Birgit Beisheim
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Last Statements
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Präsident! Anlässlich der beiden Redner vor mir möchte ich es eigentlich kurz machen. Ich möchte auch noch einmal sagen: Zuweilen habe ich auch, Herr Kollege Schemmer, Ihre Analysen geteilt, die Sie auch durch Ihre Kenntnisse aus dem Bereich Bauen und Wohnen häufig sehr detailliert vorgetragen haben. Aber nachdem wir alle dem Kollegen Hilser zugehört haben, denke ich, wissen wir, wo die tatsächliche Fachkompetenz im Bereich Bauen und Wohnen in Nordrhein-Westfalen liegt, nämlich bei Rot-Grün.
Damit möchte ich schließen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, welche nicht mit uns gemeinsam in der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in NRW“ gearbeitet haben, fragen sich vielleicht, warum wir hier drei Anträge vorliegen haben.
Das mutet für Außenstehende vielleicht ein wenig so an wie in diesem schönen Film, wo es darum geht, dass die Volksfront von Judäa gegen die Judäische Volksfront kämpft. Wir Grünen haben uns dazu entschieden, weiterhin zu unserem Antrag zu stehen, weil sich die anderen Anträge in ihrem Geiste grundsätzlich zu sehr europakritisch äußern.
Wir haben versucht, genau diesen europakritischen Ansatz aus dem Bericht der Handwerks-Enquete herauszuholen, ihn zu ersetzen und in einen Ton umzumünzen, bei dem es um Solidarität mit Europa geht, aber gleichzeitig auch um die Einhaltung dessen, was wir hier für richtig halten und was wir als Grüne auch weitgehend immer unterstützt haben, indem wir die Anträge mitgetragen haben, in denen es darum ging, die berufliche Bildung, das Handwerk oder die Freien Berufe zu stärken.
Sie haben es hier so ausgedrückt – das kam auch in dem Vortrag von Herrn Spiecker wieder heraus –: Das Vorbild Deutschland ist so toll, und die anderen können es nachmachen. Sie haben es aber grundsätzlich nicht verstanden,
dass unser System für uns gut ist, dass dieses System auch in der Schweiz funktioniert und in Österreich ähnlich ist,
dass wir aber nicht einfach sagen können, dass unser System auf ganz Europa anwendbar ist. Das funktioniert nicht, weil wir eine andere Kultur haben, besonders in den handwerklichen Berufen. Diese Dinge wollen wir als Grüne nicht unterstützen.
Deshalb ist es uns auch besonders wichtig gewesen, Punkt 3 in den Beschlussteil hineinzubringen. Da geht es nämlich darum, dass es nicht bei der Subsidiaritätsrüge bleiben darf und bleiben kann, sondern dass man sich auch ernsthaft mit diesem Gesetzesvorhaben der EU beschäftigen muss, weil schon lange darüber geredet wird, dass der Verkehr von Waren, der Verkehr von Beschäftigten in Form von Mitarbeiterentsendungen, die Dienstleistungsrichtlinien, aber auch der freie Kapitalverkehr sicherzustellen sind.
Deshalb unterstützen wir natürlich die langjährigen Forderungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der immer schon gesagt hat, dass der administrative Aufwand und die rechtlichen Unsicherheiten bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu minimieren sind.
Die Crux an diesem ganzen Paket ist, dass es eigentlich eine Vielzahl von wichtigen Dingen miteinander vermischt und besonders die Dienstleistungskarten, die unter Umständen dazu führen können, dass gerade im grenznahen Bereich der Austausch von Dienstleistungen besser funktioniert, damit im Grunde genommen konterkariert würden.
Ich gehe davon aus, dass diese einzelnen Maßnahmen auch zukünftig noch einmal in diesem Hause bzw. auch von der Landesregierung und der nächsten Landesregierung weiterentwickelt werden, weil
das wichtig ist. Wir haben schon öfter den Kollegen der CDU Herrn Dr. Bergmann gehört, der aus Kleve kommt und auf die Besonderheiten gerade im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden hinweist und darauf, wie schwierig es geworden ist, innerhalb von Europa Grenzen zu überschreiten.
Auch ich persönlich kann sagen: Bei meiner Dienstleistung, die ich europaweit anbiete, ist es nicht immer ganz einfach, zu wissen, welche Regeln im Herkunftsland auf mich zukommen, welche Regeln vor allen Dingen auch bezogen auf die Umsatzsteuer gelten. Deshalb braucht Europa etwas, was ich als gemeinsames digitales Zugangsportal bezeichnen würde.
Es geht nicht nur um das Europarecht, sondern es geht natürlich auch um schnelle Zugänge zu den einzelnen nationalen Regelungen. Das sind Zukunftsfragen, die ebenfalls in diesem Paket enthalten sind, über die zu diskutieren ist, und hinsichtlich derer man mit weiteren Subsidiaritätsrügen nicht weiterkommt.
Es bleibt festzuhalten: Wir stehen dazu. Wir stehen zum Handwerk. Wir stehen zu den aktuellen Regeln, die auch für die Freien Berufe gelten. Das ist wichtig für die Qualitätsstandards zur Leistungserbringung hier bei uns. Wir sind jedoch gegen Mauern, und wir sind grundsätzlich gegen die Verhinderung von Durchlässigkeit im Sinne von freiem Verkehr in Europa von Dienstleistungen, Waren und anderen Dingen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Quasi als Kronzeugen führt die CDU hier in ihrem Bericht Mitgliederverbändevertreter an. Aber es sind zum Teil Mitglieder der CDU bzw. auch CDU-nahe Vertreter.
Wenn ich in den letzten zwei Jahren der Zusammenarbeit mit dem Handwerkskammerpräsidenten Ehlert eines gelernt habe in, dann ist es das, Bierzeltreden von kritischen solidarischen Dialogen zu unterscheiden, und Bierzeltreden haben Sie im Grunde als Zitate genommen.
Der Kollege der SPD hat gerade auch erklärt: Es geht dem Handwerk so gut wie noch nie. Gerade das Handwerk hat von grünen Ideen der Wirtschaftspolitik der letzten Jahre profitiert. Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, regionale Vermarktung usw. – das sind Jobmotoren für das Handwerk in NordrheinWestfalen geworden.
Zum Thema Flächenverbrauch. Natürlich ist es Aufgabe eines Umweltministers, die Interessen von Landwirtschaft und von Naturschutz zu vertreten. Schauen Sie sich doch das Ergebnis Ihrer Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene an: Ausgeräumte Naturlandschaften, wo Fuchs und Hase sich nicht einmal gute Nacht sagen können, weil sie nichts mehr zu fressen finden. Artenreichtum findet nämlich woanders statt. Mittlerweile haben Sie Artenvielfalt in den Städten.
Dafür haben Sie gesorgt. Wenn Sie tatsächlich rückabwickeln wollen, sozusagen wieder Flächenfraß in Nordrhein-Westfalen voranbringen wollen, dann unterhalten Sie sich mal mit Ihrem Kollegen Fehring darüber, wie verzweifelt mittlerweile auch Landwirte, die naturnah wirtschaften wollen, nach bezahlbaren Flächen suchen.
Das ist der Erfolg Ihrer Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene.
Wir haben deshalb den Flächenpool in NordrheinWestfalen eingeführt, um den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben – ein Instrument, um Gewerbeflächenansiedlungen, aber auch Wohnungsbau vernünftig zu regeln, und zwar auf gebrauchten Flächen, die mit Eigentumsvorbehalten zusammenhängen, aber auch mit industrieller Vorbelastung. Das sind Dinge, die wir erkannt und auf den Weg gebracht haben zum Wohle der Fläche und um hier in
Nordrhein-Westfalen Wirtschaft und Natur in Einklang zu bringen.
