Anke Rehlinger

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Deutschland braucht eine Energiewende, wir im Saarland brauchen eine Energiewende, und dafür brauchen wir auch einen dauerhaften Energiekonsens.
Grundlage dafür ist nach unserer Auffassung - erstens - der dauerhafte Ausstieg aus der Atomenergie. Wir hoffen sehr, dass er nun wirklich dauerhaft vereinbart worden ist.
Grundlage ist auch - zweitens - der schnelle Umstieg auf erneuerbare Energien. Diesbezüglich haben wir auch für das Saarland unsere Zielvorstellungen formuliert: Perspektivisch, bis 2020, halten wir es für möglich, im Strombereich bis auf 35 Prozent zu kommen und im Wärmebereich auf 15 Prozent. Heute gab es ja noch einmal Ausführungen der CDU zu diesem Thema, die etwas vorsichtiger ausgefallen sind. Ich darf allerdings versprechen, dass wir uns in dieser Frage doch sehr ambitioniert zeigen werden, um auch höhere Ausbauziele erreichen zu können.
Eine weitere Grundlage - drittens - ist ein Mehr an Energieeffizienz. Das Energieeffizienznetzwerk, Einsparungen in den privaten Haushalten und und und das alles steht auf der Tagesordnung. Es bedarf allerdings noch einer sehr viel größeren Kraftanstrengung, verglichen mit dem, was wir bisher sehen können.
Und wir brauchen - viertens - gerade aus saarländischer Sicht, aber auch generell, um die Energieversorgung sicher zu gestalten, moderne Kraftwerke, effektive Kraftwerke auf fossiler Basis als stabile Brücke in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Mit Kraftwerken auf fossiler Basis sind sowohl Gasals auch Kohlekraftwerke gemeint. Damit sind auch alle Standorte im Saarland gemeint, seien sie Standorte nun der STEAG oder der VSE. Wir brauchen diese Standorte auch weiterhin als Arbeitsplatzstandorte, wir brauchen sie für die Industrie. Wir brauchen sie, damit das Saarland weiterhin Industrie- und Energieland bleibt.
Flankierend müssen wir die Entwicklung beziehungsweise Installierung von Speichertechnologien vorantreiben. Diesbezüglich haben wir im Saarland interessante Projekte; ich nenne beispielhaft nur das Projekt LESSY am Standort Fenne. Wir haben aber auch, und das will ich an dieser Stelle betonen, im Grunde ein großes Potenzial, ein Alleinstellungsmerkmal im Saarland; es handelt sich sozusagen um die zweite Seite der Medaille beim Ausstieg aus dem Bergbau: Es werden Möglichkeiten frei, hier Speichertechnologien, Speichermöglichkeiten zu schaffen, indem die Bergschächte zur Installation von Pumpspeicherkraftwerken genutzt werden. Das ist ein Punkt, den ich in der nächsten Zeit sehr viel stärker in den Vordergrund rücken möchte. Ich hoffe sehr, dass uns insbesondere auch die entsprechenden Modellvorhaben, die in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden sind, Erkenntnisse liefern, die einen auch wirtschaftlichen Betrieb eines solchen Pumpspeicherkraftwerks ermöglichen. Das wäre für uns im Saarland ein großer Nutzen, der uns vor allem auch gegenüber anderen Bundesländern auszeichnen würde.
Wir brauchen darüber hinaus verstärkte Anstrengungen beim Netzausbau. Das betrifft sowohl die großen Leitungen als auch und insbesondere vor Ort ein entsprechendes Monitoring bei den Verteilnetzen. Schließlich - und ganz wichtig - brauchen wir auch, nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret betrachtet, ein notwendiges Maß gesellschaftlicher Zustimmung, um die Energiewende überhaupt erfolgreich vollziehen zu können.
Im Grunde brauchen auch wir, wie jeder Handwerker am Bau, eine Richtschnur, anhand der wir immer wieder überprüfen wollen und können, ob alles „noch im rechten Winkel“ ist, ob das Ganze nicht in eine Schieflage geraten ist. Wir brauchen dafür die sogenannten energiepolitischen Zielvereinbarungen, dieses Zieldreieck. Ich will in meinem Vortrag nun nicht zu abstrakt werden, stelle aber jedenfalls fest, dass ich das für notwendig halte. Man muss diese Zielvereinbarungen immer wieder heranziehen, im Laufe des gesamten Prozesses, um zu sehen, ob man nicht an der einen oder anderen Stelle in eine Schieflage geraten ist. Es ist heute schon angeklungen: Es geht erstens darum, die Energie weiterhin bezahlbar zu halten. Es geht zweitens natürlich darum, Energie nachhaltig auszugestalten, aber drittens eben auch darum, sie sicher zur Verfügung zu stellen. Das sind die drei Punkte, an denen wir auch immer wieder unsere politischen Entscheidungen messen müssen, auf deren Grundlage wir unsere Entscheidungen gegebenenfalls auch korrigieren müssen.
Das Ganze muss in diesem Sinne konsequent und verlässlich vorangetrieben werden, und damit kom
me ich auch schon zu dem, was nun auf der Bundesebene geschehen ist. Denn das hat nun wirklich nichts mit Verlässlichkeit zu tun. Wir haben erlebt, dass es auf der Bundesebene im Lichte der Ereignisse um Fukushima einen Beschluss gab zum Ausstieg aus der Atomenergie. Man muss feststellen, dass in der Folge dieses Entschlusses relativ wenig Sinnvolles beziehungsweise relativ viel Chaos praktiziert wurde. Eine echte Energiewende kann mit einem solchen Verhalten nicht auf den Weg gebracht werden. Ich erwähne das Beispiel Netzausbau: Fehlanzeige. Ich stelle fest, dass die Windkraftanlagen immer öfters stillstehen, wenn wir diesbezüglich nicht vorankommen. Es gibt ein Hü und Hott bei den Förderprogrammen, was zu unsicheren Investitionsbedingungen führt.
Und schlussendlich, ganz konkret und der absolute Gipfel, die mittlerweile völlig unberechenbare, aber jedenfalls drastische Kürzung bei der Solarenergieförderung. Ich will der Vollständigkeit halber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch wir sagen, es muss in der Förderung eine Degression geben, denn wir wollen unter den drei Zielen natürlich auch das Ziel der Bezahlbarkeit im Auge behalten. Die Förderung ist gedacht zur Einführung einer Technologie, nicht zu ihrer dauerhaften Subventionierung. Es ist daher richtig, dass die Förderung zurückgeführt wird. Es darf dabei aber nicht so vorgegangen werden, wie das die Bundesregierung gemacht hat. Das, was diesbezüglich geschehen ist, ist zum einen ein Angriff auf die Prämisse verlässlicher politischer Rahmenbedingungen und zum andern im Ergebnis auch ein Angriff auf die Energiewende.
Leidtragende dieser willkürlichen Politik von Schwarz-Gelb sind die Bürgerinnen und Bürger und die mittelständischen Unternehmen, und Leidtragende ist letztendlich auch die Umwelt. Ich glaube, es wird eine sofort anzugehende Aufgabe der künftigen Landesregierung sein, dagegenzuhalten. Heiko Maas hat entsprechende Interventionen über den Bundesrat schon angekündigt. Heute war der Presse zu entnehmen, dass diesbezüglich die CDU auf dem gleichen Weg unterwegs ist.
Die SPD steht zur Energiewende und wird diese auch mit Nachdruck in diesem Land vorantreiben. Dies betreffend gibt es überhaupt kein Wenn und Aber. Entscheidend wird dabei aber auch sein, dass die bestehenden Zielkonflikte, die ich eben beschrieben habe - und die werden künftig mit Sicherheit noch viel stärker auftreten, als wir sie zurzeit schon wahrnehmen -, mit Augenmaß und verlässlich gelöst werden.
Dazu zählt selbstverständlich auch, dass Energiepreise bezahlbar bleiben und dass sie sich weder zu einer sozialen Frage entwickeln noch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft hier vor Ort gefährden. Denn wir wollen auch in Zukunft in unserem
Land Industrie und produzierendes Gewerbe haben, und wir wollen, dass auch künftig die Menschen nicht darüber entscheiden müssen, ob sie nun wirklich die Heizung anschalten können. Deshalb brauchen wir in der Zukunft natürlich auch bezahlbare Energiepreise.
Das alles ist keine einfache, aber doch eine sehr lohnende Aufgabe. Denn vor allem auch volkswirtschaftlich betrachtet gibt es langfristig keine Alternative zur Energiewende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der Energiefrage, der Frage nach Energiepolitik und Strompreisen, ist in den heute vorgelegten Anträgen auch die konkrete Frage der Benzinpreisgestaltung angesprochen. Auch hierzu vielleicht einige Anmerkungen. Wir haben ja schon im Vorfeld, und das schon seit Längerem, über die Presse deutlich gemacht, dass wir sehr dafür sind, mit wirksamen Mitteln gegen die Preiswillkür an der Tankstelle vorzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Abzocke der Bürgerinnen und Bürger durch Ölmultis und Ölkonzerne muss ein Riegel vorgeschoben werden! Auch diesbezüglich muss sich die Politik als handlungsfähig erweisen, darf sich nicht ohnmächtig der Macht einiger weniger ergeben. Sie muss den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite springen, politisches Handeln ist gefordert!
Die einschlägigen Zahlen waren heute in der Saarbrücker Zeitung nachzulesen. Es ist erschreckend, dass davon gesprochen wird, monatlich würden 100 Millionen Euro mal eben als Gewinnmarge draufgesattelt. Und das alles haben die Bürgerinnen und Bürger, die Pendler zu bezahlen, aber auch die Unternehmen, etwa die Speditionsunternehmen. Das darf so nicht sein! Es ist deshalb richtig, dass Heiko Maas - und das übrigens nicht erst seit ein, zwei Tagen, sondern schon im vergangenen Jahr - unter anderem die Einführung einer Benzinpreisbremse, vorgeschlagen entsprechend dem österreichischen Modell, gefordert hat. Natürlich ist jetzt auch zu bekräftigen, dass die SPD im Falle der Regierungsbeteiligung einschlägige Initiativen im Bundesrat anstoßen beziehungsweise unterstützen wird. Wir freuen uns, dass in diesem Hause, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unsere Auffassung, dass es einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt, geteilt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Benzinpreise sind so hoch wie noch nie in Deutschland. Jeder von uns merkt es, wenn er an der Tankstelle ist. Je nach Größe des Tanks reichen 100 Euro für eine Füllung nicht mehr aus. Der ADAC hat ausgerechnet: Wer 1996 Diesel im Wert von umgerechnet
20 Euro getankt hat, konnte damals doppelt so weit fahren wie heute. Bedauerlicherweise sind die Löhne seit 1996 nicht um das Doppelte angestiegen. Deshalb wird sehr deutlich, dass eine derartige Kostenexplosion vor allem zulasten der Pendler geht, vor allem aber auch zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Das können und wollen wir uns in diesem Land nicht leisten!
Natürlich muss man der Ehrlichkeit halber hinzufügen, dass ein guter Teil der Kraftstoffpreise auch auf Mineralölsteuer, Ökosteuer und Umsatzsteuer zurückzuführen ist. Das ist nun mal so. Wir sind allerdings der Auffassung, dass nicht der Staat als allererster auf wichtige Einnahmen verzichten sollte, sondern erst einmal der Missbrauch der Marktmacht durch die Ölkonzerne bekämpft werden muss, bevor man über weitere Maßnahmen nachdenkt. Deshalb müssen alle notwendigen kartellrechtlichen beziehungsweise ordnungsund wirtschaftspolitischen Maßnahmen getroffen werden, um hier für ein faires Preisniveau zu sorgen. Das von uns präferierte österreichische Modell gehört dazu.
