Guido Henke

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Last Statements

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich gibt es keinen aktuellen Bezug zu der Aktuellen Debatte
außer der Löblichkeit des Radfahrens und des beklagenswerten Dauerzustandes schlechter oder nicht vorhandener Radwege im Land. In der Begründung ist auch noch ein Formulierungsfehler enthalten. Eine Strategie ist für den Radverkehr erst einmal zu schaffen, bevor wir sie schärfen können; denn das Land brauchte zuerst eine Strategie, wie auch der ADFC regelmäßig bemängelt.
Die Kollegen der Bündnisgrünen beklagen heute also ein weiteres unerfülltes Versprechen aus
dem Koalitionsvertrag. Es ist tatsächlich zu wenig geschehen. Wir LINKEN teilen die kritische Analyse der Bündnisgrünen, auch wenn die CDU in der vergangenen Sitzung noch die GRÜNEN für ihre Unterstützung beim Straßenbau gelobt hat.
Leider wurden bei den Straßenbauaktivitäten nicht immer Radwege mit geplant und gebaut. Unsere Fraktion hat am 27. Oktober einen ähnlich lautenden Selbstbefassungsantrag für den LEV beantragt, mit dem man wohl im Januar das Thema noch einmal konkreter behandeln kann. Wie traurig der Mittelabfluss bei den eingestellten Mitteln ist, hat Frau Lüddemann ausgeführt.
Der einst festgeschriebene Anteil von 8 % für die Radwege war ursprünglich geplant, in realen Zahlen hat er sich tatsächlich verringert. Außerdem geht aus der Antwort hervor, dass 78 % davon voraussichtlich abfließen werden. Unsere Zahlen sagen etwas anderes. Vermutlich rührt die Diskrepanz aus der Abweichung zwischen Mittelbeantragung und tatsächlicher Ausschüttung. Aber selbst diese nie erreichten 8 % waren nicht übermäßig ambitioniert. Noch ist die aktuell eingestellte Summe in Höhe von 4,5 Millionen € kein Katalysator für den Radwegebau.
In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern werden beispielsweise andere Summen für sicheres Radfahren und Klimaschutz ausgegeben. Letzteres, Mecklenburg-Vorpommern, gibt im Jahr 2020 für den Radwegebau Mittel in Höhe von mehr als 21 Millionen € aus, davon 6,4 Millionen € aus Landesmitteln. Ich betone: Landesmittel.
Baden-Württemberg investiert in den Jahren 2020/2021 Mittel in Höhe von knapp 60 Millionen € in den Ausbau von Rad- und Fußwegen. Bayern geht auch ambitioniert voran. Es hat für 2020 bis 2024 ein Radwegebauprogramm aufgelegt. Mit Mitteln in Höhe von insgesamt 200 Millionen € sollen 400 km Radwege entstehen. Ich gebe meinen Neid offen zu.
Aber nur so ist ein Modal Split von 20 % für den Radverkehr zu erreichen. Bei uns im Land sind leider die Mittel für den Radverkehr in den vergangenen Jahren verlorengegangen, weil die Richtlinie Nachhaltige Mobilität kaum Anträge und keine Abflüsse verzeichnete - aufgrund technischer Umsetzungsprobleme. Nun ja.
Fazit: Immerhin wurde eine Radverkehrskoordinatorin installiert. Aber bei dem Wust ungelöster Probleme wird nicht einmal eine Frau das alles lösen können.
Dazu sind ein Radverkehrswegeplan und die Bedarfspläne erstellt worden, jedoch waren und sind die Umsetzung und Fortschreibung des Radverkehrsplanes schleppend. Die aktuelle Fortschreibung wird erst im kommenden Jahr vorgelegt - viel zu spät, um noch Maßnahmen in dieser Legislaturperiode anzustoßen.
Zu Beginn der Legislaturperiode hat die Koalition im Dezember einen Antrag mit dem Titel „Radverkehr professionell und zielgerichtet fördern“ gestellt. Wir haben damals einen Änderungsantrag eingereicht, in dem wir die Erstellung eines Aktionsplanes für einen ganzheitlichen Landesradverkehrsplan für ein lückenloses Radwegenetz forderten. Das sollte nicht unterteilt werden nach touristisch, Alltagsnutzung, innerorts, außerorts und nicht nur auf bestimmte, nach Bedarf gewichtete Hauptachsen.
Immerhin soll dieses Grundverständnis unserer Forderung nach Begutachtung durch das Deutsche Institut für Urbanistik im Jahr 2021 in dem dann zu beschließenden Landesradverkehrsplan 2030 enthalten sein. Toll. Darin sind beinahe revolutionäre Ideen. Darin steht, dass die verschiedenen Ebenen - Gemeinde, Landkreis, Land - zusammenarbeiten sollen. Dafür brauchen wir eine Begutachtung. Wenn ich dann an die Aussage des Ministers erinnere, dass drei verschiedene Ministerien acht Förderprogramme bearbeiten sollen - das wird abenteuerlich, was da kommt.
Wer weiß, was im Jahr 2030 hier dann analysiert wird.
Den Kommunen die Baulast der freiwilligen Aufgaben zu überlassen, verlagert die Problematik und bringt keinen richtigen Schwung. Das Lavieren der Stadtverwaltung Magdeburg mit Blick auf die Forderungen aus dem aktuellen Bürgerbegehren zeigt dies deutlich. Selbst der hiesige Verkehrsbeigeordnete beklagt im öffentlichen Bürgerdialog ermessenseinschränkende Vorgaben des zuständigen Ministeriums, durch die die Handlungsspielräume der Kommunen zugunsten des Radverkehrs begrenzt sind.
Die Radverkehrsentwicklungskonzepte der Kommunen sind gut. Sie müssten jedoch an Landesplanungen und Maßnahmen angebunden werden. Aus der Sicht der Stadtentwicklung müssen alle wichtigen Wegeverbindungen aufgenommen werden, auch die Anbindungen an überörtliche Radwege.
Ideal wären nun einmal Radwegeverbindungen zwischen allen Gemeinden unseres Landes. Wir haben im schon erwähnten Antrag auch die Frage
der Radabstellplätze konkretisiert und ein explizites Förderprogramm dafür gefordert. Er wurde abgelehnt. Apropos Radabstellplätze: Die Chance wurde im Herbst in diesem Raum wieder einmal verpasst, als unser Antrag und die ADFC-Anregung bei der Überarbeitung der Landesbauordnung abgelehnt wurden, Radabstellplätze ausdrücklich in die Bauordnung aufzunehmen.
Radschnellwege sind auch ein trauriges Kapitel. Es gibt Bundesmittel. Die Landesregierung hat jedoch bis heute keine konkreten Projekte eingereicht, lediglich werden im Land zwei Varianten zwischen Oberzentren modellhaft erwogen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die damals in unserem Änderungsantrag beantragte und abgelehnte jährliche Berichterstattung zum Zustand des Landesradwegenetzes und zum Radverkehrsanteil am Modal Split blieb ebenso unbehandelt.
