Andreas Becker

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über vergossene Milch. Für eine grundsätzliche Diskussion über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur scheinen mir nach den beiden Beiträgen, die ich bisher gehört habe, fünf Minuten zu kurz zu sein.
Es ist so: Der Bundesrat hat entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das ist bedauerlich.
Der Bundesrat hat für den kleinen Grenzverkehr mit der Mehrheit der Länder – inklusive Nordrhein-Westfalen – Ausnahmen bei der Pkw-Maut beschlossen. Der Bundesverkehrsminister hat leider die Forderungen der Bundesländer nicht aufgegriffen. Das haben wir für falsch gehalten und halten es immer noch für falsch; denn wir wollen nicht, dass die Offenheit, die gerade wir in Nordrhein-Westfalen mit den Menschen aus den Beneluxstaaten pflegen, durch Bezahlgrenzen behindert wird.
Deshalb wollte die Landesregierung zu Recht den Vermittlungsausschuss anrufen. Diese Initiative hat bedauerlicherweise keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Der Bundesrat und damit auch die Landesregierung werden jetzt nichts mehr daran ändern können. Das ist schlecht, sehr schlecht insbesondere mit Blick auf die Grenzregion und unsere BeneluxPartner.
Die Debatte darüber ist aber nicht hier im Landtag Nordrhein-Westfalen zu führen. Nicht unsere Landesregierung ist umgefallen, nicht unsere Landesregierung hat sich auf einen vermeintlichen Kuhhandel eingelassen, und nicht unsere Landesregierung hat sich von Seehofer erpressen lassen.
Diese Debatte gehört in die Landtage der anderen Bundesländer, beispielsweise in den Landtag Thüringen. Insofern kommen die Anträge zu spät und sind deshalb auch abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie beginnen ja jede Rede mit einem Zitat, Herr Voussem. Der Antrag erinnert auch ein bisschen an die Abteilung „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Nur, anders als der Film bleibt Ihr Antrag so überflüssig wie ein Kropf, weil Sie aus den zig Debatten im Ausschuss natürlich wissen, dass die Landesregierung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW längst dabei ist, ein entsprechendes Programm unter Berücksichtigung der Prioritäten und der Vorgaben des Bundes aufzustellen. Sie hat auch zugesichert, es zu entsprechender Zeit bei uns im Ausschuss vorzustellen.
Dennoch bin ich dankbar für den Antrag, gibt er mir doch Gelegenheit – nach Ihrer Rede glaube ich auch, dass es notwendig ist –, auf die verkehrspolitische Bilanz dieser Landesregierung einzugehen. Da haben Sie wohl einiges nicht mitbekommen. Es waren diese Landesregierung, es war dieser Verkehrsminister, der durch die Sperrung der Leverkusener Brücke den Zustand der Infrastruktur in unserem Land auf die politische Agenda gesetzt hat.
Damit hat der Minister allen den Zustand der Infrastruktur deutlicher vor Augen geführt, als es zig Kommissionen und zig Gutachten je vermochten. Am Ende der Legislatur, am Ende des Tages, stelle ich die Frage: Wo stehen wir denn heute? 40 % aller Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung finden in Nordrhein-Westfalen statt. 14 Milliarden € werden für Bundesfernstraßen ausgegeben. Wir haben einen Rekordumsatz bei Bundesfernstraßen von 1,1 Milliarden €. Wir haben neue Maßnahmen für 1,43 Milliarden € geplant, freigegeben und finanziert. Wir haben in den letzten drei Jahren 137 Millionen € mehr Bundesfernstraßenmittel ausgegeben, als uns zugewiesen wurden. Und wir wollen auch nicht vergessen, dass wir erstmals seit 2007 mehr als 1.600 Ingenieure bei Straßen.NRW – an der Schüppe, hätte ist fast gesagt – am Schreibtisch haben.
Wir geben 95 % mehr für externe Planungen aus, als wir es 2010 getan haben. Wir haben seit 2010 für den Erhalt der Landesstraßen 68 % mehr Geld zur Verfügung gestellt. – Von Ihnen brauchen wir keine Belehrungen, was das Kümmern um die Infrastruktur in unserem Land angeht.
Weil heute so ein bisschen der Tag der Abschiede ist, will ich angesichts dieser Bilanz einmal sagen: Ich freue mich darauf, diese Arbeit in den nächsten fünf Jahren – ich hoffe, gemeinsam mit dem Verkehrsminister und mit einer rot-grünen Landesregierung – fortzusetzen. Das wird zukunftssicher sein, Sie werden dabei keine Rolle spielen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ja in gewisser Weise Verständnis dafür, dass die Fraktion der Piraten politisch ihre Schreibtische aufräumt, die Schubladen leert und Anträge wie diesen noch schnell ins Parlament einbringt. Ich hoffe allerdings umgekehrt auch darauf, dass die Piraten Verständnis dafür haben, dass wir hinsichtlich der Abarbeitung der Ergebnisse der Enquetekommission IV bei dem bleiben wollen, was wir erst im Januar – am 26. Januar, glaube ich – hier im Plenum beschlossen haben.
Ich habe ja noch gar nicht angefangen.
Ja, gerne.
Darauf komme ich gleich sehr gerne zurück. Aber wir waren ja bei der Abarbeitung der Ergebnisse der Enquetekommission zur Finanzierung des ÖPNV. Und da haben wir am 26. Januar, glaube ich – jedenfalls in der Plenarsitzung
an einem Donnerstag im Januar –, festgelegt, dass wir diesen Abschlussbericht als Grundlage der Arbeit der Landesregierung im Bereich ÖPNV sehen und die Landesregierung alle zwei Jahre – nach Beginn der neuen Legislatur – im Verkehrsausschuss über den Stand der Dinge berichten soll. Vor allem aber – da will ich gerne offen sein –, wenn es um die Senkung der verkehrsbedingten Emissionen und um die Schaffung einer zuverlässigen Mobilitätsalternative geht, die auch besser angenommen wird, dann setzen wir Sozialdemokraten in der Tat andere Prioritäten als ein Modellversuch Bürgerticket, welches zudem inhaltlich äußerst umstritten ist.
In einem Land, in dem morgens mehr Pendler unterwegs sind als andere Bundesländer Einwohner haben, brauchen wir vor allem eine klare landeseinheitliche Tarifstruktur. Damit müssen wir anfangen. Wir müssen den bestehenden Tarifwirrwarr beenden und den Weg freimachen für ein landesweites NRWTicket und vor allem für ein verbundübergreifendes Jobticket, für das wir außerdem die steuerliche Befreiung vorantreiben müssen.
Als Zweites will ich Ihnen sagen, wir brauchen unbedingt ein Auszubildendenticket. Auch das haben wir bei uns im Wahlprogramm stehen. Das Auszubildendenticket werden wir in den nächsten fünf Jahren auf jeden Fall verwirklichen.
Das Nächste ist, wir brauchen eine Entdieselung der ÖPNV-Busflotte. Deshalb ist es gut, dass wir im ÖPNV-Gesetz hierfür ein eigenes Landesprogramm zur Verfügung stellen, und wir werden damit weitermachen, NRW zum Vorreiter des abgasfreien ÖPNV zu machen.
