Mario Pecher
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste, dass Frau Springer erst einmal mit dem Dank arbeitet – das möchte ich auch tun: Dank an die kommunalen Aufgabenträger, an die Busfahrer, an die Straßenbahnfahrer; Dank an die Verkehrsverbünde; Dank an die Mitfahrer, an unsere Kundinnen und Kunden; Dank an diejenigen, die keine Scheiben zerkratzen und Graffiti sprühen; Dank an diejenigen, die das Material am Rollen halten.
In der Regel ist damit der substanzielle Teil bei der CDU beendet – ich möchte fortführen.
Wenn Sie aufmerksam zugehört haben, werden Sie gemerkt haben: Ein Dank fehlt: der Dank an den Minister. Den bekommt er auch von mir nicht,
weil dieser Minister nicht begriffen hat, dass für uns öffentlicher Nahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, die ein Grundnetz zur Sicherung eines Grundbedarfes an Mobilität sicherstellt und nicht ein Grundnetz nach Auslastung.
Die Regionalisierungsmittel werden nach unserer Auffassung zu 30 % fehlverwendet, und das wird uns in der Finanzdebatte vielleicht auf die Füße fallen. Da wir in diesem Bereich im Laufe der letzten Jahre
132 Millionen Euro gekürzt haben, nützt es jetzt nichts, noch einmal 20 oder 30 Millionen Euro dazuzugeben. Das ist so, als wenn Sie vorher einen Eimer herausnehmen und nachher eine Tasse hineinschütten; das ist Augenwischerei.
Natürlich wollen wir nicht, dass der Schülerverkehr, der Ausbildungsverkehr aus den Regionalisierungsmitteln finanziert, sondern originär als Landesaufgabe erkannt wird. Wir wollen die Zweckbindung der Entflechtungsmittel mit mindestens 25 % ÖPNV-Anteil festschreiben. Wir wollen einen Sachsentakt als langfristiges Ziel und einen einheitlichen Tarif. Wir wollen, dass gleiche Beförderungsbedingungen über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg in Sachsen gelten.
All das hat dieser Minister nicht hinbekommen. Auch bei der Frage, über die diskutiert worden ist – Kollege Heidan hat es als große CDU-Strategie der nächsten Jahre angebracht –, die Zweckverbände zusammenzulegen, schauen wir einmal, was dabei herauskommt. Fünf Jahre lang ist trotz finanzieller Anreize nichts passiert.
Und, ja, wir wollen eine beitragsfreie Schülerbeförderung und ein Ausbildungsticket für unsere Kinder und Jugendlichen, die in Sachsen über Verbandsgrenzen hinweg überall hinfahren und an Sport-, Bildungs-, Kunst- und Kulturangeboten teilhaben können. Das wollen wir – und das will dieser Minister nicht. Wir wollen ein Mobilitätsticket für Einkommensschwache. Wir wollen zum Beispiel Schmalspurbahnen nicht länger aus den ÖPNVMitteln finanzieren.
Wenn Herr Schreiber hier wäre, würde er sofort aufspringen und einwenden: Wovon wollen Sie das alles bezahlen?
Wir haben heute um neun Uhr im Finanzausschuss mal locker 50 Millionen Euro nach dem berühmten Umgehungsparagrafen § 11 Abs. 4 Haushaltsgesetz für die Straßensanierung in den Kommunen bereitgestellt.
Nicht, dass dagegen etwas zu sagen wäre, Herr Heidan. Erstens ist es ein Tropfen auf den heißen Stein; aber was ich damit sagen will: Das Geld ist ja vorhanden.
Warum wird es denn in diesem wichtigen Bereich gekürzt und nicht zur Verfügung gestellt?
Ich finde, dass die heutigen zwei Debatten – die Bildungsdebatte, auch wenn Sie sie nicht mehr hören können; aber auch diese Verkehrsdebatte – eines charakterisieren: Sie charakterisieren die Verlierer der letzten fünf Jahre dieser Regierungspolitik. Der Bereich Bildung und der Bereich Verkehr sind die finanziellen Verlierer dieser Koalition – und letztendlich ist der Bereich Verkehr der Verlierer dieses Ministers.
Danke schön.
Dann lege ich jetzt los.
Nein. – Danke an den Sächsische Rechnungshof auch von uns. Näheres steht dazu in unserer Rede, die wir jetzt zu Protokoll geben.
Ich möchte mich zunächst einmal beim Präsidenten des Rechnungshofes und seinem Team für die vorgelegten Berichte des Jahres 2013 bedanken.
Bereits zum dritten Mal erfolgte die Berichterstattung in zwei Bänden, wobei sich der zweite Band ausschließlich den Ergebnissen der überörtlichen Kommunalprüfung widmet.
Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung unbeschadet der Prüffeststellungen im Einzelfall eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschafts
führung für das Jahr 2011. Das klingt nach einer knappen Zwei.
Und dies hat nach unserer Ansicht verschiedene Gründe. So waren für das Haushaltsjahr 2011 Einnahmen in Höhe von 15 506 109 400 Euro geplant. Tatsächlich betrugen die Einnahmen jedoch 16 819 349 753,48 Euro. Damit waren die Einnahmen um 1 313 240 353,48 Euro höher als ursprünglich veranschlagt. Das waren 8,4 % mehr als geplant. Würde der Finanzminister nicht nach jeder Steuerschätzung zum Teil abenteuerliche Abschläge vornehmen, käme man dem Prinzip der Haushaltsklarheit auch ein Stück näher.
Leider ist es die Haushaltsklarheit, die in den vergangenen Jahren immer mehr verloren gegangen ist, und dies, obwohl der Sächsische Rechnungshof nicht müde wird, darauf hinzuweisen. Dazu würde aus Sicht meiner Fraktion beispielsweise gehören, die regionalisierten Steuerschätzungen ohne Abschläge in die Haushaltsplanung zu nehmen, so wie dies andere Bundesländer tun, die nicht unbedingt für negative Jahresergebnisse bekannt sind. Der Freistaat Bayern ist hier ein Beispiel.
Es sind zudem auch die unzähligen Rücklagen, Sondervermögen und Fonds, die nicht unbedingt zur Haushaltsklarheit beitragen, und dies ist nur ein Teil der Nebenhaushalte. Im Jahr 2011 flossen 12,9 % der Gesamtausgaben an sogenannte Nebenhaushalte und die Zahl der Sondervermögen wächst. Im Jahr 2013 kam beispielsweise der Zukunftssicherungsfonds hinzu.
Es ist mittlerweile auch für den Rechnungshof kaum noch nachzuvollziehen, wo sich Sparbüchsen befinden und wie viel Geld sich darin befindet. Ein lesbarer Gesamthaushalt ist gegenwärtig Wunschdenken. Und wenn ich vernehme, dass die Staatsregierung geplant hat, für den neuen Doppelhaushalt das Stellensoll A insoweit zu vermischen, als sich künftig dahinter sowohl befristete als auch unbefristete Stellen befinden, dann weiß ich, dass es der umfangreichen Prüfungsmitteilungen des Sächsischen Rechnungshofes auch in den kommenden Jahren bedarf, auch wenn der Haushaltsvorentwurf der schwarz-gelben Staatsregierung nie und nimmer den Charakter eines Gesetzentwurfes erlangen wird.
An einer anderen Stelle sind jedoch die Anmerkungen des Sächsischen Rechnungshofes nicht nachzuvollziehen. So merkt er an, dass steigende Steuereinnahmen den Rückgang der Solidarpaktmittel nicht ausgleichen könnten. Selbst die Staatsregierung, die nicht für den großzügigen Umgang mit Geld bekannt ist, geht davon aus, dass die steigenden Steuereinnahmen den Rückgang der Solidarpaktmittel kompensieren. Beide stellen jedoch nicht die entscheidenden Fragen: Ist ein Rückgang der Solidarpaktmittel nicht gleichzeitig mit einem Rückgang der Ausgaben verbunden? Sind die Mittel nicht zur Schließung einer sogenannten Infrastrukturlücke zu verwenden? Ist diese Lücke nicht eventuell 2020 geschlossen? An dieser Stelle werden die Sparabsichten mal wieder überkompensiert.
Die SPD-Fraktion trägt die Bemühungen mit, den Staatshaushalt zukunftsfest zu gestalten. Es muss jedoch auch weiterhin dem Parlament überlassen bleiben, welchen Weg wir diesbezüglich gehen.
Dass Politik jedoch ein Aushandlungsprozess verschiedener Interessen ist und dass in Sachsen keine Märchenschlösser gebaut werden, sieht man am Musterschülerstatus des Freistaates. Sparen allein ist jedoch keine Politik. Sparen an der falschen Stelle führt oftmals zu immensen Mehrausgaben im pflichtigen Bereich. Ich nenne an dieser Stelle als Beispiele die Kürzung der Jugendpauschale und Mehrausgaben im Bereich Hilfen zu Erziehung. Alle, die auch ein Mandat im Kreistag wahrnehmen, werden mit dieser Problematik vertraut sein.
