meisterschaften oder sonstigen Spielen. Natürlich gehören zum Aufgabenfeld auch die gezielte Förderung und Schulung von Nachwuchssportlern beiderlei Geschlechts, natürlich die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Schiedsrichtern sowie die Durchführung von Lehrgängen für ehrenamtliche Verbands- und Vereinsmitarbeiter, ebenso die Förderung von Breitenund Freizeitsport und nicht zuletzt geht es um die Pflege und Förderung des Ehrenamts im Sport. Die Angebote der Verbände vom LSB stehen grundsätzlich jedem und jeder Interessierten, unabhängig vom Alter, Geschlecht oder sozialer Herkunft offen. Das muss auch so sein, das wissen Sie, wenn sich der Freistaat hier finanziell einsetzt.
Es erfreut mich besonders, dass wir diesmal die Absicherung von LSB und LIGA nicht nur für ein Jahr festschreiben, sondern gleich für den gesamten Olympiazyklus von 2013 bis 2016. Das gibt den Beteiligten die dringend notwendige Planungssicherheit. Es erspart uns nebenbei, dass wir uns alle Jahre wieder mit der gleichen Thematik beschäftigen. Freilich bitte ich um die Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes und, wie gesagt, ich bitte auch darum, dass jeder mal in sich geht und Lotto spielt. Ich danke Ihnen.
Also ich glaube nicht, dass jemand vom Lottospielen süchtig geworden ist. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Nein, nein. Ich habe eine Frage, und zwar weil ich ein Unverständnis habe für Ihre Ausführungen, die da lauteten: Die Eltern, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen und Gebühren bezahlen müssen, werden bestraft. Das habe ich nicht ganz verstanden.
Aber ich habe das doch richtig verstanden, dass die sozusagen Aufbewahrung ihrer Kinder und Erziehung mit allem Drum und Dran eine Leistung kriegen dafür oder? Das ist doch eine Leistung oder? Das war für mich nicht ganz nachvollziehbar, deswegen habe ich die Frage gestellt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordneten, „Bessere Jobchancen für Behinderte, Integration durch dauerhafte Förderung“ - so titelte die „Thüringische Landeszeitung“ am 17. August dieses Jahres. Weiterhin erfährt der Leser etwas über ein Landesprogramm, das die LINKEN fordern, um die Position von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
Nun also beschäftigen wir uns hier im Landtag mit dem entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Freilich befürworten auch wir von der Unionsfraktion die Verbesserung der Berufschancen für Menschen mit Behinderungen. Genau deswegen hat die Landesregierung in diesem Frühjahr den Thüringer Maßnahmeplan zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.
Bereits bei unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause habe ich den Thüringer Maßnahmeplan verteidigt, was ich heute natürlich auch wieder machen möchte. Brauchen wir ein zusätzliches Landesprogramm, das Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt hilft, so wie die Fraktion DIE LINKE fordert? Ich sage Nein. Das heißt natürlich nicht, dass ich gegen eine Förderung bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bin. Ich bin deshalb dagegen, weil wir mit dem Thüringer Maßnahmeplan längst ein geeignetes Instrumentarium haben.
Ich danke der Ministerin für ihre Rede. Sie hat schon ausgeführt, dass viele Forderungen des Antrags bereits Bestandteil der Regierungsarbeit sind, dass sich viele Punkte im Thüringer Maßnahmeplan wiederfinden und in der Umsetzung begriffen sind. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie jetzt in Ihrem Antrag die Landesregierung zu Maßnahmen auffordern, die sich die Landesregierung doch selbst erst kürzlich gesteckt hat.
Auf den Seiten 47 bis 52 des Thüringer Maßnahmeplans werden insgesamt 18 Ziele und Maßnahmen definiert, Maßnahmen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung stärken. Acht Maßnahmen davon laufen in diesem Jahr an, die übrigen begannen 2011 oder sind Teil fortlaufender bewährter Projekte. Der Grund, dass ich Ihren Antrag vordergründig ablehne, liegt also darin, dass die darin gestellten Forderungen zu einem guten Teil bereits Teil der Regierungsarbeit sind. Doch lehne ich auch die eine oder andere Forderung ab. Zum Beispiel findet es nicht meine Zustimmung, die Mindestbeschäftigungspflichtquote - was für ein Wort - von jetzt 5 auf 6 Prozent anzuheben. Ich halte gerade die gegenwärtige Regelung für die kleineren Betriebe mit knapp 20 Beschäftigten für praktikabler. Nicht alles Wünschenswerte ist in kleinen Betrieben vernünftig umsetzbar.
Gern.
