Astrid Höfs

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kinderarmut ist das größte sozialpolitische Thema der Gegenwart und muss auf allen Ebenen als Kernaufgabe der Politik betrachtet werden. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat in ihrem Tätigkeitsbericht hervorgehoben, dass die sogenannte 85 %-Regelung im Kita-Gesetz groteske Folgen hat. Wir haben auch in der letzten Landtagstagung schon darüber diskutiert. Wenn eine fünfköpfige Familie von Hartz IV leben muss, ist es schon sehr grotesk, wenn für zwei Kinder im Kindergartenalter ein Monatsbeitrag von 136 € gezahlt werden muss.
Die Regel, wonach es möglich ist, bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen für die Erhebung von Kita-Gebühren nur 85 % der Regelsätze nach SGB XII anzurechnen, war von vornherein umstritten. Es ist richtig: Wir haben sie damals zur Entlastung der Kommunen akzeptiert und durchgesetzt, aber sie ist auch mit einer Überprüfungsklausel versehen worden.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten nur drei Kreise diese Möglichkeit überhaupt anwenden, wohlgemerkt nur drei Kreise.
Dadurch wird aber der Flickenteppich noch unüberschaubarer, über den Eltern sowohl innerhalb unseres Bundeslandes als auch bundesweit zu gehen haben und der die finanzielle Belastung durch Kindergartenbeiträge so unüberschaubar gestaltet.
Dieser Landtag ist heute leider nicht mehr in der Lage, die Novelle des Kindertagesstättengesetzes auf den Weg zu bringen. Was wir aber tun können
und nach meiner Überzeugung auch tun müssen, ist, ein Signal auszusenden, das sich sowohl an den Landtag der 17. Legislaturperiode richtet, aber auch an die Öffentlichkeit, vor allen Dingen an die Eltern.
Dieses Signal heißt zunächst, das Kindertagesstättengesetz so zu überarbeiten, dass aus § 24 die mögliche Anrechnung von nur 85 % der Regelsätze nach SGB XII bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen für die Erhebung von Kita-Gebühren gestrichen wird.
Natürlich können wir dabei aber nicht stehenbleiben. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die gänzliche Beitragsfreiheit für alle drei Kita-Jahre bis zu einem Betreuungsumfang von bis zu fünf Stunden pro Tag.
Das heißt aber auch: Auch wir versprechen nicht, eine gänzliche Beitragsfreiheit bei Ganztagsbetreuung umzusetzen. Es wird deshalb auch langfristig eine Sozialstaffel geben müssen, und über diese Sozialstaffel muss Einigkeit hergestellt werden. Die Sozialstaffeln in Schleswig-Holstein sind sehr unterschiedlich in den Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Es ist einfach nicht nachzuvollziehen, warum Eltern je nach Wohnort mal niedrige, hohe oder sehr hohe Kita-Gebühren bezahlen.
Wir alle wissen natürlich, dass wir nicht in die Regelungskompetenz der Kreise und kreisfreien Städte eingreifen können, ohne Konnexität auszulösen. Aber auch die Kreise, die Gemeinden und die freien Träger können kein Interesse an völlig uneinheitlichen Regelungen haben. Im Bildungsausschuss wurde immerhin beschlossen, dass in der nächsten Legislaturperiode in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und dem Landesrechnungshof nach einer gemeinsamen Lösung gesucht werden soll.
Das ist uns aber zu wenig. Wir wollen deshalb diesen Beschluss heute aufheben und über den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Antrag Drucksache 16/2669 (neu) in der Sache abstimmen. Das halte ich wirklich für notwendig, damit wir einen Schritt weiterkommen. Ich bedanke mich bei Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass diese Aufgabe zügig in der nächsten Wahlperiode umgesetzt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat in ihrem Tätigkeitsbericht 2008, der für uns alle eine wichtige Arbeitsgrundlage ist, auf die Folgen der sogenannten 85-%-Regelung im Kindertagesstättengesetz hingewiesen. In § 25 Kindertagesstättengesetz sind die Grundlagen für die bisher noch gültigen Elternbeiträge festgelegt. Danach können die Kreise mit den Standortgemeinden Vereinbarungen über eine kreisweit geltende Staffelung der Gebühren abschließen. Wenn es diese Vereinbarung nicht gibt, erlässt der Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Sozialstaffelregelung. Grundsätzlich sind dabei die Bedarfsgrenzen nach SGB XII zu berücksichtigen. Die Kreise haben jedoch die Möglichkeit, davon abweichend nur 85 % der Regelsätze zu berücksichtigen.
Diese Regelung wurde 2005 auf ausdrückliches Verlangen des Landkreistags eingeführt, um die Kreise und kreisfreien Städte von den Folgen des neuen Sozialhilferechts zu entlasten, die eine Mehrbelastung von über 10 Millionen € befürchteten. Allerdings hatten die finanziell schwachen Familien durch die gesetzliche Neuregelung bekanntlich nicht mehr Geld in der Tasche als vorher, sondern müssen aus dem 2004 angehobenen Regelbedarf Rücklagen bilden, um Dinge zu finanzieren, die vorher gesondert beantragt werden konnten. Das hat unter anderem in einem von Frau WilleHandels zitierten Fall dazu geführt, dass ein Ehepaar mit drei Kindern - wie hier bereits angeführt einen Monatsbeitrag von 136 € entrichten soll, was natürlich in keinem Verhältnis zum tatsächlichen finanziellen Spielraum der Familie steht.
Die 85-%-Klausel wird nur von drei Kreisen angewendet - das wurde bereits gesagt -, einige orientieren sich an den 100 % der Regelsätze nach SGB XII oder haben eigene Regelungen entwickelt. In der Regelsatzbemessung nach SGB XII sind allerdings überhaupt keine Aufwendungen für Kinderbetreuung vorgesehen. Eine solche Regelung spricht natürlich unseren gemeinsamen Bemühungen Hohn, möglichst viele Kinder und ganz besonders diejenigen aus sozial schwächeren Familien in die Kindertagesstätten zu bekommen und ihnen Zugang zur vorschulischen Bildung und zur Sprachförderung zu ermöglichen.
Die 2004 beschlossene Revisionsklausel hat im September 2005 zu einer Berichterstattung der Ministerin für Bildung und Frauen an die Ausschüsse geführt, jedoch nicht zu einer Änderung des Gesetzes.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert Gespräche der Landesregierung mit den Kreisen und kreisfreien Städten, um die Regelsätze zu 100 % bei der Bemessung der Einkommensgrenzen anzusetzen, daraus entstehende Mehrkosten durch die frei werdenden Mittel aus den Sozialstaffeln für das gebührenfreie letzte Kita-Jahr zu decken und ab 2010 eine landeseinheitliche Sozialstaffelregelung durchzusetzen. Ich begrüße es sehr, dass die antragstellende Fraktion nicht einfach einen Antrag zur Gesetzesänderung eingebracht hat, der unweigerlich Konnexität ausgelöst hätte.
Regelmäßige und intensive Gespräche zwischen allen Partnern, die Verantwortung für den quantitativen Ausbau und die qualitative Verbesserung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und derjenigen im Kindergartenalter tragen, sind notwendig und finden auch regelmäßig statt. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer solchen Konsensfindung ist nun allerdings zu berücksichtigen, dass die 85-%-Regelung gerade auf Wunsch eines kommunalen Landesverbandes ins Kita-Gesetz aufgenommen wurde. Die Bereitschaft zu einer grundsätzlichen Neuordnung wird daher äußerst gering sein. Es scheint mir auch eine irrige Annahme zu sein, dass die Neuregelungen zur Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zu verminderten Kosten der Kreise bei der Ausgestaltung der Sozialstaffel führen.
Was wir uneingeschränkt teilen, ist der Wunsch nach einer einheitlichen und transparenten Sozialstaffel. Diese werden wir auch in Zukunft brauchen, auch dann, wenn wir Mehrheiten für unseren Wunsch nach Kostenfreiheit aller drei Jahre erhalten haben, weil für die Betreuungszeit über fünf
Stunden pro Tag hinaus auch künftig Beiträge erhoben werden. Das Grundanliegen des Antrags der Grünen teilen wir; wir sind nicht davon überzeugt, dass der von ihnen aufgezeigte Weg der richtige ist. Ich schlage deswegen vor, dass wir uns damit im Bildungsausschuss und im Sozialausschuss befassen, und beantrage Überweisung an diese Ausschüsse.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche können wir zu Recht die Europawoche nennen. Sie heißt ja auch die Europawoche. Heute steht eine Menge von Europathemen auf der Tagesordnung. Es fehlt jetzt noch der Bereich der Bildung. Ohne Bildung haben Jugendliche keine Chancen, ohne Chancen keine gesellschaftliche Teilhabe.
Der wirtschaftliche und soziale Wandel erfordert von den jungen Menschen heute mehr Kompetenzen als jemals zuvor, damit sie sich in einer globalisierten Wirtschaft und in einer immer vielfältigeren Gesellschaft behaupten können. Sie benötigen in jedem Falle nicht nur umfassende Sprachkenntnisse. Kreativität und die Fähigkeit, immer weiter dazulernen zu können, sind gefragt.
Junge Menschen müssen rechtzeitig und umfassend auf die Arbeitswelt Europa aufmerksam gemacht und vorbereitet werden. Ein besonderes Engagement zeigen hier die 30 Europaschulen in Schleswig-Holstein. Ich bin erfreut, dass die Anzahl der Europaschulen ständig gewachsen ist und dass alle Schularten vertreten sind, wenngleich sehr unterschiedlich verteilt. Trotzdem ist es sehr wichtig, dass sie mehr geworden sind.
Das Interesse, Europaschule zu werden, ist sehr groß. Am besten wäre es, finde ich, wenn alle Schulen Europaschulen würden. Dann könnten wir davon ausgehen, dass der Europagedanke ausgeweitet wird, dass das Fremdsprachenprofil erweitert wird, dass grenzüberschreitende Projekte mit Schulen in anderen europäischen Ländern vertieft werden und dass Schulpartnerschaften ausgebaut werden. Partnerschaften eröffnen allen Beteiligten europäische Erfahrungen. Diese Kontakte vermitteln gelebtes Europa, Verständnis für andere Menschen, andere Kulturen und helfen, Vorurteile abzubauen. Dabei sehe ich den Schüleraustausch als genauso wichtig wie den Lehrkräfteaustausch an.
Anlässlich eines Gedankenaustauschs der Mitglieder des Arbeitskreises Europa der SPD-Fraktion mit Vertretern der Europaschulen wurde sehr deut
lich, dass gerade die Kontaktmöglichkeiten und Austauschprogramme bei den Schülerinnen und Schülern sehr gefragt sind. Insgesamt ist die Nachfrage nach Auslandsaufenthalten aber viel größer als das Angebot.