Warum es in Sachen Radwegebau nicht recht vorangeht, ist auch kein Geheimnis. Wir hörten es schon. Personelle Ressourcen fehlen, nicht nur im Ministerium, sondern besonders auch in der Landesstraßenbaubehörde, in Kommunalverwaltungen und Planungsbüros. In den Kommunen herrscht Not an Frau und Mann.
Ganz aktuell: Corona zeigt, wie wichtig Mobilität, besonders zu Fuß oder per Rad, im Moment ist. Der Verein Changing Cities verlangt dauerhafte coronasichere Rad- und Fußwege und spricht sich dafür aus, in und zwischen den Kommunen das Straßennetz und den Städtebau entsprechend zu gestalten.
- Das hat etwas mit Breiten zu tun. Na ja, gut. - Die Landesregierung ist in den vergangenen vier Jahren entgegen allen Versprechen bei der Radinfrastruktur nicht so recht in den Tritt gekommen. So werden auch die Vision Zero und eine Umsetzung des Klimaenergiekonzeptes Zukunftsmusik bleiben.
Geehrte Damen und Herren! Der Hauptmangel aber bleibt. Der Gesamtblick auf eine Verkehrswende, also Verkehrsverlagerung auf Schienen und Wasserwege, gar die Möglichkeit der Verkehrsvermeidung durch Verbesserung von ÖPNVAngeboten wurde nicht untersucht. Aber nur so können Radwege in engen bestehenden Städten entstehen. Stattdessen beschloss die Bundesregierung in dieser Woche ein neues, milliardenschweres Konjunkturprogramm für die Autoindustrie, also ein „Weiter so!“ zugunsten der Straße. Ein zeitgleich sehr symbolträchtiges Zeichen für diese Fehlentwicklung sahen wir in der erneuten
Insolvenz der Fahrradherstellung in Sangerhausen. Drastischer geht es kaum.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Landtag geht mit gutem Beispiel voran. Wir fördern mit der Änderung zum Abgeordnetengesetz die finanzielle Entschädigung für dienstliche Fahrradnutzungen. - Wenigstens etwas. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wenn ich ihm etwas erklären kann.
Ich habe Ihnen das schon zugerufen, aber Sie waren während meiner Ausführungen gerade in ein Gespräch vertieft. Das hat etwas mit Mindestbreiten zu tun, wissen Sie, Abstand.
Abstand von Mann zu Frau, von Frau zu Frau, von Mann zu Mann. Das ist damit gemeint.
Sie haben mir wieder nicht zugehört. Ich sprach von unseren engen Städten. Sie haben doch bestimmt eine Fahrerlaubnis. Wie ist der Mindestüberholabstand zu einem Radfahrer? - Damit haben Sie sich die Frage schon beantwortet. Wenn sich zwei Radfahrer entgegenkommen, wissen Sie, wie der Mindestabstand sein muss.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Nein, es gibt jetzt keine Lobpreisung der Koalition.
Dieses Gesetzgebungsverfahren erfolgte mit Ansagen. Zuerst gab es die Ansage der AfD-Fraktion, die die Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung forderte.
Es gilt, das mit Blick auf die Koalition noch einmal festzuhalten; denn danach gab es die Ansage der Koalition, genau diesem Ansinnen der AfD entgegen dem fachlichen Rat des zuständigen Ministeriums zu folgen.
Danach strikte sich die Koalition in bester Manier ein wunderschönes Kompromisspapier, wie es mir Frau Lüddemann in der ersten Aussprache hierzu bestätigt hatte. Das darin Enthaltene beinhaltet tatsächlich mehrere Ansagen, zuallererst die Beibehaltung des Prinzips des Vorranges von Wirtschaftlichkeit vor Barrierefreiheit. Das wurde durch die Ablehnung unseres Änderungsantrags im Ausschuss zur Streichung des bisherigen § 49 Abs. 3 dokumentiert. Stattdessen wurde eine furchtbare Verkomplizierung der Regelungen bei sozialen Einrichtungen vorgelegt. Das ist mehr als wilder Aktionismus denn als lösungsorientiert anzusehen.
Kollegin Lüddemann, erinnern Sie sich noch an unsere Debatte zur barrierefreien Mobilität vor einem Monat und an das, was wir da alles noch an Notwendigkeiten erkannt hatten? Davon ist in diesem Gesetz nichts zu erkennen.
Dann gab es die nächste Ansage zur angeblichen Förderung des Bauens mit Holz als ein Teil der Umsetzung des Klima- und Energiekonzeptes der Landesregierung. Wir werden es sehen; den Optimismus des Kollegen Grube teile ich hierbei nicht.
Die letzte Ansage betraf dann die Kleine Bauvorlageberechtigung, die trotz erheblicher Gegenargumente und ohne Darstellung eines Abwägungsprozesses durchgesetzt wurde, der nach den beiden großen Anhörungen erfolgt sein muss. Es wird behauptet, der Verbraucherschutz würde sich verbessern. Ich weiß nicht, wie das erfolgen soll. Er wird sich im Gegenteil verschlechtern. Niemand kontrolliert sich bei Leistungen aus einer Hand gern selbst. Es wird deswegen auch keine besseren oder mehr Aufträge für die Handwerksbetriebe des Bauhandwerkes geben.
Egal wie nun die Kleine Bauvorlageberechtigung mit der Versicherungspflicht nun konditioniert ist - Sie haben schon wieder ein Schreiben bekommen -, das produziert schon wieder Unzufrieden
heit im Bauhandwerk. Man sieht dort, dass Kosten drohen, die das Ganze wieder unwirtschaftlich erscheinen lassen. Einen Gefallen haben Sie dem Handwerk also nicht getan.
Das einzig Gute bei dem Gesetz war: Es gab kein Politiktheater in der September-Sitzung des Ausschusses. Auch da gab es die klare Ansage, die Mehrheitsverhältnisse seien klar und die Anträge würden durchgestimmt. Das erfolgte genau so.
Die letzte Ansage meiner Fraktion: DIE LINKE bleibt bei den Einwendungen und Bedenken, die wir schon in den Debatten hierzu am 27. September 2018, am 4. April 2019 und am 7. Mai 2020 im Plenum vorgetragen haben. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf damit als völlig ungeeignet und kontraproduktiv ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrat hat Maßnahmen zur - Zitat - „wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ empfohlen. Genauso wenig wie es ein Grundrecht auf Verlärmung für Motorradfahrer gibt, ist ein Fahrverbot für jene ausreichend und geeignet, selbiger zu begegnen. Es würde lediglich zu einer räumlichen und zeitlichen Verlagerung kommen. Der Lärm bliebe.
Daher sind die in der Bundesratsinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit geeignet, um Motorradlärm zu mindern. Allein die Androhungsmöglichkeit kann disziplinieren. Schon die Überschrift der Entschließung zeigt, dass es um ein Maßnahmenbündel und damit um deutlich mehr geht, als der AfD-Antrag in seiner sinnentstellenden Verkürzung darzustellen versucht.
Die versuchte AfD-Selbstinszenierung als Schutzpatron für alle Biker ist eine typische Methode, aber durchschaubar. Durchschaubar ist auch das von der AfD gebrauchte Wort „Krafträder“. Woher kennen wir diesen markigen, militärisch klingenden Ausdruck?