Wir brauchen vernünftige Angebote. Deshalb ist es gut, dass der RRX jetzt endlich kommen wird und wir dessen Umsetzung begleiten werden.
Deshalb ist es gut, dass wir das ÖPNV-Gesetz entfristen konnten, dass die Verkehrsverbünde Planungssicherheit haben.
Und es ist gut, dass wir dank der hervorragenden Verhandlungen der Landesregierung über Jahre mehr Geld in den ÖPNV stecken können, um das Angebot attraktiv zu machen.
Also komme ich zusammenfassend zum Schluss: Nicht nur, weil wir bei der Abarbeitung des Berichtes der Enquetekommission bei dem bleiben wollen, was wir gesagt haben, sondern auch, weil wir andere Prioritäten setzen als die Piraten, werden wir diesen Antrag gleich ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 14. Dezember 2016 haben wir hier in diesem Plenarsaal das ÖPNV-Gesetz beschlossen. Das ist ein gutes Gesetz, mit dem wir Leistungen ausgeweitet haben, den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur besser gefördert haben, neue Fördertatbestände wie Barrierefreiheit oder E-Mobilität definiert und finanziell vernünftig hinterlegt haben und insgesamt den Zweckverbänden Planungssicherheit gegeben haben. Ein gutes Gesetz!
Das war möglich, weil die Landesregierung bei den Regionalisierungsmitteln gut verhandelt und zusätzliches Geld für unser Land und für den ÖPNV generiert hat.
Schon damals haben wir festgehalten: Wenn wir die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten wollen, wenn wir die Entscheidungshoheit der Aufgabenträger erhalten wollen und wenn wir die Chancengleichheit der kommunalen Verkehrsunternehmen sichern wollen, dann brauchen wir über dieses gute ÖPNV-Gesetz hinaus eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Wir haben ja auch parallel zum ÖPNV-Gesetz die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen.
Der Bundesrat hat nun am 10. Februar in unserem Sinne beschlossen, und jetzt droht das Gesetz im Bundestag an der CDU-Fraktion zu scheitern. Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Sie, die CDU-Landtagsfraktion, haben sich damals im Plenum bei der Abstimmung über den Antrag der Stimme enthalten, und Sie haben das damit begründet, dass die Bundesratsinitiative ja längst auf dem Weg sei. Inhaltlich waren Sie doch auf unserer Seite. Die CDU-Verkehrspolitiker aus Nordrhein-Westfalen in Berlin haben keine Möglichkeit ausgelassen, sich für die entsprechende Gesetzesänderung auszusprechen.
Im „Westfälischen Anzeiger“ vom 20. August 2016 ist zu lesen:
Der frühere NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke meldete sich von seinem Urlaubsort in Südfrankreich – Zitat –:
Das Thema haben wir auch in der CDU-Bundestagsfraktion auf dem Schirm. Dass private Busunternehmen über den Vorrang für den eigenwirtschaftlichen Linienbetrieb im Personenbeförderungsgesetz kommunale Busunternehmen vom Markt verdrängen möchten, das ist ein Missstand, der abgestellt gehört.
Vier Tage später, am 24. August – er war wohl schon aus seinem Urlaub zurück –,
war in der gleichen Zeitung in einem Interview zu lesen:
Ich – also Wittke – hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturperiode eine Veränderung des Personenbeförderungsgesetzes hinbekommen.
Auf der Belegschaftsversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH in Herten am ersten Advent – von der CDU war keiner da, aber wir waren da – hat Herr Wittke eine Solidaritätsadresse verlesen lassen, nach der er sich auch für die entsprechende Gesetzesänderung einsetzt.
Meine Damen und Herren, eine solche Doppelmoral lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Sorgen Sie dafür, dass Herr Wittke und alle anderen, die sich in diesem Zusammenhang geäußert haben, Wort halten! Helfen Sie, dass die erfolgreiche Bundesratsinitiative zeitnah in den Bundestag eingebracht, beraten und beschlossen wird! Sonst verlieren Sie hier Ihren letzten Rest an verkehrspolitischer Glaubwürdigkeit. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es der Uhrzeit entsprechend sehr kurz machen. Der Antrag wurde ausgiebig und intensiv im Ausschuss beraten. Wir hatten dem auch ein Sachverständigengespräch vorgeschaltet.
Die Piraten denken mit ihrem Antrag in die richtige Richtung. Aber wir sind doch insgesamt erst am Anfang einer Entwicklung. Es ist aus unserer Sicht viel zu früh, sofort, wie Sie jetzt verlangen, mit dem Aufbau einer fahrerlosen Flotte von mindestens 100.000 Fahrzeugen zu beginnen. Deshalb werden wir den Antrag gleich ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Stadtbahninfrastruktur in den Kommunen in einem stark verbesserungswürdigen Zustand. Sie gehen in Ihrem Antrag von einem Volumen in Höhe von 3,1 Milliarden € aus. Herr Rehbaum hat in der ÖPNVG-Anhörung von 2 Milliarden € gesprochen. Ich gehe davon aus: Das ist nicht geraten. – Andere Untersuchungen nennen wiederum andere Zahlen. Das ist ohne Zweifel richtig.
Die Landesregierung hat das erkannt und in § 13 ÖPNV-Gesetz, Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse, ein Programm zum Erhalt und zur Finanzierung zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen eingerichtet. Hierzu soll es zunächst ein Gutachten geben, in dem der Bedarf für nachholende Erneuerungsinvestitionen festgestellt und priorisiert wird. Dieses Gutachten wird im Frühjahr 2018 vorliegen. Auf der Basis der darin festgehaltenen Erkenntnisse wird das Programm für größere nachholende Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen genutzt werden. Das ist der Zeitpunkt, an dem wir die einstimmigen Empfehlungen der Enquetekommission aufzunehmen und umzusetzen haben.
Ich will gern einräumen: Das Frühjahr 2018 wird für die Piraten zu spät sein. Aber es ist klug und weitsichtig, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. Das haben im Übrigen auch die Experten in der Anhörung zum ÖPNVG deutlich gemacht. Sie haben diese Initiative begrüßt. Klar ist: Auch in dieser Frage können sich die Kommunen auf das Land verlassen. Wir werden den Kommunen auch bei der Aufgabe unterstützend zur Seite stehen. Insofern ist der Antrag der Piraten durch Regierungshandeln erledigt und abzulehnen.
Das ist aber so. Das Programm steht im ÖPNVG; Sie haben es nicht mit beschlossen. Darin steht auch das Verfahren, dass zunächst einmal ein Gutachten angefertigt werden soll. Das ist richtig so. Angesichts der vielen Zahlen, die kursieren, sollte man wirklich schauen, wie die Prioritäten zu setzen sind und wie der Bedarf ist.
Gerne.
Das werden wir sehen müssen. Da werden wir Prioritäten festlegen. Wir werden dann auch darüber reden müssen, inwieweit wir die Anregungen der Enquetekommission aufnehmen.
Aber es ist doch nicht sinnvoll, jetzt im Nebel zu stochern nach dem Motto: Wer bietet am meisten? Wer hat den größten Bedarf?
Es ist doch sinnvoll zu schauen, welcher Bedarf vorhanden ist. Wo muss er priorisiert werden, und wie kann er priorisiert werden?