Mittel- und langfristig gehört natürlich auch dazu, dass wir auf Energieeffizienz und auf ressourcenschonende Technologien setzen müssen. Da bin ich ganz bei dem, was im GRÜNEN-Antrag zumindest an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht worden ist. Wir brauchen aber auch kurzfristig ein Eingreifen der Politik. Wir haben hierzu entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass wir an dieser Stelle die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen lassen sollten, sondern dass die Politik hier zeigen sollte, dass sie handlungsfähig ist und in diesem Sinne auch vorgehen muss, damit nicht einige wenige den Markt beherrschen, sondern die Politik zeigt, welche Grenzen es gibt für das Abschöpfen von Gewinnen am Markt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In wenigen Tagen, am 11. März, begehen wir den Jahrestag des furchtbaren Ereignisses in Fukushima, das uns alle nicht nur wegen der Auswirkungen, die es dort gegeben hat, erschüttert hat, sondern das natürlich auch dazu geführt hat, dass es in Deutschland eine Energiewende gegeben hat, wie sie wenige Wochen und Monate zuvor nicht für denkbar gehalten wurde. Zu diesem Jahrestag wird es auch hier im Land noch einmal Veranstaltungen geben. In Perl wird gerade eine Veranstaltung des Internationalen Atombündnisses gegen Cattenom geplant. Insofern ist es sinnvoll, am heutigen Tage über alle Parteigrenzen in diesem Hause hinweg noch einmal deutlich zu machen, welche Haltung der saarländische Landtag und damit die Vertreterinnen und Vertreter der Bürger in diesem Land zu diesem Pannenreaktor in Cattenom haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Cattenom ist für mich ein Beleg dafür, dass Energiefragen selbstverständlich wichtige nationale Fragen sind, aber es ist eben auch ein Beleg dafür, dass diese Energiefragen letztendlich nicht nur national beantwortet werden können, sondern dass sie vor allem auch in einem europäischen Kontext gesehen werden müssen. Letztendlich haben wir es geschafft, den Ausstieg aus der Atomenergie hier in Deutschland zu organisieren, die Rolle rückwärts hinzubekommen zu einer sicheren Energieversorgung, die ohne Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Aber gerade für die saarländischen Bürgerinnen und Bürger stellt sich eine andere Frage, nämlich was passiert denn mit uns, wenn in 20 Kilometer Entfernung das Atomkraftwerk Cattenom irgendwann nicht nur ein Ereignis der Sicherheitsstufe 2 hat, sondern ein Ereignis einer höheren Sicherheitsstufe? Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier wird deutlich, dass Energiefragen nicht nur national zu beantwor
ten sind, sondern dass sie vor allem in einem europäischen Kontext zu beantworten sind.
Das geht mit einer Positionierung, wie wir sie hier am heutigen Tage vornehmen. Damit ist die Arbeit allerdings nicht getan, sondern es geht natürlich vor allem darum, mit Nachdruck einen ständigen Dialog mit unseren französischen Freundinnen und Freunden zu führen und darauf hinzuweisen, dass es auf saarländischer Seite große Ängste gibt, was den Sicherheitsstandard dieses Atomkraftwerks angeht. Die Ereignisse, Störfälle und Zwischenfälle - egal welchen formalen Ausdruck man dafür jeweils benutzen möchte - liefern hinreichend Beleg dafür, dass das, was dort abläuft, aus saarländischer Sicht völlig inakzeptabel ist. Gerade das letzte Ereignis, das hier in der Presse diskutiert worden ist und das wir auch bereits im Ausschuss diskutiert haben, ist dafür ein mehr als eindringlicher Beleg. Hier fehlt ein sicherheitsrelevantes Ventil. Seit über zwanzig Jahren ist nicht entdeckt worden, dass es nicht eingebaut worden ist. Das heißt, dieser Reaktor hätte überhaupt nicht ans Netz gehen dürfen. Wenn dieses Ventil fehlt, könnten sich beim Leerlaufen des Behälters die Brennstäbe erhitzen und es könnte dann auch zum Austritt von Radioaktivität kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schlichtweg Schlamperei, dieser Reaktor muss nicht nur vom Netz, sondern er hätte erst gar nicht ans Netz gehen dürfen, wenn man die Vorschriften beachtet hätte.
Und wenn dann in einem engen zeitlichen Zusammenhang dieser Sachverhalt bekannt wird und Sarkozy in Fessenheim vor Ort erklärt: „Wir setzen in Frankreich weiterhin auf Atomstrom“, dann muss ich sagen, ist das Bewusstsein hierfür bei Herrn Sarkozy offenbar nicht ausreichend ausgebildet und man kann aus saarländischer Sicht an dieser Stelle offensichtlich nur noch auf einen Politikwechsel in Frankreich hoffen, der uns an dieser Stelle hoffentlich weiterbringen möge. Es ist in der Tat so, dass Cattenom eine reale Gefahr für die Großregion darstellt. Das ist nicht nur ein politisches Getöse, sondern das ist hinreichend belegt durch die Vorfälle, die es dort gegeben hat. Es ist sicherlich auch so, dass wir mittlerweile sagen können, Cattenom ist ein Pannenreaktor. Die Anzahl der Pannen, die sich dort in den letzten Jahren ereignet haben, würde ein abendfüllendes Programm darstellen, wenn man sie im Einzelnen aufzählen würde. Auch die Ergebnisse, die der Stresstest jetzt noch einmal hervorgebracht hat, zeigen ganz deutlich, dass dieser Reaktor eben nicht gewappnet ist, irgendwelchen besonderen Naturereignissen oder möglicherweise terroristischen Anschlägen standzuhalten. Und noch viel schlimmer ist, dass wir mittlerweile tatsächlich den Eindruck ge
winnen müssen, dass es auch kein hinreichendes Sicherheitsbewusstsein auf französischer Seite bei den Betreibern gibt. Das ist etwas, was uns noch mit viel größerer Sorge erfüllen muss. Und deshalb muss es auch ein Umdenken auf französischer Seite geben, meine Damen und Herren.
Schlussendlich kann das allerdings nur eine Forderung sein auf dem Weg hin bis zu der ultimativen Forderung, die wir als notwendig ansehen, nämlich diesen Pannenreaktor einfach abzuschalten. Cattenom gehört vorzeitig abgeschaltet im Sinne der Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer. Das ist die Botschaft des heutigen Tages.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezug nehmend auf die Generaldebatte, die wir heute Morgen geführt haben, darf ich zunächst einmal feststellen, dass man ganz überwiegend das, was heute Morgen gesagt worden ist, auf den Bereich der Justiz übertragen kann - erstens im Grundsätzlichen, soweit es die Notwendigkeit gibt, auch dort Haushaltskonsolidierung zu betreiben, weil es auch dort die Notwendigkeit des Sparens gibt. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass das sicherlich im Bereich der Justiz nicht so ganz einfach ist. Wie wir alle wissen, gibt es im Justizbereich einen besonders hohen Anteil zweckgebundener Sachausgaben. Herr Staatssekretär Schild wird bei den Haushaltsberatungen nicht müde, uns darauf hinzuweisen, dass dieser zweckgebundene Teil sogar über 95 Prozent aller Mittel umfasst.
Das Zweite, das man auch übertragen kann, ist, dass es dann wichtig ist - insbesondere wenn es schwierig ist, Einsparungen vorzunehmen -, wie man das Ganze angeht. Man muss sich die Frage stellen, ob das, was man macht, Gegenstand eines Gesamtkonzepts ist und ob es tatsächlich auch planvoll geschieht. Wenn dem so ist, dann begleiten wir selbstverständlich auch die Arbeit der Landesregierung an dieser Stelle konstruktiv. Ich meine, dass wir als SPD-Fraktion das in der Vergangenheit auch schon unter Beweis gestellt haben, und ich stelle es auch für die Zukunft in Aussicht.
Ich darf als Beleg nur noch einmal die Neukonstruktion des offenen Vollzugs nennen, bei der es ja eini
ge Unruhe unter den Bediensteten gab. Wir haben aber dort versucht, in einem sinnvollen Maße einzuwirken, und mit dafür Sorge getragen, dass es zum Teil auch akzeptiert worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dem aber nicht so ist, dann ist es auch Aufgabe der Opposition, das klarzumachen und darauf hinzuweisen. Warum sage ich das so ausdrücklich an dieser Stelle? Weil ich Ihnen jetzt gleich an einem Einzelfall ein Vorgehen des Justizministeriums schildern möchte, das exakt das Gegenteil von planvoll und durchdacht ist. Es geht nach meiner Einschätzung hier um ein unerträgliches Hin und Her bezogen auf eine Gruppe von Zeitangestellten im Justizvollzugsdienst. Das Ganze hat sich in der letzten Woche noch mal zugespitzt, hat aber eine Ursache, die schon einige Monate zurückliegt.
Ich will ganz kurz den Sachverhalt schildern, damit jeder weiß, worum es hier geht. Während der Bauphase zur Errichtung des neuen Gebäudes oben in der JVA hat ein erhöhter Personalbedarf bestanden, dem man Rechnung getragen hat, indem man befristete Angestellte mit dazugenommen hat. Das Ende dieser Arbeitsverträge war für den 31.12.2011 festgesetzt. Diesen Zeitangestellten hat man vor ein paar Monaten ein Schreiben zukommen lassen, in dem stand, dass man beabsichtige, ihr Arbeitsverhältnis zu verlängern, und dass man ihnen in Aussicht stelle, sie später in den Staatsdienst zu übernehmen. So weit, so gut. In der letzten Woche wurden nun aber alle einzeln einbestellt, egal ob sie frei hatten, im Urlaub waren oder im Krankenschein. Man hat ihnen anderthalb Monate, bevor das Angestelltenverhältnis enden sollte, mitgeteilt, dass das, was man ihnen geschrieben hatte, Kokolores war und dass man jetzt das Gegenteil davon durchführen wolle, nämlich statt der Vertragsverlängerung und der möglichen Übernahme in den Staatsdienst sollten sie Ende des nächsten Monats arbeitslos sein. Begründung: Uns ist eingefallen, dass wir auch in der Justiz sparen müssen.
Das Hin und Her hatte damit noch kein Ende, in diesem Fall aber Gott sei Dank. Wie ich gehört habe, hat man gestern im Sinne der Betroffenen entschieden, dass die Verträge wohl doch verlängert werden sollen.
Meine Damen und Herren, jenseits aller Rollenverteilung, die wir hier in diesem Hause haben, glaube ich doch, dass man objektiv feststellen muss, dass man auf diese Art ganz sicher nicht mit den Beschäftigten dieses Landes umgehen kann. Ich halte das gelinde gesagt für eine Schweinerei, was hier passiert ist.
Ich glaube aber auch, dass man so keine Haushaltssanierung betreiben kann und dass man so ganz si
cher auch keine Akzeptanz für Haushaltssanierung erreichen kann. Damit das nicht nur als Oppositionsgetöse abgetan wird, will ich abschließend zu diesem Einzelfall aus einer E-Mail zitieren, die mich in diesem Zusammenhang erreicht hat und die, glaube ich, einen guten Eindruck davon gibt, was die Menschen in diesem Land über das denken, was diese Landesregierung praktiziert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin folgende Passage: "Diese Bediensteten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, außer auf die Worte einer Landesregierung zu vertrauen, die die von ihr verursachten Verluste im Landeshaushalt durch existenzvernichtende Stellenstreichungen zu retuschieren versucht.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht Oppositionsgetöse, sondern das ist das ungeschminkte Bild, das die Bevölkerung von Ihrer Arbeit hat. Ich glaube, durch ein solches Verhalten haben Sie auch Ihren Beitrag dazu geleistet. Ich glaube, dass diese Einschätzung für sich steht.
Im Übrigen ist es nicht so, als hätte ich nicht an dieser Stelle schon viele Male ein entsprechendes Personalkonzept auch für den Justizvollzugsdienst gefordert. Das wird dringender denn je, denn es geht um die Kompensation der Ruhestandsversetzungen, es geht natürlich auch um die ausreichende Personalisierung gemessen an dem, was wir in die Gesetze reinschreiben. Wenn wir das ernst nehmen, was wir reinschreiben, müssen wir für entsprechendes Personal sorgen. Ich nenne hier nur die anstehende Verabschiedung des Erwachsenenstrafvollzugsgesetzes. Es geht natürlich auch um die Notwendigkeit, die Schuldenbremse im Auge zu behalten. All das, was ich hier exemplarisch für den Vollzug gesagt habe, gilt natürlich gleichermaßen für die übrigen Bereiche der Justiz.