Nicht nur aus der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Der Bundesrat wendete ihn nicht an. Hier werden Motorräder als das bezeichnet, was sie sind.
Fachlich nachlässig ist der AfD-Antrag selbst; denn erstens bezieht sich der in der Antragsbegründung herangezogene Punkt 5 auf die Unterstützung des Umstiegs auf lärmärmere Mobilität in
Form leiserer Motorräder bis hin zu alternativen Antriebstechniken. - Nix mit Verbot.
Zweitens. Die Befassung im Bundesrat ist beendet. Nun muss die Bundesregierung handeln. Aber so politisch durchschaubar und stümperhaft, wie der Antrag ist, so ist auch das eigentliche Thema verfehlt. Es geht um Lärmreduzierung und nicht vordergründig um Verbote. Wo bleibt die Kritik der AfD an den Herstellern, den Tuningbetrieben und Händlern für das Soundzubehör?
Als selbst ernannte Partei der kleinen Leute wenden Sie sich nicht an die großen Wirtschaftsunternehmen und deren Lobbyverbände. Deren Geschäfte auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit wollen Sie nicht stören.
Ansonsten versucht sich die AfD an die Spitze jeder Bürgerinitiative zu stellen, die für Ortsumfahrungen kämpft, um lärmgeplagte Anwohner zu schützen. Erzählen Sie denen dann auch, dass Ihnen der deutsche Kraftradklang samt Geschäftspotenzial doch sehr viel näher liegt als Gesundheit und Bürgerinteressen? Diese Janusköpfigkeit ist bezeichnend.
Wer eine extrem laute Auspuffanlage am Sonntag im Ausflugsgebiet für sein Glücksgefühl braucht, hat wahrscheinlich ganz andere Defizite.
Für uns LINKE geht es um Gesundheits- und Lärmschutz. Wir sind für den Wandel hin zu leiseren Maschinen und, ja, für abgesenkte Emissionswerte, die unter Realbedingungen zu ermitteln sind und Manipulationen wie beim deutschen Dieselskandal unmöglich machen.
Aber den deutschen Diesel und seine Hersteller wollte die AfD bekanntlich auch vor den Schadenersatzansprüchen der getäuschten Kunden, des kleinen Mannes und der kleinen Frau, schützen. Insofern bleiben Sie sich treu und entlarven sich als Heuchler.
Die LINKE lehnt diesen Antrag ab.
Ich halte die Redezeit ein. Herr Farle, wenn hier jemand hetzt, spaltet und Menschen aufeinanderhetzt, dann sind Sie das.
Ich mache dazu zwei Anmerkungen. Erstens habe ich darauf hingewiesen, dass die Bundesratsinitiative diesen Begriff nicht verwendet.
Zweitens habe ich wörtlich formuliert, Herr Poggenburg, der Begriff ist nicht nur aus der Fahrzeugzulassungsverordnung bekannt. Ich habe Ihnen das jetzt noch einmal gesagt. Ich hoffe, Sie habe es gehört. Und ich hoffe, Sie haben es auch verstanden.
Danke, Frau Präsidentin.
Geehrte Damen und Herren! Die Große Anfrage zum Umsetzungsstand bei der Barrierefreiheit im ÖPNV in Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes war gut und notwendig, Frau Lüddemann. Jedoch bin ich erstaunt darüber, wie zufrieden und optimistisch sich die Landesregierung nach vier Amtsjahren bezüglich der erreichten Barrierefreiheit bei diesem aufgelisteten Status quo zeigt.
Einige Beispiele. In Antwort 3 sieht die Landesregierung ausreichende Planungsvorgaben für die Barrierefreiheit im ÖPNV gegeben. Gleich danach sieht sie in Antwort 4 dafür 1 Million € als ausreichenden finanziellen Rahmen an. Der Rest wird den bekanntlich klammen Kommunen auferlegt, was für das Ziel der Erreichung der Barrierefreiheit fast als zynisch zu bezeichnen ist. Die Kommunen können meistens nicht einmal ihre Kofinanzierung aufbringen.
Auch die NASA dürfte die benannten verfügbaren Mittel in Höhe von 140 000 € für die Anpassung der Auskunftsmittel als unzureichend betrachten.
Wenn gemäß Frage 6 nur zwei von neun Fernverkehrsbahnhöfen als barrierefrei gelten und dies als zufriedenstellend eingeschätzt wird, ist das mehr als verwunderlich.
Die Antwort der Landesregierung fällt sicherlich nicht nur aus unserer Sicht mehr als sparsam aus. Sich dann aber bei der Beantwortung auf eine noch sparsamer beantwortete Große Anfrage unserer Fraktion zum Sanierungs- und Investitionsbedarf in den Kommunen zu beziehen, lässt uns hier eine fehlende Ernsthaftigkeit konstatieren.
Werte Damen und Herren! Bemerkenswert ist für mich, dass das Zu- und Verschieben der Verant
wortlichkeiten in den Antworten auf die nächsten Fragen durchgehalten wird. Zum Beispiel ist auffällig, dass immer darauf verwiesen wird, dass die Kommunen gegenüber dem Landtag nicht verpflichtet sind, über Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung Auskunft zu erstatten. Aber wie will dann die Landesregierung objektiv einschätzen, wie es um die Situation des barrierefreien ÖPNV in unserem Lande bestellt ist?
Lediglich 33 der 260 Haltepunkte der 14 Landkreise und kreisfreien Städte gelten nach Angabe der Landesregierung als barrierefrei. Das sind weniger als 15 % bis zum heutigen Tag. In acht Landkreisen gibt es Haltepunkte ohne oder mit nur einem barrierefreien Zugang. Unverständlich, wie wir hier bis 2022 wesentliche Entwicklungen erwarten können. Seit 2013 hat das Land Sachsen-Anhalt gerade einmal eine Barrierefreiheit von nicht einmal 12 % geschaffen. Der völlige Ausbau der schienengebundenen Infrastruktur würde bei diesem Tempo demnach 58 Jahre dauern. Die überübernächste Generation darf schon mal hoffen.
Im Gegensatz dazu steht, dass mehr als zwei Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner von Sachsen-Anhalt Senioren, Behinderte, Familien mit kleinen Kindern sind, welche auf diese Infrastruktur angewiesen sind.
Werte Damen und Herren! Was ich insgesamt diskriminierend finde - das gilt sowohl für den ÖPNV als auch für den Fernreiseverkehr -: Der Reisende mit Einschränkungen muss sich immer anmelden - bei der Bahn mindestens 72 Stunden vorher - und weiß in der Regel nicht, ob er bei Anschlusszügen, Spontanereignissen und Ähnlichem tatsächlich auch ans Ziel gelangt.
Ein weiteres Problem für Menschen mit Einschränkungen sind die engen Taktzeiten zwischen Bus und Bahn oder Bus und Bus. Die Erreichbarkeit der Umsteigeverbindung ist für Menschen mit Handicap schlicht kurz und knapp, zu kurz bemessen. Und es ist zutiefst zu bedauern, dass eine Von-Tür-zu-Tür-Beförderung durch das Anrufbussystem per Gerichtsentscheid zugunsten der Taxiwirtschaft unterbunden worden ist; denn dies war tatsächlich eine große Möglichkeit für viele, wieder am allgemeinen Leben teilzunehmen.
