Dietmar Bell

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Thema „Qualitätssicherung von Studium und Lehre“. Für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist es ein zentrales Thema. Wenn man in den letzten Jahren Hochschulen besucht hat, wurde man immer wieder auf das sogenannte Akkreditierungsverfahren angesprochen.
Hintergrund war, dass dieses Verfahren mit der Bologna-Reform eingeführt worden war, um die Qualitätssicherung an den Hochschulen zu gewährleisten.
Die Durchführung dieses Verfahrens war allerdings auf nicht unerhebliche Kritik gestoßen. Die zentralen Kritikpunkte, die immer wieder geäußert worden sind, betrafen aus Sicht der Hochschulen die Kosten und den Aufwand zur Zulassung neuer Studiengänge und die unterschiedliche Handhabungspraxis der Gutachterinnen und Gutachter. Von den Studierenden wurde vor allem die starke Ausdifferenzierung der Bachelorstudiengänge als problematisch angesehen, weil damit die eigentlich gewünschte Mobilität zwischen den Hochschulen, welche das eigentliche Ziel der Bologna-Reform war, behindert worden ist.
Man muss konstatieren, dass es nach der BolognaReform schwieriger geworden ist, zwischen Hochschulen zu wechseln – auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Das kann sicherlich nicht im Sinne der Studierenden sein, und es war sicherlich auch nicht im Sinne derjenigen, die diese Reform seinerzeit angedacht haben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 betrifft nicht nur NRW. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rolle der Wissenschaft in den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend bewertet worden ist. Dies ist in den Bundesländern nahezu identisch der Fall, sodass das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass jetzt auch eine länderübergreifende Absprache notwendig ist.
Diese länderübergreifende Absprache ist in einem zweistufigen Verfahren vereinbart worden. Der erste Punkt dieses zweistufigen Verfahrens ist – das ist ein wunderbarer Titel – die Reform des Studienakkreditierungsstaatsvertrags, die federführend durch Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden ist und nun durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juni dieses Jahres unterzeichnet werden soll.
Dazu möchte ich einen ganz herzlichen Dank an die Frau Ministerin, den Staatssekretär und das Haus aussprechen; denn es war nicht einfach, einen Konsens zu erreichen – vor allem angesichts der Zeit; wir hatten ja auch Druck im Kessel, um es höflich zu sagen.
Der zweite Punkt betrifft die Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht und landesspezifischen Rechtsverordnungen, die darauf aufbauend erlassen werden sollen. Ich möchte die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte noch einmal benennen, die dann unserer Meinung nach in Nordrhein-Westfalen realisiert werden müssen. Ich glaube, dass die jetzige Reform aus Sicht der Betroffenen – sowohl der Hochschulen als auch der Studierenden – gedacht werden muss. Wir müssen dringend die wichtigsten Kritikpunkte aufgreifen und dort zu vernünftigen Lösungen kommen.
Klar ist aber auch – das will ich so deutlich sagen –, dass auch die Hochschulen selbst – das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden – die Akkreditierung als Ganze nicht prinzipiell infrage stellen, weil sie sagen: Wir brauchen ein gutes System der Qualitätssicherung inklusive einer Begutachtung mit externer Begleitung. Die Rolle der Akkreditierungsagenturen muss in der Perspektive aber stärker beratend sein. Die Hochschulen wünschen sich – und das würden wir auch unterstützen – eine deutliche Stärkung der Systemakkreditierung als Regelfall.
Letztlich geht es bei der Frage um die Etablierung eines zeitgemäßen und passgenauen Qualitätssicherungsinstruments für Forschung und Lehre an unseren Hochschulen. Ich finde, dass das ein Ziel ist, an dem wir alle gemeinsam arbeiten sollten.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss in den letzten fünf Jahren zu bedanken. Besonders möchte ich mich bei meiner Kollegin Ruth Seidl bedanken, die gleich zum letzten Mal hier reden wird. Ruth, es war mit dir eine schöne und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es war wirklich prima – Danke auch ganz persönlich.
Ich will mich auch bei Joachim Paul bedanken – da wissen wir ja noch nicht, ob er wiederkommt. Es hat auch mit dir Spaß gemacht, lieber Joachim, ganz herzlichen Dank. – In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in diesem Land erwarten von Politik in zentralen Politikfeldern klare Aussagen. Eines der zentralen Politikfelder in diesem Land ist die Hochschulpolitik, weil von ihr unter anderem nicht nur die Beschäftigten an den Hochschulen, sondern auch 770.000 Studierende und ihre Familien unmittelbar betroffen sind.
Deswegen war es ein guter Tag, als Rot-Grün am 24.02.2011 die Zusage, die im Wahlkampf 2010 gemacht worden ist, die Studiengebühren in diesem Land abzuschaffen, eingehalten hat und diese Studiengebühren letztlich abgeschafft worden sind.
Nun sind wir vor Landtagswahlen. Natürlich haben die Menschen erneut einen Anspruch darauf, zu wissen: Wofür stehen die Parteien und die Fraktionen in diesem Hohen Haus, wenn es um ein solches zentrales Politikfeld geht?
Bei der FDP ist die Frage völlig klar und entschieden. Sie waren und Sie sind Befürworter von Studiengebühren. Das wird auch durch den entsprechenden Entschließungsantrag deutlich. Das ist klar. Das ist kein Geheimnis. Das ist aus meiner Sicht ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Haus. Herzlichen Glückwunsch!
Bei der CDU ist die Lage völlig anders. Am 5. Dezember gibt der Spitzenkandidat, der Parteivorsitzende und Fraktionsvorsitzende Armin Laschet, der „Rheinischen Post“ ein Interview. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin.
Auf die Frage „Würden Sie Studiengebühren wieder einführen?“ antwortet Laschet:
„In der alten Form sind Studiengebühren kein Thema. Aber ich halte es für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, mindestens über Modelle nachzudenken. Dass Pfleger für ihre Ausbildung zahlen und Ärzte nicht, ist schräg.“
Es gehe darum,
„diejenigen finanziell an der akademischen Ausbildung zu beteiligen, die später nachweislich mehr verdienen.“
So Armin Laschet. – Nicht nur, dass er die Wiedereinführung von Studiengebühren politisch völlig überhöht und als ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit bezeichnet – wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten glauben nicht, dass es sozial gerecht ist, wenn es allen schlecht geht, meine sehr verehrten Damen und Herren –,
sondern er legt sich hiermit eindeutig als Spitzenkandidat fest. Dann kommt dieser sagenhafte Leitantrag des Landesvorstands für den 39. Landesparteitag unter dem Oberbegriff „Zuhören – Entscheiden – Handeln“.