Nächster Punkt: Ich habe gerade erst den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion auf den Tisch bekommen. Ich konnte ihn nur überfliegen. Das, was ich überflogen habe, hörte sich nach dem üblichen Wahlkampfgetöse an, das Sie in den nächsten Wochen und Monaten noch an den Tag legen werden. Sie werden wieder mit der Infrastruktur anfangen.
Sie haben nicht gemerkt, dass wir längst auf dem Weg sind, die Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Ich sage nur: Bundesverkehrswegeplan, ÖPNV-Gesetz. Wir geben eine Rekordsumme in Höhe von 127,5 Millionen € für den Erhalt von Landesstraßen aus. Sie haben nicht gemerkt, dass wir längst auf dem Weg sind. Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen angesichts der Uhrzeit zur wahrscheinlich schwersten Geburt dieses heutigen Plenartags, vielleicht auch der ganzen Legislaturperiode, nicht nur was die komplizierte Aussprache angeht, sondern auch, wenn man bedenkt – ich sage das mit einem Augenzwinkern –, dass am 20. März 2013 die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs stattgefunden hat.
Auf den ersten Blick – das sage ich Ihnen auch als Vorsitzender eines Ausschusses in einer Kommune, der mit Abgabenrecht befasst ist – ist es verlockend, eine Regelung zu treffen, nach der man nicht die konkrete Baumaßnahme in einem einmaligen Betrag abrechnet, sondern das Ganze auf ein Gebiet verteilt. Am Ende ist es aber so: Bezahlt werden muss es. Und am Ende kommt auch die Summe zusammen, egal wie wir das drehen und wenden. Aus diesem Grund und mehreren anderen Gründen sind wir der Auffassung, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden.
Erstens. Eine Verringerung der Belastung ist auch schon im Rahmen des bestehenden Beitragsrechts
möglich. Wir können mit Vorausleistungen und in den Kommunen mit entsprechenden Raten bzw. Abschlagszahlungen arbeiten, sodass das Argument, man mute den Bürgerinnen und Bürgern weniger Beiträge zu, auf diese Art und Weise entkräftet ist.
Zweitens. Wir müssen ja erst einmal ein größeres Gemeindegebiet als Abrechnungseinheit zusammenbringen, was wahrscheinlich in den Kommunen zu vielen lustigen Diskussionen – „lustige“ in Anführungsstrichen – führen wird, aber vor allem auch dazu führen wird, dass die Grundstückseigentümer zwischen den Bauleistungen und den entsprechenden Gebühren keinen direkten Zusammenhang mehr erkennen können, was in der Summe zu Akzeptanzproblemen führen kann.
Schließlich haben wir uns erkundigt, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Sie wissen, dass es in einigen Bundesländern möglich ist, entsprechende Regelungen zu treffen. Dort findet das in der Praxis kaum Anwendung. Das wundert uns nicht, weil wir ja in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Verbänden gehört haben, dass sie davon nicht so überzeugt sind und das eigentlich ablehnen.
Aus diesen Gründen werden wir gleich diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP spricht mit ihrem Antrag in der Tat ein wichtiges Thema an.
Aber für eine ultimative Lobhudelei auf die Lang-Lkw und deren Einsatz auf unseren Straßen, wie Sie sie in Ihrem Antrag und in Ihrem Wortbeitrag betreiben, besteht überhaupt kein Anlass.
Die Gründe, aus denen sich das Land NordrheinWestfalen nicht an dem Feldversuch beteiligt hat, sind doch heute – nach Ihrer Rede und auch nach dem Gutachten über den Feldversuch – nicht aus der Welt. Sie blenden das aus. Sie sprechen von 13 Bundesländern, 60 Unternehmen und 161 Fahrzeugen, die sich am Feldversuch beteiligten. Sie verschweigen aber, dass der Anteil von Bundes-, Land- und Kreisstraßen nur bei wenigen Prozent und der Anteil von Gemeindestraßen im Feldversuch sogar nur im Promillebereich liegen.
Vor diesem Hintergrund müssten wir in NordrheinWestfalen doch die Ohren spitzen, wenn im Ergebnis zum Feldversuch im Gutachten selbst – Kurzfassung, Seite 9 – festgestellt wird:
„Der Anteil von Lang-Lkw am Güterverkehrsaufkommen ist dabei maßgeblich für die Beurteilung der identifizierten Risiken. Geringe Anteile,“
161 Fahrzeuge von 2,8 Millionen –
„wie sie die aktuellen Erkenntnisse aus dem Feldversuch erwarten lassen, können dazu führen, dass diese als hinnehmbar oder beherrschbar einzustufen wären.“
Diese bei einem geringen Anteil von Lang-Lkw hinnehmbaren oder beherrschbaren Risiken sind vielschichtig. Ich nenne vier: Es geht um den Brandschutz und um Nothaltebuchten in Tunneln, um Aufhaltestufen an Mittelstreifen, um die Parkstände an Rastanlagen. Das lösen Sie in Ihrem Antrag ganz einfach, indem Sie sagen: Wenn es an Raststätten nicht möglich ist, nehmen wir die Strecke einfach heraus. – Da machen Sie es sich relativ leicht. Es geht viertens um die Ausgestaltung von Banketten und plangleichen Knotenpunkten an Kreisverkehren.
Vor diesem Hintergrund fällt sicher jedem von uns mindestens eine Straße ein, auf der der Einsatz von Lang-Lkw schlechterdings nicht vorstellbar ist. Hinzu kommt: Wer glaubt denn im Ernst, dass der Anteil von Lang-Lkw im Regelbetrieb vergleichsweise so gering bleibt wie im Feldversuch? Daran glaubt doch wohl niemand bei 2,8 Millionen Lkw, die 2016 zugelassen waren. 161 Lang-Lkw haben am Feldversuch teilgenommen. Die Wachstumsraten für den Güterverkehr auf unseren Straßen sind Ihnen allen bekannt.
Deshalb war, ist und bleibt die Auswahl der Straßen, die für ein entsprechendes Positivnetz infrage kommen, eine sehr wichtige und sensible Aufgabe. Es gilt, gewissenhaft zu prüfen, welche Strecken unter
Berücksichtigung des bereits ausgelasteten und erheblich instandsetzungsbedürftigen und hoch verdichteten NRW-Straßennetzes grundsätzlich infrage kommen, ohne dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, die Stauanfälligkeit weiter erhöht oder die Infrastruktur übermäßig belastet wird.
Auf der anderen Seite – das ist unbestritten richtig, das haben wir übrigens auch gesagt – kann Nordrhein-Westfalen am Ende keine Insel bleiben. Es steht außer Zweifel, dass unsere Unternehmen bezüglich des Einsatzes von Lang-Lkw unter Berücksichtigung aller Umstände keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern aus anderen Bundesländern haben sollen.
Wir werden unsere verkehrspolitische Verantwortung wahrnehmen
und Chancengleichheit für die NRW-Wirtschaft gewährleisten. Angesichts der Ergebnisse des Feldversuchs und der besonderen verkehrlichen Struktur in Nordrhein-Westfalen können wir aber keinen Blankoscheck für Lang-Lkw ausstellen, wie Sie das offensichtlich wollen.
