Norbert Volk

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mehr Arbeit, mehr Bildung“ - unter diesen Schlagworten führte die FDP vor vier Jahren einen erfolgreichen Landtagswahlkampf. Sachsen-Anhalt hat die „rote Laterne“ in der Arbeitslosenstatistik abgegeben, auch
wenn die Arbeitslosenzahlen noch lange nicht befriedigen können.
Noch erfolgreicher waren wir nach meiner Meinung in dem zweiten herausgehobenen Politikfeld, in der Bildungspolitik. Wir sind vor vier Jahren mit dem Anspruch angetreten, die Qualität der Schulbildung in unserem Land zu verbessern, Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu stoppen und die Schulen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen. Das war überfällig, da die Bildungspolitik der PDS-tolerierten SPD-Minderheitsregierung in qualitativer und inhaltlicher Hinsicht in eine Sackgasse führte und von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt abgelehnt wurde.
Auch wenn die Politik ein schnelllebiges Geschäft ist, lohnt es sich, sich die Situation im Jahr 2002 noch einmal vor Augen zu führen, da insbesondere Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, nur allzu gern vergessen, welches Erbe Sie hinterlassen haben.
Frau Dr. Hein, das Erbe, das Sie hinterlassen haben, lässt sich auch nicht durch viele Worte verklären. Die Grundschule mit festen Öffnungszeiten missachtete die Erziehungshoheit der Eltern.
Die Einheitsförderstufe in der 5. und 6. Klasse mutete den Schülern einen zusätzlichen Schulwechsel zu. Die Abschlüsse der Sekundarschule wurden von den Ausbildungsbetrieben nicht akzeptiert. Damit waren die Schulabgänger aus Sachsen-Anhalt bei der Suche nach einer Lehrstelle über Gebühr benachteiligt.
Das Symbol für eine rückwärtsgewandte, ideologiebehaftete Schulpolitik war schließlich die Einführung des 13. Schuljahres an den Gymnasien. Während auch in den alten Bundesländern die Weichen für ein Abitur nach zwölf Jahren gestellt wurden, führte die SPD-Regierung Mitte der 90er-Jahre gegen den Widerstand nahezu aller Bildungsverbände das 13. Schuljahr in Sachsen-Anhalt ein.
Frau Mittendorf und Frau Dr. Hein, wenn Sie heute nichts mehr davon wissen wollen oder auch sehr schnell für die Rückführung dessen plädieren, dann frage ich mich, was Sie vor acht Jahren in diesem Saal getan haben.
Diese Aufzählung markiert nur die wichtigsten Problempunkte und ließe sich mühelos weiter fortsetzen. Sie zeigt, wie dringend erforderlich ein Umsteuern in der Bildungspolitik war. Es ging darum, möglicht reibungslos und schnell die Weichen für die Modernisierung des Bildungswesens in Sachsen-Anhalt zu stellen, zumal kurz nach dem Regierungswechsel die Veröffentlichung der Ergebnisse der Pisa-Studie und der Ergebnisse zum Pisa-Bundesländervergleich die öffentliche Wahrnehmung bei der Wahl bestätigte.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass es insbesondere die FDP-Fraktion war, die auf rasche und nachhaltige Veränderungen drängte.
Aus der Verantwortung gegenüber den Schülern heraus vertraten wir den Standpunkt, dass es keine verlorene Generation geben dürfe und wir unter Beachtung der
bundesweiten Anerkennung der Abschlüsse möglichst rasch eine Qualitätsverbesserung und die Wiedereinführung des Abiturs nach zwölf Jahren umsetzen müssten. Diesbezüglich war anfangs auch die CDU nicht vollständig von einer raschen Umsetzung überzeugt.
Wenige Wochen nach der Konstituierung der neuen Landesregierung machten wir aus der Grundschule mit festen Öffnungszeiten die mit verlässlichen Öffnungszeiten. Dabei ging es nicht um eine Umbenennung, sondern um eine inhaltliche Neuausrichtung. Die erfolgreiche Arbeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen konnte fortgesetzt werden und erfuhr eine zusätzliche Würdigung. Die inhaltliche Justierung der Stundentafeln auf Grundkompetenzen, die Einführung der ersten Fremdsprache in Klasse 3 und die flächendeckende Umsetzung der Schuleingangsphase kennzeichnen den Entwicklungsweg der Grundschule in dieser Legislaturperiode.
Nach intensiven Beratungen mit den Beteiligten wurde in einer umfassenden Änderung des Schulgesetzes die Modernisierung der Sekundarstufe angefasst. Mit der Abschaffung der Einheitsförderstufe konnte das Gymnasium wieder ab Klasse 5 beginnen. Gleichzeitig wurde das Abitur nach zwölf Jahren wieder eingeführt und das Kurssystem durch ein verbindliches Kernfächersystem ersetzt. Dabei wurde das Abitur wieder seiner Bestimmung als allgemeine Hochschulreife gerecht.
An der Sekundarschule sind abschlussbezogene Bildungsgänge verankert worden, die mit dem Haupt- und dem Realschulabschluss zu bundesweit anerkannten Abschlüssen führen. Damit haben wir in der Koalition die Grundlagen dafür gelegt, dass die Sekundarschule als ein dem Gymnasium gleichwertiger Bildungsgang wahrgenommen wird.
Diese Reformen waren und sind eng verknüpft mit der inhaltlichen Gestaltung von Schule. Neben der Möglichkeit der Aufhebung fester Schuleinzugsbereiche - eine unserer Forderungen - wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Bildungsstandards gelegt.
Gleichzeitig wurde die schwierige, aber wegen der sinkenden Schülerzahl notwendige Entscheidung zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung getroffen. Auf diesem Gebiet, das mit Emotionen hoch beladen ist - denn die Schule im Ort ist ein wesentlicher Identifikationspunkt -, haben wir schwere, aber notwendige Entscheidungen getroffen, sodass wir jetzt eine Schullandschaft bzw. ein Schulnetz haben, das auch künftig bestandsfähig ist. Davor hatte sich die SPD vor dem Jahr 2002 gescheut.
Insgesamt haben wir durch beherzte und konsequente Reformen in den vergangenen Jahren ein modernes und leistungsfähiges Schulsystem geschaffen, das inhaltlich und strukturell für künftige Herausforderungen gewappnet ist. Dazu gehören auch die Schulen in freier Trägerschaft als integraler und notwendiger Bestandteil eines pluralen Bildungssystems.
Die Arbeit in den vergangenen Jahren bei der Gestaltung der Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt war in der Koalition durch Unaufgeregtheit, durch eine große Übereinstimmung in der Zielstellung und durch ein funktionierendes System der Abstimmung gekennzeichnet.
Meine Damen und Herren! Ich verstehe diese Aussprache nicht als eine Abschlussbilanz, sondern als eine Analyse an einem Punkt, von dem aus weitergearbeitet
wird; denn es bleiben durchaus kritische Punkte und offene Themen anzusprechen. Lassen Sie mich deshalb einige Punkte ungewichtet nennen.
Der Hauptschulbildungsgang muss weiter ausgebaut werden. Er soll künftig eine noch stärkere Praxisorientierung erfahren. Er benötigt eine Verankerung in der schulischen und in der beruflichen Bildung und in diesem Zusammenhang die Würdigung der Stärken der Absolventen dieses Bildungsganges. Es muss gelingen, den Schülerinnen und Schülern praktische und hauswirtschaftliche Kenntnisse mit entsprechenden Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Berufsbildern entsprechen.
Weiterhin sollte nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Hochbegabtenförderung entsprechend institutionalisiert werden. Dabei besteht - wie alle Parteien im Oktober 2005 einmütig feststellten - noch weiterer Handlungsbedarf.
Als ein Kritikpunkt bleibt außerdem festzuhalten, dass der abgeschlossene Lehrertarifvertrag zwar ein hohes Maß an sozialer Sicherheit schafft, aber auch die ungünstige Altersstruktur in den Lehrerkollegien an den Schulen zementiert. Er bietet Neueinsteigern, die auch in Sachsen-Anhalt für viele Fächer gebraucht werden, nur ungenügende Berufsaussichten.
Für ebenso bedenkenswert halte ich die Klagen aus den Schulen über eine Vielzahl von Verordnungen und Erlassen. Auch wenn ich dem Kultusministerium durchaus die Notwendigkeit der Umsetzung von Gesetzen zugestehe, sollte man doch viel öfter prüfen, ob die Schlagzahl der untergesetzlichen Regelungen wirklich so hoch sein muss. Schule kann man nicht nur qua Verordnung gestalten. Die Erhöhung der Eigenverantwortung an unseren Schulen wird eine der Leitaufgaben in der nächsten Legislaturperiode sein.