Meine Damen und Herren, Sparen ohne Sinn und Verstand können wir uns bei aller Notwendigkeit des Sparens insgesamt nicht leisten. Eine Anwendung der Rasenmäher-Methode, ohne noch einmal genau hinzuschauen, macht ebenfalls keinen Sinn. Auch dafür möchte ich ein Beispiel nennen. Sie haben die Erstattungen für die gefahrenen Kilometer im Bereich des Sozialdienstes der Justiz bei den Bewährungshelfern nach der Rasenmäher-Methode gekürzt. Das kann man machen, aber bei genauem Hinsehen wird man feststellen, dass es damit den Bewährungshelfern unmöglich gemacht wird, in dem erforderlichen Maße ihre Klienten aufzusuchen. Diese Erkenntnis hat auch die Koalition im Nachhinein gewonnen und genau wie wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt, der das Ganze rückgängig gemacht hat. Das ist ein Beispiel dafür, wie man spart ohne Sinn und Verstand. Im Einzelfall muss man eben hinschauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss will ich auch das Positive erwähnen, das ich in diesem Haushalt entdeckt habe, nämlich die Stellenhebungen von der A 4 in die A 5 bei den Justizwachtmeistern. Das ist zumindest im Ergebnis das, was wir als SPD schon seit langen Jahren in diesem Bereich gefordert haben und auch schon durch entsprechende Abänderungsanträge deutlich gemacht haben. Das ist eine Maßnahme, die auch angesichts der Summe, mit der der Landeshaushalt belastet wird, für die Betroffenen mehr als gerechtfertigt ist.
Wenn es nur wenige Stellschrauben gibt, an denen man drehen kann - das habe ich eingangs gesagt -, ist es umso wichtiger, dass man planvoll darangeht. Ich habe zugesagt, dass wir wie in der Vergangenheit eine konstruktive Mitarbeit pflegen werden bezogen auf die anstehenden Gesetzesvorhaben, aber auch, falls es denn mal irgendwann so weit kommen wird, an der Erarbeitung von Konzepten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines müssen wir verhindern, nämlich dass sich der Mangel an einem Gesamtkonzept, wie wir ihn heute Morgen feststellen durften, im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung aufgrund der Personengleichheit von Ministerpräsidentin und Justizministerin quasi wie ein Brennglas im Justizbereich auswirkt. Ich glaube, wir haben insgesamt bei wenig Spielraum auch in der Justiz noch große Aufgaben vor uns. Wir werden gerne daran mitwirken, diese anzugehen. Aber ansonsten muss man natürlich auch darauf achten, dass solche handwerklichen Fehler, wie sie sich gerade in der letzten Woche gezeigt haben, nicht mehr vorkommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Aufgabenbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr bietet viel Raum, um strukturpolitisch wichtige Dinge auf den Weg zu bringen. Und um es gleich vorwegzusagen: Frau Ministerin, ich bin der Auffassung, dass in Ihrem Hause in vielen Fällen die richtigen Themen gewählt werden. Ich darf auch vorwegschicken, dass wir von der SPD-Fraktion durchaus auch mit vielen Inhalten und Absichten, die in Ihrem Hause zum Ausdruck kommen, einverstanden sind.
Und ich darf vorwegsagen - trotz der Signale des Generalsekretärs Reinhold Jost -, dass wir durchaus auch anerkennen, dass in Ihrem Hause viele Dinge mit gutem Willen vorangetrieben werden.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Jost, ich will es mal so sagen: Es ist auch festzustellen, dass es in einer Vielzahl von Fällen zu erheblichen „Lieferschwierigkeiten“ kommt, so möchte ich das einmal beschreiben. Teilweise wird zu spät geliefert oder gar nicht geliefert, teilweise wird aber auch, und das ist bedauerlich, handwerklich einfach schlecht geliefert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen sozusagen auch einmal als Rückmeldung, dass es eine Reihe von Stimmen aus dem Ministerium gibt, aber auch Stimmen von außerhalb, die sagen, dass in diesem Hause einfach nichts mehr entschieden wird. Die Rückmeldungen insbesondere aus den Kommunen besagen, dass eine Vielzahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern teilweise über Monate auf Antwortschreiben aus dem Ministerium wartet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Überschriften stimmen, der gute Wille ist vorhanden, aber die Ergebnisse stimmen nicht oder lassen auf sich warten. Und das ist, auch jenseits der Haushaltsberatungen, keine Frage des Geldes.
Ich will das, was ich nun sozusagen allgemein vorweggestellt habe, an einigen Beispielen verdeutlichen. Ich möchte mit dem Themenfeld „Umwelt“ beginnen und dabei zunächst auf den Bereich „Tierschutz“ abstellen. Dabei will ich nun gar nicht den aktuellen Fall einbeziehen beziehungsweise den zurückliegenden Fall, der sich in Eft-Hellendorf zuge
tragen hat; sicherlich sollte man sich aber schon noch einmal genau betrachten, ob die vorgenommenen Korrekturen der Vollzugspraxis tatsächlich gegriffen haben. Der Tierschutz und dabei insbesondere das Tierschutzverbandsklagerecht, dessen Einführung Sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben, bieten ein Beispiel dafür, dass Sie zwar ein richtiges Ziel gewählt haben, dass Sie auch den guten Willen haben. Leider haben Sie aber in diesem Bereich unter handwerklichen Gesichtspunkten eine Katastrophe abgeliefert.
Letztlich geht es doch darum, den anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit der Beschwerde und im Falle der Nichtabhilfe auch die Möglichkeit zur Klage einzuräumen. Ich darf an das Ergebnis der hierzu durchgeführten Anhörung erinnern: Auch in der Anhörung wurde festgestellt, dass das richtige Ziel verfolgt wurde, handwerklich aber eine Katastrophe abgeliefert wurde. Vielleicht glauben Sie mir ja nun nicht und auch nicht den Angehörten.
Das hätte mich auch gewundert, Herr Kollege Ulrich. - Vielleicht glauben Sie aber ja demjenigen, der in diesem Hause an der Spitze steht. Ich würde daher gerne, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin, den Herrn Landtagspräsidenten zitieren, der sich ebenfalls um dieses Thema bemüht hat.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden dieses Ausschusses, das er zur Kenntnisnahme auch an die Fraktionsvorsitzenden gesandt hat, hat er darauf hingewiesen, er habe erhebliche Bedenken. Das geschah mit folgender Formulierung; ich zitiere: „Die Landtagsverwaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es gegen dieses Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich eben einmal ein wenig umgehört, ob sich jemand daran erinnern kann, dass sich der Landtagspräsident, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, schon einmal genötigt gesehen hat, den Ausschussvorsitzenden anzuschreiben, um darauf hinzuweisen, er habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf einen von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf. Diese von mir gestellte Frage wurde verneint. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie mir schon nicht glauben, so glauben Sie doch bitte Herrn Landtagspräsidenten Hans Ley! Das war handwerklich nun einmal eine einzige Katastrophe.
Neben allem, was Sie bislang nur als Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben, wird es sicherlich Ihr Geheimnis bleiben, weshalb Sie nach fast zweieinhalb Jahren noch immer nicht, wie im Koalitionsvertrag abgesprochen, einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten bestellt haben. Ich halte es nicht für ein allzu großes Problem, dieser Aufgabenstellung zu genügen; indes, bei der Landesregierung scheint es eines zu sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich möchte sogleich ein zweites Beispiel anschließen, ein Thema, mit dem Sie ebenfalls schon seit fast zweieinhalb Jahren beschäftigt sind, zu dem Sie aber bislang relativ wenig abgeliefert haben. Angerichtet wurde in diesem Zusammenhang allerdings ein gewaltiger Flurschaden, und „Flurschaden“ passt sogar zum Thema, das hier angesprochen ist: Es geht nämlich um die Ausweisung der Natura2000-Gebiete. Mittlerweile haben wir immerhin eines erreicht: Der Mornell-Regenpfeifer ist eines der bekanntesten Tiere im saarländischen Landtag geworden. Alle Mitglieder des Umweltausschusses sind mittlerweile bestens vertraut mit dieser Materie. Ich stelle mir allerdings schon die Frage, nachdem wir zweieinhalb Jahre über dieses Thema diskutiert haben, drei Verordnungen jetzt möglicherweise kurz vor dem Abschluss stehen bezogen auf ein einziges Gebiet hier im Saarland, wie Sie es schaffen wollen, die restlichen 125 Verordnungen zu erlassen, die wir hier in diesem Land noch brauchen. Wie wollen Sie das zeitlich hinbekommen? Ich weiß auch nicht, wie lange die EU noch stillhalten wird, denn die Zeit ist eigentlich schon abgelaufen, ob möglicherweise eine Vertragsstrafe kommt. Ich finde, dies ist ein weiteres, anschauliches Beispiel für Lieferschwierigkeiten in diesem Ministerium!
In einem anderen Bereich haben Sie bislang auch noch nicht geliefert. Die Betroffenen werten das allerdings angesichts dessen, was sie dort erwarten, als positiv. Das mag Sie möglicherweise beruhigen. Ich meine die Novellierung des Jagdrechts. Es wurde bereits x-mal angekündigt, wegen koalitionsinterner Streitigkeiten jedoch genauso oft verschoben. Angeblich ist es fertig, eingebracht wurde es allerdings noch nicht. Wir warten mal ab, ob und wann es denn im nächsten Jahr kommen wird.
Ich sage Ihnen: Im Land wird bereits gespottet und die Hoffnung geäußert, das Gesetz möge vielleicht der Diskontinuität zum Opfer fallen. Über die Inhalte werden wir sicherlich noch zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr viel umtriebiger war Ihr zuständiger Staatssekretär Borger allerdings im Bereich SaarForst, dort allerdings unter Anwendung der Kahlschlagmethode, um auch hier im Bild zu bleiben. Er ist im Zuge der Reformierung des SaarForsts, mit der sicherlich positive Inhalte verbunden sind, das will ich an dieser Stelle anerkennen, mit der Kahlschlagmethode gegen vermeintlich unbequeme Landesbeamte vorgegangen. Das hat im Ergebnis vor allem mal wieder dazu geführt, dass Sie mit der Schaffung einer neuen Nachhaltigkeitsstelle in Ihrem Ministerium, um dann letztlich die Abberufenen wieder zu beschäftigen, nachhaltig vor allem eines betrieben haben, nämlich Personalkosten zu produzieren. Dieses Ziel haben Sie immerhin erreicht.
Dass Sie das Ganze noch mit einem Tag der Nachhaltigkeit krönen, der immerhin mit 100.000 Euro angesetzt werden soll, mag zwar aus Ihrer Sicht konsequent sein, aber ich glaube, dass es an der Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise, insbesondere bezogen auf die Kosten, doch erhebliche Zweifel geben darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vor allem aber auch etwas zu dem wichtigen Thema Energiepolitik in diesem Land sagen. Hier liegt ja nun endlich der Masterplan Energie vor. Auch das war eine schwere Geburt, auch hier gab es leichte Lieferschwierigkeiten. Vielfach war er angekündigt, vielfach ist er verschoben worden. Um das gleich vorweg zu sagen, Frau Ministerin: Ich will Ihnen zugutehalten, dass der Anspruch, mit einem solchen Masterplan umfassend und für alle notwendigen Bereiche verbindlich die Energiewende zu beschließen, natürlich nicht erfüllt werden konnte. Ich will aber auch feststellen, dass weniger wir es waren, die dazu beigetragen haben, dass ein solcher Anspruch entstanden ist. Tatsächlich ist es so, dass der Masterplan im Ergebnis eher eine Bestandsaufnahme geworden ist und er mehr unverbindliche Szenarien aufzeigt, wohin es gehen könnte, als dass er klare, verbindliche politische Vorgaben macht.
Bei den im Energiebereich Tätigen ist dann auch die Reaktion auf den Masterplan einhellig gewesen. Man hat dort gesagt: Der Masterplan stört uns nicht, aber er hilft uns auch nicht. Das ist natürlich angesichts des Aufwands, der betrieben worden ist, ein etwas dünnes Ergebnis und hilft denjenigen, die Investitionsentscheidungen in diesem Land zu treffen haben, nicht wirklich weiter. Aber immerhin, wir wissen jetzt, wo wir stehen, und wissen zumindest, welche Möglichkeiten wir entwickeln wollen. Die politischen Entscheidungen müssen wir dann gegebenenfalls noch einmal im Einzelnen treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, was den Ausbau der erneuerbaren Energien angeht, sind wir ja ganz bei Ihnen, und was den Erhalt der klassischen Energiewirtschaft angeht, hat die Landesregierung zumindest in Gänze wieder etwas beigedreht, so würde ich es mal formulieren. Für die SPD - das will ich an dieser Stelle klarstellen - bleibt es dabei: Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Das heißt, wir müssen die erneuerbaren Energien ausbauen, uns gleichzeitig aber auch für den Erhalt und für die Modernisierung der Kraftwerke hier in unserem Saarland, auch der Kohlekraftwerke, als belastbare Brücke in das Zeitalter der erneuerbaren Energien einsetzen. Das ist notwendig, um den Energiestandort hier zu erhalten. Es ist aber auch notwendig, um den Industriestandort zu erhalten. Für beides, das sage ich mit aller Deutlichkeit, steht die SPD Saar.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir auch ausdrücklich die Bemühungen saarländischer Stadtwerke und Kommunen im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Veräußerung von VSE-Anteilen. Wir sehen darin tatsächlich eine Chance für das Saarland, regionalen Einfluss zu sichern beziehungsweise auszubauen. Langfristig müssen wir alles dafür tun, dass die Entscheidungskompetenzen im Saarland bleiben beziehungsweise dass wir sie ins Saarland zurückholen.
