Wilhelm Polte

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Einbringungsrede zu dem Gesetzentwurf hat in Vertretung des Herrn Innenministers der Herr Finanzminister als Zielsetzung dieser Gesetzesnovellierung die Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit genannt. Aus diesem Grund soll es die Gesetzesnovellierung geben.
Ich denke, dagegen hat niemand etwas, vor allen Dingen nicht derjenige, dem die kommunale Selbstverwaltung ans Herz gewachsen ist. Das ist dann aber auch die Messlatte, die man vorgegeben hat. Die muss man nun anlegen und das, was hier an Gesetzesänderungen vorgesehen ist, daran messen.
Das ist die erste Frage, weil ja die echte kommunale Selbstverwaltung an zwei Aspekten festzumachen ist: Wie sieht es eigentlich mit der Finanzhoheit aus und welche finanziellen Spielräume hat eine Kommune? - Dazu stelle ich fest: Durch dieses Gesetz kommt nicht eine müde Mark mehr in die Kassen. Darin sind wir uns wohl einig.
Die zweite Frage ist die Frage nach den Aufgaben, die man der kommunalen Ebene zur Wahrnehmung überträgt bzw. überlässt. Hierbei sehe ich ein gewisses Problem - ich sagte es schon -: die Finanzen. Ich verweise nur auf den Städte- und Gemeindebund bzw. auf dessen Hilfeschrei, weil es um unser Land geht. Damit werden wir uns vielleicht - das hoffe ich - noch in dieser Legislaturperiode befassen. Es geht um den Zustand der Finanzen.
Das Gesetz wird - so sehe ich das jetzt - aber in einer Reihe von Punkten nicht dazu führen, dass die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, sondern sie wird sogar weiter eingeschränkt. Ich meine jetzt nicht die rechtlichen Präzisierungen, Herr Innenminister, oder die Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis. Hierbei zeigt sich vielmehr, wie schmerzlich sich das Fehlen einer
Funktionalreform als Maßstab bzw. als Orientierungspunkt auswirkt;
denn statt Schritte gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zu gehen und den Kommunen mehr Entscheidungsrechte zukommen zu lassen, wird im Kernbereich in das Selbstverwaltungsrecht eingegriffen.
Wir haben heute Morgen den Entwurf eines Dritten Investitionserleichterungsgesetzes behandelt. Dabei geht es darum, den Spielraum für die Wirtschaft oder für die Bürger zu erweitern - mit welchem Effekt sei dahingestellt. Aber bei den Kommunen stelle ich immer wieder fest: Es geht eher in die andere Richtung. Es wird immer wieder versucht, mehr zu regulieren, weil man der unteren Ebene nicht allzu viel Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit einräumen möchte.
Ich möchte dazu ein paar Beispiele anführen. Zum Beispiel fällt das Beauftragtenwesen in die Organisationshoheit und in die Personalhoheit, es ist Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts.
Natürlich kann der Gesetzgeber den Kommunen die Pflicht zur Bestellung besonderer Beauftragter auferlegen - das ist keine Frage -, aber wenn es um die konkrete Gestaltungsfreiheit bei der Bestellung geht, dann sollte man das den Kommunen weitgehend überlassen.
- Nicht wahr, Herr Schomburg? Seien Sie ruhig ein wenig lauter.
Zweites Beispiel. Es betrifft die Bildung von Beiräten. Auch diese Frage ist überreguliert; denn all diese Punkte sind in der Hauptsatzung der Kommunen gut zu lösen. Warum muss es hier gelöst werden?
Ein drittes Beispiel: die Ausweitung der überörtlichen Prüfung durch den Landesrechnungshof auf die Zweckverbände. Der Vorteil der kommunalen Rechnungsprüfungsämter, die Ortsnähe und Ortskenntnis, geht verloren. Wenn ich außerdem daran denke, dass wir heute schon 130 Zweckverbände haben - mit dem Kommunalneugliederungsgesetz kommen mit Sicherheit weitere dazu -, dann sehe ich sogar die Gefahr, dass der Landesrechnungshof aufgestockt werden muss, weil er es mit dem vorhandenen Personal sonst gar nicht schafft.
Meine Damen und Herren! Ich sehe, hier blinkt etwas. Ich möchte aber noch ein Wort zu dem Antrag sagen, den wir eingebracht haben.
Erstens geht es uns darum, dass wir für eine flexible Regelung bezüglich des Renteneintrittsalters bei Hauptverwaltungsbeamten, sprich: für Bürgermeister und Landräte, plädieren. Es gibt gute Gründe dafür, nicht zuletzt auch den, dass ich sage: Es gibt keinerlei Altersbegrenzung oder Altersschutz für jemanden, der im öffentlichen Bereich tätig ist, außer für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten. Wie gesagt, der Adenauer war 76 Jahre alt, als er Bundeskanzler wurde. Damals gab es eben keine solchen Grenzen. Hierin sehe ich ein Stück weit eine unfaire Behandlung. Die Zeit lässt es nicht zu, dass ich weiter auf diese Punkte eingehen kann.
Ich will zu unserem Antrag nur noch Folgendes sagen: Bezüglich des Artikels 1 bitte ich darum, Herr Präsident, dass über die Nrn. 1, 2 und 3 zusammen und über die Nr. 4 einzeln abgestimmt wird. Bei Nr. 4 geht es ja um
die Aufnahme der Intention, die der Gleichstellungsausschuss in Bezug auf die Festlegung der Einwohnerzahl für die Gleichstellungsbeauftragten hatte.
Zweitens haben wir in dem Antrag noch aufgegriffen, dass eine Neubekanntmachung der Gemeindeordnung dringend notwendig ist. Die hatte der Herr Innenminister schon im Jahr 2003 zugesagt.
Ich glaube, das waren die Dinge, die den Inhalt unseres Antrags ausmachen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass die SPD-Fraktion sich insgesamt bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten wird.
Es ist doch wohl in jeder Fraktion so geregelt, dass der jeweilige Sprecher die Position der Fraktion vorträgt. Das ist bei Ihnen nicht anders als bei uns.
Herr Schomburg, ich habe gedacht, Sie merken es nicht.
Aber ich will ein grundsätzliches Wort dazu sagen. Für mich ist das eine Schadensbegrenzung.
Wissen Sie, wenn Sie im Innenausschuss sitzen und frühmorgens um 10 Uhr kommen von den Koalitionsfraktionen 38 Änderungen, die man vorher nicht gekannt hat, das kann kein Mensch übersehen. Das ist genau dasselbe Thema, wie wir es gestern schon hatten, Frau Hüskens, als Sie interveniert haben. Da ging es in genau dieser Weise um das Nationalparkgesetz. Kein Mensch kann es übersehen, und Herr Grünert hat noch gesagt:
Eigentlich müssten wir das zurückstellen und müssten uns erst einmal als Fraktion damit befassen.
