Roland Theis
Appearances
14/2
14/3
14/5
14/7
14/8
14/9
14/10
14/11
14/12
14/13
14/14
14/15
14/16
14/18
14/20
14/26
14/27
14/28
14/33
Last Statements
Herr Präsident! Es freut mich, dass meine Anwesenheit dem ein oder anderen in diesem Haus so viel Freude bereitet. Entschuldigen Sie zunächst bitte meine angegriffene Stimme, sie ist etwas lädiert von den vergangenen Wochen und Monaten. Deshalb bitte ich darum, dass man etwas leiser ist, damit ich hier einige Argumente und einige Fakten - denn das ist in dieser Debatte vonseiten der Opposition bislang zu kurz gekommen - nennen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wundert mich überhaupt nicht, dass wir hier vier Tage vor der Landtagswahl am 25. März eine Debatte führen, in der vonseiten derjenigen, die den 25. März fürchten, in einer Art und Weise diffamiert und denunziert wird, wie wir es heute Morgen erlebt haben.
Das wundert mich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber es ist beschämend für die Opposition in diesem Haus. Sie haben keine neuen Fakten genannt! Das ist das Ergebnis der Debatte heute Morgen.
Ich finde es dann doch verwunderlich, dass jemand wie der Kollege Jost, den ich als Fragesteller und jemanden, der Sitzungen sehr aufmerksam verfolgt,
im Untersuchungsausschuss kennen und schätzen gelernt habe, so völlig unbeeindruckt von den Ergebnissen der Arbeit des Untersuchungsausschusses unter dem Vorsitz von Tobias Hans hier argumentieren kann. Bei Ihnen, Herr Lafontaine, wundert es mich nicht, bei Ihnen wissen wir ja, dass Sie in Ausschüssen hier nicht mehr auftauchen,
aber Sie, Herr Jost, müssten es besser wissen, denn der Untersuchungsausschuss hat Fakten ans Tageslicht gebracht,
die ich Ihnen jetzt gerne nennen möchte. - Der Kollege Jost weist mich darauf hin, ich sollte meine Stimme schonen. Frau Ries, wenn Sie nicht so laut schreien, mache ich das auch.
Erstens. Der von Ihnen eben zitierte Zeuge, Herr Lang, der Verwaltungsleiter der Stiftung, war derjenige, der behauptet hat, hier sei vonseiten der Politik Einfluss genommen worden auf die Kommunikation der Zahlen durch die Stiftung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Lang hat zwar im Untersuchungsausschuss diese Behauptung aufgestellt, ist aber den Beweis schuldig geblieben, warum er das an Annegret Kramp-Karrenbauer festmacht. Er hat weder verwiesen auf irgendeinen schriftlichen Beweis, noch hat er sagen können, wo in welcher Kuratoriumssitzung etwas gesagt worden ist. Und auf die Frage, ob er dann daneben irgendwann einmal persönlich mit Frau Kramp-Karrenbauer gesprochen hat, hat er gesagt, nein, das hat er nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Behauptung aufstellen ist das eine, aber den Beweis schuldig bleiben ist das andere. Tatsache ist: Von Frau Kramp
Karrenbauer kam nie eine Anweisung an Herrn Lang! Das hat sogar Herr Lang im Ausschuss bestätigt. Das ist der erste Fakt, den wir uns hier vor Augen führen müssen! Das ist ein Fakt, den der Untersuchungsausschuss tatsächlich ans Tageslicht gebracht hat.
Es ist klar: In der Verwaltung der Stiftung waren tatsächlich von Marx in Richtung Stiftung Zahlen bekannt, die allerdings nie weitergeleitet worden sind. Das ist zunächst einmal bewiesen dadurch, dass Herr Lang zu Recht behauptet hat, nie mit Frau Kramp-Karrenbauer darüber gesprochen zu haben und nie eine mündliche oder schriftliche Anweisung bekommen zu haben.
Zum zweiten Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie haben ja die Aktenordner gesehen, wir haben uns viele davon von der Landtagsverwaltung kopieren lassen. Aber in keinem einzigen Punkt konnten Sie nachvollziehbar beweisen, dass in den Sitzungen des Kuratoriums, dass in den Unterlagen vonseiten der Stiftung an den Kurator oder die Kuratorin beziehungsweise an das Ministerium eine Zahl genannt worden ist, die danach nicht stante pede weitergeleitet worden ist! Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der zweite Fakt: Die Akten im Untersuchungsausschuss haben bewiesen, dass es keine schriftliche Meldung an das Ministerium oder an die Kuratorin gab. Auch das ist Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Das können Sie in allen Protokollen nachlesen, das können Sie in den Akten nachlesen. Diese Fakten sollten wir uns heute Morgen vor Augen führen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In der Sitzung vom 13. März gab es ja die dramaturgisch aufgebaute Szene, in der Herr Melcher behauptete, am 04. März 2009 habe er in einer Sitzung die Zahlen auf den Tisch gelegt - in einer Sitzung frühmorgens mit Frau Kramp-Karrenbauer und mit anderen Beteiligten, an die er sich nicht mehr genau erinnern konnte. Wir haben daraufhin mal diejenigen gefragt, die sich sehr wohl an die Sitzung an diesem 04. März erinnern konnten. Es hat keine Stunde gedauert, um diese Behauptung zu widerlegen! Herr Duis, Herr Bogler haben persönlich erklärt, in dieser Sitzung dabeigewesen zu sein und haben persönlich erklärt - wir werden das nach der Wahl im Untersuchungsausschuss auch noch beweisen -, dass die Kosten der Finanzierung des Vierten Pavillons eben kein Thema waren. Auch das ist bewiesen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch das ist ein Fakt, den der Untersuchungsausschuss ans Tageslicht gebracht hat. Hören Sie auf zu lügen, hören Sie auf zu diffamieren!
Das hat hier keine Rolle zu spielen. Der Untersuchungsausschuss hat Tatsachen ans Licht gebracht, die die Ministerpräsidentin ganz klar entlasten.
Ich will Ihnen zum Schluss eines sagen: Sie tun so, als sei der 25. März der Tag der Abrechnung. Davor haben wir Christdemokraten überhaupt keine Angst. Wir haben in den vergangenen Wochen dafür gesorgt, dass die Glaubwürdigkeit der Ministerpräsidentin und die CDU in allen Umfragen auf dem aufsteigenden Ast sind. Die Saarländerinnen und die Saarländer werden es richtig entscheiden.
Ich freue mich auf den Sonntag, das wird der Tag der Abrechnung mit denen, die diffamieren und denunzieren. Wir lassen uns das an dieser Stelle nicht mehr gefallen, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht zunächst einmal - unabhängig von der Wissenschaftspolitik, zu der ich gerne das eine oder andere ausführen möchte - eine gute Nachricht: Wenn ich die Nachrichten vorhin richtig verfolgt habe, hat der Stabilitätsrat heute unser Sanierungsprogramm akzeptiert. Sein Urteil lautet: Wir sanieren erfolgreich, wir sanieren entschlossen. Das ist doch eine schöne Nachricht an diesem Tag der Haushaltsdebatte!
Ich beginne meine Ausführungen mit einer Meldung des Saarländischen Rundfunks vom 29. November 2011 und zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Noch nie haben so viele Studierende an den SaarUniversitäten studiert wie im laufenden Wintersemester. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind es derzeit 27.143 Studierende, die an unseren Hochschulen eingeschrieben sind.“ Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht die Dimension deutlich, mit der wir uns heute im Bereich der Hochschulen in unserem Land beschäftigen und bereits bewegen. Hochschulpolitik ist jedoch weder hinsichtlich des Haushalts noch hinsichtlich der Köpfe, um die es geht, auf Zahlen zu beschränken. Forschung und Lehre sind nicht bloß für 27.143 Studierende oder auch für die Mitarbeiter an den Hochschulen von Bedeutung. Hochschulpolitik ist - ich denke, das ist in dieser Debatte deutlich geworden - vielmehr auch Strukturpolitik als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Saarlandes als Bundesland. Sie ist Standortpolitik als Grundlage für ein weiteres Wachstum der saarländischen Wirtschaft. Sie ist ferner Gesellschaftspolitik als Grundlage für ein Land, in dem sich nicht nur die Wissenschaft frei entwickeln kann. Daher legt der vorliegende Haushalt bei den Ausgaben für Forschung und Lehre auch im kommenden Jahr wieder einen Schwerpunkt. Einige Zahlen belegen dies eindrucksvoll. Die eine oder andere ist vorhin bereits genannt worden; ich will noch ein paar andere hinzufügen.
Mit einem Volumen von 54 Millionen Euro im Haushalt 2012 für geplante Baumaßnahmen auf dem UniCampus, bei der HTW und bei den Universitätskliniken stellen wir auf einem nach wie vor hohen Niveau sicher, dass im baulichen Bereich die notwendigen Zukunftsinvestitionen für unsere Hochschulen getätigt werden können. Für den Hochschulpakt 2020 werden nächstes Jahr 27,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen, davon allein 10 Millionen Euro aus Landesmitteln. Mit 12,5 Millionen Euro sichern wir, wie von den Koalitionspartnern angekündigt, weiterhin den Ausgleich für die entfallenen Studiengebühren. Darüber haben wir hier lange gestritten, aber Jamaika hat auch bei diesem Thema Wort gehalten. Und nicht zuletzt: Im Bereich der außeruniversitären Forschung investieren wir mit 31 Millionen Euro an Zuschussmitteln viel Geld, das wir für die Forschung im Saarland zur Verfügung stellen. Zu diesen und anderen öffentlichen Mitteln kommen an vielen Stellen in unseren Hochschulen Drittmittel hinzu, die für ein anhaltend hohes Niveau in Forschung und Lehre ihren Beitrag leisten. Dies verdanken wir nicht nur der Politik, sondern in erster Linie dem großen Engagement derer, die an unseren Hochschulen in Forschung und Lehre tätig sind. Das hat unser aller Anerkennung und Dank verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diese und andere Zahlen sind Ihnen bekannt. Sie wissen, dass sie - zumindest wenn es von der staatlichen Seite aus gesehen wird - aufgrund des Ziels einer generationengerechten Haushaltspolitik unter den Bedingungen der Schuldenbremse nicht einfach zu stemmen sind. Ähnliches gilt bei uns für die Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung und deren finanzielle Begleitung durch den Globalhaushalt. Ich will an dieser Stelle nicht das wiederholen, was vorhin bereits zu Recht von vielen - nicht nur aus den Koalitionsfraktionen - gesagt worden ist, sondern mich auf einige Bemerkungen beschränken.
Erstens. Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber wird bei der Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung, aber zum Beispiel auch bei der Gestaltung der Zielund Leistungsvereinbarungen selbstverständlich mitreden wollen. Als Verwalter des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind wir diejenigen, die die Verwendung öffentlicher Mittel gegenüber den Bürgern zu verantworten haben. Das gilt auch und gerade in der Hochschulpolitik. Es ist eine Selbstverständlichkeit, aber es gehört dazu, dass wir es an dieser Stelle zum Ausdruck bringen.
Zweitens. Hochschulpolitik ist nicht nur zugleich Standort-, Struktur- und Gesellschaftspolitik. Sie ist darüber hinaus nur dann langfristig erfolgreich, wenn sie konsequent und langfristig wirken kann. Daher
brauchen diejenigen, die in Forschung und Lehre tätig sind, Planungssicherheit über den Tellerrand einer oder zweier Legislaturperioden hinaus. Ich habe dies auch schon an anderer Stelle gesagt. Die Hochschulpolitik ist damit ein Thema, das im besten Fall im Konsens aller politischen Kräfte in einem Land zu behandeln ist. Mein Wunsch am heutigen Tag ist daher, dass es uns - wie zum Beispiel bei der Polizeireform und bei der Zukunft der VSE - gelingt, die strukturellen Entscheidungen zwar im Wettbewerb der Ideen, aber schließlich im Konsens zu regeln. Das sollten wir gemeinsam wagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und dieses Angebot richtet sich insbesondere an die SPD.
Drittens. Wir alle kennen die Haushaltssituation unseres Landes und wissen, dass in Zukunft nicht nur, aber eben auch Hochschulpolitik nicht mehr die Verteilung des Mehr sein wird, sondern die intelligente Verwendung beschränkter Mittel. Wir müssen daher aber auch über Möglichkeiten alternativer Finanzierung nachdenken. Vorhin ist ja bereits auf verfassungsrechtliche Vorgaben auf Bundesebene hingewiesen worden. Zum einen geht es dabei um die Änderung des Artikels 104 b Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Das ist nicht nur eine Forderung von uns, sondern auch der Hochschulrektorenkonferenz. Zum anderen geht es um die Findung von Einkommenschancen für unsere Hochschulen, zum Beispiel durch kostenpflichtige Angebote im Weiterbildungsbereich. Bereits heute gibt es an einigen Stellen an unseren Hochschulen entsprechende innovative und rentierliche Angebote, die es auszubauen gilt. Ich will als Beispiel nur den Studiengang „Wirtschaftsrecht“ an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nennen.
Und letztens: Die Debatte über die Fortentwicklung unserer Hochschullandschaft darf nicht als Schließungsdebatte geführt werden. Allein die öffentliche Diskussion über die Schließung des einen oder anderen Fachbereichs ist schon schädlich und kann bereits ganz konkrete negative Konsequenzen haben, denn wer will sich in ein Fach einschreiben, von dem man nicht weiß, ob es bestehen bleibt, und wer nimmt den Ruf an einen Fachbereich an, über dessen Zukunft diskutiert wird? Deshalb bin ich allen hier im Raum dafür dankbar, dass diese Debatte zumindest im saarländischen Landtag nicht als Schließungsdebatte geführt wird. Das wäre ein Fehler und schädlich für unsere Hochschulen. Lassen Sie uns daher im Gegenteil unsere vielfältige und spannende saarländische Hochschullandschaft gemeinsam weiterentwickeln, im Sinne einer guten Zukunft für Forschung und Lehre. Dies biete ich Ihnen an; darauf freue ich mich. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat, die Erlaubnis des Präsidenten vorausgesetzt: „Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private
oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. (...) Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser wahre und wichtige Programmsatz ist die Regelung des Deutschen Presserates in Ziffer 7 Richtlinie 7.1 des Pressekodexes, also der Selbstverpflichtung der Medien in Deutschland, zu denen sich alle Journalistinnen und Journalisten freiwillig bekennen. Das ist auch gut so, denn wesentlich für die Qualität von Journalismus - da schließe ich mich meiner Vorrednerin an - und wesentlich für die Frage, ob Medien ihre Wächterfunktion in unserem Staat erfüllen können, ist die Unabhängigkeit von Berichterstattung, unabhängig selbstverständlich von staatlicher Beeinflussung, unabhängig aber auch von wirtschaftlichem Druck.