Die saarländische Landesregierung ist an dieser Stelle gut beraten, diesen sinnvollen Weg der saarländischen Kommunen im Interesse des Standortes und vor allem im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konstruktiv zu begleiten. Wir sind ja an diesem Punkt in parteiübergreifenden guten Gesprächen. Ich darf an dieser Stelle das Angebot aufrechterhalten, dass wir diesen Prozess, soweit es uns an konkreten Stellen möglich ist, aber auch in der SPD-Fraktion in diesem Hohen Haus, auch weiterhin konstruktiv begleiten werden.
So weit zu dem, was man nicht lassen soll. Kurz auch noch zu dem, was wir darüber hinaus beim Ausbau der erneuerbaren Energien tun müssen. Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt dabei einen wesentlichen Teil dar. Der Landesentwicklungsplan Umwelt, Teilplan Wind, wurde ja abgeändert. Ich habe an dieser Stelle auch schon deutlich gemacht, dass wir uns durchaus dort etwas mehr Landesplanung hätten vorstellen können. Ich will aber nicht noch einmal darauf eingehen, ich halte das für eine Debatte der Vergangenheit. Ich will mehr auf das eingehen, was die aktuell laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windvorranggebieten in den Kommunen angeht. Denn auch
da gibt es Verbesserungsbedarf. Ich will das mal am Beispiel einer Kommune festmachen, in der ich selbst im Stadtrat bin. Dort gibt es den politischen Willen, das Ganze jetzt zügig auf den Weg zu bringen. Es ist planungsrechtlich auch so weit vorbereitet, dass man es tun könnte. Es gibt sogar schon eine Übereinkunft, wo man es dann machen wollte. Man hat in einem vorgeschalteten Verfahren um die Stellungnahmen von Landesseite gebeten. Das Ergebnis ist allerdings, dass wir hier in einem vielfältigen Kanon unterschiedliche Stellungnahmen aus dem Umweltministerium und der Landesverwaltung erhalten haben, teilweise sogar sich widersprechende Stellungnahmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich, wie man, wenn man es so organisiert, die Windenergie in diesem Land tatsächlich zügig ausbauen soll. Was sollen die Kommunen damit anfangen, wenn sie solche Stellungnahmen erhalten? Ich erwarte, dass dieses Verfahren deutlich verbessert wird. Wir brauchen abgestimmte Stellungnahmen in diesem Land, und wir brauchen auch eine ausreichende Personalisierung an dieser Stelle. Es wird eine Flut von Verfahren geben. Frau Ministerin, ich sage Ihnen: Stehen Sie sich selbst bei der Erreichung wichtiger Ziele nicht im Wege.
Noch ein letztes Beispiel aus dem Energiebereich, wo ebenfalls noch ein Lieferengpass besteht, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Mal taucht es auf, mal verschwindet es wieder. Die Koalition kann sich offensichtlich auf keine gemeinsame Haltung einigen. Wir sind gespannt. Im Koalitionsvertrag stand, es solle ein Jahr nach Bildung der Regierung vorgelegt werden. Zweieinhalb Jahre sind fast um, vorgelegen hat diesem Hause bislang nichts.
Ich will abschließend einige Punkte aus dem Verkehrsbereich benennen, die eigentlich die Kollegin Elke Eder-Hippler hier vortragen wollte, die aber aufgrund einer Erkrankung frühzeitig nach Hause musste. Als Abgeordnete aus dem Landkreis MerzigWadern beginne ich natürlich mit der Nordsaarlandstraße, wobei ich gleich darauf hinweise, dass hierzu vom Fraktionsvorsitzenden der SPD alles Notwendige ausführlich und hinreichend gesagt worden ist und dem nichts mehr hinzuzufügen ist. Ich fordere nur: Verwenden Sie das Geld zur Realisierungsund nicht zur Verhinderungsplanung! Es ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für die Region, also eine wichtige Entlastungsmaßnahme für die Menschen.
Noch einige Punkte aus dem Verkehrsbereich. Der Masterplan Mobilität liegt immer noch nicht vor. Die SPD sieht mit Sorge, dass der Anschluss des Saarlandes an das überregionale Schienennetz fortwährend schlechter wird und wir fordern hier insbesondere ein bundesweites Fernverkehrssicherstellungs
gesetz. Man muss es hier aus dem Saarland heraus initiieren. Noch ein letzter Punkt, bezogen auf den Ausbau der Moselschleusen. Ich weiß, dass die Planung des Bundes entgegen unseren Interessen eine völlig andere ist. Wir halten es aber für ein falsches Zeichen, die Mittel aus dem Haushalt zu streichen, selbst wenn wir sie nicht abrufen können. Das ist nicht das Zeichen, das wir aus dem Saarland geben sollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gute Politik ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern vor allem eine Frage der richtigen Inhalte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Gute Politik ist vor allem eine Frage der Umsetzung. Stellen Sie die Lieferschwierigkeiten ab, setzen Sie um, dann finden Sie unsere volle Unterstützung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ergreife das Wort trotz der Unmutsbekundungen aufgrund der vorgerückten Stunde. Ich kann Sie beruhigen: Die Heringe werden ja nicht kalt.
Ich will noch auf die eine oder andere Bemerkung eingehen. Der Kollege Ulrich hat eben die Frage in den Raum gestellt, was die SPD will. Ich glaube, dass es eigentlich nicht notwendig ist, darauf hinzuweisen, welche Position wir dort im Einzelnen einnehmen. Wir haben es in der Vergangenheit sehr deutlich gemacht, wir haben es sogar sehr viel früher als Sie
zu Papier gebracht, Herr Kollege Ulrich. Ich glaube, Sie verwechseln etwas. Der Umstand, dass Ihnen das vielleicht nicht gefällt, was wir geschrieben haben, ist nicht gleichzusetzen mit der Tatsache, dass wir keine Positionierung vorgenommen hätten. Ich glaube, es ist mehr als deutlich geworden, wo die SPD an dieser Stelle steht. Ich will es Ihnen gerne noch an dem einen oder anderen Einzelpunkt erläutern.
Sie haben eben gesagt, wir hätten hier kleinkarierte Verfahrensfragen angesprochen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob Sie den möglichen drohenden Verstoß gegen die Verfassung, auf den der Präsident dankenswerterweise hingewiesen hat, als eine kleinkarierte Verfahrensfrage betrachten. Wir tun das jedenfalls nicht. Ich glaube, wir als Parlamentarier in diesem Haus sollten das ganz sicherlich auch nicht tun. Ich habe es eben dargestellt: Es ist ziem
lich einmalig in diesem Haus, dass der Landtagspräsident sich genötigt sah, darauf hinzuweisen.
Es ist eben davon gesprochen worden, wir hätten versucht zu skandalisieren. Ich darf Sie darauf hinweisen: Wenn ich die Absicht hätte, zu skandalisieren, würde das wohl deutlich anders ausfallen als das, was ich eben als Redebeitrag hier abgeliefert habe.
Kollege Ulrich, Sie haben eben auch gesagt, dass die SPD in anderen wesentlichen Fragen für dieses Land sehr wohl eine Verantwortungsrolle übernommen hat. Sie wird sie auch weiterhin übernehmen, besonders bei der ganz entscheidenden Frage der möglichen Veräußerung von VSE-Anteilen. Ich finde, das hätten Sie an dieser Stelle auch einmal anerkennen und positiv hervorheben sollen. Aber dazu kam von Ihnen ja kein Satz.
Wie Sie über meine Äußerungen zur Jagdpolitik bei den einzelnen Veranstaltungen hier etwas sagen können, ist mir schleierhaft, da Sie ja schon seit längerer Zeit bei solchen Veranstaltungen nicht mehr gesehen wurden. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass ich dort durchaus auch Äußerungen getan habe, die nicht nur auf Gegenliebe gestoßen sind. Ich habe insbesondere den Tierschutz angesprochen; ich nenne nur das Stichwort „lebende Ente“ dafür gab es keinen Applaus bei der Veranstaltung.
Ich will noch mal auf die Frage der Energiepolitik zu sprechen kommen, zunächst im Hinblick auf den Masterplan Energie. Ich habe Ihnen im Wesentlichen die Rückmeldung gegeben, wie Sie in der öffentlichen Meinung rüberkommen. Das ist das größere Problem. Es ist weniger Ihr Problem, was ich hier aus der Opposition heraus zu diesem Werk sage, es ist vielmehr das entscheidende Problem, was diejenigen sagen, die hier in diesem Land über Investitionsentscheidungen zu befinden haben. Und wenn die nun mal sagen, dass der Masterplan Energie kein hinreichend verlässlicher politischer Rahmen dafür ist, dass sie Investitionsentscheidungen treffen, die sich eben möglicherweise erst in 20 Jahren amortisiert haben, ist das insgesamt ein Problem für dieses Land. Deshalb ist es auch ein Problem dieses Masterplans; hoffentlich wird es keines für das Saarland, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie haben gesagt, wir wollten zurück zur Kohle. Ich stelle fest: Wir haben im Moment noch Kohlekraftwerke in diesem Land, also wollen wir nicht zurück,
sondern wir bleiben zunächst einmal bei dem, was wir hier haben. Es mag Ihnen nicht gefallen, aber die Position der SPD Saar ist auch hier klar: Wir sind der Auffassung, dass auch Kohlekraftwerke - genauso aber auch Gaskraftwerke - gebraucht werden, um eine verlässliche Brücke in das Zeitalter der erneuerbaren Energien zu bauen. Diese Brücke muss belastbar sein, sie muss vor allem auch verlässlich Strom für unsere Industriebetriebe hier vor Ort liefern und sie muss bezahlbare Energie liefern. Das ist die Position der SPD Saar und das bleibt sie, und das ist gar nicht antiquiert, sondern das ist eine verlässliche Position!
Ich möchte - ich hoffe, abschließend von mir an dieser Stelle - noch etwas dazu sagen, dass Sie hier fortwährend allen vorwerfen, wir wären gegen Windkraftanlagen und würden das alles verhindern. Sie und die GRÜNEN seien die Einzigen, die in diesem Land Windkraftanlagen errichteten.
Wir können das noch weiterhin betreiben, dass wir uns hier alle gegenseitig den guten Willen in diesem Punkt absprechen. Ich halte das allerdings ehrlich gesagt für relativ wenig sinnvoll. Das hilft nämlich überhaupt niemandem in diesem Land. Ich bin vielmehr der Auffassung, wir sollten unsere Energie darauf verwenden, vor Ort gemeinsam dafür zu werben, dass wir diese Projekte umsetzen. Der Widerstand ist noch da, eine gemeinsame Kraftanstrengung ist erforderlich und nicht irgendein Schaulaufen, bei dem Sie sich hinstellen und anderen Leute Vorwürfe machen. Sie haben das Wort „heuchlerisch“ verwendet; ich glaube, es fällt auf Sie zurück.
Im Übrigen, Herr Kollege Ulrich, will ich Ihnen an dieser Stelle auch mit auf den Weg geben: Das Bekenntnis brauche ich nicht mehr zu liefern, das habe ich schon oft genug getan. Entscheidend ist aber auch nicht, welche Bekenntnisse wir hier verbal in diesem Hause abliefern, sondern entscheidend ist, dass wir vor Ort versuchen mitzuorganisieren.
Da kann ich zumindest für den Rat, in dem ich sitze, sagen: Ich hätte schon vorletzte Woche die Hand dafür gehoben,
ein Windenergiegebiet in Wadern auszuweisen, wenn nicht das Umweltministerium ein halbes Dutzend unterschiedliche Stellungnahmen zu diesem
Thema geschickt hätte. Ich habe kein Problem, das nachzuweisen.