Hochschulfreiheit ist auch eines Ihrer geliebten Themen. Ich fand es wirklich, sage ich mal, etwas unterkomplex, Kollege Wüst,
dass Sie immer Hochschulfreiheit bzw. den Erfolg von Forschung und Lehre mit den angeworbenen Drittmitteln zusammenbringen. Noch nie haben wir so viel Geld in die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gesteckt. Wir können natürlich noch mehr Geld dort hineinpumpen.
Im Grunde sind Forschung und wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden zwei Kernthemen. Aber ein drittes Kernthema ist dazugekommen, die sogenannte Third Mission. Das ist das, was wir angeregt haben durch den vermehrten Fachhochschulbau. Es geht darum, dass auch die Hochschulen vermehrt den Auftrag haben, Zivilgesellschaft und Unternehmen zu verknüpfen. Deswegen haben wir dafür die Infrastruktur geschaffen, um genau diese Ziele auf den Weg zu bringen. Das sind erfolgreiche Projekte. Gerade in den Regionen, die von Strukturwandel betroffen sind, war das eine segensreiche Investition.
Die Welt ist vielleicht etwas zu komplex geworden für die CDU. Denn gestern mussten wir uns auch schon anhören, dass Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung nicht zusammengehören. Deshalb versuche ich es vielleicht einmal in etwas einfacherer Sprache, Herr Kollege Wüst. Bei Kreislaufwirtschaft geht es darum, Abfallvermeidung zu betreiben, die Meere nicht zu vermüllen und das Verbuddeln und Verbrennen von Abfällen, die wiederverwertbar sind, zu beenden.
Das ist Schutz von Mutter Erde. Noch immer aber leben wir so, als ob es mehr als eine Erde gibt. Wir beuten nicht nur die Natur aus, sondern wir scheren uns auch einen Dreck um zukünftige Generationen. Deshalb stehen wir Grüne für eine Wirtschaft, die im Einklang ist mit Mutter Natur. Das ist keine Utopie, sondern das ist ein riesiges Konjunkturprogramm für Nordrhein-Westfalen, für die heimische Wirtschaft. Schauen Sie sich die Erfolge der Umweltwirtschaft an: große Wachstumsraten, steigende Beschäftigung, krisenfest in der Krise 2008, 2009, 2010.
Wie geht es weiter? Das hängt natürlich davon ab, wie wir auf allen politischen Ebenen verhandeln. Da geht es nicht um reine Technik, da geht es auch um eine ganze Menge politischer Gestaltungsdynamik.
Setzen Sie bei der Frage von Ressourcenverbrauch und Vermüllung klare Ziele!
Ja, klare Ziele, und bekennen Sie nicht nur Ihre guten Absichten!
Ich komme jetzt auch zum Schluss.
Es ist an der Zeit zu erkennen, dass Sie erfolgreiche Projekte hier in Nordrhein-Westfalen stoppen wollen. Sie wollen letzten Endes ein Rollback in die Vergangenheit. Das wird dazu führen, dass Sie hier in Nordrhein-Westfalen, falls Sie die Chance dazu bekommen, die Wirtschaft zugrunde richten werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es mir nicht verkneifen, zu sagen: Man merkt beim Kollegen Stein, der gerade gesprochen hat, eigentlich noch seine Sozialisation bei den Piraten.
Sie sind in Ihrer virtuellen Welt quasi noch so verhaftet, dass Sie gar nicht merken, was draußen passiert.
Die Herausforderung ist, dass wir hier in NordrheinWestfalen versuchen, gerade virtuelle Systeme und die reale Welt zusammenzuführen. Das ist die eigentliche Aufgabe, wenn wir über Wirtschaftspolitik und Industrie 4.0 reden.
Es ist sicherlich so, dass Sie die letzten drei, vier Jahre nicht mitverfolgt haben, als wir über Breitbandausbau und andere Dinge diskutiert haben. Denn selbst Ihr Kollege Wüst musste im Ausschuss manchmal bescheinigen, wie weit wir in NordrheinWestfalen vorangekommen sind gerade beim flächendeckenden Ausbau von Internet und dabei, eine Strategie für den Ausbau von Glasfaser im Bereich vor allem der Gewerbegebiete zu entwickeln.
Es ist und bleibt eine Herausforderung, weil unter dem Begriff Industrie 4.0, unter dem sich viele Leute alles Mögliche vorstellen, eines klar ist: Wir reden über digitale Fertigungstechniken.
Wir alle zusammen hatten im Wirtschaftsausschuss eine steile Lernkurve, die uns dazu gebracht hat, diese Begrifflichkeiten mittlerweile sauber zu benutzen, was dem Herrn Kollegen Stein nicht so wirklich gelungen ist.
Wenn wir über Industrie 4.0 gerade hier im Industrieland Nordrhein-Westfalen reden – in einem Land, in dem Ressourcenschutz und Energiewirtschaft eine große Rolle spielen –, kann man doch nicht ernsthaft wie Sie sagen: Es ist nicht zielführend, darüber nachzudenken, wie man Industrie 4.0 für ressourceneffizientere Produktion oder ergonomischere Produkte nutzen kann.
Gerade das ist hier in Nordrhein-Westfalen zielführend. Deshalb ist es auch Aufgabe der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, das in Wissenschaft und Forschung zu implementieren.
Sie sagen, wir hätten etwas verpasst. Im Grunde genommen haben Sie die Diskussion darüber verpasst, dass es in vielen Teilen noch gar nicht endgültig klar ist, wohin die Reise geht.
Deswegen ist dieser Antrag auch nicht unkonkret oder enthält er andere Dinge, die uns vorgeworfen werden, sondern richtungsweisend. Er zeigt, dass
wir verstanden haben, wo wir die richtigen Hebel ansetzen müssen.
Insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen – das wissen wir auch – scheuen immer noch das Internet, ganz unabhängig davon, ob wir die Infrastruktur dafür bereitgestellt haben oder nicht.
Wir wissen, Nordrhein-Westfalen ist sehr weit. Wir sind führend innerhalb der Familie. Wir sind das führende Bundesland in Deutschland in diesen Bereichen.
Oftmals ist es für uns Politikerinnen und Politiker, die mit den Unternehmern gesprochen haben – gerade mit KMU –, sehr traurig gewesen, zu sehen, welche Hemmnisse und welche Furcht es noch gibt vor digitaler Vernetzung, aber auch davor, die eigenen Daten nicht zu verlieren.
Deshalb gilt es auch für die Politik, diese Unternehmen mitzunehmen und auf die Zukunft vorzubereiten. Dafür ist es wichtig, Standards für die digitalisierte Produktion zu setzen. Gerade dafür brauchen wir die Verknüpfung zu Forschung und zu Wissenschaft.
Die Frage ist auch, welche Anlagen und welche Sicherheit wir brauchen und welche Rolle die digitalisierte Arbeitswelt für den Menschen spielt. Sie können doch nicht sagen, dass wir uns keine Gedanken über gute Arbeit der Zukunft in einer digitalisierten Welt machen müssen.
Wir werden uns natürlich damit beschäftigen müssen, wie wir zum Beispiel die Dienstleistung eines Roboters besteuern und wie wir den Kollegen Computer bzw. den Kollegen Roboter in unsere sozialen Sicherungssysteme integrieren.
Das sind Zukunftsfragen, mit denen wir uns zu beschäftigen haben. Gott sei Dank sind wir dafür bereit. Wir tun es und bringen es auch gemeinsam voran, nicht nur mit der Wirtschaft, sondern auch zusammen mit der Wissenschaft und den Gewerkschaften, die, wie ich sagen muss, sehr weit vorgedacht haben.
