Iris Schöne-Firmenich

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die Kostenträgerschaft für einen Teil der Leistungen der Kriegsopferversorgung neu zu regeln. Diese ergeben sich grundsätzlich aus dem Bundesversorgungsgesetz und umfassen beispielsweise die Krankenhilfe, also ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen. Diese Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene werden dabei zu 80 % vom Bund getragen. Die restlichen 20 % übernimmt der Freistaat, soweit für entsprechende Leistungen der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig ist.
Problematisch allerdings ist, dass bisher in einer Konstellation diese Kostenträgerschaft durch den Freistaat Sachsen nicht sichergestellt ist. Konkret geht es um die Kosten der stationären und teilstationären Unterbringung gemäß §§ 26b, 26c, 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes. Diese Kosten werden bisher nur für Personen getragen, die das 18., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, da nur für sie der überörtliche Träger der Sozialhilfe, der Kommunale Sozialverband Sachsen, zuständig ist. Kosten, die bei Personen mit vollendetem
65. Lebensjahr auftreten, werden indes nicht übernommen, sodass der KSV diese Kosten selbst zu tragen hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dies aber dahin gehend neu geregelt, dass die vom Freistaat Sachsen bereits im Doppelhaushalt eingestellten Mittel an den Kommunalen Sozialverband ausgezahlt werden können und dieser die Kosten nicht mehr selbst zu tragen hat.
Ich bitte das Hohe Haus, den vorliegenden Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Neubert, ich frage mich: Weshalb bringen Sie einen solchen Antrag vier Wochen nach der Haushaltsbeschlussfassung in den Landtag ein?
Sie verlangen allen Ernstes von der Staatsregierung kurz nach Inkrafttreten des Haushaltes für die kommenden zwei Jahre die Vorlage einer Gesetzesnovelle des Sächsischen Kita-Gesetzes mit dem Ziel der Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 : 13 auf 1 : 12.
Dieses Thema haben wir in der Haushaltsdebatte im Dezember sehr ausführlich und auch sehr kontrovers diskutiert. Seitdem hat sich nicht so viel verändert. Der Evaluationsbericht, auf den Sie sich beziehen, wurde bereits am 27. November vergangenen Jahres dem Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt, also noch vor der Haushaltsberatung. Sie hätten auch im Dezember darauf eingehen können.
Es ist ja wahr, dass der Bericht mit 180 Seiten sehr umfangreich ist; doch die Erkenntnisse – – Ich würde zunächst gern etwas dazu sagen, bevor Sie Ihre Zwischenfrage stellen. – Ich denke, die Erkenntnisse, die deutlich geworden sind, überraschen uns nicht. Sie sind eigentlich nicht so neu und decken sich im Wesentlichen mit dem, wie wir diese Situation eingeschätzt haben.
Im Ergebnis der Untersuchung geben die Autoren der Studie 16 Empfehlungen, wie die Qualität der Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen verbessert werden kann. Nur die ersten sechs befassen sich mit der Personalausstattung. Drei Empfehlungen gibt es zur gezielten Unterstützung der Tagespflege; zur qualitativen und quantitativen Struktur der Fachberatung ergehen sechs weitere Empfehlungen und die letzte widmet sich der Evaluation der Umsetzung des Bildungsauftrages in mittel- und langfristiger Perspektive.
Das ist ein solch umfangreiches Aufgabenpaket, Herr Neubert, dass es mich schon wundert, dass Sie als einzige Konsequenz daraus den Punkt 2 Ihres Antrages ableiten, und zwar fordern Sie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten.
Verehrte Kollegen von der Linksfraktion, diesen Umgang hat das Thema nicht verdient.
Es steht nicht anders als vorhin. – Es bedarf vielmehr einer sorgfältigen und detaillierten Aufarbeitung der Ergebnisse und Empfehlungen des Evaluationsberichtes. Deshalb läuft zurzeit die Diskussion im Unterausschuss Kita des Landesjugendhilfeausschusses, in dem Vertreter der Träger, der Staatsregierung und des Landesjugendhilfeausschusses an einem Tisch sitzen. Ich denke, das ist die richtige Ebene dafür, und von dort wird eine kompetente Stellungnahme ergehen.
Das wäre auch ein Thema für unseren Landtagsfachausschuss, in dem wir uns mit den Inhalten sachlich auseinandersetzen wollen. Diesen Weg haben Sie nicht gewählt und, ich denke, auch nicht gewollt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Bedeutung der Bildung im frühen Kindesalter haben wir in diesem Hause schon sehr oft gesprochen. Wir sind uns dabei in großen Teilen einig. Mit dem sächsischen Bildungsleitfaden haben die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen ein hervorragendes Instrument zur Umsetzung der Bildungsziele in guter Qualität an die Hand bekommen. Herr Neubert, wir sind uns auch darin einig, dass es zu deren Umsetzung der entsprechenden materiellen und personellen Ressourcen bedarf. Das sind wir nicht nur unseren Kinder, sondern vor allem auch
vielen sehr engagierten Erzieherinnen und Erziehern schuldig.
Nein, zu diesem Thema nicht; wir haben hin und her diskutiert. Ich bringe meine Rede jetzt zu Ende.
Der Freistaat Sachsen hat dazu seinen Beitrag geleistet. Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Zuständigkeit für dieses Thema liegt eben nicht allein beim Freistaat Sachsen, sondern in erster Linie bei den Trägern der Einrichtungen, den freien wie den kommunalen. Wenn der Freistaat die Finanzierung für den verbesserten Betreuungsschlüssel allein übernehmen würde, hieße das zum einen, den Trägern in ihre Zuständigkeiten hineinzuregieren, und zum anderen, ihnen einen Teil ihrer Verantwortung abzunehmen. Das halte ich für das falsche Signal.
Sie können sicher sein, dass wir sehr bedauert haben, dass es nicht gelungen ist, rechtzeitig vor der Haushaltsbeschlussfassung im Dezember einen Konsens mit der Trägerebene, speziell mit den Kommunen, herbeizuführen. Unser Ministerpräsident, Stanislaw Tillich, hat sich zu diesem Thema bekannt und er wird das Ziel weiter im Auge behalten. Darauf können Sie vertrauen. Es ist unsere Aufgabe, die kommenden Monate zu nutzen,
um uns mit den Trägern der kommunalen Ebene tiefgründig über den gesamten Themenkomplex zu beraten. Wenn die Bürgermeister verstehen, dass ein qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder nicht in erster Linie ein Kostenfaktor, sondern ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil ist, dann werden wir auch zu Vereinbarungen kommen, die es ermöglichen, die Empfehlungen des Evaluationsberichtes gemeinsam umzusetzen. Die kommunale Ebene ist gesprächsbereit.
Ich bin sehr optimistisch, dass es uns im nächsten Doppelhaushalt gelingen wird. Den Grundstein dafür haben wir mit unserem Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt 2009/2010 gelegt. Er sieht eine Evaluation der KitaFinanzierung rechtzeitig vor dem nächsten Doppelhaushalt vor. Bis dahin gilt der beschlossene Haushaltsplan für die Jahre 2009/2010. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In großen Lettern stand am vergangenen Freitag auf der Politikseite der „Freien Presse“ geschrieben: „Von der Bundesrepublik
zur Bildungsrepublik“. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte Bildung zur zentralen Aufgabe des nächsten Jahrzehnts.
Auch unser Ministerpräsident widmete in seiner gestrigen Regierungserklärung der frühkindlichen Bildung besonderes Augenmerk. Ich denke, es ist unbestritten, dass eine solide Bildung die beste Grundlage für eine chancenreiche Entwicklung eines jeden jungen Menschen ist. Die ersten Lebensjahre sind dabei von entscheidender Bedeutung. Der Mensch beginnt zu lernen, sobald er auf die Welt kommt, und sollte eigentlich sein Leben lang nicht
damit aufhören. Was Kinder antreibt, ist ihre ursprüngliche Neugier. Sie sind kleine Forscher, die danach streben, ihre Welt zu entdecken und zu verstehen. Diesem Drang wohnt ein enormes Entwicklungspotenzial inne, das durch Eltern und pädagogisches Personal gefördert werden muss. In diesem Kontext liegt von den drei wichtigsten Aufgaben der Kindertagesstätten – frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung – der Schwerpunkt eindeutig auf Bildung.
Welchen Stand haben wir in Sachsen erreicht? Sind wir auf dem richtigen Weg? Die Bertelsmann-Stiftung hat Anfang dieses Monats den Länderreport „Frühkindliche Bildungssysteme 2007“ veröffentlicht, in dem deutschlandweit die Situation hinsichtlich der Teilhabe, der Qualität und der Investitionen untersucht und verglichen wurde. Schauen wir uns die drei Teilbereiche etwas genauer an.
Da ist zuerst die Frage nach der Teilhabe, die an der Quantität der Betreuungsplätze gemessen wird. Bei der Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen liegt Sachsen mit einem Betreuungsgrad von knapp 94 % im oberen Feld. Im Bereich der unter Dreijährigen nimmt Sachsen im Vergleich der ostdeutschen Bundesländer zwar den letzten Platz ein, liegt aber mit knapp 35 % immer noch weit vor allen westdeutschen Bundesländern.
Nun kann man das als gut oder weniger gut bewerten. Ich bin etwas traurig, dass man nur Kennziffern vergleicht, ohne in die Tiefe zu gehen. Denn dann würde deutlich, dass hier die Wirkung des sächsischen Landeserziehungsgeldes zu erkennen ist. Diese Leistung, die unser Land für die jungen Eltern erbringt, die sich entscheiden, ihr Kind über das erste Lebensjahr hinaus im häuslichen Umfeld zu erziehen, wird von vielen Eltern gern in Anspruch genommen. Diesen Eltern gegenüber ist es eine Unverschämtheit, das Landeselterngeld als „Herdprämie“ herabzuwürdigen.
