Stefan Pauluhn

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil eben vergessen wurde, die Überweisung der Anträge zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu beantragen. Die Themenstellungen werden in den verbleibenden Tagen sicherlich nicht abschließend behandelt werden können und werden uns in der neuen Legislaturperiode erneut beschäftigen. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage namens der SPD und der CDU-Landtagsfraktion
die Absetzung des Tagesordnungspunktes 1, Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes.
Ich will diesen Geschäftsordnungsantrag mit Ihrer Erlaubnis kurz begründen. Die Abgeordneten der 14. Legislatur dieses Hauses haben vor rund drei Wochen, am 26. Januar, ohne Gegenstimmen beschlossen, den Landtag aufzulösen. Diesem Beschluss ging die Erkenntnis voraus, dass nach dem Zusammenbruch des Jamaika-Bündnisses aus CDU, GRÜNEN und FDP der Weg für Neuwahlen möglichst schnell geebnet werden sollte.
Insbesondere die Oppositionsfraktion DIE LINKE war der Auffassung, dass in Zeiten dieser Regierungskrise nun die Wählerinnen und Wähler das Wort haben müssen. Der Regierungsnotstand - so hieß es - muss durch Wählervotum schnellstmöglich beendet werden. Sie haben recht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN. Aber gerade darum wäre es heute blanker Populismus, einen Gesetzentwurf in Erster Lesung zu beraten, der zweifelsfrei seriös in den verbleibenden 22 Arbeitstagen bis zur Neuwahl nie und nimmer beraten werden kann. Es gibt zwar noch formal angesetzt eine Plenarsitzung am 21. März, aber eine erneute Wende in der Sache muss auch jeder juristischen Prüfung standhalten, und eben darum auch im Verlauf der Gesetzgebung einer allgemeinen Anhörung unterzogen werden. Dies ist in diesen verbleibenden 21 Tagen seriös nicht leistbar. Denken Sie beispielsweise - nur ein Argument - an Regressansprüche solcher Gastronomiebetriebe, die zunächst einen technischen Nichtraucherschutz einbauten, ihn mittlerweile wieder rückgebaut haben und ihn nach einer erneuten Änderung des Gesetzes unter Umständen wieder brauchten. Dieser Gesetzentwurf würde, auch wenn er die Erste Lesung heute passieren würde, die Hürde der Verabschiedung in Zweiter Lesung nie und nimmer erreichen. Er würde zwangsläufig der Diskontinuität zum Opfer fallen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch ein persönliches Wort, aber in der Sache zum Geschäftsordnungsantrag. Die Menschen haben - ich formuliere dies einmal umgangssprachlich - die Schnauze wirklich voll von leeren Versprechen, von politischen Showkämpfen ohne Gehalt und von reinem Herumpalavern im Parlament, ohne dass sich wirklich etwas für sie bewegt.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam den Saarländerinnen und Saarländern diesen Showact ohne Nutzen ersparen. Darum sollte dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt werden. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den aufgezeigten Widersprüchen im Einzelplan 03 im Bereich kommunaler Finanzen und im Bereich der Kultur, die zwingend zur Folge haben, dass wir auch diesem Einzelplan nicht zustimmen können, muss ich nun sozusagen den intellektuellen Sprung schaffen, vom Widerspruch auf der einen Seite über die Polizei zu dem zu kommen, was uns in diesem Haushalt verbindet. Darüber hinaus muss ich mich mit dem auseinandersetzen, was heute Morgen von der Linkspartei an der einen oder anderen Stelle gesagt wurde.
Das Thema Polizei ist, wenn man so will, ein Stück weit verkehrte Welt: SPD und CDU machen etwas zusammen, das, wie ich meine, für die saarländische Polizei wirklich zukunftsweisend ist. Auf der anderen Seite verbünden sich, wie ich gehört habe, BDK und LINKE. Ich habe heute Morgen in den Augen der BDK-Vertreter ein leichtes Zittern gesehen. Zu viel Nähe zur LINKEN scheint auch mir nicht unbedingt die endgültige Zielvorstellung zu sein, aber das sind halt die Rahmenbedingungen, die uns bei diesem Thema bewegen.
Nun will ich aber ganz zu Beginn, Herr Kollege Linsler, auf einen wie ich finde doch eklatanten Widerspruch in der Diskussion hinweisen. Sie haben heute Mittag in der Debatte gesagt - und das kann man einer Oppositionspartei durchaus zugestehen -, dass Sie zwar insgesamt den Sparzwang sehen, je
doch wollen, dass der Bereich der Polizei davon unberührt bleibt. Sie befanden sich da im diametralen Widerspruch zu dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender heute Vormittag gesagt hat.
Er hat nämlich genau das Gegenteil von dem behauptet, was Sie heute Mittag gesagt haben. Er hat gesagt, dass sich das Saarland schon in den Neunzigerjahren keine Standards habe erlauben können, die über die Standards der Geberländer hinausgegangen wären. Dies sagte er im Zusammenhang mit Einsparungen im Polizeibereich, und als Kronzeugen hat er den Kollegen Eugen Roth angeführt, mit dem er sich damals über diese Einsparungen gestritten hat. Das waren schon in den Neunzigerjahren die Argumente dafür, auch bei der inneren Sicherheit schmerzliche Spareinschnitte zu vollziehen. Und weiter sagte Ihr Fraktionsvorsitzender, dass diejenigen mit dem Klammerbeutel gepudert seien, die glaubten, dass Hamburg oder andere Geberländer dem Saarland künftig Geld zur Verfügung stellten, wenn man sich im eigenen Land höhere Standards erlaube. Er bezweifelte, dass das Saarland auch nur den Hauch einer Chance auf eine erfolgreiche Klage beim Bundesverfassungsgericht hätte, wenn es so handeln würde. Das ist heute Morgen eins zu eins so gesagt worden und trifft in gewisser Weise beide Seiten, nämlich auf der einen Seite die Debatte, die von der Linkspartei geführt wird, und auf der anderen Seite die Debatte der Vergangenheit zwischen CDU und SPD.
Die Argumente für die Sparzwänge im Bereich der inneren Sicherheit, die in den frühen Neunzigerjahren angeführt wurden, sind im Vergleich mit denen des heutigen Tages exakt die gleichen. Deshalb finde ich es nur redlich und verantwortungsvoll, wenn ich für die SPD Folgendes feststelle: Wir hatten im Bereich der inneren Sicherheit über Jahre hinweg einen Diskussionsprozess - auch innerhalb unserer Partei - und sehen heute die Sparzwänge. Wir sehen die Standards. Wir sehen, wie viele Polizeibedienstete pro 10.000 Einwohner es in anderen Bundesländern und bei uns gibt. Wir sehen die Maßgaben des PwC-Gutachtens. Wir sehen die großen Herausforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Schuldenbremse. Da kann auch der Bereich der inneren Sicherheit nicht außen vor bleiben. Im Übrigen, Kollege Linsler, ist es im Umkehrschluss wenn das zählt, was Ihr Fraktionsvorsitzender heute Morgen gesagt hat - so: Jede Einsparung, die wir bei der inneren Sicherheit nicht vornehmen, die jedoch zusätzlich notwendig wäre, trifft vielleicht schon morgen oder übermorgen andere Bereiche.
Deshalb muss jeder, der hier vor das Mikrofon tritt und die Auffassung bekundet, dass wir uns das
Streichen von Dienststellen bei der saarländischen Polizei eigentlich nicht erlauben könnten, sagen, woher das Geld für die Finanzierung der entsprechenden Personalausgaben kommen soll.
Ein weiterer Aspekt wird von denen, die kritisieren, außer Acht gelassen. Man spricht von der jetzigen und zukünftigen Leistungsfähigkeit der saarländischen Polizei. Es wurde festgestellt, dass wir zum Teil einen überhöhten Altersdurchschnitt bei der saarländischen Polizei haben. Ich sage selbstkritisch, dass dies natürlich auch mit Einstellungsquoten in den Neunzigerjahren zu tun hat. Wenn wir aber heute übereinkommen, die Verrentungen, die es in den nächsten 10 Jahren geben wird, zwar nicht eins zu eins, aber doch zum größten Teil zu ersetzen, also bei 130 Verrentungen jährlich 100 junge Polizeibeamtinnen und -beamte neu einzustellen, dann ist sichergestellt, dass es in der Organisation in den nächsten Jahren zu einer wesentlichen Verjüngung der Mannschaft kommen wird. Dies führt dazu, dass die saarländische Polizei leistungsfähiger wird. Das ist, wie ich finde, in der bisherigen Debatte zu wenig beleuchtet und betont worden. Ich glaube ganz fest daran, dass diese Reform eine zukunftsweisende Reform ist, die die innere Sicherheit in unserem Land in keiner Weise und an keiner Stelle einschränkt, sondern im Gegenteil neue Leistungspotenziale heben wird. Es sind Leistungspotenziale, die zu heben sind, wenn man Schnittstellenproblematiken abbaut.
Ich nehme für die SPD in Anspruch, dass wir bei der ganzen Debatte nicht zugeschaut haben, bis eine Kommission Ergebnisse produziert hat, sondern dass wir schon 2009 und davor durch intensive Debatten mit und in der saarländischen Polizei unsere Vision einer zukünftigen Aufstellung dargelegt haben. Wir haben schon 2009 zum Wahlkampf gesagt, wir wollen, dass in Zukunft eine Zusammenführung bei der Kriminalitätsbekämpfung erfolgt. Wir wollen, dass LKA und KPI zusammengelegt, Synergien geschaffen sowie Schnittstellenproblematiken beseitigt werden. In diesen Debatten, die ich vor der Landtagswahl geführt habe, gab es zumindest eine Kollegin der Partei DIE LINKE, nämlich die Kollegin Barbara Spaniol, die die Zusammenlegung von LKA und KPI zustimmend begleitet hat. Wenn man heute gegen eine solche Reform ist, ist man natürlich auch gegen diese Zusammenlegung, die in der Sache, wie wir alle finden, doch gerechtfertigt ist.
Wir haben zum Zweiten gesagt, dass es um eine Reduzierung des Overheads geht, dass der Aufbau schlanker sein soll und die Organisation gestaltet werden soll. Auch das geschieht. Zukünftig haben wir nur eine große Einheit statt zwei Ämter nebeneinander.
Wir haben ein Drittes gesagt. Für uns ist grundsätzlich, dass die Flächenpräsenz der saarländischen Polizei erhalten bleibt. Auch das ist gewährleistet. Wenn man zu Recht bemängelt - und da bin ich vollkommen bei Ihnen, Kollege Linsler -, dass in den letzten Jahren die saarländische Polizei unterbesetzt war und immer noch ist, dann wird aus der vierten Forderung, die wir 2009 erhoben haben, dass nämlich Orga-Struktur und Personalstärke in Einklang stehen müssen, auch wieder ein Zusammenhang. Man stellt heute richtigerweise fest, dass wir eine Organisationsstruktur haben, die für 2.900 Polizeibeamte gebaut wurde. Es sind aber weniger Polizeibeamte als früher. Da gibt es nur zwei Schlüsse. Entweder man muss die Zahl der Polizisten auf 2.900 erhöhen und kann die Orga-Struktur behalten, oder man muss die Organisationsstruktur mit der tatsächlichen Stärke und den zukünftigen möglichen Einstellungen in Relation zu den Pensionierungen in Einklang bringen. Das geschieht mit dieser Reform. Deshalb sind wir nicht nachgehechelt, sondern haben die Reform von Anfang an konstruktiv begleitet. Meine Gespräche mit den Kollegen der CDU waren zielführend.
Ich will nun zu drei Punkten jenseits dieser Reform etwas sagen, weil sie in dieser Debatte eine Rolle gespielt haben. Es geht einmal um die Abschaffung der Ausgleichszahlungen bei der frühzeitigen Ruhestandsversetzung. Ursprünglicher Ansatz war es, direkt zu streichen. Dann gab es den Abänderungsantrag der SPD-Fraktion, der etwas weitreichender war als das, was wir heute beschließen. Es gab auch den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der etwas hinter dem zurückblieb, was wir eigentlich wollten. Der wesentliche Unterschied ist, dass wir diese Ausgleichszahlungen bis Ende 2014 auslaufend sahen. Jetzt wird mit dem Jahr 2013 Schluss sein. Auf der anderen Seite wird eine wesentliche Forderung der Vertreter der saarländischen Polizei erfüllt. Es wird nicht zum 01. Januar umgesetzt, sondern erst in der Hälfte des Jahres. Insofern bedauern wir, dass unser weitergehender Antrag keine Mehrheit fand, aber wir haben in der Konsequenz natürlich eingesehen, dass das, was heute beschlossen wird, besser ist als das, was ursprünglich vorgelegt wurde. Deshalb haben wir dem Antrag letztlich auch zugestimmt.
Zum nächsten Punkt. Es geht um rechtsextreme Straftaten. Heute Morgen haben wir eine Resolution beschlossen. Wir haben 100.000 Euro mehr zur Bekämpfung der rechtsextremen Szene in den Haushalt eingestellt. Wir müssen uns aber über eines im Klaren sein: Abstrakte Diskussionen sind das Eine, Bildungsarbeit das notwendige Zweite. Wenn man sich die Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung von heute Morgen anschaut, dann ist auch konsequentes Handeln gefragt. Es darf einfach auch nicht ansatzweise der Gedanke bleiben, 2007 und 2010
wäre in Völklingen zwar zweifelsfrei Brandstiftung festgestellt worden, aber dem Verdacht, dass die Täter aus der rechtsextremen Szene seien, wäre nicht ordnungsgemäß und bis zum Schluss nachgegangen worden. Das darf nicht so stehen bleiben.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass auf diese Taten im Nachgang ein Blick zu werfen ist. Herr Rupp, der Vertreter der Polizei, ist heute anwesend. Im Lichte der Erkenntnisse, die gewonnen wurden, sollten die Taten noch einmal betrachtet werden. Das sind wir den Menschen in Völklingen schuldig. Es kann nicht sein, dass man dort mit Angst vor die Tür geht, wie es in der Zeitung steht. Da sollte man noch einmal draufschauen.
Zu meinem letzten Punkt. Der Kollege Becker hat ihn ebenfalls angesprochen. Es sind die CastorTransporte. Er sprach von Beschwerden aus der Mitte der saarländischen Polizei im Hinblick auf das Verhalten der einen oder anderen Demonstrationsgruppe. Ich weiß nicht genau, wen er gemeint hat.