Das ist die Erfahrung, die man in der Opposition macht, und deswegen hat der Herr Müntefering gesagt: Opposition ist Mist. Damit hat er in gewisser Weise Recht.
Man kann sich mühen, wie man will - man bringt nichts durch. Wenn man dann merkt, dass immer mit 7 : 6 Stimmen entschieden wird, weil Sie ja vorher alle eingeschworen waren, dann ist es nur noch möglich, vielleicht partiell an der einen oder anderen Stelle ein bisschen in die richtige Richtung zu bewegen. Deswegen haben wir nicht die Illusion, die Grundtendenz und die Intention zu verändern. Die werden wir erst am 26. März verändern. Ich denke, dann geht es ganz anders weiter.
Dann, Herr Kosmehl, werden Sie erst einmal kennen lernen, was es heißt, Opposition zu machen, wenn es Ihnen überhaupt gelingt, wieder in den Landtag zu kommen. Dann werden Sie diese Erfahrung machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Kommunalneugliederungsgesetz ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, die Kreissitze
neu zu bestimmen. Daran, wie schwierig dies ist, dürften sich insbesondere die Kollegen und Kolleginnen, die in der ersten Wahlperiode Verantwortung hatten, erinnern. Damals ging es um das Gesetz zur Kreisgebietsreform. In manchen Regionen sind die Narben, die damals geschlagen worden sind, bis heute nicht verheilt.
Auch mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zu den Kreissitzen wird man nicht alle glücklich machen; so mancher wird seinem Unmut in den nächsten Wochen noch Luft machen. Davon künden bereits die vielen Änderungsanträge aus Ihren Reihen.
Die Anforderungen, die die Gerichte an die Auswahl der Kreissitze stellen, haben seither weiter zugenommen. Der Umstand, dass die Regierung neun Einzelgesetze vorgelegt hat, zeigt, dass sich die Landesregierung des Risikos dabei bewusst ist.
Den von der Landesregierung zur Anhörung freigegebenen Gesetzsetzentwürfen ist die Hast anzumerken, mit denen sie erarbeitet wurden. Das kam in der Stellungnahme des Landkreistages deutlich zum Ausdruck. Daraufhin hat die Landesregierung die Entwürfe zwar überarbeitet und die Gesamtkonzeption der Auswahl der Kreisstädte wesentlich besser erläutert, aber im Prinzip ist nichts geändert worden. Die Frage, ob sie bestandssicher sind, bleibt damit offen.
Die Landesregierung hat sich für ein K.-o.-System mit einer sehr begrenzten Zahl von Kriterien entschieden. Wer als bisherige Kreisstadt eine gemeinsame Gemarkungsgrenze mit einer kreisfreien Stadt hat, ist k. o. Wer als schlichtes Mittelzentrum ein Mittelzentrum zum Konkurrenten hat, das Teilfunktionen eines Oberzentrums besitzt, ist k. o. Wer unter gleichrangigen Mittelzentren die geringere Einwohnerzahl hat, ist k. o. Ich füge hinzu: Wer mit einem solchen K.-o.-System vor dem Landesverfassungsgericht landet, riskiert ebenfalls den K. o.
Das Abwägungsgebot sollte nach unserem Dafürhalten mit anderen Kriterien auch bei der Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Kreisstädten zur Anwendung kommen. Ich unterstelle all denen, die bisher Anträge gestellt haben, dass das genau ihre Motivation ist.
Man kann die zentralörtliche Bedeutung und die Einwohnerzahl unterschiedlich gewichten, aber man kann nicht ein Kriterium zum alleinigen Ausschlusskriterium machen, sodass bei einer größeren Zentralität die Einwohnerzahl und andere Kriterien, zum Beispiel die Wirtschaftskraft, gar nicht mehr in eine einzelfallbezogene Abwägung eingestellt werden können.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist besonders kritikwürdig, dass ein solches Auswahlverfahren, wie es die Landesregierung gewählt hat, in sich zwar schlüssig, aber nicht für abweichende Entscheidungen im begründeten Einzelfall offen ist.
Ein Entscheidungsverfahren, das eine Abwägung und die unterschiedliche Gewichtung verschiedener Kriterien zulässt, würde uns Landtagsabgeordneten einen echten Gestaltungsspielraum lassen. Aber mir scheint, das ist eigentlich gar nicht gewollt. Sie wollen möglichst schnell Ruhe bei diesem Thema haben.
Die Gesetze zur Bestimmung der Kreissitze stehen dabei natürlich ursächlich - darüber ist vorhin schon gesprochen worden - im Zusammenhang mit dem Kommunalneugliederungsgesetz und manifestieren demgemäß die Defizite des Kommunalneugliederungsgesetzes.
Von der angestrebten Funktionalreform, aus der sich die eigentliche Größe der Verwaltungseinheit und deren Struktur und die dafür erforderliche Verwaltungskraft ergibt, vor deren Hintergrund auch die Kreissitzfrage zu entscheiden ist, ist nach wie vor so gut wie nichts zu hören.
In der Koalitionsvereinbarung der CDU und der FDP aus dem Jahr 2002 heißt es: Die kommunale Leistungskraft muss so entwickelt werden, dass die Gebietskörperschaften staatliche Aufgaben übernehmen können. - Ja, wir wissen bis heute nicht, welche staatlichen Aufgaben eigentlich übernommen werden sollen. Das ist nach wie vor eine offene Frage.
Sie wollten es damals packen, aber ich habe den Eindruck, dass Sie es offensichtlich zur Seite gepackt haben. Umso mehr bedauere ich nach wie vor - ich kann es nur immer wiederholen -, dass Sie die Chance, eine solche grundlegende Verwaltungsreform auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen, nicht genutzt haben.
Teilweise unpopuläre Bestimmungen, wie es die Festlegung einer Kreisstadt ist, sind für die unterlegenen Städte gewiss bitter. Als Koalition müssen Sie dafür aber weitgehend allein die Verantwortung tragen.
Ich möchte immer wieder sagen: Dabei haben Sie sich die Bestimmung der Kreissitze unnötig schwer gemacht. Wenn es im Grundsatz eine Verständigung darauf gegeben hätte, den regionalen Planungsgemeinschaften eine politische Struktur zu geben, hätte sich die Kreisstadtfrage auf einen einzigen Fall reduziert.
- Auf einen einzigen Fall. Dessau, Halle, Magdeburg, Stendal wären kein Problem gewesen.
Lediglich die Harzregion hätte vielleicht zu einer Auseinandersetzung geführt.
- Nein. Das hat mir mein Fraktionskollege Herr Reck, der für die Altmark spricht, zugesichert.
