Thomas Hermsdorfer

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Meldungen über die Entwicklung der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland stimmen uns zuversichtlich. Anlässlich des Luft- und Raumfahrttages, der bezeichnenderweise im April dieses Jahres in Dresden stattfand, vermeldet der Bundesverband, dass
sich die Deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie nach dem Jahr 2007 weiter auf Wachstumskurs befindet.
Der Branchenumsatz stieg um 3,8 % auf 20,2 Milliarden Euro. Das sind rund 700 Millionen Euro mehr als 2006. Damit hat die Branche zum zweiten Mal in Folge ein Allzeithoch erreicht. Der positive Trend wirkte sich auch auf die Zahl der Beschäftigten aus. Sie wuchs im Jahr 2007 um 3,2 % auf 88 200 Mitarbeiter in Deutschland. Damit konnte die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie im letzten Jahr 2 700 Arbeitsplätze mehr schaffen.
Der Exportanteil aller Mitgliedsunternehmen stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,7 % auf nunmehr 75 %. Der Umsatz der zivilen Luftfahrtindustrie wuchs dabei um 6,3 %, von 12,2 Milliarden Euro im Vorjahr auf 13 Milliarden Euro im Jahr 2007. Mit 64,4 % blieb die zivile Luftfahrt im Betrachtungszeitraum größter anteiliger Umsatzträger der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie. Die Zahl der Mitarbeiter dieses Branchensegmentes stieg 2007 um circa 2 400 auf 57 400, was einem prozentualen Zuwachs um 4,4 % entspricht. – So viel zu den Zahlen dieser Branche.
Ein aktuelles Beispiel aus diesem Jahr, welches es in die Schlagzeilen schaffte, zeigt, dass diese Zahlen mit Erfolg zu untersetzen sind: die Ausschreibung und der Bau von Tankflugzeugen – was nicht der zivile Sektor ist – für die USA, wo sich Airbus gut gegen Boeing in den ersten Runden durchsetzen konnte. Gerade deutsche EADSWerke sind darin involviert, nicht zuletzt die Elbe Flugzeugwerke hier in Dresden. Das, meine Damen und Herren, sind doch Meldungen, die uns zuversichtlich stimmen.
Vielen Dank. – Für Sachsen sind diese Meldungen sehr positiv zu betrachten, blicken wir doch in der Luft- und Raumfahrtindustrie auf eine sehr lange Tradition in unserem Land zurück. Bereits in den Sechzigerjahren war Sachsen mit mehr als 21 000 Beschäftigten in der Luftfahrtindustrie das Zentrum in Ostdeutschland. Die Entwicklung, Fertigung und Erprobung des ersten deutschen Düsenstrahlpassagierflugzeuges vom Typ 152 ist auf die Arbeit sächsischer Forscher und Ingenieure zurückzuführen.
Auch im Bereich der Fertigung von Motoren, Hydraulikanlagen und Fahrwerken waren die Sachsen führend. Mit der politischen und wirtschaftlichen Wende haben sich viele Unternehmen auf ihre Wurzeln und ursprünglichen Kompetenzen besonnen und sich wieder der Entwicklung von Innovationen im Bereich der Luft- und Raumfahrt gewidmet. Allein in dem im Jahr 2001 gegründeten Kompetenzzentrum Luft- und Raumfahrt Sachsen e. V. sind 20 sächsische Unternehmen mit mehr als 2 300 Mitarbeitern engagiert.
Dieses Netzwerk – ich nannte die Zahlen – setzt heute etwa 290 Millionen Euro auf dem Markt um. Die Not
wendigkeit zusammenzuarbeiten ergibt sich aus der Kleinteiligkeit der vorhandenen Unternehmen. Fast alle sind dabei kleine und mittelständische Unternehmen, sogenannte KMUs. Hier genau liegt unser Problem.
Viele Unternehmen der Luft- und Raumfahrtbranche sind in ihrer Ausrichtung hoch innovativ. Die sächsischen Universitäten, insbesondere unsere technischen, und die vorhandenen Forschungseinrichtungen – ich nenne die Max-Planck- und Fraunhofer-Institute –, leisten hervorragende Arbeit bei der Materialforschung, der Strömungstechnik und bei weiteren luft- und raumfahrtrelevanten Technologien. Aber eine direkte Verbindung zwischen Unternehmen, besonders den von mir genannten KMUs, die in aller Regel Tagesarbeit leisten müssen, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ist ohne eine entsprechende externe Koordinierung nur schwer aufrechtzuerhalten.
Entwicklungen aus dem Bereich des Maschinenbaus, der Antriebstechnik, der Forschung im Bereich technischer Textil- und Verbundwerkstoffe, Elemente des Automobilbaus und der Strömungstechnik, der Treibstoffforschung, der Energietechnik, aber auch Elektrotechnik und Elektronik spielen in die Entwicklung neuer Produkte und Module der Luft- und Raumfahrt hinein. Allein schon aus dieser groben Aufzählung, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen Sie, wie komplex das Thema ist. Wir müssen auch konstatieren, dass diese Entwicklung gerade in der Luft- und Raumfahrt in anderen Bereichen unserer Wirtschaft ihren Niederschlag findet, so zum Beispiel im Automobilbau.
Dass das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zwischenzeitlich unserem Ansinnen bereits gefolgt ist und die strategische Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft im Rahmen eines Netzwerkes unterstützen wird, sehen wir sehr positiv. Auch im Entwurf des Doppelhaushalts findet diese Zielstellung entsprechenden Niederschlag.
Es muss nun gelingen, schnellstmöglich alle Akteure zu bündeln, um für einen schnellen Erfolg zu sorgen und eine zielgerichtete Netzwerkarbeit zu ermöglichen. Diesen Wunsch verbinden wir auch mit der Vorstellung, dass eine derartige Unterstützung vom Willen aller Beteiligten geprägt sein möge, im Rahmen eines gemeinsamen Engagements zu einem schnelleren wirtschaftlichen Erfolg zu gelangen und auf eine staatliche Unterstützung in absehbarer Zeit zu verzichten – eine Forderung, die auch für die übrigen sächsischen Verbundinitiativen unserer Meinung nach in Erwägung gezogen werden sollte. Nur die finanzielle Beteiligung der Wirtschaft im Rahmen einer durch den Freistaat Sachsen degressiv bereitgestellten finanziellen Unterstützung sichert den Verbundinitiativen und Netzwerken aus unserer Sicht zukünftig die Akzeptanz der Wirtschaft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, ich darf mich ganz außerordentlich für die zielführende Darstellung Ihrerseits bedanken, was die Zielstellung für ein entsprechendes Netzwerk in der Luft- und Raumfahrt betrifft. Wie oft haben wir nicht zuletzt in diesem Plenarsaal und im Wirtschaftsausschuss darüber diskutiert, was wir denn mit unseren kleinteiligen KMUs anfangen. Wie schaffen wir es, diese KMUs darüber hinaus noch an Fraunhofer-Instituten und an Universitäten im Freistaat Sachsen so zu etablieren, dass diese letztlich den Weg in die Wirtschaft finden und an entsprechenden Großprojekten sowohl national als auch international teilhaben? Herr Staatsminister Jurk hat auf diese Frage ausreichend geantwortet: dass es genau unser Ziel ist, die kleinen KMUs, die nicht nur in Chemnitz, Freiberg und Dresden angesiedelt sind, sondern auch aus Flöha und Ostsachsen kommen, zu bündeln und genau in diesen
Großprojekten unterzubringen, um dort die Verbindungen herzustellen und damit letztlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser KMUs beizutragen. Das ist ein hehres Ziel und es rechtfertigt auch eine solche Verbundinitiative, deren Beispiele wir im Automobilbau finden, wo wir uns über alle Fraktionen hinweg immer wieder positiv geäußert haben, wie prima es ist, an die großen Produzenten BMW, Mercedes Benz, Volkswagen und viele andere heranzutreten und damit erfolgreich zu sein.
Herr Kollege Weichert, ich schätze durchaus eine solche aufmunternde Rede gerade bei einer gewissen Ermüdung nach der Mittagspause, aber so lächerlich würden es die KMUs in unserem Land nicht finden, wenn wir es allein auf einen solchen Beitrag reduzieren würden.
Wir etablieren mit dieser Initiative eine weitere Branche in unserem Land, deren Grundlagen in Forschung und
Entwicklung liegen und die letztlich eine Überführung in Arbeitsplätze und marktreife Produkte finden müssen. In diesem Sinne unterstützen wir weiterhin diese Netzwerkinitiative. Es wird vielleicht nicht die letzte sein, aber sicher eine erfolgreiche.
