Klaus Klinckhamer

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Last Statements

Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Kollege Hentschel, warum haben Sie bis 2005 nichts getan?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik bis 2013 ist 2003 festgelegt worden, in 2008 eine Zwischenprüfung durchzuführen, den sogenannten Gesundheitscheck.
Wie ist die Situation der Landwirtschaft heute? Steigende Lebensmittelpreise - vor allem ausgelöst durch stark gestiegene Preise für Getreide, Soja, Raps und Mais - tragen dazu bei, dass die armen Länder dieser Welt Nahrungsmittel kaum oder nicht mehr bezahlen können. Zu der ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Milchbauern keine kostendeckenden Erzeugerpreise erzielen. Die Demonstrationen der letzten Wochen haben dies noch einmal deutlich gemacht.
Auch den Ferkelerzeugern und den Schweinemastbetrieben geht es ähnlich. Ebenso hat auch die Landwirtschaft unter der Last der hohen Energiepreise zu leiden. Pflanzenschutz und Düngermittelpreise sind teilweise ins Unermessliche gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist die Landwirtschaft mehr denn je auf verlässliche Rahmenbedingungen bis 2013 angewiesen. Der aktive Landwirt muss sich auf das verlassen können, was man 2003 beschlossen hat.
Ich begrüße, dass der Minister dieser Landesregierung dies genauso sieht und klar zum Ausdruck gebracht hat. Dagegen gibt es von der EU-Kommission schon andere, für uns negative Aussagen. Herr Minister, wehren Sie diese Gefahr ab! Unsere Unterstützung haben Sie.
Wir begrüßen es dagegen, wenn die Überprüfung ergeben sollte, dass unsinnige bürokratische Regelungen gestrichen werden könnten. Die Agrarreform von 2003 wird heute von der Landwirtschaft weitestgehend akzeptiert. Deshalb darf an den Eckpfeilern dieser Reform nicht gerüttelt werden.
Die Entkopplung der Prämienzahlungen von der Produktion hat deutlich mehr Marktwirtschaft zugelassen, was wir alle grundsätzlich wollen und be
grüßen. Mehr Marktwirtschaft bedeutet aber auch dies gilt gerade für die Betriebsmittel, die der Landwirt kaum oder nicht beeinflussen kann - immer mehr Risiken und Schwankungen; siehe Energiepreise. Die Prämienzahlungen, die ab 2013 für Acker- und Grünland gleich sein werden, sind ein ganz entscheidender Stabilitätsfaktor.
Meine Damen und Herren, ich denke, gerade vor dem Hintergrund der in großen Teilen der Welt hungernden Bevölkerung und der Brandrodung großer wertvoller Tropenwälder um Bioenergie zu erzeugen, wird auch unserer und der EU-Bevölkerung klar, wie wichtig es ist, eine intakte funktionierende Landwirtschaft zu haben, die wertvolle gesunde Nahrungsmittel erzeugt.
Unser ländlicher Raum wäre ohne intakte Landwirtschaft überhaupt nicht denkbar. Es darf aber und kann nicht sein, dass durch die Modulation die zweite Säule zusätzlich gespeist wird. Auf Kosten der Betriebe kann nicht die Finanzierung des gesamten ländlichen Raumes aufgebaut werden.
Eine Kofinanzierung aus Landesmitteln wird der schleswig-holsteinische Haushalt wohl auch nicht verkraften können. Die Überlegungen der Europäischen Union, hier zusätzliche Modulationsmittel zu schaffen, kosten die Landwirtschaft zusätzlich gut 20 Millionen €. Dies lehnen wir ab.
Nun noch ein Wort zu Cross Compliance. Jährlich werden circa 1.000 Betriebskontrollen durchgeführt. Es wurden außer bei Tierkennzeichnungen kaum Verstöße festgestellt, so der Bericht des Ministeriums. Dieser Tatbestand ist außerordentlich zu begrüßen und zeigt, dass es hier keiner neuen Maßnahmen, sondern einer Vereinfachung der Kontrollen bedarf. Bei der beschlossenen Abschaffung der Milchquotenregelung 2015 muss es bleiben.