Herr Nothnagel, wir sind in der Haushaltsverhandlung. Wir sind aber bei den Einstellungen der Finanzen bei vielen Sachen, die hier schon berücksichtigt worden sind. Das würden wir jetzt, das wird wahrscheinlich auch Ihre Seite machen und wird das anstreben, dass das eine oder andere vielleicht noch geändert wird. Ob es geändert wird, weiß ich jetzt nicht, kann ich auch nicht sagen, aber Sie wissen ja, wie das so mit Haushaltsplänen ist.
Also noch einmal zu meiner Rede. Für den öffentlichen Dienst haben wir eine Eigenverpflichtung, die Pflichtquote auf mindestens 6 Prozent zu erhöhen. Hier sehe ich die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes als außerordentlich positiv an.
So wünschenswert einige Ihrer Punkte sein mögen, finanzierbar müssen sie am Ende aber auch sein. Ich möchte Ihnen ein einfaches Beispiel nennen. Keine 2 Kilometer von unserem Landtag entfernt gibt es im Erfurter Steigerwald einen 1,4 Kilometer langen behindertenfreundlichen Rundwanderweg. Vielleicht kennt der eine oder andere diesen Weg. Dieser wurde 1995 angelegt, es wurden behindertengerechte Anlagen errichtet, ähnlich wie bei Trimm-dich-Pfad, eine tolle Sache, da werden mir wahrscheinlich auch hier alle zustimmen. Allerdings scheint das Geld oder das Interesse zu fehlen, die Anlage zu erhalten, die Stationen entlang des Rundwanderwegs sind beschädigt und oft nur eingeschränkt verwendbar oder gar nicht mehr zu gebrauchen. Im Ganzen bietet die Anlage inzwischen ein eher trauriges Bild. Ich hätte mich gefreut, wenn ich heute Frau Stange hier gehabt hätte, die ja die absolute alleinige Kämpferin für die Behinderten ist, als ob wir das nicht auch wären. Sie kann dann als Stadträtin ruhig auch einen Schritt dabei machen und diese Sache einmal angehen und vielleicht das eine oder andere dazu schaffen, dass wir so etwas auch dann im Grunde genommen in Ordnung halten, wenn wir so etwas erstellen.
Was ich damit meine, ist, es reicht nicht, sich einmal zu einer Sache zu entschließen und einmal Geld dafür in die Hand zu nehmen. Nein, die Fördermaßnahmen müssen wohlüberlegt und vor allem auch dauerhaft finanzierbar sein. Was nützt es, wenn einmal für ein Projekt Geld fließen muss, wenn man absehen kann, dass eine dauerhafte Finanzierung nicht zu leisten ist, dann geht es jeder guten Idee wie - ich habe das eben genannt - diesem behindertenfreundlichen Rundwanderweg hier nahe dem Steigerwald. Das kann doch von uns keiner wollen. Bei allen Fördermaßnahmen, auch die Nachhaltigkeit hat hier eine stimmende Rolle zu spielen. Deswegen vertraue ich auch dem Thüringer Maßnahmeplan über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ich vertraue darauf, dass unsere Landesregierung mit Bedacht und mit Weitsicht Schritt für Schritt die gesteckten Ziele in Angriff nimmt und umsetzt. Herr Nothnagel, das müssen Sie auch sehen, dass wir das alles in diesem Jahr nicht schaffen, das ist völlig klar. Es gibt weitere Jahre, wo wir das eine oder andere uns annehmen und auch tun werden. Da Vertrauen zwar gut und Kontrolle noch besser ist, werde ich als behindertenpolitischer Sprecher meiner Fraktion darauf achten, dass unsere Landesregierung bei der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans auf dem richtigen Weg bleibt. Dazu sind wir als Abgeordnete alle aufgefordert. Den am Anfang meiner Rede zitierten Zeitungsartikel aufgreifend: Bessere Jobchancen für Behinderte, Integration durch dauerhafte Förderung, dazu ein eindeutiges Ja von mir, aber nicht so, wie die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag formuliert hat. Ich schließe mich dem Vorschlag von Ministerin Taubert an. Ich denke, dass es ihr Vorschlag mit ist, und plädiere meinerseits und auch für meine Fraktion für die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich hat es einfach noch einmal hierher getrieben, weil ich in der ersten Sache gehört habe, dass eine Fusion abgelehnt worden ist, und zwar Oberes Feldatal. Die Verwaltungsgemeinschaft hat das aus der Zeitung erfahren, dass es abgelehnt wird und hat auch an Sie alle, an jede Fraktion einen Brief geschrieben mit der Tatsachenerklärung, wie alles gelaufen ist. Daraus können Sie schon erkennen, dass hier keine Fristversäumnisse waren und deswegen auch das Unverständnis von ihnen herkommt, dieses abzulehnen.
