Marc Herter

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Präsident, ist Ihnen bekannt, dass die Fraktionen …
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Ist Ihnen bekannt, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute Morgen – namentlich die Parlamentarische Geschäftsführerin Frau Beer wie auch meine Person – Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer genau diesen Sachverhalt schon bestätigt haben?
Den, den Sie gerade vorgetragen haben: dass sofortige Konstituierung am Freitag mit entsprechendem Verfahren zu Beweisanträgen möglich ist. Ist Ihnen das bekannt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele gute Gründe, über die hier aufgeworfenen Fragestellungen zu diskutieren. Diejenigen, die Herr Olejak genannt hat, gehören aber nicht dazu. Sie gehören insbesondere deshalb nicht dazu, weil nicht irgendwer die verbundene Debatte beantragt hat, sondern die Piraten die verbundene Debatte beantragt haben, nicht irgendwer die Verschiebung ins Januarplenum beantragt hat, sondern die Piraten die Verschiebung ins Januarplenum beantragt haben.
Wenn Sie jetzt das dritte Mal die entsprechenden Vereinbarungen …
Ja, ja. – … ändern wollen, dann ist die Generosität meiner Fraktion, ehrlich gesagt, erschöpft. Lassen Sie uns die Sache in aller Ruhe im Januar diskutieren. Ich denke, wir haben dann alle genug Erkenntnisse, um das in aller Verantwortung zu tun. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Beer hat klargestellt: Früher hieß es internationale Auffangklasse oder Förderklasse; jetzt heißt es Sprachfördergruppe. – „Aus Raider wird jetzt Twix, … sonst ändert sich nix.“
Ob der Landtag über eine solche Umbenennung dann diskutieren muss? Da bin ich sehr im Zweifel. Ich bin aber froh …
Das entscheidet der Landtag selber, Frau Güler; in der Tat. Deswegen habe ich auch nur Zweifel geäußert und nicht gesagt, dass ich irgendetwas ablehne, Frau Güler.
Allerdings hat das Ganze ein Gutes. Das Gute ist, dass in den Debatten der Fraktionen im Hinblick und im Hinlaufen auf diese heutige Geschäftsordnungsdebatte deutlich geworden ist, dass wir uns im Grundsatz und im Inhalt einig sind: zunächst Aufnahme in die entsprechenden Sprachförderklassen und danach Integration in den allgemeinbildenden Unterricht.
Das ist deutlich geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb brauchen wir diese Debatte zu diesem Zeitpunkt nicht. Meine Fraktion und ich freuen sich, …
… diese Debatte mit Ihnen im Rahmen des Integrationsantrags führen zu können. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Witzel, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Ist Ihnen bekannt, dass zeitgleich eine Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin zum Thema „BundLänder-Finanzbeziehungen“ stattfindet, in der es vielleicht darum geht, ob die Grundlagen, die wir gerade miteinander diskutieren, im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen verbessert werden können? Stimmen Sie mir zu, Herr Witzel, dass es an dieser Stelle im Interesse von Nordrhein-Westfalen und von uns allen liegt,
dass das erfolgreich verläuft? – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das kurz machen, weil die zum Teil etwas aufgeregten Wortmeldungen schon
am Anfang des Jahres anlässlich eines Berichts des Innenministers erfolgt sind. Danach hat, wie ich finde, eine sehr konstruktive Gesprächsatmosphäre zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern geherrscht.
Man hat mit dem hier vorliegenden und zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Wahlkreisgesetzes in den einzelnen Punkten jedenfalls Lösungen gefunden, mit denen wir alle im Ergebnis leben können. An der einen Stelle hat der oder der eine die größeren Bauchschmerzen. An der anderen Stelle hat der oder die eine größere Bauchschmerzen. So ist das bei Kompromissen.
Kompromisse sind hinterher welche, bei denen wir bei dem Wahlkreisgesetz durchaus in der Lage sind, festzuhalten: Es lohnt sich, sich in allen Einzelpunkten die Grenzen noch einmal anzusehen und Vergleiche zu ziehen. Wir finden hier einen Gesetzentwurf mit den zusätzlichen Änderungen vor, die der Hauptausschuss in seiner Sitzung am letzten Donnerstag noch hinzugefügt hat. Dazu zählen technische Änderungen im Bereich Hilden und im Bereich Bonn.
Für meine Fraktion kann ich Zustimmung empfehlen. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Deppe, herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Sie jetzt zum wiederholten Mal – so wie auch Frau Schulze Föcking – auf das Verfahren hinweisen, möchte ich Sie gerne fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass die CDU-Fraktion die Behandlung dieses Gesetzentwurfs in zweiter Lesung heute hier im Plenum im Ältestenrat mitgetragen hat. Ist Ihnen das bekannt, oder ist Ihnen das nicht bekannt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abruszat, es wäre schön gewesen, wenn Sie die Tassen im Schrank gelassen hätten.
Für Empörungsrhetorik eignet sich die Vorlage des Innenministers nun wirklich nicht. Wir befinden uns an einem Verfahrenszeitpunkt, zu dem der Innenminister zwei Dinge macht. Daran will ich erinnern. Er zeigt Handlungsbedarf auf und unterbreitet Handlungsvorschläge aus seiner Sicht.
Wenn ich mir das ansehe, stelle ich fest – Sie haben hier drei Beispiele aufgezählt –: Der Handlungsbedarf ist wohl richtig angezeigt, wenn der Innenminister uns in den von Ihnen ausgewählten vier Beispielen darüber informiert, dass die Abweichungen plus 24 %, plus 25 %, plus 24 % und minus 22,9 % betragen. Wir sind uns doch darüber einig, dass diese Abweichungen mehr als 20 % betragen und dass das Landeswahlgesetz nicht vorsieht, dass etwas geändert werden soll oder kann, sondern dass etwas geändert werden muss.
So liegen Sie übrigens auch falsch, wenn Sie sagen, im Rhein-Sieg-Kreis bestehe überhaupt kein Bedarf. Nein, im Rhein-Sieg-Kreis besteht der Bedarf auch nicht.
So äußern Sie sich in Ihrem Antrag. Lesen Sie ihn.
Der Bedarf besteht im Bereich Euskirchen, der ein Plus von 24 % aufweist.
Wenn Sie einen zielführenden anderen Vorschlag haben, dann benennen Sie ihn doch.
Der Innenminister hat in jedem einzelnen Punkt sachlich nachvollziehbare Vorschläge gemacht. Es mag dem einen oder anderen nicht schmecken, was da steht. Es mag dazu herausfordern, im Einzelfall andere Vorschläge zu machen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die von uns beteiligten SPD-Parteigliederungen …
Ja. Deswegen hören Sie doch auf, von einem parteipolitisch motivierten Vorschlag zu sprechen! Nach Ihrer Lesart müssten ja SPD-Parteigliederungen der Hort von parteipolitisch motivierten Vorschlägen sein. Sie sagen übrigens nicht, das passt parteipolitisch nicht. Sie sagen, es passt regional an der einen oder anderen Stelle nicht. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie das eingebracht hätten und wir darüber diskutiert hätten. Sie sind herzlich eingeladen, genau darüber mit uns zu sprechen.