Meine Damen und Herren, der Gesundheitscheck darf nicht dazu herhalten, auch nur in Teilen und Ansätzen zu einer vorzeitigen Reform zu kommen. Hier muss unser Ministerium mit dem Minister gegebenenfalls entschieden gegensteuern. Die Absicht und der Vorschlag der Europäischen Union, die progressive Modulation einzuführen, zeigen, dass hier Gefahr im Anflug ist. Wenn aber Cross Compliance dazu führt, überflüssige Bürokratie abzuschaffen, unterstützen wir dies jederzeit. Wir fühlen uns hier durch unseren Minister und durch die Landesregierung gut vertreten. Ich möchte mit einem Dank an das Ministerium für diesen deutlichen Bericht abschließen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Beitrag von Herrn Matthiessen möchte ich einiges richtigstellen. Herr Matthiessen, Sie haben hier heute das wiederholt, was Sie am 28. Mai in einer Presseerklärung schon einmal gesagt haben. Ich muss Ihnen Folgendes vorhalten: Auch wenn man etwas wiederholt, wird es dadurch nicht richtiger.
Ich halte es für eine gewaltige Unverfrorenheit, unserem Minister unserer Landesregierung Mitschuld an dem Preisverfall auf dem Milchsektor zu geben. Die Landesregierung, an der Spitze der Ministerpräsident, hat das gemacht, was sie machen konnte. Sie hat moderiert und eingegriffen, und das mit Erfolg.
Sie sprechen von der unsäglichen Quotenerhöhungspolitik, die der Minister gemacht hat, und widersprechen sich in einem anderen Absatz dann selbst. Das passt nicht in die Welt.
Eine Quotenregelung schützt nicht vor niedrigen Milchpreisen. Wir haben gerade beim Weizenmarkt gesehen: Der Markt muss regelnd die Preise bestimmen. Die Weizenpreise sind gestiegen, weil wir das auf dem Markt reguliert haben. Bei der Milch haben wir eine Überproduktion. Dadurch sinkt der Milchpreis. Wenn der Milchpreis wieder ins Lot kommen soll, muss auch die Menge stimmen. Das, was Herr Ehlers gesagt hat, ist richtig: Wir müssen die Quote auf Dauer abschaffen. Das ist der einzige Weg, um unseren Milchbauern den Weg zu ebnen.
Nochmals: Ich verwahre mich dagegen, dass die Landesregierung, unser Minister, Schuld am Preisverfall bei der Milch hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Umwelt- und Agrarausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 16. Januar 2008 beraten und empfiehlt dem Landtag - im Einvernehmen mit dem beteiligten Europaausschuss - mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Nummer 1 des Antrages anzunehmen und die Nummer 2 für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften durch Plenarbe
schluss vom 13. Juli 2007 dem Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Dieser hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 28. November 2007, beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1738 ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anstalt Schleswig-Holsteinischer Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften durch Plenarbeschluss vom 12. September 2007 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur Beratung überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 28. November 2007, beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus Drucksache 16/1739 zu entnehmenden Gegenüberstellung anzunehmen.
Neben dem Gesetzentwurf waren auch die Zusätzlichen Erläuterungen (Zielvereinbarungen) über die Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen durch die Anstalt Schleswig-Holsteinischer Landesforsten, Umdruck 16/2634, Gegenstand der Bera
tungen. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Annahme. Der Finanzausschuss hat sich im Rahmen seines Selbstbefassungsrechts in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 ebenfalls damit beschäftigt und sich diesem Votum mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einstimmig empfiehlt der Ausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Umwelt- und Agrarausschuss
dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zunächst für den guten und umfangreichen Bericht bei Ihnen bedanken, Herr Minister. Ich bitte, diesen Dank auch in Ihrem Haus weiterzugeben.
Wir begrüßen das Neun-Punkte-Programm der norddeutschen Länder, das auf Ihre Initiative hin entstanden ist. Die neun Punkte werden auch - soweit ich es vernommen habe - von der Fischerei positiv gesehen. Entscheidend ist nun, dass sie in der Praxis auch alle umgesetzt werden. Norddeutschland - und damit auch Schleswig-Holstein - hat dadurch in der von der EU dominierten Fischereipolitik ein größeres Gewicht.