Es ist vor allem die Ausgabenseite, die immer wieder angemahnt wird. Doch durch Sparen allein wird beispielsweise eine Steuerdeckungsquote von aktuell 63,3 % nicht steigen. Forderungen nach höheren Löhnen oder nach einem Konjunkturprogramm, die eine solche Quote steigern würden, konnte ich im Bericht allerdings nicht lesen.
Zum Abschluss möchte ich Herrn Prof. Binus und seinem Team für die geleistete Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode danken. Und natürlich wünsche ich ihm, dass er im nächsten Jahresbericht weniger Gründe für Beanstandungen vorfindet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Ausführungen von Herrn Patt haben gezeigt: Es ist normalerweise ein hochspezifisches Fachthema, und ich hätte mir gewünscht, dass wir es im Zuge von Anfragen im Ausschuss unter Fachexperten diskutiert hätten; denn wenn wir einmal ehrlich sind, dann ist das kein Thema, bei dem man politische Ideologien schlagen kann.
Wir sehen bei dem Thema Doppik durchaus Probleme, die ich auch gleich anführen werde. Vorab möchte ich noch einmal deutlich sagen: Wir als SPD-Fraktion und auch ich persönlich als Stadtrat – als neuer Stadtrat von Zwickau, worauf ich sehr stolz bin – finden Doppik richtig. Ich finde sie gut und nachvollziehbar.
Damit möchte ich den Bogen zu Herrn Patt spannen. Die Finanzsituation der sächsischen Kommunen ist nicht vom Nichtwissen der Kämmerer oder von den Begehrlichkeiten von Kämmerern oder Oberbürgermeistern geprägt. Sie ist in erster Linie von den Aufgabenübertragungen geprägt, die Bund und Land auf die Kommunen vornehmen. – Das ist das Erste. Dabei hilft und schadet auch keine Doppik.
Was in der Kommune gemacht wird – die Finanzsituation –, das entscheiden Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte. Sie legen die Bedürfnisse fest. Nun frage ich Sie einmal, Herr Patt: Wer hat bei den letzten Kommunalwahlen die Mehrheit in diesem Bereich erobert? Es sind auch Ihre Leute, die in den Gemeinden sagen, wir brauchen eine Straße, wir brauchen eine Schwimmhalle und eine Schule – und nicht nur der Kämmerer. Daher ist es natürlich hilfreich, wenn die Doppik diesen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten aller Couleur die Augen öffnet, was gewisse Begehrlichkeiten und Beschlüsse letztendlich bedeuten.
Kommen wir nun einmal zu den Fehlstellen. Ich will mich nicht lange damit aufhalten. Wir haben drei Problemkreise. Einen hat Herr Scheel bereits angesprochen: das Thema Abschreibungen. Sie haben dieses Problem elegant auf 2016 verschoben, indem Sie es in das Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderung verschoben haben. Dort haben Sie eigentlich nichts anderes getan, als die Möglichkeit eröffnet, dass die doppische Abschreibung gegen das Eigenkapital gebucht werden kann. Das kann man im Übrigen auch zum Sankt-Nimmerleins-Tag tun. Das tun manche westdeutschen Kommunen auch heute; denn ich weiß nicht, wer mir die Frage beantworten kann: Was passiert, wenn das Eigenkapital einer Kommune negativ wird? – Das kann ich Ihnen sagen: nichts, gar nichts. Sie umgehen das Thema Abschreibungen nur; denn es bindet liquide Mittel.
Ich möchte das an einem praktikablen Beispiel festmachen. Sie binden in der Abschreibung Mittel für eine Schule. Woher wissen Sie denn, dass Sie diese Schule in 20 Jahren sanieren oder neu bauen wollen?
Oder Sie binden vielleicht auch Mittel, sagen wir einmal, im Bereich einer Sporthalle, können aber nicht sagen, ob Sie diese in 20 oder 25 Jahren wirklich sanieren oder neu bauen wollen oder ob Sie sie noch brauchen, Stichwort: demografische Entwicklung. Von daher ist das Thema Abschreibungen natürlich etwas komplex. Ich spreche dabei gar nicht von dem Bereich Kunst und Kultur. – Das ist das eine.
Das andere ist: Wenn Sie diese Abschreibungen auf der kommunalen Seite vornehmen, dann wissen Sie, dass Sie die Fördermittel über die Sonderposten ausbuchen, also das Fördergeld vom Land nicht in die Abschreibung bringen. Sie können aber in 20 Jahren eine Schule nicht nur mit 50 % kommunalem Geld bauen, dann brauchen Sie im Zweifelsfall wieder Fördermittel. Es müsste eigentlich auch dort wirken, wo dieser Sonderposten auf
Landesebene abgeschrieben wird, sprich: Rücklagen gebildet werden.
Das nächste Thema, das wichtig ist und eine Rolle spielt, auch was die Vergleichbarkeit betrifft, und in die Richtung geht, wie man die Doppik – ich sage einmal – aktualisieren will, sind die Eröffnungsbilanzen. Dort haben Sie ebenfalls wieder zwei Möglichkeiten: Sie können sich eine Eröffnungsbilanz armrechnen. Das bedeutet, Sie können viel auf Instandsetzung buchen. Dafür brauchen Sie keine Abschreibungen bilden. Sie können sich aber auch reichrechnen. Dann müssen Sie Abschreibungen bilden, aber Sie können gegen sehr viel Eigenkapital buchen. Es gibt also sehr viele Möglichkeiten. In diesem Spagat stehen auch die Kommunen, und die Vergleichbarkeit dazu muss man herstellen. Daher müssen wir abwarten.
Was ich jedoch vermisse, ist, warum der Antrag abgelehnt wird. Ich muss einmal lobend erwähnen – das gehört auch dazu –: Ich finde die Antwort der Staatsregierung zur jetzigen Situation, zu diesem Antrag sach- und fachgerecht, und ich finde sie gut. Aber es steht nicht drin, warum bestimmte Fragen nicht beantwortet wurden. Bei den Statusfragen, die mit aufgeführt sind, hätte man durchaus sagen können, dass man sie beantwortet. Im Zweifelsfall hätte ich zumindest die Brücke gebaut und gesagt: Okay, wir werden zu bestimmten Teilen dieser Fragestellung im nächsten Ausschuss informieren. Damit hätte man das Thema erschlagen. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Argumentation, die mein Kollege Michel hier gebracht hat, hätte man, nehme ich an, vor 30 Jahren eins zu eins auf das Thema Datenschutz beziehen können.
Ich glaube, dass man es sich damit zu einfach macht.
Gleichstellung bezieht sich nicht nur auf Frauen, sondern auf beide Seiten. Auch im Bereich des Haushalts oder, ich sage einmal, im Bereich der Bereitstellung von Finanzen ist es wert, das Thema Gleichstellung stärker in den Blick zu nehmen. Ich kann vielleicht an das letzte Beispiel anknüpfen, wie man die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für die Gleichstellung besser einsetzen kann. Ich glaube, das geht, indem man zum Beispiel im Bereich der Jugendfeuerwehr die Einbeziehung junger Mädchen stärker fördert. Das wäre ein Beispiel, wie man die Mittel auch in Richtung Gleichstellung verwenden kann, sodass wir das eine tun, ohne das andere zu lassen, da wir in diesem Bereich dringend Nachwuchs brauchen und insbesondere eine stärkere Einbindung junger Mädchen.
Ich möchte nicht lange drum herumreden. Sie haben es selbst gesagt. Wir haben bereits im Ausschuss einen Antrag eingebracht. Wir glauben, dass man bei diesem Thema, wenn man es vernünftig und mit einer gewissen Behutsamkeit angeht, durchaus analysieren kann, wie finanzielle Ressourcen im Bereich der Gleichstellung
wirken und wie sie vielleicht besser und effizienter wirken können. Von daher ist es, glaube ich, nicht verwunderlich, dass wir diesem Antrag zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das „Kollegen“ geht mir nach dieser Geschichte etwas schwerer über die Lippen. Ich sage es einmal so: Im Schacht, in der Hauptmechanik oder auf dem Bau wird derjenige, der einen kleinlichen Vorteil zu erlangen versucht oder verschleiern will, dass er Mist gebaut hat, schlichtweg „Kameradenschwein“ genannt.
Genauso, fühle ich, ist es hier. Wie sich mancher von der Koalition damit fühlt, kann jeder mit sich selbst ausmachen. Genau diesen Dissens, der jetzt hier aufgemacht wird – diese Überfrachtung und dieser ganze Blödsinn, den der Kollege von der Linksfraktion hier dargelegt hat –, hätte man ja in einer Anhörung klären können. Der Deal war aber, um Zeit zu sparen und schnell und effektiv zu arbeiten, auf die Anhörung zu verzichten.
Ich bin ein Mensch, der Kollegen Face zu Face begegnet und sagt: Machen wir es so, ich verlasse mich darauf. Die Zusage war, es wird eins zu eins eingearbeitet.
Ich habe mir gedacht, das kann ja nicht so schwer sein. Es ist ja auch ein technischer Vorgang, der unbestritten ist, der unstrittig war. Deswegen haben alle gesagt, wir brauchen keine Anhörung.
