Alexander Fuhr

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und FDP ist es, die Rückkehr zur kommunalfreundlichen Praxis der Wasserbehörden des Landes zu ermöglichen und dadurch die als Gebührenzahlerinnen und -zahler betroffenen Bürger zu entlasten.
Wie Sie als gute Kommunalpolitiker wissen, ist für das Einleiten von Niederschlagswasser in Gewässer gemäß Bundesrecht vom Einleiter eine Abwasserabgabe zu entrichten. Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Einleitung von Niederschlagswasser ganz oder zum Teil abgabefrei bleibt.
Von dieser Möglichkeit hat Rheinland-Pfalz im Landesabwasserabgabengesetz Gebrauch gemacht. Demnach bleibt das Einleiten von Niederschlagswasser aus einer
Mischkanalisation auf Antrag dann abgabefrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die zuständigen rheinland-pfälzischen Wasserbehörden hatten diese Regelung bisher kommunalfreundlich so ausgelegt, dass bereits für einen Teilbereich eines Kanalisationsnetzes die Abgabefreiheit gewährt wurde, wenn dieser Teilbereich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllte.
Durch Beschluss vom 16. Oktober 2003 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jedoch entschieden, dass die Abgabefreiheit nur für die gesamte Kanalisation und Kläranlage, für das gesamte Einzugsgebiet, ausgesprochen werden kann. Deswegen konnte die für eine strangweise auf einzelne Entlastungsbauwerke begrenzte Betrachtung der Wasserbehörden nicht weiter durchgeführt werden. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts führte dazu, dass die zuständigen Wasserbehörden diese Rechtsauffassung in allen Entscheidungen berücksichtigen mussten.
Dies führte in Einzelfällen dazu, dass Kommunen erstmals eine Abwasserabgabe zu entrichten hatten, da die Gründe für die Zuerkennung der Abgabefreiheit nicht für das gesamte System vorgegeben waren. Das betraf zum Beispiel Kommunen, die in einer Kooperation waren, und die für das eigene Gebiet die Bedingungen erfüllten, die mitkooperierende Kommune jedoch nicht. Der Städtetag hat uns das Beispiel Lahnstein und die Verbandsgemeinde Braubach genannt. In diesem Fall betraf es die Stadt Lahnstein, die bisher keine Abgaben bezahlen musste.
Da es politischer Wunsch dieser Regierungsfraktionen ist, Kooperationen zu fördern und nicht zu behindern, ändern wir dieses Gesetz, um eine strangweise Betrachtung für die Zukunft zu ermöglichen.
Künftig wird die Praxis, wie sie die Wasserbehörden vor dem OVG-Urteil durchgeführt haben, durch dieses Gesetz legitimiert und erhält eine Grundlage, sodass auch Teilgebiete betrachtet werden und abgabefrei bleiben können.
Dadurch entlasten wir die Kommunen im Bereich von rund 1,6 Millionen Euro. Ich denke, das ist ein klares Zeichen, das wir in Richtung der Kommunen geben, indem wir ihnen im Bereich der Kooperationen die Arbeit erleichtern und einen Weg weisen wollen. Es ist aber auch ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, die dadurch von Gebühren entlastet werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben hier natürlich die Fortführung des Eiertanzes, den die CDU bei diesem Thema bisher vorgeführt hat.
Ich glaube, eindeutiger als diese Anhörung unseren Weg bestätigt hat, kann man eigentlich einen Weg nicht bestätigen, bis auf die Anzuhörende vom Landesjagdverband natürlich. Dafür habe ich auch Verständnis.
Bauernverband Süd. Gut, dass Sie es ansprechen. Danke für das Stichwort.
Bei der Anhörung durch das Ministerium war der Bauernverband Süd eindeutig für die vorgelegte Gesetzesänderung und für die Verordnung. Das liegt schriftlich auf dem Tisch.
Dass Herr Kappesser jetzt in dieser Anhörung eine Privatmeinung vertritt, das ist ein Problem des Bauernverbandes Süd. Das soll er selbst intern klären. Das kann aber nicht die Verbandsmeinung ändern, die uns schriftlich auf dem Tisch liegt. Sie müssten diese Stellungnahme auch kennen.
Die Gesetzesänderung ist notwendig. Das hat diese Anhörung eindeutig bestätigt. Ich will über die Schäden und die Gefahr der Schweinepest nicht mehr ausführlich reden. Aber dass gerade Sie – das sage ich hier auch noch einmal –, der aus einer Region kommt, die durch Schweinepest in hohem Maß gefährdet ist, hier denken, Sie könnten auf populistische Weise genau dieses Thema nehmen, um die Jäger aufzuhetzen, das halte ich wirklich für ein ziemliches Kunststück, das Sie hier vorführen, weil Sie nämlich die Interessen der eigenen Heimatregion hintenanstellen, nur weil Sie denken, Sie könnten hier ein bisschen Populismus betreiben.
Ich bin wirklich dankbar, dass Herr Leo Blum bei der Anhörung sich so eindeutig zu dem Weg, den die Landesregierung geht, bekannt hat und den diese Fraktionen unterstützten. Obwohl sie ihn so heftig angegangen haben in der Anhörung, hat er eindeutig gesagt, er steht zu diesem Weg, und er steht auch zu dem, was in dieser Verordnung festgeschrieben werden soll.
Er selbst und viele andere Bauern und Winzer und Anzuhörende haben uns aus der Praxis bestätigt, dass in der Kirrung eine Praxis eingerissen ist, die mit Missbrauch beschrieben werden muss, dass zu viel Kirrmittel in den Wald ausgebracht wird.
Wenn man feststellt, dass in der Praxis dieses Problem besteht, dann muss man es einschränken.
Bei dieser Anhörung haben die Waldbesitzer – Gemeinde- und Städtebund, Bauern und Winzer, also die eigentlichen Jagdrechtsinhaber – sich klar zu diesem Verfahren bekannt. Diejenigen, die das Jagdrecht eigentlich besitzen, die die Schäden auszuhalten haben, haben gesagt: Geht diesen Weg, erlasst dieses Gesetz, erlasst eine Verordnung und führt Regeln ein, dass wir diese Kontrolle auch durchführen können und diese Einschränkung kontrollieren können. – Das haben sie alle ganz klar bekannt in der letzten Woche.
Ich frage mich: Gehen Sie denn wirklich so an der Praxis vorbei, dass Sie nicht erkennen wollen, dass das notwendig und eine breite Basis in diesem Land für diesen Weg ist?
Bei Ihnen selbst ist es auch so, dass Sie sich nicht einig sind in dem, was Sie hier jetzt in Bezug auf den Weg ausführen. Frau Weinandy hat sich ganz klar geäußert und hat sich ganz klar für diesen Weg ausgesprochen, den die Landesregierung geht.
Wenn man Ihre Umweltpolitiker in der Anhörung gesucht hat und heute sucht, dann weiß man, wie es in Ihren Reihen aussieht. Herr Licht, der aus Bernkastel-Wittlich kommt und selbst mit dem Problem beschäftigt ist und dessen Bauern und Winzer sich auch ganz eindeutig für den Weg der Landesregierung ausgesprochen haben, ist wahrscheinlich ein bisschen schlauer als Sie und macht diesen Weg nicht mit und erspart sich das, was Sie heute hier vorführen.
Die Anhörung hat unseren Weg bestätigt. Wir werden dieses Gesetz beschließen. Die GRÜNEN haben sich im Ausschuss auch auf unsere Seite gestellt und diesem Gesetz zugestimmt.