Zum Teil liegt das daran, dass die Antragsverfahren für EU-geförderte Projekte sehr bürokratisch sind und deswegen auch die praktische Umsetzung sehr aufwendig ist. Hierbei mangelt es den Lehrkräften hauptsächlich an Zeit für spezielle Aufgaben. Die betreffenden Lehrkräfte sollten auch besser über mögliche EU-Förderprogramme informiert sein, mehr Kontakte zu Lehrerinnen und Lehrern in Europa pflegen können, damit die Informationen dann auch vermehrt an die Schülerinnen und Schüler fließen können. Vielleicht ist es möglich, diese Arbeit in nächster Zeit entweder durch Ausgleichsstunden oder durch Koordinatorenstellen zu verbessern. Gut ist, dass das Ministerium die Schulen bei der Vermittlung der EU-Förderprogramme unterstützt.
Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn alle Schülerinnen und Schüler einen Auslandsaufenthalt machen könnten. Oft scheitert dieser auch an den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Deshalb möchte ich hier auch den Verein der Europaschulen erwähnen, der oft hilfreich eingreift.
Für die berufsbildenden Schulen ist es oft ein Problem, Betrieben in Schleswig-Holstein den Europagedanken zu vermitteln. Während es den Schulen gelingt, die Schülerinnen und Schüler zu motivieren, sich für einen Auslandsaufenthalt zu entscheiden, muss in den Betrieben häufig erhebliche Überzeugungsarbeit geleistet werden, damit die Auszubildenden ein Praktikum im europäischen Ausland machen können. Von Handwerksbetrieben, die daran teilgenommen haben, weiß ich, dass davon nicht nur die Auszubildenden, sondern nach deren Rückkehr auch die heimatlichen Betriebe profitieren.
Das gemeinsame Lernen junger Menschen aus verschiedenen Ländern ist ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in Europa. Und gerade unsere Kinder sind doch die besten Botschafter, um das weitere Zusammenwachsen unseres Europas zu ermöglichen und voranzutreiben. Wir dürfen deshalb in unseren Bemühungen nicht nachlassen, den europäischen Gedanken so früh wie möglich an Kinder und Jugendliche heranzutragen.
Der Europaausschuss hat sich deshalb wiederholt in Europaschulen informiert, und - was ich noch wichtiger finde - die Ausschussmitglieder haben
während gemeinsamer Veranstaltungen mit den Schülerinnen und Schülern in Europaschulen über Europapolitik und über die Möglichkeiten junger Menschen in Europa diskutiert. Dafür sage ich den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen herzlichen Dank, die sich daran beteiligt und sich den Fragen der Schülerinnen und Schüler gestellt haben.
Wir - die Europapolitikerinnen und Europapolitiker - nehmen gern jede Gelegenheit wahr, an Projekttagen oder auch in der Europawoche mit Schülerinnen und Schülern über Europa zu diskutieren und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Jeder einzelne Schüler, jede einzelne Schülerin und jede Lehrkraft in Europaschulen leistet einen Beitrag zur Integration und zum Frieden in Europa. Dafür spreche ich ihnen allen meine Anerkennung aus.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefragt, was eigentlich die Eltern über eine derartige Diskussion denken, die hier heute stattfindet.
Wir diskutieren hier doch über ein beitragsfreies Kindergartenjahr und nicht über die finanzielle Situation des Landes. Das sind zwei unterschiedliche Diskussionen.
Es gibt irgendwo einen Zusammenhang,
aber solange es nicht im Kopf ist, was vorrangig ist, kann man diskutieren, was man will. Es muss darüber diskutiert werden, dass eine gesellschaftliche Veränderung erforderlich ist, eine Strukturänderung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir vor uns haben. Von daher sind auch alle für diese Aufgabe verantwortlich, auch finanziell. Es muss dann wirklich festgelegt werden, wer was bezahlt. Aber von vornherein mit einer finanziellen Diskussion zu beginnen und damit alles tot zu reden und die Änderungen nicht vorzunehmen, so geht das auch nicht. Das muss ich ganz deutlich sagen.
Wir brauchen beitragsfreie Kindertagesstätten. Die Kinder müssen wesentlich früher in die Kindertagesstätten gehen. Nur so sind wir in der Lage, vernünftige Lebenschancen aufzubauen. Da muss die finanzielle Situation geregelt werden. Ich meine, das können wir auch. Wir werden das bis dahin auch regeln. Die Strukturänderung muss vorgenommen werden. Von daher ist das im Moment vorrangig. Wir müssen den Kindern die Möglichkeit geben, gute Lebenschancen zu haben.
Es ist angesprochen worden, ich glaube, von der Ministerin, die Aussage von der OECD und von anderen: Jeder für Kindertagesstätten ausgegebene Euro kommt fünf- bis sechsmal zurück. Davon werden wir irgendwann profitieren und das auch spüren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der 17. Ostseeparlamentarierkonferenz in Visby wurden mehrere bedeutende Schwerpunkte diskutiert, nämlich Energieeffizienz und Klimawandel, Arbeitsmarkt und soziale Angelegenheiten sowie die maritime Politik und der Helcom-Baltic-Sea-Action-Plan.
Durch die Globalisierung wird jetzt auch immer deutlicher, dass wir die großen Aufgaben unserer Zeit nicht nur gemeinsam auf den Weg bringen, sondern auch die Ziele gemeinsam umsetzen müssen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass in diesem Jahr die soziale Situation der Ostseeanrainerstaaten beraten wurde. Auf Initiative des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und dem dann folgenden Beschluss der 16. Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin wurde die Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt und soziale Wohlfahrt“ eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Jugendarbeitslosigkeit und der Situation der Grenzpendler beschäftigt hat. Die Arbeit der Gruppe richtet sich an der Resolution der 16. Ostseeparlamentarierkonferenz aus, die gefordert hat, vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Grenzgängern politische Maßnahmen zur Einrichtung von Informationszentren in der Region an stark frequentierten Grenzübergängen zu unterstützen. Diese sollen die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fördern, und sie sollen in Sozialversicherungsfragen beraten, die in den EU Staaten bekanntlich sehr unterschiedlich sind. Ebenso sollen sie Arbeitsmärkte fördern, die auch benachteiligte Gruppen sowie junge Menschen integrieren.
Erste Ergebnisse wurden bereits in Visby präsentiert. In der Ostseeregion gibt es vor allem zwischen den westlichen und den nördlichen Anrainern gut institutionalisierte Informationszentren und Projekte zur Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes. Dagegen sind die Informationsstrukturen für Grenzpendler an den Grenzen zwischen den östlichen und den südlichen Ostseeanrainern bisher nur wenig entwickelt. Hier gibt es in jedem Fall einen Nachholbedarf. In Schleswig-Holstein arbeitet das Infocenter Grænse, das wir sehr gut kennen, seit 2004 sehr erfolgreich daran, die Grenze für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durchlässiger zu gestalten.
In Schleswig-Holstein ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit das wichtigste arbeitsmarktpolitische Ziel der Landesregierung. Mit den Projekten „Schule und Arbeitswelt“ und „Bündnis für Arbeit“ wird versucht, der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Diese Erfahrungen konnten dort aus Schleswig-Holstein eingebracht werden. Positiv zu bewerten ist auch die Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt und soziale Wohlfahrt“ mit den Sozialpartnern, unter anderem mit dem interregionalen Gewerkschaftsverband BASTUN. Geplant ist, die verschiedenen Strukturen, Projekte
und Aktivitäten der Regionen zu analysieren. Auf der 18. Ostseeparlamentarierkonferenz 2009 wird die Arbeitsgruppe eine Zusammenfassung vorlegen und Empfehlungen für die Umsetzung geben.
Ingesamt ist es angesichts der zurzeit stattfindenden Diskussion über die soziale Dimension Europas zu begrüßen, dass sich die Ostseeparlamentarierkonferenz verstärkt auch mit sozialen Themen beschäftigt hat.
Das ist gerade in der Ostseeregion, die vor der enormen Herausforderung steht, das große sozioökonomische Gefälle zwischen östlichen und westlichen Ostseeanrainern zu verringern, eine wichtige und nicht zu vernachlässigende Befassung. Die wachsende Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirft neue Fragen im Bereich der Portabilität von Sozial- und Arbeitslosenversicherung auf, die geklärt werden müssen. Diese Fragen können nur geklärt werden, wenn die Mitglieder auch in diesem Bereich stärker zusammenarbeiten und ihre Erfahrungen austauschen.
Gute Bildung und Ausbildung, gute Arbeit - das bedeutet auch, dass man von seiner Arbeit leben können muss - und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige sozialpolitische Herausforderungen, denen sich alle Ostseeanrainer stellen müssen, um den erreichten Wohlstand der Menschen in der Ostseeregion und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu sichern. Dazu gehören auch die Unterstützung des sozialen Dialogs und der Mitbestimmung, die Eindämmung der Leiharbeit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ist nachhaltig nur durch soziale Gerechtigkeit zu erreichen und zu erhalten. Der Austausch von Erfahrungen kann dazu beitragen, Modelle zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes und zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erarbeiten. Er sollte deshalb fortgeführt und ausgebaut werden. So kann die Ostseeregion auch zu einer Modellregion für die Ausgestaltung eines sozialen Europas werden.
Bereits bei den Diskussionen über die integrierte Meerespolitik haben wir das Ziel benannt, die Ostsee zu einer maritimen Modellregion Europas zu entwickeln. Auch im Bereich Klimawandel und Energiefragen soll enger zusammengearbeitet werden. Das ist auch ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer Modellregion Ostsee in Europa.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlamentsforum Südliche Ostsee wurde in diesem Jahr von unserer Partnerregion Westpommern ausgerichtet und befasste sich mit dem Thema ,,Forschung als Integrationsfaktor und Chance der Wirtschaftsentwicklung in der Südlichen Ostsee". Zum Teil wurde in den Arbeitsgruppen schwer um die Resolution gerungen - zumindest kann ich das über die Arbeitsgruppe „Meerespolitik“ sagen, die ich selbst geleitet habe.
Dieses Forum wurde von den Partnerregionen durch Expertenanhörungen sehr gut vorbereitet, und während der Resolutionsabstimmung in Kiel konnten wir unsere schleswig-holsteinischen Forderungen recht gut einbringen. Ich will hier nur zwei Arbeitsgruppen des Parlamentsforums nennen: Energiepolitik unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energien und Auswirkungen auf den Klimawandel und Integrierte Meerespolitik unter besonderer Berücksichtigung der Eutrophierung und der maritimen Sicherheit. Das sind in der Tat zwei komplexe Bereiche und darüber hinaus auch ausgesprochen bedeutende Bereiche, insbesondere für Schleswig-Holstein.