Ich habe nun gehofft, dass mit der Aussage vom Staatssekretär noch einiges geklärt wird, aber von Herrn Hey habe ich da nun wieder erfahren, dass da keine Luft dran soll. Also ich denke schon, dass man noch einmal drüberschauen sollte, die Tatsachen noch einmal genauestens prüfen sollte. Wenn das so erkannt wird, dann hat auch das Obere Feldatal ein Recht, zusammenzugehen.
Wenn Sie die Region kennen, dann denke ich mir schon, dass es hier ganz wichtig ist, diesen Schritt zu tun.
Darum wollte ich gern hier noch einmal bitten, dieses genauestens zu betrachten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, gut gewollt ist nicht immer gut getan. Sich für alle Menschen in unserem Land einzusetzen, das sollte unsere Aufgabe sein. So ist es natürlich gutzuheißen, wenn sich die Fraktion DIE LINKE mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschäftigt und sich dafür einsetzen will. Jedoch völlig überflüssig ist der von Ihnen gestellte Antrag, den Thüringer Maßnahmeplan zur UN-Behindertenrechtskonvention durch Landtagsbeschluss zur umfassenden Handlungsgrundlage machen zu wollen, denn damit kommen Sie eigentlich viel zu spät. Ein Beschluss des Landtags ist unnötig, weil der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24. April 2012 vom Kabinett verabschiedet und veröffentlicht wurde und damit jetzt bindende Handlungsgrundlage der Landesregierung ist. Was sollen wir da als Abgeordnete noch beschließen?
Es brauchen auch von uns keine Änderungs- und Ergänzungsvorschläge mehr gemacht werden, weil dies schon längst passiert ist. Über anderthalb Jahre wurde unter Einbeziehung aller wichtigen und betroffenen Akteure der Maßnahmeplan erarbeitet. Der Thüringer Maßnahmeplan braucht auch nicht dem Landtag zugeleitet werden, da er uns Abgeordneten schon bekannt ist. Es wurde in neun Arbeitsgruppen beraten, diskutiert und erörtert. Es gab umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten aller Fraktionen zum Thüringer Maßnahmeplan. Alle im Landtag sitzenden Parteien, ebenso die betroffenen Verbände und Vereinigungen, waren eingeladen, zum vorliegenden Maßnahmeplan beizutragen. Die Historie dazu, das Ergebnis der neun Arbeitsgruppen ist nach wie vor im Internet unter www.thueringen.de bzw. beim Ministerium für Soziales, Familie
und Gesundheit abrufbar. Damit wird im Übrigen Ihrer Forderung nach mehr Transparenz längst entsprochen. Ich erachte folglich den Antrag der Fraktion DIE LINKE als völlig unnötig, vielmehr sehe ich hier den Versuch, sich durch puren Aktionismus Aufmerksamkeit verschaffen zu wollen, deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen.
Lassen Sie mich noch einmal klarstellen, dass ich es ausdrücklich schätze, wenn man sich für die Belange benachteiligter oder behinderter Menschen einsetzt. Dies sollte auch für jeden ein Anliegen sein. Es gibt in Thüringen über 700.000 ehrenamtlich tätige Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwohl einsetzen. Vor Kurzem durfte ich anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Thüringer Ehrenamtsstiftung wieder Menschen erleben, die einen wertvollen Beitrag für dieses Land leisten. Das ist die Art von Engagement, die wir brauchen.
Lassen Sie uns als Abgeordnete die Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans sehr aufmerksam und kritisch verfolgen. Freilich sollten wir ihn von Zeit zu Zeit einer Kontrolle unterziehen und gegebenenfalls anpassen. Zunächst sollte dem Maßnahmeplan Zeit zugestanden werden, damit er überhaupt seine Wirkung entfalten kann. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, alle kennen eigentlich das Sprichwort „Ende gut, alles gut“. Nun ist mit dem Ende nicht das Ende des Sports gemeint, aber ich hoffe, dass es das Ende der ewigen Debatten über die Finanzierung des Sports ist. Und ist alles gut? Die Frage steht. Können wir mit den erreichten Ergebnissen, die das geforderte Gespräch zwischen Regierung und LSB gebracht hat, zufrieden sein? Ich bin jedenfalls froh, dass, wie verlautbart wurde, dies der LSB wenigstens ist. Ich muss natürlich sagen, bei Verhandlungen ist das immer ein Geben und Nehmen, aber die Ergebnisse - das hat Herr Korschewsky schon gesagt - waren für uns auch nicht immer zufriedenstellend, auch nicht für die Sportler. Aber wie in der Erklärung des Hauptausschusses des LSB Thüringen anlässlich seiner Tagung am 28. April 2012 in Bad Blankenburg wurde u.a. eine mittel- und langfristige Absicherung der Anstellung von hauptamtlichen Trainern in den Thüringer Sportfachverbänden und dem Olympiastützpunkt in Thüringen gefordert.