Da steht dann drin – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Für die Studierenden wollen wir einen kostenfreien Zugang zur Hochschulbildung sicherstellen.“
Ein kostenfreier Zugang zur Hochschulbildung bedeutet: keine Aufnahmegebühr, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist, ehrlich gesagt, der reine Etikettenschwindel, der hier unterminieren, der hier darstellen soll, dass man möglicherweise doch nicht für Studiengebühren ist, es aber komplett offen lässt.
Dann kommt heute der Entschließungsantrag der Union, in dem es heißt:
„Nochmal: Die CDU lehnt die Einführung von Studiengebühren ab!“
Sie verweisen auf den Entwurf Ihres Regierungsprogramms – dazu habe ich etwas gesagt – und auf den entsprechenden Antrag „Neujustierung der Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen“ Drucksache 16/14404, zu dem Sie sagen, da hätten Sie doch klar erklärt, Sie seien gegen Studiengebühren.
Mein lieber Herr Dr. Berger, Sie haben diesen Antrag doch gerade zurückgezogen.
Sie haben ihn zurückgezogen. Sie haben nicht gesagt: Wir geben die Reden zu Protokoll.
Den habe ich noch nicht. – Dieser Antrag ist zurückgezogen. Was Sie hier machen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das völlige Chaos in einem zentralen Politikfeld. Geben Sie den Familien, den Studierenden endlich eine klare Antwort, ob Sie für Studiengebühren sind, ja oder nein!
Ich kann nur sagen: Das, was Ihr Spitzenkandidat abzieht, erinnert doch sehr stark an Norbert Röttgen 2012, der auch kurz vor der Wahl schlichtweg den Turnaround bei der Frage der Studiengebühren durchgeführt hat. Ich habe nicht den Eindruck, dass das eine wirklich inhaltlich getragene Position ist. Es ist der reine Opportunismus nach Umfragen.
Im Dezember haben Sie noch geglaubt, Sie könnten mit der FDP eine Mehrheit bilden, und haben deswe
gen im Interview gesagt, Sie seien für Studiengebühren als Aspekt der sozialen Gerechtigkeit. Nachdem das nicht mehr abbildbar ist, probieren Sie, unter eine andere Bettdecke zu schlüpfen. Das ist reiner Opportunismus. Werden Sie endlich ehrlich gegenüber den Menschen in diesem Land! Klarheit in dieser Frage! Sie bekommen gleich die Möglichkeit, in einer namentlichen Abstimmung hier darzulegen, …
… wie Sie wirklich zu dieser Frage stehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kollegin Freimuth, ich sage hier sehr deutlich auch in Richtung CDU: Das ist eine vertane Chance, dass dieser Landtag ein gemeinsames Signal für Wissenschaftsfreiheit und Internationalität setzt,
auf das viele Wissenschaftler international, aber auch in diesem Land warten und gewartet haben.
Ich darf Ihnen zu Ihrer Kenntnis aus einem Schreiben des Rektors der Bergischen Universität an mich zitieren. Ich habe ihm den Antrag vorab zur Verfügung gestellt. Er schreibt an mich:
Lieber Herr Bell, danke für das Schriftstück. Es handelt sich meines Erachtens um ein starkes, weil präzise formuliertes und mit politischer Signalwirkung daherkommendes Plädoyer. Ohne Zweifel würde es dem NRW-Landtag gut zu Gesicht stehen, wenn es ohne langes Taktieren parteiübergreifend verabschiedet werden könnte. Nicht zuletzt die Hochschulen des eigenen Landes würden es Ihnen aufgrund ihrer vielen Partnerschaften in den betroffenen Staaten hinein danken, zumal der Zeitpunkt jetzt richtig ist. Beste Grüße, Prof. Dr. Lambert T. Koch.
Sie haben hier eine Chance vertan, ein starkes Signal aus Nordrhein-Westfalen zu setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, der die Chancen der Digitalisierung im Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen beschreiben will. Und fürwahr: Dazu hat eine legendäre Expertenrunde stattgefunden. Selten ist deutlich geworden, dass ein Antrag ein derartiges Maß an Inkompetenz vermittelt, wie in dieser Expertenanhörung.
Sie waren nicht anwesend. Deswegen erspare ich Ihnen jetzt die Zitate nicht.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen. Er schreibt:
„Die Universitäten des Landes NRW teilen die im Antrag der CDU-Fraktion vorangestellten Ziele, eine stärker vernetzte Hochschule, weniger Verwaltungsaufwand und ein hochschulübergreifendes Studium zu erreichen. Sie glauben aber nicht, dass die Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer dafür ein wichtiges oder vorrangiges Instrument ist, insbesondere wenn man den Aufwand dem Nutzen gegenüberstellt.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW schreibt durch ihren Sprecher:
„Der vorliegende Antrag zeichnet ein sehr rückständiges, nicht der Realität entsprechendes Bild von Hochschulprozessen bzw. hochschulinternen Verwaltungsabläufen.“
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen schreibt in ihrer Stellungnahme:
„Das Ziel, die digitale Infrastruktur zu fördern, reicht für sich allein genommen zur Begründung der Erforderlichkeit jedenfalls nicht aus. …
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die nach dem Antrag beschriebene Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer im Widerspruch zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht.“
Der Präsident der Hochschule Hamm-Lippstadt, der sich sehr intensiv mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt hat, schreibt zu jedem der im Antrag beschriebenen vier Ziele, dass die von Ihnen vorgeschlagene Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer sinnlos und nicht zielführend sei.
Mit wie viel Leidenschaft und Detailliebe Sie diesen Antrag gebastelt haben, wird im Übrigen auch an Ihrem Beschlussteil deutlich. Ihr Antrag datiert vom 6. September 2016, Herr Dr. Berger. Sie schreiben:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Eine landesweit einheitliche Matrikelnummer
als Einstieg in den notwendigen Umstieg auf die digitale Verwaltung an unseren Hochschulen einzuführen und die dafür notwendigen Planungen und Maßnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten.“
Jenseits davon, dass Sie wieder einmal über die Autonomie der Hochschulen fabulieren können, gehen Sie noch weiter und sagen:
„3. Den zuständigen Fachausschuss bis Ende
2016 über die Zwischenergebnisse zu informieren.“
Es ist Unfug, der Landesregierung im September 2016 zu sagen, sie solle eine einheitliche Matrikelnummer in den Hochschulen einführen und einen Zwischenbericht im Fachausschuss bis Ende 2016 zu liefern. Das zeigt, wie wenig Mühe Sie sich gemacht haben, die Thematik der Digitalisierung der Hochschulen zu durchdringen.
Wir haben damit gerechnet, dass Sie diesen Antrag zurückziehen. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Warum tun die das eigentlich nicht?
