Helmut Collmann

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist über diesen Änderungsantrag der CDU-Fraktion mehr als erstaunt. Diese Eingabe wurde in der jüngsten Innenausschusssitzung behandelt und - man höre und staune - einstimmig, das heißt also mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion, so beschieden, dass dem Landtag empfohlen wird, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Quasi über Nacht ändert nun die CDU-Fraktion ihre Meinung genau ins Gegenteil. Das ist eigentlich schon Anlass genug, sich verwundert die Augen zu reiben.
Aber es kommt noch toller. Bei der Eingabe geht es ja - Sie haben es gehört - um eine Klage gegen einen Feststellungsbeschluss des Landes in Sachen Schacht Konrad. Die Stadt - Sie haben eben gehört, meine Damen und Herren, dass sie sich praktisch vor dem Kollaps befinde - beauftragt nun einen Fachanwalt mit der Prozessvertretung. Dabei werden folgende Honorare vereinbart:
Der Anwalt erhält ein Honorar von jährlich 60 000 Euro zuzüglich Tagegeld in Höhe von 1 533,80 Euro für Termine, die der Anwalt außerhalb seines Kanzleistandortes in der Prozesssache wahrnimmt. Man muss hierzu erläuternd sagen, dass sich die Kanzlei nicht in Salzgitter befindet.
Herr Präsident, Entschuldigung, ich habe keine Namen genannt, ich habe nur Beträge genannt.
Doch damit nicht genug. Gleichzeitig beantragt die Stadt Salzgitter beim Land, also dem Beklagten, wie selbstverständlich die Erstattung der ihr so entstehenden Klagekosten über die Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung. Die Steigerung des Ganzen besteht nun darin, dass die Fraktionen von CDU und FDP im Stadtrat diesen Antrag auch
noch über eine eigene Landtagseingabe unterstützen, über die wir hier nun zu befinden haben.
Das hier zur Debatte stehende Ansinnen der Petenten, Ihrer Parteifreunde also, ist rechtlich absolut nicht vertretbar. Nach den geltenden Bedarfszuweisungsbestimmungen sind ausschließlich dringliche Investitionsmaßnahmen als besondere Aufgaben förderfähig.
Das Anliegen ist nicht nur rechtlich nicht vertretbar, es ist außerdem noch politisch dreist. So etwas hat es meines Wissens noch nie gegeben.
Ich kann eigentlich gar nicht glauben, dass Sie als Mitglied des Landesparlaments dem Ganzen durch Ihren Antrag noch die Krone aufsetzen.
Ich frage mich, was Sie geritten hat, nach dem einstimmigen Innenausschussvotum die Richtung um 180 Grad zu wechseln. Die Vernunft kann es keinesfalls gewesen sein. Also sind es Wahlkampfüberlegungen; das klang ja auch schon durch.
Nein, ich möchte zu Ende führen.
Es sind Wahlkampfüberlegungen, die völlig missraten sind. Es ist ein wahrlich schlechter Wahlkampfscherzartikel. Er ist gedacht als Stimmenfang, aber er ist ein Rohrkrepierer. Ich appelliere an Ihre Verantwortlichkeit: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Wir werden ihm auf keinen Fall zustimmen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag will die SPD-Fraktion erstens erreichen, dass der Landtag die Initiative der Landesregierung unterstützt, durch die es zu einer deutlichen Begrenzung der Zuwanderung von Spätaussiedlern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion kommen soll. Die SPD-Fraktion will zweitens, dass durch diese Begrenzung die Chancen der bereits hier lebenden und der künftig noch zu uns kommenden Aussiedler in Bezug auf ihre Integration erhöht werden. Die SPD-Fraktion will drittens durch einen Beschluss dieses Hauses Bundestag und Bundesrat dazu veranlassen, eine entsprechende Änderung des Bundesvertriebenengesetzes zu beschließen.
Die Gegner entsprechender Bemühungen des Innenministers Heiner Bartling konterten interessanterweise mit zwei Behauptungen. Erstens hieß es, die vom Minister vorgetragene Zahl von 100 000 Aussiedlern pro Jahr sei falsch, nämlich deutlich zu hoch. Damit erledige sich das Ansinnen von selbst. Zweitens wurde dem Minister unterstellt, ihm gehe es um Stimmungsmache gegen Aussiedler.
Die Ausschussberatungen ergaben, dass die vom Minister vorgetragenen Zahlen sehr wohl stimmen. Danach wurden in der Bundesrepublik im Jahre 2000 96 000 Aussiedler, im Folgejahr 98 000 Aussiedler und im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 48 000 Aussiedler registriert. Rund 350 000 Anträge befinden sich derzeit zusätzlich noch im Verfahren. Das belegt: Die Zahl der Spätaussiedler
nimmt keineswegs drastisch ab, wie man glauben machen will.
Bleibt der vom Kollegen Schünemann seinerzeit erhobene Vorwurf der Stimmungsmache.
Dieser Vorwurf muss sich über die genannten Zahlen hinaus an den gegebenen Tatsachen, Herr Kollege Schünemann, messen lassen. Diese Tatsachen stellen sich nun wie folgt dar:
Erstens. Das Bundesvertriebenengesetz will gezielt deutschstämmige Spätaussiedler bevorzugen, nicht dagegen nichtdeutsche Angehörige.
Zweitens. Waren 1993 noch 75 % der aus der früheren Sowjetunion eingereisten Spätaussiedler deutschstämmig, so sind es heute nur noch 22 %. Damit aber wird der Sinn des Gesetzes auf den Kopf gestellt; denn die Zahlen belegen: Jetzt werden nicht deutschstämmige Familienangehörige bevorzugt.
Drittens. In Bezug auf die entsprechenden Gegebenheiten in den betreffenden mittel- und osteuropäischen Ländern, wie z. B. Polen, Rumänien und Bulgarien, zog der Bundesgesetzgeber bereits vor Jahren die erforderliche Konsequenz. Nur wenn Betroffene aus diesen Ländern eine Benachteiligung aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit belegen, können sie nach den erleichternden Bedingungen des Bundesvertriebenenrechts Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden. Das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion allerdings ist aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen nach wie vor von dieser Regelung ausgenommen. In Wahrheit könnten nach den ansonsten geltenden Kriterien des Bundesvertriebenengesetzes dann wohl nur etwa 20 000 statt der 100 000 Spätaussiedler Aufnahme in der Bundesrepublik finden.
Viertens. Ein überproportional hoher Anteil gerade der jüngeren Aussiedler hat aus mehreren Gründen erhebliche Probleme, in unsere Gesellschaft integriert zu werden und Arbeit zu finden. Vielerorts entwickeln sich so Parallelgesellschaften mit ausschließlich russischen Wurzeln. Das bedingt neue erhebliche Schwierigkeiten.
Minister Bartling hat zu Recht auf diese Problemlagen verwiesen und fordert Veränderungen. Man macht es sich sehr einfach oder hat seine ganz speziellen Gründe, wenn man das als Stimmungs
mache abtut oder gar von Diffamierung spricht, zumal die Gruppe der Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion die weitaus größte Zuwanderungsgruppe darstellt.
Der Innenausschuss hat die drei Landkreise Cloppenburg, Gifhorn und Osnabrück zu unserem Entschließungsantrag angehört. Man kann nicht bestreiten, im Gegenteil, man muss ausdrücklich loben, dass diese Landkreise wahrlich Erhebliches geleistet haben, um die Spätaussiedler zu integrieren. Die angehörten Kreise kommen jeweils für sich zu dem Schluss, dass diese Integration auch heute leistbar sei und dass bei gleichmäßiger Verteilung der Aussiedler eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes nicht erforderlich sei. Allerdings haben die Kreisvertreter bei ihrem von uns erwarteten einheitlichen Votum auch einheitlich unerwähnt gelassen, dass ihre Kreise derzeit mit einer Quote von nur 50 % der an sich zuzuweisenden Aussiedler beteiligt werden und über drei Jahre gar keine Aussiedler zugewiesen bekamen. Gerade deswegen ist die folgende Aussage, die alle drei Landkreise im gleichen Sinne machten, geradezu von elementarer Bedeutung. Sie lautet: Die derzeitige Zahl der zuziehenden Spätaussiedler bereitet den Landkreisen keine Probleme. - Die Vertreterin des Landkreises Osnabrück etwa erklärte: In diesem Umfang ist Integration - als Daueraufgabe verstanden - leistbar und führt zu positiven Entwicklungspotenzialen der Region. - Das gibt genau unsere Position wieder. Osnabrück hätte laut Schlüssel 500 Aussiedler pro Jahr aufnehmen müssen, nahm aber wegen überdurchschnittlicher Aufnahme bis 1995 in den letzten Jahren lediglich 115 Aussiedler auf. Bei den beiden anderen Landkreisen ist das Verhältnis ähnlich. Für uns lautet das Fazit deshalb: Mit der reduzierten Zahl von Aussiedlern werden unsere Kommunen fertig. Mit einer schlüsselgemäßen Zuweisung auf der Basis von 100 000 Aussiedlern pro Jahr haben sie Probleme.