Eine Schwierigkeit hatte ich mit der Forderung an die Fraktionen zu den frühzeitigen Auswahlentscheidungen bis spätestens Juni 2012 gesehen. Dieser Erklärung folgte der Hauptausschuss in Einmütigkeit. Auch meine Stimme als Präsident eines Fachverbands war der Erklärung sicher. Herr Korschewsky, wir müssen das auch positiv sehen, was man dort ausgehandelt hat. Ich denke, es ist auch ein Zeichen für den Sport und ein Merkmal, dass es auch Politiker gibt, auf die man sich verlassen kann. Das Ergebnis war die Diskussion im Plenum am 4. Mai und der daraus geforderte Beschluss der Landtagsmehrheit. Am 8. Juni 2012 fand, wie wir es gehört haben, das Gespräch zwischen Finanzminister Voß, Ihnen, Frau Ministerin Taubert, und dem LSB-Präsidenten Gösel sowie seinem Hauptgeschäftsführer Beilschmidt statt. Ich sage es mal so, wenn sich vernünftige Leute treffen, kommt dabei auch etwas Vernünftiges raus. Ich habe nicht umsonst den Hinweis in meiner Fraktion gegeben, diesen Tagesordnungspunkt am Mittwoch, also heute, im Plenum zu behandeln. Der Grund ist auch nachvollziehbar, da die angesprochene Lösung ja nur ein Versprechen der Landesregierung sein kann. Aber zum einen hoffe ich auf ein paar aufklärende Worte heute Abend beim Abend des Sports vom Präsidenten Gösel und zum anderen wäre das Versprechen auch in der Öffentlichkeit besiegelt.
Die Lösung, dass eine Sicherstellung der Finanzierung des LSB auch nach 2012 zugesagt und diese weiterhin über Lottomittel abgesichert werden soll, ist zufriedenstellend. Der Wegfall der Untergrenze und die zu erwartende Steigerung der Lottoeinnahmen sehe ich dagegen sehr argwöhnisch. Das wären die nächsten Schritte zur Absicherung der Fi
nanzierung von Trainerstellen und der allgemeinen Förderung des Sports. Ich werde dies ausgesprochen skeptisch weiterverfolgen, dessen können sich alle Beteiligten sicher sein.
Dass wir, die Freunde des Sports, hierbei eine breite Unterstützung haben werden, ich glaube, das ist für alle nachvollziehbar. Jeder von uns ist eigentlich in der Sportfamilie eingebunden, ob direkt als Sportler oder als Unterstützer der Vereine. Auch dass sich der Sport immer Ziele steckt, welche auch kontrollierbar sind, dürfte bekannt sein.
Ich darf übrigens in der nächsten Woche mit meinem Fachverband, dem Ringerverband, unser Regionalkonzept vorstellen und werde aufgrund unserer Arbeit und der Erfolge eingestuft, unterstützt werden. Für die Sportler ist es eine Selbstverständlichkeit, sich selbst zu überprüfen und in diesem Zuge auch die Arbeit ihrer Trainer einzuschätzen. Dass für diese hoffentlich guten Ergebnisse eine Diskussion um die nötigen Finanzen nicht förderlich ist, sollte auch erkennbar sein. Also sind am Ende doch die Worte „Ende gut, alles gut“ zutreffend? Ich glaube, es liegt an uns allen, dass wir es zum Guten bringen werden und dass am Ende der Erfolg für den Thüringer Sport eingefahren werden kann und wir mit Recht als „Thüringen - ein Land des Sports“ genannt werden dürfen - Thüringen ein Sportland. In diesem Sinne, einen schönen parlamentarischen Abend, ich hoffe auf gute Worte und für die Zukunft: Sport frei! Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Nichtraucher und Nichtraucherinnen, liebe Raucher und Raucherinnen, das ist eine feine Sache, wenn ich jetzt meinen Wähler schon daran erkenne, ob er rauchen will oder nicht rauchen will.