Nur einen Gedanken noch: Wenn Sie wirklich Ihre Automaten heraushaben wollen, dann müssten Sie dem Gesetz zustimmen, weil wir heute darüber beschließen, das Gesetz zu ändern, um der Landesregierung eine Ermächtigung zu geben, eine Verordnung zu erlassen. Mit einer solchen Verordnung könnte man die Kirrautomaten aus dem Wald herausholen. Aber anscheinend haben Sie nicht einmal diesen Zusammenhang hergestellt.
Deswegen will ich abschließen: Wir haben noch einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir Blockausbildung ermöglichen. Sie haben den wahrscheinlich zur Kenntnis genommen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil er dem Problem gerecht wird und weil wir damit erwarten, dass wir zumindest das, was wir tun können, um gegen die Schweinepest zu kämpfen, einbringen.
Zum Abschluss: Wenn dann wieder die Schweinepest ausbrechen sollte, sind Sie die Ersten, die hier schreien: Was hat die Landesregierung gemacht? –
Sie sind die Ersten und sagen: Was hat die Landesregierung für die Eifel gemacht? Was macht sie denn? –
Wir tun jetzt etwas. Wir gehen einen Weg, und Sie sind nicht einmal in der Lage, diesen Weg mitzugehen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Billen, ich möchte Ihnen in zwei Punkten eine Erwiderung geben. Das, was Herr Blum als Beispiel aufgeführt hat und Sie als Beispiel noch einmal zitiert haben, ist gerade der beste Beleg dafür, dass etwas geändert werden muss.
In vielen Gesprächen mit vielen Verbänden und mit vielen vor Ort Betroffenen haben wir es gehört. Man kann natürlich wie Her Blum sehen, wenn Missbrauch stattfindet. Aber es bis zum Letzten, bis dann wirklich eine Strafe ausgesprochen wird, durchzuführen, ist mit
der jetzigen Praxis nicht möglich. Es ist keine Kontrollmöglichkeit vorhanden. Es gibt keine Möglichkeit – – –
Die Zahlen, die Herr Michael genannt hat, beruhen gerade darauf, dass so wenige Fälle verfolgbar und belegbar sind. Deswegen hat Herr Blum sich für dieses Verfahren ausgesprochen, weil er sagt, mit diesem Verfahren führen wir etwas ein, was Kontrolle möglich macht.
Es ist mir völlig egal, in wie viel Gesprächen Sie in irgendwelchen Kreisverwaltungen gesessen haben und angeblich das und das gemacht haben. In diesem Punkt setzen Sie sich offenkundig in Widerspruch zu den Interessen der Bauern und Winzer Ihrer Region, wie sie auch formuliert sind.
Das werde ich Ihnen – dafür haben Sie vielleicht Verständnis – nicht durchgehen lassen, weil Sie sonst immer auch die benutzen, um auf uns einzuprügeln. Sie setzen sich offenkundig in Widerspruch. Warum Sie das tun, weiß ich nicht. Dafür sehe ich keinen logischen Grund. Aber Sie tun es. Das werden wir Ihnen auch immer wieder sagen. Das hat Herr Blum Ihnen auch gesagt. Wenn es Ihnen weh tut, dann sage ich es gerade noch öfter.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Billen, es ist immer leicht, sich zu einem gemeinsamen Ziel zu bekennen, aber dann zu sagen: „Der Weg dahin ist falsch“ und selbst keine konkreten Vorschläge dafür vorzulegen.
Ich denke, bei der Diskussion über das, was die Regierung heute hier einbringt, müssen wir ganz klar sein. Wir beschließen heute über eine Gesetzesänderung, die für die Regierung eine Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung beinhaltet.
Reden wir zuerst einmal über die Gesetzesänderung. Dann erklären Sie doch einmal, dass Sie sich klar zu dieser Gesetzesänderung bekennen, die eine Änderung am Landesjagdgesetz vornimmt. Da haben wir schon einmal den ersten Punkt. Ich verstehe Sie so, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen wollen.
Sie nicken. Sie schütteln den Kopf. Irgendwo müssen Sie sich auch einmal bekennen.
Herr Kollege, der Grund dafür, dass wir diesen Weg gehen, ist doch die Schweinepest, ist doch die dramatische Zunahme des Schwarzwildbestands in unseren Wäldern und der negativen Folgen nicht nur bei den Schweinezüchtern, sondern auch in Parks und bei Privatleuten in den Gärten. Das sehen wir immer wieder in den Zeitungen, welche Schäden dadurch entstehen. Wenn man das erkennt, muss man sagen, welchen Weg man gehen will. Dann muss man sagen, es gibt gewisse
Faktoren, die man nicht beeinflussen kann. Aber die Faktoren, die man beeinflussen kann, muss man verändern. Einer davon, und der wichtigste davon, den wir als Landesgesetzgeber beeinflussen können, ist die Kirrung und das Füttern.
Wenn wir dann hingehen und sagen, wir nehmen die Genehmigung zum Kirren aus dem Gesetz heraus, dann kann das doch nur der richtige Weg sein.
Jawohl, die Kirrung verboten ist. Es ist verboten. Mit diesem Gesetz wird es weiterhin verboten sein, nur das Ministerium wird durch eine Verordnung die genaueren Regeln festlegen.
Herr Billen, das muss ich Ihnen dann doch vorhalten, wenn Sie sich jetzt hier hinstellen. Ich war auch bei Versammlungen von Jägerinnen und Jägern. Da hatte ich immer das Vergnügen, wahrscheinlich 14 Tage nach Ihnen zu kommen. Mir wurde dann erzählt, was Sie da so alles erzählt haben. Das kann ich mir vorstellen, welche Seligkeit da geherrscht hat. Sie machen aber natürlich einen falschen Weg. Sie gehen hin und versuchen, eine Klientel zu befriedigen, und sehen nicht das Ganze. Sie sehen nicht das, was gemacht werden muss, um ein Ziel zu erreichen.
Dann will ich Ihnen ein paar Stimmen in der verbleibenden Zeit doch noch vorhalten, die Sie eigentlich aus Ihrer Region kennen müssten. Ich nenne nur die Namen der Herren Horper, Zelder, Petry und Steenbock. Mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin trage ich Ihnen vor, was Sie Ihnen geschrieben haben.
Das hat er der Ministerin und den Abgeordneten geschrieben. Er weist darauf hin, dass in der bisherigen freiwilligen Vereinbarung die Kirrung sogar eingeschränkter war, als es jetzt durch die Verordnung getan werden soll. Das wissen Sie auch, dass in der freiwilligen Vereinbarung das bisher stärker begrenzt war. Er weist auch darauf hin, dass in der Praxis viele Fälle stattfinden, in denen es sich gezeigt hat, dass die momentane Gesetzeslage nicht ausreicht.
Er schreibt dann: „Wir sind damit sicher einer Meinung und bedauern es sehr, dass nützliche freiwillige Vereinbarungen vor Ort nicht eingehalten wurden und auch werden und es in der Praxis stellenweise zu Problemen kommt; Stichwort Mast.“
Er schließt: „Die Praxis hat leider den Weg vorgegeben, wie ihn die Ministerin gehen will.“
Er schreibt: „Es ist im Interesse der Schweinehalter und ihrer Familien alles zu tun, um ein weiteres Anwachsen der Population der Wildschweine und einen erneuten Ausbruch der Schweinepest zu verhindern. Ich möchte sie deshalb in ihrer Absicht, eine Landesverordnung zu erlassen, bestärken.“
Ich denke, das sind Stimmen aus Bitburg-Prüm, die Sie vielleicht wahrnehmen sollten. Sie sollten vielleicht die Interessen der Menschen dort vertreten. Wir versuchen das zu tun mit diesem Weg, den wir gehen.