Meine Damen und Herren, die bereits erwähnte üble Nachrede gegenüber dem Minister mit den Begriffen „Stimmungsmache“ und „Diffamierung“ macht deutlich, dass es den Gegnern unseres Antrages an sachlichen Argumenten mangelt. Dieser Antrag ist nicht - das betone ich ausdrücklich gegen Aussiedler gerichtet. Er ist - im Gegenteil in ihrem Sinne gestellt. Kommen die Berechtigten zu uns, so haben wir hinreichend Mittel, sie zu integrieren. Gegen die hier bereits lebenden Aussiedler richtet sich unser Antrag erst recht nicht. Auch auf sie würden mehr Mittel für die Hilfe zur
Integration entfallen. Außerdem haben wir vor den hier erbrachten, in der Regel sehr bemerkenswerten Leistungen der Aussiedlerinnen und Aussiedler hohen Respekt. Den will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich bekunden. Im Übrigen: Vertreter von hier bereits lebenden Aussiedlern geben uns mit unserem Ansinnen ausdrücklich Recht. Damit stehen sie nicht allein. Auch die kommunalen Spitzenverbände unterstützen unsere Forderung.
Die Grünen lehnen unseren Antrag aus aus ihrer Sicht nachvollziehbaren Gründen ab. Die im Innenausschuss deutlich gewordene Ablehnung seitens der CDU-Fraktion ist allerdings sachlich für uns nicht nachvollziehbar. Unter Verdrehung von Fakten zieht die CDU gegen das Zuwanderungsgesetz zu Felde. Hier nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie die Möglichkeit, sachlich gerechtfertigt Zuwanderung zu begrenzen. Sie können ruhigen Gewissens unserem Antrag zustimmen. Aber sie werden es wohl nicht tun. Ein Schelm, wer sich böses dabei denkt, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorlage dieses Gesetzentwurfes sind unsererseits umfangreiche Beratungen – u. a. mit Regierungsvertretern der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern - vorausgegangen. Diese beiden Bundesländer - ebenso wie Rheinland-Pfalz, Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt - erlauben ihren Kommunen bereits die Bildung kommunaler Anstalten öffentlichen Rechts. Das wollen wir den
Kommunen des Landes Niedersachsen auch gestatten.
Unsere fraktionsinterne Anhörung u. a. der Vorstände kommunaler Unternehmen, die als kommunale Anstalten begründet sind, hat uns überzeugt, dass es Sinn macht, den niedersächsischen Kommunen die Bildung einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts zu ermöglichen. Die bisher erlaubten Organisationsformen des Regie- und des Eigenbetriebes gewähren unseren Kommunen nicht die erforderliche Selbständigkeit bei ihren wirtschaftlichen Betätigungen. Bei der auch möglichen Form der gemeindeeigenen GmbH beklagen sich Ratsmitglieder bekanntlich oft genug darüber, dass ihre Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten mangelhaft und schlechter seien. Regiebetriebe sind gegenüber der Verwaltung nicht verselbständigt. Sie bilden vielmehr eine Gliederungseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung und verfügen nicht über eine selbständige Haushaltsführung. Eigenbetriebe, meine Damen und Herren, verkörpern wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und sind grundsätzlich ein rechtlich unselbständiger Verwaltungsteil der Kommunen.
Die Organe der kommunalen Eigengesellschaften, also der GmbHs, handeln selbständig und in erster Linie unternehmensbezogen. Gemeindliche Gremien verfügen hier über keinen unmittelbaren Einfluss. Indirekten Einfluss kann die Kommune lediglich über die Kontrollgremien der Gesellschaft ausüben.
Kommunale Anstalten öffentlichen Rechts bieten erhebliche Vorteile. Sie sind rechtlich selbständig. Die Kommunen können deren Aufgaben flexibler gestalten - von Einzelaufgaben bis hin zu Aufgabenbündeln. Das Weisungsrecht und die Kontrollmöglichkeit der Gemeindeorgane sowie der Kommunalaufsicht bleiben unangetastet. Kommunale Anstalten sind dienstherrenfähig und können Satzungen erlassen.
Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, die wirtschaftliche Betätigung unserer Kommunen wirtschaftlicher und ertragreicher werden zu lassen. Dass die kommunale Anstalt gegenüber der Eigengesellschaft auch noch steuerliche Vorteile hat, sei nur am Rande erwähnt. Das kann Kommune und Bürger nur freuen.
Meine Damen und Herren, wie vorteilhaft die Bildung einer kommunalen Anstalt für eine Kommune und deren Bürger sein kann, hat uns der Vor
stand der Stadtwerke Hürth in der Nähe von Köln - diese werden als kommunale Anstalt öffentlichen Rechts geführt - drastisch vor Augen führen können. In Hürth ergaben sich folgende Effekte: erstens erhebliche Kosteneinsparung bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune, zweitens große Synergieeffekte, drittens eine hohe Mitarbeitermotivation.
Die kommunale Anstalt stellt gewiss kein Allheilmittel bei der Bewältigung der Aufgaben im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung unserer Kommunen dar. Aber sie kann frischen Wind bringen, Verkrustungen aufbrechen - auch darauf ist in der Vorlage hingewiesen -, und sie kann die Eigenverantwortung der Räte stärken. Also wird sie unter dem Strich wesentliche positive Veränderungen bringen.
Wir können allerdings nicht die Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung unserer Kommunen über die kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen hinaus gestatten, meine Damen und Herren.
Ich weiß, dass manch heißer Befürworter einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts erwartet, dass wir die Betätigungsgrenzen nachhaltig erweitern. An der Stelle muss ich jedoch für Enttäuschung sorgen; das sage ich ausdrücklich. Selbstverständlich haben wir mit unserem Gesetzentwurf die rechtlichen Grenzen zu beachten - und wir beachten sie.
Ich möchte noch auf das nicht durch diesen Gesetzentwurf angegangene Problem der kommunalübergreifenden wirtschaftlichen Betätigung im Rahmen einer kommunalen Anstalt hinweisen. Wir möchten, dass unsere Kommunen - wie in einigen anderen Bundesländern auch - zunächst Erfahrungen mit der kommunalen Anstalt sammeln können, die dann in ihrem Wirken auf das Gebiet einer Kommune begrenzt ist. Als Ausweg aus der Beschränkung bietet sich nach unserer Meinung allerdings zurzeit eine Zweckverbandsbildung an.
Dieses Problem wird uns aber nicht von der Verabschiedung unseres Gesetzentwurfes abhalten. Denn unser Gesetzentwurf erfuhr im Verlauf unserer fraktionsinternen Beratungen auch in den Gesprächen mit der kommunalen Ebene breite Unterstützung. Ich hoffe daher auf eine ebenso breite Unterstützung durch dieses Haus. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu den hier von meinen Vorrednern gemachten Einlassungen. Herr Kollege Coenen, ich wundere mich schon, dass Sie zum einen erklären, dass ein solches Gesetz nicht erforderlich sei, andererseits aber auch sagen, dass Sie sich später gegenüber der Einführung einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in die Niedersächsische Gemeindeordnung nicht ablehnend verhalten wollen. Für eines müssen Sie sich jetzt ja wohl entscheiden.
Das, was Sie hier an Begründungen angeführt haben, kann in keiner Weise überzeugen; denn Sie haben eines ausgelassen - das gilt auch für die Einlassungen meines Vorredners -:
Wir haben im Wesentlichen auf die Wünsche reagiert, die von der kommunalen Ebene an uns herangetragen worden sind. Wir wollen also den Wünschen der Kommunen an dieser Stelle entsprechen. Sie lehnen die Wünsche der kommunalen Ebene mit den Einlassungen, die Sie hier dazu gemacht haben, ausdrücklich ab. Das will ich hier noch einmal nachdrücklich unterstreichen.
Sowohl als auch kann hier natürlich nicht gelten. Darüber müssen wir uns schon klar sein. Entweder Sie sagen „Wir befürworten das“, dann erklären Sie das hier auch, oder Sie lehnen das ab. Unter dem Strich haben Sie das letztendlich abgelehnt das haben wir festzuhalten.