Schließlich denke ich, dass das Thema Ganztagsschulen noch nicht wirklich erledigt ist. Auch wenn es sich der Kultusminister und der Staatssekretär zur Aufgabe gemacht haben, jeder Schule, die in das Bundesprogramm aufgenommen wurde, den Zuwendungsscheck persönlich zu überreichen
- ja, das ist auch richtig so -, dürfen wir es dabei nicht belassen. Das große Interesse der Schulen an der Offerierung ganztägiger Bildungsangebote für die Schüler muss künftig stärker durch politische Forderungen und rechtliche Rahmenbedingungen flankiert werden.
Meine Damen und Herren! Im Bereich der Hochschulpolitik hatte sich bis zum Jahr 2002 ein Entscheidungsstau aufgebaut. Auf die Phase des Um- und Ausbaus eines leistungsfähigen, dem nationalen Standard entsprechenden Hochschulwesens zu Beginn der 90er-Jahre waren keine weiteren Schritte gefolgt. Es fehlte in der Hochschulpolitik an Visionen, aus denen sich politische Zielsetzungen ableiten ließen.
Die einzelnen Hochschulen leisteten zwar erfolgreiche Arbeit, hielten mit ihren Leistungen in Studium und Lehre jedem Vergleich stand, aber es gab keinerlei Abstimmungen zwischen den einzelnen Einrichtungen. Jede Hochschule stand relativ allein da. Die beiden Universitäten waren außerdem aufgrund ihrer kameralistischen
Haushaltsführung bei nahezu jeder Finanzierungsentscheidung direkt von der Kultusbürokratie abhängig.
Für uns war es deshalb von vornherein klar, dass die Hochschulpolitik wieder gestaltet werden müsse. Nicht nur durch die Novelle des Hochschulrahmengesetzes auf der Bundesebene, sondern auch durch veränderte Rahmenbedingungen waren Entscheidungen im Interesse der Weiterentwicklung der Hochschulen und des Landes zu treffen.
Sofort nach dem Regierungswechsel wurden mit den Universitäten, den vier Fachhochschulen und der Hochschule für Kunst und Design Verhandlungen aufgenommen, die die Finanzierung der Institutionen langfristig sichern sollten. Alle Hochschulen erhielten zu ihrer Finanzierung jeweils ein Globalbudget, über dessen Verwendung sie in ihren Gremien eigenverantwortlich entscheiden können. Insbesondere für die Universitäten war dies ein entscheidender Schritt hin zu mehr Autonomie.
Im Zusammenhang damit wurden zwischen der Landesregierung und den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen, die den Hochschulen eine mehrjährige finanzielle Sicherheit gewähren. Die Landesregierung nutzte das Instrument der Zielvereinbarungen außerdem, um vorhandene Doppelstrukturen abzubauen und die Hochschulen zur Ausbildung eines speziellen Profils anzuregen.
Ein wichtiger Baustein der Hochschulpolitik in der aktuellen Legislaturperiode war aber die Novelle zum Hochschulgesetz, die wir im April 2004 verabschiedeten. Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Juniorprofessur wurden die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes und der Bologna-Resolution zur Angleichung der Hochschulabschlüsse in Europa in Landesrecht umgesetzt. Gleichzeitig wurden im Land die Vorgaben zur Organisation einer Hochschule gelockert, sodass neben der Autonomie in Finanzfragen auch eine größere Freiheit in der Organisation unserer Hochschulen erreicht wurde.
Mit der Novelle zum Hochschulmedizingesetz, das im Januar 2006 in Kraft getreten ist, wurden die beiden Universitätskliniken in eine neue Organisationsform überführt, die den Einrichtungen unter veränderten Finanzierungsbedingungen eine wirtschaftliche Existenz sichern kann.
Insgesamt ist es uns im Bereich der Hochschulen gelungen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen Erfordernisse anzupassen, Freiheiten zu gewähren und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Wissenschaft und Forschung im Land entfalten können. Nicht mehr und nicht weniger soll Politik in diesem Bereich leisten.
Offene Punkte verbleiben im Bereich der Reform der Studienfinanzierung, die zu den wichtigsten Aufgaben in der Hochschulpolitik in den nächsten Jahren gehören dürfte. Dabei gilt es, das Für und Wider von Studiengebühren gegeneinander abzuwägen und ein nachhaltiges Modell der Studienfinanzierung umzusetzen, das die Qualität der Lehre verbessert, ohne eine soziale Selektion der Studierenden zu befördern. Die grundsätzliche Frage nach der finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden während des Studiums gehört mit auf die Tagesordnung.
Die Zielvereinbarungen als neu eingeführtes Instrument des Interessenausgleiches, das sich in der ersten Runde bewährt hat, sind weiterzuentwickeln. Wenn sich die
Bachelor- und Masterstudiengänge bewährt haben, sollte diese Struktur flächendeckend für alle Studiengänge umgesetzt werden.
Daneben verlangen die sich durch die Föderalismusreform im Bund andeutenden Veränderungen nicht nur eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch eine Überprüfung der Notwendigkeit der vorhandenen Regelungen. Weniger ist hierbei oft mehr.
Nach fast vier Jahren Bildungspolitik lässt sich vieles auf der Habenseite für die Koalition verbuchen, wobei die FDP-Fraktion die notwendigen Veränderungen mit vorangetrieben hat. Das möchte ich nicht ohne Stolz sagen.
Die offenen Punkte sind als Auftrag für die kommende Legislaturperiode zu verstehen. Denn auch in der Bildungspolitik gilt der Satz: Stillstand ist Rückschritt, oder auf die eingangs aufgegriffene Formel gebracht: Mehr Bildung bleibt auch nach dem Jahr 2006 Aufgabe der Landespolitiker. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Verabschiedung des Musikschulgesetzes ohne Debatte angekündigt wurde, war es für mich der Ausdruck des breiten Konsenses, der in der Ausschussberatung herrschte, und auch der Meinungen, die in der Anhörung wiedergeben wurden.
Wir haben als Fraktion bereits zweimal zu diesem Thema unseren Standpunkt dargelegt, auch unsere kritische Position zur Schaffung eines verpflichtenden Leistungsgesetzes.
Deshalb hier kurz: Wir befürworten dieses Gesetz in der vorliegenden Form und sehen darin eine Würdigung der Arbeit der Musikschulen im Land durch die Festschreibung des Landesinteresses an ihrer Arbeit. Ein Musikschulgesetz gehört zu dem Kanon unter der Überschrift „Mehr Bildung“. - Wir befürworten das Gesetz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Entwurf des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei im Mai des vergangenen Jahres in die parlamentarische Beratung eingebracht worden war, haben wir intensiv über den vorgeschlagenen Gesetzentwurf diskutiert, und zwar nicht nur in parlamentarischen Gremien, sondern als FDP-Fraktion auch im direkten Gespräch vor Ort.
Bei der Fachhochschule der Polizei handelt es sich um eine so genannte verwaltungsinterne Fachhochschule. Sie ist eine der vielen Ausbildungsstätten dieser Art, die nach dem Jahr 1970 von den Ländern und übrigens auch vom Bund für die Ausbildung von Beamtenanwärtern unter anderem im Bereich der allgemeinen Verwaltung, der Polizei und des Steuerwesens gegründet wurden.
Die vorrangige Aufgabe der Fachhochschule in Aschersleben ist die Ausbildung von Beamten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes in Form eines Fachhochschulstudiums. Daneben leistet sie einen wesentlichen auch im Gesetz verankerten Beitrag zur Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst.
Dass verwaltungsinterne Hochschulen seitens des Wissenschaftsrates kritisch bewertet werden, ist bekannt und wurde auch in der parlamentarischen Beratung sehr deutlich. Dieser Typus einer Fachhochschule wurde im Jahr 1996 und nochmals im Jahr 2002 durch den Wissenschaftsrat evaluiert. Dabei wurden diesem Fachhochschultyp erhebliche qualitative und strukturelle Defizite bescheinigt und es wurde empfohlen, dass sich diese Hochschulen an Maßstäben allgemeiner Hochschulen orientieren.
Deshalb war die zentrale Frage des Gesetzentwurfes die Ausgestaltung der künftigen Rechtsform der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf zielte ursprünglich auf eine Änderung der Rechtsstellung ab. Die Fachhochschule der Polizei sollte künftig nicht mehr den Status einer selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sondern zu einer unselbständigen Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt werden.
Man muss feststellen, dass im nationalen Vergleich die Mehrzahl der in den Bundesländern etablierten Ausbil
dungsstätten der Polizei heute noch in dieser Rechtsform geführt wird. Daneben gibt es aber Entwicklungslinien und die kritische Einschätzung des Wissenschaftsrates.