Dann wären uns außerdem, meine Damen und Herren, die von Ihnen präferierten ineffizienten Stadt-UmlandZweckverbände erspart geblieben.
Sie werden gewiss ihre Aufgabe der Überwindung der Disproportion zwischen der Entwicklung von Ober- und Mittelzentren und dem Umland nicht erfüllen. Es ist interessant, wer schon im Jahr 1993 - in Vorbereitung auf meinen heutigen Beitrag habe ich nämlich die Protokolle
aus diesem Jahr gelesen - eine Weitsicht hatte und diese meine Aussage unterstrich: zum Beispiel der Kollege Becker, zum Beispiel der Kollege Kley.
Lesen Sie bitte einmal nach. Zum Beispiel sagte der Kollege Kley damals am 3. Juni 1993:
„Der Planungsverband ist eine stumpfe Waffe. Das wissen Sie alle. Es wird nicht dazu kommen.“
So der heutige Minister. - Es ging also auch um Planungsverbände mit dem Umland. Heute geht es noch um viel mehr, nicht nur um Planungsfragen, sondern es soll eigentlich alles geregelt werden, was man sich denken kann. Dazu sage ich: ein tot geborenes Kind.
Nach der Blockade des Verwaltungsreformprozesses durch die Regierungskoalition äußerte ich damals einem Minister der Landesregierung gegenüber: „Man stoppt nicht einen Tanker, bevor ein neuer Kurs bestimmt ist.“ - Die Antwort des Ministers seinerzeit lautete: „Na, irgendetwas wird uns schon einfallen.“
Genau so sieht es aus. Jedem bei Ihnen ist etwas eingefallen: dem Herrn Innenminister mit seinen Ministerialbeamten. Das andere ist dem Herrn Bauminister eingefallen. Er sollte damit dem Herrn Innenminister auf die Sprünge helfen. Der FDP-Fraktion ist dazu etwas eingefallen, um Eigenständigkeit zu demonstrieren.
Der CDU-Fraktion mit ihrer ausgeprägten Neigung, die partikularen, lokalen Interessen vor das Gesamtinteresse zu stellen, ist etwas eingefallen.
Und auch dem Herrn Ministerpräsidenten ist etwas eingefallen, aber nach Meinung der Koalition nicht immer das Richtige.
Wer bei Ihnen hat eigentlich den Ehrgeiz, meine Damen und Herren auf der von mir aus rechten Seite, der Hauptzielrichtung einer Verwaltungsreform Genüge zu tun, dass am Ende der Verwaltungsreform die Kosten niedriger sind als vorher? Spielt das in dieser Diskussion noch irgendwann irgendwo eine Rolle?
Wer von Ihnen ist ernsthaft davon überzeugt, dass Sie diesem Ziel mit diesen Reformschritten wirklich näher gekommen sind?
Dann kann ich nur sagen: Sie glauben wohl auch noch an den Weihnachtsmann.
Für uns ist in der Kreisfrage das entscheidende Auswahlkriterium: Wird die Entscheidung, wenn sie im Einzelfall notwendig ist, langfristig leistungsstarke Regionalkreise befördern und nicht erschweren?
Davon, dass die Kreisstadtfrage ein emotional besetztes Thema ist, künden die Unterschriftensammlungen, die Briefe, die Volksbegehren, die Broschüren, ja selbst eine zugesandte DVD und natürlich auch Ihre Änderungsanträge. Ja, sogar eine Bittprozession zum Landesfürsten hat es gegeben,
wenn ich das einmal prosaisch ausdrücken darf. Ob die Bittsteller auch Geschenke mitgebracht haben, ist mir nicht bekannt. Aber der Fürst sagte einfach, wer Kreisstadt werde, sei ihm letztlich egal; für die Regionalpolitik ist er auch nicht verantwortlich.
Herr Ministerpräsident - wenn er anwesend ist -, über Ihnen ist wohl auch nur noch der Himmel. Darin sind wir uns dann einig.
Meine Damen und Herren von der Regierungsseite, an einer substanziellen Mitwirkung der SPD-Fraktion an der Verwaltungsreform waren Sie zu meinem wiederholten Bedauern nicht interessiert. Nun müssen Sie dafür ganz allein die Verantwortung tragen.
Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung dieser Gesetzentwürfe in den Innenausschuss, in den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 8. Juli 1993 wurden in diesem Hohen Hause die Landkreisordnung und die Gemeindeordnung verabschiedet. Jetzt stehen wir vor der 26. Änderung der Kommunalverfassung. Wir muten natürlich dem Rechtsanwender eine ganze Menge zu. Und das geht noch weiter. Wir sind angesichts der Dynamik, die wir bei uns im Land haben, noch lange nicht fertig.
Das, Herr Kosmehl, würde mich alles noch nicht so sehr stören und ich wäre auch sehr dafür, wenn wichtige Dinge, die noch angepackt werden müssen, in einer Neufassung der Kommunalverfassung ihren Niederschlag finden würden. Aber wir sollten warten, bis endlich eine zukunftsgerechte und beherzte Verwaltungsreform auf den Weg gebracht wird, zum Beispiel die Funktionalreform. Davon hört man nichts. Davon sieht man nichts.
Ich denke, wir sind uns einig, dass die Kommunalreform, wie sie jetzt gerade umgesetzt wird, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Wir müssen weiter vorankommen in Richtung der Einheitsgemeinden, wenn wir das Land nach vorn bringen wollen.
Zur Gebietsreform ist gestern schon etwas gesagt worden. Auch diesbezüglich sage ich: Sie springen zu kurz.
Nun steht anschließend gleich noch der Entwurf eines Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen zur Rede, also die Einführung der Doppik. Dies hat sicherlich auch wieder Auswirkungen auf die Verfassung. Deshalb hätten wir das alles zusammenpacken sollen und dann einen richtig großen Wurf vollbringen sollen. Leider bleibt es Stückwerk. Es klappt nicht.
Es wäre ein Aufwasch gewesen. Die aus unserer Sicht notwendigen und auch möglichen Qualifizierungen des Gesetzes eignen sich natürlich besser für die Beratung im Ausschuss. Das können wir an dieser Stelle im Detail nicht machen. Sie haben etwas angeführt. Jeder hat auf bestimmte Dinge hingewiesen. Aber es besteht nachhaltiger Beratungsbedarf.
Das fängt an mit § 24a, der ersatzlos gestrichen werden soll. Es geht um die Frage der Bildung von Bürgerinitiativen, die an sich nicht infrage gestellt ist. Aber warum wollen Sie sie an dieser Stelle streichen; denn es könnte ein falsches Signal davon ausgehen, Bürgerinitiativen seien nicht mehr möglich. Zudem ist diese Norm in der bestehenden Fassung hilfreich für Rechtsanwender unter der Überschrift „Rechte für Einwohner und Bürger“. Da steht sie drin. Es fällt uns kein Zacken aus der Krone, wenn sie da weiter drin bleibt.