Es ist ein Bericht, der im nächsten Schritt nichts anderes nach sich zieht, als diesen Bericht miteinander zu bewerten. Das ist übrigens gerade bei den Bundestagswahlkreisen passiert. Dann kommen wir in der Tat zu entsprechenden gemeinsamen Vorschlägen.
Allerdings, Herr Abruszat, war das in den vergangenen Legislaturperioden jedes Mal auch der Fall.
Ich breche hier kein Geheimnis der PGF-Runde, wenn ich sage: Die PGF-Runde hat sich längst darauf verständigt, sich auf der Grundlage dieses Berichtes zusammenzusetzen und zu schauen, wie wir damit umgehen.
Es wäre schön gewesen, wenn Sie diese Information in Ihrer Rede gerade auch verwertet hätten und nicht wieder eine Forderung erhoben hätten, die etwas betrifft, was längst miteinander vereinbart ist.
Eine Sache hat mich geärgert. Das will ich hier sagen. Da fallen Sie als FDP zurück ins 19. Jahrhundert. Wer Städte, wer einzelne Gemeinden in bürgerliche Stadtteile auf der einen Seite und offenbar nichtbürgerliche Stadtteile auf der anderen Seite – was denn dann eigentlich? –
aufteilt, Entschuldigung, fällt zurück ins 19. Jahrhundert. Das ist wirklich die ganz tiefe Klamottenkiste. Da wollen Sie hier den Historiker geben. Es tut mir leid: Diesen Jargon weise ich auch als Sozialdemokrat auf das Schärfste zurück.
Lassen Sie uns zusammensetzen! Lassen Sie uns ganz sachlich die einzelnen Hinweise, die wir aus den Parteigliederungen sicher alle kriegen, und die Hinweise, die wir von Gemeinden kriegen, in das Verfahren einbringen! Dann lassen Sie uns gucken, dass wir die Wahlkreiskarte an den Stellen, an denen sie neu gezeichnet werden muss, weil die gesetzlichen Vorgaben eine entsprechende Abweichung nicht zulassen, auch ändern. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der dritten Lesung. Die Argumente sind unseres Erachtens in der gestrigen zweiten Lesung hinlänglich ausgetauscht worden. Deshalb bleibt mir – auch im Namen des Kollegen Mostofizadeh von den Grünen – nur, Zustimmung zum Gesetzentwurf zu empfehlen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen in dieser Plenarrunde die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen. Das ist nicht schön, aber es ist notwendig. Das ist die einzige Landessteuer, bei der wir auch eine entsprechende Regelungskompetenz haben. Der Dreiklang Sparen, Zukunftsinvestitionen und Einnahmeerhöhungen, da wo es möglich ist, wird durch diese Maßnahme in seinem dritten Punkt auch umgesetzt.
Herr Römer hat heute Morgen
darauf hingewiesen, Herr Witzel, dass allein 1,5 Milliarden € im Landeshaushalt 2015 eingespart werden und dass meine Fraktion und mit Sicherheit auch Bündnis 90/Die Grünen viel dafür übrig hätten, die Sache über den Spitzensteuersatz oder über eine Vermögensteuer zu regeln. Nur leider können wir das im Lande Nordrhein-Westfalen nicht tun. Leider bräuchten wir den Bund dafür.
Die selbsternannten Robin Hoods dieses Hauses führen immer ins Feld, dass sich diese Maßnahme insbesondere gegen junge Familien, die sich einen Hauswunsch erfüllen wollten, richten würde.
Das sind dieselben, Herr Witzel, die uns heute Morgen hier empfohlen haben, Studiengebühren wieder einzuführen und die Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr aufzuheben.
Ich möchte gerne von Ihnen diesen Widerspruch aufgeklärt bekommen, wie man das miteinander unter einen Hut kriegen kann. Ehrlich gesagt, die Hinweise von Ihrem Fraktionsvorsitzenden heute Morgen, der leider heute Nachmittag an der Debatte nicht mehr teilnehmen kann, fand ich da nicht besonders erhellend.
Die Alternativen liegen auf dem Tisch: Hier diejenigen, die Studiengebühren und Kitabeiträge wieder einführen wollen, auf der anderen Seite diejenigen, die nicht umhin kommen, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.
Ich will übrigens zu der letzten Debatte um die Grunderwerbsteuer noch eine Anmerkung hinzufügen: Weder im Wahlprogramm der FDP noch im Wahlprogramm der CDU für das Jahr 2012 war eine Rücknahme der entsprechenden Grunderwerbsteuererhöhung vorgesehen. Es kann ja sein, dass das 2017 anders ist. Aber die Rechnung für 2012 sah folgendermaßen aus: Grunderwerbsteuererhöhung plus Studiengebühren plus Rücknahme des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres. Das ist keine Belastung von 400 Millionen €, Herr Witzel – Sie schütteln den Kopf –, das ist eine Belastung von 800 Millionen €,
jedenfalls wenn man Schürmanns Rechenbuch mal heranziehen würde.
Die Kritik, die in der Anhörung vorgetragen wurde, hat neben dem Steuersatz vor allem die Frage der Struktur betroffen.
Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht – einen Entschließungsantrag, der sich selbstverständlich nur im Hinblick auf eine Bundesratsinitiative verhalten kann, weil sowohl die Bemessungsgrundlage als auch mögliche Zu- und Abschläge auf den Grunderwerbsteuersatz Bundesrecht sind.
Ich will noch einen Punkt herausgreifen – weil das in der Tat ein besonderes Ärgernis ist –, dass nämlich unter dem Namen „Sharedeals“ eine legale Steuergestaltungsmöglichkeit vorliegt, die letztendlich großen Firmen mit großem Immobilienbesitz die Möglichkeit gibt, um die Grunderwerbsteuer herumzukommen.
Wir schlagen Ihnen unter Punkt 2 unseres Antrags vor, diese Steuergestaltungsmöglichkeit von Nordrhein-Westfalen aus infrage zu stellen und entsprechend zu beseitigen. Ich bin gespannt, wer gleich bei diesem Punkt zustimmen wird.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen: Die Robin Hoods wollen auch die Kommunen hier teilhaben lassen. Ich mache auf Folgendes aufmerksam: Die Kommunen sind beteiligt – zunächst über den Stärkungspakt, danach wieder direkt über das GFG – in Höhe der 50 Millionen €, die auf sie entfallen, auf den Vier-Siebtel-Anteil an der Grunderwerbsteuer.