Unsere Lage zwischen den Meeren gibt uns vielerlei Möglichkeiten, wirtschaftliche Aktivitäten - sei es die Ressourcen der Meere oder auch der regenerativen Energieversorgung, zum Beispiel der Windenergie - zu nutzen. Energiepolitik und Klimaschutz sind auch in dieser Landtagswoche häufiger auf der Tagesordnung. Insofern haben die Diskussionen im Parlamentsforum Südliche Ostsee bereits eine wegweisende Rolle eingenommen. Wie zum Beispiel auch bei der Integrierten Meerespolitik, hat sich das Parlamentsforum ganz früh mit den EUStrategien befasst und nach intensiven Diskussionen damals eine Stellungnahme zum Grünbuch „Meerespolitik der EU“ abgegeben. Viele Parla
mentarier zeigen sich oft ohne Verständnis für die EU-Strategien und erkennen die Bedeutung nicht. Man kann aber hier wirklich sagen: Diese Strategie des Parlamentsforum ist in jedem Falle zur EU-Politik geworden.
Es ist uns allen bekannt: Die EU nimmt Einfluss auf unsere Region. So ist es auch für SchleswigHolstein wichtig, die Chancen für unsere Region zu nutzen, sich rechtzeitig zu positionieren.
Mitte 2009 wird die EU-Kommission eine Strategie für den Ostseeraum vorlegen, die zunächst -
- ich habe das Gefühl, Sie reden lauter als ich, muss ich sagen -
- die zunächst die dringenden Probleme der Ostsee bewältigen und den Ostseeraum auf Dauer zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum entwickeln soll. Ich erinnere - das hat auch Herr Hammerich angesprochen -: Die Ostseeregion soll bis 2015 zu einer maritimen Modellregion Europas werden. Unser Europaminister Uwe Döring nimmt jede Gelegenheit wahr, um dies voranzutreiben. Denn grenzüberschreitende Zusammenarbeit, maritime Modellregion, nachhaltige Energieversorgung werden unter anderem bei dieser Strategie im Vordergrund stehen.
Die Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum soll ab 2010/2011 über jährliche Aktionspläne erfolgen. Die EU-Strategie für den Ostseeraum wird ein Schwerpunkt der schwedischen Ratspräsidentschaft sein. Die französische Ratspräsidentschaft setzt sich jetzt ja mit der Mittelmeerunion auseinander. Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht abgehängt werden, und dass wir wirklich am Ball bleiben.
Eine vorbereitende Konferenz von schwedischer Seite wird es bereits im Januar 2009 in Rostock geben, um die Umsetzung des HELCOM-BalticSea-Action-Plans und den Aktionsplan für die Integrierte Meerespolitik mit der EU-Strategie für den Ostseeraum zu verzahnen.
Der von uns benannte Experte für das Parlamentsforum, Herr Siemers von der Generaldirektion Fischerei und maritime Angelegenheiten der Europäischen Kommission, machte deutlich, dass das Puzzle der Meerespolitik zu einer langfristigen Strategie
im Ostseeraum zusammengesetzt werden kann. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten klar zu definieren und die Entscheidungsträger auf der regionalen, der nationalen und der europäischen Ebene zu verpflichten, ihre Arbeit zu leisten. Die EU gibt lediglich den Rahmen vor.
Herr Siemers hat übrigens die Arbeit des Parlamentsforums und das parallel laufende Jugendprojekt ausdrücklich gelobt. Aus Schleswig-Holstein haben daran vier Jugendliche teilgenommen und die Jugendlichen haben diese Themen - wie wir auch - diskutiert, zum Teil in parallelen Workshops oder auch in den Arbeitsgruppen des Forums.
Es gilt, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und führende Positionen im europäischen Wettbewerb zu besetzen. Dieses Jugendprojekt stand unter der Überschrift: „Ein Schritt in Richtung Demokratie“. Es wird von der EU gefördert. Ich finde, dass es auch eine unheimlich gute Möglichkeit ist, Jugendliche an Politik heranzuführen. Ich glaube, dass die engagierte Mitarbeit der diesjährigen Teilnehmer aus Schleswig-Holstein zumindest nachhaltige Auswirkungen auf die politische Arbeit haben wird.
Wir sollten in jedem Falle die sich bietenden Chancen im Ostseeraum konsequent nutzen, uns frühzeitig positionieren. Denn nur so sind auch politische und wirtschaftliche Herausforderungen ordentlich und erfolgreich zu bestehen. Es macht wenig Sinn, wenn jede Region irgendwie alleine vor sich hinarbeitet. Ich weise - meine Zeit ist um - gleich noch einmal auf die Aktualität des Parlamentsforums und die Bedeutung der Resolution für Schleswig-Holstein hin. Ich gehe davon aus, dass wir in Gänze zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark hat sich über Jahre weiterentwickelt und war auch den vorherigen Landesregierungen immer ein zentrales Anliegen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die sogenannte Patientenbrücke nach Norwegen. In fünf schleswig-holsteinischen Krankenhäusern wurden über 1.200 norwegische Patienten über mehrere Jahre mit unterschiedlichen Krankheitsbildern stationär behandelt. Diese Zusammenarbeit wurde sowohl von den norwegischen als auch von den schleswig-holsteinischen Behörden als erfolgreich bewertet.
Die engagierte Arbeit der Beteiligten im Land hat Voraussetzungen getroffen, die für weiterführende Kooperationen im Gesundheitsbereich im Ostseeraum genutzt werden können. Diese Erfahrungen können zum Teil auch auf andere Kooperationen im grenzüberschreitenden Bereich übertragen werden. Insgesamt hat sich der Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein erfolgreich als wichtiger Standort für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen im skandinavischen Raum etabliert.
Die Kooperation mit Süddänemark betrifft verschiedene Fachgebiete und hat sich auch auf verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens ausgedehnt. Als Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit sind zum Beispiel die Krankenhausversorgung, der Rettungsdienst, hier insbesondere die Luftrettung, zu nennen, die strahlentherapeutische Versorgung, und auch mit den Projekten der Telemedizin konnten in der Region Flensburg-Süddänemark gute Erfahrungen gemacht werden.
Mit dem neu entstehenden Partikelzentrum in Kiel eine der modernsten Krebstherapieeinrichtungen der Welt - findet nicht nur die schleswig-holsteinische Gesundheitsversorgung, sondern auch die dänische Gesundheitsversorgung eine hervorragende Ergänzung.
Der Kooperationsvertrag mit dem Universitätsklinikum Odense mit dem Schwerpunkt Onkologie besteht seit 2006. Zusammenarbeit besteht auch in den Bereichen Stammzellenforschung, Osteoporose, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes, Pädiatrie,
operative Gynäkologie und klinische Psychologie. Dazu gehören wissenschaftliche Projekte ebenso wie Ausbildung und Krankenversorgung.
Fast zehn Jahre versorgt die grenzenlose Klinik, das Flensburger St. Franziskus-Hospital, Tumorpatienten aus dem Nachbarland. Bemerkenswert ist auch, dass nicht die Politik oder Krankenhausträger diese Zusammenarbeit angeregt haben, sondern die Patienten selbst diese Idee angeschoben und so eine wohnortnahe Strahlentherapie ermöglicht haben. Vorher mussten die dänischen Patienten nicht nur lange Wege, sondern auch lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die große Resonanz und positiven Ergebnisse halten bis heute an. Die grenzüberschreitende Behandlung hat sich so gut bewährt, dass der anfangs begrenzte Rahmen sichtbar zu einem in Europa außergewöhnlichen Projekt ausgebaut wurde. Die Kooperation wird Jahr für Jahr erweitert und inzwischen auf die gesamte Region ausgedehnt. Dieses Projekt ist ein Gewinn für beide Seiten.
Inzwischen besteht kein Zweifel, dass die Kooperation äußerst positiv ist, die grenzüberschreitende Strahlentherapie eines der erfolgreichsten Projekte in der Region ist. Selbstverständlich sind die Zweisprachigkeit in der Klinik und der regelmäßige Austausch der Experten für onkologische Behandlungsverfahren.
Sicherlich haben diese Faktoren zum Gelingen des Projekts beigetragen. In der Region helfen rund um die Uhr Ärzte, Sanitäter und Rettungsassistenten grenzüberschreitend kranken Menschen. Das deutsch-dänische Rettungswesen funktioniert reibungslos. Nordfriesische und Flensburger Rettungswagen rücken jährlich bis zu 600 Mal nach Dänemark aus. Umgekehrt erledigen dänische Notfahrzeuge vor allem Krankentransporte.
Der Arbeitskreis Europa der SPD-Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Wochen wiederholt mit den dänischen Sozialdemokraten in der Grenzregion getroffen und zu unterschiedlichen Fachgebieten beraten. Dabei sind wir übereingekommen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitspolitik zu vertiefen. Das neue von der EU vorgelegte Weißbuch „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008 - 2013“ stellt finanzielle Mittel in Aussicht. Diese Chancen sollten auch genutzt werden. Mit diesen Dokumenten der EU werden Weichenstellungen für die kommenden Jahre eingeleitet.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie greift Fragen wie grenzüber
schreitende Gesundheitsprobleme, Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Gesundheitssysteme oder die Freizügigkeit von Patienten und medizinischem Personal auf. An dieser Stelle wird aber auch ein Widerspruch deutlich: Die Nationalstaaten bestehen einerseits darauf, dass die Gesundheitspolitik auf nationalstaatlicher Ebene betrieben wird, andererseits werden in den letzten Jahren von vielen Patienten immer mehr Gesundheitsleistungen im Ausland in Anspruch genommen.
Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der deutschen Länder im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft heißt es unter anderem: Man sähe auf europäischer Ebene in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen einen Bedarf. Für eine generelle, gemeinschaftliche Regelung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bestehe nach Ansicht der Gesundheitsminister der Länder aber kein aktueller Bedarf. Ich denke, die Gesundheitspolitik der EU wird sich dynamisieren. So sehe ich in erster Linie, dass die Europäische Kommission durch den in Aussicht gestellten Gemeinschaftsrahmen Rechtssicherheit schaffen muss. Ich denke allerdings, wir sollten die Zusammenarbeit mit den Nachbarn vertiefen. Das hat sich bewährt. Ich bitte um Überweisung dieses Antrags an den Sozialausschuss und den Europaausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was mich als Fachsprecherin meiner Fraktion für die Kindertagesstätteneinrichtungen jedes Mal aufs Neue freut, ist der Perspektivenwechsel, den wir nicht nur im Landtag, sondern in der gesamten Gesellschaft in den letzten Jahren durchlaufen haben. In der Vergangenheit wurden Kindertagesstätten und Kinderkrippen hauptsächlich unter dem Aspekt betrachtet, dass Kinder irgendwie betreut werden müssen, wenn beide Elternteile oder eventuell die alleinerziehende Mutter berufstätig sind. Heute reden wir in erster Linie nicht mehr von Betreuung, sondern es ist klar, Kitas sind eigenständige Bildungseinrichtungen, die Kinder vorschulisch betreuen.