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. Der Überweisung der Anträge werden wir natürlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rasche, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es Ihnen nicht im Geringsten um das Bündnis für Infrastruktur geht, dann war es gerade Ihre Rede, um es ganz deutlich vorweg zu sagen.
Ich mache jetzt deswegen auch so weiter, wie ich es mir gestern Abend überlegt habe. Da habe ich mir nämlich gesagt: Das Gute an Ihrem Antrag ist, dass er fast ausschließlich aus dem Text des Memorandums des Bündnisses für Infrastruktur besteht und so zu der Verbreitung richtiger und wichtiger Inhalte beiträgt. Das ist das Gute an Ihrem Antrag.
In dem stehen nämlich wunderbare Sachen über die Bedeutung des Erhalts der Modernisierung und des bedarfsgerechten Ausbaus der Infrastruktur. Dort können wir auch lesen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Dafür wurde in den vergangenen Monaten bereits viel erreicht: Die herausragende Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand des Landes und seiner Menschen ist ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Es wurde nachdrücklich deutlich, dass Deutschland von seiner technischen Substanz lebt und vor der Herausforderung einer technischen Infrastrukturkrise steht. Die Investitionsbereitschaft wurde nachhaltig gesteigert. Finanzierungszusagen für Straße, Schiene, Wasserstraße und Radschnellwege in Milliardenhöhe wurden erreicht.“
Das steht dort, das stimmt auch, und das haben wir an verschiedenen Stellen auch schon problematisiert.
An einem Punkt wird ganz deutlich, dass Sie nicht verstanden haben, worum es geht. Ich zitiere noch einmal:
„Politik und Verwaltung sind mehr denn je gefordert, Nutzen und Kosten von Infrastrukturprojekten verantwortungsvoll abzuwägen, Bürgerinnen und Bürger noch in der Ideenphase einzubinden, Entscheidungen verständlich zu begründen und über alle Umsetzungsschritte transparent zu informieren.“
Darauf kommt es an; das haben Sie einfach nicht verstanden. Auch der Rest Ihres Antrages, die wenigen Zeilen, die übrig bleiben, macht das deutlich.
Das Bündnis für Infrastruktur ist keine Showveranstaltung, sondern Ausdruck des notwendigen Bemühens, unser Land nach vorne zu bringen, wichtige Maßnahmen schneller umzusetzen und die Bürgerinnen und Bürger mit deren Sorgen und Ängsten
und auch mit ihren berechtigten Interessen ernst zu nehmen.
In dem Bündnis geht es nicht darum, Fronten aufzubauen, Gräben zu vertiefen, Rechte abzubauen oder einzuschränken, sondern es geht darum, Verständnis zu wecken, zu prüfen, wo etwas schneller oder einfacher gehen kann und auch neue Beteiligungsformen auszuprobieren.
Ich bin froh, dass sich so viele Institutionen und Firmen diesem Bündnis angeschlossen haben.
Sie haben das nicht verstanden, und deshalb werden wir Sozialdemokraten diesen so leicht durchschaubaren Antrag auch gleich ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil mir das Stichwort „Doppelmoral“ doch ein bisschen hochgekommen ist, vor allen Dingen die Reaktionen der FDP-Kollegen.
Ich will Ihnen ein weiteres Beispiel aus der Praxis erzählen. Es geht um den A43-Ausbau in Recklinghausen. Da gab es eine Berichterstattung in der Tageszeitung, über eine Seite und mit Grafiken, wie viele Brücken im Stadtgebiet erneuert werden müssten. Sage und schreibe 24 Stunden hat es gedauert, dann lag der Entwurf einer Resolution vor: Alles zu schnell, die Innenstadt muss geschützt werden, die Menschen müssen geschützt werden. Wir müssen alles noch einmal überlegen. Der Landesbetrieb
Straßen.NRW muss alles noch mal überlegen, schneller und anders machen.
Verfasser des Resolutionsentwurfs waren der CDUBürgermeister und der FDP-Wirtschaftsausschussvorsitzende.
So viel zum Thema „Doppelmoral“ – hier die Reden schwingen und vor Ort selbst dazu beitragen, dass die Sache nicht nach vorne kommt! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten und beschließen heute ein gutes Gesetz, mit dem wir den ÖPNV in unserem Land im Interesse der Bürgerinnen und Bürger besser machen. Wir können dies nicht zuletzt tun, weil wir dank guter Verhandlung der Landesregierung, namentlich unseres Ministers Mike Groschek, bei den Regionalisierungsmitteln deutlich mehr Mittel zugewiesen bekommen haben als bislang. Insgesamt werden wir mit weiteren Bundesmitteln und einigen wenigen Landesmitteln, die CDU und FDP noch streichen wollten, rund 1,6 Milliarden € für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen.
Von diesem Mehr an Geld profitieren die Zweckverbände. Aber wir werden auch die gestaltende Rolle des Landes im ÖPNV stärken und klare inhaltliche Akzente setzen:
Wir werden den Kommunen helfen und in einem gesonderten Landesprogramm den Erneuerungsbedarf im Stadtbahnbereich angehen.
Wir werden ein spezielles Förderprogramm zum komplexen Bereich „Barrierefreiheit“ anbieten.
Wir werden auf der Grundlage des neuen ÖPNVBedarfsplans SPNV-Strecken reaktivieren und elektrifizieren.
Und wir werden Elektromobilität im ÖPNV fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduzierung der Stickoxid- und Feinstaubbelastung gerade in den Innenstädten leisten.
Die SPD-Fraktion steht im Übrigen auch dazu, mit diesem Gesetz über diese Sonderprogramme hinaus auch den Einfluss des Landes in der Zusammenarbeit zu stärken. Wir würden uns sehr freuen, wenn das insgesamt nicht als Bedrohung, sondern als Einladung zu einer schnellen und effektiveren Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung des ÖPNV verstanden würde.
Wir werden heute dieses Gesetz besser machen, indem wir zum einen die Mittel gemäß § 12 ÖPNVÄndG für die pauschalierte Investitionsförderung in Höhe von rund 150 Millionen € entfristen. Das ist
nach der Bund-Länder-Einigung über die Entpflichtungsmittel möglich bzw. angezeigt und sorgt für die notwendige Planungssicherheit. Insofern gilt unser Dank auch dem Finanzminister, der ab 2020 aus dem Landeshaushalt 130 Millionen € für den ÖPNV und auch für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung stellt.
Wir werden zum Zweiten die Weitergabe der Mittel für die Ausbildungsverkehrspauschale in Höhe von landesweit 130 Millionen € flexibilisieren und in die Verantwortung der Kommunen legen. Ihnen stehen dazu als beihilferechtskonforme Instrumente entsprechend der EU-Verordnung entweder der Erlass von allgemeinen Vorschriften oder aber eine Regelung im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Verfügung. Wir sind sicher, dass die Kommunen sehr verantwortungsbewusst und untereinander abgestimmt mit dieser neuen und von ihnen gewollten Freiheit umgehen werden.