Das degradiert die Erziehungsleistung und Verantwortungsbereitschaft, die solche Familien erbringen bzw. zeigen. Wenn sich junge Eltern entscheiden, ihr Kind in den ersten Jahren selbst zu Hause zu betreuen, ist das kein Grund für Kritik, sondern verdient Anerkennung. Diese Eltern wollen ihrem Kind in den ersten Jahren ihre ganze elterliche Zuwendung und Fürsorge zukommen lassen. Sie nehmen in besonderer Weise die Verantwortung für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahr, die vor allem in der frühen Phase der Kindheit bei den Eltern liegt. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Eltern die Verantwortung für ihre Kinder abzunehmen. Das können und das wollen wir nicht. Unsere Aufgabe ist es, ihnen dabei Unterstützung zu geben sowie ihre Kompetenz zu fördern und gegebenenfalls dort einzuschreiten, wo es notwendig ist.
Dort, wo das Angebot an Kinderkrippenplätzen noch unzureichend ist, wird sich das in den nächsten Jahren zum Positiven verändern. Zusammen mit den finanziellen
Zuschüssen des Bundes wird Sachsen auch in den kommenden Jahren die Schaffung neuer Betreuungsplätze großzügig fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie sieht für Investitionen in Kinderkrippen 75 % und in Kindergärten 50 % Zuschuss vor. Zugangskriterien für den Besuch einer Kindertageseinrichtung sind auch nach meiner Auffassung nicht zeitgemäß.
Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Qualität werfen! Gemessen an den Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte nimmt Sachsen im Jahr 2005 mit einem Anteil von 6,1 % einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Wenn die Bertelsmann-Stiftung hier zu dem Ergebnis kommt, dass die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Sachsen demnach einen hohen landespolitischen Stellenwert hat, so hat sie recht. Das wird angesichts der Investitionszuschüsse in den Jahren 2006 und 2007 in Höhe von 26,4 bzw. 29,6 Millionen Euro deutlich unterstrichen. Diese Investitionszuschüsse sind in sächsischen Kitas neben der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze vor allem in die Sanierung der Gebäude, in die Umsetzung von sicherheits- und brandschutzrelevanten Vorschriften und in die Verbesserung der qualitativen Bedingungen geflossen. Das wollen wir auch in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterführen. Ich wünsche mir vonseiten der Träger, dass sie die Mittel nutzen, um zum Beispiel Werkstätten, Kinderküchen oder Räume für Sport und Bewegung zu schaffen.
Zur Qualität möchte ich in der nächsten Runde sprechen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Neubert, wenn ich an Ihrer Rede jetzt wirklich etwas begrüßen kann, dann ist es,
dass Sie offenbar davon ausgehen, dass Frau Orosz selbstverständlich am Sonntag die Wahl gewinnt. Denn Sie hatten sich ja schon Gedanken gemacht, wer die Politik fortsetzt.
Das war wirklich einmal gut.
Zum anderen muss ich sagen: Es wäre auch schön, wenn Sie einmal zuhören würden, wenn jemand spricht.
Denn gerade das Thema der Betreuungsquote der unter Dreijährigen hatte ich ausführlich behandelt. Und ich bleibe bei meiner Position: Ich denke, dass das Landeserziehungsgeld eine gute Maßnahme ist.
Qualität erkennt man am Qualifikationsgrad und an der Motivation der Mitarbeiter, der Erzieherinnen in den Einrichtungen.
Wir haben ein gutes Qualifizierungsniveau. Das hat Frau Dr. Schwarz auch schon ausführlich dargestellt. Wir wollen den Anteil der Hochschulabsolventen weiter steigern. Aber wir wollen nicht nur einen Hochschulabschluss schlechthin, sondern wir wollen, dass unsere Erzieherinnen einen speziell auf Elementarpädagogik ausgerichteten Hochschulabschluss erwerben.
Sachsen ist auch dort Vorreiter. Wir haben an der Evangelischen Fachhochschule in Dresden einen Bachelorstudiengang und an der TU Dresden einen Masterstudiengang, der gezielt darauf ausgerichtet ist.
Zum Wintersemester 2009/2010 beginnen weitere Studiengänge an der Fachhochschule in Zittau-Görlitz, an der HTWK und an der Evangelischen Fachhochschule. Es gibt dazu Stellen aus dem Hochschulpakt 2020. Das hat das Wissenschaftsministerium den Hochschulen schon zugesagt. Frau Dr. Stange, vielen Dank dafür. So wird gearbeitet und nicht nur geredet.
Ich denke, unser Qualifikationsniveau ist gut. Die Mitarbeiter sind befähigt, den Bildungsplan umzusetzen. Es befremdet mich schon etwas, wenn die BertelsmannStiftung moniert,
dass es keine festgeschriebene Verpflichtung – Herr Porsch, ich bitte um etwas Ruhe! –
– zur Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zum Bildungsplan gibt und diese nicht mindestens zwei Tage dauern.
Unsere Erzieherinnen und Erzieher haben viele Stunden, viele Wochenenden drangehängt, um sich mit den Inhalten vertraut zu machen. Auch Tagesmütter sind einbezogen worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Sächsischen Kindertagesstättengesetz eine Pflicht zur Weiterbildung verankert ist. Ich denke, wir sollten diese Leistungen der Erzieherinnen und Erzieher anerkennen und ihnen weitere Vorschriften ersparen.
Hinsichtlich der Kontrolle der Umsetzung des Bildungsplanes, Herr Neubert, sehe ich eher einen Erfolg versprechenden Weg in der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems anstelle eines jährlichen Papier verarbeitenden Berichtswesens.
Wir haben unseren Erzieherinnen und Erziehern mit der Umsetzung des Bildungsplanes jede Menge zusätzliche Arbeit auferlegt, das wissen wir. Wir sind entschlossen, den Betreuungsschlüssel zu senken, und ich weiß, dass es trotzdem noch viel ist, was auf sie zukommt. Es ist aber auch nicht ganz ehrlich, Frau Herrmann, wenn man solche Rechnungen aufmacht wie Sie.
Denn eines steht fest: All diese Dinge, die Sie herangezogen haben, treten in allen anderen Bundesländern genauso auf. Auch dort gibt es Krankheit, auch dort gibt es Urlaub. Es sind im Übrigen auch nicht immer alle Kinder da. Die Problematik, dass die Erzieherinnen nicht voll arbeiten und damit die Kinder nicht den ganzen Tag über die gleiche Ansprechperson haben, liegt oftmals auch darin begründet, dass die Erzieherinnen gar nicht länger arbeiten wollen. Ich habe genügend Kontakte zu Kindergärten und weiß, dass es ein Problem ist, eine Erzieherin überhaupt für neun Stunden Arbeit bzw. für einen vollen Arbeitstag zu gewinnen.
Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule – auch das hat Frau Dr. Schwarz schon ausgeführt – hat in Sachsen im letzten Jahr ein gutes Niveau erreicht und wir werden das auch weiter ausbauen und weiterführen.
Was damit erreicht worden ist, ist eine gute Basis, um jetzt einen Schritt zu gehen, den unser Ministerpräsident gestern schon angekündigt hat: nämlich den Teil, der im Kita-Bereich Bildung ist, dann auch in das Bildungsressorts zu überführen. Ich denke, das ist konsequent und folgerichtig und wird weiter dazu beitragen, Bildung als einen langfristigen und durchgängig zu organisierenden Prozess zu gestalten.
Ich wünsche mir, dass wir im Bereich der Hochschulausbildung noch den nächsten konsequenten Schritt gehen werden, nämlich den pädagogischen Nachwuchs des Elementar- und Primarbereichs in Form eines grundständigen Bachelorstudiums gemeinsam auszubilden.
Bildung ist für jeden Menschen der Schlüssel zum Wohlstand und zu einem selbstbestimmten Leben. Bildung ist aber auch ein Wirtschafts- und Standortfaktor für Unternehmen und Gemeinden. Sachsen unterstützt Unternehmen, die im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigene Kindertagesstätten errichten und betreiben oder sich an öffentlichen Kitas beteiligen. Für eine Gemeinde – das möchte ich noch einmal sehr deutlich in diese Richtung sagen – reicht es inzwischen nicht mehr aus, nur genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen; sondern eine Gemeinde, die auf sich hält und Zukunft gestalten will, ist daran interessiert, gute Qualität in Bildung und Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Ich denke, unser Land hat dort gute Beispiele vorzuweisen. Wir sind auf einem guten Weg. Dass das stimmt, zeigt – ich denke, es ist kein Zufall –, dass Frau Merkel gerade die sächsische Landeshauptstadt Dresden als Tagungsort für den im Oktober –
– geplanten nationalen Bildungsgipfel ausgewählt hat. Ich freue mich darauf. Wir sind gut aufgestellt und wir sollten diesen Weg weitergehen.
Danke schön.
Herr Neubert, geben Sie mir recht, dass in erster Linie die Kommune in der Pflicht ist, diesen Bedarf zu decken, und dass das nicht per Gesetz verordnet werden kann?
Würden Sie mir zustimmen, dass dies am Ende daran liegt, wie die Gemeinderäte bzw. die Stadträte die Prioritäten für ihre Entwicklung setzen? Würden Sie mir auch zustimmen, dass es durchaus differenzierte Beispiele in Sachsen gibt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat am Dienstag dieser Woche die Strategie zur Förderung der Kindergesundheit in der
Öffentlichkeit vorgestellt. Das ist aktueller Anlass für uns, uns ebenfalls mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Die diesem Papier zugrunde liegende Studie bestätigt eine Entwicklung, die wir schon seit einiger Zeit mit Sorge beobachten. Die Mehrheit der Kinder in Deutschland wächst gesund auf, aber 15 % von ihnen sind zu dick. Fast jedes dritte Mädchen unter 17 Jahren leidet an Essstörungen. Ein Drittel der Jugendlichen trinkt einmal in der Woche Alkohol, und die Zahl der psychischen Erkrankungen nimmt zu. Dem zu entgegnen heißt, einen gesunden Lebensstil selbstverständlich zu machen.
In der Kindheit werden die notwendigen Grundsteine gelegt, die ein gesundes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen. Ein Kind, das sich viel bewegt und dadurch ausgeglichener ist, lernt besser und beeinflusst so seine späteren Berufschancen positiv. Die gesunde Ernährung ist hierfür eine Grundvoraussetzung.
Es fällt auf, dass Kinder aus sozial schwachen Familien häufiger von bestimmten Krankheiten betroffen sind als der Durchschnitt. So nehmen beispielsweise auch Rauchen und Übergewicht mit sinkendem Sozialstatus deutlich zu. Die Ursachen für diese Defizite, meine Damen und Herren, liegen aber nicht in der finanziellen Situation, sondern in erster Linie in der Art und Weise begründet, wie Eltern ihre Verantwortung für die Fürsorge ihrer Kinder wahrnehmen.