Ein Hinweis wäre, dass man sagt: Wenn man allein im Wind steht, hält man Kurs, auch wenn alle blasen. – Ich hätte davor ja noch Respekt, wenn es sich wenigstens um etwas Anständiges handeln würde, für das man im Wind steht.
Aber an der Stelle hat es eigentlich nur noch eine lächerliche Attitüde.
Meine Einschätzung ist – und die will ich durchaus deutlich zum Ausdruck bringen –: Sie haben völlig den Durchblick beim Thema „Wissenschaftsbetrieb und Digitalisierung“ verloren – und eine einheitliche Matrikelnummer schafft da ein Stückchen Orientierung.
Der Glaube, eine einheitliche Matrikelnummer würde ernsthaft das Problem der Digitalisierung der Hochschulen durchdringen, ist tief von einer simplen Ordnungsliebe, von einer simplen Zahlengläubigkeit und von einem simplen Gemüt geprägt.
Das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen.
Ich empfehle, sich mit solchen Anträgen nicht weiter lächerlich zu machen, sondern sich ernsthaft in die Debatte einzubringen. Es gereicht der größten Oppositionsfraktion im Landtag nicht zur Ehre, auf derartigem Niveau das Parlament zu befassen. Insoweit werden wir mit großer Freude Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war wirklich einmal wieder eine Märchenstunde à la Dr. Berger.
Ich muss deutlich sagen: Hier ist ein derartiges Zerrbild der Wissenschaftslandschaft und der Arbeit des Ministeriums vorgetragen worden, dass man wirklich daran zweifeln muss, ob Sie in Teilen in den letzten sieben Jahren hier vor Ort waren, die Debatten verfolgt haben oder überhaupt in der Wissenschaftslandschaft unterwegs sind, Herr Dr. Berger.
Wir hatten gerade in Ihrer Rede alles, worauf man sich im Grunde einstellen kann.
Ich will nur zwei Punkte aufgreifen, um deutlich zu machen, wie hochgradig unsinnig das ist, was Sie erzählt haben.
Sie trauen sich zu erzählen – ich gehe gleich in meiner Rede intensiver darauf ein –, Nordrhein-Westfalen sei technologiefeindlich.
Nun zeige ich Ihnen eine einfache Zahl, die ich Ihnen übrigens in der Haushaltsdebatte schon präsentiert habe. Wir bilden an nordrhein-westfälischen Hochschulen – MINT-Hochschulabschlüsse im Jahr 2013
pro Tausend erwerbstätige MINT-Akademiker – 74 Menschen aus. Im Schnitt beträgt diese Zahl in Deutschland 63 und in Bayern 57. Wir sind Spitze bei der MINT-Ausbildung bundesweit. Behaupten Sie nicht einen solchen Unsinn, Herr Dr. Berger!
Das Gleiche gilt für die Frage – das haben Sie schon zigmal behauptet – der Investitionen in Forschung und Entwicklung. Das ist immer wieder Ihr Unsinn, den Sie völlig sinnfrei vortragen.
Die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind in Nordrhein-Westfalen bundesweit Spitze.
Das wissen Sie auch! Deswegen haben Sie die Zahl nicht differenziert. Sie probieren nur, Ihr Bild zu bestätigen.
Ich sage Ihnen allen Ernstes, Herr Dr. Berger: Sie haben mir letzte Woche freudestrahlend am Rande des Wissenschaftsausschusses gesagt, dass Sie sich auf die Machtübernahme vorbereiten.
Das haben Sie mir gesagt. Ich habe Ihnen da schon gesagt, Herr Dr. Berger, dass ich froh bin, wenn Menschen langfristige Ziele haben, etwa mit Blick auf 2035 oder 2040. Aber Sie sollten sich endlich inhaltlich vorbereiten und nicht mit alten Phrasen 20 Minuten Zeit vergeuden.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gratuliere ich der Wissenschaftsministerin für die herausragende Bilanz, die hier vorgestellt worden ist.
Die Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen ist in hervorragender Verfassung.
Wissen Sie, Herr Lienenkämper, im Gegensatz zu Ihnen, die Sie sich jetzt darüber amüsieren, bin ich in der Hochschullandschaft unterwegs. Ich war am Dienstagabend auf dem Jahresempfang der Universität zu Köln.
Da war niemand von Ihnen. Das ist die größte Universität in Nordrhein-Westfalen, und keiner von Ihnen war da. – Originalton von Prof. Freimuth: Wir haben eines der besten Jahre in der Geschichte der Hochschule hinter uns.
Und: Ich bedanke mich beim Land Nordrhein-Westfalen für die Erhöhung der Grundfinanzierung.
Diese Arbeit der Landesregierung hilft und unterstützt uns. – Damit kommen wir einer langjährigen Forderung nach. Das ist die Wahrheit, Herr Dr. Berger – nichts anderes.
Wir schaffen mit dem historisch höchsten Etat für Wissenschaft und Forschung und einem Zuwachs inklusive der Universitätsklinika um mehr als 50 % seit 2007 Planungssicherheit. Mit der Hochschulvereinbarung erfolgt eine Verstetigung der Mittel auch über 2021 hinaus. Wir sind damit Vorbild für andere Bundesländer. Ich darf deutlich sagen, dass das in der Hochschullandschaft hochgradig respektiert wird.
Mit diesem Geld wird in diesem Land Zukunft gebaut. Das ist gut investiertes Geld, mit dem Hochschulen und Forschungseinrichtungen verantwortungsvoll umgehen. Deswegen geht mein Dank als Erstes an alle, die an diesem guten Stück Nordrhein-Westfalen tatkräftig und leidenschaftlich arbeiten, ob als Forscher, Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte oder Mitarbeiter in Technik und Verwaltung; sie alle stehen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Es sollte auch Sie stolz machen, meine Damen und Herren von der Union, dass Nordrhein-Westfalen als Wissenschafts- und Studienort derart attraktiv ist, dass mehr als jeder vierte Studierende deutschlandweit hier studiert. Selbst aus Baden-Württemberg und Bayern kommen mehr Studierende nach Nordrhein-Westfalen als umgekehrt.
Das hat übrigens auch mit den erheblichen Investitionen in die Hochschulinfrastruktur zu tun. Dass neben dem ambitionierten Forschungsbauprogramm die Sanierung unserer Hochschulen und Universitätsklinika höchste Priorität im Land hat, ist bei den Riesensummen, die dort bewegt werden müssen, nicht selbstverständlich. Schauen Sie sich an, was alleine an den Standorten Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Dortmund investiert wird, um zeitgemäße Studienbedingungen zu schaffen. Es sind Milliarden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist und bleibt auch haushalterische Herkulesaufgabe. Aber wer
von Ihnen einmal gesehen hat, was da entsteht, der muss doch stolz auf diese Leistung sein.