Besonders glaubwürdig ist es übrigens nicht, diese Beteiligung zu fordern, wenn man vorher als CDU und FDP in der eigenen Regierungszeit eben jene Kommunalbeteiligung abgeschafft hat. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Machen wir es kurz: Wir hatten gemeinsam einen Gesetzentwurf auf die Reise geschickt, der es unmöglich machen soll, sehr nahe Angehörige als Mitarbeiter von Abgeordneten zu beschäftigen und aus der Mitarbeiterpauschale zu bezahlen. Die antragstellenden Fraktionen haben das auf die Verwandten bis zum dritten Grad bezogen.
Mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Schlussabstimmung vorliegt, gehen wir einen Weg, der die Finanzierungsverbote deutlich ausweitet. Ich denke, das ist angesichts der Debatten, die insbesondere aus Bayern zu uns herübergeschwappt sind, notwendig, aber in der vorliegenden Form auch ausreichend.
Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen haben wir noch zwei technische Details geregelt, die diejenigen unter uns betreffen, die entweder eine anderweitige Krankenversicherung bzw. einen Beamtenstatus hier im Hause haben und in ihren vorher ausgeübten Beruf zurückkehren.
Ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass wir diese kleineren technischen Änderungen im Schlussverfahren im Hauptausschuss noch vornehmen konnten und empfehle Ihnen die Zustimmung zu dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Priggen hat hier gerade den Gesetzentwurf mit den Worten eingebracht: Das ist nicht schön, aber es ist nötig. – Das ist wohl so. Es ist nötig, weil neben einer strengen Ausgabendisziplin, neben dem Konsolidierungspfad auf der Seite der Ausgaben auch Einnahmeerhöhungen notwendig sind.
Diese Weisheit wird übrigens nicht allein von uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und als Grünen vertreten, sondern – Herr Römer hat das deutlich gemacht – auch in anderen Länderparlamenten mit anderer Farbgebung der Regierung vonseiten der Regierung und der sie tragenden Fraktionen.
Und mehr noch, Herr Witzel: Auch die hiesige Opposition vertritt diese Meinung. Alle Haushaltsanträge, die großen Alternativentwürfe von Herrn Optendrenk, enthielten nämlich neben Ausgabebeschränkungen – das waren übrigens pauschale Kürzungen über alle Förderhaushalte; ich will mich hier gar nicht darüber auslassen, wer wohl davon betroffen ist, wenn Sie im Bereich von OGS, Kita usw. kürzen, ob das nicht vielleicht die gleichen Familien sind, deren Hohes Lied Sie hier gerade singen –
auch Einnahmeerhöhungen! Sie erzählen uns, Studiengebühren und Kitagebühren für das letzte Kindergartenjahr müssten wieder eingeführt werden. Der staunende Zuhörer erfährt auch, wie viel Sie gedenken, dadurch einzunehmen, um Ihr Konsolidierungsprogramm zu finanzieren: 400 Millionen €.
Da sage ich, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Alternativen liegen klar auf dem Tisch. Hier Studiengebühren und Kitabeiträge, da eine maßvolle Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
Die Alternativen, Herr Möbius, liegen klar auf dem Tisch.
In der Tat: Die Berechnung auf Monatsgehälter, die hier von Herrn Lindner präsentiert worden ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber wer 4.500 € Studiengebühren pro Kind in der Regelstudienzeit aufwenden muss, der muss das gegebenenfalls auf die gleiche Art und Weise mit bis zu zwei, drei Monatsgehältern bezahlen. Und jetzt kommt der Unterschied zwischen Ihnen und uns an dieser Stelle: Das eine ist eine Annuität auf 25 Jahre, das andere ist die Erbringung von Studiengebühren eben in jenen neun Semestern, in jenen viereinhalb Jahren.
Das ist an dieser Stelle der Unterschied zwischen Ihnen, Herr Lindner, und uns.
Ja, genau! Jetzt kommt Ihr nächster Vorhalt, es handle sich um die zukünftigen Akademiker, selbstverständlich. Die Eltern dieser zukünftigen Akademiker, denen das wehtut, sind nicht die Ärzte und Apotheker, sondern die Facharbeiter und die Krankenschwestern. Das sind die Kinder, die hinterher dadurch belastet werden.
Wir können das gleich als Kurzintervention am Ende machen, bitte.
Sehen Sie, dann geht das doch.
Nein, keine Zwischenfrage. Wir machen das als Kurzintervention am Ende.
Dann ist hier der kommunale Anteil angesprochen worden. Das ist schon eine besondere Dreistigkeit, Herr Lindner. Erst den kommunalen Anteil auf null zu kürzen dann hier die Melodie zu spielen: Aus null
mal null mache ich hinterher einen kommunalen Anteil von 200 Millionen €. – Erst die Kommunen zu schröpfen und dann hinterher zu erzählen, dass das andere waren – dazu gehört schon eine besondere Dreistigkeit.
Die Glaubwürdigkeit ist hier angesprochen worden. Diese Glaubwürdigkeit beweist sich immer dann, wenn man nicht in der Opposition sitzt, sondern wenn man in der Regierung auch entsprechende Dinge zu regeln hat. Ich stelle fest: Immer dann, wenn die FDP bei solchen Operationen in der Regierung war – Herr Lindner hat ja in freundlicher Offenheit darauf hingewiesen, dass das dann im Einzelfall Koalitionsdisziplin oder Koalitionskompromiss gewesen sei –, hat sie entsprechend mitgestimmt.
An der Stelle in Hessen ist es ja geradezu augenfällig, dass Ihnen in dem Moment, als Sie aus der Regierung herausgewählt werden, einfällt, solche Reden zu halten, wie Sie sie hier in der Opposition gehalten haben.
Ich sage Ihnen: Das größte Problem, das die FDP hat, ist, dass in den meisten deutschen Bundesländern inzwischen der Prozentsatz der Grunderwerbsteuer über dem Prozentsatz liegt, den die FDP als Partei erreicht.
Jetzt kommt durchaus der Punkt, an dem wir über Politikverdrossenheit sehr intensiv miteinander reden können. Ich stelle fest: Herr Lindner, Sie gehören nicht zu den Robin Hoods dieser Gesellschaft. Sie gehören, was Familien und Kommunen angeht, zum Sheriff von Nottingham, um ihnen das entsprechende Geld zu ziehen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Nein, wir können das gerne als Kurzintervention machen.
Das war eine interessante Auflistung, bei der ich Ihnen durchaus zugestehen möchte, Herr Schemmer, dass Sie sich viel Mühe gemacht haben, das zusammenzutragen. Ich will Ihnen aber an einer Stelle entschieden widersprechen. Die eine Stelle sind die 800 Millionen €, dass wir angeblich eine entsprechende Kürzung beim Wohnungsbau vorgenommen hätten. Die Kürzung, die Sie da adressieren, geht voll auf Ihr Konto.