Unsere Aufgabe ist es, hier Hilfestellungen zu geben, die den Kindern gleiche Chancen für ihre Zukunft ermöglichen. Ein entscheidender Weg dazu ist, über gesunde Ernährung aufzuklären und einen gesunden Lebensstil zu erlernen. Das ist präventive Aufklärung, die sich ganz besonders an Eltern richtet, denn sie tragen die Verantwortung für ein gedeihliches Aufwachsen ihrer Kinder.
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen, sagte Aurelius Augustinus. Leider vermittelt dieses Buch nicht in allen Fällen das Wissen, was für die Kinder das Beste wäre. Gesundes Essen kann man lernen, denn gesundes Essen geht zwar durch den Magen, aber es beginnt vor allem im Kopf. Erst wenn man weiß, was der eigene Körper braucht, was ihm guttut und was ihm schadet, fängt man an, bewusst darauf zu achten, was und wie viel man isst. Dieses Bewusstsein gilt es zu schärfen, und zwar quer durch die Gesellschaft.
Seit vielen Jahren zeichnet vor allem die mediale Öffentlichkeit ein Schönheitsideal des menschlichen Körpers, das sich an Models und durchgestylten Schauspielern orientiert, Barbie und Ken besetzen die Kinderzimmer und tragen so dieses Bild in die Köpfe junger Mädchen. Der Wunsch, so auszusehen, hat sicher den unzähligen Anbietern von diversen Diäten und Schlankheitspillen enorme Umsätze beschert und den meisten Nutzern die Erkenntnis, was ein Jo-Jo-Effekt ist. Besonders schlimm ist es dann, wenn dieses Schlankheitsbild zu krankhaften Essstörungen führt, beispielsweise zu Bulimie.
In neuerer Zeit kann man beobachten, dass sich in seriösen Medien etwas verändert, dass man dort mehr auf
Aufklärung und Beratung über gesundes Essen setzt. Ich begrüße diese Entwicklung sehr. Ich würde mich auch freuen, wenn diese Medien noch einen Schritt weitergehen und einen normal entwickelten Körper als Schönheitsideal darstellen würden. Das wäre ganz hervorragend.
Wenn 15 % der Kinder Übergewicht haben, dann sieht man das. Wenn aber jedes dritte Mädchen unter 17 Jahren an Essstörungen leidet, dann erkennt man das nicht auf den ersten Blick. Aber die gesundheitlichen Risiken und Folgen sind mindestens genauso schlimm, wenn nicht schlimmer. Besser als jede Therapie ist Prävention, das heißt, Wissen über die Bedeutung von gesunder Ernährung und Bewegung für das Wohlbefinden und die Gesundheit des menschlichen Körpers zu vermitteln und positive Esskultur zu erlernen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales stellt für Ernährungserziehung in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 365 000 Euro zur Verfügung. Das wollen wir weiter unterstützen. Essen ist mehr als bloße Nahrungsaufnahme. Es kann Lebensfreude und Genuss sein. Essen mit Kultur hält Leib und Seele zusammen, und darum geht es.
Der Rest folgt in der nächsten Runde.
Herr Präsident! Ich hätte nicht gedacht, dass diese Debatte so emotional geführt werden kann. Man hätte vermuten können, das sei ein Thema, bei dem die wenigsten zuhören und zu dem man eigentlich alles zu wissen glaubt. Am Ende stellt sich heraus, dass es doch ganz unterschiedliche Auffassungen über den Weg zu einer gesunden Ernährung gibt.
Ich möchte es noch einmal klarstellen: Für uns als CDU steht im Vordergrund, die Eltern zur Eigenverantwortung zu befähigen, das heißt, die Verantwortung für ihre Kinder selbst wahrzunehmen. Ich denke, es ist der falsche Weg, wenn der Staat Aufgaben übernimmt, die dem Elternhaus zukommen.
Deshalb ist es für uns ganz wichtig, Hilfestellung durch Aufklärung zu geben. Dabei geht es mir nicht nur um die Inhaltsstoffe, Frau Herrmann. Essen beginnt auf jeden Fall im Kopf; denn gesunde Ernährung ist auch Psychologie.
Ich komme dann noch auf die PDS zurück. Danke.
DIE LINKE – okay, auch darauf.
Wir haben immer nur das Problem „Die Kinder sind zu dick“ im Fokus. Ich könnte auch sagen: Immer auf die Dicken! – Wir müssen überlegen, wie wir mit diesem Thema umgehen. Wenn wir diese Kinder von Anfang an mit Bemerkungen herausstellen wie „Ihr seid zu dick! Ihr seid etwas Schlechteres!“, dann werden sie von den anderen gehänselt und gemobbt, verlieren ihr Selbstbewusstsein, trauen sich nicht mehr, sich im Umkleideraum umzuziehen, und gehen nicht mehr zum Sportunterricht. Ich denke, wir müssen mit diesem Thema sehr viel sensibler umgehen.
Das gemeinsame Mittagessen in der Schule, Frau Herrmann, halte ich für einen ganz wichtigen Weg. Ich will Ihnen auch ein Beispiel bringen, warum.
In der evangelischen Grundschule in Frankenberg, an der ich auch eine Aktie habe, gehört das zum Schulkonzept. Die Kinder kommen morgens an. Es gibt einen offenen Beginn. Es wird gemeinsam gefrühstückt. Dann gibt es ein Eingangsgespräch. Nach dem Unterricht geht man gemeinsam mit der Lehrerin zu Tisch. Man setzt sich an einen ordentlich gedeckten Tisch. Es wird ein Lied gesungen oder ein Morgengebet gesprochen. Die Kinder kommen zur Ruhe. Es herrscht eine angenehme Atmosphäre.
Wir haben die Erfahrung gemacht: Als in den ersten Wochen dort noch eine 5. Klasse der Mittelschule im gleichen Raum gegessen hat, haben sich diese Schüler in den ersten zwei oder drei Tagen danebengestellt und die Kinder der Grundschule belächeltet. Es dauerte gar nicht lange, da kamen die ersten und fragten, dürfen wir uns dazusetzen, uns gefällt das, was ihr macht. Ich denke mir, was an einer Privatschule möglich ist, muss auch an einer staatlichen Schule möglich sein. Im Rahmen der Ganztagsangebote kann man den Unterrichtsablauf in den Tagesablauf einbauen.
Jetzt komme ich zu den Linken, das Thema Hartz IV. Sie haben ja vorgerechnet, was alles nicht geht. Wir haben das Thema schon nach allen Richtungen debattiert.
Zum Regelbedarf, Frau Dr. Ernst. Für Heranwachsende wird er neu ermittelt, weil man davon ausgeht, dass das Verfahren, das gewählt worden ist, nicht den Regelbedarf Heranwachsender abbildet. Jetzt warten wir das Ergebnis erst einmal ab. Ich bin optimistisch, dass sich dann die Situation für Kinder verbessert, weil man die Bedarfe von Kindern angemessen wiederfindet und finanziert.
Zum Thema „Kostenfreies Schulmittagessen“, Frau Dr. Schwarz. Sie haben es gesagt: Die Bundesregierung ist zurzeit in der Debatte. Es geht darum, sich zu entscheiden, ob wir das Kindergeld erhöhen oder direkte Sachleistungen für Kinder finanzieren wollen. Wenn man
sich das aus dem Bildungsaspekt ansieht, dass das Essen zum Bildungskonzept gehört, kann ich dem durchaus Sympathien abgewinnen. Inwiefern es wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen wir sehen. Wir sollten als Land nicht vorpreschen, sondern die Diskussion in Richtung Berlin mit der Bundesregierung führen.
Noch zum Thema „Gesunde Ernährung“: Sie sei nicht möglich, weil man kein frisches Obst und kein frisches Gemüse kaufen kann, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist. Die Tafel in Mittweida hatte die Idee: Es gibt in Kleingartenanlagen jede Menge brachliegende Gärten. Warum soll man denn nicht die Hartz-IV-Empfänger dazu motivieren: Wir gehen dorthin und bauen gemeinsam etwas an. Die Gärten werden uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Gemüse, das sie dort ernten, können sie selbst mit nach Hause nehmen. Somit sind sie mit Biogemüse versorgt. Fehlanzeige, die Aussage lautete: Was, wir im Garten arbeiten für meine Ernährung? Nein. Nunmehr hat man Arbeitsgelegenheiten durch Ein-Euro-Jobs geschaffen. Da geht es. Es tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann, es ist ja nicht das erste Mal, dass wir zu bestimmten Themen gleicher Meinung sind und gleiche Ziele verfolgen. Manchmal unterscheiden wir uns nur im Weg dahin. Sie haben zu Ihrem ursprünglichen Antrag einen ersetzenden Änderungsantrag vorgelegt und ich bin dankbar dafür, dass Sie unsere Anregungen darin aufgenommen haben. Auf diesen Änderungsantrag möchte ich mich jetzt beziehen.
Als im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung die Höhe des Regelsatzes für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII ermittelt wurde, hat man ein Verfahren angewandt, das den Bedarf einer alleinstehenden Person zum Maßstab für den Haushaltsvorstand machte. Für alle weiteren Haushaltsmitglieder nahm man Abschläge vor. Dabei ist herausgekommen, dass es für Kinder im Alter von null bis 14 Jahren einen Regelsatz in Höhe von 60 % und für Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren in Höhe von 80 % des Grundregelsatzes gibt. Eine empirisch gesicherte Ermittlung des speziellen Bedarfs Heranwachsender in den verschiedenen Altersgruppen hat es nie gegeben. Zusätzliche Sachaufwendungen, wie zum Beispiel für Lehrmittel, wurden seit 2005 nicht mehr erstattet. Diese Ausgaben waren nunmehr in den leicht erhöhten pauschalen Regelsätzen schon eingerechnet.
Wer mit Familien mit Kindern oder mit alleinerziehenden Eltern spricht, erfährt sehr bald, dass sich diese Regelung im Alltag nicht bewährt. Nehmen wir Ihr Beispiel von den kalkulierten Kosten für die tägliche Ernährung eines Kindes von 2,57 Euro, was in der Begründung Ihres
Antrages steht. Ein Gläschen Babybrei kostet durchschnittlich 1 Euro, eine kleine Flasche Babysaft auch.