Ich habe viele Demonstrationsgruppen mit grünen Fahnen gesehen. Ich weiß nicht, ob der Kollege von ihnen gesprochen hat. Mir ist aber ein Weiteres in dem Zusammenhang bekannt geworden. Im Denken der Polizei gibt es wohl einen Paradigmenwechsel. Früher war der Konflikt bei den Castor-Transporten klipp und klar: auf der einen Seite die Polizei, auf der anderen Seite die Demonstranten. Heute thematisiert die Polizei aber auch ihre Ängste im Umgang mit den Castor-Transporten. Ich habe gehört, die Polizisten hätten oft Angst, die Transporte kilometerweit zu begleiten, weil man die wirkliche Strahlung nicht kenne. Man wolle wissen, wie es wirklich aussehe. - Es gibt also einen Wechsel in den Gedanken der Vertreter der Sicherheitsbehörden. Ich glaube, der Atomausstieg war der richtige Weg. Wir brauchen hoffentlich nur noch ganz wenige CastorTransporte und wir müssen der Polizei an dieser Stelle auch ein Stück persönlicher Sicherheit zurückgeben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich an den Beginn meiner Ausführungen zu stellen: Die SPD-Fraktion wird die neue Polizeireform im Saarland auch weiter konstruktiv begleiten und durch die heutige Zustimmung zum Organisationserlass erneut die Hand zur Mitarbeit an einem zukunftsfähigen Konzept der saarländischen Sicherheitsarchitektur reichen. Das tun wir auch im Bewusstsein, dass unsere inhaltlichen Positionierungen, die bereits 2009 erfolgt sind, durch diese Reform weitgehend abgedeckt sind. Diese Zustimmung ist aber keinesfalls selbstverständlich, gab es doch in den vergangenen Jahrzehnten stets große Auseinandersetzungen vor allem zwischen SPD und CDU, wenn es um die Themen der inneren Sicherheit im Allgemeinen, aber auch um die Weiterent
wicklung der Organisation der saarländischen Polizei im Besonderen ging. Es gab bislang immer bei Personalabbaumaßnahmen gerade bei der Polizei wildeste Reflexe der jeweiligen Oppositionsparteien in diesem Haus. Das ging sogar so weit, dass zwischenzeitlich, insbesondere zum Ende der Neunzigerjahre, meiner Partei, der SPD, jeglicher positiver Gestaltungswille in der Organisation selbst abgesprochen wurde. Daraus hat die SPD Lehren gezogen. Die Eindrücke dieser Jahre sind vergangen. Das erlebe ich bei meinen Kontakten zur saarländischen Polizei. Man traut der SPD wieder zu, die Organisationsstruktur positiv mitzuentwickeln.
Ich will heute daher bei diesem Thema den Versuch eines Paradigmenwechsels im Umgang zwischen Regierung auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite wagen. In anderen Politikbereichen werden Überschriften zu einem gemeinsamen Vorgehen, beispielsweise wenn es um Verfassungsänderungen geht, mit Themenfrieden beschrieben. Der gefundene Kompromiss der Neunzigerjahre im Bereich der Bildungspolitik wurde gar als historisch bezeichnet. Heute kann der Grundstein eines Friedens auch für den Bereich der saarländischen Polizei gelegt werden. Ich will dies kurz begründen.
Der Beruf des Polizisten ist keiner wie jeder andere. Viel mehr als alle anderen Beschäftigten, die im Auftrag dieses Landes ihren Beruf ausüben, sind der Polizist und die Polizistin als Hüter unserer gesetzlichen Grundregeln, als Beschützer und Aufklärer in vielen Stunden ihres beruflichen Lebens nicht alleine mit den Sicherheitsbedürfnissen anderer Menschen, sondern im besonderen Maße auch mit Aggressivität und Angriff gegen das eigene Wohl konfrontiert. Das muss mitgedacht werden, wenn wir hier im Landtag organisatorische Einschnitte und Veränderungen bei der saarländischen Polizei auf den Weg bringen.
Darum wollen wir einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, auch und gerade für die Bevölkerung Sicherheit zu erhalten, aber auch der Polizei selbst, jeder Beamtin und jedem Beamten selbst, Sicherheit zu geben. Sicherheit, dass nicht eine Strukturreform die andere jagt, Sicherheit, dass man sich auf Politik verlassen kann - ganz gleich wer im Moment an der Regierung und wer im Moment in der Opposition ist. Diese Strukturreform ist auf zehn Jahre angelegt und sie sollte auch diese Zeit bestehen. Die Politik muss sie leben. Sie muss sie leben in zehn Jahren.
Die Zustimmung der SPD soll diese Absicht unterstreichen. Aber nicht allein aus diesen doch übergeordneten Gründen fällt der SPD die Verantwortungspartnerschaft im Bereich der inneren Sicherheit
leicht. Auch inhaltlich deckt sich ein überaus großer Teil dieser Reform mit unseren Vorschlägen aus den letzten Jahren. Wir fordern schon seit 2001 eine Umorientierung der Organisation der saarländischen Polizei. Hintergrund dafür waren zwei Punkte. 2001 wurde eine Organisationsstruktur geschaffen, die auf der Annahme beruhte, dass mindestens 2.900 aktive Beamtinnen und Beamte die Organisation füllen. Diese 2.900 Kräfte sind aber in der Organisation letztendlich nicht angekommen. Dieses offensichtliche Defizit konnte nicht beseitigt werden. Im Gegenteil, auf der Zeitachse hat es sich eher verschärft. Die bisherige Organisationsstruktur, das kann man, glaube ich, auch jenseits jeder politischen Auseinandersetzung sagen, passte nicht zur gewollten IstStärke von damals. Daneben bemängelte die SPD die stets offensichtlich fehlerbehaftete Aufbauorganisation im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Die Themen LKA, KPI, KDs sind ja bekannt. Diese Mehrfachzuständigkeit schafft Schnittstellenproblematiken, die heute in der Organisation auch selbst gesehen werden. Ich war überrascht bei meinem Besuch bei der KPI; damals dachte ich: Wenn ich dorthin komme als einer, der vehement die Auflösung der KPI fordert, werde ich beschimpft. - Das Gegenteil war der Fall! Auch bei der KPI selbst hat man Schnittstellenproblematiken im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung nicht abgestritten, sondern sie sogar bestätigt. Diese Schaffung von Schnittstellenproblematiken war ein Fehler. Diesen haben wir auch in den Vorjahren immer wieder angesprochen.
Die SPD hat, ich sagte es bereits, im Jahr 2009 vier Kernforderungen an eine neue Aufbauorganisation bei der saarländischen Polizei formuliert. Erstens: Die Auflösung der Zusammenführung in der Kriminalitätsbekämpfung, die Auflösung der KPI also, das Verschmelzen der KPI mit dem Landeskriminalamt. Zweitens: Die generelle Reduktion des Overhead, die Gestaltung einer schlankeren Aufbauorganisation. Drittens, ein ganz wichtiger Punkt: Die Flächenpräsenz der Polizei muss erhalten bleiben. Viertens: Die Orga-Struktur muss letztendlich auch im Einklang mit der Personalstärke stehen. Diese Forderungen, alle vier Forderungen, werden durch diese Reform erfüllt. Insoweit kann ich sagen, dass diese Reform auch durch die Debatte aus der SPD heraus gestaltet wurde.
Wir wollen uns also diesem Blick auf die objektiven Defizite der bisherigen Struktur nicht verschließen, sehen aber auch das Diktat der finanziellen Zukunftssicherung dieses Landes. Grundsätzlich stellt sich die Frage, Herr Finanzminister, wie viele Beamtinnen und Beamte das Land in den nächsten Jahren zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben einstellen kann. Die durch die Expertenkommission im Innenministerium ausgearbeitete Zahl von 1.000 bis
1.100 Einstellungen in den nächsten zehn Jahren erscheint, aus rein haushalterischer Sicht betrachtet, schon hinlänglich ambitioniert. Ambitioniert ist sie aber auch und gerade, da sie unter Berücksichtigung der Abgangszahlen, die der Kollege Becker schon angesprochen hat, bedeutet, dass in diesem Zeitraum faktisch ein Personalabbau in einer Größenordnung von 300, vielleicht auch 350 Kräften so ganz genau weiß man das nie - stattfinden wird.
Noch weiter geht das für die Haushaltskonsolidierungskommission in der Staatskanzlei ausgearbeitete PwC-Gutachten mit einem angenommenen Einsparpotenzial von 600 Beamtinnen und Beamten. Begründet wird die Annahme eines solchen Potenzials in dem Gutachten mit einer dann stattfindenden Annäherung der Polizeipräsenz im Saarland an den Durchschnitt der Flächenländer West. Es gehört allerdings zur ganzen Wahrheit, dass dieser Abbau Dienststellenschließungen in größerem Umfang zur Folge hätte. Dies lehnen wir klar ab.
Nichtsdestotrotz: Weniger Personal bedeutet Veränderung. Dass die Aufbauorganisation mit der Zusammenführung von LPD und LKA zu einem Landespolizeipräsidium schlanker werden soll und dadurch Doppelzuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung abgebaut werden sollen, findet unsere ungeteilte Zustimmung.
Auf nicht ganz ungeteilte Zustimmung stößt der Gedanke, den künftig verminderten Personalzugang belastungsorientiert zuzuteilen. Dies würde bedeuten, dass bei neun der insgesamt 20 Polizeiinspektionen mittelfristig keine 24-Stunden-Besetzung mehr möglich wäre. Über diesen Aspekt wird auch in der SPD diskutiert. Dieses Modell steht aber, die betrachtete Personaleinstellungsquote zugrunde gelegt, in Konkurrenz zu einer Ausdünnung von Dienststellen. Kommt man also zur Überzeugung, dass mehr Personal haushalterisch nicht darstellbar ist - und das glaube auch ich -, dass man Dienststellenschließungen aber ausschließen möchte, muss man zwangsläufig zu einer belastungsorientierten Konzentration der Polizeipräsenz gerade während der Nachtzeit kommen. Die Wahl dieses Ansatzes erscheint auch geboten, da mit Einrichtung des neuen LFZ Einsatzkräfte nun viel schneller und effektiver an einen Interventionspunkt zu führen sind, als es bei der bislang gegebenen alleinigen Flächenzuständigkeit der Dienststellen der Fall ist.
Die Polizei im Saarland, aber auch generell die Polizei, wird sich immer wieder Veränderungsprozessen stellen müssen. Diese Veränderung wird nicht die letzte gewesen sein. Derartige Prozesse ergeben sich aus inneren Zwängen, aber auch aus einem sich verändernden Kriminalitätsaufkommen. Die Politik sollte mit den Beschäftigten ehrlich und verläs
slich umgehen. Die schönste Aufbauorganisation auf dem Papier nutzt nichts, wenn das dazugehörige Personal in der Realität nicht ankommt. Dies ist natürlich auch eine Aufforderung an dieses Haus, ganz gleich, in welcher Besetzung und nach welcher Wahl, diese Sicherheit zu gewährleisten und diesen Prozess zehn lange Jahre aktiv zu begleiten.
Die Bevölkerung will Sicherheit. Aber auch die Polizei braucht Sicherheit, und die gewinnt sie eben nicht zuletzt durch verlässliche politische Organisationsentscheidungen. Dies sehe ich durch das heute vorgelegte Begleitgesetz zur Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei und der daraus folgenden Umsetzung der Ergebnisse der Gutachtentätigkeit aus der Mitte des Innenministeriums als umfassend gegeben. Deshalb stimmen wir, Herr Minister, diesem Prozess zu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal sagen, dass sich der letzte Redebeitrag von der FDP allein im Tonfall schon wohltuend von dem des Vorgängers abgehoben hat.
Dieser Untersuchungsausschuss hat ja eine Gemeinsamkeit mit allen Untersuchungsausschüssen, die es seit Bestehen dieses Landtages hier gegeben hat. In allen Untersuchungsausschüssen kommen die Regierungen zu anderen Auffassungen als die Opposition, das ist in der Natur der Sache begründet.
Herr Kollege Theis, als Juristen schätze ich Sie ja, aber ich sage Ihnen: Ihre Einlassungen hier waren frech, laut, polemisch und aggressiv!
Das war Ihr Grundtenor! Aber wenn das alles so einfach gewesen wäre, hätte es dieses Grundtenors heute nicht bedurft.
Ich sage Ihnen: Politische Größe erhält man nicht durch polemische Lautstärke - in keinem Fall!
Um zu einer angemessenen Gesamtbewertung des Untersuchungsausschusses und der ihn tragenden Vorkommnisse zu kommen, muss man - bei aller Lautstärke und Polemik, die bislang insbesondere von der CDU hier vorgetragen wurde - doch jene Punkte in der gebotenen Sachlichkeit anführen, die in der saarländischen Geschichte von Regierungsbildungen einen nun doch wirklich besonderen Stellenwert hatten. Sie werden in den Geschichtsbüchern - da können Sie heute debattieren, wie Sie wollen - diesen auch weiterhin haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es sind schon besondere Umstände gewesen, um es mal freundlich zu formulieren, wenn ein Unternehmer, der gleichzeitig Kreisvorsitzender und Mäzen einer Partei, in diesem Falle der FDP, ist, in einem laufenden Wahlkampf zum Großspender einer konkurrierenden Partei, in diesem Falle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, avanciert. Er ist großer Wahlkampfspender einer Partei, die dann in der Frage, ob der eigene Laden an die
Regierung kommt oder nicht, Zünglein an der Waage ist.
Das sind besondere Umstände. Das hat es im Saarland, und ich denke, sagen zu können, das hat es in ganz Deutschland bislang so nicht gegeben.
Und da gab es - da können Sie sagen, was Sie wollen - auch konkrete Ergebnisse durch die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses. Erst die parlamentarische Debatte, erst die Aussagen der Opposition zu einer bevorstehenden Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses haben zur Veröffentlichung der Spendenpraxis geführt, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das wird deutlicher, wenn man sich einmal die Details ansieht. Der ursprüngliche Wahlkampfetat der GRÜNEN belief sich laut einer Aussage ihres Generalsekretärs und heutigen Bundestagsabgeordneten Markus Tressel auf zirka 200.000 Euro. Wenige Wochen vor der Wahl war man sich, basierend auf den zur Verfügung stehenden Meinungsumfragen, nicht mehr sicher, ob man überhaupt den Wiedereinzug in den saarländischen Landtag schaffen würde. Eine Schlusskampagne musste her, nachdem die LINKE plakatiert hatte: „Wer grün wählt, wird sich schwarz ärgern.“ - Sie hatte bedauerlicherweise recht.
Im Wahlkampf war den GRÜNEN die vermeintliche Nähe zur CDU überhaupt nicht recht; es musste eine neue Welle der Wahlkampfauseinandersetzung folgen. Die Antwort: „Lügen haben kurze Beine und spitze Nasen.“ Eine Napoleon-Karikatur zierte die neu bestellten Flächen. Das war die Antwort!