Deutschland hat circa 3 % der Flotte, aber 9 % der Quote. Hieran kann man sehen - Sie haben das schon gesagt -, dass unsere Flotte schon abgespeckt wurde. Unsere Flotte ist aber rettungslos überaltert. Es müsste auch der Neubau möglich sein. Am Standardkutter wird schon gearbeitet - hoffentlich mit Erfolg.
In Heiligenhafen hat unser Ministerpräsident gemeinsam mit unserem Fischereiminister ein Zukunftsprogramm Fischerei zur Unterstützung der Fischerei in Schleswig-Holstein vorgestellt. Bis 2013 werden 16 Millionen € EU-Gelder - dazu die
gleiche Summe kofinanziert aus Mitteln der GAK während der Programmlaufzeit mit einem Investitionsvolumen von circa 60 Millionen € zur Verfügung stehen.
Entscheidend für die Fischerei ist aber die Dorschquote, der sogenannte Brotfisch. Es gibt zwei Dorschbestände, in der westlichen - der bessere Bestand - und in der östlichen Ostsee. Der Kabeljaubestand in der Nordsee wird sich nach Meinung der Wissenschaftler negativ entwickeln. Er verlagert sich wohl aus klimatischen Gründen immer mehr nach Norden, weil es dort kälter ist. Jetzt soll die Quote für die Ostsee im östlichen Teil um 23 % und im westlichen Teil um 33 % erneut gekürzt werden. Das darf so nicht passieren.
Die Antwort darauf war größter Protest aus der Fischerei. Unser Minister ist bereits tätig geworden und ich denke, er wird sich weiterhin einschalten. Es geht für einen großen Teil der Fischer hier um ihre Existenz. Die Polen haben die drei- bis vierfache Menge ihrer Quote gefangen. Daher ist es folgerichtig, einen Fangstopp für Polen zu verhängen. Eigentlich müsste den Polen auch die überfangene Menge von ihrer Quote abgezogen werden - auch wenn man dies vielleicht auf Jahre verteilen sollte.
Es dürfen nicht alle Fischer - somit auch unsere in Schleswig-Holstein - dafür bestraft werden. So ist es auch bei uns praktiziert worden.
Die neue Lösung für die westliche Ostsee - im April Fangstopp, dann 223 Fangtage - wird von uns und den Fischern begrüßt. Für die östliche Ostsee soll im Juli und August ein Fangstopp bestehen, danach soll es 200 Fangtage für die Fischer geben.
Weiter muss endlich mit dem Bürokratieabbau ernst gemacht werden. Auf diesem Gebiet ist die Europäische Union ständig zu Höchstleistungen fähig. Absolut widersinnig ist das Zugangsrecht für die Nordsee. Wer 2001 bis 2005 in der Nordsee nicht gefischt hat, kommt nicht wieder herein. Dieses gilt auch für die Krabbenfischer, wenn sie in dieser Zeit ausschließlich Krabben gefischt haben.
Die Fischerei wünscht sich - und ich meine, dieses mit Recht -, dass die Zuteilung der Quote nicht erst Mitte des Jahres erfolgt. Ich weiß aus der Praxis, dass der Kontakt zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der Fischerei teilweise besser sein könnte. Vielleicht könnte unser Minister hier hilfreich tätig werden.
Wir wünschen uns eine Fischerei, die von ihrer Arbeit leben kann und die weiterhin ein wertvoller Bestandteil unseres Landes zwischen den Meeren bleibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung zweier Richtlinien der EG in zwei Sitzungen, zuletzt am 27. Juni 2007, beraten.
Zur Vorbereitung der Beschlussempfehlung hat der Ausschuss schriftliche Stellungnahmen eingeholt,
und zwar zu dem Gesetzentwurf und zu dazu vorliegenden Änderungen, die das Landesnaturschutzgesetz betreffen. Diese finden Sie in dem neuen Artikel 4.
Die aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses ersichtlichen Änderungen, die Sie in Fettdruck auf der rechten Spalte der Gegenüberstellung finden, sind überwiegend redaktioneller Art.