Nordrhein-Westfalen ist auf dem Weg, zu einem der attraktivsten Hochschulstandorte Europas zu werden. Das hat übrigens auch mit der Weltoffenheit an unseren Hochschulen zu tun, die mittlerweile ein harter Standortvorteil geworden ist. Deswegen geht mein Lob an erster Stelle an die Ministerin, den Finanzminister und die Ministerpräsidentin, die hier Zukunft mitgestalten und immer grünes Licht für diese Zukunftsinvestitionen gesetzt haben.
Ich will sehr deutlich sagen, dass auch die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Parlament, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in diesem Themenfeld eng und vertrauensvoll ist. Sie werden der Bedeutung dieses Politikfeldes gerecht.
Ich freue mich darüber, dass es in diesem so wichtigen Politikfeld wieder gelingt, mit dieser gewachsenen Vertrauenskultur Verträge zum Beispiel über gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen oder einen Landeshochschulentwicklungsplan abzuschließen.
Was haben wir uns in diesem Haus zu den Themen „Gute Arbeit“ und „Gleichberechtigung“ anhören müssen! Was haben wir uns hier an Häme von Ihnen anhören müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Wir sind bundesweit Trendsetter.
Die Ministerin hat vorhin gesagt, sie hätte übers Wochenende das Leitbild für eine zukunftsfähige Hochschul- und Forschungslandschaft der CDU Deutschlands gelesen. Ich habe das ebenfalls gemacht, Herr Dr. Berger. Sie hätten das besser auch getan. Darin steht zum Beispiel in Bezug auf die Gleichstellung – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich jetzt; das stammt nicht von mir, sondern ist ein Zitat der CDU –:
„Die Vergabe öffentlicher Drittmittel soll – wie bei Vergabepraxis der DFG üblich – an die Einhaltung des so genannten Kaskadenmodells geknüpft werden: Danach ergeben sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe durch den Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe.“
Sehr geehrter Herr Dr. Berger, während Sie hier noch über weibliche Empfindungen oder Ähnliches fabulieren, ist Ihre Bundestagsfraktion in der Situation, dass sie das NRW-Modell aufnimmt und sogar über die Forderungen in Nordrhein-Westfalen hinausgeht. So geht Zukunftsfähigkeit – nicht mit dem, was Sie hier vortragen.
Ich wette mit Ihnen, dass auch der im letzten Jahr beschlossene Landeshochschulentwicklungsplan – er ist von Ihnen hier noch einmal als Element planerischer Diktatur bezeichnet worden –,
der im Dialog mit den Hochschulen entstanden ist, letztlich die Blaupause für viele Bundesländer werden wird, wenn es um Governance und gemeinsame Verständigung auf Ziele geht. Das ist ein Vorbildprojekt, das hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden ist. Es macht uns stolz, dass wir in den letzten Jahren hochschulpolitisch Impulsgeber für diese Republik geworden sind.
Die Ministerin hat hier auch über die Frage von Forschung in NRW gesprochen. Sie argumentieren immer wieder, wir würden in die Hochschulfreiheit eingreifen. Was für ein Blödsinn, was für ein dummes Zeug wird hier immer wieder vorgetragen!
Ich fand es erhellend – ich will das so deutlich sagen; ich sehe das offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen so, Herr Dr. Berger –, dass Sie sogar in Ihrem nordrhein-westfälischen Landesprogramm, im Grundsatzprogramm der CDU Nordrhein-Westfalen, im Sommer 2015 geschrieben haben – gucken Sie nicht so erstaunt; das steht da drin; ich zitiere jetzt –:
„Umweltverschmutzung, Rohstoff- und Energieressourcenknappheit oder der drohende Kollaps bei der Mobilität sind nur einige Beispiele, die neue Anstrengungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich notwendig machen.“
Die Europäische Union, die Bundesregierung und wir nennen das die Suche nach den Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie diskreditieren es als ideologische Vorgabe für Hochschulen.
Kommen Sie endlich in der Realität an, wo Ihre Landespartei offensichtlich schon längst gelandet ist. Schalten Sie endlich die Selbstradikalisierung aus und den Verstand ein, Herr Dr. Berger! Das würde Ihnen wirklich helfen.
Aber unterstellen wir einmal, Herr Laschet und Herr Dr. Berger hätten recht, und wir hätten das Wissenschaftssystem in Nordrhein-Westfalen tatsächlich aufgrund ideologischer Verblendetheit zugrunde gerichtet. Das tragen Sie hier ja immer vor. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit dieser Attitüde auch nur ansatzweise reüssieren können? Zum Beispiel in Bezug auf den Hochschulstandort Aachen, wo Herr Laschet sich eigentlich auskennen müsste, kann ich Ihnen sagen:
Wir haben alleine in diesen Hochschulstandort im Zeitraum von 2010 bis 2017 insgesamt 1,6 Milliarden € in entsprechende Infrastruktur investiert oder werden diese bis 2020 investieren, 876 Millionen € für die RWTH, 51 Millionen € für die Fachhochschule Aachen, 584 Millionen € fürs Universitätsklinikum und 125 Millionen € für die Studierendenwerke.
Die Zahl der Studierenden hat sich von 41.000 auf 58.000 erhöht, die Entwicklung des Personals in der RWTH im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 8.185 auf 9.335, eine prozentuale Steigerung des Anteils der Professoren von 12,6 % auf 16,3 % aller Beschäftigten.
Die Drittmittel bei der RWTH sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 von 226 Millionen auf 336 Millionen € gestiegen. Die außeruniversitäre Forschung in Aachen ist von uns in diesem Zeitraum mit nahezu 500 Millionen € bedacht worden. Sehen so die geknebelten, gefesselten Wissenschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen aus, Herr Dr. Berger? Sehen die so aus?
Warum, Herr Dr. Berger, reden Sie die Standorte schlecht? Warum reden Sie letztlich schlecht, was wir hier entsprechend unterstützen und nach vorne bringen? Ich sage Ihnen, wie gute Hochschulpolitik geht. Da sitzt mein Kollege Karl Schultheis, der seit über 30 Jahren Kärrnerarbeit für den Standort Aachen und für die Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen macht. Der weiß, wenn er durch Aachen geht, welche Projekte mit ihm verbunden sind. Mit Ihnen ist das Schlechtreden der Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalen verbunden! Das ist der dramatische Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik.