Damit bin ich bei unserem Antrag „Angebotsqualität im kommunalen ÖPNV sichern – faire Löhne und Sozialstandards der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten“, der im letzten Plenum behandelt werden sollte. Angesichts dessen, was ich in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der 11a-Änderung gehört habe, möchte ich doch noch einmal an Folgendes erinnern:
Wenn wir in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 1,6 Milliarden € für Busse und Bahnen ausgeben, dann nicht, damit sich irgendjemand damit eine goldene Nase verdient. Nein, diese Mittel sind gemeinwohlorientiert, und die flächendeckende Versorgung mit Angeboten des ÖPNV ist ein Gebot der sozialen Daseinsfürsorge. Hierbei spielen die kommunalen Verkehrsunternehmen eine wichtige Rolle. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass es den Kommunen freigestellt sein soll, die Qualität und die Quantität der ÖPNV-Leistungen zu definieren und soziale wie auch andere Standards für die Leistungserbringung festzulegen, an die sich dann auch jeder halten muss.
Um es auf den Punkt zu bringen und klar zu sagen: Wir wollen eigenwirtschaftliche Verkehre nicht per se verhindern, aber wir wollen Waffengleichheit und gleiches Recht für alle. Deshalb begrüßen wir auch die Bundesratsinitiative, die unsere Landesregierung mit Niedersachen und Schleswig-Holstein ergreift und die genau in die richtige Richtung geht.
Erlauben Sie mir – weil wir mit der Abstimmung heute auch eine fast einjährige inhaltliche Auseinandersetzung über den ÖPNV zu Ende führen – ganz zum Schluss einen Dank an alle, die daran mitgewirkt, sich eingebracht und geholfen haben, an das Haus. Wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, hätten wir von der SPD uns über ähnlich gute Worte zum Bundesverkehrswegeplan und zum Einsatz im Bund gefreut, als der Bundesverkehrswegeplan erstellt wurde, Herr Voussem.
Wir wollen doch mal ganz ehrlich sein: Ohne die SPD im Bund hätte es diesen Bundesverkehrswegeplan gar nicht gegeben.
Eines will ich auch noch richtigstellen: Ohne Ministerin Hendricks hätte es keine 25 Millionen € für den Radschnellwegbau im Bundesetat gegeben.
Auch an diesen Fakten sollten Sie sich orientieren.
Bei Ihrer Aussage zu den planfestgestellten Straßen hat der Minister gerade so laut gelacht, dass ich davon ausgehe, dass er gleich selbst darauf eingehen will und das schön zerpflücken wird, wie es seine Art ist und wie wir ihn kennen.
Was uns heute vorliegt, ist ein guter Haushaltsentwurf für die Mobilität und die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, mit dem wir unseren Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent weiter umsetzen. So sieht schon der Entwurf des Haushalts für den Erhalt von Landesstraßen 71,5 Millionen € vor. Die Regierungsfraktionen – Kollege Klocke hat es berichtet – werden noch 10 Millionen € drauflegen, sodass wir insgesamt 127,5 Millionen € für den Erhalt unserer Landesstraßen zur Verfügung stellen.
Das ist Rekord und ehrlich gesagt kein Vergleich zu den 73 Millionen €, die der letzte schwarz-gelbe Haushalt für den Erhalt von Landesstraßen vorgesehen hat. Daher bewundere ich Ihren Mut, überhaupt einen Vergleich anzustellen und zu kritisieren, was wir alles in den Erhalt der Landesstraßen stecken.
Darüber hinaus haben wir den Landesbetrieb Straßenbau so auf Vordermann gebracht, dass das größte Staubeseitigungsprogramm aller Zeiten tatsächlich umgesetzt werden kann. 14 Milliarden € sieht der Bundesverkehrswegeplan bis 2030 vor. Wir werden dieses Geld dazu verwenden, die Maßnahmen in die Tat umzusetzen.
Die Regierungsfraktionen werden diesen guten Haushalt noch besser machen, weil wir nämlich die Mittel für zehn zusätzliche Planfeststeller in den Bezirksregierungen einplanen werden, damit die Umsetzung schneller erfolgen kann. Wir werden dem Landesbetrieb Straßenbau Mittel für verbesserte Öffentlichkeitsarbeit mit entsprechenden Agenturen zur Verfügung stellen, um insbesondere bei Großprojekten die Informationen zu optimieren und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Bürgerinnen und Bürgern, zu erhöhen.
Zu Bussen und Bahnen: Der RRX wird kommen. Er wird den Regionalverkehr im größten Ballungsraum Europas auf eine neue Stufe heben und diesen im 15-Minuten-Takt vernetzen.
Für den öffentlichen Personennahverkehr werden wir demnächst – auch wenn das ÖPNV-Gesetz erst beim nächsten Plenum auf der Tagesordnung steht – die Rekordsumme von 1,6 Milliarden € ausgeben. Dass wir dies tun können – daran erinnere ich gern schon heute –, liegt an den erfolgreichen
Verhandlungen der Landesregierung, namentlich des Verkehrsministers Mike Groschek, der für eine gerechte Berücksichtigung des Landes bei der Verteilung von Regionalisierungsmitteln gesorgt hat.
Es kommt zu einem strukturell abgesicherten verlässlichen Aufwuchs. Schon 2017 werden 150 Millionen € zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Mittel werden weiter aufwachsen. Damit ist die Grundlage für zielorientierte Investitionen in unseren ÖPNV gegeben. Sowohl für städtische Räume als auch für den ländlichen Raum bedeutet das eine Frischzellenkur für Mobilität in unserem Land. Wir werden für eine deutliche Steigerung bei Barrierefreiheit, Elektrifizierung und Kundenfreundlichkeit sorgen.
Für die rot-grüne Regierungskoalition ist auch der Radverkehr ein wichtiger Bestandteil ihrer Verkehrspolitik – nicht nur wie für Sie von der CDU eher lästiges Beiwerk.
Wenn wir mit dem Radschnellweg 1 bis zu 50.000 Pkw-Fahrten täglich verlagern können, müssen wir das doch fördern. Der Bund hat das erkannt und stellt, wie gesagt, erstmals 25 Millionen € zur Verfügung. Davon wollen und werden wir in NordrheinWestfalen profitieren.
Wir werden deshalb als Koalition mehr Geld zur Verfügung stellen, als es der ohnehin schon gute Haushalt tut. Wir werden nicht nur für die Weiterentwicklung des Radwegenetzes an bestehenden Landesstraßen Mittel bereitstellen, wir werden nicht nur für die Nahmobilität mehr Mittel bereitstellen, sondern wir werden auch für den Bau und für die Planung von Radschnellwegen insgesamt 1,5 Millionen € mehr zur Verfügung stellen, als es der ohnehin gute Entwurf schon vorsieht.
Alles in allem macht diese Debatte bislang wieder einmal deutlich: Die CDU hat in der Verkehrspolitik nichts anzubieten.
Wir dagegen machen mit neuer Mobilität einen guten Haushalt, den wir für 2017 beschließen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich am Montag von meiner Mitarbeiterin den Anruf bekam: „Da ist doch noch ein Thema für das Plenum, es gibt eine Aktuelle Stunde zum Thema ‚Leverkusener Brücke‘“, wäre ich fast vor die Leitplanke gefahren und hätte so selbst zum Stau beigetragen.