Aber um diese Reaktion überhaupt erst erzeugen zu können, brauchte man frisches Geld. Die Kasse war leer.
Da kamen die rund 50.000 Euro gerade recht. Man war plötzlich und unerwartet wieder im Rennen. Ein Viertel des ursprünglichen Wahlkampfetats von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch denjenigen finanziert, der wenige Wochen später mit dafür sorgte, dass neben seiner eigenen Partei auch jene GRÜNEN den Pakt für die Zukunft mit der CDU schlossen, jener CDU, mit der die GRÜNEN vorher nicht einmal in Zusammenhang gebracht werden wollten.
Allein diese Feststellung hätte die Debatte um die Einrichtung dieses Untersuchungsausschusses und letztendlich den Ausschuss selbst schon gerechtfertigt.
Aber es kam ein Weiteres zutage - es wurde schon angesprochen, aber auch da will ich noch einmal ins Detail gehen -, nämlich die Beschäftigungsverhältnisse zwischen dem Parteivorsitzenden, Hubert Ulrich, und jenem Unternehmen, das im weiteren Sinne zur Firmengruppe des edlen Spenders zählt.
Die SZ vom 17.03.2010 berichtete, der grüne Parteichef Hubert Ulrich sei bis vor wenigen Monaten nebenberuflich Marketingexperte der Softwareschmiede think & solve, an der Hartmut Ostermann eine Minderheitsbeteiligung hat, gewesen. Ausweislich eines Artikels der Zeitung DIE ZEIT vom 15.04.2010 habe Hubert Ulrich hierfür eine Entlohnung von 1.500 Euro monatlich erhalten.
Im Wesentlichen bestätigte der Untersuchungsausschuss die in der medialen Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe. Es stimmt: Hubert Ulrich war Beschäftigter eines Unternehmens mit engen Verbindungen zum späteren Lebensretter grüner Ideen. 19 Monate, von Mai 2001 bis November 2002, arbeitete Ulrich im Unternehmen als Vollzeitkraft. Vereinbartes Zielgehalt waren 120.000 Euro im Jahr. Ab Dezember 2002 bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses 2009 wurden 1.500 Euro pro Monat für einen Teilzeitjob von einer Viertelstelle vereinbart und gezahlt. Gegenleistung für diesen doch ordentlichen Lohn ich war ja auch vor meiner politischen Laufbahn in einem normalen Beschäftigungsverhältnis, dafür muss ein normaler Arbeiter schon ganz schön was leisten -, auch nach den Untersuchungen in Untersuchungsausschuss: sehr wenig!
Eine dokumentierte Arbeitsleistung gab es überhaupt nicht! Die vorgelegten Unterlagen waren auch überhaupt nicht geeignet, eine Tätigkeit von Herrn Ulrich für das Unternehmen think & solve zu belegen. Vorgelegt wurden beispielsweise Dokumente wie ein Vorgehensvorschlag zur Einführung eines Standard-Intranets, die think & solve Standardbroschüre „IT-Infrastruktur Service Providing“, der Relaunch eines Webauftritts von think & solve, eine Konzeption für den Frühlingspreis eines Golfturniers. - Also, ich bin ehrenamtlich tätig, die Konzeption für ehrenamtliche Tätigkeit mache ich als Ortsvorsteher nebenbei, quasi ein Mal im Monat.
Glaubwürdig dagegen war dann schon, dass Herr Ulrich hin und wieder Texte für die Presse verfasst hat. Es war ein Artikel. Ein einziger veröffentlichter Presseartikel in der Saarbrücker Zeitung als Beleg für seine umfassenden Bemühungen in diesem Bereich war doch sehr bescheiden. Auf die Nachfrage, was er speziell im Marketingbereich gemacht habe, konnte Herr Ulrich keine genaueren Angaben machen. Als Ergebnis kann also schon festgehalten werden, dass sich die Tätigkeit von Herrn Ulrich, wenn es überhaupt eine gab, auf die Beobachtung des Marktes und das „Sich-Gedanken-Machen“ über die Produkte beschränkte.
Auch auf die Frage, ob es nach seinem Ausscheiden aus der Vollzeittätigkeit im Jahr 2002 einen Nachfolger für ihn gab und ob er diesen eingearbeitet habe, wollte er nicht antworten. Die Verweigerung der Antwort mit dem absurden Hinweis auf Unternehmensinterna lässt vielmehr vermuten, dass Herr Ulrich die Frage gar nicht beantworten konnte, weil er die detaillierten Arbeitsabläufe und Strukturen überhaupt nicht kannte, weil er noch nicht einmal in diese eingebunden gewesen ist. Seine Ausführungen bestätigen, dass seine Tätigkeit für das Unternehmen nicht über eine „Stillbeschäftigung“ hinausging, wie wir das in unserer Wertung genannt haben. Es stellt sich jedoch nach wie vor die Frage: Was war die Gegenleistung für den Lohn, den Sie erhalten haben, Herr Ulrich?
Wenn ich das Gesamte bewerte, komme ich zu folgendem Schluss: Die Beschäftigung bei dem Unternehmen stellt sich aus unserer Sicht in der Tat als ein Ergebnis intensiver Kontaktpflege dar. Kontakte, die auch später, nämlich rund um die Regierungsbildung 2009, mit eine entscheidende Rolle spielen sollten.
Ich will aber auch nicht verschweigen, dass der Untersuchungsausschuss in einem Bereich seiner Untersuchungen zu keinen beweiskräftigen Aussagen -
Ich nehme für mich in Anspruch, die gesamte Wahrheit zu nennen und nicht nur den Teil, den man politisch als opportun empfindet.
Es ist in einem Teil zu keinen beweiskräftigen Aussagen betreffend eine konkrete und direkte Einflussnahme gekommen. Auch das gehört zur Wahrheit. Zu dem Komplex der Einstellung der Steuerstrafverfahren der Finanzbehörden und der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gab es keine beweiskräftigen Aussagen. Dennoch will ich festhal
ten, dass die Staatsanwaltschaft in der Beantwortung der Fragen zu der überaus langen Verfahrensdauer und zu der schließlich erfolgten Einstellung der Verfahren an einem Tag stets darauf verwies, sie habe zunächst den Abschluss aller Betriebsprüfungen der einzelnen Unternehmen des Ostermannkonzerns abwarten müssen, ehe sie eine Entscheidung über die steuerstrafrechtliche Bewertung des Unternehmens Ostermann in jedem Einzelfall habe treffen können.
Diese Erklärung für die gleichzeitige Einstellung aller Verfahren trägt allein deshalb schon nicht, weil an jenem Tag auch ein Verfahren eingestellt wurde, dessen Betriebsprüfung noch gar nicht abgeschlossen war!
Obwohl die Betriebsprüfung des diesem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Finanzverwaltungsverfahrens nicht abgeschlossen war, wurde dieses zusammen mit den anderen Verfahren eingestellt, ohne dass die Verfahren in irgendeinem Zusammenhang standen.
Wenn die ursprüngliche Argumentation der Staatsanwaltschaft stichhaltig wäre, müsste man schlussfolgern, dass die Einstellung zumindest eines Verfahrens ohne die notwendige Grundlage erfolgte.
Unverkennbar waren überdies entscheidende Einflüsse des Finanzministeriums sowie eine enorme Aufmerksamkeit und eine damit einhergehende besondere Behandlung, welche die Verfahren im Finanzministerium erfahren haben. Herr Finanzminister, es gab im Finanzministerium sogar regelmäßige Treffen, die sogenannten O-Runden, bei denen all die Steuerproblematiken des einen Unternehmers besprochen wurden.
Ich glaube nicht, dass es viele solcher U- oder ORunden, oder wie sie auch immer heißen, in Ihrem Haus gibt, aber diese eine gab es. Das ist schon ein besonderer Fakt und auch ein besonderes Ergebnis der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses.
Diese Regierungsbildung des Jahres 2009 wird nicht alleine in die Geschichtsbücher eingehen, weil sich das erste Bündnis aus CDU, FDP und GRÜNEN formierte, sondern sie wird auch einen Platz in den politischen Erinnerungen erhalten, weil sie nur zustande kommen konnte, da man sich seit Langem sehr gut saarländisch kannte!
Insbesondere die GRÜNEN nahmen es gerne von allen Seiten!
Daneben entfaltete ein Beziehungsgeflecht seine Wirkung, weil man sich auch in der Vergangenheit immer gerne half! - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz begründen, warum die SPD dem Vorschlag der Verschiebung des Bereiches Kulturpolitik aus dem bisherigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien in den Europaausschuss nicht zustimmt. Nachdem die Kulturpolitik aus dem Verantwortungsbereich der Staatskanzlei in das Innenressort verlagert wurde, argumentiert die Koalition nun mit einer aus unserer Sicht zweifelhaften Notwendigkeit der Neuordnung der Zuständigkeit in den Ausschüssen dieses Hauses. Dabei ist dies keineswegs zwingend geboten und notwendig. Heute und in der Vergangenheit werden und wurden Querschnittsaufgaben in den Ausschüssen angesiedelt, die auch traditionell für diese Bereiche zuständig waren. So verwundert es beispielsweise keinesfalls, dass die Medienpolitik zwar in der Staatskanzlei angesiedelt, aber im Bildungsausschuss behandelt wurde und wird. Auch der Kulturbereich wurde, obwohl in der Staatskanzlei angesiedelt, jahrelang ausschließlich im bisherigen Bildungsausschuss bearbeitet. Ich habe mir einmal angesehen, seit wann die Kulturpolitik im Bildungsausschuss behandelt wurde. Meine Recherche reichte zurück bis in die 11. Legislaturperiode. Bereits 1994 wurde der Politikbereich Kultur im Bildungsausschuss behandelt. Nun kommt man 17 Jahre später zu einer anderen Einsicht. Es wird gesagt, da die ministerielle Zuständigkeit nach dem Ressortneuzuschnitt im Bereich des Innern liegt, müsste auch eine entsprechende Anpassung bei den Ausschüssen erfolgen. Aber warum wandert das dann nicht in den Innenausschuss? Inhaltlich lässt sich das wohl kaum begründen. Es liegt die Vermutung nahe, dass es vordringlichstes Ziel ist,
die Kulturpolitik, diesen unter CDU-Regie mittlerweile doch stark verminten Bereich mit unzähligen Fallstricken und Geldversenkungsmaschinerien an einen Ausschuss zu geben, der nicht von einem Oppositionspolitiker geleitet wird.
Der Bildungs- und Kulturausschuss durfte es nicht mehr sein, weil dort Gisela Kolb den Vorsitz führt, der Innenausschuss durfte es nicht sein, weil dort Lothar Schnitzler den Vorsitz führt. Aber der Europaausschuss könnte es werden, weil man dort nach langer Suche fündig wurde. Dort führt nämlich eine Koalitionärin, Frau Willger, den Vorsitz. Während sich Minister Toscani als brutalstmöglicher Aufklärer inszeniert, führt die Koalition hier und heute schon Abwehrgefechte. Es geht offensichtlich nicht um Aufklärung, sondern um die Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie. Vor Monaten wurden Abwehrmechanismen gegen den Rechnungshof organisiert, teuer bestellt und bezahlt, heute soll eine erste Mauer aufgebaut werden, damit ja keiner der Verantwortlichen aus der CDU zu stark unter Beschuss gerät. Die Jamaika-Koalition kann dies zwar heute mit ihrer Mehrheit beschließen, aber die politische Verantwortung - das garantiere ich Ihnen - können Sie damit nicht verschleiern. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Mitglieder des saarländischen Landtages! Die SPD-Landtagsfraktion schlägt dem Hohen Hause zur Wahl des Ministerpräsidenten den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Abgeordneten Heiko Maas, vor. Dieser Vorschlag erfolgt im Bewusstsein, dass es hier andere Mehrheiten gibt. Dennoch wollen wir mit unserem Vorschlag deutlich machen, dass es zur Jamaika-Koalition eine politische und personelle Alternative gibt und geben wird. Ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Meiser an und beantrage ebenfalls geheime Abstimmung. - Vielen Dank.
Wir schließen uns an und beantragen ebenfalls eine Sitzungsunterbrechung von einer Stunde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Die SPD-Fraktion schlägt für den zweiten Wahlgang den Fraktionsvorsitzenden Heiko Maas vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich mich sozusagen von zwei oder drei Aussagen der Kollegen Schmitt von den GRÜNEN und Heinrich von der CDU angesprochen sah. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass das eine oder andere noch einmal zurechtgerückt wird.
Wenn der Kollege Jochem wie ich finde zu Recht sagt, dass es in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme gegeben hat, und wenn selbst der Staatssekretär aus dem Umweltministerium, Herr Borger, in der Anhörung letzte Woche im Umweltausschuss einräumt, dass es in der Vergangenheit große Kommunikationsprobleme gegeben hat, dann verstehe ich nicht, Herr Schmitt, wie Sie hier sagen können, dass doch alles in Ordnung gewesen sei. Und wenn Sie anführen, dass es eine Reihe runder Tische gegeben habe, dann möchte ich wissen, wo und mit wem. Ich will jetzt einmal schildern, wie es in der Gemeinde Gersheim gelaufen ist, aus der ich komme und in der ich noch als Ortsvorsteher und Mitglied im Gemeinderat tätig bin. Das Verfahren ging durch neun Ortsräte. Alle Parteien, die hier im Landtag vertreten sind, sind auch in den Gersheimer Ortsräten vertreten. Alle Ortsräte haben die neue Ausweisung auf dem Verordnungsweg abgelehnt. Ein Dialog fand, obwohl angefragt, nicht statt. Dann ging das Verfahren durch den Umweltausschuss und den Gemeinderat der Gemeinde Gersheim, und ich weiß von Bürgermeister Rubeck selbst, dass er wiederholt im Umweltministerium nachgefragt hat, ob jemand aus diesem Ministerium in die Sitzungen kommen könne, um die Dinge zu erläutern und zu diskutieren. Es war letztendlich niemand da. Schließlich wurde der Verordnungsweg auch im Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Bisher habe ich die Interessengemeinschaften so verstanden, dass gerade die geforderte Kommunikation im Sinne eines runden Tisches nicht stattgefunden hat. Ich befürchte, Kollege Schmitt, dass das, was Sie hier gesagt haben, reine Theorie und wenig Praxis war und mit der Wahrheit überhaupt nichts zu tun hat.