Gestern in der Presse, in der STZ, in meiner Heimatpresse, haben sich Krebsforscher zu Wort gemeldet. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat einen sofortigen Stopp für Zigarettenwerbung gefordert. Diese Werbung gefährdet die Gesundheit, fördert das Rauchen und habe Einfluss auf den Gesamtkonsum von Zigaretten; Zigaretten seien giftig und stellen das größte vermeidbare Krebsrisiko dar, kritisieren diese Krebsforscher. Eine Aussage, die nachvollziehbar ist, aber
wie geht man mit diesem Problem, mit dieser Situation um? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes, im Endeffekt eine Verschärfung des Rauchverbotes und, wie wir in der Darstellung gehört haben, wieder mehr Reglement, mehr Belehrung. Ich freue mich, dass Herr Adams da ist, er wird das vielleicht auch noch genauer erklären können. Wenn ich auch, wie Herr Heym mit einem Zwischenruf in der letzten Debatte feststellte, ein militanter Nichtraucher bin, so hatten wir doch nie vor, mit diesem Gesetz die Raucher zu bestrafen,
sondern wir wollen die Nichtraucher größtmöglich schützen, soweit sie geschützt werden wollen. Wenn man Ihre Änderungsvorschläge konkret unter die Lupe nimmt, erkennt man die Oberflächlichkeit, mit der Sie diese Änderung angegangen sind.
In Punkt 1 machen Sie eine Erweitung schon überflüssig, da die Diskotheken Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes und bereits inhaltlich Gegenstand des geltenden Gesetzes sind.
Zu Punkt 2, das ist ebenfalls schon geregelt, dass in Dienstfahrzeugen, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, ein Rauchverbot gilt. Wie Sie diese - nach Ihrem Entwurf - Ordnungswidrigkeit feststellen und bestrafen wollen, entzieht sich meiner Vorstellung.
Zu Punkt 3, einem Rauchverbot in Festzelten, könnte ich etwas abgewinnen. Ich bin, wie Sie alle wahrscheinlich auch, oft in Festzelten und manchmal ist das wirklich sehr rauchverzehrt, aber, wie gesagt, in Festzelten ist es immer günstig, da immer ein bisschen Wind geht und da ist es ratzfatz wieder weg.
Aber ich zeige hier Einsicht zum jetzt bestehenden Gesetz, da dieses in seiner Umsetzung nach vielen Wirren und heißen Diskussionen endlich zur Ruhe gekommen ist. Es hat sich sozusagen eingepegelt, ist jetzt angenommen und auch Stück für Stück umgesetzt worden.
Ich hatte angenommen, dass Sie sich nach der letzten Diskussion um die Einbringung der E-Zigarette ins Gesetz bemühen würden, aber dieses scheint sich wahrscheinlich noch verworrener darzustellen als Ihr vorgelegter Entwurf.
Das jetzige Nichtraucherschutzgesetz hat bisher alle Interessen berücksichtigt und versucht auszugleichen. Wir haben uns für ein eingeschränktes Rauchverbot entschieden, einen Minimalkompromiss für die Raucher und einen Maximalkompromiss für die Nichtraucher. Das von Ihnen vorgelegte Gesetz ist jedoch ein - das kann man so sagen Raucherdiskriminierungsgesetz geworden.
Meine Fraktion wird daher den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Dass Änderungen im Sinn des Schutzes für Nichtraucher in kommender Zeit unausweichlich sein werden, kann ich mir persönlich gut vorstellen, aber, wie schon gesagt, dieses sollte Schritt für Schritt gehen. Wir sollten für alle Seiten, die dieses Gesetz tangieren, die Möglichkeit schaffen, Veränderungen der Rechtslage so zu gestalten, dass Fristen verhältnismäßig sind und insbe
sondere zulassen, dass sich getätigte Investitionen auch amortisieren.
Ich habe mir heute aus der Zeitung - weil Sie schon den Weltnichtrauchertag angesprochen haben - etwas herausgenommen, und zwar wieder aus meiner Heimatzeitung STZ: Zum Weltnichtrauchertag veranstaltet das Jugendamt des Kreises heute 10.00 bis 18.00 Uhr im Landratsamt Bad Salzungen einen Aktionstag. Es werden Projekte und Programme zur Raucherentwöhnung vorgestellt, aber auch Alternativangebote zum Rauchen und Entspannungsprogramme vorgeschlagen. Das ist eine Sache, das sind eigentlich auch die richtigen Aktionen und nicht wie Ihr vorgelegter Gesetzentwurf. Ihre geforderte Erhöhung des Strafgeldes wird nicht zur Einsicht oder Akzeptanz des Gesetzes beitragen. Da das Gesetz bis zum 31.12.2012, wie Sie schon sagten, befristet ist, hätte die Landesregierung das Gesetz Ende des Jahres sowieso einbringen müssen. Sollten wir, wie ich annehme, im JuniPlenum einen Gesetzentwurf vorliegen haben, kann eine Entfristung angegangen und beschlossen werden. Folgerichtig kann das Gesetz der GRÜNEN in zweiter Lesung abgelehnt werden. Dies ist auch die Empfehlung meiner Fraktion. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen schönen Weltnichtrauchertag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine paar übrig gebliebenen Sportfreundinnen und Sportfreunde, ich habe eigentlich bei dem Thema Sport immer das Gefühl, dass die Sportfamilie zusammensteht.