Sachsen-Anhalt hat diesen Konflikt, den der Wissenschaftsrat beschrieben hat, im Jahr 1996 mit der Externalisierung des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung - heute ist das ein Teil der Hochschule Harz - und durch die Gründung der Fachhochschule der Polizei mit Körperschaftsstatus ein Stück weit aufgelöst.
Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Statusänderung wäre ein Schritt zurück gewesen. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Koalition den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt verändert hat. Ich bin der Überzeugung, dass sich auch verwaltungsinterne Fachhochschulen als Teil der allgemeinen Hochschullandschaft verstehen müssen und sich an deren Maßstäben messen lassen müssen.
Dagegen besteht aber das berechtigte Interesse des Landes, vertreten durch das Ministerium des Innern, darin, die Ausbildungsziele und die notwendige Ausbildungsqualität der zukünftigen Polizeibeamten und der vorrangig auszubildenden Führungskräfte maßgeblich mitzugestalten. Der Diskurs über die Modernisierung der Ausbildung - ich verweise an dieser Stelle auf die kritische Bewertung einer möglichen Umsetzung des BolognaProzesses - muss zwischen den Partnern, zwischen der Hochschule und dem Innenministerium, in konstruktiver Form möglich sein.
In der Begründung zum Gesetzentwurf und in den Diskussionen rückte deshalb auch die Suche nach geeigneten Wegen zur ständigen Verbesserung der Ausbildung stark in den Vordergrund. Sie fand ihren Niederschlag auch in dem Gesetz. Das Ministerium des Innern kann deshalb Vorgaben machen und beispielsweise durch die Prüfungsordnung, durch Richtlinien zur Verzahnung mit der Praxis und durch sein generelles Aufsichtsrecht Einfluss nehmen. Es kann Rahmenbedingungen schaffen, die Anreize für eine gute Ausbildung sind.
Aber - das wird auch in Zukunft so sein - man kann die Verbesserung der Qualität der Lehre nicht einfach ministeriell anordnen. Eine gute Ausbildungspraxis wird man dann erreichen, wenn gut ausgebildete Hochschullehrer berufen werden, wenn sie motiviert sind und mit den Vertretern aus der Praxis zusammenarbeiten. Dann wird es gelingen, das Studium entsprechend den verabredeten Zielen zu gestalten.
Hierzu gehört die interne und externe Evaluierung der Ausbildung. Sie versteht sich aber als ständiger Prozess und sollte nicht zur Ableitung oder Begründung aktueller Entscheidungen herangezogen werden.
Meine Damen und Herren! Nach einer kontrovers geführten Diskussion stellen wir den Gesetzentwurf zur Abstimmung, der die Hochschule der Polizei als interne Fachhochschule im Kontext mit dem Hochschulgesetz des Landes verankert. Ich wünsche mir, dass in Aschersleben auch in Zukunft hochmotivierte Polizeibeamte für Sachsen-Anhalt ausgebildet werden. - Besten Dank.
Ich denke, es ist eine Frage der Verantwortungsverortung in der Hochschule, die sich darin widerspiegelt. Es geht darum, ob die Hochschulleitung eine starke Verantwortung trägt und der Senat ihr beratend zur Seite steht oder ob ein Gremium der Hochschule die Verantwortung übernimmt. Wir haben Ähnliches auch im Bereich der staatlichen bzw. der allgemeinen Hochschulen vorgenommen, also der Leitung eine große Verantwortung übergeben und ihr die Gremien beratend zur Seite gestellt. Ich glaube nicht, dass diese Regelung dem, was sich im allgemeinen Hochschulbereich etabliert hat, entgegensteht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenschaft kann sich nur entwickeln, wenn sie nicht am Gängelband der Bürokratie gehalten wird. Ebenso wenig wie man Forschungsergebnisse staatlich verordnen kann, kann man Wissenschaftler mit einem Landtagsbeschluss zu einer Zusammenarbeit tragen.
Die SPD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, nach dem die Landesregierungen Mitteldeutschlands gemeinsam ein Konzept zur Etablierung einer Länder übergreifenden mitteldeutschen Wissenschaftsregion Halle/Leipzig/Jena erarbeiten sollten. Erklärtes Ziel der Antragsteller war es, die Kooperation in der Forschung konzeptionell zu steuern.
Mit einem Alternativantrag haben die Koalitionsfraktionen die andere Sicht sowohl auf die Problematik als auch auf die Situation der wissenschaftlichen Einrichtungen im mitteldeutschen Raum kenntlich gemacht. Über den Alternativantrag wurde deshalb die Landesregierung aufgefordert, über den Stand der Kooperation zu berichten. Die Landesregierung hat dieses im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit getan. Die anschließende Diskussion im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zeigte schnell die sehr unterschiedlichen Positionen der Koalition und der SPD, die ich hier einmal kurz zusammenfassen möchte.
Wissenschaft und Forschung basieren auf Selbststeuerung. Das ermöglicht es den Institutionen, gezielt Kooperationen zu suchen und einzugehen. Die Wissenschafts- und Forschungsverbünde, die als Leuchttürme im mitteldeutschen Raum hervorragen, belegen dies eindrucksvoll. Die Etablierung von staatlich gelenkten Wissenschafts- und Forschungsnetzwerken ist nicht zielführend - dies hat die Vergangenheit gezeigt - und wird nicht von Erfolg gekrönt werden. In der Konsequenz der Forderung der SPD wäre eine staatliche Koordinierungseinrichtung zu schaffen, also der Versuch zu lenken und zu steuern.
Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sucht man in der Forschung vor allen Dingen, um eigene Stärken zu komplettieren, um von den Erfahrungen und Leistungen anderer zu profitieren und die eigene Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verstärken. Kooperationen bieten sich dabei natürlich im Umfeld an, in einer Region, in Mitteldeutschland, aber die Notwendigkeit, mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, setzt oft genug voraus, die regionalen und auch die nationalen Grenzen zu überschreiten.
Kooperation muss von innen gelebt werden. Sie erfolgt nicht deshalb, weil sie in einem Konzept festgeschrieben wird. Sie unterliegt zeitlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten. Man darf dabei auch nicht verkennen,
dass Zusammenarbeit natürlich auch Konkurrenz impliziert. Die Einrichtungen konkurrieren bis zu einem gewissen Grad im Verbund miteinander.
Bei all diesen Prozessen kann und muss das Land begleitend wirken. Mit der Einrichtung des Wissenschaftszentrums Wittenberg ist eine Institution geschaffen worden, die diesen Prozess im Interesse des Landes begleiten kann.
Die Diskussionen machen deutlich, dass es bei der Koalition und bei der SPD einen grundsätzlichen Unterschied im Verständnis von Forschungsförderung gibt: Begleiten und unterstützen auf der einen Seite oder administrieren und lenken auf der anderen Seite.
Im Ergebnis der Beratungen ist empfohlen worden, die Anträge für erledigt zu erklären. Ich unterstütze dies und bitte seitens der Fraktion der FDP um Ihre Zustimmung. - Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion unter dem Schlagwort „Pisa“ erregt immer wieder die Gemüter, und das ist gut so. Denn Bildungspolitik muss im Fokus des öffent
lichen Interesses stehen, sonst besteht in unserer am Effekt orientierten Gesellschaft die Gefahr, dass sie aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses gerät.
Das bedeutet aber nicht, dass man jede Aussage einer wissenschaftlichen empirischen Untersuchung aus dem Gesamtzusammenhang herauslösen, diese skandalisieren und zur Schlagzeile machen kann. Nein, meine Damen und Herren, so diskreditiert man sich selbst. Das ist unseriös und sollte nicht den Stil unserer bildungspolitischen Debatten prägen.
Dass ich diese Aussage an den Anfang meines Redebeitrages stelle, ist weniger dem Thema der Aktuellen Debatte als vielmehr der Begründung für die Aktualität der heute angemeldeten Debatte geschuldet. Die vierhundertseitige Studie wurde vor einer Woche vorgestellt. Ich wage festzustellen, dass viele nicht mehr als die Kurzzusammenfassung durchgesehen haben.
Das Pisa-Programm wurde von der OECD ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten über die Stärken und Schwächen ihrer Bildungssysteme zu informieren. Pisa untersucht regelmäßig die bereichsspezifischen Kompetenzen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften, aber auch deren Fächer übergreifende Verfügbarkeit. Pisa befragt darüber hinaus die Schülerinnen und Schüler zu ihrer Wahrnehmung von Schule und Unterricht sowie zu Merkmalen der familiären Umgebung. Dazu gehören Angaben zur sozioökonomischen Stellung der Familie, zum erreichten Ausbildungsniveau der Eltern und zum häuslichen Besitz.
