Serdar Yüksel
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, ich habe bei Ihrem Antrag, den Sie hier im Landtag gestellt haben, ein Déjà-vu-Erlebnis gehabt; denn einen gleichlautenden Antrag haben Sie schon im Juni des letzten Jahres gestellt. Er war damals fasch, und er bleibt auch in diesem Jahr falsch.
Sie beschreiben Probleme, bieten aber in Ihrem Antrag keinerlei Lösungsvorschläge an. Ich glaube, wir können das unter der Rubrik „Wahlkampfgetöse/Wahlkampfgeplänkel“ abtun.
Wir haben zu Recht einen Entschließungsantrag dazu mit eingebracht. Ich denke, dass Sie einen Sachverhalt nicht so ganz verstehen. Unser gesamtes Sozialversicherungssystem – das gilt auch für das Gesundheitssystem – fußt auf Solidarität. Aber wenn im Sozialversicherungssystem keine Solidarität mehr gegeben ist, dann kommt es zu einer finanziellen Schieflage, wenn für diejenigen, die gesund, jung und leistungsfähig sind und über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, die Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr gelten soll.
Es ist ja nicht so, dass ich 40 Jahre in die Krankenversicherung einzahle und sage: So, jetzt habe ich 40 Jahre eingezahlt, aber nie etwas von der Krankenversicherung bekommen; dafür möchte ich jetzt mal einen ordentlichen Schlaganfall haben.
Dieses System funktioniert deshalb, weil viele junge Leute, die leistungsfähig sind, in ein Solidarsystem einzahlen, von dem viele Ältere und Kranke profitieren. Wir können diesen Solidaritätsgedanken nicht einfach kappen, indem wir sagen: Es gibt die Beitragsbemessungsgrenze, und all diejenigen, die da
runter liegen, unterliegen der Sozialversicherungspflicht, und diejenigen, die darüber liegen, entlassen wir in die Private Krankenversicherung.
Reden Sie doch auch mal mit denjenigen, die in der Privaten Versicherung sind und im letzten Jahr eine Beitragssteigerung in Höhe von 11 % verkraften mussten. Dann reden Sie mal mit denjenigen, die über eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. Reden Sie mit den Menschen, die sich im Alter aufgrund der vielen Risiken, die sie mitbringen, keine Private Krankenversicherung mehr leisten können.
Sie sagen doch selbst, dass Sie die Partei der kleinen und mittleren Betriebe, der Handwerker sind. Was ist denn mit den 80.000 Menschen, die sich die Beiträge nicht mehr leisten konnten und inzwischen keine Krankenversicherung mehr haben? Bei ganz vielen handelt es sich dabei übrigens um kleine Handwerksunternehmen, die sich diese Krankenversicherung nicht mehr leisten können.
Sie machen hier einen Popanz auf und behaupten, die Grünen zerstörten Arbeitsplätze und sonst was. Das ist dummes Zeug; das wissen Sie selbst. Schon als Sie es ausgesprochen haben, wussten Sie, dass das nicht richtig war, was Sie hier behauptet haben.
Was Sie verstehen müssen, ist Folgendes: Unser Krankenversicherungssystem, unser Sozialversicherungssystem fußt auf Solidarität. Unsere Sozialversicherungssysteme funktioniert nur, wenn die Starken und Leistungsfähigen für diejenigen da sind, die schwach sind und sich das nicht leisten können.
An diesem System der Gegenseitigkeit und der Solidarität, das beinhaltet, dass die Starken für die Schwächeren da sind, werden wir weiter arbeiten. Unser Konzept dabei ist die Bürgerversicherung, um die Zahl derjenigen, die in die Sozialsysteme einzahlen, zu vergrößern, und um so eine breitere Solidarität zu erwirken.
Gerade im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt, gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel brauchen wir eine andere Finanzierungsbasis, wenn Gesundheit nicht vom Portemonnaie abhängen soll. Dafür steht Rot-Grün. Dafür war die Bundesratsinitiative genau richtig.
Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen, genauso wie Ihren Antrag im letzten Jahr; denn er bietet keinerlei Lösung an und stellt nur Popanz und Wahlkampfgeplänkel dar. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mich würde interessieren, warum die FDP nichts gegen Ärzte- oder Handelskammern, aber gegen die Pflegekammer Vorbehalte hat. Dort haben wir auch die Zwangsmitgliedschaften. Daher würde mich interessieren, warum Sie nicht die Abschaffung der Handelskammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern und ähnliche berufsständische Zwangsmitgliedschaften fordern und etwas gegen Pflegekammern haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 26. März trat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland in Kraft. Den beteiligten Ländern wurden weitere Vorkehrungen und Dokumentationspflichten im Bereich der Hilfe und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zuteil.
Parallel hierzu ergab sich der nach § 37 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten verpflichtende Bericht zur Evaluierung des Gesetzes, dass ein konkreter Handlungsbedarf des Gesetzgebers geboten ist. Insofern war eine Novellierung des Gesetzes sinnvoll und auch unausweichlich.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Kommunen, der Krankenhäuser sowie Vertreterinnen und Vertreter weiterer involvierter Akteure angehört. Dabei ging es uns insbesondere um die Einbeziehung der Betroffenen, mit denen wir seit Monaten und Jahren intensive Gespräche führen. Viele Kolleginnen und Kollegen aus den Wahlkreisen können davon ein Lied singen.
Durch die wertvollen Einsichten und Erfahrungen, die uns durch die Gespräche und Anhörungen zuteilwurden, entstanden wesentliche Novellierungspunkte für das besagte Gesetz. Wir können sagen, dass wir in dem Gesetzgebungsverfahren aus Betroffenen Beteiligte gemacht haben.
Was beinhalten diese Novellierungspunkte? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass durch die Novellierung im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention die
Betonung auf den freien Willen von betroffenen Menschen mit psychischen Leiden verstärkt wird. Dies zeigt sich insbesondere in den Änderungen in § 2, die jene Grundsätze des Gesetzes ausdrücken sollen. Doch es sind nicht nur Formulierungen, die hier die psychisch leidenden Personen in den Vordergrund rücken, sondern die Novellierung baut auch weiter an einem Rahmen, der die Rechte der Betroffenen konkretisiert und somit eine sichere Rechtsgrundlage für psychisch leidende Personen und insbesondere deren Angehörige schafft.
Infolge dessen wird das jeweilige Krankenhaus nicht nur zur ärztlichen Dokumentation verpflichtet, sondern die Betroffenen müssen nun über ihre Rechte und Pflichten sowohl mündlich als auch schriftlich unterrichtet werden. Denn wer von seinen Rechten Gebrauch machen will, muss sie auch kennen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Des Weiteren ist der betroffenen Person und deren Angehörigen bzw. rechtlicher Vertretung über richterliche Beschlüsse unverzüglich zu berichten. Dies betrifft insbesondere die richterlichen Anordnungen bezüglich der Zwangsmaßnahmen. Damit setzen wir die Dokumentations- und Informationspflicht, die eingefordert worden ist, durch die UN-Konvention weiter um.
Doch nicht nur die Dokumentation und Information der Betroffenen, sondern auch deren Unterbringung wird mit dieser Novellierung verbessert. Krankenhausträger sollen den Aufenthalt im Freien für mindestens eine Stunde am Tag ermöglichen. Damit konkretisieren wir die zuvor offen formulierte Aufforderung des Aufenthalts im Freien und geben einen klaren Maßstab vor. Dadurch erhalten die Betroffenen und deren Angehörige die Möglichkeit, die Angemessenheit der Unterbringung zu überprüfen.