Nun zu meinem Vorredner, Herrn Hagenah. Sie haben erklärt, das Ganze hätte ein Jahr gedauert, und letztendlich hätte die Landesregierung zur Beschleunigung des Verfahrens auf die SPDFraktion zurückgreifen müssen. Herr Hagenah, damit hier keine Geschichtsklitterung stattfindet: Sie erinnern sich, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben, zu der ich Sie persönlich eingeladen hatte. Sie waren verhindert. - Akzeptiert!
Aber dann unsere Aktivitäten, die wir als Arbeitskreis Innenpolitik der SPD-Fraktion durchgeführt haben, als eine Aktion der Landesregierung darzustellen, ist schlicht unfair. Das entspricht nicht der
Wahrheit. Das will ich Ihnen hier ganz deutlich sagen; Sie wissen das.
- Das interessiert nicht. Wir haben lange an der Sache gearbeitet. Wir haben uns wirklich intensiv mit den Problemen auseinandergesetzt, die auch mit diesem Thema verbunden sind. Die wollen wir nicht kleinreden.
Ich beanspruche in diesem Zusammenhang für meine Fraktion und für meinen Arbeitskreis Innenpolitik das Zugeständnis unserer Eigeninitiativen; die haben wir von Anfang an an den Tag gelegt. Im Übrigen: Dass wir diese Diskussion nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt haben führen und schließlich auch haben beenden können, liegt doch daran, dass sozusagen fünf Minuten vor zwölf nein, eine Minute vor zwölf - vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Bildung der Region Hannover plötzlich noch die Forderung aufkam, auch kommunale Anstalten mit in den Gesetzentwurf hineinzunehmen. Damals haben wir gesagt, dass das vernünftig diskutiert werden muss; das machen wir nicht sozusagen aus dem Handgelenk heraus.
Das Ganze war also die Fortsetzung dessen, was uns damals angetragen worden ist. Ich lasse mir auch nicht gefallen, dass Sie uns das hier in die Schuhe schieben wollen, was Sie hier ausführen. Da bitte ich um Verständnis.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass es noch einige Aspekte gibt, die noch einer näheren Betrachtung unterzogen werden müssten. Diese Aspekte waren uns bisher nicht bekannt. Von daher beantragen wir, diese Eingabe an den Innenausschuss zurückzuüberweisen.
Schönen Dank, Herr Präsident. Selbstverständlich werde ich die rote Lampe hier beachten. - Meine Damen und Herren. Dieser Antrag der CDUFraktion ist ein weiteres Glied in der Kette der Versuche dieser Fraktion, die Sicherheitslage im Lande Niedersachsen in Misskredit zu bringen. Diese Absicht hat ja der Kollege Biallas von der CDU-Fraktion bereits im Oktober des vergangenen Jahres hier im Plenum deutlich gemacht. Neu ist allerdings, dass die CDU mit diesem Antrag den Landtag dazu auffordert, quasi Rechtsbruch durch die Landesregierung anzustoßen.
Nichts anderes bedeutet es, wenn es heißt - ich zitiere die Nr. 2 des Entschließungsantrages -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber den Fachaufsichtsbehörden in Niedersachsen darauf hinzuwirken, dass Verordnungen gemäß § 62 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) die Zustimmung erteilt wird.“
Die CDU verlangt, meine Damen und Herren, dass wir den § 62 des Gefahrenabwehrgesetzes außer Kraft setzen.
Das ist die schlichte Substanz Ihres Antrages. Dieser § 62 schreibt vor, dass die Fachaufsichtsbehörden kommunalen Verordnungsentwürfen zustimmen oder ihnen widersprechen. Wir sollen Ja dazu sagen, dass jede Kommune ihre selbstgestrickte Verordnung zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz in Kraft setzen darf. Das ist ein unglaubliches Ansinnen, meine Damen und Herren. Dies ist der berühmte Persilschein. Welch ein seltsames Rechts- und Demokratieverständnis offenbart sich da bei der CDU!
Nein, ich wende mich gerade ohnehin an ihn, indem ich ihm den Rat erteilen möchte, dass er in Zukunft sachkundige Juristen befragt, bevor er sich hier einlässt, wie er es hier vorhin wieder getan hat.
Meine Damen und Herren, unter Fachleuten ist allgemein anerkannt, dass wir mit dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz über ein modernes Gefahrenabwehrrecht verfügen, das auf alle Anforderungen angemessene Reaktionen erlaubt,
(Dr. Stratmann [CDU]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? ohne dass dabei der verfassungsmäßig verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet würde. Wenn der Kollege Biallas eingangs seiner Rede vorhin davon sprach, dass mit dem neuen Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz die Rechte der Polizei beschnitten werden sollten, dann kennt er dieses Gefahrenabwehrgesetz wohl nicht im Detail. Selbstverständlich können unsere Kommunen ge- mäß § 62 des Gefahrenabwehrgesetzes Gefahren- abwehrverordnungen zur Abwehr abstrakter Ge- fahren erlassen - das ist unbestritten -, allerdings unter zwei Voraussetzungen: Erstens. Die Verord- nungen dürfen nicht in Widerspruch zu gesetzli- chen Regelungen stehen. Zweitens. Sie dürfen höherrangige Regelungen nicht wiederholen. (Biallas [CDU]: Das ist doch überall der Fall!)
Was schon in Spezialgesetzen geregelt ist, gehört nicht in eine kommunale Verordnung. So einfach ist das, meine Damen und Herren.
Gerade das wurde aber bei den strittigen Fällen nicht beachtet. Selbstverständlich sind solche Verordnungen nicht genehmigungsfähig. Das sollte
auch die CDU einzugestehen bereit sein, oder sie sollte hier einen Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung stellen. Allerdings behauptet die CDU laut Antragsbegründung schlicht, mit den kommunalen Verordnungen würden „regelmäßig Fallgruppen erfasst, für die keine abschließende gesetzliche Regelung vorliegt“. Gerade diese Behauptung ist falsch, meine Damen und Herren, wie eine nähere Betrachtung vorliegender kommunaler Verordnungen zeigt.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor - das wurde hier vorhin auch schon wieder durch den Beitrag von Herrn Biallas deutlich -: In Wahrheit geht es der CDU-Fraktion einmal mehr darum, zu suggerieren, ohne den Begriff „öffentliche Ordnung“ bzw. „Sicherheit und Ordnung“ und entsprechende Anwendung in kommunalen Verordnungen sei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande nicht gewährleistet.
Dabei wissen Sie das besser. Sie wissen wie wir, dass der Begriff „öffentliche Ordnung“ zu unbestimmt ist. Sie dürften auch wissen, dass mit dem Begriff „öffentliche Sicherheit“ sehr wohl all die Fälle erfasst werden, die Sie vorgetragen haben.
Allerdings müsste gegebenes Recht vor Ort unter diesem Aspekt auch jeweils angewandt werden, auch von den Kommunen; das sage ich hier ausdrücklich. Die Beispiele, die hier auch von Herrn Biallas genannt wurden, bestätigen diese Ansage. Eine auf rechtlich fragwürdigem Boden stehende kommunale Verordnung ändert da nichts,
auch ein ohnehin rechtswidriger Landtagsbeschluss nicht, wie ihn die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag will.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich klar: Wir können dem Antrag der CDU-Fraktion nicht unsere Zustimmung geben. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zunächst einmal vergewissert, ob der Kollege Schünemann an der Sitzung des Innenausschusses teilgenommen hat, in der wir diejenigen angehört haben, die es wissen müssen. Das war zum einen der Leiter des Landeskriminalamtes, und das war zum anderen der Präsident des Verfassungsschutzamtes des Landes Niedersachsen. Herr Schünemann hat hier mit nicht einem einzigen Buchstaben erwähnt, dass wir diese Herren angehört haben. Dies aus gutem Grunde. Ihnen ist dort ja Einiges ins Stammbuch geschrieben worden.
- Das Ihnen das nicht gefällt und Sie das mit Hohnlachen quittieren möchten, kann ich verstehen. Gleichwohl hat sich sehr deutlich gezeigt, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Lande Niedersachsen bestens funktioniert.
Sie funktioniert bestens. Es hat sich herausgestellt, dass das, was die CDU beantragt, blanker Unsinn ist. Es ist Doppelaufwand attestiert worden. Es ist attestiert worden, dass man unökonomisch handeln würde, wenn man den Forderungen der CDUFraktion folgen würde.
In der Begründung des Antrags der CDU-Fraktion findet sich folgender Satz - ich zitiere -:
„Mit der heutigen geringen Personalstärke ist dem Landesamt für Verfassungsschutz eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung nicht möglich.“
Peinlich für Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ist, dass Sie während der Sitzung im Grunde genommen erklären mussten, dass Sie diese Aussage gar nicht gemacht hätten. Sie steht in der Begründung Ihres Antrags aber schwarz auf weiß. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz hat ganz eindeutig gesagt: Wir können unsere Aufgaben sehr wohl wahrnehmen, und zwar in guter Art und Weise.