Ein Kleinstkind braucht am Tag vier bis fünf Mahlzeiten und sollte auch täglich frisches Obst bekommen. Für 2,57 Euro ist das bei aller Sparsamkeit nicht zu machen. Oder nehmen wir ein Grundschulkind, das am Schulessen teilnimmt – was wir ja gern wollen – und dafür täglich 1,40 Euro bezahlt: Dann bleiben für den Rest des Tages 1,17 Euro übrig! Ansprüche an eine gesunde und ausgewogene Ernährung kann man damit nicht stellen. Kinder haben einen anderen, in manchen Bereichen auch höheren Bedarf an das tägliche Leben, als Erwachsene ihn haben. Babys brauchen zwei bis drei Jahre lang jeden Tag Windeln. Kinder wachsen, ihre Sachen passen meistens nur eine Saison. Darüber hinaus muss man sehr viel häufiger waschen. Kinderfüße wachsen übers Jahr um zwei bis drei Größen. Kinderschuhe sind hingegen nicht wesentlich billiger als Schuhe für Erwachsene.
Manchmal hört man auch das Argument, im Eckregelsatz für Erwachsene sei auch ein Anteil für Alkohol und Zigaretten vorgesehen, den Kinder nicht bräuchten, weil sie – hoffentlich – nicht rauchen und nicht trinken. Aber Kinder wollen spielen. Das gehört nach meinen Vorstellungen zum spezifischen Bedarf eines jeden Kindes.
Es ist deshalb an der Zeit, die bisherige Regelung zu überprüfen und eine Ermittlung des spezifischen Bedarfs Heranwachsender vornehmen zu lassen. Darin stimmen wir mit Ihnen überein.
Auch das Anliegen Ihres Antrages unter Punkt 2 werden wir unterstützen. Bildung ist das beste Rüstzeug auf dem Weg in ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben. Unser Land braucht jeden klugen Kopf. Jede Investition in Bildung trägt dazu bei, dass später weniger Leistungen nach SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden müssen.
Wir können es uns gar nicht leisten, Potenzial an klugen Köpfen zu verschenken. Deshalb wollen wir, dass alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern gleiche Bildungschancen haben. In Sachsen erhalten die Schulkinder die Lehrbücher kostenlos zur Verfügung gestellt. Das ist gut. Aber zusätzlich brauchen die Kinder noch spezielle Arbeitshefte, zum Beispiel für die 1. Klasse das Arbeitsheft für Rechnen und auch das Arbeitsheft für Schreiben. Jedes kostet 12,50 Euro. Dazu kommen noch Hefte, Stifte, Malzeug, Sportsachen für die Turnhalle und für den Sportplatz, später Taschenrechner und jede Menge Geld für kopierte Arbeitsblätter, die die Lehrer im Unterricht benötigen. Dieser Sonderbedarf für Schüler ist im Regelsatz nur unzureichend berücksichtigt.
Rheinland-Pfalz hat mit einem Gesetzesantrag im Bundesrat dazu einen Vorstoß gemacht. Er sieht vor, 20 % des
Regelsatzes jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres den Kindern zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Ob das allerdings dem tatsächlichen Bedarf entspricht, ist offen.
Wir sind froh, dass im Änderungsantrag der GRÜNEN unter Punkt 2 eine offene Formulierung gefunden wurde, die wir als Koalition gut unterstützen können. Auch dem neu hinzugefügten Punkt 3 werden wir zustimmen. Gesunde Ernährung ist gerade für Kinder in der Wachstums- und Entwicklungsphase von großer Bedeutung. Wir haben dazu schon sehr ausführlich im Landtag debattiert. Ausgewogene und gesunde Kost steigert das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der jungen Menschen, und nicht nur der jungen. Sie beugt einer ganzen Reihe sogenannter Zivilisationskrankheiten vor. Auch der Aspekt des gemeinsamen Mittagessens in ansprechender Umgebung, möglichst im Klassenverband mit der Lehrerin oder dem Lehrer, verschafft den Kindern eine Ruhepause, ermöglicht Gespräche und stärkt den Gruppenzusammenhalt.
Über das Thema SGB II und SGB XII hinaus ist es eine ernsthafte Überlegung wert, ob es nicht besser wäre, alternativ zur Erhöhung des Kindergeldes stärker auf direkt dem Kind zugute kommende Leistungen zu orientieren, damit sie wirklich bei den Kindern ankommen. Das sollte für alle Kinder gelten, unabhängig von der Einkommenssituation ihrer Eltern. Ich denke, das schafft Gemeinsamkeit und Chancengleichheit. Das schließt die Familien ein, deren Familieneinkommen nur knapp oberhalb der Hartz-IV-Grenze liegt, und das verhindert auch die Stigmatisierung von Kindern aus bedürftigen Familien.
Lassen Sie uns den Änderungsantrag der GRÜNEN beschließen und hoffen, dass es unserer Regierung gelingt, die anderen Partner im Bundesrat und im Bundestag von unseren Ideen zu überzeugen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut zwei Jahre her, dass wir in diesem Haus über Hochschulausbildung für Erzieher und Erzieherinnen debattiert haben. Wir waren uns schon damals darüber einig, dass lebenslanges Lernen seinen Anfang im frühen Kindesalter nimmt. In der Novelle des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes hatten wir kurz vorher den Schwerpunkt auf Bildung gelegt.
Der Sächsische Bildungsplan ist inzwischen längst verbindliche Arbeitsgrundlage für Erzieher und Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen unseres Landes. Mit seiner Einführung haben sich die Anforderungen an
die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten ganz wesentlich erhöht. Um diesen gewachsenen Ansprüchen gerecht werden zu können, haben sie sich neben ihrer eigentlichen Arbeit nach Feierabend und an Wochenenden viele, viele Stunden auf die Schulbank gesetzt und das notwendige Wissen angeeignet. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, von hier aus herzlich Dank und Anerkennung all denjenigen zu sagen, die sich wie selbstverständlich dieser großen zusätzlichen Aufgabe stellen.
Aber nicht nur der wachsende Anspruch an die Bildung im frühen Kindesalter, sondern auch die zunehmend uneinheitlichen Lernvoraussetzungen der Kinder verlangen den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen immer mehr ab. Dafür brauchen sie das notwendige Rüstzeug. Eine Professionalisierung der Ausbildung ist deshalb dringend geboten. Ein Weg, diese Professionalisierung zu erreichen, ist die Steigerung des Anteils der Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Wir wissen,
dass in fast allen europäischen Ländern die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auf Hochschulniveau erfolgt. Es macht also Sinn, beim Nachbarn über den Gartenzaun zu schauen. Dort kann man sich Anregungen holen, aber es taugt nichts, andere Systeme einfach unseren Bedingungen überzustülpen. Eine Änderung der Struktur der Ausbildung will mit Augenmaß und Weitblick angegangen werden.
Es war deshalb vor zwei Jahren eine sehr gute Entscheidung, einen Arbeitskreis zur Neustrukturierung der ErzieherInnenausbildung zu gründen mit dem Ziel, ein hochschulübergreifendes Zukunftskonzept für Sachsen zu entwickeln. In diesem Arbeitskreis fanden sich Fachleute aus allen Ebenen zusammen, den Ministerien für Soziales, Kultus sowie Wissenschaft und Kunst, die ihrerseits für die Träger von Kitas, für die Fachschulen und für den Bereich der Hochschulen und der Forschung verantwortlich sind. Auf der Seite der Wissenschaft brachten Vertreter der TU Dresden, der Evangelischen Hochschule Dresden, der HTWK Leipzig und der Hochschule Zittau/Görlitz ihre Kompetenzen ein. Im Ergebnis ihrer Arbeit entstand das sächsische Modell zur Hochschulausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Frau Staatsministerin Orosz und Frau Staatsministerin Dr. Stange haben es am 23. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt.
Was ist nun das Besondere an diesem Modell? Wo liegt der Unterschied zu anderen Ländern? Wegweisend ist das Herangehen an die Problemlösung. Unter Beteiligung aller Ebenen wurde eine gründliche Analyse der Ausgangssituation erstellt, das Ziel definiert und die Verfügbarkeit der Ressourcen geprüft. Hinter dem, was hier so simpel klingt, steckt eine ganze Menge Arbeit, zum Beispiel bei der Ermittlung des Bedarfs an ausgebildeten Fachkräften in den kommenden Jahren. Der Arbeitskreis schlägt vor, eine Struktur zu schaffen, die die Erfahrungen einer 150-jährigen Fachschulausbildung aufgreift und bewahrt, aber deren undurchlässige und hierarchisch gegliederte Struktur mit viel zu langen Ausbildungszeiten überwindet, die Berufserfahrungen in Aus- und Weiterbildung und erworbenes Wissen anerkennt und anrechnet, die die Entwicklung von speziellen Studiengängen für den Bereich der Frühpädagogik vorantreibt und die für Durchlässigkeit im System der Ausbildung sorgt und den direkten Zugang zu einem grundständigen Hochschulstudium für Abiturienten schafft.
Das wird zum einen erreicht durch die Installierung völlig neuer grundständiger Bachelorstudiengänge im Bereich Elementarpädagogik, die neben den bereits vorhandenen berufsbegleitenden Studiengängen auch Abiturienten und Abiturientinnen Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Das übernehmen die Fachhochschulen, die besonderes Augenmerk auf eine praxisnahe Ausbildung legen müssen. Wer dann seinen Weg noch weiter gehen will, kann sich entscheiden, an der TU Dresden den speziellen Master Childhood Research oder einen verwandten Master an einer anderen sächsischen Hochschule zu belegen.
Auch der Weg zur Promotion ist danach grundsätzlich offen. Die TU Dresden verfügt über die notwendigen Kapazitäten. Für Fachhochschulen besteht die Möglichkeit, für die neuen Bachelorstudiengänge Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 zu beantragen. Für die Erzieherinnen und Erzieher mit Fachschulabschluss soll erreicht werden, dass erworbene Qualifikationen und Berufserfahrungen entweder direkt den Zugang zu einer akademischen Ausbildung ermöglichen oder partiell bei einem Hochschulstudium anerkannt werden. Letzteres gilt auch für die Fort- und Weiterbildung. Damit erreichen wir eine möglichst flexible Durchlässigkeit des Systems.