Dann zur Sinnhaftigkeit dieser Debatte, Herr Kollege Heinrich. Ich denke, wir diskutieren hier nicht nur über den Artenschutz, den ich mit unterstütze, sondern wir haben in dieser gesamten Debatte auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit von Politik zu beantworten. Deshalb ist die Debatte am heutigen Tag so wichtig. Die Benchmark für die Glaubwürdigkeit hat die CDU im Jahr 2006 gesetzt. Damals hat man eine Broschüre über Natura-2000-Gebiete im Saarland mit einem großen Vorwort des damaligen Umweltministers herausgegeben, aus dem ich jetzt mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, einige wenige Passagen zitieren darf. Unter der Überschrift „Starke Position der Landwirtschaft“ heißt es: „Das Natura2000-Projekt der EU verfolgt nicht die Naturschutzum-jeden-Preis-Strategie, sondern hat nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit wirtschaftliche Entwicklung, soziale Gerechtigkeit und Ökologie aufeinander abzustimmen. Damit hat die Landwirtschaft in dieser Erhaltungs- und Entwicklungspartnerschaft eine starke Position. Nutzungseinschränkungen mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Bauern sind nicht
das Ziel.“ Und Herr Mörsdorf schreibt weiter: „Die Landwirte können die Äcker und Wiesen weiter nutzen wie bisher. Verschärfende Auflagen für die Betriebe werden aller Voraussicht nach nicht erforderlich sein. Es besteht lediglich ein Verschlechterungsverbot. Die Bauern dürfen die Bewirtschaftung nicht naturbelastend intensivieren. Wer bestellt, bezahlt. Sollten nach den EU-Vorgaben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich werden, wird den Landwirten im Rahmen bestehender Förderprogramme für eine extensive Bewirtschaftungsweise ein finanzieller Ausgleich gewährt.“
Unter diesen damaligen Voraussetzungen hatten alle zugestimmt. Alle waren seinerzeit der Meinung, dass man die FFH-Gebiete ohne Probleme in Natura-2000-Gebiete überführen könne. Und jetzt, nach dem Relaunch des Relaunches - wir sind ja jetzt im Natura-3.0-Verfahren, um es einmal neudeutsch auszudrücken -, hat diese Landesregierung letztendlich zum zweiten Mal einsehen müssen, dass es so, wie man es bisher gemacht hat, nicht geht. Ich kann nur hoffen, sehr geehrte Frau Ministerin, dass Sie wirklich die richtigen Lehren gezogen haben und bei Natura 3.0 endlich auf die Menschen zugehen und die Dinge mit ihnen gestalten. Denn diese Naturlandschaft lässt sich in Zukunft nur sichern, wenn die Menschen mitmachen. Ich rufe sie dazu auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes ein, der dort, wo Politik sich Zielen wie Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit nicht gänzlich verschließt, nur auf Zustimmung stoßen kann. Ich bin daher auf den Verlauf der Debatte gespannt und gehe zunächst einmal von einer breiten Mehrheit für diesen Gesetzentwurf in diesem Hause aus.
Warum Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit? Dazu komme ich gleich. Lassen Sie mich zunächst die Änderungen, die wir vorschlagen, kurz benennen. Wir wollen die 2007 im Zuge einer sehr umfangreichen Gesetzesänderung zum Saarländischen Polizeigesetz gemachten Änderungen und Ausweitungen an zwei Stellen zurückführen auch, weil sie bislang überhaupt nicht angewandt wurden und sich darum sozusagen von selbst als völlig unnötige Normierung erwiesen haben. Es geht
um zwei Punkte, die seinerzeit bereits von meiner Fraktion, aber auch der FDP, den GRÜNEN und der heutigen LINKEN-Abgeordneten Frau Spaniol nicht mitgetragen wurden und somit vor vier Jahren auf Ablehnung der gesamten Opposition in diesem Haus stießen. Es geht in der Sache um die vorgenommene Ausweitung der Videoüberwachung auch für Ortspolizeibehörden sowie die Ermöglichung und Einführung einer umfassenden Kennzeichenüberwachung zur Fahndung tatverdächtiger Personen, beispielsweise auf Autobahnen. Beide Punkte wurden 2007 von der SPD-Landtagsfraktion strikt abgelehnt. Wir sehen uns heute, knapp vier Jahre später, in unserer damaligen Haltung voll und ganz bestätigt.
Die SPD vertrat vor vier Jahren exakt die gleiche Position wie am heutigen Tag. Ich rückte bereits damals in der Debatte genau diese beiden Erweiterungen als Kernpunkte in den Mittelpunkt unserer Kritik, weil sie nicht zur wirksamen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen, aber einen erheblichen Einfluss auf unser Gemeinwesen haben. 2007 sagte ich schon: Wer immer mehr Videoüberwachung will und das dann auch festschreibt und wer Kennzeichenüberwachung will und das dann auch festschreibt, der sollte, betrachtet an den bisherigen Ergebnissen dieser Möglichkeit in anderen Bundesländern, sein Gesetz nicht mit „mehr Sicherheit“, sondern ehrlicherweise „Gesetz zur Erhöhung der Überwachung“ überschreiben.
Es war damals schon augenscheinlich, dass beide Instrumente kaum zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung dienen. Neben der äußerst kritischen datenschutzrechtlichen Bewertung der beiden Maßnahmen bedeutet das Scannen sämtlicher Fahrzeugkennzeichen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir bewerteten dies als Schritt zu mehr Überwachung und prognostizierten fragwürdige Erfolgsaussichten und keinen Nutzen. Ich möchte nicht überall überwacht werden und damit unter Generalverdacht gestellt werden. Ich bin sicher, die überaus größte Zahl der Saarländerinnen und Saarländer will das auch nicht. Angeblich sollte mehr Sicherheit produziert werden. Bei technischer Umsetzung würde jedoch lediglich mehr überwacht. Wir hatten mit dem Gesetz eine Schwelle erreicht, an der wir nach unserer Auffassung schon damals aufpassen mussten.
An dieser Haltung hat sich nichts geändert, null Komma null, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch diese seinerzeit neu geschaffene Möglichkeit der Anwendung von Videotechnik und Scannern war nichts anderes als das übliche labile und aufgeregte Gebaren der CDU, die bei jeder neuen Bedrohungslage zunächst laut nach härteren Gesetzen ruft, um Jahre später festzustellen, dass diese Gesetze zum Zweck ihrer Festschreibung - im aktuellen
Fall sogar generell - nie angewandt wurden. Quod erat demonstrandum.
Diese neue Normierung gilt seit nunmehr knapp vier Jahren. Sie wurde seit ihrer Verabschiedung, wie gesagt, nie angewandt. Die zu ihrer Umsetzung erforderliche Technik wurde nie beschafft. Und in keinem der seitdem verabschiedeten Haushalte wurden je Mittel dafür vorgesehen.
Zum endgültigen Verriss des Vorhabens kam es schließlich 2009, also vor zwei Jahren, durch den Koalitionsvertrag der Jamaikaner. Auf Druck von FDP und GRÜNEN, so verlautbarte man zumindest, hätte die CDU wieder mal genickt und der gesetzlichen Abschaffung der beiden Instrumente, die man gerade einmal zwei Jahre zuvor als absolut notwendige Mittel zur Durchsetzung von Recht und Ordnung gepriesen hatte, den koalitionsvertraglichen Segen erteilt. Wer dazu nachlesen möchte, findet die einschlägige Passage auf Seite 71 des Koalitionsvertrages. Dort heißt es: „Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Bürgerrechte insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung werden wir die entsprechende Regelung aus dem Saarländischen Polizeigesetz streichen. (...) Außerdem werden wir die Möglichkeit der Bild- und Tonaufzeichnung (Videoüberwachung) durch Ortspolizeibehörden im öffentlichen Raum abschaffen.“
Nun das Ganze noch einmal aus Sicht der CDU, im April 2007 eingebracht durch eine Innenministerin mit langem Namen, die behauptete: „Aber hinter der Debatte (...), das hat der Kollege Pauluhn hier ja erklärt, steht die Behauptung, nichts von dem, was in diesem Gesetz steht, würde dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Es sind Beispiele aus den umstrittenen Themenfeldern der Videoüberwachung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung und der Kfz-Kennzeichenerfassung genannt worden. Ich möchte einmal mit der Kfz-Kennzeichenerfassung beginnen: Natürlich wird dieses Mittel eingesetzt, um - etwa im Bereich der Fahndung Erfolge zu erzielen. Aber wenn wir einen Schwerverbrecher, den wir im Bereich der Fahndung so schnell wie möglich schnappen und von der Straße wegbekommen, festnehmen, erhöht das die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“ Und dann, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, mit dem Unterton wirklicher Erregung und Entrüstung, den Blick nach oben, zur Decke, gerichtet, sagte sie: „Welche Debatte ist das denn, die wir hier führen?“ Enorme Entrüstung bei AKK, tosender Beifall bei der CDU. Letzteres vermerkt im Protokoll des saarländischen Landtages.
Heute, vier Jahre später, muss sich die damalige Innenministerin fragen lassen: Warum hat denn die Regierung, der Sie bis heute angehören, diese Technik dann nicht angeschafft? Diese Technik, die angeblich zur Erhöhung der Sicherheit so unabdingbar notwendig ist? Warum hat denn die CDU-Regierung ganz offensichtlich keinen Bedarf gesehen, Schwerverbrecher zu schnappen und so schnell wie möglich von der Straße wegzubekommen? Warum war die CDU im Jahre 2009, zwei Jahre nach der Feststellung, dass die Einführung dieser Regelung ach so dringend geboten sei, gar willens, diese Mittel auf dem Altar des Koalitionsvertrages zu opfern? Hat da eine Regierung mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gespielt? War Machterhalt gar wichtiger als Sicherheit?
Ich will Sie beruhigen. Nein, der Grund war ein anderer: Dieses Mittel leistete damals und leistet heute weder einen wirksamen noch einen substanziellen Beitrag zur Abwehr von Gefahrenlagen in unserem Land.
Es handelte sich lediglich um Sicherheitspopulismus. Ich möchte vor diesem Hintergrund auch heute noch einmal die Gewerkschaft der Polizei zitieren. Sie titelte damals in ihrer Zeitschrift Deutsche Polizei: „Sicherheitspopulismus darf Fachlichkeit, Vernunft und Augenmaß nicht ersetzen.“ Rückblickend kann wohl festgestellt werden, dass damals Sicherheitspopulismus Fachlichkeit, Vernunft und Augenmaß ersetzt hat.
Damit sind wir auch bei dem Aspekt angelangt, den ich eingangs ansprach: Wahrheit, Klarheit, Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit in der Politik. - Bei Gesetzen Wahrheit und Klarheit statt Populismus! Ich habe gehört, die Koalition will nachher beantragen, dieses Gesetz heute in Erster Lesung nicht einfach anzunehmen, sondern es zur Beratung in den Ausschuss zu verweisen, um es dort gemeinsam mit einem eigenen Gesetzesvorhaben, das wohl in die gleiche Richtung geht, zu beraten. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht, denn wir machen ja nichts anderes als das, was offensichtlich alle wollen und wünschen. Angesichts dessen gibt es doch keinen Grund, an einer Normierung festzuhalten, die schon vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag sozusagen geköpft wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
FDP und GRÜNE müssen sich angesichts des bisherigen Vorgehens die Frage nach der Aufrichtigkeit in der Sache stellen: Wie viel Rückgrat haben wir? Wir haben doch genau diese Forderung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt! Warum ist sie denn fast zwei Jahre später noch nicht umgesetzt? Warum soll die Sache heute erneut vertragt wer
den? - Verlässlichkeit bedeutet in der Politik doch, dass man nach Wahlen das tut, was man vor Wahlen gesagt hat.
Ich möchte, wie schon in der Debatte vor vier Jahren, noch einmal mit Burkhard Hirschs „Außenansicht“ in der Süddeutschen Zeitung schließen, in der er Egon Bahr zitiert. Er schreibt: „Die Stärke eines Staates besteht nicht darin, dass der Bürger ihn fürchtet, sondern dass er ihn als seinen Staat begreift und darum bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen und ihn zu verteidigen. Niemand wird einen Staat achten und verteidigen, der ihn als potenziellen Straftäter behandelt. Wir, die wir so denken, lassen uns nicht als liberale Restposten aus diesem Staat von denen herausdrängen, die ihre Sicherheit mit unserer Freiheit bezahlen wollen.“ Burkhard Hirsch und Egon Bahr, beide haben recht. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz und damit - das werden Sie in dieser Legislaturperiode von mir nicht mehr hören, das verspreche ich - um eine 1 : 1-Umsetzung Ihres eigenen Koalitionsvertrages. - Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich „liebe Kolleginnen und Kollegen“ an diesem Rednerpult sage, meine ich normalerweise die Kolleginnen und Kollegen meines jetzigen Berufstandes. Heute sind aber auch Kolleginnen und Kollegen meines früheren Berufsstandes hier anwesend, darunter auch der eine oder andere, der sehr eng und sehr lange mit mir gemeinsam in einem Unternehmen, das damals noch zur Deutschen Post gehörte, gearbeitet hat.
Heute sind diese Kolleginnen und Kollegen betroffen von ständigen Umstrukturierungsprozessen und
deshalb haben sie Angst um ihren Arbeitsplatz, Angst auch um die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen, die sie gewerkschaftlich oder in anderer Weise am Saarbrücker Standort, aber auch über diesen hinausgehend vertreten. Ich weiß, dass das ein verdammt harter Job ist, den ihr leistet, und das nicht erst in jüngerer Zeit, sondern schon seit vielen Jahren. Für euren Einsatz für die Arbeitsplätze im Saarland und darüber hinaus - es gehört ja noch ein Teil der Pfalz dazu - gebührt euch größte Hochachtung. Ich sage euch von dieser Stelle aus: Vielen Dank für euer Engagement!
Ich kann alles, was bisher von dieser Stelle zu diesem Thema gesagt wurde, unterschreiben. Ich glaube, sehr geehrter Herr Minister, jede Initiative, die vonseiten der Landesregierung bisher gelaufen ist, auch von Ihnen ganz persönlich, war hilfreich, wichtig und richtig. Bedauerlicherweise müssen wir resümieren, dass nicht immer das, was wir als unsere Forderung für unser Land und für die Menschen, die hier einen Arbeitsplatz haben, gegenüber dem Unternehmen formulieren, dort Gehör findet. Das Stichwort "Salamitaktik“ ist genannt worden. Dass wir von 5.500 Beschäftigten kommen und mittlerweile bei einer Zahl zwischen 1.300 und 1.200 angelangt sind das ist nicht immer so ganz eindeutig zu verifizieren in diesem Laden -, ist auch schon gesagt worden. Ich mache es gerne ein bisschen anschaulicher: Zu der Zeit, als ich noch Arbeitnehmer bei der Telekom war, haben wir für Personalversammlungen die Saarlandhalle gemietet. Mittlerweile finden Personalversammlungen in der Kantine auf dem Eschberg statt. Das macht die Entwicklung des Hauses Telekom im Saarland deutlich.