Der Besuch der Kindertagesstätten ist keine Pflicht und wird es auch bis auf Weiteres nicht sein können. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden, wenn es darum geht, das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken. Die Schulpflicht ist eine solche Einschränkung. Ohne eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes wird es nicht möglich sein, den Kita-Besuch als verpflichtend zu erklären.
Das Land hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr viel dafür getan, um ein flächendeckendes Angebot an Kita-Plätzen bereitzustellen. Nur wenige Kinder haben vor der Einschulung keine Kita von innen gesehen. Allerdings dürfen wir diese wenigen Kinder nicht aus dem Auge verlieren. Es ist für Kinder von großer Bedeutung, möglichst früh eine Kita zu besuchen. So können unter anderem zum Beispiel auch Entwicklungsverzögerungen viel eher erkannt und behoben werden und es kann auch auf die Sprachentwicklung Einfluss genommen werden. Auch Stärken können deutlicher gefördert werden.
Das neue Schulgesetz, das wir vor gut einem Jahr verabschiedet haben, verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule, insbesondere auch die Untersuchung der Sprachfähigkeit. Wir wissen deshalb auch: Sprachdefizite sind kein reines Migrantenproblem. Das kann gar nicht oft genug betont werden.
Damit alle Kinder möglichst frühzeitig eine Kita besuchen, muss der Zugang möglichst leicht sein. Das ist am besten durch eine kostenfreie Kita zu erreichen. Fachlich ist allen klar: Das erste KitaJahr ist der beste Einstieg für die Kostenfreiheit.
Zu diesem frühen Zeitpunkt können noch bestehende Defizite am besten behoben werden. Diese Einschätzung teilen alle Fachleute und auch die Elternvertretungen. Weil es uns aber nicht auf Wahlkampfgetöse ankommt, haben wir uns für das dritte Kindergartenjahr als Einstieg entschieden, damit die Beitragsfreiheit auch wirklich beschlossen werden kann. Dieses haben wir als SPD schon lange genug gefordert. Trotzdem hat die problematische Situation der öffentlichen Haushalte die Erreichung dieses Zieles immer wieder verhindert. Irgendwann ist eine entsprechende Argumentation aber nicht mehr haltbar. Jetzt müssen Taten folgen.
Wir wissen auch, wie es heute um den Landeshaushalt bestellt ist. Dennoch spricht sich die SPD für einen großen Wurf aus. Wir halten es für unverzichtbar, dass möglichst alle Kinder eine Kindertagesstätte besuchen. Bildung muss möglichst früh allen Kindern zugänglich sein, damit Grundlagen gelegt werden können, die später in der Schule genutzt und verbessert werden können. Dafür brauchen Eltern und Kinder die Unterstützung aller, in diesem Falle eine beitragsfreie Kindertagesbetreuung. Das ist eine wirkliche Hilfe für Eltern und Kinder.
Junge Familien brauchen die ganze Aufmerksamkeit und Hilfe der Gesellschaft. Auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Gesellschaft kann für junge Familien noch eine Menge verbessert werden. Dazu gehört natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn die meisten Eltern haben heute nicht wirklich die Wahl, ob sie arbeiten gehen wollen oder nicht. Die meisten müssen es tun.
Ein weiterer großer Brocken ist für viele Familien das Mittagessen in der Kita. Wenn zur Mittagszeit die Kinder aus finanziell leistungsfähigeren Familien sich zum Essen an den Tisch setzen, üben Kinder ärmerer Eltern im Nebenraum häufig einen Chor knurrender Mägen ein. Die Recherchen haben es deutlich gemacht: Eltern melden ihre Kinder oft von der gemeinsamen Mittagsmahlzeit ab, weil sie einfach zu teuer ist. Das ist ein wirkliches Problem, eigentlich sogar ein Skandal und muss anders werden.
Wir fordern deshalb den Einstieg in ein Stufenprogramm zur Beitragsfreiheit für Eltern. Der Einstieg soll mit dem dritten Kita-Jahr im August 2009, also zum Beginn des dann neuen Kindertagesstättenjahres erfolgen. Wir liegen also wirklich noch gut in der Zeit. Das darf dann aber nicht das Ende vom Einstieg in die kostenfreie Kindertagesbetreuung sein. Wenn wir es wirklich als sinnvoll ansehen, dass die Kindertagesbetreuung beitragsfrei ist, müssen wir die Beitragsfreiheit auch wirklich auf alle Kita-Jahre ausdehnen.
Das heißt: Mit Beginn des Kita-Jahres 2011 will die SPD auch das zweite Kita-Jahr beitragsfrei stellen. Mit Beginn des Kita-Jahres 2013 soll dann der Besuch der Kita für alle Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt für täglich fünf Stunden kostenfrei sein. Die Zeit davor - also die Betreuung in Krippen - wollen wir in dieses Programm nicht einbeziehen.
Sollen Kinder gesund aufwachsen, benötigen sie natürlich gesunde, nährstoffreiche Verpflegung, also etwas anderes als Fast Food. Wenn Kinder ausreichend erforderliche Nährstoffe ausgewogen zu sich nehmen, ist auch das Gehirn aufnahmefähig und kann bessere Lernerfolge erzielen. Auch Derartiges können Kinder in der Kita erlernen. Diskussionen über übergewichtige Kinder hatten wir hier bereits in der Vergangenheit.
Durch die beitragsfreie Kita erhalten die Kommunen eine sehr weitgehende Entlastung, weil sie dann nichts mehr in die Sozialstaffeln zuschießen müssen. Die Haushaltsmittel können und müssen für den Gesamtbereich der Kindertagesstätten erhalten bleiben. Wenn es dem Land gelingt, einen solchen Kraftakt zu unternehmen, setzen wir voraus, dass die Gemeinden die Mittel aus den Einsparungen nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen, sondern dazu nutzen, den Kindern ein kostenfreies Mittagessen anzubieten oder zu ermöglichen, dass die Kinder wenigstens alle zu einem günstigen Betrag mittags zusammen essen können. Die Aktivitäten der Jugendministerin im Rahmen von „Kein Kind ohne Mahlzeit“ sind hier beispielhaft zu benennen.
Die Wohlfahrtsverbände beteiligen sich, indem sie die Anträge aus den Kitas an die Stiftung weiterleiten. Das Projekt soll Spender, Kommunen und Privatleute anregen, sich zu beteiligen, damit Kinder, die aus Kostengründen nicht am Mittagessen teil
nehmen können, durch einen Zuschuss und einen eigenen kleinen Beitrag ein Mittagessen erhalten können. Diese Aktivitäten müssen unterstützt und ausgeweitet werden, damit die Kinder gesund und fit aufwachsen können. Sie sind schließlich unsere nächste Generation.
Während der Übergangszeit bis zur vollen Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung brauchen wir einheitliche Sozialstaffeln in Schleswig-Holstein. Das ist hier schon angeklungen. Es gibt zwar Sozialstaffeln in den Kreisen, diese sind jedoch alle unterschiedlich und nicht immer wirklich günstig. Es wäre gut, wenn das Fachministerium Gespräche mit dem Ziel landesweiter einheitlicher Sozialstaffeln mit den Kommunen initiieren und moderieren würde. Schließlich sind die Kommunen für die Sozialstaffeln zuständig.
Wir wissen, dass wir es hier nicht mit einer Kleinigkeit zu tun haben. Wenn wir ab August 2009 für das letzte Kita-Jahr keine Beiträge erheben, würde das Land für das restliche Jahr 2009 eine Belastung von über 19 Millionen € zu tragen haben, wenn wir unterstellen, dass alle Kinder von diesem Angebot Gebrauch machen. Im Jahr 2010 würden zusätzlich 44 Millionen € benötigt. Zum 1. August 2011, wenn das zweite beitragsfreie Jahr hinzukäme, wären zusätzlich 61 Millionen € erforderlich. Im Jahr 2012 wären zusätzlich 84 Millionen € erforderlich. Im Jahre 2013 - wir stellen uns ja vor, dass dann alle Kita-Jahre beitragsfrei sind - entsteht ein zusätzlicher Bedarf von etwa 100 Millionen €. Die Summe würde real sinken, weil ohne Kindergartenpflicht - eine solche Pflicht ist nicht ohne Weiteres umzusetzen - nicht alle Kinder in eine Kindertageseinrichtung gehen werden.
Von den fünfjährigen Kindern besuchen zur Zeit etwa 95 % eine Kita. Bei den vierjährigen Kindern sind es nur 88 %, bei den dreijährigen Kindern etwa 66 %. Ich denke, jene 5 % der fünfjährigen Kinder, die zur Zeit eine Kita nicht besuchen, werden wahrscheinlich auch nicht erscheinen, wenn die Kita beitragsfrei ist. Dennoch ist der hier genannte Betrag natürlich gewaltig. Wir wissen aber, dass jeder Euro, der in diesem Bereich für die Kinder ausgegeben wird, sich in den späteren Jahren mit mindestens 3 € als Ersparnis rechnen wird.
(Beifall bei der SPD und Beifall der Abge- ordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] (Astrid Höfs)
Manche Experten sprechen sogar von 5 €. In jedem Fall kann man nicht sagen, dass wir die nächste Generation sehr stark belasten würden.
Zwei Finanzierungswege sind aus unserer Sicht völlig ausgeschlossen. Es kann keine ernsthafte Perspektive sein, von der Bildungsministerin zu erwarten, eine Gegenfinanzierung innerhalb des Einzelplanes 07 zu finden, der für das laufende Jahr 1,24 Milliarden € umfasst. Wir wissen, dass der Einzelplan 07 durch die Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer weitestgehend festgelegt ist. Es wäre ein Schildbürgerstreich, wollten wir das Bildungsangebot für Vorschulkinder verbessern und gleichzeitig das für die Schülerinnen und Schüler durch Abstriche bei der Unterrichtsversorgung verschlechtern.
Wir werden uns auch nicht darauf einlassen, die wenigen nicht durch den Personalhaushalt gebundenen Mittel - wie etwa die Mittel für die Sprachförderung - für die Kinderbetreuung zu opfern. Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, für diesen Zweck gewissermaßen frisches Geld in die Hand zu nehmen. Natürlich habe ich Verständnis dafür, wenn hier im Hinblick auf den Länderfinanzausgleich auf die Haushaltslage verwiesen wird. Dazu sage ich dies: Kindertageseinrichtungen sind heute eben nicht nur eine Kür für die Länder, sie sind vielmehr deren Pflicht, denn ihre wichtigste Aufgabe ist die Bildung.