Sie haben das Wohnungsbauvermögen über Jahre ausgeräumt. Und dann brauchen wir von Ihnen auch keine Belehrung, wie Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen gemacht werden soll.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Okay. Ich glaube das kriegen wir jetzt hin. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen hier heute vor der Beschlussfassung einer Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts der Abgeordneten im nordrheinwestfälischen Landtag, insbesondere zur Transparenz der Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Wir schaffen transparente Regeln für das, was nebenbei verdient wird. Eine übersichtliche Darlegung ist nach dem, was hier heute vorliegt, ab dem Jahr 2015 möglich.
Wir sind damit als Landtag Nordrhein-Westfalen ein weiteres Mal Vorreiter auf diesem Gebiet – Vorreiter, weil insbesondere Einkünfte aus außerordentlichen Tätigkeiten wie Referentenhonorare, Honorare aus Aufsichtsratstätigkeiten und aus Beraterverträgen in Zukunft kurzfristig auf Euro und Cent offen
gelegt werden müssen, ein langfristiges berufliches Engagement jedoch nur in enggefassten Stufen. Das schafft Vertrauen für die Tätigkeit, die wir hier haben, Vertrauen übrigens auch für uns als Person.
Mir ist wichtig, das Ziel der Neufassung hier noch mal hervorzuheben, nämlich die Unabhängigkeit des Mandats, der Entscheidungen im Mandat zu gewährleisten. Die Transparenz soll dabei die Unabhängigkeit im Mandat gewährleisten. Die Berufstätigkeit, die fortgeführt wird, kann die Unabhängigkeit vom Mandat gewährleisten. Deshalb haben wir uns an dieser Stelle entschieden, keine Regelung vorzulegen, die die Berufstätigkeit grundsätzlich abwürgen würde, die es den Kolleginnen und Kollegen unmöglich machen würde, neben dem Mandat einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Über unsere Glaubwürdigkeit habe ich schon gesprochen. Ich will hier einen zweiten Punkt benennen, nämlich den Schutz des Abgeordneten.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Einkünfte dient auch dem Schutz des Abgeordneten vor unberechtigten Verdächtigungen, davor, in einem Beziehungsgeflecht zu stehen, das seine Unabhängigkeit im Mandat gefährden würde.
Es ist im öffentlichen Interesse und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, zu wissen, welchen Tätigkeiten wir als Abgeordnete nachgehen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, im Interesse von glaubwürdigen Entscheidungen hier im Hause, dass wir bei unseren Entscheidungen über jeden Verdacht erhaben sind, dass wir sie aus anderem Grunde treffen würden, als das allgemeine Wohl der Bevölkerung dabei im Blick zu haben. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Beer, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Können Sie sich entsinnen, dass es meine persönliche Einladung in Anwesenheit der Piraten während der Hauptausschusssitzung war, sich an diesem Gesetzentwurf zu beteiligen? Und können Sie auch nachvollziehen, dass der Parlamentarische Ge
schäftsführer der Piraten eine entsprechende Mail bekommen hat, die er mit dem Hinweis „Wir haben zwar nichts dagegen, aber wir können es nicht mittragen“ beantwortet hat?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute das Begleitgesetz über die Förderung der kommunalen Aufwendungen im Hinblick auf die schulische Inklusion. Trotz aller Unkenrufe: Das Gesetz wird pünktlich vor Inkrafttreten des Neunten Schulrechtsänderungsgesetzes hier heute im Landtag beschlossen. Trotz aller Unkenrufe: Das Gesetz wird einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden gesehen – eine Sache, die uns wichtig war, insbesondere im Hinblick darauf, dass wir in einer Verantwortungsgemeinschaft für die Umsetzung der schulischen Inklusion stehen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz ist
vorbildlich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern.
175 Millionen € auf fünf Jahre für Schulbau und eine Inklusionspauschale, die das nicht lehrende Personal unterstützt, sowie zwei weit reichende Evaluationsvereinbarungen: Das ist der Beitrag, den jetzt hier das Land Nordrhein-Westfalen für das Gelingen des kommunalen Teils der schulischen Inklusion leistet.
Ich will zitieren aus der Stellungnahme einer Dame, die unverdächtig ist. Die Dame hat nämlich ein Gutachten vorher übermittelt, das unter den Namen Schwarz/Weishaupt bekanntgeworden ist und im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände das Ganze im Vorhinein evaluiert hat und – man darf das, glaube ich, sagen – sehr kritisch gesehen hat.
Sie attestiert diesem Gesetz in der entsprechenden Anhörung: „… ein weiterer wichtiger und vor allem konsequenter Schritt bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen“, der zu einer qualitätsvollen Inklusion führen könne. – Sie endet dann: Nordrhein-Westfalen nehme damit eine Vorbildfunktion ein. Insoweit „wird der Gesetzentwurf bundesweit hoffentlich richtungsweisend sein.“
Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon aller Ehren wert.
Ihr Entschließungsantrag, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, ist allerdings ein weiterer Beleg dafür, wie einsam es in einem Sattel sein kann, wenn das Pferd untendrunter tot ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor sechs Wochen habe ich hier im Hohen Hause gesagt, dass ich hinsichtlich dieser Fragestellung des Abgeordnetengesetzes…
Ach, wie schön! Das regnet nicht durch, meine Damen und Herren. Bei der Witterung ist das aber vielleicht angemessen. – … unverwüstlich optimistisch, dass wir eine klare Regelung …
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Das ist eine ungewohnte Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, liebe Piraten!
Ich will für meine Seite und für die Sozialdemokratie sagen: Uniformierung im Parlament ist nun wirklich eine Situation, die sehr zu denken gibt.
Ich bedanke mich, dass das nicht nur die Meinung meiner Fraktion zu sein scheint.
Vor sechs Wochen habe ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gesagt, ich sei unverwüstlich optimistisch, dass es einen gemeinsamen Vorlageentwurf für die Frage der Transparenz von Nebentätigkeiten geben könne und übrigens auch für die Frage, inwieweit die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags aus den ihnen zustehenden Mitarbeiterpauschalen Menschen, die mit ihnen verwandt sind, finanzieren dürfen.
Um es beim zweiten Teil gleich kurz zu machen, sage ich: Wir haben uns entschieden, den dritten Verwandtschaftsgrad einzubeziehen, um an dieser Stelle auch nicht einen Hauch aufkommen zu lassen, dass damit letztlich das Familieneinkommen aufgebessert würde.
Bezüglich der Transparenz bin ich schon etwas stolz darauf, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, den nicht nur die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen tragen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU. Es handelt sich um eine konsequente Regelung zur Stärkung der Unabhängigkeit von Abgeordneten. Es ist nämlich der Hintergrund und muss der Hintergrund einer jeden Transparenzregelung sein, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und für die Bürger sichtbar und bewertbar zu machen.
Wir haben uns entschieden, die außerordentlichen und die unregelmäßigen Einkünfte sowie die Einkünfte aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien, in der Beratung oder als Referent zukünftig monatlich auf Euro und Cent offenzulegen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unabhängigkeit von Abgeordneten kann auch dadurch gefördert werden, dass eine Rückkehrmöglichkeit in den ursprünglich ausgeübten Beruf besteht.