Auch die Abflüsse beim Bahnhofsprogramm - Frage 12 - zeigen für 2016 große Unterschiede im Vergleich zu 2019. Wie erklärt sich eine Dis
krepanz von knapp 15 Millionen €? - Die Abflüsse lediglich nominal aufzulisten, ohne eine prozentuale Erfüllungsquote bzw. die veranschlagten Mittel im Haushalt in Bezug zu setzen, ist sehr intransparent für eine Bewertung.
Widersprüchlich ist auch die Antwort auf Frage 13: Es können keine Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Herstellung der Barrierefreiheit gemacht werden. Zuvor wurde in der Antwort auf Frage 2 der derzeitige Erfüllungsstand gelobt. Das ist nicht nur beschönigend, sondern auch unschlüssig.
Selbst die scheinbar nebensächlichen Antworten zu Mitnahmemöglichkeiten oder virtuellen Angeboten sind ebenfalls bestenfalls als karg zu bezeichnen. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die Mitnahme auch von Lastenrädern zu ermöglichen? Warum führen Sie in der Antwort zu Frage 25 nicht weiter aus, welche weiteren Onlineangebote derzeit konkret für die barrierefreie Zugänglichkeit angepasst werden? - Ein bisschen hat der Minister ja noch nachgebessert.
Aus der Anlage wird ersichtlich, dass es in Bereichen wie WC-Anlagen, Notrufsäulen oder Rampen und Aufzügen nahezu noch keine Umsetzung gibt. Und das ist ein Skandal.
Sehr geehrte Damen und Herren! Barrierefreiheit liegt nach § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes unseres Landes dann vor, wenn bauliche Anlagen und Verkehrsmittel geeignet sind, dass sie Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Ich gebe noch einmal zu bedenken: Während der Anhörung zur Landesbauordnung am 25. Juni dieses Jahres hier in diesem Saal sagte Dr. W. vom Landesbehindertenbeirat etwas sehr Eingehendes: dass Barrierefreiheit aus seiner Perspektive und Bewertung kein Gnadenakt, Inklusion keine Geste der Wohltätigkeit und gesellschaftliche Teilhabe auch kein Ausdruck sozialer Fürsorge sind.
Barrierefreiheit müsse eine zeitgemäße Selbstverständlichkeit sein, die nicht unter einen Ressourcen- oder Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Sie ist ein hoch sensibles Indiz für das gesellschaftliche Klima.
Dieser Einschätzung schließt sich unsere Fraktion ausdrücklich an. Es liegt enorm viel vor uns.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Vorab: Das Wort „Verstaatlichung“ hat meine Kollegin Frau Hohmann nicht verwendet. Sie scheinen sich unheimlich davor zu fürchten. Aber das war nicht Gegenstand ihrer Ausführungen.
Geehrte Damen und Herren! Im Wohnungsmarktbericht 2018, der schon erwähnt wurde, wird einerseits festgestellt, keine zusätzlichen Sozialwohnungen mit Belegungsbindung zu benötigen.
Aber es wird auch auf die fehlende Regionalisierung in der Untersuchung hingewiesen, aus der sich eine nicht bedarfsgerechte Verteilung des durchschnittlichen statistisch ausreichend vorhandenen preiswerten Wohnraums ergibt. Der Bericht beschreibt auch die Zielkonflikte in der Wohnungsbaupolitik in Sachsen-Anhalt, wo unter anderem die steigende Gefahr der sozialen Entmischung nicht nur innerhalb der Oberzentren, sondern auch zwischen den sogenannten zentralen Orten entsteht. Wenn diese zentralen Orte als Ankerstädte mit attraktiven Wohn- und Lebensbedingungen weiterentwickelt werden sollen, liegen die von Kollegin Hohmann beschriebenen Aufgaben nicht mehr in weiter Ferne.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die langjährige Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Mieterbundes, Frau Elke Schulz, spricht seit Jahren davon, dass wir dagegenarbeiten
müssen, dass arme Menschen aus attraktiven Wohnlagen an die Randlagen verdrängt werden,
wo Versorgung und Anbindung schlecht sind.
Und, Herr Hövelmann, der vermeintliche Widerspruch in unserem Antrag, den Sie genannt haben unter Nr. 1, den gibt es nicht. Es geht hier um das ausschließlich private Wohneigentum und demzufolge die Förderung für Privatinvestoren, wenn sie entsprechende soziale Kriterien erfüllen. Das ist kein Widerspruch, sondern das ist die logische Fortsetzung dieses Gedankens.
Für die Frage zum Mietpreisdeckel, der erprobt werden soll, gilt es die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um das dort, wo es punktuell benötigt wird, auch durchaus mal einzuführen.
Und an die Kollegin Lüddemann und Herrn Scheurell gleichermaßen, das muss ich dir jetzt sagen: Ihr/Sie
- wunderbar! - Ihr habt ja recht, im Durchschnitt ist bei uns alles gut. Aber es ist bei uns eben nicht überall alles gut. Darum müssen wir dafür sorgen, dass auch Geringverdiener in attraktiven Lagen wohnen können. Das ist eine Aufgabe von Wohnungspolitik, der wir uns durchaus stellen sollten. Da brauchen wir eben mehr als nur die herkömmlichen Fördermechanismen. Es ist angesprochen worden. Da geht es maßgeblich um kommunale Finanzausstattung. Da geht es um die beteiligten Akteure des Wohnens, um Nahverkehr, um Ver- und Entsorgen und um die Stärken von sozialen Trägern.
Insofern, mit dem Verlauf der Beratung, wo wir uns ja in der Zielstellung dessen, was wir wollen und was wir sicher wollen, einig sind, aber in den Fragen der detaillierten Umsetzung vor Ort unterschiedliche Einschätzungen haben, unterstützen wir es, wenn die Überweisung in die genannten Ausschüsse erfolgt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme meiner Vorrednerin ausdrücklich zu. Aber das, wovor ich am 27. Februar während der ersten Lesung ausdrücklich gewarnt habe, ist nun leider eingetreten. Die Gemeinde Ingersleben hat in der vergangenen Woche, wie der „Volksstimme“ vom 17. Juni 2020 zu entnehmen ist, im Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zum Bau eines Radwegs entlang der Bundesstraße 1 gefasst.
Finanzierungsquelle sollen die zusätzlichen Mittel vom Bund in Höhe von 400 000 € pro Jahr sein. Dort ist jetzt die Enttäuschung groß. Ich wundere mich darüber, dass der Gemeinderat und der Ortsbürgermeister unsere Debatte hier nicht verfolgt haben. Denn Kollege Heuer oder auch Kollege Meister haben in der ersten Lesung angesprochen, dass es sehr lange dauern wird, bis dort wirklich Gelder ausgereicht werden können, da das Stiftungskapital nicht verzehrt werden darf.