Dasselbe könnte ich Ihnen vorlesen, was Herr Zelder geschrieben hat. Es ist inhaltlich das Gleiche. Sie kennen die Briefe. Er weist darauf hin, dass man deutliche und kontrollierbare Regelungen braucht. Das werden wir mit dieser Gesetzesänderung machen.
Was Herr Petry geschrieben hat, will ich Ihnen dann auch noch sagen. Er weist auf die psychische Belastung der Landwirte hin – das müssen Sie wissen –, die die finanziellen Einbußen durch die Schweinepest hatten. Er schreibt dann: „Dass man jetzt hingeht und den Entwurf der Landesverordnung sehr kritisch diskutiert und eventuell blockieren möchte, ist unverantwortlich, und ich bitte dringend die Landesregierung, hier im Sinn der Landwirtschaft an der Landesverordnung festzuhalten.“
Abschließend – wenn mir das gestattet ist, Frau Präsidentin – der Gemeinde- und Städtebund. Der Gemeinde- und Städtebund schreibt: „Die kartenmäßige Darstellung der eingerichteten Kirrstellen im Vorfeld erscheint aus meiner Sicht unverzichtbar für den Vollzug der Bestimmungen!“
Ich möchte schließen. Ich hoffe, dass Sie sich im Verfahren dieses Gesetzes – wir beraten nur die Gesetzesänderung, die dann die Ermächtigung für das Ministerium ist, eine Verordnung zu erlassen – wenigstens zu diesem Weg bekennen können und nicht wieder versuchen, Nebelkerzen zu werfen, nur damit Sie das ablehnen können, weil Sie denken, Sie befriedigen damit eine Klientelgruppe und würden damit irgendetwas erreichen. Das tun Sie nicht, sondern Sie gehen an massiven Interessen gerade Ihrer Heimat vorbei.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss mich am Anfang doch an den Kollegen Licht wenden.
Wenn ich Ihrer Rede so zuhöre: Sie haben es so mit dem Wollen und dem Können. Da ist mir ein Spruch
meines alten Kunstlehrers eingefallen. Der hat immer gesagt: „Kunst kommt von Können. Wenn es von Wollen käme, würde es Wunst heißen.“
In dem Sinn kann man bei Ihren Haushaltsanträgen höchstens von Haushaltswunst und nicht von Haushaltskunst reden.
Mir ging es auch schon wie meinem Vorredner, dass ich mich bei der Vorberatung des Haushalts gefragt habe: „Ist er noch der umweltpolitische Sprecher oder schon der haushaltspolitische Sprecher, oder bewirbt er sich darum?“
Das zweite Jahr hintereinander, dass Sie angesichts der Haushaltsrede Ihres Fraktionsvorsitzenden versuchen, am zweiten Tag noch etwas zu reißen und zu verändern. Aber das gelingt Ihnen beim umweltpolitischen Haushalt nicht.
Ich will Ihnen das an zwei Punkten nachweisen. Zum Thema „Forstreform“ will ich heute das ganz kurz halten. Der Kollege Hohn hat das Wesentliche schon gesagt.
Ich denke, Ihr Verhalten bei dieser ganzen Reform, wie sie eingeleitet wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen – – – Sie stellen sich jedes Mal an das Pult, am Anfang haben Sie die Forstämter beklagt, als sie zusammengelegt wurden, dann haben Sie beklagt, die Beteiligung hat nicht stattgefunden, und dann sind es die ominösen vier Stellen im Haushalt.
Mehr haben Sie zu diesem ganzen Bereich nicht zu sagen. Mehr bringen Sie auch in die Haushaltsberatungen nicht ein.
Das ist jedes Jahr dasselbe, dass Sie nur auf diesen Punkten herumreiten und das zu einer Reform, die in einem atemberaubenden Tempo innerhalb von zwei, drei Jahren so eine große Veränderung gebracht hat, wie wir sie jetzt vorfinden und dabei eine höchste Zufriedenheit bei den Mitarbeitern findet.
Es ist nicht so, Sie wünschen sich das doch, dass diese Unzufriedenheit vorhanden wäre. Aber sie ist es nicht. So viel Veränderung in so kurzer Zeit mit so hoher Zufriedenheit bei Mitarbeitern und auch bei den Kunden, wie man immer mehr fes tstellt.
Sie haben nichts anderes zu sagen als das, was ich genannt habe.
Wie der Kollege Hohn gesagt hat, wir sind sehr froh. Das war auch unser politischer Wille, dass die Landesforstverwaltung Teil der hoheitlichen Verwaltung bleibt.
Das wird zum 1. Januar umgesetzt, ein erneuter Schritt in diesem ganzen Prozess. Wir begleiten diesen Prozess positiv und finden ihn richtig so.
Herr Kollege Licht, noch besser wird es, wenn man Ihre Haushaltsanträge liest. Wir haben die gestern gezeigt bekommen.
Sie können sicher sein, dass in Ihrer Fraktion anscheinend niemand die Anträge liest, aber bei uns müssen Sie schon voraussetzen, dass wir die Anträge lesen.
Da lesen wir in Ihrem Entschließungsantrag zur Abwasserabgabe, Sie fordern uns auf, die Landesregierung aufzufordern, ein Gesetz vorzulegen, das die Zweckbestimmung des Landesgesetzes mit der des Bundesgesetzes uneingeschränkt identisch macht.
Jetzt holen wir uns den Text des Landesgesetzes. Da steht: „Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe ist im Rahmen der Zweckbindung des § 13 AbwAG und nach Maßgabe des Haushaltsplanes bevorzugt zu verwenden....“
Sie fordern uns auf, ein Gesetz dahin gehend zu ändern, dass wir das hineinschreiben, was schon drinsteht. Das ist wirklich sinnvoll.
Ja, ja. Das geht noch weiter, keine Sorge.
Der § 16 des Landesgesetzes nennt bevorzugt fachliche regionale und sektorale Schwerpunkte, aber immer in dem Rahmen, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Generalklausel des § 13 des Bundesgesetzes entsprechen müssen, dass es sich um Maßnahmen handeln muss, die der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte dienen. Also ist im Landesgesetz das Bundesgesetz auch hinsichtlich der Zweckbestimmung voll enthalten. Dazu brauchen wir das Gesetz nicht zu ändern, wie Sie es vorgelegt haben.
Ja, das ist einfach so.
Aber Sie verfolgen einen anderen Zweck: Sie wollen eine zweckgebundene Sonderabgabe, die auch nur zweckgebunden eingesetzt werden kann, für Aufgaben
einsetzen, die durch allgemeine Steuermittel finanziert werden müssen. Das ist Ihr Problem. Das dürfen Sie nicht. Sie wollen an einer Haushaltsstelle Gelder kürzen und diese Gelder in eine andere Haushaltsstelle schieben, die Sie dafür eigentlich gar nicht verwenden dürfen. Das nennen Sie Haushaltspolitik. Ich sage Ihnen, dazu kann man nur Haushaltswunst sagen.
Aber selbst wenn es irgendwie rechtlich möglich wäre, sind Ihre Anträge auch politisch falsch. Herr Kollege, Ihre Anträge sind auch politisch falsch.
Durch die Umsetzung Ihrer Deckblätter würden wir die Gelder für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung reduzieren. Wir würden diese Gelder, die in die Kommunen fließen, um Investitionen zu unterstützen, reduzieren. Die CDU legt Anträge vor, die eine Kürzung von Investitionsgeldern bedeuten. Dies nenne ich in dieser Zeit sehr sinnvolle Haushaltsanträge.