Den vorliegenden Antrag darf ich in dieser Form als erledigt betrachten. Ich darf aber anmelden, dass wir uns weiterhin damit beschäftigen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hilker, Sie haben mir vorgegeben, mein Ende vorweg zu nehmen, Ihrem Antrag nicht zustimmen zu können. Uns beschäftigen auch viele Fragen, die Sie uns hier dargeboten haben. Das gebe ich fairerweise zu, wie die Fragen zum 11. bis zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Aber Sie erzeugen mit der Aufzählung von Digitalem über Programminhalte, von Strukturen über Personalkosten genau das Wirrwahr in der öffentlichen Wahrnehmung, das letztlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schadet und nicht einfach das, was wir eigentlich als Parlament und als demokratische Fraktion in diesem Hause wollen: nämlich einen gut funktionierenden öffentlichen Rundfunk in Deutschland positiv weiterentwickeln. Dieses Durcheinander hilft keinem weiter.
Wir stehen vor der Aufgabe, die Rundfunkstaatsverträge an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung geht dabei der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Kollege Hilker hatte darauf hingewiesen. Dieser ist unstrittig und wird in Kürze auch dieses Haus passieren. Darüber hinaus muss in Zukunft ein Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefunden und in staatsvertragliche Form gegossen werden. Dies alles muss in einem geordneten und verfassungsgemäßen Verfahren und mit politisch überzeugendem Inhalt geschehen.
Das Ziel einer jeden Regelung muss dabei die Stärkung und dauerhafte Akzeptanz des dualen Rundfunksystems in Deutschland sein. An dieser Stelle – da wiederhole ich mich gern – möchte ich für meine Fraktion ein ausdrückliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland in der Vergangenheit und auch für die Zukunft abgeben.
Im Einzelnen. Die technischen Regelungen zur Digitalisierung im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag treten in Kürze in Kraft. Diskussionen wird es in der Tat bei der Umsetzung der Empfehlung des 16. KEF-Berichtes geben, die die bedarfsgerechte Finanzierung für die bevorstehende Gebührenperiode sicherstellen soll. Die Empfehlung der KEF hat dabei die Anmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Lichte zu erschließender Einsparungspotenziale deutlich und erkennbar reduziert. Zugleich bewegt sich die Entscheidung zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der kommenden Gebührenperiode im engen Korridor eindeutiger verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen der Zustimmungsgesetze zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Es hat noch einmal den engen Korridor beschrieben, in dem die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz
KEF, politisch und rechtlich umgesetzt werden kann. Keinesfalls kann die Entscheidung zur Finanzierung unmittelbar mit strukturellen und programmlich-medienpolitischen Fragen verbunden werden.
Darüber hinaus gilt es, die Einigung mit der EUKommission zu beihilferechtlichen Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich umzusetzen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass diese Einigung, die unter maßgeblicher Beteiligung der innerstaatlich zuständigen Länder und der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zustande gekommen ist, eins zu eins umgesetzt wird. Wenn wir die Chance, die in der Umsetzung der Einigung mit der EU-Kommission liegt, nicht ergreifen und eine klare und eindeutige Regelung im Sinne dieser Einigung im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag treffen, werden wir in Kürze erleben, dass Medienpolitik nur noch ein Ping-Pong-Spiel zwischen Interessenverbänden und der EU-Kommission wird. Dies gilt es in jedem Fall zu verhindern. Sollten die Länder hier versagen und ihren Regelungsauftrag nicht ernst nehmen und ihm nicht nachkommen, dann brauchen wir mangelnde Länderzuständigkeit im Zuge der Föderalismusdiskussion in Zukunft nicht mehr zu kritisieren.
Die öffentlich diskutierten Entwürfe der Regelungen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigen aus sächsischer Sicht aber vor allem eines: Das beharrliche und langfristige intensive Bohren dicker Bretter bei den Verhandlungen und Entscheidungen über den Staatsvertrag im Medienbereich lohnt sich. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie gerade aus dem Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks die Bestimmungen der Präambel im Zustimmungsgesetz zum 5. Änderungsstaatsvertrag seinerzeit bedacht wurden. Heute finden wir in den Erläuterungen zum Inhalt des 12. Staatsvertrages eine solche Vielzahl von Forderungen aus unserer Präambel wieder, dass wir erkennen, dass unser damaliger Weg – da hebe ich meine CDU-Fraktion einmal besonders hervor – richtig war.
Wir haben hier in Sachsen frühzeitig Forderungen aufgestellt, die die Sächsische Staatsregierung konsequent in den Verhandlungen zu den folgenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen aufgenommen und durchgesetzt hat. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Staatsregierung bedanken. Wir haben hier in Sachsen Forderungen formuliert, wir haben sie damals in Gesetzesform gegossen, und die Staatsregierung hat es geschafft, in mühseligen einzelnen Verhandlungen diese Einstimmigkeit unter den 16 Bundesländern dafür herzustellen.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Konkretisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere im Online-Bereich bildet eine zentrale Weichenstellung. Hier werden die Weichen dafür gestellt, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft tun soll, wo er seine herausragende Stärkung zur Geltung bringen soll, aber eben auch, was er nicht tun soll und was nicht zu seinem Auftrag gehört. So bildet der 12. Staats
vertrag eine ganz wesentliche Grundlage für all das, was in späterer Zeit von Verfassungs wegen den zu finanzierenden Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden wird. Genau in diesem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in den Vorlagen, die bereits zwischen den Staatskanzleien diskutiert werden, ist die Umkehr dessen beinhaltet, was wir als Landtag immer wieder kritisieren, dass wir nämlich zum Schluss einem Staatsvertrag zustimmen können oder die Landesregierung blamieren. Dies soll in dem Staatsvertrag geregelt werden, bevor dieser unterschrieben wird. Die Länderparlamente sind anzuhören, und deren Meinung muss in diese Staatsverträge einfließen.
Schließlich wird es darum gehen, dass ein Finanzierungsmodell in einem weiteren, wahrscheinlich dem 13. Staatsvertrag zu etablieren ist. Das ist dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erlaubt, um den klarer definierten Auftrag dauerhaft und bedarfsgerecht finanziert erfüllen zu können. In der Diskussion sind ein weiterentwickeltes Gebührenmodell oder eine Haushaltsabgabe. Wir favorisieren eindeutig die Haushaltsabgabe. Sie beinhaltet die konsequente Abkehr von der technisch überholten Gerätebezogenheit der Rundfunkgebühr.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, tut genau das Gegenteil von dem, was ich als Prämisse für die Regelung dargestellt habe. Er ordnet nicht, sondern er vermischt und vermengt in sachundienlicher Weise. Ich gestehe Ihnen gern zu, dass Ihr Antrag Gutes und Neues enthält; nur, das Gute ist nicht neu und das Neue ist nicht gut. Gut ist das Bekenntnis zur Haushaltsgebühr; ich hatte es erwähnt.
Bei aller Kritik an der GEZ, die Sie vorgebracht haben, bietet sie auch für uns in Zukunft keine Verfahrensweise, wie Rundfunkgebühren erhöht werden sollen.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtes und der EU-Kommission steht die CDUFraktion vor einem klaren vorgezeichneten Weg: im 11. Staatsvertrag die Bedarfserhebung nach dem 16. KEFBericht mit einem entsprechenden Entschließungsantrag dieses Hauses, im 12. Staatsvertrag die Neuregelung der Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Quantität und Qualität – Staatsferne versteht sich –, und genau daraus ableitend im 13. Staatsvertrag die angemessene Finanzierung mittels eines fairen und transparenten Modells.
Vielen Dank.
Herr Herbst, würden Sie mir zustimmen, dass es gerade die CDU-Fraktion war, die in der Anhörung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Präambel erwirkt hat, die allein von Sachsen umgesetzt wurde? Im Ergebnis dessen haben wir eine Festschreibung der Anzahl der Fernsehsender und der Rundfunkanstalten. Aufgrund dieses Verfahrens hat uns das Bundesverfassungsgericht diesen Weg mit dem 11. bis 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auferlegt, wie ich es gerade dargelegt habe. Geben Sie mir recht, dass es nicht der Wille der CDU-Fraktion war, diesen Gebührenautomatismus schon damals fortzusetzen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Sie nach der Mittagspause ja fast namentlich begrüßen. Ich freue mich, dass Sie gekommen sind.
Im Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion, der Koalition, behandeln wir ein doch wichtiges Thema, das uns seit einigen Wochen im Facharbeitskreis und im Fachausschuss beschäftigt: die Frage der Finanzierung und Förderung der Stiftung für das sorbische Volk.
In Deutschland leben circa 60 000 Sorben, davon 20 000 in Brandenburg und 40 000 in Sachsen. Sie stellen damit, neben der dänischen Minderheit an der Grenze in Schleswig-Holstein, die stärkste Minderheit in Deutschland dar. Die Einzigartigkeit wurde bereits in unserer Verfassung berücksichtigt. Als Ausfluss des Schutzes in der Verfassung wurde die Berücksichtigung dieser Minderheit im Freistaat Sachsen durch die Stiftung für das sorbische Volk direkt praktikabel gemacht.