Ich verweise auf die großen Anstrengungen, die das von unserem Parteivorsitzenden Kurt Beck regierte Rheinland-Pfalz, sowohl beim kostenlosen Kita-Besuch als auch beim Ausbau der Ganztagsangebote, unternommen hat. Niemand kann ja behaupten, dass Rheinland-Pfalz eines der reichsten Bundesländer ist. Wir sprechen uns daher dafür aus, bei der Vorbereitung des nächsten Doppelhaushaltes nach Finanzierungswegen zu suchen. Das bedeutet auch eine neue Prioritätensetzung und den Verzicht auf bisher lieb gewordene Schwerpunkte. Ich glaube, wir liegen wirklich gut im Zeitplan, wenn wir die Landesregierung ersuchen, uns noch vor der Sommerpause einen Bericht über ihre Haltung und die Möglichkeit zur Umsetzung eines kostenfreien Kita-Besuchs vorzulegen. Wir werden die anderen Anträge an den Bildungsausschuss, den Sozialausschuss und den Finanzausschuss überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur die Parlamente auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, sondern unsere Gesellschaft setzt mit immer größerer Regelmäßigkeit das Thema Kindertagesstätten und Kinderkrippen auf die Tagesordnung. Das ist auch richtig so und es war mit Sicherheit auch keine Luxusentscheidung der sozialdemokratischen Landesregierung nach 1988, einen Schwerpunkt auf die bedarfsdeckende Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten zu setzen, sodass wir heute eine Versorgungsquote von fast 96 % haben.
Die klassischen Argumente für den Ausbau der Kinderbetreuung waren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Unterstützung der Familien. Aber in den letzten Jahren hat sich ein dritter Aspekt in den Mittelpunkt geschoben, nämlich der eigenständige Bildungsauftrag der vorschulischen Betreuungseinrichtungen. Dabei ist Bildung natürlich mehr als die bloße Vermittlung von Informationen, der Erwerb kognitiver und sozialer Kompetenzen ist genauso wichtig.
Die Verbesserung der Bildung auf allen Ebenen ist ein ganz neutraler Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Gerade für Kinder aus bildungsfernen Schichten und Kinder mit Migrationshintergrund ist es entscheidend, dass sie schon in der Kinderkrippe im Umgang mit anderen Kindern ihre Deutschkompetenz ausbauen können und so gar nicht erst den Bedarf nach Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung haben. Denn - oft genug zitiert - dank PISA-Studie wissen wir, wie sehr Bildungsarmut aufgrund sozialer Selektion vererbt wird.
Unser Ziel ist ehrgeizig: Allerspätestens bis 2013 sollen flächendeckend in Deutschland für mindestens 35 % aller Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze angeboten werden, sei es in Tagespflege oder sei es in Kindertageseinrichtungen. Ab 2013 wird es darauf einen Rechtsanspruch geben. Dieser von uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen durchgesetzte Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung ist richtig und wichtig, wenn er auch zu spät für die jetzigen Kleinen kommt. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze ist offensicht
lich aber nur mit einem Rechtsanspruch verbindlich.
Ich will auch nicht verschweigen, dass es in der Gerechtigkeitsdebatte unterschiedliche Ansätze gibt. Die Koalition in Berlin hat sich auf die Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern geeinigt, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen oder müssen. Dabei gilt, dass der Bundestag in der kommenden Legislaturperiode auch eine andere Entscheidung treffen kann.
An dieser Stelle möchte ich kurz sagen, dass der Vergleich mit Norwegen nicht ganz richtig ist. Wir wissen aber, dass Vergleiche immer irgendwo hinken. In Norwegen ist es so, dass die Menschen noch kleinsiedeliger wohnen als bei uns. Von daher können einige ihre Kinder gar nicht in eine Kindertageseinrichtung bringen. Das ist deshalb dort ein völlig anderer Ansatz und kann deshalb eher akzeptiert werden.
Wir akzeptieren diesen Kompromiss, der bei uns geschlossen worden ist, auch. So können wir doch grünes Licht für die Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Betreuungsplätze geben.
Es ist nichts Neues, dass wir Sozialdemokraten von dieser Leistung nicht viel halten. Aus unserer Sicht geht es vorrangig darum, die bisherige Gerechtigkeitslücke zu schließen, die zulasten derer besteht, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht die Möglichkeit haben, zu Hause zu bleiben. Wer in dieser Frage eine Wahlfreiheit hat, wird ohnehin durch das Ehegattensplitting gefördert, das Alleinverdiener-Ehepaare bevorteilt und den Staat jährlich mehrere Milliarden € kostet.
Das Betreuungsgeld wird nach den bisherigen Berechnungen 2 Milliarden bis 2,7 Milliarden € kosten, die ich lieber für ein quantitativ wie qualitativ besseres Betreuungsangebot anlegen würde oder darüber hinaus für die grundsätzliche Senkung der Gebührensätze, kostenfreie Verpflegung oder sogar eine gänzliche Kostenbefreiung.
Im März vergangenen Jahres waren 5.890 Kinder unter drei Jahren in Betreuung. Das sind knapp 400 mehr als ein Jahr zuvor. Dieses Wachstum reicht also bei Weitem nicht aus, um bis 2013 auf die dann erforderlichen 17.000 Plätze zu kommen. Allein die
Kindertageseinrichtungen müssen um etwa 7.600 Plätze verstärkt werden, die Tagespflegeplätze um fast 3.900 vermehrt werden. 35 % Versorgungsgrad ist die Zahl, die angenommen wird, um den im Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004, das unter der Verantwortung der früheren Familienministerin Renate Schmidt entstanden ist, festgeschriebenen Anspruch auf ein bedarfsgerechtes Angebot in Betreuungseinrichtungen umzusetzen.
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Kommunen bereits seit Januar 2005 zu einem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Doch bisher ist leider viel zu wenig in den Kommunen geschehen. Sie sind den Anforderungen bisher nicht angemessen nachgekommen. Lediglich 8 % der Kinder unter drei Jahren werden in Schleswig-Holstein entweder in einer Krippe oder bei Tagesmüttern betreut.
Bund und Länder haben deshalb vereinbart, bis zum 1. Oktober 2010 einen Versorgungsgrad von etwa 17 % zu schaffen und diesen in den darauffolgenden Jahren erneut zu verdoppeln. Bund und Länder haben für den Zeitraum 2008 bis 2013 ein Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung vereinbart. Der Bund bringt in dieses Sondervermögen einen Finanzierungsanteil von 2,15 Milliarden € ein. Davon erhält Schleswig-Holstein 136 Millionen €. Die Landesregierung wird bis zum Jahr 2013, um das Ziel von 35 % Versorgungsquote zu erreichen, insgesamt 113 Millionen € einbringen müssen. Das sind angesichts unserer Haushaltslage wirklich keine Peanuts.
Das Land wird den kommunalen Trägern die 136 Millionen €, die der Bund für Schleswig-Holstein aufbringt, vollständig weiterreichen. Davon entfallen 74 Millionen € auf Investitionsmittel. 62 Millionen € sind für Betriebskosten vorgesehen. Die Investitionsmittel stehen bereits im laufenden Jahr zur Verfügung, Bund und Land werden in die Betriebskosten ab dem kommenden Jahr einsteigen.
Erfreulich ist in jedem Fall, dass bereits erreicht werden konnte, dass der Bund sich nicht wie ursprünglich geplant nur an den Investitionskosten beteiligt. Ohne eine Beteiligung an den laufenden Kosten wäre niemandem wirklich geholfen, denn der Löwenanteil wird durch die Personal- und somit durch die Betriebskosten gestellt.
Wir gehen davon aus, dass 30 % der erforderlichen Betreuungsplätze in der Tagespflege entstehen werden. Das ist in einem Land wie Schleswig-Holstein mit einer sehr kleinteiligen Siedlungsstruktur erforderlich, da bei Weitem nicht jede Familie in
kleinen Orten eine Kindertagesstätte in der Nähe hat. Hieran hängt natürlich auch immer die Frage von Standards und Qualifikation. Die Tagesmütter und hoffentlich auch Tagesväter sollen in insgesamt 80 Qualitätszentren landesweit ausgewählt, vermittelt, fachlich begleitet und weiterqualifiziert werden. Schon jetzt findet in Familienbildungsstätten und Familienzentren diese Ausbildung erfolgreich statt. Das wird sich hoffentlich so fortsetzen.
Es ist alles gut vorbereitet. Nun ist es wirklich an der Zeit, dass die Kommunen endlich für die erforderlichen Betreuungsplätze sorgen. Der Bedarf ist in jedem Fall da. Viel zu oft fragen junge Eltern ohne Erfolg nach Betreuungsplätzen und wenn keine Betreuungsplätze für ihre Kinder unter drei Jahren zu finden sind, kommen Familien in ganz problematische Situationen, wenn es gilt, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Es ist einfach unbegreiflich, dass einige kommunale Vertreterinnen und Vertreter lieber Kindertagesstätten eventuell leerlaufen lassen, statt sich für Krippenplätze in ihren Einrichtungen starkzumachen.
Dabei lassen sich Einrichtungen häufig sehr gut so gestalten, dass man Plätze umwandeln kann und diese so zum Erhalt der Kindertagesstätten beitragen können. Der Ausbau der Krippenplätze ist örtlich natürlich sehr unterschiedlich. Man kann Plätze umwandeln, es wird der Ausbau und der Umbau erforderlich sein. In jedem Fall könnte es in einigen Bereichen wesentlich zügiger gehen. Eltern und Kinder können einfach nicht darauf warten. Die Krippenplätze sind eine Investition für die Zukunft und für die Kommunen. Ich finde, sie sind auch ein ganz bedeutender Standortfaktor, der immer mehr ins Gewicht fällt. Junge Menschen können eigentlich nur noch dort leben, wo die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt ist.
Abschließend bedanke ich mich bei der Bildungsministerin und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für den Bericht,
den wir in den Bildungsausschuss, mitberatend in den Sozialausschuss und den Finanzausschuss überweisen wollen. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn das Ministerium regelmäßig über den Fortlauf der Situation und Planungen begleitend berichten würde.
Frau Präsidentin! Der Landtag hat den Antrag zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 dem Europaausschuss federführend, mitberatend dem Bildungsausschuss überwiesen. Der Europaausschuss hat darüber am 5. Dezember beraten und empfiehlt dem Landtag in Übereinstimmung mit dem beteiligten Bildungsausschuss mit den Stimmen von CDU und SPD, den Antrag unverändert anzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit noch da! Für den Europaausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages liegt die Bedeutung der Integrierten Meerespolitik seit Langem auf der Hand. Die optimale Nutzung des Lebensraumes Meer ist eine Zukunftsvision, aber auch konkrete und reale Notwendigkeit. Marine Umweltverschmutzung, sinkende Fischbestände sowie die Gewährleistung der Sicherheit auf den Meeren, insbesondere auf unserer Ostsee und in den Häfen, sind von einzelnen Mitgliedstaaten der EU nicht zu bewältigen. Wir benötigen einen politischen Rahmen, der die Notwendigkeit einer integrierten und umfassend angelegten Meerespolitik auf allen Ebenen fördert.