Dann kommt diese Ausschusssitzung. Ich unterstelle Ihnen nicht einmal, dass Sie das absichtlich getan haben. Die politische Wertung, was Ihnen der Artikel 94 wert ist, zeigt ja das Ergebnis, was Sie gemacht haben; das sei jetzt einmal dahingestellt. Es steht mir auch gut zu, es zu bewerten und ad acta zu legen. Aber dann werden Sie im Ausschuss darauf angesprochen: Wir hatten einen Deal, wir haben zugesagt, wir haben das Verfahren vereinfacht, es ist ein rein technischer Vorgang.
Was stört euch daran, jetzt das hineinzubringen, was von dem restlichen Artikel 94 so und so schon drinsteht, auch mit gutem Grund? Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist drin im Abs. 2 und im Abs. 7 ist die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit drin. Sie hätten es sich aussuchen können, ob Sie es unter Abs. 2 und Abs. 7 hineinstellen können, was im Artikel 94 – und ich bin weiß Gott kein Verfassungsrechtler – zwingend mit dem „sowie“, mit diesen zwei Themen, der soziale Ausgleich gekoppelt wurde – für mich damit als Finanzer in einer Einheit zu
betrachten ist –: gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Sparsamkeit, sozialer Ausgleich. Es wäre recht und billig gewesen, dies in der Eins-zu-eins-Umsetzung mit einzuarbeiten. Es wäre eine ganz kleine Übung gewesen.
Herr Schmalfuß, es wurde der Koalition von der Linksfraktion nahegelegt: Macht jetzt einen Änderungsantrag, dann ist das Thema durch. Deswegen wurde auch eine Auszeit gemacht. Man war aber in dieser Auszeit scheinbar nicht in der Lage, einen Fehler einzugestehen oder die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Für mich ist das zum einen menschlich enttäuschend, und es hat zum anderen auch Auswirkungen auf meine Arbeit. Ich sage Ihnen ganz deutlich: So etwas passiert nicht noch einmal und man sieht sich immer zweimal im Leben.
Deswegen lehnen wir das auch ab.
Danke.
Ja, ich möchte von dem Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.
Herr Michel, ich muss Folgendes sagen: Es widert mich ein wenig an, wie Sie sich hier drehen und winden und die Tatsachen verdrehen.
Erstens waren wir ein verlässlicher und fairer Verhandlungspartner. Wir haben dieser Verfassungsänderung zugestimmt. Wir brauchen uns von Ihnen oder von Ihrer Fraktion keinen innerparteilichen oder sonstigen Blödsinn vorwerfen zu lassen.
Zweitens muss ich noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen: Es handelte sich um einen Deal, weil noch eine
andere Anhörung bei den LINKEN in der Pipeline war. Wir hätten auch noch eine dritte Anhörung durchführen können. Der Deal bestand darin, das Verfahren abzukürzen, damit Sie in der Lage sind, den Entwurf heute verabschieden zu können. Sie haben uns gelinkt. Sie haben Ihre Kollegen betrogen.
Das ist der Sachverhalt. Vielleicht sind Sie aber auch zu arrogant und dumm, einen simplen Fehler einzugestehen. Das gesamte Verfahren ist eine Katastrophe für die Demokratie und den Parlamentarismus. So kann man nicht miteinander umgehen; simples Kameradenschwein. Sie sollten sich schämen.
Recht herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit unserer Argumentation dem treu bleiben, was wir schon im Ausschuss gesagt haben, und wir fühlen uns auch im Ergebnis der Anhörung bestätigt: Man kann das machen. Über die Inhalte braucht man auch nicht zu diskutieren. Es ist klar, dass das alles sinnhaft ist. Aber es gibt eigentlich keinen Grund dafür, warum man es macht; denn wir stehen vor der Einbringung eines neuen Doppelhaushaltes 2015/2016 in knapp fünf Monaten – im Übrigen genau die Laufzeit dieses Gesetzes. Deshalb, sage ich einmal, ist dieses Gesetz weder Zukunft noch Sicherung;
denn alles, was drinsteht, wäre im Zuge eines Doppelhaushaltes zu verankern.
Ich hatte bei dem Thema Steuermehreinnahmen schon einmal versucht, es der Koalition nahezubringen, insbesondere den Fachpolitikern: Der Vorteil eines Gesetzesvorhabens Doppelhaushalt ist der, dass man im Gesamtkontext der Ausgaben und Einnahmen bewerten kann, wofür man Mittel einsetzt. Was wir hier tun, ist ein – Herr Scheel nannte das Beispiel bereits: die Universitätskliniken – punktuelles Herausgreifen von Themen, die erst einmal grundsätzlich unstrittig sind. Dort werden Millionenbeträge verankert, die aber vollkommen losgelöst von jedweder gesamten, komplexen Betrachtung des Staatshaushaltes des Freistaates Sachsen bewertet und – ich behaupte das nochmals – in den Fachgremien der Koali
tion, auch bereichsübergreifend, überhaupt nicht diskutiert werden. Es wird einfach festgelegt.
Dazu kommt, dass wir hier wieder einen klassischen Nebenhaushalt schaffen. Das hat auch der Rechnungshof eindeutig in der Anhörung eingeräumt. Er sagte, man brauche ihn überhaupt nicht. Es ist wieder einer der – ich habe jetzt die Zahl nicht im Kopf – 23 oder 27, ich weiß nicht, wie vielen Nebenhaushalte, die der Freistaat mittlerweile aufgebaut hat, den wir hier klassischerweise schaffen, und aus unserer Sicht vollkommen überflüssig. Es könnte alles im Zuge des jetzigen Haushalts abgebildet werden.
Die Themen sind unstrittig. Über die Höhe kann man natürlich streiten: zu viel, zu wenig, zeitliche Streckung – ja oder nein; kurz, komprimiert, wie bei den Universitätskliniken, sofort abfinanziert. Das kann man alles diskutieren. Das könnte man alles in diesem Gesamtkontext Haushalt machen.
Wir werden dieses Gesetz ablehnen; denn für uns bleibt Nonsens Nonsens, auch wenn er in diesem Fall keinen Schaden anrichtet.
Vielleicht noch ein Wort zur Debattenkultur. Gestern hat sich Herr Schreiber, der Kinnmuskelspanner, hier hingestellt und zum Thema Schulsozialarbeit gesagt: Wir werden doch nicht 80 Millionen Euro binden, wenn wir jetzt den nächsten Doppelhaushalt vor der Tür haben. Dort kann man das beraten. Ich könnte ja nachvollziehen, wenn man sagt: Okay, inhaltlich wollen wir das bei der Schulsozialarbeit nicht. Darüber kann man sich streiten. Das ist ein Argument. Aber gestern hier zu behaupten, wir werden nicht 80 Millionen Euro binden, und jetzt haben wir die Ausschussberatungen... Was machen Sie mit diesem Gesetz? Sie machen haargenau dasselbe, und das ist die banale Dreistigkeit dieser Argumentation, die sich im Übrigen in dieser Legislaturperiode immer mehr verstärkt: dass es genommen wird, wie es gerade in der Argumentation gebraucht wird. Wenn Sie das selbst machen, dann halten Sie doch bei anderen Sachen die Klappe und werfen Sie nicht den anderen vor, sie würden das tun, obwohl es in der gestrigen Debatte überhaupt nicht der Fall gewesen ist. Das ist einfach widerlich.
Dabei kann man es auch bei diesem kurzen Gesetz belassen. Es ist überflüssig. Man kann es machen. Man kann rechtlich nicht dagegen vorgehen. Machen Sie es – Sie werden es auch tun –, und ich sage Ihnen eines: Wenn wir in die Situation kommen, im Rahmen des Doppelhaushaltes ein Wörtchen mitreden zu können, dann werden wir das wieder einkassieren. Das sei Ihnen versprochen.
Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss man sich wirklich schämen, dass man hier vorn Reden zu Anträgen halten muss und dafür noch Diät bekommt. Jedenfalls geht es mir zurzeit so.
Dieser Antrag ist wie die simple Frage, die der Kellner stellt: Wie wollen Sie das Ei? Weich oder hart? – Ich will aber gar kein Ei. So ist dann auch die Situation in der Koalition in Berlin: Zurzeit will keiner dieses Ei. Ich
kenne auch das Thema in Sachsen gar nicht, und ich möchte zu diesem Antrag nicht so ausführlich Stellung nehmen. Das hat der Kollege sehr gut gemacht. Ich möchte nur zwei Gesichtspunkte nennen: einen, was man jetzt überhaupt tun könnte, und einen, wie man aus der Sicht des Autofahrers argumentiert. Ich fahre sehr gern Auto. Ich gebe auch zu, ich fahre schnell Auto. Ich habe aber auch nur einen Punkt.
Manchmal sagt man dazu auch, man hat Glück gehabt. Zum Stichwort „dynamische, situationsangepasste Verkehrssteuerung“ frage ich mich: Wo haben Sie denn in den letzten fünf Jahren irgendwelche gebaut? Das hätten Sie doch die ganze Zeit tun können. Ich kenne auch keinen Haushaltstitel, in dem eingestellt ist, dass irgendetwas getan worden wäre.