Es wäre allerdings rechtswidrig gewesen, wenn ich das getan hätte, und das wollte ich natürlich lieber nicht machen.
Ich sehe, Herr Kollege Ulrich, mein Appell, gemeinsam Energie auf das zu verwenden, was notwendig ist, hat offensichtlich nicht gefruchtet. Ich werde mich hier zu dieser Frage auf jeden Fall nicht mehr äußern.
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Nordsaarlandstraße. Die Ministerin hat eben darauf hingewiesen. Ein klares Bekenntnis zu diesem Projekt war das aber nicht.
Es ist nach wie vor alles offen. Ich gebe zu, wir brauchen tatsächlich die Abwägung Natur - Mensch, aber es ist genauso klar, dass irgendwann eine Entscheidung fallen muss. Ein Spiel auf Zeit ist ein Spiel gegen das Projekt. Irgendwann sind wahrscheinlich die Mittel und die Möglichkeiten in diesem Haushalt ausgeschöpft. Wenn man auf Zeit spielt, dann spielt man gegen dieses Projekt. Ich hoffe nicht, dass das die Absicht dieser Landesregierung ist.
Abschließend, Frau Ministerin, möchte ich Ihnen in einem Punkt zustimmen, weil es die letzte Sitzung in diesem Jahr ist: Sie haben gesagt, es gibt noch viel zu tun, dem kann ich mich anschließen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember letzten Jahres entschieden, dass die bislang geübte deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diese Sichtweise in seinem jüngsten Urteil hierzu zu eigen gemacht und damit letztlich auch seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Sicherungsverwahrung auf den Kopf gestellt und in der Konsequenz ebenfalls entschieden, dass die Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig seien. Das mag man kritisieren, das mag einem auch in der Konsequenz, insbesondere was die tatsächlichen Auswirkungen
angeht, nicht gefallen. Tatsächlich ist es aber so, dass wir, unabhängig davon, ob es uns gefällt oder nicht, als Gesetzgeber nun gefordert sind, darauf zu reagieren.
Beide Entscheidungen haben sowohl die Justiz als auch die Politik, vorsichtig formuliert, in erhebliche Verlegenheit gebracht und vor allem praktisch dazu geführt - und das ist das viel Schlimmere -, dass als hoch gefährlich eingestufte Täter, wie zum Beispiel auch Walter H. hier im Saarland, von jetzt auf gleich in Freiheit kommen konnten. Deshalb hat auch der Bundesgesetzgeber nach etwas längerer Zeit, insbesondere aber vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das Therapieunterbringungsgesetz erlassen. Es regelt gerade die Unterbringung von Straftätern, deren Strafe abgelaufen ist, die aber aufgrund einer psychischen Störung sehr wohl noch eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen. Wir als Landesgesetzgeber haben nunmehr die Aufgabe, die Umsetzung und die Ausgestaltung des Vollzuges an dieser Stelle zu regeln.
Ich will nicht verhehlen, dass das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes aus meiner Sicht einen juristisch schmalen Grat beschreitet. Die Bundeszuständigkeit über das Strafrecht zu konstruieren und gleichzeitig inhaltlich und praktisch jede Nähe zum Strafrecht peinlichst genau zu vermeiden, gehört sicher genauso zu dieser Gratwanderung wie der neu einzuführende Begriff der psychischen Störung. All diese Bedenken sind ja auch im Rahmen unserer Anhörung noch einmal deutlich geworden, betreffen aber nicht unbedingt die Regelungsmaterie, mit der wir uns heute zu befassen haben, weil sie eben bundesgesetzlich Vorgegebenes betreffen. Im Übrigen nutzt es auch nichts. Bedenken hin, Bedenken her, wir können nicht warten, bis einer der freigelassenen hoch gefährlichen Straftäter eine schwere Straftat begeht. Die Politik steht hier in der Verantwortung, den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Und wir als SPD-Fraktion stellen uns dieser Verantwortung - im Übrigen auch wohl als Beleg dafür, dass es eben nicht nur um die Fundamentalopposition in diesem Haus geht. Wir stellen uns also dieser Verantwortung und sagen, wir gehen diesen Weg mit, auch wenn er über einen schmalen Grat führt.
Der Schutz der Allgemeinheit vor hoch gefährlichen Straftätern steht nämlich auch für uns im Mittelpunkt unserer Abwägungen. Und die derzeit bestehende Lücke im Schutz vor erklärtermaßen hoch gefährlichen Straftätern - und das ist das Entscheidende, wir haben nicht irgendein Gesetz, an dem man etwas verbessert, sondern wir haben effektiv eine Schutzlücke an dieser Stelle - muss schnellstmöglich geschlossen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können alle zusam
men froh und auch ein Stück weit dankbar sein, dass im Fall Walter H. bislang nichts passiert ist und ich hoffe auch nichts passieren wird. Einen Beitrag hierzu hat sicherlich auch die saarländische Polizei geleistet, die seit mittlerweile fast eineinhalb Jahren in 24-Stunden-Schichten eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung leistet. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an diejenigen, die sich dieser Arbeit gestellt haben.
Ich hätte mir an der ein oder anderen Stelle sicherlich durchaus noch eine Änderung redaktioneller Art und teilweise auch kleinere inhaltliche Änderungen vorstellen können. Letztendlich haben wir uns dennoch entschieden, dem Vorschlag so zuzustimmen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch daran anknüpfen, was die Frau Berichterstatterin, Abgeordnete Heib, eben gesagt hat. Es ist uns wichtig, hier auch im Rahmen der Aussprache zum Ausdruck zu bringen, dass wir die dringende Notwendigkeit sehen, dass die tatsächliche Unterbringung in der Forensik wirklich nur als Ultima Ratio zu sehen ist und die Landesregierung alles daran setzen muss - bestenfalls länderübergreifend -, die Unterbringung in einer eigens dafür geschaffenen und vor allem auch den Anforderungen des Therapieunterbringungsgesetzes entsprechenden Einrichtung zu realisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz des Wunsches, aus der Opposition heraus Verbesserungen zu erreichen, und trotz aller Bedenken, die es gibt, habe ich als rechtspolitische Sprecherin für mich persönlich und haben wir als Fraktion entschieden, dass wir wohl mit unseren rechtspolitischen Bedenken, jedoch nicht mit der Schuld, nicht alles für die Sicherheit der Allgemeinheit getan zu haben, leben könnten. Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion wird sich im Hinblick auf die Ihnen vorliegende Stellungnahme zum LEP Umwelt enthalten.
Ich will das Abstimmungsverhalten an dieser Stelle kurz begründen. Um ein Weiteres auch vorweg zu sagen: Die Enthaltung richtet sich keinesfalls gegen die Aufhebung der Ausschlusswirkung, wie sie bislang durch die Ausweisung der Windvorranggebiete bestanden hat. Im Hinblick auf diese Aufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken, das können wir durchaus mittragen, insbesondere nachdem es dazu schon entsprechende Rechtsprechung gibt. Wir können es auch deshalb mittragen, weil klar ist, dass, wenn man auf der einen Seite einen signifikanten Zubau von Windenergie möchte - und hier sage ich ganz deutlich, dass wir das als SPD-Fraktion auch möchten -, man dann auch planungsrechtliche Möglichkeiten dafür schaffen muss.
Es geht uns also heute nicht um die Frage des Ob, sondern es geht uns um die Frage des Wie. Bezogen auf die Frage des Wie sind wir allerdings der Auffassung, dass es allein mit der Schaffung der formal planungsrechtlichen Möglichkeiten noch nicht getan ist. Will heißen, die Aufhebung der Ausschlusswirkung im Landesentwicklungsplan ist im Grunde genommen nicht die große Kunst. Die tatsächliche Leistung besteht unserer Auffassung nach vielmehr darin, dass die begleitenden Maßnahmen an anderen Stellen zu erbringen sind beziehungsweise hätten erbracht werden müssen. Das ist nicht erfolgt, es ist zumindest mit Blick auf die Zukunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Deshalb enthalten wir uns. Aber noch einmal: Es geht um die Frage des Wie, nicht um das Ob.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Heinrich hat eben die Perspektiven angesprochen, die sich an dieser Stelle insbesondere den Kommunen bieten. Das kann ich von dieser Stelle aus nur unterstreichen. Da bin ich voll bei Ihnen. Es ist durchaus sinnvoll, den Kommunen einen größtmöglichen Entscheidungsspielraum einzuräumen. Allerdings müssen wir feststellen, dass das bei den Kommunen nicht überall genauso verstanden wird. Die Begeisterung - darauf hat der Kollege Heinrich auch hingewiesen - ist bei circa 50 Prozent der Kommunen überschaubar. Wenn sie sich allerdings alleingelassen fühlen, wenn sie den Eindruck haben, dass man bei ihnen wieder einmal die Probleme der tatsächlichen Umsetzung ablädt und dass sie wieder einmal die Kosten für die Politikansätze auf Landesebene zu tragen haben, dann darf das, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Landesregierung nicht ungehört bleiben und muss in Form von begleitenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Es darf letztlich nicht so enden, dass es am Schluss überhaupt keinen landesplanerischen Einfluss mehr gibt. Wir sind der Auffassung, dass es übergeordnete Gründe gibt, die es notwendig machen, dass das Land weiterhin zumindest koordinierend, unterstützend und lenkend eingreifen kann.
Dies ist auch in einer Vielzahl von Stellungnahmen zu diesem Punkt im Ausschuss deutlich geworden. Ich will nur ganz kurz stichwortartig aufzählen: Die Arbeitskammer spricht davon, dass sie von der Landesregierung eine koordinierende Unterstützung der Kommunen erwartet. Die Architektenkammer beschreibt, wie wichtig es ist, detaillierte Regelungen festzulegen, die bei Planung und Bau von Windkraftanlagen zu berücksichtigen sind, und stellt abschließend fest: „Die aktuellen Bestimmungen diesbezüglich genügen unserer Einschätzung nach diesen Anforderungen nicht.“ Sehr kritisch mit dem Ganzen geht letztlich der Nabu um und stellt fest - ich zitiere aus der schriftlichen Stellungnahme -: „Damit findet eine landesplanerische Lenkung von Windvorhaben im Saarland gerade im Hinblick auf die Konflikte mit dem Artenschutz sowie in Bezug auf eine sinnvolle Konzentration von Anlagen in bestimmten Landesteilen nicht statt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Stellungnahmen, über die man nicht so ohne Weiteres hinweggehen kann, denen man auch Rechnung tragen muss.
Schließlich gibt es auch noch eine Stellungnahme, die einen besonderen Aspekt herausgreift, bei dem die Landesregierung koordinierend eingreifen muss. Das ist die Stellungnahme von Prof. Dr. Kubiniok vom Zentrum für Umweltforschung an der Uni Saarbrücken. Er stellt darin insbesondere auch noch einmal darauf ab, dass voraussichtlich eine ganze Reihe von Windkraftanlagen auf den Gemeindegrenzen zu errichten sein werden, dass man aus landschaftsarchitektonischen Erwägungen heraus und auch aufgrund der notwendigen Akzeptanz, die das ganze Vorhaben braucht, koordinierend eingreifen muss. Das heißt an dieser Stelle, dass man eine interkommunale Abstimmung fördert. Auch da sehe ich die Landesregierung durchaus in der Pflicht, bei einem solchen interkommunalen Abstimmungsprozess koordinierend einzugreifen.
Ja.
Abg. Willger (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Vielen Dank. Können Sie bitte eine konkrete begleitende Maßnahme nennen, die Ihnen hier fehlt?
Sehr gerne, Frau Kollegin Willger. Es ist geradezu so, als ob Sie meinem Redemanuskript vorgreifen könnten. Mein nächster Satz lautet - und ich gehe
davon aus, dass das Ihre Frage beantwortet -: Ich will diese Notwendigkeit an zwei Beispielen deutlich machen. Zum einen interkommunale Abstimmung. Ich habe gesagt, es geht parallel darum, dass man diesen Prozess organisiert. Dieses Bemühen kann ich momentan noch nicht erkennen. Und es geht in einem zweiten Beispiel nicht nur um Landschaftsästhetik und Abstimmung, sondern auch um finanzielle Auswirkungen.