Also, Frau Präsidentin, ich bitte Sie um Ihre Mitwirkung. Wir müssen vor Ort gemeinsam die Wogen glätten, damit keine Enttäuschung auftritt. Wenn ein Gemeinderat schon einen Grundsatzbeschluss fasst - einige von uns wissen, was das emotional bedeutet.
Demzufolge ist das, was Frau Schindler sagte, zu unterstützen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das Stiftungskapital sehr schnell und sehr viel stärker wächst. Das war auch die Formulierung der kommunalen Spitzenverbände, die fordern, sich mit Nachdruck für eine vergleichbare Bundeszuweisung einzusetzen. Ich denke, das wird in der gegenwärtigen Situation, in der allgemeinen Wirtschaftslage, nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn wir uns gemeinsam dazu positionieren.
Aber noch etwas. Ich hatte gehofft, es wäre möglich gewesen, dass die Gemeinde Beendorf auch noch Erwähnung im Gesetzentwurf gefunden hätte. Das Gemeindegebiet wird als Fördergebiet namentlich erwähnt, aber die Gemeinde wird nicht bei der Besetzung der Stiftungsgremien erwähnt. Das schaffte vor Ort ein wenig Verärgerung.
Ich weiß nicht, woran es liegt - ob das Kommunikationsmängel waren oder ob die Gemeinde nicht gefragt wurde, ob sie sich am vorläufigen Stiftungskapital beteiligen will.
Zum Thema Kommunikation und Missverständnisse. Das muss auf jeden Fall verbessert werden, damit eben nicht wieder so etwas geschieht wie das, was ich eingangs sagte: Es werden dort schon Mittel verplant und gedanklich ausgegeben, die gar nicht zur Verfügung stehen; weder zu diesem Zeitpunkt noch in einem absehbaren Zeitraum. Es gilt zu verhindern, dass solche Illusionen dann böse platzen.
Unsere Fraktion ist auch der Auffassung, dass dieses Gesetz schnell in Kraft treten muss, um den Auffangtatbestand für die Entgegennahme der Bundesmittel zu schaffen.
Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und ausdrücklich auch dem Änderungsantrag der Koalition zu, damit wirklich geeignete Persönlichkeiten aus dem Kreisgebiet gefunden werden, die sich in dieser Materie auskennen und dann das
Gesetz umsetzen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Ja, das Verkehrsaufkommen steigt, die Regelverstöße nehmen zu. Daher erarbeiteten die Fachleute im Bundesverkehrsministerium neue Regelungen, unter anderem zu Park- und Halteverstößen auf Geh- und Radwegen, sehr fahrradfreundlich, sehr fußgängerfreundlich. Ich stimme da meinem Vorredner zu.
Die Zunahme des Verkehrs konnte nicht durch neue Modelle, wie zum Beispiel Carsharing, vermindert werden. Die Stärkung der Verkehrssicherheit soll auch durch Vergrößerung von Abstandsflächen gegenüber Radfahrern erfolgen. Das ist ein zentrales Element. Herr Dr. Grube hat davon gesprochen.
Leider ist die Fläche im Straßenverkehr begrenzt und auch Pop-up-Radstreifen lösen dieses Problem nicht. Also sind die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch über eine Bußgeldverschärfung notwendig und begründet.
Entgegen dem Text der Antragsbegründung der AfD geht es nicht um „Nachlässigkeiten“, sondern es geht um Rücksicht, Sicherheit, Abstand, Leben oder Tod.
Es ist schon eine Ironie, dass die Partei, die sonst nach Bestrafen, Wegsperren, Abschieben ruft, nun plötzlich die Position und die Sicht von Rechtsbrechern einnimmt und das auch noch als soziale Wohltat verkaufen will.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zur AfD-Fraktion, die laut Antragsbegründung „in keiner Weise Erkenntnisse über tatsächliche Gefahrenlagen“ erkennen lassen will, formulieren die
Experten beispielsweise im aktuellen „Verkehrswachtmagazin“ wörtlich:
„Zu schnell, zu laut, zu egoistisch und zu vorschriftswidrig. Im Straßenverkehr darf nicht das Recht der PS-stärkeren und Dreisteren gelten auf Kosten der Schwächeren. Wenn die Vernunft nicht ausreicht, müssen Gesetze unterstützen.“
Dem ist nur zuzustimmen.
Als weitere Bemerkung verweise ich auf die Überschrift im AfD-Antrag. Dort findet sich die Formulierung „Verkehrssicherheit stärken“. Mogel
packung, davon ist im Antragstext nicht die Rede, davon ist im Begründungstext nicht die Rede und im Debattenbeitrag war davon auch nicht die Rede.
Nur, wie Verkehrssicherheit gestärkt werden soll, werden wir vielleicht später noch hören; denn wenn es um etwas Substanzielles geht, werden die Fehlstellen bei der AfD offenkundig. Hier würden wirklich sozialpolitische Prinzipien deutlich werden.
Was erleben denn die Menschen in Sachsen-Anhalt? - Sie erleben ein Land der Pendler, der schlecht bezahlten Frühaufsteher, Termindruck vom Chef, Just-in-time-Lieferungen, Zunahme von Paketdienstleistungen zu unwürdigsten Arbeitsbedingungen und einen ausgedünnten ÖPNV, der das Auto für mehr als 75 % der auf dem Land lebenden Leute unverzichtbar macht.
Also, hier gilt es, Lösungen zu finden, wie Verkehr auf der Straße konkret vermieden oder verlagert werden kann. Und genau das leistet Ihr Antrag nicht.
Schlussendlich ist die Ankündigung von Bundesminister Scheuer interessant, den Ländern vorzuschlagen, drohende Fahrverbote bei Tempoüberschreitung durch höhere Bußgelder zu ersetzen, sprich: sich freikaufen zu können vom Fahrverbot, wenn man denn genug Geld hat. Das ist nicht nur ungerecht, das ist asozial.
Und genau das will die AfD. Entlarvender geht es nicht.
Für die politische Bewertung dieses populistischen Rückziehers vom Sachverstand seines eigenen Ministeriums sind übrigens die Darstellungen in der ZDF-Sendung „Heute-Show“ vom 22. Mai dieses Jahres interessant. Ich empfehle wieder einmal die Nutzung der Mediathek.
- Öffentlich-rechtlich. - Ganz furchtbar.
Bevor ich nun die Ablehnung dieses Antrages durch meine Fraktion ankündige - wir halten auch eine Überweisung in den Ausschuss für nicht erforderlich -, möchte ich ausdrücklich den Ausführungen des zuständigen Ministers zustimmen. Herzlichen Dank dafür.
Wieder einmal ein Grund, der zeigt, wie einig wir uns sind.
Dem Einbringer des Antrags möchte ich noch den Hinweis geben, dass Bußgelder unter anderem dafür verwendet werden, die Verkehrssicherheitswachten, die Verkehrswachten zu unterstützen und die Verkehrssicherheitserziehung voranzubringen, um das Ziel einer Vision Zero, nämlich null Verkehrstote, zu erreichen. Das brauchen wir. Darum lehnt meine Fraktion den Antrag ab.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist etwas Besonderes, jedoch nicht wegen des Inhalts. Die Landesbauordnung wird eigentlich in jeder Wahlperiode angefasst. Grundlagen dafür waren in der Vergangenheit bisher immer Gesetzentwürfe der Landesregierung, die fachlichen Entwicklungen folgten.