Des Weiteren setzen wir fest, dass Zwang grundsätzlich nur dann anzuwenden ist, wenn eine weniger eingreifende Maßnahme aussichtlos ist. Solche Maßnahmen müssen den Betroffenen rechtzeitig angekündigt werden, um das Ersuchen eines Rechtsschutzes zu ermöglichen. Außerdem muss sich zuvor um die Zustimmung der Betroffenen zumindest bemüht worden sein. Von Ausnahmen darf in diesem Kontext nur bei akuter Gefahr Gebrauch gemacht werden.
Ein Landesbeirat Psychiatrie soll zudem ins Leben gerufen werden, dessen besonderer Schwerpunkt unter anderem auf der Vermeidung von Zwangsmaßnahmen liegt. Hier sollen auch Betroffene und deren Angehörige vertreten sein. Ein solcher Landesfachbeirat – das trat in der Anhörung deutlich zutage – wird von den involvierten Sachexperten eindeutig begrüßt.
Bei akuter Gefahr, die nicht durch mildere Umstände abgewendet werden kann, sollen besondere Sicherungsmaßnahmen dem Personal ermöglichen, sich
und die Betroffenen in eine sichere Lage zu bringen. Wir maßen uns hier als Gesetzgeber nicht an, eine bessere Entscheidung als das verantwortliche Personal zu treffen, das täglich mit solchen Herausforderungen zu tun hat. Ganz bewusst lassen wir hier offen, zu welchem Zeitpunkt welches Mittel angewendet werden muss. Damit setzen wir die UNKonvention weiter um, ohne dem verantwortlichen Personal ein unflexibles und praxisfernes Regelwerk vorzuschreiben.
Bei all diesen Fortschritten gibt es aber auch gleichzeitig Herausforderungen wie zum Beispiel die Realisierung flächendeckender Einrichtungen mit ambulanter Krisenhilfe, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. Im Zuge dessen ist auch eine weiterhin intensive Beteiligung am Prozess zur Entwicklung des Landespsychiatrieplanes notwendig.
Die weiterhin konsequente Verfolgung dieser Ziele möchten wir mit diesem Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt, unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Alda, die von Ihnen angesprochene Problematik der gesetzlichen Krankenversicherung ist allgemein bekannt und nicht neu.
Dennoch kann dem Antrag heute nicht zugestimmt werden. Zu diesem Antrag liegen bisher noch keine konkreten Informationen seitens des Gesundheitsministeriums vor, sondern lediglich Pressemitteilungen und Interviews von Gesundheitsminister Gröhe. Ohne detaillierte Aussagen zu Gesetzesänderungen werden wir potenzielle Pläne oder angebliche Vorschläge nicht bewerten können.
Ohne Information oder schriftliche Anträge des Bundesgesundheitsministeriums ist die von der FDP geforderte Bundesratsinitiative weder zielführend noch problemlösungsorientiert. Damit gilt abzuwarten, bis konkrete Pläne vorliegen; denn wir handeln aufgrund von Tatsachen und nicht auf der Basis von Pressemitteilungen oder Hörensagen, was der Gesundheitsminister verlautbart hat.
Auch die Forderung der FDP, keinen Gesetzen zuzustimmen, die mit weiteren Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten der Beitragszahler verbunden sind, weisen wir entschieden zurück. Damit wären in Zukunft im Bundesrat auch jegliche Regelungen zur Verbesserung der Versorgung der Menschen abzulehnen, wenn diese zu Mehrausgaben führen würden. Das kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.
Im Übrigen möchte ich Sie noch mal darauf hinweisen, dass es sich bei der gesetzlichen Regelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
mehrheitlich um zustimmungsfreie Bundesgesetzgebung handelt.
Die Aufforderung, die Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II anzupassen und so eine bessere Ausgabendeckung für diesen Personenkreis zu erreichen, teilen wir. Innovativ ist dieser Vorschlag jedoch nicht – ganz im Gegenteil.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat die Bundesregierung in einem einstimmigen Beschluss – übrigens auf Antrag von Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern – längst zur Prüfung aufgefordert, inwieweit die Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II noch adäquat sind. Ziel dieser Überprüfung ist es, dass nicht alleine die Versicherten und Beitragszahler über den Zusatzbeitrag für mögliche Defizite aufkommen, sondern dass der Bund über höhere Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger dem Entstehen einer Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung vorbeugt.
Zudem hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Bayern im Bundesrat zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Umsetzung von § 232 Satz 1 Nr. 2 SGB V transparent und zeitnah die Leistungsausgaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG-II-Bezieher zu evaluieren.
Außerdem wurde die Bundesregierung gebeten, im Falle einer zunehmenden Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen durch unzureichende Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Abhilfe zu schaffen. Insofern
ist die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits aktiv geworden. Es bedurfte Ihres Antrags also nicht.
Wir teilen die Auffassung, dass ein einmaliger Eingriff in die Rücklagen des Gesundheitsfonds keine langfristige Problemlösung darstellen würde. Doch der Antrag der FDP beinhaltet keine konstruktiven Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir brauchen eine zukunftsorientierte Finanzierungsregelung für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags und der Zusatzbeitragsregelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören nicht dazu. Es ist dringend notwendig, langfristig stabile Konzepte zu entwickeln.
Ein erster Schritt ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang hat NordrheinWestfalen zusammen mit anderen SPD-geführten Bundesländern bereits Anfang des Jahres eine Bundesratsinitiative gestartet und die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Im Übrigen, lieber Herr Alda, bevor Sie Anträge im Plenum einbringen, die sich auf Pressemitteilungen und allgemeine Äußerungen des Bundesgesundheitsministers stützen, hätten Sie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch dem von uns eingebrachten Entschließungsantrag zustimmen können, mit dem wir die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern wollten.
In dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piraten zur betrieblichen Altersvorsorge fordern wir die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und eine Überprüfung der Modelle zur Bürgerversicherung, um ernsthafte Lösungsmöglichkeiten für die Problematik der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuzeigen.
Der heute eingebrachte wenig innovative Antrag der FDP ist deshalb abzulehnen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! So ist es manchmal mit der Wahrnehmung: Unser Antrieb war es, hier einer neuen Anforderung an ein modernes Gesundheitswesen gerecht zu werden. Dafür haben wir gerade hier in Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer die notwendigen Voraussetzungen für den Start der neuen Ausbildung der Notfallsanitäter geschaffen. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren dazu einen sehr intensiven fachlichen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kostenträgern betrieben.
Das Ergebnis ist ein Gesetz, das neben der Sicherung eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes
auch die Wirtschaftlichkeit mit berücksichtigt. Wir verfolgen das Ziel, einen hohen Versorgungsstandard im Rettungsdienst und eine landesweit qualitative Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zu gewährleisten.
Mit dem vorliegenden Antrag, liebe Frau Scharrenbach, bauen Sie nun ein Schreckensszenario auf: NRW droht Ihres Erachtens nach abgehängt zu werden und den Anschluss zu verlieren. Natürlich ist ein so umfassender Umbau nicht von heute auf morgen erledigt. Aber Ihren Pessimismus, den Sie hier gerade in Ihrer Rede vorgebracht haben, können und wollen wir nicht teilen.
Das betrifft auch die Finanzierungsfragen bezogen auf die Notfallsanitäterinnen- und -sanitäterausbildung nicht. Für die Finanzierung der Ausbildung ist eine einvernehmliche Kostenregelung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kostenträgern festgelegt worden.
Allen Beteiligten ist dabei klar, dass für die Finanzierung der Ausbildung des neu gestalteten Berufsbildes des Notfallsanitäters noch keine Erfahrungswerte vorliegen können. Deswegen sieht die vereinbarte Kostenregelung pauschalierte Richtwerte vor. Das bietet den Beteiligten die Chance, gegebenenfalls einzelfallbezogene Korrekturen vornehmen zu können.
Der Widerstand der Krankenkassen, den Sie hier gerade beschrieben haben, beruht auf den Vorbehalten bezüglich § 14 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW, welcher die Ausbildungs- und Prüfungskosten als Kosten des Rettungsdienstes definiert.