Das will ich dann auch benennen, nämlich die Frage der Netzinfrastruktur. Da war unsere Forderung - zumindest in unserem Energiepapier -, dass sich die Landesregierung ernsthaft einen Überblick verschafft, wie die regionalen Verteilernetze aufgestellt sind, dass sie eine Stärken- und Schwächenanalyse durchführt, damit man weiß, wo es mehr oder weniger sinnvoll ist, eine Windkraftanlage zu errichten. Da geht es darum, dass die Infrastruktur zur Verfügung steht, um die jeweilige fluktuierende Last, die infolge der Erzeugung entsteht, auch aufzunehmen. Das ist nicht von uns erfunden worden, sondern auch Creos und VSE haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen noch einmal gesondert darauf hingewiesen, dass man das tun muss.
Grundsätzlich besteht ja der Zwang, diese Anlagen anzuschließen. Dabei entstehen natürlich Kosten. Da kann man sagen, diese Kosten interessieren uns nicht. Das sollte man aber nicht sagen, denn diese Kosten werden über die Netzentgelte von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen. Wir finden, das müsste man vermeiden. Deshalb ist auch hier unsere Forderung, dass die Landesplanung an der Stelle mit dazu beiträgt, dass die idealen Standorte für die Errichtung der Windkraftanlagen gefunden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt sind wir der Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen die Aufgabe der Landesregierung ist, dem Anspruch der Landesplanung gerecht zu werden und nicht einen Wildwuchs vorzubereiten. Der Kollege Heinrich hat eben selbst auch die Bedenken seiner Fraktion formuliert. Er hat auch gesagt, dass man sie thematisiert hat. Bezeichnenderweise hat er nicht die Formulierung benutzt, dass sie auch ausgeräumt worden sind, aber ich gehe einmal davon aus, Herr Kollege Heinrich, dass das natürlich hinlänglich so geschehen ist.
Ich glaube, letztendlich können wir nur so die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. Alles andere wäre sicherlich der Sache einen Bärendienst erwiesen. Wir sehen zumindest parallel zu dem, was im Landesentwicklungsplan Umwelt passiert ist, Nachbesserungsbedarf. Deshalb an dieser Stelle auch die Enthaltung, aber auch die Enthaltung aufgrund des gesamten Verfahrens, das hier gewählt worden ist. Wir sind sicherlich immer wieder bereit, dort, wo wir die Notwendigkeit erkennen, ein
beschleunigtes parlamentarisches Verfahren zu unterstützen. Wir sind aber nicht mehr bereit, ein solches Verfahren zu unterstützen, wenn man uns erst eine Stunde vor der Schlussabstimmung die Anträge vorlegt, obwohl wir sie in der Woche vorher schon mehrmals angemahnt hatten. Ich glaube, das ist der Arbeit in diesem Hause nicht zuträglich. Das sollte man sicherlich auch mit einfließen lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann insofern, zumindest was die grundsätzliche Ausrichtung angeht, keinen Dissens feststellen, will allerdings sehr wohl feststellen, dass wir Nachbesserungsbedarf sehen, der noch nachgeholt werden kann. Vielleicht kann die Umweltministerin hierzu nachher schon ausführen, was noch geplant ist oder was noch möglich sein wird. Wir als SPD-Fraktion werden uns jedenfalls an dieser Stelle aus den genannten Gründen enthalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! In Vorbereitung auf die heutige Sitzung hatte ich mich erkundigt, wie man als Ausschussvorsitzende zu verfahren hat. In früheren Jahren muss es wohl so gewesen sein, dass man den Abschlussbericht vollkommen verlesen musste. Ich nehme an, es findet Ihr Einverständnis, wenn ich von dieser Praxis am heutigen Tage absehe und lediglich auf die Drucksache verweise.
Ich höre gerade, Minister Rauber bittet um Verlesung des gesamten Berichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, stattdessen will ich in einer kurzen Zusammenfassung die Arbeit des Untersuchungsausschusses darstellen. Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, der Landtag des Saarlandes hat auf Antrag der SPDLandtagsfraktion in seiner 07. Sitzung vom 10. Februar 2010 gemäß Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes einstimmig die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen, im Folgenden offiziell Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ genannt, inoffiziell geführt unter dem Namen „Gondwana-Untersuchungsausschuss“. Der Landtag hat diesem Untersuchungsausschuss den Auftrag erteilt, Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Ausgangspunkt der Untersuchungen waren die kritischen Feststellungen des Rechnungshofes in einem Sonderbericht vom 13.01.2010. Zu der Veröffentlichung dieses Sonderberichtes sah sich der Rechnungshof - ich zitiere - „(...) bedingt durch die mehrfache Presseberichterstattung zum Gondwana-Park mit teilweise unzutreffenden Sachverhaltsdarstellungen auch unter Beteiligung der Staatskanzlei (...)“ veranlasst. Die Kritik des Rechnungshofes betraf insbesondere das Risiko eines defizitären Betriebes des Freizeitparks, die vertragliche Ausgestaltung, die Mitübertragung der teilsanierten Halle, zu hohe Kosten der Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes sowie ein zu geringes Eigeninvestitionsvolumen des Investors.
Der Rechnungshof stellt im Einzelnen unter anderem fest: Erstens. Der Investor des GondwanaParks wurde direkt oder auch indirekt in einem bis dahin im Saarland einmaligen Umfang gefördert. Zweitens. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Investors an der Finanzierung ist nicht erfolgt. Der
Rechnungshof kommt sogar zu dem Ergebnis, dass der Eigenanteil des Investors gegen null tendiert. Drittens. Das finanzielle Risiko wurde weitgehend auf das Land übertragen. Viertens. Der Haushalt des Saarlandes wird in den nächsten 25 Jahren direkt oder indirekt in einer Größenordnung von 44 Millionen Euro belastet.
Der Sonderbericht wurde zunächst im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung behandelt und führte schließlich zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Auftragsgemäß hat dieser die Details der Errichtung und Förderung des Gondwana-Parks, die Veräußerung, Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes sowie die Infrastrukturmaßnahmen und Verlagerungen der öffentlichen Dienststellen untersucht. Zudem wurden bis dahin noch nicht bekannte und auch im Bericht des Rechnungshofes demzufolge nicht enthaltene Details rund um den Gondwana-Park zutage gefördert.
Insgesamt hat der Ausschuss rund eineinhalb Jahre in 19 Sitzungen Aufklärungsarbeit geleistet. Der Untersuchungsausschuss hat dabei für elf Personen den Betroffenheitsstatus festgestellt und ihnen damit eine besondere verfahrensrechtliche Stellung eingeräumt. Es handelt sich hierbei um die für die Gesamtmaßnahmen damals verantwortlichen Spitzen der Ministerien, das heißt, Minister und Staatssekretäre aus den Bereichen der Staatskanzlei, Finanzen, Wirtschaft und Umwelt, sowie die Geschäftsführung der IKS und schließlich den Investor.
Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt acht Beweisbeschlüsse gefasst. Es ging dabei vor allem um Zeugenvernehmungen, das Beiziehen von Akten und Beweisdokumenten und die Einholung von Sachverständigengutachten. Schließlich wurden 28 Zeugen durch den Ausschuss vernommen. Darunter die politischen Entscheidungsträger, aber auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, im Vorfeld der Untersuchung durch die IKS oder Ministerien herangezogene Sachverständige und Fachleute sowie Mitarbeiter des Rechnungshofes und der Investor selbst.
Die durch den Untersuchungsausschuss selbst eingeholten Gutachten hatten insbesondere die Frage der Angemessenheit des Mietzinses und umfangreiche Fragen des Beihilfe- und Vergaberechtes zum Gegenstand. Die nach der beschlossenen Geheimschutzverordnung vorgenommene Einstufung der Akten wurde strittig diskutiert. Die Vertreter der SPD-Fraktion rügten insbesondere die undifferenzierte und vor allem an der Sache unangemessene, weil zu streng gewählte, Einstufung der Akten. Durch die fast eingängige Einstufung als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ seitens des Ministeriums der Finanzen war die überwiegende Anzahl der Akten der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Ausschussminderheit sah sich dadurch in
ihrer Aufklärungsarbeit erheblich behindert. In Teilen wurde diese Einstufung wieder zurückgenommen, große Teile der Akten blieben jedoch dem Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss hat zur Erfüllung seiner Aufgaben mehrere Themenschwerpunkte gebildet und hierzu im Abschlussbericht Feststellungen getroffen, die ich allerdings nur verkürzt wiedergeben möchte. Diese betrafen im Einzelnen: Erstens. Die Förderung der Infrastruktur. Der Schwerpunkt lag hierbei in der Feststellung des Umfangs der Förderung und der Frage, inwieweit hiermit eine beihilferechtlich relevante weitere Förderung des Investors verbunden war.
Zweitens. Die Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes. Das zum symbolischen Kaufpreis übertragene Verwaltungsgebäude wurde durch den Investor saniert und durch das Land für die Dauer von 25 Jahren angemietet. Der hierfür geforderte und schließlich vereinbarte Mietzins von 8 Euro pro Quadratmeter war im Hinblick auf seine Angemessenheit Gegenstand eingehender Untersuchungen, unter anderem auch zweier Gutachten, die der Ausschuss einholte.
Die Gutachter gelangten, entgegen den damaligen von der Landesregierung beziehungsweise der IKS in Auftrag gegebenen Gutachten, zu dem Ergebnis, dass nicht die vereinbarten 8 Euro pro Quadratmeter angemessen gewesen seien, sondern allenfalls ein Mietpreis von 6,60 Euro beziehungsweise 5,97 Euro pro Quadratmeter. Schon damals hatte die Arbeitsebene insbesondere des Ministeriums der Finanzen erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Angemessenheit des Mietzinses geäußert und ging von einer überdurchschnittlichen Rendite des Investors aus. Problematisch wäre dies nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Schaden des Landes, sondern auch im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Förderung durch das Land über diesen Umweg, die dann gegebenenfalls zu einem beihilferechtlichen Verstoß führen könnte.
Die vom Ausschuss beauftragten Gutachter kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Mietflächenberechnung den Vorgaben des Mietvertrages selbst nicht entsprochen habe und im Ergebnis zwischen rund 700 beziehungsweise 860 Quadratmeter zu viel zulasten des Landes berechnet worden sind, was noch in der für das Land günstigeren Annahme zu einem Schaden von 67.000 Euro pro Jahr, und zwar auf die nächsten 25 Jahren gesehen, führt. Wie hoch der sich daraus ergebende Vorteil des Investors beziehungsweise der Schaden des Landes war, ist Gegenstand unterschiedlicher Berechnungen gewesen. Die Summen liegen zwischen 1,8 Millionen Euro beziehungsweise 6,19 Millionen Euro und in der Version des Rechnungshofes
zwischen 13,4 und 20,1 Millionen Euro, letzteres ohne eine Diskontierung als reiner Geldfluss.
Anzumerken ist noch, dass über die Kosten der Sanierung hinausgehend die gesamte Mietforderung abgetreten wurde und damit auch weitere Finanzmittel für den Bau des Gondwana-Parks frei gemacht worden sind, die der Investor dort als Eigenkapital eingesetzt hat.
Der dritte Themenkomplex, den wir beleuchtet haben, betraf ein Darlehn, das zwischen der IKS und dem Investor, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, zum Abschluss kam. Es ging letztendlich sogar um zwei Darlehn, von denen eines über die Summe von 8 Millionen Euro zu einem Zinssatz gewährt wurde, welcher 0,2 Prozentpunkte über dem Refinanzierungssatz der IKS lag, die wiederum Konditionen aus Kommunalkrediten in Anspruch nehmen kann. Hier stellte sich die Frage einer weiteren beihilferechtlich relevanten Unterstützung für den Fall, dass dieser Zinssatz nicht marktüblich sei. Zweifel, die auch schon von der Arbeitsebene der Ministerien - so laut Aktenvermerken - vorgetragen, in der Zeugenvernehmung jedoch wieder relativiert wurden.