Meine Damen und Herren, dieser Vorschlag hat Charme. Er zeigt nämlich sehr deutlich, dass es möglich ist, auf der Basis des guten Ausbildungsniveaus an den sächsischen Fachschulen ein Modell mit Augenmaß für die Akademisierung der ErzieherInnenausbildung aufzubauen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Werner, ich denke, wir haben uns dazu verständigt, dass wir über das Thema Betreuungsschlüssel bei den nächsten Haushaltsdebatten noch sprechen müssen. Heute sprechen wir über die Professionalisierung in den Kindertagesstätten und darüber, wie hoch die Quote sinnvollerweise sein sollte.
Sie hätten gern sehr viel mehr als 20 %. Auch Frau Herrmann würde viel lieber eine höhere Quote derjenigen sehen, die mit Hochschulabschluss in die Kindertagesstätten gehen. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Es ist nicht immer das bessere Modell, was andere Länder praktizieren. Ich weiß nicht, ob wir wirklich etwas gewinnen, wenn wir danach streben, wenn zum Beispiel 50 % der Beschäftigten in den Kindertagesstätten eine akademische Ausbildung haben und auf der anderen Seite die Träger der Einrichtung für die restlichen 50 % ungelernte Hilfskräfte einstellen. Das ist kein Gewinn und das ist nicht unser Ziel.
Mir ist das wichtig, da ich auch die Vorbehalte der Träger und besonders der Kommunen kenne. Der Vorschlag geht von einer Quote bis zu 20 % der Fachkräfte mit akademischer Ausbildung aus. Das betrifft vor allem – das ist schon gesagt worden – die Leitungsbereiche, die Fachkräfte in der pädagogischen Gruppenarbeit und den wissenschaftlichen Nachwuchs für Forschung und Lehre.
Befürchtungen, dass wir jetzt aus allen Erzieherinnen und Erziehern Hochschulabsolventen machen wollen, die die Personalkosten in die Höhe treiben würden, sind unbegründet. Die Träger und der SSG haben sich mit dem Arbeitskreis darüber am 19. Juli 2007 verständigt und dem vorgeschlagenen Modell ihre Zustimmung erteilt. Ich denke, es ist positiv, wenn wir merken, dass die Kommunen und die Wirtschaft zunehmend erkennen, dass gute
Betreuungsangebote in guter Qualität ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte sind. 80 % der Fachkräfte in den Kindertagesstätten erhalten auch zukünftig eine sehr fundierte Ausbildung an den sächsischen Fachschulen und stellen damit eine solide Basis für eine gute Bildungsarbeit in den sächsischen Kindertagesstätten dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein guter Anfang, der gemacht worden ist. Diese zwei Jahre, die seit der letzten Debatte vergangen sind, waren keine verlorenen Jahre. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen es Insellösungen gibt, haben wir ein komplexes Modell entwickelt, mit dem Sachsen deutschlandweit in Führung gehen kann. Sachsen bietet in naher Zukunft alle Möglichkeiten der akademischen Ausbildung in einem Beruf der sozialen Dienstleistungen in hoher Qualität an: Bachelor wie Master sowohl berufsbegleitend als auch grundständig. Zwei Forschungsinstitute, das Institut für frühkindliche Bildung an der Evangelischen Hochschule Dresden und das Zentrum „Kindheit in der Forschung, Wissenschaft und Praxis im Dialog“ an der TU Dresden, sorgen dafür, dass die Definitionshoheit in der Frühpädagogik in Sachsen liegt. Dieser wissenschaftliche Vorlauf macht den Studienstandort Sachsen überregional attraktiv.
Wenn dann noch der Schritt gelänge, beim Bachelor die Ausbildung im Bereich der Elementarpädagogik schrittweise mit der Primärpädagogik zusammenzuführen, hätten wir die besten Voraussetzungen, um systembedingte Brüche beim Übergang von der Kita zur Schule zu vermeiden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche mir, dass mit der Professionalisierung der Arbeit in den Kitas auch das Ansehen des zu Unrecht in der Gesellschaft unterbewerteten Berufes der Erzieherinnen oder der Erzieher mehr Anerkennung erfährt und damit einhergehend auch attraktiver für junge Männer wird. Wir brauchen nicht nur Mädchen in technischen Berufen, sondern wir brauchen auch junge Männer in solchen Frauendomänen. Das tut nicht nur dem Arbeitsklima gut, sondern nutzt vor allem den Kindern alleinerziehender Mütter, die zu Hause kein männliches Gegenüber erleben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Ludwig Feuerbach stammt der Ausspruch, dass der Mensch ist, was er isst. Die menschliche Kost sei demnach die Grundlage für Bildung und Gesittung und er meint damit die Esskultur als Teil unserer Alltagskultur.
Die Esskultur der Familie prägt das Essverhalten der Kinder bereits in frühester Kindheit. Schon im Alter von zwei bis drei Jahren eignet sich der Mensch seine Essgewohnheiten an. Was Kinder gern essen, wogegen sie Abneigungen empfinden sowie bestimmte Rituale rund um das Essen verbinden Kinder mit Emotionen, mit positiven oder negativen Erinnerungen. Kinder bekommen bereits in dieser Phase vermittelt, welche Bedeutung Essen und Trinken haben. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, welche Lebensmittel und Speisen ausgewählt werden, wie viel Zeit für die Zubereitung und den Verzehr eingeräumt wird, welche Sinne angeregt werden, ob es eine bestimmte Tischkultur oder feste Rituale gibt und ob es gemeinsame Mahlzeiten im Kreis der Familie gibt, die Raum für genussvolles Essen und gemeinsame Gespräche schaffen.
Doch wie ist es darum bestellt? Gemeinsame Mahlzeiten mit der Familie werden immer seltener. Oft findet das Essen nebenbei statt, während der Fernseher läuft oder am Computer gespielt wird. Viele Kinder und Jugendliche gehen ohne Frühstück aus dem Haus. Die berufstätige Hausfrau und Mutter muss ein flexibles Zeitmanagement beherrschen, und so landen häufig Fertigprodukte statt eines frisch zubereiteten Essens auf dem Tisch der Familie. Nicht selten wird das Essen auch ganz praktisch beim Einkaufen mit erledigt. Dann gibt es Fastfood in allen Varianten – paniert, frittiert oder gratiniert. Kurz: Wir haben uns eine Pipapo-Esskultur zugelegt: Pizza, Pasta, Pommes. Zu all dem bewegen wir uns viel zu wenig.
Welches sind die Konsequenzen? Mehr als die Hälfte der Deutschen haben ein paar Pfunde zu viel auf den Hüften. Die Zahl der übergewichtigen Kinder hat sich seit Mitte der Achtzigerjahre verdoppelt. Das Risiko, später an sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, HerzKreislauf- oder Gelenkerkrankungen zu erkranken, nimmt zu. Bereits im Kindesalter sind falsche Ernährung und
mangelnde Esskultur die Ursache für zahlreiche Gesundheitsbeeinträchtigungen, die das Befinden, die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen können.
Was ist zu tun? Damit unsere Kinder gesund aufwachsen, müssen wir uns diesem Thema in seiner gesamten Komplexität mit ganzer Aufmerksamkeit zuwenden. Wir müssen so früh wie möglich damit anfangen, da bereits im frühen Kindesalter der Grundstein für die Gesundheit im späteren Leben gelegt wird. Gesunde Ernährung und Esskultur beginnen im Kopf. Essen ist Lebensfreude und Genuss – auch gesundes Essen. Lehren wir unsere Kinder, sich genussvoll und gesund zu ernähren! Der Weg dahin beginnt mit der Änderung eigener falscher Essgewohnheiten. Er setzt sich fort über die Vermittlung von Wissen und geht bis zur Formulierung klarer Normen für die Beschaffenheit und Qualität der Speisenversorgung in Kindertagesstätten und Schulen.
Gefordert sind diejenigen, die Verantwortung tragen. Das sind natürlich in erster Linie die Eltern. Das sind die Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen, die Lehrerinnen in den Schulen. Das sind aber auch die Verantwortlichen bei den Trägern der Kindertagesstätten und Schulen, also in den meisten Fällen die Bürgermeister und die Stadt- und Gemeinderäte. Gefordert sind Cateringfirmen, die Speisen für Kinder zubereiten, die Erzeuger bzw. Hersteller von Lebensmitteln, der Handel und nicht zuletzt die Werbe- und Medienbranche. Sie alle haben auf ihre Weise Einfluss auf das Essverhalten von Kindern – und damit eben auch Mitverantwortung. Aufklärung und Ernährungserziehung sind deshalb in Kindertagesstätten und Schulen sehr wichtige Bildungsaufgaben.
Im Sächsischen Bildungsplan ist die Vermittlung von Kenntnissen zur gesunden Ernährung und zur Esskultur verbindlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten. Die neue Broschüre des sächsischen Sozialministeriums „Gesund aufwachsen“ ist ganz hervorragend gelungen und bietet alles an Informationen, was Kinder, Eltern und Erzieher wissen müssen. Dafür würde ich der Staatsministerin Frau Orosz gern danken. Ich denke, sie hört es. Frau Orosz, herzlichen Dank!
Sie ist beschäftigt. Schade!
Ideen und Projekte, wie Kindern der Bezug zu Lebensmitteln und deren Wert vermittelt werden kann, gibt es eine ganze Fülle. Meine vierjährige Tochter zum Beispiel besucht die christliche Kindertagesstätte „Pusteblume“ in Frankenberg – übrigens eine der elf sächsischen Konsultations-Kitas. Dort gibt es eine eigene Kinderküche. Die Kinder frühstücken dort gemeinsam am schön gedeckten Tisch. Um 10:00 Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames zweites Obstfrühstück und nachmittags eine Vesper. Das Mittagessen wird in der Regel angeliefert. Oft kochen die Kinder auch selbst ihr eigenes Mittagessen. Im Kindergarten – das ist wirklich ein Garten im wörtlichen Sinne – wachsen Kartoffeln, Bohnen und Kräuter, die von den Kindern selbst gepflegt, später dann auch geerntet, zubereitet und gegessen werden, zum Beispiel zum Kartoffelfest, das in jedem Jahr gemeinsam mit den Eltern gefeiert wird.