Immer schnellere Innovationszyklen führen dazu, dass die Konsumgüter immer schneller auf dem Müll landen. Dafür brauchen wir eine Antwort. Dafür brauchen wir ökointelligente Produkte der Zukunft, die genau das vermeiden helfen. Im Grunde genommen wissen wir alle mittlerweile, dass wir nur diese eine Erde haben, und wir tun so, als ob wir zwei oder drei Planeten hätten.
Es ist klar, dass die Digitalisierung, die Industrie 4.0 auch helfen muss, diese Probleme zu lösen, und zwar gemeinsam mit dem Ansatz, gute Arbeit damit zu verbinden. Das lassen wir uns und besonders ich
mir nicht ausreden, dass man das zusammendenken muss. Das ist nicht nur eine Frage der Rahmenbedingungen. Das ist viel zu oberflächlich, wie Sie das hier dargestellt haben.
Deshalb sind es große Chancen und Herausforderungen, und wir werden Sie hier nutzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es auch ganz kurz machen.
Ich hatte schon etwas Bedenken, Herr Bayer. Als Chemikerin kann ich Ihnen nur sagen, Sie sollten sich vielleicht auch einmal mit Nebenwirkungen von Färbemitteln beschäftigen.
Aber nichtsdestotrotz: Der Antrag der Piraten ist weder inhaltlich notwendig noch rechtssicher umzusetzen. Daher ist das im Ergebnis nur abzulehnen.
Ich denke mir, dass wir genau bei diesem Thema in Nordrhein-Westfalen wichtige Weichenstellungen durchgeführt haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bergmann, wir wissen ja alle – das sagt ja auch schon Art. 28 unserer Landesverfassung –, dass wir dazu verpflichtet sind, auch die freien Berufe zu fördern. Deshalb möchte ich Sie noch einmal daran erinnern, dass wir das – auch aus gutem Grund – schon in der Vergangenheit getan haben. Denn auch wir alle wis
sen, dass die freien Berufe wegen ihrer Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit sowie auch aufgrund des Willens, persönliche Verantwortung zu übernehmen, eine große Bedeutung haben.
Ich möchte noch eine Zahl nachreichen: In diesem Bereich arbeiten ca. 270.000 selbständige Freiberufler. Die Tendenz ist wachsend. – Aber nicht nur aufgrund der zahlenmäßigen Bedeutung sind die freien Berufe wichtig. Sie leisten auch in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel mit Beratungsleistungen auf dem Gebiet medizinischer Versorgung und kultureller Bildung. Gleichzeitig sind die Berufsträger wichtige Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe. Das alles ist, denke ich, Konsens. Auch ist das alles bekannt. Deswegen haben wir in diesem Hause gemeinsam für diese Berufsgruppe schon viel auf den Weg gebracht.
Die Kollegin Müller-Witt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Institute haben, die vonseiten des Landes gefördert werden, um grundsätzlich auch Forschung für diese Berufsgruppe zu ermöglichen. Was sie uns nicht nachweisen konnten – der Beweis ist schuldig geblieben; auch die Anhörung hat das nicht ergeben –, ist der Beleg, dass es quasi nicht ausreichende Kapazitäten gibt, um die vorhandenen Bedarfe, um Forschung für diese Berufsgruppe zu betreiben, zu decken.
Grundsätzlich ist der Kern Ihres Antrages natürlich wichtig: Es ist richtig, dass wir uns damit beschäftigen müssen und dass auch wissenschaftlich erforscht werden muss, inwieweit die Digitalisierung die Geschäftsmodelle dieser Berufsgruppen verändert.
Aber wie gesagt: Aus unserer Sicht kann man auf Grundlage dieser bestehenden Institute ein Forschungsvorhaben anstoßen.
Auch die Große Anfrage, die Sie gestellt haben, hat ergeben, wie schwierig es ist, diese Datengrundlage zu schaffen. Die Abgrenzungsprobleme, die Sie erläutert haben, führen auch zu dem Schluss, dass es insbesondere schwierig sein wird, diese Daten überhaupt wie bei den Handwerkern zu erheben. Handwerker sind eine klar abgegrenzte Gruppe. Sie sind in die Handwerksrolle eingetragen. Jeder Handwerker wird durch seine Innung bzw. durch seine Kammer aufgerufen, ständig statistische Daten zu liefern, damit man weiß, wie es dem Handwerk und den einzelnen Gewerken geht.
Das ist bei dieser großen Gruppe der freien Berufe sehr schwierig. Aber es sollte auch – da gebe ich Ihnen recht – Gegenstand der Wissenschaft sein, dabei ein Stück weiterzukommen.
Wir haben immer schon kritisiert – bei Ihrem Antrag, aber auch bei den Debatten, die wir darüber geführt
haben –, dass Sie eine Gruppe immer außen vor lassen, nämlich die stärkste Gruppe innerhalb der freien Berufe, die Freiberufler aus den Bereichen Medien und Kultur. Diese speziellen Problemlagen stoßen bei Ihnen auf Desinteresse. Da frage ich: Warum interessiert Sie das nicht? Warum machen Sie grundsätzlich immer nur Politik für die Ihnen nahestehenden Interessengruppen?
Mir kommt es so vor, als hätten Sie die Bedeutung der Kreativwirtschaft für Nordrhein-Westfalen noch nicht verinnerlicht. Das kann man Ihren Redebeiträgen entnehmen, wenn wir über Wirtschaft und über Zukunft für Nordrhein-Westfalen sprechen.
Deshalb ist dieser Antrag aus meiner Sicht wieder ein Beweis dafür, dass ihre wirtschaftspolitische Ausrichtung nicht am Puls der Zeit und nicht ganz vorn ist. Sie wissen häufig gar nicht, wohin der Zug fährt. Sie wollen grundsätzlich rückabwickeln. Darüber werden wir auch noch in den nächsten zwei Tagen reden.
Ich glaube, dass Nordrhein-Westfalen eine bessere Wirtschaftspolitik verdient hat.
Das haben wir in den letzten sieben Jahren im Landtag von Nordrhein-Westfalen bewiesen. Wir werden an diesem Punkt weitermachen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freunde und Freundinnen des Handwerks! Ich glaube, dass einige
von Ihnen, die in der Kommission nicht mit dabei waren, nach der Rede von Herrn Spiecker gar nicht verstanden haben, ob wir jetzt einen konsensualen Bericht vorgelegt haben oder nicht.
Aber seien Sie versichert: Wir haben es geschafft, uns zum Wohle des Handwerks zu einigen. – Ich muss gestehen, wenn ich mir das Wahlprogramm der CDU im Bereich „Mittelstand und Handwerk“ ansehe, dann finde ich es eigentlich schade, dass ihr nicht auf diesen Bericht gewartet habt. Dann wäre das Programm nämlich besser geworden. Ich bin froh, dass wir diesen Bericht einvernehmlich und einstimmig verfasst haben, quasi als gutachterliche Hingabe schon für die nächste Wahlperiode, versehen mit dem Auftrag, dass die dann bestehende Landesregierung ihn in ihr Regierungshandeln einwebt. Dieser Bericht ist sehr viel besser als das, was ich jemals im CDU-Original gelesen habe.
Deshalb möchte ich einen Dank sagen: Danke für die Zeit. Danke für alles, was ich lernen durfte. Danke auch, dass ich so viele Menschen treffen durfte, die mich ein Stück weitergebracht haben.