Hier liegt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor. Er liest sich eher als Ergebnis eines politischen Handelns denn als Fortschreibung fachlicher Vorschriften.
- Danke schön, Frau Lüddemann. - Für diese Feststellungen sprechen neben den inhaltlichen Schwerpunkten - dazu später mehr - die parlamentarischen Begleitumstände seiner Einbringung.
Es gibt hierfür in dieser Sitzungsperiode eine ungewöhnlich lange Redezeit von zehn Minuten je Fraktion. Aber für ein würdiges Gedenken zum 75. Jahrestag der Befreiung ist angeblich keine Zeit.
Für ein Artikelgesetz hat es eine sehr sparsame Begründung, nicht nur zu § 49, auch zu § 64, der künftigen eingeschränkten Bauvorlageberechtigung. Denn hierzu gab es im Parlament ausführliche Vorberatungen einschließlich einer umfangreichen öffentlichen Anhörung mit einem 50-seitigen Protokoll und zwei Fachgesprächen im Ausschuss. Inhalte, Ergebnisse oder gar Abwägungs
gründe sucht der interessierte Leser vergeblich. Die Frage steht im Raum, weshalb.
Zeit war genug gegeben. Für die Schnelligkeit bestand fachlich kein Grund. Es wird für die Koalitionsfraktionen ein politischer Handlungsdruck gewesen sein. Jede Fraktion bekam etwas, was nun gesichtswahrend und wahlkampfgerecht
durch das Parlament getrieben werden soll. Die bisherigen Inhalte der Parlamentsdebatten lassen den Schluss zu.
Nun zu den beantragten inhaltlichen Änderungen:
Erstens. Die stellenweise Erweiterung kommunaler Gestaltungsspielräume ist zu begrüßen. Nach meinen Erfahrungen im städtischen Bauausschuss zu Stellplatzregelungen oder Ausgleichsmaßnahmen könnte es durchaus Verbesserungen geben. Jedoch bleibt zu prüfen, ob sich die beabsichtigten Neuregelungen eindeutig und widerspruchsfrei zu bestehenden kommunalrechtlichen Bestimmungen verhalten werden, insbesondere zum kommunalen Satzungsrecht.
Unsere Geschäftsordnung schreibt in § 86a vor, dass in solchen Angelegenheiten die kommunalen Spitzenverbände zu hören sind. Das gibt es noch nicht. Daher beantragen wir hier eine Mitberatung im Ausschuss für Inneres.
Zweitens. Zur Bauvorlageberechtigung gab es in dieser Wahlperiode bereits zwei von der AfDFraktion initiierte Debatten. Sie hat unter anderem einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Debatten waren kontrovers und führten daher zu der von mir bereits erwähnten Anhörung und zu den Fachgesprächen.
Wenn nun die Koalitionsfraktionen den Kernforderungen der AfD-Fraktion kritiklos und inhaltlich begründungslos folgen wollen, dann frage nicht nur ich, sondern dann fragt auch die Fachöffentlichkeit, weshalb die Gegenargumente, unter anderem von der Architekten- und der Ingenieurkammer, völlig unerwähnt bleiben und damit, ohne Abwägungsgründe darzustellen, einfach ignoriert werden.
Der Minister hat auf die Fortschreibungen der Musterbauordnung in den letzten Jahren hingewiesen.
Als Mitglied der Bauministerkonferenz, über die Arge Bau, war er fachlich mit verantwortlich. Die Musterbauordnung sieht eine solche Regelung in der Form in ihrem § 65 nicht vor.
Ist das nun die Arroganz der Macht oder Ausdruck eines Kuhhandels frei nach der Hoffnung: Niemand möge bemerken, dass die Koalitionsfraktionen vor der Selbstinszenierung der AfD-Fraktion als selbst ernannte Interessenvertretung des deutschen Handwerks eingeknickt sind und nun glauben, jedem Apologeten eines entfesselten Marktes hinterherhecheln zu müssen?
Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten beschäftige ich mich mit der Bauvorlageberechtigung; das habe ich bereits erwähnt. Nie gab es hierbei für die kleinen Betriebe des Bauhauptgewerbes und ihre Organisation Unterstützung durch die Spitzenvertreter der Handwerkskammern. Nun ja. Diese Vorlage entspricht keiner Handwerksförderpolitik. Sie führt weder zu mehr und besseren Aufträgen für die Baubetriebe noch zu besserer Bauqualität oder gar zu einem erweiterten Verbraucherschutz.
Im Gegenteil: Sie wird Planern, Architekten und Ingenieuren Auftrags- und Verdienstausfälle bescheren und sie wird damit die Auswirkungen des gestiegenen Preiswettbewerbes infolge der Nichtanwendbarkeit der HOAI aufgrund der EuGHEntscheidung verschärfen. Das ist keine Wirtschaftsförderung; das ist die Sternstunde der Marktradikalen auf Kosten von Bauqualität und Erwerbseinkommen.
Noch etwas: Dieses nun geplante Feigenblatt der Fortbildungspflicht der künftig Vorlageberechtigten, die nicht einmal prüfpflichtig sein sollen, werden Architekten und Ingenieure wie eine schallende Ohrfeige, gar als Missachtung ihrer Arbeit empfinden müssen.
Drittens. Bauen mit Holz ist etwas sehr Schönes; das habe ich seit jeher so gesehen. Ich fragte die Landesregierung unter anderem im Sommer 2018 danach. Die Antwort von Minister Webel in der Drs. 7/3229 war zurückhaltend. Er meinte, die Entscheidung über Baustoff und Bauweise träfen Bauherr und Planer - richtig -;
es bedürfe keiner Fördermittel oder speziellen Förderprogramme und schon gar nicht eines Hinweises in der Landesbauordnung, da sie baustoffneutrale Regelungen enthalte. Diese Antwort, die Sie gegeben haben, Herr Minister, war ja nicht falsch. Denn die Landesbauordnung regelt zum Beispiel in den § 26 ff. oder in § 85a mit Verweis auf technische Baubestimmungen das Notwendige. Ab Gebäudeklasse 4, also für Gebäude mit einer Höhe oberhalb von 7 m, enthält die künftige Musterholzbaurichtlinie Mindestanfor
derungen. Das könnte das richtige Ziel sein: Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz anstelle hölzerner Einfamilienhäuser, die die Landschaft zersiedeln.
Insofern sind die geplanten Ergänzungen zu den §§ 14 und 27 eher als Beitrag zum Koalitionsfrieden zu lesen, wenn sie auch der Musterbauordnung entsprechen. Denn seit Anfang des Jahres 2019 liegt das Klima- und Energiekonzept der Landesregierung aus dem Hause von Frau Dalbert vor, das in der erwähnten Maßnahme 5.2 - Seite 437 - die Anpassung der Landesbauordnung als Umsetzungsinstrument vorsieht. Nur werden mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen weder der Holzabsatz gefördert noch der Holzbau, gleich welcher Bauweise und Gebäudeklassen, angekurbelt. Die dürftige Begründung schreit förmlich nach einem Fachgespräch und der Mitberatung im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten.