Nun werden Sie sagen: Exzellenzinitiative. Wenn wir uns mal auf einen Parameter verständigen würden, an dem wir festmachen könnten, woran man misst, ob Hochschulen erfolgreich sind oder nicht, dann schlage ich vor: Wir machen es bei der Drittmitteleinwerbung. Das ist doch mal ein Parameter, auf den man sich verständigen müsste, um Erfolg von Hochschulen zu messen.
Ich bin gestern ins Internet gegangen und habe einfach per Zufallsprinzip vier Hochschulen rausgegriffen, um zu schauen, wo wir denn da knebeln und fesseln und restriktiv sind. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn: eine Steigerung von 125 Millionen auf 153 Millionen € im Zeitraum von 2010 bis 2015; Universität Bielefeld: eine Steigerung von 51 Millionen auf 61 Millionen € im identischen Zeitraum; Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster: eine Steigerung von 78,9 Millionen auf 94 Millionen € im Zeitraum von 2010 bis 2013; Universität Duisburg
Essen: von 91,8 Millionen auf 115,8 Millionen € im gleichen Zeitraum.
Wollen Sie bei diesen Steigerungsraten in der Drittmitteleinwerbung ernsthaft behaupten: Wir knebeln und fesseln die Leistungsfähigkeit der Hochschulen? Machen Sie sich nicht lächerlich! Legen Sie endlich Beweise für Ihre frechen Behauptungen dar!
Werden Sie endlich konkret an Kennziffern, Herr Dr. Berger! Nicht frech behauptet ist wahr, sondern wir sind in einer Situation, letztlich mit Fakten arbeiten zu müssen. Aber dass diese Frage, wie stark faktenorientiert Sie sind, problematisch ist, hat natürlich auch etwas mit der Frage Kompetenz und Wissen über die Hochschullandschaft zu tun.
Sie haben das Care-Institut benannt, das tun Sie immer gerne.
Ich zeige Ihnen mal einen Ausschnitt aus den „Westfälischen Nachrichten“ von Samstag, 14.01.2017. Überschrift: „Schöler überrascht Laschet: Er ist noch in Münster“. – Ihr Spitzenkandidat, der angeblich immer so gut Bescheid weiß über das, was in Nordrhein-Westfalen ist, wusste noch nicht einmal, dass es ein entsprechendes Max-Planck-Institut in Münster gibt, wo Prof. Schöler die Geschäftsführung hat. Er wusste das noch nicht einmal!
Sie lassen Menschen über Wissenschaftspolitik reden, die von nichts eine Ahnung haben. Sie sagen: disruptiv. Disruptiv war das Ende der akademischen Karriere von Herrn Laschet in dieser Legislatur! Das war disruptiv. Dass man sich dann vielleicht nicht die Mühe macht, sich mit den Fakten zu beschäftigen, das kann ich verstehen.
Aber von Ihnen würde ich mehr Mühe erwarten als das, was Sie hier an den Tag legen
Das Gleiche gilt an dieser Stelle doch auch für eines der zentralen Themen, die die Menschen, vor allem die Studierenden, die Eltern, aber auch diejenigen interessiert, die in der Perspektive in Nordrhein-Westfalen studieren wollen. Wie hält es denn die CDU mit den Studiengebühren in diesem Land? Ja, es ist die gleiche Situation wie 2012: Kurz vor der Wahl ein Schwenk in dieser zentralen wissenschaftspolitischen Frage für die Menschen, um die es geht. Damals, Norbert Röttgen, Sie erinnern sich: „Die Zeit“: „Die CDU entsorgt die Studiengebühren“ – Überschrift.
Er sagte damals, er werde den Beschluss der rotgrünen Landesregierung, die Studiengebühren abzuschaffen, nicht rückabwickeln, sollte er an die Macht kommen, und ein ständiges Hin und Her sei den Wählern nicht zuzumuten.
Heutzutage entsorgt Herr Laschet nicht die Studiengebühren, sondern die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der CDU in wissenschaftspolitischen Fragen. So sieht die Avantgarde aus, die Herr Laschet anstrebt. Er ist ein völliger Solitär bundesweit in der Union, um andockfähig an die FDP zu werden. Wenn die mehr als 760.000 Studierenden wissen wollen, wofür die Union steht, dann definitiv noch nicht einmal für ein konkretes Konzept.
In seinem Interview in der „Rheinischen Post“ vom 15. Dezember 2016 fabuliert Herr Laschet:
„In der alten Form sind Studiengebühren kein Thema. Aber ich halte es für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, mindestens über Modelle nachzudenken, wie wir diejenigen finanziell an der akademischen Ausbildung beteiligen, die später nachweislich mehr verdienen. Dass Pfleger für ihre Ausbildung zahlen und Ärzte nicht, ist schräg.“
Nun ist das ein „typischer Laschet“ – ich will das so deutlich sagen –, dass er nicht weiß, dass Krankenpfleger und -pflegerinnen eine Ausbildungsvergütung erhalten. Damit schürt er eine Neiddebatte, die von den wirklichen Problemen in der Pflege ablenken sollen. Schlimmer ist, dass diese sehr offene Formulierung alles offen lässt.
Äußern Sie sich doch einmal, Herr Dr. Berger! Meinen Sie das englische oder das amerikanische Modell, oder meinen Sie das Modell, dass die FDP favoritisiert? Ich finde, die Studierenden, die Eltern, aber auch Schülerinnen und Schüler, die überlegen zu studieren, haben einen Anspruch darauf zu wissen, was Sie planen. Das gilt in gleichem Maße für die Hochschulen.
Sie haben die Maßnahme in Zusammenhang mit möglichen Fragen zur Haushaltskonsolidierung gebracht. Das legt den Schluss nahe, dass die Mittel nicht den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich glaube, dass Sie das bis zum heutigen Tag nicht einmal durchdacht haben. Deswegen: Mit uns wird es keine Studiengebühren jeglicher Art geben. Wir sind da klar und bieten kein Hin und Herr, das den Wählern nicht zuzumuten ist.
Bundespräsident Johannes Rau hat in einer seiner großen bildungspolitischen Reden am 14. Juli 2000 gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„… wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Es gibt auch keinen Grund zum Schwarzsehen.
An Ideen ist kein Mangel. Vieles wird auch schon getan. Aber die Herausforderungen bleiben groß.
Es gilt, aus der Fülle von guten Vorschlägen … das Beste zu suchen und konsequent zu verwirklichen. …
Leitlinie muss dabei bleiben:
Es geht um jeden einzelnen Menschen, um seine Chancen und um die Entwicklung seiner Persönlichkeit, es geht um die Gesellschaft, die nicht auseinanderfallen darf in Bildungsbesitzer und Bildungsverlierer, und es geht darum, die großartigen Möglichkeiten zu nutzen, die uns die Gegenwart bereitstellt.“
Diesem pragmatischen, optimistischen, den Menschen zugewandten Anspruch an unsere Bildungs- und Wissenschaftspolitik fühlen wir uns weiter verpflichtet und werden den Weg unbeirrt von Ihren Ausführungen weitergehen – für ein starkes, zukunftsorientiertes Nordrhein-Westfalen mit einer europaweiten Spitzenleistung in Wissenschaft und Forschung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Dr. Berger, bramarbasierender Unsinn wird durch Wiederholungen nicht besser.