Auf diese Weise kann analysiert werden, inwieweit die soziale und kulturelle Herkunft mit Unterschieden in der Kompetenz und in der Bildungsbeteiligung verbunden ist; denn die Zusammenhänge zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb - so wird geschlussfolgert - gelten als Indikatoren für Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und für die gesamtgesellschaftliche Nutzung von Bildungsressourcen.
Die Angaben zum sozialökonomischen und kulturellen Hintergrund werden in korrelierende Werte umgerechnet und zu einem allgemeinen Maß der sozialen Herkunft, dem Index of Economic, Social and Cultural Status, dem ESCS-Wert kombiniert. Die Teilung dieses Indexes definiert dann die sozialen Schichten. Ich halte das für außerordentlich problematisch.
Für Gesamtdeutschland wird eine im internationalen Vergleich straffe Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Lernkompetenz festgestellt. Das war im Jahr 2000 so und wurde auch für das Jahr 2003 attestiert.
Im Ländervergleich - bei Pisa 2003 wurde die mathematische Kompetenz untersucht - wird für Bayern, Sachsen und Thüringen eine günstige Kombination festgestellt: ein hohes Kompetenzniveau bei schwacher Koppelung an die soziale Herkunft. Das Land Sachsen-Anhalt liegt im guten Mittelfeld.
Problematisch ist die Kombination: niedriges Kompetenzniveau bei enger Koppelung an die sozialer Herkunft, die in einigen Ländern, etwa Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bremen, vorzufinden ist.
Diese Aussage wird jedoch durch die Bewertung der relativen Wahrscheinlichkeit des Besuches eines Gymna
siums für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Schichten nach der ESCS-Verteilung konterkariert. Diesen Fakt haben Sie, Frau Mittendorf, herausgegriffen.
Es wird festgestellt, dass die relative Wahrscheinlichkeit des Besuchs eines Gymnasiums für Jugendliche aus den beiden oberen Quartilen der ESCS-Verteilung um ein Mehrfaches größer ist. Hinsichtlich des Ausmaßes der Erhöhung gibt es zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede. In diesem Punkt - darin gebe ich Ihnen Recht - weisen Bayern und Sachsen-Anhalt einen sehr großen Abstand zum nationalen Durchschnitt auf. - So weit das Ergebnis der wissenschaftlichen Studie.
Es ist grundsätzlich richtig, dass eine strenge Korrelation zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg kritisch hinterfragt werden muss. Allerdings spielen dabei vielfältige Faktoren eine Rolle, die zum Teil auch nur bedingt von der Politik beeinflusst werden können. Dazu gehört die individuelle Intelligenz sicherlich ebenso wie die familiären Bedingungen, etwa eine bessere Förderung durch ein bildungsnahes Umfeld, die verstärkte Nutzung von Förderunterricht in den Familien, bessere häusliche Bedingungen zum Lernen oder auch nur eine stärkere Betonung des Wertes von Bildung in der Familie. Schließlich müssten auch die der Erhebung zugrunde liegenden Methoden und die Schichteneinteilung kritisch geprüft werden.
Der Befund, dass im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt eine Chancenungleichheit nachgewiesen wurde, bedarf einer gründlichen Analyse und nicht einer vorschnellen polemischen Schuldzuweisung, wie Sie, Frau Mittendorf, sie vornehmen und auch in der Vergangenheit vorgenommen haben.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2002 bekannt gegebenen schlechten Ergebnissen der ersten Pisa-Studie zwischen den Bundesländern, die sich auf das Jahr 2000 bezog, stellten Sie, Frau Mittendorf, im Jahr 2002 richtig fest, dass die Probanden ein klassisch gegliedertes Schulsystem durchlaufen haben, das von der CDUFDP-Regierung Anfang der 90er-Jahre eingeführt worden war.
Nach den Vorabinformationen zu der Studie Pisa 2003, die ein deutlich verbessertes Leistungsniveau erkennen ließen, schrieben Sie dann im Juli dieses Jahres: Die jetzt getesteten Jugendlichen haben die Förderstufe durchlaufen. - So weit, so richtig steht es auf der Homepage der SPD-Fraktion. Allerdings kann man dort nicht lesen, dass die zweite Studie gegenüber der ersten Studie einen stärkeren Zusammenhang zwischen Bildungschancen und sozialer Herkunft in Sachsen-Anhalt aufweist. Nun könnte man ebenso platt wie Sie formulieren: Die Förderstufe hat den Besuch eines Gymnasiums für Kinder aus den unteren sozialen Schichten erheblich erschwert.
Bereits im Jahr 2000 wurden die Chancen für den Besuch eines Gymnasiums in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu sozialen Schichten untersucht. Wenngleich der direkte Vergleich zum Jahr 2003 wegen der anderen Einteilung schwieriger ist, fällt auf, dass Sachsen-Anhalt im Jahr 2000 im Ranking der gerechten Bildungssysteme nach Sachsen, Brandenburg und Thüringen den vier
ten Platz belegte. Im Jahr 2003 dagegen - ich erinnere an die Probanden, die die Förderstufe durchlaufen mussten - war Sachsen-Anhalt auf Platz 15 abgerutscht.
Ich darf zur Unterstützung noch einmal Frau Mittendorf zitieren, die in der vorigen Woche sagte:
„Die von CDU und FDP inzwischen beschlossenen Zugangsbeschränkungen zum Gymnasium bzw. die Wiedereinführung des Hauptschulbildungsgangs fanden in dieser Studie noch keine Berücksichtigung.“
Sie haben Recht. Anderenfalls wäre das Ergebnis wahrscheinlich besser ausgefallen. - Man könnte so fortfahren.
Das zeigt, dass die Debatte der SPD keine Grundlage hat. Das Ergebnis, das Sie beklagen, stammt aus Schulsystemen, die wir in den letzten Jahren reformieren mussten und vor allen Dingen inhaltlich neu ausgerichtet haben. Schnellschüsse, unausgegorene Konzepte, ideologisierte Bildungsansätze wie Ihre Gemeinschaftsschule sind der Sache nicht dienlich, verunsichern und führen in eine Sackgasse.
Insgesamt ist die Debatte ein Beispiel dafür, wie man bei einem populären Thema mit einer unreflektierten Wiedergabe von Teilergebnissen bisweilen Stimmung machen kann, was dem Gesamtergebnis schadet.
Deshalb bleibt nur festzustellen: Es ist wichtig, dass wir über die Ergebnisse von Pisa 2003 nachdenken und politisches Handeln hinterfragen. Das tun wir als Koalition. - Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt bekommt die Diskussion um ein Musikschulgesetz im Landtag Kontur. Frau Dr. Hein, gerade das, was Sie angesprochen haben - wir werden sicherlich im Ausschuss noch intensiv darüber beraten -, ist gegenüber Ihrem Gesetzentwurf mehr Freiheit, die wir mit dem Gesetz und auch in der Verordnung zulassen.
Denn im Gesetz sind einige Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Das bedeutet, dass neue Verordnungen zu erlassen sind und nicht nur die alten Verordnungen fortgeschrieben werden können.
Das Interesse des Landes an der Entwicklung der Musikschullandschaft, das wir hier behandeln, wurde in der Verordnung zur Förderung der Musikschulen vom 1. Juli 2004 neu justiert und auf Spitzenförderung bei Wahrung musikalischer Breite ausgerichtet. Eine Veränderung, die bei den etablierten Musikschulen positiv aufgenommen wurde, da sie den qualitativen Anspruch, dem sich unsere Musikschulen verpflichtet fühlen, letztlich fördert.
Letztlich könnte man am Status quo festhalten, wäre da nicht das Verfallsdatum 31. Dezember 2006 in § 85 des Schulgesetzes eingearbeitet. Der Zeitdruck, der hier aufgemacht wird, resultiert eigentlich nur aus dem Ende dieser Legislaturperiode. Die Verordnungsermächtigung erlischt am 31. Dezember 2006. Dann entfällt die gesetzliche Grundlage der Musikschulverordnung.
Die Befristung wurde mit dem Auftrag verbunden, die Einordnung der Musikschulen neu zu regeln. Aus diesem Auftrag heraus hat die Diskussion in den letzten Wochen gezeigt, dass es im Land einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens gibt, ein Musikschulgesetz für Sachsen-Anhalt zu schaffen. Das war wohl ein Stück weit die Diskussion, die wir vor zwei Monaten geführt haben. Das Gesetz wird aber in seiner Konsequenz ein Leistungsgesetz sein. Es steht zwar unter dem Vorbehalt der Haushaltsgesetzgebung, aber letztlich wird eine materielle Verantwortung des Landes für einen Bereich der musikalischen Ausbildung im Land gesetzlich fixiert.
Wir als FDP stellen uns dieser Aufgabe und werden die Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien durchführen. Das ist schon vereinbart worden. Wir werden auch das Gesetzgebungsverfahren vorantreiben, sodass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Musikschulgesetz verabschieden können.
