Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 43. Sitzung der vierten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt. Dazu möchte ich Sie, sehr verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen.
Ich darf Ihnen nun die Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung bekannt geben: Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer entschuldigt sich für die heutige Sitzung ab ca. 13 Uhr aufgrund seiner Teilnahme an der Sitzung der Föderalismuskommission in Berlin sowie für den morgigen Tag, den 9. Juli, ganztägig aufgrund seiner Teilnahme an der Sitzung des Bundesrates. Aus diesem Grund sind auch Frau Ministerin Wernicke, Herr Minister Professor Dr. Paqué sowie Herr Minister Becker am 9. Juli nicht im Landtag anwesend. Herr Staatsminister Robra ist für heute ab 14 Uhr aufgrund seiner Teilnahme an der in Berlin stattfindenden Sitzung des ZDFFernsehrates entschuldigt. Herr Minister Jeziorsky nimmt am heutigen Tag an der Innenministerkonferenz in Kiel teil. So weit die Entschuldigungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zur Tagesordnung. Die Tagesordnung für die 23. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 3 bis 5, 14, 15 und 7 als erste Punkte am morgigen Beratungstag zu behandeln.
Herr Präsident! Die SPD-Fraktion will noch einmal den Versuch unternehmen, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu tauschen. Ich möchte das folgendermaßen begründen:
Das Volksbegehren ist eine der wichtigsten Formen der demokratischen Willensbildung durch das Volk. Es ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Demokratie besonders hierzulande nach der Wende. Ich erinnere auch daran, dass der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Herr Webel, früher Abgeordneter, gesagt hat, das sei die Sternstunde der Demokratie.
Unseres Erachtens ist das auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wir kennen den Rückgang bei der Wahlbeteiligung. In diesem Falle muss das taktische Moment, das ich auch verstehen kann, dass man den Haushalt als das so genannte vornehmste Recht der Abgeordneten zuerst behandeln will, hintenan stehen. Man kann auch danach feststellen, wie die finanziellen Voraussetzungen sind.
Wir halten eine Debatte über die Kinderbetreuung und das Volksbegehren für wichtiger, sodass wir es auch für richtig halten, dass wir als Abgeordnete auf unser vornehmstes Recht verzichten. Eine kleine Anmerkung auch noch in Richtung FDP, die dafür auch gestritten hat: Für die FDP war die Mitbestimmung des Volkes bisher eine wichtige Grundlage. Das sollten wir auch in diesem Falle beibehalten.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Meine Damen und Herren! Es gibt jetzt diesen Antrag der SPDFraktion. Nun zu den Bemerkungen zu diesem Antrag. Herr Gürth, Sie hatten sich als Erster gemeldet. - Herr Gallert, zu diesem Antrag? - Bitte sehr.
Die PDS-Fraktion schätzt das, was Kollege Bischoff eben vorgebracht hat, in gleicher Art und Weise ein. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung und des Faktes, dass wir erstmals in diesem Landtag ein Volksbegehren behandeln, sollten wir diesen Tagesordnungspunkt an die Spitze der Beratung stellen.
Wir möchten das, was die SPD eben beantragt hat, aber noch um einen Bestandteil erweitern. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzentwürfe, die sich auf das Kinderbetreuungsrecht beziehen und morgen behandeln werden sollen, bedeutend sachgerechter in der heutigen Sitzung behandelt werden könnten. Unser Antrag zielt also darauf, die beiden ersten Tagesordnungspunkte heute in ihrer Reihenfolge zu tauschen und die beiden Gesetzentwürfe der Koalition bzw. der SPD ebenfalls heute im ersten Komplex zu behandeln. Dies ist aus unserer Sicht vor allem deswegen sachgerecht, weil es sich bei diesen Gesetzentwürfen um Alternativen zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens handelt, sodass das auch so diskutiert werden sollte.
Für die FDP-Fraktion ist das Volksbegehren in der Tat eine wichtige Ergänzung eines repräsentativen demokratischen Systems. Es ist aber eine Ergänzung und das vornehmstes Recht dieses Parlaments ist das Haushalts- und Budgetrecht. Dieses Recht sollten wir auch an erster Stelle wahrnehmen. Deshalb sieht die FDP-Fraktion keine Notwendigkeit, die im Ältestenrat besprochene Tagesordnung zu verändern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Thematik im Ältestenrat sehr ausführlich besprochen und haben dann gemeinsam entschieden, dass wir den Initiatoren des Volksbegehrens umfangreich Sitz und Stimme im Parlament verleihen und ihnen heute die Möglichkeit geben wollen, ihren Gesetzentwurf und ihre Vorstellungen ausführlich einzubringen und damit eine Diskussion über dieses Volksbegehren zu eröffnen. Wie alle, die sich mit dem Thema befasst haben, wissen auch wir, dass wir dem Volksbegehren in der Behandlung und in der Würdigung ein so großes Gewicht beimessen, wie es bisher in keinem anderen Landtag der Fall war.
In dem Zusammenhang haben wir uns auch über die Tagesordnung verständigt. Wir werden heute Morgen mit dem so genannten Königsrechts des Parlaments, nämlich mit der Entscheidung über das Budget, beginnen, weil es dabei - das darf man nicht vergessen - immerhin um einen Nachtragshaushalt geht, der ein Gesamtbudget von rund 10 Milliarden € beinhaltet. Das ist kein Pappenstiel.