Schon in der Resolution von Reykjavik 2006 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ostseeparlamentarierkonferenz eine Unterstützung für die Entwicklung der europäischen maritimen Politik zum Ausdruck gebracht. Diese Entscheidung ist auch heute aktuell und richtig und bedarf weiterhin der ganzen Aufmerksamkeit der politischen Arbeit.
Dieser Prozess hat dazu beigetragen, die Meinungsbildungen der verschiedenen Parlamente voranzutreiben. Wir sind uns der Bedeutung der Meerespolitik für uns alle bewusst.
Während der Ostseeparlamentarierkonferenz in diesem Jahr in Berlin hat der Bericht der Arbeitsgruppe „Eutrophierung“ deutlich gemacht, dass die Belastung der Ostsee durch Nährstoffe seit Jahren wieder zunimmt. Obwohl sich die unterschiedlichen Rettungsprogramme abgelöst haben, geht es der Ostsee schlechter als je zuvor. Die Ostsee wird auch bereits als Algensuppe wahrgenommen.
Kein Land hat sich in puncto Überdüngung, Überfischung und Schiffsverkehr an das gehalten, wozu es sich zuvor verpflichtet hat. Deutschland schnitt zwar in Bezug auf die Einhaltung seiner Verpflichtungen am besten ab und wird dafür auch gelobt trotzdem haben auch wir unser Ziel nicht erreicht. Schleswig-Holstein kann hier übrigens etwas entspannter sein. Den diffusen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft, die an unserer Küste das größte Problem für die Eutrophierung der Ostsee sind, kann wohl nur mit spezifischen regionalen Maßnahmen wie zum Beispiel Uferrandstreifenprogrammen oder Gülleausbringungsverboten bei gewässernahen Flächen begegnet werden. Mindestens ist eine umweltfreundliche Landwirtschaft erforderlich.
Daran ist erkennbar, dass einzelne Themen heute nicht mehr losgelöst voneinander diskutiert und beschlossen werden können. Langfristige Kosten des Nichtstuns sind in jedem Fall teurer, als wenn heute gehandelt wird. So werden die 25 Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Eutrophierung“ der Ostsee und ihren Anrainern hoffentlich langfristig nützen.
Die Ausführungen des Bundesumweltministers Gabriel während der Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin machten deutlich, dass Deutschland alle notwendigen Unterstützungen für den von der HELCOM vorgelegten Baltic Sea Action Plan leisten will. Er forderte, die EU-Richtlinien konsequent umzusetzen, und machte Mut zu konkreten Handlungen. Der Baltic Sea Action Plan wurde, wie von uns erhofft, beim Ministerpräsidententreffen am 15. November im polnischen Krakau verabschiedet. Das heißt, dieser Beschluss ist ein großer Erfolg für die Meerespolitik in Europa. Falls der Beschluss nicht zustande gekommen wäre, wäre dies das Ende der Zusammenarbeit zum regionalen Meeresschutz in Europa und damit ein schlechtes Vorzeichen für
die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie gewesen.
Der Vertreter der EU-Kommission, Nemitz, unterstrich während der Konferenz ebenfalls die Bedeutung des Schutzes der Meeresumwelt und vor allen Dingen der Schiffssicherheit der Schiffe. Fragen wie Schiffssicherheit, Lotsenpflicht und Doppelhüllentanker standen so im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz. Das sind gerade die für uns in Schleswig-Holstein bedeutenden Themen, mit denen wir uns beschäftigt haben.
Ich nenne zum Beispiel den bedarfsgerechten Ausbau und die Weiterentwicklung maritimer Leit- und Sicherungssysteme mit Blick auf die Schiffssicherheit in der Ostsee und den rasant gestiegenen Schiffsverkehr, insbesondere auch die steigende Zahl der Öltanker. Dazu gehören auch die Einrichtung von Verkehrstrennungsgebieten, die Einführung der Lotsenpflicht für bestimmte Fahrtwege und die Ausweisung eines Netzes von Nothäfen und Liegeplätzen.
Ein hohes Maß an Schiffssicherheit ist ebenso wichtig, wie die Sicherheit des Personals gewährleistet sein muss. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ostseeparlamentarierkonferenz unterstützen diese Forderungen. Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag müssen unsere Forderungen deutlich machen und fordern deshalb unsere Regierung auf, sich beim Ostseerat für die Einsetzung einer Task-Force „Meerespolitik“ starkzumachen.
In dieser Task-Force „Meerespolitik“ müssen die Aktivitäten der vielfältigen Akteure gebündelt werden, um ein Arbeitsprogramm zu einer maritimen Modellregion zu entwickeln. Vorschläge mit modellhaftem Charakter könnten zum Beispiel die Einrichtung einer europäischen Küstenwache, Initiativen wie European Clean Ship und European Clean Port, die Anwendung innovativer Navigationstechniken, ein ostseeweiter Masterplan „Maritime Technologien“ oder ein grenzüberschreitendes integriertes Küstenzonenmanagement sein.
Immer wieder wird in der Diskussion auch auf die Munitionsablagerungen in der Ostsee hingewiesen, insbesondere in Bezug auf die geplante Gaspipeline.
Stellen doch diese Munitionsreste ein erhebliches Risiko für Mensch, Tier und Umwelt dar. Mit dieser Problematik und möglicher Entsorgung sollte sich die Task-Force „Meerespolitik“ ebenfalls befassen. Die Zusammenarbeit der Landesregierung mit unserer Bundesregierung, um unsere Forderungen weiter voranzutreiben, ist ein weiterer Schritt für die Menschen in der Ostseeregion. Diese Aufgaben erfordern gemeinsames Handeln, damit die Ostsee wirklich zu einer wahren Modellregion werden kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir führen heute eine Debatte fort, die wir vor knapp einem Jahr, am 30. November 2006, begonnen haben. Die Debatte um die Aufgabe und die Zukunft der Kindertagesstätten konzentriert sich auf drei Aspekte.
Erstens sind Kindertagesstätten im modernen Verständnis keine reinen Betreuungseinrichtungen, sondern Bestandteil des Bildungssystems. Wir treten dafür ein, dass möglichst jedes Kind bereits vor der Einschulung eine Kindertagesstätte besucht, um dort die sozialen Fähigkeiten, besonders aber die Sprachkompetenzen zu erwerben, die für einen erfolgreichen Schulbesuch erforderlich sind. Dieser Aspekt ist durch das neue Kindertagesstättengesetz,
die zugehörige Verordnung und die Richtlinie zum Bildungsauftrag auf den Weg gebracht worden.
Was zu tun bleibt, ist, die Eltern, die darauf angewiesen sind, zu entlasten. Das langfristige Ziel sollte dabei nach unserer Überzeugung eine generelle Kostenfreiheit des Kita-Besuches sein. Dass weder das Land noch die Kommunen in der Lage sind, dieses Ziel bereits in nächster Zeit umzusetzen, versteht sich leider von selbst.
Zweitens sind Kindertagesstätten Einrichtungen zur Förderung der Familien oder - genauer gesagt - der Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Kinder und Beruf dürfen keinen Widerspruch darstellen. Mütter und Väter müssen Kinder großziehen können, ohne dass sie ihre beruflichen Wünsche und Perspektiven aufgeben. Auch darüber haben wir uns wiederholt ausgetauscht.
Drittens wollen wir mit der Bereitstellung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen auch einen Beitrag gegen die sich ständig ausweitende Kinderarmut leisten, die eigentlich eine vererbte Armut der Eltern ist.
Kindertagesstätten sind entweder kommunale Einrichtungen oder sie werden von privaten Trägern organisiert. Die Rahmenrechtsetzung durch das Kindertagesstättengesetz und die Kindertagesstättenverordnung ist deshalb nicht annähernd so dicht wie die Rechtsvorschriften für die Schulen, also das Schulgesetz und eine Legion von Verordnungen.
Das Land definiert für die Kindertagesstätten Standards. Es trägt aber der Aufgabenteilung zwischen Land, Kommunen und freien Trägern nicht Rechnung, wenn wir den Kindertagesstätten einen ganz bestimmten Entwicklungsweg obligatorisch vorgeben, wie dies der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert.
Wir halten es stattdessen für richtig, dass Kindertagesstätten außer einem umfassenden Betreuungsangebot Maßnahmen anbieten, die Familien unterstützen. Diese erforderlichen Maßnahmen kennen die Kitas vor Ort am besten.
Die möglichen Angebote für Familien sind eventuell auch bereits an den verschiedenen Stellen im Ort vorhanden. Sie können in einem umfassenden Angebot für Familien zusammengefasst werden.
Wir verweisen in unserem Antrag auf die modellhafte Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig, die im nördlichen Landesteil ihre 30 Kindertagesstätten zu Nachbarschaftszentren wei
terentwickelt hat. Darüber wurde heute schon berichtet.
Wir wollen die Kindertagesstätten, ihre Leitungen und ihre Mitarbeiterinnen darin bestärken, einen möglichst engen Kontakt zu den Eltern der Kinder zu pflegen und mit ihnen gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie die Kinder am besten gefördert werden können - sei es durch Spiel-, Krabbel- oder Turngruppen, Elterngesprächsrunden, Kinderkurse wie zum Beispiel Englisch, in jedem Falle unterschiedlichste Veranstaltungen für Familien jeder Art. Auch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist sinnvoll und wichtig.
Die Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten werden natürlich auch frühzeitig auf Negativfälle aufmerksam, wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt oder gefährdet werden. Diese Erkenntnisse können zügig an die Jugendhilfe weitergegeben werden. Kindertagesstätten können sich zu einem Familienservice weiterentwickeln. Dort können sich engagierte Menschen für Familien einbringen, über Ideen und Anregungen hinaus auch über persönlichen Einsatz Hilfen für junge Familien leisten.
Der Antrag von CDU und SPD fordert die Landesregierung auf - das schließt das Bildungsministerium ebenso wie das Familienministerium ein -, die institutionelle Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Familienzentren oder Nachbarschaftszentren nicht als obligatorischen und allein selig machenden Weg vorzugeben, die Träger aber darin zu unterstützen, wenn sie diesen Weg gehen wollen und können.