Wir haben uns alle aufgemacht, das Handwerk dabei zu unterstützen, dass es sich an die veränderten Strukturen anpasst. Wenn man diesen Satz noch einmal Revue passieren lässt, hört sich das vielleicht auch ein bisschen arrogant an. Wie kann eine solche Enquete-Kommission des Landtags dem Handwerk – den Spezialisten – Handlungsempfehlungen an die Hand geben? Das war sicherlich von Anfang an eine besondere Herausforderung; denn Handwerker und Handwerkerinnen dämmen nicht nur unser Dach und warten nicht nur unsere Heizung, sondern sie kochen regionale Küche mit regionalen Produkten, sie tragen täglich zum Klimaschutz und zur ressourcenschonenden Wirtschaft bei. Deshalb war es von Anfang an eine große Herausforderung – und da hatte Präsident Uhlenberg recht –, die Dinge herauszuarbeiten, bei denen man sagen kann: Das ist etwas, was wir gemeinsam vertreten können, um das Handwerk wettbewerbsfähiger zu machen.
In einer Gesellschaft, die älter und digitaler wird, muss sich auch das Handwerk neu verorten. Dabei haben wir alle zusammen festgestellt, dass die aktuelle Konjunkturlage diesen Bemühungen entgegensteht. Das ist vielleicht ein Widerspruch – oder am Ende auch nicht –, weil die Konjunkturlage für das Handwerk gut ist. Noch nie ging es dem nordrheinwestfälischen Handwerk so gut wie heute. Wenn man in die Zukunft denkt, dann hat man es immer mit der Krux zu tun, Investitionen zur richtigen Zeit zu tätigen und sich dann, wenn Geld verdient wird und die Auftragsbücher voll sind, die Zeit zur Weiterbildung zu nehmen. Das war eine der wichtigsten Botschaften, die wir senden wollten: Handwerker, macht euch
jetzt, wo es euch gut geht, auf den Weg und beschäftigt euch mit den Herausforderungen der Megatrends, wie Digitalisierung und demografischer Wandel.
Wir sehen das Handwerk als Schnittstelle zwischen den Herstellern moderner, digitaler Technologien und den Endkunden. Handwerkerinnen und Handwerker sind treibende Kräfte für Innovation, nicht nur in den Bereichen Bau und Ausbau, sondern auch im Kfz-Gewerbe sowie im Lebensmittelgewerbe oder auch bei allen Produkten des persönlichen Bedarfs. Man kann dem Handwerker oder der Handwerkerin im Grunde gar nicht entkommen. Handwerk bringt Zukunft zu dir nach Hause. Wenn das Handwerk nicht in die Lage versetzt wird, dann findet Zukunft bei dir zu Hause eben nicht statt.
Im Handwerk gibt es auch zunehmend Dienstleisterinnen und Expertinnen, die die Kundschaft bestens im Bereich energetischer Gebäude oder auch in anderen Bereichen beraten. Diese erweiterte Themenvielfalt in der Beratung muss sich auch in dem Qualifikationsangebot für die Beraterinnen und Berater des Handwerks niederschlagen. Deswegen muss es das Ziel sein, die Zahl der vorgesehenen Weiterbildungstage zu vergrößern und die Möglichkeiten der Weiterbildung nicht nur auf die Angebote zu beschränken, die das Handwerk selbst vorhält, sondern auch darüber nachzudenken, wie man zukünftig auch Universitäten zur Weiterbildung des Handwerks nutzen kann. Lebenslanges Lernen wird für uns alle zukünftig ein wichtiger Baustein in der beruflichen Karriere sein.
Durch den Einsatz neuer Technologien und die digitale Vernetzung von Zulieferern, Herstellern und Kundschaft bei den Produktionsprozessen können Wertschöpfungsketten effizient, ressourcenschonend und ökologisch regional gestaltet werden. Deshalb wäre es sinnvoll – darüber haben wir im Rahmen von Wirtschaftsdebatten schon häufig diskutiert –, dass die digitale Welt und die praktische Welt zusammenkommen. Wir müssen neue Begegnungsräume zwischen den etablierten Handwerksbetrieben und der digitalen Wirtschaft schaffen, zum Beispiel mittels Showrooms. Diskutiert haben wir auch einen „Zukunftscampus Handwerk“.
Herr Minister Duin und ich hatten das Vergnügen, ein FabLab in der Fachhochschule Niederrhein zu besuchen. Das ist quasi eine offene Werkstatt, in der das Handwerk ganz neu digitale Techniken erlernen, ausprobieren und sich weiterbilden kann. Ein sogenannter MakerSpace ermöglicht Kindern und Jugendlichen schon sehr früh, dort mit der Berufswelt des Handwerks und mit Techniken in Kontakt zu kommen. Das heißt, Handwerk muss neue Wege gehen, um die Fachkräfte von morgen zu sichern. Die Landesregierung hat sich während der letzten fünf
Jahre schon aufgemacht, das Handwerk entsprechend zu unterstützen. Die aktuellen Entwicklungen bei den Berufswünschen von Jugendlichen haben wir so verstanden, dass es im Grunde keinen Sinn macht, über das Wort „Akademisierungswahn“ zu diskutieren oder darüber nachzudenken, wie wir das Ganze zurückführen könnten.
Vor ein, zwei Jahren hat bei den Industrie- und Handelskammern noch jemand wie Herr Prof. Nida-Rümelin einen Vortrag gehalten. Wir haben aber festgestellt, dass wir in anderer Art und Weise auf die Bedürfnisse der heutigen Jugend und ihren Wunsch nach akademischer Bildung eingehen müssen. Das ist zugleich eine Notwendigkeit, weil die Kompliziertheit der heutigen Berufe zugenommen hat. Manche Handwerke kann man gar nicht mehr in einer dreijährigen Ausbildung erlernen.
Ziel muss es werden, die Ausbildung zum praktischen Problemlöser quasi mit dem Bachelor zum theoretischen Problemlöser zu verbinden. Eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode wird sein, solche Möglichkeiten im Zuge einer neuen gemeinsamen Zusammenarbeit in der Hochschullandschaft zu implementieren.
Wichtig ist natürlich auch immer das Thema „Frauen“. Wir als grüne Landtagsfraktion haben schon sehr früh die Frauen des Handwerks beteiligt, und zwar mit Recht, denn es gilt nicht nur die veraltete Vorstellung der mitarbeitenden Frau, sondern heute machen sich auch Handwerkerinnen selbstständig. Sie haben aber besondere Ansprüche an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie an die Kinderbetreuung. Deswegen unterstützen wir die Forderung der Handwerkerinnen nach Betriebs- und Familienhilfe, zum Beispiel für den Fall der Erkrankung oder auch für den Fall, dass sie Angehörige pflegen müssen.
Ich komme jetzt zum Schluss.
Insgesamt haben wir festgestellt, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen; Herr Kollege Thiel hat es bereits ausgeführt. Wir haben erfolgreiche Projekte auf den Weg gebracht, wie die Handwerksinitiative 2.0 oder auch den KUER-Gründungswettbewerb. Wir müssen also weiterentwickeln oder so etwas wie die InnovationsGutscheine Handwerk NRW wiederbeleben. Auch das ist ganz klar herausgearbeitet worden.
Es bedarf also nicht eines Neuansatzes, wie es der Herr Kollege Spiecker gefordert hat, sondern die guten Dinge, die wir auf den Weg gebracht haben, müssen weitergeführt werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Kollegin Schulze Föcking, Sie haben nach wie vor eine sehr verengte Sicht auf dieses Thema. Was Sie uns gerade noch einmal deutlich bestätigt haben, ist, dass Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen vorenthalten wollen, wo sich die schwarzen Schafe befinden.
Das ist auch ungerecht gerade den Betrieben gegenüber, die gute Arbeit abliefern, gerade den Betrieben gegenüber, die von Meisterhand geführt werden.
Das ist kein Misstrauen, sondern wir wissen genau, dass diese Betriebe überhaupt keine Probleme damit haben werden, ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Wir wollen mit diesem Kontrollbarometer gerade die gute Arbeit der Lebensmittelkontrolleure hier in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen.
Das ist im Sinne des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen, und das zeigt auch die hohe Akzeptanz des Pilotprojektes in Bielefeld und Duisburg.