Ich möchte insbesondere auf § 58 Abs. 3 - Wahlgrundsätze - eingehen. § 41 Abs. 2 und 3 des Beamtengesetzes soll jetzt keine Anwendung mehr finden. Ich sage Ihnen: Ich freue mich darüber, dass das klargestellt wird - Frau Weiß, Sie wissen, wovon wir reden -,
weil ich auch dagegen bin, dass man solche verfassungsrechtlich grundlegenden Fragen irgendeinem Personalfall, der aktuell anliegt, unterordnet. Das geht nicht. Das wird einer Verfassung nicht gerecht; denn sie soll die Grundlage für eine längere Zeit legen und die grundlegenden Dinge regeln. Deswegen wird anhand der bevorstehenden 26. Änderung auch deutlich, dass wir ein Land im Aufbruch sind und in allen Bereichen immer noch längst nicht so konsolidiert sind, wie wir uns das wünschen.
Aber auch an dieser Stelle sage ich aus eigener Erfahrung, meine eigene Person betreffend: Wir sollten über eine Flexibilisierung beim Höchstalter für die Wahl und die Dauer der Amtszeit eines Hauptverwaltungsbeamten neu nachdenken. Es kann nicht sein, dass sich jemand mit 62 oder 63 Jahren aus moralischen Gründen nicht mehr traut, bei der Wahl um das Amt eines Hauptverwaltungsbeamten anzutreten, weil er publizistisch oder auch vom Mitbewerber unter Druck gesetzt wird. Das geht nicht. Keiner redet darüber, wenn ein Ministerpräsident 72 Jahre alt ist, aber hier sagt man: Ende der Fahnenstange.
Das ist auch nicht fair. Das ist nicht gerecht. Hierbei eine Flexibilisierung herbeizuführen - ich denke, darüber sollten wir im Ausschuss nachdenken.
Ich weiß nicht, habe ich noch ein paar Sekunden? - Nein, es blinkt schon. Ich wollte noch etwas zu einigen anderen Paragrafen sagen. Das werden wir auch tun.
Aber ein grundlegendes Anliegen möchte ich noch vortragen. Der Städte- und Gemeindebund hat eine Stellungnahme mit einem Umfang von 20 Seiten abgegeben. So gut wie nichts ist berücksichtigt worden. Es gibt nicht ein Wort der Erklärung darüber, warum etwas nicht berücksichtigt worden ist. Das verstehe ich nicht unter einem Anhörungsrecht für die kommunalen Spitzenverbände, sondern das ist Gutsherrenart. Das können wir nicht akzeptieren. Deswegen müssen wir darauf sehen - wir wohnen alle in den Kommunen -, dass die Rechte der Kommunen ernst genommen werden. Das möchte ich auch bei der Gelegenheit zur Sprache bringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit zeigen sich die in der Regel zu erwartenden Probleme und Querelen, wenn Dinge neu geordnet werden. Dieses Gesetz macht dabei keine Ausnahme.
Eitelkeiten, persönliche Animositäten und eine verkürzte Sicht der handelnden Personen auf die mit der Gesetzesregelung angestrebten Veränderungen erschweren die Umsetzung und verlängern die Einführungsphase. Dies alles muss noch kein Grund zur Beunruhigung sein, wenn die gesetzlichen Neuregelungen eine zukunftsfähige Lösung darstellen. Aber genau dieses Qualitätsmerkmal - so wird es jetzt immer deutlicher - kann man diesem Gesetz nicht zuordnen.
Es ist konzeptionell nicht zukunftsfähig. Es ist handwerklich schlecht gemacht und man spürt, dass es ein ungeliebtes und ungewolltes Gesetz des Herrn Innenministers ist.
Das nach wie vor fehlende Leitbild zur Verwaltungsreform und die daraus resultierende zögernde Handlungsbereitschaft bei der Erarbeitung des Gesetzes sind auch Ursachen für Konstruktionsfehler.
So orientiert sich das Gesetz nicht an den Notwendigkeiten, den Ergebnissen und Erfordernissen einer durchzuführenden Funktionalreform; denn die steckt nach wie vor in den Kinderschuhen.
Wenn die kommunale Ebene wüsste, welche Aufgaben sie nach dem Subsidiaritätsprinzip künftig wahrzunehmen hätte, würde sich der Erkenntnisprozess vielleicht schneller vollziehen: Um das zu bewältigen, brauchen wir hinreichend qualifizierte und sachgerecht strukturierte Verwaltungen. Das können letztlich nur Einheitsgemeinden sein.
Infolge des Fehlens verbindlicher Vorstellungen zur Kreisgebietsreform ist die Chance auf eine gemeindliche Neustrukturierung so gut wie nicht gegeben. So manche Missbildung, wie sie jetzt zustande gekommen ist, hätte sich vielleicht vermeiden lassen, wenn man nicht immer an Kreisgrenzen stoßen würde.
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen etlichen Gemeinden und dem Innenministerium, die übrigens mit Teilerfolgen für die Kommunen geführt wurden, und das Fehlen einer gerichtsfesten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften bis zum heutigen Tage haben die Ankündigung des Herrn Ministers vom 3. Dezember 2004, dass die Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften bis zum 31. Dezember 2004 weitgehend abgeschlossen sei, wie eine Seifenblase zerplatzen lassen.
Die zum Teil kommissarische Einsetzung von Verwaltungsamtsleitern ist gesetzlich nicht gedeckt. Reisepässe und Personalausweise können nicht gedruckt werden, solange über den endgültigen Namen von Verwal
tungsgemeinschaften nicht befunden wurde. Das ist die Realität derzeit im Land.
Verwaltungsgemeinschaften von Bismarck und Kläden, der Bereich Bad Lauchstädt, Delitz am Berge, Knapendorf und die hoch verschuldete Stadt Bad Kösen sind ein offenes Problem. Ich halte es auch für eine Notlösung, die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Stremme-Fiener auf den Weg zu bringen - diese Verwaltungsgemeinschaft hat gerade einmal 8 200 Einwohner -, obwohl die Chance auf Bildung einer Einheitsgemeinde mit Genthin bestanden hat. Diese Chance ist vergeben worden.
Egeln, Derenburg, Kötzschau und Landsberg - es gibt derzeit noch viele weitere Baustellen im Land - sind derzeit noch offene Fälle. Eigentlich sollte es ab dem 1. Januar 2005 richtig laufen.
Dazu sage ich Ihnen, Herr Minister: Wir empfinden nicht klammheimlich Freude hinsichtlich der Probleme bei der zwangsweisen Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften, obwohl von dem hoch und heilig versprochenen Freiwilligkeitsprinzip so gut wie nichts mehr übrig geblieben ist. Wir orientieren uns an einem nachhaltigen Erfolg von Reformen.