Diese Rückkehrmöglichkeit in den ursprünglich ausgeübten Beruf ist in vielen Fällen damit verbunden, dass der ursprünglich ausgeübte Beruf in vermindertem Umfang auch während der Tätigkeit in diesem Parlament fortgeführt wird.
Deshalb haben wir uns entschieden, für die laufenden Einkünfte ein Stufenmodell vorzuschlagen, das in relativ moderaten Stufen eine Offenlegung möglich macht, ohne Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu verletzten und ohne bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei Selbstständigen und bei Freiberuflern Rückschlüsse darauf zuzulassen, wie die entsprechenden Geschäftstätigkeiten im Einzelnen aussehen.
Meiner Fraktion war wichtig, dass das letztlich für alle Einkünfte der Fall ist und dass diejenigen unter uns, die relativ hohe Beträge verdienen, nicht nur
eine Fehlanzeige machen müssen, dass sie oberhalb der gewählten Skala liegen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns darauf verständigen konnten, die Skala nach oben in 30.000-€-Schritten fortzusetzen.
Wenn ich mir diese Regelung ansehe, glaube ich, dass sie gleichermaßen den Interessen der Öffentlichkeit und derjenigen, die für die Öffentlichkeit über uns berichten, ebenso entgegenkommt wie der Zusammenarbeit in diesem Hause. Eine solche Transparenzregelung wird entgegen mancher Unkenrufe nämlich nicht erlassen, damit das voyeuristische Interesse Einzelner befriedigt wird, sondern um die Unabhängigkeit von uns Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag und unserer Entscheidungen zu wahren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Fleißkärtchen für die meisten Zitate von Frau Beer kriegt auf jeden Fall Herr Marsching. Da will ich mich gar nicht drum bewerben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Einigkeit besteht, dass die Transparenzregeln hier im Hause konkretisiert werden müssen. Ich glaube, da hat niemand etwas anderes behauptet. Ich muss aber auch feststellen: Transparenzregeln erfinden wir nicht neu, es gibt sie hier im Hause schon. Zum Teil gehen sie deutlich über das hinaus, was der Deutsche Bundestag und andere Landtage vorhalten.
Meines Wissens sind wir der einzige Landtag, der zum Beispiel arbeitsloses Einkommen nicht veröffentlichungspflichtig macht, sondern schlicht und einfach verbietet und diese Einflussnahme auf Parlamentarier damit unmöglich macht.
Ja, es ist korrekt, den Prozess von der Anhörung hin zu einer gemeinsamen Lösung kann man mit Fug und Recht als zäh bezeichnen, Herr Marsching. Da bin ich ganz bei Ihnen.
Der Beleg, dass heute zwei Entschließungsanträge vorliegen, macht schon deutlich: Es ist auch kein ganz triviales Unterfangen, die unterschiedlichen Modelle, Euro und Cent auf der einen Seite, Stufen wie im Bundestag auf der anderen Seite, unter einen Hut zu bringen. Meine Fraktion ist nun einmal der Auffassung, dass man diese Dinge gemeinsam lösen sollte, dass wir sie gemeinsam lösen sollten.
Ihr Gesetzentwurf, Herr Marsching, leistet dazu leider überhaupt keinen Beitrag – weder formell noch von der Grundanlage her. Er ist mit der heißen Nadel gestrickt und leider auch schlampig gearbeitet.
Er ist insbesondere kein Beitrag für eine gemeinsame Lösung. Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger zu wissen, welche Verdienste neben dem Mandat bestehen, ergibt sich allein schon aus unserer Vollalimentierung, die auch eine volle Arbeitszeit voraussetzt, ergibt sich aber auch aus der Frage
Herr Kruse, ich komme gleich zu der anderen Seite, da werden Sie ganz zufrieden sein, keine Sorge –, was die Befangenheit, nicht technisch gesprochen, sondern was Interessenkonflikte angeht.
Auf der anderen Seite steht der Anspruch eines jeden Bürgers an dieser Stelle, die Möglichkeit zu haben, Abgeordneter zu werden und dabei nicht in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit behindert zu werden.
Diese beiden Seiten beziehungsweise Interessen sind in der Transparenzregelung in Balance zu bringen. Das gilt übrigens auch in Bezug auf die Frage der Selbstständigen bzw. darauf, inwieweit auch nur zeitweise das Mandat eines Parlamentariers angestrebt wird und eine Rückkehr in den bisher ausgeübten Beruf möglich sein soll. Dieses Spannungsverhältnis kann man nicht ausblenden. Da muss man am Ende abwägen.
Wir legen hier heute dazu vier Eckpunkte vor.
Erster Eckpunkt: Bagatellgrenze senken.
Zweiter Eckpunkt: Außerordentliche Einkünfte – sie sind mit der größten Gefahr verbunden, was Interessenskonflikte angeht; ich nenne nur Aufsichtsgremien, Berater- und Gutachtertätigkeiten sowie Vortragshonorare – müssen auf Euro und Cent und sofort veröffentlicht werden.
Dritter Eckpunkt: Die laufenden Einkünfte allerdings, die man in Nebentätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger hat, sollten in einer engen Staffelung, die nicht nach oben offen sein soll, veröffentlicht werden.
Viertens geht es um das Bruttoprinzip. Danach ist die Veröffentlichung vor persönlichen Steuern –
aber selbstverständlich nach Aufwendungen – vorzusehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte betrachten Sie es als Einladung, diese Diskussion hier gemeinsam weiter zu führen. Betrachten Sie den 1. Januar 2015 als für eine neue Regelung gesetzt. Ich bin an dieser Stelle unverwüstlicher Optimist und ganz sicher: Wir werden eine gemeinsame Lösung auf dieser Grundlage finden. – Herzlichen Dank.
Aber selbstverständlich, sehr gerne!
Selbstverständlich richtet sich erstens eine solche Einladung immer an alle Fraktionen im Hause. Zweitens weiß ich mich in Bezug auf diese Einladung mit dem Kollegen Rasche einig. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Marsching, ich möchte von meiner Seite nur deutlich machen: Wir teilen ausdrücklich die Kremser Erklärung, so wie sie von den Präsidenten der deutschsprachigen Parlamente unterzeichnet worden ist. Wir teilen nicht Ihre Schlussfolgerungen, die Sie in Ihrem Antrag daraus gezogen haben. Mir ist wichtig, diese Unterscheidung zu treffen. Wir haben uns sehr lange damit beschäftigt. Wenn Sie hier versuchen, einen Dissens in der Grundlage darzustellen, dann weise ich das auf das Schärfste zurück. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Wir treten heute ein in die Diskussion über die gesetzesförmige Ausformulierung der Vereinbarung zwischen der Landesseite und den kommunalen Spitzenverbänden über die Flankierung der schulischen Inklusion.