Sie würden die Gefahr eingehen, dass vor Ort Abgaben und Gebühren erhöht werden müssten. Sie gehen bewusst mit Ihren Anträgen die Gefahr ein, dass der Gestaltungsspielraum des Umwelthaushalts verkürzt wird. Deswegen frage ich Sie: Sind Sie denn umweltpolitischer Sprecher? – Sie haben selbst die Wasserrahmenrichtlinie und das Landeswassergesetz angesprochen. Sie wissen ganz genau – auch dies hat Ihnen Frau Ministerin Conrad nun schon zum zweiten Mal im Ausschuss erklärt –, dass in Absprache mit dem Landesrechnungshof auch Gelder der Abwasserabgabe zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in RheinlandPfalz verwendet werden sollen. Durch eine Kürzung an dieser Stelle gehen Sie bewusst das Risiko ein, dass dieses Projekt scheitert und wir es nicht erfolgreich umsetzen können,
um dann wieder zu den Kommunen zu gehen und zu sagen: Es wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt, um euch bei dieser Aufgabe zu helfen.
Die Logik dieser Haushaltspolitik kann ich wirklich nicht mehr nachvollziehen. Sie können nicht so tun, als hätten Sie sich mit dem Haushalt beschäftigt. Wir lehnen Ihre Anträge ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn den Grünen ausdrücklich dafür danken, dass sie dieses Thema wieder auf die Agenda des Parlaments gesetzt haben.
In der heutigen Zeit, in der so oft – man nennt das so – Themen hochgefahren werden, um Aufmerksamkeit zu finden, ist es wichtig, auf einen so wichtigen Bereich der Politik hinzuweisen, weil die Politik, die wir heute in diesem Bereich gestalten, langfristig wirkt. Das sehen wir auch an den Schäden, die sich langfristig entwickelt haben, und deren Folgen wir heute noch aufgrund einer Politik zu bewältigen haben, die vor 20, 30 und 40 Jahren stattgefunden hat.
Herr Kollege Braun, wie sieht die Bestandsaufnahme aus? Wir hatten 2003 einen sehr heißen Sommer. Wir hatten die große Befürchtung, dass der dramatische klimatische Zustand des vergangenen Jahres viel stärkere Folgen in diesem Jahr zeigen würde, als das jetzt durch den Bericht festgestellt wird. Deshalb hat die Ministerin ihren Bericht und ihre Darstellung auch damit überschrieben, dass die Befürchtungen des Vorjahres nicht eingetreten sind. Das ist meiner Meinung nach
genau die richtige Wortwahl zu dem, was wir feststellen konnten.
Wir sehen, dass im Vergleich zum Vorjahr die deutlich geschädigten Bäume um einen Prozentpunkt zugenommen haben. Also ist es aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, sich an dieses Pult zu stellen und zu sagen, wir haben eine dramatische Situation im Vergleich zum vergangenen Jahr, sondern wir haben die grundsätzlichen Schädigungen und grundsätzlichen Probleme, die sich über lange Jahre hinweg entwickelt haben, denen wir entgegenwirken müssen.
Herr Kollege, wir haben eine Ministerin, die ihren Waldzustandsbericht vorstellt und ihn ordnungsgemäß dem Parlament zuleitet. Was haben wir im Bund? Wir haben eine Bundesforstministerin, die auf den Landesparteitag der Grünen nach Marburg fährt und dort aus dem Waldzustandsbericht herausgezogene Detailkenntnisse bekannt gibt. Sie führt aus, ältere Bäume seien dramatisch geschädigt, um damit Aufmerksamkeit bei der Presse zu wecken. Dann kündigt sie an, dass sie den Waldbericht erst in vier Wochen gebe. Das Vorgehen in RheinlandPfalz ist im Gegensatz dazu sehr viel richtiger.
Dies gilt auch dann, wenn man die bisher festzustellenden Schlussfolgerungen sieht, die im Landesbericht mit denen im kommenden Bundesbericht fast identisch sind. Es ist natürlich festzustellen, dass gewisse Einflüsse bedingt durch das Handeln der Menschen und aufgrund natürlicher Entwicklungen den Waldzustand verschlechtern. Diese Ereignisse muss man natürlich bekämpfen, und in diesem Bereich muss man Politik gestalten. Diesen Bereich werde ich Ihnen dann auch noch vortragen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Braun, wenn Sie den Herrn Ilaender zitieren, sollten Sie auch sagen, dass er im ersten Satz seiner Pressemitteilung das so feststellt, wie Sie sagen, aber er auch im zweiten Satz seiner Pressemitteilung Entschädigungszahlungen fordert und vielleicht zwischen den zwei Dingen ein kausaler Zusammenhang bestehen mag.
Ich habe im ersten Teil gesagt, dass die Forderungen, die im Bundesbericht gezogen werden und die wir in unserem Landesbericht ziehen, die gleichen sind. Das sind Emissionsminderungen.
Da möchte ich darauf hinweisen, schauen Sie einmal in den Energiebericht der Landesregierung, dass sich seit 1991 die Schwefeldioxidaustragungen um 47,9 % und die Stickoxide um 47,1 % reduziert haben. Das sind Politikerfolge, die man aufweisen kann, die man dann auch benennen muss.
Wir sagen natürlich nicht, dass man sich darauf ausruhen kann, aber man muss doch darstellen können, dass man schon etwas erreicht hat und auf dem richtigen Weg ist,
in diesem Land seit 1991 rund 85 Millionen über alle Besitzarten für Bodenschutzkalkung ausgegeben wurden und das, was Ihre Bundesministerin bezüglich naturnahen Waldbaus feststellt und fordert, schon längst Politik in Rheinland-Pfalz ist.
Das sind doch Dinge, die wir beschreiten und wo wir erfolgreiche Politik machen.
Wenn Sie mir gestatten, möchte ich zum Schluss, um vielleicht auch ein bisschen die Schärfe herauszunehmen – – – Mein Wetterwunsch, den ich letztes Jahr geäußert hatte – da hatte ich mir ja ein regenreiches Jahr gewünscht – ist erstens leider Wirklichkeit geworden, und zweitens hat er letztes Jahr doch zu einigen hochgezogenen Augenbrauen geführt. Der Präsident hat sich sogar Sorgen um die Winzer gemacht.
Alles, was man mir gesagt hat, ist, dass es den Winzern dieses Jahr nicht geschadet hat. Deswegen möchte ich für das nächste Jahr doch die Wetterparole ausgeben: So viel Sonne wie möglich für die Menschen und so viel Regen wie notwendig für den Wald. Die Winzer werden auch damit zufrieden sein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist unstreitig, wenn ich darauf hinweise, dass wir über die Kernpunkte dieser Vorschaltnovelle, nämlich die Umsetzung der Europäischen Vogelschutz- und FFHRichtlinie, schon des Öfteren im Haus gesprochen haben, und uns dieses Thema auch in der Zukunft noch beschäftigen wird.
Meine Damen und Herren von der CDU, das, was in den letzten Tagen von Ihrer Seite aus passiert ist, ist interessant. Herr Schmitt, der an der Anhörung nicht teilgenommen hat, hält eine Pressekonferenz ab und geht in den Ausschuss. Frau Weinandy, die gestern nicht im Ausschuss war, hält heute die Rede und liest uns die schriftliche Begründung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU vor. Mehr war das leider nicht. Das muss ich sagen.
Sie zwingen uns jetzt dazu, das, was wir gestern zu der Begründung im Ausschuss getan haben, heute noch einmal zu tun. Vielleicht reicht es manchen, wenn sie samstags einmal in der Zeitung stehen und im Parlament dann nichts mehr Sachliches beitragen müssen.
Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir haben eine Vorschaltnovelle, mit der wir im Wesentlichen die FFH- und
die Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht umsetzen. Die Rahmen sind uns durch Europäisches Recht und durch ein bestehendes Bundesnaturschutzgesetz gesetzt, das uns sogar dazu auffordert, diese Regelungen frühzeitig umzusetzen, bevor wir die Hauptnovelle umsetzen. Dann kommen Sie und sagen: Es ist schön, dass die Landesregierung den Vorrang des Vertragsnaturschutzes in das Gesetz hineinschreibt. – Sie loben uns dafür und sagen gleichzeitig: Das muss aber für das ganze Gesetz gemacht werden. – Wenn wir das tun würden, was Sie vorgeschlagen haben, dann würden wir das Landespflegegesetz an einem wesentlichen Punkt ändern, ohne auch nur ein Anhörverfahren durchgeführt zu haben, ohne auch nur eine Stellungnahme von Verbänden eingeholt zu haben. Dann möchte ich einmal wissen, was von Ihrer Seite an Kritik kommen würde, wenn wir solch ein Verfahren wählen würden.
Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben ihn in einer Anhörung beraten und an einem Punkt tatsächlich vor der Anhörung schon reagiert. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist das auch unstrittig zwischen den Fraktionen. An einem Punkt haben wir ihn jetzt nachträglich aufgrund der Anhörung verändert. Heute werden wir das Gesetz beschließen.
Wir gehen in diesem Gesetz den Weg, dass wir die Schutzgebiete durch Gesetz unter Schutz stellen, in das Gesetz eine Rechtsverordnungsermächtigung aufnehmen, sodass dann in einer Rechtsverordnung die Schutzziele festgelegt werden. Die Maßnahmen werden dann in einem Maßnahmenkatalog festgesetzt und umgesetzt. Dieser Maßnahmenkatalog wird ausdrücklich – das steht explizit im Gesetz – von den oberen Landesplanungsbehörden in Zusammenarbeit mit den kommunalen Planungsträgern und den Betroffenen umgesetzt. Ich habe Ihrem Kollegen Schmitt gestern gesagt: Wenn darin steht „Wir beteiligen“, wo soll denn dann noch mehr Beteiligung stattfinden? Entweder es findet eine Beteiligung statt oder es findet keine statt. Wir schreiben in das Gesetz, dass eine Beteiligung stattzufinden hat, also findet sie auch statt.
Ihre Kollegin hat vorhin gesagt: Die Betroffenen werden nicht beteiligt. – Wenn das im Gesetz steht, dann stimmt das einfach nicht.
Der nächste Punkt ist: In der Anhörung wurde dieser Punkt bemängelt, auf den wir reagiert haben, dass der Schutzgebietsstatus nicht ausreichen würde.
Deswegen haben wir reagiert. Sie sagen: Sie machen Naturschutz mit den Menschen. – Sie schlagen heute etwas vor, das einen unpraktikablen Weg bedeuten würde. Wir müssten über 200 Schutzverordnungen im Land Rheinland-Pfalz umsetzen. Mit unserem Weg machen wir das alles mit dem Landesgesetz und mit der Rechtsverordnung. Wir machen dann die wesentliche Arbeit in den Maßnahmenplänen. Das ist praktikabler
und gibt auch den Betroffenen schneller Sicherheit, als sie es wollen. Bei Ihrem Weg müssten wir bis zur Ausweisung der einzelnen Schutzgebiete damit leben, dass sie faktische Schutzgebiete wären und müssten mit diesen Einschränkungen, die viel schärfer sind als die eines tatsächlichen Vogelschutzgebietes, leben. Das wissen Sie vor dem Hintergrund, dass ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeleitet ist, das die Bundesrepublik zum zügigen Handeln zwingt.
Man kann vieles sagen: Man geht mit den Menschen, wenn man dabei die Dinge nur komplizierter machen will und in die Länge ziehen will. Das tun Sie mit Ihrem Vorschlag.
Ich möchte noch wenige Punkte hervorheben, die wir als Vorteil in unserem Gesetz sehen. In unserem Gesetz wird ganz klar festgelegt, dass wir die bisherige Nutzung von Gebieten, die oftmals zu diesem schützenswerten Status geführt hat, als weiterführend sehen und diese Nutzung in den Gebieten auch weitergeführt werden kann. Wir haben diese Regelvermutung in das Gesetz hineingeschrieben, und zwar, weil wir sagen, wenn denn eine Nutzung einen positiven Effekt hat, dann kann man das auch für die weitere Entwicklung der Gebiete fes tstellen. Ich denke, damit haben wir gerade denen, die sich über die weitere Nutzung ihrer Gebiete Sorgen gemacht haben, wenn sie FFH- oder Vogelschutzgebiete werden, ein klares Zeichen von unserer Seite gegeben.
Wir haben – das möchte ich zum Abschluss sagen – die Ausgleichsregelung durch unseren Antrag festgeschrieben. Das betrifft das ganze Landespflegegesetz. Wir haben die Forstwirtschaft mit hineingenommen – ein ausdrücklicher Wunsch der Betroffenen und der Kommunen –, weil ein Großteil der Gebiete, die jetzt festgeschrieben werden, im Wald liegen. Es ist nicht zum großen Teil die Landwirtschaft betroffen, sondern die Forstwirtschaft. Das wissen Sie.
Deswegen haben wir in die Ausgleichsregelung auch explizit die Forstwirtschaft mit hineingenommen. Ich denke, wer die Anhörung verfolgt hat und gesehen hat, wie auch Vertreter der Landwirtschaft – beispielsweise Herr Schartz – auf dieses Gesetz reagiert haben, wie das dieser Tage auch wieder in der Presse zu lesen war, der kann sagen, es gibt nicht das, was Sie immer wieder herbeirufen wollen, diese breite Bewegung gegen die Umsetzung von FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Es gibt nicht diese breite Bewegung gegen die konkrete Umsetzung, die wir in Rheinland-Pfalz tun. Das ist alles Ihr Wunschdenken. Das existiert nicht. Sie würden es gern herbeireden. Es gibt einen Weg, den wir gewählt haben, mit dem wir der festen Überzeugung sind, dass wir den richtigen Weg gewählt haben, dass wir eine saubere Umsetzung durchführen und sachgerecht an dieser Sache arbeiten.
Wie gesagt, nach Ihrer ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf dachte ich, vielleicht können wir uns auf dem
Weg treffen. Durch das Verfahren haben Sie uns aber leider wieder das Gegenteil belegt.
Vielen Dank.
Herr Kollege Schmitt! Natürlich sind wir lernfähig. Das unterscheidet uns glücklicherweise von anderen. Das möchte ich voraussagen, weil Sie an einem Punkt – das habe ich bewusst so einleitend gesagt – in dem Verfahren nicht gezeigt haben, dass Sie lernfähig sind.
Sie haben Ihren Vorschlag, den Sie am Freitag öffentlich vorgestellt haben, eingeleitet und gesagt, Vertragsnaturschutz sei wichtig, die Landesregierung mache das jetzt in diesem Gesetz, aber wir schreiben es gleich hinein.
Ohne Anhörung und ohne alles andere wollen Sie in das Gesetz hineinschreiben und suggerieren gleichzeitig mit Ihrer Pressekonferenz, diese Landesregierung würde Vertragsnaturschutz keinen Vorrang geben.
Lesen Sie Ihren Text: Die Landesregierung versäume es, dem Vertragsnaturschutz Vorrang zu geben.
Damit zeigen Sie, dass Sie nicht lernfähig sind, weil Sie wissen, dass gerade bei dieser Landesregierung dieser Punkt im Vordergrund steht. Naturschutz durch Nutzung ist ein zentraler Punkt der Politik dieser Landesregierung.