Tatsache ist aber, dass zu einer freien Presse in unserem Land auch gehört, mit Presseerzeugnissen zu wirtschaften, mit Presseerzeugnissen Geld zu verdienen, viel mehr noch: Private freie Presse kann nur dann funktionieren, wenn sie sich rechnet. Deshalb gehört dies auch zur Pressefreiheit und deshalb gehört es eben auch dazu, mit Werbung Geld zu verdienen. Es ist einer freien Presse immanent, dass sie im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem Interesse und unabhängiger Berichterstattung arbeitet. Diesen Konflikt lösen das deutsche Medienrecht, das Medienrecht der deutschen Bundesländer und der Pressekodex dadurch, dass eine Kennzeichnungspflicht von entgeltlichen Veröffentlichungen vorgeschrieben ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht das wiederholen, was zu Recht vorhin bereits ausgeführt worden ist. Denn das Ziel ist, dass sich die Leser zum Beispiel eines Printmediums selbst ein Bild davon machen können, worauf das Abdrucken einer bestimmten Anzeige und einer bestimmten Information zurückzuführen ist. Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht ein wichtiger Garant für guten und unabhängigen Journalismus. Die Sanktionierung dieser Pflicht muss daher ernsthaft sein und die tatsächliche Abschreckungswirkung einer solchen Vorschrift entfalten.
Wir sind somit im Grundsatz der Auffassung, dass eine Erhöhung der Geldbuße in dieser Frage ein
Schritt in die richtige Richtung sein kann. Wir haben allerdings über die genaue Gestaltung dieser Novelle noch Beratungsbedarf und wollen eventuell weitere Neuerungen am saarländischen Medienrecht vornehmen, was es möglicherweise erforderlich macht, noch bestimmte Dinge mit ins Paket aufzunehmen. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu, melden allerdings noch Beratungsbedarf an. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Einsetzungsantrag, zu dem wir einen Konkretisierungsantrag gestellt haben, richtet der saarländische Landtag einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ein. Wie bereits angekündigt, werden wir weder dieser Einrichtung noch der Arbeit in diesem Ausschuss im Wege stehen. Im Gegenteil, wir begrüßen die Einrichtung grundsätzlich, weil diese ganz auf der Linie der Ministerpräsidentin liegt, die von dieser Stelle aus bereits am 24. August 2011 die umfassende und zügige Aufklärung aller Fragen um den Bau des Vierten Pavillons angekündigt hat.
Seitdem und bereits im Vorfeld - ich werde gleich darauf eingehen - haben Stephan Toscani, die saarländische Landesregierung und bereits zuvor Kulturminister Karl Rauber die Aufklärung und die Aufarbeitung der Missstände in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorangetrieben. Ab heute kann mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses Frau Kollegin Ries ist darauf eingegangen - auch das Parlament hierzu einen Beitrag leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich teile einiges von dem, was vorhin gesagt worden ist, denn viele Menschen in diesem Land - das ist sozusagen ein Zitat aus der Regierungserklärung vom 24. August - sind zu Recht enttäuscht von dem
Durcheinander in der Stiftung, von der Kostenentwicklung und den zweifelhaften Begleitumständen, die beim Bau des Vierten Pavillons vonseiten der Geschäftsführung des Projektsteuerers zutage getreten sind. Sie erwarten zu Recht, dass die Politik im Land hieraus die notwendigen Konsequenzen für die Stiftung zieht. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn Ihnen das nicht passt, alle Entscheidungen, die diese Stiftung getroffen hat, sind im Kuratorium gefasst worden. Das ist - ich will von dieser Stelle keine Namen nennen - keine CDU-Veranstaltung, sondern eine Entscheidung des Kuratoriums, in dem viele namhafte und prominente Saarländerinnen und Saarländer sitzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um so wichtiger ist es festzustellen, dass wir bei der Aufklärung und Aufarbeitung heute nicht bei null beginnen. Im Gegenteil, denn die saarländische Landesregierung hat bereits - das können wir feststellen - große Schritte zur Aufklärung und Aufarbeitung unternommen. Ich will nur einige zitieren: Am 20. April 2011 Beurlaubung des Herrn Melcher mit sofortiger Wirkung unmittelbar nach Ankündigung der Klageerhebung; am 06. Mai 2011 Bestellung von Herrn Dr. Grewenig zum kommissarischen Leiter des Saarlandmuseums, Betrauung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Stiftung; am 06. Juni 2011 Widerruf mit sofortiger Wirkung aller Vollmachten und Ergänzungsbefugnisse, die die Stiftung dem Projektsteuerer erteilt hat; am 08. Juni 2011 Beauftragung eines Controllers zur Prüfung und Aufbereitung der Sachlage aus Sicht des Ministeriums; am 13. Juli 2011 außerordentliche Kündigung des Projektsteuerers; im September 2011 unter Kulturminister Stephan Toscani Einsetzung eines Aufklärungsstabs im Ministerium für Inneres, Kultur und Europa; am 26. September 2011 unter anderem Rückforderung von Reisekosten von Vorstand und Projektsteuerer, die zusammen mit der konsequenten Durchführung der Kündigungsverfahren gegen Vorstand und Projektsteuerer mit allen Mitteln des Arbeitsrechts, Zivilrechts im September und Oktober zu mehreren rechtlichen Schritten geführt hat; schließlich - auch das ist zu Recht angesprochen worden Aufarbeitung der Konsequenzen am 28.10.2011 mit der Verabschiedung einer neuen Reisekostenund Spesenrechnung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz durch das Kuratorium; selbstverständlich auch - das ist bereits in der Regierungserklärung angekündigt worden, das ist nichts Neues - die Vorbereitung eines neuen Gesetzes über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, das die notwendigen Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der vergangenen Monate zieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies zeigt: Wir stehen nicht am Anfang der Aufarbeitung, diese Landesregierung ist schon lange dabei. Gut,
wenn das Parlament jetzt auch seinen Beitrag leisten kann.
Aber die beiden Minister haben dafür gesorgt, und dafür haben sie auch den Dank des Parlamentes verdient.
Der Untersuchungsausschuss, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darf sich daher auch einen weiteren Schwerpunkt suchen - dafür haben wir unter anderem unseren Konkretisierungsantrag gestellt - in der Frage, was wir ändern müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, war irgendetwas falsch von dem, was ich gerade aufgezählt habe? Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass es da etwas zu lachen gibt. - Was müssen wir ändern, damit die Stiftung bei der Umsetzung künftiger Projekte besser mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgeht? Daher sollten wir im Untersuchungsausschuss auch der Frage nachgehen, wie wir die Struktur der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ändern, um eine bessere Kontrolle des Handelns der Geschäftsführung und ein besseres Handeln der Geschäftsführung sicherzustellen. Welche Regelungen müssen wir einziehen, damit die Stiftung in Zukunft besser geführt und beaufsichtigt werden kann?
Dabei müssen wir zum Beispiel noch einmal über die Vorkehrungen zur konsequenten Einhaltung des Vieraugenprinzips sprechen, dabei müssen wir noch einmal über klarere Vorgaben zur Rechnungslegung und Rechnungsprüfung sprechen, und dabei müssen wir auch über die gesetzliche Installierung eines zweiten hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes für den Verwaltungs- und Finanzbereich sprechen. Sie werden sich erinnern, dass bei der Beratung dieses Gesetzes vor neun Jahren - einige von Ihnen waren damals schon im Parlament - CDU und SPD sich ja noch einig waren, dass ein zweiter hauptamtlicher Vorstand für die Stiftung zu teuer würde und man deshalb von einer Empfehlung, die unter anderem in den Anhörungen zum Gesetz ausgesprochen worden war, nämlich einen zweiten Vorstand zu installieren, aus Kostengründen Abstand genommen hat. Heute wissen wir, wie teuer der Verzicht darauf war. Wir haben allerdings diesen im Nachhinein festzustellenden Fehler gemeinsam begangen.
Der Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Recht der parlamentarischen Minderheit. Es ist auch das Recht der Minderheit, den Untersuchungsgegenstand festzulegen. Wir werden deshalb heute auch gar nicht erst versuchen, das zu konterkarie
ren, im Gegenteil. Wir wollen etwas hinzufügen, weil wir glauben, dass dadurch der Untersuchungsgegenstand so konkretisiert werden kann, dass der Ausschuss seine Arbeit besser erledigen kann, weil wir der Auffassung sind, dass nur ein umfassendes Bild der Umstände auch ein richtiges Bild sein kann. Daher müssen wir nicht nur untersuchen, was außerhalb der Stiftung abgelaufen ist, sondern auch die Vorgänge innerhalb der Stiftung näher beleuchten. Denn wenn wir strukturelle Konsequenzen für die Stiftung beraten wollen, müssen wir auch wissen - darauf bezieht sich unser Konkretisierungsantrag -, wie die Organe der Stiftung von sich aus informiert haben, wie die Organe der Stiftung in Richtung Landesregierung, in Richtung Kuratorium informiert haben und wie die Organe der Stiftung generell gemeinsam gearbeitet und interagiert haben.
Daher bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag auf Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes und werden selbst der Einsetzung heute zustimmen. Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass wir die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses nicht nur konstruktiv begleiten werden, sondern dass wir sie in der gleichen Offenheit, in der gleichen Schnelligkeit, aber auch in der gleichen Gründlichkeit, wie sie von der Landesregierung an dieser Stelle vorgelebt worden ist, vorantreiben wollen.
Aber auch die Arbeit eines Untersuchungsausschusses steht - das haben Sie ja vom Verfassungsgericht schon schmerzlich erfahren müssen - im Rechtsstaat in einem juristischen Kontext, den wir genauso beachten müssen wie in den vorangegangenen Untersuchungsausschüssen. Das heißt, ein Untersuchungsausschuss ist kein Vorverurteilungsbestätigungsausschuss, sondern ein Untersuchungsausschuss hat sich an rechtliche Regelungen zu halten. Daher ist es, auch wenn wir dem zustimmen, nicht in Ordnung, wenn Sie heute - das hat Frau Kollegin Ries von dieser Stelle aus schon wieder getan - bereits im Einsetzungsantrag und in Ihrer Begründungsrede Vorverurteilungen von Akteuren vornehmen, Sachverhalte nicht hinterfragen, sondern qualifizieren, sozusagen jetzt schon versuchen, die Antworten zu geben. Genau das haben Sie von dieser Stelle aus getan. Ich habe Ihnen zugehört, das war nicht zu überhören, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Kollege Jacoby ruft gerade rein „Das ist nichts Neues“, da hat er vollkommen recht. Das haben wir schon zwei Mal hier erlebt, und zwei Mal sind Sie damit gescheitert, vielleicht wird es an dieser Stelle wieder passieren. Wenn Sie das tun, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt der Verdacht nahe, dass es Ihnen gerade nicht um eine umfassende und um eine zügige Aufbereitung aller Vorgänge
geht, sondern darum, politisches Kapital aus dem Untersuchungsausschuss zu schlagen. Die eine oder andere Formulierung legt nicht nur den Verdacht nahe, sie legt das mit großer Wahrscheinlichkeit nahe.
Ich will Ihnen eines sagen: Wir sind dabei, wenn es darum geht aufzuklären. Wir sind dabei - und die Landesregierung tut dies schon seit Monaten -, aufzuarbeiten und Konsequenzen zu ziehen. Wir sind aber nicht im Boot, wenn es darum geht, vorzuverurteilen und zu diffamieren. Das war schon mal Ihr Job und das wird Ihr Job auch in dieser Legislaturperiode auf dieser Seite des Parlamentes, nämlich in der Opposition, bleiben. Vorverurteilungen machen wir nicht mit, insbesondere solche nicht, wenn sie offensichtlich politisch motiviert sind und wenn sie offensichtlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt widerlegt sind.
Ein Vorwurf, der diese Qualifikation in beiderlei Hinsicht hat, der offensichtlich politisch motiviert ist und bereits in der letzten Sitzung des Kulturausschusses widerlegt wurde, ist der Vorwurf, dass die CDU-Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode und insbesondere die damalige Kultusministerin Öffentlichkeit und Parlament nicht rechtzeitig informiert habe. DIE LINKE hat ja in dieser Sitzung noch nicht einmal eine Frage gestellt, weil das so offensichtlich war. Es wurde in der Sitzung des Kulturausschusses eindeutig herausgearbeitet, dass Annegret KrampKarrenbauer zu jedem Zeitpunkt sowohl in Richtung Kabinett als auch in Richtung Öffentlichkeit wie auch in Richtung Parlament die Kostenentwicklungen kommuniziert hat. Der Vorwurf, die Landesregierung habe vor der Landtagswahl Kosten vertuschen wollen und sie deshalb vor dem 30. August nicht genannt, ist widerlegt. Ich habe sogar einen Kronzeugen, jemanden, der zumindest in dieser Hinsicht völlig unverdächtig ist; denn in der Sitzung vom 19. August 2009 - Sie erinnern sich, die Wahl war am 30. August 2009 - hat Staatssekretär Wack alle Kosten nicht nur aufgezählt, sondern auch benannt und beziffert.
Daraufhin hat Herr Kollege Commerçon gerufen: Ja, das ist ja bereits kommuniziert worden. Widersprechen Sie sich doch an dieser Stelle nicht ganz so oft und nicht ganz so offensichtlich! Aufklärung ja, politische Spielereien nein - wir sind dabei in diesem Untersuchungsausschuss, wir klären auf. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute - auch wenn der Antrag schon ein paar Wochen alt ist, aber das Thema ist nach wie vor aktuell - ein Thema, das die Menschen weit über die Frage der Bankenregulierung und der Finanzwirtschaft hinaus bewegt, das an die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems geht und das in seinen Konsequenzen auch an die Grundlagen unseres politischen Systems geht.
Dabei haben wir Christdemokraten großes Verständnis für die Sorgen und Nöte der Menschen in diesem Land, weil wir es ernst nehmen, wenn sie die Frage stellen, wer denn da in der Politik in Europa und weltweit noch entscheidet. Sind es die demokratisch gewählten Politiker oder sind es irgendwelche anonymen Akteure an den internationalen Finanzmärkten, die sich für dieses Handeln gegenüber den Menschen nicht rechtfertigen müssen?
Wir können gleichzeitig sehr gut nachvollziehen, dass die Menschen die Frage stellen - darauf ist Herr Kollege Lafontaine ja eingegangen -, wie sicher ihr Geld ist, ob sie Angst um die Sicherheit ihrer Ersparnisse haben müssen, aber auch, ob sie Angst vor einer Inflation haben müssen, die ihren Lohn und ihre finanziellen Rücklagen auffrisst. Wir können nachvollziehen, dass es Menschen in diesem Land
gibt, die das Gefühl von Ungerechtigkeit verspüren, die Zustände sehen, die schreiend ungerecht zu sein scheinen und es teilweise tatsächlich sind. Ungerechtigkeit zum Beispiel, wenn Defizitsünder dadurch belohnt werden, dass starke Länder, die wie wir Deutschen ihre Ausgaben durch hartes Sparen in den Griff bekommen haben, für die anderen einspringen müssen. Ungerechtigkeit aber auch dann, wenn Gewinne aus spekulativen Geschäften privat bleiben, während die Verluste sozialisiert werden, wenn Banken aus Steuermitteln gestützt werden. Aber auch Ungerechtigkeit aus der Perspektive derer heraus - versetzen wir uns in die Lage der kleinen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union -, die sagen, aber es waren doch gerade die Deutschen und die Franzosen, die den Stabilitätspakt in der Eurozone zerstört haben, die uns jetzt so lehrmeisterlich behandeln. Dass das eine andere Regierung war, spielt für diejenigen keine Rolle. All das können wir verstehen. Gerade deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir an dieser Stelle erst recht nicht mit den Ängsten der Menschen spielen dürfen, denn es geht in der Tat um vieles.