Die Einschätzung zur fehlenden Verfassungsgemäßheit des § 14 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW kann ich ebenfalls nicht teilen. Der Paragraph ist geltendes Recht und damit anzuwenden. Eventuelle Zweifel wären auch keinerlei Grund, die landesweite Aufnahme der Notfallsanitäterausbildung aufzuschieben. Dazu finden mit allen Beteiligten Gespräche statt mit dem Ziel, auch hier Einvernehmen zu erreichen. Ich bin sicher, dass im Interesse aller beteiligten Akteure und insbesondere im Interesse der Rettungskräfte eine einvernehmliche Übereinkunft getroffen wird.
Ich möchte noch auf einige Punkte Ihres Antrages eingehen. Sie fordern die Bezirksregierung auf, bei fehlendem Einvernehmen mit den Krankenkassen die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung zu übernehmen.
Nach § 12 Abs. 4 Satz 3 Rettungsgesetz NRW trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen, wenn hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des strittigen Bedarfsplans kein Einvernehmen erzielt werden kann. Sie hat sich dabei an den Qualitätsanforderungen des Rettungsgesetzes
der jeweiligen Kommune sowie am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten.
Dazu sei aber gesagt, dass eine bloße anstandslose Übernahme des Bedarfsplanentwurfs nicht zulässig ist. Bezüglich der Anpassung der Gebührensatzung nach § 14 Rettungsgesetz NRW steht der Bezirksregierung demgegenüber hierzu keine vergleichbare Kompetenz einer Festlegung zu. Soweit die Gebührensatzung im Zweifel auch ohne ein vorausgegangenes Einvernehmen mit den Kostenträgern nach den einschlägigen Maßnahmen der Gemeindeordnung bzw. Kreisordnung NRW zustande gekommen ist, ist dies sodann zu vollziehen. Die auf Grundlage der Gebührensatzung erlassenen Gebührenbescheide sind kassenseitig zu bedienen.
Auch Ihre Forderung nach einer Fristverlängerung zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen, die Sie gerade vorgebracht haben, entbehrt einer Grundlage. Erstens gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Zweitens haben bereits 1.200 Rettungsassistentinnen und -assistenten von der Weiterbildungsqualifizierung Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu den Weiterbildungsqualifikationen konnten in diesem Jahr schon über 450 Ausbildungsplätze geschaffen werden.
Damit ist Ihre Forderung schon längst von der Realität überholt worden. Es besteht mit der Frist zum 31. Dezember 2020 noch genug Zeit, um gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Ich bin auf die weitere gemeinsame Beratung im Ausschuss gespannt, möchte aber deutlich betonen, dass von Anlaufschwierigkeiten keinerlei Rede sein kann. Die Landesregierung jedenfalls hat alle erforderlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung zu Notfallsanitätern auf den Weg gebracht. – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Düngel, hier zu sagen, wir würden Risiken herunterspielen, ist wirklich dummes Zeug, um einmal die drei Affen zu bemühen. Anscheinend haben Sie letzte Woche im Ausschuss nicht richtig zugehört, als die Ministerin berichtet hat, sonst hätten Sie mitbekommen, dass wir gerade die Cyberkriminalität
sehr ernst nehmen, insbesondere wenn es in diesem Zusammenhang um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht. Selbstverständlich ist es wichtig, dass die Software und die Computer in den Krankenhäusern von Nordrhein-Westfalen einwandfrei funktionieren. Vor allem wenn es um lebenswichtige Strukturen geht, müssen Technik und Software natürlich auf dem neuesten Stand sein.
Damit die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen notwendige Modernisierungen vornehmen können, stellt ihnen das Land jedes Jahr 500 Millionen € für Investitionen zur Verfügung. Davon sind ca. 40 % für bauliche Vorhaben vorgesehen, knapp 60 % sind für die Beschaffung von medizinischen Geräten und Ausstattungsgegenständen vorgesehen. Allerdings ist jedes Krankenhaus in unserem Bundesland anders aufgestellt und hat unterschiedliche Investitionsbedarfe. Aus diesem guten Grund ist es den Kliniken überlassen – und nicht der Ministerin –, wie ihre Pau
schalen bestmöglich investiert und in welchen Bereichen notwendige Modernisierungen vorgenommen werden.
Wie jede Behörde und jedes andere Unternehmen tragen auch die Krankenhäuser selbst die Verantwortung für den Aufbau und die Aktualisierung von Sicherheitsmaßnahmen, gerade im IT-Bereich.
Kriminelle Cyberangriffe mit dem Ziel,
an geschützte Daten zu gelangen oder Systeme lahmzulegen, lassen sich in der heutigen digitalisierten Welt trotz präventiver Schutzmaßnahmen nicht gänzlich verhindern. Fast täglich werden neue Trojaner und Viren in den Umlauf gebracht, und leider verhält es sich bei der Aktualisierung von Antivirussoftware wie mit Impfstoffen: Eine bösartige Bedrohung muss zunächst entdeckt und entschlüsselt werden, bevor ein Schutz entwickelt werden kann.
Bei den Attacken auf die Krankenhäuser in Neuss und Arnsberg, die die Piraten zum Anlass für die heutige Diskussion nehmen, bestand zu keiner Zeit eine Bedrohung für die Patientinnen und Patienten. Nicht zuletzt die hohen Standards in den Krankenhäusern in NRW haben dazu beigetragen, dass die Notfallversorgung zu jeder Zeit gewährleistet war. Auch andere Krankenhäuser wie die Kliniken in Essen waren ebenfalls Hackerangriffen ausgesetzt, konnten die Attacken aber abwehren und ihre Systeme vor Viren schützen, weil ihre Abwehrmechanismen gegriffen haben.
Nein. – Die Vorfälle zeigen, dass ein Teil der Krankenhäuser bereits nachgerüstet hat und den Cyberattacken nicht schutzlos ausgeliefert ist. Die Infizierung der Krankenhaussysteme konnte vor allem durch das Öffnen von unbekannten E-Mails und Anhängen gelingen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sicherlich aus persönlicher Erfahrung mit Ihren Landtags-MailAccounts wissen, landen auch bei uns trotz Spamfilter jeden Tag unbekannte Nachrichten. Gegen Malware gibt es kein Allheilmittel, und dagegen hilft auch keine pauschale Erhöhung der Investitionsförderung. Die Kliniken können eigenverantwortlich über diese Mittel verfügen und dort nachrüsten, wo in ihrem Haus am dringendsten Modernisierungsbedarf besteht. Die jüngsten Vorfälle waren sicherlich ein Weckruf, zeigen aber auch, dass viele Krankenhäuser im Bereich IT-Sicherheit bereits gut vorbereitet sind und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt vorbereitet haben.
Darüber hinaus steht die Landesregierung in regelmäßigem Austausch mit der Krankenhausgesellschaft, um die Krankenhäuser zu sensibilisieren und über die Gefahren durch Cyberattacken aufmerksam zu machen.
Weiterer Regulierungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht aus unserer Sicht somit nicht. Über die weiteren Aspekte werden wir dann im Ausschuss miteinander zu reden haben. Sie haben auch angekündigt, eine Anhörung beantragen zu wollen. Dann reden wir auch gern in einer Anhörung, um das Thema vertiefen zu können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Statistisch sterben in Deutschland jeden Tag drei Menschen, die vergebens auf ein neues Organ gewartet haben. Derzeit stehen alleine in unserem Land 10.200 Menschen auf der Transplantationsliste und warten auf ein Organ oder sogar auf mehrere Organe.
2015 gab es deutschlandweit nur knapp 880 Organspender. Davon kamen 186 aus NordrheinWestfalen. Noch fünf Jahre zuvor hatten sich noch knapp 1.300 Menschen entschieden, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden, davon 256 in Nordrhein-Westfalen.