Ich sage es noch einmal: Sie wollen mit Ihren Vorschlägen im Grunde das ganze Vorhaben nur verhindern.
Das haben Sie von Anfang an getan: verhindern, verlängern und unmöglich machen.
Das tut Ihnen natürlich weh, dass wir immer wieder darauf hinweisen.
Warten Sie einmal ab, wenn Herr Dr. Braun gleich redet, was der davon halten würde, wenn wir nur halbwegs das umsetzen würden, was Sie vorgelegt haben.
Das ist der Punkt, den Sie auch aushalten müssen. Sie wollen es verhindern. Sie wollen Debatten. Sie hätten gern in jedem Landkreis eine Debatte.
Weil es so schön ist, zum Abschluss: Der Kreis CochemZell hofft auf das neue Landespflegegesetz. Das hat der Landrat heute Mittag gesagt.
Ich finde, das ist ein Schlusssatz, der passt sehr gut.
Herr Kollege, jedes Mal, wenn Sie an das Pult gehen und diese Dinge behaupten, die Sie jetzt wieder behauptet haben, werde ich hinterher auch an das Pult gehen und sagen, dass das nicht stimmt,
weil das mit der Realität in keiner Weise übereinstimmt.
Wir haben bei der Meldung der Gebiete unzählige Veranstaltungen durchgeführt.
Wir haben in diesem Gesetz klar geregelt, wie die Beteiligung durchzuführen ist. Sie lesen, was da steht. Wir haben klar geregelt, wie die Beteiligung durchzuführen ist. Sie können nicht hergehen und sagen, die Beteiligung muss stärker geregelt werden.
Damit Sie nicht zu einem Siegfried verkommen, erinnere ich Sie daran, dass die Anhörung einstimmig beschlossen wurde. Sie mussten uns nicht mit irgendwelchen Lanzen hinterherrennen, damit Sie Ihre Anhörung durchführen konnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, nachdem Sie so viele positive Dinge angeführt haben, die Sie bei diesem Gesetz finden, schaffen wir es im Gesetzgebungsverfahren vielleicht, dass Sie diesem Gesetz zustimmen können. Ich erinnere mich an die Debatten, die wir hier geführt haben. Wir machen heute ein Vorschaltgesetz. Wir setzen die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie für Rheinland-Pfalz um. Wir haben in diesem Hause sehr oft über diese zwei Themenblöcke
Sie wissen, dass wir mit diesem Gesetz EU- und Bundesvorgaben umsetzen, der rechtliche Rahmen gesetzt ist, die Rechtslage klar ist und wir die ganze Zeit in dem Verfahren unser klares politisches Bekenntnis zur Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz klar gemacht haben, auf den Tisch gelegt haben, wir immer gesagt haben, das ist ein wichtiges Ziel in der Umweltpolitik in Rheinland-Pfalz, was wir auch konsequent umsetzen wollen.
Nun haben Sie ein paar Fragen in Ihrer Rede angeführt, die sich eigentlich dadurch beantworten, wenn man das Gesetz gründlich liest, weil das Gesetz in seinen Verfahren, die es beschreibt und die es festlegt für die künftigen Vorgehensweisen, sehr klar ist. Zum Beispiel wird in diesem Gesetz in § 22 festgelegt, dass das Ministerium künftig neue Gebiete im Benehmen mit dem zuständigen Fachausschuss des Landtags festlegt. Damit ist klar Ihre Frage beantwortet: Wie wird der weitere Prozess sein, wenn neue Gebiete nachgefordert und festgelegt werden müssen? Dann wird das zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Ausschuss das tun müssen.
Natürlich werden – das haben wir bisher so gehalten, das wird auch in Zukunft so gehalten werden – die örtlich Betroffenen bei diesem Verfahren mit einbezogen, weil es keinen Sinn macht, Gebiete auszuweisen, wenn man die örtlich Betroffenen nicht mit auf den Weg nimmt. Das haben wir bisher so gehalten, und das werden wir auch zukünftig so tun.
Sie haben selbst auch positiv begrüßt, dass die Ausgleichsregelung im Gesetz aufgenommen ist. Herr Schartz hat das auch einmal für die Landwirtschaft so festgehalten. Das haben wir von Anfang an gesagt. Wir haben von Anfang an gesagt, wir werden arbeiten im Wege des Vertragsnaturschutzes und dort, wo es nicht möglich ist, im Wege des Vertragsnaturschutzes die Ziele umsetzen. Dann werden wir für Ausgleich sorgen und eine klare Ausgleichsregelung schaffen. In diesem Gesetz steht nun, wie von uns angekündigt, eine klare Ausgleichsregelung.
Nun sagen Sie: Planungssicherheit. – Da kann ich nur sagen: Gerade durch dieses Gesetz wird Planungssicherheit geschaffen. Gerade durch dieses Gesetz werden die immer wieder im Raum schwebenden rechtlichen Konstrukte von faktischen Vogelschutzgebieten beendet, weil klar ist, dass für jedes Gebiet, das mit diesem Gesetz konkret festgelegt wird, das ist die rechtliche Basis, dafür wird es Bewirtschaftungspläne geben, und diese werden umgesetzt, dafür wird es Ziele geben, die auch umgesetzt werden.
Daher dürfte eigentlich mit der Verabschiedung dieses Gesetzes keine Irritation mehr auftreten. Das macht mich optimistisch, dass Sie dann diesem Gesetz auch zustimmen können.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Es war uns auch wichtig, dass in diesem Gesetz nicht nur die Landwirtschaft, die Vertrauensschutz genießt, mit der wir dieses Gesetz auch im Dialog umsetzen wollen, sondern auch die Forstwirtschaft und die Fischereiwirtschaft aufgenommen wurden, wie es auch die kommunalen Spitzenverbände für die Ausgleichsregelung gefordert haben. Ich denke, damit haben wir auch ein wichtiges Zeichen für die Umsetzung gesetzt, dass wir im Dialog mit den Betroffenen dieses Gesetz umsetzen wollen.
Abschließend: Nach der langen Debatte die wir zu diesen Themen geführt haben, haben wir die Vorgaben in Rheinland-Pfalz sauber, ordentlich umgesetzt, haben sie klar in diesem Gesetz formuliert eingebracht, und wir werden mit diesem Vorschaltgesetz die Grundlage für die weiteren Diskussionen setzen. Falls es noch dazu kommen sollte, dass wir noch Gebiete benennen müssen, dann ist alles klar geregelt, und wir haben für alle, die sich davon betroffen fühlen, klare Rahmen gesetzt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man im weiteren Verlauf einer Debatte spricht, hat dies den Vorteil, dass man Dinge, die in der Debatte angesprochen wurden, aufnehmen und zurechtrücken kann. Der Verlauf der Debatte und Ihre Beiträge dazu sind symptomatisch für Ihr bisheriges Verhalten immer dann, wenn
es um Umweltpolitik geht, Herr Kollege Licht. Sie haben inhaltlich nichts beizutragen. Sie haben keine Vorstellungen und keine Konzepte. Das verbrämen Sie dann.
Nein. Sie haben keine Konzepte. Dann legen Sie sie doch einmal auf den Tisch, wenn Sie welche haben.
Sie haben keine und bringen keine ein. Dann versuchen Sie, sich an einzelnen kleinen Themen festzuhalten. Aber dazu komme ich noch.