Als Duisburgerin kann ich Ihnen auch sagen: Nach ungefähr einem Jahr waren alle damit zufrieden, und auch die Betriebe hatten damit umzugehen gelernt.
Deshalb ist diese dreijährige Pilotphase auch sinnvoll, in denen alle Beteiligten sich mit dem Ganzen vertraut machen können. Daher bin ich mir sicher, dass auch dieses Kontroll-Barometer so wie in Duisburg und Bielefeld hohe Akzeptanz erzielen wird.
Das ist kein Pranger, sondern das ist wirklich im Sinne eines Prüfsiegels, ein Prüfsiegel eines amtlichen Ergebnisses auf eine sehr einfache Art und Weise. Wenn wir hier über Transparenzgesetze sprechen, auch in anderen Zusammenhängen, ist es immer wieder Ziel, Transparenz dadurch zu erzielen, dass man auf eine unkomplizierte Art und Weise Zugang zu öffentlichen Kontrollergebnissen bekommt.
Was Sie und wir sagen: Es ist richtig, dass die allermeisten Betriebe hygienisch einwandfrei arbeiten. Aber es ist auch richtig, dass jeder vierte Betrieb beanstandet wird. Vielleicht haben Sie heute Morgen Radio gehört. Auf WDR 2 wurde eine Lebensmittelkontrolleurin interviewt. Die hat gesagt, dass es unter den Schmuddel-Betrieben auch immer wieder Wiederholungstäter und -täterinnen gibt. Gerade das sichtbar zu machen, ist Sinn dieses Kontrollbarometers und würde bei anderen Dingen nicht funktionieren.
Gerade diese Betriebe, die ohne große Sachkunde Lebensmittel verarbeiten und anbieten können, sind die Betriebe, die große Arbeit machen, auch Arbeit machen im Sinne von Schulungen, die durch die Lebensmittelkontrolle vor Ort durch geführt werden. Durch dieses Kontrollbarometer wird sich dieser Bedarf verringern. Ich denke, auch die Arbeitsbelastung der Kontrolleure und Kontrolleurinnen vor Ort wird sich auf ein angemessenes Maß einpendeln.
Wenn Sie sagen, das mit der Dokumentation stehe immer im Vordergrund, dann kann ich nur sagen: Ich kenne diese Debatte aus den 90er-Jahren. Wie sagen die jungen Leute heutzutage? „Voll retro“. Wir haben diese Debatten geführt, als es darum ging, Managementsysteme einzuführen. Was ist heute? Ein ISO-System nach 9001 oder 17025 ist heute ein Instrument zur ordentlichen Unternehmensführung.
Auch dieses Siegel ist ein Instrument, um seinen Betrieb vernünftig zu führen. Denn es ist immer so, dass eine amtliche Kontrolle keine flächendeckende repräsentative Aufnahme über den Hygienezustand aller Betriebe ist. Es bleibt eine Momentaufnahme. Deshalb ist es richtig, die Dokumentation zu prüfen
durch die Dokumentationspflichten, die heute schon da sind. Es wird nichts mehr dokumentiert, sondern es wird nur kontrolliert, dass diese Dokumentationen auch durchgeführt werden. Aber die Dokumentation ist wichtig, um dem Unternehmer auch an die Hand zu geben, die Rückverfolgbarkeit überhaupt nachweisen zu können.
Gerade im Schadensfall und bei Skandalen ist es besonders für den Unternehmer immer wieder wichtig – auch in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen –, lückenlos zu dokumentieren, wie die gesamte Kette war: vom Einkauf bis zum verzehrten Produkt.
Ja, sehr gerne.
Ich denke, das ist ein Spezialthema unter Hygienikern. Aber ich kann Ihnen sagen: Das ist genau der gleiche Grund, warum im öffentlichen Bereich keine Handtücher aufgehängt werden, die man dann mit nach Hause nimmt, um sie dort zu waschen. Sie müssen sicherstellen, dass die Wäsche, die Sie tragen, unter hygienischen Bedingungen gewaschen wird – gerade im Lebensmittelbereich.
Wenn Sie wie ich aus einem Haushalt kommen, der mit Lebensmitteln umzugehen weiß, dann wissen Sie auch, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass gerade Ihre Arbeitsmittel und Ihre Kleidungsstücke sicher und sauber sind. Das hat nichts damit zu tun, dass man das nicht will, sondern es geht darum, das sicherzustellen. Und es ist nicht sichergestellt, wenn die Kolleginnen und Kollegen ihre Kleidung mit nach Hause nehmen. Das ist schlichtweg so.
Nach all den Debatten in diesem Raum kann ich nur sagen: In der Vergangenheit und heute hat sich eigentlich gezeigt, dass der Verbraucherschutz bei uns in guten Händen ist. Dass es so bleibt, dessen bin ich mir sehr sicher. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bergmann, es ist sehr schön von Ihnen, dass Sie die Ziele des Gesetzentwurfs teilen. Ich weiß auch von dem Kollegen Bombis, dass er die Ziele des Gesetzentwurfs teilt.
Aber es gehören nicht nur Lippenbekenntnisse im politischen Alltag dazu, sondern auch ein politischer Gestaltungswillen. Diesen Gestaltungswillen haben wir in der Form gezeigt, dass wir den Gesetzentwurf auf die Reise geschickt und umgesetzt haben. Wenn Sie die Ziele tatsächlich teilen, würden Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil er die Grundlage für faire Beschaffung und für fairen Handel in der öffentlichen Beschaffungswelt bildet.
Ich finde es bezeichnend von Ihnen, dass Sie einen Halbsatz aus der Anhörung zitieren; Sie beziehen sich auf die Vertreter der Stadt Dortmund.
An diesem Beispiel war sehr eklatant, dass es im Grunde genommen bei Vertretungen, die in Anspruch nehmen, die gesamten Mitglieder zu vertreten – egal, ob es Städtevertretungen oder Unternehmensvertretungen sind –, nicht die Ableitung gibt, dass alles durch diese Meinung gesettlet ist. Denn es war klar herauszuhören, dass gerade die Stadt Dortmund sagt: Wir haben schon immer nach diesen Grundsätzen gelebt.
Dieses Gesetz ist eine gute Grundlage, weiterhin die Ziele der Kommunen umzusetzen.
Denken Sie daran, wie viele Städte mittlerweile für fairen Handel, für faire Bedingungen eintreten und sich um diese Siegel bewerben.
Sie negieren, dass viele auf dem Weg sind, diese Dinge umzusetzen.
In der Evaluierung hieß es, dass dieses Gesetz Wirkung entfalte. Es war von Anfang an so angelegt, dass wir relativ zeitnah evaluieren wollten.
Klar ist, dass bezogen auf die Unternehmen, die sich von Anfang an für faire Löhne eingesetzt haben, gesagt worden ist, sie hätten größere Marktchancen und Teilhabe bekommen. Auch dieses Ziel haben wir verfolgt. Das zeigt, dass das Gesetz an dieser Stelle wirkt.
Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die nachhaltige Geschäftsmodelle ernsthaft leben. Schauen Sie sich die junge Start-up-Szene an, dann stellen Sie fest,
wie viele gute Ideen diese Leute haben.
Es geht um Nachhaltigkeit und um Mehrwert für die Gesellschaft. Dafür braucht man eine Grundlage. Der Gesetzentwurf schafft diese Grundlage.
Denn wir teilen die Ziele dieser Unternehmen.
Wir sind auch davon überzeugt, dass die Veränderungen, die wir an dem Gesetzentwurf vorgenommen haben, die Handhabbarkeit verbessern. Wir sind nicht beratungsresistent. Das haben Sie auch in der Anhörung gesehen. Außerdem werden wir in Zukunft erneut schauen, inwieweit wir im Rahmen des Dialogs, der stattgefunden hat und auch weiterhin stattfinden wird, noch einmal Änderungen vornehmen können.