Der vierte Komplex ist die Ausstellung „Best of Nature“. Im Zuge der sogenannten Best-of-Nature-Ausstellung schloss die IKS verschiedene Verträge mit dem Investor. Der Investor übernahm für die IKS weite Teile der Herrichtung der Ausstellung. Insgesamt wurden rund 750.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an Miete und Kaufpreis an den Investor vom Land bezahlt. Problematisch zu erörtern war die Frage, inwieweit hierdurch eine Besserstellung des Investors erfolgte, die ebenfalls beihilferechtlich relevant ist und nur deshalb erfolgte, weil man dem Investor im Rahmen der Projektanbahnung in einem sogenannten Letter of Intent ein Mehr an Förderung in Aussicht gestellt hat, als später rechtlich tatsächlich umsetzbar gewesen ist. In dem von Minister Rauber und Minister a. D. Dr. Georgi unterzeichneten Letter of Intent wurde eine Eindrittelförderung nach Prüfung der Förderfähigkeit zugesagt. Beihilferechtlich möglich war jedoch nur eine Förderung in Höhe von 28 Prozent.
Fünftens. Die Halle für Biodokumentation. Diese an den Investor mitübertragene Halle, insbesondere aber ihr Wert waren Gegenstand von Zeugenaussagen, eines Ortstermins sowie der beihilferechtlichen Begutachtungen. Sie ist nunmehr, wie der Presse zu entnehmen ist, Gegenstand einer Rückübertragung und einer Anmietung sowie einer weiteren Förderung geworden - Stichwort Holzdinosaurier -, wobei dem Untersuchungsausschuss die näheren Umstände nicht bekannt sind, da es sich um eine nachträgliche Maßnahme handelt, die auch nicht mehr vom Untersuchungsauftrag erfasst gewesen wäre.
Schließlich ging es um einen letzten Themenkomplex, nämlich die Errichtung und Förderung des Gondwana-Parks. Für den Gondwana-Park wurde eine Tourismusförderung von insgesamt 28 Prozent gewährt. Mit der Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen und Grenzen beschäftigten sich insbesondere zwei eingeholte Gutachten, die auch die Frage beleuchteten, ob die Übertragung, Sanierung und Anmietung unter Beachtung des Vergaberechts hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den einvernehmlich akzeptierten Feststellungen erfolgte die jeweilige Wertung. Hierbei konnte in keinem der Punkte Einigkeit im Ausschuss erzielt werden, sodass es jeweils ein Mehrheits- und ein Minderheitenvotum gibt. Die Ausschussmehrheit legt insbesondere Wert auf folgende wertende Ergebnisse, ich trage das zusammenfassend vor. Der Mietvertrag über das Verwaltungsgebäude und alle anderen Verträge seien rechtmäßig und enthielten somit keine beihilferechtlichen Tatbestände. Gleiches gelte für den Mietzins, der zwar an der oberen Grenze der Angemessenheit liege, jedoch unstreitig rechtmäßig sei. Die gewählte Forfaitierung mit Einredeverzicht sei ein durchaus übliches Finanzierungsinstrument und werde bei ÖPP-Projekten dieser Art häufig gewählt. Die Verteilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter stelle keine Besonderheit dar.
Die Übertragung der ZfB-Halle stelle keinen Verstoß gegen beihilferechtliche Vorschriften dar, ebenso wenig das Zwischendarlehn in Höhe von 8 Millionen Euro. Der Zinssatz des zurückgezahlten Darlehns sei angemessen und daher beihilferechtlich unproblematisch. Hinsichtlich der Ausstellung „Best of Nature“ sei bei den in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträgen ein Beihilfetatbestand nicht zu erkennen und eine selektive Begünstigung des Investors liege nicht vor.
Die Ausschussmehrheit kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass alle beihilfe- und vergaberechtlichen Beanstandungen im Rahmen der Untersuchung ausgeräumt werden konnten, eine verdeckte Förderung des Gondwana-Parks nicht stattgefunden habe und die Errichtung und Förderung des GondwanaParks nach geltendem Recht erfolgt sei.
Die Ausschussminderheit hat sich dieser Sichtweise nicht angeschlossen und hält andere Wertungen und Schlussfolgerungen für geboten. Die Ausschussminderheit kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der Unterlagen, die Zeugenbefragungen im Ausschuss und die vom Ausschuss beauftragten Gutachten die Kritik des Rechnungshofes voll bestätigt hätten und weitere wesentliche Kritikpunkte am Vorgehen von Landesregierung und IKS im Zusammenhang mit der Errichtung des Gondwana-Parks am Standort Reden zutage gefördert worden seien.
Dem Land sei durch das Handeln der Landesregierung und der IKS ein finanzieller Nachteil in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro entstanden. Dies ergebe sich insbesondere aus den Berechnungen, die der Rechnungshof hierzu angestellt habe. Sowohl der Mietzins pro Quadratmeter als auch die Mietflächenberechnung seien fehlerhaft und zulasten des Landes ausgehandelt beziehungsweise ausgeführt worden. Hinzu komme eine für das Land als Mieter sehr ungünstige Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter.
Die ungewöhnliche Form der Forfaitierung mit Einredeverzicht auf die gesamte vertraglich vereinbarte Mietsumme gereiche dem Land dabei besonders zum Nachteil. Unklar bleibe, ob das Land hier über den Tisch gezogen oder bereitwillig darüber gesprungen sei.
Im Zusammenhang mit der Ausstellung „Best of Nature“ hätten sich Hinweise ergeben, dass auf dem Umweg über den Ankauf und die Anmietung von Teilen der Ausstellung ein Delta geschlossen werden sollte, das sich aus der Förderzusage der Landesregierung zum Gondwana-Park ergeben habe, die aber aus beihilferechtlichen Gründen nicht eingehalten werden konnte. Insgesamt sei die Kritik des Rechnungshofes, dass der Investor so gut wie keine Eigenmittel mit eingebracht habe, bestätigt, schließlich wollte der Investor ja auch kein Investor sein.
Die Vergabe zweier Kredite zur Zwischenfinanzierung in der Gesamthöhe von rund 8,6 Millionen Euro von der IKS an die Gondwana-Invest sei als abenteuerlich anzusehen. Sie verstoße sowohl grundsätzlich als auch hinsichtlich der Kreditkonditionen und der Besicherung gegen wesentliche Regelungen.
Insgesamt sei das erhebliche Beihilferisiko, dem die gesamte Konstruktion unterliege, äußerst problematisch. Entsprechende Bedenken der Fachebene der Landesregierung, die durch den Gutachter Dr. Schütte umfänglich und plausibel hätten erhärtet werden können, seien von der politischen Spitze um die Minister Rauber und Dr. Georgi lapidar beiseite gewischt worden. Im Falle einer Überprüfung durch die EU-Kommission könnten sich daraus erhebliche Gefahren für die Existenz des Gondwana-Parks, die Zukunft des Standortes Grube Reden und den saarländischen Landeshaushalt ergeben. Insgesamt sei nach Ansicht der Ausschussminderheit der Eindruck entstanden, dass das Projekt realisiert werden musste, koste es den Steuerzahler, was es wolle.
So weit die Zusammenfassung dessen, was der Abschlussbericht im Einzelnen enthält und was auch ein wenig die Sitzungen des Ausschusses wiedergibt. Ich gehe einmal davon aus, dass in der nachfolgenden Aussprache der eine oder andere Punkt
noch sehr viel eingehender und wahrscheinlich auch kontrovers diskutiert wird.
Kolleginnen und Kollegen, der Abschlussbericht liegt nun auf dem Tisch und sollte - das ist zumindest meine persönliche Auffassung - über die konkreten Ergebnisse hinaus denjenigen, die den Umgang mit öffentlichen Geldern zu verantworten haben, Mahnung sein, dass nicht jeder Zweck jedes Mittel heiligt, schon gar nicht das Mittel der Steuerverschwendung.
Abschließend darf ich mich bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die doch weitgehend angenehme Zusammenarbeit bedanken. Dank auch dem Ausschusssekretär Dr. Reich für die fachkundige Begleitung des Ausschusses und natürlich auch dem Stenografischen Dienst, der viel zu Papier bringen musste. Ihnen allen an dieser Stelle im Namen aller Mitglieder des Ausschusses ein herzliches Wort des Dankes.
Schließlich auch ein Dankeschön an die Pressevertreter, die mit ihrer Berichterstattung dafür gesorgt haben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Urteil über den zu untersuchenden Sachverhalt bilden konnten. Auch die Medienvertreter haben wie wir oft viele Stunden bei den Zeugenvernehmungen gesessen und anschließend die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eineinhalb Jahre Ausschussarbeit gehen nun zu Ende. Es war nicht immer schön und auch nicht immer angenehm, was wir dort alles zu erledigen hatten. Wir mussten sicherlich auch sehr viel Zeit investieren. Ob es sich gelohnt hat, müssen wohl andere beurteilen. Interessant war es allemal. Ich hoffe, dass der Ausschuss dem Auftrag des Parlamentes, Aufklärung zu leisten, gerecht geworden ist. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, dass die Verteidigungslinie, die der Kollege Schmitt für die CDU aufgezeigt hat, etwas schwach war. In der Sache hat er relativ wenig erklärt, er hat uns nur irgendwie damit gedroht, dass, wenn wir etwas gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der IKS vorbringen, wir mittlerweile auch gegen die eigenen Mitglieder vorgehen. Man darf allerdings sicherlich nicht vergessen, dass es hier nicht nur um die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern um eine politische Bewertung geht und damit um das Handeln des Chefs der Staatskanzlei, der diese Vorgänge federführend in der Hand gehalten und den gesamten Prozess vorangetrieben hat. Deshalb ist es selbstverständlich geboten, dass dieses Haus - insbesondere nachdem ein Abschlussbericht vorgelegt wurde - diese Arbeit kritisch beurteilt, ohne dass man sich dazu noch etwas erklären lassen muss.
Es war wenig überraschend, dass der Kollege Schmitt an dieser Stelle auch Zitate von örtlichen Verantwortlichen mit herangezogen hat. Das ist überhaupt kein Problem, das war für uns nichts Neues, denn wir haben uns auch in ständiger Abstimmung mit unseren Kolleginnen und Kollegen vor Ort befunden.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle versichern, es gibt in dieser Frage überhaupt keinen Dissens.
Natürlich hat jemand, der vor Ort Verantwortung trägt, ein Interesse daran, dass etwas realisiert wird. Wenn etwas auf den Weg gebracht werden soll, dann wird das auch die entsprechende Unterstützung finden.
Im Übrigen hat die Kollegin Hoffmann-Bethscheider immer wieder kritisch -
Sie hat für den Vorgang in der Vergangenheit doch überhaupt keine Verantwortung getragen. - Sie hat immer wieder kritisch angemerkt, dass die Art und Weise der Finanzierung ordnungsgemäß zu erfolgen hat, und genau darum haben wir uns hier gekümmert.
Wir haben niemals kritisiert, dass Sie etwas vor Ort gemacht haben, sondern haben gesagt: Wenn man etwas macht, muss man es angemessen erledigen, dann muss es auch so aufgestellt sein, dass es eine Zukunft hat. Genau das haben Sie an dieser Stelle zu tun versäumt!
Der saarländische Landtag hat an dieser Stelle eine ganz andere Aufgabe, wir haben zu entscheiden, ob die eingesetzten Mittel angemessen sind. Genau das hat der saarländische Rechnungshof als Verfassungsorgan ebenfalls getan. Sie haben an dieser Stelle den Rechnungshof wieder diskreditiert, wie Sie es an vielen anderen Punkten gemacht haben, ich nenne nur „Gärten ohne Grenzen“.
Sie haben die Aussagen in Abrede gestellt, die der Rechnungshof gemacht hat, Sie haben ihm teilweise sogar mangelndes Fachwissen unterstellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Umgangsweise mit einem Verfassungsorgan dieses Landes. Deshalb hat dieser Untersuchungsausschuss mit den Ergebnissen, die er zutage gefördert hat, dazu beigetragen, dass die Arbeit des Rechnungshofes in einem vernünftigen Licht erscheint.
Ich halte es für geradezu unglaublich, dass sich der Kollege Schmitt nach eineinhalb Jahren hier hinstellt und nicht an einer einzigen Stelle nur die geringste Einsicht zeigt, dass man etwas zumindest ein ganz kleines bisschen anders hätte machen können. Sie haben gesagt, es war alles in Ordnung, bestens, Sie hätten kein Komma anders gesetzt - so habe ich Ihren Redebeitrag verstanden. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ich darf Ihnen sagen, Sie stehen mit dieser Einschätzung sehr allein in diesem Land, die öffentliche Wahrnehmung ist ei
ne völlig andere. Das Projekt, so wie Sie es aufgezogen haben, ist ein Symbol für Steuerverschwendung in diesem Land. Das ist das, was in der Öffentlichkeit hängen bleibt, nicht das, was Sie versucht haben, uns in Ihrem Redebeitrag deutlich zu machen.