Durch eine Organtransplantation kann es gelingen, kranken Menschen zu helfen, deren eigene Organe aufgrund von Unfällen, Infektionen oder Tumorerkrankungen versagen. Eine Organspende ist häufig die einzige Chance, das Leben dieser Menschen zu retten oder wie im Fall von Dialysepatienten ihre Lebensqualität deutlich zu erhöhen.
In Deutschland herrscht jedoch akuter Organmangel. Die Anzahl der Spender reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken. Es muss also unser Ziel sein, die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen.
Umfragen zeigen, dass gut informierte Bürgerinnen und Bürger sich eher für eine Organspende entscheiden und diese Entscheidung auch in ihrem Ausweis festhalten. Bisher haben dies allerdings nur 35 % der Bevölkerung getan.
Um die dokumentierte Spendenbereitschaft zu erhöhen, hat der Bund 2012 die bisherige erweiterte Zustimmungslösung durch die Entscheidungslösung ersetzt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft ihre Bereitschaft zur Organspende auf Grundlage umfassender Informationen prüfen und schriftlich dokumentieren, zum Beispiel mit einem Spenderausweis. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dazu alle zwei Jahre Informationsmaterial und einen Ausweis zur Verfügung.
Mit der Novellierung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes in Nordrhein-Westfalen reagiert die rot-grüne Landesregierung auf die Änderungen im Transplantationsgesetz. Um die Anzahl der Spender auch in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen und die Abläufe der Transplantation zu unterstützen, müssen neue Regelungen umgesetzt und Begrifflichkeiten konkretisiert werden. Auch für die Bürgerinnen und Bürger soll eine größtmögliche Transparenz über die Prozesse sichergestellt werden. Gerade in der Vergangenheit gab es ja auch Ereignisse, die die Spendenbereitschaft nicht gerade gesteigert haben.
Im überarbeiteten Gesetzestext haben wir daher klare und nachvollziehbare Zuständigkeiten für die Aufklärung der Bevölkerung getroffen. Eine Konkretisierung der Aufgaben hilft den Bürgerinnen und Bürgern und schafft eine Handlungssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Neben der Klärung von Zuständigkeiten optimieren wir den gesamten Prozess der Organspende. Eine wichtige Rolle werden dabei in Zukunft die Transplantationsbeauftragten spielen.
Diese begleiten den Spendenablauf und sind Ansprechpartner für die Angehörigen in dieser schwierigen Situation. Sie sollen ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und können von allen weiteren Verpflichtungen in den Krankenhäusern freigestellt werden.
Gleichzeitig stellen wir mit unserem Gesetzentwurf sicher, dass sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben über die notwendigen fachspezifischen und fächerübergreifenden Qualifikationen verfügen. In Zukunft gibt es daher eine verpflichtende Regelung zum Nachweis einer Fortbildung zum Thema „Organspende“.
Auch die Kosten der Entnahmekrankenhäuser für die Bereitstellung von Transplantationsbeauftragten, die in der Vergangenheit immer ein Thema waren, werden in der Novellierung mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt. Die Höhe der Mittel wird von den Vertragspartnern auf Bundesebene noch festgelegt werden.
Die Transparenz und der Zugang zu Informationen sind gerade bei einem so hochsensiblen Thema wie Organspende wichtig – sowohl zum Treffen von Entscheidungen als auch für die politische Planung. Die Entnahmekrankenhäuser sind deshalb in Zukunft dazu verpflichtet, dem Gesundheitsministerium zu verstorbenen potenziellen Spenderinnen und Spendern sowie zur Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen und zu den Organentnahmen schriftlich Auskunft zu erteilen. Diese Information soll an zwei Stichtagen im Jahr und im Abstand von sechs Monaten erfolgen.
Kolleginnen und Kollegen, mit dem Vorhaben der rot-grünen Landesregierung schaffen wir die Vo
raussetzungen für ein transparentes Organspendesystem. Ich bin mir sicher, dass dies einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Spenderzahlen in NRW leisten wird. Deshalb ist dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Burkert, das war ein Sammelsurium von Aufzählungen. Bei vielen Punkten habe ich mich gefragt, warum Sie nicht den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf diese Punkte ansprechen; denn in vielen Bereichen, die Sie hier aufgezählt haben, ist schlicht und einfach das Land nicht zuständig, da es sich um eine Bundesangelegenheit handelt.
Jetzt möchte ich den Bundesgesundheitsminister auch loben, weil er viele Dinge, die Sie auf die Landesebene herunterziehen wollten, aus meiner Sicht gut angestoßen hat. Auch in Bezug auf den Ärztemangel im ländlichen Raum – es gibt 3.000 leere Praxen in der Provinz – existieren Initiativen des Bundesgesundheitsministers. An dieser Stelle brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung und Bundesinitiativen. Es kann nicht die Aufgabe des Landes sein, das alleine zu lösen.
Auch wenn Sie am Ende den Versuch unternommen haben, unser Gesundheitssystem etwas schlechtzureden, muss ich sagen, dass die Menschen in unserem Land dem Gesundheitswesen vertrauen. Sie geben ihm in Umfragen immer wieder Bestnoten. Sie wissen, dass sie sich im unerfreulichen Fall von Unfall, Krankheit oder auch Pflegebedürftigkeit im Land Nordrhein-Westfalen darauf verlassen können, dass sie die erforderliche und beste Versorgung erhalten.
Deshalb ist es unsere Aufgabe, eine verantwortungsvolle Landespolitik zu machen, die dieses Vertrauen festigt und erhöht. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen wir uns auch in den nächsten Jahren vielen Herausforderungen stellen.
Der demografische Wandel stellt dabei eine erhebliche und strukturelle Herausforderung an die Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik dar. Die deutlich abnehmende Zahl erwerbstätiger Menschen und ein zum Teil massiver Bevölkerungsrückgang in einzelnen Regionen werfen weitere Fragen auf:
Wie steht es um eine gute medizinische und pflegerische Versorgung auch im ländlichen Raum? Diese Problematik hatte ich eingangs erwähnt.
Wie stellen wir angesichts schon jetzt fehlender Fachkräfte beispielsweise im Pflegebereich die Erfüllung des wachsenden Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen sicher?
Ein wichtiger Schritt war daher die Einführung einer Umlage, die dafür sorgt, dass in diesem Land immerhin 17.500 Stellen durch das Land gefördert werden. Damit haben wir nachhaltig dazu beigetragen, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Vorbild für viele andere Bundesländer sind, was die Ausbildung der Altenpflegerinnen und -pfleger anbelangt.
Als zweiten wichtigen Punkt möchte ich hier die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge als erstes großes Flächenland erwähnen. Damit wurde eine Regelung abgeschafft, bei der Asylbewerber für einen einfachen Arztbesuch einen bürokratischen Hürdenlauf auf sich nehmen mussten. Die Landesregierung hat nun die Voraussetzungen für eine effiziente medizinische Versorgung der Flüchtlinge geschaffen, die hoffentlich von vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen werden.
Wir sorgen also für einen unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung. Wir verringern den bürokratischen Aufwand. Wir entlasten unsere Kommunen und tragen somit auch unseren Teil zur Bewältigung dieser großen Aufgabe bei.
Frau Ministerin, ganz persönlich möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie das für Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland angestoßen haben.
Alleine der Haushalt unseres Einzelplans beträgt 1,09 Milliarden €. Damit erhöht er sich um 57 Millionen €. Die für 2016 geplante Krankenhausförderung in Höhe von 533 Millionen € stellt hier mit rund 50 % aller Ausgaben den finanziellen Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs dar. In diesem Bereich übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Krankenhausgestaltungsgesetzes die Investitionskosten, die Baupauschalen, die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und die kurzfristige Nothilfe, um auch weiterhin den qualitativen Ansprüchen der Patienten und der Leistungserbringer zu genügen. Der erhebliche Teil der Nutzungsaufwendungen geht dabei auf den Landesanteil am Strukturfonds zurück.