Im Antrag habe ich dann gelesen – es klang wie ein Vorwurf –, der Minister eröffnete „feierlich“ die Sperranlage. Dass der Minister da vielleicht auch hingeht, damit die Menschen mitbekommen, dass es da jetzt eine Sperranlage gibt, ist eine andere Geschichte, aber das ist für Sie wahrscheinlich ein bisschen zu weit gedacht.
Sie suggerieren in Ihrem Antrag des Weiteren, der Zustand sei unhaltbar. Daran könne und müsse man etwas ändern. Die da oben – der Groschek und die vom Landesbetrieb Straßenbau – seien einfach zu dumm. Das Ganze gipfelt dann in der Überschrift mit der Frage: Wie lange will die Landesregierung noch untätig zusehen?
Ich frage mich: Wo waren Sie letzten Donnerstag in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr? In dieser Zeit haben der Landesbetrieb Straßenbau und die Landesregierung im Verkehrsausschuss ausführlich darüber berichtet, wie mit der Brücke umgegangen werden soll. – Und dann kommt Ihr Antrag! Dann muss die Landesregierung erklären, welche Maßnahmen sie ergreifen will, und ob die Brücke überhaupt bis 2020 befahrbar sein wird. Wo waren Sie, als diese Folie aufgelegt worden ist?
Ich kann Ihnen daraus vorlesen: Drei Fahrstreifen in beide Richtungen sollen in jedem Fall aufrechterhalten werden, Gewichtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Brückenprüfungen, tägliche Prüfung nach neuen Rissen, Instandsetzungsarbeiten, Risssanierung, ca. zehn Mitarbeiter täglich.
Das ist das, was die Menschen nicht sehen: Wenn sie über die Brücke donnern, arbeiten zugleich zehn
Mitarbeiter darunter. Die schweißen wie die Kesselflicker, damit die Brücke nicht in den Rhein fällt. Das ist doch die Wahrheit, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen!
Das ist Ihr Problem! Weiter unten steht: Es muss schnellstmöglich Ersatz für die bestehende Rheinbrücke geschaffen werden.
In Ihrem Antrag sagen Sie weiter, die Landesregierung müsse endlich ihrer Aufgabe nachkommen und eine realistische Bauplanung vorlegen. Ich frage Sie noch mal: Wo waren Sie letzten Donnerstag?
Ich weiß gar nicht, wo Sie waren. Sie können gar nicht im Verkehrsausschuss gewesen sein.
Hier sind die Zwangspunkte und Randbedingungen der Planung aufgeführt: dass unter laufendem Verkehr gebaut werden soll, dass die geringste Bauzeit ausgewählt werden soll und dass schnellstmöglich das Ersatzbauwerk hergestellt werden soll, dass die Eingriffe in die Dhünnaue minimiert werden sollen, dass man offen ist für den zweiten Abschnitt, ob Tunnel oder Stelze. – Das waren die Rahmenbedingungen. Das war die Folie; die ist präsentiert worden. Ich frage mich: Wo waren Sie?
Ich kann so weitermachen. Dann haben wir sogar einen Zeitplan vorgelegt bekommen. Aber Sie fragen trotzdem, wann die Sache endlich realisiert wird.
Dann, Herr Moritz – ich weiß ja nicht, ob Sie Ihren eigenen Antrag überhaupt gelesen haben –, sagen Sie, die Öffentlichkeit erwarte nach den jüngsten Meldungen über Umweltrisiken bei der Streckenführung Aufklärung. Nach der Sitzung in der letzten Woche einen solchen Satz in einen Antrag hineinzuschreiben, das ist schlichtweg eine Unverschämtheit.
Das ist und bleibt eine Unverschämtheit!
Ich habe jetzt nicht alle Folien ausgedruckt, insbesondere nicht die mit den Excel-Tabellen. Aber hier wird doch klar, welchen Stellenwert die Altablagerung Dhünnaue in dem Bericht hatte. Wir haben die Entstehungsgeschichte gehört. Wir haben etwas über abgelagerte Abfälle gehört, über geplante Eingriffe, über Arbeits- und Emissionsschutzmaßnahmen, die laufen, und auch über die Entsorgung. Ich frage mich: Wo waren Sie letzten Donnerstag?
Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn jemand wider besseren Wissens suggeriert, dass eine Situation nicht so sein müsse, wie sie derzeit ist, und dass die Situation deswegen so sei, weil die Handelnden einfach nur zu dumm wären, um etwas daran zu ändern,
dann nenne ich das seit gestern Morgen „Trumpismus“; das sage ich Ihnen. Das ist unverantwortlich!
Um es ganz deutlich zu sagen: Ich weiß nicht, ob ich heulen oder schreien soll, wenn ich sehe, dass Sie, eine große Partei, glauben, auf diese Weise Stimmen fangen zu können. Das ist unmöglich.
Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Die Menschen sollen wissen, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen ihre Sorgen und Ängste, die ja vorhanden sind – die wollen wir gar nicht wegdiskutieren –, ihre Wünsche und Forderungen sehr ernst nehmen und mit Hochdruck daran arbeiten, die Situation zu verbessern, Risiken zu minimieren oder gar abzuschalten.
Ich füge noch hinzu – Herr Ott hat es auch schon angesprochen –: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und des Landesbetriebes sollen wissen, dass die Koalitionsfraktionen überzeugt sind, dass die Mitarbeiter ihren Aufgaben mit Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein nachgehen. Wir wissen, dass die Leverkusener A1-Brücke und der Ersatzbau bei dieser Landesregierung und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau gut aufgehoben sind, was für Sie nicht zutrifft. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was jetzt noch gefehlt hätte, Herr Rasche, wäre die Anmerkung gewesen, dass alles, was Sie gesagt haben, mit Wahlkampf gar nichts zu tun hat. Dann wäre es wenigstens ein Stück weit eine ehrliche Debatte gewesen. So fällt mir auf Anhieb erst einmal nur die Frage ein: Wenn Sie meinen, wir tun zu wenig für die Unterhaltung der Landesstraßen, dann frage ich mich als Erstes, warum Sie beim letzten Mal unserem Antrag, die Mittel auf 115,5 Millionen € zu erhöhen, nicht zugestimmt haben.
Ja, weil es zu wenig war. Sie haben aber auch nicht mehr gefordert, ganz einfach. Dann müssen Sie schon stringent bleiben.
Ihr Antrag bringt mich zu drei Anmerkungen.
Erstens. Sie wollen mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass die Nachricht vom schlechten Zustand unserer Landesstraßen plötzlich und unerwartet und ausschließlich dank des Berichts des Landesrechnungshofs das Licht der Öffentlichkeit erblickte.
Dem Eindruck muss ich ganz energisch widersprechen. Sie wissen es eigentlich auch besser. Sie wissen nämlich genauso gut wie ich, dass das Verkehrsministerium über den Landesbetrieb Straßen grundsätzlich alle vier Jahre den voraussichtlichen Erhaltungsbedarf der Landstraßen in NRW prognostizieren lässt.
Sie wissen auch genau wie ich, dass die aktuelle Erhaltungsbedarfsprognose am 27. August 2015 im Ausschuss vorgelegt worden ist. Das ist also nicht plötzlich und unerwartet geschehen, sondern über ein Jahr alt. Das ist auch keine besondere investigative Leistung des Landesrechnungshofs, sondern eine öffentliche Vorlage des Ministeriums im Ausschuss.