Mit der Änderung von § 118 e Abs. 4 des Umweltverträglichkeitsgesetzes greift der Ausschuss eine Anregung des Landesnaturschutzverbandes auf. Mit der Neuformulierung wird Übereinstimmung mit der Umweltinformationsrichtlinie der EU hergestellt.
Meine Damen und Herren, der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1480 (neu) - 2. Fassung - zu entnehmenden Gegenüberstellung anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den ihm durch Plenarauftrag vom 6. Juni 2007 überwiesenen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Klimaschutz in der Landwirtschaft in seiner Sitzung am 27. Juni beraten. Er empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag in der aus der Drucksache 16/ 1481 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete nun in der zweiten Legislaturperiode als MdL in meinem Wahlkreis auch die Insel Fehmarn. In unzähligen Gesprächen und Diskussionen auf der Insel und überall im Land sowohl mit Gegnern als auch Befürwortern einer festen Belt-Querung habe ich mich zu einer eigenen Meinung durchgerungen. Sie wissen, ich bin davon überzeugt, dass die regionalen Interessen im Raum Fehmarn überwiegend gegen eine feste Belt-Querung sprechen. Ich will auch in dieser Debatte meine Hauptargumente nicht verschweigen und konzentriere mich dabei auf die regionale Sicht.
Die feste Querung schafft auf Fehmarn und im Nachbarraum auf mittlere und lange Sicht nach unserer Auffassung keine neuen Arbeitsplätze, sondern führt zum Abbau von Arbeitsplätzen auf den Fähren. Das anwachsende Verkehrsaufkommen macht Ostholstein touristisch nicht attraktiver. Für viele Jahre wird Fehmarn eine riesige Baustelle mit all den Umweltbelastungen sein, die unvermeidlich sind. Das ist für den Tourismus nicht gerade einladend. Der Wasseraustausch der Ostsee wird durch Brückenpfeiler behindert. Dies ist für das biologische Leben von größter Bedeutung.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bundes- und Landesregierung haben noch einmal unterstrichen, dass die Entscheidung endgültig ist. Nun, wenn die Würfel gefallen sind, gilt es, den Blick nach vorn zu richten. Fehmarn und der Norden Ostholsteins werden jetzt wohl für einige Jahre in der Bauzeit die Belastungen der Entscheidung spüren. Ich werde mit aller Kraft dafür arbeiten, argumentieren und auch kämpfen, dass die unvermeidbaren Belastungen unseres Raumes auf ein Minimum reduziert werden,
dass bei allem, was auf deutscher Seite geschieht, die Verantwortung im Wesentlichen bei deutschen Stellen liegt, und vor allem, dass bei Planungen die
Region mit ihren Kommunen voll eingebunden wird. Ich bitte um breite Unterstützung.
Die Region braucht jetzt Unterstützung. Wir müssen diese besonders vom Bund und vom Land erfahren, damit die Belastungen abgefedert werden.
Hier einige von mir angedachte Maßnahmen. Für den Tourismus sind Leuchtturmprojekte zu fordern, die dazu animieren, von der Autobahn herunter in die Region zu fahren; denn wir wollen nicht zu einem reinen Durchreiseland werden.
Puttgarden muss als Tiefseehafen erhalten bleiben. Vielleicht können auch neue Linien aufgenommen werden, zum Beispiel in die baltischen Staaten, oder Puttgarden kann auch Verladehof für Getreide sein. Jetzt geht unser Getreide aus Ostholstein per Lkw in die Häfen von Lübeck, Hamburg und Rostock. Dies könnte auch von Puttgarden aus geschehen und brächte der Landwirtschaft Ostholsteins Marktnähe.