Ich darf jetzt noch auf die Finanzierung zu sprechen kommen, die auch Herr Schünemann schon erwähnt hatte. Ich möchte dazu Folgendes anmerken: Der Vorschlag der CDU-Fraktion basiert ganz eindeutig auf Luftbuchungen. Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Die CDUFraktion wollte mit ihrem Änderungsvorschlag zum Doppelhaushalt 2002/2003 den Ansatz bei Titel 511 01 - Geschäftsbedarf - in Kapitel 03 20 Landespolizei - von 5,812 Millionen Euro um 812 000 Euro kürzen. Darunter fallen unter anderem Post- und Fernmeldegebühren. Darunter fallen auch der Ersatz und die Ergänzung der Geräte, der Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände. Meine Damen und Herren, wenn Sie das einmal kurz überschlagen, dann werden Sie feststellen, dass dies eine Kürzung um rund 15 % ist. Diese Absicht passt aber absolut nicht zu dem, was Sie hier sonst
schon vorgetragen haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur einmal an das angebliche Sammeln von Ersatzteilen für Computer auf dem Schrottplatz. Dieser Antrag der CDU-Fraktion entbehrt wirklich jeder Sachlichkeit. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach ist es nicht erforderlich, auf diese pastorale Märchenstunde näher einzugehen.
Da Sie so maßlos überzogen haben, haben Sie Ihrer Kritik wirklich die Substanz genommen, Herr Kollege. Das ist schade, weil eine sachgerechte Auseinandersetzung mit diesem Thema dadurch unterbunden wird.
Für uns, meine Damen und Herren, hat innere Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert. Der hier zur Diskussion stehende Haushaltsplanentwurf weist neben den vom Kollegen Adam bereits erwähnten Punkten folgende wesentliche Positionen auf, die die SPD-Fraktion naturgemäß besonders begrüßt:
Erstens. Wir setzen die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei mit insgesamt 2 300 Umwandlungen fort, ohne dafür Stellen zu streichen. Bisher galt: Die Umwandlungen werden durch Stellenstreichungen gegenfinanziert.
Zweitens. 18 neue Stellen weisen wir für den polizeilichen Staatsschutz aus.
Drittens. Es wird 100 neue auf Dauer ausgewiesene Polizeianwärterstellen sowie 382 befristete Anwärterstellen geben.
Viertens. Wir führen das Vorhaben INPOLneu/MIKADO mit rund 47 Millionen Euro fort.
Fünftens. Die Polizei wird jährlich neue Pistolen für 1,5 Millionen Euro anschaffen können.
Sechstens. Die Einführung des Digitalfunks ab 2003 mit jährlich 2,6 Millionen Euro bringen wir auf den Weg.
Siebtens. Wir setzen zehn neue Stellen für den Verfassungsschutz ein. Wir weisen den in jüngster Zeit für den Katastrophenschutz ausgebrachten
Ansatz in Höhe von 700 000 Euro auch in diesem Haushalt wieder aus. Zusätzliche Mittel in Höhe von 614 000 Euro gibt es für den Brandschutz im Wesertunnel. Zudem werden wir 37 Stellenhebungen im mittleren Dienst der Vermessungsund Katasterverwaltung vornehmen. Wir erhöhen die Sachmittel der Polizei um 3 %. Wir werden die Bauten der Polizei in Braunschweig, Hannover, Delmenhorst, Osnabrück und Buchholz finanzieren. Wir werden zudem auch etwas abschließen können, was in der Vergangenheit immer wieder unser besonderes Thema gewesen ist, nämlich die Ausrüstung unserer Feuerwehren mit Feuerschutzjacken. Damit haben wir das Programm in einem Umfang von etwa 12 Millionen DM abgewickelt.
Meine Damen und Herren, in der Summe stellen wir 88 Millionen Euro für Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit neu in den Haushalt ein - ein wahrlich stolzer Betrag! Dabei möchte ich natürlich nicht unterschlagen, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Entwurf und den Änderungen dazu gegenüber dem Regierungsentwurf auch auf die schrecklichen Ereignisse vom 11. September dieses Jahres reagiert haben.
Lassen Sie mich nun zu den Änderungsanträgen der Opposition kommen. Ich bin über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion aus folgenden Gründen verwundert: Die CDU-Fraktion behauptet in der Begründung ihres Änderungsantrages, unter der SPD-Regierung seien 584 Planstellen bei der Polizei gestrichen und mehr als 400 Anwärterstellen nicht besetzt worden. Diese Behauptung ist falsch.
Richtig ist: Seit 1990 hat die Zahl der Stellen bei der Polizei um 607 zugenommen. 575 Stellen, die im Jahr 1989 von der CDU gestrichen worden waren, wurden wieder in den Haushalt aufgenommen.
Nicht nur diese Beispiele sind ein Beleg für einen unglaublich nachlässig gefertigten Änderungsantrag der CDU-Fraktion zumindest zum Einzelplan 03, über den wir hier reden.
Ich nenne weitere Beispiele: Sie wollen bei Titel 231 12 in Kapitel 03 02 - dabei handelt es sich um
die Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit der Beseitigung des SED-Unrechts - die Einnahmen um 105 000 Euro erhöhen, übersehen dabei aber, dass es sich hier um einen durchlaufenden Posten handelt. Anders ausgedrückt: Höhere Einnahmen bedingen auch höhere Ausgaben. Die erhöhen Sie aber nicht. Ja, Sie beachten zudem nicht, dass höhere Einnahmen vom Bund auch die Ausgaben aufseiten des Landes erhöhen. Bund und Land haben sich die Kosten zu teilen. Bei höheren Einnahmen vom Bund würde sich unser Eigenanteil erhöhen. Der entsprechende Betrag wäre demnach - würde man Ihrem Antrag folgen – noch in den Haushalt einzustellen.
Bei der Fachhochschule wollen Sie die Ausgaben für das Trennungsgeld um 198 000 Euro senken. Gleichzeitig aber fordern Sie zusätzliche 650 Stellen für Polizeianwärter. Diese Forderung hat jedoch höhere und nicht niedrigere Ausgaben beim Trennungsgeld zur Folge, meine Damen und Herren. Im Übrigen haben Sie offenkundig auch übersehen, dass der Haushaltsausschuss auf unseren Antrag hin bereits 382 neue Anwärterstellen in seine Empfehlung aufgenommen hat.
Unsolide ist in mehreren Fällen auch die von der CDU-Fraktion beantragte Kürzung wegen eines angeblich geringeren Ist. Dadurch gewinnen Sie Finanzmasse, die in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Das sind unseriöse Buchhaltertricks, nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren.
Bleiben noch die Laptops, die Digitalkameras sowie die von Ihnen beantragten 50 zusätzlichen Stellen für den Verfassungsschutz. Über die Laptops und die Kameras müssen wir uns sicherlich noch unterhalten. Wir möchten allerdings nicht unterschlagen wissen, dass unsere Ausgabenansätze dafür bereits erhöht worden sind. Damit lässt sich das Anschaffungsprogramm fortsetzen.
Kein Verständnis haben wir allerdings für Ihren Antrag, zusätzlich 50 Stellen für den Verfassungsschutz einzuplanen. Abgesehen davon, dass schon die Empfehlung des Haushaltsausschusses zehn zusätzliche Stellen vorsieht, können Sie den Bedarf doch gar nicht belegen. Bei der Anhörung des Landesamtes für Verfassungsschutz im Innenausschuss ergab sich eindeutig, dass dort weitere Stellen nicht - ich wiederhole: nicht - erforderlich sind. Sie mussten uns Ihren behaupteten Stellenmehrbedarf damit erklären, dass Sie nicht nur der Polizei, sondern auch dem Verfassungsschutz die
Verfolgung organisierter Kriminalität übertragen möchten.
Wir werden dem Änderungsantrag der CDUFraktion nicht zustimmen. Er ist schlicht unseriös. Die darin ausgewiesenen Mehrausgaben sind nur durch Buchhaltertricks oder das Unterschlagen notwendiger Ausgaben finanziert.
Zum Änderungsantrag der Grünen will ich folgende Anmerkungen machen, meine sehr verehrten Damen und Herren:
Erstens. Die Förderung für das Norddeutsche Kulturwerk und die Stiftung Schlesien wollen wir nicht streichen.
Zweitens. Wir wollen die Bezirksregierungen in Hannover und Braunschweig erhalten wissen. Die Grünen finanzieren ihre beantragten Änderungen aber im Wesentlichen mit der Auflösung der beiden Bezirksregierungen.