Es ist zu wünschen, dass alle Kindertagesstätten solche Möglichkeiten erhalten. Aber das kostet Geld, und dies bedarf der entsprechenden Prioritätensetzung bei den Verantwortungsträgern, in erster Linie bei den Trägern der Einrichtungen.
Gleiches trifft auf die Mittagsversorgung der Kindergarten- und Schulkinder zu. Bei der Ausschreibung der Speisenversorgung sind die Qualitätsanforderungen für ein ausgewogenes und kindgerechtes Essen deutlich zu formulieren. Die „Bremer Checkliste“ bietet dafür einen Anhaltspunkt, ist meiner Meinung nach aber nicht ausreichend.
Für zweite Rettungswege oder Brandschutztüren, für Hygienemaßnahmen oder die Qualifikation des Personals gibt es zwingende Vorschriften, nicht aber für das Essen, das die Kinder täglich zu sich nehmen. Für die Beschaffenheit und den entsprechenden Nährstoffgehalt von Speisen für die Essenversorgung der Kinder sind klare Qualitätskriterien notwendig. Gleiches gilt für Cafeterien oder Kantinen an Schulen. Unabhängig davon können die Schulen in Eigeninitiative bereits jetzt eine ganze Reihe von Dingen tun, die der Gesundheit der Kinder zuträglich sind. Ich denke dabei zum Beispiel an die Chance, die Ganztagsangebote an Schulen für theoretische und praktische Ernährungserziehung bieten. Mit gutem Willen lässt sich auch in Schulen organisieren, dass Kinder gemeinsam mit ihrem Lehrer oder ihrer Lehrerin zu Tisch gehen, dass zusätzlich zum Mittagessen Obst und reichlich Tee oder Mineralwasser angeboten werden. Und: Warum sollten in Automaten, die in manchen Schulen aufgestellt sind, statt Süßigkeiten und Cola oder Fanta nicht besser Obst und Tee oder Mineralwasser angeboten werden?
Als Mutter erlebe ich beim Einkaufen oft, wie empfänglich Kinder für Werbung sind. Dabei sind die als besonders gesund angepriesenen Lebensmittel meist nur fettig und süß. England hat gegen diese irreführende Werbung eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln eingeführt.
Ich halte dies für ein gutes Vorbild in Sachen Verbraucherschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge, die zum Teil Berichtsanträge sind, zeigen, dass die Wichtigkeit des Themas erkannt ist. Wir sind uns klar über die Maßnahmen, die eingeleitet werden müssen. Trotzdem ist es Aufgabe nicht der Politik allein, sondern unsere Aufgabe ist es, dieses Thema weiter in das Bewusstsein all derer zu hämmern, die dafür Mitverantwortung tragen. Die hatte ich vorhin alle schon genannt, und ich bitte Sie alle ganz herzlich, dabei mitzuhelfen, dass das in die Köpfe geht und dass wir unseren Kindern ein gutes Vorbild sind.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Als ich den Titel dieser Aktuellen Debatte gelesen habe, habe ich mich gefragt, was das eigentlich soll.
Ihre Absicht ist ja deutlich zu erkennen: Sie wollen Klamauk, Populismus. Wissen Sie, Herr Neubert, was sich seit 1990 im Osten Deutschlands geändert hat? Wir haben Meinungsfreiheit, Meinungsfreiheit in einer Demokratie, die sich dadurch auszeichnet, – –
Hören Sie doch einmal zu, Sie haben das ja immer noch nicht begriffen!
dass freie Menschen ihre Meinung sagen können, ohne Angst zu haben, dass sie hinterher Repressalien erleiden müssen.
Das steht Ihnen zu, das steht mir zu, und das steht auch einem Staatsminister zu.
Nun frage ich Sie: Was hat Steffen Flath denn Böses getan? Er hat seine Meinung geäußert, und das ist okay. Wer richtig hingehört hat – er hat zwei ganz wichtige Kernbotschaften zum Ausdruck gebracht. In diesen Botschaften sind wir uns, so wie ich Ihre Rede jetzt
verstanden habe, ja vollkommen einig. Er hat als Erstes gesagt, dass die Verantwortung für die Erziehung der Kinder in erster Linie bei den Eltern liegt. Dort haben wir sie zu lassen und nicht wegzunehmen. Das will auch niemand.
Er hat als Zweites klargestellt, dass es nicht Aufgabe der Politik ist, den Eltern vorzuschreiben, wie sie ihr Leben zu organisieren haben, sondern dass wir lediglich die Rahmenbedingungen zu schaffen haben, dass sich die Eltern frei entscheiden können. Sie haben ja gerade selbst gefordert, dass die Eltern nach ihren eigenen Lebensentwürfen entscheiden können, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen wollen oder in die Einrichtung oder in die Tagesbetreuung geben wollen. Uns als Politiker steht es überhaupt nicht zu zu klassifizieren, was davon eine gute Entscheidung oder was eine schlechte Entscheidung ist, weil das nicht unsere Sache ist.
Wir schaffen die Rahmenbedingungen und Sachsen hat dabei eine sehr gute Position. Wir sind beispielgebend für die alten Bundesländer. Wenn ich Ihren Antrag hernehme, schreiben Sie das sogar selbst: Sachsen nimmt zweifellos einen Spitzenplatz hinsichtlich der Versorgungsquote in der Bundesrepublik ein. Ich möchte hinzufügen: auch hinsichtlich der qualitativen Betreuung.
Wissen Sie, meine lieben Kollegen von der Linksfraktion.PDS, Ihr Versuch, aus Ihrem Antrag, Ihrer Debatte heute politischen Honig zu saugen, läuft total ins Leere. Eines haben Sie unter Beweis gestellt: dass Sie noch lange nicht in der Demokratie angekommen sind.
Danke.
Ich rufe auf zur namentlichen Abstimmung in der 70. Sitzung am 24.01.2007 über die Drucksache 4/7613. Wir beginnen mit dem Buchstaben P.
Ist jemand im Saal, den ich vergessen habe aufzurufen? – Das ist nicht der Fall. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im einstigen Land der Dichter und Denker werden nicht nur die Kinder knapp, sondern auch die gut ausgebildeten Fachleute. Die Wirtschaft beschwert sich über schlechte Noten und ein schlechtes, unzureichendes Bildungsniveau vieler Lehrstellenbewerber. PISA stellte Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. Sachsen konnte sich mit seinen Ergebnissen zwar sehen lassen;
trotzdem gilt es in den Anstrengungen für eine gute und qualitativ hochwertige Bildung unserer Kinder nicht nachzulassen, sondern konsequent diesen Weg weiterzugehen. Gerade der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten kommt eine besondere Rolle zu. Erwiesenermaßen ist die Aufnahmefähigkeit in der Phase der frühen Kindheit am größten. Kinder lernen quasi spielend und bilden sich selbst, wenn man sie mit dem entsprechenden pädagogischen Konzept in einer anregenden räumlichen Umgebung dabei fördert.
Dieses Wissen ist als Ergebnis des bundes- und landesweiten Modellprojektes zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in den Sächsischen Bildungsplan eingeflossen. Mit der verbindlichen Einführung des Bildungsplanes zum Jahresanfang 2006 und des Schulvorbereitungsjahres sind wir in Sachsen zwei wesentliche Schritte zur Erhöhung der Qualität der frühkindlichen Bildung vorangekommen.
Doch damit hat die eigentliche Arbeit erst begonnen. Qualitätssicherung und -verbesserung ist ein dynamischer Prozess, der ständig weiterentwickelt werden muss und deshalb einer wissenschaftlichen Begleitung und regelmäßigen Evaluierung bedarf. Daraus erwachsen die Aufgaben für die Zukunft.
Die Umsetzung des Bildungsplanes in den Kindertagesstätten und eine optimale Vorbereitung der Jungen und Mädchen während des Schulvorbereitungsjahres auf die Schule stellen neue, höhere Anforderungen an das Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen. Umfangreiche Weiterbildungsangebote und die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sollen die Erzieherinnen befähigen, diese neuen Anforderungen zu erfüllen. An den Weiterbildungsmaßnahmen für die Schulvorbereitung nehmen Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen bzw. -lehrer gemeinsam teil.
In dieser Situation stellt sich die Frage, ob die gegenwärtige Berufsausbildung diesen gewachsenen Anforderungen überhaupt noch gerecht werden kann oder ob es an der Zeit ist, für einen Teil des Fachpersonals die Ausbildung an einer Hochschule anzusiedeln. Wir hatten dazu eine Anhörung, die ein klares Votum dafür abgegeben hat. Bereits jetzt ist im Gesetz bzw. in der daraus resultierenden Verordnung verankert, dass Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen mit mehr als 70 Betreuungsplätzen über einen einschlägigen Hochschulabschluss verfügen müssen. Jedoch sind das meist Abschlüsse der allgemeinen Sozialpädagogik, die nicht explizit auf die frühkindliche Pädagogik ausgerichtet sind. Derart spezifische Studiengänge gibt es bisher in Sachsen nur an der Evangelischen Fachhochschule in Dresden, und zwar berufsbegleitend.
Auch im Interesse der Effizienz der Erzieherinnenausbildung werden grundständige Bachelor- und Masterstudiengänge gebraucht. Über deren konkrete Ausgestaltung ist an anderer Stelle noch ausführlich zu diskutieren. Wir sollten dabei den Mut haben, neue Wege zu gehen, zum Beispiel über eine Zusammenfassung der Elementarpädagogik mit der Primärpädagogik. Das heißt, Fachkräfte auszubilden, deren Qualifikation die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von null bis zehn bzw. zwölf Jahren umfasst. Dafür gibt es gute Gründe:
Erstens. Die Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Sie durchlaufen bestimmte Stufen der Entwicklung, die nicht mit den Altersstufen identisch sein müssen. Unser Kinderbetreuungs- und Schulsystem teilt die Kinder jedoch in Altersstufen ein und erzeugt damit Brüche. Entsprechend qualifiziertes Personal kann von
vornherein gezielter auf das einzelne Kind entsprechend seiner Entwicklungsphase eingehen und ihm quasi beim Hinüberwachsen in die Schule helfen. Das, was wir jetzt mit unserem Schulvorbereitungsjahr zusätzlich erreichen wollen, sollte bei entsprechend angelegter Ausbildung des Fachpersonals ohne zusätzlichen Aufwand möglich sein.