Dass wir nicht alle Ecken nutzen, um uns zu profilieren, sondern im Endeffekt, egal wie man an das Problem rangeht, immer der Sport an der Spitze steht. Aber ich war schon ein bisschen überrascht von der Rede von Sportfreund Korschewsky, weil man in der ganzen Diskussion auch ein bisschen Sachverstand einbringen müsste.
In der Presse war unter der Überschrift LSB befürchtet Trainerkündigung über die Sorgen des LSB zu künftigen Haushaltsverhandlungen, über die Finanzierung des Sports in den Jahren 2013/14 sowie über die Situation der Verbände und ihrer Trainerverträge zu lesen. Dass diese Sorge, die hier angeführt wurde, auch nachvollziehbar war, ist nicht nur in der Sportfamilie so anerkannt worden, aber Entwürfe sind eben Entwürfe und danach folgt immer auch unsere Einmischung. Das habe ich genauso empfunden, dass wir hier nicht so wie zahnlose Tiger dastehen. Wenn uns irgendwelche Haushaltsentwürfe vorgelegt werden, sind immer noch wir die, die die genehmigen und die das einbringen,
was wir verändert haben wollen. Das wird auch nicht anders sein. Da meine ich mit uns das Parlament. Es hat sich in der Vergangenheit immer gezeigt und es wird auch dieses Mal so sein, dass im Sinne des Sports zusammengestanden wird.
Eine der ersten Reaktionen nach der Pressemitteilung und der Resolution war der Antrag der LINKEN, der die Sicherung der Finanzierung der Trainerstellen aufgreift. Wenn auch mit leicht populistischem Zug, ist der Antrag genau das, was die Sportlandschaft zurzeit beschäftigt. Ich komme noch dazu, über diesen populistischen Zug noch etwas zu sagen. Aber es gibt nichts, was man nicht noch besser machen kann oder konkretisieren oder ändern könnte.
Daher der Alternativantrag der CDU und SPD. Ich werde am Ende meiner Rede noch mal zur Begründung des Antrags kommen. Ihr Antrag, Herr Korschewsky, im Punkt 2 - mindestens die gleiche Anzahl der bisher beschäftigten hauptamtlichen Trainerinnen und Trainer sicherstellen - fordern Sie mindestens die gleiche Anzahl. Aber wir reden doch - das dürfte jedem bekannt sein, der sich ein bisschen mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung beschäftigt hat - über die Situation, dass der Landessportbund in seiner wirklich alleinherrschenden Rolle für den Sport diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen selbst aufstellt. Das heißt also, dass es in dem einen oder anderen Bereich des Sports schon zur Reduzierung oder zur Aufstockung der Trainer kommen kann,
gerade in dem Moment, wie die Erfolge sind. Ich bin zwar dafür, auch noch über Karenzzeiten zu reden, weil jede Sportart mal einen kleinen Tiefpunkt hat, aber darüber reden wir gemeinsam.
Bei Punkt 3 - mindestens die gleiche Anzahl der Spezialsportlehrerinnen und Spezialsportlehrer auch da ist der Mindestsatz eigentlich eine Sache, die wieder das Gymnasium vielmehr mit dem Kultusministerium entscheiden kann, weil wir in dem Bereich auch Änderungen in Sportfächern haben, ob das angefangen von der Schülerzahl, die sich bewirbt, bis hin vielleicht zur Bündelung von anderen Sportgymnasien greifen kann. Dort eine Mindestzahl zu nennen, ist auch ein bisschen populistisch. Ich rede hier nicht von Populismus pur, sondern einem bisschen.
Aber nicht genug der Verwunderung, ich habe mich auch verwundert über die Presseerklärung der sportpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Frau Pelke, am 2. Mai. Sie fordert die ausreichende Finanzierung des Thüringer Sports - bahnbrechende
Forderung. Des Weiteren kann man von ihr lesen, dass Finanzminister Voß sich den in den vergangenen Jahren erfolgreich praktizierten Regelungen nun widersetze. Dieses widerspreche den Ankündigungen der CDU-Fraktion.