Der Maßregelvollzug erhält im kommenden Jahr Zuwendungen in Höhe von 343 Millionen €. Dies stellt eine deutliche Erhöhung um rund 35 Millionen € dar. Das Ziel ist, eine effektive Therapie der Patientinnen und Patienten zu erreichen, die ihnen die Wiedereingliederung und ein straffreies Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Sie haben gerade mitgerechnet: 533 Millionen € plus 343 Millionen € – dann bleibt nicht mehr viel im Einzelplan über.
Eine weitere Herausforderung stellen die Sicherung und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Wohn- und Versorgungsinfrastruktur für ältere und bedürftige Menschen, die bedarfsgerechte Förderung pflegerischer und medizinischer Dienstleistungen sowie die attraktive Gestaltung von Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe dar.
Den Bewohnern unseres Landes wollen wir ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung anbieten.
Sehr geehrte Damen und Herren, um die hier skizzierten Veränderungen der Herausforderungen zu bewältigen, baue ich weiterhin auf die gute Arbeitsatmosphäre zwischen den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, insbesondere dem Vorsitzenden Günter Garbrecht, sowie die Zusammenarbeit mit Frau Ministerin Steffens und Frau Staatssekretärin Hoffmann-Badache. Gemeinsam machen wir den Gesundheitsstandort Nordrhein-Westfalen stärker und attraktiver, um die Chancen und Potenziale dieses Bereichs im Land zu nutzen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also: Geschwurbel. Ich mache ein bisschen langsam. Nicht so aufregen bei dem Punkt!
In Ihrem Antrag fordern Sie die Schaffung eines Modellprojekts zur gesicherten Abgabe. Das haben Sie gerade hier dargelegt. Wir hatten eine Anhörung dazu. Es gab auch im Justizausschuss im letzten Jahr eine Anhörung dazu. Das Wesentliche bei Anhörungen ist, dass verschiedene Verbände – in dem Fall allen voran der Deutsche Hanfverband – die Schaffung von Modellprojekten in Deutschland fordern. Das ist nicht so richtig verwunderlich.
Worauf der Antrag der Piraten jedoch überhaupt nicht eingeht, sind die gesundheitlichen Aspekte,
die Risiken des Konsums und die Auswirkungen der Abhängigkeit, die in der Anhörung im Februar insbesondere von Medizinern sehr deutlich dargelegt worden sind.
Cannabis ist nach wie vor die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. 40 % der 18- bis 25Jährigen in Deutschland haben Cannabis mindestens einmal probiert. Mehr als 600.000 Personen in Deutschland weisen einen missbräuchlichen oder abhängigen Cannabiskonsum auf.
Die Zahl der Personen, die aufgrund cannabisbezogener Störungen Beratungs- und Behandlungsstellen aufsucht, steigt. Das gesundheitliche Gefährdungspotenzial durch regelmäßigen und intensiven Cannabiskonsum und vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten darf nicht unterschätzt oder verharmlost werden.
Cannabiskonsum beschleunigt das Auftreten von Depressionen, sozialer Dysfunktion und sogenannter Negativsymptome wie Motivations- und Initiativlosigkeit. Darüber hinaus erhöht Cannabis das Risiko, an schizophrenen Psychosen und Angststörungen zu erkranken.
Hinzu kommen körperliche Schäden an Herz und Lunge. Jugendlicher Cannabiskonsum beeinträchtigt die neurologische Entwicklung des heranwachsenden Gehirns. Bleibende Schäden und kognitive Einbußen sind nicht auszuschließen.
Darüber hinaus ist Cannabis immer noch eine Einstiegsdroge. Die Mehrheit der Erstpatienten gibt bei Beginn einer Suchttherapie Cannabis als ihr Hauptdrogenproblem an.
Ja.
Da müssen Sie ihn fragen. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Deshalb ist aus den genannten und hier vorgetragenen Risiken heraus eine staatliche Abgabe von Cannabis in Nordrhein-Westfalen abzulehnen.
Hier ist auf die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zu verweisen, die festhält, dass restriktive Gesetze und Verordnungen grundsätzlich eine hohe Wirksamkeit bei der Begrenzung von Drogenmissbrauch haben. Ein lockerer Umgang mit Cannabis wirkt sich vor allem bei Kindern und Jugendlichen negativ auf deren Konsumbereitschaft aus.
Zu dem Antrag der FDP ist Folgendes zu sagen: Mit einer kontrollierten Abgabe in Apotheken oder lizenzierten Ausgabestellen, wie Sie sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, senden wir aus meiner Sicht aus den vorgetragenen Gründen ein kontraproduktives Signal an die jungen Menschen.
Den Kolleginnen und Kollegen, die auf die Niederlande als Paradebeispiel verweisen, schlage ich vor, einmal einen Blick in den Bericht der EUDrogenbeobachtungsstelle zu werfen. Die Zahl der Cannabiskonsumenten ist ähnlich hoch wie in Deutschland, und der illegale Handel auf dem Schwarzmarkt ist weiterhin ein massives Problem.
Wir müssen in dieser Debatte auch differenzieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir diskutieren hier die Abgabe von Cannabis für den persönlichen Rausch und nicht aus gesundheitlichen Gründen.
Die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland bereits geregelt. Mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften hat die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassungs- und Verschreibungsfähigkeit cannabishaltiger Fertigarzneimittel geschaffen. Tumor- und MS-Patienten, HIV-Infizierte und Patienten in Chemotherapie können mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln behandelt werden. Seit 2014 können auch Schmerzpatienten eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um Cannabis in der Apotheke zu erwerben.
Auch das Thema „Entkriminalisierung“ wird im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis immer wieder diskutiert. Dabei ermöglicht § 31a des Betäubungsmittelgesetzes bereits, dass Verfahren beim Besitz von kleinen Mengen für den Eigenbedarf seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können – und die Kleinstmenge liegt in Nordrhein-Westfalen bei nicht unerheblichen 10 g.
Bevor wir also zusätzlich zu den bereits bestehenden Regeln und Regulierungen einen staatlich genehmigten Rausch diskutieren, sollten wir uns hier auf die zentralen Aufgaben konzentrieren. Da müssten aus meiner Sicht die Präventionsmaßnahmen intensiviert werden. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin verstärkt über die gesundheitlichen Schäden informiert werden,
um den romantischen Vorstellungen um einen Joint ein realistisches Bild entgegenzusetzen und Mythen über die Ungefährlichkeit, die Sie hier auch suggerieren, zu korrigieren.
Erst letztes Jahr wurde durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes ein Landeskonzept gegen Sucht erarbeitet, das zurzeit umgesetzt wird.
Ja.
Ich bin völlig gegenteiliger Auffassung. Ich teile Ihre Meinung dazu nicht.
Kolleginnen und Kollegen, mit einer Freigabe oder einer Legalisierung von Cannabis verharmlosen wir eine Droge, die schwere neurologische Schäden bei ihren Konsumenten verursachen kann und deren Leben nachhaltig negativ verändert. Vielleicht sollten Sie einmal mit der Drogenhilfe in Ihrem Ort sprechen oder in eine psychiatrische Suchtklinik gehen.
Wir schützen weder unsere Kinder und Jugendlichen vor dem Erstkontakt, noch helfen wir Abhängigen bei der Bekämpfung ihrer Sucht. Deshalb sind die Anträge der Piraten und der FDP abzulehnen.
Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung, Kolleginnen und Kollegen.