Zweitens schafft eine breitere und höherwertige Ausbildung Vorteile im Hinblick auf die Flexibilität sowohl für die Fachkraft selbst als auch für deren Einsatz im Bereich der Kindertagesstätte oder der Grundschule. Darüber hinaus sehe ich darin Chancen, auch junge Männer für diesen Beruf zu begeistern.
In einer Zeit, in der viele Kinder in sogenannten Minifamilien groß werden – meist mit der Mutter – und sich in den Kitas und Grundschulen bis auf wenige Ausnahmen nur Frauen gegenübersehen, fehlt die männliche Bezugsperson. Ja, meine Herren, hier sind Sie gefordert.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur Tagespflegeperson sagen. Wir haben uns eindeutig zur Tagespflege bekannt – nicht, weil es eine preiswertere Alternative zur Kinderkrippe ist, sondern weil Tagespflege ein zusätzliches und flexibles Angebot für Eltern ist, die mit den Öffnungszeiten der öffentlichen Kitas zum Beispiel aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten nicht auskommen. Auch an Tagespflegepersonen werden Anforderungen bezüglich ihrer Eignung gestellt. Unser Ziel ist es, jede Tagespflegeperson an eine Kindertagesstätte anzudocken, um auf diese Weise deren Qualifikation und Fortbildung zum Wohle der Kinder abzusichern.
Ein ganz wichtiger Partner für die Kindertagesstätten sind die Eltern. Sie haben die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Veränderte Lebenswelten, Familienstrukturen und soziale Rahmenbedingungen wirken sich natürlich auch auf die Fähigkeit zur Wahrnehmung dieser Verantwortung aus, und das nicht nur positiv. Die Kindertagesstätte ist oftmals die einzige Chance, durch den täglichen Kontakt beim Bringen und Abholen des Kindes Vertrauen aufzubauen, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und somit Einfluss zu nehmen. Familienbildung gewinnt also zunehmend an Bedeutung. Der Kindertagesstätte wachsen damit diesbezüglich mehr Aufgaben zu. Sie ist die aktive Plattform, die Eltern Informationen bieten, sie in ihre Arbeit einbeziehen und in Not- und Problemfällen ganz konkrete Hilfe leisten kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken schon: Die Erwartungen, die Politik und Gesellschaft an Kindertagesstätten stellen, sind sehr hoch. Sie zu erfüllen bedarf enormer Anstrengungen seitens der Erzieherinnen und Erzieher – sofern es davon vereinzelte Exemplare gibt. Was ich in meinem Wahlkreis bisher gesehen habe, ist differenziert, aber nicht schlecht. Erstaunlicherweise sind es manchmal gerade die Einrichtungen, die baulich noch erheblichen Nachholbedarf haben, in denen aber ein angenehmer frischer Wind weht und sich Erzieherinnen
und Eltern mit großem persönlichem Einsatz und hoher Motivation täglich für ihre Kinder engagieren. Sie alle haben von dieser Stelle aus ein Dankeschön verdient.
Andere wiederum gehen von sich aus auf neuen Wegen voran und leisten Pionierarbeit. Ein solches Beispiel möchte ich Ihnen noch nennen: das Projekt des Bildungszentrums Frankenberg. Am Anfang stand eine denkmalgeschützte Immobilie, die keiner wollte, weil es kein vernünftiges Nutzungskonzept gab. Dann entstand die Idee, dort ein Bildungszentrum zu schaffen, das den Kindern im Alter von null bis zehn Jahren optimale Bedingungen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gibt. Quasi unter einem Dach entstehen nun dort eine christliche Kindertagesstätte mit 150 Plätzen, die städtische Grundschule für 450 Kinder, die Kinderbibliothek, die Kreismusikschule, der Schulhort, Werkstatträume, ein Ballettsaal und eine Herberge. Die Öffnungszeiten sollen den Bedürfnissen der Eltern angepasst werden und es ist auch möglich – weil es die Kita übernimmt –, dass Hortkinder länger dableiben können – bis die Eltern zu Hause sind bzw. die Kinder abgeholt werden.
Die Konzeptionen der verschiedenen Einrichtungen sind aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt. Durch die zusätzlichen außerschulischen Angebote wird die Schule praktisch zu einer Grundschule mit Ganztagsangebot. Eltern finden Entlastung, weil die Freizeitangebote zu den Kindern kommen und nicht andersherum. Mitglieder verschiedener Vereine der Stadt haben sich bereit erklärt, solche Nachmittagsangebote für die Kinder zu übernehmen. Nach Fertigstellung des Gesamtvorhabens soll ein Kuratorium aus Vertretern der Einrichtungen und Externen das Bildungszentrum unterstützen, seine Weiterentwicklung begleiten und für eine aktive Einbindung in die Gesellschaft sorgen.
Der erste Bauabschnitt steht praktisch vor seiner Fertigstellung; in wenigen Wochen wird der Kindergarten „Pusteblume“ als erster Nutzer in das ehemalige Seminargebäude der ehemaligen sächsischen Verwaltungsschule einziehen. Dieser Kindergarten gehört zu denen, die am Bundes- und Landesmodellprojekt teilgenommen und somit wesentlich an der Entstehung des Sächsischen Bildungsplanes mitgewirkt haben. So ist es auch selbstverständlich, dass er nach neuesten Erkenntnissen der Bildung und Erziehung von Krippen- und Kindergartenkindern ausgestattet wurde. Als Konsultationskindergarten gibt die „Pusteblume“ nun den Fachberatern und Erzieherinnen und Erziehern anderer Einrichtungen ihr umfangreiches Wissen und ihren Erfahrungsschatz weiter. Solche Modelle stellen einen Qualitätssprung dar und verdienen unsere politische Unterstützung.
Doch eines ist klar: Qualität ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wer den Wert einer guten Bildung, Erziehung und
Betreuung als solchen erkennt, der wird nicht umhinkommen, sich auch finanziell dazu zu bekennen. Dass sich der Freistaat Sachsen klar dazu bekennt, ist in Anbetracht der heute schon mehrfach genannten Aktivitäten deutlich geworden. Ich wünschte mir dieses Bekenntnis auch auf der kommunalen Ebene in ähnlich klarer Form. Kinder sind unsere Zukunft, und Bildung ist eine Investition in dieselbige. Lassen Sie uns gemeinsam Sorge dafür tragen, dass wir die Prioritäten richtig setzen und das knappe Geld dort investieren, wo es die höchste Rendite bringt: in die Qualität der Bildung und Erziehung unserer Kinder.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familie ist als Thema in den Mittelpunkt unseres Bewusstseins gerückt. Die Demografie und die damit einhergehenden Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft haben das geschafft. Man mag es beklagen, dass so viele Kinder ungeboren bleiben, weil sich junge Frauen und Männer gegen Elternschaft entscheiden, doch das hat Ursachen. Diese sind vielschichtig, auch in einem an sich so reichen Land wie Deutschland. Die Ursachen liegen zum einen in von Individualismus geprägten, auf Leistung und materielle Werte orientierten gesellschaftlichen Leitbildern und zum anderen in Rahmenbedingungen, die für Familien nicht immer optimal sind. Obwohl wir in Sachsen ein hervorragendes Betreuungssystem haben und neben dem Kindergeld auch noch Erziehungsgeld zahlen, haben diese Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Geburtenrate geführt.
Die Rückbesinnung auf den Wert der Familie als kleinste soziale Infrastruktureinheit ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft, mehr noch, zur Sicherung der Zukunft unseres eigenen Volkes. Dieses Bewusstsein weiter zu schärfen und günstige Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, das ist eine Querschnittsaufgabe, die das Mittun aller Teile unserer Gesellschaft erfordert. Familien brauchen nicht nur die Unterstützung durch den Staat, sie benötigen ein gelungenes Gesamtkonzept, in dem alle gesellschaftlichen Kräfte vereint sind und in das Unternehmen Familie investieren.
In vielen Städten und Gemeinden haben sich bereits die verschiedensten Akteure, wie zum Beispiel Kindergärten, freie Träger, Kirchen, Familienzentren und Vereine, zu Netzwerken zusammengeschlossen, um Familien Hilfe und Unterstützung anzubieten. Diese Netzwerke sind bereits lokale Bündnisse für Familien, auch wenn sie nicht diesen Namen tragen. Im Januar 2004 rief das Bundesministerium für Familie eine Initiative für lokale Bündnisse für Familien ins Leben. Sie soll bestehende
Bündnisse unterstützen und neue anregen. Im Kern geht es darum, unterschiedlichste Akteure auf kommunaler Ebene zur Zusammenarbeit an einen Tisch zu bringen mit dem Ziel, gemeinsam Mitverantwortung für Familienfreundlichkeit im Alltag zu übernehmen und das als eine gemeinsame Aufgabe zu erkennen. Das erfordert ein abgestimmtes Handeln im gemeinsamen Interesse.
Warum ist die kommunale Ebene dafür so wichtig? Weil Familienfreundlichkeit vor Ort beginnt und die Lebensbedingungen und das Lebensumfeld hier am wirkungsvollsten gestaltet werden können. Was können lokale Bündnisse leisten? Sie bündeln Ideen, Kompetenzen und Möglichkeiten. Sie knüpfen an Vorhandenes an, entwickeln es weiter und schaffen eine neue, ganzheitliche Sichtweise. Lokale Bündnisse sind kein Runder Tisch, an den man mal über Familienfreundlichkeit redet, nein, sie arbeiten in erkennbaren Strukturen und erreichen damit ein gewisses Maß an Verbindlichkeit, um kreative Ideen und Projekte praktisch umsetzen zu können.
Zu den Partnern gehören Kommunalpolitik und Verwaltung, freie Träger und Einrichtungen, Initiativen, Gruppen und Vereine, örtliche Institutionen und – ganz wichtig – die örtliche Wirtschaft. Wichtigste Partner im Bündnis für Familien sind jedoch die Familien selbst. Die Familienmitglieder sind quasi Experten in eigener Sache. Ihre Wünsche und Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt des gemeinsamen Handels stehen.