Viertens. Regelungen zur Barrierefreiheit müssen zweifellos deutlich verbessert werden. Die Berichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weisen hierzu noch immer eine nicht hinzunehmende Unverbindlichkeit und vor allem Lücken auf.
Leider werden auch mit diesem Gesetzentwurf nur wenige Einrichtungen erfasst und dazu auch noch mit Bedingungen eingegrenzt. Schlimmer noch: Dieser unsägliche bisherige § 49 Abs. 3 bleibt unverändert. Damit ist faktisch alles unverbindlich - ein Armutszeugnis. Das ist doch genau der Webfehler.
Barrierefreiheit gibt es nur, wenn wirklich kein unverhältnismäßiger Mehraufwand besteht. Das ist das Gegenteil von Barrierefreiheit, die zu gewährleisten ist. Darum beantrage ich hierzu eine Mitberatung im Ausschuss für Soziales.
Fünftens. Die Aufnahme der Typgenehmigung folgt der aktuellen Musterbauordnung, ist sinnvoll. Serielles Bauen bietet Vorteile, auch wenn heutige Anbieter nichts mehr von den industriellen Vorfertigungen aus DDR-Zeiten hören wollen.
Zusammenfassend: Dieser Gesetzentwurf enthält Gutes, Schlechtes und vor allem Unausgegorenes. Er ist fachlich schlecht gemacht.
Dinge, die inhaltlich unvereinbarer nicht sein können, werden zu einer gemeinsamen Endabstimmung verknüpft. Fair ist das nicht, aber jede Frak
tion, die sich dafür ausspricht, erhält das Gewünschte.
Anmerken möchte ich noch, dass in dem Redebeitrag von Minister Webel auffallend war, über welche Inhalte dieses Änderungspaket er nicht gesprochen hat. Das Schweigen zur kleinen Bauvorlageberechtigung war geradezu dröhnend. - Herr Minister, ich kann Sie verstehen.
Darum beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Die federführende Beratung soll im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr erfolgen.
- Ja, Sie schauen mich jetzt alle so böse an,
Aber, liebe Koalitionäre: Dieser knappe Begründungstext, dieses Nichtauseinandersetzen mit den Diskussionen, die wir geführt haben, diese Nichtdarstellung, weshalb Sie sich nur für eine Seite entschieden haben und weshalb das alles tragbar ist, das alles ist sehr dürftig. Sie glauben doch nicht, dass wir das jetzt einfach mal so schnell durch den LEV bringen. Mit uns nicht! - Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Gegensatz zu Ihnen erinnere ich mich daran, was in diesem Saal schon gesagt wurde. Diese Frage haben Sie mir inhaltlich schon einmal gestellt. Ich erwidere das, was ich hier auch schon einmal gesagt habe: Sie geben eine Leistung in Planungsauftrag, in Ausführungsauftrag, die fachfremde Leistung in Ausführung und die Bauabnahme. Der Planer, der Ausführende, der fachfremd Ausführende, kontrolliert sich immer selbst. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes, noch ist das kundenfreundlich. Ich habe erwartet - vielleicht haben Sie mir genau zugehört -, dass Sie sich mit den Argumenten auseinandersetzen. Hier wird nur gesagt: Das ist toll, das machen wir jetzt so!
Die gesamte Kontroverse, die wir hier vor einem Jahr geführt haben, findet nicht statt.
- Sie haben es gehört: Gerade als LINKER setze ich mich sehr für auskömmliche Einkommen und für Gerechtigkeit ein.
Die Positionierung meiner Fraktion zu Ihren Änderungswünschen zu § 64 habe ich klargemacht. Denen stimmen wir einfach nicht zu. Bei der letzten großen Novelle der Landesbauordnung in der vergangenen Legislaturperiode ist der Antrag meiner Fraktion leider abgewiesen worden, den § 49 Abs. 3 in der geltenden Fassung zu streichen, nämlich die finanzielle Mehrbelastung als Kriterium für die Gewährleistung von Barrierefreiheit heranzuziehen. Wir machen unsere Vorschläge. Die Beratungen in den Ausschüssen werden spannend; das sehe ich schon.
Auch Ihnen kann ich entgegnen, dass ich genau diese Fragen schon einmal in den beiden Debatten beantwortet habe, die Sie hier angestoßen haben.
Das ist nachzulesen.
Ja.
Das ist jetzt richtig falsch, Kollege Keindorf. In dem betreffenden Jahr war ich der Lobbyist des Bauhandwerks.
Wenn Sie meine Stimme damals nicht gehört haben, dann hatten wir beide wahrscheinlich eine unterschiedliche Flughöhe. Ich habe das damals kritisiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann meinem Vorredner zustimmen - spätestens seit der 6. Beratung des 18. Untersuchungsausschusses vor genau einer Woche ist die Notwendigkeit der Erweiterung des Untersuchungszeitraumes ganz deutlich geworden.
Um eine Bewertung der Auswirkungen von möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, gegen mögliche Spielsucht, eventuell auf bundesweite Gewinnergebnisse sowie auf die Funktionsweise interner und externer Kontrollmechanismen vornehmen zu können, stimmt die Fraktion DIE LINKE diesem Antrag der Koalitionsfraktionen zu.
Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion so viel: Sie schreiben in Ihrer Begründung selbst, dass die bisherigen Untersuchungsergebnisse be
stimmte Erkenntnisse gezeigt haben, dass sie konkretisiert werden sollen und dass bestimmte Dinge bekannt geworden sind. Das heißt also im Umkehrschluss, der bisherige Untersuchungsauftrag hat bereits zu diesen Erkenntnissen geführt.
Wenn ich mir ansehe, was Sie unter Punkt 2 Buchstabe b und Punkt 3 Buchstaben a, b und c Ihres Änderungsantrags anführen, dann stelle ich fest, dass das von dem bisherigen Untersuchungsauftrag eigentlich schon gedeckt ist. Aber wenn Sie meinen, das wird Ihnen bei Ihren Befragungen helfen, dann steht die Fraktion DIE LINKE dem nicht entgegen und wird sich, wie die Koalitionsfraktionen auch, hierzu der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich habe Ihnen zwar aufmerksam zugehört, aber Sie waren sprachlich schlecht zu verstehen.
Würden Sie noch einmal wiederholen, wie hoch die jährlichen Zuweisungen des Bundes sind?
Per annum erst einmal bis auf Weiteres?
Danke.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Ja, dieser Gesetzentwurf könnte die passende Form für einen Nachteilsausgleich für die Verbandsgemeinde Flechtingen und die Gemeinde Ingersleben und damit auch für den gesamten Landkreis Börde darstellen.
Dieser Gesetzentwurf ist unter Mitwirkung der Kreisverwaltung erstellt worden und wird von ihr befürwortet. Wir sind uns da einig. Es bestehen bei den Gemeinderäten und bei den Einwohnern vor Ort sehr hohe Erwartungen hinsichtlich der künftigen Möglichkeiten, die sich aus dem vermeintlichen finanziellen Füllhorn, was nun Jahr für Jahr über Ingersleben ausgekehrt werden könnte, ergeben.