Die Telekom steht im Wettbewerb. Das war irgendwann mal eine politische Entscheidung, die quer durch den Bundestag getragen wurde. Das Unternehmen bewegt sich im Wettbewerb, und wir stehen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern als Telekom-Standort. Das soll jetzt keine Kritik sein. Verstehen Sie das bitte als etwas, was man noch als Plus dazuzählen könnte, wenn es darum geht, saarländisches Engagement für die Beschäftigten deutlich zu machen. Ich erlebe auch, dass beispielsweise unser Nachbar an der ein oder anderen Interventionsstelle erfolgreicher agiert als wir. Es ist zunächst einmal nicht einsehbar, dass, wenn es darum geht, Zukunftsstandorte zu benennen, die Telekom sagt: „Kucken wir uns die Landeshauptstädte ganz genau an, die sind unsre erste Wahl“, und dann fallen nur Saarbrücken und Magdeburg aus diesem Tableau heraus. Mainz, ebenfalls eine Landeshauptstadt, bleibt im Tableau drin, aber darüber hinaus wird noch Trier aufgenommen. Trier, im Übrigen ein sehr kleiner Telekom-Standort, ist, auch was die aktuelle Beschäftigtenzahl angeht, nicht größer als Saar
brücken. Deshalb stellt sich schon die Frage, was die Pfälzer anders machen als wir.
Ich sage es noch einmal: Das soll keine Kritik sein, aber ein sanfter Hinweis, wo man in Zukunft vielleicht ein bisschen mehr tun könnte. Es geht um den Infrastrukturausbau. Ich weiß, dass im Unternehmen kritisiert wurde, dass wir über das Konjunkturpaket II nicht mehr Geld in die Infrastruktur, den Ausbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze, gesteckt haben. Da hat Rheinland-Pfalz etwas mehr getan. Es geht auch darum, bei aller Wertschätzung Ihrer Person, Herr Wirtschaftsminister: Wenn wir formulieren, dass das Saarland als Bundesland nicht abgehängt werden darf von der Gesamtentwicklung sowohl der Arbeitsplätze als auch der Hochtechnik, was Investitionstätigkeit in diesem Bereich angeht, dann muss das auch Chefsache der Landesregierung sein. Herr Obermann - das kann man begrüßen oder nicht - ist Unternehmenschef eines weltweit agierenden Players, wie das im Neudeutschen heißt; der verhandelt mit einer Bundeskanzlerin und mit Ministerpräsidenten. Ich war in diesem Jahr zum ersten Mal seit Langem nicht auf der CeBIT, aber ich weiß, dass sich genau aus diesem Grund Ministerpräsidenten dort die Tür in die Hand geben und sie diesen Ort nutzen, um sehr intensiv für ihre Belange zu werben. Das ist mein sanfter Hinweis, da in Zukunft noch ein bisschen mehr zu tun, als das vielleicht in der Vergangenheit der Fall war.
Es hört sich manches gut an, wenn wir hier im dunklen Anzug am Pult stehen und sagen: „Wir haben Verhandlungen geführt, wir machen auch das ein oder andere, unsere Möglichkeiten sind aber sicherlich beschränkt. Wir bieten der Telekom an, mit den Beamten entsprechend umzugehen, wir bieten der Telekom bestimmte Scan-Verfahren an.“ Aber man muss im Hinterkopf noch etwas anderes haben. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die quasi Monat für Monat Angst um ihren Arbeitsplatz haben, sind in der Masse hochausgebildete Techniker, die ein halbes Leben lang ihren Beruf in einem hochtechnisierten Bereich ausgeübt haben. Für die ist es keine wahre Alternative, übermorgen vor einem Scanner zu sitzen und irgendwelche Bücher einzuscannen. Es ist zwar sicherlich noch besser, als den Arbeitsplatz ganz zu verlieren, keine Frage, aber es ist nicht die beste aller Möglichkeiten. Auch darum müssen wir verstärkt darauf setzen, dass das Saarland von digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen und damit dem Ausbau der Infrastruktur nicht abgehängt wird. Das muss das politische Ziel sein; damit geht auch einher, dass hochtechnisierte Arbeitsplätze im Saarland gesichert sein müssen. Das ist mein Appell, Herr Wirtschaftsminister, nicht alleine an Sie, sondern an die gesamte Landesregierung, insbesondere an Ministerpräsident Peter Müller.
Ich sage den Kollegen auf der Zuschauertribüne noch einmal ganz persönlich: Ich weiß nicht, wie weit das trägt, was wir heute hier tun. Keiner hier im Saal kann euch die Garantie geben, dass mit dieser Debatte diese 130 Arbeitsplätze, um die es heute geht, gesichert werden können. Wenn wir nichts gemacht hätten und sie wären gestrichen worden, hätte man uns sicherlich den Vorwurf machen können, dass wir uns nicht genug eingesetzt hätten. Deshalb war es wichtig, dass das Signal von diesem Hause ausging. Aber eines muss auch klar sein: Wir waren in der Vergangenheit immer dann erfolgreich, wenn die Politik und die gewerkschaftliche Bewegung im Gleichklang marschiert sind und den Standort Saarland gegenüber der Unternehmensspitze sozusagen hochgehalten haben. Das müssen wir weiter tun. Dazu zählt insbesondere neben dem Einsatz der Politik auch der große Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich hoffe, dass sie auch in Zukunft die Kraft dazu haben, denn der Kampf geht über diesen Tag weit hinaus. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich bin auch weniger beeindruckt von den Argumenten eines CDU-Stadtverordneten hier in Saarbrücken als der Kollege Linsler. Ich bin vielmehr beeindruckt von dem, was das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr gesagt hat. Das hat mich nachhaltig beeindruckt. Deshalb gilt es festzustellen, dass der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, zu kurz greift. Er bleibt hinter den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum Hamburger Vergnügungssteuergesetz bereits am 28. April 2009 getroffen hat, zurück. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, ich zitiere: „Die Verwendung des Stückzahlenmaßstabes“ also dass es alleine darum geht, wie viele von diesen Glücksspielautomaten in diesen Spielhallen hängen - „für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und ist somit verfassungswidrig.“
Das BVG hat den Stückzahlenmaßstab, also die Besteuerung der Geräte anhand ihrer Anzahl - in einem Casino oder einer Spielhalle beziehungsweise in einer Kneipe - somit einfach kassiert. Lieber Kollege Linsler, das können wir doch von dieser Stelle aus nicht einfach ignorieren! Es ist mir deshalb unverständlich, wieso wir heute einen Entwurf diskutieren, der hinter den Maßstäben des BVG-Urteils aus dem letzten Jahr zurückbleibt. Man kann sicherlich darüber streiten, warum die alten, verminderten Vergnügungssteuersätze, die ja auch noch auf dem Grundsatz der Stückzahlenbemessung beruhen, bei uns im Saarland immer noch gelten.
Kollege Hans, es hätte insofern noch nicht einmal einer Anfrage beim Innenminister bedurft, sondern man hätte einfach feststellen können, dass bei den Fraktionen - und ich nehme an, auch bei der Fraktion DIE LINKE - bereits im September des letzten Jahres ein Regierungsentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes eingegangen ist, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufnimmt und korrigiert. Dieser Entwurf ist in der externen Anhörung. Wir haben bei der letzten Debatte dieses Themas beschlossen, dass wir uns im Sozialausschuss umfänglich damit befassen werden. Es wäre deshalb - wie ich finde - sachgerechter gewesen, einmal nachzufragen, warum das Verfahren so lange dauert, Herr Minister; das wäre legitim gewesen. Einen Entwurf einzureichen, den das BVG bei entsprechender Klage direkt wieder einkassieren würde, wäre sicherlich der falsche Weg. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, ist schlicht verfassungswidrig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Übrigen ist auch die Begründung, die angeführt wird, zweifelhaft. Sie suggeriert nämlich, dass eine höhere Steuer dazu führen würde, dass die zweifelsfreie Flut von Eröffnungen von Spielhöllen - und ich finde dieses Wort „Spielhöllen“ wirklich angebracht damit eingedämmt werden könnte. Das entspricht meiner Auffassung nach nicht den Tatsachen. Es wird über die Höhe ihrer neu angesetzten Stückzahlensteuer keine Steuerung des Zuwachses an Spielhallen geschweige denn eine Reduzierung geben. Man sollte sich keine Illusionen darüber machen, dass eine Erhöhung Gewinne der Betreiber von Spielhallen in ausreichendem Maße abschöpft. Der eine oder andere Betreiber von kleinen Hallen wird vielleicht etwas davon spüren. Die Großen bezahlen das nach wie vor aus der Portokasse. Die Begründung des Antrags der LINKEN geht daher an der Problematik vorbei. Es wird darüber keine Steuerung des Zuwachses von Spielhallen geschweige denn eine Reduzierung geben. Für die Standortentscheidung sind andere Dinge als die Vergnügungssteuer ausschlaggebend.
Der Glücksspielstaatsvertrag auch das wurde schon gesagt - ist in Bearbeitung. Nach der Entscheidung des EuGH muss das Recht der Spielhallen geregelt werden und muss deshalb mitverhandelt werden. Da sehe ich einen Schlüssel, zukünftig stärker einwirken zu können. Es soll geregelt werden durch Aufnahme in den Staatsvertrag. Dazu gehören Abstandsregelungen, die Zahl der Automaten, Sperrsysteme und die Technik der Automaten. Das alles dient dann der Regulierung des Marktes. Das ist viel effektiver als sich alleine über die Frage zu unterhalten, ob ein Automat einen Betreiber im Monat 150 oder 300 Euro kostet.
Wenn wir bei diesem Thema übers Geld reden - das schwingt ja mit -, dann habe ich eine herzliche Bitte; diesen Punkt hatte ich bereits bei der letzten Debatte angeführt: Wenn wir wirklich ernsthaft darauf einwirken wollen, dass es zukünftig weniger Spielhöllen in unseren Kommunen gibt, und wenn wir darauf einwirken wollen, dass das staatliche Glücksspielmonopol erhalten bleibt, dann sollten wir weniger an Steuereinnahmen denken und mehr darüber reden, wie die Ursachen von Spielsucht zu bekämpfen sind. Wir sollten darüber reden, wie wir gegen graue Märkte in diesem Bereich vorgehen und die Kriminalität im Umfeld bekämpfen wollen.
Wir sollten uns auch einmal das Ranking mit anderen Ländern Europas anschauen, wo der Spielwettenmarkt komplett liberal ist. Es gibt nirgends - auch bei der momentanen Ausuferung der Spielhallen in Deutschland - weniger Spielsucht als in Deutschland. Es gibt nirgends weniger graues Umfeld als in Deutschland. Und es gibt nirgends weniger Kriminalität in diesem Bereich als in Deutschland. Ich finde, das hat im Wesentlichen etwas mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu tun, das hat mit unserer Regulierung des Glücksspielmarktes zu tun. Deshalb muss dieses Thema gesichert werden. Damit ist allen geholfen und das ist auch kein zu kurzer Sprung bei diesem Thema. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist seit 1999 der zwölfte Einzelplan 03, den ich in der Debatte aktiv begleite. Dennoch ist diese Haushaltsberatung gleichwohl auch ein Novum. Sie stellt zwei Besonderheiten dar. Erstens manifestiert der Haushalt 2011 Personalabbau innerhalb der saarländischen Polizei. Dennoch waren zum Zweiten die Beratungen im Innenausschuss und mit den Interessenvertretungen von eher wenigen Einwänden begleitet.
Man könnte auf die Idee kommen zu sagen, es sei doch alles in Ordnung, aber das ist leider nicht der Fall. Wie erklärt sich dieses Phänomen? - Die Beamtinnen und Beamten, wie alle Beschäftigten innerhalb der saarländischen Polizei, interessiert im Moment der aktuelle Haushalt allenfalls bedingt, da sie genau wissen, sie stehen zum wiederholten Male vor großen Strukturveränderungen. Man fragt vollkommen zu Recht, was nach diesem Jahr kommen mag. Wo stehen wir unter den Maßgaben der Schuldenbremse im Jahr 2020, am Ende der Dekade in zehn Jahren? Ich bin einerseits dankbar, dass der Minister auf die Arbeit der Kommission hingewiesen hat, auf der anderen Seite bin ich enttäuscht, dass meine Vorredner, insbesondere diejenigen, die sich zur Polizei geäußert haben, dies in den Beratungen zum Haushalt offensichtlich bislang ausgeblendet hatten. Insofern wäre es im Sinne der Beschäftigten gewesen, zumindest in dieser Debatte auch seitens der Landesregierung sehr viel intensiver als geschehen den Weg zu weisen, Herr Minister, und heute mehr darüber zu sagen, wohin die Reise geht.
Ich möchte aus sozialdemokratischer Sicht deshalb einige Eckpunkte nennen, unter denen wir uns eine zukünftige Struktur innerhalb der saarländischen Polizei vorstellen können. Ich muss dafür zunächst zur Ausgangslage kommen. Kollege Jochem, Sie kommen aus der Polizei, deshalb hat mich ein Argument von Ihnen erschreckt. Sie haben gesagt, wir stünden gar nicht so schlecht, wir seien im Länder-Ranking mittendrin und hätten für 360 Einwohner eine Polizeibeamtin oder einen -beamten. Damit seien wir gut aufgestellt. - Was ist die Konsequenz aus dieser Feststellung, wenn wir uns zukünftig noch viel stärker mit Fragen der Schuldenbremse und dem Ranking auf Länderebene beschäftigen müssen? Was ist die Konsequenz aus dieser Feststellung? Ich halte es im Sinne der saarländischen Polizei geradezu für fahrlässig, diese Zahl gebetsmühlenartig zu wiederholen. Wir können uns nicht mit anderen Ländern vergleichen. Wir sind das kleinste Flächenland und
müssen uns eher mit den Stadtstaaten vergleichen. Das würde Sinn ergeben. Sie geben mit dieser Zahl denen Argumente, die Stellen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei uns abbauen möchten. Das ist eine Tatsache.
Selbstverständlich, gerne.
Abg. Jochem (FDP) mit einer Zwischenfrage: Herr Pauluhn, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die Polizeistärke im Saarland zwischen der eines Flächenlandes und der eines Stadtstaates sehen? Und da liegen wir gut. Zweitens. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was wir dieses Jahr mit 116 Einstellungen in den saarländischen Polizeivollzugsdienst vorgenommen haben, die zweitgrößte Einstellungsquote seit 1985, also seit 25 Jahren, ist?