Ich bin sehr froh darüber, dass gerade an diesem Gesetz die Unterschiede zwischen der Opposition, insbesondere der CDU und der FDP, und uns klar werden. Wir bleiben nämlich nicht bei Lippenbekenntnissen stehen, sondern haben den notwendigen Gestaltungswillen.
Hier haben wir eine gute Blaupause für nachhaltige Beschaffung in der öffentlichen Vergabe geliefert – nicht nur für Nordrhein-Westfalen. Ich denke, dass dieses Gesetz auch darüber hinaus Wirkung entfalten wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen, Herr Wüst, dass Sie entgegen der Ankündigung im Antrag das Thema auf eine sehr sachliche Ebene zurückdiskutiert haben. So kenne ich Sie gar nicht, und ich muss gestehen, Sie haben mich nach all den Jahren wirklich überrascht. Im Grunde genommen ist das aber dem ganzen Verfahren sehr dienlich, weil der Beschluss bzw. der Erlass des Umweltministeriums auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz beruht, das 2014 hier im Landtag auch mit den Stimmen der CDU verabschiedet wurde. Dieses war wiederum die Grundlage dafür, um E-Government-Strukturen in der Kommunalverwaltung voranzutreiben.
In diesem Verwaltungsverfahrensgesetz steht bezogen auf die Internetzugänglichkeit – ich darf zitieren –:
„Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, soll die Behörde deren Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen.“
Der Erlass ist also im Grunde genommen keine zusätzliche Belastung oder einzigartig, sondern nur eine Fortführung dessen, was gemeinsam in diesem Haus beschlossen worden ist.
Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz besteht im Regelfall eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet, sobald eine öffentliche Auslegung fachlich vorgeschrieben ist. Somit werden die Antragsunterlagen, die durch Auslegung veröffentlicht werden, im Internet zur Verfügung stehen. Den bisherigen Prozess der Offenlegung hat die Industrie stets mitgetragen. Es ist wichtig, dass das Drängen auf Transparenz und Zugänglichkeit als Ziel nicht grundsätzlich aus den Augen verloren wird.
Herr Kollege Brockes, in der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie in NRW haben wir darüber diskutiert, wie wir Akzeptanz für die Industrie schaffen, aber auch darüber geredet, dass dies keine Einbahnstraße ist. In den ersten Veröffentlichungen des Verbands der Chemischen Industrie von vor zwei, drei Jahren zu solchen Themen wie „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ steht eindeutig, dass man die Tendenz vom Shareholder Value zum Stakeholder Value nicht auflösen kann. Auch die Industrie hat ein großes Interesse daran, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das steht außer Frage und wird von niemandem bestritten. Das bedeutet für uns aber nicht – das ist auch richtig, deshalb ist dieser Antrag sicherlich berechtigt –, dass wir das Anliegen der Industrie vor der Folie der aktuellen Lage nicht ernst nehmen.
Die Bedenken gegenüber der Veröffentlichung betriebsinterner oder auch sicherheitsrelevanter Daten im Internet möchten wir daher sehr gerne im Ausschuss diskutieren. Wichtig für uns ist aber, dabei zu differenzieren, welche Informationen der Öffentlichkeit in ihrem Bestreben nach Informationen dienlich sind und welche eine Gefährdung des Betriebs oder auch der Bevölkerung mit sich bringen könnten.
Ich will es kurz machen. Wir werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden. Ich bin also zurzeit voller Hoffnung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verzichte hier jetzt ganz bewusst auf Polemik; das haben wir auch schon in der Debatte zuvor getan. Denn das Thema ist wirklich viel zu ernst. Es geht um Tausende von Beschäftigten in der Stahlindustrie und deren Schicksal. Insofern, Herr Kollege Hovenjürgen, hätte ich mich gefreut, wenn Sie beim Thema geblieben wären. Denn dieses ernste Thema „Stahlindustrie“ – gerade als Duisburgerin muss ich das sagen – taugt nicht für eine allgemeine Debatte über Wirtschaftspolitik.
Wenn der Emissionshandel das alleinige Problem der deutschen Stahlindustrie wäre, dann wäre diese Aufgabe einfach. Dann wäre der Effekt, den der Herr Kollege Sundermann skizziert hat, schon eingetreten, und wir bräuchten uns eigentlich gar nicht mehr weiter darüber zu unterhalten. Warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, liegt daran, dass der Emissionshandel nicht das alleinige Problem ist, und das wissen Sie sehr genau, Herr Hovenjürgen.
Metallerzeugung – das wissen Sie auch – ist ein komplexes System, nicht nur ein rein technisches. Wir haben sehr viele verschiedene Variablen, die einfließen, beispielswiese Rohstoffe, Absatz, Wechselkurse, Personal usw. Das muss man können, und das muss man auch wollen.
Daher teile ich auch das Unbehagen der Betriebsräte darüber, dass die Führungscrews – und hier vorrangig Herr Hiesinger – das nicht mehr wollen. Das heißt, dass sie diesen Konzern ThyssenKrupp zu einem Technologiekonzern umbauen wollen, weil auch die Philosophie nicht zu den Leuten passt, die von Siemens gekommen sind.
Warum sage ich das? Weil ich Ihnen aufgrund meiner Erfahrungen einige Beispiele dafür nennen kann, wo genau das passiert ist. Ich erinnere nur an den Umbau der Metallgesellschaft zur GEA. Aus einem Rohstoffkonzern, der breit aufgestellt war, wurde ein Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Lebensmittelindustrie.
Die letzte Schließung eines Hüttenbetriebes in diesem Bereich erfolgte 2010. Ich erinnere an die Schließung einer Zinkhütte in Datteln. Diese Schließung ist aus rein strategischen Gründen erfolgt. Es gab überhaupt keinen anderen Grund; denn es gab eine positive Entwicklung.
Deshalb müssen wir als Politik mit diesen Unternehmen im Gespräch bleiben, da sie nicht nur ihren Shareholdern gegenüber eine strategische Verant
wortung haben, sondern auch gegenüber ihren Mitarbeitern und den Menschen vor Ort eine große Verantwortung haben.
Ich hoffe, dass ThyssenKrupp diesem Beispiel, das man durch weitere ergänzen könnte, nicht folgt. Denn das Know-how eines Technologiekonzerns wie Siemens birgt auch große Chancen; auch das haben wir am Beispiel des Joint Ventures zwischen Chemie, Energiewirtschaft und der Stahlindustrie gesehen. Dort will man im Rahmen einer Zusammenarbeit zu einer klimafreundlicheren Erzeugung von Stahl kommen. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht ein Stück Zukunft, an dem wir als Politik mitarbeiten können.
Ich kann mir einen kleinen Ausflug in die Kuppelgase nicht verkneifen; denn an der Stelle haben Kuppelgase eine ganz andere Bedeutung. Man nimmt Kuppelgase in diesem Joint Venture als Rohstoff für die chemische Industrie, weil eines auch klar ist: Durch die Energiewende, durch die positive Umstellung auf Erneuerbare sind die Strompreise derartig gesunken, dass es aus Kostengründen Sinn macht, nicht mehr diese Kuppelgase zu verstromen, sondern sich einer anderen Nutzung zuzuwenden.
Das sind Wege, die wir als Politik begleiten müssen. Das ist Industriepolitik nach vorne gedacht. Das sichert langfristig die Beschäftigung hier in NordrheinWestfalen. Dafür stehen wir Grüne, und dafür steht auch die rot-grüne Koalition. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Herrn Ellerbrock versprochen, mich zu bemühen, dass ich mich auf den Antrag beziehe und sachlich bleibe, obwohl es mir – das muss ich gestehen – bei dem Thema ein wenig schwerfällt, weil ich glaube, dass Sie als FDP-Fraktion die Sorgen, die die Menschen um bezahlbaren Wohnraum haben, nicht ernst genug nehmen.