In der Präambel des Staatsvertrages von 1998 wird klar festgehalten, dass die beteiligten Staaten den Staatsvertrag unterzeichnen – dazu gehören Sachsen, Brandenburg und der Bund –, in Anerkennung des sorbischen Volkes, seine Sprache, Kultur und Identität auch in Zukunft zu erhalten. Das soll deutlich zeigen, wie sehr sich Sachsen seiner in Sachsen lebenden Minderheit bewusst ist und dies als dauerhafte Aufgabe versteht.
Zur Arbeit der Stiftung. Die Bedeutung der Arbeit der Stiftung spiegelt sich schon im Stiftungszweck wider. Zweck der Stiftung ist, Pflege und Förderung des sorbischen Volkes, seiner Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität dauerhaft zu erhalten. Dabei fördert die Stiftung unter anderem Einrichtungen der Kunst, Kultur und Heimatpflege der Sorben; es geht um Förderung und Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur und einiges anderes mehr. Durch die Stiftung wird maßgeblich zum Erhalt der Sprache und Kultur beigetragen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den Verantwortlichen innerhalb der Stiftung und den vielen ehrenamtlichen Mitwirkenden bei der Arbeit der Stiftung von diesem Haus aus danken.
Aktuell stellt sich jedoch – das liegt unserem Koalitionsantrag zugrunde – die Frage der Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk. Wir verzeichnen, dass der Freistaat Sachsen als einziger aller drei Vertragspartner in den letzten Jahren den Abkommen und damit der Verantwortung gegenüber dem sorbischen Volk Rechnung getragen hat. Wir haben in der Vereinbarung zwischen allen drei Partnern die uns auferlegte Summe von etwa 4,45 Millionen Euro immer wieder und in Jahresscheiben treu der Stiftung zur Verfügung gestellt. Leider zeichnet sich seit eineinhalb bis zwei Jahren ab, dass andere Partner dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen wollen. Insbesondere blicken wir in Richtung Bund, der in den Vereinbarungen eine Degression in der Förderung der Stiftung des sorbischen Volkes festhalten wollte. Dies hat Brandenburg zum Anlass genommen, eine entsprechende Sperrung eigener Mittel vorzunehmen und darauf zu drängen, dass die sorbische Stiftung über finanziellen Druck eine neue Konzeption entwickelt.
Wir für unseren Teil wollen als Freistaat Sachsen weiter unserer Verantwortung gerecht werden. Wir werden weiterhin –auch wenn andere Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen – die sorbische Stiftung unterstützen. Wir fordern dazu auf, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung für das sorbische Volk nachkommt und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.
Dementsprechend hat die Koalition diesen Antrag eingebracht. Es gehört aber noch ein Punkt dazu, wenn wir weiter über Verhandlungen und die Ausfinanzierung sprechen: dass die Stiftung und die Domowina das Gespräch annehmen, nicht nur auf eine Beibehaltung und Erhöhung der Mittel setzen, sondern sich auch Fragen der Konzeption und der Einrichtung stellen, diese konstruktiv im ländlichen Bereich, wo die Sorben in Sachsen leben, sich mit dem Umland in Verbindung setzen und diese Gespräche entsprechend begleiten, um Lösungen zu finden.
Wir diskutieren in Sachsen Konzeptionen für Museen, Kultureinrichtungen und Theater. Unabhängig von unserer Verantwortung für das sorbische Volk bitten wir aber auch die Stiftung für das sorbische Volk, sich diesen
Gesprächen anzuschließen und in diesem Geiste für unsere sächsische Verantwortung mitzuwirken.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Diskussion im Haus hat gezeigt, dass wir mit dem Koalitionsantrag und dem aufgerufenen Thema einen sehr wichtigen und aktuellen Punkt gesetzt haben.
Ich möchte mich ausdrücklich für die Debatte bedanken, die im Großen und Ganzen Einvernehmen darüber gezeigt hat, dass dieses Hohe Haus in Gänze die sorbische Minderheit im Freistaat Sachsen weiterhin und kontinuierlich unterstützen möchte. Ich bedanke mich auch für den Beitrag der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und dafür, dass Sie mit Nachdruck in den Verhandlungen mit dem Bund auf die bislang bestehende Förderung abzielen möchten und dass Sie auch den Beitrag des Landes Brandenburg ohne Wenn und Aber einfordern und uns in unserem Wollen und in unserem politischen Ausdruck unterstützen, damit wir auch weiterhin zu den eingestellten Mitteln in dieser Höhe stehen und der Stiftung für das sorbische Volk gerecht werden. Ich denke, darüber sind wir uns alle einig.
Frau Hermenau, was Sie im Antrag vermisst haben, hat unser Kollege Schiemann mit Nachdruck nachgewiesen,
nämlich Herzblut für die Sache und für das sorbische Volk. Ich denke, das haben wir in der Debatte erkennen lassen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Was den Antrag der Linksfraktion betrifft, darf ich mich der Argumentation der Staatsministerin anschließen. Auch wir sehen das in dem Antrag formulierte Stiftungsmodell kritisch und können uns dem nicht anschließen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Gerstenberg, dem Inhalt stimmen wir ja zu,
zumindest in dem Punkt, dass wir beste Exzellenz unabhängig von der Geschlechterspezifik an unseren sächsischen Universitäten und Hochschulen etablieren wollen.
Selbst bislang ist es Bestandteil des Gesetzes, das für unsere Hochschulen aktuell gültig ist, dass wir Frauen in der Auswahl berücksichtigen und fördern wollen und dass wir im Auswahlverfahren auch entsprechende Regelungen beachten, sodass Frauen eine herausgehobene Chance bei der Vergabe von Professorenstellen und anderen Stellen an den sächsischen Hochschulen erhalten.
Im Referentenentwurf des neuen Hochschulgesetzes, das dem Parlament zwar noch nicht zugeleitet ist, das wir aber sicherlich alle kennen, sind entsprechende Regelungen berücksichtigt. Ich gehe fest davon aus, dass damit auch der Genderprozess an den sächsischen Hochschulen fortgesetzt wird.
Lassen Sie mich kurz noch ein paar Beispiele nennen: Im Bund-Länder-Programm aus dem Jahre 2007 sind 150 Millionen Euro vorgesehen, um Professorinnenstellen an deutschen Universitäten und Hochschulen zu schaffen. Weitere Einzelmaßnahmen – so besagt es die Antwort der Staatsregierung – sind im Bund-Länder-Programm bereits umgesetzt. Das seit 2007 gültige neue ESF-Programm lässt neue Tatbestände zu. So haben wir auch im Freistaat Sachsen Überlegungen angestellt, durch das ESF-Programm Erleichterungen für Professorinnen und Frauen im Mittelbau der sächsischen Universitäten zu erreichen. Insbesondere betrifft dies kinderfreundliche Regelungen an den Hochschulen.
Eine weitere Million Euro gibt es vom Bund aus dem Hochschulpakt 2020 für die Gewinnung von Studentinnen in naturwissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Fachgebieten.
Dennoch bleibt für uns der Grundsatz – ich denke, darüber sind wir uns in diesem Haus weitgehend einig –, dass es nicht darum geht, nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten beste Exzellenzen an unseren Universitäten auszuwählen, sondern darum, Exzellenz nach wie vor danach zu bestimmen, wer die besten Fachleistungen bringt, um so unsere Universitäten voranzubringen.
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN sieht eine Quotierung an Hochschulen vor.
Wir sollen bis 2020 die Hälfte der Professurenstellen mit Frauen besetzen. Es würde somit nach geschlechterspezifischen Grundsätzen beurteilt und nicht mehr nach Exzellenz. Wie das bei dem
Wettbewerb der Hochschulen im nationalen und internationalen Rahmen funktionieren soll, ist fraglich.
Bitte.
Nein, das verstehen Sie nicht richtig.
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN trifft nicht unsere Intention. Ich denke auch nicht, dass er unseren Fachhochschulen und Universitäten gerecht wird. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hahn, bevor ich auf den Geist des Gedenkstättengesetzes, das in Sachsen zugrunde liegt, eingehe, noch ein Wort zu Ihrem Beitrag.
Ich finde es schon schlimm, wenn Sie in einer Aktuellen Debatte versuchen, Unrecht von Diktaturen gegeneinander aufzuwiegen, um hier Ihr eigenes Süppchen zu kochen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über die rechtliche Ausgestaltung des Umgangs mit den in Sachsen vorhandenen Gedenkstätten sprechen, so ist dies der Diskurs über einen ganz entscheidenden, im wahrsten Sinne des Wortes fassbaren Teil einer demokratischen Erinnerungskultur an das historische Erbe von Gewaltherrschaft.