Ich verstehe Ihre Argumentation. Die Zahlen sind ja nicht falsch. Das habe ich auch nicht gesagt. Ich frage nur, was die Konsequenz aus dieser Debatte ist. Ich habe das alles schon einmal erlebt. Als ich Anfang der Achtzigerjahre in die Politik eingestiegen bin - 1979 wurde ich zum ersten Mal in den Ortsrat gewählt, 1989 wurde ich Ortsvorsteher in meinem Heimatort -, da kannte ich diese Debatte schon. CDU-Politiker liefen landauf, landab und sagten, man könne uns doch nicht im Länder-Ranking vergleichen. Es würden Zahlen propagiert, damit Polizei abgebaut werde. Wir seien doch in einer Situation, in der man Polizei nicht abbauen könne. - Sie tun genau das Gleiche mit genau den gleichen Argumenten, wie es Ende der Achtzigerjahre geschehen ist. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Sie ziehen offensichtlich keine Lehre daraus, Kollege Jochem.
Ich möchte ein Zweites nennen. Die Einstellungsquote der letzten beiden Jahre war okay. Hier bin ich d’accord. Trotzdem baut man auch mit dieser Einstellungsquote Stellen bei den Polizeibeamtinnen und -beamten ab. Ich nenne Ihnen die Zahlen der Einstellungen und die der korrespondierenden Ruhestandsversetzungen. 2007 waren es 57 Einstellungen, bei 115 Ruhestandsversetzungen 2010. 2008 waren es 85 Einstellungen mit 90 Ruhestands
versetzungen 2011. Es sind 115 Einstellung 2009, aber 2012 sind 135 Ruhestandsversetzungen geplant. 2010 hatten wir 116 Einstellungen, bei 130 geplanten Ruhestandsversetzungen 2013. Alleine diese wenigen Jahre führen im Saldo zu einem Abbau von über 100 Kräften bei der Polizei. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Das muss man sehen.
Ich finde es schade und falsch, dass wir ständig eine solch rückwärtsgewandte Debatte über die innere Sicherheit führen und fragen, was vor 1990 war. Die Polizeibeamtinnen und -beamten und die Menschen draußen interessiert nicht mehr, was vor 1990 war, sie wollen wissen, was übermorgen passiert und wie die Sicherheitsstruktur in fünf, sechs oder sieben Jahren aussieht. Das ist das Thema, mit dem sich dieses Haus beschäftigen muss.
Wenn man die Einstellungszahlen und die Ruhestandsversetzungen resümiert, kann man zu Recht fragen, was die Opposition anders machen würde, wenn sie dazu in die Lage versetzt würde. - Der Finanzminister lacht schon.
Ich bin ganz ehrlich, auch wir könnten unter dem Diktat der Schuldenbremse in der Situation, in der dieses Land finanzpolitisch steckt, bei Einstellungen nicht mehr machen. Ich komme gerade von einer umfassenden Bereisung der saarländischen Polizeidienststellen. Ich habe überall das Gleiche gesagt: Auch wir könnten nichts anderes machen. Es wäre unseriös, von dieser Stelle aus zu behaupten, wir würden 130, 140, 150 Leute einstellen. Deshalb sage ich das auch nicht.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die jetzige Struktur der saarländischen Polizei angelegt wurde im Jahre 2000 ausgehend davon, dass diese Struktur nur funktioniert, wenn sie mit 2.900 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgestattet wird. Das war die Aussage einer Innenministerin Frau Kramp-Karrenbauer, das war die Aussage eines Innenministers Klaus Meiser. So wurde diese Struktur angelegt. Was ist geschehen? Bei diesen 2.900 Beamtinnen und Beamten ist man nie angekommen. Wir sind jetzt bei 2.700, bewegen uns auf 2.600 zu. Diese Struktur kann nicht funktionieren, sie muss verändert werden. Deshalb müssen wir uns darüber unterhalten.
Ich bin sicher, dass wir da auch einen gemeinsamen Weg finden können, Herr Minister. Das, was Sie als Leitplanken definiert haben, ist okay. Es gibt noch ein, zwei andere Punkte, die aus unserer Sicht bei einer solchen Strukturreform wichtig sind. Ich will fünf aus meiner Sicht wichtige Punkte nennen. Der erste wurde schon angesprochen. Die saarländische Polizei muss ihre Flächenpräsenz erhalten. Das haben alle in diesem Haus gesagt. Nur muss man dann auch sehen, wie man es umsetzt. Flächenpräsenz - das hat mir ein hoher Polizeibeamter im Landtag einmal gesagt - ist auch dadurch zu erreichen, dass man durch die neue FLZ organisiert Streifenwagen in bestimmten Abständen durch das flache Land fahren lässt. Das halte ich für nicht ausreichend. Wenn wir sagen, wir stehen für Flächenpräsenz, dann verstehe ich unter dieser Überschrift: Es darf keinen Abbau an Polizeidienststellen auf dem flachen Land geben - keinen Abbau von Polizeiposten, keinen Abbau von Polizeiinspektionen! Erster Punkt unserer Forderung.
Zweitens. Die mit der Strukturreform 2000 verordnete Aufsplittung der zentralen Kriminalitätsbekämpfung in LKA und KPI hat sich, muss man resümieren, leider nicht bewährt. Es gibt mehr Schnittstellenprobleme als öffentlich bekannt. Das erfährt man, wenn man sich mit den Menschen vor Ort unterhält. Es gibt einen zweiten zwingenden Grund, das auf welche Weise auch immer noch einmal zusammenzuführen: Durch den Aderlass der Ruhestandsversetzungen werden wir in den nächsten Jahren eine Menge hoch qualifizierter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verlieren, Spezialisten, die ihre speziellen Kenntnisse sich erworben haben dadurch, dass sie im Dienst jahrelang vor Ort tätig waren. Die kann man nicht 1:1 unmittelbar durch junge Menschen ersetzen, denn diese brauchen eine gewisse Zeit, bis sie zu Spezialisten geworden sind. Vor diesem Hintergrund sozusagen zwei Einheiten mit Schnittstellenproblemen zu doppeln, wo ich Spezialisten auf der einen und der anderen Seite vorhalten muss, werden wir uns nicht leisten können. Deshalb besteht hier starker Änderungsbedarf.
Dritter Punkt, die Einstellungsquoten. Dazu habe ich schon etwas gesagt. Wir dürfen, wenn wir die Akzeptanz für eine erneute Strukturreform in der Polizei erhalten wollen, Herr Minister, nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie im Jahre 2000, indem wir zunächst als Politik definieren: So sieht die neue Struktur aus. Wie sie personell umgesetzt wird, das sehen wir dann mal. - Ich glaube, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erwarten zu Recht, dass man hier nachhaltig wirkt und zunächst einmal sagt: Das ist eine Struktur, die wir uns vorstellen. Dazu brauchen wir eine bestimmte Personalstruktur
und die stellen wir auch sicher, indem wir pro Jahr eine Einstellungsquote von so und so viel - ich glaube, es müssten jeweils über 110 sein - Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für die Dauer von zehn Jahren festschreiben. Wir als SPD sind aus Oppositionssicht bereit, einen solchen „Vertrag“ mit Ihnen zu unterzeichnen, und über den nächsten Wahltag hinaus festzulegen, dass es eine Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten gibt. Man stülpt nicht nur eine Struktur über, sondern man setzt sie auch um. Ich bin gerne bereit, dies an Ihrer Seite, mit Ihnen gemeinsam zu formulieren.
Ein letzter Punkt, für viele vielleicht eher Beiwerk, aber durchaus wichtig, wenn man sich mit den Menschen vor Ort unterhält, ist das Thema Fortschreibung und Erweiterung von Flexibilisierungsmodellen zur Sicherstellung des Wach- und Wechseldienstes. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Es gibt Ängste bei den Beschäftigten, dass das sozusagen von oben übergestülpt wird. Ich sage dazu, das hat bisher in der freiwilligen Umsetzung hervorragend funktioniert. Dabei soll es auch bleiben. Kein Aufsetzen, kein Muss von oben, sondern Flexibilität dort, wo sie vor Ort gebraucht und umgesetzt wird. So wird es jetzt schon gemacht und so soll es auch in Zukunft gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister, ich sage es noch einmal: Wir reichen bei dieser schwierigen Debatte, die im nächsten Jahr beginnt, Ihnen die Hand zur gemeinsamen Umsetzung. Wir erwarten, dass wir insbesondere die Frage der Einstellungsquoten verbindlich regeln und damit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Beschäftigten innerhalb der saarländischen Polizei eine Planungssicherheit für mindestens zehn Jahre geben. Das ist Grundvoraussetzung für die Bereitschaft innerhalb der Organisation, dies erneut mitzutragen. Ich bin sicher, wenn wir das so angehen, kann das eine gelungene Sache werden. Insofern freue ich mich auf die Debattenbeiträge, die jetzt kommen werden. Ich hoffe, dass es schon bald entsprechende Signale in die richtige Richtung geben wird. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es heute - eigentlich eher unüblich, zumindest hat es dies nach meiner Recherche bislang noch nicht gegeben - anlässlich der Wahl eines beziehungsweise einer Datenschutzbeauftragten in diesem Hause zu einer Debatte kommt, hat seine Ursache darin, dass diese Funktion und damit auch dieses Amt wohl im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zwischen den JamaikaKoalitionären zur koalitionären Ausgleichsmasse erklärt wurde. Das war ein schwerer Fehler. Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Das wird auch dieser überparteilichen Funktion in keiner Weise gerecht, ja es schwächst sie sogar, zumindest vorübergehend.
Dabei gab es in Vorbereitung dieser Wahl eher ein trauriges Schauspiel, in dem sich gleich mehrere Hauptdarsteller und Statisten - alle aus Jamaika die Klinke in die Hand gaben. Zum ersten ist der alte, ich würde besser sagen baldige Ex-Landesdatenschutzbeauftragte Roland Lorenz zu nennen. Ihm kommt in diesem reichlich provinziell geprägten Drama noch am ehesten die Rolle des Opfers zu. Dann Peter Müller, der Ministerpräsident. Als Ministerpräsident und Landesvorsitzender der CDU hat er entschieden: Lorenz darf das nicht weitermachen. Er Müller, der Pate des Gezerres hinter den Kulissen zog die Strippen.
Dann die FDP mit Manfred Baldauf, auch er ein Opfer in dem Drama - vielleicht. Koalitionär wurde ja zunächst entschieden, dass das Amt jetzt die FDP bekommt. Der Fraktionsvorsitzende der FDP war es schließlich selbst, der noch am 16. März, also gerade mal vor acht Wochen, während der Ersten Lesung zur Haushaltsverabschiedung erklärte: „Dass eine Partei wie die FDP für einen erfahrenen ehemaligen Kollegen aus politischer Überlegung heraus - wir wollen in diesem Land schließlich gestalten, und dazu sind wir auch diese Koalition eingegangen - einen Platz sucht, an dem dieser für die Ziele der FDP hervorragend arbeiten kann, ist nicht despektierlich.“ Dennoch, daraus wurde nichts.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eines sagen. Auch wenn der oder die Datenschutzbeauftragte qua Amt schon in einigen Punkten mit Überzeugungen mancher politischen Gruppierung oder Partei übereinstimmt, heißt das noch lange nicht, dass dies eine wesentliche Besetzungsvoraussetzung dergestalt wäre, dass er oder sie in diesem Amt für die politischen Ziele einer Partei arbeiten sollte. Dieses Amt ist ein überparteiliches Amt, es dient nicht zum Koalitionsgeschacher. Dies wurde aber offensichtlich hier anders gesehen.
Dann kam es, wie es kommen musste. Der Strippenzieher zog zum ersten Mal die Reißleine. Der erste Vorhang fiel, und ein Kandidat war aus dem Rennen.
Der, von dem ich vorhin gesprochen habe, der Ministerpräsident. - Im zweiten Akt betrat dann, sozusagen wiederbelebt, Roland Lorenz noch einmal kurz die Bühne. Wiederholt äußerte er seine Bereitschaft, für eine erneute Kandidatur zur Verfügung zu stehen und damit länger, nämlich noch fünf Jahre, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu arbeiten und sich nicht schon mit 60 in den Vorruhestand zu verabschieden - eine Lösung, die für den saarländischen Steuerzahler die günstigste gewesen wäre.
Ausweislich der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage von Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen durch den Dienstherrn von Herrn Lorenz, den Landtagspräsidenten, ist bei der vorzeitigen Ruhestandversetzung von Herrn Lorenz mit Ansprüchen in Höhe von nahezu 4.500 Euro pro Monat zu rechnen. Dies bedeutet, dass das Land neben der fortlaufenden Besoldung einer neuen Datenschutzbeauftragten in den kommenden fünf Jahren weit mehr als eine viertel Million Euro, nämlich rund 270.000 Euro, in die Hand nimmt, um einen im
Amt doch tadellosen, aber bedauerlicherweise politisch in Ungnade gefallenen Beamten - auch wenn das jetzt bezweifelt wurde - früher, als dieser es selbst will, zu verabschieden.
Dies ist ein, wie ich finde, unmöglicher Vorgang. Wenn diese Regierung mehr als eine viertel Million Euro in die Hand nimmt, um ganz offensichtlich ein einziges aus parteipolitischer Sicht betrachtetes Personalproblem zu lösen, dann vergibt sie damit einen ungleich höheren Gestaltungsspielraum in Richtung zukünftig erst zu erwägender Einschnitte im Rahmen der Arbeit der gerade konstituierten Haushaltskonsolidierungskommission. Das ist ebenfalls ein schwerwiegender Fehler. Aber Geld spielt offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle bei dieser Regierung. Es fehlt an allen Ecken und Kanten, und dann kommt es auf eine viertel Million auch nicht mehr an. Diese Denkweise muss ich bei diesem Handeln unterstellen. Wer aber so denkt, Herr Ministerpräsident, der beraubt sich schließlich selbst jeglichen finanziellen Gestaltungsspielraums. Das ist angesichts der schwierigen Situation unseres Landes wirklich ein Offenbarungseid.
Lassen Sie mich - um im Bild zu bleiben - zum vorläufig letzten Akt der Vorstellung kommen. Roland Lorenz, der in Ungnade gefallene Christdemokrat, hatte selbst trotz seiner kurzen Auferstehung in der Debatte um seine eigene Nachfolge nie eine echte Chance. Bevor er es wieder werde, würden sogar die Freien Demokraten von ihrer eigenen Überzeugung abrücken und auch jemanden wählen, der sich vielleicht nicht alleine auf Basis der reinen FDP-Lehre für dieses Amt qualifiziert. Auf jeden Fall musste die erneute Nachfolgesuche schnell vonstatten gehen. So überraschte sicherlich der neueste Vorschlag die allermeisten Beobachter.