Nun das eine ist der Minister, das andere ist die Fraktion. Oder muss ich das jetzt wieder erklären? Nein, nicht.
Frau Pelke, ich frage Sie, sollten Ihre Ausführungen den Ärger über die Pressemitteilungen vor der Hauptausschusssitzung des LSB ausdrücken, in denen ich den Mitgliedern schon im Vorfeld eine Zusicherung der CDU-Fraktion und eine Weiterführung unserer Verlässlichkeit zur auskömmlichen Finanzierung des Thüringer Sports zugesichert habe.
Ist das nicht erlaubt, dass man vor so einer wichtigen Sitzung wie dem Hauptausschuss den Leuten auch von unserer Seite eine gewisse Sicherheit zu geben, dass wir dahinterstehen. Darüber brauche ich doch nicht zu lachen.
Ich spreche für die CDU-Fraktion. Ich weiß nicht genau, ob Sie das nicht begriffen haben bis jetzt.
Frau Pelke, ich dagegen war erfreut über Ihren Vorschlag zur Resolutionsverfassung des Hauptausschusses, genauso gern und mit Überzeugung habe ich wie die Sportfreunde auch dieser Resolution zugestimmt. Wenn Herr Korschewsky hätte mit abstimmen können, wäre uns auch diese Stimme sicher gewesen.
Also verletzte Eitelkeit wäre hier falsch am Platz, aber das können Sie vertragen. Unsere Einstellung zum Sport brauche ich nicht infrage zu stellen.
Wir haben auch in der Vergangenheit, Herr Höhn, auch ohne Koalition Sicherheit geboten. Übrigens ist die Einführung des Olympiazyklus für die Trainerfinanzierung auch als Vorschlag aus der CDU gekommen. Das möchte ich hier noch mal sagen.
Der Thüringer Sport kann sich auch weiterhin wie in den letzten 22 Jahren auf die CDU verlassen.
Die Sportverbände und -vereine werden auch im Doppelhaushalt 2013/14 so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Wir haben vorgeschlagen, mit den Sportverbänden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu treffen, an denen sich auch die Mittelausstattung orientieren wird. Allerdings ist der Versuch der LINKEN, die Haushaltsverhandlungen für diesen Bereich praktisch vorwegzunehmen, purer Populismus. Die damit zusammenhängenden Probleme kann und wird die Sozial- und Sportministerin in Chefgesprächen mit dem Finanzminister lösen, die unmittelbar bevorstehen.
Wenn es ihn klüger macht.
Ja.
Ja.
Da reicht jetzt im Moment nicht ein einfaches Ja, sondern Sie hätten vielleicht noch das Ende meines Satzes mit aufnehmen sollen und das war, dass die Sportministerin in Chefgesprächen jetzt mit dem Finanzminister diese Sachen lösen sollte und auch wird. Ich muss dazu sagen, wer könnte mehr interessiert sein als ich! Ich bin Präsident eines Fachverbands, die Situation sehe ich genauso und ich will Ihnen sagen, es kann hierbei nichts anderes rauskommen als positive Ergebnisse und ich vertraue da voll und ganz unserer Sportministerin, die hier in den Chefgesprächen mit dem Finanzminister die richtige Lösung findet.
Lassen Sie doch diese Gespräche stattfinden und Sie sehen ja auch, wenn Sie unseren Alternativantrag gelesen hätten, dass wir da fordern, diese Ergebnisse im Juni darzulegen. An dem Alternativvorschlag der CDU und SPD ist zu erkennen, dass wir ein großes Interesse an dieser Klärung des Problems haben. Ich brauche jetzt nicht noch weiter auf unseren Antrag einzugehen, weil ich genau diese Situation jetzt erklärt habe. Der Istzustand sollte geregelt werden, dass eine zügige Einigung geschaffen wird und dass - meinen wir - nicht unter sich, sondern auch mit dem LSB gesprochen werden muss und dass diese hoffentlich positiven Ergebnisse - im Endeffekt können es nur positive Ergebnisse sein - hier bei uns dargelegt werden. Das ist unser Antrag.
Bitte.
Herr Blechschmidt, das mache ich gern noch einmal. Ich habe doch im Vorhinein schon erklärt, was
in Ihrem Antrag, ich habe das grundsätzlich als gut empfunden, diesen Antrag, aber einige Sachen müssten verändert werden und das habe ich auch erklärt, wie die Mindestzahl usw., dass das eingeordnet werden soll. Deswegen haben wir diesen Antrag auf der Basis etwas verändert und hier eingebracht und ich habe Ihnen jetzt erklärt, was wir damit meinen.