Es geht, wenn ich in die saarländische Wirtschaft schaue mit den am stärksten vom Export profitierenden Unternehmen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Eurozone. Es geht um die Geldwertstabilität für den deutschen Sparer. Es geht, wenn ich einmal die Weiterentwicklung Europas, der Eurozone und der Europäischen Union nehme, auch um die politische Stabilität unserer Region. Ich glaube, dann gehört es dazu, dass Politik so ehrlich ist und sagt, wir gestehen ein, dass es für diese Krise kein Vorbild gibt. Wir gestehen ein, dass es für diese Krise kein Patentrezept gibt und keine Blaupause, an der wir uns orientieren können, dass es deshalb eine Zeit braucht, in der wir insbesondere in einem komplexen Gebilde wie der Europäischen Union und der Eurozone nach Lösungen suchen, die vielleicht bisweilen als unbefriedigend empfunden werden.
Genauso klar müssen wir aber auch sagen, wir wollen uns die scheinbar einfachen, die scheingerechten Lösungen genau anschauen, denn die Krise bietet jedenfalls genügend Erfahrungswissen dafür, was nicht helfen wird, was kontraproduktiv sein wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, klar ist auch, dass es nicht die eine Maßnahme sein wird, die Rettung verspricht, sondern dass es um einen Kanon an Maßnahmen geht. Zu dem möchte ich am Ende meiner Ausführungen noch kommen.
Ich will mich auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE konzentrieren, weil der Antrag der SPD zwar viele Punkte enthält, die wir unterstützen, beispielsweise die Einführung einer internationalen Finanzmarktsteuer, weil er aber auch Punkte enthält, die - mit Verlaub gesprochen - in ihrer Pauschalität etwas schwierig für uns zu beurteilen sind und eine detail
liertere Befassung erforderlich machen würden. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag bei aller Freundschaft enthalten.
Anders verhält es sich allerdings mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Denn was so einfach als die Lösung aller Probleme daherkommt, verdient in der Tat eine genauere Betrachtung. Wenn dann der populistische Nebel verzogen ist, können wir vielleicht auch zur Sache kommen und darüber sprechen, sehr geehrter Herr Lafontaine, welche Auswirkungen Ihr Vorschlag nicht nur auf das Geschäftsmodell der Sparkassen hier im Land und der Saarländischen Landesbank hätte, sondern welche Auswirkungen er auf die Mittelstandsfinanzierung in diesem Land, auf die Finanzierung der öffentlichen Hände und selbstverständlich auch des privaten Konsums hätte. Dann können wir darauf zurückkommen, welche Maßnahmen der Bankenregulierung tatsächlich sinnvoll sind und welche Lehren aus dieser Krise für die Bankenregulierung, aber auch für andere Politikbereiche zu ziehen sind.
Da bin ich Ihnen - ich möchte die Entschuldigung annehmen - zunächst einmal dankbar, dass Sie sich mit Ihrem Antrag der Realität genähert haben. Denn zumindest die Tatsache, dass die Sparkassen keine Gewährträgerhaftung mehr haben, haben Sie mittlerweile verinnerlicht. Die Landesbanken haben sie entgegen Ihren Ausführungen von vorhin - ich wage es, Sie schon wieder zu korrigieren - im Übrigen auch nicht mehr. Die Brüsseler Konkordanz, der 17. Juli 2001, der damalige Kompromiss, auf den Sie zu Recht rekurieren, ist dafür das einschneidende Ereignis gewesen. Nach Auslaufen des Grandfathering haben auch die Landesbanken sie nicht mehr. Ich hätte Ihnen fast alles zugetraut, aber diese Wissenslücke hätte ich Ihnen nicht zugetraut.
Deshalb will ich in einem zweiten Punkt mich auf etwas beziehen, was Sie vorhin hier zwar nicht gesagt haben, was ich aber den Medien entnommen habe und was mich nicht als Christdemokrat, sondern als Genosse betroffen hat. Ich habe heute Morgen noch mit dem Genossen Wegner darüber gesprochen, dass wir als Genossen sprich Kunden der saarländischen Genossenschaftsbanken nicht verstanden haben, warum Sie auch die levoBank, die Bank1Saar, die Volksbank Dudweiler und alle anderen verstaatlichen wollten, denn diese Krise hat doch gerade gezeigt, dass die saarländischen Genossenschaftsbanken, dass das Genossenschaftsbankwesen in Deutschland im Speziellen und das Drei-Säulen-Modell im Allgemeinen krisenrobust waren. Sie wollen die Bank1Saar verstaatlichen. Das ist der absurde
ste Vorschlag, den es diesem Parlament je gegeben hat. Das haben Sie in der „Passauer Neuen Presse“ erklärt, das Datum liefere ich Ihnen gerne nach.
Ich habe es genau gelesen, Herr Lafontaine. Ich bin gespannt auf Ihre nächste Entschuldigung und Selbstkorrektur. - Ich will Ihnen noch das eine oder andere zur Frage der Gewährträgerhaftung sagen, denn es gibt durchaus einen Zusammenhang mit der heutigen Situation. Ursprung des Wegfalls der Gewährträgerhaftung ist ja - das haben Sie zu Recht vorhin angesprochen - die Brüsseler Konkordanz. Das ist ja keine Verschwörung zwischen Privatbanken und der Europäischen Kommission, sondern Folge der Vorschriften des europäischen Beihilferechts in Artikel 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Gewährträgerhaftung führte - das ist heute unumstritten - zur preiswerteren Refinanzierung der öffentlich-rechtlich verfassten Banken und damit zu einem unzulässigen Vorteil gegenüber den Privatbanken, der mit dem beihilferechtlichen Regime der Europäischen Union unvereinbar war. Daher wurde früher zwar zu Recht der Vorwurf erhoben, dass insbesondere die Landesbanken - das war ja eine der Ursachen der Krise - aufgrund der Gewährträgerhaftung sich gerade nicht um tragfähige Geschäftsmodelle zum Beispiel in der Mittelstandsfinanzierung gekümmert haben, sondern dass sie sich darauf verlassen haben, dass sie mit dem kleinen Vorteil, den es da gibt, und dem großen Hebel in der Hand in der Lage sind, ihr Geschäftsmodell dadurch sozusagen zu ersetzen.
Deshalb besteht der Zusammenhang zwischen der Existenz der Gewährträgerhaftung und der Krise gerade darin, dass die Banken, die dann ohne Geschäftsmodell dastanden, sich auf die Geschäfte gestürzt haben, die Sie zum Teil zu Recht kritisieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine wirkliche Lehre aus der Krise, wenn man mit Fachleuten spricht.
Das Dritte, was ich als Vorbemerkung sagen will, ist, dass Sie - und das halte ich an dieser Stelle dann doch für unverantwortlich gegenüber den Menschen in diesem Land - die Ängste der Menschen schüren, sie würden ihr Geld verlieren, dass Sie zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, zusammenwerfen und aus der Angst vor dem einen die Schlussfolgerung auf das andere ziehen. Ich will Ihnen sagen, was ich damit meine. Sie vermischen zum einen Beratungsfehler von Angestellten von Banken jeglicher Art und Natur - seien es Sparkassen, seien es Geschäftsbanken, Beratungsfehler kamen leider Gottes
überall in diesem Land vor -, wo den Menschen Produkte verkauft wurden, die sie nicht verstanden haben, deren Risiken sie trotz mannigfacher Belehrung nicht überblicken konnten, die dazu geführt haben, dass Menschen ihr Geld verloren haben, was es im Übrigen in jeder Branche gibt, nicht nur in der Finanzwirtschaft, mit der Frage, ob die Einlagensicherung der Sparkassen funktioniert. Sie stellen dann den Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe in Deutschland dar als ein wankelmütiges Konstrukt, wo jeder mal schnell rausgehen kann, wenn es ihm nicht mehr passt.
Tatsache ist, dass der Haftungsverbund der Sparkassen in Deutschland, an dem sich alle Sparkassen und Landesbanken beteiligen, selbst im größten Krisenjahr 2008 nicht ein Mal in Anspruch genommen werden musste. Unsere Sparkassen und Landesbanken sind sicher. Wer den Menschen etwas anderes erzählt, der spielt mit den Ängsten der Menschen, und das ist unzulässig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was Sie fordern, ist nicht nur beihilferechtswidrig, ist nicht nur ungerecht, weil wir durch die Wiedereinführung der Gewährträgerhaftung ja gerade diejenigen Landesbanken bestrafen würden, die sich in einen schwierigen und langwierigen Prozess der Suche nach einem sinnvollen Geschäftsmodell begeben haben, wie zum Beispiel unsere Landesbank. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben großen Anteil daran, dass durch Verzicht dafür gesorgt werden konnte, die Bank wieder aufs Gleis zu bringen. Und Sie würden diejenigen belohnen, die sich zurückgelehnt und gesagt haben: Lasst uns doch mal warten, bis die Politik wieder so blöde ist und uns die Gewährträgerhaftung schenkt. Das zeigt, Ihr Vorschlag ist nicht nur rechtswidrig und ungerecht, er ist auch vollkommen untauglich für die Ziele, die Sie selbst vorgeben zu verfolgen.
Ich will in einem zweiten Schritt dazu kommen, welche Auswirkungen dies tatsächlich hätte - für die Geschäftsmodelle der Sparkassen und der Landesbanken sowie für die Finanzierung von Wirtschaft, Verbrauchern und öffentlicher Hand. Denn Sie fordern - das klingt schick - die Reduzierung der Banken auf ihre Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung sowie Finanzierung, also Einsammeln, Anlegen und Verteilen von Kapital. Dazu will ich vorweg zwei Dinge sagen. Wenn wir das im Saarländischen Sparkassengesetz regeln würden, wie die saarländischen Sparkassen und die Landesbank in Zukunft geschäftsmodellmäßig unterwegs sein dürfen, dann wäre das nicht nur eine völlig nutzlose Selbstbeschränkung unserer Landesbank, wodurch sich die Suche - Kollege Jost hat es vorhin
angesprochen - nach einem strategischen Partner, der langfristig die Anteile der BayernLB übernehmen könnte, völlig aussichtslos gestalten würde, sondern dann wäre das mit Sicherheit auch das Ende Hunderter von Arbeitsplätzen in der Saarbrücker Ursulinenstraße. Wenn wir darüber diskutieren, sollten wir das an dieser Stelle auch einmal feststellen. Das wäre die erste Konsequenz Ihres Antrages, wenn wir ihn so beschließen würden.
Selbst wenn eine solche Beschränkung auf Bundesebene durchzusetzen wäre, wie Sie es in Ihrem Punkt 3 fordern, hätte dies unter Berücksichtigung der Dienstleistungsfreiheit und insbesondere der Kapitalfreiheit im europäischen Binnenmarkt nur zwei Effekte. Erstens käme es zu einem Kapitalabfluss in Banken anderer EU-Länder und damit zum Ende des Finanzplatzes Deutschland. Zum Zweiten: Selbst wenn man dies in Kauf nehmen würde, um etwas mehr Stabilität zu bekommen, wie Sie es behaupten, würde es zu einer Schwächung der Wirksamkeit unserer deutschen Bankenaufsicht kommen, weil die wesentlichen Vorgänge dann nicht mehr in Frankfurt stattfinden würden, sondern zum Beispiel auf den Cayman-Inseln, wohin man sich verkriechen kann. Die Konsequenzen daraus müssten wir aber in der Weltfinanzwirtschaft dennoch tragen. Das zeigt, Ihr Vorschlag ist nicht nur rechtswidrig und untauglich, er ist auch kontraproduktiv. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Jetzt werden Sie einwenden, man könne sich doch nicht angesichts der Realitäten und Sachzwänge sowie des Versagens anderer davon abhalten lassen, die global richtigen Lösungen vorzutragen. Was nutzt uns denn eine funktionierende Bank oder ein gut funktionierender Finanzplatz Deutschland, wenn dabei die Realwirtschaft und die Menschen sozusagen vor die Hunde gehen? Deshalb will ich mir die Mühe machen zu überlegen, welche konkreten Konsequenzen Ihre Forderung für Realwirtschaft, Verbraucher und öffentliche Institutionen hat, unterstellt jedenfalls, sie wären rechtmäßig und durchsetzbar. Ich will Ihnen dafür einige wenige - es gibt viele Beispiele nennen, was sich hinter Ihrer Forderung nach einer Reduzierung auf sogenannte Kernfunktionen in Ihrem Sinne verbirgt. Was heißt das für die Finanzierung von Wirtschaft, Verbrauchern und öffentlicher Hand? Ich will Ihnen das am Beispiel des Derivategeschäfts deutlich machen. Ein Experte dafür sitzt in Ihren Reihen. Vielleicht können Sie ihn nachher fragen, ob es stimmt, was ich sage.
Am Beispiel der Beschränkung auf die Kernfunktion und des Ausstiegs aus dem sogenannten SwapHandel - also der Handel mit sogenannten Währungs-Swaps - zeige ich, was es bedeuten würde. Das sind Produkte, die gerade für die exportorientierte saarländische Wirtschaft zur Absicherung von
Währungsschwankungen im Exportgeschäft eine besondere Bedeutung haben, weil dadurch Wechselkursunsicherheiten vermieden und Transaktionskosten reduziert werden können und weil nur so unsere Exportwirtschaft im Saarland auch im Ausland ohne das Risiko von Kursschwankungen ihre Erzeugnisse mit Gewinn verkaufen können.
Ein zweites Beispiel. Die Beschränkung auf Kernfunktionen bedeutet auch ein Verzicht auf Zinsderivate, wie sie zur Absicherung eines Kredits gegen die Gefahr von Zinsschwankungen - vielfach auch von der öffentlichen Hand - getätigt werden. Solche Produkte kommen zum Beispiel zum Einsatz beim Zinsmanagement von Kommunen und anderen öffentlichen Trägern im Rahmen des sogenannten Derivate-Erlasses. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder, der in einem kommunalen Parlament sitzt, weiß aus der täglichen Praxis ganz genau, welche Bedeutung das für die langfristige Planungssicherheit von Kommunen haben wird, gerade in einer Zeit, in der wir davon ausgehen müssen, dass in den kommenden Jahren Zinsen eher steigen als zurückgehen.