Dieser Diskurs vollzieht sich in einer seit der Epochenwende Ende der Achtzigerjahre dynamischen und rasanten Veränderung der Diktaturrezeption in ganz Europa. Während bis zum Ende der Achtzigerjahre im westlichen, freien Teil Europas im Zentrum der Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, die mit ihren verheerenden Folgen in Deutschland und den im Zweiten Weltkrieg von deutschen besetzten Teilen Europas stand, beschränkte sich die Diktaturbetrachtung unter dem kommunistischen Regime ausschließlich auf die dienende
Funktion antifaschistischer Rhetorik als Mittel der Legitimation einer neuen, nunmehr kommunistischen Gewaltherrschaft.
Mit der Epochenwende von 1989 war die Verfassung mit dem Erbe der Diktaturen in Gesamteuropa eine nunmehr nicht mehr staatlich verordnete Aufarbeitung der Folgen der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern wurde gerade auch wegen der zeitlichen und unmittelbaren Erfahrungsnähe die kommunistische Gewaltherrschaft zum Gegenstand erhoben. Insbesondere in Deutschland, das Ursprung und Ausgang nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und im östlichen Teil zugleich und unmittelbar folgend Gegenstand der kommunistischen Diktatur war, machten und machen sich diese Epochenbrüche der Diktaturbetrachtung in besonderer Weise deutlich. So stand von Beginn an die Arbeit einer demokratischen Erinnerungskultur hier im Freistaat Sachsen im Spannungsfeld der historischen Spuren und der Erlebniswelten der in den Diktaturen unterworfenen Menschen. Ein Teil der spezifischen sächsischen Aufarbeitung wird manifest im wahrsten Sinne des Wortes im Umgang mit und an den Stätten des Wirkens der Unrechtssysteme.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und das ihre Arbeit dann später regelnde Gesetz hat nicht mehr, aber auch nicht weniger zum Gegenstand als jene in Sachsen vorhandenen Stätten, die in besonderer Weise das Wirken der Diktatur in Deutschland dokumentieren. Sie soll die Orte in angemessener Weise bewahren. Dabei ist es unumgänglich, dass die persönlichen Erlebniswelten der der Diktatur Unterworfenen in die tägliche Arbeit der Stiftung stets aus deren jeweiliger Perspektive einbezogen werden.
Wichtig war und ist bei der Abfassung des Gesetzes über die Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, dass dieses in seinen Regelungen von einer breiten Mehrheit getragen wurde und weiterhin wird. Diesen besonderen Aspekt haben auch die Koalitionspartner bereits in der Abfassung des Koalitionsvertrages dokumentiert. Sie haben ausgeführt: „Deutsche Politikgeschichte ist immer auch deutsche Kulturgeschichte mit ihrem Glanz, ihren Brüchen in dunklen Epochen. Alle Kulturpolitik handelt indirekt und direkt vom Erinnern. Die weitere Ausgestaltung einer demokratischen Erinnerungskultur ist für die Koalitionspartner von herausragender Bedeutung. Nach Auffassung der Koalitionspartner leistet die umfassende und wichtige Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten einen maßgeblichen Beitrag zur Festigung und Fortentwicklung einer demokratischen Erinnerungskultur auf der Grundlage der bereits in der Präambel der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten leidvollen Erfahrungen mit nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Singularität des Holocaust während der Nazidiktatur steht für die Koalitionspartner außer Frage. Eine wichtige Grundlage der gedeihlichen Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist die Mitwirkung der Vertreter nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft in den Stiftungsgremien“. So die Koalitionsvereinbarung.
Die Koalitionspartner haben hier bewusst an den Auftrag der Sächsischen Verfassung angeknüpft, die in ihrer Präambel von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, eingedenk eigener Schuld unserer Vergangenheit, ausgeht. Der Koalitionsvertrag hat bereits die herausragende Bedeutung der Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hervorgehoben. Es ist dies der Ort, einmal ausdrücklich Herrn Dr. Haase und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre verantwortungsvolle Arbeit in der Stiftung zu danken.
Klar ist und bleibt beiden Koalitionspartnern aber auch, dass das sächsische Gesetz über die Stiftung unserer Gedenkstätten hier im Lande nur ein rein spezifisch auf unsere im Freistaat vorhandenen Erinnerungsorte zugeschnittenes Gesetz und damit nur ein Teil der demokratischen Erinnerungskultur sein kann. Dort unterscheiden wir uns, Kollege Hahn. Keinesfalls kann das Gesetz ausstrahlen oder als Schablone wirkender Regelungen in anderen Ländern oder sogar auf Bundesebene gesehen werden.
Es befasst sich vielmehr ausschließlich mit jenen Erinnerungsorten hier in Sachsen, die als Gedenkstätten zu bewahren sind.
Es ist und bleibt das maßgebliche Ziel der Koalition, insbesondere die Vertreter des Zentralrates der Juden und andere Opfer der Nazidiktatur wieder in die Mitwirkung einzubeziehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige wenige Worte seien meiner Fraktion zu dem Redebeitrag von Herrn Dr. Külow gestattet.
Herr Dr. Külow, Sie sprechen von Sensibilität in einer Aktuellen Debatte, in der Sie ein Thema aufrufen, welches wirklich schwierig zu behandeln ist. Sie sprechen von Sensibilität, indem Sie hier eine Aktuelle Debatte veranstalten und einer Fraktion Redezeit geben, die sich bewusst an Opferverbänden vergreift, die mit ihrem nationalsozialistischen Gedankengut Opferverbände diskriminiert. Sie provozieren damit Opferverbände.
Sie sprechen von Sensibilität, durch Ihre Debatte Opferverbände einladen zu wollen, und senden von diesem Hause – denn es werden Debatten aller Fraktionen gehört – Signale an die Opferverbände aus, dass manche eben nicht gewollt sind und Unrecht relativiert wird. Wenn Sie das unter Sensibilität verstehen, dann kann einem nur angst und bange werden.
Ich knüpfe an meine ersten Worte an. Was die Linksfraktion mit dieser Debatte anzetteln möchte – außer zu provozieren –, bleibt für uns im Verborgenen. Sie torpedieren die Vermittlungsversuche seitens der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, die Gespräche mit den Opferverbänden geführt hat, die am 27. Januar 2008 ihre Fortsetzung finden werden; und wir gehen alle davon aus, dass wir in der nächsten Zeit eine vernünftige und zielführende Vereinbarung zwischen den Opferverbänden erreichen werden. Eine politische Auseinandersetzung in diesem Hause, um Unschuld gegeneinander aufzuwiegen
so kann ich die Debatte nur verstehen –, hilft diesem Gedenkstättengesetz und einer Opferkultur in unserem Land am allerwenigsten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Schmalfuß, bei der Ankündigung Ihrer Aktuellen Debatte habe ich mich gefragt: Was will er denn eigentlich erreichen?
Dass wir Industriekultur in Sachsen bewahren, darauf gehe ich gleich ein. Dass wir Potenziale ausschöpfen, sehen wir an unserer Wissenschafts- und Universitätslandschaft, und dass Technikbegeisterung wieder um sich greift, sehen wir an vielen gut funktionierenden Unternehmen, die sich seit der Wende etabliert haben.
Ja.
Dem stimme ich nicht zu, da Sie ein bisschen hinterher sind und leider nicht über Informationen verfügen, die wir in der Koalition, im Benehmen mit dem Wissenschaftsministerium, haben.
Sie haben das Industriemuseum und den Verband erwähnt. Das ist richtig. Das ist eine Einrichtung, die auch der CDU-Fraktion seit vielen Jahren am Herzen liegt.
Das Industriemuseum – um noch einmal in die Historie zu gehen – war eine Einrichtung, gegründet mit den kommunalen Trägern im Verbund mit dem Freistaat Sachsen. Es gehört zur ganzen Wahrheit, Herr Dr. Schmalfuß, dass der Freistaat Sachsen bei Einrichtungen des Industriemuseums einen zweistelligen Millionenbetrag in die Hände genommen hat, allein um dabei die Kommunen bei ihren Wünschen nach Erhaltung von Industriekultur und Museen zu unterstützen.
Damals hat es zwischen den Kommunen und dem Freistaat einen Vertrag gegeben. Der Freistaat hat sich meines Wissens Stück für Stück an diese Vereinbarungen gehalten. Im Gegenteil: Der Freistaat hat in den Folgejahren, als Engpässe im Zweckverband des Industriemuseums, insbesondere am Standort Chemnitz, auftraten, immer wieder nachgelegt.
In Zukunft wird es im Gespräch mit dem Zweckverband des Sächsischen Industriemuseums Signale des Freistaates Sachsen für eine dauerhafte Finanzierung und Begleitung geben. Die Frau Staatsministerin hat sich in der Öffentlichkeit diesbezüglich schon geäußert.