Ich kenne in den letzten fünf Jahren nirgendwo eines, das Sie auf der Autobahn aufgestellt hätten. Nun muss ich einmal sagen: Sie Autobahnkoalitionszwerge sprechen hier über 4,5 % des deutschen Autobahnnetzes, das Sie in überbordender Bürokratie zu drei Vierteln auch noch in der Geschwindigkeit reglementiert haben. Wo gibt es denn auf Sachsens Autobahnen freie Fahrt für freie Bürger? Wenn ich auf der A 4 Gas gebe, dann muss ich so schnell wieder bremsen, weil das nächste Tempolimit kommt, dass die hinter mir Fahrenden fast ein Schleudertrauma bekommen. So ist doch die Situation.
Ich mache Ihnen das einmal an einigen Beispielen fest. Sie starten auf der A 72, kommen mit freier Geschwindigkeit vor Chemnitz auf 130 km/h. Dann kommen Sie auf 100. Da steht immer der schöne Blitzer.
Dann kommen Sie auf 130, dann wird aufgehoben. Dann kommen Sie auf 100, dann wird wieder aufgehoben. Dann kommen Sie bei Auerswalde auf 130, dann wird wieder aufgehoben, und dann haben Sie vor Hainichen wieder 130. Zwischendrin haben Sie in Glösa und bei Hainichen auch noch mal Blitzer stehen. Das ist die Situation auf der A 4, wo ich jeden Tag langfahre, und da sprechen Sie von freier Fahrt für freie Bürger. So einen Nonsens habe ich überhaupt noch nicht gehört.
Noch einmal: Wir sprechen über 5 % des deutschen Autobahnnetzes, wo Sie, wie Frau Kollegin Springer sagte, harte Daten recherchieren wollen, wo ohne Tempolimit, mit Tempolimit bzw. mit beeinflussbarem Tempolimit Unfälle passieren – bei 5 % des deutschen Autobahnnetzes! Dabei ist die Frage, was Sie überhaupt unter Tempolimit verstehen. Verstehen Sie ein reguläres Tempolimit, welches wir ja eigentlich auf sächsischen Auto
bahnen nicht haben, oder meinen Sie die vielen Geschwindigkeitseinschränkungen wegen Baustellen usw.? Manchmal kann man auch gar nicht mehr erkennen, wo die Geschwindigkeitseinschränkungen herrühren. Was meinen Sie eigentlich damit?
Die schönste Sache, die ich erlebt habe, muss ich auch noch nennen. Das war nach der Flut auf der A 4 in Chemnitz. Die Strecke war freigegeben. Über Nacht wird plötzlich ein Schild mit einer 100 hingestellt und parallel dazu sofort ein Blitzer.
Mir wäre es lieber, Sie würden einen Antrag stellen, wie das Füllen der Staatskasse zulasten der Autofahrer aufhört. Das wäre einmal ein schöner FDP-Antrag, dem ich gern zustimmen würde. Diesen Nonsens kann man nur ablehnen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Um es kurz zu machen: Wir halten den Antrag für überflüssig und damit auch für unschädlich. Damit kann ich auch das Abstimmungsverhalten vorwegnehmen: Wir werden uns enthalten, und zwar kurz gesagt aus zwei, drei Gründen.
Erstens impliziert der Antrag, dass es ein Recht auf Förderung gibt. Dem ist natürlich nicht so. Jede Förderrichtlinie und jeder Haushalt stehen auch unter dem Finanzierungsvorbehalt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob ein Programm überzeichnet ist durch Anträge oder unterzeichnet ist durch fehlende Finanzierungsmittel. Dafür müsste man gesondert eine Lösung finden.
Aber, was unser Hauptgrund ist: Wir haben immer wieder gesagt, wir haben so viele Liquiditätsüberschüsse im Liquiditätsmanagement des Freistaates Sachsen. Wir fahren praktisch jedes Jahr mit fast 2 Milliarden im Cashflow, wo wir Kreditermächtigung überhaupt nicht nutzen. Es wäre also kein Problem, wenn es jetzt verzögerte Zuzahlungen geben würde, obwohl es Systeme der Abschläge und der Vorschüsse schon gibt. Es wäre überhaupt kein Problem, dort entsprechend unserem Haushaltsgesetz, welches wir beschlossen haben, zwischenzufinanzieren. Wir persönlich halten an diesem Punkt zumindest die Exekutive nun wirklich für nicht so blöd, den eigenen Haushalt zu torpedieren, den Sie hier mit Mehrheit in der Koalition beschlossen haben. Von daher halten wir diesen Antrag für überflüssig und werden uns der Stimme enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dank an unsere Feuerwehren für die Unterstützung bei der Gefahrenabwehr wurde, denke ich, hier hervorgehoben. Wir schließen uns dem gerne an. Wir möchten einen weiteren Dank loswerden, und zwar in Richtung der Solidarleistung der Bundesländer, die diesen nationalen Aufbaufonds möglich machen und Sachsen ermöglichen, daraus netto
1,7 Milliarden Euro für die Schadensbeseitigung zu nutzen.
Ich erinnere an die Diskussion, wie oft hier auf NRW gezeigt wird, das Schuldenmacherland, das allein über 800 Millionen Euro in diesen Fonds eingezahlt hat.
Damit komme ich dazu, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, und zwar geht es um ein Bild. Ich vergleiche Sachsen jetzt einmal mit einem Sozialhilfeempfänger, einem Hartz-IV-Empfänger oder einem Bürger mit der ergänzenden Hilfe zum Leben. Wir beantragen Zuschuss zur Reparatur einer Waschmaschine. Dann bezahlen wir bei Saturn cash. Wir lassen uns Geld geben und bezahlen bei Saturn cash – 232 Millionen Euro. Ich halte das für ein fatales Bild in Richtung der Länderfinanzausgleichsverhandlungen, in Richtung der Verhandlungen zu den Regionalisierungsmitteln 2015 und auch insgesamt in Richtung der Verteilkämpfe zwischen Bund und Ländern, wie das mit den Finanzierungen weitergeht.
Es treibt uns um, dass wir hier Geld auf einen Schlag einzahlen, obwohl wir dies in moderaten Raten von zehn oder elf Millionen Euro über zehn oder zwanzig Jahre abfinanzieren könnten und andere es müssen, weil sie es nicht haben, aber trotzdem diese Solidarleistung bringen wollen.
Des Weiteren treibt uns um: Nächstes Jahr im Juli/August werden wir den Entwurf der Haushaltsaufstellung bekommen. Wenn man über 232 Millionen Euro redet, finde ich, dass es gut wäre, wenn es im Zuge einer Gesamtabwägung unseres Staatshaushaltes gemacht würde, wo wir Geld einsetzen, wann wir Geld einsetzen, wofür und wie lange. Dort wäre normalerweise die Prioritätenerwägung. Ich komme zu einem späteren Tagesordnungspunkt darauf zurück.
Wir haben also unser Problem damit, dass dieser Fonds jetzt in einem sehr schnellen Verfahren geschaffen und dort sofort Geld in dieser Größenordnung hineingelegt
wird. Wir halten es nicht für gut. Parallel dazu gibt es natürlich Bedenken des Rechnungshofes. Er sagt zwar, gegen diese Art habe er nichts, aber man muss daran erinnern: Wir haben mittlerweile mehr als 20 Sondervermögen im Freistaat Sachsen. Wir schaffen wieder eines. Es wäre angezeigt gewesen, darüber nachzudenken, das Parlament als Budgetgesetzgeber in die Gesamtabschätzung einzubeziehen. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss schon viele außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochen. Der Bewilligung von Mitteln zur Beseitigung der Flutschäden hätte das keinen Abbruch getan. Von daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr einfach machen. Wir sind etwas anderer Meinung und werden dem Gesetz nicht zustimmen; wir werden uns der Stimme enthalten. Ich habe das auch schon im Ausschuss begründet.
Natürlich, Herr Patt, ist es zu wenig, das ist vollkommen klar. 20 Millionen Euro aufs Land verteilt sind uns schlichtweg zu wenig.
Außerdem gibt es noch ein Problem, das wir im Ausschuss angesprochen haben. Es ist falsch, was Sie sagen: dass die Mittel einfach übertragen werden können, denn das gilt nur für angefangene Projekte. Das heißt, diejenigen, die sehr angespannt sind in der Abarbeitung von Flutschäden – permanente Überlastung der Bauämter etc., insbesondere auf der Kreisebene, auch bei den kreisfreien Städten –, haben das Problem, dass das Geld 2015 verfällt, wenn sie nicht in der Lage sind, die Projekte rechtzeitig anzufangen. Das ist Fakt und das ist ein Grund für uns, dass wir dem nicht zustimmen können.
Der Finanzierungssaldo der sächsischen Kommunen beträgt 2012 minus 117 Millionen Euro. Deshalb, muss ich deutlich sagen, sind 20 Millionen Euro einfach lächerlich.