Ein drittes Beispiel für die Unsinnigkeit Ihres Vorschlages ist, dass der Ausstieg aus den Zinsderivaten natürlich auch ein Hemmschuh für private Investitionen sein würde. Bei zahlreichen Investitionsvorhaben erwarten nämlich die Geldgeber - Banken oder Privatleute -, dass eine Absicherung, sozusagen eine Versicherung in Form eines Derivategeschäfts, abgeschlossen wird, die das Investitionsvorhaben vor steigenden Zinsen schützt. Besteht diese Möglichkeit nicht - das sehen wir bei vielen Projekten im Land -, wird kein Gesellschafter, keine Bank und im Übrigen auch kein Privatmann, der bis drei zählen kann, Investitionen durch Eigen- oder Fremdkapitalzuführung unterstützen, denn ohne eine solche Absicherung kostet jede einfache Zinssteigerung gleich richtig Geld.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das würde bedeuten: weniger Investitionen, weniger Arbeitsplätze und dadurch als direkte Folge auch ein weniger an Wirtschaft. Daran sehen Sie auch, dass vernünftiger Derivatehandel gerade keine Spekulation ist. Sie sagen aber, wir müssen das alles verbieten. Das hieße nicht nur das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern wäre auch Gift für unsere saarländische Wirtschaft und die Verbraucher in diesem Land. Deshalb werden wir Ihren Antrag nicht unterstützen.
Ich will ein letztes Beispiel geben, weil dann auch Herr Linsler mitreden kann. Selbst für Private wäre der Ausstieg aus dem Derivategeschäft nur von Nachteil, weil den Immobilienkrediten - also beim Häuslebau - häufig ein Derivategeschäft zugrunde
liegt. Jeder hier im Haus, der schon einmal eine Immobilie finanziert und dabei eine feste Verzinsung vereinbart hat, um langfristig Planungssicherheit zu haben, hat dies wahrscheinlich nur tun können, weil die Bank - meistens die Sparkasse oder eine von Ihnen zu verstaatlichende Bank1Saar oder levoBank oder wer auch immer - im Hintergrund ein Zinsderivatgeschäft abgeschlossen hat, um Zinsrisiken abzusichern. Jeder, der im Verwaltungsrat einer Sparkasse ist - es sitzen einige hier im Raum -, jeder, der im Kreditausschuss einer Sparkasse ist, lieber Herr Linsler, hat einem solchen Geschäft schon einmal zugestimmt und hat es wahrscheinlich nicht einmal hinterfragt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hier Herrn Lafontaine Beifall spendet und im Kreditausschuss einer Sparkasse den Dingen zustimmt, ohne sie zu hinterfragen, den müsste man selber einmal hinterfragen. Auch das muss von dieser Stelle einmal gesagt werden.
Also selbst wenn man alle von mir beschriebenen negativen Konsequenzen Ihrer Forderung für Finanzwirtschaft und Wirtschaft im Allgemeinen billigend in Kauf nehmen wollte, weil man sich davon mehr Stabilität verspricht, zeigen diese Beispiele zweifellos, dass das, was Sie vorschlagen, europarechtswidrig, untauglich, kontraproduktiv und Gift für unsere Wirtschaft und unsere öffentliche Hand ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb möchte ich an dieser Stelle zu der Frage kommen, was die richtigen Konsequenzen aus der Krise unseres Bankensystems und die Lehren aus der aktuellen Krise sind und welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um zukünftige Krisen dieser Art zu vermeiden. Ihre Antwort ist immer leicht. Die heißt Verstaatlichung und öffentlich-rechtliche Organisation des Bankensystems. Das ist sozusagen Ihre Lehre aus den vergangenen Jahren. Aber ist das tatsächlich so? Deckt sich das tatsächlich mit dem, was wir in den zurückliegenden Jahren an Erfahrungen haben sammeln müssen? Ist Ihre Formel „öffentlichrechtlich gleich seriös und privat gleich spekulativ“ tatsächlich die Erfahrung aus den vergangenen Jahren? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, genau das Gegenteil ist der Fall. Die wesentliche Erfahrung aus der Finanzkrise ist, dass es diesen Zusammenhang gerade nicht gibt, denn die Präsenz der Politik in den Aufsichtsgremien der Landesbanken und auch einiger Sparkassen hat doch gerade nicht dazu geführt, dass keine hohen Risiken eingegangen wurden. Die Erfahrung ist vielmehr, dass es in allen drei Säulen unserer Bankenlandschaft - im Übrigen am wenigsten bei den Genossenschaftsbanken - positive wie negative Beispiele gab.
Von daher ist die Konsequenz aus der Krise: Es ist gerade nicht entscheidend, wie eine Bank verfasst
ist, ob öffentlich-rechtlich, genossenschaftlich oder privat. Was zählt, ist die Frage, ob eine Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell hat, ob die Akteure verantwortungsbewusst und solide wirtschaften und ob diejenigen, die in den Aufsichtsgremien der Banken sitzen, ihrer Aufgabe gerecht werden. Das ist entscheidend. Dafür muss Politik die Rahmenbedingungen schaffen und auch dafür, was passiert, wenn es einmal schiefgeht. Finanzierung hat nämlich, wenn es um Unternehmen und Investitionen geht, immer etwas mit Risiko zu tun und kann deshalb auch sonst gäbe es keinen Zins - einmal schiefgehen.
Deshalb sind die Konsequenzen, die die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene durchgesetzt hat, richtig. Deshalb muss es auch in Zukunft Ziel der deutschen Politik sein, dass es keine Regulierungslücken gibt, die uns betreffen. Es muss Ziel der deutschen Politik sein, weltweit jeden Finanzakteur, jedes Finanzprodukt und jeden Finanzplatz Regulierungen zu unterwerfen. Es bringt rein gar nichts, hier die schönste Regulierung zu schaffen, wenn von anderen Orten der Welt aus munter weitergemacht werden kann, weil die Akteure woanders sind. Die negativen Konsequenzen daraus müssen wir jeweils dennoch mittragen.
Es ist richtig und bleibt richtig, dass wir den rechtlichen Rahmen für die Abwicklung angeschlagener Banken schaffen, damit nicht ganze Systeme ins Wanken geraten. Es bleibt richtig, dass wir die Schlagkraft der BAFin erhöhen und dafür sorgen, dass die BAFin zum einen mit stärkeren Befugnissen und stärkeren Eingriffsrechten und zum anderen mit der notwendigen personellen Ausstattung auf Augenhöhe mit den Banken arbeiten kann. Es bleibt richtig, dass wir das notwendige Eigenkapital, das die Banken vorzuhalten haben, über eine Erhöhung der Eigenkapitalerfordernisse stärken. Deshalb bleibt zum Beispiel der Vorschlag von Wolfgang Schäuble richtig, die Eigenkapitalquote bei international systemrelevanten Banken zu erhöhen. Das verdient deshalb unsere volle Unterstützung.
Ich komme zum Schluss. - Es dauert manchmal etwas länger, wenn man alles klarstellen muss, was Herr Lafontaine an Unwahrheit gesagt hat. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 7. Sitzung vom 10. Februar 2010 gemäß Artikel 79 Abs. 1 der Verfassung des Saar
landes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen.
Der Landtag hat dem Untersuchungsausschuss den Auftrag erteilt, die Rolle Hartmut Ostermanns bei der Regierungsbildung, die Umstände der Einstellung der gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren sowie den steuerlichen Umgang mit Unternehmungen der Ostermann-Gruppe zu untersuchen. Ferner wurde in der Drucksache 14/102 der Auftrag erteilt, die Gründe für das politische Scheitern der Regierungsbildung zwischen der SPD, der Partei DIE LINKE und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie mögliche strafbare Handlungen - insbesondere in Bezug auf Delikte des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuchs - zu untersuchen. Ich darf davon ausgehen, dass Ihnen der weitere Inhalt der Einsetzungsbeschlüsse in den Drucksachen 14/85 - neu - sowie 14/102 bekannt ist.
In seiner konstituierenden Sitzung am 24. März 2010 hat der Untersuchungsausschuss den Unternehmer und FDP-Politiker Hartmut Ostermann sowie den Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich, als Betroffene im Sinne des § 54 Abs. 1 und 2 des Landtagsgesetzes festgestellt. Der Untersuchungsausschuss hat 14 Beweisbeschlüsse gefasst, die Zeugeneinvernahmen, das Beiziehen von Akten und Beweisdokumenten sowie deren Begutachtung durch einen Sachverständigen zum Gegenstand hatten. Er hat 26 Zeugen vernommen, unter anderem den Betroffenen Hubert Ulrich, den Geschäftsführer der think & solve Beratungsgesellschaft mbH sowie zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.
Die Ausschussarbeit - so viel möchte ich hinzufügen - war durch das strukturelle Problem gekennzeichnet, zwei Rechte von Verfassungsrang miteinander in praktische Konkordanz zu bringen: auf der einen Seite das parlamentarische Untersuchungsrecht nach Artikel 79 der saarländischen Verfassung und auf der anderen Seite das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei war der Untersuchungsausschuss in seiner Abwägung nicht frei, sondern an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, denn nach der sogenannten Flick-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestattet die Bedeutung, die das parlamentarische Kontrollrecht sowohl für die parlamentarische Demokratie als auch für das Ansehen des Staates hat, in der Regel dann keine Verkürzung des Aktenherausgabeanspruchs zugunsten des Schutzes der allgemeinen Persönlichkeit und des Eigentums, wenn Parlament und Regierung Vorkehrungen für den Geheimschutz treffen.
Dies bedeutete für den in Rede stehenden Untersuchungsausschuss, dass er Vorkehrungen zum Geheimschutz zu treffen hatte. Hierzu hat er in seiner konstituierenden Sitzung am 24. März 2010 einstimmig eine Geheimschutzordnung erlassen, die im Übrigen inhaltlich weitgehend mit der des Bundestages und anderer Länderparlamente übereinstimmt. Ferner musste die Beweisaufnahme zur Wahrung des Steuergeheimnisses teilweise nicht öffentlich durchgeführt werden. Infolgedessen enthält der Abschlussbericht einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. Von einem Abdruck des nicht öffentlichen Teils des Abschlussberichts im Rahmen der Landtagsdrucksache war daher aus geheimschutzrechtlichen Gründen zwingend abzusehen. Alle diese Entscheidungen waren zwingende rechtliche Folgen unserer gemeinsamen, einstimmigen Entscheidung für eine Geheimschutzordnung sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle Ihnen gegenüber die Vorgeschichte dieses Untersuchungsausschusses als weitgehend bekannt unterstellen und komme zu den tatsächlichen Feststellungen, die der Ausschuss im Rahmen seiner Arbeit getroffen hat. Er ist seinem Auftrag nachgekommen und hat auftragsgemäß folgende durch die Einsetzungsbeschlüsse vorgegebenen Themenkomplexe gebildet: Beschäftigungsverhältnisse zwischen Hubert Ulrich und Unternehmungen der Ostermann-Gruppe, Steuerverfahren der Finanzbehörden, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, Parteispenden und sonstige mögliche Einflussnahme auf Sondierungsgespräche und die Regierungsbildung, mögliche Strafbarkeit einzelner Äußerungen im Hinblick auf Ehrschutz- und Geheimnisschutzdelikte.
Zu den beiden letzten Tatbestandskomplexen wurden keine Beweisanträge gestellt. Daher gibt es hierzu auch keine tatsächlichen Feststellungen. Die zu den übrigen Themenkomplexen aufgrund der Beweisaufnahme getroffenen tatsächlichen Feststellungen werden im Folgenden aufgrund der Kürze der Zeit notwendigerweise verkürzt von mir wiedergegeben. Wesentlich ist jedoch, darauf hinzuweisen, dass es hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen keine abweichenden Auffassungen zwischen einzelnen Abgeordneten oder zwischen Mehrheit und Minderheit im Untersuchungsausschuss gibt, wie sie das Landtagsgesetz ermöglicht hätte.
Ich komme zu Themenkomplex 1, den Beschäftigungsverhältnissen zwischen Hubert Ulrich und Unternehmungen der Ostermann-Gruppe. Der Betroffene, Hubert Ulrich, war seit Mai 2001 für die think & solve Beratungsgesellschaft mbH als Mitarbeiter in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Ab Dezember 2002 reduzierte er wegen seines Einzugs in den Deutschen Bundestag
seine Tätigkeit, die eine leitende Funktion beinhaltete, von Vollzeit auf 25 Prozent, was mit einer entsprechenden Gehaltsreduzierung und einem Wegfall der Leitungsfunktion einherging. Während seiner Teilzeittätigkeit ab Dezember 2002 war Hubert Ulrich weiterhin in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit tätig, wohingegen der Vertrieb ganz überwiegend jedenfalls - aus seinem Tätigkeitsbereich ausschied. Im Rahmen der Teilzeittätigkeit, die zehn Stunden wöchentlich betrug, beobachtete Hubert Ulrich die Konkurrenz und den Markt und überdachte die Produkte der Firma. Zur Öffentlichkeitsarbeit zählte auch die Unterhaltung geschäftlicher Kontakte zu Mitarbeitern der Saarbrücker Zeitung. Die think & solve Beratungsgesellschaft mbH belegte sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeittätigkeit von Hubert Ulrich durch Vorlage von Unterlagen, die unter anderem Protokolle, Fachkonzepte, Marketing-Guides, Broschüren, Firmenpräsentationen, zahlreiche Flyer und eine Darstellung des Unternehmensprofils enthielten. Als sich nach den Landtagswahlen 2009 abzeichnete, dass die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an einer Landesregierung im Saarland beteiligt sein würde - unabhängig davon, wie diese sich zusammensetzen würde -, wurde das Beschäftigungsverhältnis durch Auflösungsvereinbarung zum 30. September 2009 beendet. - So viel zu den tatsächlichen Feststellungen zu Themenkomplex 1.