Es ist auch Wunsch der CDU-Fraktion, diesen Zweckverband weiterhin zu unterstützen, um die Industriekultur in Sachsen zu erhalten. Aber, Herr Dr. Schmalfuß, das entbindet die Kommunen und den Zweckverband nicht davon, eine nachhaltige Konzeption vorzulegen. Es ist sehr einseitig, immer heranzutreten, wie Sie es in der Aktuellen Debatte machen, und zu sagen: Lieber Freistaat, zahl mal! Das ist aus kommunaler Sicht zwar wünschenswert, aber doch sehr einseitig.
Wir räumen ein, dass die Stadt Chemnitz in den letzten beiden Jahren selbst in die Tasche gegriffen hat, um das Industriemuseum Chemnitz im Fortbestand zu behalten. Aber es fehlt nach wie vor an einer schlüssigen Konzeption des Zweckverbandes der Industriemuseen in Sachsen. Wir fordern diese ein und werden uns dann mit einer Museumskonzeption ganzheitlich für den Freistaat Sachsen auch zur weiteren Industriekultur und zum Zweckverband der Industriemuseen in Sachsen unter Einbeziehung
der Kommunen positionieren. Dies wird eine gute Position sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst, liebe Frau Kollegin Werner, ein Kompliment. Sie haben zumindest eingangs in Ihren Ausführungen klargemacht, dass Sie gar nicht so richtig wissen, was Sie uns mit dem Antrag heute sagen wollen. Wenn wir es richtig verstanden und aufgenommen haben, so war es doch das Ziel der Studierenden über alle Bundesländer hinweg, Veranstaltungen zu organisieren, um gegen Studiengebühren und für Mitbestimmung zu werben, und weniger, sich zu einem noch nicht vorhandenen Referentenentwurf über ein Sächsisches Hochschulgesetz zu positionieren.
Ja.
Ich war zweimal draußen, selbstverständlich, und ich habe mir das angeschaut. Ich habe auch zur Kenntnis genommen – das macht die Sache etwas schwierig –, dass selbst Ausführungen der Staatsministerin, in denen es um Mitbestimmung ging, noch ausgebuht worden sind. Es macht die inhaltliche Positio
nierung solcher Veranstaltungen relativ schwierig, eine Klarheit hineinzubringen.
Wir brauchen ein modernes und international wettbewerbsfähiges Hochschulwesen. Als Freistaat Sachsen sind wir – wie Deutschland – auf die besten Köpfe für unser Land angewiesen. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt wesentlich davon ab, ob es in den kommenden Jahrzehnten gelingen wird, Sachsen als Innovationsstandort von internationalem Rang weiter zu etablieren. Der Arbeitsmarkt für Hochqualifizierte unterliegt einer positiven Eigendynamik. Die Verfügbarkeit von Spitzenleistungen in der Forschung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen, die hochwertige Arbeitsplätze bieten.
Das Angebot an hochwertigen Arbeitsplätzen ist seinerseits wiederum ein wichtiger Faktor, um Träger von Spitzenleistungen an den heimischen Standort zu binden; keine Großansiedlungen oder auch Leuchttürme genannt, wo wir nicht im Umfeld eine starke Universität mit ingenieurwissenschaftlichen Instituten finden. Unsere Universitäten brauchen Bewegungsspielraum, damit sie sich für die nationale und internationale Spitzenklasse profilieren können.
Deshalb wollen wir mit der im kommenden Jahr anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes den Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen erweiterte Gestaltungsspielräume eröffnen und insbesondere die Autonomie der einzelnen Hochschulen stärken. Wir wollen leistungsfähige Hochschulen organisieren, die die Qualität von Forschung und Lehre sichern. Wir wollen den jungen Menschen eine gute Hochschulausbildung mit auf den Weg geben.
Sie jedoch, meine Damen und Herren von meiner linken Seite, haben mit Ihrem Gesetzentwurf bewiesen, dass Sie gerade keine Hochschulen wollen, die für die Herausforderungen unserer Zeit bestens gerüstet sind.
Sie wollen eine weitere Bürokratisierung, Sie wollen Gängelung der Hochschulen und Sie wollen Zentralisierung.
Komplizierte basisdemokratische Entscheidungsstrukturen stärken keinen Hochschulstandort. In Ihrem Selbstverständnis sehen Sie die ausufernde Gremienarbeit als Selbstzweck und nicht als verwaltungstechnisches Hilfsmittel. Die wesentliche Zielstellung – der Abbau von Überregulierung und Gesetzesvereinbarung,
wie von vielen Hochschulen gefordert –, wäre mit dem Gesetzentwurf der LINKEN nicht erreicht worden. Es wäre zum Beispiel in § 8 Abs. 2 Ihres Gesetzentwurfes noch ein zusätzliches Anhörungsgremium von Mitgliedergruppen für die Landesregierung geschaffen worden oder eine deutliche Erhöhung der Mitgliederzahlen, durch die angestrebte Viertelparität der Gremien an den Hochschulen in Ihrem § 44 des Hochschulgesetzentwurfs angestrebt.
Auf die Wahlen des vergangenen Jahres in Dresden und in Chemnitz durch das Konzil und die dabei fehlenden Vertreter möchte ich nicht detailliert eingehen.
In Richtung der Studierenden möchte ich Folgendes bemerken: Die Studenten sollen in die Belange, die sie wirklich elementar betreffen, eingebunden werden. Vor allem betrifft dies die Stärkung der Lehre und die Qualität der Studiengänge. Wir wollen beispielsweise, dass das Verfahren über die Evaluierung der Qualität der Lehre durch den Studentenrat abzustimmen ist. Im neuen Sächsischen Hochschulgesetz soll festgeschrieben werden, dass bei der Bewertung der Qualität der Lehre die Studenten zu beteiligen sind. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.
Mit unserem Ziel, Studenten künftig die Mitwirkung an der Organisation der Lehre zu ermöglichen, gehen wir dabei deutliche Schritte über die bisherige Praxis und Rechtslage hinaus. Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation im Fakultätsrat bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studentenvertreter. Eine direkte Beteiligung an der Erstellung der Studienordnung und der Prüfungsordnung ist über den Senat vorgesehen.
Ich kann Sie, meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen, außerdem beruhigen: Die sächsischen Hochschulen sind in die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes einbezogen. Bereits in der Entwurfsphase des Textes für ein neues Sächsisches Hochschulgesetz, so im laufenden Verfahren, wurden die Universitäten und Fachhochschulen um Stellungnahme gebeten. Meiner Information zufolge wurde davon in allen Fällen ausreichend Gebrauch gemacht.
Auch nach Vorlage eines ausgereiften Referentenentwurfes werden die Gespräche mit allen Einrichtungen intensiv geführt. In die Informationen und Gespräche waren und sind die Studierenden intensiv eingebunden. Frau Staatsministerin Dr. Stange hat vor der Demonstration der studierenden Mitarbeiter auf dem Vorplatz Stellung bezogen und sie wird sicherlich in ihrem Redebeitrag noch darauf eingehen.
Selbstverständlich stehen von meiner Fraktion Kollege Prof. Mannsfeld und ich für Gespräche mit den Studierenden und Mitarbeitern jederzeit gern zur Verfügung.
Die Interessenvertretungen der Studierenden sind offenkundig bestens informiert. Das zeigt die Tatsache, dass wir heute vor dem Sächsischen Landtag eine Demonstration zu einem Referentenentwurf hatten, den es als solchen noch gar nicht gibt.
Wir werden unser Gesetzesvorhaben innerhalb der Koalition trotz aller noch offenen Diskussionspunkte zielstrebig vorantreiben. Ziel meiner Fraktion ist es, ein modernes und zukunftsorientiertes Hochschulgesetz zu verabschieden. Dabei wiederhole ich mich gern: Unsere Universitäten sollen sich zu exzellenten Einrichtungen von Forschung und Lehre entwickeln, und das in einer vernünftig ausgewogenen fachlichen Teilung und in Kooperation innerhalb des Freistaates Sachsen.
Mit einer Fortschreibung der Zielvereinbarung zwischen Freistaat und Hochschulen sollen weiterentwickelte Ziele in Fachrichtungen und in Ausbildungsbreite diskutiert und festgelegt werden. Aus der Sicht meiner Fraktion ist den Hochschulen dabei über das neue Gesetz ein größtmögliches Maß an Freiheit und Autonomie zu gewährleisten.
In diesem Kontext steht die seit Jahren verfolgte Einrichtung von Globalhaushalten an unseren Hochschulen. Mit der Einrichtung des Modellversuchs für einen Globalhaushalt an der TU Dresden wurde dafür die Grundlage geschaffen.
Für meine Fraktion ist es daher unverzichtbar, zeitnah und weitergehend diesen Modellversuch auszubauen. Diese von uns angestrebte Struktur einer sächsischen Hochschule der Zukunft gewährleistet das notwendige Maß an Freiheit und Autonomie, sie stellt für uns ein heute bereits angestrebtes Ziel und nicht zukünftige Verhandlungsmasse dar.