Das halten wir für ungeheuer wichtig und darin möchten wir gern alle unterstützen. Ich würde mich freuen, wenn zu gegebener Zeit wieder einmal im Fachausschuss darüber berichtet werden würde. Wir sollten das so akzeptieren und hinnehmen. Ich bitte um Zustimmung für den bereits im Sozialausschuss beschlossenen Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen spricht völlig zu Recht den Zusammenhang zwischen gesunder Ernährung und den Einrichtungen des Bildungswesens an. Auch wenn wir uns - wie auch in dieser Plenartagung wieder - oft und gern über die Schulstruktur, die Lehrerausbildung und die Frage der Unterrichtsversorgung unterhalten, wird diese Frage, ob, was und wie viel die Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen zu essen und zu trinken bekommen, immer wichtiger.
Es liegt auf der Hand, dass die Ausweitung der offenen Ganztagsschulen und die Langzeitperspektive der gebundenen Ganztagsschule den Schulen eine immer größere Verantwortung für die Ernährung der Kinder zuweist. In der Vergangenheit beschränkte sich diese Verantwortung auf die Angebote in der 10-Uhr-Pause. Aber im Großen und Ganzen ist das Elternhaus für die Versorgung der Kinder zuständig gewesen, ob sie morgens ein Frühstück bekommen, ob sie ein Schulbrot dabei haben und ob sie nach der Schule eine warme Mahlzeit bekommen. Ich bin auch der Meinung, dass diese Verantwortung grundsätzlich immer bei den Eltern lag und dass sie immer noch bei den Eltern liegt.
Andererseits ist es aber auch so, dass dieser Tagesablauf einfach der Vergangenheit angehört. Wenn wir über ungleiche Bildungschancen aufgrund der sozialen Herkunft sprechen - was ja bekanntlich einer der problematischsten Befunde aus der PISAStudie war - müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Familien dieses gar nicht mehr leisten und sicherstellen, weil sie es entweder nicht mehr wollen oder weil sie es wegen des Arbeitsablaufes der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils nicht mehr können.
Die Tagesstrukturen der meisten Eltern und Familien haben sich verändert, wenige Jahre zuvor war es noch völlig anders. Frühstück und Mittagessen beschränken sich häufig darauf, dass die Schulkinder 2 oder 3 € in die Hand gedrückt bekommen und dass sie damit zur Schule geschickt werden. Wir können ganz sicher sein, dass sie damit natürlich eher gesundheitsschädliche als gesundheitsfördern
de Lebensmittel kaufen. Das Letztere ist wahrscheinlich eher weniger der Fall. Die Folgen von Fehlernährung sind offensichtlich. Wenn man sich in den Fußgängerzonen umschaut, kann man sehen, dass viele Jugendliche übergewichtig sind. Schwieriger ist die Situation noch in Großbritannien und in Amerika und es ist ganz klar, dass ihnen die lebenslange Fettleibigkeit Probleme bereitet.
Aus Großbritannien kam kürzlich die Meldung, dass Schüler in den Pausen eingeschlossen werden sollen, damit sie sich für ihr Geld, das sie mitbekommen haben, keine Fast-Food-Produkte mehr kaufen können. Ich glaube, dass man so mit Sicherheit kein gesundes Essverhalten erlernen kann. Auch wenn man Jakobsmuscheln angeboten bekommt, kann man das nicht zur Grundlage einer gesunden Ernährung machen.
- Jedenfalls nicht täglich, das würde ich auch sagen. Die armen Kinder!
Eine Studie aus den 90er-Jahren hat Gründe für Fettleibigkeit schon klar belegt. Diese liegen in einer zu geringen Flüssigkeitsaufnahme, zu viel Fett über Fleisch- und Wurstprodukte, zu viel Fett und Zucker über Süßigkeiten und Gebäck, zu wenig Ballaststoffe, weil weder Vollkornprodukte noch Obst und Gemüse gegessen werden. Obst gibt es häufig nur als Fruchtsaft, zu wenig Eisen- und Jodzufuhr und ein hoher Salzgehalt und Geschmacksverstärker im Fast Food tut das Übrige.
Kurz und knapp gesagt heißt das: zu fett, zu süß, zu viel und - man kann auch noch sagen - zu spät. Das sind die Ernährungsgrundsätze der Deutschen. Und das gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, das ist das Essverhalten der gesamten Gesellschaft. Deshalb ist es auch inzwischen ein großes Problem, den Kindern ein gesundes Essverhalten zu vermitteln. Warum sollen sie sich anders ernähren, wenn sich ihre Eltern auch so ernähren?
Ein Beispiel haben wir auch hier im Haus: Man kann beobachten, dass, wenn Currywurst und Pommes auf dem Speiseplan der Kantine stehen, die Schlangen immer besonders lang sind. Das ist auch nicht gerade ein gesundes Ernährungsverhalten.
Wobei ich sagen muss, dass einmal oder zweimal noch kein Problem ist.
Wir müssen aber sehen, dass das bei den meisten Deutschen inzwischen an der Tagesordnung ist. Und deswegen ist es ein Problem.
- Ausgenommen der Kollege Astrup, der macht alles richtig.
Der Antrag der Grünen spricht auch das gegenläufige Phänomen an, dass viele Jugendliche große Probleme mit Magersucht - Anorexia nervosa - und Bulimie haben. Ich denke aber, dass das nichts mit dem Ernährungsverhalten zu tun hat. Das hat ganz eindeutig entwicklungspsychologische Hintergründe und gehört in die Hände von Therapeuten.
Der Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung thematisiert auch Ernährungsfragen. Das wird dann durch das beigefügte Gutachten vertieft, über das schon diskutiert worden ist.
Wir von der SPD halten nichts davon, von der Landesregierung einen Maßnahmenkatalog zu erbitten und gleich einen Maßnahmenkatalog anzuschließen. Wir mögen auch nicht gern über etwas beschließen, was schon läuft. Das finden wir nicht so gut, deshalb sind wir nicht hier.
Wir beantragen deshalb, dass die Landesregierung bis zum Jahresende berichtet, wie die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung in den Bildungseinrichtungen bereits umgesetzt und weiterentwickelt werden können. Auf der Basis dieses Berichtes können wir dann vertieft im Plenum und in den beiden Ausschüssen darüber diskutieren, an welcher Stelle die Anstrengungen noch zu verstärken sind. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag, den Antrag von den Grünen, ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kindertageseinrichtungen sind derzeit bundesweit ständig in der politischen Diskussion. Ich glaube, so intensiv, lang anhaltend und hoch angesiedelt wie derzeit ist bislang überhaupt noch nie über dieses Thema diskutiert worden. Ich denke jedoch, das wird seinem Stellenwert gerecht. Das ist gut so. Denn ich denke, dass auch der letzte Kommunalpolitiker endlich begreifen muss, wie wichtig die Betreuung und Bildung der Kleinkinder vor Ort ist. Doch das ist - wenn man sich einmal genau umhört - vor Ort noch überhaupt nicht der Fall.
Im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung verfolgen wir drei strategische Ziele. Erstens. Wir wollen, dass die Kindertagesstätten nicht wie in der Vergangenheit lediglich als Betreuungsinstitutionen, sondern als eigenständige Bildungseinrichtung verstanden werden. Dieses Ziel haben wir mit den Bildungsleitlinien und mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes erreicht. Die Umsetzung der Bildungsleitlinien erfordert vor Ort in den Kindertagesstätten Anstrengungen, hat sich aber in die tägliche Arbeit der Erzieherinnen gut eingefügt. An dieser Stelle danke ich allen engagierten Erzieherinnen und Erziehern, die täglich hervorragende Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten leisten.
Zweitens. Wir wollen und müssen die Vorgabe aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes
umsetzen und für Kinder unter drei Jahren mit Krippenplätze schaffen. Das dient unserem Leitbild der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einem schnelleren Wiedereinstieg besonders der Frauen nach der Babypause in die Berufstätigkeit. Wir brauchen bessere und am besten ganztätige Bildungs- und Betreuungsplätze. Die Situation der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote ist regional sehr unterschiedlich. Mit guten frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sollen Bildungschancen aller Kinder, die Integration von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, der Schutz vor Familiearmut sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Viele Eltern wollen Familie und Beruf vereinbaren, können es aber mit den vorhandenen Angeboten überhaupt nicht leisten. Die Schaffung von mehr Krippenplätzen dient auch der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Förderung der jüngsten Kinder und verbessert in jedem Fall die Entwicklungschancen unserer Kleinkinder. Es ist in der Praxis immer wieder feststellbar: Die Entwicklung der Krippenkinder schreitet sehr schnell voran. Hier beginnt bereits das gemeinsame Lernen, das sich dann in Kindertagesstätte und Schule fortsetzt.
Drittens. Wir wollen mittelfristig erreichen, dass jedes Kind eine Kindertagesstätte besucht und dass zumindest ein solches Jahr obligatorisch und natürlich für die Eltern kostenfrei ist. Darin sehen wir die beste Förderung und Vorbereitung auf den Schulbesuch. Wir alle wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu finanzieren ist. Denkbar wäre es zum Beispiel, den Einstieg in sozialen Brennpunkten zu schaffen, um besonders die Kinder zu erreichen, die von ihren Eltern unzureichende Betreuung und Förderung erhalten - wenn sie nicht gar Opfer von Vernachlässigung und noch Schlimmerem werden.
Das Einfachste und Angenehmste wäre natürlich: Wir beschließen heute, diese beiden noch offenen Ziele mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Aber allein bei dem Gedanken spüre ich schon die bohrenden Blicke der Finanzpolitiker aller Fraktionen, obwohl wir in diesem Fachbereich nicht nur nach rein fiskalischen Gesichtspunkten entscheiden dürfen.
Das Bildungsministerium hat in seinem Entwurf für die Kindertagesstättenverordnung einen Weg aufgezeigt, wie wir dem zweiten von mir genanntem Ziel, nämlich der Steigerung der Angebote für unter Dreijährige, näher kommen können, ohne die Finanzen der kommunalen und freien Träger zu sprengen.
Das Ministerium hat dazu selbstverständlich eine Anhörung durchgeführt, deren Ergebnis - wie auch nicht anders zu erwarten - sehr unterschiedlich ist. Die kommunalen Landesverbände als Vertreter der kommunalen Träger haben sich positiv geäußert und die geplante Flexibilisierung der Standards in den Kindertagesstätten ausdrücklich begrüßt. Die Wohlfahrtsverbände haben sich sehr skeptisch geäußert. Die GEW lehnt den Entwurf zur Änderung der Landesverordnung für die Kindertagesstätten ab.
Es ist für uns immer selbstverständlich gewesen, dass Anhörungen keine Showveranstaltungen sein dürfen, bei denen die Betroffenen nur die Gelegenheit bekommen, ihre Kritik mit der gleichen Inbrunst und mit der gleichen Folgenlosigkeit wie im Londoner Hyde Park loszuwerden. Anhörungen sind für uns ein Weg, das Expertenwissen, das diejenigen uns voraushaben, die mit unseren Gesetzen und Verordnungen tagtäglich umgehen müssen, für unsere Entscheidungsfindung zu nutzen.