Ich komme zu Themenkomplex 2, den Steuerverfahren der Finanzbehörden. Bei fünf Gesellschaften der Ostermann-Gruppe wurden zwischen 2003 und 2005 Betriebsprüfungen durch die Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Finanzamts Saarbrücken, Mainzer Straße, eingeleitet. Im Rahmen dieser Betriebsprüfungen gab es mehrere Besprechungen, in denen verschiedene Rechtsprobleme erörtert wurden. Die Groß- und Konzernbetriebsprüfung wurde vom Betriebsprüfungsreferat des Finanzministeriums begleitet. Des Weiteren war das Veranlagungsfinanzamt Saarbrücken, Am Stadtgraben, in die Besprechungen eingebunden. Teilweise fanden, wie üblich, Schlussbesprechungen mit Vertretern der steuerpflichtigen Gesellschaften statt. Im Rahmen der durchgeführten Besprechungen, die ordnungsgemäß protokolliert wurden, gab es - dies haben alle Zeugen übereinstimmend und glaubhaft bekundet weder rechtswidrige Weisungen noch sonstige sachwidrige Einflussnahme auf die Behandlung der Steuerverfahren. Betriebsprüfungen erstrecken sich angesichts der Konzerngröße über mehrere Jahre. Betriebsprüfungsberichte lagen überwiegend im Frühjahr 2009 vor und gingen nach ihrer Erstellung an das Veranlagungsfinanzamt, welches die steuerliche Auswertung vornahm und entsprechende Änderungsbescheide gegenüber den steuerpflichtigen Gesellschaften erließ. Ein Mitarbeiter der Bußgeldund Strafsachenstelle des Finanzamts fasste dann
die Vorgänge zusammen und übergab die bis dahin vorliegenden Betriebsprüfungsberichte am 12. Oktober 2009 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Das auf der Grundlage des 14. Beweisbeschlusses auf Antrag der Oppositionsfraktionen eingeholte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Finanzverwaltung in dem zu begutachtenden Fall nach Recht und Gesetz entschieden hat, dass ihr Vorgehen nachvollziehbar und sachgerecht war und dass die getroffene Entscheidung, die im September 2008 Bindungswirkung erlangt hatte, im Einklang mit der damals gültigen Rechtslage stand.
Ich komme zu Themenkomplex 3, den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Von den durch das Justizministerium übersandten Ermittlungsverfahren richteten sich fünf gegen den Betroffenen Hartmut Ostermann. Alle Ermittlungsverfahren wurden von der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und ab April 2008 vom Leiter dieser Abteilung bearbeitet, der vom Untersuchungsausschuss zeugenschaftlich vernommen wurde. Der vernommene Oberstaatsanwalt bekundete, dass für ihn die Ergebnisse der Betriebsprüfung für den Ausgang der Ermittlungsverfahren von entscheidender Bedeutung waren, sodass er zunächst das Vorliegen der Betriebsprüfungsberichte abwartete. Am 12. Oktober 2009 erhielt der zeugenschaftlich vernommene Oberstaatsanwalt mehrere Betriebsprüfungsberichte. Er besprach deren Inhalt mit dem Mitarbeiter der Bußgeld- und Strafsachenstelle, der ihm die Berichte überbracht hatte. Beide waren übereinstimmend der Auffassung, dass ein strafrechtlich relevanter Vorsatz nicht nachweisbar ist. Nach Aktenstudium am 23. Oktober 2009 stellte der Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sämtliche in Rede stehenden Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung, das heißt mangels hinreichenden Tatverdachts ein, da aus seiner Sicht keine Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben war. Diese Entscheidung traf er, ohne sich mit einem Kollegen, dem Behördenleiter, dem Generalstaatsanwalt oder einer Person aus dem Justizministerium zu besprechen. Es gab nach Aussage des Oberstaatsanwaltes weder eine Weisung noch sonstige Formen der Einflussnahme auf seine Abschlussentscheidung. Nach Einstellung der Ermittlungsverfahren verfasste der Oberstaatsanwalt einen Bericht, der dem Justizministerium auf dem üblichen Dienstweg zugeleitet wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Themenkomplexen 4 und 5 wurden keine Beweisanträge gestellt, sodass es hierzu auch keine tatsächlichen Feststellungen gibt.
Ich komme zum Wertungsteil des Abschlussberichtes. Bei der Bewertung der Untersuchungsergebnisse bestehen naturgemäß Auffassungsunterschiede
zwischen den Koalitions- und den Oppositionsfraktionen. Die unterschiedlichen Bewertungen der Koalitions- und Oppositionsfraktionen zu jedem Themenkomplex sind im Bericht besonders dargestellt und werden im Folgenden zusammengefasst von mir vorgetragen.
Themenkomplex 1, Beschäftigungsverhältnisse. Die Koalitionsfraktionen legen hinsichtlich des Themenkomplexes Beschäftigungsverhältnisse des Hubert Ulrich mit Unternehmen der Ostermann-Gruppe insbesondere Wert darauf, dass Hubert Ulrich aufgrund der Arbeitsverträge keinerlei Vergütungen erhalten hat, für die es keine adäquate Gegenleistung gab, seine Tätigkeit vielmehr nach Aussage des Geschäftsführers von think & solve einen höheren Gegenwert darstellte als die bezahlte Vergütung. Zum Zweiten gab es keine unternehmerische Einflussnahme seitens des Unternehmers Ostermann über die Person Hubert Ulrich, da Hartmut Ostermann weder am Zustandekommen noch bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses überhaupt eine Rolle gespielt hat.
Die Oppositionsfraktionen hingegen halten an der Bewertung fest, dass Hubert Ulrich seine Tätigkeit nicht ausreichend durch Unterlagen zu belegen imstande war und dass Hubert Ulrich sich bei konkreten Fragen zu seiner Tätigkeit in floskelartige Phrasen flüchtete und keine detaillierte Angaben machen konnte oder wollte, sodass seine Beschäftigung sich aus deren Sicht als „Stillbeschäftigung“ darstellt.
Ich komme zu den Bewertungen zu Tatbestandskomplex 2, den Steuerverfahren. Hinsichtlich des Themenkomplexes Steuerverfahren kommen die Koalitionsfraktionen zu der Bewertung, dass es nach allen Zeugenaussagen weder rechtswidrige Weisungen noch sachwidrige Einflussnahmen auf die Behandlung der Steuerverfahren gab und dass die Behandlung der Steuerverfahren nach Recht und Gesetz erfolgte, was in einem Fall durch einen externen Gutachter bestätigt wurde, dass die Betriebsprüfungsberichte überwiegend im Frühjahr 2009 vorlagen, also bereits lange vor der Landtagswahl, und dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Regierungsbildung die Finanzverwaltung Entscheidungen zulasten der Ostermann-Gruppe traf, sodass der Vorwurf der Käuflichkeit eindeutig schon logisch widerlegt werden konnte.
Die Oppositionsfraktionen hingegen halten an ihrer Bewertung fest, dass das Finanzministerium bei der steuerlichen Bewertung der Sachverhalte eine federführende Rolle einnahm und dem Verfahren besondere Aufmerksamkeit schenkte, dass es sich um voneinander unabhängige Steuerverfahren mit unterschiedlichen Sachverhalten, unterschiedlichem Verfahrensbeginn und unterschiedlicher Verfahrensdauer handelt, sodass der gemeinsame Abschluss der Verfahren eher ungewöhnlich erscheint, und
dass eine lange Verfahrensdauer wohl gewollt war, um dem Unternehmer Ostermann einen zeitlichen und finanziellen Vorteil in Form eines großzügigen Zahlungsaufschubes zu verschaffen. - So die Wertungen der Opposition.
Ich komme zu den Bewertungen von Themenkomplex 3, den Ermittlungsverfahren. Die Koalitionsfraktionen halten hierzu an ihrer Bewertung fest, dass die Einstellung der Ermittlungsverfahren nachweislich in keinem Zusammenhang mit der Regierungsbildung stand, dass die Einstellungsentscheidung durch den zuständigen Staatsanwalt aus eigener Überzeugung, ohne jegliche Weisung oder Einflussnahme getroffen wurde.
Die Oppositionsfraktionen hingegen stellen in ihrer Wertung heraus, dass aus ihrer Sicht kein plausibler Grund für das plötzliche Tätigwerden der Staatsanwaltschaft im Oktober 2009 ersichtlich ist, insbesondere nicht ersichtlich ist, warum voneinander unabhängige Verfahren an einem Tag eingestellt wurden, und dass die Verneinung des Vorsatzes durch die Staatsanwaltschaft im überwiegenden Teil der Verfahren nicht überzeugend sei.
Ich komme zur einstimmigen Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses an den Landtag. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 des Landtagsgesetzes entscheidet der Landtag nach Erledigung des Untersuchungsauftrages, ob und inwieweit der Öffentlichkeit die Protokolle zugänglich gemacht werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher folgenden Beschluss: Die Frage, ob und inwieweit der Öffentlichkeit die Protokolle über die Beweisaufnahmen des Untersuchungsausschusses zugänglich gemacht werden, wird dahingehend entschieden, dass mit Ablauf der 14. Wahlperiode eine Einsichtnahme in die öffentlichen Beweisaufnahme-Anteile dieser Unterlagen möglich ist. Im Übrigen sind die Protokolle gemäß den Bestimmungen der Geheimschutzordnung zugänglich.
Ich komme zum Abschluss. Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, aber auch im Namen der Mitglieder, möchte ich der Ausschusssekretärin Frau Richterin am Amtsgericht Simone Heinrich für die professionelle Begleitung und Zuarbeit sowie den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen für ihre Mitarbeit danken. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Darstellung des Ergebnisses des Untersuchungsausschusses habe ich vorhin vorgetragen. Ich denke, das muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Die Fakten, die sich aus der Beweisaufnahme ergeben haben, habe ich vorhin dargestellt. Mir ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, auch wenn das die Rede, die Herr Bierbaum gerade gehalten hat, ein Stück weit ad absurdum führt, dass hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen dieser Abschlussbericht gerade kein Minderheitenvotum vonseiten der Opposition beinhaltet. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen sind wir alle zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
Und das heißt, dass die objektiven Tatsachen, die ich vorhin dargestellt habe, die dann sozusagen durch die Hintertür von Herrn Bierbaum noch einmal infrage gestellt worden sind, alle geschilderten, beweiserhobenen Tatsachen enthalten. Das ist nicht das Ergebnis einer mehrheitlichen Entscheidung des Ausschusses nach dem Motto, welchem Zeugen glaube ich mehr, welchem Gutachter schenke ich mehr Vertrauen. Nein, Tatsache ist, dass für keinen der von Ihnen erhobenen Vorwürfe, für keine einzige der unterstellten Missstände, es auch nur ein Indiz in der Beweisaufnahme gegeben hat. Deshalb gibt es kein Minderheitenvotum zu den tatsächlichen Feststellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Alles andere ist Schmu, alles andere ist die Leut verarscht. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Das war im Übrigen von Anfang an so in diesem Untersuchungsausschuss. Zu keinem Zeitpunkt, von keinem Zeugen, aus keiner einzigen Akte und aus keiner einzigen Aussage war es der Opposition in diesem Haus möglich, die Vorwürfe, die sie erhoben hatte, zu untermauern - auch heute nicht. Und dass es Unterschiede in der Wertung gibt, das mag politisch nachvollziehbar sein, es ist logisch aber nicht mehr verständlich. Da muss man sich schon im Sinne Ihres Bundesparteitages irgendwas Bewusstseinerweiterndes eingeschmissen haben, damit man
das tun kann, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will Ihnen sagen wie Ihre Strategie heute aussieht. Sie wissen, dass wir aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen Geheimschutzes - Herr Commerçon, hören Sie genau zu, da können Sie etwas lernen - hier nicht alle Begründungen von Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung vortragen dürfen, weil wir deshalb strafrechtlich Herr Commerçon, in Ihrer Fraktion gab es das ja auch belangt werden könnten. Sie wissen, dass wir nicht alles sagen dürfen. Und deshalb stellen Sie sich hierhin und tun so, als ob es etwas zu verbergen gäbe. Dem ist nicht so, meine sehr verehrten Damen und Herren. Kein Faktum haben Sie gefunden, das Ihre Vorwürfe unterstützen würde und das ist wichtig, meine Damen und Herren.
Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Sie können sich am Schluss gerne unterhalten. Ich versuche etwas leiser zu sprechen.
Nach dem objektiven Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses musste man zu dem Ergebnis kommen, dass die Finanzverwaltung - und das wird in einem Gutachten bestätigt - sich nicht nur rechtmäßig verhalten hat, sich nicht nur so verhalten hat, wie sie es nach der geltenden Rechtslage zwingend musste, sondern dass sie sogar bereits mit rechtlicher Bindungswirkung für sich und für alle Beteiligten in dem von Ihnen als besonders inkriminiert dargestellten Fall rechtlich bindend entschieden hatte. Das war ein Jahr vor der Landtagswahl. Wie man danach noch den Vorwurf aufrechterhalten kann, es habe politische Einflussnahme zugunsten des Steuerpflichtigen Ostermann im Zusammenhang mit der Regierungsbildung gegeben, das müssen Sie hier schon erklären. Sie müssen auch erklären, wie es logisch zusammenzubekommen ist, im Rahmen der objektiven Feststellungen im Ausschuss widerspruchslos zu dem Ergebnis zu kommen, dass niemand der Beteiligten einer Weisung durch Vorgesetzte ausgesetzt war, wie man, ohne rechtlich Widerspruch zu erheben, gemeinsam mit uns feststellen kann, dass kein hinreichender Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung vorlag und daher alle Verfahren zwingend eingestellt werden mussten - auch das ist ja keine Ermessensentscheidung. Sie sind auch zu dem Ergebnis gekommen, das haben Sie einstimmig mit uns gemeinsam festgestellt, dass die entscheidenden tatsächlichen Fragen bereits ein halbes Jahr vor der Landtagswahl entschieden waren. Wie man also zum objektiven Ergebnis kommen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht, aber bei der Bewertung plötzlich den
Vorwurf auspackt, dass politische Einflussnahme zugunsten von Herr Ostermann stattgefunden haben soll, das ist schon spannend. Das kann man vielleicht tatsächlich nur verstehen, wenn man bei den LINKEN ist.
Ich will auch gerne noch etwas zur Kritik an der Arbeit der Mehrheit des Untersuchungsausschusses sagen. Sie haben mir und meiner Tätigkeit im Untersuchungsausschuss eineinhalb Seiten gewidmet. Ich bin Ihnen dafür dankbar. Was mich ganz besonders freut, ist, dass es auf der anderen Seite zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gibt. Es gab viele Entscheidungen, die wir mehrheitlich im Untersuchungsausschuss getroffen haben. Und ich stehe als Vorsitzender hinter jeder einzelnen dieser Entscheidungen. Es gab die Möglichkeit, jede dieser Entscheidungen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes infrage zu stellen. In einem Fall hat es Herr Ostermann erfolglos versucht, weil wir im Recht waren. Im anderen Fall haben Sie es versucht, nämlich im Fall von Herrn von Boch, weil Sie meinten, im Recht zu sein. In jedem der beiden Fälle hat sich der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - ich sage, Gott sei Dank und richtigerweise - hinter unsere Rechtsauffassung gestellt. Es war richtig, wie dieser Untersuchungsausschuss geführt worden ist. Da können Sie die Leute nicht betrügen. Hier ist nach Recht und Gesetz verfahren worden und das war richtig so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In Ihrer Verzweifelung halten Sie es jetzt wie eine Monstranz vor sich, nur durch diesen Untersuchungsausschuss wäre ans Tageslicht gekommen, welche Spenden die GRÜNEN von Herrn Ostermann erhalten haben. Nur durch Ihre Arbeit sei dies transparent geworden. Auch das ist ein Vorwurf, der nur funktioniert, wenn man in völliger Unkenntnis der zeitlichen Abläufe und in völliger Ignoranz der Rechtslage argumentiert. Das ist Ihnen zwar nicht fremd, aber ich bin überzeugt davon, dass die saarländische Öffentlichkeit dem nicht folgt. Denn dieser Untersuchungsausschuss - und es ist interessant, dies festzuhalten - hat sich zu keinem Zeitpunkt mit Parteispenden an die GRÜNEN befasst. Warum? Weil Sie zu dieser Frage zu keinem Zeitpunkt einen Beweisantrag gestellt haben. Das war aus zwei Gründen auch nicht nötig. Erstens fand die konstituierende Sitzung am 24. März 2010 statt, während bereits am 03. März in der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung alle Spenden an alle Parteien auch an die SPD - öffentlich gemacht worden waren. Jetzt sagen Sie - und Herr Bierbaum hat das vorhin als weitere heroische Großtat der Opposition darzustellen versucht -, das sei nur aufgrund des unglaublichen Drucks, der auf die Regierungsparteien aufgebaut worden sei, geschehen. Aber auch das ist
Quatsch und das betrifft insbesondere die Spenden an die GRÜNEN. Alle Spenden, die hier in Rede stehen, die Sie als geradezu verbrecherisch darstellen, hätten nach dem Parteienfinanzierungsgesetz ohnehin vonseiten der Partei im Rechenschaftsbericht im Laufe des vergangenen Jahres veröffentlicht werden müssen. Fakt ist: Auch in diesem Fall hat der Untersuchungsausschuss, jedenfalls für Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, überhaupt nichts gebracht. Das ist am heutigen Tage festzustellen.