Deswegen sage ich: Ich habe zum Beispiel Ihre Leitanträge gelesen, die Sie gerade verabschiedet haben. Der Wissenschaftsteil fängt mit dem wirklich programmatisch scharfen Satz an: Bei uns beginnt das Leben nicht erst mit Abitur und Studium. – Ich bewundere diese große wissenschaftliche Weisheit und beglückwünsche Sie dazu. Wir werden Ihre Rede – die letzte, die Sie hier gehalten haben – im Wahlkampf verwenden und an die Hochschulen verschicken. Eine bessere Werbung für uns gibt es nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir behandeln heute ein Thema, das wohl viele Menschen in unserem Land mit großer Aufmerksamkeit betrachten – zumindest die mehr als 760.000 Studierenden an den Hochschulen dieses Landes. Ich kann aus meiner Erfahrung im Umgang mit Studierenden sagen: Es gibt im Moment kaum ein Thema, das die Studierenden in Nordrhein-Westfalen mehr bewegt hat als diese Frage.
Denn wenn die Ankündigung, die digitalen Semesterapparate zum 1. Januar 2017 von den Servern zu nehmen, Realität würde, würde die Lern- und Studiersituation an den Hochschulen radikal um mindestens eine Generation ins vordigitale Zeitalter zurückgeworfen.
An der Hochschule in Bielefeld wurde bereits ein Kopierraum eingerichtet, um die Möglichkeit zu schaffen, zumindest wieder mit Kopien aus Bibliotheken zu arbeiten. Dass das eine völlig inakzeptable Situation war, zustande gekommen durch den Abschluss einer nicht praktikablen Rahmenvereinbarung, erschließt sich wohl jedem von uns.
Ich bin deswegen sehr froh – das will ich deutlich sagen –, dass heute auch von diesem Haus an die Studierenden und an die Hochschulen das Signal gesendet werden kann: Zwischen den Akteuren VG Wort, Hochschulrektoren und Kultusministerkonferenz hat es eine Verständigung gegeben, die zwar noch unter einem Gremienvorbehalt steht, aber es ist gesichert, dass die entsprechende digitale Infrastruktur an den Hochschulen ab 01.01.2017 fortgesetzt wird. Das ist eine gute Botschaft für alle Studierenden in diesem Land.
An dieser Stelle will ich deshalb auch ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung und an den Herrn Staatssekretär richten. Der Herr Staatssekretär ist ein Teilnehmer der kleinen Arbeitsgruppe gewesen, die innerhalb von wenigen Tagen diese Verständigung im Sinne aller Betroffenen in NordrheinWestfalen herbeigeführt hat. Ein großes Dankeschön dafür, dass dieses klare Signal heute von hier gesendet werden kann. Ich finde, das ist ein gutes und starkes Signal gerade an die Studierenden in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, ist: Wie gehen wir in der Perspektive mit diesen urheberrechtlichen Fragen um? Joachim Paul, ich denke, du hast das zu Recht angesprochen, weil man sich natürlich, wenn ein solcher Rahmenvertrag durch die Kultusministerkonferenz und die VG Wort abgeschlossen worden ist, der in der Praktikabilität ein Stück weit aus dem digitalen Zeitalter herausgeworfen ist, schon die Frage stellen muss: Müssen wir nicht eine veränderte Dialogstruktur hinbekommen, um solche Probleme, wie sie jetzt hier aufgetreten sind, in der Perspektive zu vermeiden?
Letztlich werden wir uns in der Perspektive auch mit urheberrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Aber ich persönlich finde, wir sollten mit großer Sorgfalt darüber nachdenken, wie sich in der Perspektive solche Situationen vermeiden lassen. Aller
dings bin ich auch sehr zuversichtlich, dass die handelnden Akteure nach dieser Situation, die sich sehr zugespitzt hatte, ab September eine gute Folgevereinbarung realisieren werden, weil alle die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Liebe Frau Freimuth, ich möchte aber auch deutlich sagen, dass wir darauf setzen, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht in Berlin umgesetzt wird. Als SPD-Fraktion hier im Landtag werden wir außerdem alles in unserer Macht Stehende tun – wie wir das auch in der Vergangenheit getan haben –, um dieses Thema in dieser Legislaturperiode erfolgreich zum Ziel zu führen. Das will ich ausdrücklich betonen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das ist heute ein guter Tag für die Studierenden und die Hochschulen in diesem Land und ein gutes Signal kurz vor Weihnachten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Das war wirklich der letzte Akt des Dramas, des Offenbarungseids der CDU in hochschulpolitischen Fragestellungen. Herr Dr. Berger, selten hat sich hier die größte Oppositionsfraktion derartig bloß hingestellt und dummes Zeug geredet über einen so wichtigen politischen Schwerpunkt der Landespolitik wie Wissenschaftspolitik.
Es ist wirklich schon erstaunlich. Wir hatten in der letzten Woche im Wissenschaftsausschuss ja eine Anhörung zu dem legendären Antrag, der schon in Comedyshows die Runde macht, „Chancen des digitalen Wandels an den Hochschulen nutzen – einheitliche Matrikelnummer einführen“. Da hat Ihnen die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler zu Beginn ihrer Stellungnahme ins Stammbuch geschrieben:
„Der vorliegende Antrag zeichnet ein sehr rückständiges, nicht der Realität entsprechendes Bild von Hochschulprozessen bzw. hochschulinternen Verwaltungsabläufen.“
Das, was Sie hier gerade dargestellt haben, zeigt, dass Ihr Bild von der Hochschulpolitik überhaupt nichts mit der Realität in diesem Lande zu tun hat.
Ich frage mich manchmal, wo Sie in Nordrhein-Westfalen hochschulpolitisch unterwegs sind. Ich frage mich wirklich, ob Sie in den letzten fünf Jahren zum Beispiel Hochschulen oder Forschungsinstitute besucht haben. Machen wir deshalb einfach einmal den Versuch, ein kleines Update durchzuführen: „Wo bewegen wir uns denn in Nordrhein-Westfalen?“!