Umweltpolitik ist eigentlich ein Bereich, in dem man ganz klar seine Prinzipien der Landespolitik auch offenlegen könnte, da Umweltpolitik sehr stark Landespolitik ist. Man könnte sagen, was seine Prinzipien sind, was in Richtung der Landespolitik geschehen soll. Das haben Sie bisher bei allen Bereichen, ob es FFH, Vogelschutz oder Forstreform war, nicht fertig gebracht. Sie haben es nicht geschafft, irgendetwas auf den Tisch zu legen, bei dem Sie sagen könnten, wir haben die und die Vorstellung und wollen das und das entwickeln. Nein, Sie versuchen immer wieder, nur an dem Verfahren herumzukritisieren und bringen nichts ein.
Beim Haushalt wäre jetzt die Chance gewesen zu sagen, wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und Gestaltung zu beweisen. Wir sind bereit zu zeigen, dass wir auch gestalten können. Man hat jetzt gewartet, was die CDU beim Haushalt im Umweltbereich gestalten möchte. Nichts, gar nichts liegt auf dem Tisch. Ich mache dies an zwei Beispielen fest.
Zur Abwasserabgabe komme ich noch.
Ein Bereich, den Sie jetzt in Ihrer Kurzintervention angesprochen haben, ist der Forstbereich. Im ganzen Verlauf der Diskussionen über die Forstreform haben Sie nichts anderes fertig gebracht, als Standortdebatten zu führen. Sie haben es nicht fertig gebracht, über die Strukturreform, über die inhaltliche Reform zu reden oder überhaupt nur eine Vorstellung auf den Tisch zu legen.
Sie haben immer nur gesagt, dass wir den und den Standort zugemacht haben, was nicht richtig gewesen sei. Heute Morgen haben Sie es wieder getan. Sie sagen, es gibt Standortschließungen nach Parteibuch.
In meinem Landkreis sind zwei Forstämter von sozialdemokratischen Ortsbürgermeistern geschlossen worden. Wo ist denn dort bitte schön die Standortschließung nach Parteibuch? Es ist eine Unverschämtheit, so an dieses Thema heranzugehen.
Sie gehen dann hin und sagen, im Haushalt werden zusätzlich vier Stellen im Ministerium geschaffen, am Anfang war es eine. Sie haben immer noch nicht kapiert, warum wir eine solche Reform machen. Man macht eine Reform, um Gestaltungsspielräume zu erhalten, auch um finanzielle Mittel einzusparen. Dies bedeutet konkret 27 Millionen Euro bis 2010. Das heißt bei den Stellen konkret, bis 2010 werden bei den höheren und gehobenen Stellen 110 Stellen eingespart. Wenn man dann im Ministerium bei einem so grundlegenden Umstrukturierungsprozess zusätzliche Stellen braucht, um das zu steuern, dann ist alles, was Ihnen dazu einfällt, dass eine Stelle mehr geschaffen wird. Es werden Stellen eingespart, weil wir Gestaltungsspielräume gewinnen wollen.
Was passiert, wenn man über Jahre hinweg so tut, als ob sich nichts ändern könnte? Das sehen wir in Hessen und in Bayern. Wir in Rheinland-Pfalz haben frühzeitig angefangen, ob dies nun der „Quasi“-Landesbetrieb ist oder das neue Landeswaldgesetz ist, ob es die Strukturreform ist. Wir haben frühzeitig angefangen, auf veränderte Herausforderungen zu reagieren, indem wir veränderte Abläufe im Forstbereich eingerichtet haben. Darauf haben wir reagiert. Andere haben so getan, als ob sie nichts machen müssten. Sie sehen heute viel größeren Schmerzen entgegen.
Nehmen Sie einmal die aktuelle Ausgabe des Bundes Deutscher Forstleute. Lesen Sie nur einmal, was die Forstbediensteten Ministerpräsident Stoiber schreiben. Wenn dies nur annähernd in Rheinland-Pfalz so wäre, möchte ich wissen, wie Sie reagieren würden.
Bei uns ist es aber nicht so, weil es im Einklang mit dem Personal durchgeführt wird und wir das Personal auf dem Weg mitgenommen haben. Das Personal hat diese Reform schon längst akzeptiert und ist dabei, sie umzusetzen.
Das Personal ist engagiert und setzt sich ein. Alles, was Sie einbringen, ist, dass Sie sagen, dass eine Stelle mehr geschaffen wird. Das ist im Grunde eine völlige Missachtung dieses Engagements des Personals, das Sie einbringen, indem Sie nichts zu dieser Forstreform zu sagen haben.
Sie haben in dieser Woche eine Pressekonferenz gemacht, deren Titel ich jetzt nicht noch einmal wiederholen möchte. Dort steht der Vorwurf, der Forsthaushalt sei ein Vehikel zur Finanzierung des Landeshaushalts, und die Forstrücklage werde geplündert. Das ist ein Vorwurf, den Sie erheben. Was machen Sie beim Haushalt? Zu dem Umwelthaushalt, der schon ein Sparhaushalt ist, weil er die Beschlüsse des Ministerrats umsetzt, also schon einspart, gehen Sie hin und sagen: Macht noch einmal eine pauschale Kürzung um 13 Millionen Euro. –
Sie tun so, als ob das den Forstbereich nicht treffen würde.
Auf der anderen Seite sagen Sie, der Forsthaushalt wird für den allgemeinen Haushalt geplündert. Irgendwo fehlt mir da die Logik in Ihren Vorschlägen.
Dies muss noch mit dem verbunden werden, dass Sie in der Praxis zu dieser Reform nichts beigetragen haben. Sie sollten sich wirklich überlegen, ob Sie so weitermachen, ob Sie wirklich bei jedem Thema so handeln wollen. Dann unterziehen Sie sich einmal bei einem inhaltlichen Thema der Mühe, Vorschläge zu machen, über die wir auch diskutieren können.
Ein nächster Punkt betrifft Ihre Vorschläge zum Thema „Abwasserabgabe“. Das war auch nicht ganz so neu. Im letzten Jahr haben Sie schon Forderungen in dieser Richtung erhoben und haben Vorschläge zum Thema „Abwasserabgabe“ gemacht. Aus unserer Sicht wäre es ein klarer Rechtsbruch, wenn wir Ihre Vorschläge umsetzen würden,
weil wir Gelder, die laut Gesetzgeber nicht so verwandt werden dürfen, anders verwenden würden. Das wäre ein klarer Rechtsbruch. Der Rechnungshof würde uns das auch nicht genehmigen.
Sie können doch nicht solche Vorschläge auf den Tisch legen und sagen, wir machen Umweltpolitik. Das ist nichts. Das ist ein Verschiebebahnhof, den Sie hier aufbauen wollen, der rechtlich nicht haltbar ist.
Was würde denn passieren, wenn wir diesen Anträgen folgen würden, dies einmal davon abgesehen, dass wir es rechtlich nicht machen können? Wir würden bei den Geldern abbauen, bei denen wir Zuschüsse an die Kommunen für Flächenkanalisation geben. Das heißt, wir würden entweder den Kommunen oder den Gebührenzahlern Schaden zufügen, weil die Gelder fehlen würden, um diese Maßnahmen umzusetzen, oder die Kommunen müssten ihre Gebühren erhöhen, um diese Maßnahmen umzusetzen. Das nennen Sie dann Umweltpolitik, wenn Sie solche Streichungen in diesem Bereich durchsetzen wollen?
Meine Damen und Herren, die Vorschläge der CDU zur Abwasserabgabe sind nicht umsetzbar. Es nützt auch nichts, wenn Sie uns damit suggerieren wollen, Sie hätten sich Vorstellungen zum Haushalt gemacht. Das sind Ihre einzigen Vorschläge zum Haushalt. Zu anderen Themen haben Sie gar nichts auf den Tisch gelegt. Sie
haben sich nicht der Mühe unterzogen, wirklich den Haushalt durchzuarbeiten und Vorschläge zu entwickeln. Sie haben ein Projekt auf den Tisch gelegt, das nicht durchführbar ist.