Entlang der A 1 müssen weitere interkommunale Gewerbegebiete mit besonderer Förderung entstehen, um Arbeitsplätze im Norden zu schaffen. In Kooperation mit der Region muss ein Gesamtkonzept für die Region entstehen. Ich meine, damit kann man in erster Linie Vertrauen schaffen und Ängste abbauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals: Die Entscheidung ist gefallen. Lassen Sie uns in die Zukunft blicken. Ich bitte um Unterstützung dieses Hauses und ich bitte auch die Landesregierung, an der Spitze unsere Ministerpräsident Peter Harry Carstensen - ich bedanke mich ausdrücklich für die Aussagen, die er zu Fehmarn und dem Nordteil Ostholsteins gemacht hat -, sich in Berlin und in Ostholstein dafür einzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich habe die Unterlage zwar vorliegen, aber ich nehme den Hinweis gern auf und verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den ihm durch Plenarauftrag vom 1. Dezember 2006 überwiesenen Gesetzentwurf in zwei Sitzungen, zuletzt am 25. April 2007, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Umwelt- und Agrarausschuss ist durch Plenarbeschluss vom 13. Dezember 2006 der Antrag „Rat für Klimafragen“ und durch Plenarbeschluss vom 21. Februar 2007 der Antrag „Klimaschutz in Schleswig-Holstein“ überwiesen worden. Der Antrag „CO2-Einsparung in der Landesverwaltung“ ist durch Plenarbeschluss vom 21. Februar 2007 federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Umwelt- und Agrarausschuss hat die Anträge in seiner Sitzung am 14. März 2007 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig, die Anträge zusammenzufassen, mit einer Vorbemerkung zu versehen, durch die aus der Drucksache 16/1307 (neu) ersichtlichen Formulierungen zu ersetzen und anzunehmen.
Der an der Beratung des Antrages Drucksache 16/1222 beteiligte Finanzausschuss hat sich dem Votum des federführenden Umwelt- und Agrarausschusses in seiner Sitzung am 26. Februar 2007 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeschlossen. Ich empfehle daher Annahme des Antrages in der Fassung der Drucksache 16/1307(neu).
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die oder den Landesbeauftragten für Naturschutz, Drucksache 16/709, am 4. Mai 2006 und den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz der Natur und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksache 16/1004, am 13. Oktober 2007 zur Beratung überwiesen. Dieser Gesetzentwurf verfolgt unter anderem die Ziele, neue Ansätze im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes zu schaffen, für Deregulierung zu sorgen und bundes- und europarechtliche Regelungen umzusetzen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in fünf Sitzungen, der Gesetzentwurf der Landesregierung in drei Sitzungen, beraten worden
Der Ausschuss hat eine zweitägige Anhörung durchgeführt, in der er Vertreterinnen und Vertretern von 18 Verbänden und Organisationen Gelegenheit gegeben hat, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Gesetzentwürfen abzugeben. Zum damaligen Zeitpunkt war im Übrigen noch ein von der Fraktion der FDP eingebrachter Gesetzentwurf Grundlage der Beratung. Dieser wurde von den An
tragstellern zurückgezogen; daher ist er heute nicht Gegenstand der Beschlussempfehlung. In die Beratung des Ausschusses flossen außerdem weitere schriftlich vorliegende Stellungnahmen ein.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Gesetzentwurf der Landesregierung, auf den ich mich in meiner Berichterstattung im Folgenden konzentriere.
Nach Auswertung der Anhörung sind von SSW, der FDP sowie den Regierungsfraktionen - CDU und SPD - umfangreiche Änderungsanträge gestellt worden, die der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 14. Februar ausführlich diskutiert hat. Ich will hier nur einige beispielhaft nennen. Der Ausschuss beschäftigte sich unter anderem mit der Neuformulierung der Eigentumsverpflichtung in § 1 Abs. 2, Küstenschutzmaßnahmen, dem Landesbeauftragten sowie dem Kreisbeauftragten für Naturschutz, dem Waldanteil an der Landesfläche, dem Schutz von Nistplätzen, dem Vertragsnaturschutz, dem Biotopverbund und dem Befahren des Strandes.
Nachdem der Ausschuss die von SSW und FDP gestellten Änderungsanträge abgelehnt und die der Koalition angenommen hatte, hat er die Geschäftsführerin des Ausschusses beauftragt, bei der Beschlussempfehlung an den Landtag offensichtliche Unrichtigkeiten zu beseitigen und Folgeänderungen zu berücksichtigen.
Einen gleichlautenden Auftrag hat er dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Zuge der Veröffentlichung des Gesetzes erteilt.