Ja, Sie haben recht; wir haben mittlerweile 750.000 Studierende. Mehr als jeder vierte Studierende deutschlandweit studiert an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Das ist ein absolutes Qualitätsmerkmal und zeigt, wie attraktiv unsere Hochschullandschaft ist, Herr Dr. Berger, und nicht wie unattraktiv. Wir bilden deutlich über dem Königsteiner Schlüssel aus. Das ist die reale Situation.
Nordrhein-Westfalen hat seit 2010 mehr als 35 Milliarden € in die Hochschulen investiert: 25 Milliarden € Zuschüsse für den laufenden Betrieb, 2,4 Milliarden € für Investitionen, 611 Millionen € für den Neu- und Ausbau von Fachhochschulen, 1,3 Milliarden € Qualitätsverbesserungsmittel, 3,8 Milliarden € in den Hochschulpakt, 900 Millionen € in den Hochschulbau, 1,6 Milliarden € HMoP, 2,2 Milliarden € MedMoP und 1,2 Milliarden € HKoP.
Wenn Sie an den Hochschulen in diesem Land unterwegs wären, wissen Sie, was Sie da sehen würden? Kräne, weil in diesem Land Hochschulmodernisierung auch mit Investitionen in Hardware getätigt wird, und zufriedene Gesichter, weil wir im Bereich der Finanzierung im Hochschulbereich einen Zuwachs von über 45 % haben. Das honorieren die Hochschulen auf breiter Front.
Herr Dr. Berger, weil ich glaube, dass Sie es einfach hören müssen, um es auch zu verstehen – manchmal ist Wiederholung hilfreich –, zitiere ich an dieser Stelle noch mal Herrn Prof. Baumann, den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen, zur Hochschulvereinbarung, die Sie gerade kleinzureden versucht haben. Sie haben gerade versucht, das Projekt der Hochschulvereinbarung, die gerade im Oktober dieses Jahres abgeschlossen worden ist, kleinzureden.
Ich zitiere Herrn Prof. Baumann:
Nun leitet das Land NRW mit der Hochschulvereinbarung 2017/2021 eine Trendumkehr ein. Statt wieder neue Töpfchen mit einer endlichen Laufzeit zu schaffen, werden nun Teile der bisherigen Hochschulpaktmittel auf Dauer verstetigt.
Planbarkeit und Verlässlichkeit der Hochschulfinanzierung nehmen damit deutlich zu. Wir erleben eine dauerhafte Stärkung der Hochschulfinanzierung in unserem Land. Das ist angesichts des ansonsten allgegenwärtigen Beklagens leerer Kassen schon bemerkenswert.
Wir können feststellen, dass es auch die Diskussion um gute Beschäftigungsbedingungen war, die diese Trendumkehr mit ermöglicht hat.
Insoweit ist das ein guter Tag für die Hochschulen im Land. Nordrhein-Westfalen ist in diesem ersten Schritt zur Verstetigung der Hochschulpaktmittel übrigens bundesweit Vorreiter.
Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern, dass ihre Länder denselben Weg einschlagen.
Das ist die Realität in diesem Land, Herr Dr. Berger,
nicht die Schimäre, die Sie immer vor sich hertragen.
Schauen wir uns auch einmal an, wo NordrheinWestfalen gerade bei dem von Ihnen immer wieder bejammerten angeblichen Missverhältnis im Bereich der MINT-Studierenden steht. Im MINT-Bereich haben wir mittlerweile die Situation, dass in NordrheinWestfalen die Zahl der Studierenden von 190.000 im Jahr 2010 auf 285.000 zugenommen hat. NordrheinWestfalen hat die höchste Quote der Studierenden pro 1.000 erwerbstätige MINT-Akademiker. Spitzenleistung Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Berger!
Wir sind als Forschungsstandort bundesweit und europaweit hoch geschätzt. Wir sind in der Exzellenzinitiative erfolgreich gewesen. Ich bin sicher, dass wir in der neuen Exzellenzinitiative wieder erfolgreich sein werden.
Von den aktuell 264 geförderten DFG
Sonderforschungsbereichen liegen 50 in NordrheinWestfalen. – Bundesweit Platz eins, Herr Dr. Berger!
Von den aktuell 193 geförderten Graduierteninstituten der DFG liegen 38 in Nordrhein-Westfalen. – Platz eins, Herr Dr. Berger!
Bei den Advanced Grants des Europäischen Forschungsrates ist Deutschland mit 77 Preisträgerinnen und Preisträgern mit Großbritannien auf dem ersten Platz. 43 davon forschen in Deutschland, zehn davon in Nordrhein-Westfalen. – Platz eins in Deutschland, Herr Dr. Berger!
Die meisten Leibniz-Preisträgerinnen und -preisträger kommen seit 1986 aus Nordrhein-Westfalen. – Platz eins, Herr Dr. Berger!
Auch beim Einwerben von Bundesmittel sind wir bundesweit an der Spitze. – Platz eins, Herr Dr. Berger!
Es ist seltsam, dass Sie diese Realitäten nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben seit 2010 die außeruniversitären Forschungseinrichtungen von 52 auf 59 gesteigert. Das sind 2.500 Beschäftigte mehr seit 2010.
Das war die höchste Steigerung aller Bundesländer. – Platz eins für Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Berger!
Auch der Wissenschaftsrat sagt anerkennend, dass wir die höchsten Steigerungen im Bereich der Hochschulhaushalte in der gesamten Bundesrepublik haben. Er gratuliert dem Land dazu, dass es diesen Schwerpunkt gesetzt hat. Das habe ich Ihnen übrigens in der letzten Haushaltsdebatte schon ins Stammbuch geschrieben.
Stattdessen präsentieren Sie hier ein derartig negatives Szenario, dass man sich wirklich schämt.
Da schwabbelt immer noch so ein bisschen daher, dass ich bei Ihnen in der CDU als größter Oppositionspartei immer noch den Heiligen Sankt Pinkwart über diesem Landtag schweben sehe.
Sie haben nichts Eigenständiges hier eingebracht. Wo sind Ihre Haushaltsanträge? Sie haben diesen dämlichen Matrikel-Antrag gestellt.
Was haben wir gemacht? Wir stellen den Antrag, den Fachhochschulstandort Gütersloh aufzubauen, weil wir den Digitalisierungsstandort Gütersloh stärken und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Fachhochschule Bielefeld ausbauen wollen, um den Cluster OWL zu stärken.
Was machen Sie? Sie schwören auf einheitliche Matrikelnummern. Das ist die Kraft der CDU im hochschulpolitischen Diskurs.
Das, was Sie hier abliefern, ist wirklich erbärmlich, Herr. Dr. Berger.
Deswegen sage ich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Dieser Haushalt ist ein Zeichen der Stärke für Innovation und Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Wir können auf das, was wir in den letzten Jahren erreicht haben, stolz sein.