Zweite Reißleine. Es musste nach dem monatelangen Gezerre nun schnell eine Lösung her. Diese durfte nun auch von der Koalitionsvereinbarung abweichen, die das Amt ja für die FDP vorsah - so zumindest die monatelangen Bekundungen aus der schwarz-gelb-grünen Koalition. Der Name Thieser fand Verwunderung und Beachtung zugleich. Sollte die neue Kandidatin heute in geheimer Wahl - die ich damit beantrage und somit, sehr geehrter Herr Präsident, bereits von dieser Stelle aus der Wahl durch Handaufheben förmlich widerspreche - eine Mehrheit finden, dann hat Frau Thieser als neue Landesdatenschutzbeauftragte, wie ich finde, eine faire Chance verdient - das ist richtig -, wenngleich wir uns eher eine erneute Benennung und Wahl von Roland Lorenz gewünscht hätten.
Die SPD-Fraktion in diesem Haus bietet Ihnen, Frau Thieser, für den Fall Ihrer Wahl eine offene und ver
trauensvolle Zusammenarbeit an. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus Anlass der geschilderten Umstände unsere Stimme heute nicht geben können.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen letzten Umstand in diesem vom Drama zum Trauerspiel verkommenen Stück hinweisen und sozusagen das Bühnenbild ins rechte Licht rücken. In Ihrem eigenen Koalitionsvertrag fordern Sie doch - schenkt man Ihren eigenen Verlautbarungen Glauben, dann wurde das von der FDP in diesen Vertrag hineingeschrieben -, dass neben der so dringend notwendigen Schaffung eines unabhängigen Datenschutzzentrums für den öffentlichen und nicht öffentlichen Datenschutz auch das Vorschlagsrecht zur Wahl der oder des Datenschutzbeauftragten novelliert werden muss. Das heißt im Koalitionsvertrag: Wir - also CDU, FDP und GRÜNE - werden die Regelungen des saarländischen Datenschutzes überprüfen und dem Landtag das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz einräumen.
Ich frage Sie, warum das bislang nicht umgesetzt wurde. Warum wählen Sie denn einen neuen Datenschutzbeauftragten noch auf alter Rechtsgrundlage, die das Vorschlagsrecht alleine bei der Regierung sieht? Fürchten Sie unter Umständen eine wirkliche Wahl zwischen mehreren Bewerbern? Wie groß muss eigentlich die Angst vor Ihren eigenen Beschlüssen sein, wenn man zwar im Koalitionsvertrag ein Vorschlagsrecht für den Landtag fordert und festschreibt, die anstehende Wahl aber mal schnell noch nach der alten Regelung durchzieht? Ihr Koalitionsvertrag verkommt zumindest an dieser Stelle zur reinen Farce.
Sie selbst haben mit Ihrem Gezerre und Postengeschacher das Amt des Datenschutzbeauftragten in Mitleidenschaft gezogen. Sie tun das nicht zum ersten Mal. Aus Gründen des Datenschutzes verzichte ich auf Namensnennung, aber so viel sei erlaubt. Auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte, der der CDU angehört, hat eine wahrlich satte Sprungkarriere hinter sich. Nachdem der ehemalige Stadtoberinspektor noch 1999 für die Konversionsgesellschaft Wendalinuspark St. Wendel GmbH arbeitete, konnte er sich seit seiner Versetzung in den Landesdienst über viele Karrieresprünge freuen. 2003 Ernennung zum Regierungsrat, Besoldungsgruppe A 13. 2004 Regierungsoberrat, A 14. 2007 Regierungsdirektor, A 15. 30.09.2009 Ministerialrat, A 16.
Durchschnittlich alle zwei Jahre ein Besoldungssprung im höheren Dienst - das ist eine reife Leistung.
Das Amt für Datenschutz und Informationsfreiheit verkommt zur freien Versorgungsmasse der Regierung.
Ganz nebenbei schicken Sie einen in seiner Funktion allseits geschätzten Beamten - Herr Rauber, Sie haben es gerade eben bestätigt - in den Ruhestand, obwohl er sich zur Weiterarbeit anbot. Das sind leider denkbar ungünstige Startvoraussetzungen für Sie, Frau Thieser. Ich wünsche Ihnen für den Fall Ihrer Wahl dennoch alles Gute. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vor einigen Wochen mit meiner öffentlich erhobenen Forderung nach einer zwingend notwendig gewordenen Strukturreform im Bereich der saarländischen Polizei sowie der Überlegung, als Zeichen einer positiven Zukunftsgestaltung für die Organisation auch belastbare Leitlinien zu formulieren, einen Stein ins Wasser geworfen. Dazu gab es vereinzelt kritische, aber überwiegend positive Resonanz aus der Polizei. Insbesondere die Podiumsdiskussion sowie die daraus folgenden Beiträge des Landesdelegiertentages der größten Polizeigewerkschaft im Lande, der GdP, haben mich in meiner Auffassung bestätigt, dass wir uns um eine Weiterentwicklung der vorhandenen Struktur innerhalb unserer Polizei nicht weiter herummogeln können. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eigentlich sind wir damit schon ein bis zwei Jahre zu spät. Diesem Umstand trägt dieser Antrag Rechnung. Bereits zur Verabschiedung des Haushalts vor 14 Tagen konnte ich feststellen, dass trotz der auf den ersten Blick guten Einstellungsquoten von 115 jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dennoch mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 ein weiterer faktischer Personalabbau bei der saarländischen Polizei einsetzt.
Ich darf die sicher unwiderlegbare Grundlage dieser Feststellung wiederholen. Wer in der Gesamtfrage zukünftiger Polizeistrukturen im Land ernst genommen werden will, muss feststellen, dass auch in den Folgejahren nach 2011 die Einstellungsquote nicht über der diesjährigen Zahl liegen wird, und zwar trotz der zugegebenermaßen historisch hohen Einstellungsquote in diesem Jahr, wegen der dennoch nicht ausreichenden Wirkung gegenüber den Ruhestandsversetzungen. Die Fesseln dazu legt uns die Haushaltsnotlage an, ein Drittel dieses Haushaltes ist schuldenfinanziert. Die Schuldenbremse lässt überdies grüßen.
Der Kollege Jochem sprach in der Debatte von annähernd 3.000 Kräften und zog die von mir genannten 2.700 in Zweifel. Klar ist, dass der haushalterische Personalstand mit der tatsächlichen Zahl der Einheitskräfte im Wirkbetrieb natürlich nicht übereinstimmt. Sehr geehrter Herr Jochem, bei Ihren 3.000 angeführten Personen, sind beispielsweise freigestellte Personalräte, ins Umweltministerium abgeordnete Polizisten, aber auch freigestellte Polizisten hier im Landtag. Bei Ihren 3.000 Polizisten, die Sie mir entgegenhielten, sind Sie dabei, Herr Jochem, ist der Kollege Roth auch dabei! Ich schätze Sie sehr, auch als ehemaligen Polizisten, aber wir kön
nen nicht feststellen, dass Sie beide noch im Polizeiwirkbetrieb tätig sind. Außerdem stehen diejenigen, die sich noch in der Ausbildung befinden - darüber herrscht hoffentlich kein Zweifel -, eben erst nach der Beendigung ihrer Ausbildung zur Verfügung.
Binde ich diesen unumstößlichen Rahmen zusammen - dabei können wir bis in alle Ewigkeit über die Einstellungspolitik der frühen Neunzigerjahre fabulieren -, dann komme ich auf einen derzeitigen Personalbestand von etwa 2.700 Beamtinnen und Beamten im Wirkbetrieb. Die Einstellungen des Jahres 2010 korrespondieren, um den heutigen Personalbestand zu halten, mit den Inruhestandsversetzungen von 2013. 2013 gehen aber 133 Bedienstete der saarländischen Polizei planmäßig in den Ruhestand. Setzt man also die Inruhestandsversetzungen zu den Neueinstellungen ins Verhältnis, so stellt man fest, dass bereits die Einstellungsquoten der Vorjahre einen neuen Personalabbau in Gang gesetzt haben.
So korrespondieren 27 Einstellungen aus 2007 mit 115 geplanten Ruhestandsversetzungen 2010; 105 Einstellungen 2009 mit 135 Ruhestandsversetzungen 2012; 115 Einstellungen 2010 mit 133 Ruhestandsversetzungen 2013. Im Saldo kommt man durch die Einstellungsquoten der letzten drei Jahre bereits auf einen Stellenabbau von circa 100 Kräften. Setze ich die heute bereits klar zu prognostizierenden Inruhestandsversetzungen der kommenden zehn Jahre ins Verhältnis zu Einstellungsquoten wie in diesem Jahr von 115, also der heute von der Koalition richtigerweise als historischen Höchststand gepriesenen Zahl, so komme ich in zehn Jahren auf einen weiteren Personalabbau von mehr als 300 Kräften. Noch mal im Klartext: Die Inruhestandsversetzungen der kommenden zehn Jahre stehen unumstößlich fest. Wenn wir es nicht schaffen, in jedem Jahr deutlich mehr als 115 neue Kräfte einzustellen, wird in zehn Jahren der Polizeibestand im Saarland um rund 300 Kräfte unter dem heutigen liegen.
Bei der letzten Polizeistrukturreform unter Ministerin Kramp-Karrenbauer war noch von einer Planungsgröße von 2.900 Kräften die Rede. Diese Zahl wurde im Wirkbetrieb aber nie erreicht. Wir bewegen uns momentan auf einem Level von etwa 200 Kräften weniger und steuern wie gesagt auf eine Zahl von deutlich unter 2.700 zu. Alleine das macht deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine Fortschreibung der heutigen Organisationsreform und sollten den Mut und die Ehrlichkeit haben, zu definieren, mit wie vielen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unserem Land auch nach einer erneuten Weiterentwicklung eine ausreichende und umfassende Sicherheitsstruktur gegeben ist.
Die Arbeit der gerade konstituierten Haushaltsstrukturkommission lässt grüßen. Dort wurde in der ersten Sitzung am Beispiel der Polizei im Ländervergleich erneut eine, wie ich finde, uralte Kamelle geboten. Die Analysten sahen im Verhältnis der Flächenländer West zum Saarland in diesem Bereich überproportionale Ausgaben und ein - wohlgemerkt rechnerisches - Einsparpotenzial in zweistelliger Millionenhöhe. Als Erklärung für diese überproportionalen Ausgaben dient die Feststellung der höheren Polizeidichte pro Einwohner in unserem Land. Es war sicher Zufall, und ich denke, dass diesem Beispiel überhaupt keine politische Bewertung vorausging. Die Tatsache, dass von dritter hinzugezogener Seite ein erstes Beispiel für Einsparpotenziale gerade bei der Polizei beziffert wurde, lässt mich jedoch keinesfalls beruhigter in die Zukunft blicken, was zukünftige Gestaltungsspielräume in diesem Bereich angeht.
Es gibt einen ersten Hinweis, wie wir im Rahmen der Gesamtdebatte um die Rückführungen von Defiziten insgesamt auch von außen betrachtet und beurteilt werden. Dennoch steht für mich und für die SPD fest: Innere Sicherheit bezogen auf Organisation und Dichte der Polizei lässt sich nicht an Bund-Länder-Rankings und schon gar nicht an Einwohnerzahlen und Flächenberechnungen festmachen. Dazu zählt viel mehr! Da unterscheidet sich die Position der SPD des Jahres 2010 - das sage ich erneut ausdrücklich - enorm von der am Anfang der Neunzigerjahre.
Wir kommen nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung, dass die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in unserem Land keinesfalls unter eine Zielgröße von 2.700 fallen darf. Würde sie darunter fallen, muss jedem klar sein, dass es dann nicht mehr alleine um die eine oder andere Dienststelle im K-Bereich ginge, sondern dass dies zwingend einen exorbitanten Rückzug aus der Fläche zur Folge hätte. Das ist, wie ich finde, eine völlig neutrale Zustandsbeschreibung und keine politische Bewertung. Wahrscheinlich ist die Zeit noch nicht reif für eine große parteiübergreifende Positionierung in dieser Frage.
Dazu gibt der Antrag der Koalition zumindest erste Hinweise. Ich finde, dass der Antrag von CDU, FDP und GRÜNEN reichlich kurz springt. Es wird wiederholt und ohne weiteren konkreten Ansatz der Versuch unternommen, trotz elf Jahren eigener Regierungsverantwortung - zumindest gilt das für die CDU - alles auf die 11. Legislaturperiode Anfang der Neunzigerjahre abzuschieben. Wir befinden uns aber mittlerweile in der 14. Legislatur sowie in einem neuen Jahrhundert und blicken auf die Probleme der nächsten Periode am Ende dieses Jahrzehntes. Auch wenn 1990 bis 1991 Fehler gemacht wurden
das streite ich seit Jahren gar nicht ab -, kommen wir mit alleinigen Schuldzuweisungen und mit dem Blick zurück nicht mehr weiter. Ich will es in ein Bild fassen: Ein Tsunami von Ruhestandsversetzungen steht uns bevor. Die dürren Einstellungszahlen von vorvorgestern lösen das Problem jetzt nicht.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch zu sagen, dass die von uns definierte Zielgröße von 2.700 Beamtinnen und Beamten unter den heutigen Rahmenbedingungen - beispielsweise einer in Funktion befindlichen Führungs- und Lagezentrale (FLZ) - gar nicht mehr zu schaffen ist. Dazu gehört auch eine aktuelle Aufgabenkritik vorhandener Strukturen. Die ist unumgänglich, der Blick zurück löst dabei kein Problem. Goldene Kälber darf es nicht geben, Spielwiesen von Partikularinteressen auch nicht. Wir müssen uns die Frage stellen, mit wie vielen Schnittstellen wir im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zukünftig arbeiten können.
Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Struktur von sieben Polizeibezirken eine zukunftsfähige Struktur sein kann, und wir müssen uns die Frage stellen, ob die generelle Festlegung und die generelle Definition von 20 Rund-um-die-Uhr-Dienststellen unter den heutigen wie zukünftigen Rahmenbedingungen eine zukunftsfähige Struktur darstellt. Alles dies gilt es zu bearbeiten. Finanzielle wie zeitliche Rahmenbedingungen lassen uns zur Lösung der Problematik kaum mehr Zeit. Auch darum sollten wir durch die Festlegung einer Zielgröße an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten analog den Nachbarn in Rheinland-Pfalz im Blick zukünftig schwerer werdender Reformentwicklungsentscheidungen ein klares Signal an Zukunftssicherheit in die Organisation der Polizei geben.