Insbesondere in Richtung der Kreisebene machen Sie Folgendes: Sie geben einem chronisch Unterernährten keine Nahrung, mit der Sie ihn aufpäppeln würden; Sie geben ihm Geld für Werkzeuge, damit er weiterarbeiten kann, und das ist auf Dauer keine Lösung.
Deswegen lehnen wir das Gesetz ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Forderung des Nachtragshaushaltes werde ich nicht so sehr die für mich typische direkte Ansprache wählen, sondern versuchen, in diesem Bereich etwas Nachdenklichkeit zu erzeugen.
Ob das gelingt, werden wir sehen, aber zumindest ist doch der Versuch löblich.
Wir haben also im Jahr 2011 840 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, im Jahr 2012 1,2 Milliarden Euro. Wir werden im Jahr 2013 voraussichtlich circa 424 Millionen Euro Steuermehreinnahmen haben und für 2014 sind round about 620 Millionen Euro prognostiziert.
Das sind, wenn man es für die zwei Doppelhaushalte zusammenfasst, rund 3,2 Milliarden Euro. Nun ist das an und für sich nicht schlecht und deshalb möchte ich einen kleinen Exkurs in das Thema Haushaltsaufstellung machen.
Die Fachexperten der Koalition und natürlich auch der Opposition sitzen in ihren jeweiligen Arbeitskreisen. Sie wägen ab im Kontext eines Aufstellungsverfahrens, fachlich erst einmal in ihrem Arbeitskreis – ob es Herr Schiemann bei Verfassung und Recht ist oder Herr Krauß bei Soziales – und schauen, wo sie ihre Schwerpunkte legen. Man streitet dort über 20 000 Euro – vielleicht auch mal über 20 Millionen Euro –; es ist ein sehr komplexes Vorgehen. Dann stimmt man das in der Regel mit dem Koalitionspartner ab – ich habe das Verfahren auch lange genug gemacht – und geht in den FinanzArbeitskreis, wo das Finanzministerium dann versucht, die ganze Angelegenheit – ich drücke es einmal vornehm aus – zu ordnen.
Ausgangspunkt dieses ganzen Verfahrens, das Monate in Anspruch nimmt, ist der Rahmen, den das Finanzministerium vorgibt – der Einnahmenrahmen auf der Grundlage der Steuerschätzung. Das Finanzministerium sagt immer, das seien Schätzungen. Dann werden die berühmten Abschläge vorgenommen. Der Rechnungshof hat vor Jahren schon dargelegt, dass sich die Möglichkeiten der Politik im Rahmen des Haushalts bei circa 5 % bewegen.
Das passiert in einem hochkomplexen Verfahren mit Abschluss im Plenum in Auseinandersetzung mit der Opposition. Wenn ich die 3,2 Milliarden Euro über zwei Doppelhaushalte ziehe, dann sind das rund 800 Millionen Euro durchschnittlich pro Jahr, die in dieser komplizierten Abwägung keine Rolle spielen. Nun sind die 800 Millionen Euro auch wieder 5 %; das klingt nicht viel. Wenn ich aber den Fokus verschiebe und sage, im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren haben Sie in den Arbeitskreisen eine Summe von 500 bis 700 Millionen Euro, die Sie gestalten können, dann reden wir schon über 50 %, die uns im Parlament von der Gestaltung her entzogen sind.
Ich gebe zu bedenken, dass diese Summen dann nur noch über das Finanzministerium, vielleicht in Abstimmung mit dem Finanzarbeitskreis, über Ermächtigungen im Haushaltsgesetz – der berühmte § 11 – oder die Sächsische Haushaltsordnung verteilt werden. An der Stelle frage ich die Vorsitzenden der Arbeitskreise, die Fachpolitiker der Union, der Koalition, ob sie im Sozial-, Innen- oder Hochschularbeitskreis in den letzten Jahren gefragt worden sind, was mit Steuermehreinnahmen zu passieren hat.
Sie sind informiert worden. Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt damit auseinandergesetzt, ob Sie Zugriff auf die Steuereinnahmen haben.
Ein bisschen Ehrlichkeit sollten Sie schon bei der ganzen Angelegenheit walten lassen.
Im Zweifelsfall sind Sie informiert worden.
50 % des gesamten politischen Gestaltungsrahmens gehen quasi am Parlament vorbei. Schauen wir uns an, wie der Freistaat dasteht. Häufig wird das Szenario entwickelt, uns gehe es ganz schlecht. Im Übrigen hat der Rechnungshof ausgewiesen, dass wir diese Überschüsse seit 2006 haben und die berühmt-berüchtigten Abschläge haben zu keinem Zeitpunkt gegriffen, weil die Steuerschätzung schon Jahre vorher dokumentiert hat, was eingetreten ist. Man kann das exemplarisch am Haushaltsansatz von 2013 festmachen. Bereits die November
Steuerschätzung von 2011 hat 300 Millionen Euro Überschuss ermittelt und jetzt sind 424 Millionen Euro ausgewiesen. Abschläge träten also in dem Sinne gar nicht ein.
Nun schauen wir uns an, wie der Freistaat dasteht. Wir haben mit Abschluss 2011 17 Milliarden Euro Finanzvermögen, da ist das Anlagevermögen gar nicht mitgerechnet. Demgegenüber stehen 14 Milliarden Euro an Verpflichtungen. Das Thema implizite Schulden lasse ich mal beiseite und sage später noch etwas dazu. Das heißt, wir haben jetzt bereits einen Vermögensüberschuss von 3 Milliarden Euro. Wir werden 2020 keine Kapitalmarktschulden mehr bezahlen, weil bis 2020 die Eigenanlagen des Freistaates die Kapitalmarktschulden überschreiten. Wir können bereits ab 2020 aus den eingesparten Zinsen gegebenenfalls Pensionslasten finanzieren.
Zu den impliziten Schulden, die immer wie eine Monstranz vorangetragen werden, meine ich, meine Damen und Herren, dass es schier unmöglich ist, dass die jetzigen und zukünftigen Pensionäre des Freistaates Sachsen in einem Jahr kommen und sagen, wir wollen unsere Pensionsverpflichtungen für die nächsten 30 Jahre haben. Das ist Unfug. Deshalb ist die bilanzielle Ausweisung dessen auch keine Verschuldung des Freistaates im Sinne des Finanzmanagements.
Warum erzähle ich Ihnen das alles? Ich denke, wir haben mittlerweile ein Problem, wie wir als Haushaltsgesetzgeber damit umgehen; denn auch die weiteren Steuerschätzungen – im Übrigen auch das Ifo-Gutachten – weisen aus, wo die Entwicklung hingeht, nämlich dass Steuermehreinnahmen auftreten. Es kann doch nicht ernsthaft so sein, dass diese Mittel mit 50-prozentiger Gestaltungshoheit permanent am Parlament vorbeidiskutiert werden.
Das mache ich an einem Beispiel fest. In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ging es um 232 Millionen Euro im Fluthilfefonds. Sie haben vor, 70 Millionen Euro in einen Zukunftsfonds zu packen. Des Weiteren geht es um 20 Millionen Euro Infrastrukturpauschale, die FAG-Rücklage gar nicht gerechnet. Das bedeutet 500 Millionen Euro in einer Stunde ohne Parlamentsbeteiligung, ohne Öffentlichkeit. Das machen wir jetzt schon das dritte Jahr so. Wir wollen versuchen, diesen Zustand mit einem Nachtragshaushalt endlich einmal zu durchbrechen, damit man sich mit dem Thema wieder einmal beschäftigt. Das Geld in Rücklagen zu packen ist ja okay, das macht Bayern zum Beispiel auch, und dem Haushaltsgesetzgeber mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes oder gegebenenfalls eines Nachtragshaushaltes die Möglichkeit zu geben, in der Gesamtabwägung zu diskutieren, wie dieses Geld eingesetzt wird.
Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss jetzt beschlossen, 170 Millionen Euro für zwei Universitätskliniken auszugeben. Nun stellen Sie sich vor, in der Haushaltsaufstellung wäre die Forderung gekommen, diese 170 Millionen Euro sofort abzufinanzieren, dann hätten Sie sich in den Facharbeitskreisen im Gesamtkontext eines 16-Milliarden-Euro-Haushaltes zunächst erbittert
auseinandergesetzt, ob das notwendig ist und in dieser Eile und dem Umfang passieren soll. Dann hätten Sie abgewogen, ob wir bei den Lehrern, der Bildung, den Kitas, bei der Verkehrsinfrastruktur oder den Kommunalfinanzen nicht auch Prioritäten haben. Über diese 170 Millionen Euro hat ein Ausschuss entschieden! Ein Arbeitskreis! Der Finanzarbeitskreis hat darüber entschieden.
Ich denke, dass das auf Dauer kein haltbarer Zustand ist. Natürlich verbinden wir mit diesem Nachtragshaushalt auch die Ausfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft schon zum nächsten Schuljahr 2014/15. Hier hätten Sie genauso die Priorität setzen und aus Steuermehreinnahmen Mittel entnehmen können, weil Sie die Mittel mit Verfassungsurteil ab 2015/16 einstellen müssen.