Deshalb möchte wir, dass wir uns im Innenausschuss mit den Problemen bei der Umsetzung dieses Gesetzes und den erkennbaren Unzulänglichkeiten befassen. Vielleicht bringt der Innenausschuss die Kraft auf, Impulse, Anregungen zu geben und Änderungsvorschläge zu erarbeiten, die dem grundsätzlichen Reformanliegen letztlich dienen, und diese dem Plenum zu unterbreiten.
Meine Damen und Herren! Ihnen ist gewiss nicht entgangen, wie in der letzten Zeit sowohl im Bereich der Katholischen Kirche des Bistums Magdeburg als auch im Bereich der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen im Einvernehmen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens auf die sich verändernden Rahmenbedingungen reagiert wurde.
Sie haben Verwaltungsaufgaben konzentriert, organisieren die Gemeindearbeit zunehmend regional und erbringen soziale Leistungen und seelsorgerliche Beratung in Kooperation. Dabei sind allerdings auch die nicht mehr in ausreichendem Umfang vorhandenen Finanzmittel der Zuchtmeister, übrigens derselbe Zuchtmeister, meine Damen und Herren, von dem der Herr Ministerpräsident im Herbst 2002 in Halle vor dem Städte- und Gemeindebund gesprochen hat, als er meinte, der Zuchtmeister auf kommunaler Ebene wird das richten, was wir uns zu richten bemühen. Das erfolgt, wenn überhaupt, leider nur ansatzweise und dann oftmals zeitlich viel zu spät.
Ich möchte konstatieren, dass im Bereich der Kirchen offensichtlich der Heilige Geist ein wenig wirkt.
Ich würde mir wünschen, dass er vielleicht auch einmal im Landtag etwas wirken würde.
Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der Koalition, ich stelle zunehmend die Wirkung des Heiligen Geistes bei der SPD-Fraktion fest.
Meine Damen und Herren! Wir ringen bei dem Thema der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform um die Schlüsselreform Sachsen-Anhalts. Unsere weiterentwickelten und zeitgerechten Vorschläge sollen dazu dienen, diesem Land die Zukunft zu sichern.
- Wir können ja darüber streiten. Aber Sie treten doch gar nicht in den Streit ein. Mit Ihrer Mehrheit gehen Sie zur Tagesordnung über.
Wenn ich mich in den Medien informiere, Herr Schomburg, dann lese und höre ich die Äußerung von Kollegen der Koalitionsfraktionen, die beste Lösung für die Kommunalebene wäre die Bildung von Einheitsgemeinden.
Dieser Meinung sind wir auch. Das sind wir alle. Aber warum tun wir es denn dann nicht? Warum wird die Gelegenheit nicht genutzt? Wir haben seit 1994 Verwaltungsgemeinschaften. Die Phase müsste jetzt überwunden werden. Wir hätten in die Bildung von Einheitsgemeinden längst einsteigen müssen. Aber wir tun es nicht.
- Da war ich noch nicht da, sonst hätten wir es vielleicht eher gemacht.
- Sicherlich. - Die unterschiedliche Entwicklung der Einwohnerzahlen vor allem in den Gemeinden im ländlichen Bereich - meine Damen und Herren, eine ganze Reihe von Ihnen kommt doch aus dem ländlichen Bereich -, in dem Bereich fernab von den regionalen Zentren vermindert die Überlebenschancen der heute noch rechtlich selbständigen Gemeinden Schritt für Schritt.
Die einstige wirtschaftliche Basis der meisten Dörfer, nämlich die Landwirtschaft als Quelle von Arbeit, Finanzen und Steuern, ist doch nahezu bedeutungslos geworden. Das ist doch die Wirklichkeit der Erweiterung.
Wenn es nicht gelingt, regionale, solidarische und rechtlich handlungsfähige Strukturen zu schaffen und Einheitsgemeinden zu bilden, wird die Kulturlandschaft im ländlichen Raum Schaden nehmen.
Nun sage bitte niemand: So schlimm wird es nicht kommen.
- Hören Sie mir einmal zu. Dann können wir weitersehen. - Solche Prozesse, meine Damen und Herren, vollziehen sich doch schon in der Uckermark oder in Teilen von Mecklenburg-Vorpommern. Fahren Sie einmal mit offenen Augen durch diese Regionen.
Nun sage niemand: Wir sind davor gefeit. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Deswegen komme ich auf einen Kollegen aus der Altmark, aus Osterburg zu sprechen. Dort gab es einmal eine Gemeinde Kaklitz mit mehreren Hundert Einwohnern vis-a-vis von Sandau auf der anderen Elbseite. Heute sind dort nur noch eine Kirchenruine und ein verwilderter Friedhof vorhanden; ansonsten erinnert nichts an dieses Dorf.
Dort ist es zu DDR-Zeiten wüst geworden. Dort gab es einmal mehr als 300 Einwohner, eine prosperierende Schule. Fahren Sie einmal dorthin! - Das wird unsere Perspektive sein, wenn wir nicht gegensteuern.
- In meinem Wahlkreis, Herr Schulz, im Jerichower Land, gibt es schon heute Dörfer - ich habe mir extra die Statistik besorgt -, in denen wir seit dem Jahr 1990 einen Bevölkerungsverlust um mehr als ein Drittel haben. Das geht munter weiter: Es gibt leer stehende Wohnungen; zahlreiche landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Gebäude verfallen; es gibt keine Einkaufsmöglichkeiten und keine Gaststätten und es sind ein weiterer Bevölkerungsrückgang und eine weiter abnehmende Wirtschafts- und Finanzkraft festzustellen.
- Nein, das ist ein Versuch, das ein bisschen aufzufangen.
Wie heißt es doch im Bürgerland Sachsen-Anhalt? - Herr Schröder ist nicht da.
- Doch, da ist er. Dort hinten. Ich dachte, Sie gehören in die vordere Riege.
Wie heißt es doch im Bürgerland Sachsen-Anhalt, Herr Schröder? - Unser wichtigster Ansatz ist, dass die Kraft im ländlichen Raum so konzentriert wird, dass dieser lebenswert bleibt.
Welche Kräfte sind das, Frau Weiß, wenn die finanzielle Kraft nicht ausreicht? - Dann ist es ein Versuch, Herr Schomburg, vielleicht eine Maßnahme. Aber wir sind mehrheitlich nicht einmal bereit, diese anzugehen. Das ist das Problem.
Es gibt jede Menge Fragen. Das machen wir hinterher.
Dabei steht gewiss nicht im Vordergrund, dass die Gemeinde rechtlich selbständig ist, sondern dabei steht im Vordergrund, dass sie gut verwaltet wird und dass sie ein Minimum an Lebensqualität aufweist. Das muss gesichert werden.