In diesem Sinne stimme ich der Ausschussüberweisung zu. Ich hoffe, dass wir einen breiten Konsens zwischen allen Parteien erreichen können. - Besten Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die berufsbildenden Schulen stehen an der Nahtstelle zwischen Wirtschaft und Schule. Im Zuge der dualen Ausbildung, die ich auch für die Zukunft für die tragfähigste und wichtigste Form der Berufsausbildung halte, vermitteln sie für die Ausbildungsberufe die notwendigen theoretischen Grundlagen. Damit bilden sie eine der beiden tragenden Säulen im deutschen dualen System der Berufsausbildung und damit einem weltweit beachteten Modell.
Im Jahr 2007 - wie bereits zweimal dargestellt wurde - verlässt nun der erste geburtenschwache Jahrgang die Sekundarschulen und bewirbt sich auf dem Ausbildungsmarkt. In Gesprächen mit Vertretern der Berufsschulen, aber auch mit der Wirtschaft musste ich teilweise den Eindruck gewinnen, dass einigen die Dramatik der Lage noch gar nicht bewusst ist. Innerhalb weniger Jahre wird sich die Zahl der Nachfrager auf eine Lehrstelle in unserem Land auf gut ein Drittel reduzieren. Diese Entwicklung ist seit langem abzusehen, und uns allen muss klar sein, dass uns auf dem Gebiet der Berufsschulen eine Diskussion um Schülerzahlen und Schulstandorte bevorsteht.
Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Kultusministerium vor geraumer Zeit in eine Diskussion begeben. Frau Mittendorf, Ihr Antrag zeigt, dass Sie davon gehört haben, und ich halte es für vollkommen berechtigt, dass wir im Bildungsausschuss über dieses Thema reden.
Mit dem Rückgang der Schülerzahlen stellt sich nun die Frage nach dem Vorhalten von Ausbildungsprofilen an einzelnen Berufsschulen. Schon heute ist es die absolute Ausnahme, dass ein Berufszweig an einer Schule zweizügig geführt wird. Das bedeutet in der Projektion auf das Jahr 2007 und später: An vielen Schulen wird es eine Unterschreitung der Mindestschülerzahl zur Klassenbildung geben. Es kann deshalb als sicher gelten, dass es nicht bei den 38 öffentlichen berufsbildenden Schulen im Land bleiben wird.
Wegen der hohen Spezialisierung und der weiten Fächerung der Berufsfelder führt dies für die Schüler unweigerlich zu längeren Fahrwegen. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die heute beschlossene Kreisreform als Chance für eine Neuordnung der Berufsschullandschaft. Die Zahlen sind längst bekannt; wir sollten also rechtzeitig reagieren und die Berufsschulentwicklungsplanung in die Wege leiten, bevor das Schülertal an den Schulen angekommen ist.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass auch vor dem Hintergrund der schwierigen Entscheidungen, die hierzu zu treffen sind, niemand der Versuchung erliegen sollte, das Thema populistisch auszuschlachten. Schrumpfungsprozesse politisch zu managen ist schwer, aber notwendig. Gerade deshalb wünsche ich mir eine sachlich geführte Diskussion im Ausschuss. - Besten Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Aufwand, den die Antragsteller für die Ausarbeitung des vorliegenden Papiers betrieben haben, hält sich in engen Grenzen, Frau Mittendorf.
Der vorliegende Antrag wurde nahezu wörtlich aus der SPD-Broschüre „Bildungsland Sachsen-Anhalt 2020“ übernommen. Diese Methode ist ein wenig platt. Noch sind wir hier im Landtag und nicht in einer SPD-Wahlkampfveranstaltung. Das Thema ist ein wichtiger Aspekt der Bildungspolitik; deshalb sollten und müssen wir uns auch im Landtag diesem Thema widmen.
Unser Schulgesetz räumt jedem Schüler das Recht auf eine Ausbildung ein, die seine Fähigkeiten, Begabungen und Neigungen fördert. Wenn wir diesen Auftrag, den wir ganz an den Anfang unseres Schulgesetzes gestellt haben, ernst nehmen, ergibt sich eine besondere Verpflichtung für Schüler, deren Leistungsvermögen stark vom Leistungsmittel ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler abweicht. Das bedeutet, dass wir spezielle Förderinstrumente und -einrichtungen sowohl für Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderungen als auch für Hochbegabte entwickeln und vorhalten müssen.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass nun auch die SPD-Fraktion und - wie ich mit Verwunderung erfahren habe - alle Linken von der Notwendigkeit der Hochbegabtenförderung überzeugt sind. Ich freue mich ehrlich darüber, dass Sie von dem Irrglauben abgerückt sind,
dass nur ein Bildungssystem gerecht sei, in dem jeder genau die gleiche Einheitsbildung durchläuft.
Gerechtigkeit im Bildungswesen beinhaltet nämlich gerade die individuell differenzierte Förderung, zu der auch die speziellen Angebote für Hochbegabte gehören. Bereits jetzt gibt es verschiedene Angebote, die sich an Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichen Leistungen auf bestimmten Gebieten richten. So haben
wir in Sachsen-Anhalt zurzeit zehn Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten; außerdem bestehen Kreisarbeitsgemeinschaften und Korrespondenzzirkel, deren Schwerpunkte vor allem im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich liegen.
Wenn wir diese Angebote untersuchen, fällt auf, dass es in der Förderlandschaft noch mindestens zwei Gebiete mit Handlungsbedarf gibt, zu denen allerdings auch der vorliegende Antrag noch keine Aussagen macht. Zum einen müssen wir dafür sorgen, dass auch weitergehende Konzepte und Angebote entwickelt werden, die sich insbesondere an Hoch- und Mehrfachbegabte richten, deren Schwerpunkt nicht nur auf einem Gebiet liegt, die also über ein überdurchschnittliches Leistungsvermögen in der gesamten Bandbreite des Fächerkanons verfügen. Für diese Schüler reichen die Angebote der Profilschulen nicht aus.
Die FDP hält es deshalb auch für diskussionswürdig, in den nächsten Jahren auch in Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild des sächsischen Landesgymnasiums Sankt Afra ein Angebot mit einem generalistischen Ansatz einzurichten. Damit werden die Schüler gefördert, die auf mehreren Gebieten herausragende Leistungen zeigen.
Zum anderen richten sich nahezu alle Förderangebote an Schüler im Sekundarbereich. So haben wir bei den zehn anerkannten Schulen mit besonderem Profil zwei Sportsekundarschulen und acht Gymnasien. Hochbegabtenförderung macht jedoch nur Sinn, wenn auf allen Ebenen des Bildungssystems entsprechende Angebote für überdurchschnittliche Schüler bestehen. Bereits im Grundschulalter sollten spezielle Talente, aber auch herausragende Leistungen auf verschiedenen Gebieten angemessen gefördert werden, denn besonders in diesem Alter sind die Begabungen zu entdecken und zu fördern.
Lassen Sie uns über das Konzept der Landesregierung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft diskutieren, ohne polemisch in Zweifel zu ziehen, dass es seitens der Landesregierung ein konzeptionelles Vorgehen gibt. Deshalb unser Änderungsantrag, Frau Mittendorf. Ich bitte Sie deshalb, dem Änderungsantrag zuzustimmen, und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Besten Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Aufgabe ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Gemeinwesen zu schaffen, das die Freiheit des Einzelnen sichert und jedem ein würdiges Leben und die Befriedigung der Bedürfnisse ermöglicht. Dabei müssen oftmals widerstreitende Interessen gegeneinander abgewogen werden. Dies gilt auch im Fall des vorliegenden Antrages.
Wir sollten aber nicht in sofortigen Aktionismus verfallen, sondern erst einmal prüfen, ob die Bedingungen der aufgestellten Behauptung - Frau Hein, Sie verweisen selbst auf einen Einzelfall, der Ihnen bekannt ist - durch die Realität gedeckt sind.
Ebenso gilt es festzustellen, ob die vorhandenen Instrumentarien ausreichen oder ob es, wie in dem Antrag gefordert, zusätzlicher Regelungen im Land bedarf. Erst dann kann über notwendige weitere Maßnahmen entschieden werden.
Es muss festgestellt werden, ob die Fahrkosten tatsächlich einen grundsätzlichen Hinderungsgrund für den Besuch weiterführender Schulen darstellen.
- Nach Ihrer Argumentation müsste seit Januar ein signifikanter Anstieg der Abmeldungen von Schülern aus den Gymnasien im Land zu verzeichnen sein.
Ebenso benötigen wir eine Übersicht, wie viele Landkreise und kreisfreie Städte weitergehende Zuschüsse, die nach § 71 Abs. 5 unseres Schulgesetzes möglich sind, zahlen.