Bei dem Volksbegehren - das wissen wir alle - geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag. Insofern ist es eine logische Kette, dass wir zunächst über den Nachtragshaushalt, über das Budget bzw. über den Haushalt, verhandeln und im Anschluss daran mit dem Volksbegehren fortfahren. Darüber haben wir diskutiert. Das haben wir beschlossen. Wir in der CDU-Fraktion wollen bei dieser Verfahrensweise bleiben.
Meine Damen und Herren! Kann ich damit die Argumente als ausgetauscht betrachten oder gibt es weitere Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich zunächst über den ersten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, nämlich die Tagesordnungspunkte 1 und 2 zu tauschen, also den Tagesordnungspunkt 2 zum Volksbegehren an erster Stelle zu behandeln. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU- und bei der FDPFraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. - Herr Bullerjahn.
Bevor wir in die nächste Abstimmung übergehen, möchte ich gern die Begründung der Fraktionen der CDU und der FDP dafür hören, warum man diese Thematik auseinander reißt. Dafür gibt es bisher keine logische Erklärung.
Auch das hat im Ältestenrat und in den Vorgesprächen der parlamentarischen Geschäftsführer eine große Rolle gespielt. Es war der Wunsch auch der SPD, die Einbringung der beiden anderen Gesetzentwürfe zur Änderungen des KiFöG, die wirklich ein wichtiges Thema für unsere Bevölkerung sind, zu einem Zeitpunkt zu diskutieren, der eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit hat und zu dem ein Interesse der Öffentlichkeit vorhanden ist.
- Das ist Wunsch gewesen. - Wir haben hier im Plenum die gute Tradition, dass neben dem Donnerstagvormittag der Freitagvormittag die Zeit ist, für die wir derartige Tagesordnungspunkte vorsehen.
Wir diskutieren über unsere Gesetzesänderung gern am Freitagvormittag. Wenn die SPD ihren Gesetzentwurf lieber Donnerstagnachmittag oder Donnerstagabend diskutieren möchte, dann ist das ihre Angelegenheit.
Es ist schade, dass bei dem Thema jetzt über das Verfahren diskutiert werden muss. Ich habe es im Ältestenrat schon angekündigt. Ich weiß, dass es im Moment modern ist, sich über die SPD Gedanken zu machen. Ich kann selbst hier schon sagen: Uns wäre es sehr angenehm, wenn wir im Anschluss an die Initiative unseren Gesetzentwurf diskutieren würden. Ich bitte darum, dass wir da für uns selbst sprechen können. - Ich habe noch kein Argument von Ihnen gehört, das als Begründung dafür angeführt werden könnte, warum Sie eigentlich so sehr dagegen sind.
Dann lasse ich den zweiten Antrag, den der PDS-Fraktion, nämlich eine verbundene Debatte über die beiden Sachverhalte zu führen, abstimmen. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion, eine verbundene Debatte zu führen, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU- und der FDP-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Herr Präsident, der Kulturausschuss des Landtages hat heute Morgen vor dem Beginn der Landtagssitzung noch getagt und hat die Beschlussempfehlung zum Kulturstiftungsgesetz noch einmal behandelt. Während der Sitzung des Kulturausschusses ist man zu der Auffassung gelangt, dass es noch weiteren Beratungsbedarf gibt. Aus diesem Grund möchte ich den Wunsch hier vortragen, den Tagesordnungspunkt 10, die Beschlussempfehlung zum Kulturstiftungsgesetz in der Drs. 4/1450, heute von der Tagesordnung zu nehmen.
Gibt es dagegen Widerspruch? - Dann ist dies so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 wird von der Tagesordnung genommen. Wir können nach der nunmehr so geänderten Tagesordnung verfahren, meine Damen und Herren.
Die erste Beratung dieses Gesetzes erfolgte in der 40. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2004. Im Ältestenrat ist eine Gesamtredezeit gemäß der Struktur D vereinbart worden. Das sind 85 Minuten, die sich wie folgt auf die Fraktionen verteilen: SPD-Fraktion 13 Minuten, FDP-Fraktion neun Minuten, PDS-Fraktion 13 Minuten, CDU-Fraktion 25 Minuten. Auch der Landesregierung stehen 25 Minuten Redezeit zur Verfügung.
Zunächst erteile ich als Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen der Vorsitzenden dieses Ausschusses Frau Dr. Weiher das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit dem Nachtragshaushalt des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2004. Der Ausschuss für Finanzen hat den von der Landesregierung am 7. Mai 2004 in erster Lesung eingebrachten Entwurf eines Nachtragshaushalts in Abstimmung mit den Fachausschüssen und nach Vorliegen der entsprechenden Beschlussempfehlungen innerhalb der letzten zwei Monate beraten und beschließen können.
Die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes begründete der Finanzminister bei der Einbringung mit der Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen, insbesondere auf das Wegbrechen der Steuereinnahmen bezogen. Als Gründe, die Nettokreditaufnahme um weitere 368 Millionen € zu erhöhen, ohne aber den Konsolidierungskurs mit seinen harten Sparauflagen zu verlassen, nannte der Minister insbesondere das Defizit von 2003 in Höhe von 354 Millionen €, weitere Steuerausfälle in Höhe von 80 Millionen € mehr für 2004 als bisher veranschlagt und die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für den Einsatz von EU-Geldern.