Zweitens. Sie führen dieses Theater hier auf, weil Sie der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen unterstellen wollen, sie ließen die Infrastruktur verkommen.
Sie verkennen dabei einen Punkt, Sie hätten den Bericht mal lesen sollen. Der Bericht des Landesrechnungshofs basiert auf einem Vergleich der Zustandserfassung und Bewertung aus dem Jahre 2004, also kurz vor Ihrem Regierungsantritt, mit der Zustandserfassung und Bewertung aus dem Jahre 2011, also kurz nach Ihrer Abwahl.
Wenn überhaupt, dann ist der Bericht des Landesrechnungshofs ein Zeugnis für Ihre fünfjährige Regierungszeit.
Insofern geht doch mindestens die Tatsache, dass sich die Summe der notwendigen Mittel für die Aufrechterhaltung des Straßenzustandes auf mehr als 2,8 Milliarden € verdoppelt hat, auf Ihren politischen Deckel. So einfach ist das. Sie haben jahrelang wissentlich zu wenig Geld in den Erhalt unserer Landes
straßen gesteckt, weil Ihnen symbolische Spatenstiche und Bauschilder für fragwürdige Neubauprojekte wichtiger waren als Investitionen in die Substanz.
Rot-Grün hat damit Schluss gemacht und Gott sei Dank gesagt: Erhalt vor Neubau.
Rot-Grün hat den Worten auch Taten folgen lassen und deutlich mehr Geld für den Erhalt der Landesstraßen zur Verfügung gestellt. 2010 waren 50 % des Straßenbauetats für den Erhalt. 2015 waren es schon 62 %. 2016 waren es absolut 115 Millionen €.
Der Ansatz jetzt liegt bei 117,5 Millionen €. Wer weiß, was am Ende der Haushaltsberatungen dabei herauskommt!
Wir wissen aber auch: Geld ist nicht alles. Deshalb haben wir den planlosen Abbau von 727 Stellen beim Landesbetrieb Straßenbau in den Jahren 2005 bis 2010 gestoppt. Deshalb haben wir neue Stellen eingerichtet und besetzt,
sodass beim Landesbetrieb Straßenbau im Vergleich zum 31. Dezember 2010 im Februar 2016 33 Köpfe oder 70,1 Vollzeitäquivalente an Ingenieuren mehr gearbeitet haben.
Deswegen haben wir bzw. hat der Minister den Landesbetrieb Straßenbau umorganisiert und so dafür gesorgt, dass für die Kernaufgaben Planen, Bauen und Erhalten bis zu 150 Stellen mehr bereitgestellt werden können.
Deshalb sind wir der Projektmanagementgesellschaft DEGES beigetreten und haben die Mittel für die externe Vergabe um mehr als 21,7 Millionen € im Vergleich zu 2010 aufgestockt.
So wird Straßen.NRW in diesem Jahr die Rekordsumme von 1,1 Milliarden € umsetzen können und darüber hinaus bis zum Jahresende baureife Planungen mit einem Volumen von mehr als 1,2 Milliarden €
ja, das passt Ihnen nicht, stimmt aber – als Planungsvorrat anlegen können.
Alles in allem bleibt festzuhalten: Die Landesregierung zieht Konsequenzen aus ihrer eigenen Erhaltungsprognose für die Landstraßen. Insofern werden wir den FDP-Antrag ablehnen, weil er – das ist die positivste Formulierung – durch Regierungshandeln erledigt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Voussem, nicht immer macht ein Zitat eine Rede besser.
Der vorliegende Antrag, dessen Inhalt Sie gerade noch einmal vorgetragen haben, ist der wiederholte Versuch, einen verkehrspolitischen Keil in die rotgrüne Regierungskoalition zu treiben. Er wird aber weder durch Wiederholung besser, noch wird es richtiger, noch wird Ihnen das am Ende gelingen.
Einige Anmerkungen sind mir im Zusammenhang mit dem Antrag und dem Bundesverkehrswegeplan dennoch wichtig.
Ja, der Bundesverkehrswegeplan ist eine gute Grundlage für das größte Antistauprogramm in Nordrhein-Westfalen. Es ist gut, dass der Bund endlich die Bedeutung unseres Bundeslandes erkannt hat und 37,4 % aller Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung in NRW durchführen will.
Es gibt gleichwohl Nachbesserungsbedarf, den wir in verschiedenen Diskussionen schon gemeinschaftlich festgestellt haben. Diesen Nachbesserungsbedarf verschweigen Sie in Ihrem Antrag. Das ist nicht gut; denn es ist notwendig, in Berlin hinter den Kulissen weiter Überzeugungsarbeit zu leisten. In dieser Hinsicht ist Ihr Antrag wenig hilfreich.
Darüber hinaus verkennen Sie wieder einmal, dass der Bundesverkehrswegeplan ein Planungsinstrument und kein Finanzierungsplan ist. Wenn Sie also so tun, als sei mit dem Bundesverkehrswegeplan auch die Finanzierung der Maßnahmen schon beschlossen, streuen Sie den Menschen Sand in die Augen.
Vielleicht hätten Sie Ihr Augenmerk nicht nur auf den Tabellenteil mit den Projekten richten sollen, sondern auch auf den Erläuterungsteil. Dann hätten Sie näm
lich im Kapitel „Teil I: Ziele und Grundsätze der Bundesverkehrswegeplanung“ gelesen, dass Mittel aus Maut und Infrastrukturabgaben eingeplant sind, von denen heute noch keiner weiß, wie sie überhaupt erzielt werden sollen.
Verräterisch finde ich auch den Hinweis auf Seite 3 dieses Papiers auf weitere Finanzierungsquellen für Verkehrsinvestitionen im Bundeshaushalt. Dort werden ausdrücklich Regionalisierungsmittel und Entflechtungsmittel genannt. Deshalb sage ich, was die Finanzierung der Maßnahmen durch den Bund angeht: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Dennoch hoffen wir mit Ihnen gemeinsam, dass alles so kommen wird, wie wir es uns mit den Nachbesserungen wünschen; denn Nordrhein-Westfalen ist gut vorbereitet. Nordrhein-Westfalen ist gut vorbereitet, weil diese Landesregierung mit diesem Verkehrsminister, Mike Groschek, das erst gestoppt und dann korrigiert hat, was Sie von CDU und FDP zwischen 2005 und 2010 versaubeutelt haben.
Sie haben von 2006 bis 2010 Ingenieurinnen und Ingenieure im Umfang von 130 Vollzeitäquivalenten abgebaut. Wir haben dafür gesorgt, dass Ende Februar 2016 über 1.500 Vollzeitäquivalente von Ingenieurinnen und Ingenieuren planen und bauen konnten und darüber hinaus 54 Millionen € für externe Ingenieurleistungen zur Verfügung stehen. Deshalb steuert der Landesbetrieb Straßen.NRW auf einen Umsatzrekord von bis zu 1,25 Milliarden € hin.
Wir sind vorbereitet. Das wüssten Sie auch, wenn Sie die Antworten der Landesregierung auf Ihre eigenen Kleinen Anfragen einmal lesen würden.