Wir haben hier schon in zwei Unterrichtungen darüber diskutiert und haben uns während der letzten Unterrichtung davon überzeugen können, dass eine gute Lösung für die Flankierung der schulischen Inklusion gefunden worden ist, dafür, wie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sowie das Land diese Aufgabe gemeinsam stemmen können.
Ich will hier kurz die drei wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs, den die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben, skizzieren und darlegen, wie die Regelungen funktionieren sollen.
Erstens. Wie soll mit den Schulträgeraufgaben umgegangen werden? Also: Wie werden die Schulgebäude fit gemacht dafür, dass schulische Inklusion dort stattfinden kann? – Die Konnexität soll anerkannt werden. Eine zunächst pauschalierte Summe soll den Kommunen kurzfristig zur Verfügung stehen. Diese Summe setzt sich aus dem zusammen, was Herr Prof. Klemm als gemeinsamer Gutachter der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung für diesen Kostenblock vorgeschlagen hat.
Zweitens. Es soll eine Inklusionspauschale gezahlt werden für alle weiteren flankierenden Maßnahmen mit nicht lehrendem Personal, die notwendig sind, damit Inklusion gelingt. Diese Inklusionspauschale, die hier auf 10 Millionen € festgesetzt ist, ist ein Beitrag, um insbesondere Sonderpädagogen, insbesondere diejenigen, die sich mit Schulpsychologie beschäftigen, als systemische Unterstützung in die Schulen zu bringen.
Es gibt einen dritten Teil, der den kommunalen Spitzenverbänden sehr wichtig war – wir haben ihn am Ende einvernehmlich miteinander vereinbart –, nämlich dass im Rahmen einer Überprüfung der befürchteten Dynamik, die sich bei den Integrationshelfern ergeben kann, selbstverständlich auch die eben genannte Inklusionspauschale überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Regelung, der Pauschalierung der Summen, der kurzfristigen und eng gestaffelten Überprüfung und der gegebenenfalls notwendigen Anpassung, haben wir Rechtssicherheit und finanzielle Sicherheit vor Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Wir haben klare Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion geschaffen. Und man kann wohl mit Fug und Recht sagen: Da ist eine kommunalfreundliche Lösung gefunden worden.
Sie ist Grundlage dafür, dass Stadt und Land die schulische Inklusion gemeinsam voranbringen können. Das ist kein Erfolg der Landesseite, kein Erfolg der kommunalen Seite. Es ist ein gemeinsamer Erfolg für die Kinder in den Schulen, für die Eltern und für die Lehrer. – Herzlichen Dank.
Herr Biesenbach, nachdem Sie ja nur noch 28 Sekunden Redezeit hatten, verhelfe ich Ihnen gerne zu einigen Sekunden mehr Redezeit. Ich wollte eigentlich eine Frage stellen, was nicht mehr möglich war.
Sie haben über die Kommunen im Nothaushalt gesprochen. Nach meinen Informationen ist es so, dass im Jahr 2010 144 Kommunen auf der Rechnung standen und es jetzt nur noch fünf sind.
Wie man daraus eine Steigerung herbeireden kann, ist mir nicht ganz klar, aber Sie werden mir das sicherlich erklären können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann fange ich auch mit einem Zitat an – nein, nicht mit Goethe, ich mache es ein bisschen einfacher –: Es ist einsam im Sattel, wenn das Pferd tot ist, das man reiten will.
Man merkt das hier leider an jedem Satz. Man merkt es vor allem an Ihrem gepflegten Konjunktiv: hätte, könnte, müsste, wäre. – Die Regierungskoalition befasst sich nicht mit dem Konjunktiv, sondern damit, was hier im Lande geregelt werden muss. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, diese Sache gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zu regeln. Das zeichnet erfolgreiche Politik aus.
Es mag ja sein, dass man rummäkeln muss, dass man Haltungsnoten verteilen will. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Opposition sind Sie zu mehr aufgerufen als zur Jury bei „Germany’s Next Topmodel“. Ein bisschen mehr Inhalt – das hat Ihnen Frau Pieper gerade gesagt –, ein paar mehr Vorschläge, die Beantwortung der Frage, wie man es denn Ihrer Auffassung nach regeln soll, hätten wir heute schon erwarten dürfen. Es war aber auch nicht notwendig, weil es schon geregelt ist. Es hätte Ihnen gut angestanden, an der Stelle nicht die beleidigte Leberwurst zu geben, sondern zu sagen: Die Kommunen haben gut verhandelt, das Land hat gut verhandelt, und am Ende ist ein gutes Ergebnis dabei herausgekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen wir doch Ihre Kommunalpolitiker reden. Lassen wir doch Herrn Napp aus Neuss reden: Römer sei Dank! – Lassen wir doch Herrn Jung reden: Wir freuen uns über die gefundene Lösung. – Lassen wir doch Herrn Hendele reden: Damit haben wir die erforderliche Sicherheit, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden. – Die drei haben recht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Am Ende zeichnet es eine Lösung aus, dass eben niemand über den Tisch gezogen worden ist.
Zu Ihrer modernen Legendenbildung, das Ganze sei am Ende quasi in einer Art Torschlusspanik zugesagt worden, will ich Ihnen sagen: Hinter der Konnexitätsanerkennung ist keine milde Gabe zu sehen
Quatsch, da schließen Sie von sich auf andere –, sondern im Vereinbarungsentwurf ist ausdrücklich vorgesehen, dass am Schluss der Diskussion eine Anerkennung der Konnexität stehen kann. – Erstens.
Zweitens. In den ersten Entwurf der Vereinbarung von Ende Januar hatte das Land seinerseits die Anerkennung der Konnexität für die Schulträgeraufgaben schon hineingeschrieben.
Es war in der Tat strittig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob das für den zweiten Korb, für das nichtlehrende Personal, wohl auch gelten sollte. An der Stelle hat Herr Römer dann gesagt: Lassen Sie uns in Bezug auf den zweiten Korb nicht in Prinzipienreiterei verfallen. Lassen Sie uns diese Sache jenseits der Frage klären, ob das konnexitätsrelevant sein könnte. – Denn das hätte man nur vor Gericht klären können. Die kommunalen Spitzenverbände wussten sehr genau, dass man dafür vor Gericht keine Regelung bekommen hätte. Deswegen ist doch am Ende des Tages eine Einigung möglich gewesen, die die tatsächlichen Kosten in den Blick genommen hat, und keine Prinzipienreiterei dabei
herausgekommen, auf die Sie uns gerne festnageln wollen.
Sie haben – das ist mein Vorwurf an der Stelle – Steine statt Brot gepredigt. Sie haben die Kommunen in einen Rechtsstreit treiben wollen, der für sie im Korb zwei aussichtslos gewesen wäre. Sie hätten keine entsprechenden Unterstützungsleistungen gehabt und am Ende des Tages mit leeren Händen dagestanden, wären sie den Empfehlungen der CDU gefolgt.