Sehr geehrter Herr Innenminister, lieber Kollege Becker, wir haben ja in dieser Frage schon sehr oft die Klingen gekreuzt, auch in den letzten beiden Legislaturen. Ich habe heute versucht, meinen Beitrag auf einem sehr sachlich fundierten und eruierten Zahlenwerk aufzubauen. Ich habe versucht, ohne am Rednerpult polemisch zu wirken, die Probleme sachlich zu schildern. Ich möchte - ich verweigere mich dem nicht - auch gerne immer wieder die Debatte um die Vergangenheit führen. Aber es ist endlich an der Zeit, dass wir die Zeichen dieses Jahrhunderts erkennen und die Probleme von morgen anpacken. Die Lösungsansätze der letzten Jahre bieten dazu kein ausreichendes Potenzial. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht über den Einzelplan 03, Kapitel 17 03 und Kapitel 20 03 des Geschäftsbereichs des Ministers für Inneres und Europa.
Der Regierungsentwurf zum Einzelplan 03 sieht Einnahmen in Höhe von 10.323.000 Euro vor. Die Ausgaben belaufen sich auf rund 198 Millionen Euro. Dies bedeutet bei den Einnahmen eine Verringerung gegenüber dem Haushalt 2009 um rund 2 Millionen Euro. Die Ausgaben steigen hingegen um rund 1,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr bildet sich in Kapitel 03 30 (Landesinstitut für Präventives Handeln Saar, LPH) ab. Im Zuge der Regierungsneubildung vom November 2009 wurde der Aufgabenbereich des LPH im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, also in Einzelplan 05, abgebildet. Darüber hinaus beruhen die wesentlichen Veränderungen im Kapitel 03 01 auf der Überführung des Bereichs der Europaangelegenheiten aus der Zuständigkeit des ehemaligen Europaministers und Chefs der Staatkanzlei Karl Rauber in die neue Zuständigkeit des Ministers für Inneres und Europaangelegenheiten Stephan Toscani.
Im Kapitel 03 02 sind 7,9 Millionen Euro für die Errichtung und den Betrieb des neuen BOS-Digitalfunknetzes ausgebracht worden. Darüber hinaus sind bis zum Jahre 2015 insgesamt 19 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt worden. Die übrigen gravierenden Veränderungen basieren auf den Einnahmen- und Ausgabenveränderungen zu den Landtags-, Bundestags- und Europawahlen des Jahres 2009.
Die Gesamtausgaben in Kapitel 03 12 (Vollzugspoli- zei) erhöhen sich um 1,4 Millionen Euro auf über 148 Millionen Euro. Für die Vollzugspolizei werden 55 neue Anwärterstellen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Stellenhebungen in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 14 vorgesehen.
Insbesondere der Landkreistag wies im Rahmen der Anhörung zum Einzelplan 21 auf die weiterhin schwierige finanzielle Lage der Kommunen hin. Sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag sehen weiterhin einen erheblichen Bedarf an Unterstützungsleistungen im Zuge der finanziellen Transfers auch innerhalb der Finanzausgleichsmasse.
In Kapitel 03 17 (Förderung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe) verringern sich in Titel 883 02 die Zuweisungen an die Gemeindeverbände gemäß § 48 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) um 288.000 Euro gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 1,68 Millionen Euro. Basis zur
Ermittlung dieses Mittelansatzes ist das in Kapitel 21 01 veranschlagte Aufkommen der Feuerschutzsteuer des Vorjahres. In Titel 887 01 - Zuweisungen für Investitionen der Integrierten Leitstelle für Brandschutz und Rettungsdienst - sind 125.000 Euro ausgewiesen, die der Umsetzung des Integrierten Leitstellenkonzeptes dienen.
Die SPD-Landtagsfraktion beantragte unter anderem 35 zusätzliche Anwärterstellen für die Vollzugspolizei und die Erhöhung der Ansätze im Bereich der Dienstbezüge zur Ausweitung der Zulagen sowie die Anhebung der Mehrarbeits- und Überstundenvergütung für Beamtinnen und Beamte um 160.000 Euro auf den Mittelansatz von 2009. Die Mehrkosten sollten durch Streichungen an anderer Stelle des Einzelplanes gegenfinanziert werden. Diese Anträge wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten eine Mittelanhebung der Dienstbezüge der planmäßigen Beamten um 30.900 Euro. Die Veränderung ist im Wesentlichen einer anderen Schwerpunktbildung im Planstellenbereich der Beamtinnen und Beamten - Beförderungen - geschuldet. Der Antrag der Koalition wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen.
Kapitel 17 03 (Zentrale Dienstleistungen im Bereich des Ministeriums für Inneres und Europaangelegen- heiten) hat bei den Einnahmen einen Ansatz von 336.700 Euro, also keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr, und bei den Ausgaben von 12,6 Millionen Euro, ein Plus von 1,4 Millionen Euro. Wesentlicher Grund dafür ist der Titel 517 12 - Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume im Bereich der Vollzugspolizei - mit einem Mehraufwand von 1,1 Millionen Euro.
Kapitel 20 03 (Staatliche Hochbaumaßnahmen im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport) hat ein Ausgabenvolumen von 166.000 Euro, was exakt dem Mittelansatz des Vorjahres entspricht. Einnahmen werden in diesem Kapitel nicht generiert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mehrheit des Ausschusses für Haushalts- und Finanzfragen empfiehlt Ihnen die Zustimmung zum Einzelplan 03, zum Kapitel 17 03 des Einzelplanes 17 sowie zum Kapitel 20 03 des Einzelplanes 20. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was wir mit der Vorlage dieses Einzelplanes 03, dem ersten Innenhaushalt der Jamaika-Koalition heute erleben, kommt neben den bereits bekannten koalitionsvertraglichen Festsetzungen aus dem Bereich der Innenpolitik ausgerechnet beim Thema innere Sicherheit zum zweiten Mal einem Paradigmenwechsel vor allem bei der CDU gleich.
Bevor ich darauf im Einzelnen eingehe, möchte ich die aktuell angekündigten Gesetzesänderungen im Koalitionsvertrag zu den sicherheitspolitischen Debattenverläufen des Jahres 2007 ins Verhältnis setzen. Nach dem Koalitionsvertrag verabschiedet sich die CDU im Bereich der inneren Sicherheit von wesentlichen Eckpfeilern ihrer ehemaligen Gesetzesarchitektur. Alleine die Ankündigungen des Ministers zur Umsetzung des Papiers mit dem Verzicht auf die Grundlage einer präventiven Online-Durchsuchung, der Streichung der Befugnisse zur erkennungsdienstlichen Behandlung von Kindern, der Abschaffung der präventiven Telekommunikationsüberwachung, der Abschaffung der Befugnisse zur Videoüberwachung durch die Ortspolizeibehörden oder der Streichung der Befugnisse zur automatisierten Kennzeichenerfassung treiben doch jedem echten Christdemokraten aus Schrot und Korn wahre Horrorszenarien vor die Augen.
Wenn ich die Argumentation der CDU noch vor weniger als zwei Jahren zugrunde lege, lässt diese Rolle rückwärts nur einen einzigen Schluss zu: Das Land wird schon in absehbarer Zeit ein wahres Eldorado für den Einfall von Gesetzesbrechern sein. Das Land entzieht der Polizei notwendige und unabwendbare Eingriffsbefugnisse und öffnet so Tür und Tor für Terror und Kriminalität, so Ihre damaligen eigenen Argumente.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns falsch verstehen - ich will Sie als CDU ob Ihres koalitionsvertraglichen Einlenkens auf nachweislich und nachlesbar ausnahmslose SPD-Position nicht kritisieren. Ich kritisiere die CDU lediglich ob ihrer Beliebigkeit, auch und gerade in Sachen Sicherheitsgefühl und Ängste der Bevölkerung. Das Spiel, das Sie damals bei der Umsetzung dieser Punkte aufführten, war offenbar ein falsches Spiel. Den Beweis liefern Sie jetzt selbst.
Sie haben Ihre eigenen Positionen über Bord geworfen. Ihre Begründungen aus dem Jahr 2007 lesen sich im Nachgang wie blanker Hohn. Am 25. April 2007, bei der Ersten Lesung all der Eingriffsbefug
nisse, die Sie nun zurückführen möchten, sagte die damalige Innenministerin Frau Kramp-Karrenbauer noch mit Verve in der Stimme und Abscheu vor den schlimmen Schönrednern aus der Opposition, den Blick wie so oft an die Decke des Hauses gerichtet: Hinter dieser Debatte, lieber Herr Kollege Pauluhn, steht doch die Behauptung, nichts von dem, was in diesem Gesetz steht, würde dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu gewähren, zu erhöhen und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. - Dabei habe ich damals nur das gesagt, was Sie jetzt selbst umsetzen.
Sie fuhr mit dem Beweis der Unumgänglichkeit der Einführung der Kfz-Kennzeichenerfassung fort: Wenn wir einen Schwerverbrecher, den wir im Bereich der Fahndung so schnell wie möglich schnappen und von der Straße wegbekommen, festnehmen, erhöht das doch die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssten doch auch für die Einführung dieser Kennzeichenerfassung sein! - Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle jubelnden Applaus der CDU.
„Nehmen Sie das Beispiel Hooligans - -“ Ich begrüße unseren ehemaligen Kollegen Georg Jungmann,
heute Staatssekretär im Innenministerium. Vor einer Woche haben wir uns am Flughafen getroffen, da hat er mir berichtet, dass diese Hooligan-Datei gerade eingedampft wurde. In mehreren Reden zum Einzelplan 03 der Vorjahre war das immer von ihm selbst als ein Vorzeigeprojekt der saarländischen Sicherheitsstruktur angesprochen worden, jetzt musste er es selbst mit beerdigen. Ironie des Schicksals, lieber Kollege Jungmann. - „Nehmen Sie das Beispiel Hooligans, die wir in der entsprechenden Datei als gewaltbereite Täter führen. Müssen wir erst warten“, fragte damals Frau Kramp-Karrenbauer, „dass sie in das Fußballstadion einfallen und dort Menschen verletzen, wenn wir vorher die Möglichkeit haben, sie über die Kfz-Kennzeichenerfassung daran zu hindern, überhaupt ins Stadion zu kommen?“ Oder: „Wir müssen feststellen, dass heutzutage international tätige Terroristen nicht mehr per Fax oder Brieftaube miteinander kommunizieren, dass sie vielmehr die Segnungen des Internets nutzen. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns doch auch über präventive Online-Durchsuchungen Gedanken machen.“ Wo ist denn da Ihre Position? - So damals der Vorwurf an die Opposition.
Als wenn es damit nicht schon genug gewesen wäre, führte am 12. September 2007, zur Zweiten Lesung und Verabschiedung besagter Eingriffsinstrumente im Saarländischen Polizeigesetz, der Nachfolger von Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer, der heutige Fraktionsvorsitzende der CDU und damalige Innenminister, Klaus Meiser, aus: Wir dürfen doch
nicht, wenn wir im Rahmen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen, ob jetzt bei Terrorismus oder Graffiti, immer wieder die Diskussion führen, wir würden uns in Richtung eines Überwachungsstaates bewegen, lieber Kollege Pauluhn. Also, meine Damen und Herren von der CDU, es gelang damals zumindest, Ihrer eigenen Partei Ihre Position zu vermitteln. Dagegen ging die Vermittlung bei den Koalitionspartnern offensichtlich gründlich in die Hose. Soviel zur Standfestigkeit der CDU in angeblich so wichtigen sicherheitspolitischen Fragen. Diese Regierung ist eine Regierung der Beliebigkeit.
Das manifestiert sich nicht allein in dem Koalitionsvertrag, es manifestiert sich auch in diesem Haushalt. Der erste Haushalt dieser Landesregierung zementiert trotz der auf den ersten Blick guten Einstellungsquote von 115 jungen Polizistinnen und Polizisten einen faktischen Personalabbau bei der saarländischen Polizei. Ich gehe davon aus, dass Einstellungsquoten auch im Bereich der Polizei 2011 und in den Folgejahren, wenn überhaupt, nur marginal über der diesjährigen Zahl liegen können - die Schuldenbremse lässt grüßen - und dass der haushalterische Personalbestand mit den Kräften im Einsatz natürlich nicht übereinstimmt. Diejenigen, die sich noch in der Ausbildung befinden, stehen ohne jeden Zweifel der operativen Ebene erst in absehbarer Zeit zur Verfügung. Insofern korrespondieren, um den heutigen Personalbestand bei rund 2.700 Kräften zu halten, die Einstellungsquoten des Jahres 2010 mit den Ruhestandsversetzungen für das Jahr 2013. 2013 gehen aber nach Plan nicht 115, sondern mindestens 135 Bedienstete in den Ruhestand. Setzt man also die Ruhestandsversetzungen zu den entsprechenden Neueinstellungen ins Verhältnis, so stellt man fest, dass bereits die Einstellungsquoten der Vorjahre - man höre und staune - einen faktischen Personalabgang in Gang gesetzt haben. So korrespondieren 57 Einstellungen aus 2007 mit 115 geplanten Ruhestandsversetzungen aus dem Jahr 2010, 85 Einstellungen im Jahr 2008 - da war der Ausgleich gegeben - mit 84 Ruhestandsversetzungen 2011, 105 Einstellungen 2009 mit 135 geplanten Ruhestandsversetzungen 2012, 115 Einstellungen 2010 mit 133 geplanten Ruhestandsversetzungen 2013. Im Saldo kommt man durch die Einstellungsquoten auf einen echten Stellenabbau bei der Polizei durch die Regierung Peter Müller von zirka 100 Kräften in den letzten drei Jahren.
Ich lasse gerne eine Zwischenfrage zu.
Abg. Hinschberger (FDP) mit einer Zwischenfrage:
Könnte es sein, dass diese übermäßig starken Abgänge, die jetzt so schwer zu kompensieren sind, dadurch verursacht werden, dass die entsprechenden Einstellungen unter der Lafontaineund Klimmt-Administration versäumt worden sind?
Werter Kollege Hinschberger, das kann nicht sein. Selbst wenn die Regierung Lafontaine 1.000 Polizisten mehr eingestellt hätte, wäre jetzt die gleiche Anzahl in den Ruhestand gegangen.
Ich sehe zumindest aus heutiger Sicht keine Möglichkeit, wie diese Regierung auf der Grundlage des jetzt vorgelegten Haushalts 2010 plötzlich 2011 gegensteuern will. Der Anfang hätte bereits in den Vorjahren, spätestens in diesem Jahr gemacht werden müssen. Wir blicken in den letzten Jahren auf durchschnittlich mehr als 130 geplante Ruhestandsversetzungen bei der saarländischen Polizei. Nehme ich die Quote der bisher nicht geplanten meist vorzeitigen Ruhestandsversetzungen hinzu, komme ich auf eine Planungsgröße von deutlich mehr als 150 Abgänge pro Jahr bis 2020.