Ich begrüße es daher für meine Fraktion sehr, dass die Bildungsministerin beschlossen hat - das Kabinett hat dem ja zugestimmt -, den Entwurf an einer ganz entscheidenden Stelle zu ändern. In § 8 Abs. 3 des Entwurfes soll es nun dabei bleiben, dass eine zusätzliche Fachkraft für eine altersgemischte Gruppe dann eingesetzt werden muss, wenn in altersgemischten Gruppen drei oder mehr Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden. Damit ist der wichtigste Kritikpunkt aus den beiden Anträgen der Oppositionsfraktionen Grüne und FDP, denke ich, aus dem Weg geräumt.
Zum Antrag der Grünen: Ich sehe nach der Ankündigung der Ministerin eigentlich keinen Grund, den Entwurf der Kindertagesstättenverordnung zurückzuziehen. Die Grünen bleiben bei ihrer Argumentation, die sie schon immer vertreten haben, nämlich dass jegliche Einschränkung bei den Standards für Kindertagesstätten abzulehnen ist.
Sie wenden sich deshalb mit ihrem Antrag zugleich gegen die Aussagen der Berliner Koalition, obwohl wir noch gar nicht genau wissen, was den Bundestag tatsächlich in Gesetzesform erreichen wird. Ich teile Ihre Kritik an der Idee, Familien, die ihren Kindern den Besuch der Kindertagesstätte vorenthalten wollen, mit einer, wenn auch kleinen, Heimoder Herdprämie zu belohnen. Wir sind nicht der Auffassung, dass es gleichwertige Alternativen sind, die Kinder zu Hause zu behalten oder sie in eine Kindertagesstätte zu schicken.
Zu befürchten ist, dass gerade sozial benachteiligte Familien ihre Kinder nicht in die Krippe geben, sondern zu Hause lieber vor dem Fernseher parken und mit dieser Prämie dann mehr Geld für den Familienkonsum haben. Das lehnen wir als sozialdemokratische Politiker und Politikerinnen ab.
Aus den Gründen, die ich eingangs genannte habe, halten wir an der Perspektive fest, dass jedes Kind eine Kindertagesstätte besucht. Aus den Reihen der CDU auf Bundesebene sind als Alternative zum Betreuungsgeld auch Gutscheinsysteme für die Wahrnehmung von pädagogischen, sportlichen oder sprachlichen Bildungsangeboten in die Diskussion gebracht worden. Solange diese Debatte aber auf Bundesebene noch zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, können wir sie hier nicht in Resolution begleiten.
Was den Antrag der FDP angeht, so kommt man aus dem Kopfschütteln eigentlich gar nicht heraus.
Ausgerechnet die FDP, die bei früheren Haushaltsberatungen immer und immer wieder den Abbau der Standards gefordert hat, singt jetzt das hohe Lied auf die Standards. Zwar soll es ja nicht verboten sein, klüger zu werden, aber ich fürchte, dass auch hier der Vorwahlkampf und nicht die bessere Einsicht das Motiv gewesen ist.
Jedenfalls kann man aufgrund der Ankündigung der Ministerin den FDP-Antrag wohl als erledigt ansehen. Den Antrag der Grünen können wir, meine ich, im Bildungsausschuss auf Halde legen, bis die Pläne der Bundesregierung zur Betreuung der unter Dreijährigen greifbarer geworden sind, als es jetzt der Fall ist. Ich bin im Übrigen voller Erwartungen in Bezug auf die Diskussionen im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleinkindbetreuung ist derzeit stark in den Mittelpunkt gerückt, von allen beachtet, nicht nur von der Politik, sondern auch von jungen Eltern. Es ist eigentlich sehr erfreulich, dass diese Diskussion endlich so ausdauernd geführt wird.
Kinder brauchen andere Kinder. Sie müssen Beziehungserfahrungen sammeln können, wenn sie sich optimal entwickeln sollen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet und fordert Kommunen zu einem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, sollen in Deutschland endlich mehr Angebote zur Kinderbetreuung in ausreichender Zahl und in guter Qualität ausgebaut werden. Bis zum Jahr 2010 sollen danach deutlich mehr Kinder in Kindertageseinrichtungen von Tagesmüttern und hoffentlich auch von Tagesvätern betreut werden, und zwar so, dass der Bedarf der Eltern und Kinder gedeckt wird.
Dies ist eine der bedeutenden gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist der Ausbau von Bildung und Betreuung die familienpolitische Aufgabe Nummer eins. Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung ermöglichen Kindern echte Chancengleichheit in Bildung und Erziehung und ermöglichen den Eltern überhaupt erst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Eltern wollen dies gern, können aber Familie und Beruf sozusagen nicht unter einen Hut bekommen, weil es einfach keine echte Wahlmöglichkeit für sie gibt. Ausreichend Betreuungsplätze sind nicht vorhanden. Besonders schwierig ist es, ausreichend Betreuungsplätze zu finden, wenn es Kinder unter drei sind
oder wenn die Mutter sehr früh nach der Entbindung in den Beruf zurückkehren möchte oder gegebenenfalls auch muss.
Wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, haben es Eltern in Deutschland schwerer als in anderen europäischen Ländern, und dieses, obwohl die familienpolitischen Leistungen zu den höchsten in Europa zählen. Ein gutes System öffentlicher Kinderbetreuung würde beiden Elternteilen eine Vollbeschäftigung ermöglichen, zu einer vermehrten Berufstätigkeit von Müttern führen und so auch der relativ großen Kinderarmut in Deutschland entgegen wirken. Deswegen ist es sinnvoll, den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige voranzutreiben. Dies wird nur in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Denn in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe haben alle - Bund, Länder und Kommunen - Kompetenzen durch das Grundgesetz. Alle Kräfte müssen für unsere Kinder gebündelt werden.
An dieser Stelle muss auch gesagt werden, dass der Bundestag und die Bundesregierung endlich Genaues über ihren finanziellen Beitrag zum Ausbau der Betreuungsplätze entscheiden und ein solides Finanzierungskonzept vorlegen müssen, damit wir alle an diesem Thema weiter vorankommen und unsere Ziele natürlich auch verwirklicht werden. Die Kommunen sind hier schon viel länger in der Pflicht. Leider sind sie den Anforderungen bisher nicht angemessen oder gar nicht nachgekommen. Eigentlich hätten sie längst nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz handeln müssen und hätten Krippenplätze und Betreuung durch Tagesmütter sicherstellen sollen.
Familienbildungsstätten haben das schon vor Jahren erkannt. Sie haben vor Jahren damit begonnen, Tagesmütter für ihre Arbeit mit Kleinkindern zu qualifizieren. Das ist gut so, denn mit dem Angebot an Kindertagesstätten, Krippen und Tagesmüttern geht es darum, Kindern und Eltern bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ich glaube, dass vielen Gemeindevertretern, die vor Ort Entscheidungen treffen, die Bedeutung und Wichtigkeit der Kleinkindbetreuung noch gar nicht deutlich ist. Fast nirgends in Deutschland bleiben so viele Drei- bis Fünfjährige tagsüber bei der Mutter wie in Schleswig-Holstein. Die unter Dreijährigen sind fast alle zu Hause. Dort allerdings, wo inzwischen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden, werden sie auch angenommen. Sie sind nicht nur besetzt, es gibt sogar Wartelisten. Eltern und Erzieherinnen stellen immer wieder fest, dass die Kinder in den Krippen wesentlich schnellere Entwicklungsschritte machen
als erwartet, sich frühzeitig Kompetenzen auf den sozialen Gebieten erwerben. In allen anderen Bereichen suchen Eltern verzweifelt nach Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder, schließlich wollen sie ihren Arbeitsplatz erhalten und ihre Kinder gut betreut wissen. Was das bedeutet, können wir uns alle vorstellen.
Wenn vor Ort nicht endlich gehandelt wird, müssen wir uns nicht wundern, wenn immer weniger Kinder geboren werden. Kinder sind unsere Zukunft. Sie sind die Zukunft unseres Landes. Dies wurde gestern schon in der Diskussion um die Änderung der Landesverfassung gesagt. Deshalb ist es auch unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sie in geeigneter Umgebung mit anderen Kindern aufwachsen, durch frühzeitige Bildung und Förderung gute Zukunftschancen für ihren Lebensweg erhalten. Wir setzen uns für einen zügigen Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige ein. Es ist gut, wenn die Kommunen und Kreise endlich ihre neusten Planungen offenlegen, sodass der Landtag über die flächendeckende derzeitige Situation informiert ist. Es ist auch gut, dass der Betreuungsbedarf jährlich fortgeschrieben werden soll. Die Kinderzahlen sind ja keine feste Größe. Ich hoffe, dass die jetzige Bestandsaufnahme bessere Ergebnisse als die vorige Umfrage aufweist.
Ich schlage vor, dass wir eine alternative Abstimmung vornehmen. Ich glaube, wir müssen die Anträge nicht weiter im Ausschuss beraten. Ich bitte Sie natürlich, dem Antrag von CDU und SPD zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal von einer ganz anderen Seite an als mein Kollege Manfred Ritzek: Jährlich tritt die Ostseeparlamentarierkonferenz an unterschiedlichen Tagungsorten mit unterschiedlichen Tagungspunkten zusammen und die Parlamentarier befassen sich dann mit Themen, die für alle Ostseeanrainerländer von Bedeutung sind. Sie beschließen Ergebnisse in Resolutionen, die die teilnehmenden Länderparlamente weiterbehandeln und umsetzen sollen. Ein gemeinsames Umsetzen von Forderungen in verschiedenen Ländern ist in der heutigen Zeit in jedem Fall sinnvoll. Denn Veränderungen können wir nur gemeinsam erreichen.
Diese Tagungsergebnisse der jährliche stattfindenden Ostseeparlamentarierkonferenz werden in den einzelnen Ländern aber sehr unterschiedlich umgesetzt. Die Handhabungen der Resolutionen reichen zum Beispiel von „nur zur Kenntnis nehmen“ wie bei uns in Schleswig-Holstein bis zum verbindlichen Beschließen in den Parlamenten. Sinn würde es machen, wenn die jeweiligen Regierungen nach den Parlamentsbeschlüssen über die Umsetzung der Forderungen berichten würden.
Eine Forderung der Delegationsteilnehmer aus Schleswig-Holstein bestand immer darin, möglichst frühzeitig in die Behandlung und die Vorbereitung der Konferenz einbezogen zu werden, damit noch Einfluss auf die Abschlussresolution genommen werden kann. Diese Forderung besteht nach wie vor und ist den schleswig-holsteinischen Delegierten ein echtes Anliegen. Das heißt natürlich, dass wir uns frühzeitig mit den Themen befassen und die vorzulegenden Texte erarbeiten müssen.