Ich möchte zum Abschluss noch etwas zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Herr Dr. Braun, es ist nett, wenn Sie uns zu dem auffordern, was wir sowieso tun. Sie haben vorhin von der nachhaltigen Waldwirtschaft gesprochen. Die nachhaltige Waldwirtschaft ist gerade Grundlage dafür, dass wir diese Forstreform so durchführen können. Die nachhaltige Waldwirtschaft und ihre Ergebnisse zusammen mit dem technischen Fortschritt sind die Grundlage dafür, dass wir den Forsthaushalt auch so durchführen können.
Von daher brauchen wir uns natürlich nicht selbst zu etwas auffordern, was wir schon tun.
Der Umwelthaushalt ist aus unserer Sicht ein Sparhaushalt, weil er umsetzen musste, was das Kabinett beschlossen hat. Er ist aber ein Haushalt, der gewährleistet, dass die Prinzipien der Politik, die wir umsetzen wollen, auch umgesetzt und gestaltet werden können. Deswegen werden wir ihn unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Momentan werden in fast allen Gemeinderäten die Forstwirtschaftspläne für das nächste Jahr beraten. Eine Schlagzeile, die einem immer wieder begegnet – heute Morgen habe ich sie auch wieder in der Zeitung gelesen – ist, der Forst hofft auf ein regenreiches Frühjahr und Jahr 2004.
Herr Kollege Braun, unter diesem Aspekt – Sie sind wenig darauf eingegangen – war das Jahr 2003 – –
Wenn Sie mich den Satz zu Ende führen lassen.
aufgrund seiner Witterungsbedingungen eine Belastung für den Wald, auch für den Wald in RheinlandPfalz. Unter diesem Aspekt war es auch kein gutes Jahr für den Wald in Rheinland-Pfalz.
Der Bericht, den die Ministerin vorgelegt hat, kann deswegen auch keine Entwarnung geben, weil die Bedingungen nun einmal so sind.
Es war ein heißer Sommer mit großer Trockenheit. Diese Witterungsbedingungen des Jahres 2003 haben in einem großen Maß zu dem Ergebnis beigetragen, das nun mit diesem Bericht vorliegt.
Auf die Analyse, die der Bericht gibt, sind Sie wenig eingegangen; denn der heiße Sommer hat mit Vorbelastungen, die sicherlich gegeben sind, dazu geführt, dass die Bäume nicht die Reservestoffbildung durchführen können, wie sie sein müsste und die sie bräuchten, um gegen diese Belastung durchzuhalten.
Natürlich sind Vorbelastungen aus früheren Jahren vorhanden. Natürlich sind infolge dieses Sommers stärkere Ozonwerte vorhanden, die den Wald belasten.
Der Bericht gibt aber auch ausführlich zu erkennen, dass die bisherige Politik, Ozonvorläuferstoffe zu vermindern, bereits Erfolge beigebracht hat. Ohne diese Politik wäre die Belastung noch viel höher und würde zu viel größeren Schäden führen.
Dass solch ein Sommer natürlich zur Zunahme der Schädlinge wie zum Beispiel der Borkenkäfer führt, ist klar und auch nicht gut für den Wald. Das sind Situationen, in denen man arbeiten und bei denen man Gegenmaßnahmen ergreifen muss. Somit bin ich schon bei den Maßnahmen.
Herr Dr. Braun, natürlich hat Rheinland-Pfalz Erfolge bei der Emissionsminderung vorzuweisen. Das können Sie nicht bestreiten. Die Regierungskoalition hat sich ganz klar dazu bekannt, dass sie diese Politik fortsetzen will und für einen Energiemix steht, in dem erneuerbare Energien eine wichtige Position einnehmen.
In den verschiedensten Debatten haben wir schon etwas zur Brennstoffzelle, zur Geothermie, zur Solarenergie und zur Windenergie in Rheinland-Pfalz gesagt. Das haben wir alles schon klar gemacht und auf den Tisch gelegt. Wir werden diese Politik fortsetzen und hoffen, damit die Rahmenbedingungen für den Wald zu verbessern, auch wenn wieder ein solch heißer Sommer kommt.
Ich nenne einen weiteren Punkt, den Sie wenig angesprochen haben. Der Bericht weist darauf hin, dass die Bodenschutzkalkung, die nun schon seit sehr langem und regelmäßig in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, Erfolge zeigt. Das sind langfristige Wirkungen, die aufgezeigt werden. Man muss aber auch darüber reden, dass Maßnahmen ergriffen werden, die zur Verbesserung beitragen und den Lebensraum des Baumes mit verbessern.
Was Sie in Ihrer Presseerklärung getan haben, zu versuchen, einen heißen Sommer, der sicherlich eine Belastung für den Wald in Rheinland-Pfalz war, mit der durchzuführenden Forstreform zu verbinden, werden wir nicht zulassen.
Ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem zweiten Teil noch darauf eingehen werden. Ich vermute es aber. Deshalb freue ich mich auf meine zweite Rede.
Wir führen eine Forstreform durch, die erfolgreich ist und unter schwierigen Rahmenbedingungen die Arbeit für Landesforsten verbessern soll. Diese Forstreform wird durchgeführt. Sie ist ein Erfolg. Das können Sie auch dann nicht schlechtreden, wenn es einmal einen heißen Sommer gibt.
Deswegen will ich den ersten Teil meiner Rede mit einem Wunsch beenden, der mir vielleicht nicht sehr viele Sympathien einbringen wird.
Ich wünsche mir für den rheinland-pfälzischen Wald ein relativ verregnetes Jahr 2004. Das wird ihm nämlich einiges helfen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Braun, da haben wir es wieder. Man kann doch nicht aufgrund der Entwicklung eines Jahres eine grundsätzliche Überlegung, wie eine Forstreform, bewerten. Das kann man doch nur aufgrund längerfristiger Perspektiven und Überlegungen, die man anstellt, wenn man eine Reform durchführt. Es kann doch nicht sein, dass ein heißer Sommer den Wald belastet, und man dann sagt: Jetzt müssen wir aber die Reform überdenken. – Das kann nicht die Grundlage sein.
Sie haben das anscheinend immer noch nicht verstanden. Diese Reform will unter veränderten Rahmenbedingungen die Landesforsten fit machen für diese Rahmenbedingungen. Wir führen doch nicht nur eine Reduzierung der Forstämter und eine Vergrößerung der Reviere durch, sondern wir verändern auch die Abläufe und
die Strukturen in den Revieren. Technische Produktionsleiter und alle Aspekte, die eingeführt werden, führen dazu, dass diese Forstämter fähig sind, diese Herausforderungen anzunehmen. Das kann man nicht unter dem Aspekt bewerten, dass in einem Jahr der Borkenkäfer einmal stärker auftritt.
Herr Licht, in allen Gesprächen, die ich bisher mit Betroffenen und mit Mitarbeitern aus der Forstverwaltung geführt habe, wird die Notwendigkeit der Reform anerkannt. Es wird auch gesagt, dass der Wald unter diesen veränderten Bedingungen nicht leidet, der Waldzuwachs immer noch so stark ist, dass wir auch diesen notwendigen verstärkten Einschlag verkraften und weiterführen können. So schlimm ist die Situation nicht. Der Waldzustand ist durch äußere Bedingungen, wie wir sie vorhin beschrieben haben, sicherlich nicht in einer guten Lage, aber die Forstreform ist ein gutes Werk. Deswegen werden wir sie fortführen.