Glücklich das Land, das sich solche Diskussionen leisten kann, wo wir ein Recht auf Rausch haben! Wir haben gestern die Flüchtlingsdebatte und ähnliche Geschichten hier gehabt. Bei den Themen, über die wir manchmal im Landtag diskutieren, muss man auch mal alle Tassen im Schrank lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Burkert, die Forderung nach weniger Bürokratie ist natürlich ein alter Kassenschlager aller Parteien. Weniger Bürokratie möchten wir alle, die Bürgerinnen und Bürger, und im Pflegebereich insbesondere die Pflegenden, die Patienten sowie ihre Angehörigen. Doch darüber, wie sich das realisieren lässt, sind wir doch unterschiedlicher Auffassung.
Ziel der nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegepolitik ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflege durch eine entsprechende stati
onäre wie auch ambulante Personal- und Versorgungsinfrastruktur.
Zur Pflege gehört die Pflegedokumentation. Sie ist notwendig, um fachliche Standards, Qualität und haftungsrechtliche Risiken sicherzustellen. Über das notwendige Maß bzw. den Aufwand der Dokumentation lässt sich sicherlich sprechen.
Wie im Antrag erläutert, wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit gemeinsam mit Kranken- und Pflegekassen sowie Verbänden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation entwickelt und anschließend einem Praxistest unterzogen.
An dem Test für eine einfache Dokumentation im praktischen Alltag haben sich damals 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegedienste beteiligt. Die Ergebnisse zeigen einen hohen pflegefachlichen Nutzen, eine breite Akzeptanz unter den Pflegekräften sowie große Chancen, den Ansatz der Reduzierung der Pflegedokumentation zu realisieren. Die positiven Ergebnisse des Strukturmodells sollten durch eine bundesweite Implementierungsstrategie durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden.
Am 1. Januar 2015 war Projektbeginn der bundesweiten Umsetzung, unterstützt durch den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn KarlJosef Laumann, der kein Unbekannter ist. Durch die Einrichtung eines Projektbüros beim Pflegebeauftragten sollte die Implementierung vorangetrieben werden. Das ist auch die Absicht des Pflegebeauftragten.
Wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dem Abschlussbericht der Implementierungsstrategie entnommen haben sollten, bedarf es zur erfolgreichen Umsetzung des Strukturmodells der Pflegedokumentation einer Teilnahme aller Akteure des Pflegebereichs sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
Es genügt also nicht, wie Sie gerade in Ihrer Rede und auch in Ihrem Antrag gefordert haben, weniger Bürokratie im Land Nordrhein-Westfalen einzufordern, sondern entsprechend – und so äußert sich auch Ihr ehemaliger Kollege – bundesweit Pflegeeinrichtungen und Pflegeverbände bei der Umsetzung zu unterstützen. Das heißt, dass das Projekt von Pflege- und Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen und -verbänden gemeinsam mit der Politik umgesetzt wird. In erster Linie ist hierfür der Bundesgesetzgeber als Initiator bzw. der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung zuständig.
Es entspricht also nicht unserer gesetzgeberischen Pflicht, den Pflegeeinrichtungen und Pflegeverbänden in Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit vorzuschreiben, welche sie selbst projektmäßig übernehmen.
Zur fachlichen Klarstellung: Es ist auch nicht eine einseitige Verantwortung der Heimaufsicht – so ha
ben Sie sich gerade geäußert –, die Maßnahmen zur Verschlankung der Pflegedokumentation umzusetzen. Die Projektumsetzung findet in Absprache mit den Kassen und Verbänden im Pflegebereich und dem Projektbüro des Pflegebevollmächtigten statt. Dies entspricht der Forderung im Abschlussbericht, in dem es auf Seite 9 heißt:
„Die Gesamtsteuerung des Verfahrens der Implementierung erfolgt durch das Projektbüro … in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Kooperationsgremien der Länder.“
Ihr Antrag ist demnach aktuelle Sachlage. Er ist ein gegenwärtiges Projekt, welches federführend auf der Bundesebene in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und Verbänden realisiert wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können weiterhin gemeinsam im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Unterstützung bzw. Förderung des Strukturmodells der Pflegedokumentation beraten. Alles andere ist eigenmächtiges Eingreifen in das aktuelle Projekt.
Wenn die Intention Ihres Antrags dahin gehend zu interpretieren ist, dass der Arbeit des ehemaligen Kollegen und Ministers und heutigen Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Laumann, und seinen Aufgaben als Pflegebevollmächtigter Rechnung zu tragen ist, nehme ich das wohlwollend zur Kenntnis.
Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen die Verantwortung für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflege tragen und dementsprechend das im Antrag erwähnte Projekt im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales begleiten werden. Wir freuen uns auf die Überweisung und stimmen dieser natürlich zu. – Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel stellt erhebliche Herausforderungen für die Gesundheits- und Altenpolitik in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus dar. Wir alle kennen die Statistiken, dass 2025 über 40 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen über 65 Jahre alt sein werden. In dieser älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf nach pflegerischen Kräften. Bereits heute lesen und hören wir überall vom Fachkräftemangel und Pflegenotstand; das ist in aller Munde. Die Anforderungen an die soziale Infrastruktur Nordrhein-Westfalens und Deutschlands bedürfen daher zukunftsorientierter Lösungen.
Mit der Einführung der Altenpflegeumlage 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen wichtige und erfolgreiche Impulse zur Steigerung der Altenpflegeausbildung gesetzt. Seitdem ist die Anzahl der Ausbildungsplätze um 45 % gestiegen. Im Dezember 2014 stehen in Nordrhein-Westfalen fast 17.000 Ausbildungsplätze im Pflegebereich, die wir jährlich mit 60 Millionen € unterstützen, zur Verfügung. Die rot-grüne Landesregierung hat seit 2010 also eine Verdoppelung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege erreicht.
Bei dieser positiven Entwicklung dürfen wir nicht stehen bleiben und dürfen uns nicht ausruhen, sondern wir müssen weiterhin die richtigen Rahmenbedingungen für Ausbildungsplätze im Pflegebereich schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe wird an die Entwicklung seit 2010 anknüpfen.
Ziel des Gesetzes ist es, die bisher freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes an den anfallenden Schulkosten für den theoretischen Teil der Pflegeausbildung gesetzlich festzuschreiben.
Durch das Umlageverfahren werden den ausbildenden Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten die tatsächlich geleisteten Ausbildungsvergütungen erstattet. Die gezahlten Umlagebeiträge können bei den von ihnen versorgten Pflegebedürftigen refinanziert werden. Angesichts der steigenden Ausbildungszahlen ist eine finanzielle Ausgleichsmasse allerdings erforderlich, um die finanzielle Belastung nicht direkt an die Pflegebedürftigen weiterzugeben.
Durch das Altenpflegeausbildungsgesetz wird die Finanzierung der Pflegeausbildung gesichert. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt seit Jahren zu. Daher wurde bereits 1988 das Schulgeld im Bereich der Pflegeausbildung abgeschafft und die Finanzierung durch das Land NordrheinWestfalen bereitgestellt, um die Attraktivität der Ausbildungen auch weiterhin zu garantieren.
Ich möchte kurz auf den Änderungsantrag der Piratenfraktion eingehen. Herr Wegner, Ihre Forderung nach einer Erhöhung der aktuellen Schulkostenpauschale ist zu begrüßen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Sie keine Haushaltsanträge gestellt haben.
Der Finanzminister hat das heute schon gesagt: Wir haben eine Zweiteilung. Auf der einen Seite erheben Sie den Vorwurf, wir würden nicht genügend sparen, und auf der anderen Seite stellen Sie Anträge, die den Haushalt um mehrere Millionen im zweistelligen Bereich belasten würden. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen.
Aus der Anhörung wissen wir auch, dass im Übrigen die schwarz-gelbe Vorgängerregierung den Betrag von 317 € auf 280 € gekürzt hatte.