Ich hätte die Zwischentöne, die eben in den Redebeiträgen von FDP und GRÜNEN angeklungen sind, auch gerne mal im Ausschuss gehört.
Leider war es ziemlich ruhig bei den Kollegen, es war eine sehr dezente Mitarbeit im Ausschuss, wenn ich es etwas freundlich formulieren darf. Das hat möglicherweise etwas damit zu tun, dass Sie sich jetzt in der Koalition mit der CDU befinden. Wenn man aber das misst, was Sie heute gesagt haben -
Das ist gut, dass Sie das dazwischenrufen, Herr Ulrich. Dann kann ich nämlich noch kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben, als Sie noch in der Opposition waren.
Der Kollege Hubert Ulrich hat nämlich massenhaft Pressemitteilungen produziert.
Der Gondwana-Park wäre ein einziger GondwanaSumpf, hat er geschrieben! Von Ihrer damaligen Positionierung ist überhaupt nichts übrig geblieben!
Nur noch ein paar Sätze zwischen den Zeilen habe ich vernehmen können.
Herr Kollege Schmitt, lassen Sie mich kurz die Methode deutlich machen, mit der Sie die Verträge gestaltet haben und die sehr deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war nämlich eine Methode, nach der ein vermeintlicher Investor eine Förderung dafür erhalten hat, dass er letztendlich das Geld des Landes ausgegeben hat. Nichts anderes hat auch der Rechnungshof festgestellt!
Dreh- und Angelpunkt war dabei das Verwaltungsgebäude; das sollte sozusagen die Eigenkapitalquote für die Investitionen in den Gondwana-Park brin
gen. Dafür mussten Sie freiwillig an der Mietpreisschraube drehen, Sie mussten einen Preis vereinbaren, der gerade nicht angemessen war. Herr Schmitt, Sie müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass die Arbeitsebene den Preis als unangemessen eingestuft hat. Sogar Vertreter der Strukturholding haben erklärt, bei diesem Mietpreis sei eine über dem Durchschnitt liegende Rendite des Investors zu erwarten. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass beide Gutachter, die der Ausschuss mit der Begutachtung beauftragt hatte, ebenfalls festgestellt haben, dass die Miete unangemessen hoch war, Sie dürfen nicht einfach darüber hinweggehen. Da von 25 Jahren die Rede ist und wir von einer Mietflächenberechnung ausgehen, bei der mindestens 800 Quadratmeter zu viel berechnet worden sind, geht es um Millionenbeträge! Die kann man nicht einfach wegdiskutieren! Das ist ein Schaden, der dem Land entstanden ist, nur damit Sie das Projekt auf den Weg bringen konnten.
Ich erkläre Ihnen, warum das so kommen musste.
Dieser Betrag musste so hoch angesetzt werden, weil die gesamte Summe in die Forfaitierung einfließen sollte.
Diese gesamte Summe sollte nämlich nicht nur dazu dienen, die Sanierung des Verwaltungsgebäudes sicherzustellen, sondern sollte auch die Eigenkapitalquote für den Gondwana-Park mit sich bringen. Damit sind wir an dem Punkt angelangt, den der Rechnungshof auch festgestellt hat: Wir haben es mit einem Investor zu tun, der nicht investiert hat. Sie haben gefördert, dass der Investor das Geld des Landes ausgegeben hat. So macht man sicherlich keine Strukturpolitik in diesem Land!
Warum ist eigentlich alles so gekommen? Mein Eindruck war, das Ganze ist aus Verzweiflung geschehen. Verzweiflung ist allerdings kein guter Ratgeber.
Sie standen vor einem Problem: Sie hatten eine große Fläche, es war in Reden überhaupt nichts gelaufen, und es drohte das Ende der Förderperiode, die im Rahmen der europäischen Förderung anstand. Sie mussten also handeln. Sie haben sich letztendlich mit dem sogenannten Letter of Intent in eine unmögliche Situation gebracht, indem Sie eine Ein-Drittel-Zusage gegeben haben, der Sie die ganze Zeit hinterhergelaufen sind, weil selbstverständ
lich der Investor das haben wollte, was die politisch Verantwortlichen in diesem Land allerdings auf völlig unverantwortlicher Art und Weise zugesagt hatten.
Demzufolge wurde der rote Teppich ausgerollt und schlussendlich sogar teilweise mit Goldfäden versehen - Mietpreis, Mietfläche, Halle, Zwischendarlehn -, es wurde bereits alles aufgezählt. Sie haben sozusagen einen Ritt auf der Rasierklinge gemacht. Ich hoffe, dass es keine entsprechende Überprüfung der Kommission für Wettbewerb geben wird, denn dann werden wir in diesem Land ein Debakel erleben. Sie würde Ihnen einiges ins Stammbuch schreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPDLandtagsfraktion ist fest davon überzeugt, dass der Standort Reden eine gute Zukunft hat und man sie ihm auch geben muss.
Allerdings geht das natürlich nur mit tragfähigen Konzepten.
Dafür haben Sie extra Leute eingestellt. Dann fragen Sie sich doch, ob diese vielleicht ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt haben. Wir glauben weiter an diesen Standort, tun Sie etwas dafür. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierung ist nun seit fast anderthalb Jahren im Amt. Der Masterplan Energie sollte ein zentrales Projekt dieser Regierung sein. Ich finde, dass es angesichts der Bedeutung, die dieses Thema allgemein, aber speziell auch für das Saarland als Energie- und Industrieland hat, richtig ist, dass es einen entsprechend hohen Stellenwert besitzt.
Das Erscheinen dieses Masterplans wurde zigmal angekündigt, genauso oft wurde es aber auch wieder verschoben, sodass wir am heutigen Tag feststellen müssen, dass das Ergebnis des politischen Handelns dieser Landesregierung bedauerlicherweise sehr eindeutig ist. Uns, der Öffentlichkeit, den Akteuren der Energiewirtschaft, der Industrie und den Verbänden liegt bis zum heutigen Tage nichts vor, schlichtweg überhaupt nichts, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist eigentlich nicht nachvollziehbar nach so langer Zeit und vor allem auch, nachdem wir mittlerweile wissen, dass im Grunde genommen alle handwerklichen Arbeiten erledigt sind und alle notwendigen Studien vorliegen.
Kurzfristig hatte ich ja mal die Hoffnung, dass es nun endlich so weit sei. In der Saarbrücker Zeitung vom Dienstag, dem 12. April, wurde nämlich veröffentlicht, dass der Masterplan Neue Energien im Kabinett präsentiert worden sei. Meine Hoffnungen währten allerdings nicht sehr lange, denn schon wenige Stunden, nachdem wir in der SZ darüber lesen durften, trat der Fraktionsvorsitzende Meiser mit beiden Füßen auf die Bremse und bremste eigentlich auch die Umweltministerin in fast unfreundlicher Art und Weise heftigst aus. In der vom Kollegen Meiser veröffentlichten Pressemitteilung widersprach er zunächst einmal in der Sache, was die Sanktionen bei den Häuslebauern in Sachen energetische Maßnahmen anging, aber er wurde auch nicht müde, in dieser Pressemitteilung ständig darauf hinzuweisen, dass es sich doch nur um ein Diskussionspapier gehandelt habe, das dort vorgestellt worden sei, das jetzt selbstverständlich noch in den Gremien zu beraten sei und selbstverständlich auch noch Änderungen nach der ausführlichen Diskussion stattfinden könnten.
Ich frage mich allerdings, was die Ministerin seit Wochen macht, wenn der runde Tisch Energie zusammenkommt und sie dort alle Akteure der Energiewirtschaft einlädt, sich einzubringen, und mit ihnen diskutiert, wenn die CDU nun offensichtlich vorhat, genau das gleiche Procedere noch einmal durchzuführen, bevor dann endlich irgendwann einmal der Masterplan Energie das Licht der Welt erblicken sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass es etwas weniger mit Diskussionsbedürfnissen und Verfahrensweisen zu tun hat.
Ich glaube auch nicht, dass es unbedingt etwas damit zu tun hat, dass man jetzt darauf wartet, dass die Bundesregierung ihre Eckpunkte vorlegt, sondern ich glaube, es hat in erster Linie etwas damit zu tun, dass man nicht in der Lage ist, einen Kompromiss innerhalb der Jamaika-Koalition zu diesem Thema herzustellen. Das ist das eigentliche Problem, Sie kommen auf keinen gemeinsamen Nenner. Deshalb ist dieses Land energiepolitisch führungslos. Das muss sich schnellstmöglich ändern.
Ich will Ihnen an einem Beispiel zeigen, welche Auffassungen man in dieser Koalition zu bestimmten Punkten vertritt. Ich hatte eine Pressemitteilung herausgegeben. Ehrlich gesagt, habe ich nicht viel Neues verkündet, sondern nur erneut darauf hingewiesen, dass man endlich den Masterplan vorlegen müsse. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass man die Kosten bei der Stromerzeugung sowie bei der Auswahl der Energieträger im Auge behalten und beim Thema Fotovoltaik dem Markt entsprechend Gesetzesanpassungen vornehmen müsse. Das war also nichts Dramatisches.
Am gleichen Tag gab es dazu zwei Pressemitteilungen. Die erste Pressemitteilung war vom Kollegen und Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich - ich zitiere -: „Mit ihren Äußerungen zeigt Frau Rehlinger einmal mehr, dass die Saar-SPD ihren energiepolitischen Kompass verloren hat.“ - In gleicher Bezugnahme auf meine Pressemitteilung vonseiten des energiepolitischen Sprechers Günter Heinrich steht in einer weiteren Pressemitteilung - ich zitiere -: „Rehlinger beendet energiepolitische Geisterfahrt der SPD und bekennt sich zum Jamaika-Koalitionsvertrag.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ein und derselbe Sachverhalt von den Koalitionspartnern so unterschiedlich bewertet und eingeschätzt wird und dies am gleichen Tag auf diese widersprüchliche Art und Weise in Pressemitteilungen zum Ausdruck gebracht wird, dann verwundert es mich nicht, dass Sie bis zum heutigen Tage nicht in der Lage waren, ein Konsenspapier für die Energiepolitik in diesem Land vorzulegen. Das ist schlecht!
Es hat den Anschein, als wollten Sie noch weitere Wochen zu diesem Thema herumlavieren. Ich weiß nicht wie lange noch, ich habe gehört, Ende Mai oder Anfang Juni soll wieder zu einem runden Tisch eingeladen werden. Ich sage Ihnen aber, das wird überhaupt nichts nützen, weil Sie am Ende jedes Lavierens eine politische Entscheidung werden treffen müssen. Sie könnten diese genauso gut heute tref
fen, dann wären wenigstens die Rahmenbedingungen für die Akteure in der Energiewirtschaft klar, und Sie könnten sich auf dieser Basis endlich wieder in die energiepolitische Debatte und das energiepolitische Handeln in diesem Land einschalten.
Die energiepolitische Tatenlosigkeit, die derzeit zu beobachten ist, steht diametral im Gegensatz zu dem, was ansonsten um uns herum stattfindet. Überall stehen wichtige Entscheidungen an. Ich nenne nur als Beispiel den Standort Ensdorf oder die Debatte um die Anteile bei Steag. Aber bei der saarländischen Landesregierung findet so gut wie nichts statt, weil sie sich auf nichts einigen konnte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die SPD hat im Übrigen schon mehrmals die Hand gereicht, um einen breiten energiepolitischen Kurs im Land zu ermöglichen. Heiko Maas hat einen Energiepakt Saar angeregt und eingefordert, dem letztendlich alle Parteien angehören sollen. Dies haben wir auch in einem Schreiben an die Ministerin getan und dort unsere Unterstützung angeboten. Ich darf am heutigen Tag feststellen, dass dieses Schreiben noch nicht einmal beantwortet worden ist. Wir sind allerdings schon der Auffassung, dass es der Mühe Wert wäre, einen Versuch zu unternehmen, einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss hinzubekommen. Diesen brauchen wir, um tatsächlich die Energiewende erfolgreich durchzuführen. Das Angebot der SPD steht nach wie vor. Ich will nur noch darauf hinweisen, dass sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel inzwischen auf den Trichter gekommen ist, dass es möglicherweise sinnvoll ist, auch mit den Oppositionsparteien Gespräche zu führen, um zumindest eine minimale Linie zu finden.