Wie wichtig eine fundierte Problemanalyse ist, können wir feststellen, wenn wir uns die Rechtsprechung zu den Neuerungen im SGB II ansehen. Vor wenigen Monaten entschied beispielsweise das Sozialgericht Aurich, dass die Fahrkosten zur Schule, die 6 % des Regelsatzes überschreiten, von der Arge zu übernehmen sind.
Bereits die aktuellen Verordnungen im Land ermöglichen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten auch für Schüler der Sekundarstufe II. In diesem Zusammenhang wäre es
auch einmal interessant zu erfahren, in welchen Kreistagen Ihre Fraktion gegen die Zahlung eines Zuschusses votiert hat. Die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1993 gilt immer noch. Sie sieht vor, dass zwei Drittel der Kosten übernommen werden können.
Meine Damen und Herren! Wir sollten uns im Ausschuss mit der aufgerufenen Problematik befassen. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag gestellt. Wenn wir schnell Handlungsbedarf erkennen, macht es Sinn, sich über weitergehende Maßnahmen zu unterhalten.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesverband der Musikschulen SachsenAnhalt verzeichnet aktuell 27 Musikschulen nach § 85 des Schulgesetzes mit fast 32 000 Schülern. Damit gibt es in jedem Landkreis mindestens eine Musikschule.
In § 85 des Schulgesetzes werden die Musikschulen in ihren Aufgaben gefasst. Man muss feststellen, dass alle staatlich bzw. kommunal geförderten Musikschulen - das ist die Konsequenz dieser gesetzlichen Fassung - den im Schulgesetz fixierten Aufgaben in vollem Umfang ge
recht werden. Insbesondere in den kleinen und mittleren Kreisstädten sind sie eine zentrale Säule des kulturellen Lebens.
Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang, ob es dazu einer gesetzlichen Regelung bedurfte. Oder anders gefragt: War Sachsen-Anhalt vor dem 29. Mai 1997, der Aufnahme der Beschreibung einer Musikschule in das Schulgesetz, eine musikalische Wüste?
Meine Zweifel werden dadurch bestärkt, dass der jetzige § 85 ausdrücklich die Anwendung aller übrigen Bestimmungen des Schulgesetzes auf Musikschulen ausschließt. Den Verfassern des Gesetzes und Frau Hein, Herrn Reck - Herr Schomburg ist heute nicht anwesend - war dies vor acht Jahren sicherlich bewusst.
Allerdings überwanden sie damals ihr ungutes Gefühl, indem sie die Diskussion vertagten und den entsprechenden Paragrafen mit einer Befristung versahen. Da die Frist im Dezember des nächsten Jahres endet und der § 85 damit außer Kraft tritt, steht das Thema erneut auf der Tagesordnung.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus meiner Sicht mehrere Handlungsoptionen. Die einfachste, aber vollkommen unbefriedigende Lösung wäre eine erneute Vertagung durch eine Verlängerung der Frist, beispielsweise bis zum 31. Dezember 2012. Damit würden wir die Aufgabe der Einordnung der Musikschulen einfach der übernächsten Abgeordnetengeneration überlassen.
Ich spreche mich auch gegen die zweite Möglichkeit, die Befristung vollkommen zu streichen, aus. Dies würde eine offene inhaltliche Diskussion über den Status und die Aufgabe der Musikschulen verhindern und einen Zustand zementieren, der nur als Übergangslösung von den damaligen Abgeordneten gedacht war.
Nun schlägt die Fraktion der PDS vor - das ist die dritte Möglichkeit -, die Förderung der Musikschulen in einem eigenen Gesetz zu regeln. Das Rezept, das sie dabei anbietet, ist denkbar einfach: Man nehme einfach den Ansatz des Schulgesetzes, ergänze diesen durch Konkretisierungen der entsprechenden Verordnung und würze ihn mit einigen Passagen aus der Förderrichtlinie.
Nun erwarten Sie bestimmt, dass alle diesen Brei kosten und die Köche hochleben lassen. Im Ergebnis würde eine untergesetzliche Regelung auf die Ebene eines Landesgesetzes gehoben werden. Ich muss zugeben, dieser Vorschlag stößt bei mir auf Kritik.
Aus meiner Sicht ergibt sich nämlich noch eine vierte Möglichkeit, die nahe liegt, aber vielleicht deshalb nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurde. Ich habe bisher wirklich noch kein überzeugendes Argument dafür gehört, dass es unbedingt ein Musikschulgesetz geben muss. Auch in anderen Bundesländern, die die Einordnung der Musikschulen nicht gesetzlich fixiert haben, werden musikalische Begabungen gefördert und Talente entdeckt. Ich sehe also kein Problem darin, die Fixierung im Schulgesetz bewusst auslaufen zu lassen und die Einordnung der Musikschulen in einer untergesetzlichen Regelung zu fixieren.
Unbestritten gehört eine musikalische Grundausbildung in den allgemeinen Bildungskanon. Aber der Besuch einer Musikschule ist eine außerunterrichtliche Aktivität, die der Entscheidung des einzelnen Schülers bzw. seiner Eltern obliegt. Vor diesem Hintergrund konkurrieren
die Musikschulen mit Sportvereinen, Jugendzentren und anderen Freizeitangeboten um einige freie Stunden der Schüler.
Dass eine breite musikalische Bildung eine Gesellschaft bereichert und dass Begabungen auch über den Unterricht hinaus gefördert werden müssen, ist unbestritten. Deshalb gehören die Musikschulen zur kulturellen Infrastruktur und müssen vom Land unterstützt werden. Allerdings werden sie im Unterschied zu allgemein bildenden Schulen immer nur ein Angebot unterbreiten können. Wenn wir also einfach die Regelung auslaufen lassen und die wünschenswerten Qualitätsanforderungen in die Förderrichtlinie aufnehmen, behalten wir leistungsfähige Musikschulen, ohne gleich das schwere Geschütz eines neuen Gesetzes auffahren zu müssen.
Ich freue mich deshalb auf eine Diskussion im Ausschuss. Ich stimme der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien sowie in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu und würde zudem die Überweisung in den Finanzausschuss anregen. - Besten Dank.
Frau Dr. Hein, ich gebe Ihnen Recht, dass durch die Förderung die Qualität bei den Musikschulen bewahrt bleibt. Aber ist es nicht auch eine geschlossene Gesellschaft, die von dieser Förderung profitiert? Die Musikschulen, die im Musikschulverband zusammengeschlossen sind, profitieren von der kommunalen und von der Landesförderung. Aber alles, was sich daneben entwickelt, entwickelt sich von unten heraus und bekommt keine Förderung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Entscheidende sind nie Satzungen oder Geldmittel, sondern Menschen.“ Dieser Satz steht an zentraler Stelle im 1921 verabschiedeten Gründungsprogramm der Vorläuferorganisation der heutigen Studentenwerke. Er hat bis heute nichts von seiner Bedeutung eingebüßt und kann als Essenz der Aufgaben aller Studentenwerke in Deutschland angesehen werden.
Die Studentenwerke haben sich im Verlauf einer 80-jährigen Geschichte zu Einrichtungen entwickelt, die mit ihrer Tätigkeit im Interesse der Studierenden für die Rahmenbedingungen sorgen, die zur Attraktivität eines Hochschulstandortes unmittelbar dazugehören.
Seit der Wiedergründung der beiden Studentenwerke in Sachsen-Anhalt, in Halle und in Magdeburg, vor 15 Jahren wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Studierenden aller Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt überhaupt auf das Studium konzentrieren können. Dabei geht die Aufgabe der Studentenwerke weit über die Befriedigung der primären Bedürfnisse wie Speisen- oder Wohnraumangebot hinaus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzen haben wir neben den Hochschulen auch den assoziierten Einrichtungen und den dort tätigen Akteuren gesetzliche Freiheit gegeben. Die konsequente Ausstattung aller Hochschulen des Landes mit einem Globalbudget steht dabei beispielhaft für den Abbau der Regelungsdichte und für den Rückgang der staatlichen Einflussnahme in der Wissenschaft. Lehre und Forschung brauchen kreative Freiräume und keine kameralistische Bevormundung bis zum letzten Bleistift. Der eingeschlagene Weg führt aus meiner Sicht in die richtige Richtung und muss konsequent fortgesetzt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun auch den Studentenwerken zusätzliche Freiheitsgrade. Dabei ist es jedoch wesentlich, dass sich das Land weiter und nachdrücklich zu seiner Verantwortung für die Studentenwerke, auch zu seiner finanziellen Verantwortung für die Studentenwerke bekennt. Ihre Arbeit ist für die meisten Studierenden eine notwendige Bedingung für einen erfolgreichen Studienabschluss. Deshalb ist es richtig, wenn der Gesetzentwurf die Zuschüsse des Landes als eine Säule der Finanzierung der Studentenwerke festschreibt.