Auch das nenne ich unseriös.
Drittens. Die ZASt in Oldenburg - das ist im Antrag so ausgewiesen; von Braunschweig ist da nicht die Rede - ist auch ohne Landesförderung in der Lage, die erforderlichen Betreuungs- und Förderungsaufgaben zu leisten.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir auch den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen ablehnen. Im Übrigen: Ich bin mir sicher, dies wird nicht der letzte Haushalt sein, den unser Innenminister dem Hause vorlegt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Änderungsantrag einen Beitrag zur Modernisierung des Spielbankbetriebs in unserem Land leisten. Alle Vorschläge dienen dem ordnungspolitischen Anspruch, das Glücksspiel in kontrolliertere Bahnen zu lenken. Darüber hinaus sollen die Erträge aus diesem Geschäft so weit wie möglich den öffentlichen Haushalten und damit der Allgemeinheit zugute kommen.
Unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung beider Ziele sind Rahmenbedingungen, unter denen unsere Spielbankenunternehmen wettbewerbsfähig arbeiten können. Die gegenwärtige Gesetzeslage wird diesem Anspruch leider nicht mehr gerecht.
Meine Damen und Herren, seit dem In-KraftTreten des Spielbankgesetzes im Jahre 1989 hat es wesentliche Veränderungen in der Spielbanklandschaft gegeben, die bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt berücksichtigt werden müssen. So hat sich die Zahl der Spielstätten bundesweit von gut 20 auf etwas über 60 verdreifacht. Weitere Spielstätten sind, wie wir wissen, geplant. Das heißt, es gibt heute mehr Konkurrenz um die Gunst der Spielerinnen und Spieler. Außerdem richten sich deren Interessen zunehmend auf das Automatenspiel, während beim klassischen und personalintensiven Tischspiel
deutliche Rückgänge zu verzeichnen sind. Unter diesem Trend haben offenkundig insbesondere kleinere Spielstätten zu leiden. Als völlig neue Variante sind Glücksspielangebote via Internet im Kommen.
Der technische Fortschritt ist über den Bereich der Informationstechnologie auch bei den Sicherheitseinrichtungen weiter gegangen, wie wir wissen. Die Spielbankaufsicht fordert zu Recht von der Spielbankgesellschaft, Manipulationen im Spielbetrieb mit modernster Technik vorzubeugen. Über das Geleistete ist vom Innenministerium im Haushaltsausschuss und auch im Innenausschuss ausführlich und überzeugend berichtet worden.
Meine Damen und Herren, alle notwendigen technischen Modernisierungsmaßnahmen haben eines gemeinsam: Sie erfordern vom Unternehmen einen hohen Investitionsaufwand. Dies muss bei der Bemessung der Spielbankabgabe unbedingt berücksichtigt werden. Die Abgabe darf nicht erdrosselnd wirken, sondern muss den nötigen Freiraum belassen. Hierbei ist auch Rücksicht auf die unterschiedliche Leistungskraft der einzelnen Spielstätten geboten, die anderenfalls teilweise betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu betreiben wären. Unser Ziel darf nicht die voreilige Schließung solcher Standorte sein, sondern die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für deren Bestand.
Hierzu, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört ein Abgabensystem, bei dem bei der Abgabenlast verstärkt die standortbezogenen Besonderheiten berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir den geltenden hohen Satz von 80 % Spielbankabgabe auf ein Mindestmaß von 70 % senken. Für die ersten drei Jahre einer neu gegründeten Spielstätte wollen wir einen zusätzlichen Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten gewähren, also letztendlich eine Spielbankabgabe von 65 % erheben. Die Abschöpfung unangemessener Gewinne erfolgt dann durch Zusatzleistungen, deren maximaler Satz im Gesetz von 12 auf 22 % erhöht wird.
Das Innenministerium und das Finanzministerium werden durch Verordnungsänderung die Abgabenlast der einzelnen Spielstätten nach deren unterschiedlichen Erträgen abgewogen bemessen. Dies führt zu einer Verringerung des Aufkommens aus der Spielbankabgabe und zu einer Steigerung des Aufkommens aus den Zusatzleistungen. Im Saldo wird die Spielbank in den nächsten Jahren um rund 7 Millionen DM jährlich entlastet.
Meine Damen und Herren, der entsprechende Abgabennachlass ist eine notwendige Investition in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der landeseigenen Spielbankgesellschaft. Sie sichert die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens, sodass wieder Gewinnabführungen erwartet werden können. Andererseits werden Einnahmeausfälle bei der Spielbankabgabe aufgrund des komplizierten Länderfinanzausgleichs mehr als kompensiert.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in den Spielbanken hat oberste Priorität in meiner Fraktion. Vorfälle, wie es sie in Hittfeld gegeben hat, dürfen sich nicht wiederholen. Ich erspare es mir, vielfach Wiederholtes noch einmal aufzulisten. Das führt nicht weiter. Wir müssen vielmehr die Spielbankaufsicht und das Unternehmen dabei unterstützen, Erreichtes zu optimieren. Die installierten modernen Videoüberwachungsanlagen sollen zukünftig noch effektiver genutzt werden können.
Hierfür braucht das Innenministerium eine Verordnungsermächtigung, aufgrund derer weitere Einzelheiten der Videoüberwachung näher geregelt werden können. Genau das, Herr Kollege Schünemann, ist es, was wir mit dieser Novellierung erreichen wollen.
Es geht in erster Linie darum, klare und datenschutzgerechte Regelungen für die Videoüberwachung und die Videoaufzeichnung zu schaffen und zu normieren, wer Zugriff darauf hat. Das wollen wir künftig gewährleisten.
Darüber hinaus stellt die Öffnung des Internets als Markt für unsere Spielbank eine notwendige Konsequenz aus der technischen Entwicklung dar. Meine Damen und Herren, diesen Markt dürfen wir nicht ungeordnet fremden Anbietern überlassen. Dem Innenministerium soll die Ermächtigung dafür eingeräumt werden, ihn durch Verordnung ordnungsrechtlich zu regeln.
Wir halten die Gesetzesnovelle für sach- und zeitgerecht und beantragen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Die Federführung soll beim Ausschuss für innere Verwaltung liegen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Bartling führte es bereits aus: Die CDU-Fraktion leidet noch immer unter ihrem Spielbankentrauma aus den 80er-Jahren.
Wie, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir es sonst verstehen, was die CDU mit diesem Entschließungsantrag inszeniert? Ich frage mich erst recht nach dem Beitrag des Kollegen Schünemann, warum die CDU die letzten Jahre ihrer Regierungsverantwortung ausblendet.
Wir erinnern uns noch recht gut an die damaligen auch öffentlichen Diskussionen um die Spielbank
Hittfeld. Was die Akten dazu hergeben, ist gerade vom Herrn Minister gesagt worden.
Nein, ich möchte bis zum Ende ausführen.
Wir fragen uns natürlich auch, warum die damalige CDU-geführte Landesregierung die Übernahme des gesamten Personals betrieben hat, und zwar eines Personals, das unbestreitbar unter erheblichem Verdacht seitens des LKA stand. Auch darauf ist gerade hingewiesen worden. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was Herr Schünemann ausgeführt hat.
Ich will mich nicht an Spekulationen beteiligen, aber wir finden diesen Tatbestand schon seltsam. Vielleicht könnte es ja auch einmal von größerem Interesse sein, das genauer zu hinterfragen.
Meine Damen und Herren, damit mir kein falscher Zungenschlag unterstellt wird:
Unbestreitbar hat es auch nach dem Regierungswechsel 1990 Unregelmäßigkeiten, beispielsweise Gelddiebstähle, großen Ausmaßes gegeben.
Die kriminelle Energie war erheblich. Die Täter handelten dreist und auch unbestreitbar raffiniert. Der angerichtete Schaden ist beträchtlich. Ermittlungen, auch staatsanwaltschaftliche - das ist vorhin unterschlagen worden -, führten nicht zu einem Erfolg, wobei auch ich sage: Die Zurückhaltung z. B. bei der Erstattung einer ganz bestimmten
Anzeige war falsch. Die Zurückhaltung, um eventuell entstehenden Schaden für die Spielbank zu vermeiden, bestärkte die kriminellen Elemente nur. Auch die seinerzeitige Zurückhaltung bei der Installation einer Videoüberwachung ist mit Blick auf die enormen Investitionskosten wohl nachvollziehbar, aber aus heutiger Sicht nicht angemessen gewesen.
Nicht angemessen ist es aber auch, wenn die CDUFraktion in ihrem Antrag bzw. in Presseverlautbarungen ihre Vorwürfe so formuliert, meine Damen und Herren, dass sie auf die Staatssekretäre Lichtenberg und Dr. Lemme fallen. Das ist glatter Rufmord, meine Damen und Herren!