Man muss sich schon fragen, warum von dieser Stelle aus immer alles wiederholt werden muss, damit es verstanden wird. Ein weiterer Vorwurf ist widerlegt worden, nämlich der Vorwurf gegen Hubert Ulrich, im Laufe der acht Jahre bis 2009 durch seine Nebenbeschäftigung bei think & solve korrumpiert worden zu sein, und zwar von Herrn Ostermann sozusagen im Jahr 2001 schon korrumpiert worden zu sein für eine Entscheidung im Jahr 2009; man muss sich ja auch noch einmal logisch vor Augen führen, wie der Vorwurf lautet. Wäre das der Fall, würde ich Herrn Ostermann beim nächsten Mal, wenn ich erstmals mit ihm telefoniere, nach den Lottozahlen für das Jahr 2017 fragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mal davon abgesehen, dass dieser Vorwurf schon logisch nicht sticht, wird er auch durch die Fakten nicht gestützt. Erstens, und das hat die Beweisaufnahme unwidersprochen ergeben, weil Sie nämlich die Beweisanträge, die Sie dazu ursprünglich angekündigt hatten, nicht mehr gestellt haben: Durch Zeugenbeweise, durch Inaugenscheinnahme von Unterlagen konnte nachgewiesen werden, dass Hubert Ulrich im Rahmen seiner Tätigkeit jederzeit eine adäquate Gegenleistung erbracht hat.
Sie hatten zwar angekündigt, zu dieser Fragestellung noch einen Beweisantrag folgen zu lassen, doch ist der nie gekommen, wahrscheinlich, weil zweitens - in der Beweisaufnahme deutlich geworden ist, dass der Kontakt zwischen Hubert Ulrich und Karl-Theodor Elig, dem Geschäftsführer von think & solve, nicht etwa durch Hartmut Ostermann, sondern durch Reinhard Klimmt zustande gekommen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie. Wahrscheinlich haben Sie einmal nachgefragt und dabei sozusagen unter Genossen erfahren, dass es stimmt, was Hubert Ulrich vorgetragen hat, und in der Folge haben Sie auf Beweisanträge verzichtet. Hören Sie auf, Herrn Ulrich zu beleidigen! Er hat es nicht verdient! Es ist bewiesen worden, dass dieser Vorwurf haltlos ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Wahrheit ist,
und ich habe mich deshalb schon während der vergangenen Wochen auf diese Debatte gefreut,
dass dies eine der größten Bauchlandungen war, die sich eine Opposition in diesem Haus je mit einem Untersuchungsausschuss eingefangen hat. Das wussten Sie auch bereits zu einem äußerst frühen Zeitpunkt in der Arbeit dieses Ausschusses. Anders nämlich ist die Diskrepanz zwischen Ihrer Empörung in der Öffentlichkeit, die wir ja auch heute hier noch einmal hören dürfen, und Ihrem Verhalten im Untersuchungsausschuss nicht zu erklären.
Merkwürdig ist zum Beispiel, wie Sie nach außen weiterhin Vorwürfe gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung aufrechterhalten, wie Sie immer noch den Beamten unterstellen, auch heute noch, Verfahren verschleppt zu haben, Recht gebrochen zu haben -
Das steht, schriftlich festgehalten, in Ihrer Wertung, Herr Bierbaum!
Das steht in Ihrer Wertung, das haben Sie wahrscheinlich sogar selbst getippt. - Sie unterstellen öffentlich den Beamten also immer noch, Recht gebrochen zu haben. Bei der Erörterung des nach außen groß angekündigten Gutachtens, des als zentral angekündigten Gutachtens,
das in seinem Ergebnis die Arbeit der Finanzverwaltung eindeutig bestätigt hat, haben Sie im Ausschuss aber auch nicht eine einzige Schlussfolgerung dieses Gutachtens in Zweifel gezogen. Das heißt doch: Sie wussten und wissen positiv, dass die saarländische Finanzverwaltung korrekt gearbeitet hat, Sie diffamieren sie aber trotzdem weiter.
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Wir stehen zur Arbeit unserer Finanzverwaltung, wir stehen zur Arbeit unserer Betriebsprüfer, wir stehen zur Arbeit
unserer Staatsanwaltschaft! Es ist an der Zeit, dass Sie sich endlich bei diesen entschuldigen!
Das war aber ja noch lange nicht die einzige merkwürdige Begebenheit in Ihrer Arbeit in diesem Untersuchungsausschuss. Da gab es -
Frau Präsidentin, lassen Sie sie ruhig weiter dazwischenrufen, das amüsiert mich hier vorne.
Da gab es diese denkwürdige achtminütige Auswertungssitzung betreffend die Handakten der Betriebsprüfung der Finanzverwaltung, die wir auf Antrag der Opposition in diesem Hause beigezogen hatten. Dies hat Mehrarbeit bei der Finanzverwaltung verursacht; ich will gar nicht wissen, wie viele Stunden. Zu diesen Akten hatte die Opposition zwar zuvor nach außen Fragen groß angekündigt, hat aber letztlich im Ausschuss keinerlei Frage gestellt oder gar negative Feststellung getroffen. Es gab des Weiteren die von Herrn Bierbaum hier schon mal präventiv angesprochene hochpeinliche Zeugenvernehmung einer mit dem Verfahren befassten Finanzbeamtin. Diese hatte auf Antrag der LINKEN zunächst einmal stundenlang vor Raum 5 warten müssen, um dann, nachdem sie von mir verpflichtet worden war, von der LINKEN nicht eine einzige Frage gestellt zu bekommen. Und es ist der Abschlussbericht zu erwähnen: Der Entwurf zu seinem nicht öffentlichen Teil hat erst einmal länger als einen Monat von den Oppositionsabgeordneten ungelesen im dafür vorgesehenen Raum warten müssen, bevor sich die Opposition bequemte, ihren darin festgehaltenen Schlamassel zur Kenntnis zu nehmen. Das hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu geführt, dass der Abschlussbericht um fast weitere sechs Wochen verzögert wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es nicht so ernst wäre, könnte man vor diesem Hintergrund über dieses Verhalten an der einen oder anderen Stelle sogar schmunzeln. Ich will Ihnen aber offen sagen, und der Verlauf der heutigen Debatte unterstützt leider auch wieder meine Auffassung: Ich kann darüber nicht schmunzeln. Denn der eigentliche Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses war sehr, sehr ernst. Es ging um die Frage, ob die Saarländerinnen und Saarländer der Rechtmäßigkeit unserer Finanzverwaltung, der Gesetzmäßigkeit unseres Steuervollzugs, der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit unserer Justiz und der demokratischen Legitimation unserer Landesregierung vertrauen können.
Die Vorwürfe, die hier erhoben wurden, gingen an die Wurzeln unseres staatlichen und politischen Systems. Sehr geehrter Herr Lafontaine, auch Sie müssen das zur Kenntnis nehmen. Das Grundvertrauen der Bürger in die verfassungsrechtlichen Grundlagen und in die staatlichen Institutionen in unserem Land ist ein hohes Gut für unseren Staat. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Böckenförde hat die Aussage geprägt; Sie kennen sie:
Der freiheitliche demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen und nicht garantieren kann.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das Grundvertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen und in unsere verfassungsrechtlichen Grundlagen eine solche Voraussetzung ist. Das Ziel der Opposition in diesem Untersuchungsausschuss war es, an dieser Stelle Feuer zu legen, an dieser Voraussetzung unseres Staates zu rütteln, sie infrage zu stellen. Das mag Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, als parteipolitisch und strategisch klug erscheinen, ist staatspolitisch aber verantwortungslos. Ich bin froh, dass dieser Versuch gescheitert ist.
Denn in einem Punkt will ich Herrn Bierbaum recht geben: Dieser Untersuchungsausschuss war nicht unnütz. Dieser Untersuchungsausschuss war ein Erfolg. Denn er hat zum Ergebnis, dass erstens die Finanzverwaltung in unserem Land nach Recht und Gesetz arbeitet, dass zweitens die Justiz in unserem Land unabhängig arbeiten kann, dass drittens die demokratische Legitimation dieser Landesregierung bestätigt worden ist und dass viertens auch das Parlament funktioniert. Denn dieses Funktionieren des Parlamentes hat es ermöglicht, dass dieser Untersuchungsausschuss Ihre Diffamierungskampagne beenden konnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf bin ich stolz. Das ist das Ergebnis. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Frage, wie zukünftig eine eigentumsrechtliche Struktur der Energienetze in Deutschland aussehen soll. Ich glaube, man kann aus den vorliegenden Anträgen herauslesen, dass wir dabei ungefähr die gleichen Ziele verfolgen: eine gute Netzinfrastruktur, eine sichere Versorgung, wettbewerbsfähige Preise für die Endverbraucher - die Wirtschaft und der Privatmann - und eine moderne Energiewirtschaft mit dem Ziel einer schnellen und zügigen Energiewende.
Was jedoch den Weg dorthin angeht, so stehen im Grundsatz zwei unterschiedliche Positionen im Raum. Die eine Position ist die der LINKEN, die der Auffassung ist - Herr Kollege Lafontaine hat das ja gerade in Vertretung für Frau Ensch-Engel vorgetragen -, dass die beste Organisation unserer Netze im staatlichen Eigentum gewährleistet werden kann.
Im öffentlich-rechtlichen Eigentum. Ich korrigiere mich gerne, nachdem Sie es jetzt so gesagt haben, aber in Ihrem Antrag steht es anders. - Die zweite
Position ist die der Koalition und - wenn ich ihren Antrag richtig verstanden habe - auch der SPD, die einen staatlichen Eingriff in Form von Regulierung für den besseren Weg halten, um unsere gemeinsamen energiewirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Ohne Wertung gesprochen, stehen sich hier auf der einen Seite ein staatswirtschaftlicher und auf der anderen Seite ein ordnungspolitisch der sozialen Marktwirtschaft zugehöriger Ansatz gegenüber.
Wo stehen wir überhaupt bei der Regulierung der Stromnetze? Warum beschäftigen wir uns überhaupt mit diesem Markt und nicht mit anderen Märkten, auf denen, wie Sie wissen, Angebot und Nachfrage den Preis regeln? Wie bei anderen Netzökonomien - beispielsweise im Bereich der Telekommunikation, bei Frisch- und Abwasser, bei der Flugsicherung oder auch beim Bahnverkehr - muss man auch auf dem Strommarkt zwischen dem Anbieten der Leistungen einerseits und der Bereitstellung, Wartung und Erweiterung der Netze auf der anderen Seite unterscheiden. Deshalb bin ich für die erklärenden Ausführungen des Kollegen Lafontaine dankbar, denn sie waren weitergehend als das, was im Antrag der LINKEN steht. Das Netzwerk, welches die Grundlage des jeweiligen ökonomischen Systems bildet, erfüllt dabei - auch davon gehen wir aus - die Voraussetzungen eines natürlichen Monopols. Dies bedeutet, dass relativ geringen Grenzkosten der Nutzung vergleichsweise hohe Fixkosten bei der Erstellung der Netze gegenüberstehen. Das heißt, dass es für mögliche Wettbewerber oder neue Marktteilnehmer zu teuer wäre, ein eigenes Netz zur Anbietung ihrer Dienstleistung neben das bestehende zu stellen. Dies wiederum führt automatisch dazu, dass der Markt von demjenigen beherrscht wird, dem die Netzinfrastruktur gehört, denn Wettbewerb kann nicht funktionieren, wenn einer die Preise diktieren kann. Er kann auch nicht funktionieren, wenn neue potenzielle Marktteilnehmer völlig aus dem Markt herausgehalten werden können, weil es ein natürliches Monopol gibt. Das führt dazu - und deshalb beschäftigen wir uns damit -, dass diese Wirtschaftsbereiche automatisch zu einer monopolistischen Situation tendieren, sofern jedenfalls der Staat nicht eingreift, sofern keine Regulierung vonseiten des Staates stattfindet.
Grundlage für einen funktionierenden Wettbewerb im Rahmen solcher Netze ist damit die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs für alle Anbieter, die ihre Dienstleistung - in unserem Fall Erzeugung und Verkauf von Strom - anbieten wollen, auch und gerade für die Anbieter erneuerbarer Energien. Wenn man sich die Praxis in den Ländern der Europäischen Union ansieht und in die Betriebswirtschaft hineinhört, wird in vielen Bereichen die Meinung vertreten, dass mit der Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens und mit einer anreizorientierten Regulierung der Märkte ein diskriminie
rungsfreier Zugang aller Marktteilnehmer geschaffen werden kann. Diesen Weg gehen wir in Deutschland - und mit uns das Gros der Länder der Europäischen Union - auf dem Strommarkt.
Die gesetzliche Grundlage für die Regulierung des Strommarktes bildet heute das Energiewirtschaftsgesetz, welches die nationale Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas darstellt und die Liberalisierung im Energiebereich sowie die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen weiter vorantreiben soll. Das Gesetz sieht - insofern ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht ganz zutreffend - in den Paragrafen 6 ff. einerseits bereits vor, dass die Betreiber der Netzinfrastruktur von den Stromerzeugern im Rahmen des sogenannten Unbundlings getrennt sein müssen. Dem ist mit der gesellschaftsrechtlichen Trennung von Netzbetreibern und Energieunternehmen und der Überwachung durch die Bundesnetzagentur Rechnung getragen worden. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber bei ihrer Preisbildung der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterworfen. So wird die Preisbildung durch Anreizmechanismen reguliert. Gerade damit wird versucht, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Dabei hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es zu einer Entflechtung zwischen Energieherstellern einerseits und Netzbetreibern andererseits kommt. Gleichzeitig soll sie dafür sorgen, dass der Netzzugang für alle Unternehmen zu fairen Preisen möglich ist, ohne dass Nutzungsentgelte einen fairen Wettbewerb zwischen den Akteuren verhindern.