Meine Damen und Herren! Jetzt besteht der Handlungsbedarf, diese Prozesse durch eine Gegenstrategie auf
zufangen und durch eine Verteilung der Lasten auf breitete Schultern zu stoppen.
Herr Wolpert, das können zum Beispiel nicht die 29 selbständigen Gemeinden im westlichen Bereich des Ohrekreises sein.
Das haben sie dort auch festgestellt. Ich frage mich nur: Warum lassen wir es laufen? Warum versuchen wir nicht, umzusteuern und die Dinge zukunftsfähig zu gestalten?
Ich erlebe das auch in meinem Wahlbereich. In jedem selbständigen Dorf gibt es eine Feuerwehr mit hochmoderner, teurer Ausrüstung. Aber die Feuerwehren sind nicht einsatzfähig, weil diejenigen, die ihr angehören, nicht da sind. Entweder sie sind im Westen, um dort die ganze Woche zu arbeiten - - Der Brand wartet doch nicht bis Sonnabend um 15 Uhr oder bis Sonntag um 8 Uhr. Die Feuerwehren sind nicht einsatzfähig. Wer soll denn künftig die Leistungen der Feuerwehr - mit Kosten auf hohem Niveau - gewährleisten?
Das wird nicht funktionieren. Darüber muss man sich Gedanken machen.
Was nützt den Dörfern eine rechtlich selbständige Gemeinde, der das Geld für die Straßenbeleuchtung, die Straßenunterhaltung, die Grünpflege, die Unterhaltung des Friedhofs und des Sportplatzes - wenn überhaupt noch jemand da ist, der sich auf dem Sportplatz tummelt - fehlt?
Wenn Sie sich diesen Fragen ernsthaft stellen und sich nicht allein von den Gemeinden leiten lassen, die prosperieren, weil sie sich im Windschatten von Oberzentren, von regionalen Zentren, gut entwickeln,
dann kommen Sie auch zu dieser Erkenntnis.
Wir müssen alle einmal nach Jessen fahren, zu Herrn Brettschneider und zu den Kolleginnen und Kollegen aus der kommunalen Ebene, die dort schon vor vielen Jahren eine zukunftsfähige Struktur geschaffen haben.
Von Brettschneider lernen, heißt Siegen lernen.
- Ja, richtig. Und wenn es nicht freiwillig geht, dann müssen wir eben nachhelfen.
Sie können sich doch nicht vor Ihrer Verantwortung drücken. Wir können doch nicht freiwillig in den Untergang gehen.
Viel Zeit haben wir in dieser Wahlperiode nicht mehr. Ich habe wenig Hoffnung, dass zum Beispiel ein Landtagsausschuss mit zwei Blöcken - hier die Opposition und dort die Koalition - mehr als seine Standardaufgaben wahrnimmt und konzeptionelle Eigeninitiativen, Ideen, Impulse in das Landtagsplenum hineinzutragen vermag. Diese Hoffnung, wenn ich sie denn vor drei Jahren hatte, muss ich wohl aufgeben.
Aber wie sagte Herr Goethe in seinem Faust: Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen.
Wir beantragen deswegen die Überweisung unseres Antrags in den Innenausschuss, damit wir uns dort den Mühen der Ebene zuwenden können. - Vielen Dank.
Ja, bitte.
Das ist eine gute Frage,
gibt sie mir doch die Gelegenheit, auf das Grundanliegen hinzuweisen. Es geht um das Land Sachsen-Anhalt. Dabei stellt man sich die Frage: Wie stärken wir das Land, wie erhöhen wir sein Ansehen? - Dadurch, dass wir die Leuchttürme zum Leuchten bringen. Davon haben wir nicht viele in Sachsen-Anhalt. Wir haben nicht viele, die überregional wahrgenommen werden. Wenn wir von Bayern sprechen, dann denkt man automatisch an München. Wenn wir von München sprechen, dann hat man die Assoziation zu Bayern. In diesem Sinne müssen wir uns bemühen: Wenn jemand von SachsenAnhalt spricht, dann muss man an Halle denken, dann muss man an Dessau denken, dann muss man an Magdeburg denken. Nur das hat eine Zukunft, nur auf diese Weise bekommen wir das Ansehen, das wir brauchen.
Wenn diese Leuchttürme leuchten, dann haben sie eine Leuchtkraft auch hinein bis in die Regionen, in denen zum Beispiel Herr Schulz zu Hause ist. Darum geht es, so muss man an die Sache herangehen. Das ist meine Meinung.
Wenn Sie das tatsächlich mit Püggen mit 52 Einwohnern in Angriff nehmen wollen, dann - das sage ich Ihnen - springen Sie zu kurz, dann lösen wir die Probleme des Landes nicht.
- Eben, weil die Magdeburger nicht genug Geld haben. Die müssen gestärkt werden, damit sie in der Lage sind, den Dom anzuleuchten. Das ist doch genau das Problem.
Herr Minister, natürlich geht das Licht zuerst in den Dörfern aus und dann in der Stadt. Bei uns geht es schon aus. Sie können sich vorstellen, wie dunkel es inzwischen in den Dörfern ist.
Ich erbitte weitere Fragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal dem Herrn Minister Recht geben. Dieses Gesetz ist nicht unser Gesetz. Daran will ich gar keinen Zweifel aufkommen lassen. Es erfüllte erkennbar schon im Gesetzgebungsprozess - jetzt sehe ich das mehr und mehr bestätigt - zwei Ziele, die ein Gesetz dieser Art unserer Meinung nach haben sollte, nicht. Das erste Ziel ist die Sicherung einer guten Verwaltung und das zweite, dass diese Verwaltung nach der Reform weniger kostet als vor der Reform.
Dass die Kosten sinken, ist nicht erkennbar. Es geht doch darum, eine Verwaltungsreform nicht um ihrer selbst willen durchzuführen, es geht darum, dass wir Kosten sparen, damit wir Geld an anderer Stelle einsetzen können. So verstehe ich die Verwaltungsreformbemühungen überhaupt. Sonst könnten wir uns das alles schenken.
Deswegen nimmt die SPD-Fraktion für sich in Anspruch, Herr Wolpert - das ist auch legitim, das ist noch einmal bestätigt worden -, auf diese erkennbaren Schwächen des Gesetzes aufmerksam zu machen und auch an Sie zu appellieren nachzusteuern. Denn ich denke, man darf auch ein solches Gesetz nicht nur auf die kommunale Ebene verkürzt sehen, sondern man muss sich um einen ganzheitlichen Politikansatz bemühen.