Peinlich muss es doch für die CDU-Fraktion sein, dass sie auf Nachfragen von Journalisten einräumen musste, Staatssekretär Lichtenberg greife hart durch. Im „Harburger Anzeiger“ vom 17. Februar dieses Jahres und in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 19. Februar klang das noch ganz anders. Damit wird auch hier deutlich, was die CDU-Fraktion eigentlich will: Sie will für sich politischen Erfolg durch Rufschädigung des politischen Gegners, meine Damen und Herren! Das sind die Frakten.
Auch will sie glauben machen, meine Damen und Herren, bis heute seien keine Gegenmaßnahmen ergriffen worden. Das ist schlicht unseriös! Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Sie fordern heute, im Jahre 2001, etwas, was seit 1999 geregelt ist.
Jede Unregelmäßigkeit im Spielbankbetrieb wird seit dieser Zeit der Aufsicht mitgeteilt. Neues Personal wird vor Einstellung genauestens auf seine Zuverlässigkeit geprüft. Leitungspersonal wird aus Fachkräften rekrutiert. Die Spielstätten sind mit Kontroll- und Überwachungsanlagen einschließlich Videoüberwachung weitestgehend nach dem Stand der Technik ausgestattet.
Klar ist, dass Spielgeräte manipulations- und fälschungssicher sein müssen. Deshalb werden sie regelmäßig vom TÜV und von den Herstellerfirmen überprüft.
In Hittfeld wurden entgegen der Darstellung der CDU-Fraktion alle Roulettekessel nach dem aufgedeckten Manipulationsfall im Januar 1999 umgehend komplett ausgetauscht.
Ich will mich auch den übrigen Forderungen des CDU-Antrages stellen, meine Damen und Herren.
Erstens. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Spielbankgesellschaft Regressansprüche stellt, wenn denn schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Gerade das war aber doch in Hittfeld immer wieder das Problem, meine Damen und Herren! Die staatsanwaltschaftlichen Verfahren scheiterten an der Erbringung des Nachweises.
Zweitens. Für uns ist nicht klar, wie die CDUFraktion hinsichtlich des Aufsichtsrats den Begriff „Fachleute“ definiert. Diese Definition erwarten wir von Ihnen in den Ausschussberatungen.
Drittens. Wir sind durchaus bereit, grundsätzlich über den von der CDU-Fraktion gesehenen denkbaren Interessenkonflikt nachzudenken, der entstehen könnte, wenn Aufsichtsratsmitglieder zugleich Vorgesetzte der Spielbankaufsicht sind. Wir stellen aber ausdrücklich fest, dass dieser Vorbehalt für die derzeit handelnden Personen nicht gelten kann. Als Zeugnis dient uns auch das Lob der CDUFraktion in Bezug auf Herrn Lichtenberg.
Meine Damen und Herren, in einer Pressenotiz vom 20. Februar heißt es, aus der Sicht der CDU müsse aufgeklärt werden, „warum einem guten Dutzend Mitarbeiter in Hittfeld das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit insgesamt etwa 4,5 Millionen DM erleichtert worden“ sei. Im CDUEntschließungsantrag taucht diese Forderung nicht mehr auf. Und das sicherlich aus gutem Grund. In den vorangegangenen Ausschusssitzungen, meine Damen und Herren, wurden nämlich bereits die arbeitsrechtlichen Hintergründe für diese Regelung erläutert.
Hätten Sie bereits seinerzeit, das heißt Ende der 80er-Jahre bei der Verstaatlichung der Spielbanken, diesen Schritt unternommen, so wäre das im
Übrigen wahrscheinlich deutlich billiger gekommen.
Wenn man sich gegenüber der Presse unwissend gibt und den Anschein erweckt, erkennen wir auch hier die böse Absicht.
Im Übrigen, Herr Kollege Schünemann, haben wir heute Morgen vermutlich zwei unterschiedliche Berichte in der „NWZ“ gelesen. Sie haben vorhin Namen genannt. Diese Namen tauchen in dem Bericht in der „NWZ“, den ich gelesen habe, nicht auf. Es kann aber sein, dass wir unterschiedliche Berichte gelesen haben.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es hier unbestreitbar einer sachlichen Beratung bedarf, erhoffe ich mir diese von den Ausschussberatungen. Ich erwarte, dass letztendlich nicht das eintritt, was der Minister in Bezug auf diesen Standort befürchtet hat, dass nämlich noch weiterer erheblicher Schaden für diese Spielbank angerichtet wird. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sachverhalte zur Bildung der Gemeinden Bunde und Dornum sind so eindeutig, dass die Gesetzentwürfe völlig unverändert aus den Ausschussberatungen zurück in das Plenum gekommen sind und nun zur abschließenden Beschlussfassung anstehen.
Dass ich mich zu Wort gemeldet habe, habe ich auch mit Bezug auf einige Aussagen getan, die anlässlich der ersten Beratung im Plenum zu diesem Thema gemacht worden sind. Bei Samtgemeinden von einem dauerhaften Lebensbund zu sprechen, wie es der Kollege Eveslage getan hat, geht, meine Damen und Herren, an der Wirklichkeit zumindest in Teilen weit vorbei. Wir können genug Beispiele nennen, in denen die Samtgemeinde nichts anderes als ein Zwangsbündnis ist. Aus dem kommt man nicht heraus, wenn es z. B. eine nur kleine Mitgliedsgemeinde nicht will. 10 000 Einwohner und ihre Räte möchten eine moderne Gemeindestruktur und eine effektivere Verwaltung, d. h. eine möglichst optimale Nutzung
der Steuergelder, und 300 Einwohner bzw. ihre Ratsvertreter blockieren das.
Das ist häufig in Samtgemeinden die Wirklichkeit. Das ist nicht gut. Dabei habe ich das häufige Problem der wechselseitigen Eifersüchteleien zwischen den Einzelgemeinden noch gar nicht angesprochen.
Meine Damen und Herren, die Samtgemeinde Bunde zählt 7 400 Einwohner und die Samtgemeinde Dornum rund 4 700 Einwohner. Seit Jahr und Tag wurde in beiden Samtgemeinden über die Bildung der jeweiligen Einheitsgemeinde diskutiert. Endlich hat man sich dazu entschlossen. Warum? - Weil man erkannt hat, dass der Sand unsinniger Mehrfacharbeit, der Selbstblockade heraus muss aus dem Getriebe der gemeindlichen Arbeit. Fragen Sie bitte nach, was beispielsweise mit einer Handwerkerrechnung geschieht, die erbrachte Leistungen für mehrere der Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde aufführt und die der Samtgemeindeverwaltung zugestellt wurde! Sie werden bestätigt finden, meine Damen und Herren, dass die Rechnung dort mühselig aufgebröselt werden muss, dass die Beträge in die Haushaltslisten der einzelnen Gemeinden einzutragen sind und was es sonst noch an unsinnigen Verwaltungsarbeiten gibt.
Die Samtgemeinde Bunde hat all das fein säuberlich gutachterlich von einem wirklich sehr kompetenten Praktiker untersuchen lassen. Sehr zurückhaltend wertend kommt er dabei auf eine Ersparnis von rund 200 000 DM jährlich. Herr Kollege Eveslage hat den Einspareffekt als "eigentlich nicht so groß" bezeichnet. Das sind aber rund 1,5 % des Samtgemeindehaushalts und der Einzelgemeindehaushalte, meine Damen und Herren! Dürfen wir so großzügig mit Steuergeldern - über zehn Jahre wären es rund 2 Millionen DM - umgehen?
Ich meine, diese Frage ist nur allzu berechtigt. Der Hauptverwaltungsbeamte der Samtgemeinde Dornum hat übrigens für Dornum einen noch deutlich höheren Prozentsatz an Kostenersparnissen errechnet.
Natürlich - das will ich ausdrücklich nicht verschweigen - spielte auch Haushaltsenge eine wesentliche Rolle für den Weg in die Einheitsgemeinde. Aber dieser Weg ist kein Weg ins Verderben. Er ist der deutlich bessere Weg.
Meine Damen und Herren, die CDU redet derzeit von einer angeblichen Vernachlässigung des ländlichen Raums.
Herr Eveslage konnte es auch nicht lassen, die Bildung beispielsweise der Einheitsgemeinde Bunde mit diesem Gerede in Verbindung zu bringen.
- Ich habe aber das Protokoll gelesen. Das werden Sie ja wohl nicht in Frage stellen.
- Inzwischen habe ich es gelesen, Herr Kollege. Da können Sie sicher sein. Keine Sorge!