Nur, sehr geehrte Damen und Herren, es droht eine bittere Enttäuschung. Sie haben es gehört und der Minister hat bestätigt, dass der Bund beabsichtigt, jährlich 400 000 € zu überweisen. Das Gesetz wird festlegen, dass diese Mittel nicht angetastet werden dürfen, dass sie also „ungeschmälert“ bleiben müssen. Das steht in § 4 Abs. 2.
So wird es dauern, bis aus einem Stiftungskapital tatsächlich Erträge zur Verfügung stehen. Nun wird die Niedrigzinspolitik in 100 Jahren vielleicht zu Ende sein. Aber wenn wir 100 Jahre und 400 000 € pro Jahr annehmen, können wir uns ausrechnen, wann eventuell wirklich Erträge fließen, die dann zur Verfügung stehen. Das ist den Leuten vor Ort so nicht bekannt. Ich habe einfach die große Sorge, dass Enttäuschung eintritt.
Das ist ganz gefährlich. Sie wissen, dass Menschen, die enttäuscht werden, böse und schlechtestenfalls wütend werden. So.
- Darum, liebe Frau Landtagspräsidentin,
unterstützt unsere Fraktion dieses Gesetz.
- Das klang jetzt ein wenig erzieherisch, Frau Präsidentin.
Nur, ich habe die große Sorge, dass ich eine finanzielle Wirkung dieses Gesetzes zu meinen Lebzeiten nicht mehr erlebe, wenn es nicht zu erheblichen Zustiftungen kommt oder der Bund sich außerstande sieht, seine jährlichen Zuwendungen erheblich zu erweitern. Dabei geht es nicht um mich. Dabei geht es um die Leute vor Ort. Das muss uns bewusst sein. Ich möchte auch mit Blick auf die Stiftung für die Asse auch keinen Neid schüren. Da waren andere Beträge im Spiel. Aber das sollte irgendwo die Orientierung sein.
Und wir sollten daran arbeiten, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken - Sie sehen, Frau Präsidentin, ich werde jetzt konstruktiv -, dass wir für die Menschen vor Ort wirklich etwas erreichen.
- Guido, in 100 Jahren sehen wir uns beide wieder. Ich meine, du wirst unten sitzen und ich bin dann oben. Dann werden wir sehen, was dabei herausgekommen ist.
Die Fraktion DIE LINKE befürwortet die Überweisung des Gesetzentwurfs. - Ich danke Ihnen.
Möglicherweise habe ich mit meiner Kleinen Anfrage - Drs. 7/4896 vom 12. September dieses Jahres - diese Befassung mit ausgelöst. Ich entschuldige mich dafür nicht.
Aber, Herr Webel, gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung: Es ist aus Sicht meiner Fraktion durchaus bedenklich, wenn wir uns politisch daran gewöhnen, dass alljährlich im August die Preise für den ÖPNV zwischen 2 und 4 % angehoben werden müssen,
und das auch als sozial vertretbar akzeptieren, Sie auf der anderen Seite dann aber - jetzt zitiere ich aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage, die ich erwähnt habe - die Auffassung vertreten, dass - ich zitiere aus der Beantwortung zu Frage 8 - die Vorhaltung kostengünstiger öffentlicher Stellplätze - ich verkürze das jetzt - auch im Zuge einer kommunalen Mobilitätswende nicht verzichtbar sein wird, „da diese nach Auffassung der Landesregierung nur gelingt, wenn durch einen Verkehrsmittelmix Mobilitätsangebote ausgebaut und geschaffen werden, die alle Verkehrsarten einschließen“. - Ende des Satzes und auch Ende Ihrer Antwort. Bedeutet diese Antwort aber nicht tatsächlich eine faktische Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs?
Ich komme nicht umhin, meine Verwunderung über die Frage des Kollegen Kurze auszudrücken; denn es war dieser Landtag, der auf Antrag der CDU-Fraktion eine Vorlage in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen hat, die genau diese - ich sage einmal - Melde- und Berichtswesenkoordinierung von Baumaßnahmen zum Gegenstand hat. Nach meiner Erinnerung sollte dieses Berichtssystem in diesem Quartal durch die Landesregierung im Fachausschuss vorgelegt werden.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie weit sind Sie mit der Vorbereitung Ihrer Antwort für den Ausschuss? Das wäre dann auch die Antwort auf die Frage von Herrn Kurze, die er vielleicht nicht mehr im Hinterkopf hat.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist zur Erreichung bezahlbaren Wohnraums nicht geeignet. Abgesehen davon lässt er die tatsächliche Situation in Sachsen-Anhalt weitgehend unbeachtet. Ich darf daran erinnern: Wir haben einen steigenden Leerstand, einen sehr hohen Sanierungsgrad, eine fallende Mietanschlussquote und eine sinkende Bevölkerungszahl zu verzeichnen.
Mein Kollege Dr. Grube, dessen Ausführungen ich vollumfänglich zustimmen kann, hat darauf hingewiesen, dass sich auch die Baufinanzierungskosten durch die Niedrigzinsen nicht so exorbitant nach oben entwickelt haben, wohl aber die Grundstückspreise. Wenn die Mieten steigen, dann doch wohl wegen steigender Ertragserwartungen; das ist doch wohl der Hauptgrund.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ohnehin bedenklich, wenn eine sehr kleinstaatliche, also nicht einmal bundeseinheitliche - im AfD-Sprech: nationale - Regelung angestrebt wird.
Der Blick des Antragstellers sollte doch über die eigenen Immobiliengeschäftsinteressen hinausgehen.
Es war letztlich ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2014, welches Deutschland, also die gesamte Bundesrepublik, zur Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie veranlasste und zu der neuen im Antrag genannten MVV TB führte. Hierbei ging es um die Abgrenzung zwischen Produktanforderungen und Anforderungen an die Bauart. Außerdem galt es, Bauwerksanforderungen zu konkretisieren. Mit der neuen Musterbauordnung aus dem Jahr 2016 und der MVV TB aus dem Jahr 2017 führte Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 seine VV TB per Runderlass ein.
Neben Änderungen im bauaufsichtlichen Verfahren und in der Bescheidpraxis gibt es nunmehr einen Ersatz für die Bauregelliste und die Liste der technischen Baubestimmungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle VV TB regelt Grundanforderungen an Bauwerke: mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
Brandschutz, Hygiene, Gesundheits- und Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz. Hinzu kommen Regelungen für Bauteile, Sonderkonstruktionen und vieles mehr.
Derartige grundlegende Sicherheitsvorschriften sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion nun unter anderem von dem Verband der Versicherungsvertreter, dem Verband Haus und Grund sowie dem Ausschuss für Landeentwicklung und Verkehr überprüft werden. Zumindest Letzterem spreche ich aus interner Kenntnis die Qualifikation dafür ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lustig oder entlarvend - ich weiß es nicht - ist die Formulierung in der Begründung: W i r wollen prüfen. - Erste Person Plural. Wer ist wir? - Die AfD? Pluralis Majestatis? - Ich weiß es nicht.