In Deutschland ist zentraler Mechanismus zur Durchsetzung dieser Ziele seit 2009 die Festlegung eines Höchstumsatzes, des sogenannten Revenue Caps, den die Netzbetreiber mit den Nutzungsentgelten erzielen können. Er sorgt dafür, dass höhere Gewinne nur dann erzielt werden können, wenn langfristig Kosten gespart werden. Dies wiederum soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber Investitionen in ihre Netzinfrastruktur tätigen, um ein qualitativ hochwertiges und damit kostengünstiges Netz vorzuhalten. Die Realität zeigt - dies widerspricht Ihrem Antrag -, dass die Bundesnetzagentur damit keineswegs einen Freibrief für horrende Gewinne verteilt. Ihre Erläuterungen vorhin unterstreichen das ja gerade. Durchschnittliche Renditen von 7 bis 9 Prozent sind auskömmlich, aber keinesfalls mehr als auskömmlich für Unternehmen, die zur Refinanzierung regelmäßig mit weit höheren Renditen planen müssen.
Theoretisch liegt allerdings die Gefahr dieses Regulierungsansatzes darin - und diese Gefahr sehen wir auch -, dass hohe Gewinne bei staatlich festgesetzten Umsatzmaxima auch mit Kostensenkungen durch Vernachlässigung von Investitionen in die Net
ze erreicht werden können. Daher ist es richtig, dass Politik und Bundesnetzagentur diese Entwicklung genau beobachten. Bislang jedenfalls - so die Auskünfte der Bundesnetzagentur - konnte in Deutschland eine solche Entwicklung nicht festgestellt werden.
Dennoch begrüßen wir die Überlegungen, die Bundesnetzagentur mit neuen, stärkeren Regulierungsinstrumenten auszustatten, um mögliche negative Entwicklungen zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch ein Bonus-Malus-System geschehen, welches auf der einen Seite Strafen dann ausspricht, wenn die Versorgung aufgrund schlechter Infrastruktur, aufgrund von schlechter Netzqualität zeitweise unterbrochen wird, und welches auf der anderen Seite besonders gute Versorgungsqualität belohnt und Anreize für die Einspeisung erneuerbarer Energien oder den schnellen Ausbau der Netzinfrastruktur im Sinne einer schnellen Energiewende setzt.
Die Auffassung der Koalition ist daher, dass im Grundsatz die marktwirtschaftlichen Instrumente zur Anreizregulierung mit dem Ziel der Ermöglichung von Wettbewerb zu einer effizienteren und effektiveren Bereitstellung von Energie zu wirtschaftlichen Preisen führen, als dies in staatlicher Hand der Fall wäre. Voraussetzung dafür ist jedoch - deshalb ist es richtig, dass wir uns heute damit beschäftigen -, dass auch in Zukunft ein effizienter Wettbewerb zugunsten der Verbraucher bestehen kann. Dies wiederum setzt die konsequente Umsetzung und Überwachung des rechtlichen und des operationellen Unbundlings, die Einhaltung marktgerechter Netznutzungsentgelte und die Regulierung mit dem Ziel der Erhaltung und des Ausbaus einer qualitativ hochwertigen, aber auch einer an die Herausforderungen erneuerbarer Energien angepassten Netzinfrastruktur voraus. Hierzu notwendig - dies unterstreichen wir auch in unserem Antrag - sind die Sicherstellung einer guten personellen und materiellen Ausstattung sowie das Vorhalten der erforderlichen Eingriffskompetenzen bei der Überwachung der Betreiber durch die Bundesnetzagentur.
Natürlich - dieses Problem sprechen Sie in Ihrem Antrag zu Recht an - stößt Regulierung dort an ihre Grenzen, wo Regulierungsbehörden zu wenig Einblick in die Entscheidungen und Vorgänge bei den zu regulierenden Akteuren haben. Diese Asymmetrie in der Informationslage gilt es so weit wie möglich zu verringern. Die Bundesnetzagentur muss daher bei der Festlegung von Qualitätsstandards und Netznutzungsentgelten weitestgehende Einblicke in die Daten der Betreiberfirmen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 2009 eingeführte Anreizregulierung gilt in ihrer ersten Phase bis 2013. Daran anschließen muss und wird sich eine Evaluation der bestehenden Instrumente.
Diese Evaluierungsphase muss genutzt werden, um die tatsächliche Wirksamkeit der angewandten Anreizmechanismen zu überprüfen. Sollten wir feststellen, dass die Wirkung des Revenue Caps als Regulierungsinstrument unzureichend ist, müssen wir natürlich über neue Wege der Anreizsetzung nachdenken. Sollten sich die Eingriffskompetenzen der Bundesnetzagentur in die innerbetrieblichen Entscheidungsabläufe als nicht weitgehend genug erweisen, müssen sie gestärkt werden. Im Grundsatz halten wir jedoch den Weg der Regulierung des Wettbewerbs für richtig. Warum halten wir ihn - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - gegenüber einer Verstaatlichung oder einer Überführung der Netze in öffentlich-rechtliche Hände für den besseren, den ordnungspolitisch richtigen Weg?
Frau Ensch-Engel hat nicht gesprochen, aber ich will Ihnen, Herr Lafontaine, trotz Ihrer Äußerungen nicht unterstellen, dass Sie die Verstaatlichung der Netzinfrastruktur als ersten Schritt für die Verstaatlichung der Energieindustrie nehmen. Sie haben die Verstaatlichung ja schon häufiger gefordert, so auch an dieser Stelle wieder. Das ist aus Ihrer Sicht ein logischer Schritt.
Ich will auch nicht die schlichte aber wahre Feststellung bemühen, dass der Staat mit seinen Instrumenten auch auf diesem Markt mit Sicherheit nicht der bessere Unternehmer ist. Ich will ebenso nicht auf die faktische Unmöglichkeit des staatlichen Erwerbs hinweisen. Denn einerseits müsste man Kommunen zwingen, Infrastruktur anzukaufen, andererseits müsste man insbesondere beim Ankauf der Rosinen, also der lukrativen Teile des Stromnetzes, einen finanziellen Aufwand betreiben, der schwer zu bewältigen ist, von den Folgekosten einmal abgesehen.
Ich will auch nicht darauf verweisen, dass die Erfahrungen, was die Kosten für die Verbraucher und die Regulierung von Wettbewerb angeht, insbesondere im Telekommunikationsmarkt sehr gut sind. Seit der Liberalisierung 1998 haben sich die Preise im Telekommunikationsmarkt für Telefonie und Internet für die Verbraucherinnen und Verbraucher dramatisch verbessert. Das ist das positive Ergebnis von reguliertem Wettbewerb.
Ich will Sie aber auf eines aufmerksam machen, das uns, die wir das Ziel einer guten Infrastruktur zu wirtschaftlichen und sozialverträglichen Preisen teilen, nachdenklich machen sollte. Ich glaube, mit einer starken Bundesnetzagentur können wir als Staat Regeln schaffen, die mit den Mitteln der Regulierung die Betreiber von Netzen zu Investitionen und Effizienzgewinnen zwingen. Heute - mit dieser Regelung - kann der Staat seine Ziele, die gesellschaftlichen Ziele von Energiepolitik den Betreibern gegenüber mit den Mitteln des Rechts durchsetzen. Wenn aber der Staat selbst dies erzielen will, wenn Staat und
Politik sich bloß selbst verpflichten, diese Ziele zu verfolgen, dann kann es - wie so oft und wie es dem politischen Prozess immanent ist - zu Zielkonflikten kommen. Das zeigen die Erfahrungen der Staatswirtschaften, wo am Ende vor dem Zusammenbruch, insbesondere auf deutschem Boden der DDR, gerade keine gute Infrastruktur vorlag. Dieser Zielkonflikt entsteht zum Beispiel, wenn es darum geht, notwendige Investitionen zugunsten von niedrigen Preisen auf die lange Bank zu schieben. Deshalb ist die faktische und rechtliche Trennung von Aufsicht und Netzbetreiber durch eine staatliche Behörde oder eine Verstaatlichung aufzuheben, genau der falsche Weg. Das Ergebnis wäre, dass das, was gut gemeint war, zu schlechteren Resultaten für die Endverbraucher führen würde als der Weg des regulierten Wettbewerbs.
Die Koalitionsfraktionen werden daher Ihren Antrag heute ablehnen, da wir bei aller Sensibilität für die Probleme, die Sie beschreiben, in einer Verstaatlichung den falschen Weg sehen. Es macht eben in diesem Fall keinen Sinn, die Probleme eines natürlichen Monopols durch die Schaffung eines staatlichen Monopols beheben zu wollen. Im Gegenteil: Die Antwort auf diese Herausforderungen in einer sozialen Marktwirtschaft ist die Regulierung des Wettbewerbs. Nur dadurch erreichen wir gesellschaftliche Ziele mit wirtschaftlicher Effizienz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade weil wir aber nicht blind sind für das Spannungsfeld, dem die Regulierung eines solchen Marktes stets unterliegt, wollen wir die Evaluierung der 2009 eingeführten Instrumente der Anreizregulierung ehrlich und kritisch begleiten. Dazu gehören auch einige Punkte, die der Antrag der SPD enthält. Wir wollen diese Evaluierung gemeinsam auch und gerade für die saarländischen Netze durchführen. Denn das gemeinsame Ziel muss es letztendlich sein, im Sinne aller Marktteilnehmer, aber auch im Sinne der Verbraucher eine kostengünstige, sichere und qualitativ hochwertige Energieversorgung sicherzustellen. Dafür treten wir ein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion wird Sie heute bitten, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen. Ich möchte dies zu den Themen, über die wir im Wahlprüfungsausschuss keine Einigung erzielen konnten,
auch begründen. Lassen Sie mich aber vorab zu dem Verfahren des Wahlprüfungsausschusses das eine oder andere hinzufügen, was teilweise meine Vorrednerin bereits angesprochen hat.
Es gab viele Diskussionen um die Fragen: Wie hat ein Wahlprüfungsverfahren stattzufinden? Wie hätte der Wahlprüfungsausschuss seine Arbeit schneller betreiben können? Brauchte man ein Wahlprüfungsgesetz? Wie zügig wurde dieses Wahlprüfungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren beraten? Wie umfangreich darf beziehungsweise muss in einem solchen Verfahren eine Beweisaufnahme durchgeführt werden?
Die Ausschussvorsitzende hat bereits dargestellt, dass sich der Wahlprüfungsausschuss in den vergangenen Monaten dabei insbesondere daran orientiert hat, was die Verfassung des Saarlandes dazu sagt, was andere Länder tun, in denen ähnliche Verfassungstexte Gültigkeit haben. Er hat sich orientiert an der vergleichbaren Rechtslage in anderen Ländern, an der vergleichbaren Praxis in anderen Ländern und an der des Bundesrechts. Daher haben wir ein Verfahren betrieben, gemeinsam mit allen Fraktionen, das zum einen ein Wahlprüfungsgesetz als Rechtsgrundlage eines gerichtsähnlichen Verfahrens für erforderlich gehalten hat, das zum anderen aber auch eine Beweisaufnahme erforderlich gemacht hätte.
Dieser Weg wurde mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 31. Januar 2010 korrigiert. Der Verfassungsgerichtshof hat aus den Aussagen der Verfassung des Saarlandes andere, klare Maßstäbe entwickelt für die Durchführung der Wahlprüfung im Saarland. Dies war in den vergangenen Wochen nach dieser Entscheidung dann Handlungsmaxime und Richtschnur für die Arbeit des Wahlprüfungsausschusses und wird es auch in künftigen Wahlprüfungen sein.
Festzuhalten ist aber, dass alle Verfahrensschritte, die zu der vom Verfassungsgerichtshof gerügten Länge des Verfahrens geführt haben, von allen Fraktionen in diesem Haus zu jedem Zeitpunkt mitgetragen wurden. Ich will das noch mal im Detail darstellen.
Der Verfassungsgerichtshof hat folgende Verzögerungen angemahnt: das Abwarten der Koalitionsbildung und die damit verbundene späte Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses, die Notwendigkeit eines Wahlprüfungsgesetzes zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens, die Tatsache, dass der Ausschuss keine parallelen Vorbereitungshandlungen neben dem Gesetzgebungsverfahren zur Wahlprüfung durchgeführt hat und die Ungeeignetheit der Auswahl der Sachverständigen bezüglich des Orientierungspfeils.
Daher wundere ich mich dann schon, dass die SPD in den vergangenen Wochen hier im Land versucht hat den Eindruck zu erwecken, als ob sie damit nichts zu tun hätte. Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, denn alle diese Punkte, alles, was der Verfassungsgerichtshof dieses Landes gerügt hat in der Frage des langen Verfahrens, sind Punkte, die die SPD zu jedem Zeitpunkt mitgetragen hat. Weder Herr Maas, Mitglied dieses Ausschusses, noch Frau Rehlinger haben während der Koalitionsverhandlungen, auch während ihrer Sondierungsgespräche auf einer Wahlprüfung bestanden. Weder Herr Maas noch Frau Rehlinger haben die Notwendigkeit eines Wahlprüfungsgesetzes in Frage gestellt. Weder Herr Maas noch Frau Rehlinger haben zu irgendeinem Zeitpunkt im Verfahren darauf gedrängt, dass parallel zum Gesetzgebungsprozess des Wahlprüfungsgesetzes einzelne Wahlanfechtungen vorzuberaten seien. Weder Herr Maas noch Frau Rehlinger haben dies getan. Im Gegenteil, bei der Auswahl der Sachverständigen zum Orientierungspfeil, die das Verfassungsgericht kritisiert hat, sind wir sogar auf den Vorschlag der SPD eingegangen. Ich finde, das war in den vergangenen Wochen der ziemlich billige Versuch, aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes parteipolitischen Honig zu saugen. Das lässt den Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof vermissen, und das weise ich an dieser Stelle zurück, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich nun ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Gegenständen der Wahlanfechtung machen, bei denen wir unterschiedliche Meinungen im Wahlprüfungsausschuss hatten. Zunächst zum Orientierungspfeil. Diesbezüglich hat die Beweisaufnahme ergeben, dass bereits das Vorliegen eines Wahlfehlers an sich verneint werden muss. Darüber hinaus war gemäß der Stellungnahme der von der Opposition benannten Sachverständigen der Pfeil ohne nachweisbaren und nach der allgemeinen Lebenserfahrung anzunehmenden Einfluss auf das Verhalten einzelner Wähler. Vielmehr wurde ausgeführt, dass die bereits im Vorfeld der Wahl geführte politische Debatte einen unterstellten Einfluss des Pfeils gänzlich zunichte machen oder gar ins Gegenteil verkehren könnte.