Wir werden uns dabei nicht drängen lassen, weder von der Opposition noch von anderen Organisationen. Schließlich geht es – darin stimmen wir, denke ich, überein – um die Zukunft unserer sächsischen Hochschulen, die bestmögliche Rahmenbedingungen erhalten sollen.
Der vorliegende Antrag jedoch ist eher als zweigeteiltes Armutszeugnis zu verstehen.
Abgesprochen wird den sächsischen Hochschulen, mit eigenen Vorstellungen und Innovationen einen Gesetzgebungsprozess zu begleiten, der dem zuständigen Ministerium, aber auch dem Landtag eine gewisse Unfähigkeit bescheinigt, ein den Zukunftsanforderungen gerecht werdendes Gesetz einzubringen, zu diskutieren – dazu gehört auch die Anhörung – und letztlich zu verabschieden. Einer solchen Einschätzung wollen und können sich die Koalitionsfraktionen nicht anschließen; bedauerlich eigentlich für die antragstellenden Fraktionen, sich selbst
reflektieren zu müssen. Wir lehnen in diesem Sinne den Antrag vollumfänglich ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn in der Gesellschaft und in den Parlamenten Debatten geführt werden sollen über Themen, die die Grundlage des Menschseins betreffen, ist man gut beraten, sich in solche Debatten sehr überlegt und mit einer gewissen Demut einzubringen.
In diesem Haus führen wir in großer Anzahl und mit Leidenschaft Debatten über viele große und kleine Dinge des gesellschaftlichen Miteinanders. Wir treffen Entscheidungen meist auf der Grundlage unserer Partei- und Fraktionszugehörigkeit. Das Grundgesetz sieht aber vor, dass Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind. In der politischen Praxis hat es sich etabliert, dass bei grundsätzlich reversiblen Entscheidungen die sogenannte Fraktionsbindung zum Tragen kommt.
Gewissensentscheidungen sind meist irreversible Entscheidungen. Zu ihnen gehören insbesondere alle Entscheidungen, die das Leben der Menschen selbst betreffen, weil aller Erfahrung nach einmal getroffene Entscheidungen in diesem Bereich nie wieder rückgängig gemacht werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stammzellfrage ist ohne Zweifel eine Frage, die das Dasein des Menschen auf das Innerste betrifft. Die öffentliche Debatte läuft seit Ende der Neunzigerjahre, in der Wissenschaft schon viel länger. Der Deutsche Bundestag hat sich 2002 gegen den Einstieg Deutschlands in die verbrauchte Embryonenforschung entschieden. Ein Import menschlicher embryonaler Stammzellen nach Deutschland für öffentliche wie auch privatfinanzierte Zwecke und Vorhaben wurde grundsätzlich verboten. Es geht dabei um die Benutzung von Embryonen in der Forschung, die deren Tod zur Folge hat, und damit zusammenhängend um die Frage, wie wir die grundsätzliche und kulturelle Leitidee von der Würde des Menschen weiterhin verstehen und aufrechterhalten wollen.
Die Forschung mit Stammzellen von erwachsenen Menschen, mit sogenannten adulten Stammzellen, ist allgemein als ethisch und unbedenklich eingestuft. Mit ihr eröffnen sich Möglichkeiten zur Überwindung von schweren Krankheiten wie Parkinson, Multiple Sklerose oder Querschnittslähmung. Die Forschung an adulten Stammzellen wollen wir auch weiterhin fördern.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt international anerkannte Forschungseinrichtungen Sachsens. Immerhin waren wir es, die mit jeweils über 100 Millionen Euro die Biocity Leipzig und das Bioinnovationszentrum Dresden gefördert haben. Den Zuschlag für das Exzellenzcluster
für das Dresdner Forschungszentrum „Center für regenerative Therapien“ im Oktober 2006 aus der Bundesexzellenzinitiative haben wir sehr begrüßt.
Doch bei allen notwendigen Diskussionen muss es Ziel der politischen Auseinandersetzung sein, dass Moral auch weiterhin Richtschnur für wissenschaftliches Handeln bleibt und nicht zum Luxusproblem für Nichtwissenschaftler degradiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationale Ethikrat hat im Sommer dieses Jahres eine Stellungnahme zum Stammzellgesetz veröffentlicht. Darin empfiehlt eine knappe Mehrheit des Gremiums, die umstrittene Stichtagsregelung des Stammzellgesetzes aufzuheben.
Dieses verbietet bislang die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind nun aufgefordert, über eine Novellierung des Stammzellgesetzes zu debattieren. Dies wird, liebe Kollegen von der FDP, ohne Fraktionszwang stattfinden. Jeder Abgeordnete wird bei diesem ethisch schwerwiegenden Thema nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet sein.
Der vorliegende Antrag ist ein untauglicher Versuch, das Thema parteipolitisch zu besetzen und auszunutzen. Wir werden deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer schwierig, sich nach einem Auftritt der Fraktionschefin der GRÜNEN an sein Manuskript zu halten.
Ich möchte Ihnen zunächst für Ihren Redebeitrag danken, der deutlich untermauert hat, wie aktuell diese Debatte ist, und damit Vorwürfe der Opposition zurückweisen.
Wir diskutieren heute über die Ausgestaltung der Förderperiode für die Jahre 2007 bis 2013. Ein Punkt, der die neue Förderperiode auszeichnet – und was Sie früher kritisiert haben und jetzt durch die Sächsische Staatsregierung umgesetzt wird –, ist die deutliche Verstärkung des Lissabon-Prozesses, insbesondere durch die Auflage einer sächsischen Exzellenzinitiative. Die Exzellenzinitiative bietet uns die Chance, einen mittel- und langfristigen Auf- und Ausbau der vorhandenen industriellen Kerne in Sachsen vorzunehmen. Sie ist etwas missverständlich. Die Exzellenzinitiative Sachsen lehnt sich nicht ans Bundesprogramm an, sondern sie ist anwendungsbezogen.
Wofür steht Sachsen? Es steht für den Bereich Werkstoffe, Elektronik und Biotechnologie in ihren Forschungs- und Wissensgebieten. Daraus haben sich in den letzten 15, 16 Jahren sehr zukunftsträchtige und krisensichere
Branchen entwickelt. Es ist richtig: In Sachsen sind Leuchttürme entstanden, denn durch diese Leuchttürme – das ist eine Binsenweisheit – sind viele mittelständische Unternehmen an den verschiedenen Standorten in Sachsen, wie zum Beispiel in Chemnitz, in Freiberg, in Zwickau, aber auch in Leipzig, entstanden. Neben den Leuchttürmen wurde aber auch der Mittelstand gefördert. Das muss immer wieder betont werden. Die neue Förderperiode bietet uns die Chance, die erfolgreichen Kerne auszubauen; ich sagte es bereits.
Für Dresden möchte ich nennen den Elektroniksektor, die Chance, einen erfolgreichen Telekommunikationssektor aufzubauen, das sich entwickelnde Nanocluster und die Biotechnologie. Leipzig zeichnet sich im Biotech-Bereich aus, Automobilfirmen haben sich angesiedelt und es gibt einen aufstrebenden Logistikmarkt. Chemnitz und Zwickau sind im Maschinenbau vertreten, die Textilindustrie – was vor zehn Jahren noch niemand vermutet hatte – und die Elektronikindustrie. Freiberg ist der führende Standort in Deutschland für erneuerbare Energien im Bereich Fotovoltaik.
Sie werfen uns immer wieder vor, dass wir mit der Leuchtturmpolitik Sachsens Interessen vernachlässigt hätten und es eine fehlgeleitete Wirtschaftspolitik wäre. Sie verkennen dabei, dass Dresden heute der einzige Standort in Ostdeutschland ist, der eine sich selbst tragende Industrie mit der niedrigsten Arbeitslosenrate und mit der höchsten Rate an Forschungs- und Entwicklungsinstituten vorweisen kann. Das sind Erfolge, die Sie nicht einfach kleinreden können, und diese gilt es weiter auszubauen.
Das bietet uns aber die neue Förderperiode auch. Es geht nicht mehr darum, die EFRE- und die ESF-Programme als eigenständige und voneinander losgelöste Programme zu sehen, sondern es geht vielmehr darum, diese mit den bestehenden Universitäten, den Instituten und vor allen Dingen den hier ansässigen Unternehmen zu vernetzen. Vielleicht lässt sich so die sächsische Exzellenzinitiative mehr als sächsisches Innovationsprogramm bezeichnen.
EFRE bedeutet, die Grundlage ist unternehmensbezogen – ich sagte es bereits –, und ESF darf aus unserer Sicht nicht mehr nur als Arbeitsbeschaffungsmittel, die aus Europa kommen, verstanden werden, sondern ESF sollte vielmehr mit EFRE-Mitteln in der neuen Förderperiode am ersten Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Es sollte in Bildung und Forschung zum Einsatz kommen und die Programme sollten flexibler gehandhabt werden. Es gilt weiterhin, Leuchttürme in Sachsen zu fördern – entgegen dem Einwand der Opposition.