Nordrhein-Westfalen zeigt durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Priorität der Pflegeausbildungen und setzt klare Anreize, um eine hochwertige Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Dies ist Ergebnis der Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die Anpassung der Fördersätze wird durch den rotgrünen Antrag durch sachgerechte Prüfung und die Einführung verbindlicher Qualitätsstandards für die Altenpflegeausbildung gesichert. Eine Erhöhung des Betrages in Zukunft ist nicht ausgeschlossen.
Ebenso schreiben wir im vorliegenden Gesetz eine Prüfung der Sprachkenntnisse vor, um die notwendige Kommunikation im Pflegebereich sicherzustellen. Patienten und Angehörige brauchen direkte Ansprechpartner wie versorgende Mediziner, Krankenhäuser etc. fachkundige Pfleger.
Langfristig versuchen wir, die berufliche Pflegeausbildung zu einer generalisierten Berufsausbildung zu entwickeln, das heißt, die Alten- und Krankenpflegeausbildung zusammenzuführen. Die früheren Grenzen zwischen den Pflegeberufen und bereichen verschwimmen immer mehr. Daher bedarf es langfristiger Anstrengungen, das System und die Struktur der Pflegeausbildung und des Pflegeberufs den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf und der rot-grüne Entschließungsantrag sind daher zu begrüßen, um auch weiterhin eine menschenwürdige Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Rot-Grün ist weiterhin auf einem guten Weg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen. Herr Preuß, Fakt ist auch, dass die vier Jahre Schwarz-Gelb in der Gesundheitspolitik in Berlin verlorene Jahre waren.
Fakt ist, einerseits sagen Sie, der Haushalt ist unspektakulär, und andererseits kritisieren Sie ihn als nicht auskömmlich. Das erleben wir in den Haushaltsberatungen der letzten Tage – auch im Plenum –, dass Sie einerseits sagen, all das ist nicht ausreichend, aber andererseits bemängeln, RotGrün würde viel zu viel Geld ausgeben. – Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie denn nun wollen.
Fakt ist, um bei Ihren Worten und Ihrer Diktion zu bleiben, Herr Preuß – da sind wir uns auch einig, und das zeigt auch die Arbeit im Gesundheitsausschuss –, der demografische Wandel stellt für uns eine besondere Herausforderung dar, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Insoweit ist der Zwischenruf der Ministerin richtig, dass es auch eine Bundesebene, die für Gesundheitspolitik zuständig ist, gibt, anstatt nur auf den Landeshaushalt zu verweisen, den wir zu verantworten haben, und dort alle Probleme abladen zu wollen, die zum Teil hausgemacht waren: in Ihrer Zeit, als Schwarz-Gelb im Bund regierte.
Zumindest für Rot-Grün gilt: Unser Ziel ist eine am Menschen orientierte Politik ist, die die gesellschaftlichen Veränderungen in den Blick nimmt. Schon jetzt ist jeder vierte Einwohner in NordrheinWestfalen über 60 Jahre alt, und wir wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben mit einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung ermöglichen.
Bezüglich des GEPA-Gesetzes wollte ich Sie eigentlich loben. Ich mache es trotzdem. Auch wenn Sie gerade geschimpft haben, haben Sie konstruktiv mitgearbeitet. Am 1. Oktober haben alle Fraktionen bis auf wenige der Piraten dem Gesetz zugestimmt. Daran hat die CDU-Fraktion auch konstruktiv und gut mitgearbeitet. Insoweit sollten Sie nicht die Dinge kritisieren, die Sie mit uns gemeinsam im Guten verwirklicht haben. Das macht Sie auf Dauer unglaubwürdig.
Bezüglich dieses Reformgesetzes haben wir einen Stil gewahrt, der nicht nur die Oppositionsparteien einbezogen hat, sondern getreu dem Motto, Betroffene zu Beteiligten zu machen, haben wir ein hervorragendes Gesetz, ein zukunftsfestes Gesetz auf den Weg gebracht. Alle Beteiligten des Sozial- und Gesundheitswesens haben sich intensiv daran beteiligt und haben hervorragende und vernetzte Lösungen erarbeitet. Diese zukunftsnotwendigen Entscheidungen haben wir gemeinsam am 1. Oktober hier im Plenum beschlossen.
Zwar wollen wir jedem Bewohner unseres Landes ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben im gewohnten Quartier ermöglichen, doch auch für den Pflegefall brauchen wir eine Infrastruktur mit mehr Personal sowie bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik muss sich genauso den Berufstätigen im Gesundheitswesen widmen, wie diese sich ihren Patienten widmen. Denn diese Berufe sind – wie ich aus eigener Erfahrung weiß – mit erheblichen psychischen und physischen Höchstleistungen verbunden.
Ein zentrales Element des Haushalts sind die Fachseminare der Pflegekräfte, welche das Land Nordrhein-Westfalen durch eine Erhöhung in diesem Haushalt von 5,5 Millionen € auf insgesamt 60 Millionen € unterstützen wird.
Ein wichtiger Impuls für den Pflegestandort Nordrhein-Westfalen – so meinen wir – war auch die gesetzliche Festschreibung der finanziellen Beteiligung des Landes an den Ausbildungskosten für Pflegeberufe. Auf diesem Wege machen wir Berufe im Gesundheits- und Pflegewesen attraktiver und schaffen Planungssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für die ausbildenden Einrichtungen und Schulen.
Der Einzelplan 15 des vorgelegten Haushalts baut auf allen diesen Errungenschaften auf und wird den Ansprüchen an eine sich verändernde Gesellschaft gerecht, da er Leistungen und Förderungen bereitstellt und die Mittel trotz der Haushaltslage von 35 Millionen € auf 910,7 Millionen € erhöht.
Die Ziele des Entwurfs bleiben die Sicherung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Wohn- und Versorgungsinfrastruktur für ältere und bedürftige Menschen, die bedarfsgerechte Förderung pflegerischer und medizinischer Dienstleistungen sowie die attraktive Gestaltung von Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe.
Wenn man sich den Haushalt einmal genau ansieht – ich hatte gerade genannt, 910,7 Millionen € umfasst der Etat –, dann stellt man fest, dass 56 % in die Krankenhausförderung gehen, immerhin eine Summe, die Sie, Herr Preuß, ebenfalls kritisiert haben, von 515 Millionen €. Im Rahmen des Krankenhausgestaltungsgesetzes übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen die Investitionskosten wie Baupauschalen, die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und kurzfristigen Nothilfen, um auch weiterhin quantitativ und qualitativ Patienten- und Leistungserbringeransprüchen zu genügen.
In diesem Schwerpunkt haben und mussten wir die Ansätze deutlich erhöhen, um der Kosten- und Bedarfsentwicklung gerecht zu werden. Wir sprechen hier von einem Betrag von 24 Millionen € zugunsten der krankenhäuslichen Leistungserbringer.
Eine patientengerechte Gesundheitspolitik bedarf neben einer hochwertigen leistungsstarken Humanversorgung im Krankheitsfall genauso sehr auch einer aktiven Präventionspolitik. Deshalb werden wir auch weiterhin präventive Maßnahmen wie die Finanzierung des Krebsregisters, Aufklärungskampagnen zu HIV und Aids oder Suchtprävention fördern
Sehr geehrte Damen und Herren, eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik bedarf einer starken menschlichen Zuwendung, welche durch politische Maßnahmen gefördert und finanziert werden muss. Die stetige Re
formierung der Strukturen und Prozesse unseres Gesundheitswesens ist daher essentiell. Dementsprechend sind die Mehrausgaben von 35 Millionen € des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter nur zu begrüßen. Die nordrhein-westfälische Landespolitik steht klar für ein leistungsfähiges und sozial gerechtes Gesundheits- und Altenpflegewesen.