Hören Sie auf, die kommunalen Spitzenverbände gegeneinander auszuspielen. Es hat niemand härter oder weniger hart verhandelt; energischer oder weniger energisch sei er für die entsprechenden Interessen eingetreten. Das ist doch Quatsch!
An dieser Stelle hat es einen Punkt gegeben, der war dann für die beiden Verbände, die etwas später dazugekommen sind, entscheidend. Das war der Punkt, dass nicht nur einmal in der Klagefrist – das war nämlich mit dem Städtetag schon vereinbart – eine Evaluation durchgeführt werden sollte, sondern nach der Klagefrist noch zweimal.
Was übrigens das hier öfter zitierte Konnexitätsgesetz angeht, gibt es eine Regelung, die für den Korb 1 im Konnexitätsgesetzes steht: Die Kommunen können zu jedem Zeitpunkt eine entsprechende Überprüfung verlangen.
Wenn die Kommunen sich damit sicherer fühlen, haben wir das gerne zugestanden – und zwar deshalb gerne zugestanden, weil wir ohnehin vertragstreu sein und die realen Kosten abbilden wollten.
Es hätte Ihnen gut angestanden, der Versuchung zu widerstehen, den einen kommunalen Spitzenverband und den einen Hauptgeschäftsführer anders als die anderen zu würdigen. Ich sage: Alle drei, Herr Dr. Articus, Herr Dr. Klein und Herr Dr. Schneider, haben ihre Sache gut gemacht und sind gut für die Belange der Kommunen in diesem Lande eingetreten. Alle drei!
Es wird von meiner Seite kein Triumphgeheul geben. Aber ich bin durchaus glücklich darüber, dass jetzt der Rahmen klar ist, dass wir einen Weg gefunden haben, auf dem Land und Kommunen gemeinsam, Hand in Hand, die schulische Inklusion umsetzen können. Das ist gut für die Eltern. Das ist gut für die Lehrer. Das ist gut für die Kommunen. Das ist vor allem aber gut für die Schülerinnen und Schüler, für die wir das alle machen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich eigentlich auf eine Debatte gefreut, in der nach der Anhörung gemeinschaftlich die Dinge diskutiert werden, die in der Tat einer Diskussion bedürfen. Dazu liegen die entsprechenden Entschließungsanträge vor. Aber: Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, Sie haben nicht widerstehen können, diese Debatte als Vehikel für Ihre kleinkarierte Parteipolitik zu nutzen.
Das haben die beiden christlichen Kirchen und die beiden zitierten großen Wohlfahrtsverbände nicht verdient.
Sie haben es auch deshalb nicht verdient, weil es Teil der Wertschätzung gegenüber den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden ist, sie aus der parteipolitischen Diskussion in diesem Lande herauszuhalten. Das ist Teil der Wertschätzung gegenüber den Kirchen und den christlichen Wohlfahrtsverbänden!
Diese Wertschätzung möchte ich hier für die SPD in zweierlei Hinsicht deutlich machen, nämlich einmal anhand der Werte, die in der Tat für unser Gemeinwesen, für unsere Demokratie nicht nur sinnstiftend, sondern auch überlebensnotwendig sind. Diese Werte werden auch von den beiden großen christlichen Kirchen in die Gesellschaft eingebracht. Sie sind eine wichtige Quelle für den Gemeinsinn, für die demokratische Basis unserer Gesellschaft.
Sie sind aber nicht, Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, die einzige Quelle für den sozialen Rechtsstaat bundesrepublikanischer Prägung. Wer anders als Böckenförde, den Sie hier zitiert haben, könnte da den Anwalt machen, dass er es auch selber so sieht. Er selber hat den Humanismus als weitere wesentliche Quelle hinzugefügt.
Und wir haben uns an dieser Stelle erlaubt, die Frage aufzuwerfen, inwieweit auch andere Religionen und Glaubensgemeinschaften aus ihrer Wertehaltung heraus das in diese Gesellschaft hineinbringen, was wir brauchen – nein, was wir gerade in einer Zeit, in der man immer mehr über Werteverluste redet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch erwarten können, nämlich dass sie sich an der Wertediskussion in dieser Gesellschaft beteiligen.
Es ist aber auch die gefestigte Demokratie selber, die Werte für diesen Staat schöpft, die ein Wert an sich für diesen Staat ist. Diese Wertebasis nach 65 Jahren einfach so wegzuwischen und deutlich zu machen, das käme woandersher, das halten wir für kein richtiges Verständnis. Ehrlich gesagt: Es läuft unserem pluralen Gesellschafts- und Staatsverständnis, unserem religionsneutralen – nicht religionsfeindlichen – Verständnis zuwider.
Das hier ist kein laizistisches oder atheistisches Land. Es ist aber auch kein Land, das an dieser Stelle eine weitere Leitkulturdiskussion braucht.
Übrigens eine Leitkulturdebatte, die niemals kirchlichen oder theologischen Ursprungs, sondern auch an dieser Stelle immer politischen Ursprungs war!
Das Gleiche gilt für den bundesdeutschen Sozialstaat. Auch der verträgt es nicht, dass der Kampf der Arbeiterbewegung für diesen Sozialstaat gegen das Engagement der christlichen Kirchen ausgespielt wird. Beide haben ihren Anteil daran, dass der bundesdeutsche Sozialstaat in der pluralistischen Prägung und auch der subsidiären Prägung, wie wir sie haben, entstanden ist.
Es ist gerade gesagt worden, die Kirchen seien mit ihren Wohlfahrtseinrichtungen zuerst dagewesen. Ehrlich gesagt: Ich halte das für so kleinkariert, das hier so zu diskutieren, dass es mir zuwider ist, darauf weiter einzugehen.
Letzter Punkt! Dass in diesem Antrag die Arbeitnehmerrechte gleichberechtigt neben dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen stehen, entspricht nicht nur dem tiefsten Empfinden der Sozialdemokratie, sondern auch dem Grundgesetz. Beides ist in praktischer Konkordanz zu lösen: die Arbeitneh
merrechte, die im Grundgesetz verbürgt sind, und das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Biesenbach, was das Sammeln von Verfassungsklagen angeht: Wir teilen nicht alle Leidenschaften der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung. Verfassungsklagen, insbesondere kommunale zu sammeln, das war Ihr Hobby,
die dann übrigens auch hinterher vor dem Verfassungsgericht zu verlieren.
Ich habe mit einer gewissen Spannung darauf gewartet, ob es heute von der FDP oder von der CDU einen Hinweis, einen Beitrag, einen konstruktiven gar, geben würde, was die Lösung des Problems angeht,
und zwar im Sinne der Kinder, im Sinne der Eltern, vor allem aber – Sie haben das unter dem Blickpunkt der kommunalen Selbstverwaltung, der Kon
nexitätsrelevanz hier angemeldet – im Sinne der Kommunen.