Aber lassen Sie mich in der ganzen Sache zum Ende kommen. Eigentlich habe ich mir noch hier hingeschrieben eine Sprechnotiz GRÜNE, aber es fällt mir gerade ein, GRÜNE kommen im Sport nicht vor.
Stimmt ja, Sie haben es noch nie geschafft, zu einer Sitzung des LSB da zu sein.
Sie waren noch nie zu einem Hauptausschuss. Ich will es nur jetzt sagen, damit Sie es nicht vergessen. Sie haben es noch nicht einmal geschafft, als Sie als Mitglied ins Kuratorium Thüringer Sporthilfe berufen worden sind, dass Sie noch nicht
einmal Ihre Urkunde entgegengenommen haben, sondern die musste Ihnen zugeschickt werden. Tun Sie doch nicht immer so, als dass Sie sich für den Sport interessieren, aber das hatte ich nur als Randnotiz. Das ist so was von unwichtig. Liebe Sportfreunde, ich hoffe auf ein positives Ergebnis und würde mir wünschen, solche Situationen nicht jährlich neu diskutieren zu müssen. Vielen Dank.
Herr Blechschmidt, ich habe doch in meiner Rede deutlich gesagt, dass wir vom Grundsatz her diesem Antrag zustimmen, aber dort auch gewisse Änderungen haben wollen, weil fachlich das ein oder andere nicht so hinnehmbar ist. Ist das korrekt?
Diese Änderungen, das habe ich auch gesagt, überdenken Sie das richtig, weil es einfach nicht geht, diese Mindestsachen da mit zu fordern, weil es bestimmte Kriterien gibt, wonach wir handeln müssen. Deswegen sage ich, sind das keine Alternativen?
Sicher, da sehe ich kein Problem.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe junge Freunde auf den Zuschauerrän
gen, hört genau zu, es kann euch vor vielem bewahren.
Frau Siegesmund, eines vorab: Wir werden heute keine Regelung finden, die jeden zufriedenstellt. Aber wenn ich einmal bei Ihnen bin, ich habe mich schon sehr gewundert, dass dieser Antrag von den GRÜNEN kam. Ich hatte Sie eigentlich eingeschätzt als kleine Fangruppe der Kiffer,
aber ich habe auch gedacht, vielleicht hat es auch damit zu tun, dass Sie die E-Zigarette so in einem Zug genannt haben mit der Elektromobilität der Leute.
Aber Spaß beiseite!
Jetzt habe ich gesagt, Spaß beiseite.
Also, wie bin ich zu der Elektro-Zigarette gekommen? Ich rede ja hier als bekennender Nichtraucher, als militanter, gut.
Die Situation: Man sitzt vorm Fernseher, zappt herum, auf einmal, oh, kurz vor Weihnachten, man sucht noch ein Geschenk. Auf einmal bieten sie an eine Elektro-Zigarette und jemand in meiner Familie, ein bisschen engeres Mitglied, raucht noch. Das wäre doch ein Geschenk, das vernünftig wäre. Was alles versprochen wurde, war so einleuchtend, dass ich gesagt habe, jawohl, das bestelle ich, obwohl ich nicht so ein Besteller bin, aber ich habe gedacht, das machst du mal. Dazu kam, dass ich dann in einer Zeitung, in der man auch Creme für Knieschmerzen oder weiß ich was anbietet, las, 2012 ohne rauchen, diese neue Technologie kann Sie dabei unterstützen. Sie sieht aus wie eine Zigarette, sie fühlt sich an wie eine Zigarette, und wenn Sie daran ziehen, schmeckt sie sogar wie eine Zigarette. Hört sich genial an, ist es auch. Dank neuester Technologie können Sie die elektronische Zigarette genussvoll rauchen ohne Gesundheitsrisiko, ohne jedes Gesundheitsrisiko. Also sind wir schön raus. Beim Inhalieren leuchtet die Zigarettenspitze auf, ein rotes Lämpchen bringt sie zum Glühen, beim Ausatmen entsteht Dampf, was den Anschein und das Gefühl hervorruft, eine normale Zigarette zu rauchen. Kein Nikotin, kein Teer, kein Geruch, keine Asche, keine Kippen, das ist Rauchgenuss ohne Reue. Sehen Sie, und so etwas lesen Sie, daneben andere Artikel, die auch einleuchtend
sind, und Sie lassen sich da blenden mit und sagen okay, das wäre etwas, um endlich aufzuhören.