Da ist zum einen das Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf. Wie gut es gelingt, beides unter einen Hut zu bringen und eine gewisse Balance zu erzeugen, hängt davon ab, wie familienfreundlich das Lebensumfeld gestaltet ist. Eltern wollen auf eine Berufstätigkeit nicht verzichten, wünschen sich aber dennoch mehr Freizeit für die Familie. Flexible Arbeitszeitmodelle, eine familienfreundliche Personalentwicklung, betriebliche Kinderbetreuungsmodelle und eine entsprechende Unternehmenskultur weisen den Weg dahin. Hier ist die Wirtschaft gefragt. Familienfreundlichkeit rechnet sich. Unternehmen, die in Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme investieren, die Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten, Telearbeit und betriebliche Kinderbetreuung anbieten, sparen etwa 50 % der Kosten für Überbrückungsmaßnahmen und Fluktuation. Sie erhalten sich ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Bindung an das Unternehmen trägt dazu bei, dass diese Mitarbeiter höher motiviert sind und sich viel mehr mit der Firma und der Region identifizieren. Eltern bringen darüber hinaus soziale Kompetenzen
ein. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Im internationalen Hochschulwesen erhält man dafür Credits.
Gerade die gut ausgebildeten jungen Frauen bilden in Anbetracht des wachsenden Fachkräftemangels ein großes Potenzial für die Wirtschaft, das es zu nutzen gilt. Familiefreundliche Unternehmen gewinnen klar an Ansehen in der Öffentlichkeit. Ein Musterbeispiel dafür ist die Firma KOMSA in Hartmannsdorf, deren Philosophie sich andere immer öfter zum Vorbild nehmen.
Eine ganz maßgebliche Rolle am Tisch des Bündnisses spielen die Kommunen. Sie haben die meisten Fäden in der Hand. Sie sind Träger von Kindertagesstätten und Schulen, planen die Stadtentwicklung und haben über ihre Wohnungsgesellschaften Einfluss auf das Wohnungsangebot. Dass eine gute Kinderbetreuung ein Standortvorteil ist, haben die meisten Kommunen bereits verstanden. Eltern wünschen sich eine Kinderbetreuung mit qualitativ hochwertigen Angeboten, die bedarfsgerecht und flexibel, wohnungsnah, gut erreichbar und natürlich bezahlbar sein muss. Doch es gehört viel mehr dazu:
ein Wohnungsangebot mit dem entsprechenden Umfeld, das Familien mit Kindern gerecht wird und es im günstigsten Fall sogar versteht, Generationen miteinander zu verbinden und in dem Voraussetzungen entstehen, dass Jung und Alt sich gegenseitig helfen;
eine Stadtplanung, die berücksichtigt, dass hohe Stufen und Schwellen nicht nur Gehbehinderte ausgrenzen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen;
Parkplätze nicht nur für Behinderte, sondern auch für Eltern mit Babys;
Spielplätze, Ruhezonen, Einkaufsmöglichkeiten in den Innenstädten und vielfältige Kulturangebote.
Familienfreundliche Kommunen haben einen klaren Standortvorteil im Wettbewerb der Regionen. Weil Familien dort leben wollen, wo sie gute Bedingungen vorfinden, wandern sie nicht ab. Dies wirkt sich ganz konkret auf die Infrastruktur aus, zum Beispiel auf den Bestand von Schulen und Hochschulen sowie auf den kommunalen Haushalt. Der Weggang einer vierköpfigen Familie verursacht zum Beispiel in meiner Heimatstadt Frankenberg einen Einnahmenverlust von rund 3 600 Euro pro Jahr. Kinderfreundliche Kommunen sind auch als Standort für Unternehmen attraktiver, vor allem im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, was zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Dem Bündnis für Familien steht eine Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Verfügung, mit deren Hilfe der Alltag familienfreundlicher gestaltet werden kann, so zum Beispiel der Familienbericht, der die Ziele formuliert, die Einführung und Umsetzung einer Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung, die Entwicklung familien- und kinderfreundlichen Verwaltungshandelns, die Verantwortung von Kinderfreundlichkeit im Leitbild der Kommunen und Unternehmen bis hin zu Zertifizierung und Wettbewerben für Unternehmen, wie das Audit „Beruf und Familie“ der Hertie-Stiftung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Familien sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige und investieren jede Menge Geld. Intakte Familien leben die Solidarität zwischen den Generationen und Geschlechtern. Die Leistungen, die Familien erbringen, können von keiner anderen Institution übernommen werden. Sie nützen nicht nur den Familienmitgliedern selbst, sondern der gesamten Gesellschaft.
Darum lohnt es sicht, Familienpolitik ernst zu nehmen. Familienfreundlichkeit beginnt vor Ort mit der Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Deutschlandweit gibt es heute rund 260 lokale Bündnisse für Familien. Mehr als 1 000 Unternehmen beteiligen sich mittlerweile daran; Tendenz steigend. Alle Kammern der Industrie- und Handelskammer haben inzwischen Familienbeauftragte berufen – die Initiative zeigt also Wirkung. Vorreiter in Sachsen sind die drei großen Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden, die als erste lokale Bündnisse für Familien begründet haben. Zu deren Erfahrungen, den Ergebnissen und Vorhaben wird Ihnen meine Kollegin Frau Dr. Schwarz berichten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gestern stand auf der Titelseite der „F.A.Z.“ ein Artikel über Kinder und Karriere unter der Überschrift „Es muss passen“. Ich möchte aus diesem kurz zitieren: „Wissenschaftler, Wirtschaftsführer und Politiker sind sich darin einig, dass Wohlstand und das Überleben der Sozialsysteme westlicher Industrienationen in hohem Maße von den Frauen abhängig werden, von ihrer Mitentscheidung, eine Familie zu gründen, ebenso wie von ihrer Bereitschaft, einen Beruf auszuüben, weil eine Gesellschaft ohne Kinder die Zukunft verspielt und weil die weibliche Präsenz am Arbeitsmarkt zu Wachstum führt und Fachkräfte und Beitragszahler bringt.“
Was immer schon bekannt war, aber gern heruntergespielt wurde – dass nämlich Frauen die besseren Zeugnisse und Studienabschlüsse vorlegen können –, zeitigt schon jetzt erstmals Konsequenzen in der Wirtschaft. Frauen sind innovativ und übernehmen gern und mit immer größerem Erfolg Führungspositionen, nicht nur als Kanzlerin.
„Dass Frauen heute die wichtigste Antriebskraft der globalen Wirtschaft sind“, wie es der „Economist“ schrieb, „und weibliche Fähigkeiten insbesondere in der Wissensgesellschaft gefragt sind, damit tut man sich in Deutschland offenbar noch schwer.“ – So weit das Zitat. Aufgrund der Demografie wird eingeschätzt, dass im Jahr 2020 etwa vier Millionen Arbeitskräfte fehlen werden. Diese Zahlen können wir uns angesichts unserer heutigen hohen Arbeitslosigkeit kaum vorstellen. Trotzdem ist die Unterstützung von Frauen beim Einstieg in Beruf und Karriere kein Zugeständnis an Feministinnen. Meine Damen und Herren, es ist eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit.
Wir wollen nicht, dass sich junge Frauen zwischen Kind und Karriere entscheiden müssen. Nein, wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Kind und Karriere gut miteinander verbinden lassen. Aus diesen Gründen tragen wir als Koalition das Anliegen Ihres Antrages, Frau Hermenau, nämlich junge Akademikerinnen auf ihrem Weg zu einer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen, im Grundsatz mit. Er hat nur einen Schönheitsfehler: Er zielt auf die Festlegung bestimmter finanzieller Mittel zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft im Doppelhaushalt 2007/2008 und greift damit den Haushaltsverhandlungen vor. Das betrifft in erster Linie die ersten beiden Punkte Ihres Antrages. Die Unterstützung mit Stipendien für Professuren und Habilitationen ist wichtig und sinnvoll. Das Wiedereinstiegsprogramm für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist ein gutes Instrument für die Rückkehr in den Beruf bzw. an die Hochschule nach der Babypause. Aber in welcher konkreten Ausgestaltung dieses Programm in den kommenden Doppelhaushalt Eingang finden wird, ist im Rahmen der Haushaltsdebatte zu klären.
Betreffs der Anschlussfinanzierung an das auslaufende Bund-Länder-Programm HWP strebt Sachsen natürlich die Fortführung dieser Aufgabe an. Nicht nur aus Sicht der Förderung des weiblichen Wissenschaftlernachwuchses, sondern für den wissenschaftlichen Nachwuchs schlechthin ist dieses Programm eigentlich unverzichtbar. Flexible Öffnungszeiten in Kindertagesstätten sind im Übrigen nicht nur ein Thema für Wissenschaftlerinnen und Studierende, sondern auch für berufstätige Eltern in anderen Branchen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Handel oder in der Gastronomie. Um die Betreuung der Kinder über die üblichen Öffnungszeiten hinaus abzusichern, sehe ich die Träger der Kindertagesstätten vor Ort in erster Linie in der Pflicht.
So wie es bereits eine Reihe guter Beispiele in der Wirtschaft gibt, sind auch die Hochschulen gefordert, Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder der Hochschulangehörigen zu schaffen. Unser Kita-Gesetz legt ausdrücklich Wert auf die Entstehung von Betriebskindergärten. Die Betreuungspauschale ist auf 1 800 Euro erhöht worden, und bei guter Organisation sollte das auch ausreichen, um eine bedarfsgerechte und flexible Betreuung der Kinder abzusichern. Die TU Dresden geht im Übrigen mit dem guten Beispiel einer hochschuleigenen Kita voran, und die HTW überlegt, ob sie sich anschließt.
Unter Punkt 4 regen Sie die Initiierung und Unterstützung eines Dual-Career-Services zur Stellenvermittlung von Partnern neu zugezogener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. In den USA ist dies ein gängiger Begriff für eine Partnerstellenvermittlung. In Deutschland ist es noch weithin unbekannt. Die Uni Heidelberg hat dieses Modell, soweit mir bekannt ist, als erste Hochschule aufgegriffen. Ich halte es für einen guten Ansatz, vor allem für unsere sächsischen Hochschulen, wenn es darum geht, junge, begabte Akademikerinnen und Aka