Ich hatte gewisse Zweifel. Der reißerische Titel – erlauben Sie mir den Hinweis – und die verworrene Darstellung zwischen kommunalen Aufgaben und Landesaufgaben, die wir gerade noch einmal bei Peter Biesenbach – ich komme später darauf zurück – erlebt haben, ließen nichts Gutes erwarten. Ehrlich gesagt, die Zweifel wurden – insoweit sind sie verlässlich – eins zu eins bestätigt.
Ihnen geht es hier nicht um die Sache,
sondern Sie haben nicht widerstehen können, Ihr parteipolitisches Süppchen in dieser zugegebenermaßen noch nicht geklärten Angelegenheit zu kochen. Das hilft allerdings niemandem.
Ich habe großen Respekt vor denjenigen in den kommunalen Spitzenverbänden, auch in den Kommunen selbst, die mit viel Intensität dieses Ringen begleiten. Warum tun wir das gemeinsam? Weil wir eine Lösung haben wollen.
Frau Löhrmann hat als Schulministerin gesagt: Wir haben ein Interesse an einer gelingenden Inklusion vor Ort, in den Schulen, in den Gemeinden. Nein, es ist kein grünes Prestigeobjekt. Da schließe ich mich ausdrücklich dem Dank von Reiner Priggen an Armin Laschet an.
Herr Lindner, ich kann es Ihnen jetzt leider nicht ersparen: Was steckt dahinter für ein Menschenbild, eine solche Angelegenheit, ein Menschenrecht, das Recht auf Teilhabe,
als Prestigeprojekt einer Partei diffamieren zu wollen, Herr Lindner?
Ehrlich gesagt, ich war im letzten Jahr im gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinbildenden Grundschule. Ich habe es mir angesehen. Ich habe mir nicht nur angeguckt, nicht nur wieviel Assistenz von außen notwendig ist, sondern auch wie die Kinder dort miteinander umgehen und Assistenz auch von den Kindern gewährt wird, die im gemeinsamen Unterricht als nicht behinderte Kinder, nicht als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind. Ehrlich gesagt, was ich da erlebt habe, das lag Meilen von dem entfernt, was ich hier an Diskussion erlebe, dass es sich bei den Kindern, die in einem gemeinsamen Unterricht integriert werden, nur um einen Kostenfaktor handelt.
Um Meilen lag das entfernt. Und das waren Sechs- bis Achtjährige, um die es da ging.
Dann ist gerade gesagt worden, es handele sich um Pappmaschee, was da aufgebaut werde. Da müssen Sie sich schon einmal entscheiden: Ist das jetzt Pappmaschee, was da als Angebot im Raum steht, oder hat sich die Landesregierung gar nicht bewegt? Oder wollen Sie ein Abbremsen des Inklusionsprozesses? Sie müssen sich einmal entscheiden. Sie können nicht mit drei, vier, fünf unterschiedlichen Argumentationen, gerade wie es Ihnen passt, hier durch den Raum kurven.
Wir sind da verlässlich. Wir haben ein Angebot gemacht, 175 Millionen € über fünf Jahre, das liegt höher als die Forderungen von Prof. Klemm. Die Mondzahlen allerdings, die Peter Biesenbach gerade in den Raum gestellt hat, verwenden nicht einmal die kommunalen Spitzenverbände.
Ich verrate hier kein Geheimnis, Herr Biesenbach: Die beiden zahlenmäßigen Angebote des Landes und der Kommunen liegen um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag auseinander.
Die kommunalen Spitzenverbände – Sie wollen die Zahlen hören, Sie kriegen sie – haben an dieser Stelle aufgerufen, 45 Millionen € pro Jahr, 25 Millionen in Korb I, 20 Millionen in Korb II. Die Landesregierung hat in ihrem letzten Angebot deutlich gemacht, dass 35 Millionen € – 25 Millionen € in Korb I, 10 Millionen € in Korb II – gewährt werden können.
Ihre Mondzahlen, die Sie in den Raum stellen, sind nur zu einem geeignet: Das eigene Publikum zum Johlen zu bewegen, aber nicht an dieser Stelle einen sachgerechten Kompromiss miteinander hinzubekommen.
Die 10 Millionen € für nicht lehrendes Personal in Korb II sind übrigens an dieser Stelle an keinem Punkt mit der Frage der Konnexität verbunden gewesen, übrigens von niemandem im Raum. Da geht es darum, Assistenz in Form von Schulsozialarbeitern, auch in Form von Schulpsychologen für eine gelingende Inklusion zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie dann hier sagen, das würde die Risiken einseitig zulasten der Kommunen verschieben, dann haben Sie dem, was Frau Löhrmann gesagt hat, dem, was Herr Römer gesagt, leider nicht zugehört. Die haben nämlich die entsprechenden Summen für die ersten fünf Jahre aufgerechnet. Sie haben aber beide deutlich gemacht, dass es sich um dauerhafte Verpflichtungen des Landes handeln wird.
Es ist nämlich unsere Auffassung von Verlässlichkeit an einer solchen Stelle, keine Strohfeuer zu zünden und hinterher zu sagen: Guckt doch mal, dass ihr das ausfinanziert bekommt.
Doch, das glauben die Kommunen sehr wohl. Sie können nämlich das Konnexitätsausführungsgesetz im Gegensatz zu Ihnen offenbar lesen. Deswegen glauben sie das.
Wir erreichen dadurch Rechtssicherheit und Planungssicherheit, und, ehrlich gesagt, eine Einigung in letzter Minute.
Sie wäre mehr wert als eine Klage, die hinterher nur in einem enden würde, nämlich darin, dass sich die gleichen Verhandlungspartner mehrere Jahre später in der gleichen Zusammensetzung wieder zusammenfinden und die Diskussion über diese Fragestellung der Höhe wieder neu aufnehmen können.
Letzter Punkt von meiner Seite: Hier ist von Herrn Laschet über Rechtsunsicherheit gesprochen worden, die die Familien in der Frage hätten, ob sie denn nun eine entsprechende Assistenz, einen entsprechenden Integrationshelfer bekommen können oder nicht. Herr Laschet, ich hoffe, dass Sie das nicht so gemeint haben, wie Sie es gesagt haben. Ich will hier klarstellen: Die Ansprüche nach SGB VIII für die seelisch förderwürdigen Kinder und nach SGB XII für die motorisch förderbedürftigen Kinder
stammen direkt aus den Sozialgesetzbüchern, und der Landesgesetzgeber …
Das haben Sie hier so gesagt. Sie haben die Mutter zitiert, die sich nicht sicher sei, ob sie die Assistenz bekommen würde. Ich stelle hier klar: Niemand im Lande muss sich unsicher sein, ob er diese Rechtsansprüche aus dem SGB VIII oder SGB XII geltend machen und diese Assistenz bekommen kann oder nicht.