Die geplante Ausreichung der Zuschüsse als Globalbudget verbunden mit dem Abschluss von Leistungsvereinbarungen begrüße ich dabei ausdrücklich. Die Verantwortung des Staates und die Erhöhung des Gestaltungsspielraumes der Studentenwerke lassen sich mit diesem Instrumentarium vereinbaren. Ebenso befürworte ich die Möglichkeit der Gründung von Unternehmen, wenn sich damit die Aufgabe besser und effektiver umsetzen lässt.
Zu einer effektiven Aufgabenerfüllung und zu einem effizienten Umgang mit den Finanzen gehört schließlich die Beschränkung der Verwaltungsstrukturen auf das not
wendige Maß. Es ist aus meiner Sicht deshalb auch notwendig, neben dem Geschäftsführer lediglich einen Verwaltungsrat als oberstes Beschlussgremium zu belassen und die Verantwortung des Geschäftsführers für den laufenden Geschäftsbetrieb zu erhöhen.
Meine Damen und Herren! Nach 15 Jahren passen wir die Regelungen über die Studentenwerke den aktuellen Entwicklungen an. Ich bin zuversichtlich, dass damit auch zukünftig die Menschen, die Studentinnen und Studenten Sachsen-Anhalts, im Mittelpunkt der Arbeit der Studentenwerke stehen werden. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu. - Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragsteller greifen, wie es bei der PDS häufig geschieht, demonstrativ ein Thema auf, das sich in der Diskussion befindet, um sich daran ein Stück weit zu profilieren.
Ich stimme diesem Antrag inhaltlich zu, aber der Weg ist ein Stück weit Schaufensterpolitik.
Meine Damen und Herren! Durch die von uns gewollte Bildung von Einheitsgemeinden kommt es unter Umständen dazu, dass Regelungen, die für Verwaltungsgemeinschaften Sondertatbestände schaffen, in den neuen Gebilden, also in den Einheitsgemeinden, außer Kraft gesetzt sind. So ist es auch in der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung.
Dabei ist der Zusammenschluss von Gemeinden in erster Linie ein administrativer Vorgang, der an der Situation vor Ort nichts ändert. Weder die Einwohnerdichte noch die Schulwege sind betroffen, wenn sich mehrere Gemeinde zusammenschließen. Konnte in einer Verwaltungsgemeinschaft eine Grundschule aufgrund der Ausnahmegenehmigung bestehen bleiben, weil sie an einem Einzelstandort existierte, gibt es in einer größeren Gemeinde nun mehrere solcher Grundschulen. Ein Ortsteil reicht für die Bestimmung als Einzelstandort nach der gültigen Verordnung nicht aus.
Das Problem tritt im Land auf - an einigen Standorten, wie wir hörten - und sollte im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelöst werden. Ich sage das auch mit Blick auf Fälle, die ich kenne, wie zum Beispiel in der Gemeinde Jessen.
Meine Damen und Herren! Wir sollten uns im Bildungsausschuss mit dieser Problematik auseinander setzen, um eine Lösung im Sinne der betroffenen Schüler zu finden, und sollten uns vom Kultusministerium einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorlegen lassen.
Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Wir haben im Ausschuss schon über dieses Thema geredet und wir werden noch einmal darüber reden. Ich gebe meinen Beitrag zu Protokoll.
Mit der Novelle zum Schulgesetz, die erst am 1. August 2005 in Kraft tritt, haben wir die flexible Schuleingangsphase für alle Grundschulen gesetzlich fixiert. Dies wird sogar von Ihnen, werte Frau Kollegin Hein, auf Ihrer Internetseite ausdrücklich als hoffnungsvoller Ansatz gelobt. Auch die Begründung zu dem Antrag hebt die Unterstützung Ihrer Fraktion für diese Regelung hervor. Ich verstehe deshalb nicht, warum Sie mit dem vorliegendem Antrag versuchen, Lehrer und Eltern zu verunsichern und damit den Start der Veränderung zu erschweren.
Die Aufnahme eines Kindes in die Grundschule erfolgt nicht innerhalb weniger Tage, sondern bedarf einer langfristigen Vorbereitung unter Mitwirkung von Eltern, Kindertagesstätten und Grundschullehrern. So soll nach dem einschlägigen Runderlass des Kultusministeriums spätestens am 15. November der Vorjahres das zwischen Grundschule und Kindertagesstätte gemeinsam für jeden Schüler erarbeitete Konzept für den Übergang vom vorschulischen Bereich in die Schule umgesetzt werden. Am 15. November des vergangenen Jahres war das Schulgesetz noch nicht einmal beschlossen.
Bei seriöser Betrachtung ist der Beginn der flexiblen Schuleingangsphase zum Schuljahr 2005/2006 also gar nicht umsetzbar. Da das Schulgesetz erst am 1. August 2005 in Kraft tritt, ergibt sich aus der notwendigen Vorbereitung und der geforderten Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Schule, dass die flexible Schuleingangsphase erstmals die Schülerinnen und Schüler betrifft, die im Jahr 2006 eingeschult werden.
Damit haben sowohl die Grundschulen als auch die Eltern genügend Zeit zur Vorbereitung auf die Neuerung.
Ihr Antrag ist inkonsistent. Zum einen wird in der Begründung gefordert, - ich zitierte - „mit der Einführung der Schuleingangsphase an allen Grundschulen auf der Grundlage des Schulgesetzes unverzüglich mit dem Schuljahr 2005/2006 zu beginnen“. In dem eigentlichen Antrag wird aber hervorgehoben, dass die Einführung einer pädagogischen Innovation in diesem Umfang einer ausreichenden Zeit der Vorbereitung und pädagogischer Begleitung und Unterstützung für die Schulen genauso bedarf wie der Entwicklung öffentlicher Akzeptanz.
Ich habe am Montag eine Grundschule besucht und mich konkret über den Stand der Vorbereitungen zur Einführung der flexiblen Schuleingangsphase informiert. Dabei wurde mir bestätigt, dass sowohl die Schulen als auch die Eltern wissen, welche Veränderungen für 2006 in Kraft treten. Bereits im Februar wurden die Eltern der Schulanfänger 2006 über das Anliegen und die Gestaltung der flexiblen Schuleingangsphase unterrichtet. Dabei sollen die Eltern die Veränderung positiv aufgenommen haben.
Auch haben die Grundschullehrer gemeinsam mit den Kindertagesstätten begonnen, den Übergang in die Schule für jedes Kind individuell zu gestalten. Die Schulen werden nach ihren eigenen pädagogischen Konzepten entscheiden, ob sie jahrgangshomogene oder jahrgangsübergreifende Konzepte realisieren.
Unser Änderungsantrag zeigt, dass wir uns im Ausschuss gern nochmals, nachdem wir uns im Wege der Selbstbefassung bereits damit auseinander gesetzt haben, über die Einführung einer guten und richtigen Veränderung in unseren Grundschulen beraten werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der zweiten Lesung. Frau Dr. Sitte, wenn Sie sich die Zeitabläufe der Diskussion, begonnen mit der Begutachtung durch die Meinhold-Kommission im Jahr 2003, glaube ich, über die Abstimmung im Kabinett bis hin zu der achtmonatigen Beratung im parlamentarischen Raum ansehen, zeigt sich doch, wie ambitioniert die Diskussion unter Einbeziehung von vielen Experten, aber auch unter Einbeziehung der Beteiligten geführt wurde.
Mit dem Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes soll auf sich verändernde Bedingungen in der Krankenhausfinanzierung durch die Einführung der DRGs reagiert und zugleich die Qualität der Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt gesichert und erhöht werden. Wir gleichen hier nicht etwa ein vorhandenes Defizit aus - darin gebe ich Ihnen Recht, Frau Dr. Sitte -, sondern wir handeln als Politiker mit der Intention, die Zukunft der Universitätskliniken des Landes zu gestalten.
Lassen Sie mich deshalb zum Ausgangpunkt der Diskussion zurückkommen, nämlich zu der Frage: Wie kann Sachsen-Anhalt sein universitäres Ausbildungsangebot im medizinischen Bereich verbessern? Es handelt sich um ein Angebot, das sich durch die Verbindung der medizinischen Fakultäten der Universitäten mit den ihnen zugeordneten Kliniken der medizinischen Maximalversorgung auszeichnet. Diese Verbindung stellt die notwendige praktische Ausbildung der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte sicher und gewährleistet für die Universitäten die notwendige Einheit von Forschung und Lehre.