Wenn man die Dinge im Gesamtzusammenhang sieht und feststellt, dass ein Teilgesetz nicht das hält, was es verspricht oder was andere von ihm erwarten, dann ist es legitim, sich damit erneut zu befassen und zu sagen: Wir müssen nachsteuern. Das zu tun ist mein Appell. Mehr kann eine Opposition ohnehin nicht tun. Aber ich halte das für einen Teil von Verantwortungswahrnehmung der Opposition. Das ist legitim und das Recht darauf nehmen wir für uns in Anspruch.
Ich habe selbst Erfahrungen mit einer Verwaltungsgemeinschaft. Ich bin Bürgermeister in einer Verwaltungsgemeinschaft gewesen. Nachdem ich dort ein Stückchen hineingeschaut habe, war mein gesamtes Bemühen, so schnell wie möglich eine Einheitsgemeinde zu erreichen. Das haben wir vor mehr als zwei Jahren vollzogen und alle sind froh und sagen: Es ist ein Glück, dass wir das rechtzeitig gemacht haben.
Auch alle, die in Magdeburg eingemeindet wurden, Pechau, Randau, Calenberge oder Beyendorf oder wie sie sonst alle heißen, sind heute alle glücklich und sagen: Schön, dass ihr im Jahr 1994 so weitsichtig gewesen seit.
- Herr Kosmehl, Ihr höhnisches Gelächter wird verstummen, wenn Sie mal nach Pechau fahren. Fragen Sie einmal Ihren Kollegen Dieter Steinecke. Er war dabei, er hat beispielsweise die Sache in die richtige Richtung vorangebracht.
Er kann Ihnen sagen, was man tun muss, um eine erfolgreiche Kommunalpolitik zu betreiben. Das heißt, auf Polte hören.
Nur darum geht es mir. Ich habe nur noch ein Jahr in meiner Tätigkeit und kann nur noch mahnen, appellieren und wünschen: Lasst die Gesamtverantwortung für dieses Land nicht aus dem Auge! Kommt von eurem Kirchturm herunter und erhebt euch auf den Schwingen der Verantwortung von Zeitz bis Arendsee und von Helmstedt bis Schopsdorf beispielsweise. Das ist unsere Verantwortung.
Ich habe extra noch einmal in die Geschäftsordnung geschaut. Wir sind alle unserem Gewissen verantwortlich. Dort steht nichts davon, dass wir zum Beispiel für Nielebock oder Ferchland oder Großdeuben verantwortlich sind. Nein, wir sind unserem Gewissen verantwortlich und das Gewissen gebietet uns, das Beste für unser Land zu wollen, anzustreben und uns dafür einzusetzen.
Das ist unsere Intention. Ich bedauere, dass Sie diesen Antrag jetzt ablehnen werden. Aber wenn wir es noch einmal gesagt haben, dann ist es auch ganz gut. Vielleicht setzt es doch den einen oder anderen Denkprozess in Gang. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
Herr Minister, um es klar zu sagen: Ich freue mich, dass diese Thematik nun vielleicht auch ernsthaft angegangen wird.
Denn das ist etwas, was sich seit 1990 beginnend abgezeichnet hat. Sie kennen meine Bemühungen, das auf freiwilliger Basis zu erreichen. Ein weniges ist gelungen, aber nicht das Entscheidende.
Deswegen unterstütze ich grundsätzlich den Versuch, den Sie machen.
Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Regierung insgesamt dahinter stünde. Denn für wie hilfreich halten Sie es, wenn zum Beispiel in der Region Magdeburg - in der Stadt müssen in diesem und im nächsten Jahr 36 Schulen geschlossen werden - mit öffentlichen Mitteln 3, 4 km vom Oberzentrum entfernt eine private Schule gebaut wird? Der Kuchen von Kindern wird immer kleiner, das wissen wir. Die Finanzmittel werden immer weniger. Aber dort werden öffentliche Mittel sozusagen verpulvert. Der Finanzminister ist der Schirmherr und begrüßt das ausdrücklich und wir hier in Magdeburg wissen nicht, wohin mit den Immobilien.
Herr Bullerjahn, es ist doch ganz offensichtlich, dass dieses Gesetz ein Schlüsselgesetz dieser Wahlperiode werden kann, wenn es das erfüllt, was in SachsenAnhalt am dringendsten notwendig ist. Das ist die erste Feststellung.
Die Frage nun, wie viel Freiwilligkeit, kommt mir manchmal so vor, als ob man - wir alle vielleicht - die Auseinandersetzung vor Ort scheut, scheut, das zu sagen, was im Lande Not tut und was geschehen muss.
Sind Sie auch der Meinung, dass das so ist, dass man sich hier in Anbetracht des heraufziehenden Wahltermins womöglich vor irgendwelchen Auseinandersetzungen vor Ort drücken will?
Eine zweite Frage, die ich anschließen will: Ist es im Interesse der Entwicklung des Landes nicht sinnvoll, nun endlich diese Frage auf breiter Basis einer Lösung zuzuführen? Denn wir können es uns nicht leisten, dass das in zehn Jahren oder später noch ein permanentes Thema ist. Dann steht die Existenz des Landes insgesamt infrage. Dann darf ich vielleicht auch daran erinnern, das ist nicht meine Position von heute ist, sondern die habe ich auch schon vor zehn Jahren vertreten,
weil ich sagte, nur wenn diese Dinge einvernehmlich auf breiter Basis gelöst werden, finden sie die notwendige Akzeptanz und ist vielleicht die Kraft bei allen da, im Interesse der Entwicklung des Landes dazu zu stehen.
Herr Scharf, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass diese Haushaltsdebatte die letzte vor der nächsten Wahl sei. Ich denke, Haushaltsdebatten sollten die Sternstunden des Parlaments sein. In diesem Fall geht es um die Politik der nächsten zwei Jahre. Man sagt ja auch, ein Haushalt ist die in Zahlen gegossene Politik, die heute beschlossen und in den nächsten zwei Jahren umgesetzt wird. Welchen Stellenwert geben Sie eigentlich dem Landtag, wenn der höchste Repräsentant dieser Politik seine Anwesenheit bei der Debatte über den Haushalt für entbehrlich hält?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Effizienzgesichtspunkten will ich keine weitergehenden Ausführungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern machen. Aber ich lege schon Wert darauf, daran zu erinnern, dass ich am 14. November 2002 namens der SPD-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht und begründet habe. Darin ging es nämlich um das, was heute Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist. Damals folgte uns die Mehrheit dieses Hohen Hauses nicht. Nun, mit zweijähriger Verspätung, ist bei Ihnen die Erkenntnis doch herangereift.
Ich freue mich darüber, ist es doch ein Beweis dafür, meine Damen und Herren, dass dann, wenn eine Stadt ordentlich regiert wird, zum Beispiel Gommern, und die örtlichen Verantwortungsträger ringsum über den Tellerrand schauen, konstruktive und zukunftsfähige Lösungen möglich sind.