Aber damit setzen Sie sich ja gar nicht auseinander. Sie bekommen wie von einem Monarchen serviert, was mit den Steuermehreinnahmen zu machen ist. Kein Mensch beschäftigt sich mehr damit. Sie nehmen das so hin. Es ist gut, dass das einmal thematisiert wird. Wir haben zum Beispiel in den Nachtragshaushalt die Schülerbeförderung geschrieben und es gibt mit Sicherheit noch viele andere Ansätze der Gesamtabwägung, die im Zuge eines Nachtragshaushaltes in Sachsen geklärt werden müssten.
Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Michel, wir möchten doch bei der Ehrlichkeit bleiben. Würden Sie mir zustimmen, dass die Steuermehreinnahmen der Haushalte 2011/2012 in Höhe von rund 2 Milliarden Euro – Abschläge hin oder her – eine Tatsache sind? Das sind die Iststände der Haushaltsabschlüsse. Würden Sie mir zustimmen, dass
zumindest die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass das Haushaltsjahr 2013, welches in 14 Tagen zu Ende ist, und die November-Steuerschätzung ein Plus von 424 Millionen Euro ausweist, in dieser Größe – Abschläge hin oder her – abschließen wird?
Waren das zu viele Zahlen? Ich kann die Fragen auch einzeln stellen.
Sie werden doch einem Parlamentarier nicht unterstellen, dass er falsche Zahlen nennt.
Frau Präsidentin, keine Sorge, ich möchte das nicht ausdehnen. Ich werde mir dafür das Schlusswort sparen. Aber ich möchte doch die Gelegenheit nutzen.
Herr Michel, ein kleines bisschen Ehrlichkeit untereinander als Politiker im Umgang mit der gleichen Materie gehört schon dazu. In unserem Antrag steht – darauf komme ich als Erstes –: „Ein Nachtragshaushaltsplanentwurf, um die Auswirkungen der November-Steuerschätzung zu etatisieren.“ Es handelt sich also um einen Antrag. In einen Antrag schreibt man das, was man politisch gern möchte. Man kann doch nicht sagen, dass das gesetzestechnisch genau so ausgestaltet werden sollte. Wenn ich da Ihre Anträge auseinandernehmen würde, würde ich haufenweise Stellen finden, wo Sie einfach nur formuliert haben, was Sie gern möchten.
Es ist doch vollkommen konsequent zu sagen: Wir möchten hier bitte beschließen, ein Gesetzgebungsverfahren zu machen, nämlich einen Nachtragshaushalt. In diesem Gesetzgebungsverfahren werden dann die Feinheiten des Gesetzes herausgearbeitet. Das zum Ersten.
Zum Zweiten noch einmal: Die Zahlen für die Jahre 2011 und 2012 stehen fest. Das sind Abschlüsse. Da hat kein Abschlag in irgendeiner Weise gewirkt. Eine Wirkung ist lediglich, dass die Mehreinnahmen noch höher waren. Das ist eine Tatsache. Ich kann das auch mit dem Hinweis untersetzen, dass schon seit Jahren immer die Steuerschätzung des Vorjahres genau diesen Trend ausgewiesen hat. Es ist dann immer mehr herausgekommen. Deshalb darf man, denke ich, auch sagen, dass für 2013 zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass zum Jahresabschluss genau das eintritt, vielleicht sogar noch eine Schippe drauf.
Jetzt zu Frau Hermenau und ihrem Hinweis, die Zahlen für 2014 einzupreisen: Man macht bei jeder Haushaltsaufstellung auf der Grundlage einer Schätzung – da ist noch nicht ein Euro geflossen – ein Verteilungsverfahren.
Das spielt doch keine Rolle! Sie machen einen Nachtragshaushalt! Sie müssen doch wissen, wovon Sie reden!
Das sieht aber leider nicht so aus. Das muss man Ihnen deutlich sagen.
Das heißt, es geht darum, genau diesen Parlamentsgestaltungsspielraum wieder herzustellen, der durch das ständige Eingrenzen mit Abschlägen, mit den Schätzzahlen bei der Haushaltsaufstellung um bis zu 50, 60 % reduziert wird, sodass Sie nicht die Möglichkeit haben, in der
Gesamtabwägung eines 16-Milliarden-Euro-Haushalts pro Jahr Prioritäten zu setzen. Diese Möglichkeit wird Ihnen zu 50, 60 % entzogen. Das ist eine Tatsache. Das wollen wir mit einem Nachtragshaushalt endlich einmal durchbrechen.
Frau Hermenau, so viel vielleicht zu dem Thema, was mit dem Haushalt überhaupt passiert.
Zu dem Thema Flut, Herr Michel: 6. Dezember ist richtig. Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass heute hier dieses Gesetz beschlossen wird. Aber Sie können uns doch nicht unterstellen, dass wir von Haus aus, wenn wir Anträge schreiben, davon ausgehen, dass diese Anträge immer durchgehen. Das ist doch Nonsens. Was haben Sie für einen Begriff von Parlamentarismus? Das heißt, als wir diesen Antrag geschrieben haben, war überhaupt noch nicht abzusehen, dass Sie das Thema Flut im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens hier letztlich durchkriegen. Im Gegenteil, ich habe selbst den Finanzminister im Finanzausschuss noch dazu gefragt – das können Sie im Protokoll nachlesen –, wann haushaltstechnisch die ganzen Üpls, Apls und Verpflichtungsermächtigungen eingearbeitet werden. Die Antwort war: „mit der nächsten Haushaltsaufstellung“. Da war noch nicht von einem Fonds die Rede. Uns zu unterstellen, dass wir da irgendwie zu spät gekommen sind oder nicht aufgepasst haben, ist auch unredlich. Das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen.
Ich mache jetzt hier Schluss.
Lassen Sie mich den Bogen schließen. Ich habe eingangs gesagt, dass mir klar ist, dass die Chancen, dass hier ein Nachtragshaushaltsverfahren in Gang gesetzt wird, relativ gering sind. Deshalb habe ich am Anfang gesagt, dass ich versuchen möchte, insbesondere bei Ihnen in den Fachpolitikerbereichen für ein bisschen Nachdenklichkeit zu sorgen. Wir werden ja wieder ein Haushaltsaufstellungsverfahren bekommen. Dann werden Sie natürlich wieder vom Finanzministerium den Rahmen vorgegeben bekommen mit Formulierungen wie: „Die Welt wird morgen schlecht, wir müssen sparen. Da können wir nicht so viel ausgeben, und wir können doch jetzt nicht dauernde Lasten erzeugen.“
Ich wollte Sie einfach nur einmal dafür sensibilisieren, dass diese Arm-Rechnung, die ständig stattfindet, nicht immer zwingend sein muss und dass man vielleicht auch als Fachpolitiker ab und zu versuchen sollte, sich durchzusetzen. Ich glaube nämlich – und das ist mein Grundsatz –, Finanzpolitik ist dienende Politik und nicht bestimmende Politik.
Danke schön.
Herr Finanzminister, ich möchte gern einmal wissen, woraus Sie interpretieren, dass wir für das Thema zum Beispiel Schulen in freier Trägerschaft nur die Steuermehreinnahmen nehmen wollen. Wo steht denn das?
Sie sagen: Wir wollen die Steuermehreinnahmen für die Ausgaben hier nehmen. Wo steht denn das?
Ja, das ist ja richtig.
Ich will es damit belassen. Das war meine Frage. Sie haben sich nicht erinnert. Das ist okay.
Ja, ich wollte damit nur sagen, dass die Frage erst einmal beantwortet ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen dem Antrag zu. Die Begründung gebe ich zu Protokoll.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem vorliegenden Antrag, ein Beteiligungscontrolling für das Parlament und die Regierung einzurichten. Das ist ein Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen. Bisher bin ich jedoch davon ausgegangen, dass ein solches Beteiligungscontrolling innerhalb der Staatsregierung existiert. Denn anders kann ich es nicht werten, dass das Referat 44 im SMF genau
dies im Ministerium tut. Oder irrt das Organigramm des SMF an dieser Stelle?
Offensichtlich, denn sonst würde der Sächsische Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht nicht die Einrichtung eines solchen fordern. Doch nicht nur ein Beteiligungscontrolling wird seitens des Rechnungshofes angemahnt, auch die Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes.
Mir stellt sich jedoch die Frage: Müssen wir die Staatsregierung erneut zu einem solchen Handeln auffordern oder ist es nicht an der Zeit, dass die Staatsregierung ihrer Pflicht nachkommt, die Beschlüsse des Sächsischen Landtages umzusetzen?
Am 17. März 1997 hatte der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, dass jährlich über die Beteiligungen des Freistaates in einem sogenannten Beteiligungsbericht zu informieren sei. Dies betrifft insbesondere die Beteiligungen an rechtlich selbstständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts.
Der Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses wurde bislang immer ordnungsgemäß umgesetzt (mit Ausnahme 2001) – bis, ja bis zur schwarz-gelben Staatsregierung. Seit die selbsternannte Wirtschaftspartei FPD die Staatsregierung mitträgt, war es aus mit den Beteiligungsberichten.