Gerade aufgrund der medial stark geführten Diskussion im Vorfeld der Landtagswahl sei deshalb auch so eine Sachverständige - ein kumulativer Effekt aus verschiedenen Wahlfehlern gerade nicht anzunehmen. Mithin konnte dieser Anfechtungsgrund also nicht zu einer Begründetheit der Wahlanfechtung führen.
Ich möchte jetzt zum Themenkomplex der vom Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 01. Juli 2010 für unzulässig erklärten Öffentlichkeitsar
beit der Landesregierung kommen, der auch zu Wahlanfechtungen Anlass geboten hat. Wesentlich für die Frage, welche Rechtswirkungen diese Entscheidung für das Wahlprüfungsverfahren und damit für die Gültigkeit der Landtagswahl entfaltet, ist auch darüber besteht unter Juristen und auch im Wahlprüfungsausschuss Einigkeit - die Mandatsrelevanz. Denn angesichts des Charakters von Bundesund Landtagswahlen steht außer Zweifel, dass nicht jeder formale Verstoß gegen Wahlvorschriften oder Wahlgrundsätze die Aufhebung einer Wahl begründen kann.
Die Regelungen zur Anfechtung einer Wahl sind das ist vom Bundesverfassungsgericht so aus dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes abgeleitet von dem Gedanken des Vertrauensschutzes in das Wahlergebnis geprägt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in einer Entscheidung zur Anfechtung einer hessischen Landtagswahl aus dem Jahr 2001 festgehalten, dass die Ungültigkeitserklärung einer gesamten Wahl einen „Wahlfehler von solchem Gewicht voraussetzt, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene“.
Das Wahlprüfungsverfahren hat also die Kontrolle der Wahl als solcher zum Gegenstand. Es dient von seiner Zielrichtung her primär und unmittelbar dem Schutz des objektiven Wahlrechts und damit vor allem der Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit der Zusammensetzung einer Volksvertretung. Die Überprüfung eines Wahleinspruches bezweckt also vor allem die Sicherstellung der richtigen Zusammensetzung der neu gewählten Volksvertretung. Maßgeblich ist also die Relevanz der festgestellten Wahlfehler für die Zusammensetzung des Landtages. Hierfür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht eine nur abstrakte, rein theoretische Möglichkeit; es muss vielmehr eine nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret nahe liegende Möglichkeit bestehen. Eine solche Mandatsrelevanz der konkreten verfassungswidrigen Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung konnte jedoch im Ausschuss nicht festgestellt werden.
Ausgehend vom Leitbild des mündigen Bürgers und des mündigen Wählers und ausgehend von der allgemeinen Lebenserfahrung ist im Kontext des im Sommer 2009 von allen Parteien mit hohem Aufwand geführten Wahlkampfs gerade nicht nahe liegend, dass die gerügten Maßnahmen eine derart hohe Wirkung auf Wählerinnen und Wähler entfaltet haben könnten, die zu einer wahrnehmbaren Verschiebung der Wahlentscheidung führen konnte.
Insbesondere durch die in der Öffentlichkeit über einen Monat hin mit hoher medialer Intensität geführte Diskussion über die bereits im Wahlkampf kritisierte Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung
auch das wurde von Landesverfassungsgerichtshöfen in Deutschland als Maßstab herangezogen - hat die mögliche Beeinflussungswirkung der gerügten Maßnahmen egalisiert oder vielleicht sogar ins Gegenteil verkehrt. Ich glaube, das legt uns die allgemeine Lebenserfahrung nahe.
Schlagzeilen - derer waren viele in den vier Wochen vor der Landtagswahl am 30.08.2009 - wie die der Saarbrücker Zeitung vom 01.08.2009 „Regierung verfeuert Steuern für Wahlkampf“ sowie vom 22.08.2009 „Maas wirft CDU Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler vor“ zeigen ja gerade, mit welch hoher Intensität über die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung in Hörfunk, Fernsehen und Printmedien berichtet wurde. Angesichts dessen scheidet eine Mandatsrelevanz für uns aus. Angesichts dessen bleibt festzuhalten, dass gerade die Diskussion im Vorfeld der Landtagswahl eine Mandatsrelevanz für nicht nahe liegend erscheinen lässt.
Selbst wenn man jedoch eine Mandatsrelevanz bejahen sollte, führt dies auch nicht gleichzeitig zu einer Ungültigkeitserklärung der Wahl, denn das Bundesverfassungsgericht hat auch im Falle der Relevanz eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis nicht für jeden Fall die Auflösung des Parlaments als notwendige Rechtsfolge angesehen. Dies kommt insbesondere in seiner jüngsten Entscheidung zur Gültigkeit der Bundestagswahl 2005 zum Ausdruck, denn darin hat es trotz des von ihm damals festgestellten Verstoßes gegen die Prinzipien der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie offensichtlicher Mandatsrelevanz den Bestand des Parlaments den höheren Rang eingeräumt.
Für das Bundesverfassungsgericht gilt: Je tiefer und je weiter die Wirkungen eines Eingriffs in den Bestand einer Wahlentscheidung durch eine Wahlprüfungsentscheidung reichen, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird. Das wurde von uns im Wahlprüfungssausschuss an dem vorliegenden Fall der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Verletzungen des Neutralitätsgebots durch die Wahlwerbung der Landesregierung vor der Landtagswahl am 30.08.2009 angewendet. Dies bedeutet für die Abwägung: Auf der einen Seite steht der festgestellte Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und Chancengleichheit, auf der anderen Seite ist das Bestandsinteresse der Wahlentscheidung in die Abwägung einzustellen. Auch dieses begründet das Bundesverfassungsgericht mit dem Demokratieprinzip, denn der schwerwiegendste Eingriff ist ja gerade die Ungültigkeit einer Parlamentswahl; sie macht die Entscheidung der Wahlbürger zunichte und greift ihrerseits mit höchster Intensität in das subjektive und das passive Wahlrecht und damit letztlich in die Souveränität des Volkes ein.
Setzt man nun beides ins Verhältnis zueinander, dann ist auf die Schwere und Intensität der Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers zurückzugreifen. Entscheidend ist also, ob der Wahlfehler zu einer Situation geführt hat, in der zwischen Regierung und Opposition gerade keine Waffengleichheit mehr bestand und in der der Wähler seine Wahlentscheidung nicht mehr unbeeinflusst treffen konnte. Auch hier ist die öffentliche Diskussion im Vorfeld der Landtagswahl von Bedeutung, denn durch die Kritik der Opposition und durch die Berichterstattung in den Medien hatten die Wähler ja gerade die Möglichkeit, sich mit einer möglichen Beeinflussung durch die Regierung auseinanderzusetzen. Sie hatten gerade deshalb die Möglichkeit, eine freie und unbeeinflusste Wahlentscheidung zu treffen. Daraus ergibt sich, dass der festgestellte Wahlfehler in der notwendigen Abwägung mit dem Interesse an der parlamentarischen Stabilität nicht das Gewicht hat, die Aufhebung der Landtagswahl von 2009 zu rechtfertigen, denn eine Neuwahl würde weit schwerer in das Demokratieprinzip eingreifen als der bereits im Vorfeld der Wahl öffentlich diskutierte Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. Eine Aufhebung der Wahlentscheidung vom 30.08. kommt daher nicht in Betracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den Themenkomplexen kommen, die sich mit der Aufstellung der Listen der Partei DIE LINKE in Neunkirchen befassen. Die Vorwürfe und die Rügen an den Verfahren und Vorgängen in Zusammenhang mit der Listenaufstellung vom März 2009 sind zahlreich: Verstöße gegen die Geheimheit der Wahl und gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, Teilnahme von nicht wahlberechtigten Personen, die sich auf die Wahlergebnisse durchaus hätten auswirken können, unfaires Verfahren bei der Listenaufstellung, Vorwürfe des Stimmenkaufs gegen einen nahen Angehörigen des Spitzenpersonals der Linksfraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all das hat den Wahlprüfungsausschuss nicht in voller Intensität beschäftigt, denn der Verfassungsgerichtshof hat uns in seiner Entscheidung vom 31.01.2011 aufgetragen, diese Fragen nach Aktenlage zu entscheiden. Da bei fast allen Vorwürfen, die hier im Raum stehen, sozusagen Aussage gegen Aussage steht, war ein Nachweis der vorgetragenen Wahlrechtsverstöße durch den Ausschuss nicht möglich. Dafür wäre eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen.
Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass die aufgeworfenen Fragen und Vorwürfe, die ja doch sehr substantiiert und von vielen vorgetragen wurden, mehr als ein schiefes Licht auf den Zustand der innerparteilichen Demokratie im saarländischen Ableger der Nachfolgepartei einer großen Volkspartei in Ostdeutschland werfen.
Sehr geehrter Herr Lafontaine - er ist leider nicht mehr da; es wäre aber spannend, darüber mit ihm zu reden -, Sie haben ja lange versucht, das alles als Querulantentum irgendwelcher Spinner darzustellen, die zufällig bei Ihnen Mitglied geworden seien, und das als die große Intrige gegen die Helden der Arbeiterklasse darzustellen, die von einem bösartigen CDU-Rechtsanwalt unterstützt wurde, der Ihnen böse mitspielen wollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit der letzten Woche geht diese Lesart aber nicht mehr, denn selbst Ihre Bundesschiedskommission hat festgestellt, dass es bei den innerparteilichen Wahlen bei den LINKEN im Saarland schon mal ganz schön heftig daneben gehen kann, dass sogar Herr Lafontaine nicht ordentlich Delegierter werden konnte und dass es bei Ihnen nicht immer - auch was die Satzung angeht - mit rechtsstaatlichen Maßstäben zugeht.
Daraus mag sich jeder ein Bild machen. Damit beschäftigen sich Schiedskommissionen, Staatsanwälte und Gerichte. Das bedarf eigentlich meiner Kommentierung schon nicht mehr. Das kommentiert sich selbst, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Eine Relevanz für die Zusammensetzung des Landtages konnte nach Aktenlage daher nicht nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich auch keine teilweise Ungültigkeit der Landtagswahl vom 30.08.2009. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. - Herzlichen Dank!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin dem Abgeordneten Schmitt sehr dankbar für diese instruktiven Klarstellungen zum Bereich Kultur, wovon der eine oder andere hier einiges hat lernen können. Ich hätte mir solche Ausführungen im Bereich Justiz auch vonseiten der Opposition gewünscht, denn ich hatte gehofft, dass wir zumindest in diesem Einzelplan - vielleicht im Gegensatz zum heutigen Vormittag - sachlich im Ton und auch zum Inhalt sprechen. Leider haben wir feststellen müssen, dass das muntere Steinewerfen im Glashaus der Fraktionen DIE LINKE und SPD von heute Vormittag weitergeht. Wir haben erlebt, dass eine Vertreterin der Fraktion und der Partei in den letzten drei Monaten vor der Landtagswahl 1999 - der Chef der Staatskanzlei hat in der vorvergangenen Plenardebatte die Zahlen hier offengelegt; im Übrigen in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes - mit 1,4 Millionen D-Mark unzulässige Wahlwerbung für die SPD betrieben hat, wenn man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus diesem Jahr zugrunde legt. Davon betrafen allein über 200.000 D-Mark den Geschäftsbereich des heutigen Fraktionsvorsitzenden der SPD. Wir haben erlebt, dass heute das muntere Steinewerfen im Glashaus weitergeht.
Dass Sie Unrechtsbewusstsein hatten und dass das immer noch besteht, hat man damals an der Reaktion meines Kollegen Generalsekretär von der SPD, des Abgeordneten Jost, gemerkt, denn der hat, als Herr Rauber hier klargestellt hat, wie viel Geld ausgegeben worden ist - nach heutiger Rechtsprechung damals unzulässig -, reingerufen: Ist ja alles verjährt. Aber was verjährt ist, muss irgendwann ausgegeben worden sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich fordere Sie auf: Stehen Sie zu Ihrer Praxis, wie Sie sie selbst gehandhabt haben! Hören Sie auf, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zu instrumentalisieren und kommen Sie hier im Haus
zur Sache zurück! Das wäre der richtige Weg für eine Haushaltsdebatte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jedenfalls bei der Sache bleiben und deshalb etwas zum Einzelplan Justiz sagen. Dieser Einzelplan zeichnet sich aus durch einen besonders hohen Anteil an zweckgebundenen Ausgaben. 95 Prozent der Ausgaben in diesem Plan sind gebundene Mittel. Das heißt, an dieser Stelle ergeben sich zumindest für den Haushaltsgesetzgeber per se keine großen Spielräume beziehungsweise Gestaltungsräume. Dennoch muss sich unter den Bedingungen der Schuldenbremse natürlich auch der Justizhaushalt den Sparzwängen der Schuldenbremse stellen.
Umso erfreulicher ist es, dass wir nach den Beratungen des Haushalts gerade mit den Vertretern der Justiz - im Übrigen auch mit den Vertretern der Bewährungshelfer - feststellen konnten, dass dieser Haushaltsentwurf dem Anspruch an eine ordentliche Ausstattung der Justiz im Saarland gerecht wird. Damit steht dieser Haushalt trotz des Ziels einer generationengerechten Haushaltspolitik unter den Bedingungen der Schuldenbremse in der Tradition der vergangenen Jahre. Das zeigen die Ergebnisse der Justizpolitik im Land. Beim bundesweiten Benchmarking präsentiert sich die saarländische Justiz als wettbewerbsfähig. Damit stellen wir sicher, dass wir auch als ein kleines, strukturell benachteiligtes Land gewährleisten können, dass das Saarland einen vollwertigen und modernen Rechtsstaat auf hohem Niveau für seine Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt.
Gute Beispiele gibt es dafür zuhauf; das sollte in einer Haushaltsdebatte nicht verschwiegen werden. Bei der Erledigungsmenge und den Verfahrensdauern liegen wir insgesamt im Bundesdurchschnitt. Wir haben die zweitschnellsten Familiengerichte in ganz Deutschland. Gerade hier wissen wir, dass schneller Rechtsfrieden enorm wichtig ist. Wir haben die drittschnellsten Schöffengerichte in Deutschland. Auch unsere Strafgerichtsbarkeit ist gut aufgestellt. Wir wissen allerdings, dass wir bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der großen Eingangsmengen und der hohen Altbestände Aufholbedarf haben - vielleicht auch aufgrund der Tatsache, dass viele Staatsanwälte viel zu viel Zeit in Untersuchungsausschüssen verschwenden dürfen. Diesen Bereich werden wir wie im letzten Haushalt und im laufenden Jahr massiv mit Personal verstärken. Auch in diesem Haushalt ist dafür gesorgt, dass wir Schritt für Schritt vorwärtskommen.
Was für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gilt, das gilt insbesondere aber auch und ebenso für den Justizvollzug. Auch dort gibt es viele positive