Schauen Sie sich in Bunde und umso mehr im Dollart um! Sie werden bei objektiver Betrachtung staunen, was dort in den letzten zehn Jahren an Positivem geschehen ist, was dort wesentlich mit Hilfe des Landes geschaffen wurde.
Meine Damen und Herren, die Samtgemeinden Bunde und Dornum werden mit den heutigen Gesetzesbeschlüssen zu Einheitsgemeinden. Zahlreiche Anfragen z. B. beim Bürgermeister der künftigen Gemeinde Bunde belegen das landesweite Interesse daran. Ein Prozess des Nachdenkens hat eingesetzt. Ich bin sicher, weitere Samtgemeinden werden dem Beispiel Bundes und Dornums folgen.
Das ist aus sachlichen Gründen gut so. Das geschieht grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Das möchte ich hier ausdrücklich unterstreichen. Wir werden diese Bemühungen auch unterstützen, eben weil sie auf Freiwilligkeit beruhen und sachlich gerechtfertigt sind. Den künftigen Gemeinden
Bunde und Dornum wünschen wir eine gedeihliche Entwicklung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsplan für das Innenressort hat ein Volumen von 3,257 Milliarden DM mit einer Zuwachsrate von 5,2 %, was allerdings teilweise durch Verlagerungen verursacht worden ist. Auf die Polizei entfallen davon 1,8 Milliarden DM mit einer Zuwachsrate von 2 %. Für Personalkosten sind 2,7 Milliarden DM veranschlagt, davon für
die Polizei rund 1,5 Milliarden DM. So weit die trockenen Daten.
Meine Damen und Herren, den Polizeihaushalt senken wir entgegen anderslautenden Aussagen nicht. Wir steigern ihn, wenn man die 48 Millionen DM, die für die EXPO im laufenden Haushalt veranschlagt sind, herausrechnet. Ich meine, das ist durchaus legitim. Wesentlicher Steigerungsfaktor ist MIKADO-neu. Dieses neue Vorgangsbearbeitungssystem wird die Arbeit der Polizei vor Ort nachhaltig verändern. Ich meine, es ist bezeichnend, dass der Kollege Biallas darauf nicht näher eingegangen ist, wohl weil er ein entsprechend negatives Bild zeichnen wollte. Dieses System wird die Leistungsfähigkeit der Polizei auf Landeswie auf Bundesebene weiter steigern. Wir begrüßen diese hohe Investition deshalb ausdrücklich, auch wenn uns das bis 2003 insgesamt sage und schreibe 162 Millionen DM kosten wird.
Im Übrigen will ich die 20 Millionen DM, die wir für den 2. Bauabschnitt der Polizeidirektion Hannover investieren wollen, nur nebenbei erwähnen.
Kriminellen Elementen werden wir das Leben weiterhin erschweren, nicht nur durch besser ausgebildete Polizei, sondern auch durch bessere technische Ausstattung von Spezialeinheiten. Dafür steigern wir die Ausgaben in diesem Haushalt auf fast 7 Millionen DM, und auch die Mittel, die wir zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einsetzen, werden wir erhöhen, nicht senken.
Meine Damen und Herren, bei Besuchen in den Polizeidienststellen wird angesichts zum Teil hoher Laufleistungen der Dienstfahrzeuge fast regelmäßig das Thema Einsatzfahrzeuge angesprochen. Ich will nicht verhehlen, dass mich der Beschluss des Haushaltsausschusses gefreut hat, den Ansatz dafür um weitere 700.000 DM auf 15,1 Millionen DM zu erhöhen. Damit liegen wir um rund 2 Millionen DM über dem Ansatz des Jahres 2000.
Wir sind im Übrigen gespannt, inwieweit sich das Braunschweiger Anschaffungsmodell - so will ich es einmal nennen - auf das ganze Land anwenden lässt. Wir haben da mit Sicherheit ein besseres Modell als das, das der Kollege Biallas uns eben unter dem Stichwort „Leasing“ verkaufen wollte. Die Erwartungen, die wir an das Braunschweiger Modell haben, sind - das gebe ich gerne zu - recht hoch. Wir erwarten nämlich, dass die hohen finan
ziellen Mittel, die das Land bereitstellt, um die Fahrzeuge anzuschaffen und zu halten, mit diesem Modell letztlich effektiver eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen, dass im Haushaltsplan wiederum 1 Million DM für die Gendatei eingestellt worden ist, auch wenn diese Mittel nur durch Umschichtungen haben bereitgestellt werden können. Damit können wir die in der Bundesrepublik erreichte Spitzenstellung in dieser enorm effektiven Kriminaltechnik behaupten. Der bisherige finanzielle Einsatz des Landes auf diesem Gebiet hat sich mehr als bezahlt gemacht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen, die an der erfolgreichen Arbeit zur Gendatei beteiligt waren, unsere besondere Anerkennung auszusprechen, wie wir auch generell Anlass haben, den Polizistinnen und Polizisten im Land unseren Dank und unsere Anerkennung für ihre Tätigkeit auszusprechen.
Meine Damen und Herren, wir stellen mit Genugtuung fest, dass die Idee kriminalpräventiver Arbeit im Land immer mehr Platz greift und sich auch andere Bundesländer für unsere Vorgehensweise interessieren. Gleichwohl, wir haben das gesteckte Ziel noch nicht erreicht. Die Aufstockung der Mittel für den Landespräventionsrat um das Zweieinhalbfache im Haushaltsplan 2001 ist das richtige Signal. Die SPD-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Landesregierung im Bereich der Kriminalprävention nachhaltig und wird das im Übrigen auch durch eigene Aktionen untermauern.
Meine Damen und Herren, anlässlich der ersten Beratung unseres Haushalts im Innenausschuss verwies ich bereits auf unser Ansinnen, die Ansätze für die Förderfonds im Rahmen der Gemeinsamen Landesplanung mit Bremen und Hamburg auf die ursprüngliche Höhe, nämlich auf die des Haushaltsplans 2000, zu bringen. Ich darf hier feststellen: Wir haben Wort gehalten, weil wir vor Ort erkannten, wie wichtig die Gemeinsame Landesplanung ist und dass sie auch angemessener finanzieller Unterstützung der jeweils beteiligten Bundesländer bedarf. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen.
Lassen Sie mich noch ein Wort über die Änderungsanträge der Opposition verlieren. Die Bündnisgrünen wollen 50.000 DM - von 90.000 DM; also einen sehr hohen Prozentsatz - für Veröffent
lichungen des Innenministeriums streichen. Wahrscheinlich ist Ihnen gar nicht bewusst, dass Sie damit auch wesentlich Mittel für die Arbeit gegen den Rechtsextremismus streichen.
- Doch, das tun Sie. - 500.000 DM wollen Sie streichen, die für die Durchführung von Statistiken benötigt werden, die Bund und EU von uns abfordern, und um 43%, nämlich um 1 Million DM - Sie haben das eben noch einmal erläutert -, wollen Sie die Mittel für die Haltung von Luftfahrzeugen kürzen.
- Für die Haltung, Frau Kollegin! - Dann lassen Sie die beiden älteren Hubschrauber - das würden wir vorschlagen - doch bitte gleich im Hangar, und auf die Nachtflüge, die ja so große Bedeutung gewonnen haben, können Sie dann eh verzichten.
Und warum das alles? - Wohl wesentlich, um die Mittel für Staatsmodernisierung mächtig aufzustocken. Uns allerdings ist dieser Preis - obwohl wir, wie Sie wissen, für Staatsmodernisierung sehr viel übrig haben - zu hoch.
Die von uns für Staatsmodernisierung vorgesehene Aufstockung der Mittel um 20 % erscheint angemessen.
Auf unser Unverständnis trifft der Antrag der Grünen, die Mittel für Waffen, Munition und technisches Gerät der Polizei um 750.000 DM - das sind 16 % - zu kürzen. Aus dieser Titelgruppe werden u. a. auch die derzeit getragenen Schutzwesten, von denen Sie eben gesprochen haben und die auch der Beamte, der gestern verletzt wurde, getragen hat, finanziert. Wollen Sie ernsthaft die Mittel dafür streichen oder reduzieren?
- Ich will gern auf die Zahl eingehen. Sie wollen 750.000 DM streichen. Für die Munition allerdings sind lediglich 500.000 DM angesetzt. Also gehen 250.000 DM immer noch zulasten der Schutzwesten. Daran beißt die Maus keinen Faden ab.