Der zwölfte Beteiligungsbericht vom 31.12.2009 war der letzte Bericht, der bislang der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist. Seit Ende 2009 ist es nicht möglich, einen Überblick über die Entwicklung der Beteiligungen des Freistaates Sachsen bzw. über die zugrunde liegende Beteiligungspolitik zu erhalten. Offensichtlich scheint es dahin mit der gespielten Einigkeit bei Schwarz-Gelb, was die Beteiligungsberichte angeht. Es ist ja nicht so, dass die Berichte nicht verfasst werden, aber offensichtlich konnten sie seit Koalitionsbeginn nicht die Hürden der Mitzeichnung überspringen. Über die Gründe kann ich an dieser Stelle nur spekulieren.
Aber offensichtlich soll der Privatisierungswahn der Liberalen auch vor den gegenwärtigen Beteiligungen des Freistaates nicht haltmachen. Die FDP fordert – so hört man –, eine größere Zahl der Beteiligungen zu privatisieren. Und da ihrem Willen nicht gefolgt wird, zeichnet sie wohl den Bericht nicht mit. Das erinnert etwas an den Sandkasten auf dem Kinderspielplatz. Im Ergebnis aber gibt es seit 2010 keinen Beteiligungsbericht mehr. Damit fehlt die Informationsgrundlage des Sächsischen Landtages bezüglich der notwendigen Kontrolle über die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel bzw. die interessierte Öffentlichkeit.
Angesichts vergangener wirtschaftlich gescheiterter
Beteiligungen des Freistaates und daraus zu erwartender finanzieller Verluste in Höhe von 2,75 Milliarden Euro könnte der Anschein geweckt werden, dass auch andere Beteiligungen des Freistaates Sachsen hohe finanzielle Risiken bergen. Um diesem Anschein entgegenzutreten, muss kurzfristig und transparent über die Beteiligungen des Freistaates informiert werden. Dies möchte meine Fraktion in erster Linie durch die Umsetzung von Beschlüssen, die der Landtag schon gefasst hat.
Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil eine Transparenz angesichts der steigenden Volumina der Nebenhaushalte unabdingbar ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, eingangs meiner Ausführungen natürlich auch namens der SPD-Fraktion unser herzlicher Dank für die geleistete Arbeit. Wir haben den Wunsch, dass diese Arbeit im Interesse des Freistaates Sachsen Früchte trägt und dass Sie Ihre Aufgabe, zu kontrollieren, Missstände aufzudecken, unbequem zu sein und manchmal auch Druck auszuüben, fortsetzen.
Der Rechnungshof bescheinigt in seinem Bericht der Staatsregierung unbeschadet der Prüfungsfeststellungen im Einzelfall eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Das klingt für uns wie nach einer schlechten 2.
Wir haben in diesem Jahr 16,2 Milliarden Euro ausgegeben – bei Einnahmen von 16,38 Milliarden Euro. Das ist für uns mit 155 Millionen Euro eine rote Null; denn sie hat den Finanzminister nicht daran gehindert, trotzdem 75 Millionen Euro Nettotilgung vorzunehmen.
Wenn ich dann noch die „Ausgabenreste“ nehme – Sie haben so schön gelächelt; wir haben damals 400 oder 500 Millionen Euro übertragen –, komme ich zu dem Ergebnis: Aus der roten Null wäre eine schwarze geworden. Aber gut, darum geht es an dieser Stelle nicht.
Das Problem ist: Der Rechnungshof meint – das können wir in den Berichten nachlesen –, dass alle diese Maßnahmen nicht ausreichten, das Testat einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft zu erlangen.
Es sind weitere sparpolitische Maßnahmen notwendig; darauf hat auch Herr Patt hingewiesen, Stichwort: Stellenabbau. Der Rechnungshof hat auch die verfassungsrechtliche Verankerung des Neuverschuldungsverbots und des Generationenfonds angemahnt. Er vergisst aber zu erwähnen, dass es zum Verschuldungsverbot schon eine haushaltsrechtliche Regelung gibt.
Der Rechnungshof muss sich, wenn er bestimmte Anmerkungen macht – ich erinnere an die Forderung, weitere freiwillige Leistungen auf den Prüfstand zu stellen –, darüber im Klaren sein, dass die Festlegung der Wege, auf denen bestimmte Ziele erreicht werden sollen, dem Parlament überlassen bleibt.
Wenn schon solche Äußerungen getätigt werden, wünsche ich mir auch, dass nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite betrachtet wird. Der Rechnungshof kann durchaus darlegen, inwieweit die Einnahmen gesteigert werden können. Davon liest man noch zu wenig. Es ist nun einmal Fakt, dass wir mit Ausgabensenkungen bzw. Einsparungen unsere Steuerdeckungsquote von 59 % nicht erhöhen können; da müssen wir noch etwas anderes tun. Dieser Aspekt kommt mir etwas zu kurz.
Ich möchte noch etwas zu bestimmten Wertungen des Rechnungshofes sagen; ich habe dazu schon im Ausschuss offen Stellung genommen. Wenn der Rechnungshof fordert, bei Werbemitteln die Grenze von 20 % – das ist ein Minibudget – einzuhalten, dann sollte er zum Beispiel am 3. Oktober hier vorbeischauen. Dann kann er vielleicht werten, ob der Einsatz von Kugelschreibern richtig oder falsch ist. Ich finde, dass es schwierig ist, solche Wertungen vorzunehmen, vor allem dann, wenn es sich um Marginalien handelt.
Noch etwas hat mich gestört. Der Rechnungshof vertritt teilweise die Position – ich mache das an der beratenden Äußerung zum Neubau der JVA in Zwickau fest –: weniger Menschen, weniger Aufgaben, weniger Personal. – Spätestens in der Fachanhörung zu diesem Thema muss der Rechnungshof gemerkt haben, dass er in dem Punkt ein bisschen auf dem Holzweg ist. Ich wünsche mir, dass er seine Einstellung überprüft und sich fragt, ob man das so pauschal sagen kann, das heißt, in welchen Bereichen das zutrifft und in welchen es nicht zutrifft.
Ich möchte das an einem weiteren Beispiel verdeutlichen, Stichwort: „Ressourceneinsatz“. Auch der Rechnungshof muss den Einsatz seiner Ressourcen planen. Er hat zum Beispiel eine Beratende Äußerung zu Vergaben im unterschwelligen Bereich – unterhalb von 5 Millionen Euro – getätigt. 79 Kommunen sind geprüft worden. Die Hälfte hat zwischen 1 000 und 3 000 Einwohner. Spätestens jetzt müsste jemand fragen, welche Kommune mit 3 000 Ein
wohnern Vergaben von vielleicht 4,8 Millionen Euro vornimmt.
Wenn man es dann liest, stellt man fest, dass sich acht von zehn Anmerkungen darauf beziehen, dass nur die Vergaben in der freihändigen und beschränkten Ausschreibung dieser Kommunen geprüft wurden. Wenn ich dann frage, welches Auftragsvolumen, gemessen an der Auftragssumme, im kommunalen Bereich geprüft wird, dann stelle ich mir die Ressourcenfrage, welchen Bereich ich mir vornehme: nämlich einen ganz marginalen Bereich, und ich mache auch keinen Hehl daraus, dass die Wertung, die dort getroffen wurde, ob ein Bürgermeister das Auswechseln von Glühlampen in einer Kita im 50-KilometerUmkreis ausschreiben soll, in gewissen Teilen für lebensfremd halte. Ich wünsche mir für die Zukunft in manchen Prüfungen des Rechnungshofes bei allen juristischen Abwägungen der Rahmenbedingungen etwas mehr Lebensrealität.
Ich glaube, es ist angebracht, einmal sagen zu dürfen, dass man bestimmte Dinge anders sieht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Sächsische Rechnungshof insgesamt eine zufriedenstellende Arbeit für uns alle macht, also auch aus unserer Sicht eine schlechte Zwei. Es gibt nichts, was nicht verbessert werden kann. Wir müssen fleißig daran arbeiten.
In diesem Sinne herzlichen Dank im Namen der SPDFraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist gerecht? Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss sehr frühzeitig parteiübergreifend geeinigt und es für gut befunden, dass wir natürlich vorgehen und versuchen müssen, für den eingetretenen Schaden von den Verantwortlichen zumindest einen Teil zurückzuholen.
Das war großer Konsens. Wir haben als SPD-Fraktion schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass man schauen muss, dass man im Bereich Schadenersatz nicht gutes Geld noch schlechtem hinterherwirft. Herr Scheel, dazu muss ich Ihnen eindeutig sagen: Die Vermischung zwischen strafrechtlicher Bewertung und zivilrechtlicher Bewertung, die Sie jetzt hier vorgenommen haben, ist unzulässig, sie ist polemisch und demagogisch, und sie hilft uns auch nicht. Denn wenn nach Ihrer Schlussfolgerung weitergemacht wird, verbrennen wir weiterhin gutes Geld des Steuerzahlers. Wenn Sie wissen, dass wir jetzt unter dem Strich bei plus/minus null sind, was die Kosten betrifft und was reingekommen ist, sind wir an einem Punkt, an dem man abwägen muss, ob noch etwas mit vernünftigem Aufwand zu holen ist.