Aber noch wichtiger als ein verbesserter Bundesverkehrswegeplan, dessen finanzielle Absicherung und eine entsprechend leistungsfähige Straßenbaugesellschaft ist für den von Ihnen gewünschten Aufbau West das Lösen, wie Herr Minister Mike Groschek immer betont, der wahren Investitionsbremse in unserem Land, nämlich das Lichten des Planungsdschungels oder auch der Abriss der Klagemauer.
Wenn wir weiterhin von der Investitionsentscheidung bis zum ersten Spatenstich beispielsweise für den Ersatzbau einer Brücke sieben Jahre brauchen, werden wir nicht weiterkommen – selbst mit noch so viel Geld und noch so vielen Planern nicht.
Schneller, kürzer, einfacher – das muss die Parole für die Zukunft sein. Wir müssen alle begreifen, dass Vereinfachung und Beschleunigung nicht zulasten von Umweltschutz und Bürgerbeteiligung gehen müssen, sondern im Gegenteil diese stärken können.
Ich würde gerne noch den letzten Satz sagen; dann kann er ihn nämlich mit einbauen.
Vor allem aber – und damit wollte ich zum Schluss kommen – brauchen wir eine Politik mit Rückgrat, eine Politik der klaren und eindeutigen Linien. Das heißt: So etwas wie die CDU brauchen wir nicht – eine CDU, die hier im Landtag die Landesregierung und die rot-grüne Koalition als Bremser und Verhinderer darstellen will, sich aber selbst vor Ort als größter Verzögerer erweist, zum Beispiel in Leverkusen, wo Sie ankündigen, den geplanten Ausbau der A1 zu verzögern.
Eine solche CDU ist genauso überflüssig wie der nächste Antrag zum Bundesverkehrswegeplan von Ihnen, der sicher kommen wird, den wir aber mit der gleichen Sicherheit wie diesen hier ablehnen werden.
Vor allen Dingen waren es zwei Fragen. Darf ich mir jetzt eine aussuchen?
Ja, genau.
Gut; dann will ich einmal so anfangen: Die Sache aus Leverkusen ist mir bekannt. Ich will aber gleichwohl sagen, dass ich schon einen Unterschied sehe, ob ein einzelnes Mitglied einer großen Volkspartei – das ist sicher üblich und auch möglich – etwas macht oder ob die CDUFraktion im Rat der Stadt XY ein entsprechendes Votum abgibt oder einen entsprechenden Antrag stellt oder sogar ein Landesvorstandsmitglied in einem anderen Zusammenhang so etwas tut.
Zu Ihrer Frage zu den Köpfen bzw. Vollzeitäquivalenten: Das genau ist der Unterschied. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen; Sie können mit Vollzeitäquivalenten bzw. Köpfen besetzte Stellen um 11 Uhr, 12 Uhr, im Februar, März, April oder Mai betrachten, wie Sie wollen. Das Entscheidende ist: Sie haben in Ihrer Regierungszeit 130 vollzeitäquivalente Stellen im Landesbetrieb Straßen.NRW abgebaut.
Wir haben das zunächst gestoppt. Sie sagen ja auch immer, da sei weiter abgebaut worden. Wir haben das zunächst gestoppt.
Sie haben doch selber die Kleine Anfrage gestellt. Lesen Sie die Antworten auf Ihre eigenen Anfragen nicht?
Herr Schemmer, ich muss doch eigentlich voraussetzen, dass Sie die Antworten der Landesregierung auf ihre eigenen Anfragen lesen. Lesen Sie die Zahlen. Gehen Sie die Spalten durch. Dann werden Sie feststellen: Sie haben abgebaut. Wir haben aufgebaut.
Deswegen ist der Landesbetrieb Straßen.NRW so leistungsfähig, wie er sich heute darstellt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir in dieser Debatte bislang gehört haben, war viel Rumkrittelei; es war jedoch keine Kritik mit Substanz. Wenn der Kollege Rasche mit dem von ihm gezeichneten Zerrbild recht hätte, dann würden wir uns heute nicht über die Ansiedlung
der Metro mit rund 1.000 Arbeitsplätzen in Marl freuen können, ebenso wenig über die Investitionen von UPS in Herne.
Nein, Nordrhein-Westfalen hat längst eine Spitzenposition als eine der bedeutendsten Binnenschifffahrts- und Logistikregionen in Europa. Allein die rund 28.000 Unternehmen mit 317.000 Beschäftigten erwirtschaften einen Jahresumsatz von 70 Milliarden €.
Und alle Prognosen für die Zukunft haben eines gemeinsam: Sie sehen weitere Wachstumspotenziale.
Hinzu kommt eine steigende Bedeutung der Seehafen-Hinterland-Verkehre für Nordrhein-Westfalen.
Wenn wir uns dann noch vor Augen führen, dass hinsichtlich der Zuwächse an Transitströmen im Güterverkehr zwar alle Verkehrsträger zulegen, die Wasserstraßen aber abgeschlagen auf Platz drei liegen, die Bahn auf Platz zwei und die Straße nach wie vor und allen Parteitagsbeschlüssen zum Trotz unangefochten auf Platz eins, und wenn wir daran nicht nur auf Parteitagen, sondern ganz real etwas ändern wollen, dann muss für alle klar sein: Diese Entwicklung benötigt Leitplanken und einen Leitfaden.
Diesen Leitfaden und diese Leitplanken hat die Landesregierung mit dem Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept vorgelegt. Mit diesem Konzept, dessen Erstellung von einem mit Experten besetzten Beirat begleitet wurde und für das zwei umfangreiche Gutachten erstellt worden sind, ist eine verlässliche Basis für die weitere Entwicklung des Logistikstandortes Nordrhein-Westfalen geschaffen worden.
Wir Sozialdemokraten begrüßen dies ausdrücklich und danken der Landesregierung sowie dem Minister dafür sehr. Dies tun wir übrigens nicht alleine, sondern zusammen mit den meisten der über 250 Gäste, die bei der ersten Präsentation des Konzepts in der „Rheinterrasse“ dabei waren, und auch gemeinsam mit vielen der betroffenen Verbände, wie zum Beispiel dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt, dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen oder der IHK Köln.
In über 30 Handlungsfeldern sind die anstehenden Hausaufgaben identifiziert und erläutert. Sie alle verfolgen im Grunde vier zentrale Ziele:
Erstens. Es gilt vor allem, das System Wasser zu stärken und die Wasserstraßeninfrastruktur zu erhalten und zu verbessern. Das ist natürlich eine Aufgabe des Bundes. Wir freuen uns über die ersten positiven Nachrichten im Bundesverkehrswegeplan. Schön wäre es, wenn es uns noch gelänge, ein Programm zur Anhebung der Brücken im westdeutschen Kanalnetz für den zweilagigen Containerverkehr auf den Weg zu bringen.
Zweitens. Des Weiteren muss der Immissionsbeitrag der Binnenschiffe trotz erwarteter Zunahme der
Transportleistungen weiter gesenkt werden. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung weiterhin die Forschung mit dem Ziel unterstützt, die Binnenschifffahrt als kostengünstigen, ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Verkehrsträger zu stärken.