Der Haushalt schreibt die gute Tendenz in NordrheinWestfalen fort. Ich bedanke mich bei der Ministerin für ihr Engagement und bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Und so werden wir die Auseinandersetzung im Landtag führen: Platz eins, Herr Dr. Berger! Letzter Platz für die CDU im Bereich der Hochschulpolitik Nordrhein-Westfalens! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, zur Videoidentifikation: Ich bin eineiiger Zwilling, und mein Bruder sieht mir zum Verwechseln ähnlich. Wie wollen Sie dieses Problem lösen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der im Oktober unterzeichneten Hochschulvereinbarung beschließt sich die strategische Ausrichtung dieser Legislaturperiode innerhalb der Hochschulpolitik, die wir gemeinsam mit der Landesregierung auf den Weg gebracht haben.
Und diese strategischen Elemente bestehen im Wesentlichen aus vier Kernpunkten:
Wir haben das Hochschulzukunftsgesetz auf den Weg gebracht, das eine veränderte Compliance und eine Demokratisierung der Hochschulen auf den Weg gebracht und gleichzeitig – und das ist der zweite wesentliche Punkt – den Landeshochschulentwicklungsplan festgeschrieben hat als Planungs- und Steuerinstrument, als grundlegendes Instrument zur Verständigung zwischen Regierung, Hochschulen und Landtag, in welche Richtung unsere Hochschulen gehen sollen.
Des Weiteren haben wir den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen entsprechend zur Kenntnis nehmen können, der zwischen den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern auf den Weg gebracht worden ist.
Und wir haben nun die Hochschulvereinbarung, die auf Grundlage eines Antrages dieses Hauses vom 20. Mai 2015 auf den Weg gebracht und unterzeichnet worden ist.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Ergebnisse dieser Arbeit sind schon ein Stück herausragend, weil es mit den Hochschulen zu einer grundlegenden Verständigung über die Ausrichtung der Hochschulen in den nächsten fünf Jahren gekommen ist, weil wir ein gemeinsames Verständnis von guter Arbeit in den Hochschulen entwickelt haben und last, but not least, weil diese Hochschulvereinbarung die finanziellen Rahmenbedingungen für die vorher abgestimmten Inhalte und Ziele setzt. Für die nächsten fünf Jahre gibt es Planungssicherheit für unsere Hochschulen auf hohem Niveau. Und das ist aus meiner Sicht wirklich bemerkenswert.
Ich will hier mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Professor Dr. Marcus Baumann, dem Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen, zitieren, der auf der Pressekonferenz zur Unterzeichnung der Hochschulvereinbarung am 26. Oktober 2016 gesagt hat:
Nun leitet das Land Nordrhein-Westfalen mit der Hochschulvereinbarung 2017 bis 2021 eine Trendumkehr ein. Statt wieder neue Töpfchen mit einer endlichen Laufzeit zu schaffen, werden nun Teile der bisherigen Hochschulpaktmittel auf Dauer verstetigt. Planbarkeit und Verlässlichkeit der Hochschulfinanzierung nehmen damit deutlich zu. Wir erleben eine dauerhafte Stärkung der Hochschulfinanzierung in unserem Land. Das ist angesichts des ansonsten allgegenwärtigen Beklagens leerer Kassen schon bemerkenswert.
Und wir können feststellen, dass es auch die Diskussion um gute Beschäftigungsbedingungen war – hören Sie gut zu, Herr Dr. Berger! –, die diese Trendumkehr mit ermöglicht hat.
Insoweit ist das heute ein guter Tag für die Hochschulen im Lande. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem ersten Schritt zur Verstetigung der Hochschulpaktmittel übrigens bundesweit Vorreiter. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern, dass ihre Länder denselben Weg einschlagen.
Deswegen gratuliere ich der Landesregierung und bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich, weil sie die Voraussetzungen schafft, dass unsere Hochschulen verlässlich in den nächsten fünf Jahren arbeiten können.
Deshalb noch mal die wesentlichen Punkte: eine Verstetigung der Mittel von insgesamt in der Endausweisung 340 Millionen € – damit wird die langfristige Forderung der Hochschulen erfüllt, stärkere Planungssicherheit zu erhalten –, die Übernahme der Kostensteigerung bei Mieten, Energie und entsprechend Personal, verbunden mit der Steigerung des Gesamthaushaltes für die Hochschulpolitik auf einen Gesamtetat von 8,452 Milliarden € – eine Steigerung von 45 % seit 2010, die höchste Steigerung aller Bundesländer. Ich finde, dem darf man ruhig auch einmal Lob in der politischen Debatte auch in diesem Haus zollen.
Die Hochschulen honorieren diese Anstrengungen übrigens. Das Verhältnis zwischen der Landesregierung und den Hochschulen ist zum jetzigen Zeitpunkt exzellent. Wir würden uns wünschen, Herr Dr. Berger, dass Sie, so wie wir als Ausschuss das Gespräch in Berlin mit Herrn Staatssekretär Rachel hatten, sich genau wie wir mit unseren Kräften dafür einsetzen, dass auch der Bund endlich die Frage beantwortet, wie wir mit der Verstetigung der Hochschulpaktmittel nach Auslauf des Hochschulpaktes III entsprechend weitergehen.
Zurzeit gibt es keine Bereitschaft des Bundes – das ist in dieser Diskussionsrunde sehr deutlich geworden –, sich hier entsprechend zu beteiligen. Ich würde mir wünschen, wir würden hier gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Perspektiven unserer Hochschulen zu verbessern. Das wäre wirklich hochschulpolitische Kompetenz, wesentlich besser als die Frage der einheitlichen Matrikelnummer. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! So ein totgerittenes Pferd wieder nach oben zu ziehen, das bedarf schon Mut.
Jetzt haben Sie die Entscheidung des OVG Münster zum Anlass genommen, diese Debatte noch einmal anzuziehen, nachdem wir in Nordrhein-Westfalen
eine Regelung geschaffen hatten, die fast in der gesamten Fläche komplett unstrittig ist und mit allen gemeinsam erarbeitet worden ist.
Ich war an dem Prozess sehr intensiv beteiligt und kann Ihnen sagen, dass diese Regelung mit dem Einzelhandelsverband intensiv diskutiert und erarbeitet worden ist. Sie skizzieren sie hier als Bürokratiemonster und kommunenfern. Das ist schlichtweg dummes Zeug.
Sie haben selber das Urteil des OVGs angesprochen. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist, dass sie im einstweiligen Rechtsschutz entstanden ist. Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit Verwaltungsgerichtsbarkeit auskennt, weiß, dass ein einstweiliger Rechtsschutz des Oberverwaltungsgerichts wirklich eine absolute Ausnahme ist.