Meine Damen und Herren, der Kollege Möllring trug hier gestern vor, wie ernsthaft sich die CDUFraktion um alternative Vorschläge bemüht habe, um das Geld für 3.000 Lehrerstellen zusammenzubringen. Diese Vorschläge halten allerdings für den Bereich des Innenressorts einer ernsthaften Prüfung nicht stand. Dazu nur ein Beispiel. Beim Studieninstitut will die CDU von 2,5 Millionen DM 1 Million DM streichen mit dem Hinweis: Absenkung der Dozentenhonorare, Neuordnung von Unterkunft und Verpflegung.
- Doch, ich habe mir das Papier sehr genau angeguckt; da können Sie sicher sein!
Ich schließe daraus, die CDU gönnt den Dozenten die ohnehin bescheidenen Honorare nicht, und ich sehe schon den Tag kommen - wenn die CDU mit ihrem Vorschlag durchkäme -, an dem die Lehrgangsteilnehmer mit dem Henkelmann zum Lehrgang kommen und abends wieder nach Hause fahren, um dort zu übernachten. - So nicht, meine Damen und Herren von der CDU!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Aufgabe einer NGO-Optimierung hat sich die SPD-Fraktion sehr intensiv auseinander gesetzt. In mehreren Anhörungen wurde eines nachhaltig deutlich: Wir haben zunächst den Müttern und Vätern der derzeit geltenden NGO bzw. NLO für deren Arbeit daran zu danken. Immer wieder wurde betont, dass sich NGO bzw. NLO bewährt habe. Also Ehre, wem Ehre gebührt, meine Damen und Herren! Gleichwohl war uns Optimierungsbedarf bekannt. Eine Reihe kleinerer Fehler, Mängel und Ungereimtheiten musste beseitigt werden. Beim Abschleifen von Kanten und beim Ausbügeln von Falten sollte es, meine sehr verehrten Damen und Herren, allerdings nicht bleiben. Eine bemerkenswerte Reihe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen, die uns gemacht wurde, war abzuarbeiten.
Lassen Sie mich zunächst die ansprechen, denen wir mit der Vorlage unseres Novellierungsentwurfes nicht entsprechen möchten. Das sind erstens die Bildung von Einheitsgemeinden aus Samtgemeinden durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliedsgemeinden - daran hindern uns verfassungsrechtliche Bedenken -, zweitens die Erhöhung der Fraktionsmindeststärke, drittens die Forderung nach Sitz und Stimme für Hauptverwaltungsbeamte der kreisangehörigen Kommunen in Kreisgremien, viertens die Streichung der Wählbarkeit kommunaler Mitarbeiter in den Rat ihrer Heimatkommunen, fünftens Vertretungsregelung für den Fall der
Verhinderung des Hauptverwaltungsbeamten bei Sitzungen des Verwaltungsausschusses bzw. des Kreisausschusses und sechstens die Erweiterung des § 108 NGO bezüglich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Hierzu wurde uns deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die seitens der Städte vorgeschlagene Lösung aufgrund der Vorgaben des Artikels 28 des Grundgesetzes sowie des Artikels 57 der Niedersächsischen Verfassung verfassungsrechtlichen Bedenken nicht standhält. Auf den Punkt gebracht: Bestehendes Verfassungsrecht lässt sich eben nicht durch eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung abändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu den von uns vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen kommen.
Erstens. Wir schlagen vor, die ruhegehaltsfähige Dienstzeit von acht auf fünf Jahre zu senken. Das ist in acht weiteren Bundesländern bereits jetzt der Fall und macht Sinn. Die bisherige Nichtberücksichtigung einer Amtszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit führte offenkundig zur Zurückhaltung bei Bewerbungen um frei werdende oder freie Stellen von Hauptverwaltungsbeamten. Die vorgeschlagenen Alternativen Erhöhung der Wahlzeit auf acht Jahre und Rückkehrrecht fanden nicht unsere Zustimmung.
Bei einer Erhöhung der Wahlzeit muss die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten immer außerhalb der Kommunalwahlen stattfinden. Das schafft besondere Probleme, wie wir wissen. Ich will das nicht im Einzelnen auflisten. Ein generelles Rückkehrrecht schafft erstens zweierlei Recht - eines für Mitglieder des öffentlichen Dienstes, ein anderes für aus der freien Wirtschaft kommende Hauptverwaltungsbeamte - und belastet zweitens kleinere Kommunen, wie wir meinen, unbotmäßig. Soll etwa, so frage ich, eine kleinere Kommune eine in der Regel höherwertige Stelle fünf Jahre lang frei halten oder beispielsweise im Rahmen eines Zeitvertrages besetzen, weil der an anderer Stelle zum Hauptverwaltungsbeamten gewordene frühere Stelleninhaber wegen Nichtwiederwahl zurückkehren könnte?
Zweitens. Nach unseren Vorstellungen soll § 5 a NGO bzw. § 4 a NLO insoweit ergänzt werden, als die Kommunen künftig gehalten sein sollen, eine Stellvertreterin für die Frauenbeauftragte zu beauftragen, wenn die Frauenbeauftragte länger als sechs Wochen, z. B. durch Mutterschutzfristen, an
der Ausübung ihres Amtes verhindert ist. Diese Regelung erscheint uns insoweit rechtslogisch, als die Frauenbeauftragte laut unserer NLO bzw. NGO grundsätzlich zu berufen ist.
Drittens. Vor dem Hintergrund auch international wachsender Forderungen, Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, wollen wir mit unserem Entwurf erreichen, dass die Kommunen bei ihren Planungen und Vorhaben die Interessen dieser Bevölkerungsgruppe künftig in angemessener Weise berücksichtigen. Die Art der Verfahren möchten wir den Kommunen allerdings nicht vorschreiben, meine Damen und Herren. Dass das nicht zu viel von den Kommunen verlangt ist, zeigt die bereits vielfach geübte kommunale Praxis, so z. B. in Wolfsburg. Wir sind überzeugt, dass diese Praxis dazu beiträgt, Kinder und Jugendliche in ihrem demokratischen Denken und Handeln voranzubringen.
Viertens. Ein häufiger zu beobachtendes Problem hat sich im Zusammenhang mit der Wahl von Zeitbeamten ergeben; festgemacht am so genannten Oldenburger Fall. Die besondere, ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollte starke Stellung des Hauptverwaltungsbeamten auch in dieser Frage darf nicht zu Blockaden in der Verwaltungsarbeit führen. Deshalb: Schlägt der Hauptverwaltungsbeamte für eine frei gewordene Zeitbeamtenstelle keine Bewerberin bzw. keinen Bewerber vor, oder kommt es in der Frage der Ausschreibung nicht zum Einvernehmen, so soll künftig der Rat mit einer Dreiviertelmehrheit allein entscheiden. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Quorum bewusst sehr hoch angesetzt. Wir meinen aber, dass dem Rat dieses Mittel in die Hand gegeben werden muss, wenn ein Einvernehmen absolut nicht mehr erreichbar ist.
Fünftens. Ungeregelt ist bisher die Frage, wer im Fall der Verhinderung des Hauptverwaltungsbeamten den Rat bzw. den Kreistag oder den VA bzw. den KA einberuft. Wir wollen damit den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister bzw. Landrat beauftragt wissen. Selbstverständlich soll dabei die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter verlangen können, dass ein bestimmter Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird. Wir haben uns für diese Regelung entschieden, weil der jeweilige Stellvertreter zu den von der Bevölkerung direkt Gewählten zählt und zudem eine hervorgehobene Stellung in der jeweiligen Gebietskörperschaft einnimmt.
Sechstens. Verschiedentlich wurde Klage darüber geführt, dass eine Kommune ein eingeleitetes Bürgerbegehren dadurch ad absurdum führte und es zum gewünschten Bürgerentscheid nicht mehr kam, weil die Kommune in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen hatte. Wir wollen, dass Bürgerbegehren durch solche Tricks - denn um die handelt es sich zweifelsfrei - künftig nicht unzulässig werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus der Vielzahl der mit diesem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen habe ich nur die wesentlichen angesprochen. Die nicht erwähnten, wie auch die Änderung zum Meldegesetz, werden naturgemäß in den Ausschüssen erörtert werden. Den in Artikel 2 Punkt 20 c) eingebauten Schreibfehler bitten wir im Übrigen zu entschuldigen. Natürlich muss dort von der Landrätin bzw. dem Landrat die Rede sein.
Wir freuen uns auf sachgerechte Beratungen in den zuständigen Ausschüssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Regelfall zur Sicherstellung des Unterhalts der Asylbewerber ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Sachleistung, und zwar vorrangig gewährt in der Form von Paketverpflegung. Das hat sich aber nicht bewährt, eindeutig nicht. Einzelheiten dazu, wie das von Vorteilsnehmern abgewickelt worden ist, sind zum Teil beschämend. Ich will Näheres dazu gar nicht ausführen.