Zum Kollegen Haußmann: Wir waren ja – das hat Kollegin Philipp auch gesagt – in der Schweiz. Dort haben wir uns auch Wohnungen angeschaut. Es ging da auch um ein Projekt im Bereich des bezahlten Wohnungsbaus. Da waren Energieeinsparung und andere Dinge wie Rollstuhlgerechtigkeit und Barrierefreiheit überhaupt kein Thema. Es ist selbstverständlich, dass in der Schweiz so gebaut wird. Auch bei uns sind diese Standards in dieser Größenordnung sinnvoll und richtig.
Diese Beispiele in der Schweiz haben uns gezeigt, dass man nicht nur kostengünstig, sondern auch unter Einhaltung ausreichender Standards im Bereich der Energie und im Bereich der Barrierefreiheit bauen kann.
Ich will die Aussage der Kollegin Philipp noch einmal unterstreichen: Die Einführung der Mietpreisbremse
hatte keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeiten. Solche Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Eine zeitlich befristete Mietpreisbremse ist dann gerechtfertigt, wenn sie so ausgestaltet wird, dass sie die Anreize für den Wohnungsbau nicht beschneidet. Genau diesem Aspekt wurde mit der Einführung der Mietpreisbremse Rechnung getragen. Der Neubau und die umfassende Modernisierung wurden extra ausgenommen, um Investitionsanreize im Wohnungsbau zu erhalten.
Seit Jahren sind die privaten Investoren mit einem Drittel, Herr Kollege Ellerbrock, die stärkste Investorengruppe im geförderten Wohnungsbau. Ihre Behauptung, dass Investitionen von privaten Investoren für den geförderten Wohnungsbau unerschlossen blieben, ist nicht zutreffend.
Für uns ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, ob sich jede Frau und jeder Mann eine Wohnung in den Ballungszentren von Köln, Münster oder Düsseldorf leisten kann.
Bis zur Schaffung von ausreichendem Wohnungsbau ist die Mietbegrenzungsverordnung ein notwendiges Instrument. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Daher müssen wir die Diskussion um die Wirksamkeit der Instrumente weiter führen.
Ein Außerkraftsetzen, wie es die FDP nun fordert, wird aber für keinen Investitionsschub sorgen, sondern lediglich zu weniger Schutz für Mieterinnen und Mietern führen.
Vor dem Hintergrund, dass die Baupreise in Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich niedrig sind – darauf hebt ja auch der von der FDP vorgelegte Antrag ab –, macht es keinen Sinn, zu behaupten, Nordrhein-Westfalen sei ein Hochsteuerland. Der geltende Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen muss mit dem Baupreisindex in Zusammenhang gesetzt werden. Der Baupreisindex ist niedriger als im Durchschnitt der Bundesländer. Zudem kompensieren die extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen die gestiegenen Steuern um ein Vielfaches.
Die Anreize, die durch das Wohnungsraumförderprogramm des Landes gesetzt werden, muss ich hier nicht noch einmal darlegen. Das ist schon oft genug im Ausschuss und hier im Plenum diskutiert worden.
Zum Schluss will ich noch einmal auf die Anspielung eingehen, die dieser Antrag bezüglich der anstehenden Novelle der Landesbauordnung enthält. Die Zuspitzung auf rollstuhlgerechte Wohnungen ist für mich eindimensional. Das haben Sie sicherlich etwas zu einseitig gesehen.
Merken Sie sich bitte: Barrierefrei ist nicht gleich rollstuhlgerecht. Auch Mütter und Väter mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Gehhilfen sind auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Ich denke schon, dass gerade bei der älter werdenden Bevölkerung diesem Aspekt auch im Wohnungsbau Rechnung zu tragen ist.
Ich möchte zu Ende kommen.
Wir werden uns mit der vorgeschlagenen Regelung sicherlich differenzierter auseinandersetzen, um auch hier zu guten Lösungen zu kommen. Wir werden die Baukosten im Blick haben – auch in der Auseinandersetzung mit Ihnen.
Inhaltlich ist der hier vorliegende Antrag aber abzulehnen. Ich bin allerdings auf die Diskussion im Ausschuss gespannt. – Herzlichen Dank.
Sicherlich werden wir genau über diesen Punkt im Ausschuss diskutieren. Da gehört es ja auch hin.
In Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft und auch durch den Besuch in der Schweiz habe ich festgestellt, dass es durchaus Sinn macht, von vornherein bereits bei der Erstellung des Rohbaus gewisse Vorkehrungen zu treffen, damit man hinterher keine teuren Arten von Umbauten hat.
Das ist aber eine fachliche Diskussion, die man dann auch mit dem Kollegen Hausmann zu führen hat. Da können wir das Ganze sachlich erörtern und werden dann gemeinsam zu einem Ergebnis kommen.
Ich bin aber sicher, dass man es von vornherein festlegen muss, weil es für mich Sinn macht, zum Beispiel Türbreiten, Zugänge usw. schon so zu bauen, dass man modular Grenzen verschieben kann.
Da gibt es sehr viele Möglichkeiten, die man vortrefflich diskutieren kann. Deshalb freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen und den anderen Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile nicht unbedingt die Einschätzung des Kollegen Kruse, dass wir uns mit dem Thema „Smart- und Safe-City“ in diesem Hohen Hause zukünftig nicht beschäftigen müssen. Ich teile aber grundsätzlich Ihre Einschätzung, dass
der formulierte Beschlussteil zu diesem Thema nicht viel beizutragen hat.
Grundsätzlich möchte ich die Definition, die Herr Herrmann bezogen auf die Smart-City der Zukunft gewählt hat, etwas erweitern. Man sagt heute, dass die Smart-City eine informierte, vernetzte, mobile, sichere und nachhaltige Stadt ist. Die aktuell formulierten Megatrends sollen uns dabei helfen, diese Entwicklungen, die in 20, 30 oder 40 Jahren auf uns zukommen werden, heute schon zu begleiten, um heute schon den richtigen Rahmen für morgen zu setzen.
Urbanisierung, Globalisierung, demografische Veränderung und der Klimawandel sind dabei nicht isoliert zu betrachten. Wir brauchen für diese integrierten, miteinander verbundenen Systeme eine integrierte Politik, die wir heute vorbereiten müssen.
Meines Erachtens legt Ihr Antrag an dieser Stelle eine richtige Spur. Denn zukünftig werden 70 % der Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen in Städten leben. Diese hohen Anforderungen schaffen daher auch große Chancen, durch die richtigen politischen Rahmensetzungen in Zukunft effizienter mit Energie, Material und auch Humanressourcen umzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Debatten, die ich hier zum Thema „Sicherheit“ verfolgen darf, zeigen, dass das ein wichtiges Thema in den heutigen Städten ist. Aber auch in den Smart-Citys wird das Thema „Sicherheit“ von immenser Bedeutung sein.
Während sich der Begriff der öffentlichen Sicherheit heute noch eng auf die Unversehrtheit der Bürger und der öffentlichen Infrastruktur begrenzt und sich mit Begriffen wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen verknüpft, ist davon auszugehen, dass sich der Sicherheitsbegriff in Zukunft erweitern wird. Dazu gehört vor allem die Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit der alles durchdringenden Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen.
Bereits heute wissen wir, dass eine immer vernetztere Kommunikationsinfrastruktur Risiken für essenzielle Bereiche der städtischen Infrastruktur bedeutet. Sicherlich können Informations- und Kommunikationstechnologien dabei helfen, präventiv tätig zu werden.