Leuchttürme fördern heißt aber, dass wir im globalen Maßstab damit den Mittelstand nicht vernachlässigen. Eine entsprechende Initiative hatte der Ministerpräsident bereits vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt, den es in der neuen Förderperiode umzusetzen gilt – das ist die Kritik seitens der CDUFraktion –, ist, dass die Technologiezentren in Sachsen weiterhin eine Förderung erfahren müssen. Der Technologietransfer darf nicht auf der Strecke bleiben. Wir brauchen ein modernes, zukunftsgewandtes Hochschulgesetz. Der zurzeit angekündigte Klassenkampf ist hier völlig fehl am Platz.
Wir brauchen Mittelstandsprogramme, insbesondere im Finanzierungsbereich, die die Wachstumsfinanzierung für mittelständische Firmen sicherstellen. Hierbei gilt es, den Bund bei seinem Vorhaben zu unterstützen, Erleichterungen für Private Equity und Venture Capital zu schaffen.
Unsere Philosophie ist es, dass die Wirtschaft für die Menschen da ist, und deshalb sollten ESF- und EFREMittel kombiniert noch besser für Bildung, für Erziehung und für Familie eingesetzt werden.
Gestatten Sie mir zum Schluss, der Arbeitsebene in den Ministerien zu danken, die in Diskussionen mit uns und den Arbeitsgruppen unserer Fraktionen eine zügige Umsetzung des Operationellen Programms in seiner Entwicklung geschaffen hat.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal zum Titel der Aktuellen Debatte: Wenn wir über Schneckentempo und Universitäten in Sachsen sprechen, dann sprechen wir – das kann man in dieser Runde, denke ich, einvernehmlich festhalten – über die besten und die schnellsten Schnecken, die es wohl weltweit gibt.
Herr Herbst, Sie haben hier einige Punkte aufgeführt und dabei viele Dinge miteinander vermischt. Sie haben Probleme angerissen, die vielleicht in NRW bestanden und die Sie in NRW geregelt haben. Sächsische Themen haben Sie wenig angesprochen, und Sie haben auch über
Dinge referiert, die bis heute noch nicht verhandelt und abgeschlossen sind.
Wenn wir uns heute über die Novelle zum Hochschulgesetz in Sachsen unterhalten, dann ist es wie gestern bei der Diskussion über die Neuregelung der Gemeinschaftsaufgabe: Die Opposition versucht der Koalition ein Thema unterzujubeln, in dem sie Streit und Uneinigkeit in der Koalition sieht. Wir für unseren Teil können festhalten, dass es produktive Gespräche sind. Diese finden in einem guten Klima statt und sie werden – ähnlich wie gestern – zu einer guten Lösung, in diesem Fall für die sächsischen Hochschulen und Fachhochschulen, führen.
Ziel beider Partner in den Koalitionsverhandlungen ist es, effektive Strukturen an den Hochschulen zu schaffen, den Freiheitsbegriff an den Universitäten durch effektive Strukturen, durch keine überbordene Mitbestimmung, durch keine endlos quälenden Sitzungen in Konzilen und ähnlichen Einrichtungen deutlich zu unterstreichen. Freiheit des einzelnen Professors für seine Forschung, ja, aber auch Freiheit der Universitätsleitung zur Profilierung der eigenen Einrichtung.
„Globalhaushalte“ ist ein Stichwort, das wir schon seit vielen Jahren in diesem Hause diskutiert haben. Es war die TU Dresden, der dieser Modellversuch eingeräumt wurde. Wir waren dort mit Spitzenreiter im bundesdeutschen Durchschnitt. Globalhaushalte werden die sächsischen Universitäten auch in Zukunft begleiten.
Zur Exzellenzinitiative: Richtig ist – und ich möchte das noch einmal unterstreichen –, wie Kollege Wöller schon gesagt hat, dass es ein Paradigmenwechsel ist – weg von der Gleichmacherei von Universitäten, mit der wir doch in Deutschland erreicht haben, dass alle auf einem mittleren Niveau ausgeglichen angekommen sind. Wir wissen, dass wir damit international nicht wettbewerbsfähig sind. Vielmehr müssen wir Spezialisierungen von Universitäten, von Innovationsclustern vornehmen.
Die Defizite unserer Universitäten in der ersten und zweiten Runde der Exzellenzinitiative waren nicht gottgegeben. Unsere Universitäten waren nach der Wende erst einmal mit der Umstrukturierung beschäftigt. Dabei war ein natürlicher Vorteil der westdeutschen Universitäten gegeben. Das sollte man den sächsischen Universitäten und auch dem Haus SMWK nicht permanent ankreiden.
Es gibt einige Punkte, die wir für eine nächste Runde der Exzellenzinitiative für machbar halten. Es sollten Arbeitsgemeinschaften zwischen unseren Universitäten gegründet werden, die wir bis jetzt in einer Antragstellung zwischen der TU Chemnitz und der TU Dresden gesehen haben. Das Herausstellen von sächsischen Exzellenzen zwischen den Universitäten, die Vernetzung auf den Fachgebieten sehen wir. Dort wünschen wir uns eine stärkere Rolle des Wissenschaftsministeriums, zwischen den Universitäten zu bündeln und diese Exzellenzen national und international tragfähig zu machen.
In diesem Sinne werden wir in diesem Jahr zu einer ausgewogenen und guten Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes kommen, denke ich. Der Opposition sei versichert, dass wir alles dafür tun werden, dass unsere Universitäten im nationalen und internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen können und besser werden.
Vielen Dank.
Herr Dr. Schmalfuß, wenn Sie von der Schnelligkeit des Hochschulgesetzes sprechen, wie bewerten Sie dann die Aussage des Rektorates der TU Chemnitz, die extra um Gespräche mit uns gebeten hat, damit ein ordentlicher Entwurf entsteht, mit dem man dann relativ lange arbeiten kann?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der heutigen Debatte – es geht um die GA-Förderung und die Neufestlegung durch die Sächsische Staatsregierung – können wir festhalten: Es ist viel Lärm um nichts.
Herr Pecher, die Koalition ist, denke ich, stark genug und arbeitet so gut, dass sie auch einmal eine Parteitagsrede von Ihnen aushält. Wenn zwei erfahrene und gute Minister der Sächsischen Staatsregierung – gestellt von der CDU – die Verantwortung für das ganze Land im Auge haben, korrigierend in Vorlagen des Wirtschaftsministeriums eingreifen und wir ein Ergebnis bei der GAFörderung erzielen, bei dem jetzt eigentlich weder die strukturschwachen Gebiete noch die Oberzentren zu kurz kommen, sondern alle gewinnen, dann, denke ich, haben wir alle etwas davon, und das ist auch richtig und gut so.
Wenn Sie heute die Debatte über den Ausgleich von Oberzentren und strukturschwachen Regionen führen, dann erinnert das in vielen Beiträgen, die ich hier gehört habe, die das Haus gehört hat, wohl eher an Kleinstaaterei. Wir als Sachsen sind keine Insel der Glückseligen und befinden uns nicht losgelöst von allen anderen Standortfragen, die Deutschland und Europa bewegen.
Wenn wir Wirtschaftsstrukturpolitik für Sachsen betrachten, dann müssen wir wohl, denke ich, die Oberzentren im Auge haben. Wir müssen die Branchen sattelfest machen. Wir müssen Branchen in Sachsen unterstützen, die wettbewerbsfähig sind mit Standorten – darauf haben auch Kollegen der Opposition hingewiesen – in Westdeutschland, in Westeuropa und auch in Übersee.
In diesem Sinne bin ich froh über die Verteilung und die geringfügige Differenzierung zwischen Dresden und Leipzig auf der einen und Chemnitz auf der anderen Seite, das mit den ländlichen Gebieten gleichgestellt wurde.
Wenn wir über die Förderperioden der vergangenen Jahre und über das Ergebnis sprechen, dann können wir doch wohl feststellen, dass nach 14 Jahren CDU-geführter Regierung in Sachsen eine Wirtschaft entstanden ist, die konkurrenzfähig ist, die ihresgleichen in Ostdeutschland sucht und die auch von westdeutschen Standorten heute bereits neidvoll betrachtet wird.
Wir haben Strukturen geschaffen, die über die Oberzentren hinausgehen. Ich erinnere in meiner Region an Netzwerke in der Automobilindustrie, an Netzwerke in der Textilindustrie und an Netzwerke in der HightechIndustrie, bei denen auch Ansiedlungen von Dresden eine Rolle gespielt haben. Davon haben viele kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen und in den Regionen profitiert. Sie haben von den Leuchttürmen in den Oberzentren profitiert.
Wenn von Rednern der Opposition Problemfälle angesprochen wurden, so ist mir bis heute kein Beispiel bekannt, dass irgendein Unternehmen, ein Mittelständler oder Kleinunternehmer in den Regionen, allein gelassen
worden wäre. Es wurden immer die Anreize für die Regionen in Anspruch genommen, sei es in der Infrastruktur oder in der Wirtschaftsförderung.