Die Finanzierung erfolgt zum einen über einen Landeszuschuss für Lehre und Forschung zur Finanzierung der medizinischen Fakultäten und zum anderen - das ist das Besondere - über Entgelte der Krankenkassen für erbrachte medizinische Leistungen. Gerade hier stellt der Übergang zur fallbezogenen Abrechnung, den so genannten DRGs, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Ausformung hoch differenzierter medizinischer Angebote,
wie sie die Universitätskliniken unterbreiten müssen, eine große Herausforderung dar.
Die Frage, vor der wir in Sachsen-Anhalt an vielen Stellen stehen, ist: Wie können wir bei einem begrenzten Finanzrahmen die hohe Qualität halten oder noch steigern? Konkret: Wie viele Universitätskliniken kann Sachsen-Anhalt finanziell tragen? Wie kann das sächliche und personelle Ausstattungsniveau der Lehrstühle, das im bundesweiten Vergleich ungenügend ist, verbessert werden? Welche Rechtsform sichert in Zukunft die beste Entwicklung der Kliniken - der Landesbetrieb, die Anstalt des öffentlichen Rechts oder die Privatisierung?
Sie können sicherlich nachvollziehen, dass die Standpunkte der an der Diskussion Beteiligten so unterschiedlich sind wie die Ansätze. Hinzu kam - das musste ich auch feststellen -, dass sich im Laufe der Diskussion die Standpunkte verändert haben.
Während die Notwendigkeit einer Veränderung von vielen, auch von einigen Fraktionen hier im Landtag, gesehen wird, werden die Konsequenzen sehr unterschiedlich bewertet. Die FDP-Fraktion stimmt dem in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Weg zu und sieht die Wahl der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts als die richtige Entscheidung an.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf wird der Artikel 2 aus dem Gesetz zur Entwicklung der medizinischen Fachbereiche des Landes herausgelöst und in ein selbständiges Gesetz gegossen. Dahinter verbirgt sich neben einer gewissen Symbolik auch eine neue Qualität.
Das Land Sachsen-Anhalt wird in Zukunft zwei Universitätsklinika, die Universitätsklinik Halle und die Universitätsklinik Magdeburg, zu Anstalten des öffentlichen Rechts formen, die das Land perspektivisch als Gewährträger sichert. Die Kliniken werden als Krankenhäuser der Maximalversorgung in eine weitgehende Selbständigkeit überführt, die es ihnen gestattet, ihren Auftrag, der in § 8 des Gesetzentwurfes formuliert ist, in größerer Eigenverantwortung zu erfüllen. Nur dieser in dem Gesetzentwurf formulierte Auftrag, den Universitäten zur Erfüllung der Aufgaben der medizinischen Forschung und Lehre zu dienen, rechtfertigt letztlich ihren Bestand.
Die beiden medizinischen Fakultäten des Landes als integraler Bestandteil einer Universität, der Universität Halle bzw. der Universität Magdeburg, werden unter Abstimmung einer gemeinsamen Kommission in der Zukunft miteinander kooperieren, um komplementäre Angebote zu erarbeiten. Sie sollen Synergieeffekte erzeugen, um die Finanzierung der Hochschulmedizin in Sachsen-Anhalt relativ zu verbessern und somit die Hochschulmedizin Sachsen-Anhalts im Standortwettbewerb zu stärken.
Die Formung der Anstalten des öffentlichen Rechts setzt voraus, dass den Leitungsgremien genügend Kompetenzen übertragen werden und zugleich die Aufsichtsfunktion des Landes, das als Gewährträger der Anstalt des öffentlichen Rechts fungiert, gesichert ist.
Zugleich war es ein Ziel, die Anstalten mit Rechten auszustatten, die über die des Landesbetriebes hinausgehen. Dieses Ziel ist nicht vollständig zu erreichen gewesen. Das ist der Tatsache geschuldet, dass auch eine Anstalt des öffentlichen Rechts ein Landesunternehmen bleibt. Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass es unser Wille ist, den Kliniken untergesetzlich größtmögliche
Freiheiten im Bau- und Liegenschaftsmanagement einzuräumen.
Einen wichtigen Diskussionspunkt stellt die Überführung des Personals in die in Zukunft kooperierenden Kliniken und medizinischen Fakultäten dar. Mir ist wohl bewusst, dass organisatorische Veränderungen, vor allem solche, die viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, auch zu Verunsicherungen und Ängsten führen. Deshalb waren die Personalvertretungen immer mit einbezogen. Wir haben das Gespräch stets gesucht: mit dem Hauptpersonalrat, mit den Personalvertretungen in den medizinischen Fakultäten und mit Vertretern von Statusgruppen.
Zur Steuerung der Übergangsphase sind in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Übergangsregelungen formuliert worden. Jeder Mitarbeiter wird vor der Gründung der Anstalt darüber informiert, ob er an der Klinik oder an der medizinischen Fakultät tätig sein wird. Die Tarifverträge gelten so lange fort, bis die Tarifpartner gemeinsam veränderte Lösungen gefunden haben oder anstreben.
Meine Damen und Herren! Wenn Personalräte unter der Federführung der GEW Verunsicherung schüren, so rechne ich das der Kategorie „Theaterdonner“ zu.
Vor acht Jahren standen die Universitätsklinika in Magdeburg und in Halle schon einmal in einem Gesetzgebungsverfahren zur Diskussion. Mit dem im November 1996 beratenen und im Januar 1997 beschlossenen Gesetz zur Entwicklung der medizinischen Fachbereiche des Landes wurden die Universitätsklinika zu Landesbetrieben gemäß § 26 der Landeshaushaltsordnung erhoben. Vieles, was in den damaligen Debatten ins Feld geführt wurde, könnte heute zugunsten des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgebracht werden.
Ich bin der Überzeugung, so wie heute von allen über die damalige Überführung der Kliniken in einen Landesbetrieb positiv gesprochen wird, so wird der vorliegende Gesetzentwurf in einigen Jahren ebenfalls eine positive Wirkung entfalten und wird als richtige Entscheidung für die Standortsicherung und Standortentwicklung unserer Universitätsklinika bewertet werden.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar dieses Jahres wurde das Verbot von Studiengebühren durch ein Bundesgesetz für nicht grundgesetzkonform erklärt. Damit erhielt die bereits seit einigen Jahren geführte Debatte über die Vor- und Nachteile von Studiengebühren in Deutschland Auftrieb. Herr Höhn, in dieser Debatte befinden wir uns auch jetzt in Sachsen-Anhalt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, was ich bereits im März dieses Jahres in diesem Zusammenhang gesagt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung keine inhaltliche Positionierung zu Studiengebühren vorgenommen. Deshalb sollten wir uns in Sachsen-Anhalt dieser Diskussion über Studiengebühren auch inhaltlich nähern. Wir haben durchaus Zeit für eine sorgfältige und fundierte Diskussion. Auch andere Bundesländer wie Bayern, die nach dem Urteil eine schnelle Einführung von Studiengebühren angekündigt haben, gehen mittlerweile davon aus, dass Gebühren nicht vor dem Jahr 2007 erhoben werden können.
Wir stehen also mitten in der Diskussion, die in den Parteien zu einer grundsätzlichen Positionierung geführt hat, aus der deutlich ablesbar ist, dass es auch in Sachsen-Anhalt eine Mehrheit gibt, die die Vorteile der Einführung moderater Studiengebühren sieht. Deutlicher unklarer ist die Diskussion zur Ausgestaltung eines stimmigen Systems. Die hierzu notwendige Sachdiskussion wird aber erheblich dazu beitragen, das Polarisierungspotenzial von Studiengebühren, das die PDS als Antragsteller bewusst ansprechen wollte, abzubauen.
Für mich gibt es bei der Umsetzung drei Prämissen:
Erstens. Die Einnahmen aus den Gebühren müssen den Hochschulen als zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Lehre zugute kommen und sie müssen für die Studierenden einen greifbaren Mehrwert erzeugen.
Zweitens. Zum Zeitpunkt der Einführung von Studiengebühren muss bereits ein funktionierendes Finanzierungssystem aufgebaut sein, das Unterstützungen und Stipendiensysteme einschließt. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass die soziale Situation des Elternhauses die Entscheidung über die Aufnahme eines Studiums nicht bestimmt.
Drittens. Die Hochschulen oder noch besser die einzelnen Fakultäten entscheiden eigenverantwortlich innerhalb eines abgesteckten Rahmens über die Höhe der Gebühren.
Wenn wir uns über diese Grundlagen verständigt haben, können wir über die praktische Umsetzung dieser Prämissen auch in Sachsen-Anhalt diskutieren.
Dabei wird dann sicherlich eine Vielzahl von Detailproblemen zu lösen sein, aber wir sollten in diesem Land nicht zu zögerlich sein, ein Modell für Sachsen-Anhalt zu entwickeln.