Ich möchte Sie auf eine der im Zuge der Erfüllung dieses Auftrages gemachten Änderungen aufmerksam machen, nämlich auf § 25 Abs. 5 Satz 1 und 4. Hierbei geht es um die Verpflichtung der zuständigen Naturschutzbehörde zur flächenhaften Kartierung und um die Ausnahmen von der Kartierungspflicht. Die Intention der Koalition ist eine flächenhafte Kartierung aller Biotope. Dazu zählen neben den in Absatz 1 dieser Vorschrift genannten Biotope auch die Knicks, die in Absatz 3 erwähnt werden. Um also auch die Knicks in die Kartierungspflicht einzubeziehen, bedarf es eines ausdrücklichen Verweises auf diese. Dieser Verweis ist nunmehr der Beschlussempfehlung zu § 25 Abs. 5 zu entnehmen. Für diejenigen, die nachschlagen möchten: Dies ist Seite 37 der Beschlussempfehlung.
Ich weise auf eine noch vorzunehmende notwendige redaktionelle Änderung hin. § 8 Abs. 2 und 3 sollen unverändert bestehen bleiben. Insoweit ist
die rechte Spalte der Gegenüberstellung noch zu ergänzen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss meines Berichts empfehle ich Ihnen im Namen des Umweltund Agrarausschusses, den Gesetzentwurf Drucksache 16/709 abzulehnen und den Gesetzentwurf Drucksache 16/1004 in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1226 ersichtlichen Gegenüberstellung sowie die Anlage einschließlich der soeben genannten redaktionellen Änderung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Herr Präsident! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 1. Dezember 2006 überwiesenen Antrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Antrages.
Ich verweise auf die Vorlage, Herr Präsident.
Ich möchte noch einmal Beifall haben, Herr Präsident, und verweise wiederum auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Umwelt- und Agrarausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 26. April 2006 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Antrages.
Diesem Votum hat sich der beteiligte Sozialausschuss in seiner Sitzung am 27. April mit gleichem Stimmenverhältnis angeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist eine Besonderheit im sozialen Sicherungssystem. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft braucht dieses System zum Ausgleich der damit verbundenen Verwerfungen. Deshalb ist die landwirtschaftliche Sozialversicherung eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht nur der Berufsgruppe.
Die Entwicklung in der Landwirtschaft hat zur Folge, dass Defizite in der Sozialversicherung leider unvermeidbar sind. In der Alterssicherung der Landwirte beträgt das Verhältnis Beitragszahler zu Rentner 10 zu 15, in der allgemeinen Rentenversicherung dagegen 10 zu 4. Dieser Vergleich zeigt die besondere Situation der landwirtschaftlichen Alterssicherung auf.
Bei der Betrachtung der staatlichen Unterstützung der landwirtschaftlichen Alterssicherung darf nicht vergessen werden, dass allein im laufenden Jahr über 80 Milliarden € aus dem Bundeshaushalt in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Es ist daher angemessen, die landwirtschaftliche Altersversorgung ebenso zu stützen.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung muss weiterentwickelt werden. Die Bestrebungen des Bundes, durch eine Umstrukturierung eine dauerhafte finanzielle Entlastung zu erreichen, müssen durchaus unterstützt werden. Eine weitere Senkung der Verwaltungskosten ist unumgänglich. Die schleswig-holsteinische Versicherung hat hier Vorbildfunktion. In den vergangenen Jahren ist der Personalbestand um 22 % gesenkt worden. Versicherungen in anderen Bundesländern haben in dieser Hinsicht teilweise einen erheblichen Nachholbedarf.
Die höchst unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Bundesländern sind historisch gewachsen. Damit verbunden sind erhebliche Differenzen bei den Belastungen für die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung. Daher spricht viel für die Weiterführung der regionalen Gliederung. Eine bundesweit einheitliche Beitragsverteilung würde zu einem Finanztransfer in den Süden führen. Es wäre nicht zu vermitteln, warum bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Beiträge nivelliert werden sollen, aber strukturelle Stützungsmaßnahmen keinerlei Prüfung unterzogen werden.