Ich denke, insgesamt haben wir mit dem GA-Kompromiss eine gute Lösung gefunden. Es hat einige Diskussionen in der Koalition gegeben. Aber so ist Demokratie, und es ist gut so, dass sie so funktioniert.
Mit einer guten GA-Regelung für die nächsten Jahre werden wir Sachsen weiter aufbauen und damit nach wie vor in Ostdeutschland die Nase vorn haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lay, wenn ich die Begründung Ihres Antrages mit dem ganzen inhaltlichen Repertoire, das Sie zu bieten haben, höre, ist es wohl eher ein weiteres Stück im Rennen um den Fraktionsvorsitz bei der PDS-Fraktion. Nur schade, dass so wenige da waren.
Ich kann es kurz machen. Vorweggeschickt sei: Wenn Sie zum Rundumschlag um die ESF-Programme, um die Gelder, die in Sachsen eingesetzt wurden, ausholen, möchte ich daran erinnern, dass Sachsen sehr erfolgreich mit ESF-Geldern gearbeitet hat. Eine Vielzahl von Programmen wurde aufgelegt, um Arbeitnehmer für Investoren entsprechend einsatzfähig zu machen, sie weiterzubilden, sie auch – entschuldigen Sie den Ausdruck – zu
parken und somit erfolgreich Investitionen in Sachsen anzusiedeln. Wir befinden uns in Dresden und hier haben wir einige dieser Ansiedlungen zum Erfolg geführt.
Zu Ihrem Antrag. Der vorliegende Antrag der Linksfraktion.PDS zur Förderung von „Teilzeit-plus“-Projekten wird von uns von Grund auf abgelehnt. Ich möchte dies im Folgenden begründen. Sie wollen im Punkt 1 Ihres Antrages die Staatsregierung ersuchen, sich im Bund dafür einzusetzen, dass dieser die geschäftspolitische Weisung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Aussetzung der Projektförderung zurücknimmt bzw. den Verwaltungsrat dazu anhält, diese Weisung eigenständig zurückzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das von der Linksfraktion.PDS angesprochene zentrale Organ des Verwaltungsrates rekrutiert sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Dieser Verwaltungsrat fungiert als Aufsichts- und Legislativorgan und überwacht die Arbeit des hauptamtlichen Vorstandes. Genau diesen Verwaltungsrat wollen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, in der Ausübung seiner Aufgaben behindern und beeinflussen, indem Sie den Antrag stellen, dass sich der Bund in die geschäftspolitischen Vorgänge der Bundesagentur für Arbeit einmischen soll, um eine Projektförderung wieder aufleben zu lassen, die aus fachlicher Sicht der Bundesagentur für Arbeit nicht weiter verfolgt werden soll.
Sofern Ihnen die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 16/2406 vom 16. August dieses Jahres auf die Kleine Anfrage Ihrer Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke bekannt ist – davon gehe ich aus –, dürften Sie sehr wohl wissen, dass der Bundesrechnungshof wiederholt die Handhabung der Projektförderung beanstandet und deren Streichung ausdrücklich gefordert hat. Insofern ist Punkt 1 Ihres Antrages nicht nachvollziehbar und daher von uns abzulehnen.
Zu Punkt 2 möchte ich Folgendes bemerken: Wie Sie selbst wissen, liegt den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses seit gestern der überarbeitete Entwurf des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für das ESF-Programm für die kommende Förderperiode vor. Das Operationelle Programm bildet den Rahmen und die strategische Ausrichtung für die Verwendung der dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden EU-Mittel. Über die strategischen Ziele und Leitlinien werden wir uns sicherlich in den kommenden Tagen und Wochen noch verständigen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Rahmenbedingungen und Eckpunkten der Operationellen Programme der neuen EU-Förderperiode, welchen wir morgen im Rahmen des Plenums sicherlich noch ausführlich erörtern.
Die von Ihnen aufgemachte Forderung zur Aufnahme eines so konkreten Projektes wie dem „Teilzeit-plus“Vorhaben steht für uns nicht im Einklang mit der vorgesehenen Struktur des Operationellen Programms. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 8. November darauf ausdrücklich hingewiesen. Ich möchte auf die inhaltliche Wertung des von Ihnen angesprochenen „Teilzeit-plus“-Projektes im Moment nicht näher eingehen,
bezweifle jedoch dessen Sinnfälligkeit und Effektivität. Jetzt kommt es: Es würde aus unserer Sicht im ohnehin sehr schwierigen Markt des sächsischen Handwerks zu Wettbewerbsverzerrungen führen und dient den Unternehmen und deren Beschäftigten nur kurzfristig. Diese Meinung vertreten im Übrigen auch die sächsischen Handwerkskammern.
An dem in Berlin in den Jahren 1999 und 2000 durchgeführten „Teilzeit-plus“-Projekt haben 107 Beschäftigte teilgenommen. Bei insgesamt 160 000 Arbeitnehmern im Berliner Handwerk kann das Projekt wohl keineswegs als Erfolg gewertet werden. Aus diesem Grund lehnen wir auch Punkt 2 des Antrages ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick, lieber Kollege Dr. Martens, klingt natürlich Ihr Vorhaben, einzelnen Bewerbern bei Oberbürgermeister- und Landratswahlen, darüber hinaus aber auch den Bewerbern für die Stadtratsfunktion bei Stadtratswahlen Werbezeiten bei lokalen Anbietern der privaten Rundfunkszene einzuräumen, sehr attraktiv. Das scheint der demokratischen Vielfalt zu entsprechen. Betrachtet man jedoch die Sache genauer, wird den sonstigen Bestrebungen der Liberalen, nämlich für Deregulierung, für Eigenverantwortung einzutreten, entgegengewirkt.
Die privaten Rundfunkanbieter sollen per Gesetz verpflichtet werden, jedem Einzelbewerber eine angemessene Sendezeit einzuräumen. Dies ist aus unserer Sicht ein immenser Eingriff in die Rundfunkfreiheit und in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung der lokalen und regionalen kommerziellen Anbieter in Sachsen.
Diese Anbieter leben davon, dass sie ein attraktives Programm mit Musik, mit Unterhaltung, natürlich auch mit Informationen hier in unserem Freistaat veranstalten, um damit ihren Hörerkreis entsprechend zu erschließen. In die Programmgestaltung dieser Anbieter wird nun zu jeder Wahl im Freistaat Sachsen – Kommunalwahl, Landtagswahl – in umfassender Weise eingegriffen. Bei
einer Vielzahl von Einzelbewerbern und von politischen Parteien und Wählergruppen wäre ein Großteil der Sendezeit verbraucht. Das Programm wäre zerstückelt, unattraktiv für Hörer und Werbekunden. Damit wäre die Veranstaltung von Rundfunk jedenfalls in Wahlzeiten wirtschaftlich unattraktiv.
Ein zweiter Nachteil entsteht aber auch für die Hörerschaft. Man stelle sich den Hörer vor, der in Zeiten von Kommunalwahlen für die Kommunalparlamente und die Bürgermeister und Landratsämter tagaus, tagein die Werbespots in zweistelliger Zahl von politischen Parteien und Wählergruppen und einer mindestens zweistelligen Zahl von Einzelbewerbern hört. Der Hörer würde sich umgehend abwenden und einen Sender, in dem gerade keine Wahlwerbung läuft, einschalten. Die erhebliche Beeinträchtigung für Rundfunkanbieter, die werbetreibende Wirtschaft und die Hörer zeigt, dass der Vorschlag der FDP, ausgerechnet in diesem Bereich eine zusätzliche, unnötige staatliche Regulierung einzuführen, ausschließlich nachteilige Wirkung hätte.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Sollte eingewendet werden, dass die Regelung, wie sie von der FDP angestrebt wird, auch in Baden-Württemberg zum Beispiel angewendet wird, so gilt es jedoch festzuhalten, dass in Baden-Württemberg ein deutlicher Unterschied zu der Senderlandschaft, die wir hier in Sachsen vorfinden, vorherrscht.
In Sachsen ist es uns gelungen, durch das private Rundfunkgesetz eine Vielfalt gerade von lokalen Rundfunkangeboten zu installieren und damit für Hörer attraktiv zu gestalten. Mit Ihrem entsprechenden Gesetzentwurf würden wir das so unterlegen, dass wir Wahlwerbung für jeden einzelnen Kandidaten ermöglichen. Man stelle sich eine Stadt wie Dresden oder Chemnitz vor. Wenn von 54 oder 80 Stadtratskandidaten oder gar 120 jeder seinen Werbespot schaltet und diesen täglich im privaten Rundfunk anbietet – würden Sie dies wirklich noch attraktiv finden?
Ich denke, nicht.
Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.