Ich bin auch der Meinung, dass das zu bewerten äußerst schwierig ist. Ich glaube, dass wir uns bei dem Thema Recht auch einig sind, dass man dies in Richtung der Vorstände treiben muss, bis man sagt, es besteht noch eine realistische Chance, um eine schwarze Zahl zu schreiben. Aber ab dem Moment, wo es umkippt, wo wir es nicht mehr erreichen können und der Aufwand zu hoch wird, muss man irgendwann auch einmal finanzwirtschaftlich aufhören.
Ich möchte einen anderen Fokus darstellen. Was ist gerecht? Was ist denn dieses Weiter-in-RechtsanwälteInvestieren und auch gegen die Vorstände vorzugehen? Nein, das ist Ablenkung. Wenn ich sehe, wie die CDUFraktion den Hauptverantwortlichen – ich habe das 2011 im Januar deutlich gesagt –, Herrn Milbradt, weiter als Sachverständigen hofiert und der sich jetzt über Mindestlohn auslässt, derjenige, der der größte Bankrotteur von
Sachsen ist, dann frage ich mich, wo das Thema Reue bei der CDU-Fraktion ist.
Man kann natürlich auch – wie der Schweizer Hustenbonbonkonzern – sagen: Wer hat das Thema denn 1999, 2001, 2004, die Konzertierung der Gewährträgerhaftung in diesem ganzen Bereich, erfunden? Ich erinnere an die Aussagen des damaligen Ministerpräsidenten im Untersuchungsausschuss auf meine Frage: Ist in der gesamten Zeit der damaligen CDU-Alleinregierung auch nur ein einziges Mal das Geschäftsmodell dieser Landesbank diskutiert oder hinterfragt worden? – Antwort: Nein. Von Herrn Milbradt: Nein. Als Zeuge und vom Untersuchungsausschuss protokolliert.
Sie haben sich in der CDU-Fraktion bis Ende 2004 nicht ein einziges Mal mit diesem Thema beschäftigt. Da frage ich mich, wo die Gerechtigkeit ist. Wozu stehen Sie endlich einmal? Wenn man beim Thema Gerechtigkeit ist, muss man auch einmal sagen, es wäre gerecht, dass wir diese Lasten, die wir jetzt zu finanzieren haben, nicht auf Kosten der Steuerzahler und der sächsischen Bürgerinnen und Bürger leisten. Es ist nicht gerecht, dies hereinzuspielen mit Streichen von Sonderzahlungen oder mit Benachteiligung von Schulen in freier Trägerschaft, wie geschehen, oder mit den Kürzungsorgien im 2011er Haushalt. Das ist nicht gerecht. Es wäre gerecht, dafür zu sorgen, dass wir die Lasten nicht dem Bürger allein aufbrummen, sondern den Bürgern zeigen, dass wir trotz dieser Lasten ein Land vernünftig regieren können, indem wir mehr Bildung, mehr bessere Lehrer bezahlen, indem wir die Schülerbeförderung auf vernünftige Füße stellen und indem wir den Bereich Kulturraum und den Bereich der Sportförderung weiter verstetigen. Das wäre gerecht, und es wäre angemessen, dass Sie sich dazu endlich einmal bekennen.
Danke.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von Breitenbuch, ich wäre vorsichtig, Herrn Bismarck in diesem Haus beim Thema Steuern heranzuziehen, mal ganz abgesehen davon, dass wir über das Thema Sozialistengesetz und Verfolgung jetzt nicht zu reden brauchen. Aber mit der Reichseinigung und der deutsch-französischen Feindschaft und der daraus folgenden militaristischen Ideologie
wurde in zwei Weltkriegen weit mehr Vermögen von Mittelständlern und Unternehmern,
aber auch von normalen Arbeitnehmern vernichtet. Von daher halte ich es für vollkommen unangebracht, in diesem Zusammenhang Bismarck zu zitieren.
Das sei zur Klarstellung gesagt.
Um Ihre Weltuntergangsstimmung, bei SPD, GRÜNEN und auch LINKEN kein Kreuz zu machen, klarzustellen: Sagen Sie mal, wissen Sie, wie die Bundesratsmehrheit aussieht? Was glauben Sie, warum die Menschen dort Rot-Grün angekreuzt haben und Sie dort überall verloren haben? Es kann doch nicht sein, dass Sie hier behaupten, dass diese Konzepte den Weltuntergang bedeuten. Warum geht es denn der Bundesrepublik Deutschland so gut? Weil es den Ländern auch so gut geht und auch der Wirtschaftskraft, und die wird auch von Rot-Grün regiert. Es ist doch albern, diese Hirngespinste an die Wand zu malen.
Zum Antrag selbst. Es ist vollkommen richtig. Die Milliardäre werden zurzeit mit 1,6 Billionen des Vermögens in dieser Welt zusammengefasst auf einer Handvoll von Menschen. Das hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Das kam gestern erst im MDR Info, wenn man den ab und zu einmal hört. Natürlich – das ist auch durch die Medien gegangen – ist die Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung weiter am Auseinanderklaffen und dehnt sich nach wie vor weiter aus. Also sind Besteuerung und Steuergerechtigkeit ein Thema.
Die Steuergerechtigkeit haben wir zum Beispiel zum Thema gemacht, dass Sachsen hier zum Thema SteuerCDs und Steuerflüchtlinge mitmacht. Doch das machen wir eben nicht. Wo ist denn das Thema Steuergerechtigkeit bei Ihnen? Da drücken Sie sich. Um das auch klarzustellen: Natürlich müssen die öffentlichen Haushalte sparen, Stichwort Schuldenbremse. Aber zum Sparen gehören wie zwei Seiten derselben Medaille auch die Einnahmen. Wovon wollen Sie denn Investitionen in die Infrastruktur und in die Bildung finanzieren? Nur durch Sparen und dann noch mit Schuldenbremse untersetzt? Fakt ist natürlich, dass die Erhöhung der Einnahmenseite eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Von daher sind
wir natürlich auch bei den LINKEN in einigen Bereichen dabei.
Natürlich wollen wir die Mövenpick-Steuer abschaffen. Das sind reale Einnahmeverluste für Sachsen. Ich müsste jetzt grob rechnen, aber in den vier Jahren Schwarz-Gelb gab es über 100 Millionen Euro Einnahmeverluste, wenn man die Kommunen durch diese Mövenpick-Steuer dazurechnet. Natürlich wollen wir das abgeschafft haben. Natürlich können wir uns auch vorstellen, dass man einmal konzentriert diskutiert, wie man das Thema „ermäßigter Mehrwertsteuersatz“ behandeln kann.
Gerne.
Erstens habe ich, um Ihre Frage zu beantworten, mit Hoteliers gesprochen, die das Gewerbe führen. Diese sagen, dass sie keinen Vorteil haben. Im Gegenteil. Nur mehr Aufwand. Zweitens. In der Sächsischen Schweiz haben sie nicht das Problem, ob sie mit 7 oder 19 % operieren. Die haben das Problem, dass sie das Image haben, dass dort Leute von Nazis gejagt werden, und hier dieser Freistaat die Jugendpauschale heruntergefahren hat. Das ist das Problem, ihr Imageproblem, nicht die Umsatzsteuer.
Das geht nur zulasten dieses Freistaates. Cash, cash aus der Täsch!
Ich möchte das auch am Beispiel Finanzierung der Infrastruktur noch einmal deutlich machen. Sie haben selber in der Bundesregierung das Thema Energiewende erwähnt, weil immer kommt, die Privaten müssen das machen oder die FDP. Ja, es geht eben nicht, die Energiewende muss staatlich organisiert werden. Warum geben Sie denn sonst die Garantie bei den Offshorewindparks und lassen das über die EEG-Umlage finanzieren? Weil Sie wissen, dass es privat nicht geht, weil der Staat hier Steuern in diesen Schwerpunktbereichen der Daseinsvorsorge generieren muss. Sie können doch nicht sagen, Staatsquote. Natürlich brauchen wir eine Staatsquote und dafür die notwendigen Einnahmen, um eine Umorganisation insbesondere beim Thema Energie vorzunehmen. Von der Infrastruktur bei Straße, Bahn usw. will ich gar nicht einmal reden, was wir da an Defiziten haben.
Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die wir durchaus mittragen. Auch das Thema Spitzensteuersatz ist angesprochen worden. Er war schon einmal höher. Jetzt einmal ehrlich, wenn ich da einmal hinüberschaue. Wer zahlt denn von Ihnen den realistischen Steuersatz nach der
Steuertabelle? Das ist doch gar nicht der Punkt, wenn man sagt Spitzensteuersatz. Parallel dazu muss man auch diskutieren, entsprechende Steuerschlupflöcher zu schließen. Das gehört doch alles dazu.