Es macht auch keinen Sinn, die Verwaltungskosten in den Vordergrund zu stellen, die mit einem Anteil von rund 5 % den Leistungskosten mit rund 95 % gegenüberstehen. Deshalb ist der Vorschlag des Bundesrechnungshofes zur Senkung der Verwaltungskosten nicht sonderlich hilfreich. Sein Vorschlag, einen Bundesträger zu bilden, muss nicht zwangläufig zu niedrigeren Kosten führen. Es ist sinnvoller, dort anzusetzen, wo die höchsten Kosten entstehen, und auch Druck auszuüben, sonst wird sich dort nichts ändern und lediglich eine Verschiebung der Beiträge erfolgen.
Dies darf jedoch nicht bedeuten, dass alles so bleibt, wie es ist. Sinnvolle Kooperationen zwischen den Regionalträgern können zu weiteren Kostensenkungen führen und darüber hinaus die Leistungsqualität verbessern.
Wir sind gespannt, wie die schwarz-rote Koalition in Berlin dieses Thema anpackt und erwarten, dass die rund 240 Arbeitsplätze der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Kiel nicht unter die Räder kommen.
Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss die Gelegenheit haben werden, uns umfassend zu informieren und auszutauschen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 23. November beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf mit der Maßgabe anzunehmen, dass in § 1 Abs. 1 Nr. 1 die Wörter „… (BGBl. I S. …)“ durch die Worte „1. September 2005 (BGBl. I S. 2618)“ ersetzt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Umwelt- und Agrarausschuss dem Landtag einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Nach dem Willen der Europäischen Union wird die Zuckermarktordnung in mehreren Stufen reformiert. Zweifellos muss angesichts der vollen Interventionsläger etwas geschehen. Ein „Weiter so!“ wäre nicht zu verantworten.
Die ärmeren Länder, darunter die so genannten AKPStaaten - damit sind Regionen in Afrika, der Karibik und Pazifik gemeint -, haben weiterhin die Chance, ihre Produkte in der Europäischen Union abzusetzen. Darüber hinaus ist die Klage der Staaten Australien, Brasilien und Thailand vor der WTO wegen der euro
päischen Zuckersubventionen zu berücksichtigen. Die Kläger haben sich mit der Folge durchsetzen können, dass allein deshalb Handlungsbedarf besteht und die Europäische Union nicht tatenlos bleiben konnte. Für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe geht es darum, ohne Struktureinbrüche Reformen zu überstehen und bei allen Schwierigkeiten die Existenzgrundlage nicht zu verlieren.
Herr Minister Austermann hat es schon gesagt: Rund 1.000 Betriebe in Schleswig-Holstein mit einer Anbaufläche von rund 12.000 ha sind eigentlich eine relativ kleine Zahl, aber diese Betriebe stützen ihr Einkommen zu einem nicht unerheblichen Teil auf den Zuckerrübenanbau. Sie verlieren bei einer Preissenkung von 43 % circa 1.000 € je Hektar und des Deckungsbeitrages je Hektar. Das entspricht 10 Millionen € auf Landesebene, die auch als Kaufkraft dem ländlichen Raum entgehen.
Der vorgesehene 60-prozentige Ausgleich der Preissenkung ist daher nur ein geringer Trost. Wir können nicht hinnehmen, dass unsere Landwirtschaft in kürzester Zeit Reformschritte zu verkraften hat, die existenzbedrohend sind. Deshalb müssen Regelungen getroffen werden, die einen gleitenden Übergang vorsehen und damit eine planbare Anpassung an die neuen Verhältnisse ermöglichen.
Für die Europäische Union besteht unausweichlich Handlungsbedarf. Sie ist gezwungen, den Markt für die ärmeren Länder weiter offen zu halten und Subventionen zurückzuführen. Zunehmend sind wir gehalten, uns den WTO-Regelungen anzupassen; das heißt unsere deutsche Landwirtschaft steht in unmittelbarer Konkurrenz mit Brasilien und anderen Staaten mit ihrem Rohrzucker, den sie wesentlich billiger produzieren können.
Es bleibt jedoch die Frage der Regelungsgestaltung. Die Europäische Union hat eine weite Gestaltungsmöglichkeit, die nicht nur im Interesse der Einsparungen, sondern auch für die Existenzsicherung unserer Landwirtschaft genutzt werden muss. Wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten die betroffenen Betriebe unterstützen. Unser Landwirtschaftsminister hat sich bereits im Bundesrat für eine bessere Ausgestaltung der Reform mit dem Ziel eingesetzt, die Übergangszeit zu verlängern und die Preissenkung auf ein erträgliches Maß zu verringern. Für diesen Einsatz sind wir Herrn Minister von Boetticher auch sehr dankbar.