Deswegen formuliert das Fraunhofer-Institut bereits heute, dass der Begriff Prävention ein Schlüsselbegriff im Bereich der Smart-City-Entwicklung ist.
In den aktuellen Forschungsberichten, die man nachlesen kann, stehen die Schnittstellen und Kontrollinstanzen der Kommunikationsinfrastruktur daher im Fokus, um so in Krisensituationen Probleme im Datenfluss schnell behebbar zu machen. Feuerwehr und Krankenhäuser sind sicherlich in erster Linie davon betroffen.
Jenseits der Fragestellung, ob Digitalisierung wirklich ein revolutionärer Vorgang ist, wird die Diskussion natürlich immer von der Frage begleitet werden, ob eine smarte Stadt, eine digitalisierte Stadt, auch eine lebenswerte Stadt ist. Auch diese Debatte werden wir in Zukunft in unseren Parlamenten führen.
Die Begriffe Digitalisierung und Intelligenz werden heute noch miteinander verknüpft werden und zusammengeschmissen. Es ist noch nicht ganz klar, wann eine Stadt tatsächlich beginnt, smart zu werden.
Daher ist es richtig, dass die Piratenfraktion mit diesem Antrag quasi darauf hinweist, dass die Politik den Auftrag hat, die Transformationsprozesse, die durch die Digitalisierung ausgelöst werden, zu begleiten.
Im Antrag wird auf das Projekt in Gelsenkirchen Bezug genommen. Es ist klar, warum Gelsenkirchen sich hier anbietet. Gelsenkirchen hat sich auf den Weg gemacht und die Grundlagen dafür gelegt. Die Infrastruktur ist da. Die Glasfasernetze liegen bis in die Schulen. Gelsenkirchen ist ein Vorbild, was die Verfügbarkeit von freiem WLAN betrifft. Deshalb ist es aus meiner Sicht verständlich, dass die Stadtspitze entschieden hat, sich als Modell- und Testregion zur Verfügung zu stellen.
Aber das ist es auch aus meiner Sicht. Meines Erachtens geht das, was Sie formulieren, zu weit. Es geht nicht um Videobeobachtung und Beobachtung des öffentlichen Raums, sondern um die Dinge, die wir zukünftig in Richtung Smart- und Safe-City sehen werden. Deshalb sollte man das Ganze zukünftig nicht nur durch eine Technikbrille betrachten.
Insofern bin ich auch dankbar für diesen Antrag; denn es sind zu viele Fragen von Bürgerrechten, insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechte, betroffen. Daher werden diese Dinge auch noch einmal im Ausschuss diskutiert. – Bis dahin herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Wüst, Sie blenden in Ihren Debattenbeiträgen immer die Tatsache aus, dass es in Nordrhein-Westfalen durchaus einen Bedarf an nachhaltigen Geschäftsmodellen gibt. Mittlerweile geht man davon aus, dass dieses Segment des Sozialunternehmertums oder auch der gemeinwohlorientierten Ökonomie durchaus eine nennenswerte Größenordnung erreicht hat. Manche sprechen auch davon, dass wir bereits dabei sind, über 25 % des Marktes zu reden.
Wir in Nordrhein-Westfalen nehmen unsere globale Verantwortung, die wir haben, wahr. Die öffentlichen Vergaben in Höhe von 50 Milliarden € sind dabei ein starker Hebel, Herr Wüst. Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht und vorbildliche Regelungen getroffen. Dortmund und Bonn sind an dieser Stelle beispielhaft zu nennen. Ziel ist und war es, die Vorgaben verbindlicher und transparenter zu machen. Es darf und durfte kein Wettbewerbsnachteil entstehen. Es müssen gleiche verbindliche Regelungen für alle gelten.
Während aber mindestens zwei von fünf Fraktionen im Landtag über ihre Sonntagsreden hinaus nicht sagen, wie man solche Grundsätze hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien in praktische Politik umsetzen kann, haben wir diese Ziele umgesetzt und im Tariftreue- und Vergabegesetz konkretisiert. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist also genau der richtige Schritt gewesen, diese Ziele zu etablieren. Das wird auch durch das Ergebnis der Evaluierung belegt, auf die sich der vorliegende Gesetzesentwurf bezieht.
Ich möchte an dieser Stelle mit Erlaubnis der Präsidentin ein etwas längeres Zitat aus dem Gutachten vorlesen, das Ihnen, liebe CDU, an dieser Stelle vielleicht nicht so ganz geschmeckt hat:
„Angesichts der bisher erreichten Zielbeiträge wird mit Blick auf die durch das Gesetz ausgelösten Erfüllungsaufwände ein angemessenes und positives, wenn auch schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt. Es ist zu erwarten, dass sich im Zeitverlauf ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis herstellen kann,
wenn … das TVgG-NRW weiterhin hinreichend Anwendung findet, umfangreichere Kontrollen stattfinden und sich zugleich Erfüllungsaufwände durch einen höheren Erfahrungs-/Elaborationsgrad in den Unternehmen und Vergabestellen reduzieren.“
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Der Nutzen des Gesetzes übersteigt bereits heute den damit verbundenen Aufwand. Es wird noch besser wirken, wenn es länger und konsequenter angewendet wird.
Wir sind uns sicher, mit der Novelle beiden Seiten gerecht geworden zu sein, nämlich der Wirtschaft und den öffentlichen Vergabestellen, die sich eine deutlich bessere Anwendbarkeit des Gesetzes gewünscht haben.
Auch wenn wir im Vergleich zu anderen Bundesländern umfassende und verbindliche Regelungen haben, bleibt unsere Forderung als grüne Fraktion bestehen, die in der Rechtsverordnung konkret geregelten Ausführungsbestimmungen hinsichtlich Nachweis, Kontrolle und Transparenz zu verbessern.
Daher ist für uns die Einführung eines Siegels von großer Bedeutung,
weil es vergabetechnisch den bürokratischen Aufwand in zumutbaren Grenzen halten wird.
Bitte lassen Sie Ihren Sonntagsreden Taten folgen, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Im Anschluss haben Sie jetzt die Gelegenheit und in Zukunft noch einmal. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, in der Chemie-Enquete haben wir uns eigentlich gut verstanden. Deshalb bin ich nach Ihrem Debattenbeitrag jetzt etwas ratlos.
Hier liegt ein Antrag von Ihnen vor, der eine relativ komplizierte Rechtsmaterie beschreibt. Es ist aber nicht die Landesregierung, die die Verspätung verschuldet hat, sondern es war die Bundesregierung, die letzten Endes eine längst überfällige Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung versäumt.
Wie Sie bestimmt wissen, ist ein Vertragsverletzungsverfahren auf dem Weg. Sicherlich braucht es die Fachlichkeit zweier Ressorts, um daran mitzuwirken, dass am Ende keine rechtlichen Unklarheiten mehr im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf bestehen. Er ist aus meiner Sicht viel zu spät vorgelegt worden.
Von diesem Gesetzentwurf sind unterschiedliche Parteien tangiert: Das ist zum einen die Bevölkerung, die durch die Gefahren betroffen ist. Wir müssen ihr den Schutz vor Gefahren gewähren, die sich aus den Störfällen bei Betrieben ergeben, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Auf der anderen Seite brauchen auch Behörden und Betriebe selber Klarheit im Genehmigungsverfahren.
Ich denke, an dieser Stelle sind wir uns einig. Wenn Sie wie ich in der Kommunalpolitik verortet sind, wissen auch Sie, dass Gebühren für Abwasser, für Müll – sehr beliebt sind auch Gebühren für Straßenreinigung – am Ende durch Gerichtsurteile ermittelt werden. Das darf uns hier nicht passieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle daran arbeiten, am Ende der Strecke zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die Landesregierung ihren Beitrag dazu leistet, eine gute Lösung für Nordrhein-Westfalen zu finden.