Leider erst nach mehr als einem Jahrzehnt. Das muss uns doch zu denken geben in Bezug auf andere Reformvorhaben. Können wir uns denn solche Zeiträume leisten, meine Damen und Herren? Das frage ich nur einmal so in den Raum.
Ich gratuliere meinen kommunalen Brüdern dort oben auf der Tribüne. - Ich freue mich mit euch, dass es geschafft ist.
- Nein, in diesem Fall sind es nur Brüder.
Die Bürgermeister sind alle Männer - leider.
- Ja. Ich habe das nicht zu verantworten. Ich wäre auch froh, wenn es anders wäre, Frau Ferchland.
In der Regel komme ich mit den Damen besser aus als mit den Männern.
Ich habe doch eben zu Frau Ferchland gesprochen.
Meine Damen und Herren! Anders verhält es sich mit dem Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau.
Um es noch einmal deutlich zu Protokoll zu geben: Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung,
aber zum falschen Zeitpunkt.
Deshalb wäre eine Annahme des Gesetzentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt eine falsche Entscheidung.
Denn damit, meine Damen und Herren, Herr Kolze, werden aus einer verkürzten Sicht partikulare Interessen auf kurzatmige Weise in ein Gesetz geschnürt, die von einem großen Wurf oder gar von der Wahrnehmung einer Gesamtverantwortung nichts erkennen lassen.
So, denke ich, muss man politische Verantwortung sehen. Ich mahne das hier auch immer wieder an. Ich sage Ihnen auch, meine Damen und Herren: Dies ist ein Musterbeispiel für die Berechtigung der Mahnung unseres Ministerpräsidenten. Herr Kurze, auf dem Landestag der Jungen Union vor drei Wochen sagte der Ministerpräsident - ich darf zitieren -:
„Zukunftsstrukturen können nicht entwickelt werden mit dem Denken auf dem Niveau einer Dorfkirche.“
Der Mann hat Recht.
Und, meine Damen und Herren, die Kreisfreiheit wird nicht durch 2 086 Einwohner gerettet.
Zudem muss es sowieso erlaubt sein, die Kreisfreiheit im Interesse möglicher zukunftsfähiger Lösungen infrage zu stellen.
In Bezug auf die Landeshauptstadt Magdeburg habe ich das schon Ende der 90er-Jahre getan. Das muss erlaubt sein, wenn es denn dazu dient, zukunftsfähige Lösungen anzustreben. Das muss auch uns erlaubt sein, die wir für die Reform dieses Landes in dieser Frage Verantwortung tragen.
Auch die 14 000 Einwohner Roßlaus stellen keine Antwort auf die Frage nach der künftigen Kreisfreiheit Dessaus dar. Denn, wie bekannt ist, wird in Roßlau ein Bürgerentscheid angestrebt.
Es ist noch nicht aller Tage Abend. Es steht noch nicht fest, ob tatsächlich eine Mehrheit dafür zustande kommt. Herr Brumme, Sie garantieren mir die Mehrheit nicht.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes, der hier in Rede steht - das muss uns klar sein -, wird der Landkreis Anhalt-Zerbst zum Steinbruch erklärt und jeder wird sich etwas herausbrechen. Ich sage Ihnen aber auch: Auch das ist legitim. Ich halte es unter Umständen durchaus für möglich, dass das sinnvoll ist. Aber das zusammenhanglos zu tun, sporadisch, je nach der Gemütslage vor Ort, ohne erkennbaren Grundsätzen zu folgen - das lehne ich ab, das finde ich nicht zukunftsgerecht.
Meine Damen und Herren! Wir haben schon gehört: Die Zukunft kommt; sie wird vorbereitet.
Im nächsten Jahr werden wir uns mit dieser Fragen auseinander zu setzen haben.
Aber auf dieses Gesetz bezogen muss ich immer wieder fragen: Worin besteht eigentlich die dringende Notwendigkeit des Vorgriffs im Umfeld eines Oberzentrums? Überzeugend ist das hier heute nicht dargelegt worden.
Der Landtag macht sich hier zum Gehilfen für Beschlüsse zur Unzeit, die nicht einem Gesamtkonzept dienlich sind. Nun darf ich noch etwas zitieren. Das haben Sie auch alle bekommen, nur eine Kleinigkeit.
Da gibt es auch die Bürger aus der Bürgerinitiative Regionalkreis Anhalt. Ich darf zitieren:
„Aus der Presse konnten wir weiterhin entnehmen, dass eilige kurzfristige Eingemeindungen und das Abdriften einiger Gemeinden genehmigt werden, sodass für eine gestalterische Lösung eines Regionalkreises kein Raum bleibt und hier insbesondere der Landkreis Anhalt-Zerbst zum Fragment wird.“
Lesen Sie es sich selbst durch, dort stehen noch andere interessante Sachen. Das sind auch Bürger, Herr Wolpert, von denen Sie sprechen. - Jetzt blinkt es hier schon wieder, deswegen muss ich schnell zum - -
Herr Präsident, ich kann eines machen: Ich verweise auf das Protokoll vom 15. Oktober dieses Jahres. Lesen Sie nach, was der Bauminister, der Raumordnungsminister gesagt hat.
Man kann es gar nicht oft genug nachlesen. Er hat nämlich genau das gesagt: Die SPD handelt - wörtlich hat er es nicht so gesagt -, wenn sie diesem Entwurf nicht zustimmt, richtig, weil nämlich Verwaltungsgemeinschaften und Eingemeindungen im Umland der Stadt zurzeit zurückstehen müssen gemäß dem Grundsätzegesetz, das demnächst hier beraten und beschlossen wird.
- Frei übersetzt. Ich habe leider keine Zeit mehr für ein wörtliches Zitat. Aber ich habe es hier. Ich will mir jetzt nicht den Unwillen des Herrn Präsidenten zuziehen. Deswegen darf ich Ihnen noch sagen: Diesem Gesetz stimmen wir nicht zu.
Wir lehnen auch die Beschlussempfehlung des Innenausschusses bezogen auf den PDS-Antrag ab. Dem Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern - das ist seit Jahren unsere Leib- und Magenspeise - stimmen wir zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sicher nach diesem Schlagabtausch bis eben nachvollziehen können, dass inzwischen mein Herzschlag schon wieder etwas höher ist.
Ich möchte nämlich an die Debatte vor vier Wochen erinnern. Damals hatten wir auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion zum Leitbild auch eine sehr interessante, aber strittige Debatte. Aus dieser würde ich gern mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten drei Kernaussagen wiedergeben, die im Laufe der Debatte getroffen worden sind.
Erstens. Zwischen der Frage einer Neugliederung der Landkreise und den Stadt-Umland-Problemen der Ober