Darüber hinaus haben Gespräche mit der Kommission in Brüssel stattgefunden. Wir unterstützen den Landwirtschaftsminister Dr. von Boetticher bei seinen
Bemühungen, die Zuckermarktreform erträglich zu gestalten. Wir wollen, dass auch künftig die rund 50.000 Zuckerrübenanbauer in Deutschland und mehrere Tausend Beschäftigte in der Zuckerindustrie eine Zukunft haben. Es darf nicht eintreten, dass Schleswig-Holstein nach der Schließung der Zuckerfabrik in Schleswig zum zuckerrübenfreien Anbaugebiet wird.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Landesverordnung zur Bestimmung des Werteverhältnisses für Dauergrünland aufgehoben und damit eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Herr Hentschel, dieser Schritt war richtig und notwendig.
Mit der EU-Agrarreform erhalten Grünlandflächen erstmals eine Prämie, die durch Kürzungen bei den Ackerflächen aufgebracht wird. Niemand denkt daran, diese Prämie wieder rückgängig zu machen. Es bleibt jedoch die Tatsache bestehen, dass Ackerbauern für diese Grünlandprämie aufkommen. Wir gehen davon aus, dass das jetzige Prämiensystem wie vorgesehen bis 2013 durchsteht und verlässlich ist, denn das brauchen die Landwirte.
Bis zum Jahr 2013 werden Grünlandbetriebe und Ackerbaubetriebe gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass Ackerbaubetriebe rund 100 € je Hektar abgeben müssen und damit ohnehin die Verlierer dieser Reform sind. Zusätzliche Kürzungen, wie in der nun aufgehobenen Landesverordnung vorgesehen, sind daher einfach nicht hinnehmbar.
Die gleitende Anpassung und spätere Gleichstellung der Prämien ist von der Europäischen Union beschlossen. Daran können und wollen wir nichts ändern, aber wir können landespolitische Fehlentwicklungen rückgängig machen. Genau dieses haben wir mit unserem Koalitionspartner vereinbart und getan.
Die Landesregierung wird die Grünlandbetriebe nicht im Regen stehen lassen. Derzeit wird geprüft, welche Möglichkeiten nach 2006 bestehen, um diese Betriebe zu stützen, ohne die Ackerbaubetriebe zusätzlich zu belasten.
Es hat sich inzwischen auch bei Nichtlandwirten herumgesprochen, dass das Preisniveau bei Getreide kaum noch ausreicht, die Betriebe über Wasser zu halten. Weiter einkommenssenkende Maßnahmen sind daher nicht vertretbar und nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir uns mit Nachdruck gegen die Landesverordnung des früheren Ministers Müller gewandt.
Auch Grünlandbetriebe sind wegen des Milchpreisverfalls nicht auf Rosen gebettet, das wissen wir. Es ist jedoch nicht legitim, diese beiden Betriebsarten mit politischen Mitteln gegeneinander auszuspielen. Hier geht es auch um die Verlässlichkeit der Politik. Die Betriebsleiter verstehen Prämien als Einkommen, die in die Betriebsplanung mit einbezogen werden. Für die Betriebe ist Vertrauensschutz daher außerordentlich wichtig. Ohne verlässliche Plandaten ist eine zukunftsgerichtete Planung auf den Höfen nicht möglich.
Ich möchte nur am Rande bemerken, dass einige Grünlandbetriebe unter Einbeziehung aller Prämien höhere Prämien je Hektar erhalten. Dies sind zwar nur Einzelfälle, sie zeigen aber deutlich, dass die derzeitige Gründlandprämie allein nicht aussagekräftig ist.
Wir sind und bleiben für die Landwirtschaft ein verlässlicher Partner. Deshalb werden wir auch das gegenseitige Ausspielen der Betriebe nicht zulassen.
Wir halten uns an die Vorgaben der Europäischen Union und wir werden nicht draufsatteln. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen ab.