Um die hier skizzierten Veränderungen und Herausforderungen zu bewältigen, baue ich weiterhin auf die gute Arbeitsatmosphäre, Herr Preuß, zwischen den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, insbesondere mit dem Vorsitzenden Günter Garbrecht, sowie in der Zusammenarbeit mit Frau Ministerin Steffens. Ganz besonders ein Lob an die nicht mehr so neue Frau Staatssekretärin Hoffmann-Badache.
Gemeinsam machen wir den Gesundheitsstandort Nordrhein-Westfalen stärker und attraktiver, um der Bedeutung der Gesundheitswirtschaft und den Menschen in unserem Land gerecht zu werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Den „Podolskitrick“ hätten wir gerne einmal gewusst. Den kennen wir hier alle gar nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Die SPD-Fraktion begrüßt den neuen Vorstoß der Landesregierung zur gesetzlichen Beteiligung an den Schulkosten ausdrücklich. Das macht uns allen deutlich, wie wichtig die Ausbildungsförderung bei Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich ist.
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schneider, ich freue mich, dass Ihre Fraktion dieses Thema rund ein Jahr nach der Verabschiedung der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes heute wieder auf die tagespolitische Agenda stellt. Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, dass Ihre Partei bei den derzeitigen Umfrageergebnissen versucht, sich nach jedem Strohhalm zu recken. Aber eines können Sie mir glauben: Ihr Ritt auf diesem toten Pferd wird Ihnen kurz vor der Kommunal- und Europawahl wenig nützen. Ihre Argumentation war damals falsch, und sie bleibt auch jetzt falsch.
Bevor ich auf den Inhalt Ihres Antrages eingehe, lassen Sie mich erst einmal mit den Formalien beginnen. Und das ist auch noch der gute Teil. Mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes 2013 hat das MGEPA doch zugesagt, die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung nach einem Jahr zu überprüfen. Von daher weiß ich überhaupt nicht, was Ihr Vorstoß hier soll. Er ist schlichtweg überflüssig.
Vor einem Jahr hat der Landtag endlich die Grundlagen für einen adäquaten Schutz von Nichtrauchern in Gaststätten und Kneipen geschaffen.
Das Nichtraucherschutzgesetz von 2007 war ein erster wichtiger Anfang, allerdings von Anfang an lückenhaft. Wir sehen es als unsere Pflicht an, Menschen vor den Gefahren des aktiven und passiven Rauchens zu schützen.
Das, was die FDP, liebe Frau Schneider, beschwört 2– hier möchte ich auf den inhaltlichen Aspekt eingehen –, sind Floskeln aus einer uralten Ramschkiste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was sind denn die Alternativen zu einem Nichtraucherschutzgesetz? Die Rückkehr zu undurchsichtigen Ausnahmeregelungen, die dann in jedem Bundesland anders aussehen? Nein, die Regierungskoalition aus SPD und Grünen wird sich nicht wieder an der Schaffung eines undurchsichtigen gesetzlichen Flickenteppichs beteiligen, zumal sich die Frage stellt, wer die effiziente Durchsetzung der Verbote und deren Kontrolle organisieren soll bei diesem Flickenteppich. Die Kommunen jedenfalls können eine solche Mehrbelastung nicht tragen.
Nichtraucher, die sich hier effektiv um ihre Gesundheit sorgten, blieben vor der Novellierung nur zwei Möglichkeiten: Entweder man beschwert sich und wird als Denunziant gebrandmarkt oder man lässt es. Sie sprechen davon, dass die Landesregierung die Menschen gegeneinander ausspielt. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Eine neulich veröffentlichte Studie der Gesellschaft für Konsumforschung hat ergeben, dass sich fast 82 % der Bundesbürger für ein striktes Rauchverbot
in Gaststätten aussprechen. Selbst eine klare Mehrheit der Raucher von 60 % ist für ein Rauchverbot in Gaststätten. Im neuesten NRW-Trend sprechen sich 62 % der Bürgerinnen und Bürger für unser Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten aus. So viel zu Ihren Umfragen, die Sie präsentiert haben. „WESTPOL“ hat am Sonntag eine andere Umfrage präsentiert.
Selbst – liebe Frau Schneider, das sollte Sie aufhorchen lassen – 77 % Ihrer Parteianhänger befürworten einen konsequenten Nichtraucherschutz in Kneipen. Da fragt man sich doch, für wen Sie hier eigentlich Politik machen. Anscheinend nicht für Ihre Partei und definitiv nicht für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande.
Klar ist: Wir machen Politik für alle Menschen in diesem Land. Was die FDP hier als Freiheit des Verbrauchers anpreist, erleben die meisten Konsumenten als das, was es ist, eine Abhängigkeit, die schwerwiegende Folgen für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Menschen hat. Die schädliche Wirkung von Passivrauchen ist hinlänglich bekannt und erforscht und wird hoffentlich von Ihnen auch nicht angezweifelt werden, Frau Schneider. Wenn doch, dann empfehle ich der FDP-Fraktion ein Seminarwochenende am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Da können Sie die schrecklichen Folgen dieses Giftcocktails eingehend mit den dortigen Expertinnen und Experten diskutieren.
Nicht zuletzt muss das Nichtraucherschutzgesetz immer wieder als Sündenbock für die Umsatzeinbußen von gastronomischen Betrieben herhalten. Das haben Sie hier, Frau Schneider, gerade auch noch mal gesagt. Dass dieser Vergleich mehr als hanebüchen ist, interessiert Sie nicht im Geringsten. Selbst Thorsten Hellwig von der DEHOGA NRW gab in einem WDR-Interview zu, dass das sogenannte Kneipensterben nicht durch das Rauchverbot bedingt ist. Vielmehr scheint das derzeitige Kneipensterben unvermeidbar. Das Geschäftsmodell der Eckkneipe scheint nicht mehr zukunftsfähig und zieht junge Leute nicht mehr an. Viele Kneipen verändern daher auch ihr Konzept.
Liebe Mitglieder der FDP-Fraktion, es gibt noch Regelungsbedarf im Bereich des WHO-Abkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, das auch Deutschland 2003 unterschrieben hat. Da sind wir sozusagen noch in einem Bereich, in dem dringend Handlungsbedarf herrscht. Sie wissen, einiges müsste noch geregelt werden, wie zum Beispiel Außenwerbung, Zigarettenautomaten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss: RotGrün sorgt ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes für einen effektiven Nichtraucherschutz. Ich bin davon überzeugt, dass die Überprüfung des Ministeriums diese positiven
Effekte, die auch kommuniziert worden sind, belegt. Der Antrag der FDP ist und bleibt der untaugliche Versuch, ein totes Pferd kurz vor den Wahlen zum Leben zu erwecken. Ihr Antrag ist in der Sache überflüssig und in seinen Forderungen unsachgemäß. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Diabetes mellitus gehört zweifelsohne zu den großen Volkskrankheiten. Liebe Frau Schneider, das können wir so festhalten. Die Zahl der Personen mit diagnostiziertem Diabetes hat sich in den letzten Jahren sowohl in Deutschland als auch weltweit massiv erhöht. So sind aktuell weltweit rund 285 Millionen Menschen von der Krankheit betroffen.
Diabetes Typ 1, bei dem das Immunsystem außer Kontrolle gerät und körpereigene Immunzellen die insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse zerstören, entwickelt sich in der Regel bis zum jungen Erwachsenenalter. Etwa 5 bis 10 % aller Menschen, die in Deutschland an Diabetes erkrankt sind, haben Diabetes Typ 1. Untersuchungen zeigen, dass der Gipfel an neu diagnostizierten Diabetes-Typ-1-Erkrankungen im Alter von zehn bis 15 Jahren erreicht wird. Insgesamt sind zurzeit – Frau Schneider, Sie haben es gerade erwähnt – 30.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland vom Typ 1 betroffen.